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DE102006049121B3 - Unfallerkennungsvorrichtung mit redundant angeordneten Beschleunigungssensoren zur Frontalaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Unfallerkennungsvorrichtung mit redundant angeordneten Beschleunigungssensoren zur Frontalaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102006049121B3
DE102006049121B3 DE102006049121A DE102006049121A DE102006049121B3 DE 102006049121 B3 DE102006049121 B3 DE 102006049121B3 DE 102006049121 A DE102006049121 A DE 102006049121A DE 102006049121 A DE102006049121 A DE 102006049121A DE 102006049121 B3 DE102006049121 B3 DE 102006049121B3
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DE
Germany
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sensor
evaluation unit
acceleration sensors
acceleration
motor vehicle
Prior art date
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DE102006049121A
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English (en)
Inventor
Eberhard De Wille
Michael Feser
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Continental Automotive GmbH
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R2021/0119Plausibility check

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Abstract

Es wird eine Unfallerkennungsvorrichtung (UV) mit Beschleunigungssensoren (B1, B2) zur Frontalaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug beschrieben, welche einen Aufprallsensor (AF) mit zwei V-förmig angeordneten Beschleunigungssensoren (B1, B2) umfasst, wobei die Beschleunigungssensoren (B1, B2) gegenüber der Längsachse (x) eines Kraftfahrzeugs derart gedreht sind, dass die positive Sensorachse (u) des einen Beschleunigungssensors (B1) nach vorne, und die positive Sensorachse (v) des anderen Beschleunigungssensors (B2) nach hinten gerichtet ist, wobei die Beschleunigungssensoren (B1, B2) zur Überprüfung der Plausibilität ihrer Ausgangssignale mit einer die beiden Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren (B1, B2) miteinander vergleichenden Signalauswerteeinheit (PL) verbunden sind. Darüber hinaus wird ein Verfahren zur redundanten Anordnung sowie zur Überprüfung der Plausibilität der Ausgangssignale von mindestens einer Unfallerkennungsvorrichtung (UV) zugeordneten Beschleunigungssensoren (B1, B2) zur Frontaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug beschrieben.

Description

  • Eine Unfallerkennungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug besteht aus einem zentralen, vorzugsweise im Bereich des Fahrzeugtunnels, beispielsweise vor oder hinter dem Schaltknüppel angeordneten Steuergerät und peripheren Aufprallsensoren, so genannten Satelliten, im Bereich der Deformationszonen. Die Anzahl der peripheren Aufprallsensoren hängt von der Fahrzeugstruktur und der zu erreichenden Güte der Unfallerkennung ab. Viele Fahrzeugmodelle sehen zur Frontalaufprallerkennung im Steuergerät integrierte Aufprallsensoren vor, wohingegen die peripheren Aufprallsensoren der Seitenaufprallerkennung dienen. Die im Steuergerät integrierten Aufprallsensoren umfassen einen oder mehrere Beschleunigungssensoren. Bei den peripheren Aufprallsensoren handelt es sich vorzugsweise um Drucksensoren im Bereich der Türen. Beschleunigungssensoren können das Seitenaufprallerkennungssystem im Bereich der A-, B- oder C-Säule ergänzen. Das Steuergerät kann einer oder mehreren Fahrzeuginsassenrückhalteeinrichtungen, wie etwa Airbag, Gurtstraffer und dergleichen und/oder anderen Funktionen zum Insassenschutz bei einem Unfall zugeordnet sein, wie etwa Einschalten der Warnblinkanlage und/oder Trennen der Batterieverbindung und/oder Wegführen der Pedalerie und/oder des Lenkrads.
  • Durch die WO 2005/014342 A1 ist eine Unfallerkennungsvorrichtung mit redundant angeordneten Beschleunigungssensoren zur Frontalaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug bekannt. Die Unfallerkennungsvorrichtung umfasst einen Aufprallsensor mit zwei V-förmig angeordneten Beschleunigungssensoren, wobei die Beschleunigungssensoren gegenüber der Längsachse eines Kraftfahrzeugs derart gedreht sind, dass die positive Sensorachse des einen Beschleunigungssensors nach vorne, und die positive Sensorachse des anderen Beschleunigungssensors nach hinten gerichtet ist, wobei die Beschleunigungssensoren zur Überprüfung der Plausibilität ihrer Ausgangssignale mit einer die beiden Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren miteinander vergleichenden Signalauswerteeinheit verbunden sind.
  • Durch die WO 2005/014343 A1 ist eine Vorrichtung zur Beschleunigungsmessung für ein Insassenschutzsystem eines Kraftfahrzeugs bekannt. Die Vorrichtung umfasst ein zentral im Kraftfahrzeug angeordnetes Steuergerät, welches einen zentralen Beschleunigungssensor aufweist, sowie eine Sensoranordnung zum Erkennen eines Aufpralls mit einer Richtung in einer Bewegungsebene des Kraftfahrzeugs, die außerhalb des Steuergeräts angeordnet ist und mindestens zwei Vorrichtungen zum Aufnehmen jeweils einer Beschleunigung aufweist, wobei jede der mindestens zwei Vorrichtungen nur einen Beschleunigungssensor mit einer Empfindlichkeitsrichtung, die in der die Fahrzeuglängsachse und die Fahrzeugquerachse enthaltenden Bewegungsebene des Kraftfahrzeugs liegt, umfasst. Die Empfindlichkeitsrichtung jedes der Beschleunigungssensoren ist in der Bewegungsebene weder parallel, noch senkrecht zur Fährzeuglängsachse ausgerichtet, so dass jeder Beschleunigungssensor sowohl Beschleunigungen in Richtung parallel zur Fahrzeuglängsachse, als auch quer hierzu erfassen kann. Das Steuergerät ist dabei derart ausgebildet, dass es mit mindestens einem Sensorsignal eines der beiden Beschleunigungssensoren der mindestens zwei Vorrichtungen und dem Sensorsignal des zentralen Beschleunigungssensors ein auf Plausibilität basierendes Entscheidungssignal zu erzeugen.
  • Durch die DE 103 61 095 A1 ist eine Sensoranordnung für ein Kraftfahrzeug zum Erkennen eines Aufpralls bekannt, welche mindestens je einen Satellitensensor in jeder Fahrzeughälfte bezogen auf die Fahrzeuglängsachse umfasst, zum Aufnehmen bzw. Erfassen einer Beschleunigung bzw. Krafteinwirkung. Darüber hinaus umfasst die Sensoranordnung ein im Bereich der Fahrzeuglängsachse zentral im Fahrzeug angeordnetes Steuergerät mit mindestens einem Sensor zum Aufnehmen bzw. Erfassen einer Beschleunigung. Jeder der Satellitensensoren weist je zugeordneter Fahrzeughälfte mindestens zwei Sensoren auf, wobei die Messgrößen der mindestens zwei Sensoren auf physikalisch unterschiedlichen Prinzipien basieren.
  • Aus JP 06160422 A ist ein Aufprallsensor bekannt, welcher zwei in jeweils entgegengesetzten Winkeln gegenüber einer Fahrzeuglängsachse in Fahrtrichtung nach vorne angeordnete Beschleunigungssensoren umfasst, um so Beschleunigungen innerhalb eines Winkelbereichs gegenüber der Fahrtrichtung erfassen zu können. Dabei sind die positiven Achsen der Beschleunigungssensoren nach vorne gerichtet.
  • Aus DE 37 17 427 C3 ist ein Aufprallsensor bekannt, der zwei oder mehrere Beschleunigungssensoren umfasst, welche in unterschiedlichen Winkeln gegenüber der Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs angeordnet sind, um zwischen Frontal-, Seiten- und Heckaufprall unterscheiden zu können. Zur Erkennung der Aufprallrichtung werden die Ausgangssignale der Beschleunigungssensoren in getrennten Auswerteschaltungen ausgewertet. Eine Auslösung einer Fahrzeuginsassenrückhalteeinrichtung erfolgt nur dann, wenn ein Ausgangssignal einer ersten Auswerteschaltung einen ersten, hohen Schwellenwert, und ein Ausgangssignal einer zweiten, einem in Bezug auf die Fahrtrichtung eine Winkellage anderen Vorzeichens einnehmenden Beschleunigungssensor zugeordnete Auswerteschaltung einen zweiten, niederen Schwellenwert überschreitet.
  • Aus DE 38 16 587 C2 ist als Weiterentwicklung des Aufprallsensors aus DE 37 17 427 C3 eine Auslöseeinrichtung bekannt, welche durch mehrere parallele Schwellenwerte, die durch bestimmte Schaltungen auswählbar sind, zwischen unterschiedlichen Aufprallarten aus unterschiedlichen Richtungen unterscheiden kann und in Abhängigkeit davon eine Fahrzeuginsassenrückhalteeinrichtung auslöst, oder nicht.
  • Aufgrund der Sicherheitsrelevanz der Unfallerkennungsvorrichtung müssen die Aufprallsensoren des Steuergerätes überwacht werden. Auch ein Fehlverhalten einer mit den Aufprallsensoren verbundenen Signalauswerteeinheit, die Teil des Steuergeräts ist, darf nicht zu einem Fehlverhalten des Steuergeräts führen.
  • Die Aufprallsensoren der Unfallerkennungsvorrichtung sind hierzu redundant ausgeführt. Die Steuergeräte verfügen zur Frontalaufprallerkennung jeweils über einen Beschleunigungen in zwei orthogonal zueinander orientierten horizontalen Richtungen erfassenden Aufprallsensor, einen so genannten x/y-Sensor, sowie einen Beschleunigungen in einer horizontalen Richtung erfassenden Aufprallsensor, einen so genannten x-Sensor, welcher zur Plausibilisierung der Signale des x/y-Sensors eingesetzt wird. Die positive x-Achse ist dabei in Richtung der Fahrzeuglängsachse in Fahrtrichtung orientiert.
  • Weiterhin wird auch die Signalauswerteeinheit, die häufig in Form eines Mikrocontrollers mit entsprechender Auswertesoftware frei programmierbar ist, redundant ausgelegt. Als zweite Auswerteeinheit wird oft ein zweiter programmierbarer Mikrocontroller eingesetzt, oder die Redundanz der Signalauswerteeinheit durch diskrete Lösungen wie etwa Anwendungsspezifische Integrierte Schaltungen (Application Specific Integrated Circuit; ASIC) gelöst.
  • Darüber hinaus ist bekannt, neben einer redundanten Auslegung der sicherheitsrelevanten Komponenten und elektrischen Signalpfade ebenso die sicherheitsrelevanten Anteile der operativen Software, wie etwa der Software zur Auslösung der pyrotechnischen Aktuatoren zu überwachen.
  • Aus DE 199 33 086 A1 ist hierzu bekannt, dass sich Steuergeräte, die in einem Verbund mehrerer Steuergeräte arbeiten, mittels Fragen und Antworten gegenseitig überwachen. Jedes Steuergerät im Verbund empfängt dabei eine Frage von einem anderen Steuergerät und gibt eine Antwort an das Steuergerät, das die Frage gesendet hat, ab.
  • Insgesamt ist festzuhalten, dass aufgrund der Sicherheitsrelevanz von Unfallerkennungsvorrichtungen der Herstellungsaufwand sowohl Hardwareseitig in Bezug auf die zur Redundanz erforderliche benötigte Anzahl von Aufprallsensoren insbesondere zur Frontalaufprallerkennung, die redundante Anordnung der Aufprallsensoren, die redundante Auslegung der Auswerteeinheiten und die ebenfalls erforderlichen elektrischen Verbindung zwischen den Sensoren und den angeschlossenen Auswerteeinheiten, sowie Softwareseitig in Bezug auf die gegenseitige Überwachung der Steuergeräte sehr hoch ist.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Unfallerkennungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche ohne Einschränkung ihrer Zuverlässigkeit einen verringerten Herstellungsaufwand aufweist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Unfallerkennungsvorrichtung nach den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
  • Ein Gegenstand der Erfindung betrifft eine Unfallerkennungsvorrichtung mit redundant angeordneten Beschleunigungssensoren zur Frontalaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug. Die erfindungsgemäße Unfallerkennungsvorrichtung umfasst einen Aufprallsensor mit zwei V-förmig angeordneten Beschleunigungssensoren zur Erfassung jeweils einer Beschleunigung in der jeweiligen Richtung, wobei die Beschleunigungssensoren gegenüber der Längsachse eines Kraftfahrzeugs derart gedreht sind, dass die positive Sensorachse des einen Beschleunigungssensors nach vorne, und die positive Sensorachse des anderen Beschleunigungssensors nach hinten gerichtet ist. Die Beschleunigungssensoren sind zur Überprüfung der Plausibilität ihrer Ausgangssignale mit einer die beiden Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren miteinander vergleichenden Signalauswerteeinheit verbunden, so dass auf einen zweiten, redundanten Aufprallsensor zur Plausibilitätsprüfung verzichtet werden kann. Die Plausibilitätsüberprüfung dient dazu, Fehler der Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors bei der Frontalaufprallerkennung zu detektieren. Dies ist erforderlich, damit beispielsweise ein Airbag nicht während der Fahrt bei bloßem Defekt eines Beschleunigungssensors ausgelöst wird.
  • Durch eine V-förmige Anordnung des einen Beschleunigungssensors mit seiner Sensorachse nach vorne und des anderen mit seiner Sensorachse nach hinten werden bei einem Frontalaufprall Ausgangssignale mit unterschiedlichen Vorzeichen erzeugt, welche eine einfache Überprüfung auf Plausibilität durch Vergleich miteinander zulassen. Dabei ist denkbar, beispielsweise bei einer symmetrischen Anordnung, bei der die Längsachse des Kraftfahrzeugs die Winkelhalbierende des zwischen den beiden Sensorachsen eingeschlossenen Winkels darstellt, zum einen direkt die Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren zu vergleichen, also deren analoge Ausgangsspannungen, oder zum anderen die Ausgangssignale von den beiden Beschleunigungssensoren zugeordneten getrennten Auswerteschaltungen zu vergleichen, also deren analogen Ausgangsspannungen zugeordnete Werte. Ein Vergleich der beiden Ausgangssignale miteinander kann beispielsweise durch einfache Addition erfolgen. Ist das Ergebnis einer Addition von den vorzeichenbehafteten Ausgangsspannungen oder den Ausgangsspannungen der beiden Beschleunigungssensoren zugeordneten, vorzeichenbehafteten Werten im Falle einer symmetrischen Anordnung in etwa gleich Null, so sind die Ausgangssignale plausibel und die Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors arbeiten ordnungsgemäß. Bei einer asymmetrischen Anordnung muss das Ergebnis der Addition in etwa einem bestimmten Wert entsprechen. Ist dies der Fall, kann eine Überprüfung der Unfallschwere erfolgen, bzw. eine Entscheidung getroffen werden, ob eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung, wie etwa Airbag, Gurtstraffer oder dergleichen, ausgelöst werden soll, oder nicht. Ein Frontalaufprall liegt dann vor, wenn bestimmte andere Größen, wie beispielsweise eine bestimmte gemessene Beschleunigung in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs, gegeben sind. Wichtig ist hervorzuheben, dass die Erfindung auch eine Überprüfung der Funktion der beiden Sensoren im normalen Fahrbetrieb zulässt. Starke Verzögerungen etwa, wie beispielsweise scharfe Bremsmanöver, erzeugen Ausgangssignale, aus denen die ordnungsgemäße Funktion der beiden Sensoren durch die oben beschriebene, besonders einfache Plausibilitätsprüfung abgeleitet werden kann. Die erfindungsgemäße V-förmige Anordnung der Beschleunigungssensoren mit der positiven Sensorachse des einen Beschleunigungssensors nach vorn und einer positiven Sensorachse des anderen Beschleunigungssensors nach hinten erlaubt beispielsweise, Betriebsspannungsstörungen oder -fehler zu erkennen. Dies ist bei den nach dem Stand der Technik bekannten, konventionellen Anordnungen, wie etwa bei der bekannten Anordnung mit zwei als x/y- und x-Sensor ausgeführten Aufprallsensoren bei der die Sensorachsen der Beschleunigungssensoren in x-Richtung nach vorn gerichtet sind, oder der bekannten V-förmigen Anordnung mit beiden positiven Sensorachsen nach vorn, nicht möglich.
  • Die mit den beiden Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors zur Überprüfung der Plausibilität ihrer Ausgangssignale verbundene Signalauswerteeinheit dient gleichzeitig zur Bestimmung der Unfallschwere. Ein Vorteil dieser Anordnung ist, dass die Daten einer gemeinsamen Signalauswerteeinheit zugeführt werden, verbunden mit einem geringen Herstellungsaufwand. Dies kann auch als Single Mikrocontroller System bezeichnet werden. Dabei erfolgt die Berechnung des Hauptalgorithmus zur Erkennung der Unfallschwere sowie die Überprüfung der Sensordaten auf Plausibilität in einem gemeinsamen Mikrocontroller. Dieser Mikrocontroller kann in diesem Fall mit umfangreichen Diagnosemodulen abgesichert werden. Im Einzelnen können folgende Tests implementiert werden: Instruction Set Verification, Read Only Memory (ROM) Check, Random Access Memory (RAM) Check, Register Check, Programmablaufüberwachung. Bei der Durchführung der Überwachungsfunktionen werden die Ressourcen der Plausibilisierungsfunktion zwingend vor jeder Airbagauslösung auf ihre Funktionalität überprüft. Für die anderen Funktionen des Mikrocontrollers ist eine zyklische Überprüfung mit größeren Zykluszeiten ausreichend.
  • Die Auswerteeinheit verfügt über softwaretechnische Diagnosemodule, die die Funktionalität der Auswerteeinheit zu 100% während des Betriebs zyklisch überprüfen.
  • Die softwaretechnische Überprüfung der Auswerteeinheit erfolgt durch Verifikation des Befehlssatzes, des so genannte Instruction Sets, Verifikation des Programmspeichers, des so genannten ROM oder FLASH Memorys, Verifikation des Rechenspeichers, des so genannten RAMs, Verifikation der Register und Verifikation des Programmablaufs.
  • Zur Verifikation des Programmablaufs werden Hardwarekomponenten außerhalb des Auswerteeinheit verwendet, die auf Signale bzw. Signalsequenzen der Auswerteeinheit reagieren und bei Ausbleiben der Signale und/oder Nichteinhaltung der vorgegebenen Signalsequenz eine Auslösung von im Kraftfahrzeug angeordneten Fahrzeuginsassenrückhalteeinrichtungen nicht freigeben oder ein Rücksetzen der Auswerteeinheit erzwingen.
  • Der Grundgedanke der Erfindung basiert auf der Diagnostizierbarkeit von Sensorsignalen durch gegenseitige Prüfung und Plausiblisierung. Hierzu wird beispielsweise ein als x/y-Sensor ausgeführter Aufprallsensor auf einer Leiterplatte schräg, und zwar in 45° zur Fahrtrichtung, angebracht. Beispielsweise zeigt ausgehend vom Schwerpunkt des Fahrzeugs eine mit u bezeichenbare Sensorachse nach vorne rechts, die andere mit v bezeichenbare Sensorachse nach hinten rechts. Bei einem Frontalaufprall wird die Fahrzeugverzögerung gemäß den Gesetzen der Vektorarithmetik in die beiden Komponenten u und v zerlegt. Beim Frontalaufprall gilt damit u = –v. Die beiden Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors liefern entgegengesetzte Signale gleicher Größenordnung. Dieser Effekt kann nun zur Verifikation der Sensordaten herangezogen werden. Stimmen die Beträge der beiden Ausgangssignale annähernd überein, und überschreiten eine im Rahmen vorgegebener Toleranzen der Beschleunigungssensoren definierte Schwelle, so gelten die Ausgangssignale als Plausibel und die mit dem Auf prallsensor bzw. dessen Beschleunigungssensoren verbundene Signalauswerteeinheit schaltet die Plausibilisierung frei. Aufgrund der gewählten Anordnung der Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors zur Frontalaufprallerkennung führen Sensorfehler und Gleichtaktfehler nicht zu einem plausiblen Signal. Die beiden Kanäle würden hier gleich und nicht gegenphasige Ausgangssignale liefern.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass die Längsachse des Kraftfahrzeugs die Winkelhalbierende des zwischen den beiden Sensorachsen eingeschlossenen Winkels darstellt. Hierdurch wird der Vergleich zwischen den Ausgangssignalen der beiden Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors zur Plausibilitätsüberpfüfung im Falle eines Frontalaufpralls besonders einfach, da die Summe der beiden Ausgangssignale null ergibt.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Unfallerkennungsvorrichtung sieht vor, dass die beiden Beschleunigungssensoren in rechten Winkel zueinander ähnlich einem x/y-Sensor angeordnet sind, wobei die Sensorachse des einen Beschleunigungssensors gegenüber der Längsachse des Kraftfahrzeugs einen Winkel von 45° bzw. 225°, und die Sensorachse des anderen Beschleunigungssensors einen Winkel von 135° bzw. 315° einnimmt. Ein Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass mit Hilfe der Vektorarithmetik eine Umrechnung der Signale in die gewohnte x und y Richtung des Fahrzeugs auf besonders einfache Weise möglich ist. Bei obiger Orientierung gilt x = (u – v) und y = (u + v), wobei u und v die Ausgangssignale der beiden Sensoren in Richtung deren Sensorachsen sind. In dem Fall, dass die Sensorachse des einen Beschleunigungssensors einen Winkel von 45°, und die Sensorachse des anderen Beschleunigungssensors einen Winkel von 135° gegenüber der Längsachse des Kraftfahrzeugs einnimmt, weisen die positiven Sensorachsen in Fahrtrichtung nach rechts. In dem Fall, dass die Sensorachse des einen Beschleunigungssensors einen Winkel von 225°, und die Sensorachse des anderen Beschleunigungssensors einen Winkel von 315° gegenüber der Längsachse des Kraftfahrzeugs einnimmt, weisen die positiven Sensorachsen in Fahrtrichtung nach links.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Unfallerkennungsvorrichtung umfasst mindestens eine zweite, mit den beiden Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors verbundene Signalauswerteeinheit zur Bestimmung der Unfallschwere, beispielsweise anhand der Stärke der Ausgangssignale der Beschleunigungssensoren. Bei dieser Ausführungsform erfolgt eine Partitionierung eines einen Teil der Unfallerkennungsvorrichtung darstellenden Steuergeräts, wie etwa einem Airbagsteuergerät, in einen Bereich zur Erkennung der Unfallschwere, welche vom Algorithmus in einem Haupt Mikrocontroller berechnet wird, und in eine Plausibilisierungslogik. Die Plausibilisierungslogik führt den Vergleich der beiden Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren des Aufprallsensors zur Frontalaufprallerkennung durch. Die Plausibilisierung kann durch einen weiteren Mikrocontroller, dem so genannten Safing-μ-Controller, wie auch diskret bzw. in Form eines ASIC aufgebaut sein. Ein Vorteil besteht in der Unabhängigkeit der beiden Signalauswerteeinheiten und der damit verbundenen erhöhten Sicherheit.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung des Aufbaus einer erfindungsgemäßen Unfallerkennungsvorrichtung.
  • Eine in 1 dargestellte erfindungsgemäße Unfallerkennungsvorrichtung UV besteht im Wesentlichen aus einem Steuergerät SG, einem im Steuergerät SG angeordneten Aufprallsensor AF zur Frontalaufprallerkennung, sowie außerhalb des Steuergeräts SG angeordneten, peripheren Aufprallsensoren AS zur Seitenaufprallerkennung.
  • Der Aufprallsensor AF zur Frontalaufprallerkennung ist in etwa im Schwerpunkt eines nicht dargestellten Kraftfahrzeugs angeordnet. Die Längsachse des Kraftfahrzeugs entspricht dabei der Achse x, wobei die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs der durch den Pfeil dargestellten positiven Richtung der Achse x entspricht. Die Querachse des Kraftfahrzeugs verläuft in Richtung der Achse y. Der Aufprallsensor AF zur Frontalaufprallerkennung besteht aus zwei Beschleunigungssensoren B1, B2 welche in einem rechten Winkel zueinander angeordnet sind. Dabei zeigt die positive Sensorachse u des einen Beschleunigungssensors B1 in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs nach vorn, und die positive Sensorachse v des anderen Beschleunigungssensors B2 in Fahrtrichtung nach hinten. Die der x-Achse entsprechende Längsachse des Kraftfahrzeugs bildet die Winkelhalbierende des zwischen den beiden Sensorachsen u, v eingeschlossenen Winkels.
  • Die beiden Beschleunigungssensoren B1, B2 des Aufprallsensors AF sind mit einem Mikrocontroller μC verbunden, welcher aufgrund der Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren B1, B2 mit Hilfe des mathematischen Algorithmus die Unfallart sowie die Unfallschwere ermittelt.
  • Eine ebenfalls mit den Beschleunigungssensoren B1, B2 verbundene Signalauswerteeinheit PL dient zur Plausibilisierung der Sensorsignale. Die Sensordaten B1 und B2 werden von einem Plausibilisierungsalgorithmus miteinander verglichen und die Plausibilisierung bei korrekter Funktion der Sensoren freigeschaltet.
  • Die auch als Satelliten bezeichneten peripheren Aufprallsensoren AS zur Seitenaufprallerkennung umfassen jeweils einen Drucksensor DS und gegebenenfalls weitere Beschleunigungssensoren. Sie sind an geeigneten peripheren Stellen der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordnet. Sie sind mit einer im Steuergerät SG angeordneten Satellitenschnittstelle SI verbunden.
  • Im Steuergerät sind darüber hinaus noch eine Stromversorgung PS, eine Energiereserve ER, sowie weitere Module wie etwa ei ne Einrichtung AWL zur Aktivierung einer Airbagwarnlampe im Armaturenbrett, eine Schnittstellen CAN, LIN für Bus Systeme zur Kommunikation mit anderen Steuergeräten, eine Sitzbelegungserkennungsvorrichtung PAB für Mitfahrerairbags und dergleichen angeordnet.
  • Die Erfindung basiert auf der Diagnostizierbarkeit von Sensorsignalen durch gegenseitige Prüfung und Plausiblisierung. Dabei wird beispielsweise ein zwei Beschleunigungssensoren B1, B2 umfassender Aufprallsensor AF im Form eines x/y-Sensors auf einer Leiterplatte schräg und zwar in 45° zur Fahrtrichtung x angebracht. Ausgehend vom Schwerpunkt des Kraftfahrzeugs zeigt eine Sensorachse u nach vorne rechts, die andere Sensorachse v nach hinten rechts. Bei einem Frontalaufprall wird die Fahrzeugverzögerung gemäß den Gesetzen der Vektorarithmetik in die beiden Komponenten u und v zerlegt. Beim Frontalaufprall gilt damit u = –v. Die beiden Beschleunigungssensoren B1, B2 liefern entgegengesetzte Ausgangssignale gleicher Größenordnung. Dieser Effekt wird erfindungsgemäß zur Verifikation der Sensordaten herangezogen. Stimmen die beiden Ausgangssignale annähernd überein, und überschreiten eine im Rahmen vorgegebener Toleranzen der Beschleunigungssensoren B1, B2 definierte Schwelle, so gilt ein einen Frontalaufprall anzeigende, aus beiden Ausgangssignalen der beiden Beschleunigungssensoren B1, B2 zusammengesetztes Signal als plausibel und die Signalauswerteeinheit PL schaltet die Plausibilisierung frei. Aufgrund der gewählten Anordnung des Aufprallsensors AF führen Sensor- und Gleichtaktfehler der beiden Beschleunigungssensoren B1, B2 nicht zu einem plausiblen Signal. Die den beiden Beschleunigungssensoren B1, B2 zugeordneten Kanäle würden hier gleich- und nicht gegenphasige Ausgangssignale liefern. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung der Beschleunigungssensoren B1, B2 des Aufprallsensors AF besteht darin, dass mit Hilfe der Vektorarithmetik eine Umrechnung der Signale in die gewohnte x- und y-Richtung des Kraftfahrzeugs möglich ist. Bei obiger Orientierung gilt x = (u – v) und y = (u + v).
  • Für die Architektur der Plausibilisierung/Absicherung gibt es mehrere Möglichkeiten.
  • Zum einen ist denkbar, dass die Ausgangssignale der Beschleunigungssensoren B1, B2 einer Signalauswerteeinheit PL zugeführt werden. Hierbei wird nur ein einziger Mikrocontroller benötigt, weshalb dieser Aufbau auch als Single-μ-Controler System bezeichenbar ist. Dabei erfolgt die Berechnung des Hauptalgorithmus zur Erkennung der Unfallschwere sowie die Plausibilisierung der Sensordaten in einem einzigen Mikrocontroller. Dieser Mikrocontroller ist in diesem Fall mit umfangreichen Diagnosemodulen abgesichert. Im Einzelnen sind folgende Tests implementiert: Instruction Set Verification, ROM Check, RAM Check, Register Check, Programmablaufüberwachung. Bei der Durchführung der Überwachungsfunktionen werden die Ressourcen der Plausibilisierungsfunktion zwingend vor jeder Airbagauslösung auf ihre Funktionalität überprüft. Für die anderen Funktionen des Mikrocontrollers ist eine zyklische Überprüfung mit größeren Zykluszeiten ausreichend.
  • Zum Anderen ist denkbar, eine Partitionierung des Steuergeräts SG wie in 1 dargestellt in einen Bereich zur Erkennung der Unfallschwere, welche von einem Algorithmus in einem Haupt-Mikrocontroller μC berechnet wird, und in eine die Plausibilisierungslogik ausführende Signalauswerteeinheit PL vorzunehmen. Die Plausibilisierungslogik führt den Vergleich der beiden Signale u und v durch. Die Plausibilisierung kann ebenso durch einen weiteren Mikrocontroller, einen so genannten Safing-μ-Controller, wie auch diskret bzw. in Form eines ASIC aufgebaut werden.
  • Wichtig ist hervorzuheben, dass ein Grundgedanke der Erfindung darin besteht, die Sensierungsrichtungen u, v eines aus zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Beschleunigungssensoren B1, B2 bestehenden Aufprallsensors AF zur Frontalaufprallerkennung um 45° gegenüber der Längsachse x eines Kraftfahrzeugs zu drehen und die Sensierungsrichtungen u, v derart vorteilhaft zu definieren, dass sich bei einem Frontalauf prall gegenphasige Ausgangssignale der den Beschleunigungssensoren B1, B2 zugeordneten Einzelkanäle u und v ergibt. Für den Seitenaufprall ist dieses gegenphasige Verhalten nicht entscheidend, da für den Seitenaufprall stets periphere Aufprallsensoren AS im Kraftfahrzeug verbaut sind und damit die erforderliche Redundanz gewährleistet ist. Im Weiteren wird die Sensoranordnung mit Diagnostikmethoden für μ-Prozessoren in der Weise verknüpft, dass eine Diagnostizierbarkeit sowohl der Sensorik wie auch der Auswerteeinheit zu 100% beispielsweise vor einer Airbagauslösung sichergestellt ist.
  • AF
    Aufprallsensor zur Frontalaufprallerkennung
    AS
    Aufprallsensor zur Seitenaufprallerkennung
    AWL
    Einrichtung zur Aktivierung einer Airbag Warn Lampe
    B1
    Beschleunigungssensor
    B2
    Beschleunigungssensor
    CAN
    Schnittstelle
    DS
    Drucksensor
    ER
    Energiereserve
    LIN
    Schnittstelle
    μC
    Mikrocontroller
    PAB
    Sitzbelegungserkennungsvorrichtung
    PL
    Signalauswerteeinheit
    PS
    Stromversorgung
    SG
    Steuergerät
    SI
    Satellitenschnittstelle
    U
    Sensorachse
    UV
    Unfallerkennungsvorrichtung
    V
    Sensorachse
    X
    Längsachse
    Y
    Querachse

Claims (4)

  1. Unfallerkennungsvorrichtung (UV) mit redundant angeordneten Beschleunigungssensoren (B1, B2) zur Frontalaufprallerkennung in einem Kraftfahrzeug, umfassend einen Aufprallsensor (AF) mit zwei V-förmig angeordneten Beschleunigungssensoren (B1, B2), wobei die Beschleunigungssensoren (B1, B2) gegenüber der Längsachse (x) eines Kraftfahrzeugs derart gedreht sind, dass die positive Sensorachse (u) des einen Beschleunigungssensors (B1) nach vorne, und die positive Sensorachse (v) des anderen Beschleunigungssensors (B2) nach hinten gerichtet ist, wobei die Beschleunigungssensoren (B1, B2) zur Überprüfung der Plausibilität ihrer Ausgangssignale mit einer die beiden Ausgangssignale der beiden Beschleunigungssensoren (b1, B2) miteinander vergleichenden Signalauswerteeinheit (PL) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die mit den beiden Beschleunigungssensoren (B1, B2) zur Überprüfung der Plausibilität ihrer Ausgangssignale verbundene Signalauswerteeinheit (PL) gleichzeitig zur Bestimmung der Unfallschwere dient, wobei die Auswerteeinheit (PL) über softwaretechnische Diagnosemodule verfügt, die die Funktionalität der Auswerteeinheit (PL) zu 100% während des Betriebs durch Verifikation des Befehlssatzes, Verifikation des Programmspeichers, Verifikation des Rechenspeichers, Verifikation der Register und Verifikation des Programmablaufs zyklisch überprüfen, wobei zur Verifikation des Programmablaufs Hardwarekomponenten außerhalb des Auswerteeinheit (PL) verwendet werden, die auf Signale bzw. Signalsequenzen der Auswerteeinheit (PL) reagieren und bei Ausbleiben der Signale und/oder Nichteinhaltung der vorgegebenen Signalsequenz eine Auslösung von im Kraftfahrzeug angeordneten Fahrzeuginsassenrückhalteeinrichtungen nicht freigeben oder ein Rücksetzen der Auswerteeinheit (PL) erzwingen.
  2. Unfallerkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse (x) des Kraftfahrzeugs die Winkelhalbierende des zwischen den beiden Sensorachsen (u, v) eingeschlossenen Winkels darstellt.
  3. Unfallerkennungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Beschleunigungssensoren (B1, B2) in rechten Winkel zueinander angeordnet sind, wobei die Sensorachse (u) des einen Beschleunigungssensors (B1) gegenüber der Längsachse (x) des Kraftfahrzeugs einen Winkel von 45° bzw. 225°, und die Sensorachse (v) des anderen Beschleunigungssensors (B2) einen Winkel von 135° bzw. 315° einnimmt.
  4. Unfallerkennungsvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet durch mindestens eine zweite, mit den beiden Beschleunigungssensoren (B1, B2) verbundene Signalauswerteeinheit (μC) zur Bestimmung der Unfallschwere.
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