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DE102006046414A1 - Gehäuse für Dichtungen, vorzugsweise Radialwellendichtungen, sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen Gehäuses - Google Patents

Gehäuse für Dichtungen, vorzugsweise Radialwellendichtungen, sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen Gehäuses Download PDF

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DE102006046414A1
DE102006046414A1 DE102006046414A DE102006046414A DE102006046414A1 DE 102006046414 A1 DE102006046414 A1 DE 102006046414A1 DE 102006046414 A DE102006046414 A DE 102006046414A DE 102006046414 A DE102006046414 A DE 102006046414A DE 102006046414 A1 DE102006046414 A1 DE 102006046414A1
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DE
Germany
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housing
rollers
ring
pipe
role
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Ceased
Application number
DE102006046414A
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus-Jürgen Uhrner
Roland Bleier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kaco GmbH and Co KG
Original Assignee
Kaco GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Kaco GmbH and Co KG filed Critical Kaco GmbH and Co KG
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Priority to BRPI0604716-5 priority patent/BRPI0604716B1/pt
Priority to FR0653989A priority patent/FR2893111A1/fr
Priority to US11/535,999 priority patent/US20070075499A1/en
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Bei Radialwellendichtringen werden als Stützkörper napfförmige Gehäuse eingesetzt, die aus Metall bestehen und durch Tiefziehen hergestellt werden. Eine solche Fertigung ist aufwendig und kostspielig. DOLLAR A Damit das Gehäuse in einfacher Weise und kostengünstig hergestellt werden kann, ist es Teil einer aus einem Metallteil gewickelten Wendel, von der ein Teil abgetrennt ist. Das Gehäuse läßt sich mittels des Metallteiles ohne Abfall herstellen. DOLLAR A Das Gehäuse wird für Dichtungen, insbesondere für Radialwellendichtungen, eingesetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für Dichtungen, vorzugsweise Radialwellendichtungen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Gehäuses nach dem Oberbegriff des Anspruches 6.
  • Bei Radialwellendichtringen werden als Stützkörper napfförmige Gehäuse eingesetzt, die aus Metall bestehen und durch Tiefziehen hergestellt werden. Eine solche Fertigung ist aufwendig und kostspielig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Gehäuse und das gattungsgemäße Verfahren so auszubilden, daß das Gehäuse in einfacher Weise und kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird beim gattungsgemäßen Gehäuse erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 und beim gattungsgemäßen Verfahren erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 6 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse wird aus einem Metallteil gefertigt, das zu einer Wendel gewickelt wird. Von ihr wird ein Teil abgetrennt, aus dem das Gehäuse gefertigt wird. Das Gehäuse läßt sich mittels des Metallteiles ohne Abfall herstellen. Für die Herstellung des Gehäuses kann ein endloses Metallband verwendet werden, das zur Wendel gewickelt wird. Von ihr werden die Ringabschnitte abgetrennt, aus denen die Gehäuse gefertigt werden. Während des Abtrennvorganges kann der Wickelvorgang fortgesetzt werden, so daß sich eine sehr effektive Verfahrensweise ergibt.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Die Erfindung wird anhand einiger in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 im Axialschnitt eine Hälfte eines erfindungsgemäßen Radialwellendichtringes,
  • 2 in perspektivischer Darstellung ein aus einem Blechstreifen gewickeltes Rohr, das in einzelne Ringe aufgetrennt wird, aus denen Gehäuse für den Radialwellendichtring gefertigt werden.
  • 3 im Schnitt die Herstellung eines Ringes aus einem Blechteil,
  • 4 im Schnitt eine zweite Möglichkeit der Herstellung eines Ringes aus einem Blechteil,
  • 5 im Axialschnitt ein Gehäuse, an dem mittels eines Werkzeuges ein Boden angeformt ist,
  • 6 in einer Darstellung entsprechend 5 eine zweite Möglichkeit der Herstellung eines Bodens am Gehäuse,
  • 7 in perspektivischer Darstellung eine aus einem profilierten Blechstreifen gewickelte Wendel, von der Ringe zur Herstellung von Gehäusen für den Radialwellendichtring abgetrennt werden,
  • 8 in vergrößerter Darstellung einen Profilabschnitt eines Blechstreifens zur Herstellung der Wendel gemäß 7,
  • 9 in perspektivischer Darstellung ein aus der Wendel gemäß 7 durch Ablängen und Schweißen hergestelltes Gehäuse,
  • 10 einen Profilabschnitt einer weiteren Ausführungsform eines Blechstreifens,
  • 11 in perspektivischer Darstellung die Profilierung eines Blechstreifens, der zur Herstellung der Ringe für die Gehäuse der Radialwellendichtringe eingesetzt wird,
  • 12 in Ansicht ein Werkzeug zur Verformung eines zylindrischen Ringes zu einem Gehäuse für den Radialwellendichtring,
  • 13 einen Schnitt längs der Linie A-A in 12,
  • 14 ein zweites Werkzeug zur Verformung eines zylindrischen Ringes zu einem Gehäuse für den Radialwellendichtring,
  • 15 einen Schnitt längs der Linie B-B in 14,
  • 16 ein weiteres Werkzeug zur Verformung eines zylindrischen Ringes zu einem Gehäuse für den Radialwellendichtring,
  • 17 einen Schnitt längs der Linie A-A in 16,
  • 18 ein weiteres Werkzeug zur Verformung eines zylindrischen Ringes zu einem Gehäuse für den Radialwellendichtring,
  • 19 einen Schnitt längs der Linie C-C in 18.
  • 1 zeigt einen Radialwellendichtring mit einem napfförmigen Gehäuse 1, das aus metallischem Werkstoff besteht. Es hat einen im wesentlichen zylindrischen Mantel 2, der in einen radial verlaufenden Boden 3 übergeht. Er ist zentrisch mit einer Öffnung 4 versehen, durch die ein abzudichtendes Teil, vorzugsweise eine Welle, ragt. Der Mantel 2 des Gehäuses 1 weist an seiner Außenseite 5 eine im Querschnitt teilkreisförmige Ringnut 6 auf, in der eine statische Dichtung 7 liegt. Das freie Ende 8 des Gehäusemantels 2 ist konisch nach innen verjüngt ausgebildet.
  • An der Innenseite 9 des Gehäusebodens 3 ist eine Ummantelung 10 befestigt, die vorteilhaft an die Innenseite 9 angeklebt ist. Die Ummantelung 10 erstreckt sich etwa über die gesamte radiale Breite des Gehäusebodens 3 und bedeckt auch den Rand 11 der zentralen Öffnung 4. Die Ummantelung geht in eine Dichtlippe 12 über, die als Konus ausgebildet ist und in der Einbaulage unter radialer Vorspannung auf dem abzudichtenden Bauteil aufliegt. Die Dichtlippe 12 ist an ihrer Innenseite mit einer Rückfördereinrichtung 13 versehen, die in bekannter Weise ausgebildet ist. Mit ihr wird unter der Dichtkante 14 der Dichtlippe 12 hindurchgetretenes Medium zurückgefördert.
  • In Höhe des Öffnungsrandes 11 geht die Ummantelung 10 in eine Schutzlippe 15 über. Die Ummantelung 10 mit der Dichtlippe 12 und der Schutzlippe 15 ist einstückig ausgebildet und besteht beispielsweise aus Gummi oder gummiartigem Material.
  • Das Gehäuse 1 wird in zu beschreibender Weise abfallfrei und damit sehr kostengünstig hergestellt. Als Ausgangsmaterial für das Gehäuse 1 wird ein Blechstreifen 27 verwendet, der gemäß 2 zu einem Rohr 17 gewickelt wird. Die aneinander liegenden Ränder des gewickelten Blechstreifens 27 werden miteinander verschweißt. Die entstehende Schweißnaht 20 verläuft wendelförmig. Je nach Länge des Blechstreifens 27 können unterschiedlich lange Rohre 17 gewickelt werden. Bei längeren Rohren 17 werden dann durch Radialschnitte zylindrische Ringe 21 erzeugt, aus denen die Gehäuse 1 hergestellt werden.
  • 3 zeigt eine Möglichkeit, wie das Blechteil 27 zum Rohr 17 gebogen werden kann. Bei dieser Ausführungsform werden zwei Rollen 28, 29 eingesetzt, von denen die Rolle 28 wesentlich größeren Außendurchmesser als die Rolle 29 aufweist. Zumindest an der Außenseite ist die Rolle 28 elastisch nachgiebig ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel besteht die gesamte Rolle 28 aus einem entsprechenden Material. Die Rolle 29 besteht demgegenüber aus Metall. Die Rolle 28 wird drehbar angetrieben. Das Blechteil 27 wird zwischen den Rollen 28, 29 hindurchgeführt und hierbei zum Rohr 17 gebogen. Die beiden Rollen 28, 29 werden hierzu um ihre zueinander parallelen Achsen 30, 31 gedreht, wobei die Rolle 29 durch Reibung drehbar mitgenommen wird. Das Blechteil 27 wird nach Verlassen des Rollenspalts 32, wie in 3 erkennbar ist, zum Rohr 17 gebogen. Auf diese Weise kann auch aus einem Blechstreifen ein zylindrischer Ring gebogen werden.
  • 4 zeigt die Möglichkeit, das Blechmaterial 27 mit Hilfe von drei Rollen 33 bis 35 zum Rohr 17 zu biegen. Die drei Rollen 33 bis 35 haben vorzugsweise gleichen Durchmesser und werden um ihre zueinander parallelen Achsen 36 bis 38 während des Biegevorganges gedreht. Zwischen den beiden Rollen 33, 35, die gegensinnig zueinander drehen und von denen wenigstens eine drehbar angetrieben wird, wird das Blechmaterial 27 hindurchgeführt. Die andere Rolle wird drehbar mitgenommen. Das Blechteil 27 gelangt dann auf die mit Abstand hinter den Rollen 33, 35 liegende Rolle 34, an der das Blechmaterial zur Bildung des Rohres 17 abgelenkt wird. Um dies zu erreichen, hat die Drehachse 37 der Rolle 34 kleineren senkrechten Abstand von der Drehachse 38 als von der Drehachse 36. Die Rolle 34 wird so gedreht, daß das Blechmaterial bogenförmig in Richtung auf die Rolle 35 gebogen wird.
  • Nach dem Zusammenschweißen der aneinanderstoßenden Ränder der Blechteile 27 und dem Abtrennen der Ringe 21 erfolgt die Herstellung des Gehäusebodens 3 durch einen Rolliervorgang. Hierzu werden die Ringe 21 auf einen Dorn so aufgezogen, daß sie über das Dornende vorstehen. In 5 ist lediglich die Drehachse 39 des Dorns dargestellt. Das Rollierwerkzeug 40 hat einen Zylindermantel 41, der bogenförmig in eine Radialfläche 42 übergeht.
  • Das Rollierwerkzeug 40 wird um seine Achse 43 drehbar angetrieben, die parallel zur Drehachse 39 des Dorns liegt. Während des Rolliervorganges werden der Ring 21 und das Rollierwerkzeug 40 in Achsrichtung relativ zueinander bewegt. Hierbei sind der Ring 21 und das Rollierwerkzeug 40 so zueinander angeordnet, daß der Zylindermantel 41 des Rollierwerkzeuges 40 an der Außenseite 44 des Ringes 21 zur Anlage kommt. Bei der Relativverschiebung in Achsrichtung gelangt das freie Ende des Ringes 21 auf den bogenförmigen Übergang zwischen dem Zylindermantel 41 und der Radialfläche 42. Dadurch wird das freie Ende des Ringes 21 radial nach innen bogenförmig gebogen. Die Radialfläche 42 hat eine radiale Breite, die größer ist als die radiale Breite des Gehäusebodens 3. Dadurch ist sichergestellt, daß der Gehäuseboden 3 einwandfrei durch diesen Rolliervorgang am Ring 21 angeformt wird. Beim Rolliervorgang wird der den Ring 21 aufnehmende Dorn gegensinnig drehend mitgenommen. Es ist aber auch möglich, den Dorn drehbar anzutreiben. In diesem Fall wird das Rollierwerkzeug 40 drehbar mitgenommen. Schließlich können sowohl der Dorn als auch das Rollierwerkzeug 40 drehbar angetrieben werden.
  • 6 zeigt eine weitere Möglichkeit, den Boden 3 am Ring 21 anzuformen. Er sitzt auf dem um die Achse 39 drehbaren Dorn 45 so, daß der zum Boden 3 zu formende Teil des Ringes 21 axial über den Dorn 45 ragt. Zum Umbiegen des Ringes 21 ist eine Rollierrolle 46 vorgesehen, die beim Rolliervorgang längs einer Bahn 47 bewegt wird. Die Rollierrolle 46 hat einen im Radialschnitt halbkreisförmig gebogenen Mantel 48, mit dem die Rollierrolle 46 am Ring 21 anliegt. Beim Rolliervorgang wird der Dorn 45 um die Achse 39 drehbar angetrieben, so daß die Rollierrolle 46 über den Umfang des Ringes 21 den Boden 3 anformt. Die Rollierrolle 46 liegt zunächst am Ring 21 an und wird längs der Bahn 47 zunächst axial am Ring 21 entlang geführt. Sobald die Rollierrolle 46 auf den über den Dorn 45 überstehenden Teil des Ringes 21 gelangt, wird dieser Bereich radial nach innen gebogen, wodurch der Gehäuseboden 3 gebildet wird. Die Bahn 47 verläuft so, daß die Rollierrolle 46 den Boden 3 einwandfrei erzeugt. Die Rollierrolle 46 wird vorteilhaft um ihre Achse 49 bei ihrer Bewegung längs der Bahn 47 drehbar angetrieben.
  • Die beschriebene Herstellung des Gehäuses 1 durch Rollieren verringert die time-to-market-Zeit im Vergleich zu den konventionell hergestellten Gehäusen erheblich. Diese Zeit beträgt bei den bekannten Dichtungsgehäusen etwa fünf Monate. Diese Zeit wird bei dem durch Rollieren hergestellten Gehäuse 1 auf einen Tag verringert. Auch die Bemusterungszeit vom Musterauftrag bis zur Musterauslieferung an den Kunden beträgt bei der beschriebenen Rollierherstellung des Gehäuses 1 nur einen Tag. Für den Rolliervorgang sind keine aufwendigen Maschinen und Geräte notwendig, so daß das Dichtungsgehäuse sehr kostengünstig gefertigt werden kann. Beim Herstellungsprozeß tritt keine Lärmerzeugung auf. Es ist auch kein Ziehhilfsmittel wie bei den bekannten Gehäusen notwendig, das heißt die Gehäuse 1 müssen nach dem Rolliervorgang nicht entfettet werden. Auch kann eventuell vorbehandeltes Material für die Herstellung des Gehäuses 1 verwendet werden. Für die Herstellung ist nahezu kein teilespezifisches Werkzeug notwendig. Insbesondere kann das Blechmaterial 27 zu 100% ausgenutzt werden, so daß kein Abfall entsteht. Am Ring 21 können ohne weiteres Strukturen angebracht werden, zum Beispiel durch Rändeln. Beim Rollierprozeß entstehen am Gehäuse 1 keine Ziehriefen. Am Gehäuse 1 lassen sich ohne weiteres Hinterschneidungen herstellen, wie die Ringnut 6 im Gehäusemantel 2 oder die Einführschräge 8 am freien Ende des Gehäusemantels 2.
  • Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen wird der Boden 3 des Gehäuses 1 durch Rollieren bzw. Drücken erzeugt. Es ist auch möglich, den Boden am Ring 21 durch einen Ziehvorgang herzustellen.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 7 wird ein L-förmiger Bandstreifen 16 zu einer Wendel 24 gewickelt. Im Unterschied zur Ausführungsform nach 2 liegen die Wicklungen 24' der Wendel 24 mit Abstand voneinander.
  • Der Blechstreifen 16 erhält zunächst durch Walzprofilieren seine L-förmige Profilform. Anschließend wird der profilierte Blechstreifen 16 zur Wendel 24 gebogen. Da die Wicklungen 24' mit Abstand voneinander liegen, ergibt sich über die Länge der gewickelten Wendel 24 ein Pufferbereich 25. Durch ihn ist gewährleistet, daß der Wickelvorgang nicht unterbrochen werden muß, wenn von den Wicklungen 24' die zur Herstellung der Ringe 21 benötigten Abschnitte abgetrennt werden. Aufgrund des Abstandes zwischen den Wicklungen 24' kann der Wickelvorgang während des Schneidvorganges weitergeführt werden. Der Abstand zwischen den Wicklungen 24' ist so groß, daß die Wicklungen beim Abtrennen des Wicklungsteiles zur Herstellung des Ringes einander nicht berühren. So kann beispielsweise die Wicklung 24' an der Stelle 19 abgetrennt werden. Da während des Schnitts die Wendel 24 weitergewickelt wird, nähern sich die restlichen Windungen 24' einander an. Sobald der Schnitt ausgeführt ist, federn die Windungen 24' wieder auseinander. Der erhaltene offene Ring wird dann an seinen Stirnseiten fest miteinander verbunden, insbesondere verschweißt. Dann wird der Ring 21 erhalten, der das Gehäuse des Radialwellendichtringes bildet.
  • 11 zeigt eine Vorrichtung, um aus dem flachen Blechstreifen 16 den profilierten Blechstreifen gemäß 7 herzustellen. Hierzu durchläuft der flache Blechstreifen 16 zwei Rollenpaare 50, 51 und 52, 53, zwischen denen in zwei Stufen das endgültige L-Profil des Blechstreifens 16 geformt wird. Die Rollen 50 bis 53 sind drehbar angetrieben und haben zueinander parallele Drehachsen. Die beiden Rollen 50, 51, zwischen denen der flache Blechstreifen 16 zunächst hindurchgeführt wird, haben jeweils einen Kegelmantel 54, 55, dessen axiale Breite der Breite des abzubiegenden Profilteiles des Blechstreifens 16 entspricht. Zwischen den Kegelmantelflächen 54, 55, deren Erzeugende parallel zueinander verlaufen, wird aus dem flachen Blechstreifen 16 der Schenkel 2 herausgebogen, der den Mantel des Gehäuses 1 des Radialwellendichtringes bildet. Um eine Überbeanspruchung des Materials des Blechstreifens 16 zu verhindern, wird der Schenkel 2 durch die beiden Rollen 50, 51 noch nicht vollständig aus der Ebene des Blechstreifens 16 herausgebogen. Aus diesem Grunde sind den Rollen 50, 51 die Rollen 52, 53 nachgeschaltet, die ebenfalls jeweils einen Kegelmantel 56, 57 aufweisen. Die beiden Kegelmantelflächen 56, 57, deren Erzeugende ebenfalls parallel zueinander verlaufen, sind so gestaltet, daß beim Durchlauf des teilweise geformten Blechstreifens 16 der Schenkel 2 in seine endgültige Lage gebogen wird. Nach dem Durchlauf des Blechstreifens 16 durch das zweite Rollenpaar 52, 53 hat er die notwendige Profilform, um anschließend, wie zuvor beschrieben, zur Wendel 24 gewickelt zu werden.
  • 10 zeigt den Querschnitt eines Blechstreifens 16, der im wesentlichen U-förmigen Querschnitt hat. Der Blechstreifen 16 wird durch Walzen hergestellt und hat zwei zueinander parallele Schenkel 58, 59, die durch einen Steg 60 miteinander verbunden sind. Der Schenkel 60 weist an seiner Außenseite zwei über seine Länge durchgehende Vertiefungen 61, 62 auf, die teilkreisförmigen Querschnitt haben und die später die Ringnut 6 im Mantel 2 des Gehäuses 1 des Radialwellendichtringes bilden (1). Der Streifen 16 wird in halber Breite des Schenkels 60 über seine Länge getrennt (Trennlinie 63 in 10). Dadurch entstehen zwei Blechstreifen 16, die jeweils L-förmigen Querschnitt haben. Einer dieser Blechstreifen ist in 8 dargestellt. Der Schenkel 58 bildet am späteren Gehäuse 1 dessen Boden 3, während der Schenkel 60 den Mantel 2 des Dichtungsgehäuses 1 bildet.
  • Da der Blechstreifen 16 gemäß 10 durch Walzen hergestellt wird, kann das Gehäuse 1 für den Radialwellendichtring sehr kostengünstig gefertigt werden. Der Blechstreifen kann, wie anhand von 7 erläutert worden ist, zur Wendel 24 gewickelt werden, von der dann die Wicklungen 24' zur Herstellung der Gehäuse 21 abgetrennt werden. Da aufgrund des Walzprofils der Blechstreifen 16 sämtliche Formgebungen aufweist, die das Gehäuse 1 benötigt, sind nach der Herstellung des Ringes 21 keine weiteren Bearbeitungen am Ring notwendig. Es können daher unmittelbar anschließend die Ummantelung 10 mit den Dichtlippen 12, 15 sowie die statische Dichtung 7 angebracht werden.
  • Es ist auch möglich, den Blechstreifen 16 entsprechend 8 durch Walzprofilieren herzustellen, so daß der Trennvorgang, wie er bei dem U-förmigen Blechstreifen 16 gemäß 10 vorgesehen ist, entfallen kann.
  • Beim Walzvorgang kann auch das abgewinkelte Ende 8 am Mantel 2 des Gehäuses 1 vorgesehen werden (8 und 10).
  • Werden Wicklungsabschnitte der Wendel 24 abgetrennt und die abgetrennten Enden des Wicklungsabschnittes miteinander verschweißt, entsteht der Ring 21 (9), der das Gehäuse 1 des Radialwellendichtringes bildet. Dieses Gehäuse 1 muß nicht nachbearbeitet werden, so daß anschließend die Ummantelung 10 mit den Dichtlippen 12, 15 und die Dichtung 7 am Gehäuse 1 vorgesehen werden können.
  • Die 12 und 13 zeigen eine weitere Möglichkeit, wie der zylindrische Ring 21 zum Gehäuse 1 verformt werden kann. Hierzu werden zwei drehbar angetriebene Rollen 64, 65 eingesetzt, die um zueinander parallele Achsen drehbar sind. Die beiden Rollen 64, 65 werden während des Profiliervorganges entgegengesetzt zueinander drehbar angetrieben, was durch die in 12 eingezeichneten Richtungspfeile angegeben ist. Die Rolle 65 kann zum Einlegen des Ringes 21 quer zu ihrer Drehachse verstellt werden (Doppelpfeil 66 in 13). Beide Rollen 64, 65 haben an ihrer Mantelfläche jeweils eine über ihren Umfang umlaufende Ausnehmung 67, 68. Die Ausnehmung 67 wird von einer Zylinderfläche 69 und die Ausnehmung 68 von einer Zylinderfläche 70 radial begrenzt. Die Zylinderflächen 69, 70 sind zu einer Stirnseite der Rollen 64, 65 offen und schließen an Radialflächen 71, 72 an.
  • Die Rollen 64, 65 sind so zueinander angeordnet, daß die Zylinderflächen 69, 70 mit geringem Abstand einander gegenüberliegen. Die Radialflächen 71, 72 liegen den jeweiligen Stirnseiten 73, 74 der Rollen 64, 65 gegenüber. Wie 13 zeigt, wird auf diese Weise zwischen den Zylinderflächen 69, 70 und den Radialflächen 71, 72 ein L-förmiger Spalt gebildet, durch den der zylindrische Ring 21 bewegt und zum Gehäuse 1 verformt wird. Zu Beginn des Verformungsprozesses ist die Rolle 65 zurückgefahren, so daß ihre Zylinderfläche 70 Abstand von der Zylinderfläche 69 der Rolle 64 hat. Die beiden Rollen 64, 65 werden so weit relativ zueinander auseinander gefahren, daß der zylindrische Ring 21, der das Gehäuse 1 des Radialwellendichtringes nach der Verformung bildet, zwischen die beiden Rollen eingelegt werden kann. Der Ring 21 wird so weit auf die Zylinderfläche 69 geschoben, bis er mit seiner einen Stirnseite an der Radialfläche 71 der Rolle 64 anliegt. Anschließend wird die Rolle 65 in Richtung auf die Rolle 64 verschoben. Sobald der die Radialfläche 72 aufweisende Teil 75 der Rolle 65 den über die Rolle 64 axial vorstehenden Teil des zylindrischen Ringes 21 erfaßt, wird dieser Teil beim weiteren Verschieben der Rolle 65 radial nach innen zur Bildung des Bodens 3 gebogen. Die Stirnseite 73 der Rolle 64 und die Radialfläche 72 der Rolle 65 haben einen der Dicke des Bodens 3 des Ringes 21 entsprechenden Abstand voneinander. Die Rollen 64, 65 werden relativ zueinander so weit bewegt, daß der Abstand zwischen ihren Zylinderflächen 69, 70 der Dicke des Mantels 2 des Ringes 21 entspricht. Da die Rollen 64, 65 drehbar angetrieben werden, wird der Ring 21 um seine Achse gedreht und hierbei der Boden 3 über seinen Umfang angeformt. Sobald die Verformung des Ringes 21 beendet ist, wird die Rolle 65 in Pfeilrichtung 66 zurückgefahren und der zum Gehäuse 1 geformte Ring 21 entnommen. Nunmehr kann der nächste zylindrische Ring eingesetzt und in der beschriebenen Weise verformt werden. Die Vorrichtung bzw. das Werkzeug nimmt nur wenig Raum in Anspruch, da die beiden Rollen 64, 65 unmittelbar benachbart zueinander liegen. Der zu verformende Ring 21 wird zwischen den beiden Rollen 64, 65 bewegt.
  • Die 14 und 15 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Werkzeuges, mit dem der zylindrische Ring 21 zum Gehäuse 1 geformt werden kann. Dieses Werkzeug hat eine zentrale Rolle 76, die drehbar angetrieben ist. Sie wirkt mit drei über den Umfang verteilt angeordneten Rollen 77 bis 79 bei der Verformung des zylindrischen Ringes 21 zusammen. Die Rollen 77 bis 79 sind jeweils radial gegenüber der zentralen Rolle 76 verstellbar und werden beim Verformungsvorgang durch Reibung drehend mitgenommen.
  • Die Rollen 77 bis 79 sind gleich ausgebildet. Sie haben an einem Ende einen radial nach außen gerichteten Ringflansch 80 (15), dessen innere Radialfläche 81 stetig gekrümmt in eine zylindrische Mantelfläche 82 übergeht. Die Krümmung am Übergang von der Radialfläche 81 zur Zylinderfläche 82 entspricht der Krümmung am Übergang von der äußeren Zylinderfläche 83 zur einen radialen Stirnseite 84 der zentralen Rolle 76. Die Rollen 77 bis 79 sind in bezug auf die zentrale Rolle 76 so angeordnet, daß der radiale Flansch 80 die stirnseitige Radialfläche 84 der Rolle 76 übergreift. Der Außendurchmesser der zentralen Rolle 76 ist erheblich größer als der Außendurchmesser der Rollen 77 bis 79.
  • Zu Beginn des Verformungsvorganges werden die Rollen 77 bis 79 radial zurückgestellt, so daß auf die Zylinderfläche 83 der zylindrische Ring 21 geschoben werden kann. Er wird nur so weit aufgeschoben, daß er axial über die stirnseitige Radialfläche 84 der Rolle 76 übersteht. Dieser überstehende Teil des Ringes 21 wird nach der Radialzustellung der Rollen 77 bis 79 von ihnen so umgebogen, daß er an der Stirnseite 84 der Rolle 76 anliegt ( 15). Dieser umgebogene Teil des Ringes 21 bildet den Boden 3 des aus dem zylindrischen Ring 21 geformten Gehäuses 1. Die zentrale Rolle 76 und die im Winkelabstand von 120° längs des Umfanges der Rolle angeordneten weiteren Rollen 77 bis 79 sind einander so zugeordnet, daß die Radialflächen 81 der Flansche 80 der Rollen 77 bis 79 der Radialfläche 84 und die Zylinderflächen 82 der Rollen 77 bis 79 der Zylinderfläche 83 der Rolle 76 gegenüberliegen. Dadurch wird der zylindrische Ring 21 über seine gesamte axiale Breite von den Rollen 76 bis 79 beim Verformungsvorgang erfaßt, so daß eine zuverlässige Verformung des Ringes 21 zum Gehäuse 1 gewährleistet ist. 14 zeigt die Schweißstelle 19, an der die Enden des ursprünglich gebogenen Abschnittes des Blechstreifens 16 miteinander verschweißt worden sind. Dieses Werkzeug nimmt trotz der vier Rollen 76 bis 79 nur wenig Raum in Anspruch, so daß das Werkzeug auch bei beengten Einbauverhältnissen zur Umformung des zylindrischen Ringes 21 eingesetzt werden kann.
  • Bei der Ausführungsform nach den 16 und 17 sind drei Rollenpaare 85, 86; 87, 88; 89, 90 vorgesehen, die mit einem Winkelabstand von 120° zueinander angeordnet sind. Zwischen den Rollenpaaren wird der zu verformende zylindrische Ring 21 eingelegt. Die außen liegenden Rollen 85, 87, 89 sind gleich ausgebildet wie die Rollen 77 bis 79 gemäß den 14 und 15. Da die Rollen 85, 87, 89 gleich ausgebildet sind, wird ihre Ausbildung anhand der Rolle 89 erläutert. Sie hat entsprechend der Rolle 79 gemäß 15 an einem Ende den radial nach außen ragenden Ringflansch 91, dessen innen liegende Radialfläche 92 gekrümmt in die Zylinderfläche 93 übergeht.
  • Die radial innen liegenden Rollen 86, 88, 90 sind ebenfalls jeweils gleich ausgebildet und werden anhand der Rolle 90 näher beschrieben. Die Rolle 90 hat die Zylinderfläche 94, die an einer Stirnseite gekrümmt in die stirnseitige Radialfläche 95 übergeht. Die Ausbildung der Rollen 86, 88, 90 entspricht somit grundsätzlich der Ausbildung der zentralen Rolle 76 der vorigen Ausführungsform. Die Rollenpaare sind einander jeweils so zugeordnet, daß die Flansche 91 der radial äußeren Rollen 85, 87, 89 die stirnseitige Radialfläche 95 der radial inneren Rollen 86, 88, 90 übergreifen (17).
  • Die Rollen jedes Rollenpaares sind vorteilhaft radial gegensinnig verstellbar, so daß der zylindrische Ring 21 zwischen die Rollenpaare eingelegt werden kann. Er wird auf die radial inneren Rollen 86, 88, 90 so weit aufgeschoben, daß er über die Stirnseiten 95 dieser Rollen vorsteht. Werden anschließend die Rollen der Rollenpaare radial in Richtung zueinander verstellt, dann wird der axial über die inneren Rollen 86, 88, 90 überstehende Teil des zylindrischen Ringes 21 radial nach innen verformt, wodurch der Boden 3 des Gehäuses 1 gebildet wird. Die Rollen der Rollenpaare sind wiederum einander so zugeordnet, daß der Ring 21 über seine gesamte axiale Breite zwischen den Rollen der Rollenpaare liegt. Auf diese Weise wird der Boden 3 einwandfrei an den Ring 21 angeformt, wodurch das Gehäuse 1 für den Radialwellendichtring gebildet wird. Ist der Umformvorgang beendet, werden die Rollen 85 bis 90 radial auseinander gefahren und das Gehäuse 1 entnommen.
  • Bei dieser Ausführungsform sind alle Rollen 85 bis 90 drehbar angetrieben, wobei die Rollen jedes Rollenpaares gegensinnig zueinander angetrieben werden. Es müssen aber nicht alle Rollen angetrieben werden. Der zwischen ihnen befindliche zylindrische Ring 21 wird durch die Rollenpaare um seine Achse drehend mitgenommen, so daß er über seinen Umfang verformt wird. Auch diese Ausführungsform zeichnet sich trotz Verwendung von sechs Rollen 85 bis 90 durch ihre kompakte Ausbildung aus, da die Rollenpaare über den Umfang des Ringes 21 verteilt angeordnet sind.
  • Die Ausführungsform gemäß den 18 und 19 unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel nach den 14 und 15 dadurch, daß die Rollen 77 bis 79 radial innen liegen und von der zentralen Rolle 76 übergriffen werden. Die Rollen 77 bis 79 haben den radial nach außen gerichteten Ringflansch 80, dessen innere Radialfläche 81 stetig gekrümmt in die Zylinderfläche 82 übergeht. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß den 14 und 15 geht die innere Zylinderfläche 96 stetig gekrümmt in die radiale Stirnseite 84 über.
  • Soll der zylindrische Ring 21 verformt werden, werden die Rollen 77 bis 79 radial nach innen verstellt, so daß der zylindrische Ring 21 in die Rolle 76 eingelegt werden kann. Der zylindrische Ring 21 liegt an der Zylinderfläche 96 der Rolle 76 an und steht axial über sie vor. Anschließend werden die inneren Rollen 77 bis 79 radial nach außen verstellt, wodurch bei rotierender Rolle 76 der axial überstehende Teil des zylindrischen Ringes 21 radial nach außen zum Bodens 3 des Gehäuses 1 umgeformt wird. Die Rollen 77 bis 79 sind in bezug auf die Rolle 76 so angeordnet, daß die Rollen 77 bis 79 in die Rolle 76 ragen und die Radialflansche 80 die Stirnseite 84 der Rolle 76 übergreifen. Die Zylinderflächen 82 der Rollen 77 bis 79 liegen der Zylinderfläche 96 der Rolle 76 und die Radialfläche 81 der Rollen 77 bis 79 der Radialfläche 84 der Rolle 76 gegenüber. Auch der Übergang zwischen den Ra dialflächen und den Zylinderflächen ist gleich ausgebildet. Auf diese Weise ist wiederum sichergestellt, daß der zylindrische Ring 21 bei seiner Verformung über seine axiale Länge von den Rollen 76 bis 79 erfaßt wird.
  • Ist der Ring 21 verformt, werden die Rollen 77 bis 79 radial nach innen so weit verstellt, daß das fertig geformte Gehäuse 1 der Rolle 76 entnommen und nunmehr der nächste zylindrische Ring 21 eingesetzt werden kann. Wie bei der Ausführungsform nach den 14 und 15 wird nur die Rolle 76 drehbar angetrieben, während die Rollen 77 bis 79 beim Verformungsvorgang drehend mitgenommen werden. Auch diese Ausführungsform zeichnet sich durch ihre konstruktive Einfachheit und ihren geringen Raumbedarf aus.

Claims (33)

  1. Gehäuse für Dichtungen, vorzugsweise Radialwellendichtungen, mit einem Mantel, der in einen quer zur Gehäuseachse verlaufenden Boden übergeht, der mit einer zentralen Öffnung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) Teil einer aus einem Metallteil (16, 27) gewickelten Wendel (17, 24) ist, von der ein Teil abgetrennt ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß aneinanderliegende Ränder (19, 20) des abgetrennten Teils der Wendel (24) miteinander verschweißt sind.
  3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die aneinanderliegenden Ränder (19, 20) formschlüssig miteinander verbunden sind.
  4. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (19) im Bereich des Gehäusemantels (2) parallel zur Gehäuseachse verlaufen.
  5. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (20) im Bereich des Gehäusemantels (2) wendelförmig verlaufen.
  6. Verfahren zur Herstellung eines Gehäuses nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem ein Metallteil eingesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallteil (16, 27) als Band ausgebildet ist, das zu einer Wendel (17, 24) gewickelt wird, von der Teile (21) abgetrennt werden, aus denen das Gehäuse (1) gebildet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (27) zu einem Rohr (17) gewickelt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die aneinanderliegenden Ränder (20) der Wicklungen des Rohres (17) miteinander verschweißt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein CO2-Laser eingesetzt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein YAG-Laser eingesetzt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Plasma-Schweißverfahren eingesetzt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Widerstands-Schweißverfahren eingesetzt wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß vom gewickelten Rohr (17) zylindrische Ringe (21) durch Radialschnitte abgetrennt werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wicklungen (24') der Wendel (24) Abstand voneinander haben.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß von den Wicklungen (24') der Wendel (24) Ringabschnitte abgetrennt werden, deren Enden zur Bildung eines zylindrischen Ringes (21) fest miteinander verbunden sind.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Trennvorgang während des Wickelvorganges erfolgt.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (16, 27) Streifenform hat.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (16, 27) profiliert ist.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (16) L-Form hat.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Wicklungen (24') der Wendel (24) einen Pufferbereich (25) für den Trennvorgang bilden.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische Ring (21) zum Gehäuse (1) verformt wird.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verformung wenigstens zwei Rollen (64, 65; 76 bis 79; 85 bis 90) eingesetzt werden, zwischen denen der zylindrische Ring (21) verformt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Rollen (64, 65; 76 bis 79; 85 bis 90) drehbar antreibbar ist.
  24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rolle (76) zentral angeordnet ist, an deren Umfang wenigstens zwei Rollen (77 bis 79) vorgesehen sind.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Rolle (76) drehbar angetrieben ist.
  26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die anderen Rollen (77 bis 79) außerhalb oder teilweise innerhalb der zentralen Rolle (76) angeordnet sind.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die anderen Rollen (77 bis 79) in bezug auf die zentrale Rolle (76) radial verstellbar sind.
  28. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Rollenpaare (85, 86; 87, 88; 89, 90) vorgesehen sind, die auf einem gedachten Kreis um die Drehachse des zu verformenden zylindrischen Ringes (21) angeordnet sind.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische Ring (21) zwischen den Rollen jedes Rollenpaares (85, 86; 87, 88; 89, 90) verläuft.
  30. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die eine Rolle jedes Rollenpaares (85, 86; 87, 88; 89, 90) gegenüber der anderen Rolle quer zu deren Drehachse verstellbar ist.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (64, 65; 76 bis 79; 85 bis 90) unterschiedlichen Durchmesser haben.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Rolle (29) aus Metall besteht.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die andere Rolle (28) einen elastisch nachgiebigen Mantel aufweist.
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