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DE102006054406B4 - Hubübertragungsbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Hubübertragungsbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE102006054406B4
DE102006054406B4 DE102006054406.4A DE102006054406A DE102006054406B4 DE 102006054406 B4 DE102006054406 B4 DE 102006054406B4 DE 102006054406 A DE102006054406 A DE 102006054406A DE 102006054406 B4 DE102006054406 B4 DE 102006054406B4
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Abstract

Hubübertragungsbauteil (1) für einen Gaswechselventil- oder Kraftstoffpumpentrieb einer Brennkraftmaschine, mit einem Gehäuse (2) und einem in einer Aufnahmebohrung (5) des Gehäuses (2) befestigten Lagerbolzen (6) sowie einer auf dem Lagerbolzen (6) drehbaren Rolle (4), wobei der Lagerbolzen (6) mit einem oder beiden, gegenüber der Aufnahmebohrung (5) radial aufgeweiteten stirnseitigen Enden (8) formschlüssig mit dem Gehäuse (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (6) über seine gesamte Längserstreckung mit einer Kernhärte von mindestens 58 HRC durchgehärtet und dessen stirnseitige Enden (8) mittels Radialpunktnieten aufgeweitet sind.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Hubübertragungsbauteil für einen Gaswechselventil- oder Kraftstoffpumpentrieb einer Brennkraftmaschine, sowie ein Verfahren zur Herstellung des Hubübertragungsbauteils. Das Hubübertragungsbauteil weist ein Gehäuse und einen in einer Aufnahmebohrung des Gehäuses befestigten Lagerbolzen sowie eine auf dem Lagerbolzen drehbare Rolle auf, wobei der Lagerbolzen mit einem oder beiden, gegenüber der Aufnahmebohrung radial aufgeweiteten stirnseitigen Enden formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Ein derartiges Hubübertragungsbauteil ist aus der gattungsgemäßen US 5,099,807 A als eine Stößelstange betätigender Rollenstößel für einen Gaswechselventiltrieb mit untenliegender Nockenwelle vorbekannt. Der Rollenstößel weist eine auf einem Lagerbolzen wälzgelagerte, nockenbetätigte Rolle auf, wobei der Lagerbolzen mit radial aufgeweiteten stirnseitigen Enden sowohl form- als auch kraftschlüssig in einer Aufnahmebohrung des Stößelgehäuses befestigt ist. Die radiale Deformation der stirnseitigen Enden erfolgt mittels Taumelverstemmen, wobei das verstemmte Material des Lagerbolzens jeweils kreisringförmig in eine Fase an der Mündung der Aufnahmebohrung verdrängt wird.
  • Eine hierzu alternative Befestigung des Lagerbolzens im Gehäuse geht beispielsweise aus der ebenfalls gattungsgemäßen US 4,628,874 A hervor. In dieser Druckschrift ist neben einem Rollenstößel auch ein als Rollenschlepphebel ausgebildetes Hubübertragungsbauteil offenbart. In beiden Fällen ist der Lagerbolzen für die Rolle in der Aufnahmebohrung des betreffenden Gehäuses dadurch befestigt, dass das stirnseitige Material des Lagerbolzens in einem Verstemmprozess radial auswärts in einen umlaufenden Einstich innerhalb der Aufnahmebohrung verdrängt wird.
  • Derartige Einstiche sind auch bei einem Rollenstößel, wie er in der US 5,385,124 A vorgeschlagen ist, vorgesehen. Jedoch dienen die Einstiche dort nicht zur Aufnahme von verstemmtem Lagerbolzenmaterial, sondern zur Aufnahme von Sprengringen, die als formschlüssig wirkender Axialanschlag für die dort unverformten stirnseitigen Enden eines in der Aufnahmebohrung schwimmend gelagerten Lagerbolzens dienen.
  • Eine Gemeinsamkeit der in allen zitierten Druckschriften vorgeschlagenen Hubübertragungsbauteile besteht darin, dass deren Lagerbolzen im Bereich ihrer Rollenlaufbahn zwecks Verschleißfestigkeit gehärtet sind. Im Falle der Verstemmung des Lagerbolzens ist es jedoch unerlässlich, dass dessen stirnseitige Enden im Hinblick auf das mit dem Verstemmprozess einhergehende Materialfließen ausreichend weich sind. Ein entsprechender Lagerbolzen mit über seiner Längserstreckung ungleichmäßigem Härteverlauf ist jedoch nur mit aufwändigen und folglich kostenintensiven Wärmebehandlungsverfahren herstellbar. Ein weiterer Nachteil der stirnseitig nur eine geringe Härte aufweisenden Lagerbolzen liegt in dem Erfordernis, dessen verstemmte Enden nicht nur formschlüssig sondern auch kraftschlüssig wirkend in der Aufnahmebohrung zu befestigen. Denn im Falle eines nicht kraftschlüssig in der Aufnahmebohrung befestigten und durch Reibkräfte der umlaufenden Rolle in Rotation versetzten Lagerbolzens würden dessen weiche Enden an ihrem Umfang durch Kontaktreibung mit dem Gehäuse unter Aufhebung ihrer axial sichernden Funktion abgeschert werden. Die nicht nur form- sondern auch weitgehend kraftschlüssige Befestigung eines Lagerbolzens in seiner Aufnahmebohrung kann wiederum dann problematisch sein, wenn das Gehäuse des Hubübertragungsbauteils besonderen Formerfordernissen genügen muss, wie es bei den eingangs genannten zylindrischen Rollenstößeln der Fall ist. Diese Rollenstößel sind in der Regel mit nur wenigen Mikrometern Führungsspiel in ihrer Längsführung gelagert, so dass eine Deformation des im Bereich der Rolle meist dünnwandig ausgebildeten Gehäuses infolge einer nach dem Verstemmen des Lagerbolzens radial aufgeweiteten Aufnahmebohrung zu einer unzulässig hohen Unrundheit des Gehäuses führen würde.
  • Wie in der zitierten US 5,385,124 A vorgeschlagen, lässt sich diese Kette von Nachteilen zwar durch einen vollständig durchgehärteten und stirnseitig unverformten Lagerbolzen, der schwimmend in seiner Aufnahmebohrung gelagert und mittels Sprengringen axial formschlüssig befestigt ist, umgehen. Dennoch verbleibt auch in diesem Fall der kostensteigernde Zusatzaufwand für die Sprengringe und deren Montage sowie die Herstellung der die Sprengringe aufnehmenden Einstiche im Gehäuse.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Hubübertragungsbauteil der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass die genannten Nachteile mit einfachen Mitteln beseitigt sind. Demnach sollen insbesondere die mit der betriebssicheren Befestigung des Lagerbolzens verbundenen Herstellkosten einerseits als auch die von der Befestigung des Lagerbolzens ausgehende Deformation des Gehäuses minimal sein.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird sowohl durch die Merkmale des Anspruchs 1 als auch des Verfahrensanspruchs 7 gelöst. Demnach soll der Lagerbolzen über seine gesamte Längserstreckung mit einer Kernhärte von mindestens 58 HRC durchgehärtet und dessen stirnseitige Enden mittels Radialpunktnieten aufgeweitet sein. Dabei stellt das an sich bekannte Radialpunktnieten eine wesentliche Basis für die Erfindung dar, da die stirnseitigen Enden des vollständig durchgehärteten Lagerbolzens trotz ihrer vergleichsweise hohen Sprödigkeit durch dieses, im Rahmen der Beschreibung von Ausführungsbeispielen näher erläuterte Umformverfahren radial aufweitbar sind. Der vollständig durchgehärtete Lagerbolzen erfordert einerseits einen nur geringen Aufwand für die Wärmebehandlung und kann beispielsweise der extrem kostengünstigen Massenproduktion von Wälzkörpern entnommen werden. Andererseits kann ein solcher Lagerbolzen lediglich oder vorwiegend formschlüssig wirkend in der Aufnahmebohrung befestigt werden, ohne dass dessen radial aufgeweitete Enden einem Abrieb infolge Rotation des Lagerbolzens ausgesetzt sind. Außerdem kann auf die aufwändige Herstellung der im Stand der Technik vorgeschlagenen Einstiche in der Aufnahmebohrung zur Aufnahme des radial auswärts verstemmten Lagerbolzenmaterials bzw. der Sprengringe zugunsten niedriger Herstellkosten verzichtet werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung soll der nichtaufgeweitete Durchmesser des Lagerbolzens kleiner als der Durchmesser der Aufnahmebohrung sein. Da der mithin mit Radialspiel behaftete Lagerbolzen in diesem Fall mit seinen radial aufgeweiteten Enden lediglich formschlüssig in der Aufnahmebohrung des Gehäuses befestigt ist, kann aufgrund mangelnder Radialkrafteinwirkung auf die Aufnahmebohrung nicht nur eine hohe Formstabilität des Gehäuses gewährleistet werden, sondern es kann zugunsten niedriger Herstellkosten auch auf eine besondere Pass- oder Oberflächenqualität der Aufnahmebohrung verzichtet werden. Darüber hinaus erlaubt das Radialspiel eine Eigenrotation des Lagerbolzens gegenüber der Aufnahmebohrung zugunsten einer gleichmäßigeren Oberflächenbeanspruchung im Bereich der Rolle, so dass hierdurch die Sicherheit gegen Oberflächenverschleiß im Kontaktbereich zwischen Lagerbolzen und Rolle einschließlich gegebenenfalls vorgesehener Wälzkörper weiterhin erhöht ist.
  • Ebenfalls zugunsten einer hohen Formstabilität des Gehäuses kann es alternativ oder zusätzlich zu dem mit Radialspiel behafteten Lagerbolzen auch zweckmäßig sein, dass der Lagerbolzen mit Axialspiel behaftet in der Aufnahmebohrung befestigt ist. In diesem Fall kann eine Deformation des Gehäuses aufgrund axial wirkender Einspannkräfte zwischen den stirnseitigen Enden des Lagerbolzens verhindert werden.
  • Die aus Gründen der Formstabilität des Gehäuses lediglich formschlüssig wirkende Befestigung des Lagerbolzens ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Gehäuse im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist. In einer diesbezüglich ersten bevorzugten Ausführungsform soll es sich bei dem Hubübertragungsbauteil um einen Rollenstößel für einen Gaswechselventiltrieb mit untenliegender Nockenwelle handeln. In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform kann es auch vorgesehen sein, dass das Hubübertragungsbauteil als Pumpenstößel für eine Kraftstoffhochdruckpumpe ausgebildet ist.
  • Der Schutzumfang der Erfindung soll dennoch nicht auf derartige Stößel beschränkt, sondern auf alle Hubübertragungsbauteile der eingangs genannten Art bezogen sein. Dies ist auch unabhängig davon, ob die hauptsächliche Bewegung des Hubübertragungsbauteils geradlinig oder schwenkend ist, wie es beispielsweise bei einem Rollenhebel zur Betätigung eines Gaswechselventils der Fall ist. Darüber sind unter den Hubübertragungsbauteilen im Sinne der Erfindung auch solche Bauteile zu verstehen, die eine veränderliche Hubübertragung erzeugen können. Bei solchen Hubübertragungsbauteilen handelt es sich beispielsweise um abschaltbare Rollenstößel, wie sie zwecks einer mechanisch einfach aufgebauten Zylinderabschaltung in Brennkraftmaschinen mit untenliegender Nockenwelle eingesetzt werden, oder um Rollenhebel von stufenlos variablen Gaswechselventiltrieben, die einen starren Nockenhub in einen kontinuierlich reduzierten Gaswechselventilhub wandeln.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den Zeichnungen, in denen Ausführungsbeispiele der Erfindung vereinfacht dargestellt sind. Sofern nicht anders erwähnt, sind dabei gleiche oder funktionsgleiche Merkmale mit gleichen Bezugszahlen versehen. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Hubübertragungsbauteil allgemeiner Art im Querschnitt;
  • 2 ein als Rollenstößel für einen Gaswechselventiltrieb ausgebildetes Hubübertragungsbauteil im Halblängsschnitt;
  • 3 ein als Pumpenstößel für eine Kraftstoffhochdruckpumpe ausgebildetes Hubübertragungsbauteil im Längsschnitt und
  • 4 den charakteristischen Bewegungsablauf eines Radialpunktnietwerkzeugs in schematischer Darstellung.
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
  • In 1 ist ein für das Verständnis der Erfindung wesentlicher Querschnitt eines Hubübertragungsbauteils 1 allgemeiner Art offenbart. Das Hubübertragungsbauteil 1 weist ein Gehäuse 2 mit voneinander beabstandeten Seitenwänden 3, eine zwischen den Seitenwänden 3 angeordnete und von einem hier nicht dargestellten Hubbeaufschlagungselement betätigte Rolle 4 und einen in einer die Seitenwände 3 durchsetzenden Aufnahmebohrung 5 befestigten Lagerbolzen 6 zur Lagerung der Rolle 4, hier mittels eines Nadellagers 7. Die Befestigung des Lagerbolzens 6 in der Aufnahmebohrung 5 ist hier rein formschlüssig wirkend ausgebildet, indem stirnseitige Enden 8 des Lagerbolzens 6 gegenüber der Aufnahmebohrung 5 radial aufgeweitet sind und an mündungsseitigen Fasen 9 der Aufnahmebohrung 5 anlaufen. Unter dem Begriff „Anlaufen” ist, wie in 1 deutlich erkennbar, ein mit spürbarem Axialspiel in der Aufnahmebohrung 5 befestigter Lagerbolzen 6 zu verstehen. Da überdies der nichtaufgeweitete Durchmesser 10 des Lagerbolzens 6 kleiner als der Durchmesser 11 der Aufnahmebohrung 5 mit entsprechendem Radialspiel des Lagerbolzens 6 ist, besteht gleichzeitig keine kraftschlüssige Verbindung des Lagerbolzens 6 mit dem Gehäuse 2.
  • Alternativ zu dem Vorgenannten kann es jedoch auch vorgesehen sein, den Lagerbolzen 6 frei von Axialspiel und/oder frei von Radialspiel in der Aufnahmebohrung 5 zu befestigen. In dem Fall, dass der Lagerbolzen 6 axialspielfrei befestigt ist, würden bei dem Hubübertragungsbauteil 1 gemäß 1 die beiden stirnseitigen Enden 8 des mit Radialspiel behafteten Lagerbolzens 6 gleichzeitig an den Fasen 9 der Aufnahmebohrung 5 anliegen. In dem Fall, dass der Lagerbolzen 6 radialspielfrei befestigt ist, wäre der Lagerbolzen 6, abgesehen von dem Grenzfall einer engen Gleitpassung in der Aufnahmebohrung 5, nicht nur formschlüssig sondern mittels eines Pressverbands auch kraftschlüssig mit dem Gehäuse 2 verbunden.
  • Der aus einem Wälzlagerstahl wie 100Cr6 gefertigte Lagerbolzen 6 ist über seine gesamte Längserstreckung durchgehärtet und weist eine Rockwellhärte HRC von mindestens 58 entsprechend einer Vickershärte HV von mindestens 650 auf. Trotz der vollständigen Durchhärtung und der damit einhergehenden Sprödigkeit des Lagerbolzens 6 sind dessen stirnseitige Enden 8 im wesentlichen frei von Materialabplatzern oder -rissen mittels Radialpunktnieten in die für dieses Nietverfahren charakteristische Linsenform mit konvex sphärischer Kontur gebracht.
  • Wie es unter Einbezug der 4 deutlich wird, resultiert diese Linsenform aus dem räumlichen Bewegungsablauf eines hier aus Hartmetall bestehenden Nietstempels 12 einer nicht näher dargestellten Radialpunktnietmaschine. Bei diesem Bewegungsverlauf folgt die Längsachse 13 des Nietstempels 12 einer zyklischen Schleifenbahn 14, deren Umhüllende einen sich zum Werkstück, d. h. zum Lagerbolzen 6 hin verjüngenden Kreiskegel bildet. Dabei durchläuft die Längsachse 13 des Nietstempels 12 immer wieder die Mittelachse 15 des Kreiskegels. Durch den hochbelasteten Kontakt zwischen dem stirnseitig flachen Nietstempel 12 und dem stirnseitigen Ende 8 des Lagerbolzens 6 wird dieses sukzessive radial verformt. Gegenüber einem Verstemmprozess ist dabei ein axialer Überstand 16 des Lagerbolzens gegenüber der Aufnahmebohrung 5 erforderlich. Damit der Lagerbolzen 6 dennoch nicht gegenüber dem Gehäuse 2 hervorsteht, wie es in 1 an der linken Seitenwand 3 der Fall ist, kann auch eine mündungsseitig gestufte Aufnahmebohrung 5 entsprechend der in 1 rechten Seitenwand 3 vorgesehen sein.
  • Von der Anmelderin durchgeführte Versuche bestätigten die grundsätzliche Eignung dieser Lagerbolzenbefestigung an hochbelasteten Hubübertragungsbauteilen von Brennkraftmaschinen. Die Versuche wurden sowohl an einem in 2 dargestellten und im folgenden als Ventilstößel 17 bezeichneten Rollenstößel für einen Stößelstangen-Gaswechselventiltrieb als auch, gemäß 3, an einem nockenbetätigten und im folgenden als Pumpenstößel 18 bezeichneten Rollenstößel für eine als Radialkolbenpumpe ausgebildete Kraftstoffhochdruckpumpe einer Brennkraftmaschine mit Benzindirekteinspritzung durchgeführt. Zur Beurteilung der Versuchsergebnisse wurden die gleichen Bauteile mit konventionell verstemmten Lagerbolzen als Referenz herangezogen.
  • Sowohl der Lagerbolzen 6 des Ventilstößels 17 als auch der Lagerbolzen 6 des Pumpenstößels 18 wurden aus einem Wälzlagerstahl der Sorte 100Cr6 gefertigt und auf eine Kernhärte von etwa 60 HRC durchgehärtet. Das Passungsspiel der jeweils einen Durchmesser 10 von etwa 7,6 mm aufweisenden Lagerbolzen 6 zu den Aufnahmebohrungen 5 der ebenfalls gehärteten Gehäuse 2 des Ventilstößels 17 und des Pumpenstößels 18 wurde zwecks niedriger Fügespannungen zugunsten einer minimalen Deformation der Gehäuse 2 so groß gewählt, dass im Bereich des nichtaufgeweiteten Durchmessers 10 der Lagerbolzen 6 gegenüber den Aufnahmebohrungen 5 kein Traganteil bestand. Dies wurde durch Tiefätzen der Aufnahmebohrungen 5 bestätigt, wobei kein Traganteil bzw. keine Gehäuserisse feststellbar waren. Darüber hinaus war in einem ebenfalls durchgeführten Drehmomentenversuch kein nennenswertes Losbrechmoment der Lagerbolzen 6 messbar.
  • Die Länge der Lagerbolzen 6 war so bemessen, dass sich im Falle des Ventilstößels 17 ein beidseitiger Überstand 16 der stirnseitigen Enden 8 gegenüber dem Gehäuse 2 von 0,33 mm und im Falle des Pumpenstößels 18 von 1,0 mm ergab. Der zwecks Freigängigkeit des Ventilstößels 17 in seiner Aufnahmebohrung vergleichsweise geringe Überstand 16 dessen im Bereich der Aufnahmebohrung 5 ebenfalls zylindrischen Gehäuses 2 bezieht sich auf eine mit der Längsschnittebene (in 2 links) identische Messebene. Demgegenüber weist der Pumpenstößel 18 im Bereich der Aufnahmebohrung 5 eingezogene und abschnittsweise ebene Seitenwände 3 auf, so dass in diesem Fall der am Umfang des Lagerbolzens 6 gegenüber den Seitenwänden 3 konstante Überstand 16 ohne Kollisionsgefahr mit der Aufnahmebohrung für den Pumpenstößel 18 deutlich größer gewählt werden konnte. Darüber hinaus wurde der Lagerbolzen 6 des Pumpenstößels 18 gezielt derart verformt, dass der Lagerbolzen 6 ein spürbares Axialspiel in dessen Aufnahmebohrung 5 aufwies.
  • Die Verformung der montierten Lagerbolzen 6 erfolgte auf einer hydraulischen Radialpunktmaschine mit flachem Nietstempel 12 (4) bei einer Nietkraft von etwa 25 kN und einer Nietzeit von etwa 2 Sekunden, jeweils an beiden Enden 8. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass aus Gründen der besseren Veranschaulichung sowohl das Radialspiel des Lagerbolzens 6 in der Aufnahmebohrung 5 als auch die radiale Aufweitung der stirnseitigen Enden 8 in den 1 bis 3 stark übertrieben dargestellt sind. So ergab eine Vermessung der mittels Radialpunktnieten verformten Lagerbolzen 6 eine auf deren Durchmesser 10 bezogene Aufweitung der stirnseitigen Enden 8 von lediglich etwa 0,1 mm. Aus diesem Grund besteht auch die Möglichkeit, die Fasen 9 (1) entsprechend klein im Sinne eines Kantenbruchs zu gestalten.
  • Der Festsitz der Lagerbolzen 6 wurde anhand der statischen Axialkraft ermittelt, die zum Auspressen der Lagerbolzen 6 aus den Aufnahmebohrungen 5 erforderlich war. Die durchschnittliche Axialkraft betrug beim Pumpenstößel 18 ca. 2700 N und lag damit bereits auf dem gleichen Kraftniveau wie die Referenzbauteile mit verstemmten Lagerbolzen. Die durchschnittliche Axialkraft beim Ventilstößel 17 war mit ca. 3100 N sogar deutlich größer als die durchschnittliche Axialkraft der Referenzbauteile mit ca. 2100 N.
  • Darüber hinaus führte das Auspressen des Lagerbolzens 6 aus dem Ventilstößel 17 zu einem Aufreißen der Aufnahmebohrung 5, wodurch bestätigt wurde, dass eine Materialabscherung der radial aufgeweiteten Enden 8 des durchgehärteten und radialpunktgenieteten Lagerbolzens 6 unter dynamischer Betriebsbelastung und gegebenenfalls trotz Rotation nicht zu erwarten ist.
  • Schließlich bestätigte auch die vor der Axialkraftmessung durchgeführte Rundheitsprüfung des Ventilstößels 17, dass der durch Radialpunktnieten rein formschlüssig mit dem Gehäuse 2 verbundene Lagerbolzen 6 zu keiner oder zu keiner nennenswerten Verformung des Gehäuses 2 infolge Fügespannungen im Bereich der von den Seitenwänden 3 begrenzten Rollentasche 19 führt, die hier in offener Ausführung, d. h. mit umfangseitig nicht miteinander verbundenen Seitenwänden 3, besonders deformationsgefährdet ist. Die Rundheitsprüfung des Gehäuses 2 erfolgte mit einer Außendurchmesser-Lehre, die alle untersuchten Ventilstößel 17 als Gutteile passierten.
  • Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die zur besseren Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung genannten Versuchsparameter, d. h. insbesondere die Dimensionierung, der Werkstoff und die Härte der Lagerbolzen sowie deren Radialspiel in den zugehörigen Aufnahmebohrungen und die Nietkraft und –zeit, selbstverständlich auf den jeweiligen Anwendungsfall abzustimmen sind und demnach hier nur exemplarischen Charakter aufweisen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Hubübertragungsbauteil
    2
    Gehäuse
    3
    Seitenwand
    4
    Rolle
    5
    Aufnahmebohrung
    6
    Lagerbolzen
    7
    Nadellager
    8
    stirnseitiges Ende des Lagerbolzens
    9
    Fase
    10
    Durchmesser des Lagerbolzens
    11
    Durchmesser der Aufnahmebohrung
    12
    Nietstempel
    13
    Längsachse des Nietstempels
    14
    Schleifenbahn
    15
    Mittelachse des Kreiskegels
    16
    Überstand des Lagerbolzens
    17
    Ventilstößel
    18
    Pumpenstößel
    19
    Rollentasche

Claims (7)

  1. Hubübertragungsbauteil (1) für einen Gaswechselventil- oder Kraftstoffpumpentrieb einer Brennkraftmaschine, mit einem Gehäuse (2) und einem in einer Aufnahmebohrung (5) des Gehäuses (2) befestigten Lagerbolzen (6) sowie einer auf dem Lagerbolzen (6) drehbaren Rolle (4), wobei der Lagerbolzen (6) mit einem oder beiden, gegenüber der Aufnahmebohrung (5) radial aufgeweiteten stirnseitigen Enden (8) formschlüssig mit dem Gehäuse (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (6) über seine gesamte Längserstreckung mit einer Kernhärte von mindestens 58 HRC durchgehärtet und dessen stirnseitige Enden (8) mittels Radialpunktnieten aufgeweitet sind.
  2. Hubübertragungsbauteil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der nichtaufgeweitete Durchmesser (10) des Lagerbolzens (6) kleiner als der Durchmesser (11) der Aufnahmebohrung (5) ist.
  3. Hubübertragungsbauteil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (6) mit Axialspiel behaftet in der Aufnahmebohrung (5) befestigt ist.
  4. Hubübertragungsbauteil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist.
  5. Hubübertragungsbauteil (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Hubübertragungsbauteil (1) um einen Rollenstößel (17) für einen Gaswechselventiltrieb mit untenliegender Nockenwelle handelt.
  6. Hubübertragungsbauteil (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Hubübertragungsbauteil (1) um einen Pumpenstößel (18) für eine Kraftstoffhochdruckpumpe handelt.
  7. Verfahren zur Herstellung eines Hubübertragungsbauteils (1) für einen Gaswechselventil- oder Kraftstoffpumpentrieb einer Brennkraftmaschine, mit einem Gehäuse (2) und einem in einer Aufnahmebohrung (5) des Gehäuses (2) befestigten Lagerbolzen (6) sowie einer auf dem Lagerbolzen (6) drehbaren Rolle (4), wobei ein oder beide stirnseitigen Enden (8) des Lagerbolzens (6) zu dessen formschlüssiger Verbindung mit dem Gehäuse (2) gegenüber der Aufnahmebohrung (5) radial aufgeweitet werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (6) über seine gesamte Längserstreckung mit einer Kernhärte von mindestens 58 HRC durchgehärtet ist und dessen stirnseitige Enden (8) im durchgehärteten Zustand mittels Radialpunktnieten aufgeweitet werden.
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