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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Hinderniserfassungsvorrichtung.
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Es
kann im Allgemeinen ein Ultraschallsensor z.B. zum Erfassen eines
um ein Fahrzeug positioniertes Hindernis vorgesehen sein. Wie in
der JP-2004-264264 A offenbart, ist eine Öffnung an einer Stoßstange
des Fahrzeugs angeordnet. Der Kopfabschnitt des Ultraschallsensors
ist von der Öffnung
in solch einer Weise exponiert, dass die Oberfläche des Kopfabschnitts mit
einer äußeren Oberfläche der
Stoßstange
bündig
ist. Der Kopfabschnitt des Ultraschallsensors ist in diesem Fall
außerhalb
des Fahrzeugs exponiert. Dies ist in Bezug auf das Design bzw. die
Konzipierung nicht wünschenswert.
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Wie
in der JP-10-123236 A offenbart, ist an der Rückseite der Stoßstange
des Fahrzeugs eine Aussparung vorgesehen, um darin einen Sensor
vom Ultraschallschwingungstyp (Ultraschallsensor) aufzunehmen. Der
Ultraschallsensor ist in diesem Fall von dem Äußeren des Fahrzeugs nicht sichtbar,
wodurch ein äußeres Erscheinungsbild
des Fahrzeugs gewahrt wird.
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Der
Ultraschallsensor weist mit Bezug auf die JP-10-123236 A einen Ultraschallschwingungsgeber
auf, welcher aus einem scheibenförmigen
keramischen Material aufgebaut und auf einer metallischen Basis
integral gestapelt bzw. geschichtet ist. Der Ultraschallsensor ist
an der Aussparung angeordnet, wobei eine äußere Oberfläche des keramischen Materials
einen Boden der Aussparung direkt kontaktiert. Es wird in diesem
Fall nicht insbesondere in Erwägung
gezogen, eine gewünschte
Richtcharakteristik zu erhalten.
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In
dem Fall, in welchem die Hinderniserfassungsvorrichtung für eine Stoßstange
eines Fahrzeugs verwendet wird, ist es jedoch im Allgemeinen erforderlich,
dass die Richtcharakteristik der Hinderniserfassungsvorrichtung
in einer Horizontalrichtung relativ zu der Bodenoberfläche breit
ist und in einer Vertikalrichtung schmal ist, um eine fehlerhafte
Erfassung aufgrund einer Straßenoberfläche eines
Randsteins und dergleichen zu begrenzen.
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In
Anbetracht der oben beschriebenen Nachteile ist es die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine Hinderniserfassungsvorrichtung vorzusehen, welche
in der Lage ist, eine gewünschte
Richtcharakteristik vorzusehen.
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Entsprechend
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine Hinderniserfassungsvorrichtung
ein Halterungselement und einen Ultraschallsensor auf, welcher an
einer ersten Seite des Halterungselements befestigt ist. Der Ultraschallsensor
sendet Ultraschallwellen in Richtung einer zweiten Seite des Halterungselements
und empfängt
von der zweiten Seite dieses Ultraschallwellen. Die erste Seite
des Halterungselements ist seiner zweiten Seite gegenüberliegend
angeordnet. Zumindest eine Halterungsoberfläche des Ultraschallsensors
oder eine Halterungsoberfläche
des Halterungselements weist einen Vorsprung auf, welcher derart
davon hervorsteht, dass eine Endoberfläche des Vorsprungs eine andere
der Halterungsoberflächen
kontaktiert. Die Halterungsoberfläche des Halterungselements ist
auf seiner ersten Seite und liegt der Halterungsoberfläche des
Ultraschallsensors gegenüber.
Die Endoberfläche
des Vorsprungs und die Halterungsoberfläche des Ultraschallsensors
unterscheiden sich voneinander in zumindest ihrer Form oder Fläche.
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Es
werden somit Ultraschallwellen (Schwingungen) zwischen dem Ultraschallsensor
und dem Halterungselement durch den Vorsprung übertragen. Da sich die Endoberfläche des
Vorsprungs und die Halterungsoberfläche des Ultraschallsensors
voneinander in zumindest ihrer Form oder Fläche unterscheiden, kann der
Vorsprung einen Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) begrenzen (in einem vorbe stimmten
Bereich definieren). Es kann deshalb eine gewünschte Richtcharakteristik
vorgesehen werden.
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Da
die Form des Vorsprungs darüber
hinaus optimal festgelegt werden kann, ist es möglich, eine gewünscht Richtcharakteristik,
z.B. eine einseitige Richtcharakteristik vorzusehen, welche in einer
Horizontalrichtung und einer Vertikalrichtung in Bezug auf eine
Bodenoberfläche
unterschiedlich ist. Die Richtcharakteristik der Hinderniserfassungsvorrichtung
kann z.B. in Horizontalrichtung breit und in Vertikalrichtung schmal
festgelegt werden. Die Hinderniserfassungsvorrichtung kann deshalb
geeigneterweise für
ein Fahrzeug verwendet werden, wobei eine fehlerhafte Erfassung
aufgrund einer Straßenoberfläche, eines
Randsteins und dergleichen begrenzt wird.
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Der
Ultraschallsensor kontaktiert das Halterungselement vorzugsweise
an einem Kontaktabschnitt des Halterungselements. Das Halterungselement
weist zumindest einen dünnwandigen
Abschnitt, welcher eine geringere Dicke als der Kontaktabschnitt
des Halterungselements aufweist, um an der ersten Seite des Halterungselements
eine Aussparung auszubilden, einen dickwandigen Abschnitt, welcher
eine größere Dicke
als der Kontaktabschnitt aufweist, um in Richtung der ersten Seite
des Halterungselements hervorzustehen, oder einen mehrschichtigen
Abschnitt, welcher ein Stapelelement aufweist, das aus einem unterschiedlichen
Material als das Halterungselement hergestellt ist und an der ersten
Seite des Halterungselements befestigt ist, auf. Der dünnwandige
Abschnitt, der dickwandige Abschnitt und der mehrschichtige Abschnitt
sind um den Kontaktabschnitt des Halterungselements herum positioniert.
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Die
Steifigkeit des Halterungselements um seinen Kontaktabschnitt herum
kann somit unterschiedlich von der Steifigkeit des Kontaktabschnitts festgelegt
werden. Das heißt,
es ist möglich
die um den Kontaktabschnitt des Halterungselements herum übertragenen
Ultraschallwellen (Schwingungen) zu verringern. Eine gegenseitige
Tilgung, eine Interferenz und dergleichen der Ultraschallwellen
(Schwingungen) aufgrund einer Schwingungsphasendifferenz zwischen
dem Kontaktabschnit und seiner Umgebung kann dementsprechend verringert
werden, wodurch das Sicherstellen einer gewünschten Richtcharakteristik
ermöglicht
wird.
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Der
Ultraschallsensor enthält
des weiteren vorzugsweise einen Ultraschalloszillator zum Senden
und Empfangen von Ultraschallwellen, sowie ein Gehäuse, in
welchem der Ultraschalloszillator aufgenommen ist und eine innere
Oberfläche
eines Endabschnitts des Gehäuses
fest bzw. fixiert kontaktiert. Die Halterungsoberfläche des
Ultraschallsensors ist eine äußere Oberfläche des
Endabschnitts des Gehäuses.
Der Vorsprung steht von der Halterungsoberfläche der ersten Seite des Halterungselements
derart hervor, dass die Endoberfläche des Vorsprungs die äußere Oberfläche des
Endabschnitts des Gehäuses
kontaktiert.
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Der
Vorsprung ist somit an der ersten Seite (z.B. der inneren Oberfläche) des
Halterungselements vorgesehen, an welcher der Ultraschallsensor montiert
ist. Das heißt,
es werden Ultraschallwellen (Schwingungen) zwischen dem Ultraschallsensor und
dem Halterungselement durch den Vorsprung übertragen. Da die Endoberfläche des
Vorsprungs und die äußere Oberfläche des
Endabschnitts des Gehäuses
sich voneinander in zumindest ihre Form oder Fläche unterscheiden können, kann
der Vorsprung einen Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) begrenzen. Es kann somit eine
gewünschte
Richtcharakteristik vorgesehen werden.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine Hinderniserfassungsvorrichtung
ein Halterungselement, sowie einen Ultraschallsensor auf, welcher
an einer ersten Seite des Halterungselements befestigt ist und das Halterungselement
an einem Kontaktabschnitt des Halterungselements kontaktiert. Der
Ultraschallsensor enthält
einen Ultraschalloszillator zum Senden von Ultraschallwellen in
Richtung einer zweiten Seite des Halterungselements und zum Empfangen
von Ultraschallwellen von der zweiten Seite dieses. Die erste Seite
des Halterungselements ist seiner zweiten Seite gegenüberliegend
angeordnet. Das Halterungselement weist zumindest einen dünnwandigen Abschnitt,
welcher eine geringere Dicke als der Kontaktabschnitt des Halterungselements
aufweist, um an der ersten Seite des Halterungselements eine Aussparung
auszubilden, oder einen mehrschichtigen Abschnitt, welcher ein Stapelelement
aufweist, das aus einem unterschiedlichen Material als das Halterungselement
hergestellt ist und an der ersten Seite des Halterungselements befestigt
ist, auf. Der dünnwandige
Abschnitt und der mehrschichtige Abschnitt weisen eine vorbestimmte
ringförmige
Form auf, um den Kontaktabschnitt des Halterungselements zu umgeben.
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Die
Steifigkeit des Halterungselements um seinen Kontaktabschnitt herum
kann sich somit von der Steifigkeit des Kontaktabschnitts unterscheiden. Das
heißt,
die an eine Peripherie des Kontaktabschnitts übertragenen Ultraschallwellen
können
verringert werden. Da das Halterungselement des weiteren zumindest
den dünnwandigen
Abschnitt oder den mehrschichtigen Abschnitt aufweist, welche die
vorbestimmte Form aufweisen, um den Kontaktabschnitt zu umgeben,
kann eine gewünschte
Richtcharakteristik vorgesehen werden.
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Die
obigen sowie weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung sind anhand der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung ersichtlich,
welche mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen erfolgt. Es zeigt:
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1A eine
partielle Schnittansicht, welche eine Hinderniserfassungsvorrichtung
entsprechend einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt und 1B eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung
von einer inneren Seite des Halterungselements gesehen entsprechend
der ersten Ausführungsform zeigt;
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2 eine
graphische Darstellung, welche Messergebnisse einer Sende-Empfangs-Richtcharakteristik
der Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend der ersten Ausführungsform
zeigt;
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3A eine
partielle Schnittansicht, welche eine Hinderniserfassungsvorrichtung
entsprechend einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt und 3B eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung
von einer inneren Seite des Halterungselements gesehen entsprechend
der zweiten Ausführungsform zeigt;
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4A eine
graphische Darstellung, welche eine Schwingungsform zum Zeitpunkt
einer maximalen Amplitude, wenn eine Spannung an dem Ultraschalloszillator
angelegt wird entsprechend der zweiten Ausführungsform zeigt und 4B eine
graphische Darstellung, welche eine Schwingungsform zum Zeitpunkt
einer maximalen Amplitude, wenn eine Spannung an einem Ultraschalloszillator
angelegt wird entsprechend der ersten Ausführungsform als ein Vergleichsbeispiel
zeigt;
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5 eine
graphische Darstellung, welche Messergebnisse einer Sende-Empfangs-Richtcharakteristik
der Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend der zweiten Ausführungsform
zeigt;
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6 eine
partielle Schnittansicht, welche eine Hinderniserfassungsvorrichtung
entsprechend einer ersten Modifikation der zweiten Ausführungsform
zeigt;
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7 eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement entsprechend einer zweiten
Modifikation der zweiten Ausführungsform
zeigt;
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8A eine
partielle Schnitansicht, welche eine Hinderniserfassungsvorrichtung
entsprechend einer dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt und 8B eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung,
wenn von einer inneren Seit des Halterungselements gesehen entsprechend
der dritten Ausführungsform
zeigt;
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9 eine partielle Schnittansicht, welche eine
Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt und 9B eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung,
wenn von einer inneren Seite des Halterungselements gesehen entsprechend
der vierten Ausführungsform
zeigt;
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10A eine partielle Schnittansicht, welche eine
Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend einer fünften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt und 10B eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung,
wenn von einer inneren Seite des Halterungselements gesehen entsprechend
der fünften
Ausführungsform
zeigt;
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11A eine partielle Schnittansicht, welche eine
Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend einer sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt und 11B eine
Draufsicht, welche ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung,
wenn von einer inneren Seite des Halterungselements gesehen entsprechend
der sechsten Ausführungsform
zeigt; und
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12A eine partielle Schnittansicht, welche eine
Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend einer Modifikation der
sechsten Ausführungsform
zeigt und 12B eine Draufsicht, welche
ein Halterungselement der Hinderniserfassungsvorrichtung, wenn von
einer inneren Seite des Halterungselements gesehen entsprechend
der Modifikation der sechsten Ausführungsform zeigt.
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Die
beispielhaften Ausführungsformen
sind mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
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[Erste Ausführungsform]
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Eine
Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend einer ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Bezug auf 1A bis 2 beschrieben.
Wie in 1 gezeigt, weist die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 einen
Ultraschallsensor 110 auf, welcher an einem Halterungselement 120 befestigt
ist.
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Der
Ultraschallsensor 110, welcher an einer Halterungsoberfläche 120a (z.B.
einer inneren Oberfläche)
einer ersten Seite des Halterungselements 120 befestigt
ist, kann mit einem Ultraschalloszillator 111 versehen
sein, welcher Ultraschallwellen von der ersten Seite des Halterungselements 120 sendet
und Ultraschallwellen (z.B. Ultraschallwellen, welche durch ein
Hindernis reflektiert werden) von einer zweiten Seite (der Seite
der äußeren Oberfläche 120b)
des Halterungselements 120 empfängt. Die erste Seite des Halterungselements 120 liegt
seiner zweiten Seite gegenüber.
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In
dieser Ausführungsform
kann der Ultraschalloszillator 111 des Ultraschallsensors 110 direkt an
der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 montiert sein. Der Ultraschallsensor 110 kann
z.B. durch ein Stützelement
(d.h. einen nicht gezeigten Halter) fest bzw. fixiert positioniert
sein, welches an der inneren Oberfläche 120a des Halterungselements 120 befestigt
ist. Die Befestigungsweise des Ultraschallsensors 110 ist
in diesem Fall nicht insbesondere limitierend.
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Der
Ultraschalloszillator 111 kann aus einem piezoelektrischen
Oszillator aufgebaut sein, welcher ein gesintertes Formteil (compact)
eines piezoelektrischen keramischen Materials, wie z.B. PZT, Bariumtitanat,
oder dergleichen aufweist. In dem Fall, in welchem der aus PZT bestehende
piezoelektrische Oszillator verwendet wird, weist der piezoelektrische Oszillator
eine Beanspruchung auf, aufgrund der dielektrischen Polarisierung
in Längsrichtung
zu schwingen (d.h. in einer Dickerichtung), um Ultraschallwellen
zu erzeugen, wenn ein Ansteuersignal an den piezoelektrischen Oszillator
angelegt wird.
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Wie
in 1B gezeigt, weist der Ultraschalloszillator 111 eine
Halterungsoberfläche 111s auf (d.h.
die Oberfläche
des Endabschnitts des Ultraschalloszillators 111), welche
dem Halterungselement 120 gegenüberliegt und z.B. im Wesentlichen eine
Kreisform aufweist. In 1B ist die Grenze der Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 durch eine gestrichelte Linie
angegeben, um die Positionsbeziehung zu zeigen. Der Ultraschalloszillator 111 ist
mit einem Schaltungselement (nicht gezeigt) über eine Zuführung 111a,
wie in 1A gezeigt, verbunden.
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Das
Baumaterial des Halterungselements 120 und seine Dicke
sind für
die Übertragung
von Ultraschallwellen geeigneterweise festgesetzt. Das Halterungselement 120 kann
z.B. aus einer Stoßstange
eines Fahrzeugs bestehen. Das heißt, die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 kann
geeigneterweise als eine Fahrzeughinderniserfassungsvorrichtung
zum Erfassen eines Hindernisses um das Fahrzeug herum verwendet
werden. Die Stoßstange kann
aus einem synthetischen Harz, wie z.B. Urethan oder dergleichen
hergestellt sein. Das Halterungselement 120 kann alternativ
ebenfalls aus einer Metallplatte bestehen, welche Teil eines Chassiselements des
Fahrzeugs oder dergleichen ist.
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Das
Halterungselement 120 weist einen Vorsprung 121 auf,
welcher von der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 derart hervorsteht, dass eine Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 die Halterungsoberfläche 111s des Ultraschallsensors 111 (Ultraschalloszillator 111)
kontaktiert. Das heißt,
es werden Ultraschallwellen (Schwingungen) zwischen dem Ultraschallsensor 110 (Ultraschalloszillator 111)
und dem Halterungselement 120 durch den Vorsprung 121 übertragen.
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Die
Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 und die Halterungsoberfläche 111s des Ultraschalloszillators 111 unterscheiden
sich voneinander in zumindest ihrer Form oder Fläche. Das heißt ein Hauptübertragungsbereich
von Ultraschallwellen (Schwingungen) zwischen dem Ultraschallsensor 110 (Ultraschalloszillator 111)
und dem Halterungselement 120 wird über den Vorsprung 121 begrenzt,
um einen vorbestimmten Bereich aufzuweisen.
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Die
Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 weist in dieser Ausführungsform eine kleinere Fläche als
die im Wesentlichen kreisförmige
Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 auf. Die Endoberfläche 111s des
Vorsprungs 121 kann eine im Wesentlichen rechteckige Form
aufweisen, welche in einer zu der Fahroberfläche des Fahrzeugs senkrechten
Richtung (z.B. einer vertikalen Richtung) länger als in einer zu der Fahroberfläche parallelen
Richtung (z.B. einer horizontalen Richtung) ist. In diesem Fall
ist die gesamte Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 mit der Halterungsoberfläche 111s des Ultraschalloszillators 111 in
Kontakt. Der Vorsprung 121 kann mit dem Halterungselement 121 durch
das gleiche Material integral ausgebildet (z.B. integral geformt)
sein.
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2 zeigt
die Messergebnisse der Sende-Empfangs-Richtcharakteristik der Hinderniserfassungsvorrichtung 100.
Bezug nehmend auf 2 ist die Richtcharakteristik
der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 in Horizontalrichtung
breiter als in Vertikalrichtung. Das heißt, die Richtcharakteristik
der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 ist in Vertikalrichtung
schmaler. Die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 kann dementsprechend
geeigneterweise als die Fahrzeughinderniserfassungsvorrichtung zum Erfassen
des Hindernisses um das Fahrzeug herum verwendet werden.
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Entsprechend
der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 dieser Ausführungsform
kann der Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) über den Vorsprung 121 (in
einem vorbestimmten definierten Bereich) begrenzt werden. In diesem
Fall weist der Vorsprung 121 die Endoberfläche 121s auf,
welche sich von der Halterungsoberfläche 111s des Ultraschalloszillators 111 in
zumindest entweder ihrer Form oder Fläche unterscheidet, so dass
die gewünschte
Richtcharakteristik vorgesehen werden kann.
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Der Übertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) in dem Halterungselement 120 kann überdies
von der Größe und Form
des Ultraschalloszillators 111 optional über den
Vorsprung 121 festgesetzt werden, um eine bevorzugte Richtcharakte ristik
zu erhalten. Die gewünschte
Richtcharakteristik kann somit vorgesehen werden, selbst wenn, wie
oben beschrieben, eine einseitige Richtcharakteristik erwünscht ist.
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Der
Aufbau des Vorsprungs 121 ist jedoch nicht auf das obige
Beispiel begrenzt. Es genügt, dass
sich die Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 und der Halterungsoberfläche 111s des Ultraschalloszillators 111 in
zumindest ihrer Form oder Fläche
unterscheiden.
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Die
Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 kann z.B. größer als die Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 sein, und die gesamte Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 ist mit der Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 in Kontakt. In dem Fall, in welchem das
Halterungselement 120 jedoch durch Ultraschallwellen in einem
weiten Bereich schwingungserregt wird, unterscheiden sich die Schwingungen
an unterschiedlichen Positionen voneinander in ihrer Phase, um getilgt
oder gestört
zu werden. Die Richtcharakteristik des Ultraschallsensors 110 wird
daher einfach geschmälert
und wird unregelmäßig.
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Wie
in dieser Ausführungsform
gezeigt, ist der Vorsprung 121 dementsprechend vorzugsweise derart
aufgebaut, dass die Endoberfläche 121s des Vorsprungs 121 kleiner
als die Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 ist, und die gesamte Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 ist mit der Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 in Kontakt. Wenn in diesem Fall
Ultraschallwellen durch den Ultraschalloszillator 111 empfangen
und übertragen
werden, können
die Ultraschallwellen (Schwingungen) effizient zwischen dem Ultraschalloszillator 111 (Ultraschallsensor 110)
und dem Vorsprung 121 übertragen
werden. Es kann deshalb eine gewünschte
Richtcharakteristik vorgesehen werden.
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Wie
oben beschrieben ist die Endoberfläche 121s des Vorsprungs 121 mit
einer im Wesentlichen rechteckigen Form versehen, welche in Vertikalrichtung
länger
als in Horizontalrichtung ist. Die Form und die Fläche der
Endoberfläche 121s können jedoch optional
entsprechend einer gewünschten
Erfassungsfläche,
sowie einer Sende-Empfangsfrequenz der Ultraschallwellen festgesetzt
werden.
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Die
Vielzahl der Vorsprünge 121 kann
darüber
hinaus ebenfalls an dem Halterungselement 120 angeordnet
sein. Die Ultraschallwellen (Schwingungen) werden in diesem Fall
durch die Vielzahl der Vorsprünge 121 übertragen.
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Der
Vorsprung 121 kann in dem Halterungselement 120 integriert
(z.B. integral geformt) sein, um aus dem gleichen Material als das
des Halterungselements 120 hergestellt zu sein. Es ist
in diesem Fall erreichbar, den an einer Grenzoberfläche zwischen unterschiedlichen
Materialien erzeugten Reflexionsverlust aufgrund eines akustischen
Impedanzunterschieds zwischen diesen zu verringern. Der Vorsprung 121 kann
nicht alternativ mit dem Halterungselement 120 integral
geformt sein. Der Vorsprung 121 kann aus einem unterschiedlichen
Material als dem des Halterungselements 120 hergestellt
sein.
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[Zweite Ausführungsform]
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Eine
zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Bezug auf 3A bis 7 beschrieben.
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In
der oben beschriebenen ersten Ausführungsform ist der Vorsprung 121 an
dem Halterungselement 120 derart angeordnet, dass die gewünschte Richtcharakteristik
(z.B. die einseitige Richtcharakteristik, welche in Horizontalrichtung
breiter als in Vertikalrichtung ist) vorgesehen werden kann. Bezug
nehmend auf 2, welche die Richtcharakteristik
der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend der
ersten Ausführungsform
zeigt, verschlechtert sich die Richtcharakteristik jedoch bei einem
bestimmten Winkel (z.B. nahe ±30° in Vertikalrichtung). Es
wird angenommen, dass die Verschlechterung der Charakteristik durch
eine Einwirkung (z.B. Interferenz) unnötiger Schwingungen erzeugt
wird, welche von der Peripherie des Vorsprungs 121 an das Halterungselement 120 übertragen
werden.
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Entsprechend
der zweiten Ausführungsform weist
das Halterungselement 120, welches mit dem Vorsprung 121 versehen
ist, zumindest einen dünnwandigen
Abschnitt 122 auf, welcher eine geringere Dicke als ein
Bodenabschnitt des Halterungselements 120 aufweist, um
an der inneren Seite des Halterungselements 120 eine Aussparung
(welche z.B. entlang dem Vorsprung 121 positioniert ist)
auszubilden, oder einen dickwandigen Abschnitt 123 auf,
welcher eine größere Dicke
als der Bodenabschnitt des Halterungselements 120 aufweist,
um in Richtung der inneren Seite des Halterungselements 120 hervorzustehen,
oder einen mehrschichtigen Abschnitt 124 auf, welcher ein
Stapelelement 124a aufweist, das an der inneren Seite dieses
an dem Halterungselement 120 befestigt ist und aus einem
unterschiedlichen Material als dem des Halterungselements 120 hergestellt
ist. Der dünnwandige
Abschnitt 122, der dickwandige Abschnitt 123 und
der mehrschichtige Abschnitt 124 sind in diesem Fall um
den Vorsprung 121 des Halterungselements 120 herum
angeordnet. Mit dem Bodenabschnitt ist ein Teil des Halterungselements 120 gemeint,
in welchem der dünnwandige Abschnitt 122,
der dickwandige Abschnitt 123 und der mehrschichtige Abschnitt 124 nicht
ausgebildet sind.
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Eine
Steifigkeit eines Teils des Halterungselements 120 um den
Vorsprung 121 herum unterscheidet sich somit von einer
Steifigkeit eines Teils des Halterungselements 120, an
welchem der Vorsprung 121 ausgebildet ist. Da die Ultraschallwellen (Schwingungen)
zusätzlich
bei der Übertragung
in dem Halterungselement 120 gedämpft werden, nimmt der Effekt
der unnötigen
Schwingungsverringerung mit zunehmendem Abstand zwischen dem Vorsprung 121 und
dem dünnwandigen
Abschnitt 122, dem dickwandigen Abschnitt 123 oder
dem mehrschichtigen Abschnitt 124 ab. Es ist dementsprechend
wünschenswert,
dass der dünnwandige Abschnitt 122,
der dickwandige Abschnitt 123 und der mehrschichtige Abschnitt 124 in
der Nähe
des Vorsprungs 121 positioniert sind.
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Der
ringförmige
dünnwandige
Abschnitt 122 ist entsprechend dieser Ausführungsform,
wie in den 3A und 3B gezeigt,
bei dem Halterungselement 120 angeordnet, um den Vorsprung 121 in
der Nähe
des Vorsprungs 121 zu umgeben. In 3B ist die äußere Grenze
der Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 durch eine gestrichelte Linie
angegeben, um die Positionsbeziehung aufzuzeigen.
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Das
Halterungselement 120 weist darüber hinaus den ringförmigen dickwandigen
Abschnitt 123 auf, welcher den Vorsprung 121 umgibt.
Der dickwandige Abschnitt 123 kontaktiert nicht den Ultraschalloszillator 111.
Das heißt,
der dickwandige Abschnitt 123, welcher bei dem Halterungselement 120 angeordnet
ist, ist von dem Ultraschalloszillator 111 beabstandet
angeordnet.
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Der
Bodenabschnitt des Halterungselements 120, an welchem der
Vorsprung 121, der dünnwandige
Abschnitt 122, der dickwandige Abschnitt 123 und dergleichen
nicht ausgebildet sind, weist in diesem Fall eine Dicke auf, welche
als ein Kriterium der Dicke zum Nennen des dünnwandigen Abschnitts 122,
des dickwandigen Abschnitts 123 und dergleichen definiert
ist.
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Eine
Schwingungsformanalyse der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 wird
entsprechend dieser Weise über
eine Finite-Element-Methode (FEM-Methode) mit Bezug auf die 4A und 4B durchgeführt, welche
die Schwingungsform in dem Fall der maximalen Amplitude zeigen,
wenn an den Ultraschalloszillator 111 eine Spannung angelegt
wird. 4A zeigt die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend
der zweiten Ausführungsform. 4B zeigt
die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend der
ersten Ausführungsform als
ein Vergleichsbeispiel.
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Wie
in den 4A und 4B gezeigt,
sind die an die Peripherie des Vorsprungs 121 an dem Halterungselement 120 übertragenen
unnötigen Schwingungen
im Falle der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend
der zweiten Ausführungsform
geringer als im Falle der Hinderniserfassungsvorrichtung entsprechend
der ersten Ausführungsform.
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Wie
in 5 gezeigt, wird die Verschlechterung der Richtcharakteristik
der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend der
zweiten Ausführungsform
verglichen zu der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend
der ersten Ausführungsform
verringert.
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Entsprechend
der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 der zweiten Ausführungsform
kann die an die Peripherie des Vorsprungs 121 übertragenen unnötigen Schwingungen
(d.h. die unnötigen Schwingungen,
welche von der Peripherie des Vorsprungs 121 übertragen
werden) durch das Anordnen des dünnwandigen
Abschnitts 122 und des dickwandigen Abschnitts 123 an
dem Halterungselement 120 verringert werden. Die Verschlechterung
der Richtcharakteristik aufgrund der unnötigen Schwingungen kann dementsprechend
begrenzt werden. Eine gewünschte
Richtcharakteristik kann somit mit zufrieden stellender Genauigkeit
beibehalten werden. Das heißt,
eine nicht erfasste Fläche
bzw. ein Bereich kann verringert werden.
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Entsprechend
dieser Ausführungsform
sind der dünnwandige
Abschnitt 122 und der dickwandige Abschnitt 123 insbesondere
im Wesentlichen ringförmig
ausgebildet, um den Vorsprung 121 zu umgeben. Eine Übertragung
der Schwingungen an einen übermäßig breiten
Bereich des Halterungselements 120 kann dementsprechend
begrenzt werden, wodurch die unnötigen
Schwingungen des Halterungselements 120 effektiv verringert
werden.
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Der
dünnwandige
Abschnitt 122 ist ferner entsprechend dieser Ausführungsform
benachbart zu dem Vorsprung 121 positioniert, so dass die
unnötigen
Schwingungen effektiv verringert werden können. Das Halterungselement 120 kann
darüber
hinaus mit einer Schwingungsform versehen sein, welche näher an einer
Form der Endoberfläche 121s des Vorsprungs 121 ist.
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Wie
vorstehend beschrieben, sind sowohl der dünnwandige Abschnitt 122 als
auch der dickwandige Abschnitt 123 an dem Halterungselement 120 vorgesehen,
um den Vorsprung 121 zu umgeben. Das Halterungselement 120 kann
alternativ ebenfalls mit entweder dem dünnwandigen Abschnitt 123 oder
dem dickwandigen Abschnitt 123 versehen sein.
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Der
dickwandige Abschnitt 123 kann weiterhin alternativ ebenfalls
näher an
den Vorgang 121 als der dünnwandige Abschnitt 122 positioniert
sein.
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Wie
in 6 gezeigt, kann weiterhin alternativ das Halterungselement 120 mit
dem mehrschichtigen Abschnitt 124 versehen sein. Das heißt, ein Stapelelement 124a ist
an dem Bodenabschnitt des Halterungselements 120 derart
befestigt, dass der mehrschichtige Abschnitt 124 ausgebildet
ist. Das Stapelelement 124a ist aus einem unterschiedlichen Material
(z.B. Metall) als das Halterungselement 120 hergestellt
und ist an der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 befestigt. Der mehrschichtige Abschnitt 124 ist
in diesem Fall von dem Ultraschalloszillator 111 beabstandet
angeordnet, um diesen nicht zu kontaktieren.
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Die
Steifigkeit des Halterungselements 120 um seinen Vorsprung 121 herum
ist somit unterschiedlich von der Steifigkeit an der Stelle, an
welcher der Vorsprung positioniert ist, wodurch die an die Peripherie
des Vorsprungs 121 übertragenen
unnötigen
Schwingungen verringert werden. Die unnötigen Schwingungen des Halterungselements 120, welche
von der Peripherie des Vorsprungs 121 übertragen werden, können deshalb
begrenzt werden.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann das Stapelelement 124a des
mehrschichtigen Abschnitts 124 aus Metall hergestellt sein,
welches eine höhere Steifigkeit
als das Halterungselement 120 aufweist. Das Stapelelement 124a kann
alternativ aus einem Material wie z.B. einem Gummi oder Gel hergestellt sein,
um die unnötigen
Schwingungen zu puffern (dämpfen).
Der mehrschichtige Abschnitt 124, bei welchem das Stapelelement 124a an
dem Bodenabschnitt des Halterungselements 120 gestapelt
ist, weist eine von dem Teil des Halterungselements 120, bei
welchem der Vorsprung 121 ausgebildet ist, unterschiedliche
Steifigkeit auf.
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Darüber hinaus
weisen, wie vorstehend beschrieben, sowohl der dünnwandige Abschnitt 122 als
auch der dickwandige Abschnitt 123, welche an dem Halterungselement 120 angeordnet
sind, die integral ringförmige
Form auf. Der dickwandige Abschnitt 123 des Halterungselements 120 kann
alternativ, wie in 7 gezeigt, geteilt sein und
eine im Ganzen ringförmige
Form aufweisen, wenn von der Seite der dünneren Oberfläche 120a betrachtet.
Das heißt,
der Vorsprungsabschnitt (welcher von dem Bodenabschnitt des Halterungselements 120 hervorsteht)
des dickwandigen Abschnitts 123 ist aus mehreren Elementern
aufgebaut, welche voneinander getrennt sind und die im ganzen ringförmige Form aufweisen,
wenn von der Seite der inneren Oberfläche 120 betrachtet. Ähnlich dem
dickwandigen Abschnitt 123 können ebenfalls der dünnwandige
Abschnitt 122 und der mehrschichtige Abschnitt 124 mit dem
vorstehend beschriebenen Aufbau versehen sein. Die äußere Grenze
der Halterungsoberfläche 111s des
Ultraschalloszillators 111 ist in 7 durch die
gestrichelte Linie angegeben, um die Positionsbeziehung zu zeigen.
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Die
Formen und Größen des
dünnwandigen Abschnitts 122,
des dickwandigen Abschnitts 123 und des mehrschichtigen
Abschnitts 124 in einer Oberflächenrichtung des Halterungselements 120 sind
des weiteren nicht durch die Form und die Größe der Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 begrenzt, vorausgesetzt, dass der dünnwandige
Abschnitt 122, der dickwandige Abschnitt 123 und
der mehrschichtige Abschnitt 124 mit dem Aufbau versehen
werden können,
welcher es ermöglicht,
die unnötigen
Schwingungen effizient zu verringern.
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[Dritte Ausführungsform]
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Eine
dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Bezug auf 8A und 8B beschrieben.
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In
der oben beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsform ist der Ultraschalloszillator 111 des
Ultraschallsensors 110 direkt an der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 montiert. Der Ultraschalloszillator 111 ist
in diesem Fall z.B. einer Umgebungsluft ausgesetzt, obwohl der Ultraschalloszillator 111 an
der Seite der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 angeordnet ist. Es kann deshalb
an der Zuführung 111a,
oder dergleichen, eine Korrosion auftreten.
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Entsprechend
der dritten Ausführungsform sind
die Sensorbestandteile, wie z.B. der Ultraschalloszillator 111 und
dergleichen in einem Gehäuse 112 aufgenommen,
welches an der inneren Oberfläche 110a des
Halterungselements 120 befestigt ist. Die Sensorbestandteile
können
somit vor der Umgebungsluft geschützt werden.
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Wie
in 8A gezeigt, ist das Gehäuse 112 der Hinderniserfassungsvorrichtung 100 z.B.
aus einem synthetischen Harz hergestellt und weist eine Hohlform
(z.B. eine zylindrische Form) auf. Der Ultraschalloszillator 111 kann
z.B. an der inneren Oberfläche
des Bodenabschnitts 112a (d.h. dem Endabschnitt) des Gehäuses 112 klebend
befestigt werden.
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Das
Gehäuse 112 (z.B.
Seitenoberflächen des
Gehäuses 112)
kann in solch einer Weise an der inneren Oberfläche 120a des Halterungselements 120 durch
das Stützelement
(Halter) (nicht gezeigt) fest montiert werden, dass der Bodenabschnitt 112a des
Gehäuses 112 die
innere Oberfläche 120a (den Vorsprung 121 des
Halterungselements 120) kontaktiert. Die Befestigungsweise
des Ultraschallsensors 110 ist in diesem Fall nicht insbesondere
begrenzend.
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Das
Halterungselement 120 ist in dieser Ausführungsform
mit dem Vorsprung 121 versehen, um den Bodenabschnitt 112a des
Gehäuses 112 im
Vergleich zu der ersten Ausführungsform
zu kontaktieren, in welcher der Vorsprung 121 den Ultraschalloszillator 111 kontaktiert.
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Entsprechend
der dritten Ausführungsform kann
der Ultraschallsensor 110 mit einer Schaltplatine 113,
einem Schwingungsdämpfer 114,
einem geräuschdämmenden
Material 115 und dem Ultraschalloszillator 111 versehen
sein, welche in dem Gehäuse 112 angeordnet
sind. Die Schaltplatine 113 ist mit dem Ultraschalloszillator 111 durch
die Zuführung 111a verbunden,
um eine Verarbeitungsschaltung auszubilden, welche das Ansteuersignal
ausgibt, um den Ultraschalloszillator 111 zu schwingungserregen, um
Ultraschallwellen zu erzeugen. In dem Fall, in welchem Ultraschallwellen
an den Ultraschalloszillator 111 übertragen werden, um an dem
Ultraschalloszillator 111 eine Belastung bzw. Beanspruchung
zu verursachen, wird ein aufgrund des piezoelektrischen Effekts
erzeugtes Spannungssignal in die Verarbeitungsschaltung eingegeben.
Die Verarbeitungsschaltung kann z.B. einen Abstand zwischen dem Fahrzeug
und dem Hindernis um das Fahrzeug herum auf der Grundlage der Zeit,
welche von dem Senden der Ultraschallwellen, bis zu dem Empfangen
der Ultraschallwellen vergangen ist, berechnen.
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Der
Ultraschallsensor 110 kann darüber hinaus mit einem Verbinder 116 zum
Verbinden der Verarbeitungsschaltung der Schaltplatine 113 mit
einer Steuereinheit versehen sein, welche z.B. in einem Fahrgastraum
des Fahrzeugs zum Durchführen
einer Informationsverarbeitung, etc. vorgesehen ist.
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Der
Vorsprung 121 ist in diesem Fall an der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 angeordnet, um die Halterungsoberfläche 112s (d.h.
die äußere Oberfläche des
Bodenabschnitts 112a) des Gehäuses 112 des Ultraschallsensors 110 zu
kontaktieren. Das heißt,
Ultraschallwellen (Schwingungen) werden zwischen dem Ultraschallsensor 110 (dem
Ultraschalloszillator 111 und dem Bodenabschnitt 112a des
Gehäuses 112)
und dem Halterungselement 120 durch den Vorsprung 121 übertragen.
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Der
Vorsprung 121 ist insbesondere derart aufgebaut, dass die
Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 und die äußere Oberfläche 112s des Bodenabschnitts 112a des
Gehäuses 112 sich
voneinander in zumindest der Form oder der Fläche unterscheiden. Der Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen), welche zwischen dem Ultraschallsensor 110 (dem
Ultraschalloszillator 111 und dem Bodenabschnitt 112a des
Gehäuses 112)
und dem Halterungselement 120 übertragen werden, kann somit über den
Vorsprung 121 begrenzt werden, um in einem vorbestimmten
Bereich definiert zu sein.
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Der
Vorsprung 121 kann darüber
hinaus mit dem Halterungselement 120 durch das gleiche
Material integriert (z.B. integral geformt) sein. Wie in 8B gezeigt
weist die Endoberfläche 121s des Vorsprungs 121 eine
kleinere Fläche
als die äußere Oberfläche 112s (welche
eine im Wesentlichen kreisförmige
Form aufweist) des Bodenabschnitts 112a auf, und weist
eine im Wesentlichen rechteckige Form auf, welche in Vertikalrichtung
länger
als in Horizontalrichtung ist. Die gesamte Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 ist deshalb mit der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a in Kontakt. In 8B ist
die äußere Grenze
der Kontaktoberfläche 112s (d.h.
die äußere Oberfläche des
Bodenabschnitts 112a) des Gehäuses 112 durch eine gestrichelte
Linie angegeben, um die Positionsbeziehung aufzuzeigen.
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Entsprechend
der dritten Ausführungsform ist
der Ultraschalloszillator 111 in dem Gehäuse 112 aufgenommen.
Der Vorsprung 121 weist die Endoberfläche 121s auf, welche
sich von der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a des Gehäuses 112 in zumindest
der Form oder der Fläche unterscheidet.
Der Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) kann somit durch den Vorsprung 121 begrenzt
(in einem vorbestimmten Bereich definiert) werden.
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Dieser
ist dementsprechend in der Lage, in ähnlicher Weise wie in der ersten
Ausführungsform, eine
gewünschte
Richtcharakteristik vorzusehen. Da die Form des Vorsprungs 121 überdies
optional festgelegt werden kann, ist dieser in der Lage, in ähnlicher
Weise wie in der ersten Ausführungsform
(Bezug nehmend auf 2) eine gewünschte Richtcharakteristik
(z.B. eine einseitige Richtcharakteristik) vorzusehen.
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[Vierte Ausführungsform]
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Eine
vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Bezug auf 9A und 9B beschrieben.
Entsprechend der vierten Ausführungsform
ist das Halterungselement 120 mit dem in der zweiten Ausführungsform
beschriebenen Aufbau versehen und die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 ist
mit dem Aufbau entsprechend der oben beschriebenen dritten Ausführungsform
versehen. Das heißt,
die vierte Ausführungsform
gleicht der zweiten Ausführungsform
mit Ausnahme des Aufbaus des Ultraschallsensors 110.
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Das
Halterungselement 120 ist in der vierten Ausführungsform
mit zumindest dem dünnwandigen Abschnitt 122,
welcher auf der inneren Oberfläche 120 Einbeulungen
bzw. Vertiefungen aufweist und dünner
als der Basisabschnitt (an welchem der Vorsprung 121 nicht
angeordnet ist) des Halterungselements 120 ist, oder dem
dickwandigen Abschnitt 123, welcher in Richtung der inneren
Seite (d.h. der Seite des Gehäuses 112)
des Halterungselements 120 hervorsteht und dicker als der
Basisabschnitt des Halterungselements 120 ist, oder dem
mehrschichtigen Abschnitt 124, bei welchem das Stapelelement 124a an
dem Basisabschnitt des Halterungselements 120 befestigt
ist und aus einem unterschiedlichen Material als das Halterungselement 120 hergestellt
ist, versehen. Der dünnwandige
Abschnitt 122, der dickwandige Abschnitt 123 und
der mehrschichtige Abschnitt 124 sind um den Vorsprung 121 des Halterungselements 120 herum
positioniert.
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Die
Schaltplatine 113, der Schwingungsdämpfer 114, das geräuschdämmende Material 115 und
der Ultraschalloszillator 111 des Ultraschallsensors 110 sind
in diesem Fall in dem Gehäuse 112 angeordnet.
Der Vorsprung 121 des Halterungselements 120 kontaktiert
den Bodenabschnitt 112a des Gehäuses 112, ohne den
Ultraschalloszillator 111 zu kontaktieren.
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Der
ringförmige,
dünnwandige
Abschnitt 122 ist entsprechend dieser Ausführungsform,
wie in 9A und 9B gezeigt,
an dem Halterungselement 120 angeordnet, um den Vorsprung 121 zu
umgeben. Der ringförmige,
dickwandige Abschnitt 123 kann ebenfalls vorgesehen sein,
um den Vorsprung 121 zu umgeben. Der ringförmige dickwandige
Abschnitt 123 ist von dem Gehäuse 112 beabstandet angeordnet.
In 9B ist die äußere Grenze
der Halterungsoberfläche 112s (d.h.
die äußere Oberfläche des
Bodenabschnitts 112a) des Gehäuses 112 durch eine
gestrichelte Linie angegeben, um die Positionsbeziehung aufzuzeigen.
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Da
der dünnwandige
Abschnitt 122 und der dickwandige Abschnitt 123 an
dem Halterungselement 120 angeordnet sind, bei welchem
das Gehäuse 112 (in
dem der Ultraschalloszillator 111 aufgenommen ist) befestigt
ist, können
die an die Peripherie des Vorsprungs übertragenen unnötigen Schwingungen ähnlich der
zweiten Ausführungsform
(Bezug nehmend auf 4A und 4B) begrenzt
werden. Das heißt,
die unnötigen
Schwingungen des Halterungselements 120, welche von der
Peripherie des Vorsprungs übertragen
werden, können
verringert werden.
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Die
Verschlechterung der Richtcharakteristik aufgrund der unnötigen Schwingungen
kann demensprechend ähnlich
wie in der zweiten Ausführungsform
(Bezug nehmend auf 5) begrenzt werden. Eine gewünschte Richtcharakteristik
kann somit mit einer guten Genauigkeit vorgesehen werden. Das heißt, es ist
möglich
eine nicht erfasste Fläche
zu verringern.
-
Der
dünnwandige
Abschnitt 122 und der dickwandige Abschnitt 123 sind
darüber
hinaus entsprechend dieser Ausführungsform
derart angeordnet, dass diese den Vorsprung 121 umgeben.
Die Übertragung
der Schwingungen an den übermäßig breiten
Bereich des Halterungselements 120 kann dementsprechend
begrenzt werden. Der dünnwandige
Abschnitt 122 ist des Weiteren benachbart zu dem Vorsprung 121 positioniert,
so dass die unnötigen Schwingungen
effektiv verringert werden können.
Es ist möglich,
die Schwingungsform zu erhalten, welche näher an bzw. änlicher
der Form der Endoberfläche 121s des
Vorsprungs 121 des Halterungselements 120 ist.
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[Fünfte Ausführungsform]
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Eine
fünfte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Bezug auf 10A und 10B beschrieben.
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In
den vorstehend beschriebenen ersten bis vierten Ausführungsformen
ist der Vorsprung 121 an dem Halterungselement 120 derart
ausgebildet, dass dieser den Hauptübertragungsbereich der Ultraschallwellen
(Schwingungen) begrenzt. Entsprechend der fünften Ausführungsform ist ein Vorsprung 112b an
dem Gehäuse 112 des
Ultraschallsensors 110 derart ausgebildet, dass dieser
den Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen begrenzt. Das heißt, die Übertragung von Ultraschallwellen
ist in einem vorbestimmten Bereich definiert.
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Der
Vorsprung 112b steht in diesem Fall von der äußeren Oberfläche 112s (welche
der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 gegenüber liegt) des Bodenabschnitts 112a des
Gehäuses 112 hervor.
Das heißt,
der Vorsprung 112b steht von einem Teil der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a derart hervor, dass eine Endoberfläche 112bs des
Vorsprungs 112b die innere Oberfläche 120a des Halterungselements 120 kontaktiert.
Die Kontaktfläche
zwischen dem Halterungselement 120 und dem Ultraschallsensor 110 kann
somit im Vergleich zu dem Fall, in welchem das Gehäuse 112 das
Halterungselement 120 an der gesamten äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a des Gehäuses 112 kontaktiert,
verringert werden.
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Der
Ultraschallsensor 110 weist in dieser Ausführungsform
einen ähnlichen
wie den in der dritten Ausführungsform
beschriebenen Aufbau auf. Der Vorsprung 112b steht entsprechend
der fünften
Ausführungsform,
wie in den 10A und 10B gezeigt,
von der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a des Gehäuses 112 hervor. Der
Ultraschallsensor 110 ist an dem Halterungselement 120 in
solch einer Weise befestigt, dass der Vorsprung 112b die
innere Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 kontaktiert. Das Gehäuse 112 kann über das
Stützelement
(z.B. den Halter, welcher nicht gezeigt ist) fest montiert sein,
welcher an der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 befestigt ist. Die Befestigungsweise
des Ultraschallsensors 110 ist in diesem Fall nicht limitierend.
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Der
Vorsprung 112b ist entsprechend dieser Ausführungsform
an der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a des Gehäuses 112 des Ultraschallsensors 110 ausgebildet.
Das heißt,
die Ultraschallwellen (Schwingungen) werden zwischen dem Ultraschallsensor 110 (dem
Ultraschalloszillator 111 und dem Bodenab schnitt 112a des
Gehäuses 112)
und dem Halterungselement 120 durch den Vorsprung 121 übertragen.
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Der
Vorsprung 112 ist an dem Teil der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a ausgebildet. Die Endoberfläche 112bs (an
der Seite des Halterungselements 120) des Vorsprungs 112 und die äußere Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a des Gehäuses 112 unterscheiden
sich voneinander zumindest in der Fläche oder der Form. Der Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) kann dementsprechend durch
den Vorsprung 112 derart begrenzt werden, dass eine gewünschte Richtcharakteristik
mit einer guten Genauigkeit vorgesehen werden kann.
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Die
Endoberfläche 112s des
Vorsprungs 112, welche die innere Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 kontaktiert, weist, wie in 10B gezeigt, eine von der äußeren Oberfläche 112s des Bodenabschnitts 112a unterschiedliche
Form auf. Das heißt,
die Form des Vorsprungs 112 kann optional festgelegt werden.
Es ist deshalb möglich,
eine gewünschte
Richtcharakteristik, z.B. die einseitige Richtcharakteristik (z.B.
eine Richtcharakteristik, welche sich in Vertikalrichtung von der
in Horizontalrichtung relativ zu der Bodenoberfläche unterscheidet) vorzusehen.
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Die
Endoberfläche 112bs des
Vorsprungs 112 kann eine im Wesentlichen rechteckige Form aufweisen,
welche in Vertikalrichtung länger
als in Horizontalrichtung ist. Der Bodenabschnitt 112a kann in
diesem Fall z.B. eine im wesentlichen säulenartige Form aufweisen.
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Die
Hinderniserfassungsvorrichtung 100 kann dementsprechend
mit einer Richtcharakteristik, welche in Vertikalrichtung schmal
und in Horizontalrichtung breit ist, in der gleichen Weise wie in 2 der
ersten Ausführungsform
gezeigt, versehen sein. Die Hinderniserfassungsvorrichtung 100 entsprechend
der fünften
Ausführungsform
kann somit geeigneterweise als Hinderniserfassungsvorrichtung für ein Fahrzeug
verwendet werden.
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Der
Vorsprung 112 ist überdies
mit dem Gehäuse 112 über das
gleiche Material integriert (z.B. integral geformt), wodurch der
Reflexionsverlust aufgrund der Grenzfläche zwischen unterschiedlichen Materialien,
welche unterschiedliche akustische Impedanzen aufweisen, begrenzt
wird. Der Vorsprung 112 kann alternativ ebenfalls von dem
Gehäuse 112 getrennt
ausgebildet sein und aus einem von dem des Halterungselements 120 unterschiedlichen
Material hergestellt sein.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann die Endoberfläche 112bs des Vorsprungs 112,
welche die innere Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 kontaktiert, eine von der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a unterschiedliche Form aufweisen. Die
Form und die Fläche
der Endoberfläche
des Vorsprungs 112 kann jedoch optional entsprechend einer
gewünschten
Erfassungsfläche
und der Frequenz der gesendeten und empfangenen Ultraschallwellen
festgelegt werden. Die Form der Endoberfläche 112bs des Vorsprungs 112 kann gleich
wie die äußere Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a festgelegt sein, wobei nur die Fläche der
Endoberfläche 112bs des
Vorsprungs 112 sich von der der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a unterscheidet.
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Die
Vielzahl der Vorsprünge 112 kann überdies
ebenfalls für
das Gehäuse 112 vorgesehen
sein. Die Ultraschallwellen (Schwingungen) können in diesem Fall durch die
Vielzahl der Vorsprünge 112 übertragen
werden.
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[Sechste Ausführungsform]
-
Eine
sechste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird mit Bezug auf die 11A und 11B beschrieben.
Entsprechend der sechsten Ausführungsform
weist das Halterungselement 120 einen ähnlichen Aufbau als den entsprechend der
zweiten Ausführungsform
auf, und der Ultraschallsensor 110 weist einen ähnlichen
Aufbau als den der fünften
Ausführungsform
auf.
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Das
heißt,
das Halterungselement 120 kann mit zumindest dem dünnwandigen
Abschnitt 122, welcher an der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120 Ausbeulungen bzw. Vertiefungen aufweist
und dünner
als der Basisabschnitt des Halterungselements 120 ist,
oder dem dickwandigen Abschnitt 123, welcher in Richtung
der inneren Seite des Halterungselements 120 hervorsteht
und dicker als der Basisabschnitt des Halterungselements 120 ist,
oder dem mehrschichtigen Abschnitt 124, welcher das Stapelelement 124a aufweist,
das an dem Basisabschnitt des Halterungselements 120 angeordnet
ist und aus einem unterschiedlichen Material als das Halterungselement 120 hergestellt
ist, versehen sein. Der dünnwandige
Abschnitt 122, der dickwandige Abschnitt 123 und
der mehrschichtige Abschnitt 124 sind um das Halterungselement 120 herum
positioniert, welches das Gehäuse 112 kontaktiert.
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Das
Gehäuse 112 weist
in diesem Fall den Vorsprung 112 auf, welcher von der äußeren Oberfläche 112s des
Bodenabschnitts 112a des Gehäuses 112 derart hervorsteht,
dass die Endoberfläche 112bs eine
Kontaktstelle 125 (welche nicht mit dem Vorsprung 121 versehen
ist) des Basisabschnitts des Halterungselements 120 kontaktiert.
Die Kontaktstelle 125 ist durch den dünnwandigen Abschnitt 122 und/oder
den dickwandigen Abschnitt 123 und/oder den mehrschichtigen
Abschnitt 124 umgeben.
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Entsprechend
dieser Ausführungsform
ist der ringförmige
dünnwandige
Abschnitt 122, wie in den 11A und 11B gezeigt, an dem Halterungselement 120 derart
ausgebildet, dass dieser die Kontaktstelle 125 in der Nähe (z.B.
entlang) der Kontaktstelle 125 umgibt. Der ringförmige dickwandige Abschnitt 123,
welcher die Kontaktstelle 125 umgibt, ist von dem Gehäuse 112 beabstandet
angeordnet. Die Grenzen des dünnwandigen
Abschnitts 122 und des dickwandigen Abschnitts 123,
welche an dem Halterungselement 120 angeordnet sind, sind
in 11B durch gestrichelte Linien angegeben, um die
Positionsbeziehungen aufzuzeigen.
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Da
der dünnwandige
Abschnitt 122 und der dickwandige Abschnitt 123 an
dem Halterungselement 120 angeordnet sind und der Vorsprung 112 an dem
Gehäuse 112 angeordnet
ist, können
die unnötigen
Schwingungen (die von der Peripherie des Kon taktabschnitts übertragenen
unnötigen
Schwingungen), welche an die Peripherie der Kontaktstelle 125 übertragen
werden, ähnlich
wie in der zweiten Ausführungsform
(Bezug nehmend auf die 4A und 4B) verringert
werden. Die Verschlechterung der Richtcharakteristik aufgrund der
unnötigen
Schwingungen kann dementsprechend ähnlich wie in der zweiten Ausführungsform
(Bezug nehmend auf 5) begrenzt werden. Eine gewünschte Richtcharakteristik
kann deshalb mit einer guten Genauigkeit vorgesehen werden. Das
heißt,
es ist möglich
eine nicht erfasste Fläche
zu verringern.
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Der
dünnwandige
Abschnitt 122 und der dickwandige Abschnitt 123 sind
in dieser Ausführungsform
insbesondere derart positioniert, dass diese die Kontaktstelle 125 umgeben.
Die Übertragung der
Schwingungen an einem übermäßig breiten
Bereich des Halterungselements 120 kann dementsprechend
begrenzt werden, wodurch die unnötigen Schwingungen
effektiv verringert werden. Es ist möglich, eine Schwingungsform
zu erhalten, welche näher
an der Form der Endoberfläche 112bs des
Vorsprungs 112 des Gehäuses 112 ist.
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Im
Folgenden wird eine Modifikation der sechsten Ausführungsform
beschrieben.
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Eine
Auskehlung 126 (Aussparung) kann, wie in den 12A und 12B gezeigt,
an dem Halterungselement 120 angeordnet sein, und der Vorsprung 112 kontaktiert
eine Bodenoberfläche
der Auskehlung 126. Der periphere Abschnitt der Auskehlung 126,
welcher nicht insbesondere bearbeitet ist, weist in diesem Fall
die gleiche Funktion als der des dickwandigen Abschnitts 123 auf.
Die Grenze der Auskehlung 126, welche an dem Halterungselement 120 ausgebildet
ist, ist in 12B durch eine gestrichelte
Linie angegeben, um die Positionsbeziehung aufzuzeigen.
-
Die
an die Peripherie des Kontaktabschnitts zwischen dem Vorsprung 112 und
der Bodenoberfläche
der Auskehlung 126 übertragenen
unnötigen Schwingungen
können
somit effektiv verringert werden. Die von der Peripherie des Kontaktabschnitts übertragenen
unnötigen
Schwingungen können
somit verringert werden. Da die Auskehlung 126 derart ausgebildet
ist, dass diese es ermöglicht,
eine Entfernung der Über tragung
der Ultraschallwellen (Schwingungen) zu regulieren, kann darüber hinaus
die Designfreiheit verbessert werden.
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[Weitere Ausführungsformen]
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In
den oben beschriebenen Ausführungsformen
werden Ultraschallwellen durch den einzelnen Ultraschalloszillator 111 gesendet
und empfangen. Der Ultraschalloszillator zum Senden der Ultraschallwellen
und der zum Empfangen der Ultraschallwellen können jedoch ebenfalls jeweils
getrennt vorgesehen sein.
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Das
Stützelement
(Halter) befestigt in den oben beschriebenen Ausführungsformen überdies den
Ultraschallsensor 110 an der inneren Oberfläche 120a des
Halterungselements 120. Der Ultraschallsensor 110 kann
ebenfalls anderweitig, wie z.B. durch Kleben, Verschrauben und dergleichen
befestigt werden.
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Der
Ultraschallsensor 110 enthält des Weiteren entsprechend
der dritten bis sechsten Ausführungsformen
die Schaltplatine 113, welche die Verarbeitungsschaltung
aufweist. Es genügt
jedoch in den Ausführungsformen,
dass der Ultraschallsensor 110 den Ultraschalloszillator 111 und
das Gehäuse 112 aufweist,
welches zumindest den Ultraschalloszillator 111 aufnimmt.
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Der
Vorsprung 121, welcher überdies
in den oben beschriebenen Ausführungsformen
in dem Halterungselement 120 integriert ist, oder der Vorsprung 112b,
welcher in dem Gehäuse 112 des
Ultraschallsensors 110 integriert ist, sind vorgesehen,
um den Hauptübertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) zu begrenzen. Der Vorsprung 121 kann
jedoch nicht mit dem Halterungselement 120 integral geformt
sein, sondern aus einem unterschiedlichen Material hergestellt sein.
Der Vorsprung 112b kann ähnlicher Weise nicht mit dem
Gehäuse 112 integral
geformt sein, sondern aus einem unterschiedlichen Material hergestellt
sein. Das heißt,
ein Schwingungsübertragungselement
(der Vorsprung 121, 112b) kann getrennt angeordnet
sein, um den Haupt übertragungsbereich
der Ultraschallwellen (Schwingungen) zwischen dem Ultraschallsensor 110 und
dem Halterungselement 120 zu begrenzen.
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In
den zweiten, vierten und sechsten Ausführungsformen wird überdies
das Vorhandensein des an dem Halterungselement 120 angeordneten
Vorsprungs 121, bzw. des an dem Gehäuse 112 angeordneten
Vorsprungs 112b vorausgesetzt. Sowohl der Vorsprung 121,
als auch der Vorsprung 112b können jedoch weggelassen werden.
In diesem Fall kann zumindest entweder der dünnwandige Abschnitt 122 oder
der mehrschichtige Abschnitt 124 um den Kontaktabschnitt
(Basisabschnitt, welchen der Ultraschallsensor 110 kontaktiert)
des Halterungselements 120 angeordnet sein. Der dünnwandige
Abschnitt 122 ist dünner
als der Kontaktabschnitt des Halterungselements 120, und
der mehrschichtige Abschnitt 124 weist das Stapelelement 124a auf, welches
an der inneren Oberfläche 120a des
Montageelements 120 angeordnet ist und aus einem unterschiedlichen
Material als dem des Montageelements 120 hergestellt ist.
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Die
Steifigkeit des Halterungselements 120 um seinen Kontaktabschnitt
herum unterscheidet sich in diesem Fall von der Seifigkeit des Kontaktabschnitts,
wodurch ein Verringern der Ultraschallwellen (dem unnötigen Schwingungen),
welche von dem Kontaktabschnitt zu dem anderen Abschnitt des Halterungselements 120 übertragen
werden, ermöglicht wird.
Die Richtcharakteristik kann deshalb durch die Form von zumindest
entweder dem dünnwandigen Abschnitt 122,
oder dem mehrschichtigen Abschnitt 124, welche den Kontaktabschnitt
umgeben, vorgeschrieben werden. Eine gewünschte Richtcharakteristik
kann vorgesehen werden.