-
Die
Erfindung betrifft eine Empfangseinheit der im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Gattung und ein Verfahren zu ihrer Herstellung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 10.
-
Empfangseinheiten
dieser Art sind bekannt (
DE 10 2004 056 439 A1 ). Sie dienen insbesondere bei
Magnetschwebebahnen zur berührungslosen,
induktiven Übertragung
elektrische Energie von einem Fahrweg auf ein Fahrzeug. Zu diesem
Zweck ist am Fahrweg wenigstens ein an eine Spannungsquelle angeschlossener,
als Sendespule ausgebildeter Primärleiter und am Fahrzeug wenigstens
eine sekundäre
Empfängerspule
vorgesehen. Diese ist vorzugsweise als Bestandteil einer Empfangseinheit
ausgebildet und mit dieser an einem die Tragmagnete aufweisenden
Magnetrückenkasten
befestigt, der seinerseits über
Gestellbügel
mit einem Untergestell bzw. Wagenkasten des Fahrzeugs verbunden
ist.
-
Zur
Verbesserung der magnetischen Kopplung zwischen dem Primärleiter
und der Empfängerspule
und zur Vermeidung von Wirbelstromverlusten ist die Empfängerspule
auf ihrer vom Primärleiter
abgewandten Seite mit Mitteln zur Konzentration der vom Primärleiter
erzeugten magnetischen Feldlinien versehen. Diese Mittel enthalten Flussleitelemente
in Form von Streifen und deren Enden verbindenden Verbindungselementen
aus einem Material mit hoher Permeabilität und hohem elektrischen Widerstand, vorzugsweise
aus einem Ferrit, insbesondere einem Weichferrit. Die Streifen und
Verbindungselemente werden durch Kleben oder sonstwie zu einem an
die Empfängerspule
anzulegenden Gitterrahmen verbunden.
-
Die
Herstellung von Flussleitelementen aus einem Material wie Ferrit
od. dgl. erfolgt durch Pressen und nachfolgendes Sintern eines aus
diesem Material hergestellten Pulvers. Die dadurch erhaltenen Flussleitelemente
sind vergleichsweise spröde, mechanisch
empfindlich und schlecht bearbeitbar. Außerdem ist das Zusammenfügen der
Flussleitelemente zu einem Gitterrahmen mit einem hohen Arbeitsaufwand
verbunden.
-
Ausgehend
davon liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, die Herstellung
der Empfangseinheit zu vereinfachen und die aus der Sprödigkeit
der Flussleitelemente resultierenden Nachteile zu überwinden.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und
10.
-
Die
Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass eine die Flussleitelemente
enthaltende Baueinheit erhalten wird, die auf einfache Weise komplett vorgefertigt
werden kann, und zwar wahlweise mit oder ohne zugeordnete Empfängerspule.
Da die einzelnen Flussleitelemente durch einen Gießvorgang miteinander
verbunden und in einem Grundkörper platziert
werden, treten die Schwierigkeiten, die bisher mit Flussleitelementen
aus Ferrit od. dgl. verbunden waren, nicht mehr auf.
-
Weitere
vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
-
1 schematisch
einen Teilschnitt durch ein übliches
Magnetschwebefahrzeug im Bereich eines mit einem Langstator versehenen
Fahrwegs;
-
2 eine
schematische, perspektivische und stark vergrößerte Darstellung eines Teils
einer Empfangseinheit;
-
3 schematisch
einen Querschnitt durch eine Empfängerspule und den Primärleiter
nach 2;
-
4 eine
perspektivische Darstellung eines zur Herstellung einer Empfangseinheit
verwendbaren, erfindungsgemäßen Grundkörpers;
-
5 und 6 vergrößerte Schnitte
längs der
Linien V-V und VI-VI der 4;
-
7 einen
Schnitt durch den Grundkörper entsprechend 6 nach
dem Auflegen einer Empfängerspule
und dem Eingießen
eines Flussleitmaterials; und
-
8 in
auseinander gezogenen, perspektivischen Ansichten schematisch die
Entstehung einer bei der Herstellung einer Empfangseinheit verwendbaren,
erfindungsgemäßen Baueinheit.
-
1 zeigt
schematisch einen Querschnitt durch ein Magnetschwebefahrzeug 1,
das in üblicher Weise
auf einem in Längsrichtung
einer Trasse verlaufenden Fahrweg fahrbar montiert ist, der aus
Stahl und/oder Beton hergestellte Träger 2 und auf diesen montierte
Fahrwegplatten 3 enthält.
Der Antrieb des Magnetschwebefahrzeugs 1 erfolgt mittels
eines Langstatormotors, der unterhalb der Fahrwegplatte 3 befestigte,
in deren Längsrichtung
aufeinander folgende Statorpakete 4 aufweist. Das eigentliche
Erregerfeld des Langstatormotors wird durch wenigstens eine mit
Tragmagneten versehene Magnetanordnung erzeugt, die den in 1 nach
unten offenen Nuten der Statorpakete 4 zugewandte Magnetpole aufweist.
Der Tragmagnet 5 stellt nicht nur das Erregerfeld bereit,
sondern erfüllt
auch die Funktion des Tragens und Schweben, indem er beim Betrieb
des Magnetschwebefahrzeugs 1 einen vorgegebenen Spalt zwischen
dem Tragmagneten 5 und den Statorpaketen 4 aufrecht
erhält.
Die die Tragmagnete 5 enthaltende Magnetanordnung ist im übrigen in
einem Magnetrückenkasten 6 untergebracht,
der über
seitlich angeordnete Gestellbügel
am Magnetschwebefahrzeug 1 befestigt ist.
-
Längs des
Fahrwegs ist ein als Sendespule ausgebildeter Primärleiter 7 vorgesehen,
der vorzugsweise je einen hin- und herlaufenden Leitungsabschnitt 7a, 7b enthält und sich
zweckmäßig über die
gesamte Länge
des Fahrwegs erstreckt. Die beiden Leitungsabschnitte 7a, 7b sind
z. B. mittels einer aus einem Isolator bestehenden Halterung 8 am
Träger 2 befestigt.
Der Primärleiter 7 liegt
außerdem
an einer nur schematisch dargestellten, vorzugsweise hochfrequenten
Stromquelle 9 von z. B. 200 A.
-
Am
Magnetschwebefahrzeug 1 ist eine Empfangseinheit mit einer
Empfängerspule 10 montiert. Diese
ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den Primärleiter 7 nicht
umgreift, sondern diesem mit einem geringen Abstand gegenübersteht.
Die Empfängerspule 10 besteht
vorzugsweise aus einer Mehrzahl von parallelen Leitern, die so relativ
zum Primärleiter 7 angeordnet
sind, dass sie von den von diesem bzw. den Leitungsabschnitten 7a, 7b erzeugten, magnetischen
Feldlinien durchdrungen werden und an ihren nicht dargestellten
Anschlussenden der vom Primärleiter 7 gelieferte
Strom von ca. 200 A ausgekoppelt werden kann. Die beiden nicht gezeigten
Anschlussenden der Empfängerspule 10 werden
in bekannter Weise z. B. mit einem Spannungswandler verbunden, der
ein Bestandteil einer üblichen
Energieversorgungseinheit ist, die das Magnetschwebefahrzeug 1 mit
der für
seinen Betrieb erforderlichen elektrischen Energie versorgt. Dabei
ist klar, dass zweckmäßig an beiden
Seiten des Trägers 2 entsprechende
Primärleiter 7 verlegt
werden, wenn die Magnetschwebefahrzeuge 1 an beiden Längsseiten
mit Tragmagneten 5 versehen sind, und dass in Längsrichtung
der Magnetschwebefahrzeuge 1 so viele Empfangseinheiten
vorgesehen werden, wie zu ihrem Betrieb erforderlich oder aus Redundanzgründen erwünscht sind.
-
Die
Empfängerspule 10 wird
vorzugsweise als vorgefertigte Baugruppe gemeinsam mit den notwendigen
Kontaktierungselementen, z. B. Steckverbindern, hergestellt und
am Magnetrückenkasten 6 montiert.
Besonders zweckmäßig ist
es, die Empfängerspule 10 an
oder in einer Verkleidung 11 unterzubringen, die an einer
dem Primärleiter 7 zugewandten
Rückseite
des Magnetrückenkastens 6 befestigt ist.
-
Die
Empfängerspule 10 ist
vorzugsweise nach Art einer sog. Lagenwicklung ausgebildet. Sie enthält, wie 2 zeigt,
eine Mehrzahl von in einer Ebene liegenden Lagen. Die einzelnen
Lagen sind vorzugsweise aus einem Leiter mit rundem oder quadratischem
Querschnitt hergestellt und weisen parallel zueinander und längs der
Magnetanordnung erstreckte, im wesentlichen geradlinige, erste bzw. zweite
Längsabschnitte 10a, 10b sowie
deren Enden verbindende Wicklungsköpfe 10c auf. Die Längsabschnitte 10a, 10b verlaufen
parallel zu den Leitungsabschnitten 7a, 7b des
Primärleiters 7 und
dienen der Spannungserzeugung. Dabei sind die ersten Längsabschnitte 10a dem
Leitungsabschnitt 7a und die zweiten Längsabschnitte 10b dem
Leitungsabschnitt 7b des Primärleiters 7 derart
zugeordnet, dass die Leitungsabschnitte 7a, 7b jeweils
etwa in der Mitte des von den zugeordneten Längsabschnitten 10a, 10b gebildeten
Lagenteils angeordnet sind, wie insbesondere 3 zeigt.
Demgegenüber
verlaufen die Leiter der Empfängerspule 10 im
Bereich der Wicklungsköpfe 10c im
wesentlichen senkrecht zu den Leitungsabschnitten 7a bzw. 7b.
-
Zur
Erhöhung
der magnetischen Kopplung zwischen dem Primärleiter 7 und der
Empfängerspule 10 und
zur Vermeidung von Wirbelstromverlusten weist die Empfangseinheit
ferner an einer vom Primärleiter 7 abgewandten
Seite der Empfängerspule 10 ein
Mittel zur Konzentration der vom Primärleiter 7 erzeugten
Feldstärke
auf, wie schematisch in 3 durch magnetische Feldlinien 14a, 14b angedeutet ist.
Dieses Mittel enthält
Flussleitelemente, die aus einem Material mit hoher Permeabilität und einem hohen
spezifischen elektrischen Widerstand bestehen. Ein besonders bevorzugtes
Material für
diesen Zweck ist Ferrit, insbesondere Weichferrit, das allerdings
wegen seiner Herstellung aus ferrimagnetischen Pulvern durch Pressen
und nachfolgendes Sintern vergleichsweise spröde, mechanisch empfindlich
und daher schlecht bearbeitbar ist. Die Flussleitelemente werden
daher bisher aus vielen, vergleichsweise kleinen Materialstreifen
und Verbindungselementen zusammengesetzt, die durch Kleben oder
sonstwie zu Gitterrahmen miteinander verbunden werden.
-
Bei
einer ebenfalls aus 2 und 3 ersichtlichen
Konstruktion ist z. B. auf einer vom Leitungsabschnitt 7a abgewandten
Seite der Empfängerspule 10 eine
Mehrzahl von ersten Materialstreifen 15a vorgesehen, die
im wesentlichen senkrecht zum Leitungsabschnitt 7a und
parallel zu der von den Längsabschnitten 10a gebildeten
Wicklungsebene angeordnet sind. An einer vom Leitungsabschnitt 7b abgewandten
Seite der Empfängerspule 10 ist
bei entsprechender Anordnung eine Mehrzahl von zweiten Materialstreifen 15b vorgesehen,
die zweckmäßig in derselben
Ebene wie die ersten Materialstreifen 15a liegen. Beide
Materialstreifen 15a, 15b haben eine Länge, die
etwas größer ist,
als der Höhe der
von den Längsabschnitten 10a, 10b gebildeten Lagenteile
entspricht, ohne dass sie sich mit den einander zugewandten Enden überlappen.
Die einzelnen Materialstreifen 15a, 15b sind jeweils
gitterartig und mit vorgewählten
Abständen
parallel zueinander angeordnet.
-
Die
Enden der ersten Materialstreifen 15a sind durch erste
Verbindungselemente 16a miteinander verbunden, die im wesentlichen
parallel zum Leitungsabschnitt 7a angeordnet sind. Entsprechend sind
die Enden der zweiten Materialstreifen 15b durch zweite
Verbindungselemente 16b verbunden. Dadurch entstehen nach
Art von Gitterrahmen ausgebildete Bauelemente, die an dem Magnetrückenkasten 6 befestigt
werden.
-
Sowohl
die Materialstreifen 15a, 15b als auch die Verbindungselemente 16a und 16b bestehen
vorzugsweise aus einem Ferrit. Sie sind außerdem zweckmäßig dicht
hinter den Längsabschnitten 10a, 10b und
so angeordnet, dass sie eine Konzentration der von den Leitungsabschnitten 7a, 7b erzeugten
Feldlinien 14a bzw. 14b bewirken, wie in 3 schematisch
angedeutet ist. Dabei ist in 3 angenommen,
dass der Leitungsabschnitt 7a momentan in einer aus der
Zeichenebene heraustretenden Richtung und der Leitungsabschnitt 7a momentan
in einer in die Zeichenebene eintretenden Richtung vom Strom durchflossen
ist. Wegen der hohen Permeabilität
der Materialstreifen 15a, 15b werden die Feldlinien 14a, 14b unmittelbar
hinter den Leitungsabschnitten 10a, 10b geschlossen,
wie in 3 schematisch durch Pfeile angedeutet ist, wodurch
die magnetische Kopplung stark erhöht wird. Gleichzeitig wird
vermieden, dass sich größere Wirbelstromverluste
ergeben, da die Materialstreifen 15a, 15b und Verbindungselemente 16a, 16b die
hinter ihnen liegenden Teile des Magnetrückenkastens 6 wegen
ihrer hohen Permeabilität
magnetisch abschirmen. Schließlich
sollen die Verbindungselemente 16a, 16b eine weitgehend
gleichförmige
Verteilung des magnetischen Flusses innerhalb der Gitterrahmenstruktur
bewirken. Daher ist die Länge
der Materialstreifen 15a, 15b und der Verbindungselemente 16a, 16b vorzugsweise
so gewählt,
dass möglichst
viele der Feldlinien 14a, 14b gesammelt bzw. konzentriert werden.
-
Die
Verbindungselemente 16a, 16b werden vorzugsweise
auf den den Leitungsabschnitten 7a, 7b zugewandten
Seiten der Materialstreifen 15a, 15b befestigt.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass sie im wesentlichen in derselben
Ebene wie die Längsabschnitte 10, 10b der
Empfängerspule 10 zu
liegen kommen, wie insbesondere 3 zeigt.
Dadurch entsteht für
sie kein zusätzlicher
Raumbedarf, insbesondere wenn ihre Dicke, was in magnetischer Hinsicht
ausreicht, etwa gleich der Dicke der Längsabschnitte 10a, 10b ist.
-
Empfangseinheiten
der beschriebenen Art sind aus dem Dokument
DE 10 2004 056 439 A1 bekannt,
das hiermit zur Vermeidung weiterer Wiederholungen durch Referenz
zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird.
-
Zur
Vereinfachung der Herstellung des aus den Streifen 15a, 15b und
Verbindungselementen 16a, 16b bestehenden Gitterrahmens
wird erfindungsgemäß von einem
Grundkörper 18 (4) ausgegangen,
der überall
dort, wo die Flussleitelemente zu liegen kommen sollen, mit Vertiefungen
in Form von Nuten od. dgl. versehen ist, und daher als ordnendes
Hilfsmittel angesehen werden kann. Zwischen den Vertiefungen stehen
bleibende Stege werden so ausgebildet, dass ihre Oberflächen zumindest teilweise
auch als Auflageflächen
für die
Empfängerspule 10 dienen
können.
Außerdem
bestehen die Flussleitelemente nicht aus einzelnen Streifen und Verbindungselementen,
sondern aus einem zusammenhängenden,
in den Vertiefungen angeordneten Formteil, das mit dem Grundkörper 18 zu
einer komplett vorgefertigten Baueinheit zusammengefasst ist.
-
Wie
aus 4 bis 6 ersichtlich ist, wird der
Grundkörper 18 im
Ausführungsbeispiel
aus einer ursprünglich
planparallelen Platte hergestellt, die wie die Empfängerspule 10 eine
im wesentlichen rechteckige Außenkontur
besitzt und demgemäß zwei lange,
parallel zueinander angeordnete Längsseiten 18a und
zwei kurze, senkrecht dazu angeordnete, ebenfalls im wesentlichen
parallele Stirnseiten 18b aufweist. Außerdem ist der Grundkörper 18 durch
einen parallel zu den Längsseiten 18a verlaufenden
Mittelsteg 19 in zwei im wesentlichen spiegelsymmetrisch
zu diesem ausgebildete Hälften
unterteilt.
-
Zur
Ausbildung der Streifen 15a, 15b (2) wird
jede Hälfte
des Grundkörpers 18 von
seiner in 4 bis 6 oberen
Breitseite her mit einer Vielzahl von ersten Vertiefungen 20 versehen,
deren untere Begrenzungen bzw. Böden
in 6 und 7 gestrichelt dargestellt sind.
Die Vertiefungen 20 reichen bis zu einer ersten Ebene 21 des
Grundkörpers 18 und
sind einerseits senkrecht zu den Längsseiten 18a und
zum Mittelsteg 19, andererseits parallel zueinander angeordnet.
Die Zahl und die Größe dieser Vertiefungen 20 entspricht
der Zahl und der Größe der herzustellenden
Streifen 15a und 15b.
-
Zwischen
den Vertiefungen 20 stehen bleibende Stege 22 werden
gemäß 5 und 6 an ihren
an die Längsseiten 18a und
den Mittelsteg 19 grenzenden Enden mit zweiten Vertiefungen 23 versehen,
die ebenfalls bis zur ersten Ebene 21 reichen und somit
mit den ersten Vertiefungen 20 verbunden sind.
-
Bei
einem bisher für
am besten gehaltenen und in 4 bis 7 dargestellten
Ausführungsbeispiel
werden nach Ausbildung der zweiten Vertiefungen 23 verbleibende und
den Längsseiten 18a zugewandte
Teile 22a der Stege 22 (6) in ihrer
Höhe reduziert,
so dass sie nur bis zu einer zweiten Ebene 24 reichen,
die von der ersten Ebene 21 einen Abstand hat, der der
Dicke der herzustellenden Streifen 15a und 15b entspricht.
Dadurch entstehen dritte Vertiefungen 25, die zur Aufnahme
der Längsabschnitte 10a, 10b der
Empfängerspule 10 dienen.
Die Vertiefungen 25 erstrecken sich quer zu den Längsseiten 18a des
Grundkörpers 18 von
den zweiten Vertiefungen 23 bis zu Stufen 22b der
Stege 22 und haben in dieser Erstreckungsrichtung eine
Länge,
die der Breite der einzulegenden Empfängerspule 10 entspricht,
deren Längsabschnitte 10a, 10b in 7 sichtbar
sind.
-
Die
Oberflächen
von nicht in ihrer Höhe
reduzierten Teilen 22c der Stege 22 liegen in
einer dritten Ebene 26 des Grundkörpers 18. In dieser
Ebene 26, die von der zweiten Ebene 24 einen Abstand
hat, die im wesentlichen der Dicke der Empfängerspule 10 entspricht,
liegen auch die Oberflächen
eines rundum laufenden Randabschnitts 27 des Grundkörpers 18 sowie
des Mittelstegs 19.
-
In
je einem an die Stirnseiten 18b grenzenden Bereich ist
der Grundkörper 18 mit
weiteren, bis zur zweiten Ebene 24 reichenden Vertiefungen 28 (4)
versehen. Diese sind so groß ausgebildet, dass
sie die Wickelköpfe 10c (2)
der Empfängerspule 10 aufnehmen
können.
Außerdem
ist die Höhe der
verschiedenen Lagen der Empfängerspule 10 so groß gewählt, dass
diese, nach dem sie auf die oberen Oberflächen bzw. Böden der Vertiefungen 25 und 28 aufgelegt
worden ist, bündig
mit der dritten Ebene 26 abschließt, wie 7 zeigt.
-
Die
Herstellung der Empfangseinheit erfolgt zweckmäßig auf die in 8 dargestellte
Weise wie folgt:
Es wird zunächst der Grundkörper 18 mit
den aus 4 bis 6 ersichtlichen
Vertiefungen 20, 23, 25 und 28 und
Stegen 22 versehen, indem eine planparallele Platte z.
B. einer spanabhebenden Bearbeitung, insbesondere verschiedenen
Frässchritten,
unterworfen wird. Die Vertiefungen 25 und 28 bilden dann
einen zur Aufnahme der Empfängerspule 10 bestimmten
Raum. Dieser Raum ist so bemessen, dass die Empfängerspule 10 beim
Einlegen in den Grundkörper 18 mit
ihrer inneren Kontur 10d einerseits mit der Stufe 22b zur
Anlage kommt (7) und dadurch in Querrichtung
des Grundkörpers 18 positioniert
wird, andererseits an die freien Enden des Mittelstegs 19 anstößt und damit
in Längsrichtung
des Grundkörpers 18 ausgerichtet
wird. Dieser Zustand ist im untersten Bild der 8 dargestellt.
Mit anderen Worten bilden die Stufen 22b und die Enden
des Mittelstegs 19 Anschlag- und Positionierungsmittel zur
exakten Positionierung der Empfängerspule 10 im
Grundkörper 18.
-
Die
jeweils letzten, in 4 mit dem Bezugszeichen 22a versehenen
Stege in den beiden Hälften des
Grundkörpers 18 sind
im Ausführungsbeispiel ohne
die Vertiefungen 23 ausgebildet, so dass die im Bereich
der Vertiefungen 23 bis zur dritten Ebene 26 reichen
und nur die zum Einlegen der Empfängerspule 10 bestimmten
Vertiefungen 25 aufweisen.
-
In
einem nachfolgenden Verfahrensschritt wird nun die Empfängerspule 10 in
den Grundkörper 18 einlegt,
wie in 7 und 8 dargestellt ist. Die Empfängerspule 10 liegt
dabei an den Stufen 22b an, so dass die Vertiefungen 23 frei
bleiben.
-
In
einem weiteren Verfahrensschritt wird ein flüssiges Gemisch zubereitet,
das ein härtbares Gießharz und
ein Pulver enthält,
das aus einem Material mit hoher Permeabilität besteht. Hierfür kommt insbesondere
ein Pulver aus Ferrit, vorzugsweise aus einem Weichferrit zur Anwendung.
Die Herstellung dieses Gemisches kann natürlich auch bereits vor der
Herstellung des Grundkörpers 18 und/oder vor
dem Einlegen der Empfängerspule 10 in
diesen erfolgen.
-
Das
fertige Gemisch, das vorzugsweise ein mit einem Härter versehenes
Mehrkomponenten-Gießharz
enthält,
wird nun mit Hilfe nicht dargestellter Gießdüsen in die von der Empfängerspule 10 frei
gelassenen Vertiefungen 23 gegossen. Alternativ kann hierfür auch eine über die
Länge der
Vertiefungen 23 durchlaufende Gießrinne verwendet werden. Das
Gießharz
dringt beim Gießvorgang
nicht nur in die Ver tiefungen 23, sondern auch in die zwischen diesen
erstreckten, teilweise unterhalb der Empfängerspule 10 liegenden
Vertiefungen 20 ein und füllt diese vollständig aus.
Der Grundkörper 18 dient
hierbei somit als Gießform.
Ein Auslaufen des Gießharzes
in die Vertiefungen 28 wird durch die erhöhten Stege 22a vermieden.
-
Der
Gießvorgang
wird beendet, wenn der Gießharzspiegel
die dritte Ebene 26 (7) erreicht hat.
Dadurch kann das Gießharz
in den zwischen den Teilen 22c der Stege 22 befindlichen
Bereichen bis zur Ebene 26 aufsteigen, wie in 3 durch
eine gestrichelte Linie 29 angedeutet ist. Das beeinträchtigt aber
nicht die Funktion der Streifen 15a, 15b als Flussleitelemente.
-
Ein
Vorteil des beschriebenen Verfahrens besteht darin, dass ein Formkörper nach
Art eines Gitterrahmens entsteht, der die aus 2 und 3 ersichtlichen
Streifen 15a, 15b und Verbindungselemente 16a, 16b mit
dem Unterschied enthält,
dass diese einstückig
hergestellt sind und einen einstückigen,
zusammenhängenden
Gitterrahmen bilden, der im Grundkörper 18 versenkt angeordnet
ist. Besondere Maßnahmen
zur Verbindung der Streifen 15a, 15b und Verbindungselemente 16a, 16b sind
daher nicht erforderlich. Vorteilhaft ist ferner, dass auch die Empfängerspule 10 bereits
in den Grundkörper 18 eingesetzt
und durch den Gießvorgang
fest in diesem eingebettet ist. Der Grundkörper 18, die Empfängerspule 10 und
die Flussleitelemente 15a, 15b, 16a, 16b bilden
daher eine komplett vormontierte bzw. vormontierbare Empfangs- und
Baueinheit, die als Ganzes mit der Verkleidung 11 (1)
des Magnetrückenkastens 6 verbunden
oder in diese integriert werden kann.
-
Bei
Anwendung des anhand der 5 bis 8 beschriebenen
Gießverfahrens
kann es vorteilhaft sein, die Flußleitelemente 15a, 15b (2) als über die
Länge der
Empfängerspule 10 durchgehende
Platten auszubilden. In diesem Fall könnten die Stege 22 (5 bis 7)
ganz entfallen und die Vertiefungen 20 in Längsrichtung
des Grundkörpers 18 durchgehend
ausgebildet werden. Es würde
dann z.B. in einem ersten Schritt der ganze untere Raum des Grundkörpers 18 bis
zur Ebene 24 (6) mit dem Gießharzgemisch
ausgefüllt,
dann die Empfängerspule 10 eingelegt
und abschließend
der in 7 von den Flußleitelementen 16a und 16b eingenommene
Raum mit der Gießharzmischung
gefüllt.
-
Der
Grundkörper 18 wird
vorzugsweise aus einem Kunststoff, insbesondere einem Schaumstoff wie
z. B. Polyurethan, und mit ganz besonderem Vorteil aus einem Schaumstoff
mit dämpfender
Wirkung hergestellt. Alternativ zur spanabhebenden Bearbeitung ist
es aber auch möglich,
den Grundkörper 18 als
Ganzes durch Gießen,
Schäumen
oder Pressen unter Anwendung eines entsprechenden Formwerkzeugs
herzustellen.
-
Die
Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das
auf vielfache Weise abgewandelt werden kann. Das gilt insbesondere
für die
aus
2 und
3 ersichtliche gitterrahmenförmige Struktur
der Flussleitelemente, da diese auch in anderen zweckmäßigen Muster
angeordnet und größer oder
kleiner als beschrieben ausgebildet werden können. Weiterhin ist es bei
Bedarf möglich,
den Grundkörper
18 nur
mit den Flussleitelementen
15a,
15b,
16a,
16b zu
versehen und die Vertiefungen
25 beim Gießen der
Flussleitelemente mit einem Verdrängungskörper auszufüllen, der entsprechend der
Empfängerspule
10 ausgebildet
ist, um dadurch ein Eindringen des Gießharzes in die Vertiefungen
25 zu
verhindern. In derselben Weise kann vorgegangen werden, wenn der
Grundkörper
18 durch
Gießen,
Pressen od. dgl. hergestellt wird, um dabei die Vertiefungen
25 und
28 für die Empfängerspule
10 frei
zu halten. Die Empfängerspule
10 würde dann
in einem späteren
Verfahrensschritt in die aus dem Grundkörper
18 und den Flussleitelementen
15a,
15b,
16a,
16b gebildete
Baueinheit eingesetzt. Die komplette Empfangseinheit wäre in diesem
Fall zweiteilig ausgebildet. Weiter ist klar, dass die Empfängerspule
10 an
geeigneten Stellen mit nicht gezeigten Anschlusskontakten versehen
ist und die Vertiefungen
28 auch ganz fehlen können, insbesondere
wenn es erwünscht
ist, die Wicklungsköpfe
10c analog
zu
DE 10 2004
056 439 A1 nach hinten abzubiegen. Schließlich versteht
sich, dass die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen
und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.