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Die
Erfindung betrifft eine Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine
mit einer mit einem Musterfaden in Eingriff bringbaren Fadengreifeinrichtung
und einer Klemmeinrichtung zum Halten des Musterfadens, wobei die
Fadengreifeinrichtung und die Klemmeinrichtung voneinander getrennt sind.
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Eine
Musterungshilfsvorrichtung in einer Kettenwirkmaschine ist beispielsweise
aus
DE 195 14 995
C2 bekannt. Die Fadengreifeinrichtung weist einen Selektionshaken
auf, der in den Fadenverlauf eines Musterfadens hineinbewegt werden
kann, um den Musterfaden zu erfassen. Der Selektionshaken wird dann
gemeinsam mit dem erfaßten
Musterfaden zurückgezogen
und klemmt dann den Faden zwischen sich und einer Hakenführung ein.
In der Regel wird der Musterfaden dann in der Nachbarschaft des Selektionshakens
durchtrennt, so daß er
nicht weiter in den Warengrund einer Wirkware eingebunden wird.
Damit ist es beispielsweise möglich,
ein Muster mit Musterfiguren zu erzeugen, die in Produktionsrichtung
der Wirkware voneinander getrennt angeordnet sind.
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Aus
DE 100 48 691 C1 ist
ein Verfahren und eine Kettenwirkmaschine zur Herstellung einer
gemusterten Wirkware bekannt, wobei ein Musterfaden mit Hilfe einer
Fadengreifeinrichtung erfasst und zu einer Klemmstelle gebracht
und dort gehalten wird. Dabei ist es zur Vermeidung des Kreuzens
von mehreren Musterfäden
vorgesehen, dass die Musterfäden
von einer Klemmstelle zu einer weiteren Klemmstelle verlegt werden
können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Mustermöglichkeiten zu erweitern.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Musterungshilfsvorrichtung der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
daß nach
Halten des Musterfadens in der Klemmeinrichtung die Fadengreifeinrichtung
vom Musterfaden lösbar
ist.
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Die
Fadengreifeinrichtung kann also nach wie vor einen Musterfaden erfassen,
um ihn aus dem Mustervorgang herauszunehmen. Da die Klemmeinrichtung
aber getrennt von der Fadengreifeinrichtung ausgebildet ist, was
in der Regel dadurch bewirkt wird, daß sie getrennt voneinander
angeordnet sind, kann man die Fadengreifeinrichtung verwenden, um den
Musterfaden in die Klemmeinrichtung einzulegen. Sobald der Musterfaden
in die Klemmeinrichtung eingelegt worden ist, wird er dort mit einer
gewissen Kraft festgehalten, so daß sich an der der Fadengreifeinrichtung
zugewandten Seite der Klemmeinrichtung eine Schlaufe bildet, in
der man durch eine ent sprechende Bewegung der Fadengreifeinrichtung
die Spannung im Faden vermindern kann. Die Fadengreifeinrichtung
kann also auf einfache Weise vom Musterfaden frei kommen, ohne daß es erforderlich
ist, den Musterfaden hier zu durchtrennen. Der geklemmte Musterfaden
kann dann während
des weiteren Wirkprozesses aus der Klemmeinrichtung herausgezogen
werden, ohne daß er
durchtrennt werden muß.
Dies ergibt erweiterte Musterungsmöglichkeiten. Man kann nämlich den
Musterfaden zwischen zwei Bindungsstellen, an denen er in den Wa rengrund
eingebunden wird, verlängern,
so daß der
Musterfaden in diesem Bereich flottiert, aber nicht mehr am Warengrund
anliegt. Dies kann man entweder dazu ausnutzen, ein anderes optisches
Erscheinungsbild zu erzeugen, oder man kann diese Legung verwenden,
um den flottierenden Musterfaden an seinen beiden Enden abzutrennen.
Dies ist einfacher als bei einem flottierenden Musterfaden, der
am Warengrund anliegt, weil man den flottierenden längeren Musterfaden
leicht vom Warengrund abheben kann, um ihn zu durchtrennen. Darüber hinaus
hat diese Ausgestaltung den Vorteil, daß man den Selektionshaken bereits
nach einer Maschinenumdrehung wieder von dem Musterfaden lösen kann,
so daß er
zum Ergreifen eines anderen Musterfadens oder eines anderen Abschnitts
des Musterfadens verwendet werden kann. Dies stellt weitere Möglichkeiten
für die
Mustergebung zur Verfügung.
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Vorzugsweise
ist die Fadengreifeinrichtung als Haken ausgebildet, der zum Freigeben
des Musterfadens zur Klemmeinrichtung hin bewegbar ist. Der Haken
bildet eine Schlaufe des Musterfadens, die dann, wenn der Musterfaden
in der Klemmeinrichtung klemmend festgehalten wird, spannungsfrei gemacht
werden kann. Aus einer spannungsfreien Schlaufe kann der Haken aber
relativ leicht entfernt werden. Sobald der Haken die Schlaufe freigegeben hat,
kann der Musterfaden unter dem Zug der fortschreitenden Wirkware
aus der Klemmeinrichtung gelöst
werden, so daß der
jeweils selektierte Musterfaden mit einer vergrößerten Länge zwischen zwei Bindungsstellen
zur Verfügung
steht. In der Klemmeinrichtung lassen sich durchaus mehrere Schlaufen gleichzeitig
vorrätig
halten, wobei die Schlaufen aufgrund des Fort schreitens des Wirkprozesses
durchaus nicht alle die gleiche Größe haben müssen. Es soll an dieser Stelle
bemerkt werden, daß zweckmäßigerweise
die Musterungshilfsmaschine eine Vielzahl derartiger Klemmeinrichtungen
und Fadengreifeinrichtungen aufweist, die über die Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine
verteilt sind, so daß im
Grunde für
jeden Musterfaden eine entsprechende Mustersteuerung gegeben sein
kann.
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Bevorzugterweise
ist der Klemmeinrichtung ein Gegenhalter zugeordnet. Der Gegenhalter
sorgt dafür,
daß der
Musterfaden immer mit einer vorbestimmten Orientierung in die Klemmeinrichtung
hineingezogen werden kann. Der Gegenhalter ist auch eine Art Referenzpunkt
für den
Haken, um den Haken aus der Schlaufe freizubekommen, die durch den eingeklemmten
Musterfaden gebildet ist.
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Vorzugsweise
ist der Gegenhalter als Draht ausgebildet, der mehreren nebeneinander
angeordneten Klemmeinrichtungen zugeordnet ist. Im einfachsten Fall
kann man diesen Draht über
die gesamte Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine durchgehen lassen.
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Bevorzugterweise
weist die Klemmeinrichtung eine Gasse mit einer Öffnung und einer Klemmstelle
auf. Die Gasse hat eine Breite, die größer ist als die Dicke des Musterfadens.
Es ist deswegen relativ einfach, den Musterfaden in die Gasse einzuführen. Wenn
der Musterfaden dann weiter in die Gasse hineinbewegt wird, dann
gelangt er an die Klemmstelle, wo er festgehalten wird.
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Vorzugsweise
weist die Klemmstelle mindestens eine elastisch verformbare Begrenzung
auf. Durch die Verformung der Begrenzung wird die zum Festhalten
des Musterfadens notwendige Klemmkraft erreicht. Der Musterfaden
wird durch diese Ausgestaltung geschont. Er wird nur geringfügig selbst verformt.
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Vorzugsweise
ist die Klemmstelle linienförmig
ausgebildet. Damit ist keine Linie im mathematisch exakten Sinne
gemeint. Der Musterfaden wird aber entlang einer Linie gehalten.
Damit ist es möglich,
die Klemmkraft, die auf den Musterfaden wirkt, relativ genau einzustellen.
Die linienförmige
Klemmstelle ist auch in der Lage, mehrere Abschnitte eines Musterfadens
oder mehrere Musterfäden
gleichzeitig zu halten.
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Vorzugsweise
ist die Klemmstelle durch einen Klemmkörper begrenzt. Ein derartiger
Klemmkörper
kann beispielsweise als Zylinder ausgebildet sein. Die Verwendung
eines Klemmkörpers
erleichtert die Herstellung der Musterungshilfsvorrichtung. Die
Wahl der Form des Klemmkörpers
gibt dem Konstrukteur eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung der Klemmkräfte.
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Vorzugsweise
ist der Klemmkörper
an einer Halterung angeordnet, die zwischen zwei Gassen angeordnet
ist, wobei der Klemmkörper
in beide Gassen hineinragt. Man verwendet also einen einzelnen Klemmkörper für zwei Gassen,
so daß ein
Klemmkörper
in zwei Gassen Musterfäden
festhalten kann, wenn dies gewünscht
ist.
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Die
Klemmstelle kann auch durch ein Borstenelement begrenzt sein. Auch
ein Borstenelement erzeugt die notwendige Haltekraft auf den Musterfaden.
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Bevorzugterweise
ist hinter der Klemmstelle eine Kammer ausgebildet. Diese Kammer
kann Musterfäden
aufnehmen, die nach dem Klemmvorgang von nachfolgenden Musterfäden oder
Musterfadenabschnitten aus dem Klemmbereich weiter geschoben werden.
Damit kann man auf einfache Weise zwar mehrere Fäden oder Fadenabschnitte auf
einmal in der Klemmeinrichtung festhalten, gleichzeitig aber dafür sorgen,
daß sich
diese Fäden
nicht miteinander verwirren.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Klemmstelle
durch zwei Platten gebildet ist, die in einem Klemmbereich aneinander
anliegen oder einen Abstand zueinander aufweisen, der kleiner als
die Dicke des Musterfadens ist. In diesem Fall ist der Klemmbereich
flächig
ausgebildet.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
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1a–1c eine
Musterungshilfsvorrichtung in Form einer Abstreifklemmplatine,
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2a–2c eine
zweite Ausführungsform
einer Abstreifklemmplatine,
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3a–3c eine
dritte Ausführungsform einer
Abstreifklemmplatine,
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4a–4c eine
vierte Ausführungsform einer
Abstreifklemmplatine und
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5a–5c eine
fünfte
Ausführungsform einer
Abstreifklemmplatine.
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1a–1c zeigen
eine Musterungshilfsvorrichtung einer Kettenwirkmaschine in Form
einer Abstreifklemmplatine 1. Die Abstreifklemmplatine 1 wird
verwendet, um selektierte Musterfäden 2 zu halten und
nach kurzzeitigem Halten wieder freizugeben.
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Hierzu
sind viele Abstreifklemmplatinen 1 in einer Fassung oder
Barre 3 gehalten. Die Abstreifklemmplatinen 1 sind über die
Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine verteilt und vorzugsweise in
dem Abstand der Maschinenfeinheit gehalten. Damit ist es möglich, jeden
der Musterfäden 2 zu
selektieren.
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Die
Abstreifklemmplatine arbeitet mit einem Selektionshaken 4 zusammen,
mit dem der Musterfaden 2 in Eingriff bringbar ist. Hierzu
wird der Selektionshaken 4 aus der in 1a dargestellten
Position zunächst
relativ zur Abstreifklemmplatine 1 vertikal nach oben bewegt
und dann nach links, so daß er
in den Verlauf des entsprechenden Musterfadens 2 eintritt.
Der Musterfaden 2 wird dann durch eine entsprechende Bewegung
der Musterlegebarre in Über- oder
Unterlegung so bewegt, daß er über dem
Selektionshaken 4 zu liegen kommt. Der Selektionshaken 4 wird
dann wieder nach rechts und nach unten bewegt, so daß er die
in 1a dargestellte Position einnimmt.
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Natürlich ist
es auch möglich,
anstelle des Selektionshakens 4 die Abstreifklemmplatine 1 in vertikaler
Richtung zu bewegen.
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Wenn
der Selektionshaken 4 den Musterfaden 2 ergriffen
hat und der Selektionshaken 4 in die in 1 dargestellte
Position bewegt worden ist, dann wird der Musterfaden 2 über einen
als Draht 5 ausgebildeten Gegenhalter gezogen und gleichzeitig in
einem Klemmbereich 6 eingeklemmt. Über dem Gegenhalter 5 bildet
sich dann eine Schlaufe 7, die spannungslos gemacht werden
kann, so daß der
Selektionshaken 4 durch eine Bewegung nach links, also
zum Klemmbereich 6 hin, von der Schlaufe 7 des
Musterfadens 2 gelöst
werden kann. Obwohl der Musterfaden 2 dann immer noch im
Klemmbereich 6 geklemmt ist, kann der Selektionshaken 4 bereits wieder
verwendet werden, um den Musterfaden 2 an einer anderen
Stelle oder einen anderen Musterfaden, der an der gleichen oder
einer benachbarten Position geführt
wird, zu ergreifen und zu selektieren.
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Sobald
der Musterfaden 2 nicht mehr vom Selektionshaken 4 gehalten
wird, kann er aus dem Klemmbereich 6 herausgezogen werden.
Da der Musterfaden 2 immer noch in den Warengrund der Wirkware
eingebunden ist, wird durch die Weiterbewegung der Wirkware eine
entsprechende Zugkraft auf den Musterfaden 2 ausgeübt, die
den Musterfaden 2 aus dem Klemmbereich 6 herauszieht.
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Die 1b und 1c zeigen
nun die Ausbildung des Klemmbereichs, wobei 1b ein Schnitt
b-b nach 1a und 1c eine
Draufsicht auf zwei Abstreifklemmplatinen ist.
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Jede
Abstreifklemmplatine 1 weist eine Gasse 8 auf
mit einer Öffnung 9,
die so breit ist, daß der Selektions haken 4 den
Musterfaden 2 problemlos in die Gasse 8 einlegen
kann.
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Die
Klemmstelle 6 ist durch eine federnde Platte 10 gebildet,
die mit einer Seitenwand 11 einer benachbarten Abstreifklemmplatine
zusammenwirkt. Die federnde Platte 10 weist eine Gleitfläche 12 auf, auf
der der Musterfaden 2 in den Klemmbereich 6 gleitet.
Wenn der Musterfaden 2 dann zwischen die federnde Platte 10 und
die Wand 11 gezogen wird, dann ist er durch Reibkraft gehalten,
d. h. er kann durch Aufbringen einer Zugkraft wieder aus dem Klemmbereich 6 herausgezogen
werden.
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2a zeigt
eine abgewandelte Ausführungsform,
bei der gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen wie in 1a–1c bezeichnet sind. 2b ist
eine Schnittansicht entlang der Linie b-b nach 2a. 2c ist
eine Draufsicht auf die Abstreifklemmplatine 1.
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Der
Klemmbereich 6 ist, wie insbesondere aus 2b hervorgeht,
linienförmig
ausgestaltet. Hierzu weist die Abstreifklemmplatine 1 eine
dreieckförmig
aufgebogene Spitze 13 auf, die zur Seitenwand 11 hin
gerichtet ist. Die Spitze 13 hat zur Seitenwand 11 einen
Abstand, der kleiner ist als die Dicke des Musterfadens 2.
Zusätzlich
ist die Spitze 13 aus einem federnden Material gebildet,
so daß auch dickere
Musterfäden 2 geklemmt
werden können,
indem die Spitze 13 etwas komprimiert wird.
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Hinter
dem Klemmbereich 6 ist eine Kammer 14 ausgebildet,
die Musterfäden
aufnehmen kann, die von nachfolgenden Musterfäden 2 aus dem Klemmbereich
nach unten (bezogen auf die Darstellung der 2a) geschoben
werden.
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Bei
dieser Ausgestaltung ist zu erkennen, daß nur ein Abschnitt 15 des
Musterfadens 2 geklemmt wird, der von einer nicht näher dargestellten Fadenzufuhr
kommt, also letztendlich von der Musterlegebarre. Ein anderer Abschnitt 16,
der zur Wirkware führt,
ist nicht mehr geklemmt. Dies reicht aber aus, um den Musterfaden 2 aus
der Musterung herauszunehmen, ohne ihn schneiden zu müssen.
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Bei
der Ausgestaltung nach 3a–3c sind
wiederum gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen. 3b ist
ein Schnitt b-b nach 3a. 3c ist
ein Schnitt c-c nach 3a.
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Der
Klemmbereich 6 weist hier eine Klemmstelle 17 auf,
die durch eine Wand 11 der Abstreifklemmplatine und einen
Klemmkörper 18 gebildet
ist. Der Klemmkörper 18 ist
beispielsweise als Zylinder ausgebildet. Der Klemmkörper 18 ist
dabei an einer Zwischenwand 19 gehalten, die zwei Gassen 8 voneinander
trennt. Dementsprechend ragt der Klemmkörper 18 in zwei Gassen 8 hinein
und bildet zwei Klemmstellen 17 in benachbarten Gassen.
Auch hier ist nach der Klemmstelle 17 eine Kammer 14 vorgesehen,
in die Musterfäden 2 verdrängt werden
können,
wenn nachfolgende Abschnitte der Musterfäden 2 oder andere
Musterfäden 2 den
Raum in der Klemmstelle beanspruchen.
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Bei
der Ausgestaltung nach 4a–4c sind
wiederum Klemmkörper 18 vorgesehen,
deren Wirkung durch jeweils eine Feder 23 unterstützt wird. Im übrigen gilt
die Erläuterung
zu 3a–3c.
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In
der Ausgestaltung nach 5a–5c wird
der Klemmbereich 6 gebildet durch ein Borstenelement 20,
von dem seitlich Borsten 21 abstehen, mit denen der Musterfaden 2 gegen
die Wand 11 der Abstreifklemmplatine gedrückt wird.
Die Borsten 21 wirken mit einer ausreichenden Kraft auf
den Musterfaden 2, um ihn klemmend festzuhalten.
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Die
Borstenelemente 20 können
zweckmäßigerweise
auf einer eigenen Fassung 22 angeordnet sein.
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Es
ist auch möglich,
die Borstenelemente in die Abstreifklemmplatine 1 einzufügen.
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Bei
der Verwendung von Borsten 21 kann man auch dafür sorgen,
daß das
kurzzeitige Halten des Musterfadens 2 nicht durch eine
Klemmwirkung, sondern durch das Verhaken des Musterfadens 2 in den
Borsten 21 hervorgerufen wird. Selbstverständlich ist
auch eine Kombination zwischen Verhaken und Klemmen zum Halten zu
verwenden.
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In
allen Ausführungsformen
wird der Musterfaden 2 so in der Abstreifklemmplatine 1 gehalten, daß er durch
den für
den Wirkprozeß erforderlichen Abzug
der Warenbahn immer weiter aus der Abstreifklemmplatine 1 herausgezogen
wird, bis er sich ganz aus der Abstreifklemmplatine 1 gelöst hat.
Dadurch ist es beispielsweise möglich,
die Musterfäden 2 flottieren
zu lassen, wobei die Musterfäden 2 in
dem flottierenden Abschnitt eine vergrößerte Länge aufweisen, so daß sie nicht
mehr am Waren grund der Wirkware anliegen und später leichter abgeschnitten
werden können.