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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft eine optische Fasersonde für eine interferometrische Messeinrichtung mit
einer mechanischen Aufnahme, in der eine optische Faser geführt ist,
mit einem Faserendstück,
das über
die mechanische Aufnahme herausragt und das optische Komponenten
zur Führung
eines Messstrahls auf ein Messobjekt enthält und mit einer in der Faser
angeordneten Reflexionszone zur Teilreflexion eines in der Faser
geführten
Lichtstrahls.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer
solchen optischen Fasersonde.
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Eine
interferometrische Messeinrichtung, bei der eine solche Fasersonde
eingesetzt ist, ist in der Schrift
DE
102 44 553 dargestellt. Die Schrift offenbart eine interferometrische
Messvorrichtung zum Erfassen der Form, der Rauheit oder des Abstandes der
Oberfläche
eines Messobjektes mit einem Modulationsinterferometer, dem von
einer Strahlungsquelle kurzkohärente
Strahlung zugeführt
wird und das einen ersten Strahlteiler zum Aufteilen der zugeführten Strahlung
in einen über
einen ersten Arm geführten ersten
Teilstrahl und einen über
einen zweiten Arm geführten
zweiten Teilstrahl aufweist, von denen der eine gegenüber dem
anderen mittels einer Modulationseinrichtung in seiner Licht-Phase
oder Lichtfrequenz verschoben wird und eine Verzögerungsstrecke durchläuft, und
die anschließend
an einem weiteren Strahlteiler des Modulationsinterferometers vereinigt
werden, mit einer von dem Modulationsinterferometer räumlich getrennten
und mit dieser über
eine Lichtleitfaseranordnung gekoppelten oder koppelbaren Messsonde,
in der die vereinigten Teilstrahlen in einen durch eine Sonden-Lichtleitfasereinheit
mit einer schrägen
objektseitigen Austrittsfläche
zu der Oberfläche
geführten
Messstrahl und einen Referenzstrahl aufgeteilt und in der der and
der Oberfläche
reflektierte Messstrahl (r
1(t)) und der
an einer Referenzebene reflektierte Referenzstrahl (r
2(t)) überlagert
werden, und mit einer Empfängervorrichtung und
einer Auswerteeinheit zum Umwandeln der ihr zugeleiteten Strahlung
in elektrische Signale und zum Auswerten der Signale auf der Grundlage
einer Phasendifferenz. Dabei beträgt der Neigungswinkel (y) der
Austrittsfläche
gegenüber
der Normalen der optischen Sondenachse mindestens 46°.
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Entsprechend
den in der Schrift gezeigten 5 und 6 ragt eine objektseitige Sonden-Lichtleitfasereinheit
mit der schrägen
Austrittsfläche über eine
röhrchenförmige Aufnahme
hinaus, so dass die überstehende
Sonden-Lichtleitfasereinheit, also das Faserendstück, für interferometrische
Messaufgaben beispielsweise in enge Hohlräume eingeführt werden kann.
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Die
Tiefe des zu untersuchenden Hohlraumes ist dabei durch die Länge des
Faserendstücks beschränkt. Bei
heute eingesetzten Sonden-Lichteleitfasereinheiten beträgt die Länge des
Faserendstücks
bei einem typischen Durchmesser der Faser von 20 μm ca. 2 mm.
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Wie
in den 3 bis 6 der oben
genannten Schrift gezeigt, ist in der Faser ein teildurchlässiger Bereich,
eine so genannte Referenzschicht, eingefügt, der den einfallenden Lichtstrahl
in einen Messstrahl und einen Referenzstrahl aufteilt, wobei der Referenzstrahl
zurück
in die Faser reflektiert wird. Eine solche Referenzschicht wird
heute so hergestellt, dass die Faser in zwei Teile geteilt und jedes Teilstück in eine
so genannte Ferule eingeklebt wird. Eine Ferule wird mit der eingeklebten
Faser stirnseitig mit einer teilreflektierenden Beschichtung versehen,
anschließend
werden die beiden Ferulen mit Hilfe einer Führungshülse so verbunden, dass der
nicht reflektierte Anteil des einfallenden Lichtes in den zweiten
Teil der Faser übertreten
kann. Die beiden Ferulen bilden zusammen mit der Führungshülse eine
mechanische Aufnahme für
die Faser. Dabei liegt die Referenzschicht innerhalb der mechanischen
Aufnahme.
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Der
maximale Abstand zwischen der Referenzschicht und dem Fokus des
Messstrahls ist durch den in dem vorgeschalteten Interferometer
eingeschriebenen Gangunterschied vorgegeben. Für typische Interferometeranordnungen
beträgt
dieser maximale Abstand ca. 25 mm. Die Länge des Faserendstücks, welches
für Messzwecke
in eine Bohrung eingeführt
werden kann, ist auf diesen Wert begrenzt, abzüglich der Strecke zwischen
der Referenzschicht und dem Ende der mechanischen Aufnahme. Eine Verlängerung
des Faserendstücks
ist nur nach einer entsprechenden Modifikation des vorgeschalteten
Interferometers möglich,
was jedoch mit einem sehr hohen technischen und finanziellen Aufwand
verbunden ist.
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Tiefere
Bohrungen können
nur untersucht werden, wenn diese so einen großen Durchmesser haben, dass
auch die mechanische Aufnahme mit eingeführt werden kann oder dass alternative
Systeme, beispielsweise bestehend aus einem Röhrchen mit eingebauten optischen
Komponenten, eingesetzt werden können,
wobei letztgenannte Systeme ebenfalls einen Durchmesser größer als
1,3 mm aufweisen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine optische Fasersonde bereit
zu stellen, welche bei hoher Messgenauigkeit die interferometrische
Untersuchung von Hohlräumen
mit geringem Durchmesser und großer Tiefe ermöglicht.
Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung
einer solchen optischen Fasersonde bereitzustellen.
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Vorteile der Erfindung
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Die
die optische Fasersonde betreffende Aufgabe der Erfindung wird dadurch
gelöst,
dass die Reflexionszone in dem Faserendstück angeordnet ist. Die Reflexionszone,
an der der einfallende Lichtstrahl in einen Referenzstrahl und einen
Messstrahl aufgeteilt wird, kann somit in unmittelbarer Näher der Faserspitze
und somit des Fokuspunktes des Messstrahls angeordnet werden. Der
Abstand zwischen dem Fokuspunkt und der Reflexionszone kann so gewählt werden,
dass er an das vorgeschaltete Interferometer angepasst ist. Da sich
die Reflexionszone jetzt in dem Faserendstück befindet, kann dieses, abhängig von
der mechanischen Belastbarkeit der Faser, beliebig lang ausgeführt werden,
ohne dass eine Modifikation des vorgeschalteten Interferometers notwendig
ist. Es können
somit im Vergleich mit heute bekannten Fasersonden deutlich tiefere
Hohlräume
mit geringen Durchmessern, in die nur das Faserendstück, nicht
jedoch die mechanische Aufnahme der Faser eingeführt werden kann, interferometrisch untersucht
werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist es vorgesehen,
dass die Reflexionszone als Reflexionsbeschichtung zwischen zwei
verbundenen Faserstücken
gebildet ist. Solche teiltransparenten Reflexionsbeschichtungen
können
kostengünstig
hergestellt werden.
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Ist
die Verbindung der Faserstücke
dadurch realisiert, dass die Faserstücke miteinander verklebt oder
verschmolzen sind, so erhält
man ein Faserendstück,
welches annähernd
die gleiche mechanische Stabilität
aufweist wie eine durchgängiges
Faserendstück.
Die Faserstücke
sind sicher gegeneinander fixiert, so dass der Lichtstrahl mit geringst
möglichen Verlusten
von dem einen in das andere Faserstück übertreten kann.
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Ist
hingegen die Reflexionszone als Bragg-Gitter ausgeführt, muss
die Faser zum Einbringen einer Reflexionszone im Bereich des Faserendstücks nicht
getrennt werden und behält
ihre ursprüngliche
mechanische Stabilität.
Das Bragg-Gitter kann von außen
in die Faser eingeprägt
werden.
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Eine
Teilreflexion des einfallenden Lichtstrahls in dem Faserendstück lässt sich
auch dadurch erreichen, dass die Reflexionszone als Brechungsindexänderung
ausgeführt
ist. Dabei ist der Anteil der reflektierten Strahlung bezogen auf
die einfallende Strahlung von der Änderung des Brechungsindex
abhängig.
Eine Änderung
des Brechungsindex kann beispielsweise durch gezielt eingebrachte
Defekte in dem Faserkern, beispielsweise in Form einer Luftblase,
erreicht werden.
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Dadurch,
dass der Abstand zwischen der Reflexionszone und einem Fokus des
Messstrahls an einen in einem der optischen Fasersonde vorgeschalteten
Interferometer eingeschriebenen Gangunterschied zwischen zwei Teilstrahlen
angepasst ist, kann die optische Fasersonde an existierende Interferometer
angepasst werden. Eine aufwändige
und kostenintensive Modifikation des Interferometers muss nicht
vorgenommen werden.
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Die
das Verfahren betreffende Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass
die Faser an einer vorgegebenen Stelle getrennt wird, dass zumindest
auf einer der Trennstellen eine teilreflektierende Beschichtung
aufgebracht wird und dass die beiden Faserteile anschließend wieder
miteinander verbunden werden. Das Verfahren ermöglicht es, eine Reflexionszone
kostengünstig
in das Faserendstück einzubringen,
ohne die Stabilität
der Faser merklich zu verschlechtern. Der Abstand der Reflexionszone zu
der Faserspitze kann entsprechend den Anforderungen des vorgeschalteten
Interferometers frei gewählt
werden. Die Faserteilstücke
können
bei dem Verbinden exakt aufeinander ausgerichtet werden, so dass
ein Lichtübergang
mit möglichst
geringen Verlusten realisiert werden kann.
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Zeichnungen
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
schematischer Darstellung eine optische Fasersonde nach dem Stand
der Technik,
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2 in
schematischer Darstellung eine optische Fasersonde mit einer in
dem Faserendstück angeordneten
Reflexionszone,
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3 in
schematischer Darstellung eine Teilabschnitt des Faserendstücks mit
der Reflexionszone.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
in schematischer Darstellung eine optische Fasersonde 1,
wie sie heute beispielsweise zur interferometrischen Vermessung
von Einspritzdüsen
von Brennkraftmaschinen eingesetzt wird. Eine optische Faser 20 ist
in einer axial angeordneten Ausnehmung 11 einer mechanischen
Aufnahme 10 geführt.
Die mechanische Aufnahme 10 ist dabei aus einer ersten
und einer zweiten so genannten Ferule 12, 13 gebildet.
Die Ferulen 12, 13 sind von einer Führungshülse 14 umfasst,
welche die beiden Ferulen 12, 13 gegeneinander
ausrichtet und zusammen hält.
An einem aus der mechanischen Aufnahme 10 überstehenden
Teilstück
der optischen Faser 20, dem Faserendstück 22, sind an dessen
Faserspitze 23 eine nicht dargestellte Linse und ein nicht
dargestellter Spiegel angeordnet. Die optische Faser 20 ist
mit einer faseroptischen Lichtzuführung 21 verbunden.
In der Grenzfläche
zwischen den beiden Ferulen 12, 13 ist eine Reflexionszone 30 angeordnet.
Die Reflexionszone 30 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
als teilreflektierende Beschichtung ausgeführt, welche auf die Stirnfläche der zweiten
Ferule 13 und der darin geführten optischen Faser 20 aufgebracht
ist.
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Die
optische Fasersonde 1 ist über die Lichtzuführung 21 mit
einem nicht dargestellten Interferometer verbunden. Ein Lichtstrahl
wird von dem Interferometer über
die Lichtzuführung 21 der
optischen Faser 20 zugeführt. An der Reflexionszone 30 wird der
zugeführte
Lichtstrahl in einen transmittierten Messstrahl und einen reflektierten
Referenzstrahl aufgeteilt wird. Der transmittierte Messstrahl wird dem
Faserendstück 22 und
der Faserspitze 23 zugeführt und über die optischen Komponenten
Linse und Spiegel auf das Messobjekt gelenkt und fokussiert. Der
von dem Messobjekt reflektierte Strahl wird wieder in die Faserspitze 23 eingekoppelt
und über
die optische Faser 20 und die Lichtzuführung 21 zurück an das
Interferometer geleitet.
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Das
Faserendstück 22 kann
zur Durchführung
von interferometrischen Messungen beispielsweise in feinen Bohrungen,
wie sie bei Einspritzdüsen
für Brennkraftmaschinen
vorgesehen sind, verwendet werden. Dazu wird das Faserendstück 22 in die
Bohrung eingeführt.
Der Durchmesser solcher Bohrungen an Einspritzdüsen beträgt ca. 150 μm, während das Faserendstück 22 einen
Durchmesser von typisch ca. 20 μm
aufweist.
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Der
Abstand zwischen der Reflexionszone 30 und der Faserspitze 23 beziehungsweise
dem Fokus des Messstrahls ist durch das vorgeschaltete Interferometer
festgelegt. Er beträgt
bei heute eingesetzten Interferometern typischerweise 25 mm. Bei einer
Länge für die zweite
Ferule 13 von ca. 10 mm ergibt sich eine Begrenzung der
Länge des
Faserendstücks 22 auf
ca. 15 mm. Kleine Bohrungen mit einem Durchmesser kleiner als der
der zweiten Ferule 13 können
somit nur bis zu einer maximalen Tiefe von 15 mm vermessen werden.
Ein längeres
Faserendstück 22 lässt sich
nur durch eine aufwändige Modifikation
des vorgeschalteten Interferometers einsetzen.
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2 zeigt
in schematischer Darstellung eine optische Fasersonde 1 mit
einer in dem Faserendstück 22 angeordneten
Reflexionszone 30 gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Die
optische Faser 20 ist wieder in einer Ausnehmung 11 einer
mechanischen Aufnahme 10 gehalten und über eine Lichtzuführung 21 mit
einem nicht dargestellten, vorgeschalteten Interferometer verbunden.
In dem Faserendstück 22,
welches die über
die mechanische Aufnahme 10 hinausreichende Verlängerung
der optischen Faser 20 darstellt, sind eine Reflexionszone 30 sowie
an der Faserspitze 23 die nicht dargestellten optischen
Komponenten Spiegel und Linse integriert.
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Die
Reflexionszone 30 ist in der dargestellten Ausführungsvariante
durch eine teilreflektierende Beschichtung realisiert. Um diese
herzustellen, wird die Faser 20 im Bereich des Faserendstücks 22 an der
gewünschten
Stelle getrennt, die Beschichtung wird aufgebracht und die beiden
Faserteilstücke
werden wieder verbunden. Die Verbindung ist dabei durch eine transparente
Verklebung realisiert, kann aber auch durch Verschmelzen der beiden
Faserteilstücke
erreicht werden.
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Eine
weiter Möglichkeit,
eine Reflexionszone einzubringen, besteht in einem von außen auf
das Faserendstück
aufgeprägtem
Bragg-Gitter. Der Vorteil eines Bragg-Gitters liegt darin, dass
die Faser nicht getrennt werden muss.
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Prinzipiell
führt jeder
Defekt in dem Faserkern zu einer Reflexion. So können gezielt an der gewünschten
Stelle der Faser Defekte eingebracht werden, die weder die Form
noch die Stabilität
der Faser beeinflussen. Ein Defekt kann zum Beispiel eine Brechungsindexänderung
oder eine Luftblase in dem Faserkern sein.
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Mit
den beschriebenen Reflexionszonen kann ein Referenzstrahl erzeugt
werden, ohne dass dazu in dem Bereich der Reflexionszone der Durchmesser
oder die Geometrie der optischen Fasersonde 1 geändert werden
muss. Es können
unabhängig vom
vorgeschalteten Interferometer sehr lange Tastarme realisiert werden,
welche die Inspektion von tiefen Bohrungen mit geringem Durchmesser
ermöglichen.
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Die
mechanische Aufnahme 10 ist lediglich aus einer ersten
Ferule 12 oder aus einem standardisierten Haltestift realisiert.
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3 zeigt
in schematischer Darstellung einen Teilabschnitt des Faserendstücks 22 mit
der integrierten Reflexionszone 30.
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Das
Faserendstück 22 ist
aus einem das Licht leitenden Faserkern 24 und einem den
Faserkern 24 umschließenden
Fasermantel 25 gebildet. An einer Verbindungsstelle ist
eine Reflexionszone 30 als teilreflektierende Beschichtung
ausgeführt. Die
beiden Faserteile sind dabei mit Klebstoff 31 verbunden.
Ein eintreffender Lichtstahl 40 wird an der Reflexionszone 30 in
einen reflektierten Lichtstrahl 41, den Referenzstrahl,
und einen transmittierten Lichtstrahl 42, den Messstrahl,
aufgeteilt.
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Der
Faserkern hat bei den eingesetzten Monomode-Fasern einen Durchmesser
von lediglich ca. 9 μm.
Die teilreflektierende Beschichtung ist daher über die gesamte Querschnittsfläche der
Faser aufgebracht.