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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Batterie, die aus mindestens
einer Zelle mit einer Kontaktelementanordnung aufgebaut ist, eine
Zelle mit einer Kontaktelementanordnung, deren Verwendung, sowie
ein Verfahren zu deren Herstellung.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft sowohl Batterien oder Primärbatterien,
d.h. nicht wieder aufladbare elektrische Energiespeicher, als auch
sogenannte Sekundärbatterien
oder Akkumulatoren, die wieder aufladbar sind. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
wird vereinfachend der Begriff "Batterie", soweit nicht anders
vermerkt, für
beide Typen (nicht aufladbar und aufladbar) verwendet. Batterien,
die eine Zelle oder eine Kontaktelementanordnung der hier in Rede
stehenden Art aufweisen, sind insbesondere im Hochleistungsbereich
zu finden, wenn es um Verwendung eines Energiespeichers mit hoher
Energiedichte geht oder wenn hohe Entladeströme gefordert werden. Lithium-basierte
Sekundärbatterien, insbesondere
Lithium-Ionen und Lithium-Polymer-Sekundärbatterien sind Beispiele für solche
Energiespeicher. Mögliche
Anwendungen umfassen z.B. den Einsatz als Traktionsbatterien von
Elektro-(Land-, Wasser-, Luft-, Raum-)Fahrzeugen, Hybridbatterien
von Hybridfahrzeugen, Starterbatterien von Kraftfahrzeugen, sowie
Energiespeicher für
die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und für Solaranlagen.
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Beim
Entladen und Laden von solchen Sekundärbatterien können große elektrische
Ströme
in den Ableitern der Zelle und den Leitern des Stromkreises fließen, die
zur Erwärmung
führen.
Der elektrische Widerstand nimmt im Wesentlichen mit abnehmendem
Leiterquerschnitt zu. Insbesondere an den Kontaktstellen von Elektroden,
Elektrodenkontakten, Ableitern und Batteriekontakten kann der Leiterquerschnitt
aufgrund einer kleinen Kontaktfläche gering
sein. Zudem kann sich die Kontaktfläche durch Materialfehler, Korrosion,
mechanisch oder thermisch bedingte Spannungen und andere Einflüsse weiter
reduzieren, so dass die Stromdichte in solchen Kontaktbereichen
unter verstärkter
Freisetzung von Wärme
zunehmen kann. Problematisch kann sich dann auswirken, dass ein
Teil der an den Kontakten entstehenden Wärme an die Zelle und die Batterieelektroden
abgegeben wird und somit deren Betrieb oder sogar deren Betriebssicherheit
beeinträchtigt
sein kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine verbesserte Zelle
mit einer Kontaktelementanordnung, eine verbesserte Kontaktelementanordnung
für eine
Zelle, eine verbesserte Batterie und ein Verfahren zur Herstellung
dieser Zelle bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
den Gegenstand des Anspruchs 1, den Gegenstand des Anspruchs 7,
den Gegenstand des Anspruchs 23 und den Gegenstand des Anspruchs
24. Zu bevorzugende Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Eine
erfindungsgemäße Zelle
mit Kontaktelementanordnung für
eine Primär- oder Sekundärbatterie
umfasst mindestens ein im Wesentlichen flaches erstes Elektrodenelement,
das mit mindestens einem im Wesentlichen flachen ersten Primärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbunden ist, mindestens ein im Wesentlichen
flaches zweites Elektrodenelement, das mit mindestens einem im Wesentlichen
flachen zweiten Primärkontaktelement mechanisch
und elektrisch verbunden ist, und mindestens ein im Wesentlichen
flaches Trennelement, wobei zwei benachbarte Elektrodenelemente
durch mindestens ein Trennelement räumlich getrennt übereinander
angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Zelle mit Kontaktelementanordnung
umfasst ferner eine Hülleinrichtung,
mithilfe derer ein Hüllinnenraum
von einem Hüllaußenraum
abgegrenzt wird, wobei das mindestens eine erste und das mindestens
eine zweite Elektrodenelement, sowie die mit diesen Elektrodenelementen
verbundenen ersten und zweiten Primärkontaktelemente und das mindestens
eine Trennelement innerhalb des Hüllinnenraums angeordnet sind.
Erfindungsgemäß ist das mindestens
eine erste Primärkontaktelement
mit mindestens einem im Wesentlichen flachen ersten Sekundärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbunden, wobei dieses mindestens eine
erste Sekundärkontaktelement
zumindest teilweise innerhalb der Hülleinrichtung angeordnet ist,
und das mindestens eine zweite Primärkontaktelement mit mindestens
einem im Wesentlichen flachen zweiten Sekundärkontaktelement mechanisch
und elektrisch verbunden, wobei dieses mindestens eine zweite Sekundärkontaktelement
zumindest teilweise innerhalb der Hülleinrichtung angeordnet ist.
Ferner ist erfindungsgemäß mindestens
ein Tertiärkontaktelement vorgesehen,
das im Wesentlichen außerhalb
der Hülleinrichtung
angeordnet ist und das mindestens einem Sekundärkontaktelement aus mindestens
einem Batteriezellenelement zugeordnet ist, und mindestens ein Verbindungselement
vorgesehen, mittels welchem das mindestens eine Tertiärkontaktelement mit
mindestens einem Sekundärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbindbar ist.
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Als
erstes Elektrodenelement wird vorzugsweise ein solcher Teil einer
Batterieelektrode bezeichnet, der im Betrieb der Batterie eine erste
elektrische Polarität
aufweist. Als zweites Elektrodenelement wird vorzugsweise ein solcher
Teil einer Batterieelektrode bezeichnet, der dann eine dem ersten Elektrodenelement
entgegengesetzte (zweite) elektrische Polarität aufweist. Insbesondere kann
beim Entladen einer Sekundärbatterie
ein erstes Elektrodenelement Teil der Anode der Zelle sein und ein zweites
Elektrodenelement Teil der Kathode der Zelle sein. In diesem Fall
wird beim Aufladen der Sekundärbatterie,
wenn durch Umpolen der Elektroden die elektrochemischen Vorgänge an den
Elektroden vertauscht werden, dieses erste Elektrodenelement Teil der
Kathode und dieses zweite Elektrodenelement Teil der Anode sein.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindungen werden vorzugsweise Kontaktelemente,
die aufgrund ihrer Verschaltung diese erste elektrische Polarität aufweisen,
als erste Kontaktelemente bezeichnet. Entsprechend werden vorzugsweise
Kontaktelemente, die aufgrund ihrer Verschaltung diese zweite elektrische
Polarität
aufweisen, als zweite Kontaktelemente bezeichnet. Falls nicht zwischen
erstem und zweitem Element unterschieden wird, können im Rahmen der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise beide Elemente gemeint sein.
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Ein
im Wesentlichen flaches Elektrodenelement wird vorzugsweise aus
mehreren Bestandteilen gebildet. Vorzugsweise umfasst ein im Wesentlichen flaches
Elektrodenelement mindestens eine Elektrodenreaktionsschicht, in
der die strombewirkenden chemischen Reaktionen ablaufen, und vorzugsweise mindestens
eine Stromkollektorschicht aus einem leitenden Material, z.B. eine
Metallfolie oder ein Metallgitter, über die der erzeugte elektrische
Strom abgeleitet wird. Im Betrieb der Zelle sind diese Schichten vorzugsweise
elektrisch miteinander verbunden. Es ist aber auch vorzugsweise
vorge sehen, dass ein Elektrodenelement im Wesentlichen nur aus einer Komponente
besteht.
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Ein
Elektrodenelement ist vorzugsweise mit wenigstens einem Primärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbunden, welches als elektrischer Kontakt
zum Ableiten/Zuführen
des in den Elektrodenelementen erzeugten elektrischen Stroms dient.
Vorzugsweise ist an dem mindestens einen ersten Elektrodenelement
mindestens ein im wesentlichen flaches erstes Primärkontaktelement
vorgesehen und an dem mindestens einen zweiten Elektrodenelement
mindestens ein im wesentlichen flaches zweites Primärkontaktelement
vorgesehen, wobei ein Primärkontaktelement
jeweils vorzugsweise in einem Randbereich mit vorzugsweise dem Randbereich
eines Elektrodenelementes verbunden ist. Vorzugsweise weist die
mechanische Verbindung zwischen dem mindestens einen Primärkontaktelement und
dem mindestens einen Sekundärkontaktelement eine
große
elektrische Kontaktfläche
auf. Dies hat den Vorteil, dass eine lokal hohe Stromdichte weitgehend
vermieden werden kann.
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In
einer bevorzugten Gestaltung der Elektrodenanordnung ist an einem
rechteckförmigen
Elektrodenelement genau ein Primärkontaktelement
vorgesehen, das im Wesentlichen länglich und rechteckförmig ausgebildet
ist und der Länge
nach mit einer Längsseite
des Elektrodenelements verbunden ist. Ebenso möglich und bevorzugt vorgesehen
ist es, dass das Primärkontaktelement
im Wesentlichen aus zwei länglichen
Abschnitten besteht, die im Wesentlichen senkrecht aufeinander stehend
an ihren Enden L-förmig
verbunden sind, wobei jeweils einer dieser Abschnitte mit einer
seitlichen Längsseite
des Elektrodenelements mechanisch und elektrisch verbunden ist.
Vorzugsweise wird so zwischen einem Elektrodenelement und einem
Primärkontaktelement eine
möglichst
große
Kontaktfläche
geschaffen. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass die Stromdichte durch
den größeren Leiterquerschnitt
der Kontaktfläche
klein gehalten werden kann.
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Ebenso
möglich
und bevorzugt vorgesehen ist es, dass mindestens ein Elektrodenelement
und das Trennelement im Wesentlichen eine Form aufweisen, die einer
Gruppe von Formen entnommen ist, die eine Kreisform, eine elliptische
Form, eine dreieckige Form, eine viereckige Form, insbesondere eine
Rauten- oder Trapezform, eine fünf-
oder sechseckige Form oder polygonale Form, eine Form mit abschnittsweise
gekrümmter
oder gerader Außenlinie,
und dergleichen, und Kombinationen aus diesen Formen umfasst. Ebenso
möglich
und vorzugsweise vorgesehen ist es, dass mindestens ein Elektrodenelement
und das Trennelement eine Aussparung oder einen Durchbruch aufweisen,
insbesondere im Wesentlichen ringförmig und insbesondere kreisringförmig sind.
In diesem Fall ist zumindest in Teilbereichen der Aussparung oder
des Durchbruchs mindestens ein Primärkontaktelement angeordnet
und mit dem mindestens einen Elektrodenelement verbunden. Das mindestens
eine Primärkontaktelement
ist bei den genannten Formen der Elektrodenelemente in seiner äußeren Form
dem Außenumriss
des Elektrodenelements vorzugsweise zumindest teilweise angepasst.
Beispielsweise weist ein kreisförmiges Elektrodenelement
vorzugsweise mindestens ein Primärkontaktelement
aus einem Kreisringabschnitt auf. Ein Vorteil einer solchen Formgestaltung
kann sein, dass Transportvorgänge
wie Wärmetransport, Ladungsträgertransport
oder der Transport von Elektrolytbestandteilen optimiert werden
können,
indem z.B. möglichst
kurze Transportwege und/oder Transportwege einheitlicher Länge geschaffen
werden. Ein weiterer Vorteil dieser Formgestaltung kann sein, dass
eine Zelle bzw. eine Batterie aufgebaut werden kann, deren äußere Form
nach Vorgaben angepasst werden kann, um z.B. einen begrenzt verfügbaren Raum
optimal auszunützen.
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Vorzugsweise
werden bei übereinander
angeordneten, von Trennelementen getrennten Elektrodenelementen,
die einen Elektrodenstapel bilden, die diesen Elektrodenelementen
zugeordneten Primärkontaktelemente übereinander
angeordnet nach außen
abgeführt.
Es ist jedoch in einer weiteren bevor zugten Gestaltung der Elektrodenanordnung
auch vorgesehen, dass die Primärkontaktelemente
zumindest teilweise nicht übereinander
angeordnet nach außen
abgeführt
werden. Ein Vorteil einer solchen Anordnung mit teilweise nicht übereinander
angeordneten Primärkontaktelementen
kann sein, dass die bei Stromfluss erzeugte Wärme besser nach außen abgeführt bzw.
verteilt werden kann.
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Die
den ersten Elektrodenelementen zugeordneten ersten Primärkontaktelemente
werden vorzugsweise auf mindestens einer ersten Seite des Elektrodenstapels
herausgeführt,
und die den zweiten Elektrodenelementen zugeordneten zweiten Primärkontaktelemente
werden vorzugsweise auf mindestens einer zweiten Seite des Elektrodenstapels herausgeführt, wobei
keine der ersten Seiten mit irgendeiner der zweiten Seiten überlappt,
so dass Kurzschlüsse
ausgeschlossen sind.
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Es
ist aber auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass die ersten und zweiten Primärkontaktelemente
an derselben Seite oder an benachbarten Seiten eines ELektrodenstapels über die
Fläche der
Trennelemente hervorstehend aus dem Elektrodenstapel herausgeführt sind,
wobei jeweils die ersten Primärkontaktelemente übereinanderliegen
und die zweiten Primärkontaktelemente übereinanderliegen
und wobei erste und zweite Primärkontaktelemente
voneinander beabstandet sind.
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Vorzugsweise
sind in einem Elektrodenstapel von im Wesentlichen rechteckförmigen Trennelementen
und Elektrodenelementen, welche Primärkontaktelemente aufweisen,
die ersten Primärkontaktelemente
an der ersten längeren
Längsseite über die
Fläche
der Trennelemente hervorstehend und übereinander liegend aus dem
Elektrodenstapel herausgeführt
und die zweiten Primärkontaktelemente an
der zweiten längeren
Längsseite über die
Fläche der
Trennelemente hervorstehend und übereinander liegend
aus dem Elektrodenstapel herausgeführt.
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Ein
Primärkontaktelement
weist in einer bevorzugten Gestaltung mindestens einen Durchbruch auf,
der insbesondere dem Durchführen
eines Verbindungselements oder Hilfsverbindungsmittels dient. Ebenso
möglich
und bevorzugt ist, dass ein Primärkontaktelement
zu demselben Zweck mindestens eine Aussparung aufweist.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Kontaktelementanordnung ist vorgesehen, dass mindestens ein
Primärkontaktelement
mit einem Sekundärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbunden ist. Vorzugsweise sind mehrere
Primärkontaktelemente übereinander
angeordnet und mit dem Sekundärkontaktelement
elektrisch und mechanisch verbunden, insbesondere stoffschlüssig verbunden.
Im Fall der stoffschlüssigen
Verbindung wird das mindestens eine Primärkontaktelement und das Sekundärkontaktelement
vorzugsweise verschweißt,
insbesondere mittels Ultraschall verschweißt. Ferner bietet die stoffschlüssige Verbindung
vorzugsweise einen großen,
insbesondere flächigen,
elektrischen Kontaktbereich zwischen dem mindestens einen Primärkontaktelement
und dem mindestens einen Sekundärkontaktelement,
so dass insbesondere punktuelle Bereiche wärmefreisetzender hoher Stromdichte
weitgehend vermieden werden können.
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Ein
Sekundärkontaktelement
ist in seiner äußeren Form
vorzugsweise derart gestaltet, dass es zumindest abschnittsweise
der äußeren Form
des mindestens einen Primärkontaktelements
angepasst ist, welches mit dem Sekundärkontaktelement mechanisch
und elektrisch verbunden wird. Im Fall von im Wesentlichen länglichen
und rechteckförmigen Primärkontaktelementen
ist deshalb auch das Sekundärkontaktelement
vorzugsweise im Wesentlichen länglich
und rechteckförmig
ausgebildet und ferner vorzugsweise entlang der gesamten Länge mit dem
mindestens einen Primärkontaktelement
verbunden.
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Ferner
weist das mindestens eine Sekundärkontaktelement
vorzugsweise keine scharfen Kanten auf, sondern ist vorzugsweise
zumindest teilweise abgerundet, um im Kontakt mit der Hülleinrichtung eine
Beschädigung
der Hülleinrichtung
insbesondere bei der Montage der Zelle und/oder bei einem langfristigem
Betrieb der Zelle zu vermeiden.
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In
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass mindestens ein Primärkontaktelement
mit zwei Sekundärkontaktelementen
mechanisch und elektrisch verbunden ist. Vorzugsweise sind mehrere
Primärkontaktelemente übereinander
angeordnet und mit einem unteren und einem oberen Sekundärkontaktelement
elektrisch und mechanisch verbunden, insbesondere kraftschlüssig oder
stoffschlüssig
verbunden. Das untere Sekundärkontaktelement
ist dabei unterhalb des mindestens einen Primärkontaktelements und das obere
Sekundärkontaktelement
ist oberhalb des mindestens einen Primärkontaktelements angeordnet und
mit diesem mechanisch und elektrisch verbunden.
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Ein
Vorteil dieser Anordnung ist, dass die elektrische Kontaktfläche zwischen
dem mindestens einen Primärkontaktelement
und den beiden Sekundärkontaktelementen
etwa doppelt so groß ist
wie im Fall von nur einem Sekundärkontaktelement.
Infolge dessen wird der elektrische Strom durch eine im Wesentlichen
verdoppelte elektrische Kontaktfläche nach außen abgeführt, wodurch sich im Kontaktbereich
zwischen dem mindestens einen Primärkontaktelement und den beiden
Sekundärkontaktelement die
Stromdichte entsprechend verringert. Auf diese Weise wird die Wärmefreisetzung
im Kontaktbereich reduziert, wodurch der Betrieb der Zelle zuverlässiger wird.
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Vorzugsweise
werden das untere und das obere Sekundärkontaktelement gegeneinandergepresst
angeordnet, so dass das mindestens eine Primärkontaktelement zwischen diesen
Sekundärkontaktelementen
eingeklemmt wird. Ein Vorteil dieser Anordnung ist, dass durch das
Pressen bzw. Klem men zwischen dem mindestens einen Primärkontaktelement
und den beiden Sekundärkontaktelementen Unebenheiten
geplättet
werden und eine möglichst große Kontaktfläche sichergestellt
wird, so dass im Betrieb der Zelle lokale Bereiche hoher Stromdichte weitgehend
vermieden werden können.
Auf diese Weise wird die Wärmefreisetzung
im Kontaktbereich reduziert, wodurch der Betrieb der Zelle zuverlässiger wird.
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In
einer bevorzugten Gestaltung des mindestens einen Sekundärkontaktelement
ist in diesem mindestens ein Durchbruch vorgesehen. Dieser ist vorzugsweise übereinanderliegend
mit dem mindestens einen Durchbruch des mindestens einen Primärkontaktelements
angeordnet. Durch diese Durchbrüche
kann zumindest teilweise ein Hilfsverbindungsmittel und/oder zumindest
teilweise ein Verbindungselement geführt werden, mithilfe derer
das mindestens eine Primärkontaktelement
und/oder das mindestens eine Sekundärkontaktelement und/oder das mindestens
eine Tertiärkontaktelement
miteinander verbunden werden können.
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Vorzugsweise
ist mindestens ein Hilfsverbindungsmittel vorgesehen, das mit dem
mindestens einen Sekundärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbunden ist, wobei mittels dieses Hilfsverbindungsmittels
mindestens ein Primärkontaktelement und/oder
mindestens ein Sekundärkontaktelement und/oder
mindestens ein Tertiärkontaktelement
mechanisch und elektrisch verbunden werden können.
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Vorzugsweise
ist dieses mindestens eine Hilfsverbindungsmittel mechanisch fest
oder integral mit einem Sekundärkontaktelement
verbunden, wobei dieses Hilfsverbindungsmittel insbesondere eine Erhebung
des Sekundärkontaktelements
sein kann. Dies hat den Vorteil, dass die Montage oder die Demontage
der Kontaktanordnung vereinfacht ist. Bei einer anderen, ebenfalls
zu bevorzugenden Gestaltung ist dieses Hilfsverbindungsmittel ein
separates Teil. Ein Vorteil der Gestaltung dieses Hilfsverbindungsmittel
als se parates Teil ist es, dass die Anzahl der Verbindungsstellen
den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden kann. Ein anderer
Vorteil der Gestaltung dieses Hilfsverbindungsmittel als separates
Teil ist in einer bevorzugten Ausführungsform der Kontaktelementanordnung
zu sehen, bei der mehrere Sekundärkontaktelemente,
gegebenenfalls aus mehreren Zellen, miteinander verbunden werden können, indem
ein separat ausgeführtes
Hilfsverbindungsmittel durch die übereinander angeordneten Durchbrüche der
Hülleinrichtung,
der Primärkontaktelemente,
der Sekundärkontaktelemente
und gegebenenfalls des mindestens einen Tertiärkontaktelementes geführt wird.
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In
einer bevorzugten Gestaltung des unteren Sekundärkontaktelements und des oberen
Sekundärkontaktelements
der zweiten Ausführungsform sind
an der Außenseite
des mindestens einen Hilfsverbindungsmittels, das entweder integral
mit dem unteren Sekundärkontaktelement
verbunden ist oder eine separates Teil ist, erste Steckverbindungsmittel vorgesehen.
Ferner sind in mindestens einem der beiden Sekundärkontaktelemente
Durchbrüche
vorgesehen. Diese Durchbrüche
weisen in dieser bevorzugten Gestaltung der beiden Sekundärkontaktelemente
an ihrer Innenseite zweite Steckverbindungsmittel auf. Beim Anordnen
eines solchen Hilfsverbindungsmittels in einem solchen Durchbruch
wird zwischen dem Hilfsverbindungsmittel und dem Durchbruch mittels
des ersten und des zweiten Steckverbindungsmittels vorzugsweise
eine kraftschlüssige Verbindung
hergestellt. Vorzugsweise handelt es sich bei dem ersten und zweiten
Steckverbindungsmittel um Rastmittel, z.B. kleine Lamellen, so dass insbesondere
eine Mikrolamellenverbindung vorliegt. Ebenso bevorzugt können diese
Rastmittel in anderen Formen einer Nut- und Federverbindung ausgebildet
sein. Ebenso bevorzugt bestehen die Steckverbindungsmittel jeweils
aus Flächen
einer gewissen Oberflächenrauheit,
wobei der Außendurchmesser des
Hilfsverbindungsmittels und der Innendurchmesser des Durchbruchs
so ausgelegt sind, dass eine Passung beim Anordnen des Hilfsverbindungsmittels innerhalb
des Durchbruchs erzielt wird, die zu einer kraftschlüssige Verbindung
der beiden Teile führt. Durch
diese kraftschlüssige
Verbindung werden vorzugsweise das obere und das untere Sekundärkontaktelement
aufeinandergepresst, so dass das mindestens eine Primärkontaktelement
zwischen ihnen eingeklemmt wird. Der Vorteil dieser Anordnung ist, dass
durch das Pressen bzw. Klemmen zwischen dem mindestens einen Primärkontaktelement
und den beiden Sekundärkontaktelementen
Unebenheiten geplättet
werden und eine möglichst
große
Kontaktfläche
sichergestellt wird.
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Vorzugsweise
ist das mindestens eine Hilfsverbindungsmittel ein Buchsen- oder Bolzenelement. Dieses
mindestens eine Buchsenelement ist vorzugsweise eine Mikrolamellenbuchse
oder eine Gewindebuchse oder dergleichen. Vorzugsweise ist dieses
Hilfsverbindungsmittel bezüglich
des Sekundärkontaktelements
als Erhebung gestaltet, welche aus der Oberfläche des Sekundärkontaktelements
hervorsteht. Falls das Hilfsverbindungsmittel als Buchsenelement
ausgeführt
ist, ist es auch möglich
und bevorzugt vorgesehen, dass das Buchsenelement zumindest teilweise
als Vertiefung des Sekundärkontaktelements
ausgebildet ist. Ferner ist es möglich und
bevorzugt vorgesehen, dass das mindestens eine Sekundärkontaktelement
mindestens einen Durchbruch aufweist, der zumindest einen Teil eines Hilfsverbindungsmittels
darstellt, indem er insbesondere zumindest als Teil eines Buchsenelement
ausgebildet ist.
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Das
Verbindungselement ist vorzugsweise so ausgeführt, dass es mit dem Hilfsverbindungsmittel
eine kraft- und/oder formschlüssige
Verbindung herstellen kann. Vorzugsweise ist das Verbindungselement
ein zum Hilfsverbindungsmittel komplementäres Bolzen- oder Buchsenelement,
insbesondere eine Gewindebuchse. Ein Vorteil dieser Gestaltung ist,
dass zwischen dem mindestens einen Primärkontaktelement, dem mindestens
einen Sekundärkontaktelement
und dem mindestens einen Tertiärkontaktelement
eine mechanisch feste und elektrisch zuverlässige, aber lösbare Verbindung
herstellbar ist. Eine solche lösbare
Verbindung erlaubt eine vereinfachte De montage der Kontaktelementanordnung und
gegebenenfalls eine effektivere Wiederverwertbarkeit der Komponenten
bei geringerem Aufwand.
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Ebenso
möglich
und vorzugsweise vorgesehen ist es, dass zwischen dem Verbindungselement und
dem Hilfsverbindungsmittel eine im Wesentlichen unlösbare Verbindung
hergestellt wird. Vorzugsweise wird diese Verbindung durch eine
zumindest teilweise formschlüssige
Verbindung, insbesondere durch eine Nietverbindung verwirklicht.
In diesem Fall weist vorzugsweise das Verbindungselement einen Nietkörper oder
Dorn auf. Komplementär dazu
weist das Hilfsverbindungsmittel in diesem Fall vorzugsweise einen
Dorn oder einen Nietkörper
auf. Ebenso möglich
und bevorzugt ist es, dass eine weitgehend unlösbare Verbindung durch eine
Mikrolamellenverbindung verwirklicht wird. Eine solche Verbindung
weist an den zu verbindenden Teilen vorzugsweise kleine Lamellen
oder Schuppen auf, die in komplementären Winkeln zur Oberfläche fest
mit dem jeweiligen Teil verbunden sind, so dass sie ineinander verhakbar
sind. Es ist aber auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass andere Techniken zum Herstellen
einer unlösbaren
Verbindung, insbesondere auch Techniken zum stoffschlüssigen Verbinden,
wie z.B. Verschweißen
oder Verkleben mit elektrisch leitfähigem Klebstoff, eingesetzt
werden.
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Vorzugsweise
weist das Verbindungselement und/oder das separat ausgeführte Hilfsverbindungsmittel
einen Kopfteil auf, der beim Verbinden des Verbindungselements und
dem Hilfsverbindungsmittel vorzugsweise eine Kraft auf das mindestens
eine Tertiärkontaktelement,
das mindestens eine Sekundärkontaktelement
und das mindestens eine Primärkontaktelement
aufbringt und diese Teile zusammenpresst.
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Die
Hülleinrichtung
besteht vorzugsweise aus mehreren Schichten eines vorzugsweise flexiblen
Materials. Insbesondere können
es sich bei diesen Schichten zumindest teilweise um metallische Folien,
insbesondere Alumini umfolien, und um Kunststofffolien handeln, die
miteinander verbunden sind. Vorzugsweise weist die Hülleinrichtung
an ihrer Innenseite eine Hüllinnenschicht
auf, die aus einem Kunststoff besteht. Dieser Kunststoff ist vorzugsweise
ein Polypropylen. Ebenso vorzugsweise ist dieser Kunststoff ein
anderer Kunststoff als Polypropylen, der insbesondere für den Zweck
der Abdichtung geeignet ist. Vorzugsweise bildet die Hülleinrichtung
einen Beutel, der an den Rändern
vollständig
abgedichtet werden kann. Vorzugsweise erfolgt diese Abdichtung durch
Anlegen einer ersten Temperatur im Randbereich der Hülleinrichtung,
in dem die Hüllinnenschicht
einer Oberseite der Hülleinrichtung
und die Hüllinnenschicht
einer Unterseite der Hülleinrichtung übereinander
angeordnet sind und in Kontakt stehen. Durch das Anlegen der ersten
Temperatur wird vorzugsweise der Kunststoff der Hüllinnenschicht
der Ober- und Unterseite miteinander verschmolzen und danach gekühlt. Durch
eine solche Abdichtung wird der Hüllinnenraum, der insbesondere
die Elektrodenelemente enthält
und einen flüssigen
Elektrolyten enthalten kann, vorzugsweise hermetisch gegenüber dem
Außenraum
abgedichtet, so dass ein unbeabsichtigtes Austreten oder Eindringen von
Gasen und Flüssigkeiten
unmöglich
ist. Vorzugsweise ist der verschlossene Hüllinnenraum mit einem Unterdruck
bezüglich
des Hüllaußenraums
versehen.
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In
einer weiteren bevorzugten Gestaltung der Kontaktelementanordnung
sind Abdichtmittel vorgesehen, mithilfe derer eine Abdichtung der
Hülleinrichtung
im Bereich der Sekundärkontaktelemente möglich ist.
Durch eine solche Abdichtung wird der Hüllinnenraum, der insbesondere
die Elektrodenelemente enthält
und einen flüssigen
Elektrolyten enthalten kann, vorzugsweise hermetisch gegenüber dem
Außenraum
abgedichtet, so dass ein unbeabsichtigtes Austreten oder Eindringen
von Gasen und Flüssigkeiten
unmöglich
ist.
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Erste
Abdichtmittel sind vorzugsweise an mindestens einem Sekundärkontaktelement
innerhalb der Hülleinrichtung
angeordnet. Insbesondere ist ein solches Abdichtmittel eine Vorversiegelungsschicht,
die auf einer Seite eines Sekundärkontaktelements
aufgebracht ist, und die mit einer Hüllinnenschicht, die an der
Innenseite der Hülleinrichtung
angebracht ist, verbunden werden kann. Diese Vorversiegelungsschicht
ist vorzugsweise eine dünne Schicht
eines Kunststoffs, die vorzugsweise vor der Montage des Sekundärkontaktelements
in der Hülleinrichtung
zumindest auf einer Teilfläche
des Sekundärkontaktelements
aufgebracht wird. Diese Teilfläche
des Sekundärkontaktelements
ist eine solche Oberfläche,
die nach dieser Montage mit der Innenseite der Hülleinrichtung in Kontakt steht.
Das Aufbringen der Vorversiegelungsschicht auf das mindestens eine
Sekundärkontaktelement
erfolgt vorzugsweise unter Hitze und insbesondere durch Extrusionsbeschichtung
mit einem Kunststoff. Dieser Kunststoff ist vorzugsweise ein Polypropylen.
Ebenso vorzugsweise ist dieser Kunststoff ein anderer Kunststoff
als Polypropylen, der insbesondere für den Zweck der Abdichtung
geeignet ist. Es ist vorzugsweise vorgesehen, dass dieser Kunststoff
durch Anlegen einer zweiten Temperatur mit dem Kunststoff der Hüllinnenschicht
verschmolzen werden kann, wodurch das mindestens eine Sekundärkontaktelement
im Bereich dieser Teilfläche
dicht mit der Hülleinrichtung
verbunden wird.
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Diese
erste Temperatur und diese zweite Temperatur sind vorzugsweise gleich.
Es ist aber auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass diese Temperaturen in der Weise
verschieden sind, dass bei der ersten Temperatur nur der Kunststoff
der Hüllinnenschicht
verschmilzt und erst bei einer zweiten Temperatur, die vorzugsweise
höher ist
als die erste Temperatur, der Kunststoff des ersten Abdichtmittels
schmilzt. Ebenso ist es möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass bei der ersten Temperatur nur
der Kunststoff des ersten Abdichtmittels schmilzt und erst bei einer
zweiten Temperatur der Kunststoff des Hüllinnenschicht schmilzt. Auf
diese Weise kann das Abdichten der Hülleinrichtung bei der Montage der
Zelle in zwei Prozessschritte gegliedert werden.
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Es
ist aber auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass dieses erste Abdichtmittel zumindest
teilweise durch Verkleben mit dem Sekundärkontaktelement verbunden wird.
Ebenso ist es möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass dieses Abdichtmittel mit der Innenseite
der Hülleinrichtung
zumindest teilweise durch Verkleben mit der Hülleinrichtung verbunden wird.
Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass dieses Abdichtmittel ein
Klebstoff ist.
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Ferner
sind vorzugsweise zweite Abdichtmittel vorgesehen, die zwischen
dem mindestens einen Verbindungselement und der Hülleinrichtung
angeordnet sind, und/oder die zwischen dem mindestens einen Hilfsverbindungsmittel
und der Hülleinrichtung angeordnet
sind. Diese zweiten Abdichtmittel können z.B. O-Ringe sein, durch
die ein Verbindungselement oder ein Hilfsverbindungsmittel geführt wird.
Die zweiten Abdichtmittel können
aus einem elastischen Kunststoff bestehen, der durch Aufbringen
einer Anpresskraft durch das Verbindungselement oder Hilfsverbindungsmittel
auf die Hülleinrichtung
gepresst wird und auf diese Weise eine Abdichtung erzielt. Durch
eine solche Abdichtung wird der Hüllinnenraum, der insbesondere
die Elektrodenelemente enthält
und einen flüssigen
Elektrolyten enthalten kann, vorzugsweise hermetisch gegenüber dem
Außenraum
abgedichtet, so dass ein unbeabsichtigtes Austreten oder Eindringen
von Gasen und Flüssigkeiten unmöglich ist.
Es ist aber auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass die zweiten Abdichtmittel durch
Verkleben mit dem Verbindungselement und/oder dem Hilfsverbindungsmittel
und der Hülleinrichtung
verbunden werden und so eine Abdichtung erreicht wird. Ebenso ist
es möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass das zweite Abdichtmittel ein Klebstoff
ist.
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Ferner
ist vorzugsweise vorgesehen, dass neben oder anstelle dem ersten
und/oder dem zweiten Abdichtmittel weitere Abdichtmittel vorgesehen sein
können,
welche die Hülleinrichtung
abdichten.
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Der
Hüllinnenraum
ist vorzugsweise weitgehend gasfrei und weist vorzugsweise einen
wesentlich niedrigeren Druck als der Hüllaußenraum, insbesondere die Umgebung
auf. Insbesondere um zu verhindern, dass sich bei einer fehlerbedingten
Gasentwicklung an den Elektrodenelementen im Betrieb der Zeile im
Hüllinnenraum
ein Druck aufbaut, sind vorzugsweise Druckausgleichsmittel vorgesehen,
die einen solchen fehlerbedingten Druck im Hüllinnenraum kontrolliert abbauen,
indem das im Hüllinnenraum entstandene
Gas mittels des Druckausgleichsmittels kontrolliert in den Hüllaußenraum
abgegeben wird. Vorzugsweise sind mindestens einer Zelle, insbesondere
einer Batterie, mindestens eine Gasauffangeinrichtung zugeordnet,
die das austretende Gas aufnehmen, und so eine Kontaminierung der
Umgebung zu verhindern. Ebenso ist es aber möglich und vorzugsweise vorgesehen,
dass keine Gasauffangeinrichtungen vorgesehen sind.
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Ein
solches Druckausgleichsmittel wird vorzugsweise durch Modifizieren
eines Verbindungselementes und/oder eines Hilfsverbindungsmittels
geschaffen. Dies hat unter anderem die Vorteile, dass die Anzahl
der erforderlichen Druckausgleichsmittel an die Erfordernisse des
jeweiligen Batterietyps angepasst werden können und dass die anderen Bestandteile
der Zelle und der Kontaktelementanordnung vorzugsweise nicht abgeändert werden
müssen,
so dass ein einfacher modularer Aufbau besteht.
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Vorzugsweise
ist ein Druckausgleichsmittel ein Buchsenelement, das als Kanal
ausgebildet ist, dessen eines Ende zu dem von der Hülleinrichtung des
Batterieelements umhüllten
Innenraum geöffnet ist,
und dessen anderen Ende in den Außenraum weist und der durch
einen Bereich geringer Materialdicke verschlossen ist. Bei einem
fehlerbedingten Druck im Hüllinnenraum
bricht der Bereich geringer Materialdicke auf, so dass der Druck
kontrolliert entweichen kann. Ein solcher Bereich geringer Materialdicke
kann eine Berstscheibe sein, die bei Erreichen eines bestimmten
Drucks innerhalb des Hüllinnenraums
durch kontrolliertes Bersten den Gasaustritt aus der verschlossenen
Zelle an dieser definierten Stelle ermöglicht.
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Ebenso
möglich
und vorzugsweise vorgesehen ist, dass das Druckausgleichsmittel
ein Ventil ist, dessen eines Ende zum Hüllinnneraum geöffnet ist, und
dessen anderen Ende in den Hüllaußenraum weist.
Bei einem fehlerbedingten Druck im Hüllinnenraum wird der Druck
kontrolliert durch das Ventil in den Hüllaußenraum abgegeben.
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Das
mindestens eine Tertiärkontaktelement weist
vorzugsweise eine äußere Form
auf, die im Wesentlichen der äußeren Form
des Primär-
und des Sekundärkontaktelements
angepasst ist. Vorzugsweise ist das Tertiärkontaktelement ein im Wesentlichen
flaches und länglich
geformtes Teil, das außen an
der Hülleinrichtung
angeordnet wird und vorzugsweise einen Vorsprung ausbildet, der über die
Form der Hülleinrichtung
hervorsteht. Vorzugsweise besteht die Möglichkeit, mittels dieses Vorsprungs
mehrere Tertiärkontaktelemente,
insbesondere die Tertiärkontaktelemente
mehrerer Zellen, miteinander mechanisch und elektrisch zu verbinden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Kontaktelementanordnung sind die Tertiärkontaktelemente zumindest
teilweise als Zellenverbindungsmittel ausgebildet, mittels derer
Sekundärkontaktelemente
und/oder mit diesen verbundene Hilfsverbindungsmittel und/oder mit
diesen verbundene Verbindungselemente aus verschiedenen Batteriezellenelementen
miteinander mechanisch und elektrisch verbindbar sind, so dass diese
Batteriezellenelemente durch diese Zellenverbindungsmittel parallel
oder seriell verschaltet werden können.
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Solche
Zellenverbindungsmittel sind vorzugsweise im Wesentlichen U-förmige Umgriffselemente. Dabei
weist das Umgriffselement vorzugsweise an seiner Innenseite einen
ersten Kontaktbereich auf, an dem es mit einem Hilfsverbindungsmittel und/oder
einem Verbindungselement einer ersten Zelle mechanisch und elektrisch
verbunden werden kann. Ferner weist das Umgriffselement vorzugsweise
an seiner Außenseite
mindestes einen zweiten Kontaktbereich auf, an dem es mit einem
Hilfsverbindungsmittel und/oder einem Verbindungselement mindestens
einer zweiten Zelle mechanisch und elektrisch verbunden werden kann.
Diese Verbindung ist vorzugsweise eine kraft- und formschlüssige Verbindung.
Es ist auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass vor der Verbindung mit den Zellen mehrere
Zellenverbindungsmittel als Verbindungsschiene miteinander verschweißt werden.
Vorzugsweise umgreift das Umgriffselement den Rand einer Zelle.
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Vorzugsweise
können
durch die Zellenverbindungsmittel mehrere Zellen seriell oder parallel verschaltet
werden, wobei vorzugsweise zumindest ein erstes und ein zweites
Tertiärkontaktelement
eines solchen verschalteten Zellenverbundes nicht als Zellenverbindungsmittel
ausgeführt
sind, um einen äußeren elektrischen
Kontaktabgriff zu bilden.
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Das
Material der stromdurchflossenen Sekundärkontaktelemente, Tertiärkontaktelemente, Verbindungselemente
und Hilfsverbindungsmittel einer Zelle, die bei Entladung der Zelle
zur Anode der Batterie gehören,
ist vorzugsweise Kupfer oder eine Kupferlegierung. Ebenso möglich und
vorzugsweise vorgesehen ist, dass das Material dieser anodischen Teile
Nickel ist oder nickelhaltig ist. Ferner ist vorzugsweise vorgesehen,
dass andere Materialien in den anodischen Teilen zum Einsatz kommen.
Die Materialien dieser anodischen Teile sind vorzugsweise gleich.
Es ist aber auch möglich
und vorzugsweise vorgesehen, dass die Materialien unterschiedlich sind.
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Das
Material der stromdurchflossenen Sekundärkontaktelemente, Tertiärkontaktelemente, Verbindungselemente
und Hilfsverbindungsmittel einer Zelle, die bei Entladung der Zelle
zur Kathode der Batterie gehören,
ist vor zugsweise Aluminium oder eine Aluminiumlegierung. Ferner
ist vorzugsweise vorgesehen, dass andere Materialien in den kathodischen
Teilen zum Einsatz kommen. Die Materialien dieser kathodischen Teile
sind vorzugsweise gleich. Es ist aber auch möglich und vorzugsweise vorgesehen,
dass die Materialien unterschiedlich sind.
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Ein
Verfahren zur Herstellung einer Zelle, insbesondere einer erfindungsgemäßen Zelle
umfasst vorzugsweise die Schritte
- – Verbinden
mindestens eines Primärkontaktelements
mit mindestens einem Sekundärkontaktelement.
- – Gegebenenfalls:
Einklemmen des mindestens einen Primärkontaktelements zwischen mindestens
zwei Sekundärkontaktelementen
- – Anordnen
der Hülleinrichtung
mit dem mindestens einen Sekundärkontaktelement
derart, dass das mindestens eine Sekundärkontaktelement zumindest teilweise
innerhalb der Hülleinrichtung angeordnet
ist.
- – Abdichten
der Hülleinrichtung
im Bereich des Sekundärkontaktelements
mittels mindestens eines Abdichtmittels.
- – Anordnen
mindestens eines Tertiärkontaktelements
an mindestens einem Sekundärkontaktelement.
- – Verbinden
des mindestens einen Tertiärkontaktelements
mit dem mindestens einen Sekundärkontaktelement
durch mindestens ein Verbindungselement.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
in Zusammenhang mit den Figuren. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen
im Folgenden im Wesentlichen gleiche Bauteile.
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1a zeigt
die Schemazeichnung einer Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Zelle
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
ohne Tertiärkontaktelement.
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1b zeigt
die Aufsicht auf ein Tertiärkontaktelement
für die
in 1a dargestellte Zelle gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel.
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1c zeigt
die Schemazeichnung einer Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Zelle
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
bei dem zwei Tertiärkontaktelemente
mit der Zelle verbunden sind.
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2a zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
einer erfindungsgemäßen Zelle
in einem ersten Ausführungsbeispiel,
das gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
ausgeführt
ist.
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2b zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
einer erfindungsgemäßen Zelle
in einem zweiten Ausführungsbeispiel,
das gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
ausgeführt
ist.
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2c zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
einer erfindungsgemäßen Zelle
in einem dritten Ausführungsbeispiel,
das gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
ausgeführt
ist.
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2d zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
einer erfindungsgemäßen Zelle
in einem vierten Ausführungsbeispiel.
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3a zeigt
die Schemazeichnung eines Querschnitts durch drei erfindungsgemäße Zellen
im Bereich des Sekundärkontaktelements
für eine
parallele Verschaltung von erfindungsgemäßen Zellen.
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3b zeigt
die Schemazeichnung eines Querschnitts durch drei erfindungsgemäße Zellen
im Bereich des Sekundärkontaktelements
für eine
serielle Verschaltung von erfindungsgemäßen Zellen.
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3c zeigt
die Schemazeichnung eines Querschnitts eines Tertiärkontaktelements
der erfindungsgemäßen Zelle,
wobei das Tertiärkontaktelement
als Zellenverbindungsmittel ausgebildet ist.
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3d zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch drei Zellen in
Frontansicht im Bereich des Sekundärkontaktelements, für eine serielle
Verschaltung von erfindungsgemäßen Zellen mittels
des in 3c dargestellten Tertiärkontaktelements.
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1a zeigt
die Schemazeichnung einer Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Zelle 1 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
ohne Tertiärkontaktelement.
Die Zelle 1 umfasst eine Hülleinrichtung 2, innerhalb
der nicht sichtbare rechteckige erste und zweite Elektrodenelemente,
getrennt von rechteckigen Trennelementen, im Bereich der Fläche 4 gestapelt
angeordnet sind. Diese ersten und zweiten Elektrodenelemente sind
jeweils mit einem ersten und zweiten Primärkontaktelement mechanisch
und elektrisch verbunden, die im Wesentlichen einen länglich geformten,
rechteckigen Außenumriss
aufweisen, der jeweils im Wesentlichen dem Außenumriss des ersten Sekundärkontaktelements 12a und
des zweiten Sekundärkontaktelements 12b entspricht.
Die ersten Primärkontaktelemente
sind gestapelt übereinander
aus einer der längeren
Seiten des Stapels von Elektroden- und Trennelementen herausgeführt, wobei
die ersten Primärkontaktelemente
im Bereich des ersten Sekundärkontaktelement 12a und
die zweiten Primärkontaktelemente
im Bereich des zweiten Sekundärkontaktelement 12b jeweils
mit diesen Sekundärkontaktelementen
ultraschallverschweißt und
somit fest verbunden sind. Die ersten und zweiten Primärkontaktelemente
und die ersten und zweiten Sekundärkontaktelemente 12a und 12b sind
vollständig
innerhalb der Hülleinrichtung 2 angeordnet. Die
ersten und zweiten Primärkontaktelemente
und die Hülleinrichtung – an ihrer
in 1a sichtbaren Oberseite – weisen ferner Durchbrüche auf,
durch die Hilfsverbindungsmittel 3 geführt sind, die jeweils integral
mit einem Sekundärkontaktelement
verbunden sind. Die Hilfsverbindungsmittel 3 sind in diesem Ausführungsbeispiel
Buchsenelemente, die ein Innengewinde aufweisen, und stehen nach
oben aus der Hülleinrichtung 2 heraus.
Die Hülleinrichtung 2 ist im
Bereich der Hilfsverbindungsmittel 3 hermetisch abgedichtet.
Zudem ist die Hülleinrichtung 2 in
ihrem Randbereich 9 durch Verschmelzen ihrer Hüllinnenschicht
aus Kunststoff hermetisch abgedichtet, so dass ein Eindringen oder
Austreten von Gasen und/oder Flüssigkeit
in den/aus dem Hüllinnenraum ohne
einen Bereich, der als Sollbruchstelle dient, zunächst im
Wesentlichen unmöglich
ist.
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1b zeigt
die Aufsicht auf ein Tertiärkontaktelement 13a, 13b für die in 1a dargestellte Zelle
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel.
Das Tertiärkontaktelement 13a, 13b weist
Durchbrüche 6 auf.
Ferner ist ein Bereich 7 vorgesehen, mittels dem die Zelle
dieses Ausführungsbeispiels
mit weiteren Zellen zu einem Batteriezellenverbund für eine Batterie
oder Sekundärbatterie
verschaltet werden kann. Zu diesem Zweck ist es möglich, dass
das Tertiärkontaktelement
im Bereich 7 Modifikationen wie Aussparungen oder Durchbrüche oder
Hilfseinrichtungen aufweist, die in dieser Figur nicht dargestellt
sind und welche diese Verschaltung vereinfachen.
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1c zeigt
die Schemazeichnung einer Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Zelle
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
bei dem zwei Tertiärkontaktelemente 13a, 13b mit
der Zelle 1 verbunden sind. Die Tertiärkontaktelemente 13a, 13b sind mittels
Verbindungselementen 8 durch Verschrauben mit den Hilfsverbindungsmitteln 3 mechanisch
fest und elektrisch zuverlässig
verbunden. Die Verbindungsmittel 8 sind in diesem Ausführungsbeispiel Bolzenelemente,
die ein Außengewinde
aufweisen und die ferner einen Kopf aufweisen, der nach dem festen
Verschrauben mit dem Innengewinde der Hilfsverbindungsmittel 3 eine
Anpresskraft auf das Tertiärkontaktelement
ausübt,
so dass dieses mit der in 1 dargestellten
Zelle verbunden wird.
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2a zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung 10 einer
erfindungsgemäßen Zelle
in einem ersten Ausführungsbeispiel,
das gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
ausgeführt
ist. Der Teilquerschnitt ist in der Darstellung im Wesentlichen
entlang einer Linie A geführt,
die in 1c durch die Verbindungsmittel 8 eines
Tertiärkontaktelements 13a oder 13b verläuft.
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Das
Sekundärkontaktelement 12a weist Hilfsverbindungsmittel 3 auf,
die Buchsenelemente mit einem nicht gezeigten Innengewinde sind.
Mit dem Sekundärkontaktelement 12a ist
ein Stapel von Primärkontaktelementen 11a der
Länge nach
verbunden, vorzugsweise ultraschallverschweißt. Die Primärkontaktelemente 11a weisen
Durchbrüche 14 auf,
die übereinander
liegen, und durch welche die Hilfsverbindungsmittel 3 nach
oben geführt
sind. Auch die obere Seite 2a der Hülleinrichtung 2 weist Durchbrüche 15 auf,
durch welche die Hilfsverbindungsmittel 3 nach oben aus
der Hülleinrichtung 2 herausgeführt sind.
Ferner sind die Hilfsverbindungsmittel 3 durch die Durchbrüche 16 des
Tertiärkontaktelements 13a geführt. Durch
Verschraubung der Verbindungselemente 8 mit den Hilfsverbindungsmitteln 3 wird
das Tertiärkontaktelement 13a lösbar mit der
Zelle verbunden. In 2a sind zur Vereinfachung der
Darstellung keine Abdichtmittel, wie z.B. O-Ringe, dargestellt,
die um die Hilfsverbindungsmittel 3 herum angeordnet vorgesehen
sein können,
um die Hülleinrichtung 2 im
Bereich der Primär- 11a und Sekundärkontaktelemente 12a zusätzlich abzudichten.
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2b zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung 10 einer
erfindungsgemäßen Zelle
in einem zweiten Ausführungsbeispiel,
das gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
ausgeführt
ist. Bei der in 2a gezeigten ersten bevorzugten
Ausführungsform
ist der Stapel von Primärkontaktelementen 11a mit
nur einem Sekundärkontaktelement 12a verbunden,
welches im Ausführungsbeispiel
der 2a unterhalb der Primärkontaktelemente 11a angeordnet
ist. In der zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung,
deren Ausführungsbeispiel
in 2b gezeigt ist, ist ein oberes Sekundärkontaktelement 22a vorgesehen,
welches oberhalb der Primärkontaktelemente 11a angeordnet
ist. Ferner weist das obere Sekundärkontaktelement 22a Durchbrüche 17 auf,
durch welche die Hilfsverbindungsmittel 3 geführt sind.
Das obere 22a und das untere Sekundärkontaktelement 12a sind
mittels Steckverbindungsmitteln kraftschlüssig fest miteinander verbunden.
Diese Steckverbindungsmittel sind in diesem Ausführungsbeispiel Mikrolamellen,
die an den Innenflächen
der Durchbrüche 17 des
oberen Sekundärkontaktelements 22a und
an den Außenseiten
der Hilfsverbindungsmittel 3 angebracht sind. Auf diese
Weise wird das obere 22a auf das untere Sekundärkontaktelement 12a gepresst
und die dazwischenliegenden Primärkontaktelemente 11a zwischen
den Sekundärkontaktelementen
fest eingeklemmt, wobei eine flächige
elektrische Verbindung zwischen den Primär- und Sekundärkontaktelementen
hergestellt wird. Es ist auch möglich,
dass die Primärkontaktelemente
zusätzlich
mit dem unteren Sekundärkontaktelement 12a und/oder
dem oberen Sekundärkontaktelement 22a ultraschallver schweißt werden.
Das obere Sekundärkontaktelement 22a ist mechanisch
fest und elektrisch mit den Hilfsverbindungsmitteln 3 verbunden.
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2c zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung 10 einer
erfindungsgemäßen Zelle 1 in
einem dritten Ausführungsbeispiel,
das gemäß der zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
ausgeführt
ist. Im Gegensatz zur Darstellung in 2b sind
in 2c Abdichtmittel 24a und 24b dargestellt, welche
die Hülleinrichtung 2 im
Bereich der Sekundärkontaktelemente
abdichten. Das obere Abdichtmittel 24a ist auf der oberen
Seite des oberen Sekundärkontaktelements 22a,
und das untere Abdichtmittel 24b auf der unteren Seite
des unteren Sekundärkontaktelements 12a angeordnet.
Das obere Abdichtmittel 24a weist Durchbrüche 18 auf,
durch welche die Hilfsverbindungsmittel 3 geführt sind.
Das Abdichtmittel 24a und das Abdichtmittel 24b sind
Vorversiegelungsschichten aus Kunststoff, die vor der Montage der
Kontaktelementanordnung mit dem oberen Sekundärkontaktelement 22a und
dem unteren Sekundärkontaktelement 12a fest
verbunden wurden. Nicht dargestellt ist in 2c die
Hüllinnenschicht
der Hülleinrichtung 2 aus
Kunststoff. Diese Kunststoffe werden durch Erhitzen miteinander
verschmolzen, die Hülleinrichtung 2 im
Bereich der Sekundärkontaktelemente
auf diese Weise abgedichtet und die Hülleinrichtung 2 auf
diese Weise fest mit den Sekundärkontaktelementen 12a und 22a verbunden.
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2d zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch die erfindungsgemäße Kontaktelementanordnung
einer erfindungsgemäßen Zelle
in einem vierten Ausführungsbeispiel.
In diesem Ausführungsbeispiel
sind die Hilfsverbindungsmittel 30 separate Teile, die
durch Durchbrüche 25 der
Hülleinrichtung 2 an
deren Unterseite 2b und durch Durchbrüche 26 des unteren
Sekundärkontaktelements 32 geführt sind.
Die Hilfsverbindungsmittel 30 sind Buchsenelemente mit
einem Innengewinde, auf welche die Verbindungs elemente 80 aufgeschraubt
werden, die den Verbindungselementen 8 im Wesentlichen
entsprechen. Dabei sind das untere Sekundärkontaktelement 32 im
Bereich der Durchbrüche 26 und
das obere Sekundärkontaktelement 22a im
Bereich der Durchbrüche 17 vorzugsweise kraftschlüssig mit
dem Hilfsverbindungsmittel 30 verbunden, indem, ähnlich wie
in 2b und 2c, Mikrolamellen
als Steckverbindungsmittel vorgesehen sind. Das untere Sekundärkontaktelement 32 ist ebenso
wie das obere Sekundärkontaktelement 22a mechanisch
fest und elektrisch mit den Hilfsverbindungsmitteln 30 verbunden.
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In
einer anderen Gestaltung der separaten Hilfsverbindungsmittel 30 sind
diese soweit verlängert,
dass diese durch die Durchbrüche
mehrerer gestapelter Zellen 1 geführt werden können, so
dass diese mechanisch fest und lösbar
verbunden werden und elektrisch verschaltet werden können.
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3a zeigt
die Schemazeichnung eines Querschnitts durch drei erfindungsgemäße Zellen
im Bereich des Sekundärkontaktelements
für eine
parallele Verschaltung von erfindungsgemäßen Zellen. Die Zelle 100 weist
im Wesentlichen einen Aufbau auf, der einem der in den 2a, 2b, 2c oder 2d dargestellten
Querschnitt entsprechen kann, wobei aber kein Tertiärkontaktelement
dargestellt ist. Die Hilfsverbindungsmittel 33 stehen aus den
Zellen 100 hervor und bieten Kontaktbereiche, mittels derer
die Zellen 100 verschaltet werden können. Diese Hilfsverbindungsmittel 33 können den Hilfsverbindungsmitteln 3 oder 30 entsprechen.
Sie können
aber auch anders ausgeführt
sein, z.B. als Steckerbuchsen. Für
eine parallele Verschaltung von Zellen 100 werden z.B.
die als Anoden ausgebildeten Hilfsverbindungsmittel 33 übereinander
angeordnet.
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In 3b werden
für eine
serielle Verschaltung von Zellen 100 die als Anoden ausgebildeten Hilfsverbindungsmittel 33 im
Wechsel mit den als Katho den ausgebildeten Hilfsverbindungsmitteln 34 übereinander
angeordnet, indem die Zellen 100 um 180° in ihrer Hauptebene rotiert
werden.
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3c zeigt
die Schemazeichnung eines Querschnitts eines Tertiärkontaktelements
der erfindungsgemäßen Zelle,
wobei das Tertiärkontaktelement
als Zellenverbindungsmittel 40 ausgebildet ist. Das Zellenverbindungsmittel 40 ist
ein im Wesentlichen U-förmiges
Umgriffselement. Dieses Zellenverbindungsmittel weist eine Innenseite 41 und
eine Außenseite 45 auf.
Schematisch dargestellt sind Kontaktbereiche 42, 43 und 44,
mit denen ein elektrischer Kontakt zwischen den Hilfsverbindungsmitteln
benachbarter Zellen 100 hergestellt werden kann. Diese
elektrischen Kontakte können
z.B. durch Steckverbindungen verwirklicht sein, die gleichzeitig
eine feste mechanische Verbindung der Zellen sicherstellen. Es ist
aber auch möglich,
dass das Zellenverbindungsmittel 40 zumindest teilweise
durch Verbindungselemente, z.B. die Verbindungselemente 8 oder 80,
mit den Hilfsverbindungsmitteln und somit mit den Zellen 100 verbunden
wird.
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3d zeigt
die Schemazeichnung eines Teilquerschnitts durch drei Zellen in
Frontansicht im Bereich des Sekundärkontaktelements, für eine serielle
Verschaltung von erfindungsgemäßen Zellen
gemäß 3b mittels
des in 3c dargestellten Tertiärkontaktelements,
das als Zellenverbindungselement 40 ausgeführt ist.
Dabei werden die Zellenverbindungselemente 40 durch die
mechanisch feste und elektrische Kontaktierung in den Kontaktbereichen 42 und 44 miteinander
mechanisch und elektrisch verbunden, und auf diese Weise die Zellen 100 mechanisch
fest miteinander verbunden und elektrisch verschaltet.