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DE102006054590B3 - Funktionsoptimiertes Schwächen eines Abstandsgewirkes - Google Patents

Funktionsoptimiertes Schwächen eines Abstandsgewirkes Download PDF

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DE102006054590B3
DE102006054590B3 DE200610054590 DE102006054590A DE102006054590B3 DE 102006054590 B3 DE102006054590 B3 DE 102006054590B3 DE 200610054590 DE200610054590 DE 200610054590 DE 102006054590 A DE102006054590 A DE 102006054590A DE 102006054590 B3 DE102006054590 B3 DE 102006054590B3
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weakening
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decorative
decor
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DE200610054590
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English (en)
Inventor
Christian Schlemmer
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Lisa Draexlmaier GmbH
Original Assignee
Lisa Draexlmaier GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/215Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member
    • B60R21/2165Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member characterised by a tear line for defining a deployment opening

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Dekorverbunds (1), insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit zumindest einer örtlich begrenzten Schwächung (2), wobei der Dekorverbund (1) zumindest eine Schicht aus einem zwei Decklagen (6a, 6b) sowie eine Lage aus Abstandsfäden (6c) aufweisenden Abstandsgewirke (6) umfasst, und wobei die zumindest eine Schwächung (2) in die jeweiligen Decklagen (6a, 6b) eingebrachte Sacklöcher (7a, 7b) umfasst. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Innenausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Dekorverbund (1), hergestellt nach dem erfindungsgemäßen Verfahren.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Dekorverbunds, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit zumindest einer örtlich begrenzten Schwächung, wobei der Dekorverbund zumindest eine Schicht aus einem zwei Decklagen sowie eine Lage aus Abstandsfäden aufweisenden Abstandsgewirke umfasst. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Innenausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug, bei dem der Dekorverbund unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wurde.
  • Stand der Technik
  • Das Einbringen von partiellen Schwächungen in flächige Materialien insbesondere für Verbundmaterialien, wie sie im Dekorbereich vorzugsweise in Kraftfahrzeugen Verwendung finden, ist hinlänglich bekannt. Derartige Schwächungen werden vor allem dort in Dekorverbunde eingebracht, wo beispielsweise im Falle des Auslösens eines Airbags oder bei einem Crash eines Kraftfahrzeugs das Dekor entlang vorab definierter Linien aufreißen soll, um so Verletzungen des Kraftfahrzeug- Insassen zu vermeiden oder die freie und ungehinderte Entfaltung des Airbags zu gewährleisten.
  • Als Dekormaterialien werden gerade in Kraftfahrzeugen und hier beispielsweise im Bereich der Instrumententafel, von Türinnenverkleidungen, Mittelkonsolen oder dergleichen Materialverbunde aus einem im Wesentlichen formstabilen Dekorträger und einem darüber angeordneten Dekormaterial verwendet. Hierbei übliche Dekormaterialien sind beispielsweise jede Art von Kunststoff, vor allem in Folienform und -stärke, Leder oder lederähnliche Materialien, Holzfurniere oder dergleichen, oder aber Planwarematerialien, somit Dekormaterialien, die aus einer Vielzahl von Schichten unterschiedlicher Materialien und/oder Eigenschaften aufgebaut sind.
  • Zwischen dem Dekorträger und dem Dekormaterial werden überdies zur Einstellung einer besonders vorteilhaften Haptik des Dekors eine oder mehrere Schichten mit einer größeren Weichheit angeordnet. Hierbei haben sich insbesondere Abstandsgewirke, die aus zwei von einer Lage von zueinander ausgerichteten Abstandsfasern miteinander verbundenen Decklagen bestehen, als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Der Aufbau sowie die Materialien von derartigen Abstandsgewirken sind dem Fachmann hinlänglich bekannt und beispielsweise in der EP0617152 B1 beschrieben. Diese Druckschrift gibt überdies auch Herstellungsverfahren und Verwendungen für Abstandsgewirke an.
  • Das Einbringen von Materialschwächungen in die als Dekor verwendeten flächigen Materialien erfolgt beispielsweise mittels eines Fräswerkzeugs, eines Messers oder dergleichen. Darüber hinaus gab es bereits Ansätze, die Schwächungen mittels eines oder mehrerer Laserstrahlen in den Materialverbund oder einzelne Schichten hiervon einzubringen, was insbesondere die Genauigkeit bei der Prozessführung und die Möglichkeiten bei der Gestaltung der Schwächungsgeometrien erhöhte. Überdies unterliegen die Laserstrahlen keinem mechanischen Abrieb, so dass auch in der Serienfertigung durchgehend gleichmäßige Ergebnisse beim Einbringen von Schwächungen erzielt werden können.
  • Bei der Herstellung von Dekorverbunden mit zumindest einer örtlich begrenzten Schwächung, die ein Abstandsgewirke umfassen, erfolgte die Einbringung der Schwächung üblicherweise dadurch, dass das Abstandsgewirke durch Stanzen durchgehend geschwächt wurde. In einem Folgeschritt wurde dieses geschwächte Abstandsgewirke auf einen formstabilen Dekorträger aufgebracht und schließlich wurde auf diesen Teilverbund aus Dekorträger und Abstandsgewirke ein vorzugsweise ebenfalls geschwächtes Dekormaterial aufkaschiert. Diese Kaschierreihenfolge des Materialaufbaus wird insbesondere dann gewählt, wenn besonders komplexe Nahtverläufe sowie eine einwandfreie Positionierung der Nähte zu den Kaschierschanzen oder Kaschierstufen gefordert ist.
  • Wegen der durchgehenden Schwächung des Abstandsgewirkes wird das Stützmaterial vor allem im Bereich der Abstandsfäden, die zwischen den Decklagen angeordnet sind, jedoch so sehr geschwächt, dass es zu einer sichtbaren Abzeichnung am Dekor kommen kann.
  • Die DE 100 55 546 A1 , die DE 102 27 118 A1 sowie die DE 103 61 581 A1 zeigen jeweils Sacklöcher als Sollbruchlinien an einer Airbagabdeckung. Die DE 10 2004 014 942 A1 und die DE 10 2005 013 477 A1 beschreiben Dekorverbünde mit einem Abstandsgewirke. Aus der DE 195 81 573 C1 sowie der DE 298 23 765 U1 sind darüber hinaus versetzt verlaufende Sollbruchlinien bekannt. Schließlich sind der DE 101 26 911 A1 mehrere parallel verlaufende Sollbruchlinien zu entnehmen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Es war daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem es möglich ist, einen Dekorverbund mit zumindest einer örtlich begrenzten Schwächung herzustellen, bei dem sich die Schwächung auch nachhaltig nicht auf der Sichtseite des Dekorverbunds, somit auf der Seite des Dekormaterials, abzeichnet und gleichzeitig ein sicheres Aufreißen des Dekorverbunds entlang der von der zumindest einen Schwächung vorgegebenen Sollbruchlinie gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird in erfindungsgemäßer Weise durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungsformen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass auf ein Durchstanzen des gesamten Abstandsgewirkes dann verzichtet werden kann, wenn zumindest die Decklagen geschwächt werden. In überraschender Weise hat sich dabei herausgestellt, dass eine ausreichende Schwächung des Abstandsgewirkes, das als Teil eines Dekorverbunds dient, auch dann erzielt werden kann, wenn das Abstandsgewirke durch eine Reihe von Sacklöchern geschwächt ist. In erfindungsgemäßer Weise wird somit eine Schädigung des Abstandsfadens im Abstandsgewirke vorzugsweise vollständig vermieden. In überraschender Weise hat dies einen nahezu vernachlässigbaren Einfluss auf das Aufreißverhalten des Abstandsgewirkes und somit des gesamten Dekorverbunds, da die Lage aus Abstandsfäden einen wesentlich geringeren Widerstand gegen auf das Abstandsgewirke einwirkende Aufreißkräfte aufweist, als die obere und untere Decklage.
  • Die in erfindungsgemäßer Weise in die Decklagen eingebrachten Sacklöcher haben nicht notwendiger Weise einen runden oder nahezu runden Querschnitt. Vielmehr wird im erfindungsgemäßen Sinne unter dem Begriff „Sackloch" jene Vertiefung verstanden, die vorzugsweise nicht durch das Material vollständig hindurch geht oder eine formunabhängige Schwächung von z. B. Abstandsfäden oder anderweitigen Materialien beinhaltet. Die Erfindung umfasst somit auch Schwächungen aus Sacklöchern, deren Geometrie schlitzförmig, rechteckig, quadratisch, oval oder dergleichen ist. Überdies umfasst die Erfindung auch Schwächungen, deren Sacklöcher einer gekrümmten oder abgewinkelten Linie folgen. Schließlich umfasst die Erfindung auch sämtliche möglichen Kombinationen derartiger Sacklöcher, um eine Schwächung im Dekorverbund auszubilden.
  • Die Erfindung ist überdies auch nicht auf die Art beschränkt, wie derartige Sacklöcher in die Decklagen des Abstandsgewirkes eingebracht werden. Dem Fachmann sind sämtliche mechanischen und nicht mechanischen Mittel, derartige Sacklöcher in Decklagen einzubringen, geläufig. Bevorzugt wird jedoch ein Verfahren, bei dem die Sacklöcher mit einem oder mehreren Laserstrahlen in die Decklagen des Abstandsgewirkes eingebracht werden.
  • Gemäß der Erfindung kann das Abstandsgewirke gegebenenfalls allein oder bereits auf einen formstabilen Träger aufkaschiert in einer Haltevorrichtung eingespannt werden und anschließend von beiden Seiten, gegebenenfalls unter Drehung der Werkzeuge oder aber unter Drehung der Haltevorrichtung, von beiden Seiten in der erfindungsgemäßen Weise geschwächt werden. Im Falle eines bereits auf einen Dekorträger aufkaschierten Abstandsgewirkes würde somit die Schwächung von einer ersten Seite aus nur in die freiliegende Decklage des Abstandsgewirkes eingebracht, von der anderen Seite jedoch durch den Dekorträger hindurch und anschließend in die dem Dekorträger zugewandte Decklage des Abstandsgewirkes hinein.
  • Die durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erzielbaren Vorteile sind insbesondere darin zu sehen, dass weniger Abstandsfäden geschwächt werden, so dass mehr Sturzmaterial am Abstandsgewirke verbleibt. Hierdurch wird eine Spaltbildung am geschwächten Abstandsgewirke beim nachträglichen Aufkaschieren gegebenenfalls vollständig unterdrückt, so dass ein Abzeichnen der Schwächung durch das Dekormaterial hindurch gegebenenfalls vollständig vermieden werden kann.
  • Der Dekorverbund ist hierbei nicht auf spezielle Anordnungen oder Kombinationen von Materialien beschränkt. Wesentlich ist allein, dass ein Abstandsgewirke als Zwischenschicht im Dekorverbund vorliegt. Derzeit gerade im Kraftfahrzeugbau und hier insbesondere im Bereich von Instrumententafeln sowie darin angeordneten Airbagklappen verwendete Materialkombinationen sind jedoch ein im Wesentlichen formstabiler Dekorträger sowie ein den Dekorverbund zur Sichtseite hin begrenzendes Dekormaterial sowie zwischen Dekorträger und Dekormaterial angeordnete Schichten mit Polstereigenschaften. Diese Polstereigenschaften werden üblicherweise durch das Abstandsgewirke allein oder aber durch Kombinationen aus Abstandsgewirke und Schaumschichten erreicht. Schließlich ist zwischen zumindest einigen dieser Lagen noch eine dünne Schicht aus Klebstoff und/oder Haftvermittler angeordnet, um einen innigen Verbund zu schaffen, der auch auf den Dekorverbund einwirkenden Scherkräften dauerhaft widerstehen kann.
  • Die Anordnung und die Ausrichtung der in die jeweiligen Decklagen des Abstandsgewirkes eingebrachten Sacklöcher ist im erfindungsgemäßen Sinne nicht beschränkt. Gleiches gilt für die Querschnittsform der Sacklöcher sowohl in der Draufsicht auf einen geschwächten Dekorverbund als auch senkrecht hierzu. Die Erfindung kann somit Sacklöcher unterschiedlicher Länge und unterschiedlicher Querschnittsgeometrie umfassen, die entweder lotrecht oder aber geneigt zur Lotrichtung in die Decklagen des Abstandsgewirkes eingebracht werden.
  • Überdies ist die Erfindung auch nicht auf Ausführungsformen beschränkt, in denen die Anzahl der in eine erste Decklage eingebrachten Sacklöcher der Anzahl der in die zweite Decklage eingebrachten Sacklöcher entspricht. Vielmehr ist es für die Erfindung allein von Bedeutung, dass die Sacklöcher in der ersten Decklage unabhängig von ihrer Anzahl und/oder Ausrichtung mit den Sacklöchern in der zweiten Decklage im Aufreißfall zusammenwirken können.
  • Die Erfindung ist überdies auch nicht auf Ausführungsformen der zumindest einen Schwächung beschränkt, bei denen die Anzahl und/oder Ausrichtung und/oder Geometrie der einzelnen Sacklöcher über die gesamte Schwächung gleich ausgestaltet sind. Vielmehr sind auch Ausführungsformen bevorzugt, in denen beispielsweise Risseinleitungsbereiche abweichend von Rissfortschritt- oder Rissauslaufbereichen durch Veränderung einzelner oder sämtlicher Parameter der Sacklöcher gestaltet werden.
  • Hierdurch wird eine funktionsorientierte Schwächung des Abstandsgewirkes und somit des gesamten Dekorverbunds ermöglicht, bei der beispielsweise bei einer U-förmigen Airbagreißnacht, die im Dekorverbund einen Airbagdeckel nachzeichnet, die Initialseite der U-förmigen Schwächung durch geeignete Anordnung und Auswahl der einzelnen Sacklöcher stärker geschwächt ist als die parallel zueinander stehenden Auslaufschenkel der U-förmigen Reißnaht.
  • Die Sacklöcher in den jeweiligen Decklagen des Abstandsgewirkes können miteinander fluchtend und vorzugsweise im Verhältnis 1:1 zueinander angeordnet sein, somit in einer Weise, dass ein Sackloch in der oberen Decklage direkt oberhalb eines Sacklochs in der unteren Decklage angeordnet ist. Besonders bevorzugt wird in einem solchen Fall, dass beide Hauptachsen der jeweiligen Sachlöcher miteinander deckungsgleich sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Sacklöcher jedoch so in das Abstandsgewirke eingebracht, dass sie nicht miteinander fluchtend in die jeweiligen Decklagen eingebracht werden, sondern vielmehr so, dass sie senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes versetzt zueinander stehen. In diesem Fall sind die Haupterstreckungsachsen der jeweiligen Sacklöcher nicht deckungsgleich, sondern beispielsweise parallel zueinander angeordnet, oder bei unterschiedlichen Neigungen der Haupterstreckungsachsen der jeweiligen Sacklöcher auch einander überschneidend. Hierdurch wird ein Dekorverbund zur Verfügung gestellt, bei dem die Schwächung innerhalb des Abstandsgewirkes ausreicht, ein sicheres Aufreißen des Dekorverbunds bei vorab definierter Krafteinwirkung zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die Schwächung im Abstandsgewirke in minimaler Weise im Dekormaterial des Dekorverbunds abzeichnet.
  • Das sichere Aufreißen des Dekorverbunds entlang der Schwächung wird besonders vorteilhaft dann unterstützt, wenn die in das Abstandsgewirke eingebrachten Sacklöcher durch einen den Dekorverbund stützenden Dekorträger hindurch verlaufen, wobei in dieser bevorzugten Ausgestaltungsform die durch den Dekorträger hindurch verlaufenden Löcher fluchtend mit den in der Decklage des Abstandsgewirkes eingebrachten Spitzen der Sacklöcher enden. Hierdurch wird ein Dekorverbund erreicht, dessen Schwächung ein besonders sicheres und fehlerfreies Aufreißen entlang der von der Schwächung vorgegebenen Aufreißlinie gewährleistet.
  • Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Schwächung durch die Sacklöcher im erfindungsgemäßen Sinne nicht auf eine gleiche Anzahl von Sacklöchern in den jeweiligen Decklagen des Abstandsgewirkes beschränkt. In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung sind die Sacklöcher entlang der zumindest einen Schwächung im Dekorverbund jedoch alternierend in der ersten und zweiten Decklage angeordnet. Eine derartige alternierende Anordnung ist dabei jedoch nicht auf einen Fall beschränkt, bei dem ein einzelnes Sackloch in der ersten Decklage entlang der von der Schwächung vorgegebenen Aufreißlinie von einem einzelnen Sackloch in der gegenüber liegenden Decklage gefolgt wird. Vielmehr ist im erfindungsgemäßen Sinne diese alternierende Anordnung von Sacklöchern bei jeder Art periodischer Wiederholung von wechselseitig in die jeweiligen Decklagen eingebrachten Sacklöchern verwirklicht, beispielsweise dann, wenn zwei oder mehr nebeneinander angeordnete Sacklöcher in der ersten Decklage von zwei oder mehr nebeneinander angeordneten Sacklöchern in der gegenüber liegenden Decklage gefolgt werden, oder wenn beispielsweise wenigstens ein Sackloch in der ersten Decklage von einer davon unterschiedlichen Anzahl von Sacklöchern in der zweiten Decklage gefolgt wird.
  • In jedem Fall wird bei einer derartigen alternierenden Anordnung von Sacklöchern in den jeweiligen Decklagen ein Dekorverbund erhalten, bei dem keines der Sacklöcher in der ersten Decklage direkt unterhalb oder oberhalb eines Sacklochs in der zweiten Decklage angeordnet ist, so dass eine Abzeichnung der Schwächung im Dekormaterial vorzugsweise vollständig unterbunden werden kann. Darüber hinaus wird ein gleichmäßiges Aufreißen entlang der gesamten Schwächung mit besonders einfachen Mitteln sehr vorteilhaft unterstützt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die einzelnen Sacklöcher in den jeweiligen Decklagen des Abstandsgewirkes zudem alternierend um eine Vorzugsrichtung der zumindest einen Schwächung eingebracht. Analog zur alternierenden Anordnung, wie sie oben bereits beschrieben wurde, erfolgt hierbei vorzugsweise keine Einbringung der Sacklöcher exakt auf der Sollbruchlinie, sondern vorzugsweise in gleichen Abständen versetzt zu dieser Sollbruchlinie. Hierdurch wird in besonders vorteilhafter Weise der Bereich des Dekorverbunds, in den während der Einbringung der Schwächung Kräfte eingetragen werden, mit besonders einfachen und effektiven Mitteln verbreitert. Darüber hinaus verteilen sich durch diese versetzte Anordnung der Sacklöcher auch unvermeidliche Restverzüge in einzelnen oder mehreren geschwächten Schichten des Dekorverbunds auf einen breiteren Bereich. Durch diese Effekte wird ein dauerhaft gutes und gleich bleibendes Erscheinungsbild des Dekorverbunds effektiv gewährleistet.
  • Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Erfindung nicht auf bestimmte Prozeduren oder Werkzeuge für die Einbringung der jeweiligen Sacklöcher in das Abstandsgewirke sowie gegebenenfalls weitere Schichten des Dekorverbunds beschränkt. Vorteilhaft ist jedoch die Einbringung der Sacklöcher mittels eines oder mehrerer Laserstrahlen in die Decklagen des Abstandsgewirkes sowie gegebenenfalls in den Dekorträger und/oder ein den Dekorverbund zur Sichtseite hin begrenzendes Dekormaterial. Dem Fachmann sind hierfür besonders geeignete Laservorrichtungen hinlänglich bekannt. Nur beispielhaft werden hier CO2-Laser genannt, die üblicherweise bei den in Abstandsgewirken vorliegenden Kunststoffmaterialien ein besonders gutes Schneidergebnis erzielen. In jedem Fall wird durch die Verwendung von Lasern zur Einbringung der Sacklöcher zumindest in die Decklagen des Abstandsgewirkes ein besonders gut steuerbares und dauerhaft gute Resultate gewährleistendes Verfahren zur Verfügung gestellt. Überdies lassen sich mittels Lasern die Breite oder der Durchmesser in Bereichen von < 1 mm, bevorzugt < 0,6 mm einstellen, was mit mechanischen Werkzeugen nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten und unter Inkaufnahme von längeren Stillstandszeiten zum regelmäßigen Werkzeugwechsel realisiert werden kann.
  • Die Einbringung der zumindest einen Schwächung in den Dekorverbund kann sowohl dadurch erfolgen, dass Sacklöcher in ein in einer geeigneten Haltevorrichtung eingespanntes Abstandsgewirke eingebracht werden und anschließend dieses geschwächte Abstandsgewirke mit den weiteren Schichten des Dekorverbunds verbunden wird. In einem besonders bevorzugten Verfahren gemäß der Erfindung werden die Sacklöcher jedoch in einen vorab gefertigten Teilverbund aus Dekorträger und Abstandsgewirke eingebracht und dieser Teilverbund erst danach mit einem Dekormaterial zu einem Dekorverbund zusammengefügt. Hierdurch wird das Aufspannen des Abstandsgewirkes in einer geeigneten Haltevorrichtung besonders vorteilhaft unterstützt, da durch das vorab erfolgte Zusammenfügen mit dem im Wesentlichen formstabilen Dekorträger ein Verzug insbesondere der geschwächten Bereiche des Abstandsgewirkes mit besonders einfachen Mitteln verhindert wird. Hierdurch wird die Maßhaltigkeit der einzelnen Sacklöcher und somit der gesamten Schwächung besonders vorteilhaft unterstützt und infolgedessen ein Abzeichnen der Schwächung im Dekorverbund auf ein Minimum reduziert.
  • Besonders bevorzugt wird hierbei, wenn der Dekorverbund und insbesondere der Teilverbund aus Abstandsgewirke und Dekorträger eine zusätzliche Zwischenschicht, beispielsweise aus einem geschäumten Material, aufweist. Hierdurch wird die Haptik des Dekorverbunds noch variabler gestaltbar und überdies die Stützfunktion für das Abstandsgewirke im Teilverbund verbessert.
  • Besonders bevorzugt wird bei der Einbringung der Sacklöcher in den Teilverbund ein Verfahren, bei dem die Sacklöcher in wenigstens zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen mit einem Vorschwächungsbereich und einem Nachschwächungsbereich in den Teilverbund eingebracht werden, wobei die Vorschwächung nur in den Dekorträger auf eine Weise eingebracht wird, das im Wesentlichen ungeschwächte Stege im Dekorträger verbleiben. Die Nachschwächungen, die in diesem Fall bis in die Decklage des Abstandsgewirkes hineinreichen und somit die Sacklöcher in diesem Decklagen ausbilden, werden dann im erfindungsgemäßen Sinne durch diese Vorschwächungen hindurch so in den Teilverbund eingebracht, dass die Querschnittsfläche der Vorschwächung senkrecht zur Erstreckungsrichtung des Dekorverbunds größer als die Querschnittsfläche der Nachschwächung ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Querschnittsfläche jeder Vorschwächung senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds im Wesentlichen rechteckig ausgebildet und die Querschnittsfläche jeder darin angeordneten Nachschwächung senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds ist im Wesentlichen rund ausgebildet.
  • Hierdurch wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, bei dem die für die Einbringung der Sacklöcher in die dem Dekorträger zugewandte Decklage des Abstandsgewirkes aufgebrachte Laserenergie auf ein Minimum beschränkt werden kann. Dabei kann in einem ersten Arbeitsgang die Einbringung der Vorschwächung in den Dekorträger mit einer vergleichsweise hohen Laserenergie und die Einbringung der Nachschwächung dann gegebenenfalls durch eine Restwandstärke des Dekorträgers hindurch und in die Decklage des Abstandsgewirkes hinein mit einer vergleichsweise niedrigen Laserleistung und somit einer niedrigeren in den Dekorverbund eingetragenen Energie erfolgen. Hierdurch werden mit besonders effektiven Mitteln bei der Verbrennung und/oder Verdampfung von Dekorverbundmaterialien entstehende Abgase, Aufschmelzungen oder Abbrände minimiert. Im Ergebnis verbleibt eine Schwächung, bestehend aus einer Abfolge von Sacklöchern, deren Grenzen genau definiert sind und bei denen die die Sacklöcher umgebenden Bereiche vorzugsweise nicht oder nur minimal beeinträchtigt sind.
  • Es entfällt somit in besonders bevorzugter Weise die Notwendigkeit, einzelne Schichten unabhängig voneinander aufzuspannen und zu bearbeiten und diese anschließend nach dem Einbringen der jeweiligen Schwächungen miteinander zu verbinden.
  • Darüber hinaus kann bei einer derartigen bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens der Dekorträger in einem ersten Arbeitsschritt so geschwächt werden, dass er dem Aufreißen entlang der Schwächungslinie gegenüber nur noch den gewünschten maximalen Restwiderstand aufbringt. Durch diese Einbringung von Schwächungen in den Dekorträger wird das Erscheinungsbild des Dekorverbunds von der Sichtseite aus, somit von der dem Dekorträger abgewandten Seite des Dekorverbunds aus, nicht verändert.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst jede Schwächung wenigstens zwei in je einer Vorschwächung angeordnete Nachschwächungen, die in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung im Wesentlichen äquidistant zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird ein Dekorverbund geschaffen, der paarweise oder gruppenweise angeordnete Sacklöcher aufweist, wodurch zwischen diesen Paaren oder Gruppen vergleichsweise große Bereiche des Abstandsgewirkes gänzlich ungeschwächt verbleiben.
  • In einer überaus bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens beträgt die Laserleistung für die Einbringung der Vorschwächung in den Teilverbund 150 bis 250 Watt, vorzugsweise etwa 200 Watt und die Laserleistung für die Einbringung der Nachschwächung in die Decklage des Abstandsgewirks 5 bis 45 Watt, vorzugsweise etwa 10 bis 30 Watt. Hierdurch wird ein Verfahren bereitgestellt, dessen Laserleistung auf die üblicherweise bei Abstandsgewirken und Dekorträgern verwendeten Materialien besonders vorteilhaft abgestimmt ist. Hierdurch wird ein besonders vorteilhafter Ausgleich von einerseits gewünschten Bearbeitungszeiten und andererseits maximal in den Dekorverbund eingetragenen Energiemengen geschaffen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt das Einbringen der Nachschwächung in die in einem ersten Schritt eingebrachte Vorschwächung innerhalb des Dekorverbunds ebenfalls in wenigstens zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen. Hierbei wird durch eine erste Nachschwächung hindurch eine zweite Nachschwächung in den Teilverbund eingebracht, deren Querschnittsfläche senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds, somit üblicherweise senkrecht zur Einfallrichtung des Laserstrahls in den Teilverbund, kleiner als die Querschnittsfläche der ersten Nachschwächung, durch die hindurch die zweite Nachschwächung in den Dekorverbund eingebracht wird, ausgebildet ist. Es wird eine Schwächung als Abfolge von einzelnen Sacklöchern erzeugt, bei der die Laserleistung auf jede einzelne zu schwächende Schicht des Teilverbunds besonders vorteilhaft abgestimmt werden kann. In jedem Fall jedoch wird hierdurch eine Schwächung in den Dekorverbund eingetragen, die einen möglichst geringen Volumenanteil des Dekorverbunds einnimmt und vorzugsweise einen gleich bleibenden Aufreißwiderstand einstellt.
  • In einer überaus bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die erste Nachschwächung und die zweite Nachschwächung überdies zueinander konzentrisch angeordnet, wodurch das Aufreißverhalten des Dekorverbunds besonders sicher entlang der gewünschten Aufreißlinie gewährleistet werden kann.
  • Der Dekorträger des Dekorverbunds besteht vorzugsweise aus einem im Wesentlichen starren und vorzugsweise faserverstärkten Kunststoff. In einer alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung kann er jedoch zumindest in wesentlichen Teilen aus Leder bestehen. Der Dekorträger muss lediglich in der Lage sein, die Aufgabe einer Stützfunktion für den Dekorverbund so wahrnehmen zu können, dass unerwünschte Knicke im Dekormaterial verhindert werden können. Wenn der Dekorträger darüber hinaus ein strukturelles Element bildet, so beispielsweise generell im Bereich der Instrumententafel von Kraftfahrzeugen, wobei die Steifheit des Dekorträgers ein Eindellen oder Einfallen von Teilen der Instrumententafel im Falle von auf den Dekorverbund einwirkenden Kräften verhindern soll, werden selbstverständlich Dekorträger mit einer höheren Steifigkeit als Leder oder Lederverbundmaterialien erwünscht sein.
  • Das Dekormaterial ist im erfindungsgemäßen Sinne ebenfalls nicht auf einzelne bestimmte Materialien, Materialkombinationen oder -dicken beschränkt. In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung besteht das Dekormaterial jedoch aus einer Kunststofffolie, vorzugsweise einer Schaumfolie, oder aber Leder oder einem lederähnlichen Material. Hierdurch wird eine Vielzahl von besonders vorteilhaft verwendbaren Dekormaterialien zur Verfügung gestellt, die eine nahezu beliebige Vielfalt von Erscheinungen des Dekorverbunds abhängig von den Wünschen des Kunden ermöglicht. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung besteht das Dekormaterial jedoch aus einer Planware mit einer Vielzahl von Schichten, beispielsweise mit a) einem kompakten Deckstrich, b) einem geschäumten Zwischenstrich sowie c) einem Trikot oder Piquet. Dem Fachmann sind derartige Planwaren als „Planware dünn" sowie „Planware dick" bekannt, wobei üblicherweise die Ausführung „Planware dick" dadurch erzielt wird, dass eine „Planware dünn" auf eine der Decklagen eines Abstandsgewirks aufkaschiert wird.
  • In jedem Fall wird in dieser bevorzugten Ausgestaltungsform des Dekorverbunds eine besonders vorteilhafte und hochgradig variable Gestaltung des Dekorverbunds erreicht, wobei zum einen das Erscheinungsbild des Dekormaterials auch dauerhaft gewährleistet ist und zum anderen eine ausreichende Festigkeit auch von teilweise geschwächtem Dekormaterial gegenüber einwirkenden Stoß- oder Scherkräften gewährleistet ist. Überdies lässt sich durch eine derartige Planware als Dekormaterial auch die Haptik des Dekorverbunds insgesamt besonders vorteilhaft unterstützen. Schließlich kann unter Nutzung der Gasdurchlässigkeit von Abstandsgewirken innerhalb der „Planware dick" oder einer darunter angeordneten Polsterschicht bei Durchleitung temperierter Gase sowohl eine Aufheizung des Dekorverbunds aufgrund von Sonneneinstrahlung reduziert werden als auch eine Temperaturerhöhung beispielsweise des Innenraums eines Kraftfahrzeugs in gewünschtem Maße bewirkt werden.
  • Im Falle der Verwendung von einem oder mehreren Lasern zur Einbringung der Sacklöcher in die Decklagen des Abstandsgewirkes sowie gegebenenfalls in weitere Schichten des Dekorverbunds wird in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens die Temperatur zumindest der mittels Laser zu schwächenden Schicht gegenüber der Umgebungstemperatur erhöht oder abgesenkt, umso die Materialeigenschaften zumindest einzelner zu schwächender Schichten gezielt zu verändern. Die Veränderung der Temperatur des Dekorverbunds, sei es durch Erwärmen oder Abkühlen, kann auf jede dem Fachmann geläufige Art erfolgen. Nur beispielhaft werden hierfür die Aufbringung eines Wärme- oder Kältestroms auf den Dekorverbund, die Bestrahlung des Dekorverbunds mittels Infrarotlampen oder dergleichen genannt. Besonders bevorzugt wird jedoch ein Verfahren bei dem die Vortemperierung durch ein Abkühlen oder Erwärmen in einer einen Aufnahmehohlraum definierenden Vorrichtung zumindest unterstützt wird.
  • Vorzugsweise wird wenigstens die zu schwächende Schicht des Dekorverbunds auf eine Temperatur im Bereich von –40°C bis 0°C, vorzugsweise –40°bis –30°C abgekühlt. Hierbei wird ausgenützt, dass die an Dekorverbunde insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen gestellten Anforderungen im Bezug auf die Beständigkeit bei Temperaturwechselbeanspruchungen regelmäßig Temperaturen bis zu –40°C erfordern. Dabei muss beispielsweise ein Airbagschuss in einem Temperaturfenster bis –40°C bis +85°C sicher und nahezu unabhängig von der Temperatur gewährleistet sein.
  • Bei der bevorzugten Temperatur von –40°C bis 0°C und besonders bevorzugt von –40°C bis –30°C wird darüber hinaus in jedem Fall gewährleistet, dass die beim Laserprozess entstehende Wärme gegenüber Abstandsgewirken bei Raumtemperatur verbessert abgeführt werden kann. Darüber hinaus kommt es in dem vorteilhaften Temperaturbereich zu einem geringeren Materialabbrand und somit zu einer geringeren Abzeichnung der Schwächung an der Dekorseite. Somit wird die zumindest eine Schwächung im Dekorverbund mit besonders einfachen und effektiven Mitteln begrenzt; zum anderen werden die bei der Verbrennung oder Verdampfung entstehenden Abgase und/oder Abbrände auf ein Minimum reduziert.
  • In einer alternativen und ebenso bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Dekorverbund jedoch auf eine Temperatur im Bereich von +50°C bis +120°C, besonders bevorzugt von +80°C bis +120°C erwärmt. Wiederum ist hierbei von Vorteil, dass die in Kraftfahrzeugen als Dekormaterialien verwendeten Materialverbunde regelmäßig Temperaturen von bis zu +120°C widerstehen müssen, wobei in Klimawechseltests von Automobilfirmen eine nicht sichtbare Schädigung des Dekors im Temperaturbereich von +35°C bis +120°C erwartet wird.
  • In dem besonders bevorzugten Bereich von +50°c bis +120°C und insbesondere von +80°C bis +120°C wird jedoch in jedem Fall sichergestellt, dass das Bauteil seine Materialeigenschafen derart ändert, dass es ausreichend „weich" für die Laserbearbeitung ist, so dass die Schwächung bei deutlich verringerter Laserleistung und somit auch verringertem Energieeintrag verwirklicht werden kann. Hierdurch wird zudem ein deutlich reduzierter lokaler Materialabbrand in der direkten Nachbarschaft zum geschwächten Bereich bewirkt, was schließlich zu einer geringeren sichtbaren Abzeichnung der Schwächung an der Dekorseite führt.
  • Die Vorteile der Erhitzung eines gegenüber der Raumtemperatur deutlich erwärmten Abstandsgewirkes basieren auf der Erkenntnis, dass dann, wenn das Abstandsgewirke durch die Temperaturerhöhung gleichsam „aufgeweicht" wird, die für die Einbringung der Schwächung oder Schwächungen mittels Laser erforderliche Energie deutlich reduziert werden kann. Dies führt schließlich zu einem deutlich verminderten Abbrand von den die Schwächungsbereiche umgebenden Materialien.
  • Eine Absenkung der Temperatur des Dekorverbunds vor dem Einbringen der Schwächungen mittels Laser wiederum bewirkt ein Einfrieren derjenigen Bereiche des Abstandsgewirkes, in die anschließend mittels eines oder mehrerer Laser die Energie eingebracht wird. Hierdurch wird bewirkt, dass ein deutlich höherer Energieeintrag in die die Schwächungen umgebenden Bereiche erforderlich wäre, um diese zu entzünden. Zudem bewirken die Umgebungsbereiche mit abgesenkter Temperatur ein Einfrieren des Schwächungsbereichs sowie gegebenenfalls von Aufschmelzungen in den Randbereichen der Schwächung.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird besonders dann vorteilhaft ausgestaltet, wenn das Abführen der Abgase dadurch unterstützt wird, dass ein Gasstrom von außen zumindest durch den Schwächungsbereich sowie diesen umgebende Bereiche initiiert wird. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass ein Gasstrom durch Anlegen eines Unterdrucks oder Überdrucks an einer Seite des Abstandsgewirks erfolgt.
  • In ganz besonders bevorzugter Weise sind die durch das Abstandsgewirke oder zumindest die Schwächungsbereiche hindurch geleiteten Gase solche, die die Verbrennung innerhalb des Abstandsgewirks zumindest unterdrücken oder gänzlich unterbinden. Dies wird in einer dem Fachmann geläufigen Weise dadurch erzielt, dass der Sauerstoffpartialdruck in den relevanten Bereichen so weit wie möglich abgesenkt wird. Ganz besonders bevorzugt ist jedoch ein Verfahren, bei dem Inertgase durch das Abstandsgewirke geleitet werden, somit solche Gase, die in keinerlei Wechselwirkung mit den Materialien treten, mit denen sie in Kontakt kommen. Besonders bevorzugte Beispiele solcher Gase sind CO2, Stickstoff, Helium, Argon oder dergleichen sowie jede Mischung hiervon.
  • In einer überaus bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sind diese durch zumindest Teile des Abstandsgewirkes hindurch geleiteten Gase derart vortemperiert, dass durch die Hindurchleitung von erwärmten oder abgekühlten Gasen die oben beschriebenen Vorteile in Bezug auf die Vortemperierung des zu schwächenden Abstandsgewirkes zumindest leichter erreicht werden können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden diejenigen Bereiche, die die zumindest eine Schwächung im Abstandsgewirke erfahren, einer Vorbehandlung zur Erhöhung des Widerstands gegenüber der Bestrahlung mittels Laserstrahlen unterzogen. Diese Vorbehandlung kann beispielsweise durch Aufsprühen eines Flammschutzmittels, die Metallisierung dieser Bereiche, eine Wärmebehandlung zur Nachvernetzung der Kunststoffe des Abstandsgewirkes oder dergleichen verwirklicht werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird jedoch vor dem Einbringen der zumindest einen Schwächung wenigstens ein zusätzlicher Faden in die in Rede stehenden Bereiche eingebracht, wobei sich der zumindest eine zusätzliche Faden vorzugsweise in Farbe und/oder Struktur von den Fasern der Decklagen unterscheidet. Überaus bevorzugt wird hierbei ein Metallfaden oder metallisierter Faden, der seine Form und Festigkeit bei den mittels Laserstrahlen eingebrachten Energien im Wesentlichen nicht ändert und so eine Stützwirkung für die die Sacklöcher umgebenden Bereiche in den Decklagen bereit stellt. Überdies kann über einen derartigen Metallfaden oder metallisierten Faden vorzugsweise die in das Abstandsgewirke eingebrachte erhöhte Wärme leicht und definiert abgeführt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren dient besonders vorteilhaft zur Herstellung eines Dekorverbunds, der in einem Innenausstattungsteil für Kraftfahrzeuge, beispielsweise einer Instrumententafel oder dergleichen Anwendung findet.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Reihe von Figuren näher erläutert, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt sind. Diese bevorzugten Ausführungsformen sind jedoch in keiner Weise dazu geeignet, den Schutzbereich der Erfindung, wie er in den anhängigen Ansprüchen definiert ist, zu beschränken.
  • In den Figuren ist:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf einen Teil einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs mit darin eingebrachter Schwächung,
  • 2 eine schematische Querschnittsansicht durch einen Teil eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds in einer ersten Ausführungsform,
  • 3 eine schematische Querschnittsansicht durch eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds,
  • 4 eine schematische Querschnittsansicht durch einen Teil eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds in einer dritten Ausführungsform,
  • 5 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds gemäß einer vierten Ausführungsform,
  • 6 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds in einer fünften Ausführungsform,
  • 7 eine schematische Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds in einer sechsten Ausführungsform,
  • 8 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines Dekorverbunds gemäß dem Stand der Technik,
  • 9 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines Dekorverbunds gemäß der Erfindung,
  • 10 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds gemäß einer siebten Ausführungsform,
  • 11 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds gemäß einer achten Ausführungsform,
  • 12 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds gemäß einer neunten Ausführungsform,
  • 13 eine schematische Draufsicht auf einen Dekorverbund mit einer erfindungsgemäßen Schwächung,
  • 14 eine schematische Querschnittsansicht entlang des Schnitts A-A aus 13,
  • 15 eine schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds gemäß einer zehnten Ausführungsform,
  • 16 eine schematische Draufsicht auf eine Dekorverbund mit einer erfindungsgemäßen Schwächung in einer weiteren Ausführungsform, und
  • 17 eine schematische Querschnittsansicht entlang des Schnitts B-B aus 16.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • In 1 wird schematisch ein Teil einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeuginnenraums, hier auf der Beifahrerseite, dargestellt, die mit einem Dekorverbund 1 bedeckt ist. In den Dekorverbund 1 ist eine im Wesentlichen U-förmige Schwächung 2 eingebracht, die aus einer Reihe von Sacklöchern 7a in der hier freiliegenden Decklage 6a sowie deckungsgleich darunter angeordnete Sacklöcher 7b in der (nicht dargestellten) zweiten Decklage des Abstandsgewirks besteht. Die U-förmige Schwächung 2 zeichnet die Umrisse eines in den Dekorverbund 1 eingebrachten Airbagdeckels ab, der im Auslösefall eines (nicht dargestellten) Airbags um eine Verbindungslinie zwischen den freien Enden der U-förmigen Schwächung 2 umklappt. Um diese Umklappung zu ermöglichen, muss jedoch der Dekorverbund 1 entlang der von der Schwächung 2 vorgegebenen Sollbruchlinie aufreißen, um eine sichere und ungehinderte Entfaltung des (nicht dargestellten) Airbags zu gewährleisten.
  • In 2 ist eine erste Ausführungsform eines Teilverbunds 3 dargestellt, wobei der Teilverbund 3 aus einem Dekorträger 4 und einem Abstandsgewirke 6 besteht. Dieses Abstandsgewirke 6 wiederum besteht aus einer oberen Decklage 6a, einer unteren Decklage 6b sowie dazwischen angeordneter Lage auf Abstandsfäden 6c. Die X-förmige Darstellung der Abstandsfäden 6c gibt dabei jedoch nicht die Ausrichtung der einzelnen Fäden im unbelasteten Zustand des Abstandsgewirkes 6 wieder, sondern dient lediglich zu illustratorischen Zwecken. In die jeweiligen Decklagen 6a, 6b des Abstandsgewirkes 6 sind Sacklöcher 7a, 7b eingebracht, die im Wesentlichen vollständig durch die Decklagen 6a, 6b hindurch verlaufen. Im Gegensatz zum Sackloch 7a verläuft das Sackloch 7b auch durch den Dekorträger 4 hindurch, wobei die Herstellung so erfolgte, dass in einem ersten Arbeitsschritt das Abstandsgewirke 6 auf den Dekorträger 4 aufkaschiert wurde und anschließend mit Hilfe eines Fräswerkzeugs die Sacklöcher 7a, 7b in den Teilverbund 3 eingebracht worden sind. Die Sacklöcher 7a, 7b sind lotrecht in die Decklagen 6a, 6b eingebracht worden und stehen überdies direkt übereinander, so dass die (nicht dargestellten) Haupterstreckungsachsen der beiden Sacklöcher 7a, 7b deckungsgleich sind.
  • In 3 wird eine weitere Ausführungsform eines Teilverbunds 3 eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten dargestellt. Analog zu 2 besteht auch dieser Teilverbund 3 aus einem formstabilen Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem Abstandsgewirke 6, bestehend aus zwei Decklagen 6a, 6b sowie einer Lage aus Abstandsfäden 6c. Die Größe und Geometrie der Sacklöcher 7a, 7b im Teilverbund 3 ist übereinstimmend mit der Ausführungsform aus 2 gestaltet. Abweichend von der Ausführungsform aus 2 sind jedoch sie Sacklöcher 7a, 7b senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes 6 versetzt zueinander angeordnet. Durch die im Wesentlichen lotrechte Anordnung der Haupterstreckungsrichtungen der Sacklöcher 7a, 7b im Bezug auf den Teilverbund 3 verlaufen die beiden Haupterstreckungsachsen der Sacklöcher 7a, 7b im Wesentlichen parallel zueinander.
  • In 4 ist eine weitere Ausführungsform eines geschwächten Teilverbunds 3, bestehend aus Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem Abstandsgewirke 6, schematisch dargestellt. Auch in dieser Ausführungsform und analog zu denen aus den 2 und 3 wird die Schwächung im Teilverbund 3 durch paarweise angeordnete Sacklöcher 7a, 7b im Verhältnis 1:1 in Bezug auf die Anzahl von Sacklöchern 7a in der oberen Decklage 6a zur Anzahl der Sacklöcher 7b in der unteren Decklage 6b gebildet. Die Sacklöcher 7a, 7b sind in dieser Ausführungsform im Wesentlichen durch die linearen Schwächungen 8 (schematisch dargestellt) in den jeweiligen Decklagen 6a, 6b gekennzeichnet. Die Anordnung der Sacklöcher 7a in der oberen Decklage 6a ist ähnlich der Ausführungsform aus 3 seitlich versetzt senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes 6 angeordnet.
  • In 5 wird schematisch eine weitere Ausführungsform eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Teilverbunds 3, bestehend aus Dekorträger 4 sowie einem drei Schichten 6a, 6b, 6c aufweisenden Abstandsgewirke 6 dargestellt. In dieser Ausführungsform wird der Teilverbund 3 durch die Sachlöcher 7a, 7b derart geschwächt, dass die Schwächung keine Linearität, vielmehr die schematisch dargestellten Zick-Zack-förmige Schwächung 10a oder wellenförmige Schwächung 10b oder anderweitige Ausgestaltungen von Schwächungen aufweist. Die Einbringung der Sacklöcher 7a, 7b erfolgte dabei im Verhältnis 2:1 in Bezug auf die Anzahl von Sacklöchern 7a in der oberen Decklage 6a und die Anzahl der unteren Sacklöcher 7b in der unteren Decklage 6b. Ähnlich wie in den Ausführungsformen aus den 3 und 4 sind sämtliche Sacklöcher 7a, 7b lotrecht zu den jeweiligen Decklagen 6a, 6b sowie senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes 6 versetzt zueinander angeordnet.
  • In 6 wird eine weitere Ausführungsform eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Teilverbunds 3, bestehend aus Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem Abstandsgewirke 6, schematisch dargestellt. Analog zur Ausgestaltung aus 4 wurden auch in diesem Fall die Sacklöcher 7a in die obere Decklage 6a sowie die Sacklöcher 7b in die untere Decklage 6b mittels hier schematisch dargestellten benachbarten linearen Schwächungslinien 8 im Verhältnis 2:1 (obere Decklage 6a zu untere Decklage 6b) eingebracht. Die oberen Sacklöcher 7a sind paarweise in der oberen Decklage 6a beidseitig versetzt zur Haupterstreckungsrichtung jedes unteren Sacklochs 7b in der unteren Decklage 6b angeordnet.
  • In 7 wird eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß geschwächten Teilverbunds 3 eines (nicht vollständig dargestellten) Dekorverbunds dargestellt. Die Sacklöcher 7a in der oberen Decklage 6a verlaufen in nur minimalem Ausmaß in die Lage aus Abstandsfäden 6c hinein, wobei vorzugsweise die Abstandsfäden in der direkten Umgebung 9 durch geeignete Vorbehandlung gegenüber massiven Schädigungen beim Einbringen der Sacklöcher 7a geschützt wurden. Analog zu den Ausführungsformen aus den 4 und 6 werden auch in dieser Ausführungsform die Sacklöcher 7a, 7b mittels (schematisch dargestelltem) linearem Schwächungslinienverlauf im Wesentlichen punktförmig, somit mit einem im Vergleich zur Länge des Sacklochs 7a sehr kleinen Durchmesser, in die jeweiligen Decklagen 6a, 6b eingebracht. Die Sacklöcher 7a in der oberen Decklage 6a sind lotrecht zur Decklage 6a angeordnet, wohingegen die Sacklöcher 7b deutlich geneigt zur Lotrechten in die untere Decklage 6b eingebracht worden sind. In dieser speziellen Ausführungsform endet dabei die Spitze eines ersten unteren Sacklochs 7a (links in der Figur) im Wesentlichen auf Höhe der Haupterstreckungsachse des oberhalb angeordneten Sacklochs 7a, wohingegen ein zweites unteres Sackloch 7b (rechts in der Figur) deutlich versetzt zur Haupterstreckungsachse des darüber angeordneten Sacklochs 7a in der unteren Decklage 6b endet. Die Neigungen beider dargestellten unteren Sacklöcher 7b weisen den gleichen Winkel in Bezug auf die Lotrechte zum Teilverbund 3 auf und sind in dieser speziellen Ausführungsform spiegelsymetrisch zueinander angeordnet.
  • In 8 wird schematisch das Verhalten eines auf konventionelle Weise geschwächten Dekorverbunds im Aufkaschierungsfall auf einen gebogenen Träger 4 dargestellt. Auf diesem gebogenen Träger 4 wird nachträglich ein durchgehend vorgeschwächtes Abstandsgewirke 6 aufkaschiert, was zu einer Aufweitung des Spalts 12 im Krümmungsbereich führt.
  • In 9 ist dagegen das Aufweitungsverhalten eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Abstandsgewirkes 6 dargestellt, wenn es wie im vorliegenden Fall in einem ersten Arbeitsschritt durch Einbringen der Sacklöcher 7a, 7b vorgeschwächt wurde und anschließend in einem zweiten Arbeitsschritt auf einen gekrümmten, hier nicht geschwächten Dekorträger 4 aufkaschiert wird. Deutlich zu erkennen ist die in erfindungsgemäßer Weise erreichte nur geringfügige Aufweitung des Sacklochs 7a, wobei sich diese Aufweitung insbesondere nicht durch das gesamte Abstandsgewirke 6 hindurch fortsetzt.
  • In 10 wird eine weitere Ausführungsform eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Teilverbunds 3, bestehend aus Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem Abstandsgewirke 6, umfassend eine untere Decklage 6b, eine darüber angeordnete Lage aus Abstandsfäden 6c sowie eine den Teilverbund abschließende obere Decklage 6a, dargestellt. In den Teilverbund 3 ist eine Vielzahl von Sacklöchern 7a, 7b so eingebracht, dass sie jeweils durch die Decklagen 6a, 6b vollständig hindurch verlaufen. Das Verhältnis der Anzahl der Sacklöcher 7a in der oberen Decklage 6a zu der Anzahl der Sacklöcher 7b in der unteren Decklage 6b beträgt 2:1, wobei sämtliche Sacklöcher 7a, 7b eine zu den Decklagen 6a, 6b lotrechte Anordnung ihrer Haupterstreckungsachsen aufweisen. Jedem Sackloch 7b ist ein Paar zueinander benachbarter Sacklöcher 7a zugeordnet, die paarweise versetzt zur Haupterstreckungsachse des unteren Sacklochs 7b angeordnet sind.
  • In 11 ist eine weitere Ausführungsform eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Teilverbunds 3 dargestellt. Dieser Teilverbund 3 besteht im Wesentlichen aus einem Dekorträger, der zur Verbesserung seiner Formstabilität faserverstärkt ist, einer oberhalb des Dekorträgers 4 angeordneten Schicht aus einer Schaummaterial 13 sowie darüber angeordnetem Abstandsgewirke 6, das auch in diesem Fall aus einer oberen Decklage 6a, einer Schicht aus Abstandsfäden 6c sowie einer unteren Decklage 6b besteht. Die oberen Sacklöcher 7a sind in die obere Decklage 6a eingebracht, wohingegen die unteren Sacklöcher 7b durch den Dekorträge 4 sowie die Schicht aus Schaummaterial 13 hindurch und in die untere Decklage 6b eingebracht wurden. Analog zu den Ausgestaltungsformen aus den 3, 4, 6 und 10 sind die jeweiligen Sacklöcher 7a, 7b lotrecht zum Teilverbund 4 und senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes 6 zueinander versetzt angeordnet.
  • In 12 wird eine weitere alternative Ausgestaltungsform eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Teilverbunds 3 dargestellt, der sich von der in 11 dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen darin unterscheidet, dass die Schicht aus Schaummaterial 13 nicht zwischen dem Dekorträger 4 und dem Abstandsgewirke 6, sondern auf der dem (nicht dargestellten) Dekormaterial zugewandten Seite des Abstandsgewirkes, somit auf der oberen Decklage 6a, angeordnet ist. Infolge dessen Verlaufen die Sacklöcher 7a durch die Schicht aus Schaummaterial 13 hindurch in die obere Decklage 6a hinein und die Sacklöcher 7b verlaufen durch den Dekorträger 4 hindurch in die untere Decklage 6b hinein. Die Anordnung und Geometrie der hier dargestellten Sacklöcher 7a, 7b entspricht im Wesentlichen der in 11 dargestellten Ausführungsform.
  • In 13 ist eine Ausführungsform einer im Wesentlichen U-förmig in einen Dekorverbund 1, der hier als Teil einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs verwendet wird, eingebrachten Schwächung 2 dargestellt. Die Schwächung 2 wird aus einer Vielzahl von zueinander ausgerichteten Sacklöchern 7a, 7b ausgebildet, die sämtlich auf der U-förmigen Schwächung liegen, und von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur eine Reihe von Sacklöchern 7a, 7b auf dem waagerecht verlaufenden Schenkel der U-förmigen Schwächung 2 dargestellt sind. Die Sacklöcher 7a, 7b sind alternierend in einer Ebene in den Dekorverbund 1 eingebracht, wobei die Kreise mit einem zentralen Punkt diejenigen Sacklöcher 7b beschreiben, deren Orientierung aus der Blattebene heraus gerichtet ist, und die mit einem Kreuz versehenen Sacklöcher 7a eine Orientierung in die Blattebene hinein aufweisen.
  • In 14 ist eine schematische Querschnittsansicht durch den in 13 gezeigten Dekorverbund 1 entlang des Schnitts A-A auf 13 dargestellt. Diesem Schnitt ist zu entnehmen, dass analog zur Ausführungsform aus 3 einem Sackloch 7b in der unteren Decklage 6b jeweils ein seitlich und in Erstreckungsrichtung der Schwächung versetzt ist Sackloch 7a in der Decklage 6a zugeordnet ist. In dieser Ausführungsform sind die Abstände zwischen den jeweiligen Sacklöchern 7a, 7b so gewählt, dass das jeweilige korrespondierende Sackloch 7a auf halber Strecke zwischen zwei benachbarten Sacklöchern 7b gesehen in Haupterstreckungsrichtung der Schwächung, angeordnet ist.
  • In 15 ist eine Querschnittsansicht durch einen in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Dekorverbund 1 dargestellt, wobei der Dekorverbund 1 aus einem formstabilen Dekorträger 4, einer unteren Decklage 6b, einer Zwischenlage aus Abstandsfäden 6c, einer oberen Decklage 6a sowie einer abschließenden Schicht aus Dekormaterial 5 besteht. Die Herstellung dieses Dekorverbunds 1 erfolgt beispielsweise dadurch, dass das Abstandsgewirke 6 auf den Dekorträger 4 aufkaschiert wird, in einem anschließenden Arbeitsschritt die Sacklöcher 7a und 7b in den Teilverbund aus Dekorträger 4 und Abstandsgewirke 6 eingebracht werden, und in einem abschließenden Arbeitsschritt ein ungeschwächtes Dekormaterial 5 auf die obere Decklage 6a aufkaschiert wird, um so den Dekorverbund 1 zu vervollständigen.
  • 16 zeigt eine weitere Ausführungsform eines mit einer erfindungsgemäßen Schwächung 2 versehenen Dekorverbunds 1, der analog zur Ausführungsform aus 13 wiederum zur Abdeckung einer Instrumententafel in einem Kraftfahrzeug dient. Hierbei dient die U-förmige Schwächung 2 zur Ausbildung einer Airbagklappe im Dekorverbund 1. Die Schwächung 2 wird in dieser Ausführungsform durch eine Abfolge von Sacklöchern 7a, 7b gebildet, die periodisch um die von der Schwächung 2 vorgegebene Sollbruchslinie herum alternieren und überdies abwechselnd in die Blattebene hinein als Sackloch 7a und aus der Blattebene heraus als Sackloch 7b ausgebildet sind.
  • 17 zeigt einen entsprechenden Querschnitt durch den Schnitt B-B aus 16, der in diesem Schnitt nur eine Abfolge gleich zueinander beabstandeter Sacklöcher 7b darstellt, die durch den Dekorträger 4 hindurch in die untere Decklage 6b hinein reichen.

Claims (27)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Dekorverbunds (1), insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit zumindest einer örtlich begrenzten Schwächung (2), wobei der Dekorverbund (1) zumindest eine Schicht aus einem zwei Decklagen (6a, 6b) sowie eine Lage aus Abstandsfäden (6c) aufweisenden Abstandsgewirke (6) umfasst, und wobei die zumindest eine Schwächung (2) in die jeweiligen Decklagen (6a, 6b) eingebrachte Sacklöcher (7a, 7b) umfasst und die Sacklöcher (7a, 7b) in die Decklagen (6a, 6b), eingebracht werden.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sacklöcher (7a, 7b) senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes (6) versetzt zueinander, somit nicht auf einer gemeinsamen Erstreckungsgeraden, in die jeweiligen Decklagen (6a, 6b) eingebracht werden.
  3. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sacklöcher (7a, 7b) durch einen den Dekorverbund (1) stützenden Dekorträger (4) hindurch verlaufen.
  4. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sacklöcher (7a, 7b) entlang der zumindest einen Schwächung (2) alternierend in die erste Decklage (6a) und die zweite Decklage (6b) eingebracht werden.
  5. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sacklöcher (7a, 7b) alternierend um eine Vorzugsrichtung der zumindest einen Schwächung (2) in die jeweiligen Decklagen (6a, 6b) eingebracht werden.
  6. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sacklöcher (7a, 7b) mittels eines oder mehrerer Laserstrahlen in die Decklagen (6a, 6b) des Abstandsgewirkes (6) und ggf. in den Dekorträger (5) und/oder ein den Dekorverbund (1) zur Sichtseite hin begrenzendes Dekormaterial (5) eingebracht werden.
  7. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt die Sacklöcher (7a, 7b) in die Decklagen (6a, 6b) des Abstandsgewirkes (6) eingebracht werden und in einem zweiten Schritt das Zusammenfügen des gesamten Dekorverbunds (1) erfolgt.
  8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sacklöcher (7a, 7b) in einen Teilverbund (3) aus Dekorträger (4) und Abstandsgewirke (6) eingebracht werden und dieser geschwächte Teilverbund (3) zusammen mit einem Dekormaterial (5) zu einem Dekorverbund (1) zusammengefügt wird.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilverbund (3) zusätzlich wenigstens eine weitere, zwischen dem Dekorträger (4) und dem Abstandsgewirke (6) angeordnete Zwischenschicht (8) aufweist.
  10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Sacklöcher (7a, 7b) in wenigstens zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen mit einem Vorschwächungsbereich (2a) und einem Nachschwächungsbereich (2b) in den Teilverbund (3) eingebracht werden, wobei die Vorschwächung (2b) nur in den Dekorträger (4) derart eingebracht wird, dass im Wesentlichen ungeschwächte Stege im Dekorträger (4) verbleiben, und die Querschnittsfläche der Vorschwächung (2a) senkrecht zur Erstreckungsrichtung des Dekorverbunds (1) größer als die Querschnittsfläche der Nachschwächung ist.
  11. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche jeder Vorschwächung senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds (1) im Wesentlichen rechteckig ausgebildet ist und die Querschnittsfläche jeder Nachschwächung senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds (1) im Wesentlichen rund ausgebildet ist.
  12. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Nachschwächungen der Mehrzahl von Nachschwächungen innerhalb einer Vorschwächung im Wesentlichen äquidistant zueinander angeordnet sind.
  13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschwächung mit einer größeren Laserleistung in den Teilverbund (3) eingebracht wird als die Nachschwächung(en).
  14. Verfahren gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserleistung für die Einbringung der Vorschwächung 150 bis 250 Watt, vorzugsweise etwa 200 Watt, beträgt und die Laserleistung für die Einbringung der Nachschwächung 5 bis 45 Watt, vorzugsweise etwa 10 bis 30 Watt, beträgt.
  15. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen der Nachschwächung (2b) ebenfalls in wenigstens zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen so erfolgt, dass durch eine erste Nachschwächung hindurch eine zweite Nachschwächung eingebracht wird und die Querschnittsfläche der ersten Nachschwächung senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds (1) größer als die Querschnittsfläche der zweiten Nachschwächung senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds (1) ausgebildet ist.
  16. Verfahren gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Einbringen der zweiten Nachschwächung verwendete Laserleistung kleiner als die zum Einbringen der ersten Nachschwächung verwendete Laserleistung ist.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Nachschwächung und die zweite Nachschwächung zueinander konzentrisch angeordnet sind.
  18. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dekorträger (4) aus einem im Wesentlichen starren und vorzugsweise faserverstärkten Kunststoff besteht.
  19. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekormaterial (5) eine Kunststofffolie, vorzugsweise eine Schaumfolie, oder Leder oder ein lederähnliches Material umfasst.
  20. Verfahren gemäß Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekormaterial (5) eine Planware mit mehreren Schichten, vorzugsweise wenigstens drei Schichten, umfasst.
  21. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Schwächung (2) eine Airbagreißnaht in einem Dekorverbund (1) ausbildet.
  22. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur des Abstandsgewirkes (6) vor dem Einbringen gegenüber der Umgebungstemperatur erhöht oder abgesenkt wird.
  23. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass während des Einbringens der zumindest einen Schwächung (2) wenigstens diejenigen Bereiche (9), die benachbart zu den Schwächung(en) (2) angeordnet sind, mit einem Gas, vorzugsweise einem flammhemmenden Gas, besonders bevorzugt einem Inertgas wie CO2 oder N2, durchspült werden.
  24. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die die zumindest eine Schwächung (2) umgebenden Bereiche (9) eine Vorbehandlung zur Erhöhung des Widerstands dieser Bereiche (9) gegenüber der Bestrahlung mittels Laserstrahlen erfahren.
  25. Verfahren gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Einbringen der zumindest einen Schwächung (2) wenigstens ein zusätzlicher Faden in die Bereiche (9) eingebracht wird, der sich vorzugsweise in Farbe und/oder Struktur von den Fasern der Decklagen (6a, 6b) unterscheidet.
  26. Verfahren gemäß Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Faden ein Metallfaden oder metallisierter Faden ist.
  27. Innenausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Dekorverbund (1), hergestellt nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 26.
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