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Die
Erfindung betrifft eine Tabakspfeife. Ein Beispiel beschreibt eine
Tabakspfeife mit einem mehrfachen Filtersystem bei der ein oberes
Pfeifenkopfteil, das die Tabakkammer enthält, über eine Schraubverbindung
mit einem unteren Pfeifenkopfteil, in dem die Kondensationskammer
angeordnet ist, verbunden ist. Die Tabakspfeife soll sich vorzugsweise
zum Rauchen von Zigarettentabak eignen.
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[Stand der Technik]
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Aus
der Erfindungsbeschreibung
DE
296 00 709 U1 ist eine Pfeife mit einem mehrfachen Filtersystem
und einem verschraubbaren zweiteiligen Pfeifenkopf bekannt, bei
dem die Kondensationskammer im unteren Pfeifenkopfteil als kugeliger Hohlraum
ausgebildet ist, der zum Aufschrauben des oberen Pfeifenkopfes mit
einer Gewindebuchse versehen ist. Außerdem ist in das Mundstück, verschraubbar
mit dem Pfeifenschaft, ein zylinderförmiges Filterstück eingesetzt.
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Nachteilig
an dieser Pfeife ist, dass die Trennlinie zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil
(Tabakkammer) und dem unteren Pfeifenkopfteil (Kondensationskammer)
sehr hoch verläuft.
Die Tabakkammer sitzt dadurch sehr weit oben und nimmt relativ zum
gesamten Pfeifenkopf nur einen geringen Raum ein. Außerdem lässt sich
ein handelsübliches Filtersieb
mit dieser Lösung
nicht fixieren. Durch die enge Gewindebuchse lässt sich die Kondensationskammer
nur schwer reinigen.
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Ein
im allgemeinen lose in die Tabakkammer des Pfeifenkopfes eingelegtes
Filtersieb kann verrutschen oder nicht eng genug anliegen, so dass
seine Wirkung beeinträchtigt
ist bzw. beim Ausklopfen der Pfeife herausfällt.
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Weiterhin
beschreibt die Offenlegungsschrift
DE 26 52 663 A1 eine Tabakspfeife, bei der über ein konisches
Gewinde ein oberes Pfeifenkopfteil tief in ein unteres Pfeifenkopfteil
einschraubbar ist. Ein Filtersieb lässt sich bei dieser Lösung nicht
fest einsetzen und außerdem
gewährleistet
das konische Gewinde bei nicht genauer Fertigung und eines mit Toleranzen
versehenden Filtersiebes keinen glatten Übergang zwischen dem oberen
Pfeifenkopfteil und dem unteren Pfeifenkopfteil.
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Trotz
dieser Anordnung, tiefes Einschrauben des oberen Pfeifenkopfteils
in den unteren Pfeifenkopfteil, endet die Tabakkammer trotzdem,
wie auch bei der
DE
296 00 709 U1 , in einer Ebene oberhalb des Gewindes. Die
Kondensationskammer ist auch hier durch ihren komplizierten Aufbau
schwer zu reinigen.
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Ein
weiterer Nachteil des Standes der Technik besteht darin, das bei
einer relativ tiefliegenden Trennungsebene der beiden Pfeifenkopfteile,
bzw. tiefliegender Verschraubung ein Austreten von Ruß oder Teer,
verbunden mit einer Verschmutzung der Hand nicht ausgeschlossen
ist. Dieses Problem ist auch in der
DE 26 52 663 A1 durch einen zusätzlichen
Dichtring nur unzureichend gelöst,
da beim Auseinanderschrauben und Reinigen des Pfeifenkopfes weiterhin
Ruß- oder
Teerpartikel die Hände bzw.
Finger verschmutzen.
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Ferner
beschreibt die
DE 694
276 A eine Tabakspfeife mit einem zweiteiligen Pfeifenkopf,
einem Pfeifenschaft und einem Mundstück, bei der ein oberes Pfeifenkopfteil
mit der Tabakkammer über
eine Schraubverbindung mit einem unteren Pfeifenkopfteil verbunden
ist. Dadurch, dass das obere in das untere Pfeifenkopfteil nicht
kraft- und formschlüssig
eingreift, das obere Pfeifenkopfteil mit Lüftungsschlitzen versehen, mit
dem unteren Pfeifenkopfteil auf Abstand gehalten ist und nach außen durch
das untere Pfeifenkopfteil Lüftungskanäle angeordnet
sind, können
durch diese Lüftungskanäle Ruß- und Teerpartikel
dringen, die die Finger des Rauchers verschmutzen und die Kanäle schnell
zugesetzt werden. Zum Rauchen von Zigaretten oder Zigarettentabak
ist diese Pfeife nicht geeignet. Außerdem kann mit diesem Pfeifenkopfaufbau
keine geringe Bauhöhe
realisiert werden.
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In
der
DE 44 391 A wird
ein Pfeifenkopf bestehend aus drei Teilen, die unterhalb der Tabakkammer
zwei Hohlräume
bilden, die durch relativ kleine Kanäle bzw. Öffnungen miteinander in Verbindung stehen,
vorgestellt. Diese Kanäle
sind schwer zu reinigen und setzen sich schnell zu.
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Die
Lösung
gemäß
DE 19 74 328 U besitzt einen
zweiteiligen Pfeifenkopf, bei dem beide Teile zueinander auf Abstand
gehalten und in einer Ausführung über eine Schraubverbindung
fixiert sind. Die Einlage eines Filtersiebes zwischen den beiden
Pfeifenkopfteilen ist nicht möglich.
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In
der Patentschrift
US
11 35 447 A ist ein oberes Pfeifenkopfteil unterhalb der
Tabakkammer mit einem unteren Pfeifenkopfteil, das eine zusätzliche
Speichelauffangmulde besitzt, verschraubt. Damit Tabakteile nicht
in das Mundstück
gelangen können,
ist in das obere Pfeifenkopfteil ein zylinderförmiger Behälter mit einem durchlöcherten
Boden eingehängt.
Durch diese Lösung
wird nicht verhindert, das Ruß-
und Teerpartikel beim Rauchen inhaliert werden.
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In
einer weiteren Pfeife nach der
US 33 97 703 A ist das obere Pfeifenkopfteil über einen
gesonderten Einsatz mit dem unteren Pfeifenkopfteil verschraubt.
Durch diese Lösung
lässt sich
ein Filtersieb in der Tabakkammer nicht fixieren. Außerdem würde beim
Reinigen (Lösen
der Verschraubung) sofort Teer und Ruß austreten.
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Die
Lösung
gemäß
US 15 37 138 A beschreibt
eine Pfeife bei der zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil und dem
unteren Pfeifenkopfteil ein Filter eingelegt und durch eine Verschraubung
gehalten ist. Nachteilig ist in dieser Ausführung, dass das Filter starr
ausgeführt
sein muss, um die gesamte Tabakkammer überspannen zu können und
um einem Druck beim Stopfen standzuhalten. Ferner können Toleranzen
der Dicke des Filters beim Verschrauben nicht ausgeglichen werden.
Ein tiefes Versenken der Tabakkammer in das untere Pfeifenkopfteil
zusammen mit dem Sieb ist nicht möglich.
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In
der Lösung
nach
US 968 160 A ist
in einer Ausführung
die Tabakkammer als Teil des oberen Pfeifenkopfteils in das untere
Pfeifenkopfteil eingehängt
und auf Abstand gehalten. Mit dieser Lösung ist keine Pfeife geringer
Baugröße realisierbar.
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Die
DE 74 20 374 U beschreibt
schließlich eine
Tabakspfeife mit einem verbrennungsfördernden Einsatz in der Tabakkammer.
Umfasst dieser Einsatz die gesamte Tabakkammer wird maßgeblich der
Geschmack beim Rauchen beeinflusst. Ein nur den Boden überspannender
Siebeinsatz muss ausreichend stabil ausgeführt sein und dichtet durch
seine tiefgreifende Verschraubung den Pfeifenkopf nicht ausreichend
ab. Teer- und Rußpartikel
können
auch hier nach außen
dringen, insbesondere beim Reinigen.
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[Aufgabe der Erfindung]
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Tabakspfeife zu schaffen, bei der ein
oberes Pfeifenkopfteil mit einer Tabakkammer, die relativ zum gesamten Pfeifenkopf
einen großen
Raum einnimmt, tief in ein unteres Pfeifenkopfteil, das eine Kondensationskammer
enthält,
einschraubbar ist und dazwischen ein handelsübliches Filtersieb derart fixierbar
ist, dass durch die Verschraubung keine Teer- und Rußpartikel
austreten können,
die die Finger des Rauchers verschmutzen. Insgesamt soll mit der
Pfeife eine für den
Raucher optimale Filterung der Ruß- und Teerpartikel erfolgen,
die Kondensationskammer und die Kanäle zum Pfeifenschaft sollen
leicht zu reinigen sein und die gesamte Pfeife soll bei einer geringen Baugröße des Pfeifenkopfes
sich einfach herstellen und montieren lassen.
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Die
Aufgabe wird mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte
Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Tabakspfeife besitzt gemäß der Erfindung
einen Pfeifenkopf, der in ein oberes Pfeifenkopfteil mit einer Tabakkammer
und ein unteres Pfeifenkopfteil, das eine Kondensationskammer enthält, unterteilt
ist. Das obere Pfeifenkopfteil ist dabei konisch kegelförmig oder
sphärisch
gewölbt
in dem unteren Pfeifenkopfteil versenkt angeordnet.
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Beide
Teile sind so miteinander verbunden, dass sie nach außen hin
dicht abschließen
und eine glatte äußere Fläche des
Pfeifenkopfes gebildet ist, wobei die äußere Trennlinie (obere Verbindungsebene)
zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil und dem unteren Pfeifenkopfteil
mittig oder oberhalb, bezogen auf die Tabakkammer angeordnet ist.
Die Tabakkammer ist also zusammen mit dem oberen Pfeifenkopfteil
vollständig
abnehmbar, wobei das obere Pfeifenkopfteil mit dem unteren Pfeifenkopfteil
kraft- und formschlüssig
verbunden ist.
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Die
Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Pfeifenkopfteil ist
dabei so ausgelegt, dass zwischen beiden Teilen ein Filter z. B.
ein Metallfiltersieb, was üblicherweise
sonst lose am Boden der Tabakkammer über dem Rauchkanal liegt, fixiert werden
kann, ohne dass die Verbindung zwischen beiden Teilen nicht mehr
ausreichend dicht ist.
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Das
Metallfiltersieb verringert ein Herabfallen des Tabaks und/oder
Ruß etc.
in die untere Mulde der Kondensationskammer.
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Der
Rauchkanal ist durch eine Bohrung am Boden der Tabakkammer und durch
eine gleichgroße Bohrung
in das untere Pfeifenkopfteil geführt. Die Größe der Kondensationskammer
in dem unteren Pfeifenkopfteil ist dabei von untergeordneter Bedeutung.
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Das
untere Pfeifenkopfteil ist mit einem Pfeifenschaft, in den ein Mundstück, gegebenenfalls
mit einem Filter eingesteckt oder eingeschraubt werden kann, fest
verbunden.
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Die
Kondensationskammer in dem unteren Pfeifenkopfteil besitzt eine
geringfügige
Ausbeulung bzw. Mulde, so dass eine gewisse Auffangfähigkeit der
sich beim Rauchen in der Tabakkammer bildenden Feuchtigkeit sowie
eine gewisse Sammlungsfähigkeit
kondensierter Abscheidungen gegeben ist. Die Feuchtigkeit und andere
Abscheidungen werden in dieser Mulde auf einem Niveau zurückgehalten, das
unterhalb des Rauchführungsweges
in dem Pfeifenschaft liegt.
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Die
Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Pfeifenkopfteil ist
vorteilhafterweise eine Schraubverbindung, deren Gewinde an einem Abschnitt
der konisch kegelförmigen
oder sphärisch gewölbten Verbindung
angeordnet ist. Auch eine Steck- oder Klemmverbindung ist denkbar.
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Für eine sichere
Verschraubung ist es zweckmäßig, das
Gewinde an einem zylinderförmigen
Abschnitt der konisch kegelförmigen
oder sphärisch
gewölbten
Verbindung anzuordnen.
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Das
Schraubgewinde besteht vorzugsweise aus Aluminium bzw. einem anderen
Metall. Die restliche Pfeife (Pfeifenkopf und Pfeifenschaft) besteht aus
Holz, Bruyere, Porzellan, Keramik oder Meerschaum. Das Mundstück besteht
im allgemeinen aus handelsüblichem
Kunststoffmaterial.
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[Beispiel]
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An
Hand einer Zeichnung 1 wird eine Ausführungsform
der Erfindung näher
erläutert.
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Die
in der 1 dargestellte Tabakspfeife besteht aus einem
Pfeifenkopf 1, einem Pfeifenschaft 4 und einem
Mundstück 5.
Zwischen dem Pfeifenschaft 4 und dem Mundstück 5 ist
ein Absorptionsfilter 6 angeordnet.
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Der
Pfeifenkopf 1 ist in ein oberes Pfeifenkopfteil 2 mit
der Tabakkammer 7 und ein unteres Pfeifenkopfteil 3 mit
einer Kondensationskammer 8 unterteilt. Beide Teile 2, 3 sind über eine
Schraubverbindung 9 miteinander verbunden, wobei in der
Ausführung
nach 1 das untere Pfeifenkopfteil 3 das obere
Pfeifenkopfteil 2 völlig
umfasst und das Gewinde 9 oben am Pfeifenkopf 1 angeordnet
ist.
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Das
obere Pfeifenkopfteil 2 ist in dem unteren Pfeifenkopfteil 3 sphärisch gewölbt versenkt
angeordnet, wodurch der Boden der Tabakkammer 7 wesentlich
tiefer als die Oberkante des unteren Pfeifenkopfteils 3 angeordnet
ist.
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Die
Tabakkammer 7 besitzt unten eine Bohrung 11, die
einen kurzen Rauchkanal bildet, der über eine gleichgroße Öffnung in
die Kondensationskammer 8 im unteren Pfeifenkopfteil 3 führt.
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Die
untere Wölbung
des oberen Pfeifenkopfteiles 2 greift dabei formschlüssig in
eine Mulde des unteren Pfeifenkopfteiles 3 ein.
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Außerdem ist
zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil 2 und dem unteren Pfeifenkopfteil 3 ein
Metallfiltersieb 10 derart eingelegt, dass dieses beim Verschrauben
der beiden Pfeifenkopfteile 2, 3 fixiert ist und
somit beim Ausklopfen des Pfeifenkopfes 1 nicht herausfallen
kann.
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- 1
- Pfeifenkopf
- 2
- oberes
Pfeifenkopfteil
- 3
- unteres
Pfeifenkopfteil
- 4
- Pfeifenschaft
- 5
- Mundstück
- 6
- Absorptionsfilter
- 7
- Tabakkammer
- 8
- Kondensationskammer
- 9
- Schraubverbindung
- 10
- Metallfiltersieb
- 11
- Bohrung
in der Tabakkammer
- 12
- obere
Verbindungsebene