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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzeugung feinster
Partikel mittels einer Strahlmühle
mit einem integrierten dynamischen Windsichter und einer Strahlmühle mit
einem solchen Windsichter sowie einen Windsichter und ein Betriebsverfahren
davon nach den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche.
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Das
zu sichtende oder zu mahlende Gut besteht aus gröberen und feineren Partikeln,
die in einem Luftstrom mitgeführt
werden und den Produktstrom bilden, der in ein Gehäuse eines
Windsichters der Strahlmühle
eingeführt
wird. Der Produktstrom gelangt in radialer Richtung in ein Sichtrad
des Windsichters. In dem Sichtrad werden die gröberen Partikel aus dem Luftstrom
ausgeschieden und der Luftstrom verlässt mit den feinen Partikeln
axial das Sichtrad durch ein Abströmrohr. Der Luftstrom mit den
auszufilternden oder herzustellenden feinen Partikeln kann dann
einem Filter zugeführt
werden, in dem ein Fluid, wie beispielsweise Luft, und feine Partikel
voneinander getrennt werden.
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Aus
der
DE 198 24 062
A1 ist eine solche Strahlmühle bekannt, in deren Mahlkammer
ferner zumindest ein energiereicher Mahl strahl aus Heißdampf mit
hoher Strömungsenergie
eingeführt
wird, wobei die Mahlkammer außer
der Einlasseinrichtung für
den zumindest einen Mahlstrahl einen Einlass für das Mahlgut und einen Auslass
für das
Produkt aufweist, und wobei im Bereich des Zusammentreffens von
Mahlgut und zumindest einem Mahlstrahl aus Heißdampf und Mahlgut zumindest
etwa die gleiche Temperatur haben.
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Weiterhin
ist ein entsprechender Windsichter insbesondere für eine Strahlmühle z.B.
aus der
EP 0 472 930
B1 bekannt. Dieser Windsichter und dessen Betriebsverfahren
sind grundsätzlich äußerst zufrieden
stellend.
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Die
vorliegende Erfindung hat daher das Ziel, ein Verfahren zur Erzeugung
feinster Partikel mittels einer Strahlmühle und eine Strahlmühle mit
einem darin integrierten Windsichter weiter zu optimieren.
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Dieses
Ziel wird mit einem Verfahren zur Erzeugung feinster Partikel nach
dem Anspruch 1 und einer Strahlmühle
nach dem Anspruch 9 erreicht.
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Demnach
ist ein gattungsgemäßes Verfahren
zur Erzeugung feinster Partikel mittels einer Strahlmühle mit
einem integrierten dynamischen Windsichter, der ein Sichtrad und
eine Sichtradwelle sowie ein Sichtergehäuse enthält, wobei zwischen dem Sichtrad
und dem Sichtergehäuse
ein Sichterspalt und zwischen der Sichtradwelle und dem Sichtergehäuse eine
Wellendurchführung
gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spaltspülung von
Sichterspalt und/oder Wellendurchführung mit komprimierten Gasen
niedrigen Energieinhaltes erfolgt, und dass Mahlstrahleinlässe, wie
insbesondere Mahldüsen
oder darin enthaltene Mahldüsen,
vorhanden sind, die mit energiereichem Heißdampf beschickt werden.
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Vorzugsweise
kann dabei weiter vorgesehen sein, dass das Spülgas mit einem Druck von nicht
mehr als zumindest annähernd 0,4
bar, vorzugsweise nicht mehr als wenigstens ungefähr 0,3 bar
und insbesondere nicht mehr als ca. 0,2 bar über dem Mühleninnendruck eingesetzt wird.
Dabei kann der Mühleninnendruck
zumindest ungefähr
im Bereich von 0,1 bar bis 0,5 bar liegen.
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Ferner
ist es bevorzugt, wenn das Spülgas
mit einer Temperatur von ca. 80 °C
bis etwa 120 °C,
insbesondere annähernd
100 °C eingesetzt
wird, und/oder wenn als Spülgas
niederenergetische Druckluft insbesondere mit etwa 0,3 bar bis ca.
0,4 bar verwendet wird.
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Bevorzugt
weist der Heißdampf
einen Druck von wenigstens annähernd
12 bar, vorzugsweise zumindest ungefähr 25 bar und weiter bevorzugt
mindestens ca. 40 bar auf, und/oder wird die Temperatur des Heißdampfes
so gewählt,
dass dieser am Ende des Prozesses trocken vorliegt.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Strahlmühle mit
einem integrierten dynamischen Windsichter zur Erzeugung feinster
Partikel, welcher Windsichter ein Sichtrad und eine Sichtradwelle
sowie ein Sichtergehäuse
enthält,
wobei zwischen dem Sichtrad und dem Sichtergehäuse ein Sichterspalt und zwischen
der Sichtradwelle und dem Sichtergehäuse eine Wellendurchführung gebildet
ist, sind ferner Spüleinrichtungen
vorgesehen, mittels denen eine Spaltspülung von Sichterspalt und/oder
Wellendurchführung
mit komprimierten Gasen niedrigen Energieinhaltes erfolgt, und ist
weiter vorgesehen, dass Mahlstrahleinlässe, wie insbesondere Mahldüsen oder
darin enthaltene Mahldüsen,
vorhanden sind, die mit energiereichem Heißdampf beschickt werden.
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Insbesondere
kann dabei weiter vorgesehen sein, dass die Spüleinrichtungen ausgelegt sind,
um das Spülgas
mit einem Druck von nicht mehr als zumindest annähernd 0,4 bar, vorzugsweise
nicht mehr als wenigstens ungefähr
0,3 bar und insbesondere nicht mehr als ca. 0,2 bar über dem
Mühleninnendruck
einzusetzen. Dabei ist es noch weiter bevorzugt, wenn der Mühleninnen druck
zumindest ungefähr
im Bereich von 0,1 bar bis 0,5 bar liegt.
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Andere
Weiterbildungen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Spülgas mit
einer Temperatur von ca. 80 °C
bis etwa 120 °C,
insbesondere annähernd
100 °C eingesetzt
wird, und/oder dass als Spülgas
niederenergetische Druckluft insbesondere mit etwa 0,3 bar bis ca.
0,4 bar verwendet wird.
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Noch
eine weitere vorzugsweise Ausgestaltung der Strahlmühle besteht
darin, dass der Heißdampf einen
Druck von wenigstens annähernd
12 bar, vorzugsweise zumindest ungefähr 25 bar und weiter bevorzugt mindestens
ca. 40 bar aufweist, und/oder dass die Temperatur des Heißdampfes
so gewählt
wird, dass dieser am Ende des Prozesses trocken vorliegt, und/oder
dass eine Quelle, wie etwa ein Tank für den Heißdampf als Betriebsmittel enthalten
oder zugeordnet ist.
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Die
Strahlmühle
kann ferner dadurch weitergebildet sein, dass sie eine Fließbettstrahlmühle oder
eine Dichtbettstrahlmühle
ist.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, dass Mahldüsen vorgesehen
sind, die an eine Dampfzufuhrleitung, wie beispielsweise Leitungseinrichtungen,
angeschlossen sind, die mit Dehnungsbögen ausgestattet ist. Dabei
kann weiter mit Vorzug vorgesehen sein, dass die Dampfzufuhrleitung
an eine Wasserdampfquelle angeschlossen ist.
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Ferner
kann bei der Strahlmühle
vorgesehen sein, dass ihre Oberfläche einen möglichst kleinen Wert aufweist.
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Noch
eine andere vorzugsweise Weiterbildung besteht darin, dass der Sichtrotor
oder das Sichtrad eine mit abnehmendem Radius zunehmende lichte
Höhe aufweist.
Dabei ist es weiter bevorzugt, wenn die durchströmte Fläche des Sichtrotors oder -rades
zumindest annähernd
konstant ist.
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Mit
Vorzug kann ferner vorgesehen sein, dass der Sichtrotor oder das
Sichtrad ein auswechselbares, mitrotierendes Tauchrohr aufweist,
und/oder dass eine Feingutaustrittskammer vorgesehen ist, die in
Strömungsrichtung
eine Querschnittserweiterung aufweist.
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Es
ist ferner bevorzugt, wenn die Strömungswege zumindest weitgehend
vorsprungsfrei sind, und/oder wenn die Komponenten der Strahlmühle zur
Vermeidung von Massenanhäufungen
ausgelegt sind. Bei anderen vorzugsweisen Ausgestaltungen sind die
Komponenten der Strahlmühle
zur Vermeidung von Kondensation ausgelegt und/oder sind Einrichtungen
zur Kondensationsvermeidung enthalten.
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Weiterhin
kann die erfindungsgemäße Strahlmühle mit
Vorteil insbesondere einen Windsichter enthalten, der einzelne Merkmale
oder Merkmalskombinationen des Windsichters gemäß der
EP 0 472 930 B1 enthält. Durch
diese Bezugnahme ist zur Vermeidung bloßer identischer Übernahme
der gesamte Offenbarungsgehalt der
EP 0 472 930 B1 vollumfänglich hierin aufgenommen.
Insbesondere kann der Windsichter Mittel zum Abbau der Umfangskomponenten
der Strömung
gemäß der
EP 0 472 930 B1 enthalten.
Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass ein dem Sichtrad des
Windsichters zugeordneter Austrittsstutzen, der als Tauchrohr ausgebildet
ist, in Strömungsrichtung
eine vorzugsweise zur Vermeidung von Wirbelbildungen gerundet gestaltete
Querschnittserweiterung aufweist.
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Durch
die Erfindung wird des weiteren ein dynamischer Windsichter mit
einem Sichterrad oder Sichtrad, einer Sichtradwelle sowie einem
Sichtergehäuse
geschaffen, wobei zwischen dem Sichtrad und dem Sichtergehäuse ein
Sichterspalt und zwischen der Sichtradwelle und dem Sichtergehäuse eine
Wellendurchführung
gebildet ist, und wobei ferner Spüleinrichtungen vorgesehen sind,
mittels denen eine Spaltspülung
von Sichterspalt und/oder Wellendurchführung mit komprimierten Gasen
niedrigen Energieinhaltes erfolgt, und Mahlstrahleinlässe, wie
insbesondere Mahldüsen
oder darin enthaltene Mahldüsen,
vorhanden sind, die mit energiereichem Heißdampf beschickt werden.
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Dieser
dynamische Windsichter kann dadurch weitergebildet sein, dass die
Spüleinrichtungen
ausgelegt sind, um das Spülgas
mit einem Druck von nicht mehr als zumindest annähernd 0,4 bar, vorzugsweise nicht
mehr als wenigstens ungefähr
0,3 bar und insbesondere nicht mehr als ca. 0,2 bar über dem
Mühleninnendruck
einzusetzen. Alternativ oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass der Mühleninnendruck
zumindest ungefähr
im Bereich von 0,1 bar bis 0,5 bar liegt.
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Es
ist ferner bevorzugt, wenn das Spülgas mit einer Temperatur von
ca. 80 °C
bis etwa 120 °C,
insbesondere annähernd
100 °C eingesetzt
wird, und/oder wenn als Spülgas
niederenergetische Druckluft insbesondere mit etwa 0,3 bar bis ca.
0,4 bar verwendet wird.
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Eine
andere vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, dass Mahldüsen vorhanden
sind, die mit energiereichem Heißdampf beschickt werden. Dabei
kann mit Vorzug ferner vorgesehen sein, dass der Heißdampf einen
Druck von wenigstens annähernd
12 bar, vorzugsweise zumindest ungefähr 25 bar und weiter bevorzugt
mindestens ca. 40 bar aufweist, und/oder dass die Temperatur des
Heißdampfes
so gewählt
wird, dass dieser am Ende des Prozesses trocken vorliegt.
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Weiterhin
ist es bevorzugt, dass eine Quelle, wie z.B. ein Tank, für den Heißdampf als
Betriebsmittel enthalten oder zugeordnet ist.
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Noch
eine weitere vorzugsweise Ausgestaltung besteht darin, dass ein
Sichtrotor oder Sichtrad enthalten ist, das eine mit abnehmendem
Radius zunehmende lichte Höhe
aufweist. Dabei kann insbesondere die durchströmte Fläche des Sichtrotors oder -rades
zumindest annähernd
konstant sein.
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Mit
Vorzug kann ferner vorgesehen sein, dass ein Sichtrotor oder Sichtrad
enthalten ist, das ein auswechselbares, mitrotierendes Tauchrohr
aufweist, und/oder dass eine Feingutaustrittskammer vorgesehen ist, die
in Strömungsrichtung
eine Querschnittserweiterung aufweist. Alternativ oder zusätzlich kann
vorgesehen sein, dass die Strömungswege
zumindest weitgehend vorsprungsfrei sind.
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Bei
einem Betriebsverfahren für
einen Windsichter mit einem Sichtrotor oder -rad, einer Sichtradwelle sowie
einem Sichtergehäuse,
wobei zwischen dem Sichtrad und dem Sichtergehäuse ein Sichterspalt und zwischen
der Sichtradwelle und dem Sichtergehäuse eine Wellendurchführung gebildet
ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass eine Spaltspülung
von Sichterspalt und/oder Wellendurchführung mit komprimierten Gasen niedrigen
Energieinhaltes erfolgt, und dass Mahlstrahleinlässe, wie insbesondere Mahldüsen oder
darin enthaltene Mahldüsen,
vorhanden sind, die mit energiereichem Heißdampf beschickt werden.
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Dies
kann dadurch weitergebildet sein, dass das Spülgas mit einem Druck von nicht
mehr als zumindest annähernd
0,4 bar, vorzugsweise nicht mehr als wenigstens ungefähr 0,3 bar
und insbesondere nicht mehr als ca. 0,2 bar über dem Mühleninnendruck eingesetzt wird.
Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Mühleninnendruck zumindest ungefähr im Bereich
von 0,1 bar bis 0,5 bar liegt.
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Eine
andere bevorzugte Variante besteht darin, dass das Spülgas mit
einer Temperatur von ca. 80 °C bis
etwa 120 °C,
insbesondere annähernd
100 °C eingesetzt
wird. Alternativ oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass als Spülgas niederenergetische Druckluft
insbesondere mit etwa 0,3 bar bis ca. 0,4 bar verwendet wird.
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Noch
weiter kann der Heißdampf
einen Druck von wenigstens annähernd
12 bar, vorzugsweise zumindest ungefähr 25 bar und weiter bevorzugt
mindestens ca. 40 bar aufweisen, und/oder kann die Temperatur des
Heißdampfes
so gewählt
werden, dass dieser am Ende des Prozesses trocken vorliegt.
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Generell
und in speziellen Ausgestaltungen wird das Verfahren in einem Mahlsystem
(Mahlapparatur), bevorzugt in einem Mahlsystem umfassend eine Strahlmühle, besonders
bevorzugt umfassend eine Gegenstrahlmühle, ausgeführt. Dazu wird ein zu zerkleinerndes
Aufgabegut in expandierenden Gasstrahlen hoher Geschwindigkeit beschleunigt
und durch Partikel-Partikel-Stöße zerkleinert.
Als Strahlmühlen
werden ganz besonders bevorzugt Fließbettgegenstrahlmühlen oder
Dichtbettstrahmühlen
oder Spiralstrahlmühlen
verwendet. Im Falle der ganz besonders bevorzugten Fließbettgegenstrahlmühle befinden
sich im unteren Drittel der Mahlkammer zwei oder mehr Mahlstrahleinlässe, bevorzugt
in Form von Mahldüsen,
welche sich bevorzugt in einer horizontalen Ebene befinden. Die
Mahlstrahleinlässe
sind besonders bevorzugt so am Umfang des bevorzugt runden Mühlenbehälters angeordnet,
dass sich die Mahlstrahlen alle an einem Punkt im Inneren des Mahlbehälters treffen.
Insbesondere bevorzugt sind die Mahlstrahleinlässe gleichmäßig über den Umfang des Mahlbehälters verteilt.
Im Falle von drei Mahlstrahleinlässe
würde der
Abstand somit jeweils 120° betragen.
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In
einer speziellen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst das Mahlsystem (Mahlapparatur) einen Sichter, bevorzugt
einen dynamischen Sichter, besonders bevorzugt einen dynamischer
Schaufelradsichter oder einen Sichter gemäß den 2 und 3.
Dieser dynamische Windsichter enthält ein Sichtrad und eine Sichtradwelle
sowie ein Sichtergehäuse,
wobei zwischen dem Sichtrad und dem Sichtergehäuse ein Sichterspalt und zwischen
der Sichtradwelle und dem Sichtergehäuse eine Wellendurchführung gebildet
ist, und ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Spaltspülung von
Sichterspalt und/oder Wellendurchführung mit komprimierten Gasen
niedriger Energie erfolgt.
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Durch
die Verwendung eines Sichters in Kombination mit der unter den erfindungsgemäßen Bedingungen
betriebenen Strahlmühle
erfolgt eine Begrenzung des Oberkorns, wobei die gemeinsam mit den
entspannten Gasstrahlen aufsteigenden Produktpartikel aus dem Zentrum
des Mahlbehälters
durch den Sichter geleitet werden und anschließend das Produkt, das eine
ausreichende Feinheit aufweist, aus dem Sichter und aus der Mühle ausgeführt wird.
Zu grobe Partikel gelangen zurück
in die Mahlzone und werden einer weiteren Zerkleinerung unterworfen.
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Im
Mahlsystem kann ein Sichter als separate Einheit der Mühle nachgeschaltet
werden, bevorzugt wird jedoch ein integrierter Sichter verwendet.
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Ein
weiteres mögliches
Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass dem eigentlichen Mahlschritt eine Aufheizphase
vorangeschaltet ist, in der sichergestellt wird, dass der Mahlraum,
besonders bevorzugt alle wesentlichen Bauteile der Mühle und/oder
des Mahlsystems, an denen Wasser und/oder Wasserdampf kondensieren
könnte,
derart aufgeheizt wird/werden, dass dessen/deren Temperatur oberhalb des
Taupunktes des Dampfes liegt. Das Aufheizen kann im Prinzip durch
jede Heizmethode erfolgen. Bevorzugt erfolgt die Aufheizung jedoch
dadurch, dass heißes
Gas durch die Mühle
und/oder das ganze Mahlsystem geleitet wird, so dass die Temperatur
des Gases am Mühlenausgang
höher ist
als der Taupunkt des Dampfes. Dabei wird besonders bevorzugt darauf
geachtet, dass das heiße
Gas bevorzugt alle wesentliches Bauteile der Mühle und/oder des ganzen Mahlsystems,
die mit dem Wasserdampf in Verbindung kommen, hinreichend aufheizt.
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Als
Heizgas kann prinzipiell jedes beliebige Gas und/oder Gasgemische
verwendet werden, bevorzugt werden jedoch heiße Luft und/oder Verbrennungsgase
und/oder Inertgase verwendet. Die Temperatur des heißen Gases
liegt vorzugsweise über
dem Taupunkt des Wasserdampfes. Das heiße Gas kann prinzipiell beliebig
in den Mahlraum eingeführt
werden. Vorzugsweise befinden sich dafür im Mahlraum Einlässe bzw.
Düsen. Bei
diesen Einlässen
bzw. Düsen
kann es sich um dieselben Einlässe
bzw. Düsen
handeln, durch die während der
Mahlphase auch die Mahlstrahlen geleitet werden (Mahldüsen). Es
ist aber auch möglich,
dass im Mahlraum separate Einlässe
bzw. Düsen
(Heizdüsen)
vorhanden sind, durch die das heiße Gas und/oder Gasgemisch
eingeleitet werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird das Heizgas bzw. Heizgasgemisch durch zumindest zwei, bevorzugt
drei oder mehr in einer Ebene angeordnete Einlässe bzw. Düsen eingeführt, welche so am Umfang des
bevorzugt runden Mühlenbehälters angeordnet,
dass sich die Strahlen alle an einem Punkt im Inneren des Mahlbehälters treffen.
Insbesondere bevorzugt sind die Einlässe bzw. Düsen gleichmäßig über den Umfang des Mahlbehälters verteilt.
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Während der
Vermahlung wird durch die Mahlstrahleinlässe, bevorzugt in Form von
Mahldüsen,
als Betriebsmittel ein Gas und/oder ein Dampf, bevorzugt Wasserdampf
und/oder ein Gas/Wasserdampf Gemisch entspannt. Dieses Betriebsmittel
weist in der Regel eine wesentlich höhere Schallgeschwindigkeit
als Luft (343 m/s), bevorzugt zumindest 450 m/s, auf. Vorteilhaft
umfasst das Betriebsmittel Wasserdampf und/oder Wasserstoffgas und/oder
Argon und/oder Helium. Besonders bevorzugt handelt es sich um überhitzten
Wasserdampf. Um eine sehr feine Vermahlung zu erreichen, hat es
sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass das Betriebsmittel
mit einem Druck von 15 bis 250 bar, besonders bevorzugt von 20 bis
150 bar, ganz besonders bevorzugt 30 bis 70 bar und insbesondere
bevorzugt 40 bis 65 bar in die Mühle
entspannt wird. Ebenfalls besonders bevorzugt weist das Betriebsmittel
eine Temperatur von 200 bis 800 °C,
besonders bevorzugt 250 bis 600 °C
und insbesondere 300 bis 400 °C
auf.
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Weitere
bevorzugte und/oder vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Ansprüchen
und deren Kombinationen sowie den gesamten vorliegenden Anmeldungsunterlagen.
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Die
Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen
nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen lediglich exemplarisch
näher erläutert, in
denen
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1 diagrammartig
ein Ausführungsbeispiel
einer Strahlmühle
in einer teilweise geschnittenen Schemazeichnung zeigt,
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2 ein
Ausführungsbeispiel
eines Windsichters einer Strahlmühle
in vertikaler Anordnung und als schematischer Mittellängsschnitt
zeigt, wobei dem Sichtrad das Auslassrohr für das Gemisch aus Sichtluft
und Feststoffpartikeln zugeordnet ist, und
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3 in
schematischer Darstellung und als Vertikalschnitt ein Sichtrad eines
Windsichters zeigt.
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Anhand
der nachfolgend beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungs-
und Anwendungsbeispiele wird die Erfindung lediglich exemplarisch
näher erläutert, d.h.
sie ist nicht auf diese Ausführungs-
und Anwendungsbeispiele oder auf die jeweiligen Merkmalskombinationen
innerhalb einzelner Ausführungs-
und Anwendungsbeispiele beschränkt.
Verfahrens- und Vorrichtungsmerkmale ergeben sich jeweils analog
auch aus Vorrichtungs- bzw. Verfahrensbeschreibungen.
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Einzelne
Merkmale, die im Zusammenhang mit konkreten Ausführungsbeispielen angeben und/oder dargestellt
sind, sind nicht auf diese Ausführungsbeispiele
oder die Kombination mit den übrigen
Merkmalen dieser Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern können
im Rahmen des technisch Möglichen,
mit jeglichen anderen Varianten, auch wenn sie in den vorliegenden
Unterlagen nicht gesondert behandelt sind, kombiniert werden.
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Gleiche
Bezugszeichen in den einzelnen Figuren und Abbildungen der Zeichnungen
bezeichnen gleiche oder ähnliche
oder gleich oder ähnlich
wirkende Komponenten. Anhand der Darstellungen in der Zeichnung
werden auch solche Merkmale deutlich, die nicht mit Bezugszeichen
versehen sind, unabhängig
davon, ob solche Merkmale nachfolgend beschrieben sind oder nicht.
Andererseits sind auch Merkmale, die in der vorliegenden Beschreibung
enthalten, aber nicht in der Zeichnung sichtbar oder dargestellt
sind, ohne weiteres für
einen Fachmann verständlich.
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In
der 1 ist ein Ausführungsbeispiel
einer Strahlmühle 1 mit
einem zylindrischen Gehäuse 2,
das eine Mahlkammer 3 umschließt, einer Mahlgutaufgabe 4 etwa
in der halben Höhe
der Mahlkammer 3, zumindest einem Mahlstrahleinlass 5 im
unteren Bereich der Mahlkammer 3 und einem Produktauslass 6 im
oberen Bereich der Mahlkammer 3 gezeigt. Dort ist ein Windsichter 7 mit
einem drehbaren Sichtrad 8 angeordnet, mit dem das Mahlgut
(nicht gezeigt) klassiert wird, um nur Mahlgut unterhalb einer bestimmten
Korngröße durch den
Produktauslass 6 aus der Mahlkammer 3 abzuführen und
Mahlgut mit einer Korngröße über dem
ausgewählten
Wert einem weiteren Mahlvorgang zuzuführen.
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Das
Sichtrad
8 kann ein bei Windsichtern übliches Sichtrad sein, dessen
Schaufeln (siehe später
z.B. im Zusammenhang mit der
3) radial
verlaufende Schaufelkanäle
begrenzen, an deren äußeren Enden
die Sichtluft eintritt und Partikel kleinerer Korngröße oder
Masse zum zentralen Auslass und zum Produktauslass
6 mitschleppt,
während
größere Partikel
oder Partikel größerer Masse
unter dem Einfluss der Fliehkraft abgewiesen werden. Insbesondere
sind der Windsichter
7 und/oder zumindest dessen Sichtrad
8 mit
wenigstens einem Gestaltungsmerkmal gemäß der
EP 0 472 930 B1 ausgestattet.
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Es
kann nur ein Mahlstrahleinlass 5 z.B. bestehend aus einer
einzigen, radial gerichteten Einlassöffnung oder Einlassdüse 9 vorgesehen
sein, um einen einzigen Mahlstrahl 10 auf die Mahlgutpartikel,
die von der Mahlgutaufgabe 4 aus in den Bereich des Mahlstrahles 10 gelangen,
mit hoher Energie auftreffen und die Mahlgutpartikel in kleinere
Teilpartikel zerlegen zu lassen, die vom Sichtrad 8 angesaugt
und, soweit sie eine ent sprechend geringe Größe bzw. Masse haben, durch
den Produktauslass 6 nach außen gefördert werden. Eine bessere
Wirkung wird jedoch mit paarweise diametral einander gegenüberliegenden
Mahlstrahleinlässen 5 erzielt,
die zwei aufeinander prallende Mahlstrahlen 10 bilden,
die die Partikelzerlegung intensiver bewirken als dies mit nur einem
Mahlstrahl 10 möglich
ist, insbesondere wenn mehrere Mahlstrahlpaare erzeugt werden.
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Bevorzugt
werden zwei oder mehr Mahlstrahleinlässe, vorzugsweise Mahldüsen, insbesondere
3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 oder 12 Mahlstrahleinlässe verwendet,
die im unteren Drittel des insbesondere zylinderförmigen Gehäuses der
Mahlkammer angebracht sind. Diese Mahlstrahleinlässe sind idealerweise in einer
Ebene und gleichmäßig über den
Umfang des Mahlbehälters
verteilt angeordnet, so dass sich die Mahlstrahlen alle an einem
Punkt im Inneren des Mahlbehälters
treffen. Weiterhin bevorzugt sind die Einlässe bzw. Düsen gleichmäßig über den Umfang des Mahlbehälters verteilt.
Bei drei Mahlstrahlen wäre
das ein Winkel von 120° zwischen
den jeweiligen Einlässen
bzw. Düsen.
Allgemein kann man sagen, dass je größer der Mahlraum ist, umso
mehr Einlässe
bzw. Mahldüsen
verwendet werden.
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Der
Mahlraum kann in einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zusätzlich
zu den Mahlstrahleinlässen
Heizöffnungen 5a,
bevorzugt in Form von Heizdüsen,
enthalten, durch die heißes
Gas in der Aufheizphase in die Mühle
geleitet werden kann. Diese Düsen
bzw. Öffnungen
können – wie zuvor
bereits geschildert – in
der selben Ebene angeordnent sein wie die Mahlöffnungen oder -düsen 5.
Es können
eine, bevorzugt aber auch mehrere, besonders bevorzugt 2, 3, 4,
5, 6, 7 oder 8 Heizöffnungen
bzw. -düsen 5a enthalten
sein.
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In
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform enthält die Mühle zwei
Heizdüsen
bzw. -öffnungen
und drei Mahldüsen
bzw. -öffnungen.
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Ferner
kann beispielsweise die Verarbeitungstemperatur beeinflusst werden
durch Einsatz einer internen Heizquelle 11 zwischen Mahlgutaufgabe 4 und
dem Bereich der Mahlstrahlen 10 oder einer entsprechenden
Heizquelle 12 im Bereich außerhalb der Mahlgutaufgabe 4 oder
durch Verarbeitung von Partikeln eines ohnehin schon warmen Mahlgutes,
das unter Vermeidung von Wärmeverlusten
in die Mahlgutaufgabe 4 gelangt, wozu ein Zu führungsrohr 13 von
einem temperaturisolierenden Mantel 14 umgeben ist. Die
Heizquelle 11 oder 12 kann, wenn sie eingesetzt
wird, dem Grunde nach beliebig sein und daher zweckgerichtet einsatzfähig und
gemäß der Verfügbarkeit
am Markt ausgewählt
werden, so dass weitere Erläuterungen
dazu nicht erforderlich sind.
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Für die Temperatur
ist insbesondere die Temperatur des Mahlstrahls oder der Mahlstrahlen 10 relevant und
die Temperatur des Mahlgutes sollte dieser Mahlstrahltemperatur
zumindest annähernd
entsprechen.
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Zur
Bildung der durch Mahlstrahleinlässe 5 in
die Mahlkammer 3 eingebrachten Mahlstrahlen 10 wird dazu
beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
Heißdampf
verwendet. Dabei ist davon auszugehen, dass der Wärmeinhalt
des Wasserdampfes nach der Einlassdüse 9 des jeweiligen
Mahlstrahleinlasses 5 nicht wesentlich geringer ist als
vor dieser Einlassdüse 9.
Weil die für
die Prallzerkleinerung notwendige Energie primär als Strömungsenergie zur Verfügung stehen
soll, wird demgegenüber
der Druckabfall zwischen dem Einlass 15 der Einlassdüse 9 und
deren Auslass 16 erheblich sein (die Druckenergie wird
weitestgehend in Strömungsenergie
umgesetzt sein) und auch der Temperaturabfall wird nicht unerheblich
sein. Insbesondere dieser Temperaturabfall soll durch die Erwärmung des
Mahlgutes so weit kompensiert sein, dass Mahlgut und Mahlstrahl 10 im
Bereich des Zentrums 17 der Mahlkammer 3 bei zumindest
zwei aufeinander treffenden Mahlstrahlen 10 oder einem
Vielfachen von zwei Mahlstrahlen 10 die gleiche Temperatur
haben.
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Zur
Gestaltung und Durchführung
der Aufbereitung des Mahlstrahles
10 aus Heißdampf insbesondere in
Form eines geschlossenen Systems wird auf die
DE 198 24 062 A1 verwiesen,
deren vollständiger
Offenbarungsgehalt diesbezüglich
zur Vermeidung bloßer
identischer Übernahme
durch die vorliegende Bezugnahme vollumfänglich hierin aufgenommen ist.
Durch ein geschlossenes System ist beispielsweise eine Mahlung von
heißer
Schlacke als Mahlgut mit optimalem Wirkungsgrad möglich.
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Bei
der Darstellung des vorliegenden Ausführungsbeispiels der Strahlmühle 1 ist
stellvertretend für jegliche
Zufuhr eines Betriebsmittels oder Betriebsmediums B eine Reservoir-
oder Erzeugungseinrichtung 18, wie beispielsweise ein Tank 18a dargestellt,
woraus das Betriebsmittel oder Betriebsmedium B über Leitungseinrichtungen 19 zu
dem Mahlstrahleinlass 5 oder den Mahlstrahleinlässen 5 zur
Bildung des Mahlstrahles 10 bzw. der Mahlstrahlen 10 geleitet
wird.
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Bei
der Verwendung von heißem
Wasserdampf als Betriebsmittel B ist es vorteilhaft, mit Dehnungsbögen (nicht
gezeigt) ausgestattete Leitungseinrichtungen 19, die dann
auch als Dampfzufuhrleitung zu bezeichnen sind, zu den Einlass-
oder Mahldüsen 9 vorzusehen,
also vorzugsweise dann, wenn die Dampfzufuhrleitung an eine Wasserdampfquelle
als Reservoir- oder Erzeugungseinrichtung 18 angeschlossen
ist.
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Ein
weiterer vorteilhafter Aspekt beim Einsatz von Wasserdampf als Betriebsmittel
B besteht darin, die Strahlmühle 1 mit
einer möglichst
kleinen Oberfläche
zu versehen, oder mit anderen Worten, die Strahlmühle 1 hinsichtlich
einer möglichst
kleinen Oberfläche
zu optimieren. Gerade im Zusammenhang mit dem Wasserdampf als Betriebsmittel
B ist es besonders vorteilhaft, Wärmeaustausch oder Wärmeverlust
und damit Energieverlust im System zu vermeiden. Diesem Zweck dient
auch die weitere alternative oder zusätzlich Ausgestaltungsmaßnahme,
nämlich
die Komponenten der Strahlmühle 1 zur
Vermeidung von Massenanhäufungen auszulegen
oder dahingehend zu optimieren. Dies kann beispielsweise durch Verwendung
von möglichst
dünnen
Flanschen in den und zum Anschluss der Leitungseinrichtungen 19 realisiert
werden.
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Energieverlust
und auch andere strömungsrelevante
Beeinträchtigungen
können
ferner dadurch eingedämmt
oder vermieden werden, wenn die Komponenten der Strahlmühle 1 zur
Vermeidung von Kondensation ausgelegt oder optimiert sind. Es können zu
diesem Zweck sogar spezielle Einrichtungen (nicht gezeigt) zur Kondensationsvermeidung
enthalten sein. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn die Strömungswege
zumindest weitgehend vorsprungsfrei oder dahingehend optimiert sind.
In anderen Worten wird mit diesen Ausgestaltungsvarianten einzeln
oder in beliebigen Kombinationen das Prinzip umgesetzt, möglichst
viel oder alles zu vermeiden, was kalt werden kann und wo sich somit
Kondensation einstellen kann.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft und daher bevorzugt, wenn der Sichtrotor eine
mit abnehmendem Radius, also zu seiner Achse hin zunehmende lichte
Höhe aufweist,
wobei insbesondere die durchströmte
Fläche
des Sichtrotors zumindest annähernd
konstant ist. Zusätzlich
oder alternativ kann eine Feingutaustrittskammer vorgesehen sein,
die in Strömungsrichtung
eine Querschnittserweiterung aufweist.
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Eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung besteht bei der Strahlmühle 1 darin,
dass der Sichtrotor 8 ein auswechselbares, mitrotierendes
Tauchrohr 20 aufweist.
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Lediglich
zur Erläuterung
und zur Vertiefung des Gesamtverständnisses wird nachfolgend noch
auf die zu erzeugenden Partikel aus dem vorzugsweise zu bearbeiteten
Material eingegangen. Beispielsweise handelt es sich dabei um amorphes
SiO2 oder anderer amorpher chemischer Produkte,
die mit der Strahlmühle
zerkleinert werden. Weitere Materialien sind Kieselsäuren, Kieselgele
oder Silikate.
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Allgemein
betreffen das erfindungsgemäße Verfahren
und die dazu erfindungsgemäß zu verwendenden
und gestalteten Vorrichtungen pulverförmige amorphe oder kristalline
Feststoffe mit einer sehr kleinen mittleren Partikelgröße sowie
einer engen Partikelgrößenverteilung,
ein Verfahren zu deren Herstellung, sowie deren Verwendung.
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Feinteilige,
amorphe Kieselsäure
und Silikate werden seit Jahrzehnten industriell hergestellt. Es
ist bekannt, dass der erreichbare Partikeldurchmesser proportional
der Wurzel des Kehrwertes der Stoßgeschwindigkeit der Partikel
ist. Die Stoßgeschwindigkeit
wiederum wird durch die Strahlgeschwindigkeit der expandierenden
Gasstrahlen des jeweiligen Mahlmediums aus den verwendeten Düsen vorgegeben.
Aus diesem Grund kann zur Generierung sehr kleiner Partikelgrößen bevorzugt überhitzter
Dampf eingesetzt werden, da das Beschleunigungsvermögen von
Dampf ca. 50 % größer ist
als das von Luft. Die Verwendung von Wasserdampf hat aber den Nachteil,
dass es insbesondere wahrend des Anfahrens der Mühle zu Kondensationen im gesamten
Mahlsystem kommen kann, was in der Regel die Bildung von Agglomerate
und Krusten während des
Mahlvorgangs zur Folge hat.
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Die
bei Einsatz konventioneller Strahlmühlen bei der Vermahlung amorpher
Kieselsäure,
Silikate oder Silicagelen erzielten mittleren Partikeldurchmesser
d50 lagen daher bisher deutlich oberhalb
1 μm.
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Ferner
weisen die Partikel nach der Behandlung mit bisherigen Verfahren
und Vorrichtungen nach dem Stand der Technik eine breite Partikelgrößenverteilung
mit Partikeldurchmessern beispielsweise von 0,1 bis 5,5 μm und einem
Anteil an Partikeln > 2 μm von 15
bis 20 % auf. Ein hoher Anteil an großen Teilchen, d. h. > 2 μm, ist für Anwendungen in Beschichtungssystemen
nachteilig, da dadurch keine dünnen
Schichten mit glatter Oberfläche
hergestellt werden können.
Dagegen ist mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und den entsprechenden
Vorrichtungen möglich,
Feststoffe bis auf eine mittlere Partikelgröße d50 von kleiner
als 1,5 μm zu
vermahlen und zudem eine sehr enge Partikelverteilung zu erreichen.
Insbesondere werden somit amorphe oder kristalline Feststoffe mit
einer mittleren Partikelgröße d50 < 1,5 μm und/oder
einem d90-Wert < 2 μm und/oder
einem d99-Wert < 2 μm.
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Bei
amorphen Feststoffen kann es sich um Gele aber auch um solche mit
andersartiger Struktur wie z. B. Partikel aus Agglomeraten und/oder
Aggregaten handeln. Bevorzugt handelt es sich um Feststoffe enthaltend
oder bestehend aus zumindest einem) Metall und/oder zumindest ein(e)m
Metalloxid, insbesondere um amorphe Oxide von Metallen der 3. und
4. Hauptgruppe des Periodensystems der Elemente. Dies gilt sowohl
für die
Gele als auch für
die sonstigen amorphen Feststoffe, insbesondere solche enthaltend
Partikel aus Agglomeraten und/oder Aggregaten. Besonders bevorzugt
sind gefällte
Kieselsäuren,
pyrogene Kieselsäuren, Silikate
und Silicagele, wobei Silicagele sowohl Hydro- als auch Aero- als
auch Xerogele umfasst. Derartige amorphe Feststoffe allgemein mit
einer mittleren Partikelgröße d50 < 1,5 μm und/oder
einem d90-Wert < 2 μm und/oder
einem d99-Wert < 2 μm
werden z. B. in Oberflächenbeschichtungssystemen
verwendet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
weist gegenüber
den Verfahren des Standes der Technik, insbesondere der Nassvermahlung,
den Vorteil auf, dass es sich um eine Trockenvermahlung handelt,
welche direkt zu pulverförmigen
Produkten mit sehr kleiner mittlerer Partikelgröße führt, die besonders vorteilhaft
auch noch eine hohe Porosität
aufweisen können.
Das Problem der Reagglomeration bei der Trocknung entfällt, da
kein der Vermahlung nachgeschalteter Trocknungsschritt notwendig
ist. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer seiner
bevorzugten Ausführungsformen
ist darin zu sehen, dass die Vermahlung gleichzeitig mit der Trocknung
erfolgen kann, so dass Z. B. ein Filterkuchen direkt weiterverarbeitet
werden kann. Dies erspart einen zusätzlichen Trocknungsschritt
und erhöht
gleichzeitig die Raum-Zeit-Ausbeute. In seinen bevor zugten Ausführungsformen
weist das erfindungsgemäße Verfahren
zudem den Vorteil auf, dass beim Hochfahren des Mahlsystems keine
oder nur sehr geringe Mengen an Kondensat im Mahlsystem, insbesondere
in der Mühle
entstehen. Beim Abkühlen
kann getrocknetes Gas verwendet werden. Dadurch entsteht auch beim
Abkühlen
kein Kondensat im Mahlsystem und die Abkühlphase wird deutlich verkürzt. Die
effektiven Maschinenlaufzeiten können
somit erhöht
werden. Schließlich
wird dadurch, dass kein oder nur sehr wenig Kondensat beim Anfahren
in des Mahlsystems gebildet wird, verhindert, dass ein bereits getrocknetes
Mahlgut wieder nass wird, wodurch die Bildung von Agglomeraten und
Krusten während
des Mahlvorgangs verhindert werden kann.
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Die
mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellten, amorphen pulverförmigen
Feststoffe weisen aufgrund der sehr speziellen und einzigartigen
mittleren Partikelgrößen und
Partikelgrößenverteilungen
besonders gute Eigenschaften beim Einsatz in Oberflächenbeschichtungssystemen
z. B. als Rheologiehilfsmittel, in Papierbeschichtung und in Farben
bzw. Lacken auf. Die solcherart erhaltenen Produkte erlauben es
z. B. aufgrund der sehr kleinen mittleren Partikelgröße und insbesondere
des niedrigen d90-Wertes und d99-Wertes,
sehr dünne
Beschichtungen herzustellen.
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Die
Begriffe Pulver und pulverförmige
Feststoffe werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung synonym verwendet
und bezeichnen jeweils fein zerkleinerte, feste Substanzen aus kleinen
trockenen Partikeln, wobei trockene Partikel dabei bedeutet, dass
es sich um äußerlich
trockene Partikel handelt. Diese Partikel weisen zwar in der Regel
einen Wassergehalt auf, dieses Wasser ist jedoch so fest an die
Partikel bzw. in deren Kapillaren gebunden, dass es bei Raumtemperatur
und Atmosphärendruck
nicht freigegeben wird. Mit anderen Worten, es handelt sich um mit
optischen Methoden wahrnehmbare partikelförmige Stoffe und nicht um Suspensionen
oder Dispersionen. Ferner kann es sich dabei sowohl um oberflächenmodifizierte
als auch um nicht oberflächenmodifizierte
Feststoffe handeln. Die Oberflächenmodifikation
erfolgt bevorzugt mit Kohlenstoff enthaltenden Coatungsmitteln und
kann sowohl vor als auch nach der Vermahlung erfolgen.
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Die
erfindungsgemäßen Feststoffe
können
als Gel oder als Partikel enthaltend Agglomerate und/oder Aggregate
vorliegen. Gel bedeutet, dass die Feststoffe eine aus einem stabilen,
dreidimensionalen, bevorzugt homogenen Netzwerk von Primärpartikeln
aufgebaut sind. Beispiele hierfür
sind z. B. Silicagele.
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Partikel
enthaltend Aggregate und/oder Agglomerate im Sinne der vorliegenden
Erfindung weisen kein dreidimensionales Netzwerk bzw. zumindest
kein über
die ganzen Partikel erstrecktes Netzwerk von Primärpartikeln
auf. Stattdessen weisen sie Aggregate und Agglomerate von Primärpartikeln
auf. Beispiele hierfür
sind Fällungskieselsäuren und
pyrogene Kieselsäuren.
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Eine
Beschreibung des Strukturunterschieds von Silicagelen im Vergleich
zu gefällten
SiO2 findet sich in
Iler R. K., "The chemistry of Silica", 1979, ISBN 0-471-02404-X,
Kapitel 5, Seite 462 sowie dort in
3.25. Der
Inhalt dieser Druckschrift wird hiermit ausdrücklich mit in die Beschreibung
dieser Erfindung einbezogen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Technologie
können
beliebige Partikel, insbesondere amorphe Partikel derart vermahlen
werden, dass pulverförmige
Feststoffe mit einer mittleren Partikelgröße d50 < 1,5 μm und/oder einem
d90-Wert < 2 μm und/oder
einem d99-Wert < 2 μm
erhalten werden. Es ist insbesondere möglich diese Partikelgrößen bzw.
Partikelgrößenverteilungen über eine
Trockenvermahlung zu erreichen.
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Solche
insbesondere amorphen Feststoffe zeichnen sich dadurch aus, dass
sie eine mittlere Partikelgröße (TEM)
d50 < 1,5 μm, bevorzugt
d50 < 1 μm, besonders
bevorzugt d50 von 0,01 bis 1 μm, ganz besonders bevorzugt
d50 von 0,05 bis 0,9 μm, insbesondere bevorzugt d50 von 0,05 bis 0,8 μm, speziell bevorzugt von 0,05 bis
0,5 μm und
ganz speziell bevorzugt von 0,08 bis 0,25 μm, und/oder einem d90-Wert < 2 μm, bevorzugt
d90 < 1,8 μm, besonders
bevorzugt d90 von 0,1 bis 1,5 μm, ganz besonders
bevorzugt d90 von 0,1 bis 1,0 μm und insbesondere
bevorzugt d90 von 0,1 bis 0,5 μm, und/oder
einen d99-Wert < 2 μm,
bevorzugt d99 < 1,8 μm, besonders bevorzugt d99 < 1,5 μm, ganz besonders
bevorzugt d99 von 0,1 bis 1,0 μm und insbesondere
bevorzugt d99 von 0,25 bis 1,0 μm aufweisen.
Alle zuvor genannten Partikelgrößen beziehen
sich auf die Partikelgrößenbestimmung
mittels TEM-Analyse und Bildauswertung.
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Bei
diesen Feststoffen kann es sich um Gele aber auch um andersartige
amorphe oder kristalline Feststoffe handeln. Bevorzugt handelt es
sich um Feststoffe enthaltend oder bestehend aus zumindest ein(em)
Metall und/oder Metalloxid, insbesondere um amorphe Oxide von Metallen
der 3. und 4. Hauptgruppe des Periodensystems der Elemente. Dies
gilt sowohl für
die Gele als auch für
die amorphen oder kristallinen Feststoffe mit andersartiger Struktur.
Besonders bevorzugt sind gefällte
Kieselsäuren,
pyrogene Kieselsäuren,
Silikate und Silicagele, wobei Silicagele sowohl Hydro- als auch
Aero- als auch Xerogele umfasst.
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Bei
ersten speziellen Ausführungsformen
der betroffenen Feststoffe handelt es sich um partikelförmige Feststoffe
enthaltend Aggregate und/oder Agglomerate, dabei insbesondere um
gefällte
Kieselsäuren und/oder
pyrogene Kieselsäure
und/oder Silikate und/oder Gemische davon, mit einer mittleren Partikelgröße d50 < 1,5 μm, bevorzugt
d50 < 1 μm, besonders
bevorzugt d50 von 0,01 bis 1 μm, ganz besonders
bevorzugt d50 von 0,05 bis 0,9 μm, insbesondere
bevorzugt d50 von 0,05 bis 0,8 μm, speziell
bevorzugt von 0,05 bis 0,5 μm und
ganz speziell bevorzugt von 0,1 bis 0,25 μm, und/oder einem d90-Wert < 2 μm, bevorzugt
d90 < 1,8 μm, besonders
bevorzugt d90 von 0,1 bis 1,5 μm, ganz besonders
bevorzugt d90 von 0,1 bis 1,0 μm, insbesondere bevorzugt
d90 von 0,1 bis 0,5 μm und speziell bevorzugt d90 von 0,2 bis 0,4 μm, und/oder einen d99-Wert < 2 μm, bevorzugt
d99 < 1,8 μm, besonders
bevorzugt d99 < 1,5 μm, ganz besonders bevorzugt
d99 von 0,1 bis 1,0 μm, insbesondere bevorzugt d99 von 0,25 bis 1,0 μm und speziell bevorzugt d99 von 0,25 bis 0,8. Ganz besonders bevorzugt
sind hierbei gefällte
Kieselsäuren,
da diese im Vergleich zu pyrogenen Kieselsäuren wesentlich kostengünstiger
sind. Alle zuvor genannten Partikelgrößen beziehen sich auf die Partikelgrößenbestimmung mittels
TEM-(Transmissionselektronenmikroskopie-)
Analyse und Bildauswertung.
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In
einer zweiten speziellen Ausführungsform
handelt es sich bei den Feststoffen um Gele, bevorzugt um Silicagele,
insbesondere um Xerogele oder Aerogele, mit einer mittleren Partikelgröße d50 < 1,5 μm, bevorzugt
d50 < 1 μm, besonders
bevorzugt d50 von 0,01 bis 1 μm, ganz besonders
bevorzugt d50 von 0,05 bis 0,9 μm, insbesondere
bevorzugt d50 von 0,05 bis 0,8 μm, speziell
bevorzugt von 0,05 bis 0,5 μm
und ganz speziell bevorzugt von 0,1 bis 0,25 μm, und/oder einem d90-Wert < 2 μm, bevorzugt
d90 0,05 bis 1,8 μm, besonders bevorzugt d90 von 0,1 bis 1,5 μm, ganz besonders bevorzugt
d90 von 0,1 bis 1,0 μm, insbesondere bevorzugt d90 von 0,1 bis 0,5 μm und speziell bevorzugt d90 von 0,2 bis 0,4 μm, und/oder einen d99-Wert < 2 μm, bevorzugt d99 < 1,8 μm, besonders
bevorzugt d99 0,05 bis 1,5 μm, ganz besonders
bevorzugt d99 von 0,1 bis 1,0 μm, insbesondere
bevorzugt d99 von 0,25 bis 1,0 μm und speziell
bevorzugt d99 von 0,25 bis 0,8. Alle zuvor
genannten Partikelgrößen beziehen
sich auf die Partikelgrößenbestimmung
mittels TEM-Analyse und Bildauswertung.
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In
einer weiteren noch spezielleren Ausführungsform handelt es sich
um ein engporiges Xerogel, dass neben den bereits in den direkt
vorher erläuterten
Ausführungsbeispielen
enthaltenen d50-, d90-
und d99-Werten zusätzlich ein Porenvolumen von
0,2 bis 0,7 ml/g, bevorzugt 0,3 bis 0,4 ml/g aufweist. Bei einer
weiteren alternativen Ausführungsform
handelt es sich um ein Xerogel, dass neben den bereits im Zusammenhang
mit der zweiten Art von Ausführungsbeispielen
enthaltenen d50-, d90-
und d99-Wer ten ein Porenvolumen von 0,8
bis 1,4 ml/g, bevorzugt 0,9 bis 1,2 ml/g aufweist. Bei noch einer
weiteren Alternativen im Rahmen der zweiten oben erläuterten
zweiten Gruppe von Ausführungsbeispielen
handelt es sich um ein Xerogel, dass neben den bereits gegebenen
d50-, d90-
und d99-Werten zusätzlich ein Porenvolumen von
1,5 bis 2,1 ml/g, bevorzugt 1,7 bis 1,9 ml/g aufweist.
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Nachfolgend
werden unter Bezugnahme auf die 2 und 3 weitere
Details und Varianten exemplarischer Ausgestaltungen der Strahlmühle 1 und
ihrer Komponenten erläutert.
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Die
Strahlmühle 1 enthält, wie
der schematischen Darstellung in der 2 zu entnehmen
ist, einen integrierten Windsichter 7, bei dem es sich
beispielsweise bei Bauarten der Strahlmühle 1 als Fließbettstrahlmühle oder
als Dichtbettstrahlmühle
um einen dynamischen Windsichter 7 handelt, der vorteilhafterweise
im Zentrum der Mahlkammer 3 der Strahlmühle 1 angeordnet ist.
In Abhängigkeit
von Mahlgasvolumenstrom und Sichterdrehzahl kann die angestrebte
Feinheit des Mahlgutes beeinflusst werden.
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Bei
dem Windsichter 7 der Strahlmühle 1 gemäß der 2 wird
der gesamte vertikale Windsichter 7 von einem Sichtergehäuse 21 umschlossen,
das im wesentlichen aus dem Gehäuseoberteil 22 und
dem Gehäuseunterteil 23 besteht.
Das Gehäuseoberteil 22 und
das Gehäuseunterteil 23 sind
am oberen bzw. unteren Rand mit je einem nach außen gerichteten Umfangsflansch 24 bzw. 25 versehen.
Die beiden Umfangsflansche 24, 25 liegen im Einbau- oder Funktionszustand
des Windsichters 8 aufeinander und sind durch geeignete
Mittel gegeneinander fixiert. Geeignete Mittel zum Fixieren sind
beispielsweise Schraubverbindungen (nicht gezeigt). Als lösbare Befestigungsmittel
können
auch Klammern (nicht gezeigt) oder dergleichen dienen.
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An
einer praktisch beliebigen Stelle des Flanschumfangs sind beide
Umfangsflansche 24 und 25 durch ein Gelenk 26 miteinan der
so verbunden, dass das Gehäuseoberteil 22 nach
dem Lösen
der Flanschverbindungsmittel gegenüber dem Gehäuseunterteil 23 nach
oben in Richtung des Pfeils 27 geschwenkt werden kann und
das Gehäuseoberteil 22 von
unten sowie das Gehäuseunterteil 23 von
oben zugänglich
sind. Das Gehäuseunterteil 23 seinerseits
ist zweiteilig ausgebildet und es besteht im wesentlichen aus dem
zylindrischen Sichtraumgehäuse 28 mit
dem Umfangsflansch 25 an seinem oberen offenen Ende und
einem Austragkonus 29, der sich nach unten kegelförmig verjüngt. Der
Austragkonus 29 und das Sichtraumgehäuse 28 liegen am oberen
bzw. unteren Ende mit Flanschen 30, 31 aufeinander
und die beiden Flansche 30, 31 von Austragkonus 29 und
Sichtraumgehäuse 28 sind
wie die Umfangsflansche 24, 25 durch lösbare Befestigungsmittel (nicht
gezeigt) miteinander verbunden. Das so zusammengesetzte Sichtergehäuse 21 ist
in oder an Tragarmen 28a aufgehängt, von denen mehrere möglichst
gleichmäßig beabstandet
um den Umfang des Sichter- oder Verdichtergehäuses 21 des Windsichters 7 der
Strahlmühle 1 verteilt
sind und am zylindrischen Sichtraumgehäuse 28 angreifen.
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Wesentliches
Teil der Gehäuseeinbauten
des Windsichters 7 ist wiederum das Sichtrad 8 mit
einer oberen Deckscheibe 32, mit einer dazu axial beabstandeten
unteren abströmseitigen
Deckscheibe 33 und mit zwischen den Außenrändern der beiden Deckscheiben 32 und 33 angeordneten,
mit diesen fest verbundenen und gleichmäßig um den Umfang des Sichtrades 8 verteilten
Schaufeln 34 mit zweckmäßiger Kontur.
Bei diesem Windsichter 7 wird der Antrieb des Sichtrades 8 über die
obere Deckscheibe 32 bewirkt, während die untere Deckscheibe 33 die
abströmseitige
Deckscheibe ist. Die Lagerung des Sichtrades 8 umfasst
eine in zweckmäßiger Weise
zwangsweise angetriebene Sichtradwelle 35, die mit dem
oberen Ende aus dem Sichtergehäuse 21 herausgeführt ist
und mit ihrem unteren Ende innerhalb des Sichtergehäuses 21 in
fliegender Lagerung drehfest das Sichtrad 8 trägt. Die
Herausführung
der Sichtradwelle 35 aus dem Sichtergehäuse 21 erfolgt in
einem Paar bearbeiteter Platten 36, 37, die das
Sichtergehäuse 21 am
oberen Ende eines nach oben kegelstumpfförmig verlaufenden Gehäuseendabschnittes 38 abschließen, die
Sichtradwelle 35 führen
und diesen Wellendurchtritt ohne Behinderung der Drehbewegungen
der Sichtradwelle 35 abdichten. Zweckmäßigerweise kann die obere Platte 36 als
Flansch drehfest der Sichtradwelle 35 zugeordnet und über Drehlager 35a drehbar
auf der unteren Platte 37 abgestützt sein, die ihrerseits einem
Gehäuseendabschnitt 38 zugeordnet ist.
Die Unterseite der abströmseitigen
Deckscheibe 33 liegt in der gemeinsamen Ebene zwischen
den Umfangsflanschen 24 und 25, so dass das Sichtrad 8 in
seiner Gesamtheit innerhalb des klappbaren Gehäuseoberteils 22 angeordnet
ist. Im Bereich des konischen Gehäuseendabschnittes 38 weist
das Gehäuseoberteil 22 außerdem einen
rohrartigen Produktaufgabestutzen 39 der Mahlgutaufgabe 4 auf,
dessen Längsachse
parallel zur Drehachse 40 des Sichtrades 8 und
seiner Antriebs- oder Sichtradwelle 35 verläuft und
der möglichst weit
von dieser Drehachse 40 des Sichtrades 8 und seiner
Antriebs- oder Sichtradwelle 35 entfernt, am Gehäuseoberteil 22 radial
außen
liegend angeordnet ist.
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Weiterhin
enthält
der integrierte dynamische Windsichter 7 der Strahlmühle 1 ein
Sichtrad 8 und eine Sichtradwelle 35 sowie ein
Sichtergehäuse 21,
wie bereits erläutert
wurde. Dabei ist zwischen dem Sichtrad 8 und dem Sichtergehäuse 21 ein
Sichterspalt 8a definiert und ist zwischen der Sichtradwelle 35 und
dem Sichtergehäuse 21 eine
Wellendurchführung 35b gebildet
(siehe dazu 2 und 3). Insbesondere
ausgehend von einer mit einem derartigen Windsichter 7 ausgestatteten
Strahlmühle 1,
wobei die diesbezüglichen
Ausführungsbeispiele
hierin nur als exemplarisch und nicht als beschränkend beabsichtigt und zu verstehen
sind, wird mit dieser Strahlmühle 1 mit
einem integrierten dynamischen Windsichter 7 ein Verfahren
zur Erzeugung feinster Partikel durchgeführt. Die Neuerung gegenüber herkömmlichen
Strahlmühlen
besteht dabei darin, dass eine Spaltspülung von Sichterspalt 8a und/oder
Wellendurchführung 35a mit
komprimierten Gasen niedrigen Energieinhaltes erfolgt. Das besondere
dieser Ausgestaltung ist gerade die Kombination damit, dass Mahlstrahleinlässe 5,
wie insbesondere Mahldüsen
oder darin enthaltene Mahldüsen,
vorhanden sind, die mit energiereichem Heißdampf beschickt werden. Es
kommen also gleichzeitig hochenergetische Medien und niederenergetische
Medien zum Einsatz.
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Das
Sichtergehäuse 21 nimmt
den achsgleich zum Sichtrad 8 angeordneten rohrförmigen Austrittsstutzen 20 auf,
der mit seinem oberen Ende dicht unterhalb der abströmseitigen
Deckscheibe 33 des Sichtrades 8 liegt, ohne jedoch
mit diesem verbunden zu sein. An das untere Ende des als Rohr ausgebildeten
Austrittsstutzens 20 ist eine Austrittskammer 41 achsgleich
angesetzt, die ebenfalls rohrförmig
ist, deren Durchmesser jedoch wesentlich größer ist als der Durchmesser
des Austrittsstutzens 20 und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
zumindest doppelt so groß wie
der Durchmesser des Austrittsstutzens 20 ist. Am Übergang zwischen
dem Austrittsstutzen 20 und der Austrittskammer 41 liegt
also ein deutlicher Durchmessersprung vor. Der Austrittsstutzen 20 ist
in eine obere Deckplatte 42 der Austrittskammer 41 eingesetzt.
Unten ist die Austrittskammer 41 durch einen abnehmbaren
Deckel 43 verschlossen. Die Baueinheit aus Austrittsstutzen 20 und Austrittskammer 41 ist
in mehreren Tragarmen 44 gehalten, die sternförmig gleichmäßig um den
Umfang der Baueinheit verteilt, mit ihren inneren Enden im Bereich
des Austrittsstutzens 20 fest mit der Baueinheit verbunden
und mit ihren äußeren Enden
am Sichtergehäuse 21 befestigt
sind.
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Der
Austrittsstutzen 20 ist von einem kegelförmigen Ringgehäuse 45 umgeben,
dessen unterer, größerer Außendurchmesser
zumindest etwa dem Durchmesser der Austrittskammer 41 und
dessen oberer, kleinerer Außendurchmesser
zumindest etwa dem Durchmesser des Sichtrades 8 entspricht.
An der konischen Wand des Ringgehäuses 45 enden die
Tragarme 44 und sind mit dieser Wand fest verbunden, die
ihrerseits wieder Teil der Baueinheit aus Austrittsstutzen 20 und
Austrittskammer 41 ist.
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Die
Tragarme 44 und das Ringgehäuse 45 sind Teile
einer Spüllufteinrichtung
(nicht gezeigt), wobei die Spülluft
das Eindringen von Materie aus dem Innenraum des Sichtergehäuses 21 in
den Spalt zwischen dem Sichtrad 8 oder genauer dessen unterer
Deckscheibe 3 und dem Austrittsstutzen 20 verhindert.
Um diese Spülluft
in das Ringgehäuse 45 und
von dort in den freizuhaltenden Spalt gelangen zu lassen, sind die
Tragarme 44 als Rohre ausgebildet, mit ihren äußeren Endabschnitten
durch die Wand des Sichtergehäuses 21 hindurchgeführt und über ein
Ansaugfilter 46 an eine Spülluftquelle (nicht gezeigt)
angeschlossen. Das Ringgehäuse 45 ist
nach oben durch eine Lochplatte 47 abgeschlossen und der
Spalt selbst kann durch eine axial verstellbare Ringscheibe im Bereich
zwischen Lochplatte 47 und unterer Deckscheibe 33 des
Sichtrades 8 einstellbar sein.
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Der
Auslass aus der Austrittskammer 41 wird von einem Feingutaustragrohr 48 gebildet,
das von außen
in das Sichtergehäuse 21 hineingeführt ist
und in tangentialer Anordnung an die Austrittskammer 41 angeschlossen
ist. Das Feingutaustragrohr 48 ist Bestandteil des Produktauslasses 6.
Der Verkleidung der Einmündung
des Feingutaustragrohrs 48 an die Austrittskammer 41 dient
ein Abweiskegel 49.
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Am
unteren Ende des konischen Gehäuseendabschnittes 38 sind
in horizontaler Anordnung eine Sichtlufteintrittsspirale 50 und
ein Grobgutaustrag 51 dem Gehäuseendabschnitt 38 zugeordnet.
Die Drehrichtung der Sichtlufteintrittsspirale 50 ist der
Drehrichtung des Sichtrades 8 entgegengerichtet. Der Grobgutaustrag 51 ist
dem Gehäuseendabschnitt 38 abnehmbar
zugeordnet, wobei dem unteren Ende des Gehäuseendabschnittes 38 ein
Flansch 52 und dem oberen Ende des Grobgutaustrages 51 ein
Flansch 53 zugeordnet und beide Flansche 52 und 53 wiederum
durch bekannte Mittel lösbar
miteinander verbunden sind, wenn der Windsichter 7 betriebsbereit
ist.
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Die
auszulegende Dispersionszone ist mit 54 bezeichnet. An
der Innenkante bearbeitete (angefaste) Flansche für eine saubere
Strömungsführung und
eine einfache Auskleidung sind mit 55 bezeichnet.
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Schließlich ist
noch an die Innenwand des Austrittsstutzens 20 ein auswechselbares
Schutzrohr 56 als Verschleißteil angelegt und kann ein
entsprechendes auswechselbares Schutzrohr 57 an die Innenwand
der Austrittskammer 41 angelegt sein.
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Zu
Beginn des Betriebs des Windsichters 7 im dargestellten
Betriebszustand wird über
die Sichtlufteintrittsspirale 50 Sichtluft in den Windsichter 7 unter
einem Druckgefälle
und mit einer zweckentsprechend gewählten Eintrittsgeschwindigkeit
eingeführt.
Infolge der Einführung
der Sichtluft mittels einer Spirale insbesondere in Verbindung mit
der Konizität
des Gehäuseendabschnittes 38 steigt
die Sichtluft spiralförmig
nach oben in den Bereich des Sichtrades 8. Gleichzeitig
wird das "Produkt" aus Feststoffpartikeln
unterschiedlicher Masse über
den Produktaufgabestutzen 39 in das Sichtergehäuse 21 eingegeben.
Von diesem Produkt gelangt das Grobgut, d.h. der Partikelanteil
mit größerer Masse
entgegen der Sichtluft in den Bereich des Grobgutaustrages 51 und
wird zur Weiterverarbeitung bereitgestellt. Das Feingut, d.h. der
Partikelanteil mit geringerer Masse wird mit der Sichtluft vermischt,
gelangt von außen
nach innen radial durch das Sichtrad 8 in den Austrittsstutzen 20,
in die Austrittskammer 41 und schließlich über ein Feingutaustrittsrohr 48 in
einen Feingutaustritt oder -auslass 58, sowie von dort
in ein Filter, in dem das Betriebsmittel in Form eines Fluides,
wie beispielsweise Luft, und Feingut voneinander getrennt werden.
Gröbere
Feingutbestandteile werden aus dem Sichtrad 8 radial herausgeschleudert
und dem Grobgut zugemischt, um das Sichtergehäuse 21 mit dem Grobgut
zu verlassen oder so lange im Sichtergehäuse 21 zu kreisen,
bis es zu Feingut einer solchen Körnung geworden ist, dass es
mit der Sichtluft ausgetragen wird.
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Infolge
der abrupten Querschnittserweiterung vom Austrittsstutzen 20 zur
Austrittskammer 41 findet dort eine deutliche Verringerung
der Strömungsgeschwindigkeit
des Feingut-Luft-Gemisches statt. Dieses Gemisch wird also mit sehr
geringer Strömungsgeschwindigkeit
durch die Austrittskammer 41 über das Feingutaustrittsrohr 48 in
den Feingutauslass 58 gelangen und an der Wand der Austrittskammer 41 nur
in geringem Maße
Abrieb erzeugen. Deswegen ist das Schutzrohr 57 auch nur
eine höchst
vorsorgliche Maßnahme.
Die aus Gründen
einer guten Trenntechnik hohe Strömungsgeschwindigkeit im Sichtrad 8 herrscht
jedoch noch im Austrag- oder Austrittsstutzen 20, weshalb
das Schutzrohr 56 wichtiger ist als das Schutzrohr 57.
Besonders bedeutsam ist der Durchmessersprung mit einer Durchmessererweiterung
beim Übergang
vom Austrittstutzen 20 in die Austrittskammer 41.
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Im übrigen kann
der Windsichter 7 durch die Unterteilung des Sichtergehäuses 21 in
der beschriebenen Weise und die Zuordnung der Sichterkomponenten
zu den einzelnen Teilgehäusen
wiederum gut gewartet werden und können schadhaft gewordene Komponenten
mit relativ geringem Aufwand und innerhalb kurzer Wartungszeiten
ausgewechselt werden.
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Während in
der schematischen Darstellung der 2 das Sichtrad 8 mit
den beiden Deckscheiben 32 und 33 und dem zwischen
diesen angeordneten Schaufelkranz 59 mit den Schaufeln 34 noch
in bereits bekannter, üblicher
Form mit parallelen und parallelflächigen Deckscheiben 32 und 33 dargestellt
ist, ist in 3 das Sichtrad 8 für ein weiteres
Ausführungsbeispiel
des Windsichters 7 einer vorteilhaften Weiterbildung dargestellt.
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Dieses
Sichtrad 8 gemäß der 3 enthält zusätzlich zu
dem Schaufelkranz 59 mit den Schaufeln 34 die
obere Deckscheibe 32 und die dazu axial beabstandete untere
abströmseitige
Deckscheibe 33 und ist um die Drehachse 40 und
damit die Längsachse
des Windsichters 7 drehbar. Die diametrale Ausdehnung des Sichtrades 8 ist
senkrecht zur Drehachse 40, d.h. zur Längs achse des Windsichters 7,
unabhängig
davon ob die Drehachse 40 und damit die genannte Längsachse
senkrecht steht oder horizontal verläuft. Die untere abströmseitige
Deckscheibe 33 umschließt konzentrisch den Austrittsstutzen 20.
Die Schaufeln 34 sind mit beiden Deckscheiben 33 und 32 verbunden.
Die beiden Deckscheiben 32 und 33 sind nun abweichend
vom Stand der Technik konisch ausgebildet und war vorzugsweise derart,
dass der Abstand der oberen Deckscheibe 32 von der abströmseitigen
Deckscheibe 33 vom Kranz 59 der Schaufeln 34 nach
innen, d.h. zur Drehachse 40 hin, größer wird und zwar bevorzugt
kontinuierlich, wie beispielsweise linear oder nicht linear, und
mit weiterem Vorzug so, dass die Fläche des durchströmten Zylindermantels
für jeden
Radius zwischen Schaufelaustrittskanten und Austrittsstutzen 20 zumindest
annähernd
konstant bleibt. Die infolge des kleiner werdenden Radius bei bekannten
Lösungen
geringer werdende Abströmgeschwindigkeit
bleibt bei dieser Lösung
zumindest annähernd
konstant.
-
Außer der
vorstehend und in der 3 erläuterten Variante der Gestaltung
der oberen Deckscheibe 32 und der unteren Deckscheibe 33 ist
es auch möglich,
dass nur eine dieser beiden Deckscheiben 32 oder 33 in
der erläuterten
Weise konisch ausgebildet ist und die andere Deckscheibe 33 bzw. 32 eben
ist, wie dies im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel gemäß der 2 für beide
Deckscheiben 32 und 33 der Fall ist. Insbesondere
kann dabei die Form der nicht parallelflächigen Deckscheibe derart sein,
dass zumindest annähernd
so, dass die Fläche
des durchströmten
Zylindermantels für
jeden Radius zwischen Schaufelaustrittskanten und Austrittsstutzen 20 konstant
bleibt.
-
Die
nachfolgenden Beispiele dienen der Veranschaulichung und näheren Erläuterung
der Erfindung, schränken
diese jedoch in keiner Weise ein.
-
Ausgangsmaterialien:
-
Silica 1:
-
Als
zu vermahlendes Ausgangsmaterial wurde eine gefällte Kieselsäure, die
wie folgt hergestellt wurde:
Das an verschiedenen Stellen in
der nachfolgenden Vorschrift zur Herstellung der Silica 1 eingesetzte
Wasserglas und die Schwefelsäure
werden wie folgt charakterisiert:
| Wasserglas: | Dichte 1,348 kg/l, 27,0
Gew.-% SiO2, 8,05 Gew.-% Na2O |
| Schwefelsäure: | Dichte 1,83 kg/l, 94 Gew.-% |
-
In
einem 150 m3 Fällbehälter mit Schrägboden,
MIG-Schrägblattrührsystem
und Ekato-Fluid-Scherturbine werden 117 m3 Wasser
vorgelegt und 2,7 m3 Wasserglas zugegeben.
Das Verhältnis
von Wasserglas zu Wasser wird dabei so eingestellt, dass sich eine
Alkalizahl von 7 ergibt. Anschließend wird die Vorlage auf 90 °C aufgeheizt.
Nach Erreichen der Temperatur werden für die Dauer von 75 min gleichzeitig
Wasserglas mit einer Dosierrate von 10,2 m3/h
und Schwefelsäure
mit einer Dosierrate von 1,55 m3/h unter
Rühren
zudosiert. Danach werden für
weitere 75 min unter Rühren
bei 90 °C
gleichzeitig Wasserglas mit einer Dosierrate von 18,8 m3/h
und Schwefelsäure
mit einer Dosierrate von 1,55 m3/h zugegeben.
Während
der gesamten Zugabezeit wird die Dosierrate der Schwefelsäure bei
Bedarf so korrigiert, dass während
dieser Zeitdauer ein Alkalizahl von 7 eingehalten wird.
-
Danach
wird die Wasserglasdosierung abgeschaltet. Anschließend wird
innerhalb von 15 min Schwefelsäure
so zugegeben, dass sich danach ein pH-Wert von 8,5 einstellt. Bei
diesem pH-Wert wird die Suspension für die Dauer von 30 min gerührt (= gealtert).
Danach wird durch Zugabe von Schwefelsäure innerhalb von ca. 12 min
der pH-Wert der Suspension auf 3,8 eingestellt. Während der
Fällung,
der Alterung und der Ansäuerung
wird die Temperatur der Fällsuspension
bei 90 °C
gehalten. Die erhaltene Suspension wird mit einer Membranfilterpresse
filtriert und der Filterkuchen mit entionisiertem Wasser gewaschen,
bis im Waschwasser eine Leitfähigkeit
von < 10 mS/cm
festzustellen ist. Der Filterkuchen liegt dann mit einem Feststoffgehalt
von < 25 % vor.
Die Trocknung des Filterkuchen erfolgt in einem Spin-Flash-Trockner.
-
Die
Daten von Silica 1 sind in Tabelle 1 angegeben.
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Hydrogel – Herstellung
-
Aus
Wasserglas (Dichte 1,348 kg/l, 27,0 Gew.-% SiO2, 8,05 Gew.-% Na2O)
und 45 %-iger Schwefelsäure
wird ein Silicagel (= Hydrogel) hergestellt. Dazu werden 45 Gew.-%ige
Schwefelsäure
und Natronwasserglas intensiv so vermischt, dass sich ein Reaktandenverhältnis entsprechend
einem Überschuss
an Säure (0.25
N) und einer SiO2-Konzentration von 18.5 Gew.-% einstellt. Das dabei
entstandene Hydrogel wird über Nacht
(ca. 12 h) gelagert und dann auf eine Partikelgröße von ca. 1 cm gebrochen.
Es wird mit entionisiertem Wasser bei 30–50 °C gewaschen, bis die Leitfähigkeit
des Waschwassers unterhalb 5 mS/cm liegt.
-
Silica 2 (Hydrogel)
-
Das
wie oben beschrieben hergestellte Hydrogel wird unter Ammoniakzugabe
bei pH 9 und 80 °C
für 10–12 Stunden
gealtert, und dann mit 45 Gew.-%iger Schwefelsäure auf pH 3 eingestellt. Das
Hydrogel hat dann einen Feststoffgehalt von 34–35 %. Anschließend wird
es auf einer Stiftmühle
(Alpine Typ 160Z) auf eine Partikelgröße von ca. 150 μm grob vermahlen.
Das Hydrogel hat eine Restfeuchte von 67 %.
-
Die
Daten von Silica 2 sind in Tabelle 1 angegeben.
-
Silica 3a:
-
Silica
2 wird mittels Spinflash-Trockners (Anhydro A/S, APV, Typ SFD47,
Tein = 350 °C,
Taus = 130 °C)
so getrocknet, dass es nach der Trocknung eine Endfeuchte von ca.
2 % aufweist.
-
Die
Daten von Silica 3a sind in Tabelle 1 angegeben.
-
Silica 3b:
-
Das
wie oben beschrieben hergestellte Hydrogel wird bei ca. 80 °C weiter
bewaschen, bis die Leitfähigkeit
des Waschwassers unter 2 mS/cm liegt und im Umlufttrockenschrank
(Fresenberger POH 1600.200) bei 160°C auf eine Restfeuchte von < 5% getrocknet.
Um ein gleichmäßigeres
Dosierverhalten und Mahlergebnis zu erzielen, wird das Xerogel auf
eine Partikelgröße < 100 μm vorzerkleinert
(Alpine AFG 200).
-
Die
Daten von Silica 3b sind in Tabelle 1 angegeben.
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Silica 3c:
-
Das
wie oben beschrieben hergestellte Hydrogel wird unter Ammoniakzugabe
bei pH 9 und 80°C
für 4 Stunden
gealtert, dann mit 45 Gew.-%iger Schwefelsäure auf ca. pH 3 eingestellt
und im Umlufttrockenschrank (Fresenberger POH 1600.200) bei 160°C auf eine
Restfeuchte von < 5%
getrocknet. Um ein gleichmäßigeres
Dosierverhalten und Mahlergebnis zu erzielen, wird das Xerogel auf
eine Partikelgröße < 100 μm vorzerkleinert
(Alpine AFG 200).
-
Die
Daten von Silica 3c sind in Tabelle 1 angegeben. Tabelle
1 – Physikalisch-chemische
Daten der unvermahlenen Ausgangsmaterialien
| Silica 1 | Silica 2 | Silica 3a | Silica 3b | Silica 3c |
Partikelgrößenverteilung
mittels Laserbeugung (Horiba LA 920)
| d50 | [μm] | 22,3 | n.b. | n.b. | n.b. | n.b. |
| d99 | [μm] | 85,1 | n.b. | n.b. | n.b. | n.b. |
| d10 | [ μm ] | 8,8 | n.b. | n.b. | n.b. | n.b. |
Partikelgrößenverteilung
mittels Siebanalyse
| > 250 μm % | n.b. | n.b. | n.b. | 0,0 | 0,2 |
| > 125 μm % | n.b. | n.b. | n.b. | 1,06 | 2,8 |
| > 63 μm % | n.b. | n.b. | n.b. | 43,6 | 57,8 |
| > 45 μm % | n.b. | n.b. | n.b. | 44,0 | 36,0 |
| < 45 μm % | n.b. | n.b. | n.b. | 10,8 | 2,9 |
| Feuchte
% | 4,8 | 67 | < 3 | < 5 | < 5% |
| pH-Wert | 6,7 | n.b. | n.b. | n.b. | n.b. |
-
Beispiele 1–3: Erfindungsgemäße Vermahlung
-
Zur
Vorbereitung der eigentlichen Vermahlung mit überhitztem Wasserdampf wird
eine Fließbettgegenstrahlmühle gemäß 1, 2 und 3 zunächst über die
zwei Heizdüsen 5a (wovon
in 1 nur eine dargestellt ist), welche mit 10 bar
und 160°C
heißer
Druckluft beaufschlagt werden, bis zu einer Mühlenaustrittstemperatur von
ca. 105°C
aufgeheizt.
-
Der
Mühle ist
zur Abscheidung des Mahlgutes eine Filteranlage nachgeschaltet (nicht
in 1 gezeigt), dessen Filtergehäuse im unteren Drittel indirekt über angebrachte
Heizschlangen mittels 6 bar Sattdampf ebenfalls zur Verhinderung
von Kondensation beheizt wird. Alle Apparateoberflächen im
Bereich der Mühle,
des Abscheidefilters, sowie der Versorgungsleitungen für Dampf
und heißer
Druckluft sind besonders isoliert.
-
Nach
Erreichen der gewünschten
Aufheiztemperatur wird die Versorgung der Heizdüsen mit heißer Druckluft ab und die Beaufschlagung
der drei Mahldüsen
mit überhitztem
Wasserdampf (38 bar(abs), 330°C) gestartet.
-
Zum
Schutz des im Abscheidefilter eingesetzten Filtermittels sowie zur
Einstellung eines bestimmten Restwassergehaltes des Mahlgutes von
vorzugsweise 2 bis 6 %, wird Wasser in der Startphase und während der
Vermahlung in den Mahlraum der Mühle über eine
mit Druckluft betriebene Zweistoffdüse in Abhängigkeit von der Mühlenaustrittstemperatur
eingedüst.
-
Mit
der Produktaufgabe wird begonnen, wenn die relevanten Prozessparameter
(siehe Tabelle 2) konstant sind. Die Regelung der Aufgabemenge erfolgt
in Abhängigkeit
vom sich einstellenden Sichterstrom. Der Sichterstrom regelt die
Aufgabemenge derart, dass ca. 70% des Nennstromes nicht überschritten
werden können.
-
Als
Eintragsorgan fungiert dabei ein drehzahlgeregeltes Zellenrad, welches
das Aufgabegut aus einem Vorlagebehälter über eine als barometrischer
Abschluss dienende Taktschleuse in die unter Überdruck stehende Mahlkammer
dosiert.
-
Die
Zerkleinerung des Grobgutes erfolgt in den expandierenden Dampfstrahlen
(Mahlgas). Gemeinsam mit dem entspannten Mahlgas steigen die Produktpartikel
im Zentrum des Mühlenbehälters zum
Sichtrad auf. Je nach eingestellter Sichterdrehzahl und Mahldampfmenge
(siehe Tabelle 1) gelangen die Partikel, die eine ausreichende Feinheit
aufweisen mit dem Mahldampf in den Feingutaustritt und von dort
in das nachgeschaltete Abscheidesystem, während zu grobe Partikel zurück in die
Mahlzone gelangen und einer nochmaligen Zerkleinerung unterworfen
werden. Der Austrag des abgeschiedenen Feingutes aus dem Abscheidefilter in
die nachfolgende Silierung und Abpackung geschieht mittels Zellenradschleuse.
-
Der
an den Mahldüsen
herrschende Mahldruck des Mahlgases, bzw. die daraus resultierenden
Mahlgasmenge in Verbindung mit der Drehzahl des dynamischen Schaufelradsichters
bestimmen die Feinheit der Kornverteilungsfunktion sowie die Oberkorngrenze.
-
Die
relevanten Prozessparameter können
Tabelle 2, die Produktparameter Tabelle 3 entnommen werden: Tabelle
2
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3a | Beispiel 3b | Beispiel 3c |
Ausgangsmaterial:
| Silica 1 | Silica 2 | Silica 3a | Silica 3b | Silica 3c |
Düsendurchmesser
[mm]:
Düsentyp:
| Laval | Laval | Laval | Laval | Laval |
Anzahl
[Stück]:
Mühleninnendruck
[bar abs.]:
| 1,306 | 1,305 | 1,305 | 1,304 | 1,305 |
Eintrittsdruck
[bar abs.]:
Eintrittstemperatur
[°C]:
Mühlenaustrittstemperatur
[°C]:
| 149,8 | 117 | 140,3 | 140,1 | 139,7 |
Sichterdrehzahl
[min
-1]:
Sichterstrom
[A%]:
Tauchrohrdurchmesser
[mm]:
Tabelle
3 Beispiel
1 Beispiel 2 Beispiel 3a Beispiel 3b Beispiel 3c
| d50 | 1 ) 125 | 106 | 136 | 140 | 89 |
| d90 | 1 ) 275 | 175 | 275 | 250 | 200 |
| d99 | 1 ) 525 | 300 | 575 | 850 | 625 |
BET-Oberfläche m
2/g:
N2-Porenvolumen
ml/g:
Mittlere
Porenweite nm:
DBP
(wasserfrei) g/100g:
Stampfdichte
g/l:
Trocknungsverlust
%:
- 1) Bestimmung der Partikelgrößenverteilung
mittels Transmissionselektronenmikroskopie (TEM) und Bildanalyse
und Wertangaben in nm.
-
Die
Erfindung ist anhand der Ausführungsbeispiele
in der Beschreibung und in der Zeichnung lediglich exemplarisch
dargestellt und nicht darauf beschränkt, sondern umfasst alle Variationen,
Modifikationen, Substitutionen und Kombinationen, die der Fachmann
den vorliegenden Unterlagen insbesondere im Rahmen der Ansprüche und
der allgemeinen Darstellungen in der Einleitung dieser Beschreibung
sowie der Beschreibung der Aus führungsbeispiele
und deren Darstellungen in der Zeichnung entnehmen und mit seinem
fachmännischen
Wissen sowie dem Stand der Technik kombinieren kann. Insbesondere
sind alle einzelnen Merkmale und Ausgestaltungsmöglichkeiten der Erfindung und
ihrer Ausführungsvarianten
kombinierbar.
-
- 1
- Strahlmühle
- 2
- zylindrisches
Gehäuse
- 3
- Mahlkammer
- 4
- Mahlgutaufgabe
- 5
- Mahlstrahleinlass
- 6
- Produktauslass
- 7
- Windsichter
- 8
- Sichtrad
- 8a
- Sichterspalt
- 9
- Einlassöffnung oder
Einlassdüse
- 10
- Mahlstrahl
- 11
- Heizquelle
- 12
- Heizquelle
- 13
- Zuführungsrohr
- 14
- temperaturisolierender
Mantel
- 15
- Einlass
- 16
- Auslass
- 17
- Zentrum
der Mahlkammer
- 18
- Reservoir-
oder Erzeugungseinrichtung
- 19
- Leitungseinrichtungen
- 20
- Austrittsstutzen
- 21
- Sichtergehäuse
- 22
- Gehäuseoberteil
- 23
- Gehäuseunterteil
- 24
- Umfangsflansch
- 25
- Umfangsflansch
- 26
- Gelenk
- 27
- Pfeil
- 28
- Sichtraumgehäuse
- 28a
- Tragarme
- 29
- Austragkonus
- 30
- Flansch
- 31
- Flansch
- 32
- Deckscheibe
- 33
- Deckscheibe
- 34
- Schaufel
- 35
- Sichtradwelle
- 35a
- Drehlager
- 35b
- Wellendurchführung
- 36
- obere
bearbeitete Platten
- 37
- untere
bearbeitete Platte
- 38
- Gehäuseendabschnitt
- 39
- Produktaufgabestutzen
- 40
- Drehachse
- 41
- Austrittskammer
- 42
- obere
Deckplatte
- 43
- abnehmbarer
Deckel
- 44
- Tragarme
- 45
- kegelförmiges Ringgehäuse
- 46
- Ansaugfilter
- 47
- Lochplatte
- 48
- Feingutaustragrohr
- 49
- Abweiskegel
- 50
- Sichtlufteintrittsspirale
- 51
- Grobgutaustrag
- 52
- Flansch
- 53
- Flansch
- 54
- Dispersionszone
- 55
- an
der Innenkante bearbeitete (angefaste) Flansche
-
- und
Auskleidung
- 56
- auswechselbares
Schutzrohr
- 57
- auswechselbares
Schutzrohr
- 58
- Feingutaustritt/-auslass
- 59
- Schaufelkranz