DE102006042038B3 - Verfahren und Vorrichtung zur sicheren Drehmomentbegrenzung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur sicheren Drehmomentbegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors (6). Erfindungsgemäß werden Phasenstrom-Istwerte (i<SUB>R</SUB>, i<SUB>S</SUB>, i<SUB>T</SUB>) des Drehstrommotors (6) erfasst, aus denen zweikanalig jeweils ein Summenstromsignal berechnet und auf einen Summenwert Null überprüft werden, wird ein Rotorlagewinkel $I1 zweikanalig ermittelt, und werden drehmomentbildende Stromkomponenten $I2 der beiden orthogonalen feldorientierten Stromkomponenten (i<SUB>1</SUB>, i<SUB>2</SUB>) eines Ständerstrom-Raumzeigers in Abhängigkeit dieser sicher ermittelten Phasenströme (i<SUB>R</SUB>, i<SUB>S</SUB>, i<SUB>T</SUB>) und der sicher erzeugten Rotorlagewinkel $I3 zweikanalig berechnet, wobei bei Summenwert ungleich Null und/oder bei Ungleichheit der zweikanalig berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten $I4 der Drehstrommotor (6) zweikanalig drehmomentfrei geschaltet wird. Somit erhält man eine Sicherheitsfunktion "sichere Momentenbegrenzung", die in handelsübliche Umrichtergeräte integriert werden kann.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur sicheren Drehmomentbegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors und auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
- Beim Einsatz von elektrischen Antrieben in der industriellen Automatisierungstechnik, z.B. bei numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen und Robotern, wird ein möglichst hoher Schutz von Mensch und Maschine angestrebt. Viele Antriebe an Maschinen führen zu Gefahr bringenden Bewegungen, von denen Menschen geschützt werden müssen. Während man bisher Antriebssteuerungen vom Netz getrennt hat, wenn manuelle Eingriffe zur Störungsbeseitigung, zum Einrichten usw. erforderlich waren, gibt es heute Anwendungen, bei denen dies nicht gewünscht oder nicht möglich ist. Vielfach sind zudem Eingriffe bei laufender Maschine notwendig, so dass der Betrieb bei aufgehobener Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen erforderlich wird. Hierzu sind Sicherheitsfunktionen wie sicherer Halt, sicher reduzierte Geschwindigkeit und sicheres Stillsetzen definiert worden, die teilweise unter Verwendung von herkömmlichen Frequenzumrichtern realisiert werden können oder die in Frequenzumrichtern integriert sind.
- In der Veröffentlichung mit dem Titel "Satety in Bewegung – Sicherheitsfunktionen für Antriebssteuerungen in der Praxis", abgedruckt in der DE-Zeitschrift "elektrotechnik", Heft 9, 2003, Seiten 34 bis 36, werden die Realisierungen sicherer Schutzmaßnahmen vorgestellt. Zu diesen sicheren Schutzmaßnahmen zählen in dieser Veröffentlichung sichere Impulssperre (sicherer Halt) und die sichere Bewegungssteuerung. Durch die Integration der Sicherheitstechnik in die funktionelle Maschinensteuerung entstehen zweikanalige Rechnerstrukturen. Das Ausschalten eines Antriebs erfolgt ebenfalls zweikanalig über die "sichere Impulssperre". Somit verfügen die beiden Rechner der zweikanaligen Rechnerstruktur jeweils über einen unabhängigen Abschaltpfad. Um Fehler in der Steuerung erkennen zu können, führen die beiden Rechner der zweikanaligen Rechnerstruktur neben Selbsttests u.a. einen kreuzweisen Datenvergleich durch, indem sie sicherheitsrelevante Daten gegenseitig vergleichen.
- Mit dem Ausdruck "sicher" soll dabei zum Ausdruck gebracht werden, dass die jeweiligen Anforderungen im Sinne der Berufsgenossenschaft und berufsgenossenschaftlichen Institute für Arbeitssicherheit erfüllt werden.
- Mit diesen Funktionen können derzeit nicht alle Gefährdungssituationen beherrscht werden. Anhand eines Beispiels wird dies näher erläutert:
- Eine Maschinenkomponente besteht aus angetriebenen Walzen. Ein Gut wird über diese Walzen befördert oder bearbeitet. Zu Wartungszwecken, zur Reparatur, zur Reinigung oder zum Entfernen von verklemmtem Gut muss der Bediener in die Maschinenkomponente hineinlangen. Für diesen Vorgang ist jedoch die Bewegung der Walzen erforderlich. Dazu werden die Walzen mit sicherer reduzierter Geschwindigkeit, beispielsweise gemäß der
DE 101 63 010 A1 bzw. derDE 100 59 172 A1 (geberlos) betrieben. Trotz der reduzierten Geschwindigkeit besteht jedoch Gefährdungspotential. Gerät beispielsweise ein Finger zwischen die Walzen, so wird dieser verletzt bzw. es ist nicht mehr möglich, sich bei Gefahr von der Gefahr auslösenden Maschinenkomponente zu entfernen. - Um dieses Gefährdungspotential sicher beherrschen zu können, muss zusätzlich zur sicheren Geschwindigkeitsbegrenzung eine sichere Momentenbegrenzung wirksam sein. Das Drehmoment wird dahingehend begrenzt, dass beim Eindringen des Fingers zwischen die Walzen, die Walzen nur so viel Moment aufbringen, bei dem noch keine Verletzungsgefahr besteht bzw. das Gegenmoment des Fingers die Walzen zum Stillstand bringt.
- Derzeit werden zur Drehmomentbegrenzung Rutschkupplungen, Sollbruchstellen oder Drehmomentsensoren eingesetzt. Neben diesen verwendeten Elementen kann der Drehstrommotor mit einer entsprechend hohen Stillstandszeit stillgesetzt werden.
- Aus der
EP 1 248 342 A1 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung einer permanent erregten feldorientiert betriebenen Synchronmaschine im Fehlerfall bekannt. Gemäß diesem Verfahren werden im Fehlerfall die in Abhängigkeit eines Momenten-Sollwertes und einer ermittelten Kreisfrequenz erzeugten feldorientierten orthogonalen Stromkomponenten-Sollwerte von einer zweikanaligen Stromregelung getrennt. Anstelle dieser Stromkomponenten-Sollwerte werden Stromkomponenten eines Fehlerprozessors als Sollwerte der zweikanaligen Stromregelung zugeführt. Dabei wird die drehmomentbildende Stromkomponente vom Fehlerprozessor derart vorgegeben, dass jeder positive Wert dieser Stromkomponente auf einen kleinen Wert oder auf einen Wert Null begrenzt wird. Dadurch wird auch ein Motormoment der permanent erregten feldorientiert betriebenen Synchronmaschine begrenzt. - Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die Drehmomentbegrenzung sicher auszuführen und in die funktionale Maschinensteuerung zu integrieren.
- Diese Aufgabe wird einerseits erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 (Verfahren) oder des Anspruchs 2 (Verfahren) und andererseits erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 8 (Vorrichtung) oder Anspruch 9 (Vorrichtung) gelöst.
- Maßgeblich für das Drehmoment eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors ist die drehmomentbildende Stromkomponente der beiden orthogonalen feldorientierten Stromkomponenten eines Ständerstrom-Raumzeigers. Diese wird mittels einer zweikanaligen Rechnerstruktur berechnet, mittels eines kreuzweisen Datenvergleichs miteinander verglichen und bei Überschreitung eines vorbestimmten Grenz wertes wird der Drehstrommotor ebenfalls zweikanalig mittels einer sicheren Impulssperre drehmomentenfrei geschaltet.
- Die zweikanalige Berechnung der drehmomentbildenden Stromkomponente eines feldorientierten Ständerstrom-Raumzeigers ist nur dann sicher im Sinne der Berufsgenossenschaften und der berufsgenossenschaftlichen Institute für Arbeitssicherheit, wenn ein Ständerstrom-Istraumzeiger sicher ermittelt wird und mittels eines sicher erzeugten Rotorlagewinkels in einem feldorientierten Ständerstrom-Istraumzeiger transformiert wird. Dazu wird der Rotor-Lagewinkel zweikanalig ermittelt. Für die sichere Ermittlung eines Ständerstrom-Istraumzeigers werden die Phasenströme des Drehstrommotors erfasst und zweikanalig jeweils ein Summenstromsignal gebildet und auf einen Summenwert Null überprüft.
- Durch dieses erfindungsgemäße Verfahren wird ein Drehmoment eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors sicher begrenzt.
- Ein zweites erfindungsgemäßes Verfahren zur sicheren Drehmomentbegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors unterscheidet sich vom ersten erfindungsgemäßen Verfahren dadurch, dass ein gebildetes Summenstromsignal einkanalig auf den Summenwert Null überprüft wird und dass ein bei einer zahlenmäßigen Aufbereitung ermittelter Phasenströme auftretender Normierfehler ermittelt wird. Ein derartiges Verfahren ist kostengünstiger zu realisieren, ohne dabei die Kriterien für eine sichere Drehmomentbegrenzung nicht mehr erfüllen zu können.
- Eine erste Vorrichtung zur Durchführung des ersten erfindungsgemäßen Verfahrens zur sicheren Drehmomentbegrenzung weist zwei Mikroprozessorsysteme auf, denen jeweils ein Rotorlagewinkel und gemessene Phasenströme des Drehstrommotors zugeführt werden. Jedes Mikroprozessorsystem weist eine Koordinatentransformations-Einrichtung, eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung, eine Grenzüberwachung und eine Impuls löscheinrichtung auf. Datentechnisch verbunden sind diese beiden Mikroprozessorsysteme mittels einer Kommunikations-Einrichtung. Somit ist diese erste Vorrichtung durchgehend für die sichere Drehmomentbegrenzung zweikanalig aufgebaut.
- Soll aus Kostengründen nur eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung eingesetzt werden oder steht in einem bestehenden Antriebssystem nur eine Sensor-Aufbereitungseinrichtung zur Verfügung, weist die zweite Vorrichtung eine Einrichtung zur Erfassung eines Normierfehlers auf. Dadurch ist diese Vorrichtung gegenüber der ersten Vorrichtung kostengünstiger, ohne die Kriterien für eine sichere Drehmomentbegrenzung zu verletzen.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen, in der zwei Ausführungsformen einer Vorrichtung zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur sicheren Drehmomentbegrenzung schematisch veranschaulicht sind.
-
1 zeigt ein Funktionsprinzip eines drehzahlveränderbaren Drehstromantriebs, in der -
2 ist ein Ersatzschaltbild einer Antriebsregelung eines drehzahlveränderbaren Drehstromantriebs nach1 dargestellt, die -
3 zeigt ein Ersatzschaltbild einer ersten Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur sicheren Drehmomentbegrenzung, wobei in der -
4 ein Ersatzschaltbild einer zweiten Vorrichtung veranschaulicht ist, die -
5 zeigt ein Funktionsprinzip einer ersten Ausführungsform einer Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers und in der -
6 ist ein Funktionsprinzip einer zweiten Ausführungsform einer Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers dargestellt. - In der Darstellung des Funktionsprinzips eines drehzahlveränderbaren Drehstromantriebs gemäß
1 sind mit2 ein netzseitiger Stromrichter, mit4 ein lastseitiger Stromrichter, mit6 ein Drehstrommotor, mit8 eine Lageerfassungs-Einrichtung, mit10 ,12 ,14 jeweils eine Stromerfassungs-Einrichtung, mit16 eine Antriebsregelung und mit18 ein Zwischenkreiskondensator bezeichnet. In diesem Funktionsprinzip sind ebenfalls Stromerfassungs-Einrichtungen20 ,22 und24 dargestellt, mit denen Netzphasenströme iL1, iL2, iL3 eines speisenden Netzes erfasst werden, und eine Stromerfassungs-Einrichtung26 , mit der ein Zwischenkreisstrom iZK erfasst wird. Als netzseitiger Stromrichter2 kann ein Diodengleichrichter oder ein rückspeisefähiger Stromrichter, beispielsweise ein selbstgeführter Pulsstromrichter, vorgesehen sein. - Wird netzseitig ein selbstgeführter Pulsstromrichter verwendet, der auch als Active-Front-End (AFE) bezeichnet wird, so werden die netzseitigen Stromerfassungs-Einrichtungen
20 ,22 und24 benötigt. Diese entfallen, wenn netzseitig ein Diodengleichrichter verwendet wird. Als lastseitiger Stromrichter4 wird ein selbstgeführter Pulsstromrichter verwendet, der auch als Wechselrichter bezeichnet wird, da der lastseitige Stromrichter überwiegend Leistung zum Drehstrommotor6 führt. Diese beiden Stromrichter2 und4 sind gleichspannungsseitig mittels des Zwischenkreiskondensators18 elektrisch leitend verbunden. Für einen dynamischen Antrieb wird eine Lageerfassungs-Einrichtung8 benötigt, aus dessen Lagewinkel λS mittels Differenziation ein Drehzahl-Istwert n erzeugt wird. Damit der lastseitige Stromrichter4 bzw. unter Umständen auch der netzseitige Stromrichter2 angesteuert werden können, sind der Antriebsregelung16 die Motorphasenströmen iR, iS und iT, auch als Umrichterausgangsströme bezeichnet, der Lagewinkel λS, eine Zwischenkreisspannung UZK und ein Zwischenkreisstrom iZK zugeführt. Aus diesen Messwerten und vorbestimmten Sollwerten n* für die Drehzahl und/oder m* für das Drehmoment berechnet diese Antriebsregelung16 in Abhängigkeit von Motorparametern zumindest Ansteuersignale A1, A2 und A3 für den lastseitigen Stromrichter4 . Die Baueinheiten2 ,4 ,10 ,12 ,14 ,16 und18 bilden einen Umrichter, insbesondere einen Spannungszwischenkreis-Um-richter, der im Handel auch als Frequenzumrichter bezeichnet wird. - In der
2 ist beispielhaft eine Ausführungsform der Antriebsregelung16 des Drehstromantriebs gemäß1 schematisch dargestellt. Diese Antriebsregelung16 ist eine feldorientierte Regelung. Diese feldorientierte Regelung weist eine Koordinatentransformations-Einrichtung28 , eine unterlagerte Stromregeleinrichtung30 und einen Drehzahlregler32 auf. Außerdem weist diese Antriebsregelung16 einen Differenzierer34 , einen Vergleicher36 und einen Modulator38 auf. Die Ausgänge der Stromerfassungs-Einrichtungen10 ,12 und14 sind jeweils mittels eines Normierungsfaktors K1, K2 und K3 mit der Koordinatentransformations-Einrichtung28 verknüpft. - Diese Koordinatentransformations-Einrichtung
28 ist ebenfalls mit einem Ausgang der Lageerfassungs-Einrichtung8 verknüpft, der ebenfalls mit einem Eingang des Differenzierers34 verbunden ist. Ausgangsseitig ist dieser Differenzierer34 mit einem negativen Eingang des Vergleichers36 verknüpft. Am positiven Eingang dieses Vergleichers36 steht ein vorbestimmter Drehzahl-Sollwert n* an. Ausgangsseitig ist dieser Vergleicher36 mit dem Drehzahlregler32 verbunden, dessen Ausgang mittels eines Begrenzers40 mit einem Eingang der unterlagerten Stromregeleinrichtung30 verbunden ist. - Die Ausgangsgröße des Drehzahlreglers
32 ist eine feldorientierte Stromkomponente i2, die dem Drehmoment m des Drehstrommotors6 proportional ist. Aus diesem Grund wird diese Stromkomponente i2 auch als drehmomentbildende Stromkomponente i2 bezeichnet. Eine zweite feldorientierte Stromkomponente i1 ist einem Fluss in dem Drehstrommotor6 proportional. Deswegen wird diese Stromkomponente als flussbildende Stromkomponente i1 bezeichnet. Diese beiden Stromkomponenten i1 und i2 sind rechtwinklig zueinander angeordnet. Da diese beiden orthogonalen feldorientierten Stromkomponenten i1 und i2 eines feldorientierten Ständerstrom-Raumzeigers der unterlagerten Stromregeleinrichtung30 zugeführt werden, handelt es sich hier um Sollwerte i * / 1 und i * / 2. Diese unterlagerte Stromregeleinrichtung30 erhält von der Koordinatentransformations-Einrichtung28 zwei Stromkomponenten-Istwerte i1 und i2. Da zwei Stromkomponenten i1 und i2 geregelt werden sollen, weist diese unterlagerte Stromregeleinrichtung30 zwei Stromregler auf. - An den Ausgängen eines jeden Stromreglers steht eine feldorientierte Ständerspannungs-Komponente an, aus denen mittels einer zweiten Koordinatentransformations-Einrichtung und des Lagewinkels λS ständerorientierte Phasenspannungen u * / R, u * / S und u * / T als Stellspannung generiert werden. Aus diesen Phasenspannungen u * / R, u * / S und u * / T werden mittels des Modulators
38 An steuersignale A1, A2 und A3 für den lastseitigen Stromrichter4 generiert. - Ein Drehzahl-Istwert n für den Drehzahlregler
32 wird durch zeitliche Ableitung des ermittelten Lagewinkels λS ermittelt. Diese zeitliche Ableitung wird im Differenzierer34 ausgeführt. - Als flussbildender Stromkomponenten-Sollwert i * / 1 wird in dieser Ausführungsform der Antriebsregelung
16 der Werte Null der unterlagerten Stromregeleinrichtung30 zugeführt. Daraus kann geschlossen werden, dass als Drehstrommotor6 ein permanenterregter Synchronmotor vorgesehen ist. Bei einem Asynchronmotor ist dieser Stromkomponenten-Sollwert i * / 1 entsprechend einem vorbestimmten Flusswert vorgegeben. - Bei im Handel erhältlichen Antriebsregelungen
16 eines Umrichters wird dieser als Mikroprozessorsystem μC1 ausgeführt. - In der
3 ist eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Drehmomentbegrenzung schematisch dargestellt. Diese Vorrichtung weist neben der Antriebsregelung16 (Mikroprozessorsystem μC1) ein zweites Mikroprozessorsystem μC2 auf. Dieses Mikroprozessorsystem μC2 ist vorteilhafterweise bereits im Umrichter vorhanden. Ein zweites Mikroprozessorsystem μC2 wird bevorzugt für die Kommunikation Mensch – Maschine vorgesehen. Diese beiden Mikroprozessorsysteme μC1 und μC2 sind mittels einer Kommunikations-Einrichtung42 datentechnisch miteinander verbunden. Mittels dieser Kommunikations-Einrichtung42 , insbesondere einem Bussystem, wird ein kreuzweiser Datenvergleich ausgeführt. - Dieses Mikroprozessorsystem μC1 unterscheidet sich vom Mikroprozessorsystem μC1 der
2 dadurch, dass zusätzlich eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 , eine Grenzüberwachung46 und eine Impulslöscheinrichtung48 vorgesehen sind. Das Mikroprozessorsystem μC2 weist neben einer Koordinaten transformations-Einrichtung50 ebenfalls eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung52 , eine Grenzüberwachung54 und eine Impulslöscheinrichtung56 auf. Die Stromerfassungs-Einrichtungen10 ,12 und14 sind jeweils mittels ihrer Normierungsfaktoren K1, K2 und K3 mit Eingängen der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 des ersten Mikroprozessorsystems μC1 und mit Eingängen der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung52 des zweiten Mikroprozessorsystems μC2 elektrisch leitend verbunden. Diese beiden Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtungen44 und52 weisen ebenfalls Normierungsfaktoren V11, V21, V31 und V12, V22, V32 auf. Ausgangsseitig ist jede Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 und52 mit einer korrespondierenden Koordinatentransformations-Einrichtung28 und50 verknüpft. Diese Koordinatentransformations-Einrichtungen28 und50 sind jeweils mit einem Ausgang58 und60 mit einer korrespondierenden Grenzüberwachung46 und54 verbunden. An diesen Ausgängen58 und60 steht jeweils ein drehmomentbildende Stromkomponente i μC1 / 2 und i μC2 / 2 an, die mittels der Grenzüberwachung46 und54 mit einem vorbestimmten Grenzwert i μC1 / 2G und i μC2 / 2G für diese drehmomentbildende Stromkomponente i μC1 / 2 und i μC2 / 2 verglichen werden. Ausgangsseitig sind diesen beiden Grenzüberwachungen46 und54 jeweils mit einer korrespondierenden Impulslöscheinrichtung48 und56 verbunden. Sobald eine berechnete drehmomentbildende Stromkomponente i μC1 / 2 bzw. i μC2 / 2 den vorbestimmten Grenzwert i μC1 / 2G bzw. i μC2 / 2G übersteigt, wird ein Impulslöschsignal SIPL1. bzw. SIPL2 generiert. Mit diesem Impulslöschsignal SIPL1 bzw. SIPL2 wird die Impulslöscheinrichtung48 bzw.56 direkt angesteuert und die Impulslöscheinrichtung56 bzw.48 mittels der Kommunikations-Einrichtung42 indirekt angesteuert. Dadurch wird der lastseitige Stromrichter4 zweikanalig gesperrt. Das heißt, der lastseitige Stromrichter4 wird mittels der Sicherheitsfunktion "sicherer Halt" gesperrt. - Damit die drehmomentbildende Stromkomponente i2 sicher berechnet werden kann, wird diese jeweils mittels eines Mikroprozessorsystems μC1 und μC2 unabhängig voneinander berechnet. Dazu werden jedem Mikroprozessorsystem μC1 und μC2 die gemessenen Phasenströme iR, iS und iT des Drehstrommotors
6 zugeführt, die unabhängig voneinander aufbereitet werden. Aus diesen aufbereiteten Phasenströmen berechnet jedes Mikroprozessorsystem μC1 und μC2 in Abhängigkeit eines sicher ermittelten Lagewinkels λ A / S und λ B / S eine drehmomentbildende Stromkomponente i μC1 / 2 und i μC2 / 2 Diese sicheren Lagewinkel λ A / S und λ B / S werden aus zwei Gebersignalen sin α und cos α in Abhängigkeit einer zweikanaligen Auswerteeinrichtung generiert. - Für eine durchgehende echte Zweikanaligkeit müssten an Stelle von drei Stromerfassungs-Einrichtungen
10 ,12 und14 sechs Stromerfassungs-Einrichtungen vorgesehen sein. Dies ist weder praktikabel noch wirtschaftlich vertretbar. - Damit die Phasenströme iR, iS und iT als zweikanalig erfasst gelten, wird in jedem Mikroprozessorsystem μC1 und μC2 eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Dazu wird in jedem Mikroprozessorsystem μC1 und μC2 jeweils ein Summenstrom aus den gemessenen Phasenströmen iR, iS und iT berechnet. Jedes Mikroprozessorsystem μC1 und μC2 prüft für sich, ob der Wert des Summenstromes gleich Null ist. Diese Bedingung muss bei ordnungsgemäßem Betrieb immer erfüllt sein (kein Mittelpunktanschluss der Motorenwicklung; kein Erdschluss). Wird diese Bedingung erfüllt, so sind die Phasenströme iR, iS und iT zweikanalig ermittelt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, wird der lastseitige Stromrichter
4 mittels der Sicherheitsfunktion "sicherer Halt" drehmomentfrei geschaltet. Der lastseitige Stromrichter4 wird ebenfalls mittels der Sicherheitsfunktion "sicherer Halt" drehmomentfrei geschaltet, wenn der kreuzweise Datenvergleich ergibt, dass die unabhängig voneinander erzeugten drehmomentbildenden Stromkomponenten i μC1 / 2 und i μC2 / 2 der beiden Mikroprozessorsysteme μC1 und μC2 nicht gleich sind. Mittels des kreuzweisen Datenvergleiches werden Fehler in den Elementen8 ,44 ,52 ,28 und50 aufgedeckt. - In der
4 ist eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Drehmomentbegrenzung schematisch dargestellt. Diese Ausfüh rungsform unterscheidet sich von der Ausführungsform der3 dadurch, dass das Mikroprozessorsystem μC2 keine Sensorsignal-Aufbereitseinrichtung52 mehr aufweist. Dafür weist das Mikroprozessorsystem μC1 eine Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers auf. Da diese Einrichtung unterschiedlich ausgeführt werden kann, ist in dieser Darstellung auf diese Einrichtung verzichtet worden. In den5 und6 sind jeweils eine Ausführungsform einer derartigen Einrichtung schematisch veranschaulicht. Durch die Einsparung einer Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung52 ist die zweite Ausführungsform kostengünstiger. Es gibt jedoch auch Antriebssysteme, in denen nur eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung zur Verfügung steht. Auch derartige Antriebssysteme können mit einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Drehmomentbegrenzung ausgestattet werden. - Die Normierungsfaktoren K1, K2 und K3 (wie viel Strom ergibt welchen Zahlenwert für das System) ändern sich gleichzeitig um einen gleichen Wert. Dieser Fehler wird als Gleichzeitigkeits-Normierfehler bezeichnet. Die Wahrscheinlichkeit für einen derartigen Gleichzeitigkeits-Normierfehler wird als gering angenommen.
- Soll ein Gleichzeitigkeits-Normierfehler der Normierungsfaktoren K1, K2 und K3 der Stromerfassungs-Einrichtungen
10 ,12 und14 und/oder der Normierungsfaktoren V11, V21 und V31 der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 trotzdem aufgedeckt werden, dessen Wahrscheinlichkeit gegenüber einem Gleichzeitigkeits-Normierfehler der Normierungsfaktoren K1, K2 und K3 der Stromerfassungs-Einrichtungen10 ,12 und14 wesentlich höher ist, so sind folgende Schritte vor Beginn eines drehmomentüberwachten Betriebs denkbar: - Wenn die Motordaten, vorzugsweise der Ständerwiderstand des Motors, bekannt ist, kann im geöffneten Strom- und Drehzahlregelkreis eine bestimmte Spannung vorgegeben werden. Dadurch muss sich bei bekanntem Ständerwiderstand ein entsprechender Strom einstellen. Um zu vermeiden, dass bei diesem Vorgang ein Drehmoment erzeugt werden kann, wodurch eine Bewegung einer Motorwelle erfolgen kann, wird die Spannung bzw. der Winkel des Spannungszeigers derart vorgegeben, dass sich nur eine feldbildende Stromkomponente aufbauen kann. Stellt sich dieser nicht ein, liegt ein Gleichzeitigkeits-Normierfehler der Normierungsfaktoren K1, K2 und K3 der Stromerfassungs-Einrichtungen
10 ,12 und14 und/oder der Normierungsfaktoren V11, V21 und V31 der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 vor. Dieser Fehler kann mit Hilfe von Netzphasenströmen iL1. iL2 und iL3 oder des Zwischenkreisstromes iZK verifiziert werden. Gleichzeitigkeits-Normierfehler, die während des drehmomentüberwachten Betriebs auftreten, werden jedoch dadurch nicht erkannt. - In der
5 ist eine erste Ausführungsform einer Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers während des drehmomentüberwachten Betriebes, verursacht durch die Normierungsfaktoren V11, V21 und V31 der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 , schematisch dargestellt. Bei dieser Ausführungsform weist diese Einrichtung einen Umschalter62 und eine Einrichtung64 zur Erwartungshaltungs-Überprüfung auf. An einem ersten Eingang dieses Umschalters62 ist beispielsweise die Stromerfassungs-Einrichtung10 , an der der Phasenstrom iR ansteht, und am zweiten Eingang dieses Umschalters62 eine Einrichtung zum Generieren eines Testsignals iTest angeschlossen. Die Einrichtung64 zur Erwartungshaltungs-Überprüfung ist eingangsseitig mit dem Ausgang der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 verknüpft, an der ein aufbereitetes Testsignal iTestA ansteht. - Bei der Stromregelung der feldorientierten Regelung der Antriebsregelung
16 werden jeweils abwechselnd alle drei Phasenströme iR, iS und iT bzw. nur zwei Phasenströme iR, iS bzw. iS, iT bzw. iT, iR verwendet. Wann welche Phasenströme verwendet werden, ist dem Mikroprozessorsystem μC1 bekannt. Wenn gerade nur zwei Phasenströme iS und iT verwendet werden, so kann der entsprechende Teil der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 der nicht benutzten Phase, hier also die Phase R, mit einem Testsignal iTest zur Überprüfung des Normierungsfaktors V11 beaufschlagt werden. Das heißt, der Umschalter62 wird betätigt, wodurch nun ein generiertes Testsignal iTest am Eingang der Phase R der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 ansteht. Da dem Mikroprozessorsystem μC1 der Amplitudenwert des Testsignals iTest bekannt ist, kennt dieser auch den wahren Wert des aufbereiteten Testsignals iTestAW (Erwartungshaltung). Mittels der Einrichtung64 kann diese Erwartungshaltung überprüft werden. Dazu muss lediglich das aufbereitete Testsignal iTestA mit der Erwartungshaltung iTestAW verglichen werden. Bei Ungleichheit liegt ein Normierungsfehler des Normierungsfaktors V11 vor und ein Impulslöschsignal SIPL1 wird generiert, um den Drehstrommotor6 zweikanalig drehmomentfrei schalten zu können. Da die Normierungsfaktoren V11, V21 und V31 gemäß der Definition des Gleichzeitigkeits-Normierfehlers sich gleichzeitig um den gleichen Wert in der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 ändern, kann dieser Gleichzeitigkeits-Normierfehler mit der Überprüfung eines Normierungsfaktors V11 bzw. V21 bzw. V31 ermittelt werden. - In der
6 ist eine zweite Ausführungsform einer Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers während des drehmomentüberwachten Betriebes, verursacht durch die Normierungsfaktoren V11, V21 und V31 der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 , schematisch veranschaulicht. Bei dieser Ausführungsform wird wieder eine zweite Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung66 benötigt, die jedoch nur einen Phasenstrom aufbereitet. Deshalb ist diese Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung66 gegenüber der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung52 des Mikroprozessorsystems μC2 erheblich einfacher aufgebaut, die auch ohne großen Aufwand nachträglich in einen im Handel erhältlichen Umrichter integriert werden kann. Diese "abgespeckte" Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung66 weist nur einen Normierungsfaktor V12 auf. Gemäß dieser Ausführungsform der Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers werden die Ausgänge der Stromerfassungs-Einrichtung10 ,12 und14 , an denen die Phasenströme iR, iS und iT anstehen, der Normierungsfakto ren V11, V21 und V31 der Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung44 des ersten Mikroprozessorsystems μC1 der Antriebsregelung16 zugeführt. Eine Stromerfassungs-Einrichtung10 bzw.12 bzw.14 ist außerdem mit dem Normierungsfaktor V12 der "abgespeckten" Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung66 des zweiten Mikroprozessorsystems μC2 verknüpft. Bei der dargestellten Ausführungsform handelt es sich um die Phase R. Diese beiden aufbereiteten Phasenströme iRA1 und iRA2 werden mittels einer Einrichtung68 auf Gleichheit überprüft. Liegt keine Gleichheit vor, generiert diese Einrichtung68 ein Impulslöschsignal iIPL1, mit dem der Drehstrommotor6 zweikanalig drehmomentfrei geschaltet wird. - Mittels diesem erfindungsgemäßen Verfahren zur sicheren Drehmomentbegrenzung sind die bekannten Sicherheitsfunktionen um eine weitere Sicherheitsfunktion, nämlich die Funktion "sichere Momentenbegrenzung" erweitert worden, die in handelsübliche Umrichtergeräte integriert werden kann, unabhängig davon, ob die Antriebsregelung des Umrichtergerätes eine oder zwei Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtungen aufweist.
Claims (13)
- Verfahren zur sicheren Drehmomentbegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors (
6 ) mit folgenden Verfahrensschritten: a) Ermittlung eines jeden Phasenstromes (iR, iS, iT) des Drehstrommotors (6 ), b) zweikanalige Überprüfung jeweils eines aus den ermittelten Phasenströmen (iR, iS, iT) gebildeten Summenstromsignals auf Summenwert Null, c) zweikanalige Ermittlung eines Rotorlagewinkels (λ A / S, λ B / S) des Drehstrommotors (6 ), d) zweikanalige Berechnung jeweils einer drehmomentbildenden Stromkomponente (i μC1 / 2, i μC2 / 2) der ermittelten Phasenströme (iR, iS, iT) in Abhängigkeit jeweils eines der beiden ermittelten Rotorlagewinkel (λ A / S, λ B / S), e) zweikanalige Überwachung dieser beiden berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten (i μC1 / 2, i μC2 / 2) auf Überschreitung jeweils eines vorbestimmten Stromkomponentengrenzwertes f) kreuzweiser Vergleich der beiden berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten (i μC1 / 2, i μC2 / 2) auf Gleichheit, g) Generierung eines Impulslöschsignals (SIPL1, SIPL2), sobald ein Grenzwert (i μC1 / 2, i μC2 / 2) überschritten oder die berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten (i μC1 / 2, i μC2 / 2) ungleich sind. - Verfahren zur sicheren Drehmomentbegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors (
6 ) mit folgenden Verfahrensschritten: a) Ermittlung eines jeden Phasenstromes (iR, iS, iT) des Drehstrommotors (6 ), b) einkanalige Überprüfung eines aus den ermittelten Phasenströmen (iR, iS, iT) gebildeten Summenstromsignals auf Summenwert Null, c) Ermittlung eines bei einer zahlenmäßigen Aufbereitung der ermittelten Phasenströme (iR, iS, iT) auftretenden Normierfehlers, d) zweikanalige Ermittlung eines Rotorlagewinkels (λ A / S, λ B / S) des Drehstrommotors (6 ), e) zweikanalige Berechnung jeweils einer drehmomentbildenden Stromkomponente (i μC1 / 2, i μC2 / 2) der ermittelten Phasenströme (iR, iS, iT) in Abhängigkeit jeweils eines der beiden ermittelten Rotorlagewinkel (λ A / S, λ B / S) f) zweikanalige Überwachung dieser beiden berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten (i μC1 / 2, i μC2 / 2) auf Überschreitung jeweils eines vorbestimmten Stromkomponentengrenzwertes (i μC1 / 2G, i μC2 / 2G), g) kreuzweiser Vergleichen der beiden berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten (i μC1 / 2, i μC2 / 2) auf Gleichheit, h) Generierung eines Impulslöschsignals (SIPL1, SIPL2), sobald ein Grenzwert (i μC1 / 2G, i μC2 / 2G) überschritten wird, die berechneten drehmomentbildenden Stromkomponenten (i μC1 / 2, i μC2 / 2) ungleich sind oder ein Normierfehler ermittelt ist. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Ermittlung eines Normierfehlers an Stelle eines der ermittelten Phasenströme (iR, iS, iT) ein Testsignal (ITest) zahlenmäßig aufbereitet wird, dass dieses aufbereitete Testsignal (ITestA) mit einer Erwartungshaltung (ITestAW) verglichen wird und dass bei Ungleichheit ein Normierfehler vorliegt, wodurch ein Impulslöschsignal (SIPL1) generiert wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Ermittlung eines Normierfehlers einer von den ermittelten Phasenströmen (iR, iS, iT) zweikanalig zahlenmäßig aufbereitet wird und diese beiden zahlenmäßig aufbereiteten Phasenströme (iRA1, iRA2) miteinander verglichen werden, und dass bei Ungleichheit ein Normierfehler vorliegt, wodurch ein Impulslöschsignal (SIPL1) generiert wird.
- Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur zweikanaligen Ermittlung eines Rotorlagewinkels (λ A / S, λ B / S) zwei Gebersignale jeweils zu einem Rotorlagewinkel-Signal (λ A / S, λ B / S) verarbeitet werden.
- Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur sicheren Drehstrombegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrich tergespeisten Drehstrommotors (
6 ) nach Anspruch 1, mit einer Antriebsregeleinrichtung (16 ) eines lastseitigen Stromrichters (4 ) des Umrichters, die ein erstes Mikroprozessorsystem (μC1) aufweist, und mit einem zweiten Mikroprozessorsystem (μC2), wobei diese wenigstens eine Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ,50 ), eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung (44 ,52 ), eine Grenzüberwachung (46 ,54 ) und eine Impulslöscheinrichtung (48 ,56 ) aufweisen, wobei jeweils eine Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung (44 ,52 ) ausgangsseitig und jeweils eine Grenzwertüberwachung (46 ,54 ) eingangsseitig mit der Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ,50 ) und die Grenzüberwachungen (46 ,54 ) ausgangsseitig jeweils mit einer Impulslösch-Einrichtung (48 ,56 ) verknüpft sind, mit jeweils einer Stromerfassungs-Einrichtung (10 ,12 ,14 ) pro Motorphase (R, S, T), die jeweils mit einer Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung (44 ,52 ) verknüpft sind, mit einer Lageerfassungs-Einrichtung (8 ) mit zweikanaliger Verarbeitungs-Einrichtung, deren beide Ausgänge jeweils mit einer Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ,50 ) verbunden sind, und mit einer Kommunikations-Einrichtung (42 ), mit der die beiden Mikroprozessorsysteme (μC1, μC2) datentechnisch verbindbar sind. - Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur sicheren Drehmomentbegrenzung eines feldorientiert betriebenen, umrichtergespeisten Drehstrommotors (
6 ) nach Anspruch 2, mit einer Antriebsregeleinrichtung (16 ) eines lastseitigen Stromrichters (4 ) des Umrichters, die ein erstes Mikroprozessorsystem (μC1) aufweist, und mit einem zweiten Mikroprozessorsystem (μC2), wobei diese jeweils wenigstens eine Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ,50 ), eine Grenzüberwachung (46 ,54 ) und eine Impulslöscheinrichtung (48 ,56 ) aufweisen, wobei die Grenzüberwachungen (46 ,54 ) eingangsseitig jeweils mit der Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ,50 ) und ausgangsseitig jeweils mit einer Impulslöscheinrichtung (48 ,56 ) verknüpft sind, mit jeweils einer Stromerfassungs-Einrichtung (10 ,12 ,14 ) pro Motorphase (R, S, T), die mit einer im ersten Mikroprozessorsystem (μC1) angeordneten Sensorsignal-Aufbereitungseinrichtung (44 ) verbunden ist, die ausgangsseitig mit der Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ) dieses ersten Mikroprozessorsystems (μC1) verknüpft ist, mit einer Lageerfassungs-Einrichtung (8 ) mit zweikanaliger Verarbeitungs-Einrichtung, deren Ausgänge jeweils mit einer Koordinatentransformations-Einrichtung (28 ,50 ) verbunden sind, mit einer Kommunikationseinrichtung (42 ), mit der die beiden Mikroprozessorsysteme (μC1, μC2) datentechnisch verbindbar sind, und mit einer Einrichtung zur Erfassung eines Gleichzeitigkeits-Normierfehlers. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Koordinatentransformations-Einrichtung (
28 ,50 ) einen Koordinatenwandler und einen Vektordreher aufweist, die elektrisch in Reihe geschaltet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Stromerfassungs-Einrichtung (
10 ,12 ,14 ) mit einem Normierungsfaktor (K1, K2, K3) versehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Grenzüberwachung (
46 ,54 ) ein Komporator vorgesehen ist, an dessen nichtinvertierendem Eingang ein vorbestimmter Grenzwert ansteht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der lastseitige Stromrichter (
4 ) ein selbstgeführter Pulsstromrichter vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Kommunikations-Einrichtung (
42 ) ein Bussystem vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Mikroprozessorsystems (μC1, μC2) Elemente eines Umrichters sind.
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