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DE102006041855A1 - Stapelbare Transportverpackung - Google Patents

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DE102006041855A1
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Manfred Krüger
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Es wird eine stapelbare Transportverpackung 1 für große Hausgeräte wie Herde, Kältegeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder dergleichen beschrieben, die ein im wesentlichen steifes Gehäuse aufweisen, mit zwei an zwei Seiten des Hausgerätes und einander gegenüberliegend angeordneten unteren Rahmenelementen 2, mit zwei an selbigen Seiten des Hausgerätes einander gegenüberliegend und oberhalb der unteren Rahmenelemente 2 angeordneten oberen Rahmenelementen 3, mit Trägerstützen 4 zur Verbindung der unteren 2 mit den oberen Rahmenelementen 3 und mit Verbindungsstützen 5 zur höhenverstellbaren Festlegung der Trägerstützen 4.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine stapelbare Transportverpackung für große Hausgeräte wie Herde, Kältegeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder dergleichen, gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Derartige Transportverpackungen müssen dazu geeignet sein, in ihrem Bodenbereich das Gewicht schwerer Hausgeräte tragen zu können und diese gleichzeitig vor Beschädigungen durch äußere Einflüsse zu schützen. Außerdem ist es aus Gründen der Platzersparnis bei der Lagerung oder beim Transport vorteilhaft, mehrere Transportverpackungen aufeinander zu stapeln, was erhöhte Anforderungen an die Stabilität der tragenden Teile der Transportverpackung stellt.
  • Aus der DE 43 43 978 A1 ist eine Verpackung, insbesondere für großvolumige Güter wie Haushaltgeräte, bekannt, bei der das zu verpackende Gut mittels zweier identischer Abdeckschalen, die an zwei gegenüberliegenden Seiten des zu verpackenden Gutes angeordnet sind, abgedeckt wird. Dabei sind die Abdeckschalen von jeweils zwei identischen Rahmen, die in im rechten Winkel zu der Ebene der Abdeckschale verlaufenden Ebenen angeordnet sind, an gegenüberliegenden Seitenhaltern umfasst. Die Abdeckschalen erstrecken sich hierbei über die gesamte Höhe des Haushaltgerätes, und die vier Rahmenleisten können mittels Scharnieren gelenkig miteinander verbunden sein, so dass der Rahmen als Einzelstück ineinanderklappbar ausgebildet ist und wenig Platz beansprucht.
  • Aus der DE 43 44 339 A1 ist eine stapelbare Transportverpackung für große Hausgeräte bekannt, die aus einem palettenartigen Bodenteil gebildet ist, einem ebenfalls palettenartigen Deckteil und aus Verbindungsmitteln zur Verbindung der genannten Teile. Dabei sind Bodenteil und Deckteil als im wesentlichen gleiche, schalenartige Formteile ausgebildet, die richtungsgleich mit dem zu transportierenden Hausgerät verbunden sind. Als Verbindungsmittel zwischen Bodenteil und Deckteil dienen hierbei formstabile Stützen, die etwa aus längenverstellbaren stabförmigen Elementen zusammengesetzt sind.
  • Nachteilig an den bekannten Verpackungen für große Hausgeräte ist es, dass für Hausgeräte unterschiedlicher Abmessungen jeweils Verpackungen mit entsprechend unterschiedlichen Abmessungen verwendet werden müssen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine stapelbare Transportverpackung für große Hausgeräte zu schaffen, die durch ihre Variabilität an möglichst viele unterschiedlich große Hausgeräte anpassbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wurde eine stapelbare Transportverpackung für große Hausgeräte geschaffen, mit zwei an zwei Seiten des Hausgerätes und einander gegenüberliegend angeordneten, unteren Rahmenelementen, mit zwei an selbigen Seiten des Hausgerätes einander gegenüberliegend und oberhalb der unteren Rahmenelemente angeordneten, oberen Rahmenelementen, mit Trägerstützen zur Verbindung der unteren Rahmenelemente mit den oberen Rahmenelementen und mit Verbindungsstützen zur höhenverstellbaren Festlegung der Trägerstützen, die sich sowohl in Höhe als auch in Breite in einem großen Bereich an die Abmessungen des zu transportierenden Hausgerätes anpassen lassen.
  • Vorteilhafterweise sind die Trägerstützen in den Eckbereichen der oberen Rahmenelemente angebracht und ragen von dort nach unten ab, wodurch die Anzahl an Einzelteilen reduziert wird und eine größere Stabilität gewährleistet wird.
  • Vorteilhafterweise weisen die Trägerstützen in Richtung der Verbindungsstützen orientierte, bevorzugt rechteckige und gleichmäßig entlang den Trägerstützen verteilte Rastkerben auf, und weisen die Verbindungsstützen an ihren Stirnseiten je eine Rastnase auf, die durch in den unteren bzw. oberen Rahmenelementen angeordnete Schlitze treten und mit den Rastkerben in den Trägerstützen in Eingriff kommen kann, wodurch eine sichere Verbindung zwischen oberen und unteren Rahmenelementen gewährleistet wird.
  • Von Vorteil ist, dass die Verbindungsstützen als Doppel-T-Träger ausgebildet sind, wodurch eine erhöhte Stabilität der Verpackung erzielt wird.
  • Eine besondere Rutschsicherheit beim Transport gestapelter Verpackungen wird vorteilhafterweise dadurch gewährleistet, dass die oberen Rahmenelemente auf ihrer Oberseite Winkelelemente aufweisen, die als Anlage für an der Unterseite der unteren Rahmenelemente der darüberliegenden Verpackung angeordnete Zentrierfüße dienen.
  • Aus Gründen der Material- und somit Gewichtsersparnis weisen die unteren Rahmenelemente vorteilhafterweise in ihrer Grundfläche eine großflächige Ausnehmung auf.
  • Um das Verpackungsgewicht zu minimieren, sind die Verpackungsteile vorteilhafterweise aus einem im wesentlichen starren Kunststoff gebildet.
  • Zur besseren Stabilität dient es, dass die Trägerstützen und die Verbindungsstützen aus Metall gebildet sind.
  • Um die Notwendigkeit der Herstellung verschieden langer Verbindungsstützen zu vermeiden und eine genaue Anpassung an die Abmessungen des Hausgerätes zu liefern, sind die Verbindungsstützen vorteilhafterweise längenverstellbar ausgebildet.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Darin zeigen
  • 1 eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportverpackung,
  • 2 eine Querschnittsansicht eines unteren Rahmenelementes der erfindungsgemäßen Transportverpackung von innen,
  • 3. eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Verbindungsstütze und
  • 4 eine Ansicht der Verbindungsstütze gemäß 3 aus Richtung A (um 90° gedreht).
  • In 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportverpackung 1 dargestellt. Die im Grundgerüst im wesentlichen quaderförmig ausgebildete Transportverpackung 1 weist zwei an zwei gegenüberliegenden Seiten des Hausgerätes (nicht gezeigt) angeordnete untere Rahmenelemente 2 auf, die, wie auch aus 2 näher ersichtlich ist, eine Grundfläche 13 mit einer bevorzugterweise rechteckigen Ausnehmung 30 sowie an den seitlichen Rändern 11, 12 angeordnete, rechtwinklig zur Grundfläche 13 in Richtung des jeweils anderen, gegenüberliegenden unteren Rahmenelementes 2 orientierte Leisten 14, 15 aufweisen. Am vorderen Ende der Leisten 14, 15 befindet sich jeweils ein leistenartiger Fortsatz 16 bzw. 17, der sich nach innen parallel zur Grundfläche 13 ausdehnt und mindestens jeweils zwei Schlitze 18 aufweist, die im oberen und im unteren Endbereich des Fortsatzes 16, 17 angeordnet sind. Zwischen Grundfläche 13, Leiste 14 bzw. 15 und Fortsatz 16 bzw. 17 wird so ein nach innen offener Hohlraum geformt, der zur Aufnahme von Trägerstützen 4 geeignet ist. Diese sind winkelig ausgebildet und weisen an ihrer parallel zu den Leisten 14, 15 verlaufenden Flanke senkrecht zur Grundfläche 13 orientierte, bevorzugt rechteckige und gleichmäßig angeordnete Rastkerben 10 auf.
  • Die Trägerstützen 4 können entweder als einzelne Teile ausgebildet sein oder einstückig mit den unteren Rahmenelementen 2 bzw., wie im dargestellten Beispielsfall, einstückig mit zwei oberen Rahmenelementen 3 verbunden sein.
  • Die beiden oberen Rahmenelemente 3 besitzen im wesentlichen die selbe Form wie die entsprechenden unteren Rahmenelemente 2 und sind oberhalb dieser Rahmenelemente an den gleichen gegenüberliegenden Seiten des Hausgerätes angeordnet. Allerdings ist ihre Grundfläche 23 in vertikaler Ausdehnung kleiner und weist keine Ausnehmung auf. Die an den seitlichen Rändern 21, 22 ausgebildeten Leisten 24, 25 weisen wiederum Fortsätze 26, 27 auf, die ähnlich denen in den unteren Rahmenelementen 2 ausgebildet sind, allerdings nur maximal einen Schlitz 28 in ihrem oberen Bereich aufweisen.
  • Zur kraftschlüssigen Verbindung zwischen den beiden unteren Rahmenelementen 2 sind zunächst zwei untere Zusatzstützen 35 vorgesehen, die eine ebene rahmenförmige Auflagefläche mit der Unterseite jeweils nach innen orientierter Trageleisten 29 der unteren Rahmenelemente 2 bildet. Die Trageleisten 29 dienen zur Aufnahme des Gewichts des Hausgeräts. Zwischen den oberen Endbereichen der unteren Rahmenelemente 2 sind Verbindungsstützen 5 angeordnet, die identisch zu den unteren Zusatzstützen 35 ausgebildet sind.
  • Unter Hinweis auf 3 und 4 wird die Form der Verbindungsstützen 5 erläutert. Diese bestehen aus einem Doppel-T-Träger, der zentral auf dem Mittelsteg seiner jeweiligen Stirnseiten 6, 7 jeweils einen Fortsatz bzw. eine Rastnase 8 bzw. 9 aufweist. Die Rastnasen sind zunächst im wesentlichen senkrecht zu den Stirnseiten 6, 7 ausgebildet. An ihren äußeren Enden sind die Seitenkanten abgewinkelt ausgebildet und münden in eine schmale Abschlussfläche, die parallel zu den Stirnseiten 6, 7 der Verbindungsstütze 5 orientiert ist.
  • Aus 1 und 2 ist ersichtlich, wie die Verbindung zwischen Trägerstützen 4 und unteren Rahmenelementen 2 mittels der Verbindungsstützen 5 bewerkstelligt wird. Wie auch bei den unteren Zusatzstützen 35 greifen die Rastnasen 8, 9 durch die Schlitze 18. Bei den Verbindungsstützen 5 kommen die Rastnasen 8, 9 jedoch noch zusätzlich mit den Rastkerben 10 in den Trägerstützen 4 in Eingriff, so dass eine höhenfixierte Festlegung der Trägerstützen 4 und somit eine sichere Verbindung zwischen oberen und unteren Rahmenelementen erfolgt. Die Verbindungsstützen können hierzu jede beliebige Länge aufweisen, sind aber bevorzugterweise längenverstellbar ausgebildet, um die Herstellung verschieden langer Verbindungsstützen 5 zu umgehen und dennoch eine an die Breite des Hausgerätes angepasste Verpackung zu liefern. Während die unteren Zusatzstützen 35 zur Stabilitätserhöhung und zur Bildung einer rahmenförmigen, ebenen Bodenauflagefläche unumgänglich sind, können bei besonders hohen und instabilen Hausgeräten auch zwischen den oberen Rahmenelementen 3 weitere obere Zusatzstützen 34 eingesetzt werden, die identisch zu den anderen Stützen 5, 35 ausgebildet sind und deren Rastnasen sich durch die Schlitze 28 erstrecken.
  • Ist das Hausgerät durch die erfindungsgemäße Verpackung und entsprechende Polsterformteile (nicht gezeigt) umgeben, so ist sie stabil und lagesicher, und das darin befindliche Hausgerät vor äußeren Krafteinwirkungen geschützt verpackt. Zur weiteren Stabilitätserhöhung können zusätzlich Umreifungsbänder 32 um die Verpackung angeordnet werden. Aufgrund der ebenen Bodenauflagefläche ist die erfindungsgemäße Verpackung auch rollenbahnfähig.
  • Zum Übereinanderstapeln mehrerer erfindungsgemäßer Transportverpackungen weisen die oberen Rahmenelemente 3 in ihren Eckbereichen Winkelelemente 19 auf, die parallel zu den Außenrändern der oberen Rahmenelemente 3 angeordnet sind. Diese dienen als Anlageelemente für Zentrierfüße 20, die, wie in 2 dargestellt, an der Unterseite der unteren Rahmenelemente ausgebildet sein können, aber nicht über die oben angeführte rahmenförmige Bodenauflagefläche hinausragen. Durch das Zusammenspiel von Zentrierfüßen 20 und Winkelelementen 19 können erfindungsgemäße Transportverpackungen rutschfest aufeinander angeordnet werden, wobei die Trägerstützen 4 und Verbindungsstützen 5 nicht wie die übrigen Teile aus Kunststoff sondern aus Metall ausgebildet sein können, um die erhöhte Druckbelastung von oben ohne Beschädigung auszuhalten und eine sichere Verbindung zwischen oberen und unteren Rahmenelementen zu liefern.
  • Nachdem die meisten Hausgeräte standardmäßig eine Tiefe von ca. 60 cm aufweisen, können in der erfindungsgemäßen Transportverpackung durch die Möglichkeiten der Höhenverstellung über die Wahl der entsprechenden Rastkerben 10 sowie der Breitenverstellung über den Einsatz unterschiedlich langer bzw. längenverstellbarer Verbindungsstützen 5 somit nahezu alle schrankförmigen Hausgeräte gelagert und transportiert werden.

Claims (12)

  1. Stapelbare Transportverpackung (1) für große Hausgeräte wie Herde, Kältegeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder dergleichen, die ein im wesentlichen steifes Gehäuse aufweisen, mit zwei an zwei Seiten des Hausgerätes und einander gegenüberliegend angeordneten unteren Rahmenelementen (2), mit zwei an selbigen Seiten des Hausgerätes einander gegenüberliegend und oberhalb der unteren Rahmenelemente angeordneten, oberen Rahmenelementen (3), mit Trägerstützen (4) zur Verbindung der unteren (2) mit den oberen (3) Rahmenelementen, und mit Verbindungsstützen (5) zur höhenverstellbaren Festlegung der Trägerstützen (4).
  2. Transportverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstützen (4) in den Eckbereichen der oberen Rahmenelemente (3) angebracht sind und von dort nach unten abragen.
  3. Transportverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstützen (4) in Richtung der Verbindungsstützen (5) orientierte, bevorzugt rechteckige und gleichmäßig entlang der Trägerstützen (4) verteilte Rastkerben (10) aufweisen.
  4. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Rahmenelemente (2) an ihren seitlichen Rändern (11, 12) im wesentlichen rechtwinklig zur Grundfläche (13) der unteren Rahmenelemente (2) angeordnete Leisten (14, 15) aufweisen, an deren vorderem Ende sich wiederum ein sich im wesentlichen parallel zur Grundfläche (13) erstreckender Fortsatz (16, 17) nach innen erstreckt, der mindestens zwei Schlitze (18) aufweist.
  5. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Rahmenelemente (3) an ihren seitlichen Rändern (21, 22) im wesentlichen rechtwinklig zur Grundfläche (23) der oberen Rahmenelemente (3) angeordnete Leisten (24, 25) aufweisen, an deren vorderem Ende sich wiederum ein sich im wesentlichen parallel zur Grundfläche (23) erstreckender Fortsatz (26, 27) nach innen erstreckt, der mindestens einen Schlitz (28) aufweist.
  6. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstützen (5) an ihren Stirnseiten (6, 7) je eine Rastnase (8, 9) aufweisen, die durch die Schlitze (18, 28) in den unteren (2) bzw. oberen (3) Rahmenelementen tritt und zudem mit je einer der Rastkerben (10) in den Trägerstützen (4) in Eingriff kommt.
  7. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstützen (5) als Doppel-T-Träger ausgebildet sind.
  8. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Rahmenelemente (3) auf ihrer Oberseite Winkelelemente (19) aufweisen, die beim Aufeinanderstapeln mehrerer Transportverpackungen als Anlage für an der Unterseite der unteren Rahmenelemente (2) angeordnete Zentrierfüße (20) dienen.
  9. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Rahmenelemente (2) in ihrer Grundfläche (13) eine großflächige Ausnehmung (30) aufweisen.
  10. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Verpackungsteile aus einem im wesentlichen starren Kunststoff gebildet sind.
  11. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstützen (4) und die Verbindungsstützen (5) aus Metall gebildet sind.
  12. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstützen (5) längenverstellbar sind.
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WO2025073393A1 (de) 2023-10-04 2025-04-10 BSH Hausgeräte GmbH VERPACKUNG FÜR GROßGERÄTE

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