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Hintergrund der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine Schneid- oder Raspelvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik ist die Küchenmaschine MK5 der Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH bekannt, in deren Schüssel eine Schneid- oder Raspelscheibe einsetzbar ist, die in der Schüssel schnell rotierend angetrieben werden kann, um z. B. Gemüse in Scheiben oder Streifen zu schneiden. Die Scheiben bzw. Streifen, die unten aus der Schneid- bzw. Raspelscheibe austreten, werden in der Schüssel gesammelt. Die Schneid- bzw. Raspelscheibe wird mit einem Deckel abgedeckt, der auf einer Oberseite mit einem Doppelschacht ausgestattet ist, durch den das Schneidgut von oben zugeführt werden kann. Der Doppelschacht setzt sich auf der Unterseite des Deckels in einem ca. 1,5 cm langen Vorsprung fort, um das Schneidgut möglichst nahe an die Schneid- bzw. Raspelscheibe heranzuführen und so sicherzustellen, dass es nicht zwischen Deckel und Scheibe seitlich ausweicht, bevor es die Scheibe erreicht. Außerdem ist der Deckel auf seiner Unterseite mit einem ca. 1,8 cm hohen ringförmigen Vorsprung versehen, der bei aufgesetztem Deckel den Umfang der Schneid- bzw. Raspelscheibe umschließt, um zu verhindern, dass Schneidgut von der Oberfläche der Scheibe an der Scheibe vorbei über ihren Rand in die Schüssel fällt. Um zu vermeiden, dass die Schneid- bzw. Raspelscheibe durch die Kraft, mit der von oben Schneidgut zugeführt wird, verbogen wird, ist ein Stützkreuz vorgesehen, das mit der Scheibe mitrotiert und die Scheibe an ihrem Rand abstützt.
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Außerdem ist die Küchenmaschine MUM4 der Bosch- und Siemens Hausgeräte GmbH bekannt, bei der die Scheibe von stationären Vorsprüngen unterstützt wird, die von einem stationären Ring, der die Scheibe umschließt, nach innen unter die Scheibe reichen.
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Aus der Patentschrift
US 4 194 697 A ist eine Küchenmaschine zur Nahrungsmittelverarbeitung bekannt, die einen Motor zum Betreiben eines rotierbaren Schneidewerkzeugs mit einem flachen Plattenbereich und einer Klinge, die daraus hervorsteht, aufweist. In eine äußere Mixschüssel kann eine innere Zusatzschüssel eingesetzt werden.
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Die deutsche Patentschrift
DD 155 803 B offenbart ein Rohkostgerät mit einem deckelförmigen, und offenen Gehäuse, das auf eine Schüssel aufsetzbar und mit einer drehbaren und herausnehmbaren Reibscheibe ausgestattet ist. Durch einen Stopferschacht kann der Reibscheibe zu reibendes Gut zugeführt werden. Der Schacht reicht dicht an die Oberfläche der Reibscheibe heran und schließt bündig mit der der Reibscheibe zugewandten Deckelseite ab.
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Aus den Patentschriften
US 4 113 188 A und
US 3 985 304 A ist eine Küchenmaschine mit einer Schüssel bekannt und einem auf die Schüssel aufsetzbaren Deckel, der ein rotierendes Werkzeug abdeckt. Der Deckel weist auf seiner dem Werkzeug zugewandten Seite einen das Werkzeug umschließenden Vorsprung und auf der vom Werkzeug abgewandten Seite einen Schacht auf, mit dem durch den Deckel hindurch Schneidgut dem Werkzeug zugeführt werden kann.
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Die Patentschrift
US 4 921 174 A offenbart ein an einem Griff festhaltbares Küchengerät mit einer Welle, an die an eine Drehscheibe zum Bearbeiten von Lebensmittels aufsetzbar ist und einer über die Scheibe auf das Küchengerät aufsetzbaren Abdeckung mit einem Zuführschacht für die zu bearbeitenden Lebensmittel und einen Abführschacht zum Abführen der bearbeiteten Lebensmittel.
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Schließlich offenbart das Patent
US 6 220 535 B1 ein System zum Vorbereiten geschnittenen Gemüses am Verbrauchsort. Das System umfasst mehrere mit Gemüse vorbefüllte zylinderförmige Behälter, die in ihrem unteren Bereich mit einem drehbaren Schneidwerkzeug ausgestattet sind. Durch einen Schlitz im Behälter auf der Höhe des Werkzeugs kann letzteres von außen angetrieben werden. Der Behälter wird so über einer Schüssel positioniert, dass beim Betrieb des Werkzeugs geschnittenes Gemüse in die Schüssel fällt. Bei Nichtgebrauch kann die Unterseite des zylinderförmigen Behälters mit einem Deckel abgedeckt werden.
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Der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe
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Bei bekannten Schneid- oder Raspelvorrichtungen kann es nachteilig sein, dass Schneidgut von der Oberfläche der Schneid- oder Raspelscheibe an der Scheibe vorbei über den Rand der Schüssel fällt. Es ist eine Aufgabe der Erfindung, diesen Nachteil des Stands der Technik zu überwinden.
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Erfindungsgemäße Lösung
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Zur Lösung der Aufgabe lehrt die Erfindung eine Schneid- oder Raspelvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Der Ring kann dazu beitragen, dass Schneidgut daran gehindert wird, von der Oberfläche der Scheibe an der Scheibe vorbei über ihren Rand in die Schüssel zu fallen. Durch das Ineinandergreifen des Rings und des ringfömigen Vorsprungs des Deckels kann insbesondere verhindert werden, dass Schneidgut über den oberen Rand des Rings in die Schüssel gelangt. Außerdem kann der Ring auf diese Weise zentriert werden.
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Bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung
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Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Vorzugsweise setzt sich der Schacht auf der im Gebrauch der Schneid- bzw. Raspelscheibe zugewandten Seite des Deckels um weniger als 7 mm, besonders vorzugsweise weniger als 5 mm, besonders vorzugsweise weniger als 3 mm fort. Anspruch 4 schließt auch eine besonders bevorzugte Ausführung der Erfindung ein, bei der sich der Schacht auf der im Gebrauch der Schneid- bzw. Raspelscheibe zugewandten Seite des Deckels nicht fortsetzt. Mit anderen Worten, der Schacht erstreckt sich nur auf der im Gebrauch von der Schneid- bzw. Raspelscheibe abgewandten Seite des Deckels.
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Die Deckelfläche ist vorzugsweise wenigstens in einem an die Öffnung angrenzenden Bereich soweit in Richtung des vorgesehenen Orts der Schneid- bzw. Raspelscheibe abgesenkt, dass sie beim Gebrauch auf weniger als 1,2 cm an den höchsten Punkt der Scheibe heranreicht. Dies kann dazu beitragen dass Schneidgut möglichst nahe an die Schneid- bzw. Raspelscheibe herangeführt wird, um sicherzustellen, dass es nicht zwischen und Deckel und Scheibe seitlich ausweicht, bevor es die Scheibe erreicht. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass die Absenkung der Deckelfläche die Fortsetzung des Schachts wenigstens teilweise ersetzen kann.
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Vorzugsweise ist die Deckelfläche nur zum Teil abgesenkt. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Deckelfläche in einem an die Öffnung angrenzenden Bereich stärker abgesenkt ist, als in einem anderen Bereich der Deckelfläche, der vom Zentrum des Deckels gleich weit entfernt ist, wie der an die Öffnung angrenzende Bereich. In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Deckelfläche in einem an die Öffnung angrenzenden Bereich stärker abgesenkt ist, als in einem bezüglich der Mitte des Deckels diesem Bereich gegenüberliegender Bereich der Deckelfläche.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weist die Deckelfläche einen ringförmigen Vorsprung auf der im Gebrauch der Schneid- bzw. Raspelscheibe zugewandten Seite des Deckels im Bereich des Rands der Schneid- bzw. Raspelscheibe auf. Dieser Vorsprung kann dazu beitragen, dass Schneidgut daran gehindert wird, von der Oberfläche der Scheibe an der Scheibe vorbei über ihren Rand in die Schüssel zu fallen. Vorzugsweise ist die Deckelfläche wenigstens in einem Bereich zwischen einem Randabschnitt der Öffnung, der dem ringförmigen Vorsprung zugewandt ist, und dem der Öffnung benachbarten Abschnitt des ringförmigen Vorsprungs so weit abgesenkt, dass sie beim Gebrauch auf weniger als 1,2 cm an den höchster Punkt der Scheibe heranreichen kann. Hierdurch kann insbesondere die Tiefe des durch die Fortsetzung des Schachts und den ringförmigen Vorsprung gebildeten Vorsprungs verringert oder ein solcher Spalt sogar ganz vermieden werden, wenn die Absenkung die Fortsetzung des Schachts in diesem Bereich ersetzt.
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Die Deckelfläche ist vorzugsweise wenigstens in einem Bereich zwischen einem Randabschnitt der Öffnung, der vom ringförmigen Vorsprung abgewandt ist, und dem der Öffnung benachbarten Abschnitt des ringförmigen Vorsprungs soweit abgesenkt, dass sie beim Gebrauch auf weniger als 1,2 cm an den höchsten Punkt der Schneid- bzw. Raspelscheibe heranreichen kann. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass die Absenkung der Deckelfläche die Fortsetzung des Schachts teilweise oder sogar ganz ersetzten kann. Bei den vorstehenden Ausführungen mit abgesenktem Deckel reicht die Deckelfläche im abgesenkten Bereich beim Gebrauch besonders vorzugsweise auf weniger als 1 cm, besonders vorzugsweise weniger als 7 mm, besonders vorzugsweise weniger als 5 mm, besonders vorzugsweise ca. 2 mm an den höchsten Punkt der Scheibe heran.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ragt der ringförmige Vorsprung weniger als 2 cm aus der Unterseite der Deckelfläche heraus. Vorzugsweise ragt er beim Gebrauch weniger als 1,5 cm, besonders vorzugsweise weniger als 1,2 cm, besonders vorzugsweise auf weniger als 1 cm, besonders vorzugsweise weniger als 7 mm, besonders vorzugsweise weniger als 5 mm, besonders vorzugsweise ca. 4 mm aus der Unterseite der Deckelfläche heraus.
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Vorzugsweise ist die Deckelfläche auf der im Gebrauch der Schneid- bzw. Raspelscheibe zugewandten Seite mit einer zentralen Nabe zur Lagerung des Endes der Antriebswelle versehen. Hierdurch kann ein gegenseitiges Zentrieren von Deckel und Antriebswelle erreicht werden. Außerdem weist der Deckel vorzugsweise einen Verschlussmechanismus auf, um ihn lösbar auf der Schüssel zu fixieren. Schließlich ist der Deckel vorzugsweise mit einem von seinem Rand nach außen weisenden Vorsprung versehen, der in eine Vertiefung einer Antriebseinrichtung zum rotierenden Antreiben der Schneid- bzw. Raspelscheibe eingreifen kann, um dieser anzuzeigen, dass der Deckel ordnungsgemäß auf der Rührschüssel angebracht ist. Auf diese Weise kann im Zusammenwirken mit einer entsprechend eingerichteten Antriebseinrichtung erreicht werden, dass die Schneid- bzw. Raspelscheibe nur in Betrieb gesetzt werden kann, wenn der Deckel ordnungsgemäß angebracht ist.
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Der bevorzugte Ring ist stationär in der Rührschüssel angeordnet. Die Passung ist vorzugsweise so gewählt, dass Ring und ringförmiger Vorsprung mit geringem Druck fügbar sind. In einer Ausführung der Erfindung greift der ringförmige Vorsprung in den Ring. In dieser Ausführung ist der Innendurchmesser des ringförmigen Vorsprungs vorzugsweise kleiner als der Außendurchmesser der Schneid- oder Raspelscheibe. In einer anderen Ausführung greift der Ring in den ringförmigen Vorsprung.
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Der Ring weist vorzugsweise Stützelemente auf, die aus der Innenseite des Rings herausragen, sodass sie im Betrieb unterhalb der Schneid- bzw. Raspelscheibe zum Liegen kommen, um sie zu unterstützen. Dies kann einem Verbiegen der Schneid- bzw. Raspelscheibe durch die Kraft, mit der von oben Schneidgut zugeführt wird, entgegenwirken. Ein bevorzugter Ring weist mindestens drei, besonders vorzugsweise mindestens fünf, zum Beispiel sechs Stützelemente auf. In einer Ausführung der Erfindung sind die Stützelemente so angeordnet, dass sie die Schneid- bzw. Raspelscheibe nur berühren, wenn diese durch eine Kraft von oben verbogen wird. In einer anderen Ausführung der Erfindung sind die Stützelemente so angeordnet, dass wenigstens einige von Ihnen im Betrieb im Wesentlichen ständig mit der Schneid- bzw. Raspelscheibe in Kontakt stehen. Bevorzugte Stützelemente sind aus einem Kunststoff gefertigt, der widerstandsfähig gegen durch das Reiben des Metalls an den Stützelementen verursachten Verschleiß ist. Geeignete Kunststoffe sind dem Fachmann bekannt. Die Schüssel ist vorzugsweise auf ihrer Innenseite ihrerseits mit Stützelementen ausgestattet, auf denen der Ring abgestützt werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weist der Ring mindestens eine nach innen gerichtete Speiche auf, die den Ring mit einer zentralen Nabe verbindet. Dadurch, dass die Speiche wie der Ring stationär ist, kann sie das durch die Schneid- bzw. Raspelscheibe fallende Schneidprodukt nicht beschädigen. Vorzugsweise sind zwei oder mehr Speichen vorgesehen, zum Beispiel drei Speichen. In einer Ausführung der Erfindung sitzt die Nabe auf der Oberkante einer zentralen Ausstülpung in der Schüssel auf. Vorzugsweise ist in der Nabe ein Adapterteil zum Anbringen der Schneid- bzw. Raspelscheibe an eine Antriebswelle der Antriebseinrichtung drehbar angebracht. Vorzugsweise ist das Adapterteil so an der Nabe angebracht, dass es von dieser nicht gelöst werden kann. Diese Ausführung der Erfindung hat den Vorteil, dass Ring und Adapterteil als eine Einheit gehandhabt werden können. Insbesondere kann das Adapterteil so nicht verloren gehen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
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Es zeigen:
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1: Eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Deckels von oben; und
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2: Eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Deckels.
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Ausführliche Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
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Der in 1 und 2 dargestellte Deckel 1 ist zum Abdecken der Schüssel einer Küchenmaschine vorgesehen. Die Küchenmaschine ist von dem Typ, bei dem eine Antriebswelle von unten senkrecht in die Schüssel hineinragt. Die Schüssel ist dazu in ihrem Boden mit einer zentralen Ausstülpung versehen, durch die die Antriebswelle verläuft, um mit ihrem Ende im oberen Bereich der Schüssel aus der Ausstülpung in den Innenraum der Schüssel einzutreten. An das Ende der Antriebswelle ist insbesondere eine Schneid- oder Raspelscheibe, z. B. zum Schneidern von Gurken und anderem Gemüse oder zum Raspeln von Gemüse oder Käse, anbringbar, die von der Antriebswelle rotierend angetrieben werden kann. Die Schneid- bzw. Raspelscheibe ist kreisförmig und erstreckt sich horizontal im oberen Bereich der Schüssel.
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Der Deckel weist eine kreisrunde Deckelfläche 2 auf, um die Schüssel abzudecken. Die Deckelfläche 2 ist von oben gesehen leicht konvex gekrümmt, was unter anderem die Reinigung erleichtert. Außerdem weist sie auf ihrer Unterseite eine zentrale Nabe 3 auf, die das Ende der Antriebswelle aufnehmen kann, um Deckel 1 und Antriebswelle gegeneinander abzustützen. An seinem äußeren Rand weist der Deckel einen kragenförmig nach unten abstehenden zylindrischen Rand 4 auf, der mit Verschlusselementen 5 ausgestattet ist, um den Deckel 1 lösbar auf der Schüssel zu fixieren.
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Außerdem weist der Deckel 1 einen Schacht B mit im Wesentlichen ovalem Querschnitt auf, der sich auf der Oberseite des Deckels 1 senkrecht zu dieser erstreckt und in eine Öffnung 7 in der Deckelfläche 2 mündet. Durch die Öffnung 4 kann die Schüssel allgemein befüllt und speziell beim Einsatz der Schneid- oder Raspelscheibe der Scheibe Schneidgut zugeführt werden.
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Der Deckel 1 ist darüber hinaus mit einem ringförmigen Vorsprung 8 versehen, der ca. 4 mm von der Unterseite des Deckels 1 vorsteht. Der Vorsprung 8 wirkt, wie weiter unten genauer beschrieben, mit einem in die Rührschüssel einsetzbaren, die Schneid- bzw. Raspelscheibe umschließenden Ring zusammen. Ein Bereich 9 der Deckelfläche 2 ist zwischen dem der Öffnung 7 benachbarten Abschnitt des ringförmigen Vorsprungs 8 und dem vom ringförmigen Vorsprung 8 weg weisenden Rand der Öffnung 7 abgesenkt. Dieser Bereich 9 des Deckels ragt beim Betrieb bis auf ca. 2 mm an die höchste Erhebung der Schneid- bzw. Raspelscheibe heran, um das Schneidgut möglichst nahe an die Schneid- bzw. Raspelscheibe heranzuführen. So kann sichergestellt werden, dass es nicht zwischen Deckel 1 und Schneid- bzw. Raspelscheibe seitlich ausweicht, bevor es die Scheibe erreicht. Der abgesenkte Bereich 9 kann außerdem dazu dienen, Flüssigkeit auf der Oberfläche des Deckels 1 zu sammeln, die beim Befüllen der Schüssel durch den Schacht 6 versehentlich am Schacht 6 vorbei auf den Deckel 1 gelangt.
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Um zu vermeiden, dass Schneidgut an der Schneid- bzw. Raspelscheibe vorbei über deren Rand in die Schüssel gelangt, ist die Scheibe von einem stationären Ring umgeben, der in die Schüssel auf der Höhe der Schneid- bzw. Raspelscheibe einsetzbar ist. dazu ist die Schüssel an ihrem Rand mit Stützelementen ausgestattet. Bei aufgesetztem Deckel 1 greift der ringförmige Vorsprung 8 mit Passsitz in den Ring ein. So kann verhindert werden, dass Schneidgut über den Rand des Rings in die Rührschüssel gelangt. Außerdem kann der Ring auf diese Weise zentriert werden, um sicherzustellen, dass die Scheibe nicht an der inneren Wand des Rings schleift.
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Wenn durch den Schacht 6 Schneidgut auf die Schneid- bzw. Raspelscheibe gedrückt wird, besteht die Gefahr, dass die Scheibe verbogen wird. Um dem entgegenzuwirken, ist der Ring mit sechs Stützelementen ausgestattet, die aus der Innenseite des Rings herausragen und im Betrieb unterhalb der Schneid- bzw. Raspelscheibe zum Liegen kommen, um sie zu unterstützen. Die Stützelemente sind aus einem Kunststoff gefertigt, der widerstandsfähig gegen durch das Reiben des Metalls an des Stützelementen verursachten Verschleiß ist.
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Der Ring weist drei nach innen gerichtete Speichen auf, die den Ring mit einer zentralen Nabe verbinden. Die Nabe sitzt auf der Oberkante einer zentralen Ausstülpung in der Schüssel auf. In ihr ist ein Adapterteil zum Anbringen der Schneid- bzw. Raspelscheibe an eine Antriebswelle der Antriebseinrichtung drehbar angebracht. Nabe und Adapterteil sind nicht voneinander lösbar, sodass Ring und Adapterteil bequem als eine Einheit gehandhabt werden können.
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Der Deckel ist außerdem mit einem Vorsprung 10 ausgestattet, der in eine Vertiefung in der der Schüssel benachbarten Gehäusewand der Küchenmaschine eingreifen kann, um dieser anzuzeigen, dass der Deckel 1 ordnungsgemäß auf der Rührschüssel angebracht ist. Um Verletzungen vorzubeugen, ist die Küchenmaschine mit einem Sicherheitsmechanismus ausgestattet, der die Antriebswelle nur bei ordnungsgemäß aufgesetztem Deckel 1 in Betrieb setzt.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
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Mit der Erfindung wird ein Deckel zur Verfügung gestellt, der zum Abdecken einer rotierend antreibbaren Schneid- oder Raspelscheibe einsetzbar ist, und einfach gereinigt werden kann. Er eignet sich insbesondere für die Verwendung mit Schneid- oder Raspelaufsätzen für Küchenmaschinen.