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Die
Erfindung betrifft Mehrschichtfolien, welche thermoformbar und gleichzeitig
selbst bei hohen Gesamtdicken wärmeschrumpffähig sind,
wobei die Wärmeschrumpffähigkeit
durch die Thermoformung praktisch nicht beeinflusst wird, sowie
daraus hergestellte Verpackungsmulden und entsprechende Verpackungen hergestellt
auf einer adaptierten Verpackungsmaschine.
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Lebensmittel
werden heutzutage immer öfter
in Kunststoffverpackungen angeboten, die eine Verpackungsmulde,
in welche die Lebensmittel eingelegt werden, und eine Deckelfolie,
mit welcher die Verpackungsmulde versiegelt wird, umfassen.
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Die
Verpackungsmulden werden üblicherweise
durch Thermoformen, meist durch Tiefziehen, aus einer thermoformbaren
Mehrschichtfolie unter Wärmeeinwirkung
hergestellt. Nach Einbringen des Verpackungsguts erfolgt üblicherweise
das Versiegeln der Verpackungsmulde mit der Deckelfolie unter Wärmeeinwirkung,
d.h. durch Heißsiegelung.
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Es
sind Verpackungen dieses Typs bekannt, bei denen die Deckelfolie
aus einer wärmeschrumpffähigen Mehrschichtfolie
besteht.
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Wärmeschrumpffähige Mehrschichtfolien
sind üblicherweise
biaxial orientiert und werden bei der Verpackung von Lebensmitteln,
insbesondere von verderblichen Lebensmitteln wie Geflügel oder
Frischfleisch verwendet, wobei diese Mehrschichtfolien vorzugsweise
auch eine gas- und/oder aromadichte Barriereschicht aufweisen. Wärmeschrumpffähige Mehrschichtfolien
haben die Eigenschaft, zu ihrem ursprünglichen, nicht orientierten
Abmessungen zurückzuschrumpfen,
wenn sie auf Temperaturen über
60 °C erwärmt werden.
Biaxial orientierte Mehrschichtfolien sind sowohl in Längs- als
auch in Querrichtung gereckt und weisen häufig eine Wärmeschrumpffähigkeit
(Schrumpfungsvermögen)
von größer gleich
35% sowohl in Längs-
als auch in Querrichtung auf.
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Es
besteht ein Bedarf an Verpackungen, bei denen die Folienbahn, aus
welcher die Verpackungsmulden hergestellt werden, eine wärmeschrumpffähige Mehrschichtfolie mit
sehr guten mechanischen Eigenschaften ist, so dass die daraus hergestellten
Verpackungsmulden auch eine ausgezeichnete mechanische Festigkeit
insbesondere Durchstichfestigkeit u. a. zur gefahrenlosen Handhabung
einer daraus hergestellten Verpackung und Folie eine ausgezeichnete
Wärmeschrumpffähigkeit
nach der Verformung und Versiegelung zur Verpackung aufweisen. Dies
ist jedoch schwierig zu realisieren. So steht bereits die zur Ausbildung
der Verpackungsmulde erforderliche Thermoformbarkeit einer Mehrschichtfolie
dem Erhalt einer gleichzeitigen ausreichenden Wärmeschrumpffähigkeit
insbesondere in den thermogeformten Bereichen entgegen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mehrschichtfolie
als ein Verpackungsmaterial bereitzustellen, welches Vorteile gegenüber den
Mehrschichtfolien des Standes der Technik aufweist. Insbesondere
sollte die Mehrschichtfolie zu einer Verpackungsmulde thermogeformt,
vorzugsweise tiefgezogen, und im Anschluss an das Einbringen des
Verpackungsgutes mit der Deckelfolie versiegelt werden können, ohne
dass bereits dabei eine signifikante Schrumpfung der Mehrschichtfolie
erfolgt. Erst danach sollte der Schrumpfprozess durch übliche Maßnahmen
wie durch Wärmeeinwirkung
eingeleitet werden können,
wodurch sich die Mehrschichtfolie als Verpackungsmaterial zumindest
teilweise eng an das Verpackungsgut anlegt. Dabei sollte nach der
Thermoformung und der Heißsiegelung
noch eine ausreichende Wärmeschrumpffähigkeit
neben einer ausgezeichneten mechanischen Festigkeit vorhanden sein.
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Diese
Aufgabe kann gelöst
werden durch eine thermoformbare, vorzugsweise tiefziehfähige, siegelbare,
wärmeschrumpffähige Mehrschichtfolie
mit einem jeweils zu beiden Seiten einer zweilagigen, zentrale Innenschicht
symmetrisch angeordneten, identischen Schichtaufbau, deren Wärmeschrumpffähigkeit
in Längs- und in Querrichtung
von jeweils mindestens 20 % bei 93 °C durch eine Thermoformung im
wesentlichen nicht beeinflußt
wird.
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Bevorzugt
beträgt
die Wärmeschrumpffähigkeit
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien
in Längs- und
in Querrichtung jeweils wenigstens 25%, bevorzugter wenigstens 30%,
noch bevorzugter wenigstens 35%, am bevorzugtesten wenigstens 40%
und insbesondere wenigstens 45%.
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Es
wurde überraschend
gefunden, dass die erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien
thermoformbar und wärmeschrumpffähig sind,
wobei die Wärmeeinwirkung
im Zuge der Thermoformung bzw. Verarbeitung zu Verpackungen mit
geeigneten Vorrichtungen praktisch keinen Einfluss auf diese Eigenschaft
hat, selbst wenn Mehrschichtfolien mit einer Gesamtdicke größer gleich
90 μm, vorzugsweise
größer gleich
180 μm verarbeitet
werden. Durch die Verwendung insbesondere solcher Mehrschichtfolien
mit einer großen
Gesamtdicke gelingt auch die für
viele Verpackungen notwendigen ausgezeichneten mechanischen Eigenschaften
zu erzielen, die z. B. einen Durchtritt von Verpackungsgutern mit
Unregelmäßigkeiten,
wie spitze Knochen, zu verhindern.
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"Im wesentlichen nicht
beeinflusst" bzw. "praktisch keinen
Einfluss" im Sinne
der Beschreibung bedeutet bevorzugt, dass die Wärmeschrumpffähigkeit
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
vor der Thermoformung und die Wärmeschrumpffähigkeit
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
nach der Thermoformung und der Siegelung nur geringfügig oder
praktisch unverändert
sind. Sollte mit der Thermoformung und/oder Siegelung eine Verringerung
der Wärmeschrumpffähigkeit
einhergehen, so beträgt
diese vorzugsweise weniger als 10%, bevorzugter weniger als 7,5%
und insbesondere weniger als 5%, bezogen auf die ursprüngliche Wärmeschrumpffähigkeit
der Mehrschichtfolie.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die Erfindung eine thermoformbare, vorzugsweise tiefziehfähige, siegelbare,
wärmeschrumpffähige Mehrschichtfolie,
mit einer zentralen, zweilagigen Innenschicht (I) basierend auf
wenigstens thermoplastischen Polymer mit einem VICAT-Erweichungspunkt
von kleiner gleich 65 °C
bestimmt nach ASTM D 1525-ISO 306, die auf jeder ihrer beiden Oberflächen mit
einem identischen Schichtaufbau umfassend
- – eine an
die zentrale Innenschicht angrenzende Haftvermittlerschicht (H1) basierend auf zumindest einem Polymeren
mit einem Schmelzflußindex
MFI im Bereich von 0,1 bis 2,0 g/10 min (bestimmt nach DIN ISO 1133
bei 190 °C
und 2,16 kg),
- – ggf.
eine Gasbarriereschicht (B) basierend auf einem thermoplastischen
Polymeren,
- – ggf.
eine Haftvermittlerschicht (H2) basierend
auf mindestens einem Polymer mit einem Schmelzflußindex MFI
im Bereich von 0,1 bis 2,0 g/10 min bestimmt nach DIN ISO 1133 bei
190 °C und
2,16 kg und
- – eine
siegelbare Oberflächenschicht
(S) basierend auf mindestens einem thermoplastischen Polymer
verbunden
ist.
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Die
Abfolge der einzelnen Schichten innerhalb der Mehrschichtfolie entspricht
bevorzugt der Reihenfolge ihrer Nennung in der vorstehenden Liste,
d.h. (S)//(H2)//(B)//(H1)//(I)//(H1)//(B)//(H2)//(S).
Dabei markiert "//" die Grenzfläche zweier
benachbarter Schichten. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass
zwei durch "//" getrennte Schichten
unmittelbar aufeinanderfolgen, d.h. einander berühren – es ist auch möglich, dass
weitere Schichten eingeschoben sind. Mehrschichtfolien der Schichtabfolgen
(S)//(H1)//(I)//(H1)//(S)
und (S)//(H2)//(B)//(H1)//(I)//(H1)//(B)//(H2)//(S)
sind erfindungsgemäß besonders
bevorzugt.
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Bevorzugt
basiert die Innenschicht (I) der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie auf wenigstens
einem thermoplastischen Polymeren mit einem VICAT-Erweichungspunkt
von kleiner gleich 65 °C
(bestimmt nach ASDM D 1525-ISO 306). Besonders bevorzugt basiert
die Innenschicht auf mindestens einem Acrylsäure-Copolymerisat, insbesondere
Ionomer, d. h. einem Ethylen/Acrylsäure-Copolymerisat oder Ehtylen/Methacrylsäure-Copolymerisat,
welches jeweils zumindest teilsweise vorzugsweise bis zu 35 % als
Salz, vorzugsweise als Natrium- oder Zink-Salz vorliegt (bevorzugt
Surlyn® von
Du Pont®).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
besteht die zentrale Innenschicht (I) aus 2 Lagen (Ia) und (Ib),
die aus identischen Material bestehen und jeweils im wesentlichen dieselbe
Dicke aufweisen. Bevorzugt ist die Dicke einer Lage der Innenschicht
im Bereich von 5 bis 35 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von 6 bis 25 μm.
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Die
beiden Lagen der zentralen Innenschicht können vorzugsweise durch Verschmelzen
bei Temperaturen größer gleich
ihrer VICAT-Erweichungstemperatur ggf. unter Druckanwendung miteinander
verbunden worden sein. Es ist aber auch möglich, dass die beiden Lagen
mit Hilfe einer Klebeschicht miteinander verbunden sind. Zum Verbinden
werden vorzugsweise Drucke bis höchstens
3 bar für
weniger als 1 Sekunde angewendet, wobei das Verschmelzen ohne Mitverwendung
eines Klebstoffes bevorzugt ist.
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Die
Innenschicht (I) weist auf jeder ihrer beiden Oberflächen einen
identischen Schichtaufbau auf, wobei jeweils der Schichtaufbau mit
der zentralen Innenschicht (I) über
eine Haftvermittlerschicht (H1) verbunden ist.
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Grundsätzlich kommen
verschiedene Polymere, Copolymerisate oder deren Mischungen für die Haftvermittlerschichten
(H1) und ggf. (H2)
in Betracht. Bevorzugt basieren die Haftvermittlerschichten (H1) und die ggf. vorhandene Haftvermittlerschichten
(H2), gleich oder verschieden, auf wenigstens
einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymerisat.
Besonders bevorzugt handelt es sich dabei, gleich oder verschieden,
um ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymerisat mit einem Vinylacetatgehalt
im Bereich von 3 bis 18 mol.-%, bevorzugter 5 bis 17 mol.-%, am
bevorzugtesten 10 bis 16 mol.-%, bestimmt nach ASTM E-168. Es ist
möglich,
dass das Ethylen-Vinylacetat-Copolymerisat
weiter modifiziert ist. In diesem Zusammenhang sind zu nennen Acrylsäure-/Acrylat-modifiziertes
Ethylen-Vinylacetat-Copolymerisat, Anhydrid-modifiziertes Ethylen-Vinylacetat-Copolymerisat
oder ein Polymerblend enthaltend mindestens eines der vorstehend
genannten Polymere.
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Bevorzugt
basieren die Haftvermittlerschichten (H1)
bzw. die Haftvermittlerschichten (H2) jeweils
auf identischen Polymeren. Besonders bevorzugt basieren sämtliche
Haftvermittlerschichten (H1) und (H2) auf identischen Polymeren. Bevorzugt liegt
der Schmelzflussindex MFI der Haftvermittlerschichten (H1) und der ggf. vorhandenen Haftvermittlerschichten
(H2), gleich oder verschieden, im Bereich
von 0,2 bis 1,9 g/10 min, bevorzugter 0,3 bis 1,8 g/10 min, noch
bevorzugter 0,4 bis 1,7 g/10 min, am bevorzugtesten 0,5 bis 1,6
g/10 min und insbesondere 0,6 bis 1,5 g/10 min, bestimmt nach DIN
ISO 1133 bei 190°C
und 2,16 kg.
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Die
Haftvermittlerschichten (H1) und die ggf.
vorhandenen Haftvermittlerschichten (H2),
gleich oder verschieden, kann bevorzugt eine Schichtdicke von wenigstens
5 μm, besonders
bevorzugt von 6 bis 35 aufweisen.
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Bei
den erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien
ist es nicht notwendig, dass die Haftvermittlerschichten (H1) und/oder die ggf. vorhandenen Haftvermittlerschichten
(H2) jeweils eine größere Schichtdicke als die der jeweils
angrenzenden Schichten aufweist.
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Die
beiden Siegelschichten (S) der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie basieren
bevorzugt zumindest auf einem Polymer ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Polyolefinen, Olefin-Copolymerisaten, Polyalkylmethacrylaten,
Alkylmethacrylat-Copolymerisaten,
Ionomeren, oder deren Mischung.
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In
einer bevorzugten Ausführung
basieren die Siegelschichten (S) auf wenigstens einem Polyethylen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend mit Hilfe von Metallocenen hergestelltem Polyethylen
(m-PE), Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Polyethylen niedriger Dichte
(LDPE) und linearem Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE). Besonders
bevorzugt basieren die Siegelschichten (S) auf m-PE, LDPE, LLDPE
oder deren Mischung. Vorzugsweise basieren die Siegelschichten (S)
auf wenigstens einem Polyethylen, besonders bevorzugt auf einer
Mischung von m-PE, besonders bevorzugt mit einer Dichte gleich oder
kleiner 0,9 g/cm3, und einem linearen Polyethylen
niedriger Dichte (LLDPE), vorzugsweise mit einer Dichte gleich oder
größer 0,9 g/cm3. In einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die Mischung 70 bis 85 Gew. % LLDPE, 30 bis 15 Gew. % m-PE und ggf.
bis zu 5 Gew. % üblicher
Additive, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Siegelschicht (S).
Die Siegelschichten (S) können
auch auf wenigstens einem Polypropylen und/oder Propylen-Copolymerisat,
vorzugsweise einem Propylen-Ethylen-Copolymerisat, basieren.
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Die
Siegeltemperaturen liegen vorzugsweise im Bereich von 100°C bis 140°C. Die Schmelztemperatur der
Siegelschichten (S) beträgt
vorzugsweise 90 bis 140°C,
besonders bevorzugt 95°C
bis 130 °C.
Die Siegelschichten (S) können
mit den üblichen
Hilfsstoffen wie Antistatika, Gleitmitteln, Anti-Blockmitteln, Antifogmitteln,
und/oder Abstandshaltern ausgerüstet
werden.
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Vorzugsweise
bestehen die Siegelschichten der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie aus identischen Polymeren.
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Die
Schichtdicke der Siegelschichten (S) beträgt jeweils bevorzugt höchstens
25 % der Gesamtschichtdicke der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie. Bevorzugt
weist jede Siegelschicht (S) eine Schichtdicke im Bereich von 5
bis 25 μm,
besonders bevorzugt 7,5 bis 20 μm
auf.
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Bevorzugt
sind die Schichtdicken beider Siegelschichten identisch.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
auch in dem Schichtaufbau jeweils eine Barriereschicht (B), vorzugsweise
eine Sauerstoff-Barriereschicht und/oder eine Haftvermittlerschicht
(H2) auf, vorzugsweise jeweils sowohl eine
Barriereschicht (B), als auch eine Haftvermittlerschicht (H2).
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Die
Barriereschicht (B) basiert bevorzugt auf wenigstens einem Vinylidenchlorid-Copolymerisat, insbesondere
einem Vinylidenchlorid-Methacrylsäure-Copolymerisat mit bis zu
10 Gew.-% Methacrylsäureeinheiten.
Auch wenigstens ein Ethylen-Vinylalkohol-Copolymerisat
(EVOH) ist grundsätzlich
geeignet.
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Dem
Fachmann sind geeignete Verfahren zur Messung der Sauerstoffdurchlässigkeit
bekannt. Die Durchlässigkeit
für Sauerstoff
beträgt
bevorzugt höchstens
100, bevorzugter höchstens
50, noch bevorzugter höchstens
20, am bevorzugtesten höchstens
10 und insbesondere höchstens
3 [cm3 m–2 d–1 bar
O2], bestimmt nach DIN 53380. Bevorzugt
wird jeweils die Dicke der Barriereschicht derart gewählt, dass
diese Barrierewirkung erzielt wird. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass infolge der Thermoformung der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie eine Verringerung
der Schichtdicke erfolgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Barriereschicht (B) eine Schichtdicke im Bereich von 3
bis 25 μm,
besonders bevorzugt von 5 bis 15 μm
auf. Bevorzugt sind in jedem Schichtaufbau zu beiden Seiten der
zentralen Innenschicht (I) eine Barriereschicht (B), wobei besonders
bevorzugt diese Barriereschichten eine identische Zusammensetzung
und Schichtdicke aufweisen.
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Grundsätzlich kann
die erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
unabhängig
in einer oder mehreren Schichten zusätzlich übliche Zusatz- oder Hilfsstoffe
enthalten.
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Bevorzugt
weist jeder, zu beiden Seiten der zentralen Innenschicht angeordneten
Schichtaufbau in der gleichen Schicht die identischen Zusatz- und/oder
Hilfsstoffe in identischen Mengen auf.
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Zur
Variation der Gleiteigenschaften der Mehrschichtfolie kann jeweils
die Oberflächenschicht
Gleitmittel enthalten. Zusätzlich
können
jedoch auch Gleitmittel in zumindest einer der dazwischenliegenden Schichten
enthalten sein. Ferner kann die Mehrschichtfolie in einer oder mehreren
Schichten jeweils eines Schichtaufbaus übliche Stabilisatoren, Antioxidantien,
Weichmacher, Processing-Aid, UV-Absorber, Füllmittel, Anti-Flammmittel,
Antistatika, etc. enthalten. Derartige Stoffe sind dem Fachmann
bekannt.
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Besonders
bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst, wobei die Mehrschichtfolie
dabei den Aufbau (S)//(H
2)//(B)//(H
1)//(I)//(H
1)//(B)//(H
2)//(S) aufweist:
| Schicht | Dicke
(μm) | Zusammensetzung |
| S | 14 ± 4 | Mischung
aus mPE und LLDPE |
| H2 | 25 ± 4 | Mischung
aus PE und Ethylen/Vinylacetat-Copolymerisat |
| B | 7 ± 3 | Vinylidenchlorid-Copolymerisat |
| H1 | 20 ± 5 | Mischung
aus PE und Ethylen/Vinylacetat-Copolymerisat |
| Ia | 25 ± 4 | Ethylen/Methacrylsäure teilweise als
Zn-Salz |
| Ib | 25 ± 4 | Ethylen/Methacrylsäure teilweise als
Zn-Salz |
| H1 | 20 ± 5 | Mischung
aus PE und Ethylen/Vinylacetat-Copolymerisat |
| B | 7 ± 3 | Vinylidenchlorid-Copolymerisat |
| H2 | 25 ± 4 | Mischung
aus PE und Ethylen/Vinylacetat-Copolymerisat |
| S | 14 ± 4 | Mischung
aus mPE und LLDPE |
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
kann jeweils in dem Schichtaufbau weitere Schichten enthalten, beispielsweise
Schichten gleich oder verschieden basierend auf wenigstens einem
Polymer ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Polyolefinen, Olefin-Copolymerisaten und
Polyester.
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
kann bedruckt werden, wobei vorzugsweise jeweils mindestens eine
Schicht pro Schichtaufbau zu beiden Seiten der zentralen Innenschicht
bedruckt und/oder durch die Zugabe von Additiven wie organischen
oder anorganischen Farbstoffen und Pigmenten eingefärbt werden kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
transparent. Der Begriff "transparent" im Sinne der Erfindung
bedeutet, dass ein Verpackungsgut durch die thermoformbare Mehrschichtfolie
hindurch mit bloßem
Auge betrachtet werden kann. Die Transparenz wird bevorzugt mit
Hilfe von Densitometern quantifiziert. Derartige Methoden sind dem
Fachmann geläufig.
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Bevorzugt
kann als Maß für die Transparenz
die Trübung
als optischer Wert gemessen werden. Die Messung der Trübung erfolgt
bevorzugt nach der ASTM-Prüfnorm D
1003-61m, Procedure A, nach Eichung des Messgerätes mit Trübungsnormalen zwischen 0,3
und 34% Trübung.
Als Messinstrument eignet sich beispielsweise ein Hazemeter der
Fa. Byk-Gardner mit Ulbricht-Kugel, das in einem Raumwinkel von
8° bis 160° eine integrierte
Messung der diffusen Lichtdurchlässigkeiten
gestattet. Die erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien
weisen nach der Thermoformung bevorzugt eine nach dem vorstehend
beschriebenen Verfahren bestimmte Trübung von weniger als 20%, bevorzugter
weniger als 18%, noch bevorzugter weniger als 15%, am bevorzugtesten
weniger als 10% und insbesondere weniger als 8% auf. Bevorzugt hat
die Thermoformung auf die optischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien
keinen oder nur geringen Einfluss (bezogen auf Material mit derselben
Stärke).
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
ist thermoformbar, vorzugsweise tiefziehfähig. Der Begriff "tiefziehfähig" im Sinne der Erfindung
definiert ein Material, welches unter Wärmeeinwirkung auf einer geeigneten
Vorrichtung "tiefgezogen" werden kann, d.h.
unter Einwirkung von Druck (und/oder Vakuum) beispielsweise zu einem
offenen Behälter,
vorzugsweise zu einer Mulde ausgebildet werden kann. Es handelt
sich dabei um ein Material, welches thermoplastische Eigenschaften
aufweist, so dass es im erwärmten
Zustand verformbar ist, bei Raumtemperatur jedoch eine ausreichende
Formstabilität
aufweist, so dass die durch Tiefziehen vorgegebene Form (z.B. Mulde)
zunächst
erhalten bleibt, ehe der Schrumpfprozess durch Wärmezufuhr eingeleitet wird.
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
ist wärmeschrumpffähig. Dazu
ist sie bevorzugt biaxial orientiert, wobei sie vorzugsweise ein
Reckverhältnis
in Längsrichtung
(d.h. in Maschinenrichtung) von 1:5 bis 1:3, bevorzugt von 1:3,5
bis 1:4,5 und in Querrichtung von 1:5 bis 1:3, bevorzugt von 1:3,5
bis 1:4,5 aufweist. Die Schichtdickenangaben in der Beschreibung
verstehen sich als die Schichtdicke der jeweiligen Schicht der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
nach der Längs-
und Querorientierung.
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Bei
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
können
zur weiteren Verbesserung ihrer Abnutzung – und/oder ihrer sehr guten
mechanischen Eigenschaften, wie Durchstoßfestigkeit eine oder alle
Schichten vernetzt werden. Diese Vernetzung kann beispielsweise
unter Verwendung von β-Strahlung
(hochenergetischer Elektronen) erreicht werden. Die Bestrahlungsquelle
kann ein beliebiger Elektronenstrahlgenerator sein, welcher in einem
Bereich von ungefähr
150 kV bis ungefähr
300 kV arbeitet. Die Bestrahlung wird üblich bei einer Dosis bis zu
60 kGy vorgenommen, wobei eine bevorzugte Dosis im Bereich von 2
bis 15 Mrad liegt.
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
weist bevorzugt eine Gesamtschichtdicke von wenigstens 60 μm, bevorzugt
wenigstens 90 μm,
besonders bevorzugt von wenigstens 180 μm auf.
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Die
Herstellung der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
erfolgt vorzugsweise nach den Coextrusionsfolienblasverfahren. Derartige
Verfahren sind dem Fachmann bekannt. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise
auf A.L. Brody, K.S. Marsh, The Wiley Encyclopedia of Packaging
Technology, Wiley-Interscience, 2 edition (1997); W.
Soroka, Fumdamentals of Packaging Technology, Institute of Packaging
Professionals (1995); J. Nentwig, Kunststoff-Foren,
Hanser Fachbuch (2000); und S.E.M. Selke, Understanding
Plastics Packaging Technology (Hanser Understanding Books), Hanser
Gardner Publications (1997) verwiesen werden. Es kommen
auch andere bekannte, nach dem Stand der Technik übliche Herstellungsanlagen
in Betracht.
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Im
Fall des bevorzugten Glasfolien-Coextrusionsverfahrens wird der
erhaltene Folienschlauch vorzugsweise unmittelbar nach seiner Herstellung
flachgelegt und bei einer Temperatur bis zu gleich oder größer der
VICAT-Erweichungstemperatur des Polymeren die innersten Schichten
(Ia) und (Ib) des Folienschlauches ggf. unter Druckanwendung bis
zu 2,5 bar für
weniger als 1 Sekunde miteinander verbunden. Alternativ können die
innenliegenden Schichten (Ia) und (Ib) mit Hilfe eines ggf. gelösten Klebstoffes
miteinander verbunden werden. Bevor die er erhaltene Mehrschichtfolie
weiter verarbeitet wird, werden die Ränder entfernt, vorzugsweise abgeschnitten,
oder der flachgelegte verbundene Schlauch auf beiden Seiten aufgetrennt.
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Die
zum Aufbau der Mehrschichtfolie eingesetzten Polymere sind kommerziell
erhältlich
und im Stand der Technik ausreichend beschrieben. Sie werden üblicherweise
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien als Pellets
oder Granulate, soweit notwendig in üblichen Mischapparaturen gemischt,
und durch Schmelzen vorzugsweise mit Hilfe von Extrudern weiterverarbeitet.
Ist die Mehrschichtfolie zur Verpackung von Lebensmitteln bestimmt,
so sind alle eingesetzten Polymere für die Verwendung in Lebensmittelverpackungen
zugelassen.
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
eignet sich hervorragend zum Verpacken von Gütern, vorzugsweise von Lebensmitteln,
besonders bevorzugt von verderblichen Lebensmitteln. Die Mehrschichtfolie
ist beispielsweise geeignet für
die Verpackung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Obst,
Milchprodukten, Räucherwaren,
Fertiggerichten, Getreide, Cerealien, Brot- und Backwaren, aber
auch von anderen Gütern,
wie z.B. medizinischen Produkten.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft die Verwendung der siegelfähigen, thermoformbaren, wärmeschrumpffähigen, erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
zur Herstellung einer Verpackung bzw. einer Verpackungsmulde, vorzugsweise
für ein
Lebensmittel. Bei der Herstellung einer Verpackung wird bevorzugt aus
der Mehrschichtfolie zunächst
durch Thermoformung eine wärmeschrumpffähige Verpackungsmulde
hergestellt. Dabei wird die Wärmeschrumpffähigkeit,
insbesondere auch im thermogeformten Bereich, der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
durch die Thermoformung im wesentlichen nicht beeinflusst.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer thermogeformten,
siegelfähingen,
wärmeschrumpffähigen Verpackungsmulde
umfassend die Thermoformung der thermoformbaren, wärmeschrumpffähigen, siegelfähigen, erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
unter Bedingungen, bei denen die Wärmeschrumpffähigkeit
im thermogeformten Bereich im wesentlichen nicht beeinflusst wird.
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Die
Thermoformung erfolgt bevorzugt durch Tiefziehen. Dabei können verschiedene
Tiefziehverhältnisse
verwirklicht werden, beispielsweise von 1:2 bis 1:5, vorzugsweise
1:4,5. Dem Fachmann ist bekannt, dass die individuelle Schichtdicke
der Mehrschichtfolie an das beabsichtigte Tiefziehverhältnis angepasst
werden kann, damit auch in den tiefgezogenen Bereichen nachher eine
noch ausreichende Materialstärke
vorhanden ist.
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Die
Erfindung betrifft auch eine thermogeformte, wärmeschrumpffähige Verpackungsmulde,
aus der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
welche nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren erhältlich ist.
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Die
erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
kann auf herkömmlichen
Apparaturen thermogeformt bzw. tiefgezogen werden. Bevorzugt wird
jedoch zur Thermoformung der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie, d.h. zur
Ausbildung einer siegelfähigen,
thermogeformten, wärmeschrumpffähigen Verpackungsmulde,
die nachfolgend beschriebene Tiefzieh-Vorrichtung zur Herstellung
von tiefgezogenen Verpackungsmulden verwendet. In diesem Sinne ist
die Eigenschaft der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie, dass
ihre Wärmeschrumpffähigkeit
durch die Thermoformung im wesentlichen nicht beeinflusst wird,
bevorzugt auch auf eine Thermoformung mit Hilfe dieser nachfolgend
beschriebenen Tiefzieh-Vorrichtung bezogen.
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Tiefzieh-Vorrichtung zur Herstellung von
tiefgezogenen Verpackungsmulden:
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Es
handelt sich um eine Tiefzieh-Vorrichtung zum Herstellen von tiefgezogenen,
erfindungsgemäßen Verpackungsmulden
aus einer erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
als Folienbahn mit einem Tiefziehwerkzeug, wobei das Tiefziehwerkzeug
beim Tiefziehen gekühlt
ist. Vorzugsweise weist das Tiefziehwerkzeug für das Kühlen beim Tiefziehen Kühlmittel
auf. Derartige Kühlmittel
können
beispielsweise Kühlleitungen
sein, die im Bereich des Tiefziehwerkzeugs angeordnet sind und durch
die ein Kühlmedium,
beispielsweise eine Kühlflüssigkeit
oder ein Kühlgas,
zirkuliert.
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Vorzugsweise
weist die Vorrichtung Haltemittel auf, so dass die Folienbahn zwischen
dem Haltemittel und dem Tiefziehwerkzeug einspannbar ist. Vorzugsweise
wird die Folienbahn mit dem Haltemittel fixiert bevor das Tiefziehen
erfolgt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist dieses Haltemittel
ebenfalls mit einem Kühlmittel
versehen, das an denselben Kühlmittelkreislauf
wie das Tiefziehwerkzeug oder an einen anderen Kühlkreislauf angeschlossen sein
kann. Als Kühlmittel
eignet sich insbesondere ein Kühlmittel,
das beispielsweise auch in Kühlschränken und
dergleichen Anwendung findet.
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Vorzugsweise
ist mindestens ein Kühlmittelkreislauf
geregelt, beispielsweise temperaturgeregelt, so dass das Tiefziehwerkzeug
und/oder das Haltemittel immer eine nahezu konstante Temperatur
aufweist.
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Weiterhin
bevorzugt weist die Tiefzieh-Vorrichtung ein Heizmittel, besonders
bevorzugt eine Heizplatte auf, mit der die Folienbahn insbesondere
vor dem Tiefziehen aufheizbar ist. Nachdem die Foliebahn erwärmt worden
ist und besonders bevorzugt vor dem Tiefziehen wird das Heizmittel
wieder von der Folienbahn entfernt und/oder abgeschaltet, um eine Überhitzung
der Folienbahn zu vermeiden und um zu verhindern, dass bei der Kühlung des
Tiefziehwerkzeuges beziehungsweise des Haltemittels zu viel Wärme abgeführt werden muss.
Vorzugsweise erfolgt die Erwärmung
lokal sehr gezielt, so dass nur die gewünschten Bereiche und insbesondere
nicht die Bereiche, die später
gekühlt
werden sollen, erhitzt werden. Der Fachmann erkennt, dass die Erwärmung und
Kühlung
auch gleichzeitig erfolgen kann, um zu vermeiden, dass sich gewisse
Bereiche der Folienbahn während
deren Erwärmung
miterwärmen
und/oder um eine unerwünschte
Aufwärmung
dieser Bereiche zu vermindern. Vorzugsweise wird die Folienbahn
erst teilweise aufgeheizt und vor und beim Tiefziehen gekühlt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist die Tiefzieh-Vorrichtung Vakuum- und/oder Druckmittel auf,
mit der die Folienbahn in das Tiefziehwerkzeug hineingedrückt bzw.
hineingezogen wird und dabei seine abschließende Form erhält.
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Die
Tiefzieh-Vorrichtung eignet sich insbesondere zum Herstellen von
erfindungsgemäßen Verpackungsmulden
aus den erfindungsgemäßen Mehrschichtfolien
für Verpackungen.
Sie kann vorzugsweise Bestandteil einer Verpackungsmaschine sein,
vorzugsweise einer sogenannten Form-Fill-Seal-Verpackungsmaschine.
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Unter
Anwendung der vorstehend beschriebenen Tiefzieh-Vorrichtung wird
die erfindungsgemäße Folienbahn
beim Tiefziehen gekühlt
und dadurch eine siegelbare, tiefgezogene, schrumpffähige Verpackungsmulde
aus einer Folienbahn hergestellt. Vorzugsweise wird die Folienbahn
dabei vor dem Tiefziehen eingespannt. Weiterhin bevorzugt wird die
Folienbahn vor dem Tiefziehen erwärmt. Vorzugsweise erfolgt das
Erwärmen
und Kühlen
zeitlich versetzt, wobei das Erwärmen
vorzugsweise vor dem Kühlen
erfolgt. Vorzugsweise wird die Folienbahn teilweise aufgeheizt vor
und beim Tiefziehen gekühlt.
Das Tiefziehen kann auf jede dem Fachmann geläufige Art und Weise erfolgen.
Vorzugsweise erfolgt das Tiefziehen jedoch durch Über- und/oder Unterdruck
(Vakuum).
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Tiefzieh-Vorrichtung werden im Zusammenhang mit 1 bis 6 näher erläutert. 1 zeigt
die Vorrichtung vor dem Tiefziehen. 2 zeigt
das Erwärmen
der erfindungsgemäßen Folienbahn. 3 zeigt
das Tiefziehen zu der Verpackungsmulde. 4 zeigt
das Lösen
der Halterung. 5 zeigt die resultierende erfindungsgemäße Verpackungsmulde. 6 zeigt
die erfindungsgemäße Tiefzieh-Vorrichtung.
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In 1 ist
die Tiefzieh-Vorrichtung dargestellt, die ein Tiefziehwerkzeug 3 mit
mehreren Tiefziehkammern 10 aufweist. Erfindungsgemäß ist dieses
Tiefziehwerkzeug gekühlt,
wobei die Kühlung
in dem vorliegenden Fall durch Bohrung 2 erfolgt, durch
die ein Kühlmedium
geführt
wird. Oberhalb des Tiefziehwerkzeuges 3 befindet sich die
zu verformende, erfindungsgemäße, schrumpffähige Folienbahn 1,
die zwischen dem Tiefziehwerkzeug 3 und einem Klemmrahmen 4 eingespannt
ist. Der Klemmrahmen 4 ist in dem vorliegenden Fall mittels
der Bohrung 5, durch die ein Kühlmittel geführt wird,
ebenfalls kühlbar.
Oberhalb der Folienbahn 1 befinden sich Heizplatten 7,
die, wie durch die Doppelpfeile 6 dargestellt, anhebbar
bzw. absenkbar sind. Der Fachmann weiß, dass das Tiefziehwerkzeug 3 ebenfalls
vertikal bewegbar ist.
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2 zeigt
das Erwärmen
der zwischen dem Klemmrahmen 4 und dem Tiefziehwerkzeug 3 eingespannten
erfindungsgemäßen Folienbahn 1.
Dafür wurden
die Heizplatten 7 abgesenkt, so dass sie vorzugsweise in
Kontakt mit der Folienbahn stehen. Die Folienbahn wird solange aufgewärmt, bis
sie im Bereich der Wärmeplatte
die gewünschte
Temperatur aufweist. Vorzugsweise erfolgt die Erwärmung zeitgesteuert.
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Sobald
die Folienbahn hinreichend erwärmt
wurde, werden die Heizplatten wieder angehoben und das Tiefziehen
der schrumpffähigen
Folienbahn 1 zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackungsmulden 8 erfolgt
(3). In dem vorliegenden Fall sind die Tiefziehkammern 10 mit
Vakuum beaufschlagbar, mit dem die Folienbahn wie dargestellt verformt
wird. Während
des gesamten Aufheiz- und Tiefziehprozesses werden das Tiefziehwerkzeug
und der Klemmrahmen gekühlt.
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Sobald
die Folienbahn 1 zu Verpackungsmulden 8 tiefgezogen
ist (4), wird das Tiefziehwerkzeug 3 abgesenkt,
so dass sich die erfindungsgemäßen Verpackungsmulden 8 aus
dem Tiefziehwerkzeug 3 entformen. Das Tiefziehwerkzeug
wird soweit abgesenkt, dass die hergestellten Verpackungsmulden
aus dem Tiefziehbereich heraustransportiert werden können und
eine neuerliche Verformung der Folienbahn 1 erfolgen kann.
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In 5 sind
die fertiggestellten erfindungsgemäßen Verpackungsmulden dargestellt.
Durch die Kühlung
der Tiefziehform sind die Packungsränder 9 und/oder der
Boden der Verpackung gerade, weil die Folienbahn nach dem Tiefziehen
gar nicht oder nur sehr geringfügig
nach oder beim Tiefziehen schrumpft. Die erhaltenen tiefgezogenen
Verpackungsmulden sind daher wärmeschrumpffähig, wobei
ihre Wärmeschrumpffähigkeit
im Vergleich zu der dafür
verwendeten erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
durch das Thermoformen im wesentlichen nicht beeinflusst ist.
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6 zeigt
die Tiefziehvorrichtung zur Herstellung der tiefgezogenen erfindungsgemäßen Kunstoffverpackungsmulden
aus einer schrumpffähigen,
erfindungsgemäßen Folienbahn.
Die Vorrichtung 12 weist ein Unterwerkzeug 3 und
ein Oberwerkzeug 19 auf. Das Unterwerkzeug 3 weist
das Negativ der Form der herzustellenden Verpackungsmulde auf. In
das Unterwerkzeug sind Kanäle 2 eingearbeitet,
durch die ein Kühlmittel zirkuliert
mit dem das Unterwerkzeug gekühlt
wird. Wie durch den Doppelpfeil angedeutet, ist das Unterwerkzeug
absenkbar bzw. anhebbar. Zwischen dem Unterwerkzeug und dem Oberwerkzeug
verläuft
die nicht dargestellte Folienbahn. Das Oberwerkzeug 19 ist
ebenfalls anhebbar bzw. absenkbar. Dasselbe gilt für den Klemmrahmen 4 und
die Heizmittel 7. Mit dem Klemmrahmen wird die Folienbahn
gegen das Unterwerkzeug gedrückt
und festgeklemmt, damit sie tiefgezogen werden kann. Der Klemmrahmen 4 weist
darüber
hinaus auch Kanäle 2 auf,
durch die ein Kühlmittel
zirkuliert, so dass der Rahmen der Klemmrahmen 4 kühlbar ist.
Die Kühlung
des Klemmrahmens hat insbesondere den Vorteil, dass sich die Folienbahn,
die sich unter dem Klemmrahmen befindet nicht erwärmt wird
und somit spannungsfrei ist. An diesen Bereich wird später die Oberfolie
gesiegelt. Dadurch dass dieser Bereich spannungsfrei ist, weist
die Siegelung der später
resultierenden Verpackung eine sehr hohe Dichtigkeit auf. Die erfindungsgemäße Tiefzieh-Vorrichtung
weist pro herzustellender Verpackungsmulde ein Heizelement 7 auf.
Mit diesen Heizelementen wird die Folienbahn möglichst schnell erwärmt. Um
den Wärmeübergang
zwischen der Folienbahn und der jeweiligen Heizmitteln zu verbessert,
kann in dem Bereich unter der Folienbahn ein Überdruck erzeugt werden, der
die Folienbahn gegen das Heizmittel drückt und damit den Wärmeübergang
verbessert. Der Fachmann erkennt, dass auch zwischen der Folienbahn
und dem Heizmittel 7 ein Unterdruck erzeugt werden kann,
der die Folienbahn gegen das Heizmittel saugt. Sobald die Folienbahn
ihre Plastifizierungstemperatur erreicht hat, wird sie mit den Heizmitteln 7,
die dann gleichzeitig als Stempel wirken in die jeweilige Tiefziehform
gedrückt
und/oder es wird in der Tiefziehform ein Unterdruck angelegt, der
die Folienbahn in die Tiefziehform hineinsaugt. Diese Tiefziehform
ist gekühlt,
so dass die Folienbahn beim und/oder unmittelbar nach dem Tiefziehen
gekühlt
wird. Diese Kühlung
erfolgt so lange bis die Folienbahn eine Temperatur erreicht hat,
bei der eine ungewollte Rückverformung
der Verpackungsmulde aufgrund der Schrumpffähigkeit der Folie ausgeschlossen
werden kann.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft daher auch eine
siegelbare, thermogeformte, wärmeschrumpffähige Verpackungsmulde
umfassend eine erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
bzw. aus einer erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
geformt, wobei die Wärmeschrumpffähigkeit
insbesondere im thermogeformten Bereich in Längs- und in Querrichtung jeweils
wenigstens 20%, bevorzugt wenigstens 25%, bevorzugter wenigstens
30%, noch bevorzugter wenigstens 35%, am bevorzugtesten wenigstens
40% und insbesondere wenigstens 45% beträgt.
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Die
erfindungsgemäße, siegelbare,
thermogeformte, wärmeschrumpffähige Verpackungsmulde
kann vorteilhaft zur Herstellung einer Verpackung, vorzugsweise
für ein
Lebensmittel, verwendet werden. Dazu wird bevorzugt das Verpackungsgut
in die Verpackungsmulde eingebracht und eine wärmeschrumpffähige oder nicht
schrumpffähige
Deckelfolie über
die Öffnung
der Verpackungsmulde gebracht. Anschließend erfolgt die Heißsiegelung
der ggf. wärmeschrumpffähigen Deckelfolie
auf die Verpackungsmulde unter Bedingungen, bei denen sowohl die
Wärmeschrumpffähigkeit
der Verpackungsmulde als auch die ggf. vorhandene Wärmeschrumpffähigkeit
der Deckelfolie im wesentlichen nicht beeinflusst wird. Als siegelbare,
wärmeschrumpffähige Deckelfolie
kann eine siegelbare, wärmeschrumpffähige, erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
verwendet werden, wobei als Deckelfolie eine siegelbare, wärmeschrumpffähige, erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
verwendet werden kann, die mit der Mehrschichtfolie, aus der die
thermogeformte Verpackungsmulde hergestellt sind, identisch ist.
Vorzugsweise weist die Deckelfolie eine Gesamtdicke auf, die maximal
die Hälfte
der Gesamtdicke der Mehrschichtfolie ist, aus der die Verpackungsmulde
hergestellt wird.
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Es
ist aber auch möglich
als Deckelfolie eine nicht schrumpffähige, vergleichsweise starre,
vorzugsweise mehrschichtige, siegelbare Verbundfolie aus thermoplastischen
Materialien als 2. Verpackungselement zum Verschließen der
wärmeschrumpffähigen Verpackungsmulde
zu verwenden.
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Besonders
bevorzugt eignet sich hierfür
eine Mehrschichtfolie die folgende Sequenz von Schichten aufweist:
- A) eine Basisschicht aus ggf. geschäumten Polyolefinschaum,
vorzugsweise geschäumten
Propylen-, Homo- und/oder Copolymeren oder deren Mischung, oder
ggf. geschäumten
Polyester, vorzugsweise geschäumten
Polyethylenterephtalat,
- B) eine Schicht basierend auf wenigstens einem Polyolefin oder
Polyester der Schicht A)
- C) ggf. eine Verbindungsschicht basierend auf einem Polyolefin,
das vorzugsweise auf demjenigen Monomer basiert, das das Hauptmonomer
des Polyolefins der Schicht A) ist oder einem Polyester der Schicht
A)
- D) ggf. eine Haftvermittlerschicht,
- E) ggf. eine gas- und/oder aromadichte Barriereschicht,
- F) eine Haftvermittlerschicht,
- G) eine siegelfähige
und/oder peelfähige
Oberflächenschicht
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Vorzugsweise
zeichnet sich die Mehrschichtfolie dadurch aus, dass die Gesamtdicke
der Schichten A) und B) im Bereich von 0,5 bis 2 mm und die Dicke
der Schicht B) im Bereich von 1/6 bis 1/2 der Dicke der Schicht
A) liegt. Vorzugsweise ist die Gesamtdicke der Schichten A) und
B) im Bereich von 0,6 bis 1,4 mm und die Dicke der Schicht B) im
Bereich von 1/6 bis 1/3 der Dicke der Schicht A).
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Die
Schicht A) ist vorzugsweise geschäumt und besteht vorzugsweise
aus wenigstens einem Polyolefin, besonders bevorzugt aus geschäumtem Propylen-,
Homo- und/oder Copolymeren, da diese Materialien bereits mit einer
geringen Dicke und einer geringen Dichte die notwendige Biegefestigkeit
aufweisen. Es ist auch möglich,
zur Herstellung der Schaumschicht A) Mischungen von Polyolefinen
einzusetzen. Dabei eignet sich insbesondere eine Mischung aus Polypropylen
mit Langkettenverzweigung und damit hoher Schmelzfestigkeit und
einem Propylen/Ethylencopolymer, wie z. B. einem heterophasigen
Propylen-Ethylen-Blockcopolymeren.
Insbesondere eignet sich eine Mischung aus einem Polypropylen mit
einer Langkettenverzweigung und einem Schmelzindex MFI im Bereich
von 1,4 bis 4,2 g/10 min und einem heterophasigen Propylen-Ethylen-Blockcopolymer
in einem Mischungsverhältnis
von 1:1.
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Schaumschichten
aus Polyolefinen, vorzugsweise aus Polypropylen ggf. in Mischung
mit Polyolefincopolymeren, vorzugsweise Propylen-Ethylen-Copolymeren,
die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackungen verwendet
werden, haben vorzugsweise eine Dichte von 0,1 bis 0,8 g/cm3, besonders bevorzugt 0,25 bis 0,5 g/cm3 und weisen eine Zellenzahl von 75 bis 300
Zellen/mm3 auf. Die Dichte und die Zellenzahl kann
durch die Verfahrensparameter, wie z. B. der Extrusionstemperatur
oder andere Verfahrensparameter während der vorzugsweisen Herstellung
der Schaumschicht durch Extrusion und Expansion variiert werden. In
derselben Art und Weise kann eine verschäumte Polyesterschicht A) hergestellt
werden.
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Die
Schicht B) aus kompaktem Polyolefin besteht im wesentlichen aus
einem vorzugsweise Polypropylen der geschäumten Basisschicht A). Sofern
diese Basisschicht aus geschäumtem
Polypropylen oder einer geschäumten
Mischung aus Polypropylen und Propylen-Ethylen-Copolymer besteht,
besteht die kompakte Polyolefinschicht B) vorzugsweise aus Polypropylen
oder einem Propylen-Ethylen-Copolymer.
Besonders bevorzugt ist ein heterophasiges Propylenehtylen Blockcopolymers.
Der Schmelzindex (MFI) der zur Herstellung der Schicht B) verwendeten
Polyolefine liegt vorzugsweise im Bereich von 1,8 bis 5,5 g/10 min, spfern
die Schicht A) aus verschäumtem
Polyester besteht wird zur Herstellung der Schicht B) dieser Polyester
verwendet. Die Dicke der Schicht B) beträgt 1/6 bis 1/2, besonders bevorzugt
1/6 bis 1/3 der Dicke der Schicht A).
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Die
Schicht C) ist vorhanden, sofern die Schichten D) bis G) durch Coextrusion,
vorzugsweise durch Folienblascoextrusion, vorgefertigt werden und
mit den übrigen
Schichten zu verbinden sind. Die Schicht C) basierend auf einem
Polyolefin, das vorzugsweise aus einem Monomer hergestellt wurde,
das auch das Hauptmonomer der Polyolefine der Schaumschicht A) ist,
oder auf dem Polyester der Schicht A). Sofern daher die Schicht
A) aus einem verschäumten
Polypropylen und ggf. einem Propylen-Ethylen-Copolymer besteht, kann
die Schicht C) aus Polypropylen bestehen, das ggf. mit Maleinsäureanhydrid
gepfropft ist. Auch Copolymere aus Ethylen/Vinylacetat können als
Material der Schicht C) verwendet werden. Die Dicke der Schicht
C) beträgt
vorzugsweise 5 bis 25, besonders bevorzugt 8 bis 15 μm.
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Sofern
die erfindungsgemäßen Mehrschichtfilme
eine geringe Gasdurchlässigkeit,
d. h. geringe Sauerstoff- und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit
sowie einen Aromaschutz aufweisen sollen, weisen sie eine Barriereschicht
E) auf. Diese Barriereschicht ist vorzugsweise aus einem Ethylen/Vinylalkohol-Copolymer,
das einen Ethylengehalt von 32 bis 45 Mol%, vorzugsweise 35 bis
42 Mol%, aufweist. Die Barriereschicht E) ist mit Hilfe einer Haftvermittler
D) bzw. F) an ihrer jeweiligen Oberfläche mit der Verbindungsschicht
C) bzw. mit der Oberflächenschicht
G) verbunden. Als Material wird dafür vorzugsweise ein Propylencopolymer
bzw. ein Polyethylen, das mit Maleinsäureanhydrid gepfropft ist,
verwendet.
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Die
Oberflächenschicht
G) ist vorzugsweise siegelfähig
und/oder peelfähig.
Daher wird zur Herstellung dieser Schicht vorzugsweise ein Polyethylen
niedriger Dichte (LDPE) mit einem Schmelzindex (MFI) im Bereich
von 0,5 bis 0,8 g/10 min, vorzugsweise im Bereich von 1 bis 5 g/10
min (2,16 kg, 190°C
gemessen gemäß ASTM D1238)
oder ein Ionomerpolymer, wie z. B. ein Copolymer aus einem α-Olefin und
einem ethylenisch ungesättigten
Monomeren mit einer Carboxylgruppe, wobei die Carboxylgruppen in
einer Menge von 20 bis 100 Gew.% als Metallsalz, vorzugsweise als
Zinksalz, vorliegen oder einem Ethylen-Vinylacetatcopolymer mit einem
Vinylacetatgehalt von 3 bis 30 Gew.%, vorzugsweise 4 bis 6 Gew.%,
zur Herstellung der siegelfähigen Schicht
verwendet.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die Siegelschicht auch peelfähig.
Dafür wird
als Schichtmaterial vorzugsweise eine Mischung aus LDPE und einem
Polybutylen (PB) verwendet. Die Mischung enthält dafür 15 bis 30 Gew.% vorzugsweise
20 bis 28 Gew.%, Polybutylen. Vorzugsweise weist das Polybutylen
eine Schmelzindex (MFI) im Bereich von 0,3 bis 2,0 g/10 min (190°C und 216
kg gemäß ASTM D1238)
auf.
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Vorzugsweise
liegt die Dicke der Siegelschicht im Bereich von 10 bis 50 μm, vorzugsweise
von 15 bis 30 μm.
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Wenn
LDPE als Polymer zur Herstellung der Siegelschicht verwendet wird
und der Mehrschichtfilm umfaßt
eine Barriereschicht, dann ist in aller Regel zur Verbindung der
Barriereschicht und der Siegelschicht eine Haftvermittlerschicht
notwendig, sofern nicht als Barriereschichtmaterial Ethylen-Vinylalkoholcopolymer verwendet
wird. Als Haftvermittlermaterial kann ein Polyolefin, vorzugsweise
ein Polyethylen gepfropft mit Maleinsäureanhydrid, verwendet werden.
Es ist aber auch möglich,
eine Mischung aus LDPE und LLDPE im Verhältnis 3:1 bis 4:1 als Haftvermittlermittel
zu verwenden. Die Dicke der jeweiligen Haftvermittlerschicht liegt
im Bereich von 2 bis 8 μm,
vorzugsweise im Bereich von 3 bis 6 μm.
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Die
Siegelschicht G) kann übliche
und bekannte Gleitmittel und Antiblockmittel, wie z. B. Erukasäureamid,
Polyalkylsiloxane, wie z. B. Polydimethylsiloxan und/oder Siliciumdioxid
enthalten. Alle oder nur einzelne Schichten können Stabilisatoren und weitere
Additive bekannter Art enthalten.
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Außerdem kann
die Schicht B) 0,5 bis 2 Gew.% eines weißen Pigmentes, wie z. B. Kaolin,
Kalziumcarbonat, Talk, Titandioxid oder deren Mischungen enthalten.
Solche anorganischen Pigmente werden dem Polymer, aus dem die Schicht
B) gefertigt wird, vorzugsweise in Form von Masterbatch, das zu
30 bis 50 Gew.% aus recycliertem Mehrschichtfilmmaterial bestehen
kann.
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Die
Mehrschichtfilme, die sich als Deckelfolien eignen, werden vorzugsweise
durch das übliche
Folienblascoextrusionsverfahren oder durch Coextrusiongießfilmverfahren,
soweit es die Sequenz der Schichten C) bis G) betrifft, hergestellt
und vorzugsweise durch ein Extrusionlaminierungsschritt mit der
Polyolefin- oder Polyesterschicht A) die ggf. vorzugsweise geschäumt ist,
verbunden. Dazu wird die Schicht A) und dem Mehrschichtfilm, bestehend
aus den Schichten C) und G), so zusammengeführt, dass dazwischen die Schicht
B) extrudiert wird. Unmittelbar nach der Extrusion wird auf das
so hergestellte Laminat ein genügend
großer Druck
ausgeübt,
damit die Schichten A) bis G) ausreichend miteinander verbunden
werden.
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Es
ist aber auch möglich,
solche Mehrschichtfolien durch Coextrusion herzustellen, wobei auch
die Schicht A) gleichzeitig mit den übrigen Schichten ggf. unter
Weglassung der Schicht C) coextrudiert und im Falle der Schicht
A) ggf. expandiert wird.
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Die
Biegefestigkeit der nicht schrumpffähigen Mehrschichtfolien, die
als Deckelfolie zum Einsatz kommen, ist vorzugsweise so groß, dass
sie den Schrumpfkräften
der erfindungsgemäßen, wärmeschrumpffähigen Mehrschichtfolien,
aus denen jeweils eine erfindungsgemäße Verpackungsmulde hergestellt
wird, so standhalten, dass der Deckel der Verpackung sich nicht
verbiegt bzw. nicht wölbt,
sondern weitgehend flach, d. h. eben bleibt. Dadurch wird nicht
nur das ansprechende Aussehen der Verpackung bewährt, sondern auch deren Lager-
und Stapelfähigkeit
sowie Präsentierbarkeit
nicht beeinträchtigt.
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Vorzugsweise
weisen dementsprechende Deckelfolien eine Biegefestigkeit (gemessen
nach DIN 8075 Sigma 3,5 %) von 10 bis 20 M Pa auf, um Schrumpfkräften von
Verpackungsmulden von 0,7 M Pa bis 2 M Pa (gemessen nach DIN 53369)
standzuhalten.
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Die
Erfindung betrifft daher auch versiegelte, wärmeschrumpffähige Verpackungen,
die zumindest ein Verpackungselement aus den erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
aufweisen.
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Für die Herstellung
solcher erfindungsgemäßen Verpackungen
werden vorzugsweise Verpackungsmaschinen, besonders bevorzugt solche
gemäß 8 oder 9,
eingesetzt, die vorzugsweise die vorstehend erläuterte Tiefziehvorrichtung
als Tiefziehstation und vorzugsweise die nachstehend beschriebene
Siegelvorrichtung, besonders bevorzugt eine Siegelvorrichtung gemäß 7 als
Siegelstation aufweisen.
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Mit
solchen erfindungsgemäßen Verpackungsmaschinen
können
Verpackungen aus einer erfindungsgemäßen schrumpffähigen Verpackungsmulde
(= Unterfolie) und einer schrumpffähigen Deckelfolie (Oberfolie)
hergestellt werden. Solche Verpackungen werden als Skrinkpack bezeichnet. 9 zeigt
eine Verpackungsmaschine zur Herstellung von sogenannten shrinkpacks.
Die Oberfolie (Deckelfolie) kann jedoch auch aus einer nicht schrumpffähige Folienbahn,
wie vorstehend beschrieben bestehen. Solche Verpackungen werden
als shrinkplate bezeichnet. 8 zeigt
eine Verpackungsmaschine zur Herstellung von sogenannten shrinkplates.
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Die
Siegelvorrichtung der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine weist
ein Unterwerkzeug und ein Oberwerkzeug auf, wobei sich das Unterwerkzeug
unterhalb und das Oberwerkzeug oberhalb der Folienbahnen (= Verpackungselemente),
die miteinander verbunden werden, befindet. Das Unterwerkzeug und
das Oberwerkzeug werden zum Siegeln der Oberfolie (= Deckelfolie)
an die Unterfolie (= Verpackungsmulde) gegeneinander gepresst. Dabei
erfolgt die Siegelung der jeweiligen Siegelschicht aneinander unter
Temperatureinfluß.
Erfindungsgemäß ist das
Unterwerkzeug und/oder das Oberwerkzeug gekühlt. Diese Kühlung kann beispielsweise
durch Zirkulation eines Kühlmediums
durch Kanäle,
die in das Unter- und/oder
das Oberwerkzeug eingearbeitet sind, erfolgen. Als Kühlmedium
eignet sich Wasser oder die von Kühlschränken bekannten Medien. Vorzugsweise
erfolgt die Kühlung
der Oberfolie und/oder der Verpackungsmulden (= Unterfolie) so, dass
kein unkontrollierter Schrumpf der jeweiligen Folie einsetzt, d.h.
die Temperatur der jeweiligen Folien darf die Temperatur, bei der
der Schrumpf einsetzt nie erreichen oder überschreiten.
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Vorzugsweise
ist zumindest das Unterwerkzeug, besonders bevorzugt auch das Oberwerkzeug
vertikal verschiebbar.
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Weiterhin
bevorzugt weist das Ober- oder das Unterwerkzeug ein Siegelmittel,
beispielsweise einen Siegelrahmen, auf, das(der) beheizt ist. Die
Beheizung erfolgt in der Regel durch eine elektrische Beheizung. Die
Beheizung sollte bei der vorliegenden Erfindung vorteilhafterweise
auf das Siegelmittel beschränkt
sein, damit eine unnötige
Kühlung
des jeweiligen Werkzeugs nicht vonnöten ist.
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An
dem Werkzeug, das den Siegelrahmen nicht aufweist, ist vorzugsweise
eine Siegelbrille angeordnet. Vorzugsweise weist die Siegelbrille
eine Gummigegenlage auf. Weiterhin bevorzugt ist die Siegelbrille
gekühlt
und besonders bevorzugt ebenfalls vertikal verschiebbar.
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Das
Oberwerkzeug ist vorzugsweise vertikal verschieblich angeordnet.
Weiterhin bevorzugt ist das Oberwerkzeug gekühlt, um zu vermeiden, dass
es sich mit der Zeit aufheizt und dadurch eine ungewollte Schrumpfung
der ggf. schrumpffähige
Oberfolie bewirkt. Diese Ausführungsform
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Oberfolie eine wärmeschrumpffähige Kunststoffolie
ist.
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Vorzugsweise
weist die Siegelvorrichtung eine Kühlplatte auf, die besonders
bevorzugt im Bereich der Oberfolie angeordnet ist. Diese Kühlplatte
ist vorzugsweise ebenfalls vertikal verschiebbar angeordnet. Für den Fall,
dass die Oberfolie auf mehrere Verpackungsmulden gleichzeitig gesiegelt
wird, ist vorzugsweise im Bereich jeder Verpackungsmulde jeweils
eine Kühlplatte
angeordnet.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zur Herstellung von einer wärmeschrumpffähigen Verpackung
aus einer erfindungsgemäßen Verpackungsmulde
und einer Oberfolie (Deckelfolie), wobei mindestens die Verpackungsmulde
aus einer erfindungsgemäßen, wärmeschrumpffähigen Mehrschichtfolie
durch Tiefziehen hergestellt wird, bei dem die Folienbahn erst teilweise
aufgeheizt und vor und beim Tiefziehen teilweise gekühlt wird
und bei dem beim Siegeln der Oberfolie auf die Verpackungsmulde die
Oberfolie und/oder die Verpackungsmulde gekühlt wird.
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Beim
Versiegeln der Verpackungselemente, von denen mindestens die Verpackungsmulde
aus einer erfindungsgemäßen wärmeschrumpffähigen Mehrschichtfolie
hergestellt wird, erfolgt der Wärmeeintrag
für die Siegelung
von der der wärmeschrumpffähingen Mehrschichtfolie
abgewandten Seite der Verpackung. Vorzugsweise erfolgt der Wärmeeintrag
bei der Versiegelung bei diesem erfindungsgemäßen Verfahren von unten oder
von oben.
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Die
folgenden Ausführungen
gelten für
beide erfindungsgemäße Verfahren.
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Es
war für
den Fachmann überaus
erstaunlich und nicht zu erwarten, dass sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
Verpackungsmulden mit geraden Rändern
herstellen lassen und/oder dass keine ungewollte Schrumpfung beim
oder nach dem Tiefziehen erfolgt. Dadurch lassen sich Verpackungsbehälter mit
einer ganz neuen Erscheinungsform und einer sehr reproduzierbaren
Größe herstellen.
Mit den erfindungsgemäßen Verfahren
wird auch verhindert, dass eine ungewolltes, von dem Siegelwerkzeug
initiiertes Schrumpfen der erfindungsgemäßen, wärmeschrumpffähingen Mehrschichtfolie
erfolgt.
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Wie
bereits ausgeführt,
wird die Folienbahn vor dem Tiefziehen vorzugsweise eingespannt.
Vorzugsweise erfolgt das Einspannen der Folienbahn mit einem Klemmrahmen.
Besonders bevorzugt ist dieser Klemmrahmen gekühlt und am meisten bevorzugt
vertikal verschiebbar angeordnet. Ein gekühlter Klemmrahmen hat den Vorteil,
dass der spätere
Siegelbereich zumindest nahezu spannungsfrei ist, was zu weniger
Leckagen im Siegelbreich führt.
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Weiterhin
bevorzugt wird die erfindungsgemäße Folienbahn
vordem Tiefziehen aufgewärmt.
Vorzugsweise erfolgt das Aufwärmen
und Kühlen
zeitlich versetzt, wobei das Aufwärmen vorzugsweise vor dem Kühlen erfolgt.
Weiterhin bevorzugt wird eine Oberfläche der Folienbahn aufgewärmt und
die gegenüberliegende Oberfläche gekühlt. In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt das Erwärmen
und Kühlen
gleichzeitig, wobei die Folienbahn bereichsweise aufgewärmt und
abgekühlt wird.
Besonders bevorzugt wird die Folienbahn in Richtung der Aufheiz-
bzw. Abkühlmittel
gedrückt
oder gesaugt, um einen möglichst
guten Wärmeübergang
zu erzielen. Für
den Fall, dass mehrere Verpackungsmulden gleichzeitig hergestellt
werden, wird jeder herzustellenden Verpackungsmulde vorzugsweise
ein Heizmittel zugeordnet. Dadurch kann die benötigte Wärme lokal sehr gezielt in die
Folienbahn eingebracht werden.
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Wie
bereits ausgeführt,
kann das Tiefziehen auf jede dem Fachmann geläufige Art und Weise erfolgen. Vorzugsweise
erfolgt das Tiefziehen jedoch durch Über- und/oder Unterdruck (Vakuum). Weiterhin
bevorzugt erfolgt das Tiefziehen mit einem Stempel oder das Tiefziehen
wird mit einem Stempel unterstützt,
wobei der Stempel und das Heizmittel ein Bauteil sein können.
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Erfindungsgemäß wird die
Folienbahn zumindest bereichsweise vorm, beim und/oder nach dem
Tiefziehen gekühlt.
Insbesondere der Bereich, der tiefgezogen worden ist, wird beim
und/oder nach dem Tiefziehen so lange gekühlt, bis keine ungewollte Rückverformung
des tiefgezogenen Bereichs mehr erfolgt. In der Regel ist dies bei
Temperaturen unterhalb der Plastifizierungstemperatur der jeweiligen
Folie gegeben.
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Beim
Siegeln wird vorzugsweise das der erfindungsgemäßen, wärmeschrumpffähingen Mehrschichtfolie
zugewandte Siegelwerkzeug gekühlt.
Diese Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
hat den Vorteil, dass das der Schrumpffolie zugewandte Werkzeug
ein Schrumpfen der wärmeschrumpffähingen Folie
nicht ungewollt aktiviert. Beim Einsatz von zwei schrumpffähigen Folien
als Deckelfolie und in Form der Verpackungsmulde werden vorzugsweise
beide Werkzeuge gekühlt.
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Vorzugsweise
wird zumindest die wärmeschrumpffähige, erfindungsgemäße Unterfolie
vorm und/oder beim Siegeln fixiert. Vorzugsweise erfolgt das Fixieren
mit den Siegelwerkzeugen. Weiterhin bevorzugt erfolgt das Fixieren
der wärmeschrumpffähigen Folienbahn
mit den Ketten, mit denen die Folienbahn entlang der Verpackungsmaschine
transportiert wird.
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Im
Detail wird die Erfindung anhand der 1 bis 9 erläutert. Dieses
Erläuterungen
sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken
nicht ein. Die Erläuterungen
gelten für
die erfindungsgemäße Verpackungsmulde,
die erfindungsgemäße Verpackung,
das erfindungsgemäße Verfahren sowie
die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
wie Tiefziehvorrichtung, Siegelstation und Verpackungsmaschine.
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7 zeigt
eine Siegelvorrichtung, die vorzugsweise für die Verpackungsmaschine gemäß 8 bzw. gemäß 9 verwendet
wird.
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7 zeigt
die Siegelvorrichtung 13, die aus einem Oberwerkzeug 6 und
einem Unterwerkzeug 3' besteht.
Die Siegelvorrichtung ist Teil einer Verpackungsmaschine. Zwischen
dem Ober- und dem Unterwerkzeug sind die Oberfolie 14 (nicht
dargestellt Deckelfolie) sowie die wärmeschrumpffähige Unterfolie 1 (nicht dargestellt),
in die Verpackungsmulden 8 durch Tiefziehen eingearbeitet
worden sind, angeordnet. Die Oberfolie 14 (= Deckelfolie)
ist in dem vorliegenden Fall ebenfalls wärmeschrumpffähig. Die
Unterfolie 1 wird durch zwei Ketten (nicht dargestellt)
in einer Verpackungsmaschine (nicht dargestellt) fixiert und transportiert.
Die Oberfolie 14 wird an die Unterfolie 1 gesiegelt,
um die Verpackungsmulden 8 zu verschließen. Die Oberfolie 14 ist
nicht durch Ketten oder dergleichen fixiert und wird bekanntermaßen durch
ihre Verbindung mit der Unterfolie 1 transportiert. Wie
durch den Doppelpfeil dargestellt, ist das Oberwerkzeug vertikal
verschiebbar. An dem Oberwerkzeug ist der beheizte Siegelrahmen 4 angeordnet,
der beim Siegeln gegen die Siegelbrille 5 gedrückt wird.
Dadurch werden die Folienbahnen 1, 14 gegeneinander
gepresst. Durch den dabei entstehenden Druck und die erhöhte Temperatur
erfolgt die Siegelung der Oberfolie 14 an den Rand der
Verpackungsmulden 8. Im Bereich jeder Verpackungsmulde
ist am Oberwerkzeug eine Kühlplatte 2 angeordnet,
die ein Aufwärmen der
Oberfolie außerhalb
der Siegelung verhindert. Diese Ausführungsform ist insbesondere
bei wärmeschrumpffähigen Oberfolien
von Interesse. Die Kühlplatten 2 sind
ebenfalls vertikal verschiebbar. Das Unterwerkzeug ist auch, wie
durch den Doppelpfeil angedeutet vertikal veschiebbar. Auch das
Unterwerkzeug ist in dem vorliegenden Fall gekühlt, um ein ungewolltes Schrumpfen
der Verpackungsmulde (= Unterfolie 1) beim Siegeln zu verhindern.
Für den
Fall, dass die Oberfolie nicht schrumpffähig ist, kann in der Regel
auf die Kühlplatte 2 und
eine Kühlung
des Oberwerkzeugs 6 verzichtet werden.
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8 zeigt
eine Verpackungsmaschinen zur Herstellung einer shrinkplate, d.h.
einer Verpackung mit einer wärmeschrumpffähigen Verpackungsmulde,
die mit einer nicht schrumpffähigen,
vergleichsweise starren Deckelfolie verschlossen ist. Von einer
Rolle 11 wird taktweise eine Folienbahn (= Unterfolie)
abgerollt und in der Tiefziehvorrichtung 12 werden Verpackungsmulden 8 in
die Folienbahn eingeformt. Diese Verpackungsmulden 8 werden
dann mit einem nicht dargestellten Verpackungsgut gefüllt und
danach in der Siegelstation 13 mit einer Deckelfolie 14 (=
Oberfolie) verschlossen. In dem vorliegenden Fall besteht die Folienbahn 11 aus einer
wärmeschrumpffähigen Folie
während
die Folienbahn 14 nicht schrumpffähig und relativ starr ist,
so dass sie wie eine Tablett wirkt. Nach dem Siegeln werden die
Verpackungsmulden der Verpackungen in einer Schrumpfvorrichtung 15 geschrumpft,
wobei nur die tiefgezogene Verpackungsmulde mit einem heißen Medium,
beispielsweise heiße
Luft, Dampf oder Wasser in Berührung
kommen. Die so fertiggestellten geschrumpften Verpackungen werden
so dann mit der Scheidvorrichtung 16 vereinzelt und als
fertiggestellte Verpackung 17 abtransportiert. Die jeweiligen
Doppelpfeile zeigen, dass ein oder zwei Aggregaten der jeweiligen
Station anhebbar bzw. absenkbar sind.
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9 zeigt
eine Verpackungsmaschine zur Herstellung einer shrinkpack in zwei
Ansichten. Ein shrinkpack besteht aus einer wärmeschrumpffähigen Ober-
und einer wärmeschrumpffähigen Unterfolie.
Wiederum wird von einer Rolle 11 die wärmeschrumpffähigen Folienbahn
(= Unterfolie) abgerollt und in einer Formstation 12 die
Verpackungsmulden 8 in die Folienbahn durch Tiefziehen
eingeformt. Nachdem die Verpackungsmulden mit einem nicht dargestellten
Verpackungsgut befüllt
worden sind, wird die Verpackungsmulde mit einer Folienbahn 14 (=
Oberfolie) in der Siegelstation 13 durch Siegeln verschlossen.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich bei der Oberfolie ebenfalls
um eine wärmeschrumpffähige Folie.
In einem nächsten
Verfahrensschritt werden die Verpackungen in einer Schneidstation 16 vereinzelt.
Die so hergestellten Verpackungen 18 werden in einen Schrumpftunnel
geschrumpft, in dem sie von allen Seiten mit kochendem Wasser beaufschlagt werden.
Die jeweiligen Doppelpfeile zeigen, dass ein oder zwei Aggregate
der jeweiligen Station anhebbar bzw. absenkbar sind.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft daher auch eine erfindungsgemäße Verpackungsmaschine zur
Verarbeitung einer thermoformbaren, siegelbaren, wärmeschrumpffähigen, vorzugsweise
der erfindungsgemäßen, Mehrschichtfolie
umfassend
- (a) eine vorstehend beschriebene
Vorrichtung zur Herstellung von tiefgezogenen Verpackungsmulden
aus einer vorzugsweise erfindungsgemäßen, wärmeschrumpffähigen Folienbahn
mit einem erfindungsgemäßen Tiefziehwerkzeug,
wobei das Tiefziehwerkzeug beim Tiefziehen gekühlt ist; und
- (b) eine vorstehend beschriebene Siegelvorrichtung mit einem
Unterwerkzeug und Oberwerkzeug, wobei das Unterwerkzeug und/oder
Oberwerkzeug beim Siegeln gekühlt
ist.
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Die
vorstehend separat im Zusammenhang mit der Vorrichtung zur Herstellung
von erfindungsgemäßen tiefgezogenen
Verpackungsmulden bzw. mit der Siegelvorrichtung beschriebenen,
bevorzugten Ausführungsformen
beziehen sich auch auf die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
einer Verpackung aus einer themroformbaren, wärmeschrumpffähigen, insbesondere
der erfindungsgemäßen, Mehrschichtfolie,
umfassend die Schritte
- (i) Herstellen einer
tiefgezogenen, wärmeschrumpffähigen Verpackungsmulde
wie vorstehend beschrieben durch Tiefziehen einer Folienbahn aus
einer siegelbaren, thermoformbaren, wärmeschrumpffähigen, vorzugsweise
der erfindungsgemäßen, Mehrschichtfolie,
wobei die vorstehend beschriebenen Parameter eingehalten werden,
- (ii) Einfüllen
des Verpackungsgutes und
- (iii) Herstellen einer versiegelten, wärmeschrumpffähigen Verpackung
wie vorstehend beschrieben durch Siegeln einer wärmeschrumpffähigen Deckelfolie
oder einer nicht wärmeschrumpffähigen Deckelfolie
auf die in Schritt (i) erhaltene tiefgezogene, wärmeschrumpffähige Verpackungsmulde,
wobei vorstehend beschriebenen Parameter eingehalten werden.
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Die
vorstehend separat im Zusammenhang mit der Vorrichtung zur Herstellung
von tiefgezogenen Verpackungsmulden bzw. mit der Siegelvorrichtung
und/oder Verpackungsmaschine beschriebenen, bevorzugten Verfahrensvarianten
beziehen sich auch auf dieses erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
einer Verpackung.
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Mit
Hilfe der vorstehend beschriebenen Verpackungsmaschine bzw. durch
das vorstehend beschriebene Verfahren wird eine versiegelte, wärmeschrumpffähige Verpackung
erhalten bzw. ist eine versiegelte, wärmeschrumpffähige Verpackung
erhältlich,
welche als ein Verpackungselement die erfindungsgemäße thermogeformte
Verpackungsmulde und als ein anderes Verpackungselement eine ggf.
wärmeschrumpffähige Deckelfolie
umfasst, wobei die beiden Verpackungselemente randseitig miteinander
versiegelt sind. Da weder durch die Thermoformung noch durch die
Heißsiegelung
der Schrumpfprozess eingeleitet wird, sind die Wärmeschrumpfeigenschaften der
Verpackungsmulde und ggf. der Deckelfolie auch nach dem Heißsiegeln
im wesentlichen nicht beeinflusst. Bevorzugt beträgt sowohl
die ggf. vorhandene Wärmeschrumpffähigkeit
der Verpackungsmulde, insbesondere im thermogeformten Bereich, als
auch die Wärmeschrumpffähigkeit
der Deckelfolie jeweils in Längs-
und in Querrichtung wenigstens 20%, bevorzugt wenigstens 25%, bevorzugter
wenigstens 30%, noch bevorzugter wenigstens 35%, am bevorzugtesten
wenigstens 40% und insbesondere wenigstens 45%.
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Die
so erhaltene erfindungsgemäße versiegelte,
wärmeschrumpffähige Verpackung
wird wie vorstehend dargelegt abschließend geschrumpft, so dass sich
sowohl die thermogeformte Verpackungsmulde und ggf. die Deckelfolie
zusammenziehen und eng an das Verpackungsgut anlegen. Der Schrumpfprozess
wird durch Wärmezufuhr
eingeleitet, beispielsweise in einer Thermokammer.
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Die
Erfindung betrifft auch eine geschrumpfte Verpackung, welche durch
die vorstehend beschriebene Schrumpfung der versiegelten, wärmeschrumpffähigen Verpackung
erhältlich
ist.
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Die
durch den Schrumpfprozess verdrängte
Atmosphäre
kann beispielsweise durch eine kleine Öffnung in der Verpackung entweichen,
wobei die Öffnung
abschließend
verschlossen wird. Alternativ kann die Verpackung während oder
nach der Versiegelung evakuiert werden.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verpackungssystem umfassend
die erfindungsgemäße Mehrschichtfolie
und die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine.
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Methode zur Prüfung der
Schrumpffähigkeit
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Zur
Messung der Schrumpffähigkeit
einer erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
wird auf dem zu prüfenden
Folienmuster ein Fadenkreuz 10 × 10
cm mit einem Folienstift aufgezeichnet, wobei ein Balken in die Maschinenrichtung
(md), d. h. Extrusionsrichtung und der zweite Balken des Fadenkreuzes
quer zur Maschinenrichtung (cmd) gezeichnet wird. Das Wasserbad,
in welches das Folienmuster für
6 sec eingetaucht wird, hat eine Temperatur von 93 °C.
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Nach
6 sec wird das Muster entnommen und durch Ausmessen der Verkürzung des
Fadenkreuzes für die
jeweilige Richtung in % angegeben.
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Die
Messung der Durchstoßfestigkeit
einer Folie erfolgt gemäß DIN 53373.
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Beispiel
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- A) Mit Hilfe des Glasfolien-Extrusionsverfahren
unter einer Orientierung von 1:4 sowohl in Maschinenrichtung als
auch in der dazu quer verlaufenen Richtung wurde zunächst ein
Folienschlauch aus einer Mehrschichtfolie mit folgendem Schichtaufbau
hergestellt:
– einer
außenliegenden
Siegelschicht (S) basierend auf einer Mischung von m-PE und LLDPE
im Gewichtsverhältnis
30:70 und einer Schichtdicke von 14 μm,
– einer Haftvermittlerschicht
(H2) basierend auf einer Mischung aus PE
und einem Ethylen/Vinylacetat-Copolymerisat in einem Gewichtsverhaltnis
von 30:70 und einer Schichtdicke von 24 μm,
– einer Sauerstoffbarriereschicht
(B) basierend auf einem Vinylidenchlorid-Copolymerisat mit einer Schichtdicke
von 7 μm,
– daran
anschließend
eine weitere Haftvermittlerschicht (H1)
basierend auf derselben Mischung wie die vorstehend beschriebene
Haftvermittlerschicht mit einer Schichtdicke von 20 μm und
– einer
innenliegenden Schicht (Ia) basierend auf einem Ionomer, d. h. einem
Ethylen/methacrylsäure-Copolymerisat,
das teilweise als Zinksalz vorlag (Surlyn® 1857)
mit einer Schichtdicke von 25 μm.
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Der
flachgelegte Folienschlauch wurde mit Hilfe von Elektronenstrahlung
bei 190 kV mit einer Dosis von 50 kGy vernetzt.
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Der
flachgelegte Folienschlauch wurde durch Erwärmung auf 65 °C und unter
einer Druckeinwirkung von 2,5 bar für eine Zeit unter 1 Sekunden
verbunden. Dadurch wurde eine erfindungsgemäße Mehrschichtfolie mit einer
Schichtdicke von 180 μm
erhalten.
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Die
Messung der Schrumpffähigkeit
dieser Mehrschichtfolie, die nach der vorstehend beschriebenen Methode
erfolgte ergab eine Wert von ungefähr 40 %. Die Durchstoßfestigkeit
der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
gemessen nach der vorstehend angegebenen Methode betrug mehr als
800 N.
- B) Die Verarbeitung der erfindungsgemäßen Mehrschichtfolie
erhalten nach A) erfolgte mit Hilfe der in 1 beschriebenen
Tiefziehvorrichtung
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Dazu
wurde die eingespannte Folienbahn auf die Thermoformungstemperatur
erwärmt
und während des
Tiefziehens unter Anlegung eines Vakuums und unter Kühlung in
einem Tiefziehverhältnis
1:3,3 zu einer Verpackungsmulde verformt. Die Länge dieser Verpackungsmulden
betrug 220 mm, die Breite 196,5 mm und die Tiefe 120 mm.
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Zur
Bestimmung der Wärmeschrumpffähigkeit
wurde ein Prüfmuster
aus einer Seitenwand der Mulde entnommen. Die gemäß vorstehend
beschriebener Methode gemessene Schrumpffähigkeit ergab einen Wert von
38 %.
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- 1
- Folienbahn
(= Unterfolie)
- 2
- Kühlmittel
- 3
- Tiefziehwerkzeug,
Unterwerkzeug
- 4
- Haltemittel,
Klemmrahmen
- 5
- Kühlmittel
- 6
- Boden
der Verpackungsmulde, Doppelpfeil
- 7
- Heizmittel,
Heizplatten, Heizelement, Heizpatrone
- 8
- Verpackungsmulde
- 9
- Packungsränder
- 10
- Packungsboden
- 11
- Folienrolle
- 12
- Tiefziehstation
- 13
- Siegelstation
- 14
- Oberfolie
- 15
- Schrumpfstation,
Schrumpftunnel
- 16
- Schneidstation
- 17
- Fertiggestellte,
geschrumpfte Verpackung
- 18
- Verpackung
vor dem Schrumpfen
- 19
- Oberwerkzeug