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Die Erfindung betrifft einen Warenständer zum Lagern und Zurschaustellen von Gegenständen, insbesondere von handelbaren Waren, mit einer sich entlang einer Hochachse erstreckenden Ständerstruktur, die mehrere übereinander angeordnete Fächer aufweist, deren Böden jeweils eine Lagerfläche für die Waren bilden.
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Warenständer mit übereinander angeordneten Fächern (
FR 2 679 521 A1 ,
US 4 311 100 A ) kommen bevorzugt bei Verkaufsstellen wie Warenhäusern, so genannten Supermärkten oder Baumärkten zum Einsatz, insbesondere an Orten, wo größere Verkaufsflächen zur Verfügung stehen. Bei solchen Anwendungen können derartige Warenständer, anstelle von fest eingebauten Warenregalen, an besonders interessanten Stellen der Verkaufsflächen aufgestellt werden, wo sie besonders gut im Blickfeld der sich im Verkaufsraum bewegenden Kunden liegen.
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Für einen derartigen Einsatz müssen die Warenständer besondere Eigenschaften aufweisen. So muss die Ständerstruktur ausreichend standfest sein, um auch ohne eine Regalanbindung frei aufstellbar zu sein. Trotz der hierfür zu fordernden Strukturfestigkeit soll der Warenständer leichtgewichtig und ohne Schwierigkeiten transportierbar sein.
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Aus der
US 4 949 851 A ist ein Warenständer zum Lagern und zum Zurschaustellen von handelbaren Waren bekannt, der entlang einer Hochachse der Ständerstruktur mehrere übereinander angeordnete Fächer aufweist. Hierbei bilden die Böden der Fächer jeweils eine Lagerfläche für die Waren und die Ständerstruktur ist mit einer äußeren schalenartigen Tragstruktur sowie mit einer darin befindlichen inneren stegartigen Tragstruktur versehen, wobei beim Aufstellen des Warenständers die innere und die äußere Tragstruktur derart eine Relativbewegung zueinander ausführen, dass die zwischen äußerer und innerer Tragstruktur bewegbar angeordneten Böden in ihre horizontal verlaufende Gebrauchsstellung für die Warenbeschickung gelangen.
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Der
US 4 151 803 A ist ein Warenständer entnehmbar, bei dem die äußere schalenartige Tragstruktur aus einer Rückwand sowie an dieser angeordneten zwei Seitenwänden gebildet ist. Die einzelnen Fächer sind jeweils rechteckförmig ausgebildet und weisen an ihrem der Rückwand der äußeren Tragstruktur zugeordneten Rand einen abklappbaren Randbereich auf, der durch Kleben mit der Rückwand der äußeren Tragstruktur verbindbar ist. Zur Abstützung der Fächer an ihrem der Vorderseite der äußeren Tragstruktur zugewandten Rand ist zwischen den Seitenwänden der äußeren Tragstruktur jeweils ein Seil als innere Tragstruktur gespannt, das das jeweilige Fach untergreift und abstützt. Als Material für den dahingehenden Warenständer ist insbesondere Wellpappe vorgesehen.
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Aus der
US 5 826 732 A ist ein Warenständer bekannt, mit einer Tragstruktur mit vier, voneinander verschiedenen Seitenwänden, wobei in einer Seitenwand unter Bildung mehrerer übereinander angeordneter Fächer Wandteile, zumindest teilweise ausgeschnitten sind, die Böden als Lagerflächen ausbilden. Zur Bildung von Zugangsöffnungen für den Erhalt der jeweiligen Ware sind in die Tragstruktur Wandteile ausgeschnitten, die am Randbereich der jeweiligen Zugangsöffnung schwenkbar angeordnet sind und die die jeweiligen Böden ausbilden. Der jeweilige Boden weist dabei in etwa mittig eine Knick- oder Faltlinie auf, die in einem zusammengelegten, ebenen Zustand des Warenständers platzsparend das Aufeinanderlegen von zwei Bodenteilen eines jeden Bodens ermöglichen (
8), wobei in der eigentlichen Funktionsstellung (
2) des Warenständers dieser aufgeklappt oder aufgespannt, die vorzugsweise horizontale Ausrichtung der zwei Bodenteile des jeweiligen Bodens erlaubt, um dergestalt den jeweiligen Boden mit der Ware versehen zu können. Damit lässt sich der bekannte Warenständer ohne mit einer handelbaren Ware versehen zu sein, in der Art einer ebenen Platte platzsparend transportieren und am Ort der Warenbeschickung entsprechend schnell in seine Funktionsstellung aufspannen; allein was die Anforderungen an eine hohe Strukturfestigkeit und hohe Tragfähigkeit bei geringem Einsatzgewicht anbelangt, lässt die bekannte Lösung noch Wünsche offen.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, einen Warenständer zur Verfügung zu stellen, der den erwähnten Anforderungen in besonderem Maße gerecht wird, insbesondere trotz leichtgewichtigem Aufbau eine hohe Strukturfestigkeit sowie Tragfähigkeit aufweist.
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Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch einen Warenständer gelöst, der die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Dadurch, dass bei dem erfindungsgemäßen Warenständer die Ständerstruktur mindestens mit einer äußeren Tragstruktur und mit mindestens einer darin befindlichen inneren Tragstruktur versehen ist, und die innere Tragstruktur Böden aufweist, wobei die innere und die äußere Tragstruktur einstückige Bestandteile eines ebenen Flächenzuschnittes, insbesondere aus Wellpappenmaterial, sind oder aus verschiedenen Teilen, insbesondere aus Wellpappe, bestehen, die vor Ingebrauchnahme des Warenständers klebend miteinander verbunden sind, und wobei die äußere Tragstruktur zur Bildung der Zugangsöffnungen ausgeschnittene Wandteile aufweist, die am Randbereich der jeweiligen Zugangsöffnung schwenkbar angeordnet und in der Funktionsstellung an die Böden der inneren Tragstruktur anlegbar sind, ist die für die Standfestigkeit erforderliche Strukturfestigkeit ohne weiteres erreicht, selbst wenn leichtgewichtige und kostengünstige Werkstoffe für die Tragstrukturen benutzt werden. Demgemäß ergeben sich die weiteren Vorteile einer einfachen Lagerung und Transportmöglichkeit für den Warenständer.
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Die äußere Tragstruktur weist zur Bildung der Zugangsöffnungen ausgeschnittene Wandteile auf, die am Randbereich der jeweiligen Zugangsöffnung schwenkbar angeordnet und in der Funktionsstellung an die Böden der inneren Tragstruktur anlegbar sind. Dabei bilden die ausgeschnittenen Wandteile der äußeren Tragstruktur keine Abfallstücke, sondern eine die Tragfähigkeit der Böden verstärkende Auflage derselben, die an der Schwenkstelle an der äußeren Tragstruktur abgestützt ist.
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Lagerung und Transport gestalten sich besonders einfach und vorteilhaft, da die äußere Tragstruktur in Nichtgebrauchsstellung, d. h. vor Fertigstellung des Gesamtsystems, zusammengelegt ist und in ihrer Funktionsstellung einen Aufnahmeraum aufspannt, in den die innere Tragstruktur von einer hochgeklappten Nichtgebrauchsstellung in eine abgeklappte Funktionsstellung bringbar ist, in der die Böden den Aufnahmeraum quer zur Hochachse durchgreifen.
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Bei solchen Ausführungsbeispielen, bei denen die innere Tragstruktur eine hochgeklappte Nichtgebrauchsstellung einnehmen kann, lassen sich sowohl die äußere Tragstruktur als auch die innere Tragstruktur in ihrer Nichtgebrauchsstellung zu einer im großen Ganzen flächigen Gestalt zusammenlegen, wobei äußere Tragstruktur und innere Tragstruktur in einer Ebene gestreckt sein können oder mit aneinander angefalteten Wandteilen zusammengelegt sein können. Lagerung und Transport gestalten sich somit äußerst einfach und bequem, weil bei der Nichtgebrauchsstellung lediglich ein äußerst geringer Raumbedarf erforderlich ist.
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Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind die Böden der inneren Tragstruktur mittels einer von Hand betätigbaren Steuerhilfe von ihrer Nichtgebrauchsstellung in die Funktionsstellung und umgekehrt klappbar. Aufbau und Abbau des Gesamtsystems sind daher einfach und bequem durchführbar.
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Die Anordnung kann so getroffen sein, dass die äußere Tragstruktur bei der Funktionsstellung eine turmartige Kastenform rechteckigen Querschnitts bildet, deren einander gegenüberliegende Wände zueinander parallele Ebenen definieren. Eine derartige Turmbauweise mit mehreren übereinander liegenden Böden bietet bei entsprechend geringer, erforderliche Grundfläche eine verhältnismäßig große Lagerfläche (Gesamtfläche der Böden) für das Aufstellen der Waren.
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In dem ebenen Flächenzuschnitt, der beispielsweise aus Wellpappenmaterial besteht, kann die äußere Tragstruktur durch vier Flächenstücke gebildet sein, die aneinander angrenzen und über Rilllinien miteinander verbunden sind, die parallel zur Hochachse verlaufende Faltachsen bilden, wobei in Aufeinanderfolge ein erstes Flächenstück die Rückwand der Kastenform, ein zweites, angrenzendes Flächenstück eine Seitenwand, ein daran angrenzendes drittes Flächenstück die die Zugangsöffnungen aufweisende Vorderwand und ein viertes daran angrenzendes Flächenstück die übrige Seitenwand bilden.
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Hierbei können die zur Bildung der Zugangsöffnungen in der Vorderwand ausgeschnittenen Wandteile über je eine zur Hochachse senkrecht verlaufende Rilllinie mit dem dritten Flächenstück des Flächenzuschnittes, also der Vorderwand, schwenkbar verbunden sein.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen kann ein einziger Flächenzuschnitt nicht nur zur Bildung der äußeren Tragstruktur vorgesehen sein, sondern zugleich auch der Bildung der inneren Tragstruktur dienen, wobei die innere Tragstruktur in dem ebenen Flächenzuschnitt durch ein fünftes, ein sechstes und ein siebtes Flächenstück gebildet ist, die aneinander angrenzen und jeweils über Rilllinien miteinander verbunden sind, die parallel zur Hochachse verlaufen und wiederum entsprechende Faltachsen bilden.
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Alternativ kann jedoch bei einer Ständerstruktur, bei der die innere und die äußere Tragstruktur aus verschiedenen Teilen bestehen, die Anordnung auch so getroffen sein, dass die Böden der inneren Tragstruktur einerseits an einem Tragrahmen und andererseits an einer gegenüberliegenden Innenwand der äußeren Tragstruktur jeweils gelenkig angebracht sind, wobei der Tragrahmen als Steuerhilfe für die Klappbewegungen der Böden innerhalb des Aufnahmeraumes auf einer Bewegungsbahn bewegbar ist, die Bewegungskomponenten in Richtung der Hochachse und quer zur Hochachse aufweist. Durch, bezogen auf die Hochachse, nach oben und zur Seite hin erfolgendes Bewegen des Tragrahmens lassen sich somit die Böden zwischen hochgeklappter Nichtgebrauchsstellung und abgeklappter Funktionsstellung bewegen, wobei in der Nichtgebrauchsstellung die Böden an den Tragrahmen angelegt sind, der, zusammen mit den Böden, an die betreffende Wand der äußeren Tragstruktur anlegbar ist. Für Lagerung und Transport lassen sich somit auch bei solchen Ausführungsbeispielen sowohl die äußere Tragstruktur als auch die innere Tragstruktur in ihrer Nichtgebrauchsstellung zu einer im großen Ganzen flächigen Gestalt zusammenlegen.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im Einzelnen erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Schrägansicht eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Warenständers, wobei die Funktionsstellung dargestellt ist, sich jedoch ein die unterste Zugangsöffnung der Vorderwand bildendes, ausgeschnittenes Wandteil noch in einer nach außen umgelegten Position, d. h. vor dem Schwenken nach einwärts und dem Auflegen auf den zugeordneten Boden, befindet;
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2 eine Draufsicht des Flächenzuschnittes aus Wellpappe, aus dem durch Falten das Ausführungsbeispiel von 1 mit äußerer Tragstruktur und innerer Tragstruktur einstückig gebildet ist;
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3 eine perspektivische Darstellung des Flächenzuschnittes von 2, wobei jedoch ein beginnender Arbeitsschritt der Fertigstellung gezeigt ist, bei dem Faltvorgänge erst teilweise durchgeführt sind;
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4 eine der 1 ähnliche perspektivische Schrägansicht eines abgewandelten Ausführungsbeispieles des Warenständers, wobei die Funktionsstellung gezeigt ist, in der Vorderwand ausgeschnittene, die Zugangsöffnungen bildende Wandteile, jedoch noch nicht nach innen zur Auflage über die zugeordneten Böden umgelegt gezeigt sind, und
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5 eine der 4 ähnliche Ansicht, wobei die innere Tragstruktur in einer nur teilweise hochgeklappten Zwischenstellung zwischen Nichtgebrauchsstellung und Funktionsstellung gezeigt ist.
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1 bis 3 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel des Warenständers, bei dem, siehe 1, die Ständerstruktur eine turmartige Gestalt mit rechteckförmiger Grundfläche besitzt, wobei die als Ganzes mit 1 bezeichnete äußere Tragstruktur bei der Funktionsstellung einen inneren Aufnahmeraum aufspannt, der durch eine Rückwand 3, eine gegenüberliegende Vorderwand 5, eine in der 1 linksseitig gelegene Seitenwand 7 und eine dieser gegenüberliegende zweite Seitenwand 9 begrenzt ist. Einander gegenüberliegende Wände erstrecken sich in zueinander parallelen Ebenen entlang der Hochachse der turmartigen Ständerstruktur. Bei dem Beispiel von 1 bis 3 befindet sich innerhalb der äußeren Tragstruktur 1 eine innere Tragstruktur 11, die in dem Aufnahmeraum drei übereinander liegende Fächer bildet, deren Böden 13 bei der Funktionsstellung eine im Wesentlichen horizontale, d. h. zur Hochachse senkrecht verlaufende Ebene bilden. In 1 ist von den Böden 13 lediglich der Boden 13 des untersten Faches sichtbar, weil das dem untersten Boden 13 zugeordnete, aus der Vorderwand 5 ausgeschnittene Wandteil 15, welches die Zugangsöffnung 17 für das unterste Fach bildet, in 1 in einer nach außen weggeklappten Position gezeigt ist, während bei den darüber liegenden Fächern das entsprechende Wandteil 15, welches die jeweilige Zugangsöffnung 17 für diese Fächer bildet, jeweils nach innen geschwenkt und auf den betreffenden Boden 13 aufgelegt ist, sodass dieser bei den beiden oberen Fächern nicht zu sehen ist.
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Anhand der 2 und 3 wird der Aufbau des Ausführungsbeispieles näher erläutert. 2 zeigt den einteiligen Flächenzuschnitt 2 in gestrecktem, ebenem Ausgangszustand. Durch entsprechendes Falten und durch Ausbildung einiger Klebestellen ist die gesamte Ständerstruktur, d. h. einschließlich äußerer Tragstruktur 1 und innerer Tragstruktur 11, einstückig ausbildbar. Wie am besten aus 2 zu ersehen ist, sind die die äußere Tragstruktur bildenden Wände 3, 5, 7 und 9 jeweils rechteckförmige Flächenstücke, die über entlang der Hochachse verlaufende Rilllinien 19, 21 und 23 miteinander verbunden sind, an denen der Flächenzuschnitt 2 faltbar ist. Dabei ist die Rilllinie 19 zwischen linksseitiger Seitenwand 7 und Vorderwand 5 breiter als die übrigen Rilllinien ausgeführt, weil beim fertig gefalteten Zustand (Funktionsstellung der äußeren Tragstruktur 1) die Seitenwand 7 Teile der inneren Tragstruktur 11 überliegt, wie nachstehend noch dargelegt. In der Vorderwand 5 sind die die Zugangsöffnungen 17 für die Fächer bildenden Wandteile 15 so frei geschnitten, dass sie über senkrecht zur Hochachse verlaufende Rilllinien 25 mit der Vorderwand 5 zusammenhängen. Diese Rilllinien bilden Schwenkstellen, um die die Wandteile 15 aus der in 1 beim untersten Fach gezeigten Schwenkstellung nach innen in den Aufnahmeraum hinein geschwenkt werden können, sodass sie als Verstärkungsauflage auf den betreffenden Böden 13 aufliegen.
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Wie bereits erwähnt, befindet sich auch die innere Tragstruktur 11 am Flächenzuschnitt von 2. Dabei grenzt ein erstes Flächenstück, das bei der Funktionsstellung eine Zwischenwand 27 bildet, über eine weitere Rilllinie 29 an die Rückwand 3 an. Die Rilllinie 29 erstreckt sich ebenfalls entlang der Hochachse. Sämtliche bis hier beschriebenen Flächenstücke des Flächenzuschnittes 2 bilden am unteren Ende einen geraden Basisrand 31, der die Standfläche der Ständerstruktur bildet. An die Zwischenwand 27 schließt sich über eine weitere Rilllinie 33 ein weiteres Flächenstück 35 an, in dem die Böden 13 ausgeschnitten sind. Jeder Boden 13 besteht aus einem Hauptteil 37, dessen Form und Fläche der Lagerfläche entspricht, die im Aufnahmeraum für den in Funktionsstellung befindlichen Boden 13 zur Verfügung steht. An das Hauptteil 37 schließt sich über eine Perforationslinie 39, die eine Scharnierstelle bildet, ein Endrand 41 an. Dieser schmiegt sich, indem er über die Perforationslinie 39 relativ zur Ebene des Hauptteiles 37 um 90° schwenkt, an die Innenseite der Rückwand 3 an, wenn beim Fertigzustand die Böden 13 aus der hochgeklappten Nichtgebrauchsstellung, in der sie, wie 2 zeigt, in der Ebene des Flächenzuschnittes 2 liegen, in die Funktionsstellung abgeklappt werden.
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Um dies zu ermöglichen sind die Böden 13 in dem Flächenstück 35 zum einen längs der Trennlinien 43 freigeschnitten, hängen andererseits jedoch über Perforationslinien 45 mit dreieckförmigen Teilabschnitten 47 des Flächenstückes 35 zusammen, wobei die Perforationslinien 45 jeweils Scharnierstellen bilden. Die dreieckförmigen Teilabschnitte 47 wiederum hängen über eine Rilllinie 49 mit einem in Richtung der Hochachse verlaufenden Steuerschieber 51 zusammen.
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Um die Tragstrukturen 1 und 11 in den Fertigzustand zu bringen, wird das Flächenstück 35 um die Rilllinie 33 auf die Zwischenwand 27 umgelegt, und es werden die Teilabschnitte 47, die über die Perforationslinien 45 jeweils an das Hauptteil 37 eines Bodens 13 angrenzen, mit der Zwischenwand 27 verklebt. Sodann werden die Böden 13 um die Perforationslinien 45 aus der Ebene der Zwischenwand 27 senkrecht hochgestellt. Der Steuerschieber 51 weist dreieckige, seitliche Fortsätze 53 auf, die ebenfalls über Perforationslinien 45 an die betreffenden Böden 13 angrenzen. Die Fortsätze 53 werden um die Perforationslinien 45 wiederum so umgelegt, dass sie in zu den Abschnitten 47 parallelen Ebenen verlaufen, jedoch über die Oberseite der Böden 13 vorstehen. Sodann wird der Steuerschieber 51 um die Rilllinie 49 auf die Fortsätze 53 umgelegt. Bei dieser Konfiguration führt die Verschiebebewegung des Steuerschiebers 51 zu einer Klappbewegung der Böden 13 um die Perforationslinien 45 zwischen betreffendem Boden 13 und Flächenabschnitt 47, d. h. relativ zur Zwischenwand 27, mit der die Flächenabschnitte 47 über die Rilllinie 33 zusammenhängen.
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Um die Ständerstruktur zu vervollständigen, wird die äußere Tragstruktur 1 um die innere Tragstruktur 11 umgelegt, d. h. linksseitige Seitenwand 7, Vorderwand 5, rechtsseitige Seitenwand 9 und Rückwand 3 werden um ihre Rilllinien 23 jeweils so gefaltet, dass die linksseitige Seitenwand 7 auf der Außenseite der Zwischenwand 27 zu liegen kommt, d. h. auf der Seite der Zwischenwand 27, die der den Klappmechanismus der Böden der inneren Tragstruktur aufweisenden Seite, die in 2 sichtbar ist, entgegengesetzt ist. Da die Seitenwand 7 die Außenseite der Zwischenwand 27 übergreift, ist die Rilllinie 19, wie bereits angedeutet, breiter als die übrigen Rilllinien, um die Breite des Aufnahmeraumes um die Materialstärke der Zwischenwand 27 zu vergrößern. Nach Verkleben dieser Außenseite der Zwischenwand 27 mit der Innenseite der linksseitigen Seitenwand 7 bilden äußere Tragstruktur 1 und innere Tragstruktur 11 eine Ständerstruktur guter Strukturfestigkeit, selbst wenn dünnwandiges Wellpappenmaterial benutzt wird. Die aus der Vorderwand 5 ausgeschnittenen Wandteile 15 können auf die Oberseite der Böden 13 nach innen geklappt werden, nachdem durch Verschieben des Steuerschiebers 51 die Böden 13 in ihre horizontale Funktionsstellung gebracht sind. Die übereinander liegenden Fächer des Warenständers sind somit über die gebildeten Zugangsöffnungen 17 für das Platzieren von Waren oder die Entnahme von Waren zugänglich.
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4 und 5 verdeutlichen ein Ausführungsbeispiel, bei dem äußere Tragstruktur 1 und innere Tragstruktur 11 nicht aus einem einteiligen Flächenzuschnitt, sondern aus gesonderten Zuschnitten gebildet sind. Die äußere Tragstruktur 1 kann als einen turmartigen Kasten bildendes Bauteil aus einem Flächenzuschnitt gebildet sein, wie er in 2 durch die in der Figur rechts gelegenen vier Flächenstücke gebildet ist, nämlich die Rückwand 3, eine Seitenwand 9, die Vorderwand 5 und die weitere Seitenwand 7. In entsprechender Weise können Zugangsöffnungen 17 durch ausgeschnittene Wandteile 15 der Vorderwand 5 gebildet sein. Wie die 4 und 5 zeigen, weist die innere Tragstruktur 11 einen Tragrahmen 57 auf, der seitliche Längsholme 59 besitzt, die entlang der Hochachse verlaufen und horizontale Rahmenteile 61 besitzen, an denen Böden 13 an einem Ende 63 schwenkbar gelagert sind. Das in den 4 und 5 nicht sichtbare, gegenüberliegende Ende der Böden 13 ist mit der Innenseite der Seitenwand 7 gelenkig verbunden.
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Wie der Vergleich der 4 und 5 zeigt, hat der Tragrahmen 57 gleichzeitig die Funktion des Steuerschiebers, indem er mit einer vertikal und zur Seite verlaufenden Bewegung, siehe 5, eine Klappbewegung der Böden 13 bewirkt. Wenn die äußere Tragstruktur 1 zu einer flächigen Gestalt zusammengelegt ist und die innere Tragstruktur 11 mit hochgeklappten Böden 13 in der Nichtgebrauchsstellung ist, bildet das Gesamtsystem ebenfalls eine im Ganzen flächige Gestalt und kann daher in so zusammengelegter Form einfachgelagert und transportiert werden. Die innere Tragstruktur 11 kann, ebenso wie die äußere Tragstruktur 1, aus je einem ebenen Flächenzuschnitt, beispielsweise aus Wellpappe, gebildet sein. Die schwenkbare Verbindung zwischen Innenseite der Seitenwand 7 und betreffendem Boden 13 kann auch erst am Einsatzort, beispielsweise durch Verkleben eines über eine Rilllinie mit dem Boden 13 zusammenhängenden Verbindungsteiles, erfolgen, sodass äußere Tragstruktur 1 und innere Tragstruktur 11 vor der Fertigstellung des Warenständers auch getrennt in zusammengelegter flacher Form gelagert, transportiert und gehandhabt werden können.