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DE102006049429B4 - Airbageinrichtung - Google Patents

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DE102006049429B4 DE102006049429.6A DE102006049429A DE102006049429B4 DE 102006049429 B4 DE102006049429 B4 DE 102006049429B4 DE 102006049429 A DE102006049429 A DE 102006049429A DE 102006049429 B4 DE102006049429 B4 DE 102006049429B4
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Abstract

Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gassack und einer Gasgeneratoreinheit, die in dem Gassack eingeführt ist, wobei die Gasgeneratoreinheit langgestreckt ausgebildet ist und zwei zueinander beabstandete, an den Enden der Gasgeneratoreinheit ausgebildete Ausströmbereiche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasgeneratoreinheit (2) ausschließlich über eine die Gasgeneratoreinheit (2) und den Gassack (1) umschließende Schelle (4), die zwischen den Ausströmbreichen (21, 22) angeordnet ist, an dem Kraftfahrzeug festgelegt ist und die Gasgeneratoreinheit ein Anschlussende aufweist, das aus dem Gassack 1 herausragt und für eine elektrische Kontaktierung 3 ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gassack und einer Gasgeneratoreinheit, der in dem Gassack eingeführt ist, wobei die Gasgeneratoreinheit langgestreckt ausgebildet ist und zwei zueinander beabstandete, an den Endbereichen der Gasgeneratoreinheit ausgebildete Ausströmbereiche aufweist. Eine solche Airbageinrichtung ist insbesondere für Gassäcke geeignet, die zwei oder mehr voneinander getrennt zu befüllende Entfaltungsbereiche aufweisen. Dies sind beispielsweise Seitenairbags oder so genannte aufblasbare Vorhänge (Inflatable Curtains).
  • Aus der US 6,497,429 B2 ist eine Airbagvorrichtung mit einem im Wesentlichen zylindrischen Gasgenerator bekannt, der eine Vielzahl von Ausströmöffnungen aufweist, die zentral an dem Gasgenerator angeordnet sind. Aus diesen Ausströmöffnungen strömt das im Gasgenerator erzeugte Entfaltungsgas in den Gassack. Der Gasgenerator wird dabei in zwei Einführöffnungen eines Gasgeneratorbefestigungsbereiches eingeführt und daran fest über Schlauchschellen befestigt. Gleichzeitig wird der Gassack an dem Befestigungsbereich über die beiden Schlauchschellen festgelegt. Bei der Zündung des Gasgenerators strömt das Gas unmittelbar aus den Ausströmöffnungen in eine Zentralöffnung des Gassackes.
  • Die EP 1 433 667 A2 zeigt einen Gassack mit einem Gasgenerator, der zwei innenseitig angeordnete Ausströmbereiche aufweist, um unterschiedliche Befüllungsgrade in einem Seitenairbag zu erreichen. Der Airbag ist zusammen mit dem Gasgenerator über übliche Befestigungsbolzen an dem Kraftfahrzeug festgelegt.
  • Die DE 102 35 128 A1 beschreibt eine Airbageinrichtung zur gemeinsamen Abstützung wenigstens zweier Fahrzeuginsassen in einem Kraftfahrzeug mit wenigstens zwei getrennten und mittels von einem Gasgenerator gelieferten Gas aufblasbaren Gassäcken. Die beiden Gassäcke sind in einem gemeinsamen, in dem Armaturenbrett des Kraftfahrzeuges anzuordnenden Gehäuse eingefaltet. Innerhalb des Gassackes ist ein langgestreckter Gasgenerator mit Ausströmöffnungen angeordnet. Die Ausströmöffnungen sind jeweils einem Auslassbereich zugeordnet. An jedem Gassack ist ein Deflektor angeordnet, der ihn gegenüber dem anderen Gassack abdichtet. Die Ausströmöffnungen können an den Enden des Gasgenerators angeordnet sein.
  • Die DE 198 50 448 A1 beschreibt eine Airbaganordnung zum Befüllen zweier Luftsäcke mit einem Gasgenerator und einer Leiteinrichtung zum Aufteilen des Gasstromes. Die Leiteinrichtung umgibt den Umfang des Gasgenerators und weist zwei Ausströmöffnungen zum Befüllen jeweils eines Luftsackes auf.
  • Die DE 38 29 368 A1 offenbart ein Sicherheitsairbagsystem, bei dem innerhalb eines Airbags wenigstens ein weiterer Airbag vorhanden ist. Dabei soll die Befüllung beider Airbags gleichzeitig erfolgen, wobei der innere Airbag jedoch derart ausgestaltet ist, dass er deutlich später als der äußere Airbag das in ihm enthaltene Gas wieder abgibt und zusammenfällt.
  • Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen kommen die herkömmlichen, relativ aufwendigen Befestigungsvorrichtungen nicht in Frage. Solche beengte Platzverhältnisse kommen insbesondere bei aufblasbaren Vorhängen oder Seitenairbags vor.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Airbageinrichtung bereitzustellen, mit der eine sichere Festlegung des Gasgenerators bzw. der Gasgeneratoreinheit und des Gassackes bei gleichzeitiger Ausbildung voneinander getrennter Einströmbereiche realisiert wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Airbageinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen ausgeführt.
  • Die erfindungsgemäße Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gassack und einer Gasgeneratoreinheit, der in dem Gassack eingeführt ist, wobei die Gasgeneratoreinheit langgestreckt ausgebildet ist und zwei zueinander beabstandete, an den Endbereichen der Gasgeneratoreinheit ausgebildete Ausströmbereiche aufweist, sieht vor, dass die Gasgeneratoreinheit ausschließlich über eine die Gasgeneratoreinheit und den Gassack umschließende Schelle an dem Kraftfahrzeug festgelegt ist. Erfindungsgemäß weist die Gasgeneratoreinheit ein Anschlussende auf, das aus dem Gassack herausragt und für eine elektrische Kontaktierung ausgebildet ist. Diese Schelle dient neben der Fixierung des Gassackes an der Gasgeneratoreinheit auch zur Festlegung der Gasgeneratoreinheit zusammen mit dem Gassack an der Fahrzeugstruktur, wodurch auf eine aufwendige Verschraubung über die herkömmlichen Befestigungsbolzen oder eine doppelte Befestigung mittels eines Befestigungsbereiches und der zusätzlichen Befestigung mittels zweier Schellen verzichtet werden kann. Neben dem verringerten Bauraum werden weniger Materialien benötigt, gleichzeitig wird die Montagetätigkeit vereinfacht, das Gewicht reduziert und die Ausrichtung der gesamten Airbageinrichtung in dem Fahrzeug beschleunigt. Um eine ungestörte Ausströmung des Gases zu erreichen, ist die Schelle zwischen den Ausströmbereichen angeordnet und trennt die beiden Entfaltungsbereiche in dem Gassack voneinander ab. Dadurch werden aufwendige Gasführungseinrichtungen innerhalb des Gassackes überflüssig. Zur einfacheren Endmontage ragen die Anschlussmittel zur elektrischen Kontaktierung des Gasgenerators aus dem Gassack heraus.
  • Bevorzugt liegt der Gassack zwischen der Gasgeneratoreinheit und der Schelle dichtend an und wird gasdicht eingeklemmt, wobei zumindest ein Durchgangsloch innerhalb des Gassackes für eine Fixiereinrichtung der Schelle vorgesehen ist. Eine solche Fixiereinrichtung kann eine Schraube oder eine Clips- bzw. Klemmeinrichtung sein, die durch das Durchgangsloch hindurchgeführt wird und dieses im Rahmen der Endmontage verschließt und gasdicht abdichtet.
  • Die Einführöffnung des Gasgenerators oder der Gasgeneratoreinheit innerhalb des Gassackes kann über eine zusätzliche Abdichtschelle oder Kappe verschlossen sein, alternativ ist ein nach innen umgeklappter Stutzen des Gassackes vorgesehen, der selbstverstärkend abdichtend an dem Gasgenerator oder der Gasgeneratoreinheit anliegt. Wird der Gasgenerator aktiviert, dringt Gas in einen Bereich um den nach innen umgeklappten Stutzen und drückt diesen abdichtend gegen den Gasgenerator oder die Gasgeneratoreinheit, so dass auf zusätzliche Abdichtmittel verzichtet werden kann.
  • Die Schelle kann als Schraubstelle oder als eine Schelle mit Einhakelementen und Fixierelement zur klemmenden Befestigung an der Gasgeneratoreinheit ausgebildet sein. An der Fahrzeugstruktur kann die Schelle ebenfalls verschraubt oder eingehakt oder eingeclipst sein.
  • Die Gasgeneratoreinheit ist bevorzugt zylindrisch ausgebildet und kann einen Deflektor aufweisen. Alternativ ist ein Deflektor innerhalb des Gassackes angeordnet, wobei der Gassack eine Innenbeschichtung aufweisen kann, die die Hitzebeständigkeit des Gassackgewebes verstärkt bzw. erhöht.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Gasgeneratoreinheit einen Gasgenerator und einen Deflektor mit Ausströmöffnungen aufweist. Der Deflektor, beispielsweise ein Deflektorrohr, das um einen Gasgenerator mit einer oder mehreren, zentral angeordneten Ausströmöffnungen herum angeordnet ist, verteil das Generatorgas und führt es zu den Ausströmbereichen, die beispielsweise durch zwei voneinander beabstandete Lochfelder ausgebildet werden. Der Deflektor kann auch eine von einem Rohr abweisende Form aufweisen oder nur einen Teil des Gasstromes ableiten, so dass ein Ausströmbereich durch die Ausströmöffnungen unmittelbar in dem Gasgenerator und der andere Ausströmbereich durch Öffnungen in dem Deflektor oder einer endseitigen Ausströmöffnung, beispielsweise in Ringform ausgebildet wird.
  • Alternativ besteht die Gasgeneratoreinheit aus einem Gasgenerator, an dem die Ausströmbereiche unmittelbar ausgebildet sind, so dass der Gassack unmittelbar an dem Gasgeneratorgehäuse über die Schelle festgeklemmt wird.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – eine Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform einer montierten Airbageinrichtung;
  • 2 – eine Variante der 1; sowie
  • 3 – ein weiteres Ausführungsbeispiel ohne Abdichtschelle.
  • In der 1 ist schematisch eine Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gassack 1 und einer Gasgeneratoreinheit 2 dargestellt, der in dem Gassack 1 eingeführt ist. Die Gasgeneratoreinheit 2 hat eine langgestreckte Gestalt und weist ein Anschlussende auf, das aus dem Gassack 1 herausragt und für eine elektrische Kontaktierung 3 ausgebildet ist. Im Bereich der beiden Enden des langgestreckten, bevorzugt zylindrisch ausgebildeten Gasgenerators 2 sind zwei Ausströmbereiche 21, 22 ausgebildet, in denen das Generatorgas aus Öffnungen austreten und in den Gassack 1 einströmen kann. Das einströmende Generatorgas bläst den Airbag 1 auf, wobei eine Anwendung insbesondere als Seitenairbag oder als aufblasbarer Vorhang, also ein sogenannter „inflatable curtain”, vorgesehen ist. Auch bei anderen Airbageinrichtungen, insbesondere bei solchen, die mehrere, getrennt voneinander zu befüllende Bereiche aufweisen, ist die Erfindung einsetzbar. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Gasgeneratoreinheit 2 aus einem Gasgenerator gebildet, dessen Gehäuse mehrere Ausströmöffnungen aufweist, die voneinander beabstandet angeordnet sind. Alternativ kann die Gasgeneratoreinheit 2 auch aus einem Gasgenerator mit einem Deflektor bestehen, der das Gas umleitet, so dass zwei Ausströmbereiche 21, 22 gebildet werden. Nachfolgend wird für die Gasgeneratoreinheit 2 der Begriff Gasgenerator verwendet, darunter soll auch die Variante mit einem Deflektor mit einbezogen sein.
  • Zwischen den beiden Ausströmbereichen 21, 22 ist eine Schelle 4 angeordnet, die sowohl den Gasgenerator 2 als auch den darum herumgelegten Gassack 1 umschließt und den Gassack 1 an dem Gasgenerator 2 festlegt. Die Schelle 4, die auch zweiteilig ausgebildet sein kann, wird um den Gasgenerator 2 und den Gassack 1 gelegt und über ein Durchgangsloch 41 an der nicht dargestellten Fahrzeugstruktur befestigt. Das Durchgangsloch 41 ist korrespondierend auf der nicht dargestellten Hälfte der Schelle 4 sowie in dem Gassack 1 ausgebildet. An dem oberen Ende der Schelle 4 kann ein Scharnier ausgebildet sein, das ein Zusammenklappen über den Gasgenerator 2 ermöglicht.
  • Über die Schelle 4 werden der Gasgenerator 2 und der Gassack 1 an dem Kraftfahrzeug festgelegt, vorliegend über eine Schraube, die durch das Durchgangsloch 41 durchgesteckt wird. Alternativ kann durch das Durchgangsloch 41 ein Clips oder ein anderes Befestigungselement hindurchgeführt werden, mit dem die Airbageinrichtung festgelegt wird.
  • An dem Einführende des Gassackes 1 ist dieser mittels einer Abdicht- oder Umfangsschelle 5 verschlossen. Die Umfangsschelle 5 ist nicht dazu vorgesehen, an dem Kraftfahrzeug festgelegt zu sein. Die Befestigungsschelle 4 trennt die beiden Ausströmbereiche 21, 22 voneinander, so dass bei einer Einklemmung des Gassackes 1 an den Gasgenerator 2 in einer dichtenden Art und Weise eine weitgehende strömungstechnische Trennung der Gasströme aus den Ausströmbereichen 21, 22 erfolgt, so dass eine gezielte Befüllung unterschiedlicher Kammern innerhalb des Gassackes 1 erzielt werden kann.
  • Eine alternative Ausgestaltung der Erfindung ist in der 2 dargestellt, bei der die fahrzeugseitige Fixierung der Zentralschelle 4 über zwei Durchgangslöcher 42 erfolgt, während die gassackseitigen Durchgangslöcher 41 der Schelle zur Befestigung an dem Gassack 1 dienen.
  • In der 3 ist eine Variante der Erfindung dargestellt, bei der keine separate Abdichtschelle 5 vorgesehen ist, um den Gassack 1 nach dem Einführen des Gasgenerators 2 zu verschließen. Vielmehr wird die Einführöffnung 12 durch einen Stutzen 11 ausgebildet, der im montierten Zustand nach innen umklappt, ggf. mit einer Naht in der Lage gesichert und mit der ursprünglichen Außenseite an den Gasgenerator 2 dicht anliegt. Zwischen dem Stutzen 11 und dem Gassack 1 ist ein freier Raum 6 ausgebildet, der nach dem Zünden des Gasgenerators 2 mit Gas aus dem Ausströmbereich 21 gefüllt wird. Dadurch wird der Einführstutzen 11 gegen die Außenseite des Gasgenerators 2 gepresst, so dass sich eine selbstverstärkende Abdichtung ergibt.
  • An dem Gasgenerator 2 oder an dem Gassack 1 können ein Deflektor angeordnet sein, um das Gassackgewebe vor den heißen Generatorgasen zu schützen. Um die thermische Belastung auf das Gewebe des Gassackes 1 zu verringern, kann eine Beschichtung auf der Innenseite des Gassackes 1 aufgebracht sein.
  • An der Befestigungsstelle 4 können Einhakelemente 44 ausgebildet sein, über die die beiden Schellenteile miteinander koppelbar sind. Ebenfalls können Fixierelemente zur klemmenden Befestigung an dem Gasgenerator 2 an den Schellenelementen ausgebildet sein. Neben einer Schraubbefestigung kann die Schelle 4 und damit auch die Airbageinrichtung mit dem Gasgenerator 2 und den Gassack 1 klemmend oder auf andere Art und Weise formflüssig an der Fahrzeugstruktur befestigt sein.

Claims (13)

  1. Airbageinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Gassack und einer Gasgeneratoreinheit, die in dem Gassack eingeführt ist, wobei die Gasgeneratoreinheit langgestreckt ausgebildet ist und zwei zueinander beabstandete, an den Enden der Gasgeneratoreinheit ausgebildete Ausströmbereiche aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasgeneratoreinheit (2) ausschließlich über eine die Gasgeneratoreinheit (2) und den Gassack (1) umschließende Schelle (4), die zwischen den Ausströmbreichen (21, 22) angeordnet ist, an dem Kraftfahrzeug festgelegt ist und die Gasgeneratoreinheit ein Anschlussende aufweist, das aus dem Gassack 1 herausragt und für eine elektrische Kontaktierung 3 ausgebildet ist.
  2. Airbageinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) zwischen der Gasgeneratoreinheit (2) und der Schelle (4) dichtend eingeklemmt ist.
  3. Airbageinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) mindestens ein Durchgangsloch (41) für eine Fixiereinrichtung der Schelle (4) aufweist.
  4. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schelle (4) zwei Entfaltungsbereiche in dem Gassack (1) voneinander abtrennt.
  5. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einführöffnungen für die Gasgeneratoreinheit (2) in dem Gassack (1) über eine Abdichtschelle (5) verschlossen ist.
  6. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein nach innen umgeklappter Stutzen (11) des Gassackes (1) selbstverstärkend abdichtend an der Gasgeneratoreinheit (2) anliegt.
  7. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schelle (4) als Schraubschelle ausgebildet ist.
  8. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schelle (4) Einhakelemente (44) und Fixierelemente zur klemmenden Befestigung an der Gasgeneratoreinheit (2) aufweist.
  9. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasgeneratoreinheit (2) zylindrisch ausgebildet ist.
  10. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gassack (1) ein Deflektor angeordnet ist.
  11. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) beschichtet ist.
  12. Airbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasgeneratoreinheit (2) einen Gasgenerator und einen Deflektor mit Ausströmöffnungen aufweist.
  13. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasgeneratoreinheit (2) aus einem Gasgenerator besteht, an dem die Ausströmbereiche (21, 22) unmittelbar ausgebildet sind.
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