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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Dekorverbunds, insbesondere zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug,
mit zumindest einer örtlich
begrenzten Schwächung,
wobei der Dekorverbund zumindest eine Schicht aus einem zwei Decklagen
sowie eine Lage aus Abstandsfäden aufweisenden
Abstandsgewirke umfasst. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein
Innenausstattungsteil für ein
Kraftfahrzeug, bei dem der Dekorverbund unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellt wurde.
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Stand der Technik
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Das
Einbringen von partiellen Schwächungen
in flächige
Materialien insbesondere für
Verbundmaterialien, wie sie im Dekorbereich vorzugsweise in Kraftfahrzeugen
Verwendung finden, ist hinlänglich
bekannt. Derartige Schwächungen
werden vor allem dort in Dekorverbunde eingebracht, wo beispielsweise
im Falle des Auslösens
eines Airbags oder bei einem Crash eines Kraftfahrzeugs das Dekor
entlang vorab definierter Linien aufreißen soll, um so Verletzungen
des Kraftfahrzeug- Insassen
zu vermeiden oder die freie und ungehinderte Entfaltung des Airbags
zu gewährleisten.
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Als
Dekormaterialien werden gerade in Kraftfahrzeugen und hier beispielsweise
im Bereich der Instrumententafel, von Türinnenverkleidungen, Mittelkonsolen
oder dergleichen Materialverbunde aus einem im Wesentlichen formstabilen
Dekorträger
und einem darüber
angeordneten Dekormaterial verwendet. Hierbei übliche Dekormaterialien sind
beispielsweise jede Art von Kunststoff, vor allem in Folienform und
-stärke,
Leder oder lederähnliche
Materialien, Holzfurniere oder dergleichen, oder aber Planwarematerialien,
somit Dekormaterialien, die aus einer Vielzahl von Schichten unterschiedlicher
Materialien und/oder Eigenschaften aufgebaut sind.
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Zwischen
dem Dekorträger
und dem Dekormaterial werden überdies
zur Einstellung einer besonders vorteilhaften Haptik des Dekors
eine oder mehrere Schichten mit einer größeren Weichheit angeordnet.
Hierbei haben sich insbesondere Abstandsgewirke, die aus zwei von
einer Lage von zueinander ausgerichteten Abstandsfasern miteinander verbundenen
Decklagen bestehen, als besonders vorteilhaft erwiesen.
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Der
Aufbau sowie die Materialien von derartigen Abstandsgewirken sind
dem Fachmann hinlänglich
bekannt und beispielsweise in der
EP0617152 B1 beschrieben. Diese Druckschrift
gibt überdies
auch Herstellungsverfahren und Verwendungen für Abstandsgewirke an.
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Das
Einbringen von Materialschwächungen in
die als Dekor verwendeten flächigen
Materialien erfolgt beispielsweise mittels eines Fräswerkzeugs, eines
Messers oder dergleichen. Darüber
hinaus gab es bereits Ansätze,
die Schwächungen
mittels eines oder mehrerer Laserstrahlen in den Materialverbund oder
einzelne Schichten hiervon einzubringen, was insbesondere die Genauigkeit
bei der Prozessführung
und die Möglichkeiten
bei der Gestaltung der Schwächungsgeometrien
erhöhte. Überdies
unterliegen die Laserstrahlen keinem mechanischen Abrieb, so dass
auch in der Serienfertigung durchgehend gleichmäßige Ergebnisse beim Einbringen
von Schwächungen
erzielt werden können.
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Bei
der Herstellung von Dekorverbunden mit zumindest einer örtlich begrenzten
Schwächung,
die ein Abstandsgewirke umfassen, erfolgte die Einbringung der Schwächung üblicherweise
dadurch, dass das Abstandsgewirke durch Stanzen durchgehend geschwächt wurde.
In einem Folgeschritt wurde dieses geschwächte Abstandsgewirke auf einen
formstabilen Dekorträger
aufgebracht und schließlich wurde
auf diesen Teilverbund aus Dekorträger und Abstandsgewirke ein
vorzugsweise ebenfalls geschwächtes
Dekormaterial aufkaschiert. Diese Kaschierreihenfolge des Materialaufbaus
wird insbesondere dann gewählt,
wenn besonders komplexe Nahtverläufe
sowie eine einwandfreie Positionierung der Nähte zu den Kaschierschanzen
oder Kaschierstufen gefordert ist.
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Wegen
der durchgehenden Schwächung des
Abstandsgewirkes wird das Stützmaterial
vor allem im Bereich der Abstandsfäden, die zwischen den Decklagen
angeordnet sind, jedoch so sehr geschwächt, dass es zu einer sichtbaren
Abzeichnung am Dekor kommen kann.
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Aufgabe der Erfindung
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Es
war daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Verfügung zu
stellen, mit dem es möglich
ist, einen Dekorverbund mit zumindest einer örtlich begrenzten Schwächung herzustellen,
bei dem sich die Schwächung
auch nachhaltig nicht auf der Sichtseite des Dekorverbunds, somit
auf der Seite des Dekormaterials, abzeichnet und gleichzeitig ein
sicheres Aufreißen
des Dekorverbunds entlang der von der zumindest einen Schwächung vorgegebenen
Sollbruchlinie gewährleistet
ist.
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Diese
Aufgabe wird in erfindungsgemäßer Weise
durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungsformen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
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Die
Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass auf ein Durchstanzen
des gesamten Abstandsgewirkes dann verzichtet werden kann, wenn
zumindest die Decklagen geschwächt
werden. In überraschender
Weise hat sich dabei herausgestellt, dass eine ausreichende Schwächung des
Abstandsgewirkes, das als Teil eines Dekorverbunds dient, auch dann
erzielt werden kann, wenn das Abstandsgewirke durch eine Reihe von
Sacklöchern
geschwächt
ist. In erfindungsgemäßer Weise
wird somit eine Schädigung
des Abstandsfadens im Abstandsgewirke vorzugsweise vollständig vermieden.
In überraschender Weise
hat dies einen nahezu vernachlässigbaren Einfluss
auf das Aufreißverhalten
des Abstandsgewirkes und somit des gesamten Dekorverbunds, da die
Lage aus Abstandsfäden
einen wesentlich geringeren Widerstand gegen auf das Abstandsgewirke einwirkende
Aufreißkräfte aufweist,
als die obere und untere Decklage.
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Die
in erfindungsgemäßer Weise
in die Decklagen eingebrachten Sacklöcher haben nicht notwendiger
Weise einen runden oder nahezu runden Querschnitt. Vielmehr wird
im erfindungsgemäßen Sinne
unter dem Begriff „Sackloch" jene Vertiefung
verstanden, die vorzugsweise nicht durch das Material vollständig hindurch
geht oder eine formunabhängige
Schwächung
von z. B. Abstandsfäden oder
anderweitigen Materialien beinhaltet. Die Erfindung umfasst somit
auch Schwächungen
aus Sacklöchern,
deren Geometrie schlitzförmig,
rechteckig, quadratisch, oval oder dergleichen ist. Überdies
umfasst die Erfindung auch Schwächungen,
deren Sacklöcher
einer gekrümmten
oder abgewinkelten Linie folgen. Schließlich umfasst die Erfindung
auch sämtliche
möglichen
Kombinationen derartiger Sacklöcher,
um eine Schwächung
im Dekorverbund auszubilden.
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Die
Erfindung ist überdies
auch nicht auf die Art beschränkt,
wie derartige Sacklöcher
in die Decklagen des Abstandsgewirkes eingebracht werden. Dem Fachmann
sind sämtliche
mechanischen und nicht mechanischen Mittel, derartige Sacklöcher in Decklagen
einzubringen, geläufig.
Bevorzugt wird jedoch ein Verfahren, bei dem die Sacklöcher mit
einem oder mehreren Laserstrahlen in die Decklagen des Abstandsgewirkes
eingebracht werden.
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Gemäß der Erfindung
kann das Abstandsgewirke gegebenenfalls allein oder bereits auf
einen formstabilen Träger
aufkaschiert in einer Haltevorrichtung eingespannt werden und anschließend von beiden
Seiten, gegebenenfalls unter Drehung der Werkzeuge oder aber unter
Drehung der Haltevorrichtung, von beiden Seiten in der erfindungsgemäßen Weise
geschwächt
werden. Im Falle eines bereits auf einen Dekorträger aufkaschierten Abstandsgewirkes
würde somit
die Schwächung
von einer ersten Seite aus nur in die freiliegende Decklage des
Abstandsgewirkes eingebracht, von der anderen Seite jedoch durch
den Dekorträger
hindurch und anschließend
in die dem Dekorträger
zugewandte Decklage des Abstandsgewirkes hinein.
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Die
durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erzielbaren
Vorteile sind insbesondere darin zu sehen, dass weniger Abstandsfäden geschwächt werden,
so dass mehr Sturzmaterial am Abstandsgewirke verbleibt. Hierdurch
wird eine Spaltbildung am geschwächten
Abstandsgewirke beim nachträglichen
Aufkaschieren gegebenenfalls vollständig unterdrückt, so
dass ein Abzeichnen der Schwächung
durch das Dekormaterial hindurch gegebenenfalls vollständig vermieden
werden kann.
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Der
Dekorverbund ist hierbei nicht auf spezielle Anordnungen oder Kombinationen
von Materialien beschränkt.
Wesentlich ist allein, dass ein Abstandsgewirke als Zwischenschicht
im Dekorverbund vorliegt. Derzeit gerade im Kraftfahrzeugbau und
hier insbesondere im Bereich von Instrumententafeln sowie darin
angeordneten Airbagklappen verwendete Materialkombinationen sind
jedoch ein im Wesentlichen formstabiler Dekorträger sowie ein den Dekorverbund
zur Sichtseite hin begrenzendes Dekormaterial sowie zwischen Dekorträger und
Dekormaterial angeordnete Schichten mit Polstereigenschaften. Diese
Polstereigenschaften werden üblicherweise durch
das Abstandsgewirke allein oder aber durch Kombinationen aus Abstandsgewirke
und Schaumschichten erreicht. Schließlich ist zwischen zumindest
einigen dieser Lagen noch eine dünne
Schicht aus Klebstoff und/oder Haftvermittler angeordnet, um einen
innigen Verbund zu schaffen, der auch auf den Dekorverbund einwirkenden
Scherkräften
dauerhaft widerstehen kann.
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Die
Anordnung und die Ausrichtung der in die jeweiligen Decklagen des
Abstandsgewirkes eingebrachten Sacklöcher ist im erfindungsgemäßen Sinne
nicht beschränkt.
Gleiches gilt für
die Querschnittsform der Sacklöcher
sowohl in der Draufsicht auf einen geschwächten Dekorverbund als auch senkrecht
hierzu. Die Erfindung kann somit Sacklöcher unterschiedlicher Länge und
unterschiedlicher Querschnittsgeometrie umfassen, die entweder lotrecht
oder aber geneigt zur Lotrichtung in die Decklagen des Abstandsgewirkes
eingebracht werden.
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Überdies
ist die Erfindung auch nicht auf Ausführungsformen beschränkt, in
denen die Anzahl der in eine erste Decklage eingebrachten Sacklöcher der
Anzahl der in die zweite Decklage eingebrachten Sacklöcher entspricht.
Vielmehr ist es für
die Erfindung allein von Bedeutung, dass die Sacklöcher in der
ersten Decklage unabhängig
von ihrer Anzahl und/oder Ausrichtung mit den Sacklöchern in
der zweiten Decklage im Aufreißfall
zusammenwirken können.
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Die
Erfindung ist überdies
auch nicht auf Ausführungsformen
der zumindest einen Schwächung
beschränkt,
bei denen die Anzahl und/oder Ausrichtung und/oder Geometrie der
einzelnen Sacklöcher über die
gesamte Schwächung
gleich ausgestaltet sind. Vielmehr sind auch Ausführungsformen bevorzugt,
in denen beispielsweise Risseinleitungsbereiche abweichend von Rissfortschritt-
oder Rissauslaufbereichen durch Veränderung einzelner oder sämtlicher
Parameter der Sacklöcher
gestaltet werden.
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Hierdurch
wird eine funktionsorientierte Schwächung des Abstandsgewirkes
und somit des gesamten Dekorverbunds ermöglicht, bei der beispielsweise
bei einer U-förmigen Airbagreißnacht, die
im Dekorverbund einen Airbagdeckel nachzeichnet, die Initialseite
der U-förmigen
Schwächung durch
geeignete Anordnung und Auswahl der einzelnen Sacklöcher stärker geschwächt ist
als die parallel zueinander stehenden Auslaufschenkel der U-förmigen Reißnaht.
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Die
Sacklöcher
in den jeweiligen Decklagen des Abstandsgewirkes können miteinander
fluchtend und vorzugsweise im Verhältnis 1:1 zueinander angeordnet
sein, somit in einer Weise, dass ein Sackloch in der oberen Decklage
direkt oberhalb eines Sacklochs in der unteren Decklage angeordnet
ist. Besonders bevorzugt wird in einem solchen Fall, dass beide
Hauptachsen der jeweiligen Sachlöcher miteinander
deckungsgleich sind.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die Sacklöcher
jedoch so in das Abstandsgewirke eingebracht, dass sie nicht miteinander
fluchtend in die jeweiligen Decklagen eingebracht werden, sondern
vielmehr so, dass sie senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes
versetzt zueinander stehen. In diesem Fall sind die Haupterstreckungsachsen
der jeweiligen Sacklöcher
nicht deckungsgleich, sondern beispielsweise parallel zueinander
angeordnet, oder bei unterschiedlichen Neigungen der Haupterstreckungsachsen
der jeweiligen Sacklöcher
auch einander überschneidend.
Hierdurch wird ein Dekorverbund zur Verfügung gestellt, bei dem die
Schwächung
innerhalb des Abstandsgewirkes ausreicht, ein sicheres Aufreißen des
Dekorverbunds bei vorab definierter Krafteinwirkung zu gewährleisten
und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die Schwächung im
Abstandsgewirke in minimaler Weise im Dekormaterial des Dekorverbunds
abzeichnet.
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Das
sichere Aufreißen
des Dekorverbunds entlang der Schwächung wird besonders vorteilhaft dann
unterstützt,
wenn die in das Abstandsgewirke eingebrachten Sacklöcher durch
einen den Dekorverbund stützenden
Dekorträger
hindurch verlaufen, wobei in dieser bevorzugten Ausgestaltungsform
die durch den Dekorträger
hindurch verlaufenden Löcher fluchtend
mit den in der Decklage des Abstandsgewirkes eingebrachten Spitzen
der Sacklöcher
enden. Hierdurch wird ein Dekorverbund erreicht, dessen Schwächung ein
besonders sicheres und fehlerfreies Aufreißen entlang der von der Schwächung vorgegebenen
Aufreißlinie
gewährleistet.
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Wie
bereits eingangs erwähnt,
ist die Schwächung
durch die Sacklöcher
im erfindungsgemäßen Sinne
nicht auf eine gleiche Anzahl von Sacklöchern in den jeweiligen Decklagen
des Abstandsgewirkes beschränkt.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung sind die Sacklöcher entlang
der zumindest einen Schwächung
im Dekorverbund jedoch alternierend in der ersten und zweiten Decklage angeordnet.
Eine derartige alternierende Anordnung ist dabei jedoch nicht auf
einen Fall beschränkt,
bei dem ein einzelnes Sackloch in der ersten Decklage entlang der
von der Schwächung
vorgegebenen Aufreißlinie
von einem einzelnen Sackloch in der gegenüber liegenden Decklage gefolgt
wird. Vielmehr ist im erfindungsgemäßen Sinne diese alternierende
Anordnung von Sacklöchern
bei jeder Art periodischer Wiederholung von wechselseitig in die
jeweiligen Decklagen eingebrachten Sacklöchern verwirklicht, beispielsweise
dann, wenn zwei oder mehr nebeneinander angeordnete Sacklöcher in
der ersten Decklage von zwei oder mehr nebeneinander angeordneten
Sacklöchern
in der gegenüber
liegenden Decklage gefolgt werden, oder wenn beispielsweise wenigstens
ein Sackloch in der ersten Decklage von einer davon unterschiedlichen
Anzahl von Sacklöchern
in der zweiten Decklage gefolgt wird.
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In
jedem Fall wird bei einer derartigen alternierenden Anordnung von
Sacklöchern
in den jeweiligen Decklagen ein Dekorverbund erhalten, bei dem keines
der Sacklöcher
in der ersten Decklage direkt unterhalb oder oberhalb eines Sacklochs
in der zweiten Decklage angeordnet ist, so dass eine Abzeichnung
der Schwächung
im Dekormaterial vorzugsweise vollständig unterbunden werden kann.
Darüber
hinaus wird ein gleichmäßiges Aufreißen entlang
der gesamten Schwächung
mit besonders einfachen Mitteln sehr vorteilhaft unterstützt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die einzelnen Sacklöcher
in den jeweiligen Decklagen des Abstandsgewirkes zudem alternierend
um eine Vorzugsrichtung der zumindest einen Schwächung eingebracht. Analog zur
alternierenden Anordnung, wie sie oben bereits beschrieben wurde,
erfolgt hierbei vorzugsweise keine Einbringung der Sacklöcher exakt
auf der Sollbruchlinie, sondern vorzugsweise in gleichen Abständen versetzt
zu dieser Sollbruchlinie. Hierdurch wird in besonders vorteilhafter Weise
der Bereich des Dekorverbunds, in den während der Einbringung der Schwächung Kräfte eingetragen
werden, mit besonders einfachen und effektiven Mitteln verbreitert.
Darüber
hinaus verteilen sich durch diese versetzte Anordnung der Sacklöcher auch
unvermeidliche Restverzüge
in einzelnen oder mehreren geschwächten Schichten des Dekorverbunds
auf einen breiteren Bereich. Durch diese Effekte wird ein dauerhaft
gutes und gleich bleibendes Erscheinungsbild des Dekorverbunds effektiv
gewährleistet.
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Wie
eingangs bereits erwähnt,
ist die Erfindung nicht auf bestimmte Prozeduren oder Werkzeuge
für die
Einbringung der jeweiligen Sacklöcher
in das Abstandsgewirke sowie gegebenenfalls weitere Schichten des
Dekorverbunds beschränkt.
Vorteilhaft ist jedoch die Einbringung der Sacklöcher mittels eines oder mehrerer
Laserstrahlen in die Decklagen des Abstandsgewirkes sowie gegebenenfalls
in den Dekorträger
und/oder ein den Dekorverbund zur Sichtseite hin begrenzendes Dekormaterial.
Dem Fachmann sind hierfür
besonders geeignete Laservorrichtungen hinlänglich bekannt. Nur beispielhaft werden
hier CO2-Laser genannt, die üblicherweise bei
den in Abstandsgewirken vorliegenden Kunststoffmaterialien ein besonders
gutes Schneidergebnis erzielen. In jedem Fall wird durch die Verwendung von
Lasern zur Einbringung der Sacklöcher
zumindest in die Decklagen des Abstandsgewirkes ein besonders gut
steuerbares und dauerhaft gute Resultate gewährleistendes Verfahren zur
Verfügung
gestellt. Überdies
lassen sich mittels Lasern die Breite oder der Durchmesser in Bereichen
von < 1 mm, bevorzugt < 0,6 mm einstellen,
was mit mechanischen Werkzeugen nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten
und unter Inkaufnahme von längeren
Stillstandszeiten zum regelmäßigen Werkzeugwechsel
realisiert werden kann.
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Die
Einbringung der zumindest einen Schwächung in den Dekorverbund kann
sowohl dadurch erfolgen, dass Sacklöcher in ein in einer geeigneten
Haltevorrichtung eingespanntes Abstandsgewirke eingebracht werden
und anschließend
dieses geschwächte
Abstandsgewirke mit den weiteren Schichten des Dekorverbunds verbunden
wird. In einem besonders bevorzugten Verfahren gemäß der Erfindung
werden die Sacklöcher
jedoch in einen vorab gefertigten Teilverbund aus Dekorträger und
Abstandsgewirke eingebracht und dieser Teilverbund erst danach mit
einem Dekormaterial zu einem Dekorverbund zusammengefügt. Hierdurch
wird das Aufspannen des Abstandsgewirkes in einer geeigneten Haltevorrichtung
besonders vorteilhaft unterstützt,
da durch das vorab erfolgte Zusammenfügen mit dem im Wesentlichen
formstabilen Dekorträger ein
Verzug insbesondere der geschwächten
Bereiche des Abstandsgewirkes mit besonders einfachen Mitteln verhindert
wird. Hierdurch wird die Maßhaltigkeit
der einzelnen Sacklöcher
und somit der gesamten Schwächung
besonders vorteilhaft unterstützt und
infolgedessen ein Abzeichnen der Schwächung im Dekorverbund auf ein
Minimum reduziert.
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Besonders
bevorzugt wird hierbei, wenn der Dekorverbund und insbesondere der
Teilverbund aus Abstandsgewirke und Dekorträger eine zusätzliche Zwischenschicht,
beispielsweise aus einem geschäumten
Material, aufweist. Hierdurch wird die Haptik des Dekorverbunds
noch variabler gestaltbar und überdies
die Stützfunktion
für das
Abstandsgewirke im Teilverbund verbessert.
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Besonders
bevorzugt wird bei der Einbringung der Sacklöcher in den Teilverbund ein
Verfahren, bei dem die Sacklöcher
in wenigstens zwei aufeinander folgenden Arbeitsgängen mit
einem Vorschwächungsbereich
und einem Nachschwächungsbereich
in den Teilverbund eingebracht werden, wobei die Vorschwächung nur
in den Dekorträger
auf eine Weise eingebracht wird, das im Wesentlichen ungeschwächte Stege
im Dekorträger
verbleiben. Die Nachschwächungen,
die in diesem Fall bis in die Decklage des Abstandsgewirkes hineinreichen
und somit die Sacklöcher
in diesem Decklagen ausbilden, werden dann im erfindungsgemäßen Sinne
durch diese Vorschwächungen
hindurch so in den Teilverbund eingebracht, dass die Querschnittsfläche der Vorschwächung senkrecht
zur Erstreckungsrichtung des Dekorverbunds größer als die Querschnittsfläche der
Nachschwächung
ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die Querschnittsfläche
jeder Vorschwächung
senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds im Wesentlichen rechteckig
ausgebildet und die Querschnittsfläche jeder darin angeordneten
Nachschwächung
senkrecht zur Tiefe des Dekorverbunds ist im Wesentlichen rund ausgebildet.
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Hierdurch
wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt,
bei dem die für
die Einbringung der Sacklöcher
in die dem Dekorträger
zugewandte Decklage des Abstandsgewirkes aufgebrachte Laserenergie auf
ein Minimum beschränkt
werden kann. Dabei kann in einem ersten Arbeitsgang die Einbringung der
Vorschwächung
in den Dekorträger
mit einer vergleichsweise hohen Laserenergie und die Einbringung
der Nachschwächung
dann gegebenenfalls durch eine Restwandstärke des Dekorträgers hindurch
und in die Decklage des Abstandsgewirkes hinein mit einer vergleichsweise
niedrigen Laserleistung und somit einer niedrigeren in den Dekorverbund
eingetragenen Energie erfolgen. Hierdurch werden mit besonders effektiven
Mitteln bei der Verbrennung und/oder Verdampfung von Dekorverbundmaterialien
entstehende Abgase, Aufschmelzungen oder Abbrände minimiert. Im Ergebnis
verbleibt eine Schwächung,
bestehend aus einer Abfolge von Sacklöchern, deren Grenzen genau
definiert sind und bei denen die die Sacklöcher umgebenden Bereiche vorzugsweise
nicht oder nur minimal beeinträchtigt
sind.
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Es
entfällt
somit in besonders bevorzugter Weise die Notwendigkeit, einzelne
Schichten unabhängig
voneinander aufzuspannen und zu bearbeiten und diese anschließend nach
dem Einbringen der jeweiligen Schwächungen miteinander zu verbinden.
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Darüber hinaus
kann bei einer derartigen bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
der Dekorträger
in einem ersten Arbeitsschritt so geschwächt werden, dass er dem Aufreißen entlang
der Schwächungslinie
gegenüber
nur noch den gewünschten
maximalen Restwiderstand aufbringt. Durch diese Einbringung von
Schwächungen
in den Dekorträger
wird das Erscheinungsbild des Dekorverbunds von der Sichtseite aus,
somit von der dem Dekorträger
abgewandten Seite des Dekorverbunds aus, nicht verändert.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst jede Schwächung
wenigstens zwei in je einer Vorschwächung angeordnete Nachschwächungen,
die in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung im
Wesentlichen äquidistant
zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird ein Dekorverbund geschaffen, der
paarweise oder gruppenweise angeordnete Sacklöcher aufweist, wodurch zwischen
diesen Paaren oder Gruppen vergleichsweise große Bereiche des Abstandsgewirkes
gänzlich
ungeschwächt
verbleiben.
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In
einer überaus
bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens beträgt die Laserleistung
für die
Einbringung der Vorschwächung
in den Teilverbund 150 bis 250 Watt, vorzugsweise etwa 200 Watt
und die Laserleistung für
die Einbringung der Nachschwächung
in die Decklage des Abstandsgewirks 5 bis 45 Watt, vorzugsweise
etwa 10 bis 30 Watt. Hierdurch wird ein Verfahren bereitgestellt,
dessen Laserleistung auf die üblicherweise
bei Abstandsgewirken und Dekorträgern
verwendeten Materialien besonders vorteilhaft abgestimmt ist. Hierdurch
wird ein besonders vorteilhafter Ausgleich von einerseits gewünschten
Bearbeitungszeiten und andererseits maximal in den Dekorverbund
eingetragenen Energiemengen geschaffen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt das Einbringen der Nachschwächung in die in einem ersten
Schritt eingebrachte Vorschwächung innerhalb
des Dekorverbunds ebenfalls in wenigstens zwei aufeinander folgenden
Arbeitsgängen. Hierbei
wird durch eine erste Nachschwächung
hindurch eine zweite Nachschwächung
in den Teilverbund eingebracht, deren Querschnittsfläche senkrecht
zur Tiefe des Dekorverbunds, somit üblicherweise senkrecht zur
Einfallrichtung des Laserstrahls in den Teilverbund, kleiner als
die Querschnittsfläche der
ersten Nachschwächung,
durch die hindurch die zweite Nachschwächung in den Dekorverbund eingebracht
wird, ausgebildet ist. Es wird eine Schwächung als Abfolge von einzelnen
Sacklöchern
erzeugt, bei der die Laserleistung auf jede einzelne zu schwächende Schicht
des Teilverbunds besonders vorteilhaft abgestimmt werden kann. In
jedem Fall jedoch wird hierdurch eine Schwächung in den Dekorverbund eingetragen,
die einen möglichst
geringen Volumenanteil des Dekorverbunds einnimmt und vorzugsweise
einen gleich bleibenden Aufreißwiderstand
einstellt.
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In
einer überaus
bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die erste
Nachschwächung
und die zweite Nachschwächung überdies
zueinander konzentrisch angeordnet, wodurch das Aufreißverhalten
des Dekorverbunds besonders sicher entlang der gewünschten Aufreißlinie gewährleistet
werden kann.
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Der
Dekorträger
des Dekorverbunds besteht vorzugsweise aus einem im Wesentlichen
starren und vorzugsweise faserverstärkten Kunststoff. In einer
alternativen Ausgestaltungsform der Erfindung kann er jedoch zumindest
in wesentlichen Teilen aus Leder bestehen. Der Dekorträger muss
lediglich in der Lage sein, die Aufgabe einer Stützfunktion für den Dekorverbund
so wahrnehmen zu können,
dass unerwünschte
Knicke im Dekormaterial verhindert werden können. Wenn der Dekorträger darüber hinaus
ein strukturelles Element bildet, so beispielsweise generell im
Bereich der Instrumententafel von Kraftfahrzeugen, wobei die Steifheit
des Dekorträgers
ein Eindellen oder Einfallen von Teilen der Instrumententafel im
Falle von auf den Dekorverbund einwirkenden Kräften verhindern soll, werden
selbstverständlich
Dekorträger
mit einer höheren
Steifigkeit als Leder oder Lederverbundmaterialien erwünscht sein.
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Das
Dekormaterial ist im erfindungsgemäßen Sinne ebenfalls nicht auf
einzelne bestimmte Materialien, Materialkombinationen oder -dicken
beschränkt.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung besteht das
Dekormaterial jedoch aus einer Kunststofffolie, vorzugsweise einer
Schaumfolie, oder aber Leder oder einem lederähnlichen Material. Hierdurch
wird eine Vielzahl von besonders vorteilhaft verwendbaren Dekormaterialien
zur Verfügung
gestellt, die eine nahezu beliebige Vielfalt von Erscheinungen des
Dekorverbunds abhängig
von den Wünschen
des Kunden ermöglicht.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung
besteht das Dekormaterial jedoch aus einer Planware mit einer Vielzahl
von Schichten, beispielsweise mit a) einem kompakten Deckstrich,
b) einem geschäumten
Zwischenstrich sowie c) einem Trikot oder Piquet. Dem Fachmann sind
derartige Planwaren als „Planware
dünn" sowie „Planware
dick" bekannt, wobei üblicherweise
die Ausführung „Planware
dick" dadurch erzielt
wird, dass eine „Planware dünn" auf eine der Decklagen
eines Abstandsgewirks aufkaschiert wird.
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In
jedem Fall wird in dieser bevorzugten Ausgestaltungsform des Dekorverbunds
eine besonders vorteilhafte und hochgradig variable Gestaltung des Dekorverbunds
erreicht, wobei zum einen das Erscheinungsbild des Dekormaterials
auch dauerhaft gewährleistet
ist und zum anderen eine ausreichende Festigkeit auch von teilweise
geschwächtem
Dekormaterial gegenüber
einwirkenden Stoß-
oder Scherkräften
gewährleistet
ist. Überdies
lässt sich durch
eine derartige Planware als Dekormaterial auch die Haptik des Dekorverbunds
insgesamt besonders vorteilhaft unterstützen. Schließlich kann
unter Nutzung der Gasdurchlässigkeit
von Abstandsgewirken innerhalb der „Planware dick" oder einer darunter
angeordneten Polsterschicht bei Durchleitung temperierter Gase sowohl
eine Aufheizung des Dekorverbunds aufgrund von Sonneneinstrahlung
reduziert werden als auch eine Temperaturerhöhung beispielsweise des Innenraums
eines Kraftfahrzeugs in gewünschtem
Maße bewirkt
werden.
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Im
Falle der Verwendung von einem oder mehreren Lasern zur Einbringung
der Sacklöcher
in die Decklagen des Abstandsgewirkes sowie gegebenenfalls in weitere
Schichten des Dekorverbunds wird in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
die Temperatur zumindest der mittels Laser zu schwächenden Schicht
gegenüber
der Umgebungstemperatur erhöht
oder abgesenkt, umso die Materialeigenschaften zumindest einzelner
zu schwächender
Schichten gezielt zu verändern.
Die Veränderung
der Temperatur des Dekorverbunds, sei es durch Erwärmen oder Abkühlen, kann
auf jede dem Fachmann geläufige Art
erfolgen. Nur beispielhaft werden hierfür die Aufbringung eines Wärme- oder
Kältestroms
auf den Dekorverbund, die Bestrahlung des Dekorverbunds mittels
Infrarotlampen oder dergleichen genannt. Besonders bevorzugt wird
jedoch ein Verfahren bei dem die Vortemperierung durch ein Abkühlen oder
Erwärmen
in einer einen Aufnahmehohlraum definierenden Vorrichtung zumindest
unterstützt
wird.
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Vorzugsweise
wird wenigstens die zu schwächende
Schicht des Dekorverbunds auf eine Temperatur im Bereich von –40°C bis 0°C, vorzugsweise –40°bis –30°C abgekühlt. Hierbei
wird ausgenützt, dass
die an Dekorverbunde insbesondere zur Verwendung in Kraftfahrzeugen
gestellten Anforderungen im Bezug auf die Beständigkeit bei Temperaturwechselbeanspruchungen
regelmäßig Temperaturen bis
zu –40°C erfordern.
Dabei muss beispielsweise ein Airbagschuss in einem Temperaturfenster
bis –40°C bis +85°C sicher
und nahezu unabhängig
von der Temperatur gewährleistet
sein.
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Bei
der bevorzugten Temperatur von –40°C bis 0°C und besonders
bevorzugt von –40°C bis –30°C wird darüber hinaus
in jedem Fall gewährleistet,
dass die beim Laserprozess entstehende Wärme gegenüber Abstandsgewirken bei Raumtemperatur verbessert abgeführt werden
kann. Darüber
hinaus kommt es in dem vorteilhaften Temperaturbereich zu einem
geringeren Materialabbrand und somit zu einer geringeren Abzeichnung
der Schwächung
an der Dekorseite. Somit wird die zumindest eine Schwächung im
Dekorverbund mit besonders einfachen und effektiven Mitteln begrenzt;
zum anderen werden die bei der Verbrennung oder Verdampfung entstehenden
Abgase und/oder Abbrände
auf ein Minimum reduziert.
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In
einer alternativen und ebenso bevorzugten Ausgestaltungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der Dekorverbund jedoch auf eine Temperatur im Bereich von
+50°C bis
+120°C,
besonders bevorzugt von +80°C
bis +120°C
erwärmt. Wiederum
ist hierbei von Vorteil, dass die in Kraftfahrzeugen als Dekormaterialien
verwendeten Materialverbunde regelmäßig Temperaturen von bis zu +120°C widerstehen
müssen,
wobei in Klimawechseltests von Automobilfirmen eine nicht sichtbare Schädigung des
Dekors im Temperaturbereich von +35°C bis +120°C erwartet wird.
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In
dem besonders bevorzugten Bereich von +50°c bis +120°C und insbesondere von +80°C bis +120°C wird jedoch
in jedem Fall sichergestellt, dass das Bauteil seine Materialeigenschafen
derart ändert,
dass es ausreichend „weich" für die Laserbearbeitung
ist, so dass die Schwächung
bei deutlich verringerter Laserleistung und somit auch verringertem Energieeintrag
verwirklicht werden kann. Hierdurch wird zudem ein deutlich reduzierter
lokaler Materialabbrand in der direkten Nachbarschaft zum geschwächten Bereich
bewirkt, was schließlich
zu einer geringeren sichtbaren Abzeichnung der Schwächung an
der Dekorseite führt.
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Die
Vorteile der Erhitzung eines gegenüber der Raumtemperatur deutlich
erwärmten
Abstandsgewirkes basieren auf der Erkenntnis, dass dann, wenn das
Abstandsgewirke durch die Temperaturerhöhung gleichsam „aufgeweicht" wird, die für die Einbringung
der Schwächung
oder Schwächungen
mittels Laser erforderliche Energie deutlich reduziert werden kann.
Dies führt
schließlich
zu einem deutlich verminderten Abbrand von den die Schwächungsbereiche
umgebenden Materialien.
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Eine
Absenkung der Temperatur des Dekorverbunds vor dem Einbringen der
Schwächungen mittels
Laser wiederum bewirkt ein Einfrieren derjenigen Bereiche des Abstandsgewirkes,
in die anschließend
mittels eines oder mehrerer Laser die Energie eingebracht wird.
Hierdurch wird bewirkt, dass ein deutlich höherer Energieeintrag in die
die Schwächungen
umgebenden Bereiche erforderlich wäre, um diese zu entzünden. Zudem
bewirken die Umgebungsbereiche mit abgesenkter Temperatur ein Einfrieren
des Schwächungsbereichs
sowie gegebenenfalls von Aufschmelzungen in den Randbereichen der
Schwächung.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird besonders dann vorteilhaft ausgestaltet, wenn das Abführen der
Abgase dadurch unterstützt
wird, dass ein Gasstrom von außen
zumindest durch den Schwächungsbereich
sowie diesen umgebende Bereiche initiiert wird. Dies kann beispielsweise
dadurch erfolgen, dass ein Gasstrom durch Anlegen eines Unterdrucks
oder Überdrucks
an einer Seite des Abstandsgewirks erfolgt.
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In
ganz besonders bevorzugter Weise sind die durch das Abstandsgewirke
oder zumindest die Schwächungsbereiche
hindurch geleiteten Gase solche, die die Verbrennung innerhalb des
Abstandsgewirks zumindest unterdrücken oder gänzlich unterbinden. Dies wird
in einer dem Fachmann geläufigen Weise
dadurch erzielt, dass der Sauerstoffpartialdruck in den relevanten
Bereichen so weit wie möglich
abgesenkt wird. Ganz besonders bevorzugt ist jedoch ein Verfahren,
bei dem Inertgase durch das Abstandsgewirke geleitet werden, somit
solche Gase, die in keinerlei Wechselwirkung mit den Materialien treten,
mit denen sie in Kontakt kommen. Besonders bevorzugte Beispiele
solcher Gase sind CO2, Stickstoff, Helium,
Argon oder dergleichen sowie jede Mischung hiervon.
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In
einer überaus
bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens sind diese durch
zumindest Teile des Abstandsgewirkes hindurch geleiteten Gase derart vortemperiert,
dass durch die Hindurchleitung von erwärmten oder abgekühlten Gasen
die oben beschriebenen Vorteile in Bezug auf die Vortemperierung
des zu schwächenden
Abstandsgewirkes zumindest leichter erreicht werden können.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden diejenigen Bereiche, die die zumindest eine Schwächung im
Abstandsgewirke erfahren, einer Vorbehandlung zur Erhöhung des
Widerstands gegenüber
der Bestrahlung mittels Laserstrahlen unterzogen. Diese Vorbehandlung
kann beispielsweise durch Aufsprühen
eines Flammschutzmittels, die Metallisierung dieser Bereiche, eine
Wärmebehandlung zur
Nachvernetzung der Kunststoffe des Abstandsgewirkes oder dergleichen
verwirklicht werden.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird jedoch vor dem Einbringen der zumindest einen Schwächung wenigstens
ein zusätzlicher
Faden in die in Rede stehenden Bereiche eingebracht, wobei sich
der zumindest eine zusätzliche
Faden vorzugsweise in Farbe und/oder Struktur von den Fasern der Decklagen
unterscheidet. Überaus
bevorzugt wird hierbei ein Metallfaden oder metallisierter Faden,
der seine Form und Festigkeit bei den mittels Laserstrahlen eingebrachten
Energien im Wesentlichen nicht ändert
und so eine Stützwirkung
für die
die Sacklöcher
umgebenden Bereiche in den Decklagen bereit stellt. Überdies
kann über
einen derartigen Metallfaden oder metallisierten Faden vorzugsweise
die in das Abstandsgewirke eingebrachte erhöhte Wärme leicht und definiert abgeführt werden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
dient besonders vorteilhaft zur Herstellung eines Dekorverbunds,
der in einem Innenausstattungsteil für Kraftfahrzeuge, beispielsweise
einer Instrumententafel oder dergleichen Anwendung findet.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einer Reihe von Figuren näher erläutert, in
denen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung dargestellt sind. Diese bevorzugten Ausführungsformen sind
jedoch in keiner Weise dazu geeignet, den Schutzbereich der Erfindung,
wie er in den anhängigen
Ansprüchen
definiert ist, zu beschränken.
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In
den Figuren ist:
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1 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil einer Instrumententafel eines
Kraftfahrzeugs mit darin eingebrachter Schwächung,
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2 eine
schematische Querschnittsansicht durch einen Teil eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
in einer ersten Ausführungsform,
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3 eine
schematische Querschnittsansicht durch eine zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds,
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4 eine
schematische Querschnittsansicht durch einen Teil eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
in einer dritten Ausführungsform,
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5 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
gemäß einer
vierten Ausführungsform,
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6 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
in einer fünften
Ausführungsform,
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7 eine
schematische Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
in einer sechsten Ausführungsform,
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8 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines Dekorverbunds
gemäß dem Stand
der Technik,
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9 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines Dekorverbunds
gemäß der Erfindung,
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10 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
gemäß einer
siebten Ausführungsform,
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11 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
gemäß einer
achten Ausführungsform,
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12 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
gemäß einer
neunten Ausführungsform,
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13 eine
schematische Draufsicht auf einen Dekorverbund mit einer erfindungsgemäßen Schwächung,
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14 eine
schematische Querschnittsansicht entlang des Schnitts A-A aus 13,
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15 eine
schematische Querschnittsansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Dekorverbunds
gemäß einer
zehnten Ausführungsform,
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16 eine
schematische Draufsicht auf eine Dekorverbund mit einer erfindungsgemäßen Schwächung in
einer weiteren Ausführungsform,
und
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17 eine
schematische Querschnittsansicht entlang des Schnitts B-B aus 16.
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Wege zur Ausführung der Erfindung
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In 1 wird
schematisch ein Teil einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeuginnenraums,
hier auf der Beifahrerseite, dargestellt, die mit einem Dekorverbund 1 bedeckt
ist. In den Dekorverbund 1 ist eine im Wesentlichen U-förmige Schwächung 2 eingebracht,
die aus einer Reihe von Sacklöchern 7a in der
hier freiliegenden Decklage 6a sowie deckungsgleich darunter
angeordnete Sacklöcher 7b in
der (nicht dargestellten) zweiten Decklage des Abstandsgewirks besteht.
Die U-förmige
Schwächung 2 zeichnet
die Umrisse eines in den Dekorverbund 1 eingebrachten Airbagdeckels
ab, der im Auslösefall
eines (nicht dargestellten) Airbags um eine Verbindungslinie zwischen
den freien Enden der U-förmigen Schwächung 2 umklappt.
Um diese Umklappung zu ermöglichen,
muss jedoch der Dekorverbund 1 entlang der von der Schwächung 2 vorgegebenen
Sollbruchlinie aufreißen,
um eine sichere und ungehinderte Entfaltung des (nicht dargestellten)
Airbags zu gewährleisten.
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In 2 ist
eine erste Ausführungsform
eines Teilverbunds 3 dargestellt, wobei der Teilverbund 3 aus
einem Dekorträger 4 und
einem Abstandsgewirke 6 besteht. Dieses Abstandsgewirke 6 wiederum
besteht aus einer oberen Decklage 6a, einer unteren Decklage 6b sowie
dazwischen angeordneter Lage auf Abstandsfäden 6c. Die X-förmige Darstellung
der Abstandsfäden 6c gibt
dabei jedoch nicht die Ausrichtung der einzelnen Fäden im unbelasteten Zustand
des Abstandsgewirkes 6 wieder, sondern dient lediglich
zu illustratorischen Zwecken. In die jeweiligen Decklagen 6a, 6b des
Abstandsgewirkes 6 sind Sacklöcher 7a, 7b eingebracht,
die im Wesentlichen vollständig
durch die Decklagen 6a, 6b hindurch verlaufen.
Im Gegensatz zum Sackloch 7a verläuft das Sackloch 7b auch
durch den Dekorträger 4 hindurch,
wobei die Herstellung so erfolgte, dass in einem ersten Arbeitsschritt
das Abstandsgewirke 6 auf den Dekorträger 4 aufkaschiert
wurde und anschließend
mit Hilfe eines Fräswerkzeugs
die Sacklöcher 7a, 7b in
den Teilverbund 3 eingebracht worden sind. Die Sacklöcher 7a, 7b sind
lotrecht in die Decklagen 6a, 6b eingebracht worden
und stehen überdies
direkt übereinander,
so dass die (nicht dargestellten) Haupterstreckungsachsen der beiden Sacklöcher 7a, 7b deckungsgleich
sind.
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In 3 wird
eine weitere Ausführungsform eines
Teilverbunds 3 eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten dargestellt.
Analog zu 2 besteht auch dieser Teilverbund 3 aus
einem formstabilen Dekorträger 4 sowie
darüber
angeordnetem Abstandsgewirke 6, bestehend aus zwei Decklagen 6a, 6b sowie
einer Lage aus Abstandsfäden 6c.
Die Größe und Geometrie
der Sacklöcher 7a, 7b im
Teilverbund 3 ist übereinstimmend
mit der Ausführungsform
aus 2 gestaltet. Abweichend von der Ausführungsform
aus 2 sind jedoch sie Sacklöcher 7a, 7b senkrecht
zur Flächenerstreckung
des Abstandsgewirkes 6 versetzt zueinander angeordnet. Durch
die im Wesentlichen lotrechte Anordnung der Haupterstreckungsrichtungen
der Sacklöcher 7a, 7b im
Bezug auf den Teilverbund 3 verlaufen die beiden Haupterstreckungsachsen
der Sacklöcher 7a, 7b im Wesentlichen
parallel zueinander.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform
eines geschwächten
Teilverbunds 3, bestehend aus Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem
Abstandsgewirke 6, schematisch dargestellt. Auch in dieser
Ausführungsform
und analog zu denen aus den 2 und 3 wird
die Schwächung
im Teilverbund 3 durch paarweise angeordnete Sacklöcher 7a, 7b im
Verhältnis
1:1 in Bezug auf die Anzahl von Sacklöchern 7a in der oberen
Decklage 6a zur Anzahl der Sacklöcher 7b in der unteren
Decklage 6b gebildet. Die Sacklöcher 7a, 7b sind
in dieser Ausführungsform
im Wesentlichen durch die linearen Schwächungen 8 (schematisch
dargestellt) in den jeweiligen Decklagen 6a, 6b gekennzeichnet.
Die Anordnung der Sacklöcher 7a in
der oberen Decklage 6a ist ähnlich der Ausführungsform
aus 3 seitlich versetzt senkrecht zur Flächenerstreckung
des Abstandsgewirkes 6 angeordnet.
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In 5 wird
schematisch eine weitere Ausführungsform
eines in erfindungsgemäßer Weise
geschwächten
Teilverbunds 3, bestehend aus Dekorträger 4 sowie einem
drei Schichten 6a, 6b, 6c aufweisenden
Abstandsgewirke 6 dargestellt. In dieser Ausführungsform
wird der Teilverbund 3 durch die Sachlöcher 7a, 7b derart
geschwächt,
dass die Schwächung
keine Linearität,
vielmehr die schematisch dargestellten Zick-Zack-förmige
Schwächung 10a oder wellenförmige Schwächung 10b oder
anderweitige Ausgestaltungen von Schwächungen aufweist. Die Einbringung
der Sacklöcher 7a, 7b erfolgte
dabei im Verhältnis
2:1 in Bezug auf die Anzahl von Sacklöchern 7a in der oberen
Decklage 6a und die Anzahl der unteren Sacklöcher 7b in
der unteren Decklage 6b. Ähnlich wie in den Ausführungsformen
aus den 3 und 4 sind sämtliche
Sacklöcher 7a, 7b lotrecht
zu den jeweiligen Decklagen 6a, 6b sowie senkrecht
zur Flächenerstreckung
des Abstandsgewirkes 6 versetzt zueinander angeordnet.
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In 6 wird
eine weitere Ausführungsform eines
in erfindungsgemäßer Weise
geschwächten Teilverbunds 3,
bestehend aus Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem
Abstandsgewirke 6, schematisch dargestellt. Analog zur
Ausgestaltung aus 4 wurden auch in diesem Fall
die Sacklöcher 7a in
die obere Decklage 6a sowie die Sacklöcher 7b in die untere
Decklage 6b mittels hier schematisch dargestellten benachbarten
linearen Schwächungslinien 8 im
Verhältnis
2:1 (obere Decklage 6a zu untere Decklage 6b)
eingebracht. Die oberen Sacklöcher 7a sind
paarweise in der oberen Decklage 6a beidseitig versetzt
zur Haupterstreckungsrichtung jedes unteren Sacklochs 7b in
der unteren Decklage 6b angeordnet.
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In 7 wird
eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäß geschwächten Teilverbunds 3 eines
(nicht vollständig
dargestellten) Dekorverbunds dargestellt. Die Sacklöcher 7a in
der oberen Decklage 6a verlaufen in nur minimalem Ausmaß in die
Lage aus Abstandsfäden 6c hinein,
wobei vorzugsweise die Abstandsfäden
in der direkten Umgebung 9 durch geeignete Vorbehandlung
gegenüber massiven
Schädigungen
beim Einbringen der Sacklöcher 7a geschützt wurden.
Analog zu den Ausführungsformen
aus den 4 und 6 werden
auch in dieser Ausführungsform
die Sacklöcher 7a, 7b mittels
(schematisch dargestelltem) linearem Schwächungslinienverlauf im Wesentlichen
punktförmig, somit
mit einem im Vergleich zur Länge
des Sacklochs 7a sehr kleinen Durchmesser, in die jeweiligen Decklagen 6a, 6b eingebracht.
Die Sacklöcher 7a in der
oberen Decklage 6a sind lotrecht zur Decklage 6a angeordnet,
wohingegen die Sacklöcher 7b deutlich
geneigt zur Lotrechten in die untere Decklage 6b eingebracht worden
sind. In dieser speziellen Ausführungsform
endet dabei die Spitze eines ersten unteren Sacklochs 7a (links
in der Figur) im Wesentlichen auf Höhe der Haupterstreckungsachse
des oberhalb angeordneten Sacklochs 7a, wohingegen ein
zweites unteres Sackloch 7b (rechts in der Figur) deutlich
versetzt zur Haupterstreckungsachse des darüber angeordneten Sacklochs 7a in
der unteren Decklage 6b endet. Die Neigungen beider dargestellten
unteren Sacklöcher 7b weisen
den gleichen Winkel in Bezug auf die Lotrechte zum Teilverbund 3 auf und
sind in dieser speziellen Ausführungsform
spiegelsymetrisch zueinander angeordnet.
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In 8 wird
schematisch das Verhalten eines auf konventionelle Weise geschwächten Dekorverbunds
im Aufkaschierungsfall auf einen gebogenen Träger 4 dargestellt.
Auf diesem gebogenen Träger 4 wird
nachträglich
ein durchgehend vorgeschwächtes
Abstandsgewirke 6 aufkaschiert, was zu einer Aufweitung
des Spalts 12 im Krümmungsbereich
führt.
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In 9 ist
dagegen das Aufweitungsverhalten eines in erfindungsgemäßer Weise
geschwächten
Abstandsgewirkes 6 dargestellt, wenn es wie im vorliegenden
Fall in einem ersten Arbeitsschritt durch Einbringen der Sacklöcher 7a, 7b vorgeschwächt wurde
und anschließend
in einem zweiten Arbeitsschritt auf einen gekrümmten, hier nicht geschwächten Dekorträger 4 aufkaschiert
wird. Deutlich zu erkennen ist die in erfindungsgemäßer Weise
erreichte nur geringfügige
Aufweitung des Sacklochs 7a, wobei sich diese Aufweitung
insbesondere nicht durch das gesamte Abstandsgewirke 6 hindurch
fortsetzt.
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In 10 wird
eine weitere Ausführungsform eines
in erfindungsgemäßer Weise
geschwächten Teilverbunds 3,
bestehend aus Dekorträger 4 sowie darüber angeordnetem
Abstandsgewirke 6, umfassend eine untere Decklage 6b,
eine darüber
angeordnete Lage aus Abstandsfäden 6c sowie
eine den Teilverbund abschließende
obere Decklage 6a, dargestellt. In den Teilverbund 3 ist
eine Vielzahl von Sacklöchern 7a, 7b so eingebracht,
dass sie jeweils durch die Decklagen 6a, 6b vollständig hindurch
verlaufen. Das Verhältnis
der Anzahl der Sacklöcher 7a in
der oberen Decklage 6a zu der Anzahl der Sacklöcher 7b in
der unteren Decklage 6b beträgt 2:1, wobei sämtliche
Sacklöcher 7a, 7b eine
zu den Decklagen 6a, 6b lotrechte Anordnung ihrer
Haupterstreckungsachsen aufweisen. Jedem Sackloch 7b ist
ein Paar zueinander benachbarter Sacklöcher 7a zugeordnet,
die paarweise versetzt zur Haupterstreckungsachse des unteren Sacklochs 7b angeordnet sind.
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In 11 ist
eine weitere Ausführungsform eines
in erfindungsgemäßer Weise
geschwächten Teilverbunds 3 dargestellt.
Dieser Teilverbund 3 besteht im Wesentlichen aus einem
Dekorträger,
der zur Verbesserung seiner Formstabilität faserverstärkt ist,
einer oberhalb des Dekorträgers 4 angeordneten Schicht
aus einer Schaummaterial 13 sowie darüber angeordnetem Abstandsgewirke 6,
das auch in diesem Fall aus einer oberen Decklage 6a, einer
Schicht aus Abstandsfäden 6c sowie
einer unteren Decklage 6b besteht. Die oberen Sacklöcher 7a sind
in die obere Decklage 6a eingebracht, wohingegen die unteren Sacklöcher 7b durch
den Dekorträge 4 sowie
die Schicht aus Schaummaterial 13 hindurch und in die untere
Decklage 6b eingebracht wurden. Analog zu den Ausgestaltungsformen
aus den 3, 4, 6 und 10 sind
die jeweiligen Sacklöcher 7a, 7b lotrecht
zum Teilverbund 4 und senkrecht zur Flächenerstreckung des Abstandsgewirkes 6 zueinander
versetzt angeordnet.
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In 12 wird
eine weitere alternative Ausgestaltungsform eines in erfindungsgemäßer Weise geschwächten Teilverbunds 3 dargestellt,
der sich von der in 11 dargestellten Ausführungsform
im Wesentlichen darin unterscheidet, dass die Schicht aus Schaummaterial 13 nicht
zwischen dem Dekorträger 4 und
dem Abstandsgewirke 6, sondern auf der dem (nicht dargestellten)
Dekormaterial zugewandten Seite des Abstandsgewirkes, somit auf
der oberen Decklage 6a, angeordnet ist. Infolge dessen Verlaufen
die Sacklöcher 7a durch
die Schicht aus Schaummaterial 13 hindurch in die obere
Decklage 6a hinein und die Sacklöcher 7b verlaufen
durch den Dekorträger 4 hindurch
in die untere Decklage 6b hinein. Die Anordnung und Geometrie
der hier dargestellten Sacklöcher 7a, 7b entspricht
im Wesentlichen der in 11 dargestellten Ausführungsform.
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In 13 ist
eine Ausführungsform
einer im Wesentlichen U-förmig
in einen Dekorverbund 1, der hier als Teil einer Instrumententafel
eines Kraftfahrzeugs verwendet wird, eingebrachten Schwächung 2 dargestellt.
Die Schwächung 2 wird
aus einer Vielzahl von zueinander ausgerichteten Sacklöchern 7a, 7b ausgebildet,
die sämtlich
auf der U-förmigen Schwächung liegen,
und von denen aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nur eine Reihe von Sacklöchern 7a, 7b auf
dem waagerecht verlaufenden Schenkel der U-förmigen Schwächung 2 dargestellt
sind. Die Sacklöcher 7a, 7b sind
alternierend in einer Ebene in den Dekorverbund 1 eingebracht,
wobei die Kreise mit einem zentralen Punkt diejenigen Sacklöcher 7b beschreiben,
deren Orientierung aus der Blattebene heraus gerichtet ist, und
die mit einem Kreuz versehenen Sacklöcher 7a eine Orientierung
in die Blattebene hinein aufweisen.
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In 14 ist
eine schematische Querschnittsansicht durch den in 13 gezeigten
Dekorverbund 1 entlang des Schnitts A-A auf 13 dargestellt.
Diesem Schnitt ist zu entnehmen, dass analog zur Ausführungsform
aus 3 einem Sackloch 7b in der unteren Decklage 6b jeweils
ein seitlich und in Erstreckungsrichtung der Schwächung versetzt
ist Sackloch 7a in der Decklage 6a zugeordnet
ist. In dieser Ausführungsform
sind die Abstände
zwischen den jeweiligen Sacklöchern 7a, 7b so
gewählt,
dass das jeweilige korrespondierende Sackloch 7a auf halber
Strecke zwischen zwei benachbarten Sacklöchern 7b gesehen in
Haupterstreckungsrichtung der Schwächung, angeordnet ist.
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In 15 ist
eine Querschnittsansicht durch einen in erfindungsgemäßer Weise
geschwächten Dekorverbund 1 dargestellt,
wobei der Dekorverbund 1 aus einem formstabilen Dekorträger 4,
einer unteren Decklage 6b, einer Zwischenlage aus Abstandsfäden 6c,
einer oberen Decklage 6a sowie einer abschließenden Schicht
aus Dekormaterial 5 besteht. Die Herstellung dieses Dekorverbunds 1 erfolgt
beispielsweise dadurch, dass das Abstandsgewirke 6 auf
den Dekorträger 4 aufkaschiert
wird, in einem anschließenden
Arbeitsschritt die Sacklöcher 7a und 7b in
den Teilverbund aus Dekorträger 4 und
Abstandsgewirke 6 eingebracht werden, und in einem abschließenden Arbeitsschritt
ein ungeschwächtes
Dekormaterial 5 auf die obere Decklage 6a aufkaschiert wird,
um so den Dekorverbund 1 zu vervollständigen.
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16 zeigt
eine weitere Ausführungsform eines
mit einer erfindungsgemäßen Schwächung 2 versehenen
Dekorverbunds 1, der analog zur Ausführungsform aus 13 wiederum
zur Abdeckung einer Instrumententafel in einem Kraftfahrzeug dient. Hierbei
dient die U-förmige
Schwächung 2 zur
Ausbildung einer Airbagklappe im Dekorverbund 1. Die Schwächung 2 wird
in dieser Ausführungsform
durch eine Abfolge von Sacklöchern 7a, 7b gebildet,
die periodisch um die von der Schwächung 2 vorgegebene Sollbruchslinie
herum alternieren und überdies
abwechselnd in die Blattebene hinein als Sackloch 7a und
aus der Blattebene heraus als Sackloch 7b ausgebildet sind.
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17 zeigt
einen entsprechenden Querschnitt durch den Schnitt B-B aus 16,
der in diesem Schnitt nur eine Abfolge gleich zueinander beabstandeter
Sacklöcher 7b darstellt,
die durch den Dekorträger 4 hindurch
in die untere Decklage 6b hinein reichen.