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DE102006046490A1 - Überwachungselektrode - Google Patents

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monitoring electrode
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    • G08B13/22Electrical actuation
    • G08B13/26Electrical actuation by proximity of an intruder causing variation in capacitance or inductance of a circuit
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01VGEOPHYSICS; GRAVITATIONAL MEASUREMENTS; DETECTING MASSES OR OBJECTS; TAGS
    • G01V3/00Electric or magnetic prospecting or detecting; Measuring magnetic field characteristics of the earth, e.g. declination, deviation
    • G01V3/08Electric or magnetic prospecting or detecting; Measuring magnetic field characteristics of the earth, e.g. declination, deviation operating with magnetic or electric fields produced or modified by objects or geological structures or by detecting devices
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Abstract

Eine Überwachungselektrode für eine kapazitive Überwachungseinrichtung, die textil als eine Flächenelektrode ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Überwachungselektrode für eine kapazitive Überwachungseinrichtung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
  • Überwachungselektroden werden in kapazitive Überwachungseinrichtungen zum Aufbau eines elektrischen Feldes verwendet. In dieses elektrische Feld wird ein zu überwachender Gegenstand eingefügt. Die Überwachungselektroden sind in den Überwachungseinrichtungen unmittelbar oder mittels eines Übertragers an einen Oszillator angeschlossen. Ein Eindringen in das elektrische Feld bzw. ein Annähern an den zu überwachenden Gegenstand führt zu einer Kapazitätsänderung des elektrischen Feldes und damit zu einer Änderung der Frequenz des Oszillators. Diese Frequenzänderung wird von entsprechender Auswerteelektronik erfasst und anschließend zu einem Alarm weiterverarbeitet.
  • Üblicherweise wird bei kapazitiven Überwachungseinrichtungen einem zu überwachenden Gegenstand zumindest eine Überwachungselektrode zugeordnet, die als Flächenelektrode aus einem Blech oder einer metallischen Folie ausgebildet ist. Mit diesen Überwachungselektroden kann nicht nur eine durch Annäherung an eine elektrisch leitende Vorderseite verursachte Kapazitätsänderung, sondern auch eine durch Annäherung an eine elektrisch leitende Rückseite der Überwachungselektrode verursachte Kapazitätsänderung erfasst werden. Insbesondere bei wandnahen zu überwachenden Objekten, wie beispielsweise Gemälden, ist es oftmals nur erforderlich, den von der Wand begrenzten Bereich vor dem Objekt zu überwachen, während eine Überwa chung der von dem Objekt abgewandten Wandseite nicht wünschenswert ist. In diesen Fällen ist es üblich, die Überwachungselektrode mit einer zusätzlichen Elektrode an ihrer dem zu überwachenden Objekt abgewandten Seite abzuschirmen. Diese Abschirmelektrode ist an der von dem Überwachungsobjekt abgewandten Seite der Überwachungselektrode beabstandet angeordnet. Dabei beträgt der Abstand zwischen Überwachungselektrode und Abschirmelektrode vorzugsweise zwischen 3 und 100 mm, wobei die Überwachungselektrode und die Abschirmelektrode über elektrisch nicht leitende Bauteile miteinander verbunden sind. Die Abschirmelektrode ist zur Abschirmung auf Erdpotential gelegt.
  • Insbesondere bei der Überwachung von wandnahen Objekten, wie beispielsweise Gemälden, hat es sich als nachteilig herausgestellt, dass sich in den teilweise engen Zwischenräumen zwischen Wand und Elektrode, oder gegebenenfalls zwischen einer Abschirmelektrode und einer Überwachungselektrode sowie zwischen Überwachungselektrode und dem zu überwachenden Objekt ein Mikroklima ausbilden kann, welches von den ansonsten herrschenden klimatischen Bedingungen erheblich abweichen kann. So kann die Luftfeuchtigkeit in diesen Zwischenräumen gegenüber der Umgebung deutlich erhöht sein. Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit oder Schwitzwasser insbesondere in dem Zwischenraum zwischen einer Überwachungselektrode und dem zu überwachenden Objekt, d.h. in unmittelbarer Nähe dieses Objektes, können bei Gemälden oder anderen feuchtigkeitsempfindlichen Objekten zu Schäden führen.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Überwachungselektrode derart auszubilden, dass die Auswirkungen des oben beschriebenen Mikroklimas verringert werden und günstigstenfalls die Bildung eines solchen Mikroklimas verhindert wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Überwachungselektrode mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung.
  • Grundgedanke der Erfindung ist es, eine Überwachungselektrode für eine kapazitive Überwachungseinrichtung so auszugestalten, dass sie einerseits die für Überwachungselektroden vorteilhaften Eigenschaften einer Flächen- bzw. Plattenelektrode mit einer im Wesentlichen ununterbrochenen elektrisch leitenden Oberfläche aufweist, daneben aber keine Barriere für die Luftfeuchtigkeit darstellt, d. h. dass die erfindungsgemäße Überwachungselektrode dampfdurchlässig ist.
  • Hierzu ist die erfindungsgemäße Überwachungselektrode textil ausgebildet, wobei unter einer textilen Ausbildung im Sinne der Erfindung eine solche Ausgestaltung der Überwachungselektrode zu verstehen ist, bei welcher die Überwachungselektrode zumindest einen flächigen, typischerweise biegeschlaffen Bereich aufweist, der aus Fasern oder Fäden mit geordneter oder ungeordneter Faser- bzw. Fadenausrichtung ausgebildet ist. Die verwendeten Fasern oder Fäden sind zumindest oberflächlich elektrisch leitend ausgebildet und so angeordnet, dass sie makroskopisch betrachtet eine geschlossene elektrisch leitende Oberfläche bilden, mikroskopisch aber Poren aufweisen, die gas- bzw. wasserdampfdurchlässig sind. Vorteilhaft kann sich aufgrund dieser Ausgestaltung in den an die Überwachungselektrode angrenzenden engen Zwischenräumen kein von der Umgebung abweichendes Mikroklima ausbilden, da die Wasserdampfdurchlässigkeit der Elektrode einen Wasseraustausch mit der übrigen Umgebung der Überwachungselektrode ermöglicht.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Überwachungselektrode ist diese von einem elektrisch leitenden Gewebe gebildet. D. h., dass die Überwachungselektrode als ein flächenförmiges Textil ausgebildet ist, welches aus gekreuzten Fadensystemen besteht. Die Gewebeart bzw. das Gewebemuster sind grundsätzlich frei wählbar, zweckmäßigerweise aber so gewählt, dass sich eine im Wesentlichen ununterbrochene Fläche des Gewebes ergibt, die im ausreichenden Maße wasserdampfdurchlässig und elektrisch leitend ist.
  • Die erfindungsgemäße Überwachungselektrode kann auch als ein Geflecht aus zwei sich kreuzenden Fadensystemen ausgebildet sein, deren Kreuzungswinkel von 90° abweicht. Auch ist es möglich, die Überwachungselektrode als ein einfadiges Gewirke auszubilden.
  • Besonders bevorzugt wird die erfindungsgemäße Überwachungselektrode allerdings von einem elektrisch leitenden Vlies gebildet. Dementsprechend besteht die Überwachungselektrode bei dieser Ausgestaltung aus einer Vielzahl ungeordneter Fasern ohne eine bevorzugte Faserausrichtung, wobei die Vielzahl von Fasern so bearbeitet wird, dass sie einen flächigen Verbund mit wasserdampfdurchlässigen Poren bilden.
  • Zweckmäßigerweise bilden mehrere Fasern oder Fäden, die zumindest eine elektrisch leitende Oberfläche aufweisen, die Überwachungselektrode. So ist es beispielsweise möglich, Kunststofffasern zu verwenden, bei denen mittels der bekannten Verfahren der Dünnschichttechnologie, bevorzugt mittels Sputtering, eine elektrisch leitende metallische Oberflächenbeschichtung aufgetragen worden ist. Diese dann elektrisch leitenden Fasern bzw. Fäden können zu einem elektrisch leitenden flächenförmigen Textil weiterverarbeitet werden.
  • Weiter vorteilhaft können auch mehrere Metallfasern die Überwachungselektrode bilden. Der Durchmesser dieser Metallfasern bzw. Metallfäden ist günstig so gewählt, dass sich die Metallfasern oder -fäden zu einem der oben beschriebenen Textile verarbeiten lassen.
  • Wenn die textil ausgebildete Überwachungselektrode biegeschlaff ist, wie dies bei textilen Stoffen typischerweise der Fall ist, dann ist diese zweckmäßigerweise auf einem Träger angeordnet. Dieser Träger bildet vorteilhaft eine starre, wasserdampfdurchlässige Struktur, auf welcher sich die Überwachungselektrode abstützen kann.
  • Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Überwachungselektrode als ein Laminat auf einer Pappe angeordnet. Die Pappe bildet den Träger, auf dem sich die textil ausgebildete Überwachungselektrode abstützen kann. Die Pappe sollte in ausreichendem Maße wasserdampfdurchlässig sein und kann eine Fläche der Überwachungselektrode vollständig überdecken. Bei entsprechender Steifigkeit kann die Pappe aber auch als Gitter- oder Rahmenstruktur ausgebildet sein und so einen ungehinderten Wasseraustausch durch die Überwachungselektrode gewährleisten. Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Überwachungselektrode mit einem wasserdampfdurchlässigen Klebemittel auf der Pappe aufgeklebt.
  • Die erfindungsgemäße Überwachungselektrode ist Bestandteil einer kapazitiven Überwachungseinrichtung, wie sie ansonsten beispielsweise aus DE 10 2004 009 162 A1 bekannt ist. In der Überwachungseinrichtung gemäß der Erfindung ist zumindest eine Überwachungselektrode entweder unmittelbar oder vorzugsweise mittels eines Übertragers mit einem Oszillator verbunden. Dem Oszillator ist eine Auswerteeinrichtung nachgeschaltet. Im Betrieb der Überwachungseinrichtung wird mit der Überwachungselektrode ein elektrisches Feld aufgebaut. Der zu überwachende Gegenstand wird im Wirkungsbereich dieses elektrischen Feldes angeordnet. Eine Annäherung an diesen Gegenstand führt zu einer Kapazitätsänderung des elektrischen Feldes und damit zu einer – Änderung des typischerweise im Resonanzbereich betriebenen Oszillators. Diese Änderung der Frequenz wird von der Auswerteeinheit erfasst und beispielsweise in einen Alarm umgewandelt. Wegen der Dampfdurchlässigkeit der Überwachungselektrode ist die Überwachungseinrichtung besonders gut zur Überwachung feuchtigkeitsempfindlicher, wandnah angeordneter Gegenstände, wie z. B. Gemälden, ausgebildet.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen kapazitiven Überwachungseinrichtung ist die zumindest eine Überwachungselektrode durch zumindest eine geerdete Elektrode abgeschirmt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Überwachungsvorrichtung zur Überwachung wandnaher Objekte eingesetzt wird und lediglich der von der Wand begrenzte Bereich vor dem Objekt überwacht werden soll, während die von dem Objekt abgewandte Wandseite nicht zu überwachen ist. In diesem Fall fungiert die zumindest eine Elektrode, die an Erdpotential gelegt ist, als Abschirmelektrode für die Überwachungselektrode, dergestalt, dass lediglich an der von der Wand abgewandten Seite der Überwachungselektrode ein kapazitives Überwachungsfeld gegen Erde aufgebaut werden kann.
  • Bei der Überwachung einer Wand sind die zumindest eine Überwachungselektrode und die zumindest eine geerdete Elektrode vorteilhafterweise in der zu überwachenden Wand angeordnet.
  • Wie die Flächenelektrode ist auch die geerdete Elektrode zweckmäßigerweise flächig ausgebildet. Dabei ist die geerdete Elektrode derart dimensioniert, dass die Flächenmaße der geerdeten Elektrode zumindest den Flächenmaßen der Überwachungselektrode entsprechen.
  • Bevorzugt ist die zu erdende Elektrode größer als die Überwachungselektrode dimensioniert.
  • Die zu erdende Elektrode kann beispielsweise als ein elektrisch leitendes Blech ausgebildet sein. Wegen der besseren Einbaubarkeit kann es auch vorteilhaft sein, die zu erdende Elektrode gitterförmig auszubilden, wobei die zu erdende Elektrode vorzugsweise als perforierte Aluminiumfolie oder in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung als Kupfermaschengitter ausgebildet ist.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen kapazitiven Überwachungsvorrichtung sieht eine von einem Schweißgitter, vorzugsweise aus verzinktem Stahldraht, gebildete geerdete Elektrode vor, die direkt auf einer unverputzten Wand angeordnet ist. Dabei erstreckt sich das Schweißgitter bevorzugt von einer Höhe von 50 cm über Oberkante Fußboden bis zu einer Höhe von 250 cm über Oberkante Fußboden. Das Schweißgitter wird wie die übrige Wand von einer Putzschicht überdeckt. Dabei ermöglichen die Ausgestaltung der geerdeten Elektrode als Schweißgitter aufgrund dessen Maschen in weiten Teilen ein direktes Auftragen des Putzes auf der unverputzten Wand und damit einhergehend ein weitgehend unproblematisches Überdecken der geerdeten Elektrode mit einer Putzschicht.
  • Außenseitig der Putzschicht ist eine Vielzahl von Überwachungselektroden angeordnet, die vorzugsweise jeweils von einem elektrisch leitenden Vlies gebildet werden. Diese Vliesteile, die die Überwachungselektroden bilden, weisen bevorzugt eine Breite von etwa 50 cm auf und erstrecken sich an der Wand von einer Höhe von etwa 100 cm über Oberkante-Fußboden hin zu 200 cm oberhalb Oberkante-Fußboden. Jede dieser von den Vliesteilen gebildeten Überwachungselektroden ist jeweils mit einer eigenen Überwachungseinrichtung leitungsverbunden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Überwachungseinrichtung sieht vor, dass die Überwachungselektroden direkt auf einer Wand angeordnet sind, wobei sie beispielsweise von einem an der Wand bzw. in unmittelbarer Wandnähe angeordneten Überwachungsgegenstand verdeckt werden können. Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung sind die Überwachungselektroden von einer Feinputzschicht überdeckt, mit welcher bevorzugt die gesamte Wand verputzt ist, so dass die erfindungsgemäße Überwachungsvorrichtung bei dieser Ausgestaltung auch dann unsichtbar ist, wenn an der Wand oder in unmittelbarer Wandnähe keine zu überwachenden Gegenstände angeordnet sind. Letztgenannte Gegenstände sind bei dieser Ausgestaltung derart anzuordnen, dass jede Überwachungselektrode jeweils ein zu überwachender Gegenstand zugeordnet werden kann.
  • Zum besseren Auftragen bzw. Befestigen der Feinputzschicht auf den Überwachungselektroden weisen diese und/oder die Trägerkörper, auf denen die Überwachungselektroden angeordnet sein können, in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung Befestigungsausnehmungen auf. Auf diese Weise liegen innerhalb der Überwachungselektrode im Bereich der Befestigungsausnehmungen Bereiche der unterhalb der Überwachungselektrode, d.h. wandseitig angeordneten Putzschicht frei, die einen besonders guten Haftgrund für die oberhalb der Überwachungselektrode aufzutragende Feinputzschicht bilden.
  • Die lichte Weite der Befestigungsausnehmungen beträgt dabei vorzugsweise 20 bis 70 mm, wobei vorteilhafterweise vier bis acht Befestigungsausnehmungen pro Quadratmeter Überwachungselektrode vorgesehen sind.

Claims (17)

  1. Überwachungselektrode für eine kapazitive Überwachungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungselektrode textil ausgebildet ist.
  2. Überwachungselektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrisch leitendes Gewebe die Überwachungselektrode bildet.
  3. Überwachungselektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrisch leitendes Vlies die Überwachungselektrode bildet.
  4. Überwachungselektrode nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Fasern oder Fäden mit zumindest einer elektrisch leitenden Oberfläche die Überwachungselektrode bilden.
  5. Überwachungselektrode nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Metallfasern die Überwachungselektrode bilden.
  6. Überwachungselektrode nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungselektrode auf einem Trägerkörper angeordnet ist.
  7. Überwachungselektrode nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungselektrode als ein Laminat auf einer Pappe angeordnet ist.
  8. Überwachungselektrode nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungselektrode und/oder der Trägerkörper Befestigungsausnehmungen aufweisen.
  9. Überwachungselektrode nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite der Befestigungsausnehmungen 20 bis 70 mm beträgt.
  10. Überwachungselektrode nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass pro Quadratmeter Überwachungselektrode vier bis acht Befestigungsausnehmungen vorgesehen sind.
  11. Kapazitive Überwachungseinrichtung mit zumindest einer Überwachungselektrode nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  12. Kapazitive Überwachungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Überwachungselektrode durch zumindest eine geerdete Elektrode abgeschirmt ist.
  13. Kapazitive Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungselektrode an einer Wand angeordnet ist.
  14. Kapazitive Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Überwachungselektrode und die zumindest eine geerdete Elektrode in einer zu überwachenden Wand angeordnet sind.
  15. Kapazitive Überwachungseinrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine geerdete Elektrode gitterförmig ausgebildet ist.
  16. Kapazitive Überwachungseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine geerdete Elektrode als perforierte Aluminiumfolie ausgebildet ist.
  17. Kapazitive Überwachungseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine geerdete Elektrode als Kupfermaschengitter ausgebildet ist.
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