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Die
Erfindung betrifft eine Präsentationseinrichtung
mit flächigen
Einzelelementen, die aneinander befestigt sind.
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Präsentationseinrichtungen
oder auch sogenannte Folder werden eingesetzt, um eine Abfolge von
Einzelelementen darzustellen, beispielsweise um unterschiedliche
Zustände
darzustellen oder um großflächige Druckerzeugnisse
auf ein handhabbares Maß zu
falten und dennoch nutzen zu können. Stadtpläne sind
ein Beispiel für
solche Klappfolder. Einzelelemente können dabei voneinander beabstandet
in einer Folie eingeschweißt
und entlang der Folienverbindungen gefaltet werden, so dass sich beispielsweise
eine Leporellofaltung ergibt. Ebenfalls dienen Präsentationseinrichtungen
zur Aufbewahrung und schnellen Verfügbarmachung von Druckerzeugnissen
oder dergleichen.
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Die
Verbindungsstellen solcher Klappfolder können einem Verschleiß unterliegen,
da sich durch ein häufiges
Biegen an den Verbindungsstellen Materialermüdungen einstellen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Präsentationseinrichtung bereitzustellen,
die den Nachteilen des Standes der Technik begegnet.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Präsentationseinrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße Präsentationseinrichtung
mit flächigen
Einzelelementen, die aneinander befestigt sind, sieht vor, dass
ein erstes Einzelelement zumindest ein Führungselement aufweist und ein
zweites Einzelelement auf dem ersten Einzelelement aufliegt und
in oder an dem Führungselement verschieblich
geführt
ist. Statt einer Knickung entlang einer Verbindungslinie ist somit
vorgesehen, dass eine beliebige Anzahl von Einzelelementen oder
Einzelblättern
zueinander verschieblich gelagert sind und eine gemeinsame Präsentationseinrichtung
ausbilden. Auf diese Weise ist es möglich, vergrößerte Präsentationsflächen wahlweise
zur Verfügung
zu stellen, alternativ können
unterschiedliche Präsentationsinhalte
dargestellt und sichtbar gemacht werden, indem Einzelelemente verschoben
werden, so dass das jeweils nicht abgedeckte Einzelelement freigelegt
und sichtbar wird. Dabei können
die Einzelelemente unterschiedlicher Materialart sein, so dass eine
Präsentationseinrichtung
aus unterschiedlichen Materialien der flächigen Einzelelemente hergestellt werden
kann. Ebenfalls ist die Materialstärke der Einzelelemente variabel
und kann den jeweiligen Erfordernissen entsprechend angepasst werden.
Beispielsweise kann ein Grundeinzelelement eine höhere Materialstärke und
damit Festigkeit aufweisen als das oberste Einzelelement.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Führungselement
als ein Schlitz oder Führungssteg
ausgebildet ist. In oder an dem Führungselement kann das zweite
Einzelelement über
zumindest ein Halteelement formschlüssig festgelegt sein, wobei
bei einer Ausbildung als Schlitz dieser bevorzugt als ein geschlossener
Schlitz in dem jeweiligen Einzelelement ausgebildet ist, um ein
unbeabsichtigtes Herausziehen eines zweiten Einzelelementes zu vermeiden.
Bei einer Ausgestaltung als Führungssteg
ist ein Anschlag oder eine Auszugsbegrenzung in Gestalt eines Vorsprunges
vorgesehen, an dem das Halteelement oder eine korrespondierende
Einrichtung anschlägt,
wenn die maximale Verschiebelänge
erreicht ist.
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Eine
besonders einfache Ausgestaltung des Halteelementes sieht die Ausbildung
einer Lasche vor, die um den Führungssteg
herum gelegt und/oder durch den Schlitz hindurch gezogen ist und
an dem zweiten Einzelelement befestigt ist. Alternativ kann das
Halteelement als Niet, Öse
oder Druckknopf ausgebildet sein, das einen entsprechenden Kragen oder
Hinterschnitt aufweist, der eine Verschieblichkeit entlang des Schlitzes
oder des Führungssteges erlaubt,
ein Trennen der Einzelelemente senkrecht zur flächigen Ebene der Einzelelemente
jedoch verhindert. Die Nieten, Ösen
oder Druckknöpfe
können pilzartig
ausgestaltet sein.
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Bei
einer Ausbildung des Halteelementes als Lasche kann diese einstückig an
dem zweiten Einzelelement ausgebildet oder separat ausgebildet und
an dem Einzelelement befestigt sein. Sofern die Lasche einstückig ausgebildet
ist, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung vor, dass ein hervorstehender
Streifen umgelegt und an dem Einzelelement festgelegt wird. Dadurch
werden eine Verdrehsicherheit der Lasche und eine stabile Befestigung
bei einem geringeren Handhabungsaufwand und einem erhöhten Integrationsgrad
bereitgestellt. Bei einer separaten Ausbildung der Lasche wird ein
entsprechender Materialstreifen an dem jeweiligen Einzelelement
befestigt, beispielsweise mittels zweier Nieten oder mittels Verkleben
oder Verschweißen,
so dass ein Verdrehen der Lasche an dem zweiten Einzelelement wirksam verhindert
wird.
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Um
eine Parallelführung
zu erreichen, sind zwei Führungselemente
an einander gegenüberliegenden
Seiten des Einzelelementes angeordnet oder ausgebildet, ebenfalls
können
mehrere Halteelemente an dem jeweiligen Führungselement angeordnet sein,
um ein Verkanten zu vermeiden.
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Die
Einzelelemente können
unterschiedliche Formate aufweisen, wobei vorgesehen ist, dass das erste
Einzelelement breiter als das zweite oder weitere Einzelelemente
ist und eine Seitenlochung aufweist, so dass eine einfache Archivierung
und ein einfacher Transport ermöglicht
wird.
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An
dem zweiten Element kann zumindest ein weiteres Führungselement
angeordnet und ausgebildet sein, in dem oder an dem ein weiteres
Einzelelement verschieblich geführt
ist, so dass theoretisch eine beliebig lange Kette zueinander verschieblicher Einzelelemente
erzeugt werden kann. Im Sinne der Anmeldung ist dann ein erstes
Einzelelement dasjenige, in dem das Führungselement oder die Führungselemente
angeordnet sind, während
das zweite Einzelelement mit dem Halteelement oder der Halteeinrichtung
versehen ist. Sofern ein Einzelelement sowohl das Führungselement
als auch das Halteelement aufweist, kann es beide Funktionen wahrnehmen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der beigefügten
Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – eine Präsentationseinrichtung
im zusammengeschobenen Zustand;
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2 – eine Präsentationseinrichtung
im auseinandergezogenen Zustand; sowie
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3 – eine Einzeldarstellung
einer separaten Lasche.
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In
der 1 ist in Draufsicht eine zusammengeschobene Präsentationseinrichtung 10 gezeigt,
die aus drei Einzelelementen 1, 2, 3 besteht. Zwei
Einzelelemente 1, 2; 2, 3 sind
jeweils verschieblich aneinander angeordnet und liegen flächig aufeinander.
Zur Vergrößerung der
Präsentationsfläche ist es
möglich,
die Einzelelemente 1, 2, 3 auseinander zu
ziehen, wie dies in der 2 dargestellt ist.
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In
der 2 sind die drei Einzelelemente 1, 2, 3 einander
teilweise überlappend
nebeneinander angeordnet. An dem ersten Einzelelement 1,
das eine Seitenlochung 6 aufweist, sind sowohl an dem oberen
Bereich als auch an dem unteren Bereich der Querseiten Führungselemente 15 in
Gestalt von Schlitzen ausgebildet. Diese Schlitze 15 sind
nicht offen, sondern enden vor dem jeweiligen Längsseitenrand. Zur Befestigung
des zweiten Einzelelementes 2 wird eine daran ausgebildete
Lasche 5 durch den Schlitz 15 hindurchgeführt und
anschließend
mittels eines Befestigungselementes 4, beispielsweise eines
Druckknopfes, eines Nietes oder aber mittels Verschweißen oder
Verkleben an dem zweiten Einzelelement 2 geschlossen bzw.
befestigt. Alternativ zu der einstückigen Ausbildung der Lasche 5 kann diese
auch separat ausgebildet sein, wie sie in der 3 dargestellt
ist.
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An
dem zweiten Einzelelement 2 ist ein drittes Einzelelement 3 in
analoger Weise befestigt. Auch an dem zweiten Einzelelement 2 befinden
sich Führungselemente 15,
in die ein Halteelement 5 in Gestalt einer Lasche eingreift.
Die einstückige
Ausgestaltung des Halteelementes 5 an den jeweiligen Einzelelemente 2, 3 hat
den Vorteil, dass die Haltelemente sich nicht relativ zu den Einzelelementen 2, 3 verdrehen
und dadurch eine stabile Führung
innerhalb der Führungselemente 15 bzw.
Schlitze ermöglichen.
Grundsätzlich
ist es möglich,
dass auch mehrere Haltelemente 5, die nebeneinander angeordnet sind,
an den jeweiligen Einzelelementen 2, 3 angeordnet
sind. Auch ist es möglich,
nur ein Führungselement 15 vorzusehen,
so dass neben einem Verschieben parallel zu der flächigen Erstreckung
der Einzelelemente 1, 2, 3 diese zusätzlich aufgeklappt werden
können.
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Die
Einzelelemente 1, 2, 3 können unterschiedliche
Formate haben, insbesondere können die
weiter oben liegenden Einzelelemente 2, 3 schmaler
als das erste Einzelelement 1 ausgebildet sein, um im zusammengeschobenen
Zustand einen bündigen
Seitenabschluss entlang der Längsseiten zu
gewährleisten.
Die Oberflächen
der Einzelelemente 1, 2, 3 können glänzend, matt
oder mit einer Struktur versehen sein. Die Einzelelemente 1, 2, 3 können aus
gleichen oder verschiedenen Materialien, beispielsweise Kunststoff,
Papier, Karton oder beschichtetem Papier oder Karton ausgebildet
sein, ebenfalls können
unterschiedliche Materialien für
die jeweiligen Laschen 5 verwendet werden.
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Neben
einer Ausgestaltung des Führungselementes 15 durch
einen Schlitz kann das Führungselement 15 auch
durch einen breiten Schlitz, ähnlich einen
Langloch, ausgebildet sein, in dem pilzförmige Halteelemente angeordnet
sind, beispielsweise in Gestalt eines Niets. Die langlochförmigen Führungselemente
können
in Gestalt einer Parallelführung
an einander gegenüberliegenden
Seitenkanten ausgebildet sein, durch eine entsprechende Orientierung können auch
Verschiebungen in Quer- und
Längsrichtung
oder winkelig zu den Seitenkanten realisiert werden.
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In
der 3 ist ein separates Halteelement 5 in
Gestalt einer Lasche dargestellt, die über zwei Befestigungselemente 4,
beispielsweise Nieten oder Druckknöpfe, an dem jeweiligen Einzelelement
befestigbar sind. Dazu wird die Lasche 5 in der Mitte gefalzt
und durch den Schlitz 15 gezogen und anschließend an
dem Einzelelement 2, 3 befestigt. Die beiden übereinander
angeordneten Befestigungselemente 4 gewährleisten die Verdrehfreiheit
der Lasche 5. Statt einer formschlüssigen mechanischen Befestigung über Druckknöpfe oder
Nieten können
die separaten Laschen 5 auch angeschweißt oder angeklebt sein. Die
Laschen 5 können
auch ein Material aufweisen, das von denen der Einzelelemente 1, 2, 3 verschieden
ist.
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Die
Ecken der Einzelelemente 1, 2, 3 können abgerundet
sein, ebenfalls können
die Einzelelemente 1, 2, 3 bedruckt oder
unbedruckt sein. Neben der dargestellten Ausführungsform mit geschlossenen Schlitzen 15 oder
der oben beschriebenen Ausführungsform
mit geschlossenen Langlöchern
als Führungselement
kann auch das Führungselement 15 als
ein Steg ausgebildet sein, der nur einseitig an dem Einzelelement 1, 2, 3 befestigt
oder angelenkt ist. An dem freien Ende des Führungselementes ist zur Gewährleistung,
dass das verschieblich daran gelagerte weitere Einzelelement nicht
abgezogen oder entfernt wird, ein Anschlag, insbesondere ein Vorsprung,
ausgebildet, über
den eine Lasche 5 nicht hinweg gezogen werden kann. Ein
solches stegartiges Führungselement
kann separat an dem jeweiligen Einzelelement befestigt sein und
dient als Führungsschiene
für das
entsprechende Einzelelement. Auch hier können diese schienenartigen
Führungselemente
an einander gegenüberliegenden
Seiten der Einzelelemente angeordnet sein.