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DE102006055497B4 - Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine - Google Patents

Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine Download PDF

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Abstract

Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine mit einer mit einem Musterfaden in Eingriff bringbaren Fadengreifeinrichtung und einer Klemmeinrichtung zum Halten des Musterfadens, wobei die Fadengreifeinrichtung (4) und die Klemmeinrichtung (6) voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, daß nach Halten des Musterfadens in der Klemmeinrichtung (6) die Fadengreifeinrichtung (4) vom Musterfaden lösbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine mit einer mit einem Musterfaden in Eingriff bringbaren Fadengreifeinrichtung und einer Klemmeinrichtung zum Halten des Musterfadens, wobei die Fadengreifeinrichtung und die Klemmeinrichtung voneinander getrennt sind.
  • Eine Musterungshilfsvorrichtung in einer Kettenwirkmaschine ist beispielsweise aus DE 195 14 995 C2 bekannt. Die Fadengreifeinrichtung weist einen Selektionshaken auf, der in den Fadenverlauf eines Musterfadens hineinbewegt werden kann, um den Musterfaden zu erfassen. Der Selektionshaken wird dann gemeinsam mit dem erfaßten Musterfaden zurückgezogen und klemmt dann den Faden zwischen sich und einer Hakenführung ein. In der Regel wird der Musterfaden dann in der Nachbarschaft des Selektionshakens durchtrennt, so daß er nicht weiter in den Warengrund einer Wirkware eingebunden wird. Damit ist es beispielsweise möglich, ein Muster mit Musterfiguren zu erzeugen, die in Produktionsrichtung der Wirkware voneinander getrennt angeordnet sind.
  • Aus DE 100 48 691 C1 ist ein Verfahren und eine Kettenwirkmaschine zur Herstellung einer gemusterten Wirkware bekannt, wobei ein Musterfaden mit Hilfe einer Fadengreifeinrichtung erfasst und zu einer Klemmstelle gebracht und dort gehalten wird. Dabei ist es zur Vermeidung des Kreuzens von mehreren Musterfäden vorgesehen, dass die Musterfäden von einer Klemmstelle zu einer weiteren Klemmstelle verlegt werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Mustermöglichkeiten zu erweitern.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Musterungshilfsvorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß nach Halten des Musterfadens in der Klemmeinrichtung die Fadengreifeinrichtung vom Musterfaden lösbar ist.
  • Die Fadengreifeinrichtung kann also nach wie vor einen Musterfaden erfassen, um ihn aus dem Mustervorgang herauszunehmen. Da die Klemmeinrichtung aber getrennt von der Fadengreifeinrichtung ausgebildet ist, was in der Regel dadurch bewirkt wird, daß sie getrennt voneinander angeordnet sind, kann man die Fadengreifeinrichtung verwenden, um den Musterfaden in die Klemmeinrichtung einzulegen. Sobald der Musterfaden in die Klemmeinrichtung eingelegt worden ist, wird er dort mit einer gewissen Kraft festgehalten, so daß sich an der der Fadengreifeinrichtung zugewandten Seite der Klemmeinrichtung eine Schlaufe bildet, in der man durch eine ent sprechende Bewegung der Fadengreifeinrichtung die Spannung im Faden vermindern kann. Die Fadengreifeinrichtung kann also auf einfache Weise vom Musterfaden frei kommen, ohne daß es erforderlich ist, den Musterfaden hier zu durchtrennen. Der geklemmte Musterfaden kann dann während des weiteren Wirkprozesses aus der Klemmeinrichtung herausgezogen werden, ohne daß er durchtrennt werden muß. Dies ergibt erweiterte Musterungsmöglichkeiten. Man kann nämlich den Musterfaden zwischen zwei Bindungsstellen, an denen er in den Wa rengrund eingebunden wird, verlängern, so daß der Musterfaden in diesem Bereich flottiert, aber nicht mehr am Warengrund anliegt. Dies kann man entweder dazu ausnutzen, ein anderes optisches Erscheinungsbild zu erzeugen, oder man kann diese Legung verwenden, um den flottierenden Musterfaden an seinen beiden Enden abzutrennen. Dies ist einfacher als bei einem flottierenden Musterfaden, der am Warengrund anliegt, weil man den flottierenden längeren Musterfaden leicht vom Warengrund abheben kann, um ihn zu durchtrennen. Darüber hinaus hat diese Ausgestaltung den Vorteil, daß man den Selektionshaken bereits nach einer Maschinenumdrehung wieder von dem Musterfaden lösen kann, so daß er zum Ergreifen eines anderen Musterfadens oder eines anderen Abschnitts des Musterfadens verwendet werden kann. Dies stellt weitere Möglichkeiten für die Mustergebung zur Verfügung.
  • Vorzugsweise ist die Fadengreifeinrichtung als Haken ausgebildet, der zum Freigeben des Musterfadens zur Klemmeinrichtung hin bewegbar ist. Der Haken bildet eine Schlaufe des Musterfadens, die dann, wenn der Musterfaden in der Klemmeinrichtung klemmend festgehalten wird, spannungsfrei gemacht werden kann. Aus einer spannungsfreien Schlaufe kann der Haken aber relativ leicht entfernt werden. Sobald der Haken die Schlaufe freigegeben hat, kann der Musterfaden unter dem Zug der fortschreitenden Wirkware aus der Klemmeinrichtung gelöst werden, so daß der jeweils selektierte Musterfaden mit einer vergrößerten Länge zwischen zwei Bindungsstellen zur Verfügung steht. In der Klemmeinrichtung lassen sich durchaus mehrere Schlaufen gleichzeitig vorrätig halten, wobei die Schlaufen aufgrund des Fort schreitens des Wirkprozesses durchaus nicht alle die gleiche Größe haben müssen. Es soll an dieser Stelle bemerkt werden, daß zweckmäßigerweise die Musterungshilfsmaschine eine Vielzahl derartiger Klemmeinrichtungen und Fadengreifeinrichtungen aufweist, die über die Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine verteilt sind, so daß im Grunde für jeden Musterfaden eine entsprechende Mustersteuerung gegeben sein kann.
  • Bevorzugterweise ist der Klemmeinrichtung ein Gegenhalter zugeordnet. Der Gegenhalter sorgt dafür, daß der Musterfaden immer mit einer vorbestimmten Orientierung in die Klemmeinrichtung hineingezogen werden kann. Der Gegenhalter ist auch eine Art Referenzpunkt für den Haken, um den Haken aus der Schlaufe freizubekommen, die durch den eingeklemmten Musterfaden gebildet ist.
  • Vorzugsweise ist der Gegenhalter als Draht ausgebildet, der mehreren nebeneinander angeordneten Klemmeinrichtungen zugeordnet ist. Im einfachsten Fall kann man diesen Draht über die gesamte Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine durchgehen lassen.
  • Bevorzugterweise weist die Klemmeinrichtung eine Gasse mit einer Öffnung und einer Klemmstelle auf. Die Gasse hat eine Breite, die größer ist als die Dicke des Musterfadens. Es ist deswegen relativ einfach, den Musterfaden in die Gasse einzuführen. Wenn der Musterfaden dann weiter in die Gasse hineinbewegt wird, dann gelangt er an die Klemmstelle, wo er festgehalten wird.
  • Vorzugsweise weist die Klemmstelle mindestens eine elastisch verformbare Begrenzung auf. Durch die Verformung der Begrenzung wird die zum Festhalten des Musterfadens notwendige Klemmkraft erreicht. Der Musterfaden wird durch diese Ausgestaltung geschont. Er wird nur geringfügig selbst verformt.
  • Vorzugsweise ist die Klemmstelle linienförmig ausgebildet. Damit ist keine Linie im mathematisch exakten Sinne gemeint. Der Musterfaden wird aber entlang einer Linie gehalten. Damit ist es möglich, die Klemmkraft, die auf den Musterfaden wirkt, relativ genau einzustellen. Die linienförmige Klemmstelle ist auch in der Lage, mehrere Abschnitte eines Musterfadens oder mehrere Musterfäden gleichzeitig zu halten.
  • Vorzugsweise ist die Klemmstelle durch einen Klemmkörper begrenzt. Ein derartiger Klemmkörper kann beispielsweise als Zylinder ausgebildet sein. Die Verwendung eines Klemmkörpers erleichtert die Herstellung der Musterungshilfsvorrichtung. Die Wahl der Form des Klemmkörpers gibt dem Konstrukteur eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung der Klemmkräfte.
  • Vorzugsweise ist der Klemmkörper an einer Halterung angeordnet, die zwischen zwei Gassen angeordnet ist, wobei der Klemmkörper in beide Gassen hineinragt. Man verwendet also einen einzelnen Klemmkörper für zwei Gassen, so daß ein Klemmkörper in zwei Gassen Musterfäden festhalten kann, wenn dies gewünscht ist.
  • Die Klemmstelle kann auch durch ein Borstenelement begrenzt sein. Auch ein Borstenelement erzeugt die notwendige Haltekraft auf den Musterfaden.
  • Bevorzugterweise ist hinter der Klemmstelle eine Kammer ausgebildet. Diese Kammer kann Musterfäden aufnehmen, die nach dem Klemmvorgang von nachfolgenden Musterfäden oder Musterfadenabschnitten aus dem Klemmbereich weiter geschoben werden. Damit kann man auf einfache Weise zwar mehrere Fäden oder Fadenabschnitte auf einmal in der Klemmeinrichtung festhalten, gleichzeitig aber dafür sorgen, daß sich diese Fäden nicht miteinander verwirren.
  • In einer alternativen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Klemmstelle durch zwei Platten gebildet ist, die in einem Klemmbereich aneinander anliegen oder einen Abstand zueinander aufweisen, der kleiner als die Dicke des Musterfadens ist. In diesem Fall ist der Klemmbereich flächig ausgebildet.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
  • 1a1c eine Musterungshilfsvorrichtung in Form einer Abstreifklemmplatine,
  • 2a2c eine zweite Ausführungsform einer Abstreifklemmplatine,
  • 3a3c eine dritte Ausführungsform einer Abstreifklemmplatine,
  • 4a4c eine vierte Ausführungsform einer Abstreifklemmplatine und
  • 5a5c eine fünfte Ausführungsform einer Abstreifklemmplatine.
  • 1a1c zeigen eine Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine in Form einer Abstreifklemmplatine 1. Die Abstreifklemmplatine 1 wird verwendet, um selektierte Musterfäden 2 zu halten und nach kurzzeitigem Halten wieder freizugeben.
  • Hierzu sind viele Abstreifklemmplatinen 1 in einer Fassung oder Barre 3 gehalten. Die Abstreifklemmplatinen 1 sind über die Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine verteilt und vorzugsweise in dem Abstand der Maschinenfeinheit gehalten. Damit ist es möglich, jeden der Musterfäden 2 zu selektieren.
  • Die Abstreifklemmplatine arbeitet mit einem Selektionshaken 4 zusammen, mit dem der Musterfaden 2 in Eingriff bringbar ist. Hierzu wird der Selektionshaken 4 aus der in 1a dargestellten Position zunächst relativ zur Abstreifklemmplatine 1 vertikal nach oben bewegt und dann nach links, so daß er in den Verlauf des entsprechenden Musterfadens 2 eintritt. Der Musterfaden 2 wird dann durch eine entsprechende Bewegung der Musterlegebarre in Über- oder Unterlegung so bewegt, daß er über dem Selektionshaken 4 zu liegen kommt. Der Selektionshaken 4 wird dann wieder nach rechts und nach unten bewegt, so daß er die in 1a dargestellte Position einnimmt.
  • Natürlich ist es auch möglich, anstelle des Selektionshakens 4 die Abstreifklemmplatine 1 in vertikaler Richtung zu bewegen.
  • Wenn der Selektionshaken 4 den Musterfaden 2 ergriffen hat und der Selektionshaken 4 in die in 1 dargestellte Position bewegt worden ist, dann wird der Musterfaden 2 über einen als Draht 5 ausgebildeten Gegenhalter gezogen und gleichzeitig in einem Klemmbereich 6 eingeklemmt. Über dem Gegenhalter 5 bildet sich dann eine Schlaufe 7, die spannungslos gemacht werden kann, so daß der Selektionshaken 4 durch eine Bewegung nach links, also zum Klemmbereich 6 hin, von der Schlaufe 7 des Musterfadens 2 gelöst werden kann. Obwohl der Musterfaden 2 dann immer noch im Klemmbereich 6 geklemmt ist, kann der Selektionshaken 4 bereits wieder verwendet werden, um den Musterfaden 2 an einer anderen Stelle oder einen anderen Musterfaden, der an der gleichen oder einer benachbarten Position geführt wird, zu ergreifen und zu selektieren.
  • Sobald der Musterfaden 2 nicht mehr vom Selektionshaken 4 gehalten wird, kann er aus dem Klemmbereich 6 herausgezogen werden. Da der Musterfaden 2 immer noch in den Warengrund der Wirkware eingebunden ist, wird durch die Weiterbewegung der Wirkware eine entsprechende Zugkraft auf den Musterfaden 2 ausgeübt, die den Musterfaden 2 aus dem Klemmbereich 6 herauszieht.
  • Die 1b und 1c zeigen nun die Ausbildung des Klemmbereichs, wobei 1b ein Schnitt b-b nach 1a und 1c eine Draufsicht auf zwei Abstreifklemmplatinen ist.
  • Jede Abstreifklemmplatine 1 weist eine Gasse 8 auf mit einer Öffnung 9, die so breit ist, daß der Selektions haken 4 den Musterfaden 2 problemlos in die Gasse 8 einlegen kann.
  • Die Klemmstelle 6 ist durch eine federnde Platte 10 gebildet, die mit einer Seitenwand 11 einer benachbarten Abstreifklemmplatine zusammenwirkt. Die federnde Platte 10 weist eine Gleitfläche 12 auf, auf der der Musterfaden 2 in den Klemmbereich 6 gleitet. Wenn der Musterfaden 2 dann zwischen die federnde Platte 10 und die Wand 11 gezogen wird, dann ist er durch Reibkraft gehalten, d. h. er kann durch Aufbringen einer Zugkraft wieder aus dem Klemmbereich 6 herausgezogen werden.
  • 2a zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei der gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen wie in 1a1c bezeichnet sind. 2b ist eine Schnittansicht entlang der Linie b-b nach 2a. 2c ist eine Draufsicht auf die Abstreifklemmplatine 1.
  • Der Klemmbereich 6 ist, wie insbesondere aus 2b hervorgeht, linienförmig ausgestaltet. Hierzu weist die Abstreifklemmplatine 1 eine dreieckförmig aufgebogene Spitze 13 auf, die zur Seitenwand 11 hin gerichtet ist. Die Spitze 13 hat zur Seitenwand 11 einen Abstand, der kleiner ist als die Dicke des Musterfadens 2. Zusätzlich ist die Spitze 13 aus einem federnden Material gebildet, so daß auch dickere Musterfäden 2 geklemmt werden können, indem die Spitze 13 etwas komprimiert wird.
  • Hinter dem Klemmbereich 6 ist eine Kammer 14 ausgebildet, die Musterfäden aufnehmen kann, die von nachfolgenden Musterfäden 2 aus dem Klemmbereich nach unten (bezogen auf die Darstellung der 2a) geschoben werden.
  • Bei dieser Ausgestaltung ist zu erkennen, daß nur ein Abschnitt 15 des Musterfadens 2 geklemmt wird, der von einer nicht näher dargestellten Fadenzufuhr kommt, also letztendlich von der Musterlegebarre. Ein anderer Abschnitt 16, der zur Wirkware führt, ist nicht mehr geklemmt. Dies reicht aber aus, um den Musterfaden 2 aus der Musterung herauszunehmen, ohne ihn schneiden zu müssen.
  • Bei der Ausgestaltung nach 3a3c sind wiederum gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen. 3b ist ein Schnitt b-b nach 3a. 3c ist ein Schnitt c-c nach 3a.
  • Der Klemmbereich 6 weist hier eine Klemmstelle 17 auf, die durch eine Wand 11 der Abstreifklemmplatine und einen Klemmkörper 18 gebildet ist. Der Klemmkörper 18 ist beispielsweise als Zylinder ausgebildet. Der Klemmkörper 18 ist dabei an einer Zwischenwand 19 gehalten, die zwei Gassen 8 voneinander trennt. Dementsprechend ragt der Klemmkörper 18 in zwei Gassen 8 hinein und bildet zwei Klemmstellen 17 in benachbarten Gassen. Auch hier ist nach der Klemmstelle 17 eine Kammer 14 vorgesehen, in die Musterfäden 2 verdrängt werden können, wenn nachfolgende Abschnitte der Musterfäden 2 oder andere Musterfäden 2 den Raum in der Klemmstelle beanspruchen.
  • Bei der Ausgestaltung nach 4a4c sind wiederum Klemmkörper 18 vorgesehen, deren Wirkung durch jeweils eine Feder 23 unterstützt wird. Im übrigen gilt die Erläuterung zu 3a3c.
  • In der Ausgestaltung nach 5a5c wird der Klemmbereich 6 gebildet durch ein Borstenelement 20, von dem seitlich Borsten 21 abstehen, mit denen der Musterfaden 2 gegen die Wand 11 der Abstreifklemmplatine gedrückt wird. Die Borsten 21 wirken mit einer ausreichenden Kraft auf den Musterfaden 2, um ihn klemmend festzuhalten.
  • Die Borstenelemente 20 können zweckmäßigerweise auf einer eigenen Fassung 22 angeordnet sein.
  • Es ist auch möglich, die Borstenelemente in die Abstreifklemmplatine 1 einzufügen.
  • Bei der Verwendung von Borsten 21 kann man auch dafür sorgen, daß das kurzzeitige Halten des Musterfadens 2 nicht durch eine Klemmwirkung, sondern durch das Verhaken des Musterfadens 2 in den Borsten 21 hervorgerufen wird. Selbstverständlich ist auch eine Kombination zwischen Verhaken und Klemmen zum Halten zu verwenden.
  • In allen Ausführungsformen wird der Musterfaden 2 so in der Abstreifklemmplatine 1 gehalten, daß er durch den für den Wirkprozeß erforderlichen Abzug der Warenbahn immer weiter aus der Abstreifklemmplatine 1 herausgezogen wird, bis er sich ganz aus der Abstreifklemmplatine 1 gelöst hat. Dadurch ist es beispielsweise möglich, die Musterfäden 2 flottieren zu lassen, wobei die Musterfäden 2 in dem flottierenden Abschnitt eine vergrößerte Länge aufweisen, so daß sie nicht mehr am Waren grund der Wirkware anliegen und später leichter abgeschnitten werden können.

Claims (12)

  1. Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine mit einer mit einem Musterfaden in Eingriff bringbaren Fadengreifeinrichtung und einer Klemmeinrichtung zum Halten des Musterfadens, wobei die Fadengreifeinrichtung (4) und die Klemmeinrichtung (6) voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, daß nach Halten des Musterfadens in der Klemmeinrichtung (6) die Fadengreifeinrichtung (4) vom Musterfaden lösbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadengreifeinrichtung (4) als Haken ausgebildet ist, der zum Freigeben des Musterfadens (2) zur Klemmeinrichtung (6) hin bewegbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmeinrichtung (6) ein Gegenhalter (5) zugeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenhalter (5) als Draht ausgebildet ist, der mehreren nebeneinander angeordneten Klemmeinrichtungen (6) zugeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (6) eine Gasse (8) mit einer Öffnung (9) und einer Klemmstelle (17) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmstelle (17) mindestens eine elastisch verformbare Begrenzung (10, 13, 18, 21) aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmstelle (17) linienförmig ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmstelle (17) durch einen Klemmkörper (18) begrenzt ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkörper (18) an einer Halterung (19) angeordnet ist, die zwischen zwei Gassen (8) angeordnet ist, wobei der Klemmkörper (18) in beide Gassen (8) hineinragt.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmstelle (17) durch ein Borstenelement (20, 21) begrenzt ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Klemmstelle (17) eine Kammer (14) ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmstelle (17) durch zwei Platten (10, 11) gebildet ist, die in einem Klemmbereich (6) aneinander anliegen oder einen Abstand zueinander aufweisen, der kleiner als die Dicke des Musterfadens (2) ist.
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