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DE102006056220A1 - Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten - Google Patents

Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten Download PDF

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DE102006056220A1
DE102006056220A1 DE102006056220A DE102006056220A DE102006056220A1 DE 102006056220 A1 DE102006056220 A1 DE 102006056220A1 DE 102006056220 A DE102006056220 A DE 102006056220A DE 102006056220 A DE102006056220 A DE 102006056220A DE 102006056220 A1 DE102006056220 A1 DE 102006056220A1
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inspection work
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Guenter Fendt
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Dr Ing HCF Porsche AG
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Abstract

Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten mittels Zuhilfenahme bzw. über eine Telematikeinheit vorzustellen, damit die Endkunden bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten gezielter informiert werden können bzw. deren Fahrzeuge zu voraussichtlich sehr günstigen Zeitpunkten mit Updates von Fahrzeugdiagnose-Software "versorgt" werden können. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten in Abhängigkeit von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern erfolgt. Verwendung z. B. für Kraftfahrzeuge.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Fahrzeugtelematiksystem zur Durchführung des Verfahrens, wie auch die Verwendung des Fahrzeugtelematiksystems in einem Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens.
  • Um die Sicherheit wie auch den Komfort für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verbessern, werden verstärkt Elektroniksysteme mit einer immer höheren Performance in Fahrzeuge eingebaut, wobei aufgrund des Wettbewerbs bzw. des Konkurrenzkampfes/Marktpräsenz, die Entwicklungszeiten der einzelnen Elektroniksysteme wie auch der mechanischen Komponenten/Konstruktionen einen sehr straffen Entwicklungszeitplan unterliegen.
  • Aufgrund der oftmals sehr hohen Komplexität der einzelnen Systeme/Komponenten sowie der damit verbundenen sehr umfangreichen und zum Teil sehr komplexen Verifikationsprüfungen, wie auch dem zum Teil schwierig vorausberechenbaren Materialverhalten über der Lebensdauer (insbesondere bei Umweltbelastungen), sind dadurch bedingte Qualitätsschwankungen im Vorfeld nicht gänzlich auszuschließen.
  • Diese Qualitätsschwankungen sind von besonderer Bedeutung, wenn die Serienproduktion bereits angelaufen ist, bzw. die Fahrzeuge sich bereits in höheren Stückzahlen sich bei den Endkunden befinden, und es sich herausstellt, dass ein Qualitätsmangel einen sicherheitskritischen Faktor in sich birgt, so dass gegebenenfalls ein Fahrzeugrückruf unvermeidbar ist bzw. erforderlich wird (außerplanmäßige Inspektionsarbeiten) und/oder der nachträglich erkannte Mangel in einer Elektronikkomponente mittels eines Software-Updates behoben werden muss, wobei angemerkt sei, dass sich dass Verfahren nicht nur auf außerplanmäßige Inspektionsarbeiten anwenden lässt, sondern sich damit auch eine allgemeine Steuerung von Inspektionsarbeiten realisieren lässt.
  • Ein Fahrzeugrückruf ist von den technischen Aufwendungen abgesehen, meist auch mit großen logistischen Aufwendungen verbunden, da je nach Gefährdungspotential ein jeder Endkunde angeschrieben werden muss, um den Fahrzeughalter zu informieren, dass eine Oberprüfung/Nacharbeit am Fahrzeug erforderlich ist.
  • Sofern sich der nachträglich erkannte Qualitätsmangel in einer Elektronikkomponente mittels eines Software-Updates beheben lässt, ist aus der Schrift DE 10 2005 057 776 A1 ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software bekannt, wobei die Aktualisierung über eine Telematikeinheit ausgeführt wird, sodass in diesem Fall ein (außerplanmäßiges) Aufsuchen einer Kundendienstwertstätte nicht erforderlich ist/wird.
  • Als Nachteil bei diesem Verfahren kann betrachtet werden, dass bei dem Verfahren gemäß der Schrift DE 10 2005 057 776 A1 die Aktualisierung von Fahrzeugdiagnose-Software unabhängig von situationsabhängigen Parametern erfolgt (der Kunde evtl. an der Weiterfahrt zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt gehindert wird/werden kann), oder sich nur Probleme beheben lassen, welche mittels eines Software-Updates zu beheben sind. Im anderen Falle müssen wie oben angeführt, alle Endkunden angeschrieben werden, um die Fahrzeughalter entsprechend zu informieren.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, mittels Zuhilfenahme bzw. über eine Telematikeinheit vorzustellen, damit die Endkunden bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten gezielter informiert werden können, bzw. deren Fahrzeuge zu voraussichtlich sehr günstigen Zeitpunkten mit Updates von Fahrzeugdiagnose-Software „versorgt" werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, mittels Zuhilfenahme bzw. über eine Telematikeinheit, mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, in Abhängigkeit von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern erfolgt.
  • Um hier also eine Vereinfachung zu schaffen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass Updates von Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Endkunden vorzugsweise (sofern möglich) mittels Telematik-Unterstützung erfolgt/durchgeführt wird, wobei bei der Benachrichtigung (im einfachsten Fall durch Ansteuern einer Warnanzeige im Dashboard/Armaturenbrett) der Zeitpunkt der Benachrichtigung mindestens von einen oder mehreren folgenden Parametern (oder Kombinationen davon) abhängt:
    • a) Art des Gefährdungspotentials/Priorität der Dringlichkeit (Sicherheitsrisiko hoch oder gering)
    • b) Momentaner Standort des Fahrzeugs (Entfernung zur Fachwerkstatt, von dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet wird)
    • c) Momentaner Standort des Fahrzeugs (Entfernung zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt)
    • d) Momentaner Geschwindigkeit des Fahrzeugs
    • e) Ob es sich beim Fahrzeugführer um den Fahrzeugeigentümer oder einen Fahrzeugbenutzer handelt (z.B. bei Leihfahrzeugen)
    • f) Der zeitliche verbleibende Abstand, bis zu diesem ein routinemäßiger Kundendienst ansteht/durchzuführen ist
    • g) Gegebenenfalls uhrzeit-, wochentag- & feiertagabhängig
    • h) Gegebenenfalls abhängig vom momentanen Auslastungsgrad der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet wird.
  • Die Vorteile die sich aus der "parametrisierten" telematikunterstützten, Kundenbenachrichtigung bei einen erforderlichen Rückruf oder allgemeinen Servicesteuerung, bzw. Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software ergeben, sind neben den Vereinfachungen im logistischem Bereich, dass auch der Fahrzeugeigentümer/Kunde individuell benachrichtigt werden kann, wobei neben einer schnellen Benachrichtigungsmöglichkeit, bei der Benachrichtigung auch die aktuelle Situation des Fahrzeuglenkers/Kunden mit berücksichtigt werden kann.
  • Beispiele:
    • a) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang, weicher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht, wenn der Fahrzeuglenker im Ausland/auf der Urlaubsfahrt bezüglich einer durchzuführenden/stattfindender Rückrufaktion benachrichtigt wird .
    • b) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang, welcher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht, wenn der Fahrzeuglenker/Kunde eines Leihwagens bezüglich einer durchzuführenden/stattfindender Rückrufaktion benachrichtigt wird.
    • c) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang, welcher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht, wenn der Fahrzeuglenker/Fahrzeugeigentümer bezüglich einer durchzuführenden stattfindender Rückrufaktion benachrichtigt wird, wenn in Kürze aufgrund eines Serviceintervalls ohnehin ein routinemäßiger Kundendienst ansteht/durchzuführen ist .
    • d) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang, welcher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht, wenn der Fahrzeuglenker z.B. zu Urlaubsbeginn oder Mitternachts oder vor mehreren anstehenden Feiertagen bezüglich einer durchzuführenden stattfindender Rückrufaktion benachrichtigt wird .
  • Über die Art der Kommunikation zur Benachrichtigung wird in dieser Anmeldung nicht näher eingegangen, da die Kommunikation und der dafür benötigten "Einheiten" (Hardware, Provider, Netzwerke, Call-Center, ..) und „Informationen" (Fahrzeugcode, Fahrzeugposition/Positionsbestimmung, Mängelart, ..) beispielsweise in der Schrift DE 10 2005 057 776 A1 , sowie weiteren Schriften zu diesem Themengebiet, ausführlich erläutert sind, bzw. als Stand der Technik gilt (zukünftig durch den Ausbau/Marktdurchdringung der Telematik einfach zur Verfügung stehen wird), und somit im vollen Umfang als bekanntbeinhaltet angesehen wird.
  • Die Erfindung wird nun nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Zuhilfenahme der einzigen 1 näher erläutert. Im Folgenden können für funktional gleiche und/oder gleiche Elemente mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet sein.
  • Es zeigen
  • 1: Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (2) mit Kraftfahrzeugtelematiksystem (1), mit dessen grundlegenden Systemkomponenten.
  • 1 zeigt eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (2) mit Kraftfahrzeugtelematiksystem (1), bestehend aus den Komponenten;
    • – einem Zentralrechner (1.1) zur Durchführung von Telematik-Applikationen,
    • – Geräteeinheiten (1.2, 1.2.1) zum Senden, Empfangen, Erfassen und/oder Verarbeiten von zu den Telematik-Applikationen gehörenden Daten,
    • – einer optischen (1.5) und akustischen (1.4) Warnsignalisierung, und optional
    • – einer Global-Position-System-Einheit (1.3), oder einer nicht näher gezeigten datentechnischer Anbindung an ein Global-Position-System,
    zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die Global-Position-System-Einheit (1.3), oder die nicht näher gezeigte datentechnische Anbindung an ein Global-Position-System ist bei dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) (nur) optional vorgesehen, da diese nicht zwingend erforderlich ist. Diese ist nur bei höherwertigen Systemen insofern dienlich/erforderlich, wenn bei den situationsabhängigen Parameter auch die momentane Entfernung des Fahrzeugs zur nächsten Kfz-Marken-Vertragswerkstätte oder zur üblichen aufgesuchten Kundendienstwertstätte mit berücksichtig wird.
  • Der Einfachheit wegen sind die im Fahrzeug als selbstverständlich anzusehende vorhandenen Informationen, wie beispielsweise die der Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, die der Zeitinformation, die der momentanen Kilometerlaufleistungsinformation, etc., nicht näher dargestellt, da diese dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) über einen Fahrzeugbus (3) (z.B. CAN-Bus) zur Verfügung stehen, bzw. hier angenommen wird, dass das Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) im Bedarfsfall auf diese Informationen via einem Fahrzeugbus (3) darauf zugreifen kann, sofern diese Daten vom Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) benötigt werden.
  • Der Begriff „unter benötigt werden" ist hierbei so zu verstehen, dass je nachdem um welchen Parameter es sich handelt, entweder im Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) oder beim nicht näher dargestellten „Sender" (Veranlasser des Rückrufes oder des Software-Updates) entschieden wird, ob und wann die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten durchgeführt wird. Eine fahrzeug-kilometerlaufleistungsabhängige Entscheidung, oder eine fahrzeug-geschwindigkeitsabhängige Endscheidung, oder eine fahrzeug-standortabhängige Entscheidung wird beispielsweise vor Ort mittels dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) durchgeführt, wohingegen eine Entscheidung, bei dieser die Art des Gefährdungspotentials mit berücksichtig wird, vorzugsweise beim „Veranlasser" des Rückrufes oder des Software-Updates durchgeführt wird.
  • Sofern beispielsweise das Gefährdungspotential sehr gering oder nur mittel ist, kann der „Veranlasser" (Verantwortliche Hersteller des Fahrzeugs, oder in dessen Namen agierende Serviceinstitution) die Entscheidung treffen, dass die erforderliche Überprüfung der potentiellen Schwachstelle am Fahrzeug oder einer Elektronikkomponente des Fahrzeugs automatisch beim nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin/Serviceintervall mit berücksichtigt wird bzw. die Software entsprechend aktualisiert wird, so das keine Benachrichtigung an den/die Fahrzeughalter erforderlich ist. Sofern die potentielle Schwachstelle mittels eines Updates von der Fahrzeugdiagnose-Software mittels/über eine Telematikeinheit ausführbar ist, kann der „Veranlasser" diese Aktualisierung zu einem ihm passenden Zeitpunkt veranlassen, wobei um den Fahrzeugnutzer während der Fahrt nicht zu gefährden, die tatsächliche Ausführung der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software vor Ort mittels dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) in Abhängigkeit von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern durchgeführt wird, oder die letztendliche Warnsignalisierungsmitteilung an den Fahrzeugnutzer, bezüglich eines Rückrufes, in Abhängigkeit von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern durchgeführt wird.
  • Eine Gefährdung während der Fahrt für den Fahrzeugbenutzer wäre beispielsweise dann gegeben, wenn während der Fahrt ein Update von der Fahrzeugdiagnose-Software eines Airbag-Steuergerätes (um nur ein Elektronik-Steuergerät – stellvertretend für weitere – zu nennen) durchgeführt werden würde, da während der Aktualisierung in der Regel das Airbag- Steuergerät bei einem stattfindenden Unfall nicht auslösebereit wäre. Ist im Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) die Information empfangen worden, dass eine Aktion (Update oder Rückruf) erforderlich ist, kann das Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) vor Ort einen günstigen Augenblick abwarten (um den Fahrzeugbenutzer zu informieren), zu diesem der Kfz-Nutzer, mühelos eine Werkstatt aufsuchen kann, oder die Zeit abwarten kann, bis die telemetrische Aktualisierung der Diagnose-Software abgeschlossen ist (wobei auch eine Kombination von mehreren situationsabhängigen Parametern bzw. eine matrixbasierte Entscheidungsfindung möglich ist, bei dieser die einzelnen situationsabhängigen Parametern unter Umständen einer Gewichtung unterzogen werden, möglich ist), damit für den Fahrzeugnutzer zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder eine Verunsicherung geschaffen wird.
  • Auf der selben Art und Weise kann beispielsweise auch bei vorliegen eines hohen Gefährdungspotentials, empfangen von dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1), durch das Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) vor Ort ein günstiger Augenblick abgewartet werden, um den Fahrzeugbenutzer innerhalb einer begrenzten Zeit (z.B. 7 Tage) zu einem günstigen (bzw. günstigeren Zeitpunkt als dem momentanen Zeitpunkt, zu diesem die Information empfangen wurde) Zeitpunkt zu informieren bzw. die Fahrzeugdiagnose-Software entsprechend zu aktualisieren, damit für den Fahrzeugnutzer zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder eine Verunsicherung geschaffen wird.
  • Gleichgestellt mit der Informationsbereitstellung an den Fahrzeugnutzer, hinsichtlich eines erforderlichen Rückrufes, kann es auch sinnvoll sein, eine Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software auch nur unter den selben Bedingungen durchzuführen, wenn beispielsweise bei der Aktualisierung evtl. Probleme nicht ganz auszuschließen sind, und bei einem Misslingen der telemetrischen Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software, ein einschließender Werkstattbesuch erforderlich ist/wird.
  • Aus diesem Grund wird, wie schon vorangehend angeführt, dass erfindungsgemäße Verfahren vorgeschlagen, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, in Abhängigkeit von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern erfolgt.
  • Unter den situationsabhängigen Parametern sind beispielsweise nachfolgende Faktoren zu verstehen:
    • – eine von der Fahrzeuggeschwindigkeit abhängige Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei Fahrzeugstillstand zu veranlassen
    • – eine vom Gefährdungspotential abhängige Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten bei hohem Gefährdungspotential innerhalb 7 Tagen zu veranlassen
    • – eine vom momentanen Standort des Fahrzeugs abhängige Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Fahrzeug-Entfernung von kleiner 100 Kilometer zur üblichen aufgesuchten Kundendienstwertstätte, oder nur bei einer Fahrzeug-Entfernung von kleiner 100 Kilometer zur nächsten Vertragswertstätte zu veranlassen
    • – eine von der Zeitdauer bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs abhängige Information, die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Zeitdauer von größer 3 Monaten bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs zu veranlassen
    • – eine von der Kilometerlaufleistung bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs abhängige Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Kilometerlaufleistung von größer 5000 Kilometer bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs zu veranlassen
    • – eine von der Zeit, insbesondere Uhrzeit, oder Wochentag, oder Feiertag, abhängige Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur an Werktagen, oder nur zu den üblichen Geschäftszeiten einer Kundendienstwertstätte zu veranlassen
    • – eine vom momentanen Nutzer des Fahrzeugs abhängige Information um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei der Identifizierung des Fahrzeugeigentümers als momentanen Nutzer des Fahrzeugs zu veranlassen, wobei der Fahrzeugeigentümer von einem Nutzer eines Leihfahrzeuges in einfachstem Fall durch die Art des verwendeten Fahrzeugschlüssels differenzierbar ist
    • – eine vom momentanen Auslastungsgrad der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet wird, abhängige Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei nicht vollständiger Auslastung der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet wird, zu veranlassen.
  • Ebenso kann, damit zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder eine Verunsicherung für den Kraftfahrzeunutzer geschaffen wird, zumindest während der Dauer der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder der Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, dieses dem Nutzer des Fahrzeugs mittels einer optischen und/oder akustischen und/oder einer haptischen Warnsignalisierung signalisiert wird, wobei die optische Warnsignalisierung vorzugsweise mittels eines Schriftzuges oder mehrerer Schriftzüge erfolgt, welche/r vorzugsweise als durchlaufender Schriftzug ausgebildet ist, bzw. als durchlaufende Schriftzüge ausgebildet sind.
  • Des weiteren ist es zur Erlangung, damit zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder eine Verunsicherung geschaffen wird, von Vorteil, dass zumindest während der Dauer der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder der Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, der Nutzer des Fahrzeugs, vorzugsweise mittels Zuhilfenahme der optischen und/oder akustischen und/oder einer haptischen Warnsignalisierung, angehalten wird, das Fahrzeug nicht zu bewegen, bzw. im Stillstand zu halten. Im einfachsten Fall wird die Information an den Fahrzeugführer oder das Update für die Elektronikkomponente, vom Zeitpunkt des Veranlassens durch den „Veranlasser", in dem Fahrzeugtelematiksystem zwischengespeichert, bis dieses für die tatsächliche Ausführung einen günstigen Zeitpunkt ermittelt hat. Alternativ dazu kann das Fahrzeugtelematiksystem bei einem günstigeren Zeitpunkt die Information/das Update erneut anfordern.
  • 1
    Fahrzeugtelematiksystem
    1.1
    Zentralrechner
    1.2
    Geräteeinheiten zum Senden, Empfangen, Erfassen und/oder Verarbeiten von zu den Telematik-Applikationen gehörenden Daten
    1.2.1
    Fahrzeugantenne
    1.3
    Global-Position-System-Einheit (GPS-Einheit)
    1.4
    akustische Warnsignalisierung
    1.5
    optische Warnsignalisierung
    2
    Kraftfahrzeug
    3
    Fahrzeug-BUS (z.B. CAN-Bus)

Claims (26)

  1. Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, über eine Telematikeinheit, dadurch gekennzeichnet, dass a. die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder b. die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, in Abhängigkeit von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine von der Fahrzeuggeschwindigkeit abhängige Information handelt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei Fahrzeugstillstand erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine vom Gefährdungspotential abhängige Information handelt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten bei hohem Gefährdungspotential innerhalb 7 Tagen erfolgt.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine vom momentanen Standort des Fahrzeugs abhängige Information handelt.
  7. Verfahren nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Fahrzeug-Entfernung von kleiner 100 Kilometer zur üblichen aufgesuchten Kundendienstwertstätte erfolgt.
  8. Verfahren nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Fahrzeug-Entfernung von kleiner 100 Kilometer zur nächsten Vertragswertstätte erfolgt.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine von der Zeitdauer bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs abhängige Information handelt.
  10. Verfahren nach Anspruch 1 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Zeitdauer von größer 3 Monaten bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs erfolgt.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine von der Kilometerlaufleistung bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs abhängige Information handelt.
  12. Verfahren nach Anspruch 1 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei einer Kilometerlaufleistung von größer 5000 Kilometer bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des Fahrzeugs erfolgt.
  13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine von der Zeit, insbesondere Uhrzeit, oder Wochentag, oder Feiertag, abhängige Information handelt.
  14. Verfahren nach Anspruch 1 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur an Werktagen erfolgt.
  15. Verfahren nach Anspruch 1 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur zu den üblichen Geschäftszeiten einer Kundendienstwertstätte erfolgt.
  16. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine vom momentanen Nutzer des Fahrzeugs abhängige Information handelt.
  17. Verfahren nach Anspruch 1 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei der Identifizierung des Fahrzeugeigentümers als momentanen Nutzer des Fahrzeugs erfolgt.
  18. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem situationsabhängigen Parameter, um eine vom momentanen Auslastungsgrad der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet wird, abhängige Information handelt.
  19. Verfahren nach Anspruch 1 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur bei nicht vollständiger Auslastung der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet wird, erfolgt.
  20. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest während der Dauer der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder der Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, dieses dem Nutzer des Fahrzeugs mittels einer optischen und/oder akustischen und/oder einer haptischen Warnsignalisierung signalisiert wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnsignalisierung mittels eines Schriftzuges oder mehrerer Schriftzüge erfolgt.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Schriftzug als durchlaufender Schriftzug ausgebildet ist, bzw. die Schriftzüge als durchlaufende Schriftzüge ausgebildet sind.
  23. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest während der Dauer der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder der Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, der Nutzer des Fahrzeugs, vorzugsweise mittels Zuhilfenahme der optischen und/oder akustischen und/oder einer haptischen Warnsignalisierung, angehalten wird, das Fahrzeug nicht zu bewegen.
  24. Fahrzeugtelematiksystem (1) mit – einem Zentralrechner (1.1) zur Durchführung von Telematik-Applikationen, – Geräteeinheiten (1.2, 1.2.1) zum Senden, Empfangen, Erfassen und/oder Verarbeiten von zu den Telematik-Applikationen gehörenden Daten, – einer optischen (1.5), und/oder akustischen (1.4), und/oder haptischen Warnsignalisierung, und optional – einer Global-Position-System-Einheit (1.3), oder einer datentechnischer Anbindung an ein Global-Position-System, zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche.
  25. Fahrzeug (2), insbesondere Personen- oder Lastkraftwagen, gekennzeichnet durch ein Fahrzeugtelematiksystem (1) nach Anspruch 24.
  26. Verwendung eines Fahrzeugtelematiksystems (1) nach Anspruch 24, zur Durchführung des Verfahrens in einem Fahrzeug (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 23.
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