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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugschloßanordnung
für eine
Klappe o. dgl., vorzugsweise eine Heckklappe, eines Kraftfahrzeugs mit
den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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Der
Begriff "Klappe" ist vorliegend umfassend
zu verstehen. Es kann sich hierbei um eine Heckklappe, einen Kofferraumdeckel,
eine Motorraumklappe, eine Laderaumklappe, eine Seitentür oder – nach einem
besonders weiten Verständnis – sogar
um eine Schiebetür
handeln. Im folgenden wird in erster Linie die Heckklappe bzw. der
Kofferraumdeckel eines Kraftfahrzeugs behandelt, was allerdings
nicht beschränkend
zu verstehen ist.
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Die
in Rede stehende Kraftfahrzeugschloßanordnung umfaßt mindestens
ein Kraftfahrzeugschloß.
Ein solches Kraftfahrzeugschloß ist üblicherweise
mit den Schließelementen
Schloßfalle
und Sperrklinke ausgestattet, wobei die Sperrklinke die Schloßfalle in
einer Hauptraststellung und ggf. in einer Vorraststellung hält. Die
in der Hauptraststellung bzw. in der Vorraststellung befindliche
Schloßfalle steht
in haltendem Eingriff mit einem üblicherweise an
der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordneten Schließkeil.
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Die
Klappe, der die Kraftfahrzeugschloßanordnung zugeordnet ist,
läßt sich
in einem Schließvorgang
von einer vollständig
geöffneten
Stellung in eine vollständig
geschlossene Stellung und in einem Öffnungsvorgang von der vollständig geschlossenen Stellung
in die vollständig
geöffnete
Stellung verstellen. Schließvorgang
und Öffnungsvorgang
können manuell
oder motorisch vorgesehen sein. Der Schließvorgang ist mit einer Verstellung
der Schloßfalle
in die Hauptraststellung und einem entsprechenden Einfallen der
Sperrklinke verbunden. Der Öffnungsvorgang
dagegen ist mit einem Ausheben der Sperrklinke und einer Verstellung
der Schloßfalle
in eine Offenstellung verbunden.
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Zur
Komforterhöhung
und um reproduzierbar einen optimalen Schließvorgang gewährleisten
zu können,
werden Kraftfahrzeugschlösser
zunehmend mit einer Schließhilfsfunktion
ausgestattet. Die Schließhilfsfunktion
sorgt dafür,
daß die
Klappe des Kraftfahrzeugs aus einer der geschlossenen Stellung vorgelagerten
Auslösestellung
motorisch in die vollständig
geschlossene Stellung überführt wird,
was im folgenden als Schließhilfsvorgang
bezeichnet wird. Dies ist vorteilhaft, da im letzten Abschnitt des Schließvorgangs
die an der Klappe angeordneten Dichtungen zusammengedrückt werden
und die entstehenden Dichtungsgegendrücke eine hohe Betätigungskraft
erfordern. Die Auslösestellung,
in der die motorische Schließhilfe
ausgelöst
wird, liegt entsprechend unmittelbar vor der vollständig geschlossenen Stellung
der Klappe.
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Die
Lehre der Erfindung geht aus von einer Kraftfahrzeugschloßanordnung
(
DE 103 61 843 A1 ) mit
einer motorischen Schließhilfe,
bei der die motorische Verstellung des Schließkeils mittels eines Schließhilfsantriebs
zwischen einer Vorschließstellung
und einer Schließstellung
vorgesehen ist. Zur Ansteuerung des Schließhilfsantriebs ist eine Schließhilfssteuerung
vorgesehen, die während
des Schließvorgangs
eine Verstellung des Schließkeils
in die Schließstellung
und damit ein Zuziehen der Klappe bewirkt. Während des Öffnungsvorgangs der Klappe
dagegen bewirkt die Schließhilfssteuerung eine
Verstellung des Schließkeils
von der Schließstellung
zurück
in die Vorschließstellung,
so daß der Schließkeil vor
dem nächsten
Schließvorgang
bereits in der Vorschließstellung
steht.
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Problematisch
ist dabei die Tatsache, daß der
Schließkeil
bei einem Ausfall des Schließhilfsantriebs
ggf. in der Vorschließstellung
verbleibt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schließhilfsantrieb
bei geöffneter
Klappe ausfällt.
Wird nun die Klappe manuell geschlossen, so läßt sich die Klappe nur in die
Auslösestellung
bringen, da der Schließkeil
ja noch in der Vorschließstellung
steht. Es ist mangels Dichtungsgegendruck mit einem Klappern der
Klappe zu rechnen. Ferner ist keine hinreichende Abdichtung gewährleistet,
so daß eine
Gefährdung
des Benutzers durch ggf. in den Innenraum eintretende Abgase gegeben
ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Kraftfahrzeugschloßanordnung anzugeben,
bei der die Schließhilfsfunktion
optimiert ist.
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Das
obige Problem wird bei einer Kraftfahrzeugschloßanordnung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist erkannt
worden, daß es hinreichend
für den
erfolgreichen Ablauf des Schließhilfsvorgangs
ist, daß der
Schließkeil
rechtzeitig, nämlich
vor oder bei Erreichen der Auslösestellung durch
die Klappe, in der Vorschließstellung
steht oder dorthin verstellt wird.
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Im übrigen kann
der Schließkeil
grundsätzlich
in der Schließstellung
verbleiben. Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise bei einem
Ausfall der Energieversorgung bei geöffneter Klappe ein manuelles Schließen der
Klappe in die vollständig
geschlossene Stellung möglich
ist, da der Schließkeil
ja nicht in der Vorschließstellung,
sondern in der Schließstellung steht.
Wäre dies
nicht der Fall, so könnte
die Klappe allenfalls in die Auslösestellung verstellt werden.
Erfindungsgemäß ist es
also als vorteilhaft erkannt worden, den Schließkeil wann immer möglich in
der Schließstellung
zu belassen.
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Die
oben beschriebene Verstellung des Schließkeils wird mittels der Schließhilfssteuerung bewirkt.
Dies bedeutet im einzelnen, daß die
Schließhilfssteuerung
den Schließhilfsantrieb
derart ansteuert, daß der
Schließkeil
noch während
des Öffnungsvorgangs
oder nach dem Öffnungsvorgang
wieder in die Schließstellung
verstellt wird oder einfach in der Schließstellung verbleibt, so daß der Schließkeil vor dem
nächsten
Schließvorgang
wie oben beschrieben in der Schließstellung steht.
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In
bevorzugter Ausgestaltung bewirkt die Schließhilfssteuerung während des Öffnungsvorgangs
zunächst
eine – in
der Regel kurzzeitige – Verstellung
des Schließkeils
von der Schließstellung
in die Vorschließstellung,
um das sich daran anschließende
Ausheben der Sperrklinke zu erleichtern. In einer alternativen Ausgestaltung
dagegen verbleibt der Schließkeil
während
des gesamten Öff nungsvorgangs
in der Schließstellung.
Dies ist steuerungstechnisch besonders einfach zu realisieren.
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Weiter
bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der der Klappe ein Klappenantrieb
zur motorischen Verstellung der Klappe zugeordnet ist. Der Klappenantrieb
selbst wird von einer Klappensteuerung gesteuert. Bei einer solchen
Ausgestaltung ist die vorschlagsgemäße Lösung besonders vorteilhaft,
da neben der motorischen Betätigung üblicherweise
auch eine manuelle Betätigung
der Klappe vorgesehen ist.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden nachfolgend anhand der Zeichnung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt
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1 in
einer schematischen Darstellung das Heck eines Kraftfahrzeugs mit
einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschloßanordnung,
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2 eine
Prinzipskizze der Kraftfahrzeugschloßanordnung gemäß 1.
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1 zeigt
in schematischer Darstellung eine Kraftfahrzeugschloßanordnung 1 für eine Klappe 2 eines
Kraftfahrzeugs 3. Die Klappe 2 ist hier als Heckklappe
bzw. als Kofferraumdeckel ausgeführt, es
kann sich jedoch auch um eine Motorraumklappe, eine Laderaumklappe,
eine Seitentür,
oder, nach einem besonders weiten Verständnis des Begriffs "Klappe" sogar um eine Schiebetür o.dgl.
handeln.
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Die
Kraftfahrzeugschloßanordnung 1 weist ein
Kraftfahrzeugschloß 4 auf,
dessen wesentliche Elemente in 2 schematisch
dargestellt sind. Ferner ist der Kraftfahrzeugschloßanordnung 1 ein Schließkeil 5 zuzurechnen,
der mit dem Kraftfahrzeugschloß 4 in
Eingriff bringbar ist. Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Schließkeil 5 als Schließbolzen
ausgeführt.
Er kann aber auch als Schließbügel etc.
ausgeführt
sein. Das Kraftfahrzeugschloß 4 weist
die üblichen
Schließelemente Schloßfalle 6 und
Sperrklinke 7 auf. An der Schloßfalle 6 ist für den Eingriff
mit der Sperrklinke 7 eine Hauptrast 8 und eine
Vorrast 9 angeordnet. Gezeigt ist die in der Hauptraststellung
befindliche Schloßfalle 6.
Grundsätz lich
kann auf die Vorrast 9 und entsprechend auf die Vorraststellung
der Schloßfalle 6 verzichtet
werden.
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Die
Schloßfalle 6 wird
in der Hauptraststellung und in der Vorraststellung von der Sperrklinke 7 gehalten
und umschließt
in diesen Stellungen den Schließkeil 5.
In der Offenstellung ist die Schloßfalle 6 von der Sperrklinke 7 freigegeben
und gibt selbst wiederum den Schließkeil 5 frei.
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Die
Klappe 2 ist in einem Schließvorgang von einer vollständig geöffneten
Stellung in eine vollständig
geschlossene Stellung verstellbar. Ferner ist die Klappe 2 in
einem Öffnungsvorgang
von der vollständig
geschlossenen Stellung in die vollständig geöffnete Stellung verstellbar.
Schließvorgang
und Öffnungsvorgang
können
grundsätzlich
manuell oder motorisch vorgesehen sein.
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Der
Schließkeil 5 ist
motorisch zwischen einer Vorschließstellung und einer Schließstellung
(in 2 gestrichelt dargestellt) verstellbar. Als Vorschließstellung
wird die Stellung bezeichnet, in der die Schloßfalle 6 mit dem Schließkeil 5 während des Schließvorgangs
in Eingriff bringbar ist, eine an der Karosserie angeordnete Dichtung
aber noch nicht vollständig
zusammengedrückt
ist. Die Klappe 2 befindet sich dann in der Auslösestellung.
Bei der anschließenden
Verstellung des Schließkeils 5 von
der Vorschließstellung
in die Schließstellung
wird – sofern
die Schloßfalle
in der Hauptraststellung steht – die
Dichtung zwischen der Karosserie und der Klappe 2 zusammengedrückt. Die
Klappe 2 befindet sich nun in ihrer vollständig geschlossenen
Stellung.
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Zur
motorischen Verstellung des Schließkeils 5 ist ein Schließhilfsantrieb 10 vorgesehen.
Dem Schließhilfsantrieb 10 ist
eine Schließhilfssteuerung 11 zugeordnet.
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Während des – motorischen
oder manuellen – Schließvorgangs
der Klappe 2 kommt die Schloßfalle 6 zunächst in
Eingriff mit dem in der Vorschließstellung befindlichen Schließkeil 5.
Dadurch erreicht die Schloßfalle 5 im
Normalfall die Hauptraststellung. Anschließend bewirkt der Schließhilfsantrieb 10 eine Verstellung
des Schließkeils 5 von
der Vorschließstellung
in die Schließstellung
und dadurch ein Zuziehen der Klappe 2 von einer der geschlossenen
Stellung vorge lagerten Auslösestellung,
in der die Dichtung noch nicht zusammengedrückt ist, in die vollständig geschlossene
Stellung, in der die Dichtung zusammengedrückt ist.
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Erfindungsgemäß ist nun
vorgesehen, daß die
Schließhilfssteuerung 11 ferner
bewirkt, daß der Schließkeil 5 während des Öffnungsvorgangs
oder nach dem Öffnungsvorgang
in die Schließstellung verstellt
wird oder in der Schließstellung
verbleibt, so daß der
Schließkeil 5 vor
dem nächsten
Schließvorgang
in der Schließstellung
steht. Durch den in der Schließstellung
stehenden Schließkeil
wird gewährleistet,
daß die
Klappe 2 auch im Fehlerfall, beispielsweise bei einem anschließenden Ausfall
des Schließhilfsantriebs,
manuell in die vollständig
geschlossene Stellung bringbar ist.
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Bei
vollständig
geschlossener Klappe 2 steht der Schließkeil 5 in der Schließstellung,
in der hohe Dichtungsgegendrücke
wirken. Um das für
den Öffnungsvorgang
der Klappe 2 notwendige Ausheben der Sperrklinke 7 zu
erleichtern, ist es vorzugsweise vorgesehen, daß die Schließhilfssteuerung 11 während des Öffnungsvorgangs
der Klappe 2 zunächst eine
Verstellung des Schließkeils 5 von
der Schließstellung
in die Vorschließstellung
bewirkt. Anschließend
ist das Ausheben der Sperrklinke 7 und schließlich die
Verstellung der Schloßfalle 6 in
die Offenstellung vorgesehen.
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Um
zu gewährleisten,
daß der
Schließkeil 5 wann
immer möglich
in der Schließstellung
steht, bewirkt die Schließhilfssteuerung 11 vorzugsweise noch
während
des Öffnungsvorgangs
und nach dem Ausheben der Sperrklinke 7 eine Verstellung
des Schließkeils 5 von
der Vorschließstellung
zurück
in die Schließstellung.
Alternativ kann diese Verstellung auch nach dem Öffnungsvorgang, jedoch vor
dem nächsten
Schließvorgang
bewirkt werden.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung erfolgt die Verstellung des
Schließkeils 5 von
der Vorschließstellung
in die Schließstellung
unmittelbar nach dem Ausheben der Sperrklinke 7. Alternativ
ist es möglich,
daß die
Schließhilfssteuerung 11 unmittelbar
nach dem Öffnungsvorgang
der Klappe 2 eine Verstellung des Schließkeils 5 von
der Vorschließstellung
in die Schließstellung
bewirkt. Auch dadurch wird erreicht, daß der Schließkeil 5 nicht
unnötig
lange in der Vorschließstellung
verbleibt.
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Ferner
ist es möglich,
daß der
Schließkeil 5 während des
gesamten Öffnungsvorgangs
in der Schließstellung
verbleibt. Der Schließhilfsantrieb 10 dient
in einem solchen Fall nicht der Unterstützung des Aushebens der Sperrklinke 7.
Das Verbleiben des Schließkeils 5 in
der Schließstellung
hat den Vorteil, daß ein
zusätzlicher
Bewegungsablauf, nämlich die
Rückstellung
des Schließkeils 5 in
die Schließstellung,
eingespart wird.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es nun vorgesehen, daß die Schließhilfssteuerung 11 erst
während
des Schließvorgangs
der Klappe 2 eine Verstellung des Schließkeils 5 in
die Vorschließstellung
bewirkt. Dies geschieht hier und vorzugsweise erst unmittelbar vor
der Verstellung der Schloßfalle 6 in
die Hauptraststellung.
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Als
Alternative kann es vorgesehen sein, daß die Verstellung des Schließkeils 5 erst
dann bewirkt wird, wenn die Klappe 2 bereits die der geschlossenen
Stellung vorgelagerte Auslösestellung
erreicht hat. Erst die Verstellung des Schließkeils 5 in die Vorschließstellung
bewirkt dann eine Verstellung der Schloßfalle 6 in die Hauptraststellung.
Hier kann eine besonders schnelle Verstellung des Schließkeils 5 vorteilhaft
sein, um die Verstellung der Schloßfalle 6 in die Hauptraststellung
zu unterstützen.
Denkbar wäre
hier eine Schnappbewegung, die ggf. durch ein zuvor gespanntes Federelement
bewirkt wird. Der Schließhilfsantrieb 10 bewirkt
anschließend
die Verstellung des Schließkeils 5 zurück in die
Schließstellung
und damit das Zuziehen der Klappe 2 in die vollständig geschlossene
Stellung.
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2 zeigt,
daß neben
dem Schließhilfsantrieb 10 auch
ein Öffnungshilfsantrieb 12 zum
motorischen Ausheben der Sperrklinke 7 mit einer zugeordneten Öffnungshilfssteuerung 13 vorgesehen
ist.
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Ferner
ist ein Klappenantrieb 14 zur motorischen Verstellung der
Klappe 2 und eine zugeordnete Klappensteuerung 15 vorgesehen.
Die Klappe 2 ist dabei vorzugsweise nicht nur manuell,
sondern sowohl manuell als auch motorisch ver stellbar. Alternativ
kann auch eine rein motorische Verstellbarkeit vorgesehen sein,
ggf. mit einer manuellen Notverstellung.
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Hier
und vorzugsweise ist eine zentrale Steuerung 16 vorgesehen.
Die zentrale Steuerung 16 übernimmt die Funktionen der
Schließhilfssteuerung 11,
der Öffnungshilfssteuerung 13 und
der Klappensteuerung 15, so daß im Ergebnis eine einzige
Steuerung 16 ausreichend ist. Alternativ kann die zentrale Steuerung 16 auch
nur Teilkombinationen der verschiedenen Steuerungen übernehmen
bzw. lediglich dazu dienen, die vorhandenen Steuerungen 11, 13, 15 miteinander
zu synchronisieren.