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DE102006041499A1 - Injektionseinrichtung - Google Patents

Injektionseinrichtung Download PDF

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DE102006041499A1
DE102006041499A1 DE102006041499A DE102006041499A DE102006041499A1 DE 102006041499 A1 DE102006041499 A1 DE 102006041499A1 DE 102006041499 A DE102006041499 A DE 102006041499A DE 102006041499 A DE102006041499 A DE 102006041499A DE 102006041499 A1 DE102006041499 A1 DE 102006041499A1
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DE
Germany
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injection device
product
injection
interior
needleless
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Withdrawn
Application number
DE102006041499A
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English (en)
Inventor
Peter Eichhorst
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Primojex GmbH
Original Assignee
Primojex GmbH
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Publication date
Application filed by Primojex GmbH filed Critical Primojex GmbH
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Priority to PCT/EP2007/058784 priority patent/WO2008025724A1/de
Priority to EP07802837A priority patent/EP2056901A1/de
Priority to JP2009526052A priority patent/JP4790846B2/ja
Priority to US12/376,572 priority patent/US20100063439A1/en
Priority to CA002662176A priority patent/CA2662176A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Injektionseinrichtung, insbesondere für eine Vorrichtung zur Injektion eines injizierbaren Produktes. Es ist vorgesehen, dass ein das Produkt aufnehmender Vorratsbehälter (12), eine erste nadelbehaftete Austrittsanordnung (14) zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter (12) an den Injektionsort, eine Betätigungsvorrichtung (16) zum Beaufschlagen des Produktes in dem Vorratsbehälter (12) mit dem Druck (P), wobei die Betätigungsvorrichtung (16) eine zweite, nadellose Austrittsanordnung (44, 54) zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter (12) an den Injektionsort umfasst oder gegen die zweite nadellose Austrittsanordnung (46, 56) austauschbar angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Injektionseinrichtung, insbesondere für eine Vorrichtung zur Injektion eines injizierbaren Produktes.
  • Aus WO 03/105934 A1 ist eine Vorrichtung zur nadellosen Injektion eines Mediums in das Gewebe eines Menschen oder Tieres sowie eine Vorrichtung zur nadellosen Erzeugung eines Injektionskanals im Gewebe eines Menschen oder Tieres zur Führung eines zu injizierenden Mediums in das Gewebe bekannt. Hierbei ist eine Preinjektionseinrichtung zur Erzeugung eines Hochdruckstrahls zur Erzeugung eines Preinjektionsmediums zur Erzeugung eines Injektionskanals mittels eines hohen Drucks und kleinen Volumens und eine Hauptinjektionseinrichtung zum Einbringen des zu injizierenden Mediums mit im Vergleich zu dem Volumen und Druck der Preinjektionseinrichtung großem Volumen und geringem Druck vorgesehen. Die Preinjektionseinrichtung und die Hauptinjektionseinrichtung können jeweils eine eigene Kammer für das zu injizierende Medium oder eine gemeinsame Kammer aufweisen.
  • Aus DE 103 40 613 A1 ist ferner eine Vorrichtung zur Injektion eines injizierbaren Produktes, mit einem das Produkt aufnehmenden Vorratsbehälter, einer Austrittsanordnung zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter und einer Betätigungsvorrichtung zur Beaufschlagung des Produktes in dem Vorratsbehälter mit einem Druck bekannt, wobei die Vorrichtung wahlweise als Einmalspritze verwendbar oder als Ampulle für einen nadellosen Injektor einsetzbar ist.
  • Diese bekannten Vorrichtungen dienen der Injektion des injizierbaren Produktes, wobei unter einem injizierbaren Produkt insbesondere Flüssigkeiten, beispielsweise Lösungen, Suspensionen oder Dispersionen, die eine Wirksubstanz enthalten, verstanden werden. Wirksubstanzen können pharmakologisch aktive Stoffe zum Behandeln des menschlichen oder tierischen Körpers oder Stoffe zur Diagnose oder kosmetischen Anwendung sein. Ferner können die injizierbaren Produkte auch der Zuführung von Wirkstoffen in Pflanzen dienen.
  • Die bekannten Vorrichtungen dienen hierbei beispielsweise der subkutanen, intravenösen, intramuskulären oder intrakutanen Verabreichung der injizierbaren Produkte. Hierbei erfolgt die Verabreichung des injizierbaren Produktes beispielsweise durch eine Injektion unter Verwendung einer Kanüle. Hierbei sind sogenannte Einmalspritzen bekannt, die einen mit dem zu injizierenden Produkt vorfüllbaren Vorratsbehälter umfassen, der mit einer durch eine Schutzkappe abgedeckten Kanüle in Verbindung steht und dem andererseits eine Betätigungseinrichtung zugeordnet ist, mittels der ein Kolben innerhalb des Vorratsbehälters verlagerbar ist. Zum Gebrauch dieser Einmalspritze wird diese aus einer sterilen Blisterverpackung entnommen, die Schutzkappe von der Kanüle abgezogen und nach Setzen der Einmalspritze in die zu beaufschlagende Geweberegion des Körpers durch Druck auf die Betätigungseinrichtung das zu injizierende Produkt in das Gewebe überführt.
  • Andererseits sind sogenannte nadellose Injektoren bekannt, mittels denen ein zu injizierendes Produkt unter Druck auf einen Gewebebereich aufgebracht wird, so dass dieses aufgrund des Druckes in das Gewebe eintritt. Derartige nadellose Injektoren besitzen einen Aufnahmebereich für eine vorgefüllte, das injizierbare Produkt enthaltene Ampulle, eine Betätigungseinrichtung zum Beaufschlagen des Produktes mit einem Druck, so dass das Produkt durch eine Düsenanordnung austritt und in die gewünschten Gewebebereiche eindringt. Die Beaufschlagung mit dem Druck kann hier durch ein gegen die Kraft eines Federelementes vorspannbares Auslöseelement oder durch ein externes Druckmedium erfolgen.
  • Ob eine Einmalspritze oder ein nadelloser Injektor eingesetzt wird, richtet sich unter anderem nach der Benutzergruppe für das zu injizierenden Produkt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Injektionseinrichtung, insbesondere für eine Vorrichtung zur Injektion eines injizierbaren Produktes, zu schaffen, die sich durch einen einfachen Aufbau auszeichnet und eine flexible Anwendung bei der Verabreichung injizierbarer Produkte ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Injektionseinrichtung mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Dadurch, dass die Injektionseinrichtung einen das zu injizierende Produkt aufnehmenden Vorratsbehälter, eine erste nadelbehaftete Austrittsanordnung zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter an den Injektionsort, eine Betätigungsvorrichtung zum Beaufschlagen des Produktes in dem Vorratsbehälter mit einem Druck, wobei die Betätigungseinrichtung eine zweite, nadellose Austrittsanordnung zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter an den Injektionsort umfasst oder gegen die zweite nadellose Austrittsanordnung austauschbar angeordnet ist, umfasst, ist vorteilhaft möglich die Injektionseinrichtung einerseits als konventionelle vorgefüllte Standard-Einmal-Nadelspritze einzusetzen oder diese Einmalspritze als Disposable für eine nadelfreie Injektion zu verwenden. Hierdurch ist insbesondere auch vorteilhaft möglich, erst kurz vor Verabreichung des zu injizierenden Produktes zu entscheiden, ob dieses konventionell als manuelle Nadelinjektion über die Einmalspritze oder als nadellose Injektion verabreicht wird. Es ergibt sich somit die Möglichkeit, ein und das selbe Primärpackmittel für das injizierbare Produkt wahlweise als Einmalspritze oder als Disposable für die nadelfreie Injektion zu verwenden.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die nadellose Austrittsanordnung einen Plunger besitzt, der eine Düsenanordnung zur nadellosen Injektion und eine Fluidverbindung zwischen dem Vorratsbehälter der Injektionseinrichtung und der Düsenanordnung umfasst, wobei vorzugsweise die Düsenanordnung einen Innenraum umfasst, der über wenigstens eine Austrittsöffnung mit der Fluidverbindung (Hohlnadel) in Verbindung steht. Durch eine derartige Ausgestaltung wird vorteilhaft erreicht, dass der Standard-Spritzen-Plunger gegen einen doppelfunktionalen Plunger (NFI-Plunger) zwecks retrogradem Barrel-Support für die Dispersionsphase der Injektion, wobei der NFI-Plunger die Penetrationsphase der Injektion funktionell abbildet, ausgetauscht werden kann. Durch Einbringen in einen einfach oder mehrfach verwendbaren nadelfreien Injektor wird die Umrüstung der Injektionseinrichtung in einfacher Weise möglich. Der NFI-Plunger wird initial mit dem im Spritzenbarrel verbleibenden Stopfen gefügt. Erst nach dem Fügen des NFI-Plungers mit dem Spritzenbarrel und Einlegen in die Injektionsvorrichtung wird der Stopfen durchstoßen. Ferner ist vorteilhaft möglich, dass beim dichten Aufsetzen der Injektionsvorrichtung mit der modifizierten Injektionseinrichtung auf den Injektionsort (Haut) automatisch ein initiales Umfüllen eines geringen Teils des zu injizierenden Produktes aus dem Spritzenbarrel in den NFI-Plunger erfolgt. Das andruckkraftkontrollierte Auslösen der Injektion wird eingeleitete durch Freigabe der Dispersionskraft (retrograder Barrel-Support bei feststehendem NFI-Plunger) und verzögerte Aktivierung des Penetrationsinpulses im NFI-Plunger bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Dispersionskraft. Die Dispersionskraft ist so bemessen, dass sie im Bereich der maximalen Daumendruckkraft bei konventioneller Spritzenbetätigung liegt. Durch rückschlaghemmende Eigenschaften des NFI-Plungers wird eine retrograde Druckimpulswirkung auf den Spritzenbarrel unterdrückt und damit ein Bersten der Spritzenbarrels verhindert.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüche genannten Merkmalen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Schnittdarstellung durch eine Einmalspritze,
  • 2 schematisch eine Schnittdarstellung durch eine Vorrichtung zur nadellosen Injektion,
  • 3 schematisch eine Schnittdarstellung durch eine Düsenanordnung des nadellosen Injektors und
  • 4 ein Formeldiagramm.
  • 1 zeigt eine insgesamt mit 10 bezeichnete Injektionseinrichtung zur Injektion eines injizierbaren Produktes. Die Injektionseinrichtung 10 umfasst einen Vorratsbehälter 12, eine nachfolgend als erste nadelbehaftete Austrittsanordnung 14 bezeichnete Austrittsanordnung sowie eine Betätigungsvorrichtung 16.
  • Die erste Austrittsanordnung 14 umfasst eine Kanüle 18, die in den Vorratsbehälter 12 integriert ist. Die Kanüle 18 ist durch eine Schutzkappe 20 abgedeckt. Die Schutzkappe 20 ist über geeignete Formmerkmale auf dem Vorratsbehälter 12 aufsteckbar, anklipsbar oder dergleichen.
  • Der Vorratsbehälter 12 wird von einem zylinderförmigen Hohlkörper gebildet, der einen Innenraum 22 besitzt. Der Hohlkörper besteht beispielsweise aus Glas, insbesondere Borosilikonglas, kann jedoch auch aus einem anderen geeigneten Material, beispielsweise Kunststoff, Metall oder dergleichen bestehen.
  • Der Innenraum 22 wird von einem Stopfen 24 begrenzt, der mit einer Kolbenstange 26 in Verbindung steht. Der Stopfen 24 be steht beispielsweise aus Butylgummi, während die Kolbenstange 26 beispielsweise aus Kunststoff besteht. Die Kolbenstange 26 ist mit dem Stopfen 24 auf geeignete Weise, beispielsweise durch ein Gewinde 28 lösbar verbunden.
  • In 1 ist somit eine allgemein bekannte als Einmalspritze ausgebildete Injektionseinrichtung 10 gezeigt, die vorgefüllt ist und nach Entnahme aus einer nicht dargestellten Blisterverpackung und Abnahme der Schutzkappe 20 in bekannter Weise zur nadelbehafteten Injektion des im Innenraum 22 injizierbaren Produktes einsetzbar ist.
  • 2 zeigt schematisch den Einsatz der Injektionseinrichtung 10 in einem nadellosen Injektor 30. Der nadellose Injektor 30 umfasst ein Gehäuse 32 sowie eine im Einzelnen nicht dargestellte Spann- und Betätigungseinrichtung, auf deren Funktionen noch näher eingegangen wird. Innerhalb des Gehäuses 32 ist ein Köcher 34 angeordnet, der einen Innenraum 36 zur Aufnahme der Injektionseinrichtung 10 ausbildet. Der Innenraum 36 entspricht in seinen Abmaßen der Geometrie des Vorratsbehälters 12 mit Kanüle 18 und aufgesetzter Schutzkappe 20. Die Ringwulst 40 des Vorratsbehälters 12 stützt sich an einer Ringschulter 42 des Köchers 34 ab. Der Vorratsbehälter 12 mit Schutzkappe 20 wird somit formschlüssig von dem Köcher 34 umgriffen.
  • Innerhalb des Gehäuses 32 ist ferner ein Federelement 44 angeordnet, das sich einerseits an der Ringschulter 42 des Köchers 34 und andererseits am Gehäuse 32 abstützt. In 2 ist das Federelement 44 in seiner gespannten Position gezeigt. Durch eine nicht dargestellte Spannvorrichtung wird der Köcher 34 hierbei gegen die Kraft des Federelementes 44 vorgespannt und arretiert. Durch die nicht dargestellte Auslösevorrichtung kann das Federelement 44 aus seiner gespannten Arretierungsposition gelöst werden.
  • Zum Einsatz der Injektionseinrichtung 10 in dem nadellosen Injektor 30 ist die Kolbenstange 26 (1) durch einen insgesamt mit 46 bezeichneten Plunger (NFI-Plunger) zur nadellosen Injektion ausgetauscht. Der Plunger 46 umfasst ein Führungselement 48, das in seinen Außenabmaßen im Wesentlichen der Kolbenstange 26 entspricht und über das Gewinde 28 in den Stopfen 24 eingesetzt werden kann. Die Kolbenstange 26 wird zuvor durch entsprechende Drehbewegung aus dem Gewinde 28 entfernt und durch den Plunger 46 ersetzt. Innerhalb des Führungselementes 48 ist eine Seele 50 vorgesehen, innerhalb der eine Hohlnadel 52 angeordnet ist. Die Hohlnadel 52 erstreckt sich über die gesamte Länge des Plungers 46 und besitzt an seiner, dem Stopfen 24 zugewandten Seite einen Anschliff 54. Nach Einsetzen des Plungers 46 in den Stopfen 24 und Einlegen der Injektionseinrichtung (10) in den nadellosen Injektor (30) durchsticht der Anschliff 54 den Stopfen 24 rückstandsfrei durch partielle Verschiebung der Hohlnadel (52) gegen den Plunger (46) und stellt eine Fluidverbindung zwischen dem Innenraum 22 des Vorratsbehälters 12 und einer Düsenanordnung 56 des nadellosen Injektors 30 in noch zu erläuternder Weise her.
  • Anhand der in 3 gezeigten schematischen Schnittansicht der Düsenanordnung 56 wird deutlich, dass sich die Hohlnadel 52 bis zu einer Austrittsdüse 58 erstreckt. Die Austrittsdüse 58 stellt die Schnittstelle zur nadellosen Injektion in das Gewebe dar.
  • Die Düsenanordnung 56 besitzt einen Innenraum 60, der durch einen Stopfen 62 begrenzt ist. Die Hohlnadel 52 durchgreift den Innenraum 60 und besitzt im Bereich des Innenraumes 60 wenigstens eine Austrittsöffnung 64. Der Stopfen 62 umgreift ebenfalls die Hohlnadel 52 und liegt an einem Kolben 66 an. Sowohl Stopfen 62 und Kolben 66 sind verschieblich auf der Hohlnadel 52 dichtend geführt. Der Kolben 66 bildet eine Ringwulst 68 aus. Diese Ringwulst 68 ist gegen einen Support 70 (2) führbar, der wiederum gegen die Kraft eines Fe derelementes 72 verschiebbar ist. Das Federelement 72 stützt sich gehäusefest am Gehäuse 32 des nadellosen Injektors 30 ab.
  • Der nadellose Injektor 30 zeigt folgende Funktion:
    Die Injektionseinrichtung 10, noch als Einmalspritze konzipiert, wird aus der Blisterpackung entnommen. Die Kolbenstange 26 wird vom Stopfen 24 entfernt und durch den Plunger 46 ersetzt. Beim Einsetzen dieser so vorkonfigurierten Injektionseinrichtung in das Gehäuse 32, insbesondere in den vorgespannten Köcher 34, wird die Hohlnadel 52 in Richtung des Stopfens 24 verschoben, so dass dieser durchstochen wird und eine Fluidverbindung zu dem Innenraum 22 hergestellt wird. Die Kanüle 18 und die Schutzkappe 20 der Injektionseinrichtung 10 bleiben hierbei unberührt und werden mit in den Köcher 34 – wie 2 zeigt – eingebracht.
  • Der nadellose Injektor 30 wird dann mit seiner Düsenanordnung 56 an die Haut dichtend angesetzt. Durch Auslösen des Federelementes 44 wird der Köcher 34 innerhalb des Gehäuses 36 in Richtung der Düsenanordnung 56 verlagert. Hierbei kommt es zu einer Relativverschiebung des Vorratsbehälters 12 zu dem Stopfen 24, der durch den Plunger 46 an seiner Position gehalten bleibt. Der Innenraum 22 wird somit verkleinert, so dass das sich in dem Innenraum 22 befindende zu injizierende Produkt verdrängt wird. Dieses gelangt über die Hohlnadel 52 und die wenigstens eine Austrittsöffnung 64 zunächst in den Innenraum 60, der Düsenordnung 56. Hierdurch werden der Stopfen 62 und der Kolben 66 verdrängt, so dass eine bestimmte Menge des zu injizierenden Produktes in den Innenraum 60 gelangt. Um sicher zu gehen, dass eventuell im Innenraum 60 und/oder in der Hohlnadel 52 sich befindende Luft nicht mitinjiziert wird, können entsprechende Vorkehrungen getroffen sein. Dies kann beispielsweise ein die Luft selbstständig absorbierendes Element sein, dass in dem Düsenkopf integriert ist.
  • Nach einer konstruktiv vorgegebenen Wegstrecke gelangt die Ringwulst 68 in Kontakt mit dem Support 70, wodurch das vorgespannte Federelement 72 schlagartig auslöst. Hierdurch werden der Kolben 66 und der Stopfen 62 entsprechend der in 3 angedeuteten Pfeilrichtung 74 gedrängt. Das zwischenzeitlich im Innenraum 60 sich befindende zu injizierende Produkt wird durch die wenigstens eine Austrittsöffnung 64 zurück in die Hohlnadel 52 gedrängt. Hierdurch kommt es zu einer Überlagerung der Verdrängung des sich im Innenraum 22 befindenden Produktes, durch das sich im Innenraum 60 befindende Produkt. Dieses tritt an der Austrittsdüse 58 aus und wird in das Gewebe injiziert. Diese Überlagerung führt zu einer Druckspitze, so dass ein Hochdruckstrahl, mit hohem Druck und kleinem Volumen, zur Erzeugung eines Injektionskanales in dem Gewebe aufgebaut wird. Nachdem das sich im Innenraum 60 befindende Produkt verdrängt ist, kommt es zu einem Druckabbau auf den Injektionsdruck, der sich durch die parallele und andauernde Verdrängung des Produktes im Innenraum 22 einstellt. Durch den unmittelbar zuvor geschaffenen Injektionskanal kann somit das Produkt in das Gewebe injiziert werden. Es wird also zunächst ein kleines Volumen des Produktes mit hohem Druck und anschließend ein großes Volumen des Produktes mit niederem Druck injiziert. Hinsichtlich der Vorteile der Erzeugung eines Injektionskanals mittels eines hohen Drucks und kleinen Volumens des Produktes und anschließendem Einbringen des zu injizierenden Produktes mit im Vergleich zu dem Volumen und Druck während der Erzeugung des Injektionskanals größerem Volumen und geringerem Druck wird inhaltlich auf die WO 03/105934 A1 Bezug genommen. Der Offenbarungsgehalt wird in sofern in die vorliegende Beschreibung übernommen.
  • 4 zeigt in einem Diagramm den prinzipiellen Verlauf des Druckes P über der Zeit t beziehungsweise über den Weg s. Die Zeit t bezieht sich herbei auf den Auslösemoment des Federelementes 44 zum Zeitpunkt t0, dem anschließenden Füllen des Innenraumes 60 bis zum Zeitpunkt t1, sich danach aufbauende Druckspitze bis zum Zeitpunkt t2 und die anschließende, eigentliche Injektion bis zum Zeitpunkt t3 (der Innenraum 22 ist leer). Der Weg s bezieht sich in analoger Weise auf den Federweg des Federelementes 44. Beim Weg s0 wird das Federelement 44 ausgelöst, bei einem Federweg s1 ist der Innenraum 60 gefüllt, bei einem Federweg s2 ist der Hochdruckimpuls erfolgt und bei einem Federweg s3 ist der Innenraum 22 geleert und das Federelement 44 entspannt.
  • Es wird deutlich, dass der Verlauf des Druckes P über der Zeit t beziehungsweise über den Weg s durch Auswahl der Federkennlinien des Federelementes 44 und des Federelementes 72 in einfacher Weise eingestellt werden kann.
  • Insgesamt ist eine nadelloser Injektor 30 geschaffen, der durch Einsatz einer handelsüblichen Injektionseinrichtung 10 (Einmalspritze) und eines Plungers 46 mit wenigen, sicheren und fehlerfrei wiederholbaren Handgriffen zu einer nadellosen Injektion einsatzbereit ist. Erst kurz vor Verabreichung des zu injizierenden Produktes kann entschieden werden, ob diese über die Kanüle 18 nadelbehaftet oder über den nadellosen Injektor 30 nadellos erfolgen soll.
  • Nach einer nicht dargestellten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die Einmalspritze – also die Injektionseinrichtung 10 – gleich den NFI-Plunger 46 umfasst. Der Plunger 46 wäre dann entweder als Kolbenstange 26 für die nadelbehaftete Injektion oder für die nadellose Injektion mittels des Injektors 30 nutzbar.
  • 10
    Injektionseinrichtung
    12
    Vorratsbehälter
    14
    erste Austrittsanordnung
    16
    Betätigungsvorrichtung
    18
    Kanüle
    20
    Schutzkappe
    22
    Innenraum (des Vorratsbehälters 12)
    24
    Stopfen (des Innenraumes 22)
    26
    Kolbenstange
    28
    Gewinde
    30
    nadelloser Injektor
    32
    Gehäuse
    34
    Köcher
    36
    Innenraum (des Köchers 34)
    40
    Ringwulst (des Vorratsbehälters 12)
    42
    Ringschulter
    44
    Federelement
    46
    Plunger
    48
    Führungselement
    50
    Seele
    52
    Hohlnadel
    54
    Anschliff
    56
    Düsenanordnung
    58
    Austrittsdüse
    60
    Innenraum (der Düsenanordnung 56)
    62
    Stopfen (des Innenraumes 60)
    64
    Austrittsöffnung
    66
    Kolben
    68
    Ringwulst (des Kolbens 66)
    70
    Support
    72
    Federelement
    P
    Druck
    t
    Zeit
    s
    Weg

Claims (11)

  1. Injektionseinrichtung, insbesondere für eine Vorrichtung zur Injektion eines injizierbaren Produktes, gekennzeichnet durch einen das Produkt aufnehmenden Vorratsbehälter (12), eine erste nadelbehaftete Austrittsanordnung (14) zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter (12) an den Injektionsort, eine Betätigungsvorrichtung (16) zum Beaufschlagen des Produktes in dem Vorratsbehälter (12) mit einem Druck (P), wobei die Betätigungsvorrichtung (16) eine zweite, nadellose Austrittsanordnung (46, 54) zum Überführen des Produktes aus dem Vorratsbehälter (12) an den Injektionsort umfasst oder gegen die zweite nadellose Austrittsanordnung (46, 56) austauschbar angeordnet ist.
  2. Injektionseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nadellose Austrittsanordnung einen Plunger (46) besitzt, der eine Düsenanordnung (54) zur nadellosen Injektion und eine Fluidverbindung zwischen dem Vorratsbehälter (12) und der Düsenanordnung (54) umfasst.
  3. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenanordnung (54) einen Innenraum (60) umfasst, der über wenigstens eine Austrittsöffnung (64) mit der Hohlnadel (52) in Fluidverbindung steht.
  4. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (60) von einem Stopfen verschlossen ist, der dichtend auf der Hohlnadel (52) geführt und relativ zu dieser verschiebbar ist.
  5. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfen (62) durch die Kraft eines Federelementes (72) in den Innenraum (60) verlagerbar ist.
  6. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Injektionseinrichtung (10) in einen nadellosen Injektor (30) einbringbar ist.
  7. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Injektor (30) eine innerhalb eines Gehäuses (32) angeordnete Köcher (34) umfasst, in den die Injektionseinrichtung (10) einlegbar ist.
  8. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Köcher (34) den Vorratsbehälter (12) und die nadelbehafteten Austrittsanordnung (14) formschlüssig aufnimmt.
  9. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Köcher (34) durch die Kraft eines Federelementes (44) unter Mitnahme des Vorratsbehälters (12) in Richtung der Düsenanordnung (56) verlagerbar ist.
  10. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlnadel (52) des Plungers (46) einen zum Verschließen des Innenraumes (22) des Vorratsbehälters (12) dienenden Stopfen (24) durchsticht.
  11. Injektionseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Führungselement (48) des Plungers (46) und die Hohlnadel (52) sowie der Stopfen (24) bei Verlagerung des Köchers (34) zum Gehäuse (32) des nadellosen Injektors (30) feststehend angeordnet sind.
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