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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Isobuten durch Spaltung von Methyl-tert.-butylether (MTBE).
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Isobuten
ist Ausgangsstoff für
die Herstellung einer Vielzahl von Produkten, z. B. für die Herstellung von
Butylkautschuk, Polyisobutylen, Isobuten-Oligomeren, verzweigten
C5-Aldehyden, C5-Carbonsäuren, C5-Alkoholen und C5-Olefinen.
Weiterhin wird es als Alkylierungsmittel, insbesondere zur Synthese
von tert.-Butylaromaten, und als Zwischenprodukt für die Erzeugung
von Peroxiden eingesetzt. Darüber
hinaus kann Isobuten als Vorstufe für die Herstellung von Methacrylsäure und
deren Estern verwendet werden.
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In
technischen Strömen
liegt Isobuten häufig
zusammen mit gesättigten
und ungesättigten
C4-Kohlenwasserstoffen vor. Aus diesen Gemischen
kann Isobuten wegen der geringen Siedepunktsdifferenz bzw. des sehr
geringen Trennfaktors zwischen Isobuten und 1-Guten durch Destillation
nicht wirtschaftlich abgetrennt werden. Daher wird Isobuten aus
technischen Kohlenwasserstoffgemischen üblicherweise dadurch gewonnen,
dass Isobuten zu einem Derivat umgesetzt wird, das sich leicht vom übrig gebliebenen
Kohlenwasserstoffgemisch abtrennen lässt, und dass das isolierte
Derivat zu Isobuten und Derivatisierungsmittel zurückgespaltet
wird.
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Üblicherweise
wird Isobuten aus C4-Schnitten, beispielsweise
der C4-Fraktion eines Steamcrackers, wie
folgt, abgetrennt. Nach Entfernung des größten Teils der mehrfach ungesättigten
Kohlenwasserstoffe, hauptsächlich
Butadien, durch Extraktion(-sdestillation) oder Selektivhydrierung
zu linearen Butenen wird das verbleibende Gemisch (Raffinat I oder
hydriertes Crack-C4) mit Alkohol oder Wasser
umgesetzt. Bei der Verwendung von Methanol entsteht aus Isobuten
Methyl-tert.-butylether (MTBE) und bei Einsatz von Wasser tert.-Butanol (TBA). Nach
ihrer Abtrennung können
beide Produkte in Umkehrung ihrer Bildung zu Isobuten gespalten
werden.
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MTBE
ist preiswerter als TBA, weil die Umsetzung von isobutenhaltigen Kohlenwasserstoffen
mit Methanol leichter ist als mit Wasser und MTBE als Komponente
von Ottokraftstoffen in großen
Mengen produziert wird. Die Gewinnung von Isobuten aus MTBE ist
daher potentiell wirtschaftlicher als die aus TBA, wenn für die Spaltung
von MTBE ein ähnlich
gutes Verfahren wie für
die Spaltung von TBA zur Verfügung
stünde.
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Die
Spaltung von MTBE kann in der Flüssigphase,
Gasflüssigphase
oder Gasphase in Gegenwart von sauren Katalysatoren durchgeführt werden.
Ganz gleich in welcher Phase die Spaltung durchgeführt wird,
entstehen, wenn auch im unterschiedlichen Ausmaß, Nebenprodukte. Beispielsweise
können
sich aus dem bei der Spaltung entstehenden Isobuten durch sauer
katalysierte Dimerisierung oder Oligomerisierung unerwünschte C8- und C12-Komponenten Komponenten
bilden. Bei den unerwünschten
C8-Komponenten handelt es sich hauptsächlich um
2,4,4-Trimethyl-1-penten und 2,4,4-Trimethyl-2-penten, die im Folgenden
als Diisobuten (DIB) zusammengefasst werden. Darüber hinaus kann sich ein Teil
des bei der Spaltung entstehenden Methanols zu Dimethylether umsetzen.
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Aus
wirtschaftlichen Gründen
(niedriger Preis; hohe Verfügbarkeit)
wird für
die Herstellung von Isobuten durch Spaltung von MTBE, kein hochreines
MTBE, wie beispielsweise MTBE/S der Oxeno Olefinchemie GmbH, sondern
MTBE in üblicher
technischer Qualität
(Kraftstoffqualität)
verwendet. Technischer MTBE enthält
als Nebenkomponenten meistens C8-Olefine,
beispielsweise die oben genannten, 2-Methoxybutan, entstanden bei
der Synthese von MTBE aus linearen Butenen und Methanol, TBA, Methanol
und gegebenenfalls C4- und C5-Kohlenwasserstoffe.
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Die
mit dem Einsatz-MTBE eingeschleppten Komponenten und die bei der
Spaltung entstehenden Nebenprodukte müssen vom Isobuten und/oder
von Rückströmen getrennt
werden, sodass ein großer
Teil der Verfahrenskosten (Kapitaleinsatz; Betriebskosten) auf den
Aufarbeitungsteil entfällt.
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Es
sind verschiedene Verfahren zur Herstellung von Isobuten durch Spaltung
von MTBE bekannt.
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In
EP 0 302 336 wird Isobuten
durch Spaltung von MTBE in einer Kolonne, die eine Kombination aus Rührkessel,
Destillationskolonne und Extraktionskolonne ist, gewonnen. Der saure
Katalysator ist im Sumpfumlauf angeordnet. MTBE wird in den Sumpfumlauf
eingespeist. Ein Teil des Sumpfumlaufs wird abgezogen. Das rohe
Isobuten wird in der Kolonne mit Wasser extrahiert. Der wässrige,
Methanol enthaltende Extrakt wird oberhalb des Sumpfes abgezogen.
Als Kopfprodukt wird das Isobuten enthalten. Der Sumpfabzug wird
nach Ausschleusung einer Teilmenge zurückgeführt.
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In
EP 0 068 785 wird ein Verfahren
beansprucht, bei dem die Spaltung von MTBE in einem kontinuierlich
betriebenen Rührkessel
erfolgt. Dabei ist der saure Katalysator im Edukt suspendiert. Aus
dem abdestillierenden Reaktionsgemisch wird Isobuten über eine
Kolonne als Kopfprodukt abgetrennt. Das Sumpfprodukt wird zum Teil
in den Rührkessel
zurückgeführt. Der
andere Teil wird in einem Zweikolonnensystem in einen MTBE-haltigen
Strom, der in den Rührkessel
zurückgeführt wird,
und Methanol, das als Seitenstrom entnommen wird, getrennt. Es wird
nicht dargelegt, wie Nebenkomponenten im eingesetzten MTBE und gebildete Nebenprodukte
abgetrennt werden.
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In
DE 32 10 435 wird MTBE in
einer Reaktivdestillationskolonne gespalten. Als Kopfprodukt wird
ein Isobutengemisch mit geringen Mengen an Methanol und Spuren von
Diisobuten erhalten. Das Sumpfprodukt der Reaktivdestillationskolonne
wird in einer Destillationskolonne in einem MTBE-haltigen Strom,
der in die Reaktivdestillationskolonne zurückgeführt wird, und in ein Sumpfprodukt,
das aus Methanol besteht, getrennt. Es wird nicht aufgezeigt, wie
Nebenprodukte abgetrennt werden.
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In
den Schriften
EP 0 633 048 ,
DE 100 20 943 und
DE 101 11 549 wird die
Herstellung von Isobuten durch Spaltung von MTBE in einer Reaktivdestillationskolonne
beansprucht. Die Abtrennung von Nebenkomponenten aus dem Spaltgemisch
wird nicht offengelegt.
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In
DE 102 27 350 und
DE 102 27 351 werden Verfahren
zur Herstellung von Isobuten durch Spaltung von MTBE in der Gasphase
beschrieben. In beiden Verfahren wird das Spaltprodukt nach Kondensation
mit Wasser extrahiert. Es wird als Extrakt ein Wasser-Methanolgemisch erhalten,
das destillativ in Methanol und Wasser aufgetrennt wird. Das Raffinat
besteht aus Isobuten, nicht umgesetzten MTBE und Nebenkomponenten.
Dieses Gemisch wird durch Destillation in ein Kopfprodukt, das Isobuten
mit geringen Mengen an Dimethylether enthält, und in ein Sumpfprodukt,
bestehend aus MTBE und Nebenkomponenten, getrennt. Über Verwendung
bzw. Aufarbeitung des anfallenden MTBE-Gemisches werden keine Angaben
gemacht.
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In
US 6,049,020 wird u. a.
die Herstellung von Isobuten durch Spaltung von MTBE beschrieben.
Aus dem Reaktionsprodukt wird durch Extraktion mit Wasser Methanol
entfernt. Das verbleibende Raffinat wird destillativ in ein Kopfprodukt,
das Isobuten enthält,
und ein Sumpfprodukt, bestehend aus nicht umgesetztem MTBE und Nebenkomponenten,
getrennt. Die Aufarbeitung des MTBE-Gemisches wird nicht beschrieben.
In
US 6,072,095 und
US 6,143,936 erfolgt die
Aufarbeitung des Spaltproduktes analog. Das anfallende MTBE-Gemisch
mit den Nebenkomponenten wird nicht aufgearbeitet, es kann in eine
Anlage zur Herstellung von MTBE eingeleitet werden.
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In
den bekannten Verfahren zur Herstellung von Isobuten durch Spaltung
von MTBE wird wegen des hohen Aufwands auf eine Abtrennung von Nebenprodukten
von nicht umgesetzten MTBE verzichtet. Der MTBE-Strom mit den Nebenprodukten
wird nach Ausschleusung einer Teilmenge in die Spaltung zurückgeführt und/oder
in eine vorgelagerte MTBE-Anlage gefahren. Auf jeden Fall verringert
sich bei den bekannten Verfahren die Isobuten-Ausbeute bezogen auf
die in die Isobuten-Anlage eingespeiste MTBE-Menge.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war deshalb die Bereitstellung eines
alternativen Verfahrens zur Herstellung von Isobuten aus MTBE, bei
welchem insbesondere die Aufarbeitung der bei der destillativen
Auftrennung des Spaltprodukts erhaltenen Sumpfprodukte verbessert
bzw. vereinfacht wird.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, dass zur Aufarbeitung der bei der destillativen
Auftrennung des Spaltprodukts erhaltenen Sumpfprodukte eine Kolonne
zur Abtrennung von Hochsiedern aus dem Strom, der der Spaltung zugeführt wird,
und die üblicherweise
bereits vorhanden ist, genutzt werden kann und dass dieser Kolonne
ein Strom zugeführt
werden kann, der durch Auftrennung des bei der Auftrennung des Spaltprodukts
erhaltenen Sumpfprodukts in nur einer Kolonne als Kopfprodukt erhalten
wird.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Verfahren zur Herstellung
von Isobuten durch Spaltung von MTBE in der Gasphase, welches dadurch
gekennzeichnet ist, dass es die Schritte
- a)
destillative Auftrennung eines MTBE aufweisenden Stroms, bestehend
aus Einsatz-MTBE
(I) und einem Rückstrom
(VIII), bei der ein MTBE aufweisender Kopfstrom (II) und ein höher als
MTBE siedender Sumpfstrom (III) erhalten wird,
- b) katalytische Spaltung des in Schritt a) erhaltenen Kopfstroms
(II) unter Erhalt eines Spaltproduktes (IV),
- c) destillative Auftrennung des im Schritt b) erhaltenen Spaltprodukts
(IV) in ein mehr als 90 Massen-% Isobuten aufweisenden Kopfstrom
(V) und einen Sumpfstrom (VI), der Diisobuten, MTBE sowie mehr als
50 % des im Spaltprodukt (IV) enthaltenen Methanols aufweist,
- d) destillative Trennung des in Schritt c) erhaltenen Sumpfstroms
unter Bedingungen, bei denen das Methanol als Sumpfprodukt (VII)
und das MTBE zu mehr als 99 % im Kopfprodukt (VIII) erhalten wird,
und
- e) Rückführung des
Kopfproduktes (VIII) in den Schritt a), aufweist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
weist folgende Vorteile auf: Durch den Destillationsschritt (a)
werden nicht nur C8-Olefine, sondern auch
im technischen MTBE vorhandenes 2-Methoxybutan abgetrennt. Das Destillat
(II) enthält
daher nur eine geringe Menge an Komponenten, die die Aktivität und Standzeit
des Spaltkatalysators verringern könnten. Bedingt durch die geringe
Konzentration von 2-Methoxybutan (MSBE) kann bei der Spaltung, wenn überhaupt,
nur eine geringe Menge an linearen Butenen gebildet werden. Somit
kann ein Isobuten mit einem sehr geringen Anteil an linearen Butenen,
insbesondere 1-Buten,
hergestellt werden. Im Schritt (d) fällt Methanol so rein an, dass
es für übliche technische
Synthesen, beispielsweise Veresterungen oder Veretherungen, eingesetzt
werden kann. Weiterhin wird in Schritt (d) das in der Spaltung als
Nebenprodukt gebildete Diisobuten über Kopf destilliert und zum
Destillationsschritt (a) zurückgeführt. Damit
können das
im Einsatz-MTBE vorhandene Diisobuten und das durch Reaktion gebildete
Diisobuten in einem Destillationsschritt abgetrennt werden. Hauptvorteil
ist neben dem geringen Kapitaleinsatz, die hohe Ausbeute an Isobuten
bezogen auf die der Anlage zugeführte
MTBE-Menge. Dieser Vorteil ist vor allem dann recht groß, wenn die
Isobuten-Anlage nicht Teil eines Produktionsverbunds, beispielsweise
einer C4-Aufarbeitung mit MTBE-Synthese,
sondern eine Anlage ist, die angeliefertes MTBE einsetzt (stand-alone-plant).
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Nachfolgend
wird die Erfindung beispielhaft beschrieben, ohne dass die Erfindung,
deren Schutzbereich sich aus den Ansprüchen und der Beschreibung ergibt,
darauf beschränkt
sein soll. Auch die Ansprüche selbst
gehören
zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Erfindung. Sind nachfolgend
Bereiche, allgemeine Formeln oder Verbindungsklassen angegeben,
so soll die Offenbarung nicht nur die entsprechenden Bereiche oder
Gruppen von Verbindungen erfassen, die explizit erwähnt sind,
sondern auch alle Teilbereiche und Teilgruppen von Verbindungen,
die durch Weglassen von einzelnen Werten (Bereichen) oder Verbindungen erhalten
werden können,
ohne dass diese aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit
explizit genannt worden sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung von Isobuten durch Spaltung von MTBE in der Gasphase,
zeichnet sich dadurch aus, dass es die Verfahrensschritte
- a) destillative Auftrennung eines MTBE aufweisenden
Stroms, bestehend aus Einsatz-MTBE
(I) und einem Rückstrom
VIII, bei der ein MTBE aufweisender Kopfstrom (II) und ein höher als
MTBE siedender Sumpfstrom (III) erhalten wird,
- b) katalytische Spaltung des in Schritt a) erhaltenen Kopfstroms
(II) unter Erhalt eines Spaltproduktes (IV),
- c) destillative Auftrennung des im Schritt b) erhaltenen Spaltprodukts
(IV) in ein mehr als 90 Massen-% Isobuten aufweisenden Kopfstrom
(V) und einen Sumpfstrom (VI), der Diisobuten, MTBE sowie mehr als
50 % des im Spaltprodukt (IV) enthaltenen Methanols aufweist,
- d) destillative Trennung des in Schritt c) erhaltenen Sumpfstroms
unter Bedingungen, bei denen das Methanol als Sumpfprodukt (VII)
und das MTBE zu mehr als 99 % im Kopfprodukt (VIII) erhalten wird,
und
- e) Rückführung des
Kopfproduktes (VIII) in den Schritt a), aufweist.
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Verfahrensschritt a)
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In
Verfahrensschritt a) wird ein Gemisch aus Einsatz-MTBE (I), von
dem gegebenenfalls C4- und C5-Kohlenwasserstoffe
abgetrennt worden sind, und Kopfprodukt der Kolonne K4 (VIII) aufgetrennt.
Der Verfahrensschritt a) dient insbesondere dazu, Schwersieder,
vor allen Diisobuten, aus dem Prozess zu entfernen. Die Ausschleusung
an dieser Stelle (vor dem Spaltreaktor in Verfahrensschritt b))
hat den Vorteil, dass kein oder nur sehr wenig Diisobuten in den
Verfahrensschrittes b) gelangt. Dadurch wird der Katalysator vor
einer Belegung mit Diisobuten geschützt, wodurch die Gefahr der
Aktivitätsminderung
und der Verkürzung
der Standdauer des Katalysators vermindert wird. Eine weitere Aufgabe
dieser Kolonne kann die teilweise oder vollständige Abtrennung von 2-Methoxybutan
(MSBE) sein; denn MSBE kann im Reaktor (R) zu linearen Butenen und
Methanol gespalten werden; lineare Butene können bei zu hoher Konzentration
gegebenenfalls die Isobuten-Spezifikation gefährden.
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Die
destillative Trennung des MTBE aufweisenden Stroms in einen MTBE
aufweisenden Kopfstrom (II) und einen Sumpfstrom (III), der höher als
MTBE siedende Verbindungen aufweist, gemäß Verfahrensschritt a) erfolgt
in zumindest einer Kolonne, bevorzugt in genau einer Destillationskolonne.
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In
der Kolonne wird der MTBE aufweisende Strom vorzugsweise aufdestilliert,
wobei Schwersieder, insbesondere Diisobuten und/oder 2-Methoxybutan,
vom MTBE abgetrennt werden. Wenn in der Kolonne insbesondere nur
Diisobuten (DIB) abgetrennt werden soll, kann es vorteilhaft sein,
wenn die Kolonne 15 bis 60 theoretische Trennstufen, vorzugsweise
20 bis 55 und bevorzugt 30 bis 45 theoretische Trennstufen aufweist. Das
Rücklaufverhältnis, im
Rahmen der vorliegenden Erfindung definiert als der Massenstrom
des Rücklaufs geteilt
durch den Massenstrom des Destillats, wird, in Abhängigkeit
von der realisierten Stufenzahl, der Zusammensetzung des eingesetzten
MTBE und der erforderlichen Reinheit, vorzugsweise auf einen Wert
von 0,5 bis 7, bevorzugt von 1 bis 4 eingestellt.
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Soll
in der Kolonne in Verfahrensschritt a) DIB und zusätzlich MSBE
abgetrennt werden, weist die eingesetzte Destillationskolonne vorzugsweise
von 50 bis 140 theoretische Trennstufen, bevorzugt von 60 bis 120 und
ganz besonders bevorzugt von 80 bis 110 auf. Das Rücklaufverhältnis beträgt, in Abhängigkeit
von der realisierten Stufenzahl, der Zusammensetzung des eingesetzten
MTBE und der erforderlichen Reinheit, vorzugsweise von 1 bis 20,
bevorzugt von 3 bis 10.
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Zur
Erhöhung
der Flexibilität
im Hinblick auf die Qualität
des Einsatz-MTBE (I) und auf die geforderte Reinheit des hergestellten
Isobutens kann es besonders vorteilhaft sein, eine Kolonne vorzusehen,
mit der beide Stoffe abgetrennt werden können, also eine Kolonne, die
vorzugsweise 50 bis 140 theoretische Trennstufen aufweist. Selbst
wenn die Abtrennung von MSBE nicht notwendig sein sollte, muss die
größere Kolonne
kein Nachteil sein, da ein Teil des höheren Kapitaleinsatzes für die größere Kolonne
durch Energieeinsparung (Verringerung des Rücklaufverhältnisses) kompensiert werden
kann.
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Der
Betriebsdruck kann, unabhängig
davon, ob nur DIB oder zusätzlich
MSBE abgetrennt werden soll, vorzugsweise von 0,1 bis 2,0 MPa(abs) betragen. Wenn die Spaltung des Kopfproduktes
(II) im Spaltreaktor in der Gasphase bei erhöhtem Druck erfolgt, kann es
vorteilhaft sein, die Destillation bei höherem Druck durchzuführen, wobei
in diesem Fall der Kopfkondensator vorzugsweise als Partialkondensator
betrieben wird und das Kopfprodukt (II) dampfförmig abgezogen wird. Beträgt der Reaktionsdruck
im Spaltreaktor beispielsweise 0,7 MPa(abs),
so sollte der Destillationsdruck vorzugsweise mindestens 0,75 MPa(abs) betragen. Bei Betriebsdrucken von größer 1,3
MPa(abs) kann mit der Kondensationswärme ND-Dampf
erzeugt werden, mit dem andere Kolonnen des Verfahrens beheizt werden
können.
Zur Beheizung der Kolonne kann, je nach gewähltem Betriebsdruck, Dampf
oder Wärmeträgeröl eingesetzt
werden. Das Sumpfprodukt (III) kann neben den Schwersiedern, wie
z. B. 2-Methoxybutan
und Diisobuten, auch MTBE enthalten. Dieses Gemisch kann thermisch
verwertet werden, als Einsatzstoff für eine Synthesegasanlage genutzt
werden oder direkt oder nach Hydrierung als Treibstoffkomponente
verwendet werden.
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Die
Zusammensetzung des Zulaufs zur Kolonne, d. h. die Mischung der
Ströme
I und VIII, kann abhängig
vom Einsatz-MTBE (I) und des Umsetzungsgrads des MTBEs im Spaltreaktor
(R) (gerader Durchgang) variieren. Bei Einsatz eines MTBE, das der
typischen Oxeno-Qualität entspricht,
und einem MTBE-Umsatz, der zwischen 50 und 95 % liegt, weist der
Zulauf zur Kolonne (z. B. K1) zwischen 85 und 97 Massen-% MTBE auf,
der Methanolgehhalt liegt zwischen 2 und 12 Massen-%. Der Diisobutengehalt
liegt zwischen 1500 und 5000 Massen-ppm, der Gehalt an 2-Methoxybutan
liegt zwischen 3500 und 5000 Massen-ppm. Als weitere Komponenten
sind u. a. Tertiär-Butanol,
Wasser und lineare Butene enthalten.
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Das
Sumpfprodukt (III) der Kolonne (z. B. K1) enthält die Hochsieder Diisobuten
und 2-Methoxybutan sowie MTBE. Soll in der Kolonne vornehmlich Diisobuten
abgetrennt werden, kann der MTBE-Gehalt im Sumpfprodukt auf Werte
kleiner 25 Massen-% reduziert werden. Soll zusätzlich 2-Methoxybutan abgetrennt werden,
wird man aufgrund der kleinen Siedepunktsunterschiede zwischen 2-Methoxybutan
und MTBE zweckmäßigerweise
einen höheren
der MTBE-Gehalt im Sumpfprodukt zwischen 60 und 85 Massen-% zulassen,
um den Aufwand für
die Trennung zu reduzieren.
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Die
Zusammensetzung des Kopfprodukts (II) der Kolonne (z. B. K1), das
dem Verfahrenschritt b) zugeführt
wird, kann abhängig
vom Einsatz-MTBE (I), des Umsetzungsgrads des MTBE im Spaltreaktor
(R) (gerader Durchgang) und der Trennaufgabe in Verfahrenschritt
a) variieren. Bei Einsatz eines MTBEs, das der typischen Oxeno-Qualität (siehe
Einsatzstoffe) entspricht, und einem MTBE-Umsatz, der zwischen 50
und 95 % liegt, weist das Kopfprodukt (II) vorzugsweise zwischen
85 und 98 Massen-% MTBE auf, der Methanolgehhalt liegt vorzugsweise
zwischen 2 und 12 Massen-%. Das Kopfprodukt ist vorzugsweise nahezu
diisobutenfrei. Der Gehalt an 2-Methoxybutan kann je nach Fahrweise
der Kolonne vorzugsweise von 1000 Massen-ppm bis 1,5 Massen-% eingestellt
werden. Als weitere Komponenten können im Kopfprodukt (II) u.
a. tert.-Butanol, Wasser und lineare Butene enthalten sein.
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Wenn
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
ein Isobuten hergestellt werden soll, welches eine vorgegebenen
Konzentration an linearen Butenen, z. B. eine Konzentration an linearen
Butenen von kleiner 1000 Massen-ppm aufweisen soll, kann es vorteilhaft
sein, den Gehalt an 2-Methoxybutan im Kopfstrom (II) durch Variation
der Destillationsbedingungen auf unterschiedliche Werte einzustellen.
Je nach Spaltungsgrad des MTBE im nachgeschalteten Reaktor R können unterschiedliche
2-Methoxybutan-Konzentrationen im Kopfstrom (II) zulässig sein.
Wird ein möglichst
vollständiger
Umsatz des im Strom (II) enthaltenen MTBE im Reaktor R angestrebt,
sollte der Gehalt an 2-Methoxybutan in Strom (II) 1000 Massen-ppm nicht übersteigen,
um die Isobutenspezifikation von weniger als 1000 Massen-ppm linearer
Butene einzuhalten; denn bei vollständigem MTBE-Umsatz entspricht
das Verhältnis
von 2-Methoxybutan zu MTBE annähernd
dem Verhältnis
von linearen Butenen zu Isobuten im Spaltprodukt. Wird dagegen im
Reaktor R ein geringerer MTBE-Umsatz eingestellt, kann die 2-Methoxybutan-Konzentration
im Strom (II) mehr als 1000 Massen-ppm betragen, da MTBE schneller
als 2-Methoxybutan gespalten wird. Vorzugsweise wird die destillative
Trennung in Schritt a) aber so durchgeführt wird, dass der erhaltene
Strom (II) eine Konzentration von 2-Methoxybutan bezogen auf MTBE von
kleiner 2500 Massen-ppm aufweist.
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Das
Verhältnis
der Spaltgeschwindigkeit des MTBE zu der des 2-Methoxybutans kann
neben den Spaltbedingungen auch von dem verwendeten Katalysator
abhängig
sein. Die für
die Erreichung von vorgegebenen Grenzwerten für die Konzentration an 2-Butenen
im Isobuten zulässigen
2-Methoxykonzentrationen im Destillat (II) können beim vorgegebenen Katalysator
und Umsatz durch einfache Vorversuche ermittelt werden. Beispielsweise
ist bei Verwendung von wie unten beschriebenen Katalysatoren, die
formal aus Magnesiumoxid, Aluminiumoxid und Siliziumoxid bestehen,
bei MTBE-Umsätzen
von 85 bis 95 % eine 2-Methoxybutan-Konzentration bis 2500 Massen-ppm,
insbesondere eine von 2000 Massen-ppm (jeweils bezogen aufs MTBE) zulässig, ohne
die Isobutenspezifikation zu gefährden.
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Verfahrensschritt b)
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Die
Spaltung des im Strom (II) vorhandenen MTBE in Isobuten und Methanol
kann in Gegenwart von sauren Katalysatoren in der Flüssigphase
bzw. Gas/Flüssig-Mischphase
oder in der Gasphase durchgeführt werden.
Im erfindungsgemäßen Verfahren
erfolgt die MTBE-Spaltung vorzugsweise in der Gasphase. Bevorzugt
erfolgt die MTBE-Spaltung bei einer Temperatur im Bereich von 200
bis 400 °C,
vorzugsweise von 230 bis 350 °C.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
können
zur Spaltung von MTBE alle bekannten sauren Katalysatoren, die zur
Spaltung von MTBE geeignet sind, eingesetzt werden. Als saure Katalysatoren
können
beispielsweise Metalloxide, Metallmischoxide, insbesondere solche,
die Siliziumoxid oder Aluminiumoxid enthalten, Säuren auf Metalloxidträgern oder
Metallsalze verwendet werden.
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Vorzugsweise
wird die Spaltung in Schritt b) an einem Katalysator durchgeführt, der
eine Aktivität
in Bezug auf die MTBE-Spaltung aufweist, die zumindest 1 %, vorzugsweise
5 % und besonders bevorzugt 10 % größer ist als die Aktivität in Bezug
auf die 2-Methoxybutan-Spaltung.
Die Aktivität
des Katalysators kann auf einfache Weise dadurch ermittelt werden,
dass ein Gemisch aus MSBE und MTBE unter stationären Bedingungen an dem ausgewählten Katalysator
zur Reaktion gebracht wird und anschließend das erhaltene Reaktionsprodukt
in Bezug auf nicht umgesetzten MTBE und MSBE analysiert wird.
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Vorzugsweise
werden im erfindungsgemäßen Verfahren
zur Spaltung von MTBE, bevorzugt zur Spaltung von MTBE in der Gasphase
Katalysatoren verwendet, die formal aus Magnesiumoxid, Aluminiumoxid
und Siliciumoxid bestehen. Solche Katalysatoren werden z. B. in
US 5,171,920 in Beispiel
4 und in
EP 0 589 557 beschrieben.
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Besonders
bevorzugt werden Katalysatoren eingesetzt, die formal Magnesiumoxid,
Aluminiumoxid und Siliziumdioxid aufweisen, und die einen Anteil
an Magnesiumoxid von 0,5 bis 20 Massen-%, bevorzugt von 5 bis 15
Massen-% und besonders bevorzugt von 10 bis 15 Massen-%, einen Anteil
an Aluminiumoxid von 4 bis 30 Massen-%, bevorzugt von 10 bis 20
Massen-% und einen Anteil an Siliziumdioxid von 60 bis 95 Massen-%,
bevorzugt von 70 bis 90 Massen-% aufweisen. Es kann vorteilhaft
sein, wenn der Katalysator neben dem Magnesiumoxid ein Alkalimetalloxid
aufweist. Dieses kann z. B. ausgewählt sein aus Na2O
oder K2O. Vorzugsweise weist der Katalysator
als Alkalimetalloxid Na2O auf. Der bevorzugt eingesetzte
Katalysator weist vorzugsweise eine BET-Oberfläche (volumetrisch bestimmt
mit Stickstoff gemäß DIN ISO
9277) von 200 bis 450 m2/g, bevorzugt von
200 bis 350 m2/g auf. Wird der erfindungsgemäße Katalysator
als aktive Masse auf einem Träger
aufgebracht, so weist nur die aktive Masse eine BET-Oberfläche im genannten
Bereich auf. Das Material aus Katalysator und Träger kann dagegen je nach Beschaffenheit
des Trägers
eine deutlich abweichende BET-Oberfläche, insbesondere eine kleinere
BET-Oberfläche
aufweisen.
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Das
Porenvolumen des Katalysators beträgt vorzugsweise von 0,5 bis
1,3 ml/g, bevorzugt von 0,65 bis 1,1 ml/g. Das Porenvolumen wird
vorzugsweise bestimmt durch die Cyclohexanmethode. Bei dieser Methode
wird die zu prüfende
Probe zunächst
bei 110 °C
bis zur Gewichtskonstanz getrocknet. Anschließend werden ca. 50 ml der auf
0,01 g genau eingewogenen Probe in ein gereinigtes und bis zur Gewichtskonstanz getrocknetes
Imprägnierrohr
gefüllt,
dass an der Unterseite eine Auslauföffnung mit einem Schliffhahn
aufweist. Die Auslauföffnung
ist mit einem kleinen Plättchen
aus Polyethylen abgedeckt, wodurch ein Verstopfen der Auslauföffnung durch
die Probe verhindert wird. Nach dem Befüllen des Imprägnierrohres
mit der Probe wird das Rohr sorgfältig luftdicht verschlossen.
Anschließend
wird das Imprägnierrohr
mit einer Wasserstrahlpumpe verbunden, der Schliffhahn geöffnet und über den
Wasserstrahl ein Vakuum im Imprägnierrohr
von 20 mbar eingestellt. Das Vakuum kann an einem parallel angeschlossenen
Vakuummeter geprüft
werden. Nach 20 min. wird Schliffhahn geschlossen und das evakuierte
Imprägnierrohr
wird anschließend
so mit einer Cyclohexanvorlage, in der ein genau abgemessenes Volumen
an Cyclohexan vorgelegt wird, verbunden, dass durch Öffnen des
Schliffhahns Cyclohexan aus der Vorlage in das Imprägnierrohr
gesaugt wird. Der Schliffhahn bleibt so lange geöffnet, bis die gesamte Probe
mit Cyclohexan geflutet ist. Anschließend wird der Schliffhahn wieder
verschlossen. Nach 15 min wird das Imprägnierrohr vorsichtig belüftet und
das nicht absorbierte Cyclohexan in die Vorlage abgelassen. Im Imprägnierrohr
bzw. in der Auslauföffnung
oder der Verbindung mit der Cyclohexanvorlage anhaftendes Cyclohexan
kann durch einen einzelnen vorsichtigen Druckstoß aus einem Saugball, über die
Belüftungsleitung
in die Vorlage befördert
werden. Das Volumen des in der Vorlage vorhandenen Cyclohexans wird
notiert. Das Porenvolumen ergibt sich aus dem absorbierten Cyclohexanvolumen,
welches bestimmt wird aus dem Cyclohexanvolumen in der Vorlage vor der
Messung minus dem Cyclohexanvolumen in der Vorlage nach der Messung,
geteilt durch die Masse der untersuchten Probe.
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Der
mittlere Porendurchmesser (vorzugsweise bestimmt in Anlehnung an
DIN 66133) des Katalysators beträgt
vorzugsweise von 5 bis 20 nm, bevorzugt von 8 bis 15 nm. Besonders
bevorzugt entfällt
mindestens 50 %, vorzugsweise über
70 % des Gesamtporenvolumens (Summe des Porenvolumens der Poren
mit einem Porendurchmesser von größer-gleich 3,5 nm bestimmt
mit Quecksilberporosimetrie gemäß DIN 66133) des
Katalysators auf Poren mit einen Durchmesser von 3,5 bis 50 nm (Mesoporen).
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Im
erfindungsgemäßen Verfabren
werden bevorzugt Katalysatoren eingesetzt, die eine mittlere Korngröße (bestimmt
durch Siebanalyse) von 10 μm
bis 10 mm, vorzugsweise 0,5 mm bis 10 mm, besonders bevorzugt eine
mittlere Korngröße von 1
bis 5 mm aufweisen. Vorzugsweise werden feste Katalysatoren eingesetzt,
die eine mittlere Korngröße d50, von 2 bis 4 mm, insbesondere von 3 bis
4 mm.
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In
dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann der Katalysator als Formkörper
eingesetzt werden. Die Formkörper
können
jegliche Form einnehmen. Bevorzugt wird der Katalysator als Formköper in Form
von Kugeln, Extrudaten oder Tabletten eingesetzt. Die Formkörper weisen
vorzugsweise die oben genannten mittleren Korngrößen auf.
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Der
Katalysator kann auch aufgebracht sein auf einem Träger, wie
z. B. einen Metall-, Kunststoff- oder Keramikträger, vorzugsweise auf einem
in Bezug auf die Reaktion, bei welcher der Katalysator eingesetzt
werden soll, inerten Träger.
Insbesondere kann der erfindungsgemäße Katalysator auf einen Metallträger, wie
z. B. eine Metallplatte oder eine Metallgewebe aufgebracht sein.
Solche mit dem erfindungsgemäßen Katalysator ausgerüstete Träger können z.
B. als Einbauten in Reaktoren oder Reaktivdestillationskolonnen
verwendet werden. Die Träger
können
auch Metall-, Glas- oder Keramikkugeln oder Kugeln von anorganischen
Oxiden sein. Ist der erfindungsgemäße Katalysator auf einem inerten
Träger
aufgebracht, so wird die Masse und Zusammensetzung des inerten Trägers bei
der Bestimmung der Zusammensetzung des Katalysators nicht berücksichtigt.
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Die
besonders bevorzugt einzusetzenden, formal Magnesiumoxid, Aluminiumoxid
(Al2O3) und Siliziumdioxid
aufweisenden Katalysatoren können
z. B. mit einem Verfahren hergestellt werden, das die Schritte
A1)
Behandeln eines Alumosilikats mit einer sauren, wässrigen
Magnesiumsalzlösung
und B1) Kalzinieren des mit wässriger
Magnesiumsalzlösung
behandelten Alumosilikats, aufweist. Unter Alumosilikaten sollen
dabei Verbindungen verstanden werden, die sich im Wesentlichen formal
aus Anteilen von Aluminiumoxid (Al2O3) und Siliziumdioxid (SiO2)
zusammensetzen. Die Alumosilikate können aber auch noch geringe
Anteile an Alkali- oder Erdalkalimetalloxiden enthalten. In dem
Verfahren können
als Alumosilikate auch Zeolithe wie z. B. Zeolith A, X, Y, USY oder
ZSM-5 oder amorphe Zeolithe (wie beispielsweise MCM 41 von Mobil
Oil) eingesetzt werden. Die im Verfahren eingesetzten Alumosilikate
können
amorph oder kristallin sein. Geeignete kommerzielle Alumosilikate
die als Ausgangsstoffe im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden
können
sind beispielsweise Alumosilikate, die durch Fällung, Gelierung oder Pyrolyse
hergestellt wurden. In dem Verfahren werden vorzugsweise Alumosilikate
eingesetzt, die von 5 bis 40 Massen-%, bevorzugt 10 bis 35 Massen-% Aluminiumoxid
und von 60 bis 95 Massen-%, bevorzugt von 65 bis 90 Massen Siliziumdioxid
aufweisen (bezogen auf die Trockenmasse; Behandlung: Glühen bei
850 °C für 1 h).
Die Bestimmung der Zusammensetzung der eingesetzten Alumosilikate
bzw. der erhaltenen Katalysatoren kann z. B. durch klassische Analyse, Schmelzaufschluss
mit Borax und RFA (Röntgenfluoreszenzanalyse),
energiedispersive Röntgenanalyse, Flammen-spektroskopie
(Al und Mg, nicht Si), nassem Aufschluss und anschließender ICP-OES
(Optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppelten Hochfrequenzplasma)
oder Atomabsorptionsspektroskopie erfolgen. Ein besonders bevorzugtes
Alumosilikat, welches in dem Verfahren eingesetzt werden kann, weist einen
formalen Anteil an Al2O3 von
13 Massen-% und einen Anteil an Siliziumdioxid von 76 Massen-% auf.
Ein solches Alumosilikat wird von der Firma Grace Davison, unter
der Bezeichnung Davicat O 701 angeboten.
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Das
Alumosilikat kann in den unterschiedlichsten Formen in dem Verfahren
eingesetzt werden. So kann das Alumosilikat in Form von Formkörpern, wie
z. B. Tabletten, Pellets, Granulat, Strängen oder Extrudaten eingesetzt
werden. Das Alumosilikat kann aber auch als Alumosilikatpulver eingesetzt
werden. Als Ausgangsmaterial kann von Pulvern mit unterschiedlicher
mittlerer Korngröße und unterschiedlicher
Korngrößenverteilung
ausgegangen werden. Bevorzugt wird für die Herstellung von Formkörpern ein
Alumosilikatpulver eingesetzt, bei dem 95 % der Partikel eine mittlere
Korngröße von 5
bis 100 μm,
vorzugsweise 10 bis 30 μm und
besonders bevorzugt 20 bis 30 μm
aufweisen. Die Bestimmung der Korngröße kann z. B. durch Laserbeugung
mit einem Partikelanalysator der Firma Malvern, wie z. B. dem Mastersizer
2000 durchgeführt
werden.
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Zur
Herstellung der wässrigen
Magnesiumsalzlösung
Magnesiumverbindungen verwendet werden, die wasserlöslich sind
oder durch Zugabe einer Säure
in wasserlösliche
Verbindungen übergehen.
Vorzugsweise werden als Salze die Nitrate eingesetzt. Bevorzugt
werden Magnesiumsalzlösungen
eingesetzt, die als Magnesiumsalze die Salze starker Mineralsäuren, wie
beispielsweise Magnesiumnitrat-Hexahydrat oder Magnesiumsulfat-Heptahydrat
aufweisen. Die eingesetzte saure wässrige Alkali- und/oder Erdalkalimetallsalzlösung weist
vorzugsweise einen pH-Wert von kleiner 6, bevorzugt von kleiner
6 bis 3, und besonders bevorzugt von 5,5 bis 3,5 auf. Die Bestimmung
des pH-Werts kann z. B. mit Hilfe einer Glaselektrode oder Indikatorpapier durchgeführt werden.
Weist die Salzlösung
einen pH-Wert auf, der größer oder
gleich 6 ist, so kann der pH-Wert durch Zugabe einer Säure, vorzugsweise
der Säure
dessen Alkali- und/oder Erdalkalimetallsalz in der Lösung vorhanden
ist, eingestellt werden. Vorzugsweise wird, wenn die Alkali- und/oder
Erdalkalimetallsalzlösung
als Salze die Nitrate aufweist, als Säure Salpetersäure eingesetzt.
Der Magnesiumgehalt der eingesetzten Magnesiumsalzlösung beträgt vorzugsweise
von 0,1 bis 3 Mol/l, bevorzugt von 0,5 bis 2,5 Mol/l.
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Das
Behandeln in Schritt A1) kann auf verschiedene Weisen erfolgen,
die geeignet sind, das Alumosilikat mit der Magnesiumsalzlösung in
Kontakt zu bringen. Mögliche
Behandlungsmethoden sind z. B. Imprägnieren, Tränken, Besprühen oder Begießen des
Alumosilikats mit der Magnesiumsalzlösung. Es kann vorteilhaft sein,
wenn das Behandeln des Alumosilikats so erfolgt, dass die Magnesiumsalzlösung zumindest
0,1 bis 5 h bevorzugt von 0,5 bis 2 h auf das Alumosilikat einwirken
kann. Eine solche Einwirkzeit kann insbesondere dann vorteilhaft
sein, wenn das Behandeln durch einfaches Tränken erfolgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Schrittes A1) des Verfahrens kann die Behandlung von Alumosilikat,
insbesondere Alumosilikatformkörpern
mit der Magnesiumsalzlösung
beispielsweise durch Vakuumimprägnierung
in einer dafür
geeigneten Vakuumimprägnieranlage
erfolgen. Bei dieser Art der Behandlung wird das Alumosilikat in
der Vakuumimprägnieranlage
zunächst
evakuiert. Anschließend
wird die Magnesiumsalzlösung
bis über
den oberen Rand der Trägerschüttung gesaugt,
so dass das gesamte Alumosilikat mit der Lösung bedeckt ist. Nach einer
Einwirkzeit, die vorzugsweise von 0,1 bis 10 h, bevorzugt von 0,5
bis 2 h beträgt,
wird die Lösung,
die nicht vom Träger
aufgenommen wurde, abgelassen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Schrittes A1) des Verfahrens kann die Behandlung von Alumosilikat,
insbesondere Alumosilikatformkörpern
mit der Alkaliund/oder Erdalkalimetallsalzlösung beispielsweise Besprühen oder
Begießen
des Alumosilikats erfolgen. Vorzugsweise erfolgt das Besprühen oder
Begießen
des Alumosilikats mit der Magnesiumsalzlösung in dem die Lösung auf
das in einer Trommel rotierende Alumosilikat gesprüht oder
gegossen wird. Die Behandlung kann in einem Zug erfolgen, d. h.
zum Alumosilikat wird zu Beginn die gesamte Menge an Magnesiumsalzlösung in
einem Schritt zugegeben. Die Salzlösung kann aber auch durch Besprühen oder
Begießen
in kleinen Portionen zudosiert werden, wobei der Zeitraum der Zugabe
vorzugsweise von 0,1 bis 10 h und bevorzugt von 1 bis 3 h beträgt. Die
Menge an Salzlösung
wird vorzugsweise so bemessen, dass die gesamte Lösung vom
Alumosilikat aufgenommen wird. Insbesondere das Tränken aber
auch das Besprühen
bzw. Begießen
kann in üblichen
technischen Apparaturen, wie beispielsweise Konusmischern oder Intensivmischern,
wie sie z. B. von der Firma Eirich angeboten werden, durchgeführt werden.
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Die
Behandlung des Alumosilikats mit der Magnesiumsalzlösung in
Schritt A1) kann in einem Schritt oder in mehreren Teilschritten
erfolgen. Insbesondere ist es möglich,
die Behandlung in zwei oder mehreren Teilschritten durchzuführen. In
jedem der einzelnen Teilschritte kann jeweils die gleiche Magnesiumsalzlösung eingesetzt
werden oder aber in jedem Teilschritt eine in der Konzentration
verschiedene Magnesiumsalzlösung.
Beispielsweise kann zum Alumosilikat zunächst nur ein Teil der Magnesiumsalzlösung zugesetzt
werden und, gegebenenfalls nach einer Zwischentrocknung, bei gleicher
oder anderer Temperatur die Restmenge der eingesetzten Magnesiumsalzlösung. Es
ist nicht nur möglich,
dass der Schritt A1) in zwei oder mehreren Teilschritten durchgeführt wird.
Ebenfalls ist es möglich,
dass das Verfahren mehrere Schritte A1) aufweist. Auch in diesem
Fall können
in den verschiedenen Schritten A1) gleiche oder unterschiedliche
Magnesiumsalzlösung in
Bezug auf die Konzentration eingesetzt werden.
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Das
Behandeln in Schritt A1) kann vorzugsweise bei einer Temperatur
von 10 bis 120 °C,
bevorzugt von 10 bis 90 °C,
besonders bevorzugt von 15 bis 60 °C und ganz besonders bevorzugt
bei einer Temperatur von 20 bis 40 °C durchgeführt werden.
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Es
kann vorteilhaft sein, wenn in Schritt A1) ein oder mehrere Additive
dem Alumosilikat bzw. der Magnesiumsalzlösung zugegeben bzw. zugemischt
werden. Solche Additive können
z. B. Bindemittel, Gleitmittel oder Formgebungshilfsmittel sein.
Ein geeignetes Bindemittel kann z. B. Boehmit oder Pesudo-Boehmit
sein, wie es z. B. unter der Bezeichnung Disperal (einem Boehmit
mit einem formalen Al2O3-Gehalt
von ca. 77 Massen-%) von der Sasol Deutschland GmbH angeboten wird.
Wird Boehmit, insbesondere Disperal als Bindemittel zugegeben, so
wird dieses vorzugsweise als Gel zugegeben, welches z. B. durch
Einrühren
von 197 Massenteilen Disperal in 803 Massenteilen einer 1,28 Massen-%igen,
wässrigen
Salpetersäure,
gründliches
Rühren
bei 60 °C
für 3 h,
Abkühlen
auf Raumtemperatur und Ergänzen
von evtl. verdunstetem Wassererhalten erhalten werden kann. Als
Formgebungshilfsmittel können
beispielsweise Kieselsäuren,
insbesondere pyrogene Kieselsäuren,
wie sie z. B. von der Degussa AG unter der Bezeichnung Aerosil vertrieben
werden, Bentonite, Tone, Kaolin, Kaolinit, ball clay und andere,
dem Fachmann hierfür
geläufige
Stoffe eingesetzt werden. Als Gleitmittel, dessen Einsatz für die verbesserte
Tablettierung vorteilhaft sein kann, kann beispielsweise Graphit
zugesetzt werden.
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Die
Zugabe eines oder mehrerer der oben genannten Additive in Schritt
A1) kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Insbesondere kann die
Zugabe während
der Behandlung des Alumosilikats mit der Magnesiumsalzlösung erfolgen.
Beispielweise können
Alumosilikat, Additiv und Magnesiumsalzlösung in eine technische Apparatur
gefüllt
und anschließend
innig vermischt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, zuerst
das Alumosilikat mit dem Additiv zu vermischen und anschließend die
Magnesiumsalzlösung
zuzusetzen. In einer weiteren Variante kann zum Alumosilikat Additiv
und Magnesiumsalzlösung
gleichzeitig zudosiert werden. Die Zugabe kann jeweils in einem
Guss, in Portionen oder durch Sprühen erfolgen. Die Zugabezeit
beträgt
vorzugsweise weniger als 5 h bevorzugt weniger als 3 h. Es kann
vorteilhaft sein, die Mischung für
0,1 bis 10 h, bevorzugt für
0,5 bis 3 h nachzumischen.
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Das
Herstellverfahren für
den bevorzugt eingesetzten Katalysator weist zumindest einen Verfahrensschritt
B1) auf, bei dem das mit Alkali- und/oder Erdalkalimetallsalzlösung behandelte
Alumosilikat kalziniert wird. Die Kalzinierung erfolgt vorzugsweise
in einem Gasstrom, beispielsweise in einem Gasstrom, der z. B. Luft,
Stickstoff, Kohlendioxid und/oder eines oder mehrere Edelgase enthält oder
aus einer oder mehrerer dieser Komponenten besteht. Bevorzugt erfolgt
die Kalzinierung unter Verwendung von Luft als Gasstrom.
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Die
Kalzinierung in Verfahrensschritt B1) wird vorzugsweise bei einer
Temperatur von 200 bis 1000 °C, bevorzugt
von 300 bis 800 °C
durchgeführt.
Die Kalzinierung erfolgt vorzugsweise für eine Dauer von 0,1 bis 10
Stunden, bevorzugt von 1 bis 5 Stunden. Besonders bevorzugt wird
die Kalzinierung bei einer Temperatur von 200 bis 1000 °C, vorzugsweise
300 bis 800 °C
für 0,1
bis 10 Stunden, bevorzugt von 1 bis 5 Stunden durchgeführt.
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Bevorzugt
kann die technische Kalzinierung in einem Schachtofen durchgeführt werden.
Die Kalzinierung kann jedoch auch in anderen bekannten technischen
Apparaturen durchgeführt
werden, wie beispielsweise Wirbelschichtkalzinierern, Drehrohröfen oder
Hordenöfen.
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Es
kann vorteilhaft sein, wenn zwischen den Schritten A1) und B1) ein
Schritt C1) durchgeführt
wird, in dem das mit Magnesiumsalzlösung behandelte Alumosilikat
getrocknet wird. Die Trocknung in Schritt C1) kann bei einer Temperatur
von 100 bis 140 °C
erfolgt.
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Vorzugsweise
erfolgt die Trocknung in einem Gasstrom. Die Trocknung kann beispielsweise
in einem Gasstrom, der z. B. Luft, Stickstoff, Kohlendioxid und/oder
eines oder mehrere Edelgase enthält
oder aus einer oder mehrerer dieser Komponenten besteht, durchgeführt werden.
Durch den Zwischenschritt des Trocknens nach der Behandlung mit
Alkali- und/oder Erdalkalimetallsalzlösung und vor dem Kalzinieren
kann erreicht werden, dass bei der Kalzinierung keine großen Wasserdampfmengen
freigesetzt werden. Zudem kann durch das Trocknen verhindert werden,
dass durch beim Kalzinieren spontan verdampfendes Wasser die Form
des Katalysators zerstören.
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Je
nachdem in welcher gewünschten
Form der Katalysator vorliegen soll, kann es vorteilhaft sein, das Herstellungsverfahren
durch zusätzliche
Verfahrensschritte entsprechend anzupassen. Soll mit dem Verfahren beispielsweise
pulverförmiger
Katalysator hergestellt werden, so kann das Alumosilikat in Form
von Alumosilikatpulver eingesetzt und z. B. in einem Konusmischer
mit der Magnesiumsalzlösung
behandelt (z. B. durch Imprägnieren)
optional getrocknet und anschließend kalziniert werden. Ein
pulverförmiger
Katalysator kann aber auch dadurch hergestellt werden, dass ein
Katalysatorformkörper
durch Mahlen und Sieben zu pulverförmigem Katalysator verarbeitet
wird.
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Die
Katalysatorformkörper
können
beispielsweise in Form von Strängen,
Kugeln, Pellets oder Tabletten vorliegen. Um zum Formgegebenen Katalysator
(Katalysatorformkörper)
zu gelangen, können
abhängig von
der jeweiligen Formgebungsvariante neben den Verfahrensschritten
Behandlung, Trocknung, Kalzination, weitere Verfahrensschritte,
wie z. B. Formgebung, Mahlung oder Siebung, durchgeführt werden.
Formgebungshilfsmittel können
an verschiedenen Stellen im Prozess eingebracht werden. Die Herstellung
der Katalysatorformkörper
kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
In einer ersten Ausführungsvariante
können
Katalysatorformformkörper,
insbesondere erfindungsgemäße Katalysatorformkörper, dadurch
erhalten werden, dass Alumosilikatformkörper mit einer sauren wässrigen
Magnesiumsalzlösung
behandelt, optional getrocknet und anschließend kalziniert werden.
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In
einer zweiten Ausführungsform
kann ein Katalysatorformkörper
dadurch erhalten werden, dass ein Alumosilikatpulver, zunächst mit
einer sauren wässrigen
Magnesiumsalzlösung
behandelt wird, dann gegebenenfalls getrocknet und anschließend kalziniert
wird, und anschließend
das erhaltene Katalysatorpulver durch in der Technik übliche Verfahren
wie beispielsweise Kompaktierung, Extrusion, Pelletierung, Tablettierung, Granulation
oder Coating zu Katalysatorformkörpern
verarbeitet wird. Für
die Formgebung benötigte
Additive, wie z. B. Bindemittel oder weitere Hilfsstoffe können dabei
an verschiedenen Stellen im Herstellungsprozess, so z. B. im Verfahrensschritt
A1) zugegeben werden. Beim Herstellen eines Formkörpers aus
einem Alumosilikatpulver als Ausgangsmaterial kann von Pulvern mit
unterschiedlicher mittlerer Korngröße und unterschiedlicher Korngrößenverteilung
ausgegangen werden. Bevorzugt wird für die Herstellung von Formkörpern ein Alumosilikatpulver
eingesetzt, bei dem 95 % der Partikel eine Korngröße von 5
bis 100 μm,
vorzugsweise von 10 bis 30 μm
und besonders bevorzugt von 20 bis 30 μm aufweisen (Bestimmt durch
Laserbeugung, siehe oben).
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In
einer dritten Ausführungsform
des Verfahrens können
Pellets des Katalysators dadurch erhalten werden, dass in Verfahrensschritt
A1) ein Alumosilikatpulver mit einer sauren wässrigen Magnesiumsalzlösung behandelt,
optional getrocknet (Verfahrensschritt C1)) und anschließend in
Verfahrenschritt B1) kalziniert wird und das so erhaltene Katalysatorpulver,
z. B. in einem Eirichmischer, unter Zugabe von Bindemittel pelletiert wird
und die erhaltenen Pellets in einem weiteren Verfahrensschritt C1)
getrocknet und anschließend
in einem weiteren Verfahrensschritt B1) kalziniert werden.
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In
einer vierten Ausführungsform
des Herstellverfahrens können
Pellets des Katalysators dadurch erhalten werden, dass in Verfahrensschritt
A1) ein Alumosilikatpulver, Bindemittel und saure wässrige Magnesiumsalzlösung gemischt
werden und das so behandelte Alumosilikatpulver, z. B. in einem
Eirichmischer, pelletiert wird und die erhaltenen feuchten Pellets
in Verfahrensschritt C1) getrocknet und anschließend in Verfahrensschritt B1)
im Gasstrom kalziniert werden.
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In
einer fünften
Ausführungsform
des Herstellverfahrens können
Tabletten des Katalysators dadurch erhalten werden, dass in Verfahrensschritt
A1) ein Alumosilikatpulver, Bindemittel, optional Gleitmittel und
saure wässrige
Magnesiumsalzlösung
gemischt werden und das so behandelte Alumosilikatpulver, z. B.
in einem Eirichmischer, zu Mikropellets vorzugsweise mit einem mittleren
Durchmesser 0,5 bis 10 mm, bevorzugt 1 bis 5 mm und besonders bevorzugt
von 1 bis 3 mm (Bestimmung der Korngröße kann z. B. durch Siebanalyse erfolgen)
pelletiert wird und die erhaltenen feuchten Pellets in Verfahrensschritt
C1) getrocknet und anschließend
optional in Verfahrensschritt B1) im Gasstrom kalziniert werden.
Die erhaltenen Pellets können
dann, falls in Verfahrensschritt A1) noch nicht geschehen mit einem
Gleitmittel, wie z. B. Graphit, vermischt und anschließend auf
einer handelsüblichen
Tablettenpresse, z. B. einer Rundläuferpresse, tablettiert werden.
Die Tabletten können
dann, fall noch kein Verfahrensschritt B1) durchgeführt wurde,
in Verfahrensschritt B1) kalziniert werden oder optional nachkalziniert
werden.
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In
einer sechsten Ausführungsform
des Herstellverfahrens können
Tabletten des Katalysators dadurch erhalten werden, dass vorgeformte
Formkörperkatalysatoren,
wie sie z. B. als Pellets in Ausführungsform drei oder vier erhaltenen
werden können,
gemahlen und das erhaltene Granulat/Pulver gesiebt wird, so dass
ein tablettierfähiges
Granulat von Katalysator erhalten wird, und diesem Granulat Gleitmittel
zugemischt wird. Das so vorbereitete Granulat kann anschließend tablettiert
werden. Die Tabletten können
dann, falls noch kein Verfahrensschritt B1) durchgeführt wurde,
in Verfahrensschritt B1) kalziniert werden. Das Zumischen eines
Gleitmittels kann entfallen, wenn bereits bei der Herstellung der
Pellets, z. B. in Verfahrenschritt A1) ein Gleitmittel zugefügt wurde.
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In
einer siebten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
mit dem Katalysator beschichtete Materialien/Träger hergestellt werden. Bei
dieser Ausführungsform
wird zunächst
ein Katalysatorpulver dadurch hergestellt werden, dass in Verfahrensschritt
A1) ein Alumosilikatpulver mit einer sauren wässrigen Magnesiumsalzlösung behandelt,
optional getrocknet (Verfahrensschritt C1)) und optional kalziniert
(Verfahrenschritt B1)) wird. Das so erhaltene Katalysatorpulver,
wird anschließend
in einem Supensionsmittel, wie z. B. Wasser oder Alkohol suspendiert,
wobei gegebenenfalls ein Bindemittel der Suspension zugegeben werden
kann. Die so hergestellte Suspension kann dann auf jedes beliebige
Material aufgebracht werden. Nach dem Aufbringen wird optional getrocknet
(Verfahrensschritt C1)) und anschließend kalziniert (Verfahrenschritt B1)).
Auf diese Weise lassen sich mit dem bevorzugten Katalysator beschichtete
Materialien/Träger
bereitstellen. Solche Materialien/Träger können z. B. Metallplatten oder
-gewebe, wie sie als Einbauten in Reaktoren oder Kolonnen, insbesondere
Reaktivdestillationskolonnen verwendet werden können, oder auch Metall-, Glas-
oder Keramikkugeln oder Kugeln von anorganischen Oxiden sein.
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In
einer achten Ausführungsform
des Herstellverfahrens können
Extrudate des Katalysators, insbesondere des erfindungsgemäßen Katalysators,
dadurch erhalten werden, dass in Verfahrensschritt A1) ein Alumosilikatpulver,
saure wässrige
Alkali- und/oder Erdalkalimetallsalzlösung, Bindemittel beispielsweise
Disperal und weitere für
die Extrusion übliche
Formhilfsmittel beispielsweise Tone wie Bentonit oder Attapulgit
in einem Kneter oder Eirich-Mischer gemischt werden und in einem
Extruder zu Extrudaten vorzugsweise mit einem mittleren Durchmesser
von 0,5 bis 10 mm, bevorzugt von 1 bis 5 mm und besonders bevorzugt
von 1 bis 3 mm extrudiert werden und die erhaltenen feuchten Extrudate
optional in Verfahrensschritt C1) getrocknet und anschließend in
Verfahrensschritt B1) im Gasstrom kalziniert werden.
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Besonders
bevorzugt erfolgt die Spaltung des MTBE unter Verwendung dieser
bevorzugten Katalysatoren (Mg/Al/Si-Mischoxid) im Temperaturbereich
von 200 bis 400 °C,
vorzugsweise in einem Temperaturbereich von 230 bis 350 °C.
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Der
Reaktionsdruck beträgt
in Schritt b) vorzugsweise von 0,1 bis 10 MPa(abs),
bevorzugt zwischen 0,5 und 0,8 MPa(abs).
Die Spaltung wird vorzugsweise bei einer WHSV (weight hourly space
velocity) von 0,1 bis 5 h–1, bevorzugt von 1 bis
3 h–1 (kg
MTBE je kg Katalysator je Stunde) durchgeführt. Der MTBE-Umsatz im geraden
Durchgang beträgt
vorzugsweise 50 bis 98 %, bevorzugt 80 bis 95 %. Die Spaltung kann
in üblichen Reaktoren,
wie z. B. in einem Rohrreaktor, Rohrbündelreaktor, Schachtofen oder
Wirbelbettreaktor oder einer Kombination davon durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
wird die Spaltung in der Gasphase in einem Reaktor, der mit einem
Heizmantel ausgestattet ist und der mit einem flüssigen Wärmeträger beheizt wird, durchgeführt, wobei
die Spaltung so durchgeführt
wird, dass der Temperaturabfall in der Katalysatorzone/Reaktionszone
an jeder beliebigen Stelle in Bezug auf die Eingangstemperatur von
kleiner 50 °C,
vorzugsweise kleiner 40 °C
und besonders bevorzugt von 1 bis 30 °C beträgt, dass das Reaktionsgemisch
im Reaktor und der Wärmeträger im Mantel
im Gleichstrom durch den Reaktor strömen und dass die Temperaturdifferenz
des Wärmeträgers zwischen
Zulaufstelle zum Reaktor und Ablauf aus dem Reaktor weniger als
40 °C beträgt. Der
maximale Temperaturabfall kann durch zahlreiche Parameter, wie z.
B. durch die Temperatur des zum Heizen verwendeten Wärmeträgers sowie
durch die Geschwindigkeit, mit der der Wärmträger durch den Mantel strömt eingestellt
werden.
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Vorzugsweise
liegt die Eingangstemperatur des gasförmigen Edukts, insbesondere
bei dieser bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrenschrittes
b), über
200 °C,
bevorzugt über
230 °C und
besonders bevorzugt über
250 °C.
Die Eingangstemperatur des Edukts kann in einem dem Reaktor vorgeschalteten
Aufheizer eingestellt werden. Bei Verwendung von frischem Katalysator,
insbesondere bei der Verwendung von frischem Magnesiumoxid/Aluminiumoxid/Siliziumoxid-Katalysator
bei der MTBE-Spaltung liegt die Eingangstemperatur bevorzugt zwischen
250 bis 270 °C.
Im Laufe des Betriebes kann es vorteilhaft sein, mit zunehmender
Desaktivierung des Katalysators zur Konstanthaltung des Umsatzes
die Eingangstemperatur bis auf 400 °C anzuheben. Kann der Umsatz
bei Erreichen von 400 °C
nicht mehr gehalten werden, so kann es vorteilhaft sein, den Katalysator
ganz oder teilweise zu ersetzen.
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Der
Reaktor wird, insbesondere bei dieser bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrenschrittes
b), vorzugsweise mit einer Raumgeschwindigkeit (Weight Hourly Space
Velocity (WHSV) in Kilogramm Edukt je Kilogramm Katalysator je Stunde)
von 0,1 bis 5 h–1, insbesondere von
1 bis 3 h–1 im
geraden Durchgang betrieben.
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Der
Reaktor kann, insbesondere bei dieser bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfabrenscbrittes
b), in jeder beliebigen Raumrichtung angeordnet sein.
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Weist
der Reaktor Reaktorrohre auf, so können diese ebenfalls in jede
beliebige Raumrichtung weisen. Bevorzugt ist der Reaktor jedoch
derart aufgestellt, dass der Reaktor bzw. die Reaktorrohre vertikal
ausgerichtet sind. Bei einem senkrecht ausgerichteten Reaktor wird
der Wärmeträger bevorzugt
an der höchsten Stelle
oder in der Nähe
der höchsten
Stelle des Mantels zugeführt
und an der tiefsten Stelle oder in der Nähe der tiefsten Stelle des
Reaktors abgezogen oder umgekehrt. Das Reaktionsgemisch in der Reaktionszone
und der Wärmeträger im Mantel
durchströmen
den Reaktor vorzugsweise in gleicher Richtung. Besonders bevorzugt
durchströmen
der Wärmeträger und
das Reaktionsgemisch den Mantel des Reaktors bzw. die Reaktionszone
des Reaktors von oben nach unten.
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Um
eine gleichmäßigere Beheizung
der Reaktionszone zu erreichen, kann es vorteilhaft sein, den Wärmeträger nicht
nur an einer Stelle, sondern an mehreren Stellen in etwa gleicher
Höhe in
den Reaktor einzuspeisen. Um bei der Verwendung eines Rohrbündelreaktors
einen größeren Temperaturabfall
in den mittleren Rohren im Vergleich zu Randrohren zu vermeiden,
kann es vorteilhaft sein, in dem Zulauf oder in den Zulaufen für den Wärmeträger Düsen vorzusehen,
die den Transport des Wärmeträgers zu
den mittleren Rohren begünstigen.
Auf diese Weise können
Temperaturschwankungen über
den Querschnitt des Rohrbündels
vermieden werden.
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Der
Wärmeträger kann
an einer oder mehreren Stelle(n) den Reaktor verlassen. Wird der
Reaktor vom Wärmeträger von
oben nach unten durchströmt,
ist durch konstruktive Maßnahmen
sicherzustellen, dass die Reaktionszonen, wie z. B. die Reaktionsrohre,
vollständig
mit Wärmeträger umspült werden.
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Der
Wärmeträger kann
außerhalb
des Reaktors durch direkte oder indirekte Beheizung auf die gewünschte Temperatur
gebracht und durch den Reaktor gepumpt werden.
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Als
Wärmeträger können Salzschmelzen,
Wasser oder Wärmeträgeröle verwendet
werden. Für
den Temperaturbereich von 200 bis 400 °C ist die Verwendung von Wärmeträgerölen vorteilhaft,
da Heizkreisläufe mit
ihnen im Vergleich zu anderen technischen Lösungen einen geringeren Kapitaleinsatz
erfordern. Wärmeträgeröle, die
eingesetzt werden können,
sind beispielsweise solche, die unter den Handelsnamen Marlotherm (z.
B. Marlotherm SH der Sasol Olefins & Surfactants GmbH), Diphyl (Fa. Bayer),
Dowtherm (Fa. Dow) oder Therminol (Fa. Therminol) vertrieben werden.
Diese synthetisch hergestellten Wärmeträgeröle basieren im Wesentlichen
auf thermisch stabilen Ringkohlenwasserstoffen.
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Vorzugsweise
wird der Wärmeträger mit
einer Temperatur, die 10 bis 40 °C,
bevorzugt 10 bis 30 °C höher ist,
als die Temperatur des in den Reaktor strömenden Edukts, in den Heizmantel
des Reaktors geleitet. Die Temperaturdifferenz des flüssigen Wärmeträgers über den
Reaktor, also zwischen Eintrittstemperatur des Wärmeträgers bei Eintritt in den Heizmantel
und der Austrittstemperatur des Wärmeträgers bei Austritt aus dem Heizmantel
beträgt
vorzugsweise weniger als 40 °C,
bevorzugt weniger als 30 °C
und besonders bevorzugt von 10 bis 25 °C. Die Temperaturdifferenz kann
durch den Massenfluss des Wärmeträgers pro
Zeiteinheit (Kilogramm je Stunde) durch den Heizmantel eingestellt
werden.
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Die
bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfabrensschrittes
b) kann in allen geeigneten Reaktoren, die mit einem Heizmantel
ausgestattet sind und die mit einem flüssigen Wärmeträger beheizt werden können durchgeführt werden.
Solche Reaktoren weisen eine den Katalysator aufweisende Reaktionszone
(Katalysatorzone) auf, die räumlich
von einem Heizmantel, durch den der Wärmeträger strömt, getrennt ist. Vorzugsweise
wird das erfindungsgemäße Verfahren
in einem Plattenreaktor, in einem Rohrreaktor, in mehreren parallel
zueinander geschalteten Rohrreaktoren oder Plattenreaktoren oder
in einem Rohrbündelreaktor
durchgeführt.
Bevorzugt wird das erfindungsgemäße Verfahren
in einem Rohrbündelreaktor
durchgeführt.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die Hohlkörper, in denen sich der Katalysator
befindet, nicht nur Rohre im üblichen
Sprachgebrauch sein müssen.
Die Hohlkörper
können
auch nicht kreisförmige
Querschnitte aufweisen. Sie können
beispielsweise elliptisch oder dreieckig sein.
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Die
für den
Bau des Reaktors verwendeten Materialien, insbesondere das Material,
welches die Reaktionszone von dem Heizmantel trennt, weist vorzugsweise
einen hohen Wärmeleitfähigkeitskoeffizienten (größer 40 W/(m·K)) auf.
Bevorzugt wird als Material mit hohem Wärmeleitfähigkeitskoeffizient Eisen oder
eine Eisenlegierung, wie z. B. Stahl eingesetzt.
-
Wird
das erfindungsgemäße Verfahren
in einem Rohrbündelreaktor
durchgeführt,
so weisen die einzelnen Rohre vorzugsweise eine Länge von
1 bis 15 m, bevorzugt von 3 bis 9 m und besonders bevorzugt 5 bis
9 m auf. Die einzelnen Rohre in einem im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Rohrbündelreaktor weisen
vorzugsweise einen inneren Durchmesser von 10 bis 60 mm, bevorzugt
von 20 bis 40 mm und besonders bevorzugt von 24 bis 35 mm auf. Es
kann vorteilhaft sein, wenn die einzelnen Rohre des im erfindungsgemäßen Verfabren
eingesetzten Rohrbündelreaktors
eine Dicke der Rohrwand von 1 bis 4 mm, vorzugsweise von 1,5 bis
3 mm aufweisen.
-
In
einem in der bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrenschrittes
b) eingesetzten Rohrbündelreaktor
sind die Rohre vorzugsweise parallel angeordnet. Bevorzugt sind
die Rohre gleichmäßig angeordnet.
Die Anordnung der Rohre kann z. B. quadratisch, dreieckig oder rautenförmig sein.
Besonders bevorzugt wird eine Anordnung, bei der die virtuell verbundenen
Mittelpunkte von drei gegenseitig benachbarten Rohren ein gleichseitiges
Dreieck bilden, d. h. die Rohre haben den gleichen Abstand. Bevorzugt wird
das erfindungsgemäße Verfahren
in einem Rohrbündelreaktor,
in dem die Rohre einen Abstand von 3 bis 15 mm, besonders bevorzugt
von 4 bis 7 mm zueinander aufweisen, durchgeführt.
-
Vorzugsweise
wird die Spaltung in Schritt b) unter solchen Bedingungen durchgeführt, bei
denen der Umsatz an MTBE größer als
der Umsatz von 2-Methoxybutan ist. Auf diese einfache Weise kann
sichergestellt werden, dass das Spaltprodukt eine Konzentration
von weniger als 1000 Massen-ppm an linearen Butenen bezogen auf
die C4-Olefinfraktion aufweist, auch wenn
der Kopfstrom (II) einen Anteil an 2-Methoxybutan (MSBE) von größer 1000
Massen-ppm in Bezug auf MTBE aufweist. Je nach Anteil des im Kopfstrom
(II) enthaltenen MSBE kann es notwendig sein, solche Bedingungen
einzustellen, bei denen der Umsatz an MSBE deutlich, also z. B.
um zumindest 50 % geringer ist als der Umsatz an MTBE. Diese Bedingungen
können
durch einfache Vorversuche ermittelt werden.
-
Die
Hauptreaktion im Verfahrensschritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die Spaltung von MTBE zu Isobuten und Methanol. Je nach eingestelltem
MTBE-Umsatz weist das Spaltprodukt vorzugsweise einen Rest-MTBE-Gehalt
von 2 bis 43 Massen-%, bevorzugt von 3 bis 25 und besonders bevorzugt
von 5 bis 15 Massen-% auf. Der Methanolgehalt im Spaltprodukt (IV)
beträgt
vorzugsweise von 25 bis 37 Massen-%, bevorzugt von 30 bis 37 Massen-%.
Der Isobutengehalt im Spaltprodukt beträgt vorzugsweise von 28 bis
61 Massen-%, bevorzugt
50 bis 60 Massen-%. Als Nebenreaktionen können die Bildung von Diisobuten
aus Isobuten und die Reaktion von Methanol zu Dimethylether auftreten.
Gegebenenfalls im dem Verfahrenschritt b) zugeführten Edukt (II) enthaltenes
2-Methoxybutan kann teilweise zu linearen Butenen und enthaltener tert.-Butanol
(TBA) zu Isobuten und Wasser gespalten werden. Daher können als
weitere, durch Reaktion entstandene Komponenten u. a. Diisobuten,
Dimethylether, lineare Butene und Wasser im Spaltprodukt (IV) enthalten
sein.
-
Verfahrensschritt c)
-
Um
das Spaltproduktgemisch weiter aufzuarbeiten, wird das Spaltprodukt
(IV) in einem weiteren Destillationsschritt c) in einen Isobuten
aufweisenden Kopfstrom (V) und einen nicht umgesetztes MTBE aufweisenden
Sumpfstrom (VI) aufgetrennt. Die destillative Auftrennung des Spaltprodukts
(IV) in einen Isobuten aufweisenden Kopfstrom (V) und einen nicht
umgesetztes MTBE aufweisenden Sumpfstrom (VI) gemäß Verfahrensschritt
c) erfolgt in zumindest einer Kolonne, bevorzugt in genau einer
Destillationskolonne.
-
Eine
in Verfahrensschritt c) bevorzugt eingesetzte Destillationskolonne
weist vorzugsweise von 20 bis 55 theoretische Trennstufen, bevorzugt
von 25 bis 45 und besonders bevorzugt von 30 bis 40 theoretische Trennstufen
auf. Das Rücklaufverhältnis beträgt, in Abhängigkeit
von der realisierten Stufenzahl, der Zusammensetzung des Reaktoraustrags
und der erforderlichen Reinheiten von Destillat und Sumpfprodukt,
vorzugsweise kleiner 5, bevorzugt kleiner 1. Der Betriebsdruck der
Kolonne K2 kann vorzugsweise zwischen 0,1 und 2,0 MPa(abs) eingestellt
werden. Um einen Kompressor zu sparen, kann es vorteilhaft sein,
die Kolonne bei einem niedrigeren Druck als den Druck, mit dem der
Spaltreaktor R in Verfahrensschritt b) betrieben wird, zu betreiben.
Um Isobuten gegen Kühlwasser
kondensieren zu können,
ist ein Druck von ca. 0,5 MPa(abs) notwendig.
Wird der Spaltung in Verfahrensschritt b) beispielsweise bei einem
Druck von 0,65 MPa(abs) betrieben, kann es
vorteilhaft sein, wenn die Destillationskolonne des Verfahrensschrittes
c) mit einem Betriebsdruck von 0,55 bis 0,6 MPa(abs) durchgeführt wird.
Zur Beheizung des Verdampfers kann z. B. 0,4 MPa-Dampf eingesetzt
werden. Das Sumpfprodukt (VI) enthält vorzugsweise nicht umgesetztes
MTBE, Methanol sowie gegebenenfalls Nebenprodukte, wie beispielsweise
Diisobuten und 2-Methoxybutan. Das Kopfprodukt ist vorzugsweise
Isobuten mit einer Reinheit größer 95 Massen-%,
bezogen auf das gesamte Kopfprodukt.
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Optional
kann der Verfahrensschritt c) in zumindest einer als Reaktivdestillationskolonne
ausgeführten Kolonne
durchgeführt
werden. Diese Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
hat den Vorteil, dass der MTBE-Umsatz im gesamten Verfahren dadurch
erhöht
werden kann, dass ein Teil des in Verfahrensschritt b) nicht umgesetzten
MTBEs im Reaktionsteil der Reaktivdestillationskolonne des Verfahrensschrittes c)
zu Isobuten und Methanol gespalten wird.
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Als
Katalysatoren können
im Reaktionsteil der Reaktivdestillationskolonne alle Katalysatoren
eingesetzt werden, die zur Spaltung von MTBE geeignet sind. Bevorzugt
werden als Katalysatoren saure Katalysatoren eingesetzt. Eine besonders
bevorzugte Gruppe von sauren Katalysatoren für den Einsatz im Reaktionsteil
der Reaktivdestillationskolonne sind feste, saure Ionenaustauscherharze,
insbesondere solche mit Sulfonsäuregruppen.
Geeignete saure Ionenaustauscherharze sind beispielsweise solche,
die durch Sulfonierung von Phenol/Aldehyd-Kondensaten oder von Cooligomeren
von aromatischen Vinylverbindungen hergestellt werden. Beispiele
für aromatische
Vinylverbindungen zur Herstellung der Cooligomere sind: Styrol,
Vinyltoluol, Vinylnaphthalin, Vinylethylbenzol, Methylstyrol, Vinylchlorbenzol,
Vinylxylol und Divinylbenzol. Insbesondere werden die Cooligomeren,
die durch Umsetzung von Styrol mit Divinylbenzol entstehen, als
Vorstufe für
die Herstellung von Ionenaustauscherharzen mit Sulfonsäuregruppen
verwendet. Die Harze können
gelförmig, makroporös oder schwammförmig hergestellt
werden. Die Eigenschaften dieser Harze, insbesondere spezifische
Oberfläche,
Porosität,
Stabilität,
Quellung bzw. Schrumpfung und Austauschkapazität, können durch den Herstellprozess
variiert werden.
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Im
Reaktionsteil der Reaktivdestillationskolonne können die Ionenaustauscherharze
in ihrer H-Form eingesetzt werden. Stark saure Harze des Styrol-Divinylbenzol-Typs
werden u. a. unter folgenden Handelsnamen verkauft: Duolite C20,
Duolite C26, Amberlyst 15, Amberlyst 35, Amberlyst 46, Amberlite
IR-120, Amberlite 200, Dowex 50, Lewatit SPC 118, Lewatit SPC 108,
K2611, K2621, OC 1501.
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Das
Porenvolumen der eingesetzten Ionenaustauscherharze beträgt vorzugsweise
von 0,3 bis 0,9 ml/g, insbesondere von 0,5 bis 0,9 ml/g. Die Korngröße des Harzes
beträgt
vorzugsweise von 0,3 mm bis 1,5 mm, bevorzugt von 0,5 mm bis 1,0
mm. Die Korngrößenverteilung
kann enger oder weiter gewählt
werden. So können
beispielsweise Ionenaustauscherharze mit sehr einheitlicher Korngröße (monodisperse
Harze) eingesetzt werden. Die Kapazität des Ionenaustauschers beträgt, bezogen
auf die Lieferform, vorzugsweise von 0,7 bis 2,0 eq/l, insbesondere
von 1,1 bis 2,0 eq/l.
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Im
Reaktionsteil einer optional als Reaktivdestillationskolonne ausgeführten Kolonne
im Verfahrensschritt c) kann der Katalysator entweder in der Packung
integriert sein, wie beispielsweise in KataMax
® (wie
in
EP 0 428 265 beschrieben)
oder KataPak
® (wie
in
EP 0 396 650 oder
DE 298 07 007.3 U1 beschrieben)
Packungen, oder auf Formkörpern
aufpolymerisiert sein (wie in
US
5,244,929 beschrieben).
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Bevorzugt
weist die Reaktivdestillationskolonne oberhalb der Katalysatorpackung
einen Bereich rein destillativer Trennung auf. Bevorzugt weist die
Zone oberhalb der Katalysatorpackung 5 bis 25, insbesondere 5 bis
15 theoretische Trennstufen auf. Die Trennzone unterhalb des Katalysators
umfasst vorzugsweise von 5 bis 35, bevorzugt von 5 bis 25 theoretische
Trennstufen. Der Zulauf zur Reaktivdestillationskolonne kann oberhalb
oder unterhalb, vorzugsweise oberhalb der Katalysatorzone erfolgen.
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Die
Umsetzung des MTBEs zu Isobuten und Methanol erfolgt in der Reaktivdestillation
vorzugsweise in einem Temperaturbereich von 60 bis 140 °C, bevorzugt
bei 80 bis 130 °C,
besonders bevorzugt bei 90 bis 110 °C (Temperatur im Bereich der
Kolonne, in der sich der Katalysator befindet; die Sumpftemperatur
kann deutlich höher
liegen).
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Für den Betriebsdruck
der Reaktivdestillationskolonne können prinzipiell ähnliche
Betriebsbedingungen wie für
die oben beschriebene Ausführung
als reine Destillationskolonne gewählt werden. So wird vorzugsweise
ein Betriebsdruck der Reaktivdestillationskolonne von 0,1 und 1,2
MPa(abs) eingestellt. Um einen Kompressor
zu sparen, kann es vorteilhaft sein, die Kolonne bei einem niedrigeren
Druck als den Druck, mit dem der Spaltreaktor R in Verfahrensschritt
b) betrieben wird, zu betreiben. Um Isobuten gegen Kühlwasser
kondensieren zu können,
ist ein Druck von ca. 0,5 MPa(abs) notwendig.
Wird der Spaltung in Verfahrensschritt b) beispielsweise bei einem
Druck von 0,65 MPa(abs) betrieben, kann
es vorteilhaft sein, wenn die Destillationskolonne des Verfahrensschrittes
c) mit einem Betriebsdruck von 0,55 bis 0,6 MPa(abs) durchgeführt wird.
Zur Beheizung des Verdampfers kann z. B. Dampf eingesetzt werden.
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Die
hydraulische Belastung in der katalytischen Packung der Kolonne
beträgt
vorzugsweise von 10 % bis 110 %, bevorzugt von 20 % bis 70 % ihrer
Flutpunktbelastung. Unter hydraulischer Belastung einer Destillationskolonne
wird die gleichmäßige strömungstechnische
Beanspruchung des Kolonnenquerschnitts durch den aufsteigenden Dampf-Massenstrom
und den rücklaufenden
Flüssigkeits-Massenstrom
verstanden. Die obere Belastungsgrenze kennzeichnet die maximale
Belastung durch Dampf und Rücklaufflüssigkeit,
oberhalb derer die Trennwirkung infolge Mitreißens oder Stauens der Rücklaufflüssigkeit
durch den aufsteigenden Dampfstrom absinkt. Die untere Belastungsgrenze
kennzeichnet die minimale Belastung, unterhalb derer die Trennwirkung
absinkt oder zusammenbricht infolge unregelmäßiger Strömung oder Leerlaufen der Kolonne – z. B.
der Böden.
(Vauck/Müller, „Grundoperationen
chemischer Verfahrenstechnik",
S. 626, VEB Deutscher Verlag für
Grundstoffindustrie.)
-
Auch
bei einer Ausführung
der Kolonne in Verfahrensschritt c) als Reaktivdestillationskolonne
wird vorzugsweise ein Sumpfprodukt (VI) erhalten, das nicht umgesetztes
MTBE und Methanol sowie gegebenenfalls Nebenprodukte, wie beispielsweise
Diisobuten, und 2-Methoxybutan enthält. Das Kopfprodukt weist vorzugsweise
Isobuten mit einer Reinheit größer 95 Massen-%
auf.
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Das
Kopfprodukt (V), das in Verfahrensschritt c) erhalten wird und das
vorzugsweise zu größer 95 Massen-%
aus Isobuten besteht, kann direkt als Verkaufsprodukt eingesetzt
werden oder weiter aufgereinigt werden.
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Da
Isobuten mit Methanol ein Minimum-Azeotrop bildet, enthält das in
Verfahrensschritt c) erhaltene Kopfprodukt (V) neben dem Hauptprodukt
Isobuten insbesondere Methanol. Als weitere Komponenten können im
Kopfprodukt (V) z. B. Dimethylether, welches z. B. durch Kondensation
von Methanol entstanden sein kann, und lineare Butene (1-Buten,
cis-2-Buten, trans-2-Buten), welche z. B. durch Zersetzung von 2-Methoxybutan entstanden
sein können,
und Wasser enthalten sein.
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Aus
dem Kopfprodukt (V) kann ein Teil des Dimethylethers optional bereits
in Verfahrensschritt c) abgetrennt werden, indem der Kondensator
an der Destillationskolonne bzw. Reaktivdestillationskolonne als
Partialkondensator betrieben wird. In diesem kann die im Kopfprodukt
enthaltene C4-Fraktion kondensiert werden und
ein Teil des im Kopfprodukt (V) enthaltenen Dimethylethers gasförmig abgezogen
werden.
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Die
Bildung von linearen Butenen kann durch vollständige Abtrennung von 2-Methoxybutan
in Verfahrenschritt a) vermieden werden. Um die Destillationskosten
im Verfahrensschritt a) zu begrenzen, kann es jedoch vorteilhaft
sein, eine geringe Konzentration an 2-Methoxybutan in Strom (II)
zuzulassen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn in Verfahrenschritt
b) ein Katalysator eingesetzt wird, der MTBE schneller als 2-Methoxybutan
zersetzt, so dass das Verhältnis
von linearen Butenen zu Isobuten im Strom (V) geringer als das Verhältnis von
2-Methoxybutan zu MTBE im Strom (II) ist. Es kann also durch Steuerung
der Destillation in Kolonne Verfahrensschritt a) und durch den Umsetzungsgrad
von MTBE (im geraden Durchgang) die geforderte Isobutenqualität hinsichtlich
der linearen Butenen eingestellt werden.
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Der
Gehalt an linearen Butenen im in Verfahrensschritt c) erhaltenen
Kopfprodukt (V) beträgt bezogen auf
die C4-Olefinfraktion vorzugsweise weniger
als 10000 Massen-ppm, bevorzugt weniger als 5000 Massen-ppm und
besonders bevorzugt weniger als 1000 Massen-ppm. Dabei beträgt der Gehalt
an 1-Guten in der Kopffraktion (V) bezogen auf die C4-Olefinfraktion
vorzugsweise weniger als 5000 Massen-ppm, bevorzugt weniger als
1000 Massen-ppm und besonders bevorzugt weniger als 500 Massen-ppm.
Der Gehalt an 2-Butenen (Summe der beiden 2-Butene) beträgt bezogen
auf die C4-Olefinfraktion vorzugsweise ebenfalls
weniger als 5000 Massen-ppm, bevorzugt weniger als 2000 Massen-ppm
und besonders bevorzugt weniger als 500 Massen-ppm.
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Verfahrensschritt d) und e)
-
Das
in Verfahrensschritt c) erhaltene Sumpfprodukt (VI) enthält das im
Verfahrensschritt b) nicht umgesetzte MTBE und den größten Teil
des bei der Spaltung des MTBE entstandenen Methanols. Gegebenenfalls
kann das Sumpfprodukt Nebenprodukte, wie beispielsweise Diisobuten,
und/oder 2-Methoxybutan enthalten.
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Der
in Verfahrenschritt c) erhaltene Sumpfstrom (VI) wird in Verfahrensschritt
d) destillativ in einen Methanol enthaltenden Sumpfstrom (VII) und
ein MTBE enthaltenden Kopfstrom (VIII) getrennt. Die destillative Trennung
erfolgt vorzugsweise unter solchen Bedingungen, dass möglichst
reines Methanol als Sumpfprodukt (VII) erhalten wird und dass das
MTBE zu mehr als 99 % im Kopfrodukt (VIII) erhalten wird. Das Kopfprodukt VIII
wird in den Verfahrensschritt a) zurückgefahren (siehe 1 bzw. 2).
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Nachfolgende
Tabelle 1 zeigt die Siedepunkte der Reinstoffe MTBE, 2-Methoxybutan,
Methanol, tert.-Butanol und Diisobuten bei 0,1 MPa(abs).
Für das
in zwei Isomeren vorkommende Diisobuten wurde exemplarisch der Siedepunkt
von 2,4,4-Trimethylpent-1-en aufgeführt. Zu erkennen ist, dass
in der Reihenfolge MTBE, 2-Methoxybutan, Methanol, Tert-Butanol und Diisobuten
der Siedepunkt steigt. Gleichzeitig bilden aber die Komponenten
MTBE, 2-Methoxybutan und Diisobuten mit Methanol Minimum-Azeotrope.
Die Siedepunkte dieser Azeotrope und die Zusammensetzung ist ebenfalls
in Tabelle 3 aufgeführt,
wobei die Azeotrope mit der Property-Methode „UNIFAC-DMD" (s. J. Gmehling,
J. Li, and M. Schiller, Ind. Eng. Chem. Res. 32, (1993), pp. 178-193)
mit dem stationären Simulationsprogramm
ASPEN Plus (Version 12.1 der Firma AspenTech) berechnet wurden.
-
Unter
dieser Randbedingung ist das MTBE-Methanol-Azetrop der Leichtsieder
im System und kann in einer in Verfahrensschritt d) eingesetzten
Kolonne als Kopfprodukt gewonnen werden. Will man aber nahezu reines
Methanol als Sumpfprodukt generieren, muss man zusätzlich die
Azeotrope 2-Methoxybutan-Methanol und Diisobuten-Methanol über Kopf
destillieren. Als einzige Nebenkomponente verbleibt – neben
dem in Tabelle 1 nicht aufgeführten
Wasser und dem Wertprodukt Methanol – tert.-Butanol im Sumpfprodukt. Tabelle 1: Siedepunkte der Reinstoffe
und der Azeotrope mit Methanol bei 0,1 MPa
(abs);
die Azeotrope wurden mit der Property-Methode „UNIFAC-DMD" berechnet.
| | Siedetemp.
[°C] | Zusammensetzung
[Massen-%] |
| Azeotrop
MTBE + Methanol | 50,50 | MTBE/Methanol:
86,22/13,78 |
| Azeotrop
2-Methoxybutan + Methanol | 54,06 | 2-Methoxybutan/80,40/19,60
Methanol: |
| Reinstoff
MTBE | 54,64 | - |
| Azeotrop
Methanol + Diisobuten | 59,22 | Methanol/Diisobuten
47,84/52,16 |
| Reinstoff
2-Methoxybutan | 60,77 | - |
| Reinstoff
Methanol | 64,19 | - |
| Reinstoff
tert.-Butanol | 82,14 | - |
| Reinstoff
Diisobuten | 101,06 | - |
-
Die
destillative Auftrennung des Sumpfstroms (VI) in Verfahrensschritt
d) erfolgt vorzugsweise in einer Kolonne, bevorzugt in genau einer
Destillationskolonne. Eine in Verfahrensschritt c) bevorzugt eingesetzte
Destillationskolonne weist vorzugsweise 20 bis 75 theoretische Trennstufen,
bevorzugt 30 bis 65 und besonders bevorzugt 35 bis 50 auf. Es kann
vorteilhaft sein, wenn die Kolonne in Verfahrensschritt d), in Abhängigkeit
von der realisierten Stufenzahl und des im Verfahrensschritt b)
erzielten MTBE-Umsatzes, mit einem Rücklaufverhältnis, von kleiner 10, bevorzugt
von 0,5 bis 5 betrieben wird. Der Betriebsdruck der Kolonne wird
im erfindungsgemäßen Verfahrenschritt
d) vorzugsweise auf einen Wert im Bereich von 0,05 bis 1 MPa(abs), bevorzugt von 0,1 bis 0,3 MPa(abs) eingestellt. Zur Beheizung der Kolonne
kann z. B. 0,4 MPa Dampf eingesetzt werden. Die Kondensation kann,
je nach gewähltem
Betriebsdruck, gegen Kühlsohle,
Kühlwasser
oder Luft erfolgen.
-
Das
in Verfahrensschritt d) erzeugte Sumpfprodukt enthält vorzugsweise
größer 99 Massen-%
Methanol. Der TBA-Gehalt im Sumpfprodukt beträgt vorzugsweise zwischen 500
und 2000 Massen-ppm und der Wassergehalt vorzugsweise von 0,5 bis
0,8 Massen-%. Somit hat das Methanol eine so hohe Reinheit, dass es
als Verkaufprodukt geeignet ist und für übliche technische Synthesen,
beispielsweise Veresterungen oder Veretherungen, eingesetzt werden
kann. Bei Bedarf kann das Methanol aber auch in einem weiteren Destillationsschritt
auf noch höhere
Reinheiten aufkonzentriert werden.
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Das
bei der Destillation im Verfahrensschritt d) erhaltene Kopfprodukt
(VIII) wird in Verfahrenschritt e) in den Verfahrensschritt a) zurückgeführt. Vorzugsweise
wird das Kopfprodukt mit dem Einsatz-MTBE zum MTBE-Strom (I) vermischt
und dieser wird im Verfahrensschritt a) als Zustrom eingesetzt.
Das Kopfprodukt (VIII) enthält
im Wesentlichen das im Zulaufstrom (VI) enthaltene MTBE, das 2-Methoxybutan
und das Diisobuten. Der Methanolgehalt kann zwischen 20 und 30 Massen-%
variieren. Im Verfahrensschritt a) können Diisobuten und gegebenenfalls
auch 2-Methoxybutan, wie oben beschrieben, über das Sumpfprodukt abgetrennt
und aus dem Prozess ausgeschleust werden.
-
Verfahrensschritt 1) Isobutenaufarbeitung
-
Marktgängige Isobutenqualitäten sind üblicherweise
praktisch frei von Methanol. Das Methanol kann aus dem in Verfahrensschritt
c) erhaltenen Strom (V) nach an sich bekannten Verfahren, beispielsweise
durch Extraktion, abgetrennt werden. Die Extraktion von Methanol
aus Strom (V) kann beispielsweise mit Wasser oder einer wässrigen
Lösung
als Extraktionsmittel z. B. in einer Extraktionskolonne durchgeführt werden.
Vorzugsweise wird die Extraktion mit Wasser oder einer wässrigen
Lösung
in einer Extraktionskolonne durchgeführt, die vorzugsweise von 4
bis 16 theoretische Trennstufen aufweist. Das Extraktionsmittel
durchströmt
die Extraktionskolonne in Bezug auf den zu extrahierenden Strom
vorzugsweise im Gegenstrom. Die Extraktion wird vorzugsweise bei
einer Temperatur von 15 bis 50 °C,
bevorzugt 25 bis 40 °C
durchgeführt.
Beispielweise kann bei der Verwendung einer Extraktionskolonne mit
mehr als 6 theoretischen Trennstufen, die bei einem Druck von 0,9
MPa(abs) und einer Temperatur von 40°C betrieben
wird, ein wassergesättigtes
Isobuten mit einem Isobutengehalt von über 99 Massen-% erhalten werden.
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Der
bei der Extraktion erhaltene methanolhaltige Wasserextrakt kann
destillativ in Wasser und Methanol getrennt werden. Das Wasser kann
als Extraktionsmittel in die Extraktionsstufe zurückgeführt werden.
Das Methanol kann für übliche technische
Synthesen, beispielsweise Veresterungen oder Veretherungen genutzt werden.
-
Der
feuchte Isobutenstrom aus der Extraktionskolonne kann in einer weiteren
Destillationskolonne durch Abtrennung von Wasser und optional von
Dimethylether zu trockenem Isobuten aufgearbeitet werden. Das trockene
Isobuten wird dabei als Sumpfprodukt erhalten. Im Kondensationssystem
am Kopf der Kolonne kann nach einer Phasentrennung Wasser flüssig und
Dimethylether gasförmig
abgezogen werden. Eine für
die Trocknung bevorzugt eingesetzte Destillationskolonne weist vorzugsweise
von 30 bis 80 theoretische Trennstufen, bevorzugt von 40 bis 65
theoretische Trennstufen auf. Das Rücklaufverhältnis beträgt, in Abhängigkeit von der realisierten
Stufenzahl und der erforderlichen Reinheit des Isobutens, vorzugsweise
kleiner 60, bevorzugt kleiner 40. Der Betriebsdruck der Kolonne
K2 kann vorzugsweise zwischen 0,1 und 2,0 MPa(abs) eingestellt werden.
-
Eine
Aufbereitung von Isobuten durch Extraktion und Destillation ist
z. B. in
DE 102 38 370 ausführlich beschrieben.
Bevorzugt wird aus dem in Verfahrensschritt c) erhaltenen, Isobuten
aufweisenden Kopfstrom (V) im Verfahrensschritt d) Methanol durch
Extraktion und aus dem extrahierten Isobuten Dimethylether und ggf. Wasser
destillativ abgetrennt.
-
Das
derart gewonnene Isobuten kann z. B. die in Tabelle 2 aufgeführte Zusammensetzung
aufweisen: Tabelle 2: Typische Zusammensetzung von
marktgängigem
Isobuten
| Massenanteile
[kg/kg] |
| C3-Kohlenwasserstoffe | < 0,000100 |
| Butane | < 0,001000 |
| Isobuten | > 0,999000 |
| 1-Guten/2-Butene | < 0,001000 |
| Methanol | < 0,000030 |
| C5-Kohlenwasserstoffe | < 0,000500 |
| Wasser | < 0,000050 |
-
Je
nach Reinheitsanforderungen sind aber bei Bedarf auch geringere
Konzentrationen der Nebenkomponenten denkbar.
-
Das
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellte Isobuten kann z. B. zur Herstellung von Methallylchlorid,
Methallylsulfonaten, Methacrylsäure
oder Methylmethacrylat eingesetzt werden. Insbesondere kann es vorteilhaft
sein, wenn sowohl das Methanol als auch das Isobuten aus dem Spaltprodukt
abgetrennt wird, sowohl das Methanol als auch das Isobuten zur Herstellung
von Methylmethacrylat einzusetzen. Ein solches Verfahren zur Herstellung
von Methylmethacrylat wird beispielsweise in
EP 1 254 887 beschrieben, auf welches
ausdrücklich
verwiesen wird.
-
Einsatzstoff
-
Als
MTBE aufweisender Strom (I) kann in Verfahrensschritt a) MTBE unterschiedlicher
Qualität
eingesetzt werden. Insbesondere können technisches MTBE verschiedener
Qualitäten
oder Gemische aus technischem MTBE und Methanol als Strom (I) eingesetzt
werden. Technisches MTBE (Kraftstoffqualität) ist der bevorzugte Einsatzstoff.
Die Tabelle 3 zeigt beispielsweise die typische Zusammensetzung
eines technischen MTBE der OXENO Olefinchemie GmbH. Tabelle 3: Typische Zusammensetzung von
technischem MTBE (Kraftstoffqualität) der Oxeno.
| Massenanteile
[kg/kg] |
| 1-Guten/2-Butene | 0,001000 |
| Pentane | 0,001500 |
| MTBE | 0,978000 |
| 2-Methoxybutan | 0,003000 |
| Methanol | 0,008500 |
| tert.-Butanol | 0,003000 |
| Wasser | 0,000050 |
| Diisobuten | 0,003300 |
-
Technisches
MTBE kann nach bekannten Verfahren durch Umsetzung von C
4-Kohlenwasserstoffgemischen, aus denen die
mehrfach ungesättigten
Kohlenwasserstoffe weitgehend entfernt worden sind, beispielsweise
Raffinat I oder selektiv hydriertes Crack-C4, mit Methanol hergestellt
werden. Ein Verfahren zur Herstellung von MTBE wird beispielsweise
in
DE 101 02 062 beschrieben.
-
Als
Strom (I) wird im erfindungsgemäßen Verfahren
ein Gemisch aus technischem MTBE und einem destillativ abgetrennten
Teilstrom des Spaltproduktes (IV) eingesetzt. Dieser Teilstrom (VIII)
ist der Strom, der in Verfahrenschritt d) durch Auftrennung des
Sumpfprodukt (VI) erhalten wird.
-
In
dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann es besonders vorteilhaft sein, wenn als Strom (I) ein MTBE
aufweisender Strom eingesetzt wird, der ganz oder teilweise durch
Abtrennen von Leichtsiedern in einem optionalen Verfahrensschritt
g) aus einem MTBE aufweisenden Strom Ia erhalten wird.
-
Das
Abtrennen von Leichtsiedern kann insbesondere dann vorteilhaft sein,
wenn der MTBE aufweisende Strom Ia z. B. C4-
oder C5-Kohlenwasserstoffe aufweist. Das
Abtrennen der Leichtsieder aus Strom Ia in dem optionalen Verfahrensschritt
g) kann vorzugsweise in einer Destillationskolonne erfolgen. Die
Destillationskolonne wird vorzugsweise so betrieben, dass die Leichtsieder
als Kopfprodukt abgetrennt werden können.
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Vorzugsweise
wird der Verfahrenschritt g) in einer Destillationskolonne durchgeführt, die
30 bis 75 theoretische Trennstufen, bevorzugt 40 bis 65 und besonders
bevorzugt 40 bis 55 theoretische Trennstufen aufweist. Vorzugsweise
wird die Kolonne, in Abhängigkeit
von der realisierten Stufenzahl, der Zusammensetzung des eingesetzten
MTBE und der erforderlichen Reinheit an C4-
und C5-Kohlenwasserstoffen, mit einem Rücklaufverhältnis zwischen
150 und 350, insbesondere zwischen 200 und 300 betrieben. Die Kolonne
im optionalen Verfahrenschritt g) wird vorzugsweise mit einem Betriebsdruck
von 0,2 bis 0,6 MPa(abs), bevorzugt von
0,3 bis 0,4 MPa(abs) betrieben. Zur Beheizung
der Kolonne kann z. B. Dampf eingesetzt werden. Die Kondensation kann,
je nach gewähltem
Betriebsdruck, gegen Kühlsohle,
Kühlwasser
oder Luft erfolgen. Der Kopfbrüden
der Kolonne können
vollständig
oder nur teilweise kondensiert werden, so dass das Kopfprodukt IX
entweder flüssig
oder dampfförmig
abgezogen werden kann. Das Kopfprodukt IX kann thermisch verwertet
werden oder als Einsatzstoff einer Synthesegasanlage genutzt werden.
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Werden
in dem erfindungsgemäßen Verfahren
Kolonnen eingesetzt, wie z. B. die in den Figuren 1 bzw. 2 mit
K1, K2 und K3 bezeichneten Kolonnen, so können diese mit Einbauten, die
z. B. aus Böden, rotierenden
Einbauten, regellosen Schüttungen
und/oder geordneten Packungen sind, versehen sein.
-
Bei
den Kolonnenböden
können
z. B. folgende Typen zum Einsatz kommen:
Böden mit Bohrungen oder Schlitzen
in der Bodenplatte.
Böden
mit Hälsen
oder Kaminen, die von Glocken, Kappen oder Hauben überdeckt
sind.
Böden
mit Bohrungen in der Bodenplatte, die von beweglichen Ventilen überdeckt
sind.
Böden
mit Sonderkonstruktionen.
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In
Kolonnen mit rotierenden Einbauten kann der Rücklauf z. B. durch rotierende
Trichter versprüht oder
mit Hilfe eines Rotors als Film auf einer beheizten Rohrwand ausgebreitet
werden.
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In
dem erfindungsgemäßen Verfahren
können
wie bereits gesagt Kolonnen eingesetzt werden, die regellose Schüttungen
mit verschiedenen Füllkörpern aufweisen.
Die Füllkörper können aus
fast allen Werkstoffen, insbesondere aus Stahl, Edelstahl, Kupfer,
Kohlenstoff, Steingut, Porzellan, Glas oder Kunststoffen bestehen
und die verschiedensten Formen, insbesondere die Form von Kugeln,
Ringen mit glatten oder profilierten Oberflächen, Ringen mit Innenstegen
oder Wanddurchbrüchen,
Drahtnetzringen, Sattelkörper
und Spiralen aufweisen.
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Packungen
mit regelmäßiger/geordneter
Geometrie können
z. B. aus Blechen oder Geweben bestehen. Beispiele für solche
Packungen sind Sulzer Gewebepackungen BX aus Metall oder Kunststoff,
Sulzer Lamellenpackungen Mellapak aus Metallblech, Hochleistungspackungen
von Sulzer wie Mella-pakPlus, Strukturpackungen von Sulzer (Optiflow),
Montz (BSH) und Kühni
(Rombopak).
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An
Hand der Figuren 1 und 2 wird die
vorliegende Erfindung nachfolgend näher erläutert, ohne dass die Erfindung
auf die dort beispielhaft abgebildeten Ausführungsarten beschränkt sein
soll.
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Ein
Blockschema einer Ausführungsform
einer Anlage in der das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden
kann, ist in 1 dargestellt. Der MTBE aufweisende
Einsatzstrom (I) wird mit dem Rückführstrom
(VIII) vermischt und in Verfahrensschritt a) in der Kolonne K1 in
ein Sumpfprodukt (III), das die höher als MTBE siedenden Nebenkomponenten,
wie beispielsweise Diisobuten und 2-Methoxybutan, enthält und in
ein MTBE enthaltendes Kopfprodukt (II) getrennt. Das im Kopfprodukt
(II) enthaltene MTBE wird in Verfahrensschritt b) im Reaktor R zum überwiegenden
Teil in Isobuten und Methanol gespalten. Das im Verfahrenschritt b)
in Reaktor R erhaltene Spaltprodukt (IV) wird in Verfahrenschritt
c) in der Kolonne K2 in ein Isobuten aufweisendes Gemisch (V), das
Methanol und gegebenenfalls Dimethylether enthält, und in ein Sumpfprodukt (VI),
das nicht umgesetztes MTBE, Methanol und Nebenkomponenten enthält, fraktioniert.
Das Sumpfprodukt (VI) aus Verfahrensschritt c) wird in Verfahrensschritt
d) in Kolonne K4 in ein Sumpfprodukt (VII), welches insbesondere
Methanol aufweist und ein MTBE aufweisendes Kopfprodukt (VIII) aufgetrennt,
welches in Verfahrenschritt e) in den Verfahrenschritt a) zurückgeführt wird.
Die Kolonne K2 kann optional als Reaktivdestillationskolonne ausgeführt werden.
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Ein
Blockschema einer weiteren Ausführungsform
einer Anlage in der das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden
kann, ist in 2 dargestellt. Die Ausführungsform
von 2 unterscheidet sich von der von 1 darin,
dass das Einsatz-MTBE Ia in einer Vorkolonne K3 in ein Leichtsieder,
wie z. B. C4- und C5-Kohlenwasserstoffe
aufweisendes Kopfprodukt (VII) und einen von Leichtsiedern befreiten
MTBE enthaltenden Strom (I) aufgetrennt wird, der mit dem Rückführstrom
(VIII) vermischt und in die Kolonne K1 geleitet wird.
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Die
nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern, ohne die Anwendungsbreite
einzuschränken,
die sich aus der Beschreibung und den Patentansprüchen ergibt.
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Beispiele
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Beispiel a: Herstellung eines Alumosilikatformkörpers
-
500
g Alumosilikatpulver (Hersteller: Grace Davison, Typ: Davicat O
701, formaler Al2O3-Gehalt: 13 Massen-%,
formaler SiO2-Gehalt: 76 Massen-%, formaler
Na2O-Gehalt: 0,1 Massen-%, Glühverlust
bei 850 °C:
ca. 11 %), 363 g Disperal-Gel (formaler Al2O3-Gehalt:
15,6 %), welches durch Einrühren
von 197 g Disperal, einem Boehmit mit einem formalen Al2O3-Gehalt von 77 Massen-%, der Sasol Deutschland
GmbH in 803 g einer 1,28 Massen-%igen, wässrigen Salpetersäure, anschließendes gründliches
Rühren,
bei dem das sich bildende Gel ständig
geschert und so in einem fließfähigen Zustand
gehalten wird, in einem abgedeckten Behälter für 3 h bei 60 °C, Abkühlen des
Gels auf Raumtemperatur und Ersetzen von eventuell verdunstetem Wasser
erhalten wird, und 370 g vollentsalztes Wasser (VE-Wasser) wurden
zunächst
gründlich
miteinander in einem Intensiv-Mischer der Firma Eirich vermischt.
Anschließend
erfolgte eine Pelletierung in dem Intensiv-Mischer der Firma Eirich,
bei der innerhalb von 30-40 Minuten gleichmäßig rundliche Pellets mit einem Durchmesser
von ca. 1 bis 3 mm erhalten wurden. Die feuchten Pellets wurden
zunächst
bei 120 °C
im Luftstrom getrocknet und anschließend mit 2 K/min auf 550 °C aufgeheizt
und bei dieser Temperatur für
10 h im Luftstrom kalziniert. Die so hergestellten Alumosilikatpellets enthielten
formal 76 Massen-% Al2O3 und
24 Massen-% SiO2. Weiterhin enthielt der
hergestellte Katalysator 0,12 Massen-% Natriumverbindungen (berechnet als
Natriumoxid). Die Zusammensetzung der Alumosilikatpellets wurde
berechnet aus der Menge und der Zusammensetzung der Ausgangssubstanzen.
Die Alumosilikatpellets wiesen ein Porenvolumen, bestimmt mit der
oben beschriebenen Cyclohexanmethode, von 1,15 ml/g auf.
-
Beispiel b: Herstellung eines geformten
Katalysators (gemäß der Erfindung)
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Aus
VE-Wasser und Magnesiumnitrat-Hexahydrat wurde eine Imprägnierlösung mit
einem Magnesiumgehalt von 4,7 Massen-% hergestellt. Der pH-Wert
dieser Lösung
betrug 5,1. Über
eine Vakuumimprägnierung
wurden eine ausgesiebte Fraktion des in Beispiel 1 hergestellten
Alumosilikatträgers
(Durchmesser: 1,0 mm-2,8 mm) mit der sauren Magnesiumnitratlösung getränkt. Dazu
wurden die Pellets in ein Glasrohr gefüllt und dieses für etwa 30
min evakuiert (Wasserstrahlpumpenvakuum von ca. 25 hPa). Anschließend wurde
die Imprägnierlösung von
unten bis über
den oberen Rand der Festkörperschüttung gesaugt.
Nach einer Einwirkzeit von etwa 15 Minuten wurde die Lösung, die
nicht von dem Träger
aufgenommen worden war, abgelassen. Die feuchten Pellets wurden
zunächst
im Luftstrom bei 140 °C
bis zur Gewichtskonstanz getrocknet und anschließend mit 3 K/min auf 450 °C aufgeheizt
und bei dieser Temperatur für
12 h kalziniert. Der hergestellte Katalysator bestand formal aus
68 Massen-% Siliziumdioxid, aus 21 Massen-% Aluminiumoxid und aus
11 Massen-% Magnesiumoxid. Weiterhin enthielt der hergestellte Katalysator
0,11 Massen-% Natriumverbindungen (berechnet als Natriumoxid). Die
Zusammensetzung des Katalysators wurde berechnet aus der Menge und
der Zusammensetzung der Ausgangssubstanzen sowie der abgelaufenen
Imprägnierlösung. Die
Natriummengen waren Bestandteil des in Beispiel 1 eingesetzten Alumosilikats.
Das Porenvolumen, bestimmt mit der oben beschrieben Cyclohexanmethode,
betrug 1,1 ml/g.
-
Die
nachfolgenden Beispielrechnungen wurden mit dem stationären Simulationsprogramm
ASPEN Plus (Version 12.1 der Firma AspenTech) durchgeführt. Um
transparente, reproduzierbare Daten zu erzeugen, wurden nur allgemein
zugängliche
Stoffdaten eingesetzt. Außerdem
wurde bei allen Varianten auf den Einsatz einer Reaktivdestillation
verzichtet. Durch diese Vereinfachungen ist es dem Fachmann leicht
möglich,
die Berechnungen nachzuvollziehen. Die eingesetzten Methoden besitzen
zwar keine ausreichende Genauigkeit für die Auslegung technischer
Anlagen, die qualitativen Unterschiede der Schaltungen werden aber
korrekt erfasst. In allen gezeigten Varianten kann der MTBE-Umsatz
durch Einsatz einer Reaktivdestillation erhöht werden.
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In
den Beispielen wurde die Property-Methode „UNIFAC-DMD" (s. J. Gmehling,
J. Li, and M. Schiller, Ind. Eng. Chem. Res. 32, (1993), pp. 178-193).benutzt.
Für den
Reaktor R wird jeweils ein Reaktorvolumen von 100 l modelliert,
wobei eine Füllung
mit einem Katalysator angenommen wird, der formal aus Magnesiumoxid,
Aluminiumoxid und Siliziumoxid besteht und dessen Herstellung in
den Beispielen a und b beschrieben wird.
-
Für die Reaktormodellierung
wurde in den Rechnungen ein kinetisches Reaktormodell verwendet,
das auf umfangreiche experimentelle Messdaten mit diesem Katalysator
beruht. In den Beispielen werden daher jeweils auch die Reaktionstemperaturen
genannt, die bei der Reaktormodellierung angenommen wurden. Da auch
jeweils die Zusammensetzung der ein- und ausgehenden Ströme der Reaktionsstufe genannt
werden, ist es dem Fachmann durch Nachstellung der Reaktoren mit
fest vorgegebenen Umsätzen
möglich,
das Beispiel nachzurechnen, ohne die genauen Gleichungen für die Kinetik
zu kennen. Der Reaktordruck beträgt
in allen Beispielen 0,8 MPa(abs).
-
Beispiel 1
-
Das
Beispiel 1 entspricht der in
1 dargestellten
Variante. Als Zulauf zu der MTBE-Spaltungsanlage wird gemäß
1 ein
MTBE-Strom (I) (Einsatz-MTBE) von 100 kg/h mit der in Tabelle 4
aufgeführten
Zusammensetzung angenommen (typisches Kraftstoff-MTBE, vergleiche
mit Tabelle 1). Da angenommen wird, dass in diesem Beispiel eine
höhere
Konzentration an linearen Butenen, gesättigten C
4-Kohlenwasserstoffen
und C
5-Kohlenwassserstoffen im Isobutenprodukt
nicht stört,
kann eine wie in
2 dargestellte Kolonne K3 entfallen
und Kolonne K1 kann nur für
die Abtrennung des Diisobutens genutzt werden. Tabelle 4: Zusammensetzung des angenommen
MTBE-Eintrittstroms in die MTBE-Spaltungsanlage
für Beispiel
1.
| | Einsatz-MTBE (I) |
| Massenstrom
[kg/h] | 100,00 |
| Massenanteile
[kg/kg] | |
| Dimethylether | |
| Isobuten | |
| 1-Guten/2-Butene | 0,001000 |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,001500 |
| MTBE | 0,979650 |
| 2-Methoxybutan | 0,003000 |
| Methanol | 0,008500 |
| tert.-Butanol | 0,003000 |
| Wasser | 0,000050 |
| Diisobuten | 0,003300 |
-
Das
Einsatz-MTBE (I) wird mit dem Rückführstrom
(VIII) zum MTBE-Strom vermischt, der als Zulauf in die Kolonne K1
eingespeist wird. Bei dem Rückführstrom
(VIII) handelt es sich um den Destillatstrom der Kolonne K4, der
die komplette Menge des im Reaktionsteil (R) nicht umgesetzten MTBEs,
die Nebenkomponenten Diisobuten und 2-Methoxybutan und Methanol
enthält.
Die angenommene Zusammensetzung des Rückstroms (VIII) und des sich
aus der Mischung ergebenen Zulaufstroms zur Kolonne K1 ist in Tabelle
5 dargestellt. Tabelle 5: Zusammensetzung des Rückführstroms
(VIII) und des Zulaufstroms der Kolonne K1 für Beispiel 1.
| | Rückführstrom
(VIII) | Zulauf
K1 |
| Massenstrom
[kg/h] | 15,64 | 115,64 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | |
| Dimethylether | 0,000051 | 0,000007 |
| Isobuten | 0,003168 | 0,000428 |
| 1-Guten/2-Butene | 0,000161 | 0,000887 |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,010212 | 0,002678 |
| MTBE | 0,695113 | 0,941171 |
| 2-Methoxybutan | 0,063845 | 0,011228 |
| Methanol | 0,222966 | 0,037503 |
| tert.-Butanol | 0,000007 | 0,002595 |
| Wasser | 0,000086 | 0,000055 |
| Diisobuten | 0,004391 | 0,003448 |
-
Die
Trennaufgabe der Kolonne K1 im Beispiel 1 ist die Abtrennung von
Diisobuten. Die Kolonne hat 52 theoretische Stufen und wird bei
einem Rücklaufverhältnis von
1,2 und bei einem Druck von 0,95 MPa
(abs) betrieben.
Die Stoffzugabe erfolgt oberhalb Stufe 30 von oben gezählt. Die
Kopftemperatur beträgt
140,7 °C, die
Sumpftemperatur beträgt
181,2 °C.
Als Kopfprodukt (II) wird eine gasförmige Fraktion erhalten, die
frei an Diisobuten ist, siehe Tabelle 6. Der Gehalt an MTBE beträgt ca. 94,5
Massen-%. Da, wie bereist erwähnt,
vor allem Diisobuten abgetrennt werden soll, ist mit ca. 1,1 Massen-%
noch nennenswert 2-Methoxybutan enthalten. Der Gehalt an MTBE im
Sumpfprodukt (III) liegt bei 24 Massen-%. Durch Erhöhung des
Rücklaufverhältnisses
und/oder der Trennleistung ließe
sich der Gehalt an MTBE im Sumpfprodukt weiter reduzieren. Tabelle 6: Zusammensetzung des Destillatstroms
(II) und Sumpfstroms (III) der Kolonne K1 für Beispiel 1.
| | Destillat
K1 (II) | Sumpfprodukt
K1 (III) |
| Massenstrom
[kg/h] | 115,09 | 0,55 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | |
| Dimethylether | 0,000007 | |
| Isobuten | 0,000430 | |
| 1-Guten/2-Butene | 0,000891 | |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,002691 | |
| MTBE | 0,944511 | 0,240000 |
| 2-Methoxybutan | 0,011125 | 0,032960 |
| Methanol | 0,037682 | |
| tert.-Butanol | 0,002607 | 0,000055 |
| Wasser | 0,000055 | |
| Diisobuten | | 0,726985 |
-
Der
Destillatstrom (II) der Kolonne K1 wird, nach weiterer Aufheizung
auf Reaktionstemperatur, dem Reaktionsteil (R) zugeführt. Der
Reaktor wird bei 285 °C
und 0,85 MPa
(abs) gefahren. Bei diesen Reaktionsbedingungen
ergibt sich ein MTBE-Umsatz von ca. 90 %, der Umsatz von 2-Methoxybutan
beträgt
ca. 22 %. Die Zusammensetzung des Reaktoraustrags (IV) zeigt Tabelle
7. Tabelle 7: Zusammensetzung des Reaktoraustrags
(IV) sowie des Destillatstroms (V) und des Sumpfstroms (VI) der
Kolonne K2 für
Beispiel 1.
| | Reaktoraustrag
(IV) | Destillat
K2 (V) | Sumpfprodukt
K2 (VI) |
| Massenstrom
[kg/h] | 115,09 | 65,55 | 49,54 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | | |
| Dimethylether | 0,002811 | 0,004923 | 0,000016 |
| Isobuten | 0,542440 | 0,951678 | 0,001000 |
| 1-Guten/2-Butene | 0,002449 | 0,004261 | 0,000051 |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,002691 | 0,002289 | 0,003223 |
| MTBE | 0,094451 | 0,000001 | 0,219413 |
| 2-Methoxybutan | 0,008677 | | 0,020158 |
| Methanol | 0,343666 | 0,036580 | 0,749953 |
| tert.-Butanol | 0,000574 | | 0,001333 |
| Wasser | 0,001646 | 0,000269 | 0,003468 |
| Diisobuten | 0,000597 | | 0,001386 |
-
Der
Reaktoraustrag (IV) wird teilweise kondensiert und zweiphasig der
Kolonne K2 zugeführt.
Die Kolonne hat 42 theoretische Stufen und wird bei einem Rücklaufverhältnis von
0,3 und bei einem Druck von 0,65 MPa(abs) betrieben.
Die Stoffzugabe erfolgt oberhalb Stufe 28, gezählt von oben. Die Kopftemperatur
beträgt 51,5 °C, die Sumpftemperatur
beträgt
114,9 °C.
Das Kopfprodukt (V) ist Isobuten mit einer Reinheit von größer 95 Massen-%
Isobuten, siehe Tabelle 7. Dadurch, dass 2-Methoxybutan in Kolonne
K1 nur geringfügig
abgereichert wurde, ist der Gehalt an linearen Butenen, die durch
Spaltung von 2-Methoxybutan entstanden sind, mit ca. 4300 Massen-ppm
relativ hoch, liegt aber immer noch unterhalb von 5000 Massen-ppm.
Damit kann das Isobutenprodukt für
viele technische Synthesen eingesetzt werden, in denen lineare Butene
in diesen Konzentrationen nicht stören. Durch eine Extraktion
mit Wasser kann bei Bedarf das Methanol entfernt werden, das Restwasser
und der Dimethylether können
durch eine anschließende
Destillation werden.
-
Das
Sumpfprodukt (VI) der Kolonne K2 besteht überwiegend aus nicht umgesetztem
MTBE (ca. 22 Massen-%) und Methanol (ca. 75 Massen-%). Daneben sind
u. a. nicht umgesetztes 2-Methoxybutan, tert.-Butanol, Wasser und
durch Reaktion entstandenes Diisobuten enthalten. Dieser Strom wird
der Kolonne K4 zugeführt. Tabelle 8: Zusammensetzung des Sumpfstroms
(VII) der Kolonne K4 für
Beispiel 1.
| | Sumpfprodukt
K4 (VII) |
| Massenstrom
[kg/h] | 33,90 |
| Massenanteile
[kg/kg] | |
| Dimethylether | |
| Isobuten | |
| 1-Guten/2-Butene | |
| C5-Kohlenwasserstoffe | |
| MTBE | |
| 2-Methoxybutan | |
| Methanol | 0,993028 |
| tert.-Butanol | 0,001944 |
| Wasser | 0,005028 |
| Diisobuten | |
-
Die
Kolonne K4 hat 35 theoretische Stufen und wird bei einem Rücklaufverhältnis von
2,8 und bei einem Druck von 0,15 MPa(abs) betrieben.
Die Stoffzugabe erfolgt oberhalb Stufe 10, gezählt von oben. Die Kopftemperatur
beträgt
60,8 °C,
die Sumpftemperatur beträgt
75,0 °C.
Die Zusammensetzung des Sumpfprodukts (VII) zeigt Tabelle 8, die
Zusammensetzung des Destillats (VIII) der Kolonne K4 ist in Tabelle
5 mit aufgeführt. In
der Kolonne werden MTBE, 2-Methoxybutan und Diisobuten mit einer
geringen Menge an Methanol über Kopf
destilliert. Dabei wird die Azeotropbildung dieser Komponenten mit
Methanol ausgenutzt. Zusätzlich
werden auch alle Leichtsieder (Dimethylether, Butene und C5-Kohlenwasserstoffe)
abgetrennt, so dass ein sehr reines Sumpfprodukt mit über 99 Massen-%
Methanol gewonnen werden kann, das als einzige Nebenkomponenten
noch Wasser und tert.-Butanol enthält. Damit hat das Methanol
eine so hohe Reinheit, dass es ein Verkaufprodukt darstellt und
für übliche technische
Synthesen, beispielsweise Veresterungen oder Veretherungen, eingesetzt
werden kann. Bei Bedarf kann das Methanol aber auch in einem weiteren
Destillationsschritt auf noch höhere
Reinheiten aufkonzentriert werden. Das Destillat (VIII) der Kolonne
K4 wird dem Zulauf der Kolonne K1 beigemischt.
-
Beispiel 2
-
Das
Beispiel 2 entspricht der in
2 dargestellten
Variante mit Abtrennung von C
4/C
5-Kohlenwasserstoffen
(Leichtsiedern) in der Kolonne K3. Als Zulauf zu der MTBE-Spaltungsanlage wird
ein MTBE-Strom (Ia) von 100 kg/h angenommen, die Zusammensetzung
dieses Stromes bleibt gegenüber
Beispiel 1 unverändert, siehe
Tabelle 4. Die Kolonne K1 soll im Gegensatz zu Beispiel 1 in Beispiel
2 sowohl Diisobuten als auch 2-Methoxybutan
abtrennen. Tabelle 9: Zusammensetzung des Destillatstroms
(IX) und des Sumpfstroms der Kolonne K4 (I) für Beispiel 2.
| | Destillat
K3 (IX) | Sumpfprodukt
K4 (I) |
| Massenstrom
[kg/h] | 0,30 | 99,70 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | |
| Dimethylether | | |
| Isobuten | | |
| 1-Guten/2-Butene | 0,329909 | |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,470197 | 0,000075 |
| MTBE | 0,100004 | 0,982324 |
| 2-Methoxybutan | 0,000010 | 0,003009 |
| Methanol | 0,083474 | 0,008272 |
| tert.-Butanol | | 0,003009 |
| Wasser | 0,016406 | |
| Diisobuten | | 0,003310 |
-
Aus
dem MTBE-Strom (Ia) werden zunächst
in der Kolonne K3 die C4- und C5-Kohlenwasserstoffe
bis auf einen Restgehalt von 75 Massen-ppm abgetrennt. Die Kolonne
hat 52 theoretische Stufen und wird bei einem Rücklaufverhältnis von 205 und bei einem
Druck von 0,45 MPa(abs) betrieben. Die Stoffzugabe
erfolgt oberhalb Stufe 22, gezählt
von oben. Die Kopftemperatur beträgt 59,0 °C, die Sumpftemperatur beträgt 107,3 °C. Das Destillat
dieser Kolonne (IX) hat einen Restgehalt von 10 Massen-% MTBE. Durch
Erhöhung
des Rücklaufverhältnisses
und/oder der Trennstufenzahl ließe sich der MTBE-Gehalt weiter
reduzieren. Tabelle 9 zeigt die Zusammensetzung des Destillatstroms
(IX) und des Sumpfstroms der Kolonne K3.
-
Das
weitestgehend von Leichtsiedern befreite Sumpfprodukt der Kolonne
K3 wird mit dem Rückführstrom
(VIII) zum MTBE-Strom vermischt. Bei dem Rückführstrom (VIII) handelt es sich
wieder um den Destillatstrom der Kolonne K4, der die komplette Menge
des im Reaktionsteil (R) nicht umgesetzten MTBEs, die Nebenkomponenten
Diisobuten und 2-Methoxybutan und Methanol enthält. Die angenommene Zusammensetzung
des Rückstroms
(VIII) und des sich aus der Mischung ergebenen Zulaufstroms zur
Kolonne K1 ist in Tabelle 10 dargestellt. Tabelle 10: Zusammensetzung des Rückführstroms
(VIII) und des Zulaufstroms der Kolonne K1 für Beispiel 2.
| | Rückführstrom
(VIII) | Zulauf
K1 |
| Massenstrom
[kg/h] | 22,96 | 122,66 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | |
| Dimethylether | 0,000044 | 0,000008 |
| Isobuten | 0,001230 | 0,000230 |
| 1-Guten/2-Butene | 0,000006 | 0,000001 |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,000176 | 0,000094 |
| MTBE | 0,742844 | 0,937497 |
| 2-Methoxybutan | 0,009274 | 0,004182 |
| Methanol | 0,243818 | 0,052363 |
| tert.-Butanol | 0,000015 | 0,002449 |
| Wasser | 0,000176 | 0,000033 |
| Diisobuten | 0,002417 | 0,003143 |
-
Die
Trennaufgabe der Kolonne K1 im Beispiel 2 ist die Abtrennung von
Diisobuten und 2-Methoxybutan.
Die Kolonne hat 95 theoretische Stufen und wird bei einem Rücklaufverhältnis von
3,7 und bei einem Druck von 0,95 MPa
(abs) betrieben.
Die Stoffzugabe erfolgt oberhalb Stufe 32 von oben gezählt. Die
Kopftemperatur beträgt
139,1 °C,
die Sumpftemperatur beträgt
153,9 °C.
Als Kopfprodukt (II) wird eine gasförmige Fraktion erhalten, die
frei an Diisobuten ist und nur noch 2100 Massen-ppm 2-Methoxybutan
enthält,
siehe Tabelle 11. Der Gehalt an MTBE beträgt ca. 94,5 Massen-%. Der Gehalt
an MTBE im Sumpfprodukt (III) liegt bei ca. 63 Massen-%. Durch Erhöhung des
Rücklaufverhältnisses
und/oder der Trennleistung ließe
sich der Gehalt an MTBE im Sumpfprodukt weiter reduzieren. Tabelle 11: Zusammensetzung des Destillatstroms
(II) und Sumpfstroms (III) der Kolonne K1 für Beispiel 2.
| | Destillat
K1 (II) | Sumpfprodukt
K1 (III) |
| Massenstrom
[kg/h] | 120,91 | 1,75 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | |
| Dimethylether | 0,000008 | |
| Isobuten | 0,000234 | |
| 1-Guten/2-Butene | 0,000001 | |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,000095 | |
| MTBE | 0,941924 | 0,631653 |
| 2-Methoxybutan | 0,002100 | 0,148053 |
| Methanol | 0,053121 | |
| tert.-Butanol | 0,002483 | 0,000012 |
| Wasser | 0,000034 | |
| Diisobuten | | 0,220282 |
-
Der
Destillatstrom (II) der Kolonne K1 wird, nach weiterer Aufheizung
auf Reaktionstemperatur, dem Reaktionsteil (R) zugeführt. Der
Reaktor wird bei 270°C
und 0,85 MPa
(abs) gefahren. Bei diesen Reaktionsbedingungen
ergibt sich ein MTBE-Umsatz von ca. 85 %, der Umsatz von 2-Methoxybutan
beträgt
ca. 16 %. Die Zusammensetzung des Reaktoraustrags (IV) zeigt Tabelle
12. Tabelle 12: Zusammensetzung des Reaktoraustrags
(IV) sowie des Destillatstroms (V) und des Sumpfstroms (VI) der
Kolonne K2 für
Beispiel 2.
| | Reaktoraustrag
(IV) | Destillat
K2 (V) | Sumpfprodukt
K2 (VI) |
| Massenstrom
[kg/h] | 120,91 | 64,42 | 56,48 |
| Massenanteile
[kg/kg] | | | |
| Dimethylether | 0,002607 | 0,004877 | 0,000018 |
| Isobuten | 0,510937 | 0,958489 | 0,000500 |
| 1-Guten/2-Butene | 0,000216 | 0,000404 | 0,000002 |
| C5-Kohlenwasserstoffe | 0,000095 | 0,000116 | 0,000071 |
| MTBE | 0,141063 | | 0,301946 |
| 2-Methoxybutan | 0,001761 | | 0,003770 |
| Methanol | 0,340740 | 0,035862 | 0,688455 |
| tert.-Butanol | 0,000619 | | 0,001324 |
| Wasser | 0,001503 | 0,000251 | 0,002931 |
| Diisobuten | 0,000459 | | 0,000982 |
-
Der
Reaktoraustrag (IV) wird teilweise kondensiert und zweiphasig der
Kolonne K2 zugeführt.
Stufenzahl, Stoffzugabestelle, Rücklaufverhältnis und
Betriebsdruck der Kolonne K2 sind gegenüber Beispiel 1 unverändert. Die
Kopftemperatur beträgt
51,4 °C,
die Sumpftemperatur beträgt
114,5 °C.
Das Kopfprodukt (V) ist Isobuten mit einer Reinheit von größer 95 Massen-%
Isobuten. Die in einer typischen Isobutenspezifikation geforderten
Grenzen für
lineare Butene (< 1000
Massen-ppm) und C5-Kohlenwasserstoffe (< 1000 Massen-ppm) werden
sicher eingehalten, siehe Tabelle 2 und 12. Durch eine Extraktion
mit Wasser kann bei Bedarf das Methanol entfernt werden, das Restwasser
und der Dimethylether können
durch eine anschließende
Destillation abgetrennt und das Isobuten auf eine Reinheit größer 99,9
Massen-% aufkonzentriert werden. Ein so weiter aufgereinigtes Isobuten
genügt
der in Tabelle 2 geforderten Spezifikation.
-
Das
Sumpfprodukt (VI) der Kolonne K2 besteht überwiegend aus nicht umgesetztem
MTBE (ca. 30 Massen-%) und Methanol (ca. 69 Massen-%). Daneben sind
unter anderem nicht umgesetztes 2-Methoxybutan, tert.-Butanol, Wasser
und durch Reaktion entstandenes Diisobuten enthalten. Dieser Strom
wird der Kolonne K4 zugeführt. Tabelle 13: Zusammensetzung des Sumpfstroms
(VII) der Kolonne K4 für
Beispiel 2.
| | Sumpfprodukt
K4 (VII) |
| Massenstrom
[kg/h] | 33,53 |
| Massenanteile
[kg/kg] | |
| Dimethylether | |
| Isobuten | |
| 1-Guten/2-Butene | |
| C5-Kohlenwasserstoffe | |
| MTBE | |
| 2-Methoxybutan | |
| Methanol | 0,992963 |
| tert.-Butanol | 0,002220 |
| Wasser | 0,004817 |
| Diisobuten | |
-
Stufenzahl,
Stoffzugabestelle und Betriebsdruck der Kolonne K4 sind gegenüber Beispiel
1 unverändert.
Das Rücklaufverhältnis beträgt 1,7.
Die Kopftemperatur beträgt
62,0 °C,
die Sumpftemperatur beträgt 75,0 °C. Die Zusammensetzung
des Sumpfprodukts (VII) zeigt Tabelle 13, die Zusammensetzung des
Destillats (VIII) der Kolonne K4 ist in Tabelle 10 mit aufgeführt. In
der Kolonne werden MTBE, 2-Methoxybutan und Diisobuten mit einer
geringen Menge an Methanol über
Kopf destilliert. Dabei wird die Azeotropbildung dieser Komponenten
mit Methanol ausgenutzt. Zusätzlich
werden auch alle Leichtsieder (Dimethylether, Butene und C5-Kohlenwasserstoffe) abgetrennt, so dass
ein sehr reines Sumpfprodukt mit über 99 Massen-% Methanol gewonnen
werden kann, dass als einzige Nebenkomponenten noch Wasser und tert.-Butanol
enthält.
Damit hat das Methanol eine so hohe Reinheit, dass es ein Verkaufprodukt
darstellt und für übliche technische
Synthesen, beispielsweise Veresterungen oder Veretherungen, eingesetzt
werden kann. Bei Bedarf kann das Methanol aber auch in einem weiteren
Destillationsschritt auf noch höhere
Reinheiten aufkonzentriert werden. Das Destillat (VIII) der Kolonne
K4 wird wieder dem Zulauf der Kolonne K1 beigemischt.