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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem elektrischen Bauelement mit wenigstens
einem ersten Halbleitersubstrat mit einer ersten Seite an der wenigstens
ein erstes Kontaktmittel angeordnet ist, wobei das elektrische Bauelement
wenigstens an einem Teil der ersten Seite des ersten Halbleitersubstrats eine
nichtleitende Umhüllung
aufweist.
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Aus
dem Stand der Technik sind mikromechanische Sensoren bekannt. Diese
bestehen oftmals aus zwei Chips, von denen einer mikromechanische
Strukturen und der andere elektronische Auswerteschaltungen aufweist.
Die beiden Chips sind meist nebeneinander auf einem Trägerstreifen
(engl. Leadframe) angeordnet, und in einem Gehäuse zu einem kompletten Bauelement
verpackt. Dabei hat das Gehäuse
einen verhältnismäßig großen Anteil
an der Grundfläche
des Bauelements und seinem Volumen. Seitlich aus dem Gehäuse herausragende
elektrische Anschlußstifte
vergrößern die
Grundfläche des
Bauelements zusätzlich.
Es ist weiter bekannt, elektrische Bauelemente zu fertigen, bei
denen zwei oder mehr Chips übereinander
angeordnet, gestapelt sind. Die Chips sind dazu auf einem Träger angeordnet,
der auch Kontaktmittel zur äußeren Kontaktierung
aufweist. Die Grundfläche
solcher Bauelemente ist von der Grundfläche des größten Chips bestimmt. Die gestapelten
Chips sind aufeinander angeordnet und miteinander mittels Kontaktdrähten oder
dazwischen angeordneten weiteren Trägern mit Verdrahtung miteinander
elektrisch verbunden.
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Offenbarung der Erfindung
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Vorteile der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einem elektrischen Bauelement mit wenigstens
einem ersten Halbleitersubstrat mit einer ersten Seite an der wenigstens
ein erstes Kontaktmittel angeordnet ist, wobei das elektrische Bauelement
wenigstens an einem Teil der ersten Seite des ersten Halbleitersubstrats eine
nichtleitende Umhüllung
aufweist. Der Kern der Erfindung besteht darin, daß die Umhüllung im
Bereich des ersten Kontaktmittels eine Ausnehmung aufweist, derart,
daß das
erste Kontaktmittel des elektrischen Bauelements von außen elektrisch
kontaktierbar ist. Vorteilhaft ist der erste Chip durch die Umhüllung verpackt
und dennoch an seiner ersten Seite mit elektrischen ersten Kontaktmitteln
versehen, mittels welcher er direkt von außen elektrisch kontaktierbar
ist. Besonders vorteilhaft ist die Umhüllung als Vergußmasse,
insbesondere als Spritzgußumhüllung, beispielsweise
aus einem Kunststoff gefertigt. Die Ausnehmungen können dann
durch die Gußform
schon bei der Fertigung der Umhüllung
vorgesehen werden. Durch die Anordnung der Kontaktmittel an der
Oberseite des Halbleitersubstrats entfallen die seitlich angeordneten
Kontaktstifte und somit verringert sich die Grundfläche des
elektrischen Bauelements. Durch die Anordnung der Kontaktmittel
an der Oberseite des Halbleitersubstrats kann auch der Trägerstreifen
unter dem Substrat entfallen und somit verringert sich die Bauhöhe des elektrischen
Bauelements.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektrischen Bauelements
sieht vor, daß das
erste Kontaktmittel eine äußere Oberfläche des
elektrischen Bauelements bildet. Vorteilhaft kann so das Kontaktmittel
direkt von außen
kontaktiert werden.
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Eine
andere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß wenigstens Teile des ersten
Kontaktmittels und wenigstens ein daran angrenzender Bereich der Umhüllung an
einer äußeren Oberfläche eine
Metallisierung aufweisen. Vorteilhaft kann so eine eigene Kontaktierungsmöglichkeit
oder eine Verdrahtungsebene mit Leiterbahnen vorgesehen sein. Vorteilhaft kann
hierdurch auch eine Abschirmung des Bauelements realisiert sein.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektrischen Bauelements
sieht vor, daß auf
der Metallisierung, insbesondere in einem Bereich der Ausnehmung,
eine Lotperle vorgesehen ist. Vorteilhaft kann so das Bauelement
auf einem Träger
wie einer Leiterplatte oder ähnlichem
leicht befestigt und elektrisch kontaktiert werden.
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Eine
andere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements sieht vor, daß die
Metallisierung auf der äußeren Oberfläche der
Umhüllung
eine Lötfläche aufweist.
Vorteilhaft kann an einer solchen Lötfläche leicht eine äußere elektrische
Kontaktverbindung hergestellt werden.
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Vorteilhaft
ist auch, daß das
elektrische Bauelement wenigstens ein zweites Halbleitersubstrat aufweist,
welches insbesondere an der ersten Seite des ersten Halbleitersubstrats
angeordnet ist. Vorteilhaft können
die zwei Substrate einen Mikromechanischen Sensor und dessen Auswerteschaltung
beinhalten. Besonders vorteilhaft sind die beiden Halbleitersubstrate
aufeinander gestapelt, wodurch die Grundfläche des elektrischen Bauelements
möglichst
klein ausfällt.
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Vorteilhaft
ist auch, daß die
Umhüllung
das zweite Halbleitersubstrat umgibt, daß das zweite Halbleitersubstrat
wenigstens ein zweites Kontaktmittel aufweist und die Umhüllung im
Bereich des zweiten Kontaktmittels eine Ausnehmung aufweist, derart,
daß das
zweite Kontaktmittel des elektrischen Bauelements von außen elektrisch
kontaktierbar ist.
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Vorteilhaft
ist dabei auch, daß das
erste Kontaktmittel und das zweite Kontaktmittel mittels der Metallisierung
in elektrischer Verbindung stehen. Vorteilhaft können so die beiden Halbleitersubstrate elektrisch
miteinander verbunden sein, ohne dazwischen Drahtverbindungen oder
eine Leiterbahnebene vorzusehen, wodurch wiederum Kosten und Volumen
des elektrischen Bauelements gespart werden.
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Zeichnung
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements,
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2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements,
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3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements, und
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4 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements.
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Ausführungsbeispiele
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Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Figuren beispielhaft dargestellt und nachfolgend beschrieben.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements 10. Dargestellt ist ein mikromechanischer Sensor
mit einem Trägerstreifen
(leadframe) 5, auf dem auf einer ersten Seite ein erstes
Halbleitersubstrat 20 mit einer Auswerteschaltung (ASIC),
und ein zweites Halbleitersubstrat 100 mit einem mikromechanischen Sensorelement
nebeneinander angeordnet sind. Das erste und zweite Halbleitersubstrat 20, 100 sind
mittels Bonddrähten 15 miteinander
elektrisch verbunden. Die beschriebene Anordnung ist an der ersten Seite
des Trägerstreifens 5 mit
einer Umhüllung 50 versehen,
die beispielsweise ein Spritzgußgehäuse sein
kann. Insbesondere ist das erste Halbleitersubstrat 20 an
einer ersten Seite 30 mittels der Umhüllung 50 verpackt.
Das erste Halbleitersubstrat 20 weist an einer ersten Seite 30 erste
Kontaktmittel 40, also elektrische Anschlüsse auf.
Die Umhüllung 50 weist
im Bereich der ersten Kontaktmittel 40 Ausnehmungen 60 auf,
sodaß die
ersten Kontaktmittel 40 von außen zugänglich sind und einen Teil
einer äußeren Oberfläche des
elektrischen Bauelements 10 bilden.
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2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements. In dieser und den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen
ist kein Trägersteifen
vorgesehen. Dargestellt ist ein elektrisches Bauelement 10 mit
einem ersten Halbleitersubstrat 20, an dessen erster Seite 30 erste
Kontaktmittel 40 angeordnet sind. Weiterhin ist an der
ersten Seite 30 auch ein zweites Halbleitersubstrat 100 angeordnet,
mit einer der ersten Seite 40 gegenüberliegenden Seite, an der
zweite Kontaktmittel 140 angeordnet sind. Das elektrische
Bauelement weist an der ersten Seite 30 eine isolierende
Umhüllung 50 auf,
welche auch das zweite Halbleitersubstrat 100 umgibt. Die
isolierende Umhüllung 30 weist
in den Bereichen der ersten und zweiten Kontaktmittel 40, 140 Ausnehmungen 60 auf,
sodaß diese
von außen
elektrisch zugänglich sind.
An einer äußeren Oberfläche der
Umhüllung 50 und
an einer äußeren Oberfläche der
ersten und zweiten Kontaktmittel 40, 140 ist eine
Metallisierung 70 angeordnet, mittels der wenigstens einige
erste und zweite Kontaktmittel 40, 140 elektrisch
leitend miteinander verbunden sind. Somit stehen das erste und das
zweite Halbleitersubstrat, bzw. aktive Strukturen darauf, miteinander
in elektrischer Verbindung ohne daß Bonddrähte vorgesehen sind. Die Metallisierung 70 dient
somit der Kontaktierung der beiden Halbleitersubstrate 20, 100 untereinander.
Die ersten und zweiten Kontaktmittel 40, 140 können jedoch auch
direkt oder mittels der Metallisierung 70 von außen kontaktiert
werden.
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3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements. Im Unterschied zu der in der 2 beschriebenen
Ausführungsform
fehlen hier zweite Kontaktmittel. Stattdessen sind die beiden Halbleitersubstrate 20, 100 mittels
Bonddrähten 15 elektrisch
miteinander verbunden. An der äußeren Oberfläche der Umhüllung 50 im
Bereich der Ausnehmungen 60 und an der äußeren Oberfläche der
ersten Kontaktmittel 40 ist die Metallisierung 70 angeordnet.
Darauf wiederum sind Lotperlen 80 angeordnet, welche die
Ausnehmungen 60 ausfüllen.
Die Lotperlen 80 sind geeignet, daß elektrische Bauelement 10 extern
zu kontaktieren, beispielsweise auf einer Leiterplatte elektrisch
leitend zu befestigen.
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4 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen elektrischen
Bauelements. Im Unterschied zu der in der 2 beschriebenen
Ausführungsform
fehlen hier Lotperlen. Die Metallisierung ist von den Ausnehmungen 60 ausgehend
jedoch weiter auf einer äußeren Oberfläche der isolierenden
Umhüllung
ausgeführt,
derart, daß Kontaktflächen oder
Lötflächen 90 ausgebildet
sind. Die Lötflächen 90 sind
geeignet, daß elektrische
Bauelement 10 extern zu kontaktieren, beispielsweise auf einer
Leiterplatte elektrisch leitend zu befestigen.
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Die
Metallisierung 70 kann zu Kontakten ausgebildet oder zu
Leiterbahnen strukturiert sein. Alternativ ist auch denkbar die
Metallisierung 70 als Abschirmung für das elektrische Bauelement 10 zu gestalten.