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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder
zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, sowie ein Fahrzeugtelematiksystem zur Durchführung des
Verfahrens, wie auch die Verwendung des Fahrzeugtelematiksystems
in einem Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens.
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Um
die Sicherheit wie auch den Komfort für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr
zu verbessern, werden verstärkt
Elektroniksysteme mit einer immer höheren Performance in Fahrzeuge
eingebaut, wobei aufgrund des Wettbewerbs bzw. des Konkurrenzkampfes/Marktpräsenz, die
Entwicklungszeiten der einzelnen Elektroniksysteme wie auch der
mechanischen Komponenten/Konstruktionen einen sehr straffen Entwicklungszeitplan
unterliegen.
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Aufgrund
der oftmals sehr hohen Komplexität
der einzelnen Systeme/Komponenten sowie der damit verbundenen sehr
umfangreichen und zum Teil sehr komplexen Verifikationsprüfungen,
wie auch dem zum Teil schwierig vorausberechenbaren Materialverhalten über der
Lebensdauer (insbesondere bei Umweltbelastungen), sind dadurch bedingte Qualitätsschwankungen
im Vorfeld nicht gänzlich auszuschließen.
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Diese
Qualitätsschwankungen
sind von besonderer Bedeutung, wenn die Serienproduktion bereits
angelaufen ist, bzw. die Fahrzeuge sich bereits in höheren Stückzahlen
sich bei den Endkunden befinden, und es sich herausstellt, dass
ein Qualitätsmangel
einen sicherheitskritischen Faktor in sich birgt, so dass gegebenenfalls
ein Fahrzeugrückruf unvermeidbar
ist bzw. erforderlich wird (außerplanmäßige Inspektionsarbeiten)
und/oder der nachträglich
erkannte Mangel in einer Elektronikkomponente mittels eines Software-Updates
behoben werden muss, wobei angemerkt sei, dass sich dass Verfahren
nicht nur auf außerplanmäßige Inspektionsarbeiten
anwenden lässt,
sondern sich damit auch eine allgemeine Steuerung von Inspektionsarbeiten
realisieren lässt.
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Ein
Fahrzeugrückruf
ist von den technischen Aufwendungen abgesehen, meist auch mit großen logistischen
Aufwendungen verbunden, da je nach Gefährdungspotential ein jeder
Endkunde angeschrieben werden muss, um den Fahrzeughalter zu informieren,
dass eine Oberprüfung/Nacharbeit
am Fahrzeug erforderlich ist.
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Sofern
sich der nachträglich
erkannte Qualitätsmangel
in einer Elektronikkomponente mittels eines Software-Updates beheben
lässt,
ist aus der Schrift
DE
10 2005 057 776 A1 ein Verfahren zum Aktualisieren von
Fahrzeugdiagnose-Software bekannt, wobei die Aktualisierung über eine
Telematikeinheit ausgeführt
wird, sodass in diesem Fall ein (außerplanmäßiges) Aufsuchen einer Kundendienstwertstätte nicht
erforderlich ist/wird.
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Als
Nachteil bei diesem Verfahren kann betrachtet werden, dass bei dem
Verfahren gemäß der Schrift
DE 10 2005 057 776
A1 die Aktualisierung von Fahrzeugdiagnose-Software unabhängig von
situationsabhängigen
Parametern erfolgt (der Kunde evtl. an der Weiterfahrt zu jedem
x-beliebigen Zeitpunkt gehindert wird/werden kann), oder sich nur
Probleme beheben lassen, welche mittels eines Software-Updates zu
beheben sind. Im anderen Falle müssen
wie oben angeführt,
alle Endkunden angeschrieben werden, um die Fahrzeughalter entsprechend
zu informieren.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum Aktualisieren
von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern
bei (außerplanmäßigen) am
Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, mittels Zuhilfenahme bzw. über eine
Telematikeinheit vorzustellen, damit die Endkunden bei (außerplanmäßigen) am
Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten gezielter informiert werden
können,
bzw. deren Fahrzeuge zu voraussichtlich sehr günstigen Zeitpunkten mit Updates
von Fahrzeugdiagnose-Software „versorgt" werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Aktualisieren von Fahrzeugdiagnose-Software, und/oder
zum Benachrichtigen von Kfz-Benutzern bei (außerplanmäßigen) am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten,
mittels Zuhilfenahme bzw. über eine
Telematikeinheit, mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Ein
wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, dass die Aktualisierung
der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer
bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, in Abhängigkeit
von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern erfolgt.
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Um
hier also eine Vereinfachung zu schaffen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass Updates von Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung
der Endkunden vorzugsweise (sofern möglich) mittels Telematik-Unterstützung erfolgt/durchgeführt wird,
wobei bei der Benachrichtigung (im einfachsten Fall durch Ansteuern
einer Warnanzeige im Dashboard/Armaturenbrett) der Zeitpunkt der
Benachrichtigung mindestens von einen oder mehreren folgenden Parametern
(oder Kombinationen davon) abhängt:
- a) Art des Gefährdungspotentials/Priorität der Dringlichkeit
(Sicherheitsrisiko hoch oder gering)
- b) Momentaner Standort des Fahrzeugs (Entfernung zur Fachwerkstatt,
von dieser das Fahrzeug üblicherweise
gewartet wird)
- c) Momentaner Standort des Fahrzeugs (Entfernung zur nächsten autorisierten
Fachwerkstatt)
- d) Momentaner Geschwindigkeit des Fahrzeugs
- e) Ob es sich beim Fahrzeugführer
um den Fahrzeugeigentümer
oder einen Fahrzeugbenutzer handelt (z.B. bei Leihfahrzeugen)
- f) Der zeitliche verbleibende Abstand, bis zu diesem ein routinemäßiger Kundendienst
ansteht/durchzuführen
ist
- g) Gegebenenfalls uhrzeit-, wochentag- & feiertagabhängig
- h) Gegebenenfalls abhängig
vom momentanen Auslastungsgrad der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise
gewartet wird.
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Die
Vorteile die sich aus der "parametrisierten" telematikunterstützten, Kundenbenachrichtigung
bei einen erforderlichen Rückruf
oder allgemeinen Servicesteuerung, bzw. Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software
ergeben, sind neben den Vereinfachungen im logistischem Bereich,
dass auch der Fahrzeugeigentümer/Kunde
individuell benachrichtigt werden kann, wobei neben einer schnellen Benachrichtigungsmöglichkeit,
bei der Benachrichtigung auch die aktuelle Situation des Fahrzeuglenkers/Kunden
mit berücksichtigt
werden kann.
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Beispiele:
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- a) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang,
weicher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres
Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht,
wenn der Fahrzeuglenker im Ausland/auf der Urlaubsfahrt bezüglich einer
durchzuführenden/stattfindender
Rückrufaktion
benachrichtigt wird .
- b) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang,
welcher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres
Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht,
wenn der Fahrzeuglenker/Kunde eines Leihwagens bezüglich einer
durchzuführenden/stattfindender Rückrufaktion
benachrichtigt wird.
- c) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang,
welcher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres
Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht,
wenn der Fahrzeuglenker/Fahrzeugeigentümer bezüglich einer durchzuführenden
stattfindender Rückrufaktion
benachrichtigt wird, wenn in Kürze
aufgrund eines Serviceintervalls ohnehin ein routinemäßiger Kundendienst
ansteht/durchzuführen
ist .
- d) Bei einem erforderlichen Überprüfungsvorgang,
welcher jedoch zeitlich unkritisch ist (nur ein geringes/mittleres
Gefahrenpotential vorhanden ist), ist es beispielsweise nicht angebracht,
wenn der Fahrzeuglenker z.B. zu Urlaubsbeginn oder Mitternachts
oder vor mehreren anstehenden Feiertagen bezüglich einer durchzuführenden
stattfindender Rückrufaktion
benachrichtigt wird .
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Über die
Art der Kommunikation zur Benachrichtigung wird in dieser Anmeldung
nicht näher
eingegangen, da die Kommunikation und der dafür benötigten "Einheiten" (Hardware, Provider, Netzwerke, Call-Center,
..) und „Informationen" (Fahrzeugcode, Fahrzeugposition/Positionsbestimmung,
Mängelart, ..)
beispielsweise in der Schrift
DE 10 2005 057 776 A1 , sowie weiteren Schriften
zu diesem Themengebiet, ausführlich
erläutert
sind, bzw. als Stand der Technik gilt (zukünftig durch den Ausbau/Marktdurchdringung
der Telematik einfach zur Verfügung
stehen wird), und somit im vollen Umfang als bekanntbeinhaltet angesehen
wird.
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Die
Erfindung wird nun nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Zuhilfenahme
der einzigen 1 näher erläutert. Im Folgenden können für funktional
gleiche und/oder gleiche Elemente mit den gleichen Bezugsziffern
bezeichnet sein.
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Es
zeigen
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1:
Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (2) mit Kraftfahrzeugtelematiksystem
(1), mit dessen grundlegenden Systemkomponenten.
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1 zeigt
eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (2) mit Kraftfahrzeugtelematiksystem
(1), bestehend aus den Komponenten;
- – einem
Zentralrechner (1.1) zur Durchführung von Telematik-Applikationen,
- – Geräteeinheiten
(1.2, 1.2.1) zum Senden, Empfangen, Erfassen und/oder
Verarbeiten von zu den Telematik-Applikationen gehörenden Daten,
- – einer
optischen (1.5) und akustischen (1.4) Warnsignalisierung,
und optional
- – einer
Global-Position-System-Einheit (1.3), oder einer nicht
näher gezeigten
datentechnischer Anbindung an ein Global-Position-System,
zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Die
Global-Position-System-Einheit (1.3), oder die nicht näher gezeigte
datentechnische Anbindung an ein Global-Position-System ist bei
dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) (nur) optional vorgesehen,
da diese nicht zwingend erforderlich ist. Diese ist nur bei höherwertigen
Systemen insofern dienlich/erforderlich, wenn bei den situationsabhängigen Parameter
auch die momentane Entfernung des Fahrzeugs zur nächsten Kfz-Marken-Vertragswerkstätte oder
zur üblichen
aufgesuchten Kundendienstwertstätte
mit berücksichtig
wird.
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Der
Einfachheit wegen sind die im Fahrzeug als selbstverständlich anzusehende
vorhandenen Informationen, wie beispielsweise die der Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation,
die der Zeitinformation, die der momentanen Kilometerlaufleistungsinformation,
etc., nicht näher
dargestellt, da diese dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) über einen
Fahrzeugbus (3) (z.B. CAN-Bus) zur Verfügung stehen, bzw. hier angenommen
wird, dass das Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) im Bedarfsfall
auf diese Informationen via einem Fahrzeugbus (3) darauf
zugreifen kann, sofern diese Daten vom Kraftfahrzeugtelematiksystem
(1) benötigt
werden.
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Der
Begriff „unter
benötigt
werden" ist hierbei so
zu verstehen, dass je nachdem um welchen Parameter es sich handelt,
entweder im Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) oder beim
nicht näher
dargestellten „Sender" (Veranlasser des
Rückrufes
oder des Software-Updates) entschieden wird, ob und wann die Aktualisierung
der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der
Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten durchgeführt wird.
Eine fahrzeug-kilometerlaufleistungsabhängige Entscheidung, oder eine
fahrzeug-geschwindigkeitsabhängige
Endscheidung, oder eine fahrzeug-standortabhängige Entscheidung wird beispielsweise
vor Ort mittels dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) durchgeführt, wohingegen eine
Entscheidung, bei dieser die Art des Gefährdungspotentials mit berücksichtig
wird, vorzugsweise beim „Veranlasser" des Rückrufes
oder des Software-Updates
durchgeführt
wird.
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Sofern
beispielsweise das Gefährdungspotential
sehr gering oder nur mittel ist, kann der „Veranlasser" (Verantwortliche
Hersteller des Fahrzeugs, oder in dessen Namen agierende Serviceinstitution) die
Entscheidung treffen, dass die erforderliche Überprüfung der potentiellen Schwachstelle
am Fahrzeug oder einer Elektronikkomponente des Fahrzeugs automatisch
beim nächsten
routinemäßigen Kundendiensttermin/Serviceintervall
mit berücksichtigt
wird bzw. die Software entsprechend aktualisiert wird, so das keine
Benachrichtigung an den/die Fahrzeughalter erforderlich ist. Sofern
die potentielle Schwachstelle mittels eines Updates von der Fahrzeugdiagnose-Software
mittels/über
eine Telematikeinheit ausführbar
ist, kann der „Veranlasser" diese Aktualisierung
zu einem ihm passenden Zeitpunkt veranlassen, wobei um den Fahrzeugnutzer
während
der Fahrt nicht zu gefährden,
die tatsächliche
Ausführung
der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software vor Ort mittels
dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) in Abhängigkeit
von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern durchgeführt wird, oder
die letztendliche Warnsignalisierungsmitteilung an den Fahrzeugnutzer,
bezüglich
eines Rückrufes, in
Abhängigkeit
von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern durchgeführt wird.
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Eine
Gefährdung
während
der Fahrt für
den Fahrzeugbenutzer wäre
beispielsweise dann gegeben, wenn während der Fahrt ein Update
von der Fahrzeugdiagnose-Software eines Airbag-Steuergerätes (um
nur ein Elektronik-Steuergerät – stellvertretend
für weitere – zu nennen)
durchgeführt
werden würde,
da während
der Aktualisierung in der Regel das Airbag- Steuergerät bei einem stattfindenden
Unfall nicht auslösebereit
wäre. Ist
im Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) die Information empfangen
worden, dass eine Aktion (Update oder Rückruf) erforderlich ist, kann
das Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) vor Ort einen günstigen
Augenblick abwarten (um den Fahrzeugbenutzer zu informieren), zu
diesem der Kfz-Nutzer, mühelos
eine Werkstatt aufsuchen kann, oder die Zeit abwarten kann, bis
die telemetrische Aktualisierung der Diagnose-Software abgeschlossen
ist (wobei auch eine Kombination von mehreren situationsabhängigen Parametern
bzw. eine matrixbasierte Entscheidungsfindung möglich ist, bei dieser die einzelnen
situationsabhängigen
Parametern unter Umständen
einer Gewichtung unterzogen werden, möglich ist), damit für den Fahrzeugnutzer
zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung
oder eine Verunsicherung geschaffen wird.
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Auf
der selben Art und Weise kann beispielsweise auch bei vorliegen
eines hohen Gefährdungspotentials,
empfangen von dem Kraftfahrzeugtelematiksystem (1), durch
das Kraftfahrzeugtelematiksystem (1) vor Ort ein günstiger
Augenblick abgewartet werden, um den Fahrzeugbenutzer innerhalb
einer begrenzten Zeit (z.B. 7 Tage) zu einem günstigen (bzw. günstigeren
Zeitpunkt als dem momentanen Zeitpunkt, zu diesem die Information
empfangen wurde) Zeitpunkt zu informieren bzw. die Fahrzeugdiagnose-Software
entsprechend zu aktualisieren, damit für den Fahrzeugnutzer zu keinem
Zeitpunkt eine Gefährdung
oder eine Verunsicherung geschaffen wird.
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Gleichgestellt
mit der Informationsbereitstellung an den Fahrzeugnutzer, hinsichtlich
eines erforderlichen Rückrufes,
kann es auch sinnvoll sein, eine Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software
auch nur unter den selben Bedingungen durchzuführen, wenn beispielsweise bei
der Aktualisierung evtl. Probleme nicht ganz auszuschließen sind,
und bei einem Misslingen der telemetrischen Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software,
ein einschließender Werkstattbesuch
erforderlich ist/wird.
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Aus
diesem Grund wird, wie schon vorangehend angeführt, dass erfindungsgemäße Verfahren vorgeschlagen,
dass die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die
Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten,
in Abhängigkeit
von einem oder mehreren situationsabhängigen Parametern erfolgt.
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Unter
den situationsabhängigen
Parametern sind beispielsweise nachfolgende Faktoren zu verstehen:
- – eine
von der Fahrzeuggeschwindigkeit abhängige Information, um die Aktualisierung
der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der
Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur
bei Fahrzeugstillstand zu veranlassen
- – eine
vom Gefährdungspotential
abhängige
Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software
und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten
bei hohem Gefährdungspotential
innerhalb 7 Tagen zu veranlassen
- – eine
vom momentanen Standort des Fahrzeugs abhängige Information, um die Aktualisierung
der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der
Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur
bei einer Fahrzeug-Entfernung von kleiner 100 Kilometer zur üblichen
aufgesuchten Kundendienstwertstätte,
oder nur bei einer Fahrzeug-Entfernung von kleiner 100 Kilometer
zur nächsten
Vertragswertstätte
zu veranlassen
- – eine
von der Zeitdauer bis zum nächsten
routinemäßigen Kundendiensttermin
des Fahrzeugs abhängige
Information, die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder
die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden
Inspektionsarbeiten nur bei einer Zeitdauer von größer 3 Monaten
bis zum nächsten
routinemäßigen Kundendiensttermin
des Fahrzeugs zu veranlassen
- – eine
von der Kilometerlaufleistung bis zum nächsten routinemäßigen Kundendiensttermin des
Fahrzeugs abhängige
Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder
die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden
Inspektionsarbeiten nur bei einer Kilometerlaufleistung von größer 5000
Kilometer bis zum nächsten
routinemäßigen Kundendiensttermin
des Fahrzeugs zu veranlassen
- – eine
von der Zeit, insbesondere Uhrzeit, oder Wochentag, oder Feiertag,
abhängige
Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software
und/oder die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden
Inspektionsarbeiten nur an Werktagen, oder nur zu den üblichen
Geschäftszeiten
einer Kundendienstwertstätte
zu veranlassen
- – eine
vom momentanen Nutzer des Fahrzeugs abhängige Information um die Aktualisierung
der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder die Benachrichtigung der
Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten nur
bei der Identifizierung des Fahrzeugeigentümers als momentanen Nutzer
des Fahrzeugs zu veranlassen, wobei der Fahrzeugeigentümer von
einem Nutzer eines Leihfahrzeuges in einfachstem Fall durch die
Art des verwendeten Fahrzeugschlüssels
differenzierbar ist
- – eine
vom momentanen Auslastungsgrad der Werkstatt, bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet
wird, abhängige
Information, um die Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder
die Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden
Inspektionsarbeiten nur bei nicht vollständiger Auslastung der Werkstatt,
bei dieser das Fahrzeug üblicherweise gewartet
wird, zu veranlassen.
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Ebenso
kann, damit zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder eine Verunsicherung
für den Kraftfahrzeunutzer
geschaffen wird, zumindest während
der Dauer der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder
der Benachrichtigung der Kfz-Benutzer bei am Fahrzeug anstehenden
Inspektionsarbeiten, dieses dem Nutzer des Fahrzeugs mittels einer
optischen und/oder akustischen und/oder einer haptischen Warnsignalisierung
signalisiert wird, wobei die optische Warnsignalisierung vorzugsweise mittels
eines Schriftzuges oder mehrerer Schriftzüge erfolgt, welche/r vorzugsweise
als durchlaufender Schriftzug ausgebildet ist, bzw. als durchlaufende Schriftzüge ausgebildet
sind.
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Des
weiteren ist es zur Erlangung, damit zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung oder
eine Verunsicherung geschaffen wird, von Vorteil, dass zumindest
während
der Dauer der Aktualisierung der Fahrzeugdiagnose-Software und/oder
der Benachrichtigung der Kfz-Benutzer
bei am Fahrzeug anstehenden Inspektionsarbeiten, der Nutzer des
Fahrzeugs, vorzugsweise mittels Zuhilfenahme der optischen und/oder
akustischen und/oder einer haptischen Warnsignalisierung, angehalten
wird, das Fahrzeug nicht zu bewegen, bzw. im Stillstand zu halten.
Im einfachsten Fall wird die Information an den Fahrzeugführer oder
das Update für
die Elektronikkomponente, vom Zeitpunkt des Veranlassens durch den „Veranlasser", in dem Fahrzeugtelematiksystem
zwischengespeichert, bis dieses für die tatsächliche Ausführung einen
günstigen
Zeitpunkt ermittelt hat. Alternativ dazu kann das Fahrzeugtelematiksystem bei
einem günstigeren
Zeitpunkt die Information/das Update erneut anfordern.
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- 1
- Fahrzeugtelematiksystem
- 1.1
- Zentralrechner
- 1.2
- Geräteeinheiten
zum Senden, Empfangen, Erfassen und/oder Verarbeiten von zu den Telematik-Applikationen
gehörenden
Daten
- 1.2.1
- Fahrzeugantenne
- 1.3
- Global-Position-System-Einheit
(GPS-Einheit)
- 1.4
- akustische
Warnsignalisierung
- 1.5
- optische
Warnsignalisierung
- 2
- Kraftfahrzeug
- 3
- Fahrzeug-BUS
(z.B. CAN-Bus)