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I. Anwendungsgebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren sowie ein Messgerät, um die
Absorption von Licht durch lebendes, von Licht durchstrahltes, Gewebe
bei Mensch oder Tier zu messen, insbesondere bei menschlichen Feten.
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II. Definitionen
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Für die Zwecke
der vorliegenden Anmeldung wird unter „Licht" elektromagnetische Strahlung im Bereich
von 400 nm bis 2000 nm, insbesondere im Bereich zwischen 600 nm
und 1000 nm, verstanden.
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Ferner
wird zum Zweck der vorliegenden Anmeldung unter "Absorption" die Lichtintensität verstanden, die nach der
Passage durch das Gewebe am Sensor messbar ist, unabhängig davon,
ob die eingestrahlte Lichtintensität oder die elektrische Leistung
bekannt ist oder nicht und unabhängig
davon, ob die Schichtdicke des durchstrahlten Gewebes bekannt ist
oder nicht.
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Unter
Netto-Lichtweglänge
wird im Folgenden die Mindest-Länge
des Weges verstanden, die das Licht vom Austritt aus dem Lichtemitter
bis zum Eintritt in den Lichtsensor unter Einbeziehung von Streu-
und Beugungsphänomenen
zurücklegen muss.
Vom Lichtemitter zum Lichtsensor sind verschiedene Lichtwege unterschiedlicher
Länge möglich, abhängig von
den multiplen Stellen/Streuzentren, an denen Lichtstrahlen auf diesem
Weg abgelenkt werden können.
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III. Stand der Technik
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Bei
der Gewebsphotometrie wird bekanntermaßen die Absorption von Licht,
insbesondere die zeitlich veränderliche
Absorption von Licht (Modulation) in einem bestimmten Frequenzbereich
(z. B. 0 bis 0,5 Hz sowie 0,5 bis 10 Hz), ermittelt, die im Zusammenhang
mit der kleinsten bzw. größten zu
erwartenden Pulsfrequenz bzw. Atemfrequenz, und den Blutdruck Blutdruck
und andere Größen des
zu untersuchenden Organismus steht.
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Der
Lichtfluss im Gewebe kommt insbesondere durch verschiedene optische
Wirkungen wie Streuung, Absorption, Beugung u. a. an Grenzflächen zwischen
den unterschiedlichen Bestandteilen des lebenden Gewebes, zustande,
wobei "Transmission" und "Reflexion" vereinfachende Begriffe
sind, die sich auf ein Verhalten des Lichts relativ zu Sender und
Empfänger
beziehen.
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So
wird bei der optischen Plethysmographie die Absorption von Licht,
insbesondere die Modulation von Licht in einem bestimmten Frequenzbereich nämlich dem
der arteriellen Pulsation, also von ca. 30 bis 240 bpm, entsprechend
0,5 bis 4 Hz betrachtet in Relation zur nichtpulsatilen Absorption,
also zur Absorption im Frequenzbereich von unter 0,5 Hz. Damit lassen
sich unter anderem Pulsfrequenz Atemfrequenz, Blutdruck und anderes
bestimmen.
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Wird
eine optische Plethysmographie in zwei oder mehr Spektralbereichen
(λ1, λ2 ... λn) durchgeführt und
werden die jeweiligen Modulationstiefen (pulsatiler Anteil, AC,
zum nicht-pulsatilen Anteil, DC) z. B. bei 730 nm und 990 nm zueinander
in Beziehung gesetzt, so ergibt sich aus den jeweiligen Modulationstiefen
eine Variable
die in weiten Bereichen unabhängig ist
von Einflussfaktoren wie der Schichtdicke des durchstrahlten Gewebes
oder der Intensität
der Lichtemitter usw. und mit deren Hilfe sich die arterielle Sauerstoffsättigung ermitteln
lässt,
ggf. auch die venöse
Sauerstoffsättigung,
eventuell auch bei arteriell-venöser
Sättigungsdifferenz.
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So
kommt menschliches Hämoglobin
im Wesentlichen in zwei Zuständen
vor, nämlich
oxigeniert und desoxigeniert, wenn man von toxisch veränderten
bzw. genetisch aberranten Hämoglobin-Fraktionen
absieht.
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Das
oxigenierte sowie das desoxigenierte Hämoglobin weisen unterschiedliche
spezifische spektrale Absorptionsverläufe auf, von denen sich insbesondere
der Bereich über
600 nm für
Zwecke der optischen Plethysmographie nutzen lässt, in dem in zwei verschiedenen
Spektralbereichen die Intensität
bzw. die Absorption des Lichts durch die beiden Hämoglobinfraktionen
(oxigeniert und desoxigeniert) gemessen wird.
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Die
Pulsoximetrie ist also eine Gewebsphotometrie in zwei oder mehr
Spektralbereichen des Lichts und zwei Frequenzbereichen der durchblutungsbedingten
Modulation. Mit Hilfe dieser so genannten Pulsoximetrie können in
weiten Bereichen Herzfrequenz und Lungenfunktion überwacht
werden. Bei Feten werden durch die Pulsoximetrie die Lungenfunktionen
der Mutter und die Funktionalität der
Plazenta hinsichtlich des Sauerstoffaustausches überwacht. Unmittelbar nach
der Geburt d.h. während
und nach der Umstellung von Nabelschnurversorgung auf Lungenatmung,
können
die Lungenatmung des Feten als auch die Shuntsituation zwischen
rechten und linken Kreislauf beurteilt und gemonitort werden.
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In
der jüngeren
Vergangenheit war die Pulsoximetrie speziell die Transmissions-Pulsoximetrie in der
Medizin sehr erfolgreich, bei der lebendes Gewebe bis zu einer Schichtdicke
von maximal 20 mm mit Licht von 400 nm bis 4000 nm Wellenlänge durchstrahlt
wurde und der vom Gewebe absorbierte Lichtanteil gemessen wurde.
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Durch
die begrenzte Dicke des zu durchstrahlenden Gewebes sowie durch
die Notwendigkeit, einander gegenüberliegende Orte für Lichtsensor
und Lichtemitter zu verwenden, waren die Applikationsorte stark
eingeschränkt:
beim erwachsenen Menschen beispielsweise auf einzelne Finger oder auf
Ohrläppchen,
bei Frühgeburten
oder Neugeborenen auf eine Hand oder einen Fuß.
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Auch
die minimal-invasive Transmissions-Pulsoximetrie, zur Überwachung
der Sauerstoffversorgung des Feten während der Geburt, ist bereits bekannt
(
DE 38 10 008 ).
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Auch
wurde die Reflexpulsoximetrie verwendet, im Bemühen, die nachteilige Begrenzung
hinsichtlich der Schichtdicke zu überwinden, bei der im Gegensatz
zur Transmissionspulsoximetrie Lichtemitter und Lichtempfänger nicht
auf einander gegenüber
liegenden Seiten des zu durchstrahlenden Gewebes angeordnet wurden,
sondern auf der gleichen Seite nebeneinander liegen, meist in einem
Abstand von nur einigen Millimetern.
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Der
gravierende Nachteil der Reflex-Pulsoximetrie besteht jedoch im
so genannten Shuntlicht, worunter diejenigen Lichtanteile verstanden
werden, die vom Emitter zum Sensor gelangen können, ohne dabei das arteriell
perfundierte Gewebe, insbesondere den von Arteriolen durchsetzten
Teil des Gewebes, durchstrahlt zu haben.
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Zu
diesem Shuntlicht gehören
beispielsweise diejenigen Lichtanteile, die nur durch die oberflächlichen,
wenig durchbluteten Hautschichten beeinflusst werden, und somit
nicht pulsatil moduliert werden und auf diesem Wege vom Lichtemitter
zum Lichtsensor gelangen.
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Dieser
Shuntlichtanteil beeinflusst das Gesamtergebnis so stark negativ,
dass eine verantwortungsvolle Anwendbarkeit dieses Verfahrens heute generell
in Zweifel gezogen wird.
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Die
Geburt ist eine ganz besondere Herausforderung an Mutter und Kind.
Mit derzeit etwa einem kindlichen Todesfall pro 200 Geburten stellt
die Geburt eine der größten Gefährdungen
im Leben des Menschen dar.
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Eine
Sauerstoffmangelsituation während
der Geburt kann – wenn
sie nicht und/oder zu spät
erkannt und nicht optimal therapiert wird – zu irreversiblen mentalen
und körperlichen
Einschränkungen bzw.
lebenslangen Behinderungen beim Kind führen.
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Es
hat daher bereits vielfältige
Bemühungen gegeben,
die Sauerstoffversorgung des Feten unter der Geburt zu bestimmen,
wenigstens indirekt z.B. über
den pH-Wert, Base-Excess,
Laktat (diskontinuierlich bei Mikroblutuntersuchungen, MBU), aus
der Herzfrequenz (zusammen mit der Wehentätigkeit), CTG oder der Analyse
des EKG, STAN.
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Zu
den direkten Methoden der Messung der Sauerstoffsättigung
gehört
der transcutan gemessene Sauerstoffpartialdruck. Er stellt allerdings
nur eine lokale Information dar und ist daher als Screening-Methode
während
der Geburt nicht ausreichend.
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Die
zuverlässigste
Methode ist schließlich die
bereits oben erwähnte
kontinuierliche Messung der arteriellen Sauerstoffsättigung
mittels Transmissions-Pulsoximetrie.
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Ein
entscheidender Vorteil der Pulsoximetrie ist, dass der Parameter
Sauerstoffsättigung
global ist, d.h. überall
im Körper
korrekt herrscht die gleiche arterielle Sauerstoffsättigung.
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Pulsoximetrie
am Feten ist Pulsoximetrie unter worst-case-Bedigungen – daher
bedarf es vielfältiger
und subtiler Optimierungsprozesse, um eine zuverlässige Pulsoximetrie
am Feten überhaupt
Wirklichkeit werden zu lassen.
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So
ist bereits die Applikation des Sensors schwierig: sie erfolgt meist
ohne Sicht, tastend durch Scheide und Muttermund am vorangehenden
Teil des Feten.
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Zusätzliche
ungünstige
optische Faktoren kommen dazu: Käseschmiere,
(verfärbtes)
Fruchtwasser, Körperbehaarung
des Feten etc. beeinflussen oder behindern die Ankoppelung des Lichts
vom Emitter ins Gewebe bzw. vom Gewebe in den Empfänger.
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Ein
besonderes Problem ist die Störung
der Messsignale durch Bewegung: Spontane Bewegungen des Feten vor
allem aber Uteruskontraktionen führen
zu Bewegungsartefakten. Die dominierenden Mechanismen sind Bewegungen
des Pulsoximetriesensors relativ zum Applikationsort und die Mirgation von
Blut in den Gefäßen des
durchstrahlten Gewebes.
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Zusätzlich sind
gerade bei der minimal-invasiven Transmissions-Pulsoximetrie am
Feten Randbedingungen einzuhalten, die einander teilweise widersprechen:
Auf der einen Seite sollte der Sensor möglichst klein und kompakt ausgebildet
sein, um ihn in frühen
Phasen der Geburt durch Vagina und Muttermund einführen zu
können
und, um möglichst
wenig Angrifffläche
für Bewegungsartefakte
bei Uteruskontraktionen zu bieten. Auf der anderen Seite hat sich
die Länge
des Lichtweges als wichtiger Einflussfaktor ergeben: Die Modulationstiefe
wächst
mit der Lichtweglänge,
wenn der Lichtweg in ausschließlich durchblutetem
Gewebe verläuft.
So wachsen die AC-Lichtpegel relativ zur DC-Komponente mit steigender
Weglänge,
in Absolutwerten betrachtet fallen beide aber mit steigender Weglänge des
Lichts ab, so dass man darauf achten muss, dass beide Komponenten
einen sinnvollen Signal-Rauschabstand nicht unterschreiten.
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Weiterhin
ist eine Erwärmung
des Gewebes des Feten durch die Verlustleistung im Pulsoximetriesensors
auf unter 43°C
zu halten, um bei längerfristiger
Exposition keine Gewebeschädigung
zu bewirken. Diese maximal zulässige
Erwärmung
begrenzt letztlich die zulässige
Verlustleistung und damit den Wirkungsgrad der verwendeten Lichtemitter.
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IV. Darstellung der Erfindung
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Die
wichtigsten Ergebnisse unserer Forschung hinsichtlich der fetalen
Pulsoximetrie umfassen sowohl die Erkenntnis ungelöster Fragestellungen
als auch die entsprechenden Lösungen,
die sowohl methodischer als auch konstruktiver Natur sind.
- a) Die ermittelte Sauerstoffsättigung
soll möglichst
gut der realen Sauerstoffsättigung
entsprechen. Die Genauigkeit der Sauerstoffsättigung wird jedoch meistens
durch ungewolltes, häufig unvermeidbares
Shuntlicht verfälscht.
Shuntlicht meint zusätzliche
zum modulierten Licht parallel geschaltete Lichtanteile, die durch
arteriell nicht- oder minderdurchblutetes Gewebe oder durch parallel
geschaltete nichtlebende Strukturen (Käseschmiere, nichtdurchblutete
Hautanteile) verlaufen. Erfindungsgemäß verlaufen die Lichtwege in gut
perfundierten Gewebsabschnitten, abseits nicht- oder minderdurchbluteter
Gewebe bzw. abseites parallel geschalteter nichtlebender Strukturen.
- b) Die Streuung der Sauerstoffsättigung soll möglichst
gering sein. Diese Forderung bedeutet, dass die Modulationstiefen
selbst auch nur gering streuen dürfen.
Dies wird erreicht, indem die Modulationstiefen in allen Spektralbereichen > 0.0005 liegen, bzw.
besser > 0.001. Ferner
steigen die Modulationstiefen mit zunehmendem Lichtweg im durchblutetem
Gewebe. Es muss also der Lichtweg so lange gewählt werden, bis die Modulationstiefen
jeweils einen ausreichenden Signal-Rauschabstand aufweisen. Sofern Lichtemitter
und Lichtsensor beide in jeweils eine Richtung weisen, die von dem
anderen Element weggerichtet ist, existieren mehrere solche Umlenkungen,
was den Netto-Lichtweg gegenüber der
Entfernung zwischen Lichtemitter und Sensor nochmals vergrößert und
die Modulationstiefe verbessert.
- c) Ebenso wichtig für
eine geringe Streuung der Sauerstoffsättigung ist die Begrenzung
von Bewegungsartefakten. Konstruktiv kann dies durch einen guten
Halt des Sensors am zu messenden Organismus erzielt werden – eine invasive
Verankerung von Spiralsensoren trägt erheblich dazu bei.
Dazu
kommt auf der methodischen Seite, dass ein intrakutaner Lichtweg
besonders wenig anfällig
ist für
bewegungsbedingte Änderungen
der Lichtein- bzw.
Lichtauskopplung.
- d) Die Lichtwege im Gewebe sollten möglichst ausschließlich in
arteriell gut durchblutetem Gewebe verlaufen. Lichtwege in nicht
arteriell durchbluteten Schichten bewirken einen Lichtverlust, der
keinen positiven Beitrag zur Modulationstiefe leistet. Er ist damit
schädlich
für den
nutzbaren Nettolichtweg. Daraus folgt, dass absorbierende Strukturen
desto rigoroser zu vermeiden sind, je größer ihr Beitrag zur Gesamtabsorption
ist. So ist z.B. beim Sensordesign darauf zu achten, dass die Melaninschicht
aus dem Lichtweg herausgehalten wird, ebenso äußere Hautschichten, aber auch
Haare und Käseschmiere
usw. Auf der Basis dieser Überlegungen
erweisen sich sämtliche
Reflex-Pulsoximetriesensoren
als ungünstig,
ebenso wie invasive Lichtwege senkrecht zur Hautoberfläche.
Die
Lichtwege sind intrakutan in der optimalen Tiefe, also in einer
Tiefe zu wählen,
in der eine gute Gewebsperfusion herrscht, beim Feten also in einer
Tiefe von etwa 2 mm bis 3 mm. Um diese Tiefe korrekt einzuhalten,
sollte der Lichtweg intrakutan, parallel zu Hautoberfläche verlaufen – Lichtemitter
und Lichtempfänger
sollten also in der gleichen Tiefe unter Hautniveau liegen. Dies kann
perfekt mit einer Doppelhelix erzielt werden, die zwei achsensymmetri sche
Sensorträger
besitzt. Die Singlehelix erlaubt nicht die gleiche Tiefe für Lichtemitter
und Lichtempfänger.
Will man dennoch bei der Singlehelix doch sehr weitgehend die selbe
Tiefe muss dies durch entsprechende Senkung der Spiralensteigung
in etwa einem Spiralengang erzwingen.
- e) Zur Optimierung der Modulationstiefe sollte bei möglichst
geringen mechanischen Abmessungen des Sensors (zur Platzierung des
Sensors in frühen
Geburtsphasen) die Netto-Lichtweglänge maximiert werden. Es gilt
also, den Lichtweg durch perfundiertes Gewebe möglichst lang zu wählen, und
dies zu kombinieren mit möglichst kleinen
mechanischen Abmessungen des Sensors. Diese gegensätzlichen
Forderungen sind nur zu harmonisieren, wenn man gebogene Lichtwege
einsetzt, die mittels der Lichtstreuung im Gewebe günstig zu
realisieren sind. Es sind dann Lichtemitter und Lichtempfänger nicht
direkt auf einander gerichtet. Günstig
ist die Anordnung von Lichtemitter und Lichtsensor derart, dass
wenigstens eines der beiden Elemente in eine Richtung weist, die
von dem anderen Element weggerichtet ist; dadurch wird eine Vergrößerung der
Netto-Lichtweglänge
erreicht. Lichtwege mit solchen Umlenkungen sind im Gewebe aufgrund
seiner optischen Streueigenschaften möglich.
Bei Lichtsensor
und Lichtemitter, die beide jeweils in die vom anderen Element wegweisende
Richtung zeigen, ist der möglichst
kürzeste
Nettolichtweg somit um zweimal ein Viertel des Umfanges der Kanüle länger als
der Abstand der Mittelpunkte der beiden Stellen in den Helix-Kanülen, in
denen Sensor und Emitter angeordnet sind.
Auf diese Art und
Weise kann z. B. die Netto-Lichtweglänge auf mehr als 3 mm, insbesondere
mehr als 4 mm vergrößert werden,
obwohl der direkte Abstand zwischen Lichtemitter und Lichtsensor
weniger als dieses Maß,
also z. B. weniger als 4 mm beträgt.
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Es
ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Erfindung, diese essentiellen
Forschungsergebnisse in konstruktive und verfahrenstechnische Ausführungsformen
und Merkmale umzusetzen, um die Messvorrichtung und das Verfahren
zur Mes sung der Absorption von Licht durch das Blut des Feten mit
einem vaginal einführbaren
Sensorträger
so zu optimieren, dass eine Messung der Sauerstoffsättigung des
arteriellen Blutes überhaupt
erst möglich
wird.
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Die
Sensoreinrichtung muss also prinzipiell so ausgebildet sein, dass
im invasiv eingesetzten Zustand der Sensoreinrichtung sich der Lichtemitter und
der Lichtsensor in der gleichen Gewebetiefe und damit in der gleichen
Gewebeschicht zu liegen kommen, insbesondere wenn die Sensoreinrichtung
bis zum Anschlag am Sensorbasisteil an der Gewebeoberfläche positioniert
bzw. eingeschraubt ist. Lichtemitter und Lichtsensor liegen dann
bezüglich
der Achse der Singlehelix oder auch Doppelhelix, auf der sie angeordnet
sind, auf einander gegenüberliegenden,
also zentral symmetrischen Positionen.
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Bei
einer Doppelhelix, die symmetrisch ausgebildet ist, die also zwei
gleiche Teilspiralen mit gleicher Steigung und gleichen Drehsinn
aufweist, die um 180° versetzt
angeordnet sind, wird dies einfach dadurch erreicht, dass sich Emitter
und Sensor auf den analogen Positionen auf der beiden Teilspiralen befinden.
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Wenn
Emitter und Sensor beide auf einer Singlehelix angeordnet sind,
ist eine Anordnung axialsymmetrisch zwar möglich, jedoch in der Regel
verbunden mit einem axialen Versatz vom Emitter zum Sensor. Um auch
bei der Singlehelix Lichtemitter und Lichtempfänger in der selben Gewebstiefe
positionieren zu können,
kann man die Singlehelix z. B. so ausführen, dass sie keine durchgehend
gleichmäßige Steigung
aufweist, sondern in einem mittleren Bereich über wenigstens 180° überhaupt
keine Steigung aufweist und sich Emitter und Sensor am Anfang bzw.
Ende dieses steigungsfreien Abschnittes der Singlehelix befinden.
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Ferner
wird durch die Ausführung
des Sensorträgers
in Form einer Singlehelix und insbesondere in Form einer Doppelhelix
sichergestellt, dass nach der Applilation des Sensors, d.h. der
minimal-invasiven Applikation der Spirale(n) Emitter und Sensor
mechanisch ortsfest im Gewebe des vorangehenden Teils (z.B. der
Kopfschwarte des Feten) angeordnet sind und damit optisch konstante
Ein- und Aus koppelungsbedingungen erzielt werden, die eine essentielle
Voraussetzung für
zuverlässige
Messergebnisse sind.
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Beim
Feten wird das Licht anders absorbiert bzw. moduliert als beim erwachsenen
Menschen, sodass sich die Analyse der Signale vorzugsweise auf die
Frequenzbereiche 0 bis 0,7 Hz sowie 0,7 bis 3 Hz fokussiert.
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Um
die Absorption durch die beiden (oder mehreren) Hämoglobin-Fraktionen
ermitteln zu können,
sollte das Messgerät
zwei (oder mehrere) verschiedene Lichtemitter für Licht unterschiedlicher Wellenlängen bzw.
Spektralbereiche aufweisen, die insbesondere die Wellenlängen 730
nm und 880 nm enthalten.
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Als
Lichtemitter werden vorzugsweise entweder direkt lichtemittierende
Halbleiterelemente, insbesondere Leuchtdioden verwendet, als Lichtempfänger direkt
lichtempfindliche Halbleiter die jeweils in den Sensorträger integriert
bzw. in eine hohlen Sensorträger
eingesetzt werden. Alternativ können
als Lichtemitter, bzw. Lichtempfänger
auch die Enden von Lichtleitern dienen, an deren jeweils anderem
Ende die entsprechenden optischen Komponenten positioniert sind.
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Vorzugsweise
werden Lichtemitter und Lichtsensor an zentral symmetrischen Axialpositionen
der beiden Teilspiralen einer Doppelhelix angeordnet bzw. an den
radial gegenüberliegenden
Positionen einer Singlehelix. Lichtemitter und Lichtsensor befinden
sich entweder am freien Ende der beiden Teilspiralen der Doppelhelix,
vorzugsweise jedoch zurückversetzt
vom (geschliffenen) freien Ende um mindestens 1 mm bis 4 mm in Umlaufrichtung
der Helix, das sind 0.5 mm bis 2 mm mehr als der Schlifflänge entspricht.
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Die
beiden Teilspiralen der Doppelhelix sind an der gemeinsamen Sensoreinrichtung
mit einem ihrer Enden befestigt. Vorzugsweise erstreckt sich jede
der Teilspiralen der Doppelhelix über 0,5 bis 1,5 Umdrehungen,
bzw. 1 bis 3 Umdrehungen bei einer Singlehelix, mit denen die Spirale(n)
vollständig,
d.h. bis zum Anschlag an der Stirnfläche des Sensor-Cups ins Gewebe
eingeschraubt werden; dies entspricht einer gesamten Axialerstreckung
von ca. 2 mm bis 4 mm, typisch etwa 3 mm. Die Dicke (Außendurchmesser)
der Spirale(n) der Helix wird vorzugsweise zwischen 0,7 mm und 1,2
mm gewählt,
der Innendurchmesser der (Stahl-)Kanüle beträgt mit 60% bis 70% des Außendurchmessers.
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Der
Außendurchmesser
der Windung der Helix beträgt
4 mm bis 10 mm, vorzugsweise 5 mm bis 7 mm.
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Als
Lichtemitter werden in der Regel zwei separate Lichtemitter verwendet,
z.B. lichtemittierender Halbleiter oder das emittierende Ende von
Lichtleitern, in die das Licht jeweils eingespeist wurde, die Licht
in unterschiedlichen Spektralbereichen abgeben, welche jeweils eine
der gewünschten
(Mittenwellenlängen
der) Spektralbereiche (730 nm und 880 nm) beinhalten, also die Lichtemitter
im Bereich von 400 nm bis 2000 nm, insbesondere von 600 nm bis 1000
nm, aussenden. Es kann statt zweier getrennter Lichtemitter auch
ein einziger, z. B. eine weiße Leuchtdiode,
verwendet werden, aus der dann mittels Filter die beiden unterschiedlichen
gewünschten Spektralbereiche
extrahiert werden müssen.
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Um
trotz einer Obergrenze des Energieeintrages in das Gewebe eine hohe
Energiedichte zu erzeugen, hat es sich als günstig erwiesen, das Licht vom
Emitter in gepulster Form abzugeben, insbesondere mit einem Puls
zu Pause-Verhältnis
von mindestens 1:5, besser von mindestens 1:30.
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So
ist es vorteilhaft, wenn die Sensoreinrichtung einen Temperatursensor
umfasst, der vorzugsweise in der Nähe des Lichtemitters angeordnet
ist, da hier der größte Anteil
der Verlustleistung anfällt.
Er erfasst die Temperatur des Emitters bzw. des emittierenden Sensorträgers und
misst so die Temperatur des am stärksten thermisch belasteten
Gewebes. Im Übrigen
können über diesen
Temperatursensor nicht nur die von der Sensoreinrichtung erzeugten
Gewebeerwärmungen
festgestellt werden, sondern auch eine Körpertemperatur des Feten, die
seiner Körperkerntemperatur
schon recht nahe kommt, wenn die elektrische Verlustleistung des
Pulsoximetriesensors über
eine gewisse Zeit entsprechend gering gehalten wird.
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Generell
ist die Applikation eines Sensors beim ungeborenen Kind schwierig.
Am besten hat sich die invasiver Verankerung einer kurzen Stahlspirale
im Gewebe des Feten bewährt,
entsprechend dem Verankerungsprinzip von Kopfschwartenelektroden.
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Diese
minimal invasive Gestaltung des Sensors ist in doppelter Hinsicht äußerst vorteilhaft:
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1. hinsichtlich der Applikation
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Die
minimal invasive Applikation sorgt für sicheren Sitz und Halt im
Gewebe, was die Bewegungsartefakte erheblich senkt.
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2. hinsichtlich der Lichtwegführung
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Die
minimal invasive Lichtwegführung
sorgt für
saubere, störungsfreie
Verhältnisse
und für
eine zuverlässige
Lichtein- und Lichtauskopplung, d.h. die Sprünge der Brechungsindizes sind
klein und somit störungsarm.
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Mit
der minimal invasiven Verankerung (Singlehelix oder Doppelhelix)
und/oder auch mit anderen Maßnahmen
wird erreicht, dass Emitter und Sensor unter optisch konstanten
Ein- und Auskopplungsbedingungen in dem zu untersuchenden Gewebe des
vorangehenden Teils angeordnet werden, beispielsweise in der Kopfschwarte
des Feten, was insbesondere eine ortsfeste Anordnung bewirkt und eine
wässrige
Umgebung um Emitter und Sensor herum (Gewebswasser oder Plasma,
Blut) gewährleistet.
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Bei
einer eingeschraubten Singlehelix oder Doppelhelix ist eine Applikationsdrehung
der Helix von 0,5 Umdrehungen Grundvoraussetzung, mehr als 1,5 Windungen
sind nicht mehr sinnvoll. Auch ist die gesamte axiale Erstreckung
auf 2 mm bis maximal 4 mm begrenzt, um keine Beschädigungen
anderer Körperteile
bewirken zu können.
Ein vollständiges Eindrehen
des Sensors auf Anschlag (Stirnfläche des Sensortöpfchens
befindet sich im guten Kontakt mit dem Gewebe).
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Dennoch
kann durch die Kontraktionen des Muttermundes durch die Geburtswehen
und vor allem durch manuelle Untersuchung im Verlauf der Geburt
usw. das über
die Kopfhaut des Feten vorstehende Sensorbasisteil in Querrichtung
mit Kraft beaufschlagt und verschoben oder herausgerissen werden.
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Um
dies zu verhindern, wird eine Fixiervorrichtung zum Fixieren der
Sensoreinrichtung vorgesehen, die insbesondere aus einem Schutzring
bestehen kann, dessen zentrale Bohrung genau auf das Basisteil passt
und über
dieses gestülpt
werden kann.
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Durch
einen flach nach außen
auslaufenden Rand dieser Fixiervorrichtung, die möglichst
lückenlos
auf der Haut aufliegen sollte, werden radial angenäherte Körperteile
oder Gegenstände
schräg
nach oben abgelenkt und über
das Basisteil hinweg geführt,
ohne dass eine Verkippung oder Verkantung des Sensors stattfindet,
was erheblich zur Reduzierung von Bewegungsartefakten beiträgt.
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Die
Sensoreinrichtung enthält
entweder selbst eine Auswerteeinheit oder Anschlusseinrichtungen,
um mit einer Auswerteeinheit verbunden zu werden.
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Bei
der Vorgehensweise zum Benutzen der Sensoreinrichtung ist es wesentlich,
dass im Betrieb der Sensoreinrichtung das vom Emitter ausgesandte und
beim Sensor ankommende Licht möglichst
viel, insbesondere ausschließlich
arteriell perfundiertem Gewebe durchlaufen hat, denn nur dann ist
das beim Sensor ankommende Licht höchstmöglich moduliert, und gibt so
eine SaO2 mit kleiner Fehlerbreite ab. Wesentlich ist in diesem
Zusammenhang dass Sensor und Emitter relativ zueinander im Gewebe
so angeordnet sein, dass sie sich in der gleichen Gewebeschicht
befinden. Wichtig ist ferner das sie sich relative zur Haut (-oberfläche) in
der gleichen Gewebetiefe befinden.
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Durch
Einhalten eines Puls zu Pause-Verhältnisses des Lichtemitters
von 1:5, besser von mindestens 1:30, wird die gewünschte hohe
Intensität des
Signals erreicht, ohne – bei
den unvermeidbaren Verlustleistungen – das Gewebe kritisch zu erwärmen, was
nahe an der Sensoreinrichtung regelmäßig oder kontinuierlich kontrolliert
werden kann.
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Um
dennoch eine ausreichende Lichtmenge und damit eine ausreichend
starkes Signal und insbesondere einen guten Signal/Rauschabstand
zu erzielen, hat es sich als günstig
erwiesen, wenn die beiden einzelnen LED's eine Stromstärke von jeweils mindestens
100 mA aufweisen.
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Die
Gesamtverlustleistung, die die Sensoreinrichtung produziert, sollte
dabei 30 mW nicht überschreiten,
wobei die elektrische, also innerhalb der Sensoreinrichtung in Wärme umgesetzte
Energie ebenso dazuzählt
wie der vom Gewebe absorbierte Anteil der ins Gewebe eingebrachten
Lichtmenge.
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Das
Ziel besteht darin, am Lichtsensor einen Fotostrom von 0,01 bis
0,1 μA zu
erreichen, was mit den vorgenannten Ausgangswerten bei korrekter
optischer Einkopplung möglich
ist. Dann fällt
am Lichtsensor eine Lichtleistung von etwa 60 nW auf der gesamten
Sensorfläche
an, wobei die Größe der Sensorfläche mindestens
0,5 mm2 betragen sollte, während eine
Obergrenze durch die Bauform der Sensoreinrichtung und den Applikationsort
vorgegeben wird.
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Mittels
der Sensoreinheit und einer damit zusammenarbeitenden Auswerteeinheit
ist es in aller Regel möglich,
Sauerstoffsättigung,
Herzfrequenz, Atemfrequenz und/oder den Blutdruck in dem untersuchten
Gewebe zu bestimmen.
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Wenn
durch ein oder mehrere zusätzliche, emitternahe
Empfänger
auch die Eingangs-Lichtintensität
an der Durchstrahlungsstelle in ein oder mehreren Spektralbereichen
bekannt ist, erschließen
sich weitere, interessante Größen, u.
a. auch absolute Konzentrationen von Komponenten des Gewebes oder
des Blutes.
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So
ist durchaus denkbar, dass auf der Basis der erfindungsgemäßen Prinzipien
eine Sensoreinheit entsteht, die eine Reihe wichtiger Parameter
bestimmen kann, vom Blutdruck über
Herzfrequenz bis hin zu Körpertemperatur
und Wasserhaushalt.
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Einige
Ausführungsformen
gemäß der Erfindung
sind anhand der Figuren beispielhaft dargestellt.
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Es
zeigen:
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1: Prinzipdarstellungen zur Pulsoximetrie,
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2: Darstellungen eines Doppelhelix-Sensors,
und
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3: Darstellungen eines Single-Helix-Sensors.
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1a zeigt
das Funktionsprinzip bei der Reflex-Pulsoximetrie, bei der mindestens
zwei Lichtemitter 2 und eine Fotodiode als Lichtempfänger 3 auf
der selben Seite der Haut, d.h. nebeneinander auf der Oberfläche der
Haut aufgesetzt werden.
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Die
Lichtemitter (LED) strahlen Licht bestimmter Spektralbereiche durch
die Haut in das Gewebe ein. Dabei sind beliebig viele unterschiedliche Lichtverläufe denkbar
(einige davon sind beispielhaft eingezeichnet), insbesondere Lichtverläufe 7 in
oberflächennahen
Hautschichten, die noch keine Arteriolen 5 passieren, und
tiefe Lichtverläufe,
in blutführenden
Hautschichten, die auf dem Weg von Emitter zu Fotodiode 3 Arteriolen 5 passiert
haben. Vereinfacht kann man sagen, dass das Licht der Lichtemitter 2 in der
Hautschicht quasi „reflektiert" werden. Die 1A zeigt,
dass bei der Reflex-Pulsoximetrie in ungünstiger Weise die oberflächennahen
Lichtwege 7, die keine Arteriolen passiert haben und damit
auch keine Absorption durch Hämoglobin
erfahren haben, kürzer
sind als diejenigen, die diese Information aufgenommen haben, und
damit einen größeren Anteil am
Gesamtsignal haben, der als Shuntlicht einen fehlerhaften Beitrag
entspricht.
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1b zeigt
in Prinzipdarstellung die erfindungsgemäße Form der Transmissions-Pulsoximetrie,
bei der sowohl der Lichtemitter 2 als auch der Lichtsensor 3 in
einer solchen Tiefe und Schichtdicke der Haut 33 eingebracht
sind, das auch und gerade die kürzest
möglichen
Netto-Lichtwege 8 zwangsweise durch Hämoglobin in den Arteriolen 5 verlaufen.
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Die 2 und 3 zeigen
praktische Ausführungsformen
eines entsprechenden Sensors 1.
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Dieser
besteht jeweils aus einem Sensor-Grundkörper 11, von dessen
Frontfläche
ein Sensorträger 11 abragt
und von dessen Rückseite
sich das Kabel 13 zur Auswerteeinheit 4 erstreckt.
Der Sensor-Grundkörper 11 dient
sowohl als „Gehäuse" für elektrische
und mechanische Zusatzkomponenten, als auch zum Anlegen eines Drehmomentes
zum Einbringen des Sensorträgers
mit dem Lichtemitter 2 und dem Lichtsensor 3 in
die Haut, meist in der Kopfschwarte eines Feten.
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Bei
der Lösung
gemäß 2a ist
der Sensorträger
eine Doppelhelix 12, deren Teilspiralen 12a, b
beispielsweise um 180° versetzt
aus der Frontfläche
des Grundkörper 11 mit
einer axialen Richtung 10 der beiden Teilspiralen 12,
die lotrecht zur Frontfläche
des Grundkörpers 11 steht,
vorstehen. Die beiden Teilspiralen 12 haben eine gemeinsame
Axialrichtung 10.
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Jede
der Teilspiralen erstreckt sich über
mindestens 180°,
besser mindestens 270° und
ist mit einem schräg
zur Verlaufsrichtung der Teilspirale scharf geschliffenem Kanülenschliff 16 als
Spitze ausgestattet, um ein einfaches Einstechen und Einschrauben
der Doppelhelix in die Kopfschwarte zu ermöglichen.
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Der
Außendurchmesser
der gesamten Doppelhelix beträgt
dabei zwischen 4 mm und 10 mm, vorzugsweise zwischen 6 mm und 8
mm und die axiale Erstreckung liegt zwischen 1,5 und 5 mm.
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Der
Grundkörper 11 besitzt
einen Durchmesser der vorzugsweise etwas größer ist als der Durchmesser
der Doppelhelix und der Vorrichtungen vorsieht, um ein besseres
Ergreifen und Drehen bewirken zu können.
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Die
axiale Erstreckung des Grundkörpers 11 beträgt mindestens
5 mm. Die Dicke der einzelnen Helixkanülen beträgt vorzugsweise zwischen 0,7
mm und 1,2 mm beträgt,
stehen bei einem minimalen Durchmesser der Gesamthelix von 4 mm
nur ein mittiger, zylindrischer Freiraum mit einem Durchmesser von
ca. 2 mm zur Verfügung.
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Emitter 2 und
Sensor 3 sind in je einer der Teilspiralen 12a,
b von deren freien Spitzenenden um 1 bis 4 mm in Umlaufrichtung
zurückversetzt
angeordnet, wodurch sichergestellt ist, dass beim Einschrauben der
Doppelhelix in die Kopfschwarte bis zum Anschlag am Grundkörper 11 sich
Emitter 2 und Sensor 3 in einer ausreichenden
Mindesttiefe der Kopfschwarte befinden, in der bereits arteriell
durchblutetes Gewebe vorliegt.
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Da
eine Nettolichtweglänge
von mindestens 3-4 mm besser 7 mm angestrebt wird, werden Emitter 2 und
Lichtsensor 3 nicht auf der Innenseite der Helix einander
zugewandt, auf um 180° bezüglich der Axialrichtung
der Doppelhelix gegenüberliegenden Positionen
angeordnet, sondern eine von beiden wird an der Teilspirale nach
außen
weisend angeordnet. Dadurch muss das Licht, um vom Emitter 2 zum
Sensor 3 zu gelangen, nicht nur den Freiraum im Inneren der
Doppelhelix durchqueren, sondern auch einen Bogen schlagen, um das
außen
liegende der beiden Elemente (Sensor oder Emitter) zu erreichen.
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Die
Netto-Lichtweglänge
könnte
noch weiter vergrößert werden,
indem beide Elemente nach außen
weisend angeordnet werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass
dann nicht durch den längern Lichtweg
die Lichtintensität
am Lichtsensor 3 so gering wird, dass eine Auswertung der
empfangenen Lichtanteile schwierig wird oder umgekehrt eine so hohe
Lichtmenge vom Emitter 2 in das Gewebe hinein abgegeben
werden muss, dass an der Einbringstelle Überhitzungsprobleme auftreten.
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Demgemäß sind in 2a und 2b jeweils
beispielhaft mehrere mögliche
Lichtwege 8 dargestellt, wobei die Netto-Lichtweglänge der
kürzeste denkbare
dieser Wege von Emitter 2 zum Sensor 3 ist.
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In
der annähernd
axialen Aufsicht der 2c sind diese Lichtwege aus
Gründen
der Übersichtlichkeit
weggelassen.
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3 zeigt eine zweite Bauform, bei der als Sensorträger eine
Single-Helix 14 verwendet wird, die wiederum am Grundkörper 11 angeordnet
ist und von diesem abragt.
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Auch
hier sind Emitter 2 und Sensor 3 auf einander
um etwa 180° gegenüberliegenden
Positionen bezüglich
der Axialrichtung 10 angeordnet, wie am besten in der annähernden
Aufsicht der 3c zu erkennen ist.
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Dadurch
befinden sich Emitter 2 und Sensor 3 jedoch in
der Regel in einem unterschiedlichen axialen Abstand zum Grundkörper 11 und
damit – im
Zustand eingeschraubt bis zur Anlage an dem Grundkörper 11 – in einer
unterschiedlichen Gewebetiefe.
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Solange
diese Gewebetiefe so groß ist,
dass beide Elemente sich in arteriell durchblutetem Gewebe befinden,
ist dies akzeptabel. Zusätzlich
kann diese Differenz des axialen Abstandes minimiert werden, in
dem die Single-Helix 14 im Bereich zwischen Emitter 2 und
Sensor 3 eine verringerte Steigung oder überhaupt
keine Steigung besitzt, also nur in den Bereichen davor und danach
die Helixsteigung besitzt.
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Auch
bei dieser Lösung
ist von den beiden Elementen (Emitter 2 und Sensor 3)
eines der beiden in das Innere der Helix gerichtet und das andere
nach Außen.
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- 1
- Sensor,
Teil der Messvorrichtung
- 2
- Lichtemitter/LED
- 3
- Lichtsensor/Fotodiode
- 4
- Auswerteeinheit
- 5
- Arteriolen/Blutgefäße
- 7
- Shuntlicht
- 8
- Netto-Lichtweglänge
- 9
- Fixiervorrichtung
- 10
- axiale
Richtung
- 11
- Sensor-Grundkörper
- 12
- Doppelhelix
- 12a,
b
- Teilspirale
- 13
- Kabel
- 14
- Single-Helix
- 16
- Kanülenschliff
- 17
- Windungs-Außendurchmesser
- 18
- Außendurchmesser
Helix-Kanüle
- 19
- Temperatursensor
- 20
- Dickenmessvorrichtung
- 21
- Plausibilitäts-Kontrollvorrichtung
- 22
- Bewegungssensor
- 22'
- Beschleunigungssensor
- 26
- Schichtdicke
- 33
- Haut
- 33a
- Hautoberfläche
- 34
- Durchstrahlungsrichtung