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DE102006048125B4 - Tabakspfeife - Google Patents

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DE102006048125B4 DE200610048125 DE102006048125A DE102006048125B4 DE 102006048125 B4 DE102006048125 B4 DE 102006048125B4 DE 200610048125 DE200610048125 DE 200610048125 DE 102006048125 A DE102006048125 A DE 102006048125A DE 102006048125 B4 DE102006048125 B4 DE 102006048125B4
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    • A24FSMOKERS' REQUISITES; MATCH BOXES; SIMULATED SMOKING DEVICES
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Abstract

Tabakspfeife mit einem zweiteiligen Pfeifenkopf (1), einem Pfeifenschaft (4) und einem Mundstück (5), bei der ein oberes Pfeifenkopfteil (2) mit der Tabakkammer (7) mit einem unteren Pfeifenkopfteil (3), der eine Kondensationskammer (8) enthält, verbunden ist, wobei
a. das obere Pfeifenkopfteil (2) in das untere Pfeifenkopfteil (3) kraft- und formschlüssig konisch kegelförmig oder sphärisch gewölbt eingreift,
b. eine obere Verbindungsebene (12) zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil (2) und dem unteren Pfeifenkopfteil (3) mittig oder oberhalb, bezogen auf die Tabakkammer (7), angeordnet ist,
c. der Rauchkanal durch eine Bohrung (11) am Boden der Tabakkammer (7) und eine gleichgroße Bohrung in dem unteren Pfeifenkopfteil (3) geführt ist und
d. zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil (2) und dem unteren Pfeifenkopfteil (3) ein Filter (10) einlegbar angeordnet und fixiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tabakspfeife. Ein Beispiel beschreibt eine Tabakspfeife mit einem mehrfachen Filtersystem bei der ein oberes Pfeifenkopfteil, das die Tabakkammer enthält, über eine Schraubverbindung mit einem unteren Pfeifenkopfteil, in dem die Kondensationskammer angeordnet ist, verbunden ist. Die Tabakspfeife soll sich vorzugsweise zum Rauchen von Zigarettentabak eignen.
  • [Stand der Technik]
  • Aus der Erfindungsbeschreibung DE 296 00 709 U1 ist eine Pfeife mit einem mehrfachen Filtersystem und einem verschraubbaren zweiteiligen Pfeifenkopf bekannt, bei dem die Kondensationskammer im unteren Pfeifenkopfteil als kugeliger Hohlraum ausgebildet ist, der zum Aufschrauben des oberen Pfeifenkopfes mit einer Gewindebuchse versehen ist. Außerdem ist in das Mundstück, verschraubbar mit dem Pfeifenschaft, ein zylinderförmiges Filterstück eingesetzt.
  • Nachteilig an dieser Pfeife ist, dass die Trennlinie zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil (Tabakkammer) und dem unteren Pfeifenkopfteil (Kondensationskammer) sehr hoch verläuft. Die Tabakkammer sitzt dadurch sehr weit oben und nimmt relativ zum gesamten Pfeifenkopf nur einen geringen Raum ein. Außerdem lässt sich ein handelsübliches Filtersieb mit dieser Lösung nicht fixieren. Durch die enge Gewindebuchse lässt sich die Kondensationskammer nur schwer reinigen.
  • Ein im allgemeinen lose in die Tabakkammer des Pfeifenkopfes eingelegtes Filtersieb kann verrutschen oder nicht eng genug anliegen, so dass seine Wirkung beeinträchtigt ist bzw. beim Ausklopfen der Pfeife herausfällt.
  • Weiterhin beschreibt die Offenlegungsschrift DE 26 52 663 A1 eine Tabakspfeife, bei der über ein konisches Gewinde ein oberes Pfeifenkopfteil tief in ein unteres Pfeifenkopfteil einschraubbar ist. Ein Filtersieb lässt sich bei dieser Lösung nicht fest einsetzen und außerdem gewährleistet das konische Gewinde bei nicht genauer Fertigung und eines mit Toleranzen versehenden Filtersiebes keinen glatten Übergang zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil und dem unteren Pfeifenkopfteil.
  • Trotz dieser Anordnung, tiefes Einschrauben des oberen Pfeifenkopfteils in den unteren Pfeifenkopfteil, endet die Tabakkammer trotzdem, wie auch bei der DE 296 00 709 U1 , in einer Ebene oberhalb des Gewindes. Die Kondensationskammer ist auch hier durch ihren komplizierten Aufbau schwer zu reinigen.
  • Ein weiterer Nachteil des Standes der Technik besteht darin, das bei einer relativ tiefliegenden Trennungsebene der beiden Pfeifenkopfteile, bzw. tiefliegender Verschraubung ein Austreten von Ruß oder Teer, verbunden mit einer Verschmutzung der Hand nicht ausgeschlossen ist. Dieses Problem ist auch in der DE 26 52 663 A1 durch einen zusätzlichen Dichtring nur unzureichend gelöst, da beim Auseinanderschrauben und Reinigen des Pfeifenkopfes weiterhin Ruß- oder Teerpartikel die Hände bzw. Finger verschmutzen.
  • Ferner beschreibt die DE 694 276 A eine Tabakspfeife mit einem zweiteiligen Pfeifenkopf, einem Pfeifenschaft und einem Mundstück, bei der ein oberes Pfeifenkopfteil mit der Tabakkammer über eine Schraubverbindung mit einem unteren Pfeifenkopfteil verbunden ist. Dadurch, dass das obere in das untere Pfeifenkopfteil nicht kraft- und formschlüssig eingreift, das obere Pfeifenkopfteil mit Lüftungsschlitzen versehen, mit dem unteren Pfeifenkopfteil auf Abstand gehalten ist und nach außen durch das untere Pfeifenkopfteil Lüftungskanäle angeordnet sind, können durch diese Lüftungskanäle Ruß- und Teerpartikel dringen, die die Finger des Rauchers verschmutzen und die Kanäle schnell zugesetzt werden. Zum Rauchen von Zigaretten oder Zigarettentabak ist diese Pfeife nicht geeignet. Außerdem kann mit diesem Pfeifenkopfaufbau keine geringe Bauhöhe realisiert werden.
  • In der DE 44 391 A wird ein Pfeifenkopf bestehend aus drei Teilen, die unterhalb der Tabakkammer zwei Hohlräume bilden, die durch relativ kleine Kanäle bzw. Öffnungen miteinander in Verbindung stehen, vorgestellt. Diese Kanäle sind schwer zu reinigen und setzen sich schnell zu.
  • Die Lösung gemäß DE 19 74 328 U besitzt einen zweiteiligen Pfeifenkopf, bei dem beide Teile zueinander auf Abstand gehalten und in einer Ausführung über eine Schraubverbindung fixiert sind. Die Einlage eines Filtersiebes zwischen den beiden Pfeifenkopfteilen ist nicht möglich.
  • In der Patentschrift US 11 35 447 A ist ein oberes Pfeifenkopfteil unterhalb der Tabakkammer mit einem unteren Pfeifenkopfteil, das eine zusätzliche Speichelauffangmulde besitzt, verschraubt. Damit Tabakteile nicht in das Mundstück gelangen können, ist in das obere Pfeifenkopfteil ein zylinderförmiger Behälter mit einem durchlöcherten Boden eingehängt. Durch diese Lösung wird nicht verhindert, das Ruß- und Teerpartikel beim Rauchen inhaliert werden.
  • In einer weiteren Pfeife nach der US 33 97 703 A ist das obere Pfeifenkopfteil über einen gesonderten Einsatz mit dem unteren Pfeifenkopfteil verschraubt. Durch diese Lösung lässt sich ein Filtersieb in der Tabakkammer nicht fixieren. Außerdem würde beim Reinigen (Lösen der Verschraubung) sofort Teer und Ruß austreten.
  • Die Lösung gemäß US 15 37 138 A beschreibt eine Pfeife bei der zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil und dem unteren Pfeifenkopfteil ein Filter eingelegt und durch eine Verschraubung gehalten ist. Nachteilig ist in dieser Ausführung, dass das Filter starr ausgeführt sein muss, um die gesamte Tabakkammer überspannen zu können und um einem Druck beim Stopfen standzuhalten. Ferner können Toleranzen der Dicke des Filters beim Verschrauben nicht ausgeglichen werden. Ein tiefes Versenken der Tabakkammer in das untere Pfeifenkopfteil zusammen mit dem Sieb ist nicht möglich.
  • In der Lösung nach US 968 160 A ist in einer Ausführung die Tabakkammer als Teil des oberen Pfeifenkopfteils in das untere Pfeifenkopfteil eingehängt und auf Abstand gehalten. Mit dieser Lösung ist keine Pfeife geringer Baugröße realisierbar.
  • Die DE 74 20 374 U beschreibt schließlich eine Tabakspfeife mit einem verbrennungsfördernden Einsatz in der Tabakkammer. Umfasst dieser Einsatz die gesamte Tabakkammer wird maßgeblich der Geschmack beim Rauchen beeinflusst. Ein nur den Boden überspannender Siebeinsatz muss ausreichend stabil ausgeführt sein und dichtet durch seine tiefgreifende Verschraubung den Pfeifenkopf nicht ausreichend ab. Teer- und Rußpartikel können auch hier nach außen dringen, insbesondere beim Reinigen.
  • [Aufgabe der Erfindung]
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Tabakspfeife zu schaffen, bei der ein oberes Pfeifenkopfteil mit einer Tabakkammer, die relativ zum gesamten Pfeifenkopf einen großen Raum einnimmt, tief in ein unteres Pfeifenkopfteil, das eine Kondensationskammer enthält, einschraubbar ist und dazwischen ein handelsübliches Filtersieb derart fixierbar ist, dass durch die Verschraubung keine Teer- und Rußpartikel austreten können, die die Finger des Rauchers verschmutzen. Insgesamt soll mit der Pfeife eine für den Raucher optimale Filterung der Ruß- und Teerpartikel erfolgen, die Kondensationskammer und die Kanäle zum Pfeifenschaft sollen leicht zu reinigen sein und die gesamte Pfeife soll bei einer geringen Baugröße des Pfeifenkopfes sich einfach herstellen und montieren lassen.
  • Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Tabakspfeife besitzt gemäß der Erfindung einen Pfeifenkopf, der in ein oberes Pfeifenkopfteil mit einer Tabakkammer und ein unteres Pfeifenkopfteil, das eine Kondensationskammer enthält, unterteilt ist. Das obere Pfeifenkopfteil ist dabei konisch kegelförmig oder sphärisch gewölbt in dem unteren Pfeifenkopfteil versenkt angeordnet.
  • Beide Teile sind so miteinander verbunden, dass sie nach außen hin dicht abschließen und eine glatte äußere Fläche des Pfeifenkopfes gebildet ist, wobei die äußere Trennlinie (obere Verbindungsebene) zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil und dem unteren Pfeifenkopfteil mittig oder oberhalb, bezogen auf die Tabakkammer angeordnet ist. Die Tabakkammer ist also zusammen mit dem oberen Pfeifenkopfteil vollständig abnehmbar, wobei das obere Pfeifenkopfteil mit dem unteren Pfeifenkopfteil kraft- und formschlüssig verbunden ist.
  • Die Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Pfeifenkopfteil ist dabei so ausgelegt, dass zwischen beiden Teilen ein Filter z. B. ein Metallfiltersieb, was üblicherweise sonst lose am Boden der Tabakkammer über dem Rauchkanal liegt, fixiert werden kann, ohne dass die Verbindung zwischen beiden Teilen nicht mehr ausreichend dicht ist.
  • Das Metallfiltersieb verringert ein Herabfallen des Tabaks und/oder Ruß etc. in die untere Mulde der Kondensationskammer.
  • Der Rauchkanal ist durch eine Bohrung am Boden der Tabakkammer und durch eine gleichgroße Bohrung in das untere Pfeifenkopfteil geführt. Die Größe der Kondensationskammer in dem unteren Pfeifenkopfteil ist dabei von untergeordneter Bedeutung.
  • Das untere Pfeifenkopfteil ist mit einem Pfeifenschaft, in den ein Mundstück, gegebenenfalls mit einem Filter eingesteckt oder eingeschraubt werden kann, fest verbunden.
  • Die Kondensationskammer in dem unteren Pfeifenkopfteil besitzt eine geringfügige Ausbeulung bzw. Mulde, so dass eine gewisse Auffangfähigkeit der sich beim Rauchen in der Tabakkammer bildenden Feuchtigkeit sowie eine gewisse Sammlungsfähigkeit kondensierter Abscheidungen gegeben ist. Die Feuchtigkeit und andere Abscheidungen werden in dieser Mulde auf einem Niveau zurückgehalten, das unterhalb des Rauchführungsweges in dem Pfeifenschaft liegt.
  • Die Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Pfeifenkopfteil ist vorteilhafterweise eine Schraubverbindung, deren Gewinde an einem Abschnitt der konisch kegelförmigen oder sphärisch gewölbten Verbindung angeordnet ist. Auch eine Steck- oder Klemmverbindung ist denkbar.
  • Für eine sichere Verschraubung ist es zweckmäßig, das Gewinde an einem zylinderförmigen Abschnitt der konisch kegelförmigen oder sphärisch gewölbten Verbindung anzuordnen.
  • Das Schraubgewinde besteht vorzugsweise aus Aluminium bzw. einem anderen Metall. Die restliche Pfeife (Pfeifenkopf und Pfeifenschaft) besteht aus Holz, Bruyere, Porzellan, Keramik oder Meerschaum. Das Mundstück besteht im allgemeinen aus handelsüblichem Kunststoffmaterial.
  • [Beispiel]
  • An Hand einer Zeichnung 1 wird eine Ausführungsform der Erfindung näher erläutert.
  • Die in der 1 dargestellte Tabakspfeife besteht aus einem Pfeifenkopf 1, einem Pfeifenschaft 4 und einem Mundstück 5. Zwischen dem Pfeifenschaft 4 und dem Mundstück 5 ist ein Absorptionsfilter 6 angeordnet.
  • Der Pfeifenkopf 1 ist in ein oberes Pfeifenkopfteil 2 mit der Tabakkammer 7 und ein unteres Pfeifenkopfteil 3 mit einer Kondensationskammer 8 unterteilt. Beide Teile 2, 3 sind über eine Schraubverbindung 9 miteinander verbunden, wobei in der Ausführung nach 1 das untere Pfeifenkopfteil 3 das obere Pfeifenkopfteil 2 völlig umfasst und das Gewinde 9 oben am Pfeifenkopf 1 angeordnet ist.
  • Das obere Pfeifenkopfteil 2 ist in dem unteren Pfeifenkopfteil 3 sphärisch gewölbt versenkt angeordnet, wodurch der Boden der Tabakkammer 7 wesentlich tiefer als die Oberkante des unteren Pfeifenkopfteils 3 angeordnet ist.
  • Die Tabakkammer 7 besitzt unten eine Bohrung 11, die einen kurzen Rauchkanal bildet, der über eine gleichgroße Öffnung in die Kondensationskammer 8 im unteren Pfeifenkopfteil 3 führt.
  • Die untere Wölbung des oberen Pfeifenkopfteiles 2 greift dabei formschlüssig in eine Mulde des unteren Pfeifenkopfteiles 3 ein.
  • Außerdem ist zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil 2 und dem unteren Pfeifenkopfteil 3 ein Metallfiltersieb 10 derart eingelegt, dass dieses beim Verschrauben der beiden Pfeifenkopfteile 2, 3 fixiert ist und somit beim Ausklopfen des Pfeifenkopfes 1 nicht herausfallen kann.
  • 1
    Pfeifenkopf
    2
    oberes Pfeifenkopfteil
    3
    unteres Pfeifenkopfteil
    4
    Pfeifenschaft
    5
    Mundstück
    6
    Absorptionsfilter
    7
    Tabakkammer
    8
    Kondensationskammer
    9
    Schraubverbindung
    10
    Metallfiltersieb
    11
    Bohrung in der Tabakkammer
    12
    obere Verbindungsebene

Claims (8)

  1. Tabakspfeife mit einem zweiteiligen Pfeifenkopf (1), einem Pfeifenschaft (4) und einem Mundstück (5), bei der ein oberes Pfeifenkopfteil (2) mit der Tabakkammer (7) mit einem unteren Pfeifenkopfteil (3), der eine Kondensationskammer (8) enthält, verbunden ist, wobei a. das obere Pfeifenkopfteil (2) in das untere Pfeifenkopfteil (3) kraft- und formschlüssig konisch kegelförmig oder sphärisch gewölbt eingreift, b. eine obere Verbindungsebene (12) zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil (2) und dem unteren Pfeifenkopfteil (3) mittig oder oberhalb, bezogen auf die Tabakkammer (7), angeordnet ist, c. der Rauchkanal durch eine Bohrung (11) am Boden der Tabakkammer (7) und eine gleichgroße Bohrung in dem unteren Pfeifenkopfteil (3) geführt ist und d. zwischen dem oberen Pfeifenkopfteil (2) und dem unteren Pfeifenkopfteil (3) ein Filter (10) einlegbar angeordnet und fixiert ist.
  2. Tabakspfeife nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Pfeifenkopfteil (3) das obere Pfeifenkopfteil (2) völlig umfasst.
  3. Tabakspfeife nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Pfeifenkopfteil (2) mit dem unteren Pfeifenkopfteil (3) über ein Gewinde (9) verschraubt ist.
  4. Tabakspfeife nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Pfeifenkopfteil (2) mit dem unteren Pfeifenkopfteil (3) über einen Druck- oder Schnappverschluss verbunden ist.
  5. Tabakspfeife nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (9) an einem zylinderförmigen Abschnitt der konischen oder sphärisch gewölbten Verbindung angeordnet ist.
  6. Tabakspfeife nach Anspruch 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewinde (9) eine verschraubbare, eingepresste oder eingeklebte Metallbuchse ist.
  7. Tabakspfeife nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Filter (10) ein Metallfiltersieb ist.
  8. Tabakspfeife nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verbindung zwischen dem Pfeifenschaft (4) und dem Mundstück (5) ein Meerschaum oder Kohlefilter (6) angeordnet ist.
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