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DE102006045191B4 - Schrägstellbare Tiefziehmaschine - Google Patents

Schrägstellbare Tiefziehmaschine Download PDF

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DE102006045191B4
DE102006045191B4 DE102006045191A DE102006045191A DE102006045191B4 DE 102006045191 B4 DE102006045191 B4 DE 102006045191B4 DE 102006045191 A DE102006045191 A DE 102006045191A DE 102006045191 A DE102006045191 A DE 102006045191A DE 102006045191 B4 DE102006045191 B4 DE 102006045191B4
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Abstract

Verfahren zum Tiefziehen, insbesondere Thermoformen, von napfförmigen Kunststoffbehältern (1) aus einer zugeführten endlosen Behälterfolie (2), Befüllen der Behälter (1) und Verschließen der gefüllten Behälter (1) sowie Stanzen der Behälter (1) aus der Behälter-Folienbahn (2), wobei das Ausstanzen nach dem Befüllen der Behälter (1) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens beim Befüllen der Behälter (1) die gesamte Folienbahn quer zur Durchlaufrichtung geneigt zur Horizontalen eingestellt und gehalten wird, insbesondere auch beim Tiefziehen, Verschließen und/oder Stanzen der Behälter aus der Behälterbahn.

Description

  • I. Anwendungsgebiet
  • Die Erfindung betrifft das Herstellen von Kunststoff-Tiefziehbehältern, deren anschließendes Befüllen und Verschließen durch eine aufgesiegelte Folie, sowie Heraustrennen aus der Behälter-Folie.
  • II. Technischer Hintergrund
  • Vor allem napfförmige Kunststoffbehälter werden häufig aus einer entsprechend dicken Kunststofffolie aus einem thermoplastischen Kunststoff tiefgezogen, meist durch Verformen der erwärmten Folie zwischen einer erwärmten Form mit oder ohne Vorstreckstempel und mit Druckdifferenz.
  • Derartige tiefgezogene Behälter werden anschließend mit dem gewünschten Produkt, meist einem Lebensmittel, befüllt und verschlossen, wobei das Verschließen durch das Darüberlegen einer dünnen Siegelfolie ebenfalls aus einem thermoplastischen Kunststoff geschieht, indem die Siegelfolie durch Erwärmung mittels Heizplatte, Induktion oder Ultraschall mit dem ebenfalls thermoplastischen Material des Behälters umlaufend um die gesamte obere Einfüllöffnung dicht verschlossen wird.
  • Dabei ist es heute üblich, dass beim Lebensmittelhersteller Verpackungsmaschinen stehen, in welche extern fertig hergestellte Trays, also die Kunststoffbehälter, in Stapeln eingegeben und vereinzelt werden, und eine Füllmaschine durchlaufen, an deren Ende die Siegelstation zum Aufbringen der Siegelfolie angeordnet ist.
  • Die Siegelstation arbeitet dabei taktweise, weshalb sie entweder von der Befüllstation entkoppelt ist, also mit einem Zwischenpuffer dazwischen arbeitet, oder die Befüllstation arbeitet im Takt der Siegelstation.
  • Sofern die Behälter vor Ort durch Tiefziehen hergestellt werden, und zwar unmittelbar vor der Befüllstation, arbeiten Tiefziehstation und Siegelstation vorzugsweise im gleichem Takt, weshalb die dazwischen befindliche Befüllstation ebenfalls dem gleichen Taktunterworfen wird, um die Entkoppelung zu den beiden benachbarten Stationen über Puffer zu vermeiden.
  • Darüber hinaus gibt es auch bereits Lösungen, bei denen das Herstellen der Behälter durch Tiefziehen, deren Befüllung, anschließendes Verschließen und Ausstanzen in einem Durchlauf, also an verschiedenen Arbeitsstationen hintereinander an der gleichen durchlaufenden Behälterbahn, durchgeführt wird.
  • Dabei besteht beim Befüllen mit festen Einzelprodukten manchmal das Problem, dass diese Einzelprodukte, beispielsweise flache Kekse, nicht im Behälter liegend angeordnet, also gestapelt, werden sollen, sondern senkrecht stehend in einer Reihe innerhalb des Behälters abgelegt werden sollen.
  • Bei externen vorgefertigten Trays lässt sich dieses Problem dadurch lösen, dass beim Befüllen der Behälter die Trays auf dem Behälterband mittels Hilfsvorrichtungen oder Ähnlichem schräg aufgestellt werden, so dass die darin aufzureihenden Produkte auf einer der Seitenwände des Behälters aufgestapelt werden können.
  • Wenn sich beim Befüllen die Behälter jedoch noch innerhalb der Behälterbahn befinden, aus der sie erzeugt wurden, und zusammen mit dieser während des Befüllens auch weiterbewegt werden, ist dies wegen der Kopplung mit der voran gehenden und nachgehenden Arbeitsstationen durch die durchgehende Behälterbahn so nicht möglich.
  • Des Weiteren ist aus der US Patentschrift 3921367 eine Vorrichtung zum Füllen von in einer Behälterbahn angeordneten Behältern bekannt, bei der im Verlauf der Behälterbahn diese in Seitenansicht betrachtet geneigt verläuft, in Durchlaufrichtung betrachtet jedoch lediglich an einer Stelle oberhalb der Füllstation seitlich nach oben und innen geringfügig verbogene Ränder aufweist, um einen Zwischenraum zu dem mittleren Bereich der Siegelbahn entstehen zu lassen, die an dieser Stelle randseitig aufgesiegelt wird.
  • Die Füllstation selbst ist bei dieser Druckschrift in Durchlaufrichtung betrachtet ebenso wenig schräg gestellt wie die Behälterbahn selbst und erst recht nicht die Behälterbahn über ihre gesamte Breite.
  • III. Darstellung der Erfindung
  • a) Technische Aufgabe
  • Es ist daher di eAufgabe gemäß der Erfindung, bei aufrecht innerhalb eines Behälters hintereinander abzustellenden Einzelprodukten eine entsprechende Ablage auch bei einem Befüllen der Behälter unmittelbar hinter der Tiefziehstation und vor deren Herauslösen aus der Behälterbahn zu ermöglichen.
  • b) Lösung der Aufgabe
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 18 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch das Neigen der gesamten Behälterbahn zumindest in der Füllstation, vorzugsweise auch in allen durch die Behälterbahn damit gekoppelten, vor- und nachgelagerten Arbeitsstationen, in die gewünschte Schrägstellung können die Einzelprodukte auf einer der Seitenwände oder der Front- oder Heckwand des Behälters angelegt und aufgereiht werden.
  • Dabei geschieht sowohl das Tiefziehen als auch das Befüllen, Versiegeln und Ausstanzen der Behälter bei laufender Behälterbahn, also sozusagen ”online”. Indem die Schrägstellung der Behälterbahn einstellbar ist, kann sie je nach Art der Behälter und der darin einzufüllenden Produkte gewählt oder weggelassen werden, und auch während des Betriebes der Anlage aktiviert, deaktiviert und verändert werden.
  • Zu diesem Zweck besitzt die Anlage, die in der Regel modulartig aufgebaut ist, an jeder ihrer Arbeitsstationen, also zumindest der Füllstation, vorzugsweise jedoch auch der Tiefzieh-, Siegel- und/oder Stanzstation, eine Schwenkvorrichtung, die die Führungen der Behälterbahn in diesem Bereich einschließlich der daran arbeitenden Arbeitsstation verschwenkt. Zu diesem Zweck sitzt beides gemeinsam jeweils auf einem Tragbogenelement mit einem nach unten gerichteten Kreisbogen, der auf zwei Tragrollen in Querrichtung abrollen kann und damit verschwenkbar ist und mittels eines z. B. Ritzels und einer Verzahnung in Schwenkrichtung antreibbar ist.
  • Die einzelnen Schwenkvorrichtungen der einzelnen Module, also Arbeitsstationen bzw. Behälterbahn-Abschnitte sind dabei wirkverbunden und synchronisiert, beispielsweise mechanisch gekoppelt durch eine in Längsrichtung durch die gesamte Anlage durchgehende Antriebswelle für diese Schwenkvorrichtung.
  • Ein Verschwenken lediglich der Füllstation und des dortigen Abschnittes der Behälterbahn ohne oder bei geringerem Verschwenken der angrenzenden Arbeitsstationen ist nur möglich, wenn die Verschwenkung zum einen relativ gering ausfallen soll und andererseits die Behälterbahn aus einem ausreichend flexiblen Material besteht und der Längsabstand von der Füllstation zu den benachbarten Stationen ausreichend groß ist, um die dann eintretende Torsion des Behälterbandes nicht zu stark ausfallen zu lassen.
  • Die bevorzugte Ausführungsform besteht jedoch darin, innerhalb der gesamten Anlage, also von der Tiefziehstation bis zur Auslösestation einschließlich, die Behälterbahn schrägzustellen einschließlich aller darin arbeitenden Arbeitseinheiten und der Vorratsrollen für Behälterbahn, Siegelfolie und möglicherweise Schutzfolie sowie die Restfolie der Behälterbahn.
  • Indem sowohl das Siegeln, also Verschließen der Behälter mittels Aufsiegeln der Siegelfolie, als auch das Herauslösen der Behälter aus der Behälterbahn bei laufender Behälterbahn geschehen, werden Nachteile durch Abstoppen und neues Anlaufen der Behälterbahn – wie etwa Überlaufen der Behälter, ungenaue Positi onierung der Behälter, das Verrutschen der Produkte durch Stopp and go, höhere Belastung aller beteiligten bewegten Komponenten usw. – vermieden, und vor allem die dann notwendigen Puffer zwischen den beiden Arbeitsschritten vermieden.
  • Indem der Stanzvorgang, der für das Herauslösen der Behälter benötigt wird, zusammen mit dem Aufsiegeln der Siegelfolie und insbesondere mittels der gleichen Werkzeuge durchgeführt wird, wird hierfür gemeinsam nur eine einzige Arbeitsstation und nur ein einziger Werkzeugsatz benötigt.
  • Dies ist besonders einfach lösbar, wenn das Siegeln mittels Ultraschall geschieht, bei dem ja eine mittels Ultraschall beaufschlagte Sonotrode von der einen Seite die gegeneinander zu siegelnden Teile, also Siegelfolie und Behälter, gegen einen Anschlag, den sog. Amboss, pressen, da dann Sonotrode bzw. Amboss selbst nur eine geringe Temperatur besitzen und die Stanzkante zum Ausstanzen direkt an einem der beiden Teile ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise ist dabei die Sonotrode mit einer ebenen, nicht an die jeweiligen herzustellenden Behälter spezifizierten, Kontaktfläche ausgebildet, während der Amboss produktspezifisch ausgebildet ist und je nach Art und Form der zu siegelnden Behälter ausgetauscht werden muss.
  • Vorzugsweise sind deshalb sowohl die Stanzkante und/oder auch die in Form von Erhebungen ausgebildeten Konzentratoren zur Bündelung der Ultraschallenergie an dem produktspezifischen Amboss ausgebildet.
  • Das Siegeln und/oder Stanzen an der laufenden Folienbahn wird in einer besonders einfachen Ausführungsform dadurch erreicht, dass die quer zur Durchlaufrichtung der Folie gegeneinander bewegbaren Werkzeughälften, also z. B. Sonotrode und Amboss, die die z. B. kombinierte Siegel-/Stanzeinheit bilden, zusammen mit dem diese Gegeneinanderbewegung bewirkenden Pressantrieb an einem Wagen aufgehängt sind, welcher am Maschinengestell in Durchlaufrichtung an entsprechenden Führungen verfahrbar ist und synchron mit der Folienbahn mitbewegt werden kann während des Siegel-/Stanzvorganges.
  • Nach dem Abheben zumindest des Amboss von den Behältern erfolgt eine Zurückbewegung der Werkzeuge entgegen der Durchlaufrichtung der Behälterbahn für den nächsten Siegelzyklus.
  • Wenn Oberwerkzeug und Unterwerkzeug, also Sonotrode einerseits und Amboss andererseits, getrennt in Längsrichtung bewegbar sind, kann nach dem Versiegeln das Oberwerkzeug bereits in Längsrichtung zurückfahren, während das Unterwerkzeug noch mit der Behälterbahn mitläuft und die bereits vollständig ausgestanzten Behälter weiterhin abstützt bis zur Entnahme aus der Behälterbahn.
  • Da das Eindringen der Stanzkante in den Kunststoff mittels der Ultraschallschwingung unterstützt wird, und nicht nur durch mechanische Presskraft bewirkt wird, ergibt dies eine sehr saubere, aufgeschmolzene Stanzkante, insbesondere wenn die Schwingungsrichtung der Ultraschallschwingung übereinstimmend mit der Stanzrichtung gewählt wird.
  • Der benötigte Anpressdruck für das Siegeln und Stanzen wird dabei mittels einer Pneumatikeinheit aufgebracht, die auf pneumatischen Wege einen hohen Pressdruck über allerdings nur einen geringen Pressweg aufbringen kann, und Teil eines Pressantriebes ist, der darüber hinaus einen Eilgang-Antrieb umfasst, um Obertisch und Untertisch, also das darauf befestigte Oberwerkzeug und Unterwerkzeug über große Distanzen und mit geringem oder ohne Pressdruck gegeneinander anzunähern bzw. voneinander zu entfernen.
  • Falls das Herauslösen in bestimmten Anwendungsfällen durch ein vollständiges Durchstanzen des Materials erreicht werden soll, wird die Stanzkante an demjenigen Werkzeug ausgebildet, welches sich auf der Seite der napfartigen Vertiefungen des Behälters befindet, und auf der gegenüberliegenden Seite, also auf der von dem Behälter abgewandten Seite der Siegelfolie, eine zusätzliche Schutzfolie zugeführt und mit der Siegelfolie mitgeführt, ohne mit dieser verbunden zu sein.
  • Die Zusatzdicke der Schutzfolie dient dazu, trotz Durchstanzen von Behälterfolien und Siegelfolie die Stanzkante in die Schutzfolie nur eindringen zu lassen und dadurch trotz vollständigen Durchstanzen des Behälters zuverlässig einen Kontakt zwischen Stanzkante und dem Gegenwerkzeug, insbesondere der Sonotrode, zu vermeiden. Dementsprechend muss die Schutzfolie eine Dicke aufweisen, die mindestens der Schwingungsamplitude der aufgebrachten Ultraschallschwingung in Stanzrichtung entspricht.
  • Dadurch, dass das Tiefziehen bei laufender, insbesondere kontinuierlich laufender, Behälterfolie, aus denen die Behälter tiefgezogen werden, geschieht, ist es möglich, die Tiefziehstation ohne Entkoppelung unmittelbar vor der Befüllstation zu betreiben, also hintereinander an der gleichen, laufenden Behälterfolie.
  • Das Tiefziehen erfolgt vorzugsweise mittels Thermoformen, also Erwärmen der thermoplastischen Behälterfolie und Verformung insbesondere durch Negativ-Formen mittels Druckluft und/oder Saugluft in eine Negativ-Form hinein oder auf die Positiv-Form und anschließendes Abkühlen.
  • Die Behälterfolie wird dabei durch randseitiges Klemmen und Transportieren in den Folienklemmen einer neben den Rändern umlaufenden Hohlbolzenkette gehalten, in Querrichtung gespannt und in Längsrichtung transportiert.
  • In dem auch das Verschließen der gefüllten Behälter durch Aufsiegeln einer Siegelfolie bei laufender Behälter-Folienbahn, insbesondere kontinuierlich weiterlaufenden, Behälter-Folienbahn geschieht, kann auch die Siegelstation nach der Befüllstation ohne Entkoppelung dazwischen angeordnet werden.
  • Gleiches gilt für das Herauslösen der Behälter aus der Folienbahn, aus welcher sie durch Tiefziehen erzeugt wurden, was ebenfalls bei laufender Behälterbahn und vorzugsweise erst in oder nach der Siegelstation erfolgt, so dass bis einschließlich des Versiegelns die Fortbewegung der Behälterfolie einerseits ein separates Transportmedium für die Behälter ersetzt und andererseits dadurch die genaue Position der Behälter, auch innerhalb der Behälter-Folienbahn, jederzeit bekannt ist.
  • Damit können unmittelbar hintereinander und damit mit sehr geringem Platzbedarf an ein und derselben durchgehend bewegten Folienbahn hintereinander das Tiefziehen der Behälter, Befüllen der Behälter, Versiegeln der Behälter und Herauslösen der Behälter aus der Behälter-Folienbahn erfolgen.
  • Die Geschwindigkeit, mit der die Folienbahn bewegt wird, wird dabei von der langsamsten dieser Stationen vorgegeben, und bei dem Befüllen der Behälter mit festen Produkten, die auf einem separaten Produktförderer angeliefert werden und mittels Roboter, insbesondere mittels Picker, in die Behälter umgesetzt werden, wird dies meist speziell durch die Steuerung der Befüllstation, also der Picker, vorgegeben, dabei speziell der Steuerung des letzten, in Durchlaufrichtung der Behälter an einer Behälterbahn arbeitenden, Pickers.
  • Dabei erfolgt die Anlieferung der Produkte auf dem Produktförderer vorzugsweise in Gegenrichtung zur Durchlaufrichtung der Behälterfolie, da hierdurch zum Einen durch die Parallellage der beiden Transportrichtungen die Maschine schmal baut und zum Anderen – vor allem wenn unterschiedliche Produkte durcheinander auf dem gleichen Produktförderer lediglich in der richtigen statistischen Häufigkeit zueinander angeliefert werden – die Wahrscheinlichkeit einer nicht vollständigen oder nicht relations-richtigen Befüllung der Behälter sehr gering wird, da in Richtung des zunehmenden Befüllungsgrades der einzelnen Behälter die Verfügbarkeit an Produkten auf dem Produktförderer zunimmt.
  • Dennoch kann es für die vollständige Befüllung einzelner Behälter notwendig werden, kurzfristig die Relativgeschwindigkeit der Behälterfolie relativ zum Produktförderer zu verändern, um entweder nicht vollständig oder nicht richtig gefüllte Behälter zu vermeiden oder verbleibende Produkte auf dem Produktförderer zu vermeiden.
  • Dies wird von der Steuerung der Befüllstation berücksichtigt, und von dieser wird auch der Durchlauf der Behälterfolie durch Tiefziehstation und Siegelstation analog verändert.
  • Die Auslösestation, an der die Behälter aus der Bahn der Behälterfolie herausgetrennt werden, ist dabei vorzugsweise teilweise mit der Siegelstation identisch, in dem die Siegelstation neben dem um die Behälter umlaufend umgebenden Siegelwerkzeug, welches beispielsweise mittels Ultraschall verschweißt, ein Stanzwerkzeug zum Freistanzen oder zum annähernden Durchstanzen der Dicke von Behälterfolie und Siegelfolie aufweist.
  • Die andere Möglichkeit besteht darin, die Dicke der Folie vollständig zu durchstanzen, aber über den Umfang verteilt noch Haltestege zu, Restfolie hin stehen zu lassen.
  • Um vor allem die Reinigung der Maschine zu erleichtern, was beim Abfüllen von Lebensmitteln von entscheidender Bedeutung ist, sind die Tiefziehstation und/oder die Siegelstation und/oder die Stanzstation freihängend im Maschinengestell angeordnet und entlang von schienenartigen Führungen in Durchlaufrichtung beweglich und angetrieben, wie auch insbesondere alle Funktionseinheiten dieser Maschine hängend am Gestell befestigt sind.
  • Die Maschine ist dabei modulartig aufgebaut, indem jede Station ihr eigenes Maschinengestell aufweist, vorzugsweise bestehend aus vertikal aufragenden Tragsäulen, die jeweils einen rechteckig oben umlaufenden Oberrahmen tragen, an dem alle Aggregate aufgehängt sind, bei in Durchlaufrichtung beweglichen Aggregaten insbesondere die hierfür in Durchlaufrichtung verlaufenden Führungen, entlang denen ein Wagen verfahrbar ist.
  • Die Füllstation kann dabei hinsichtlich ihrer Art ausgetauscht werden, um die Behälter sowohl mit festen Produkten mittels Pickern als auch mit einer anderen Art von Produkten, insbesondere flüssigen oder pastösen Füllungen, mittels einer anderen Art von Befüllstation, befüllen zu können.
  • Indem mittels wenigstens eines Produktförderers, der parallel, aber vorzugsweise im Gegenlauf, zwischen zwei parallel im Abstand geführten Behälter-Folienbahnen angeordnet wird, können beide Behälterbahnen mit Produkten versorgt werden, an denen die Kunststoffbehälter jeweils unabhängig voneinander tiefgezogen, befüllt, verschlossen und aus der Folienbahn herausgelöst werden. Dies ergibt eine besonders kompakte und effiziente Bauform der Anlage.
  • In dem im Normalbetrieb die über dem mittigen Produktförderer angeordneten Picker zum Befüllen der beiden außenseitigen Folienbahnen jeweils einer der Bahnen zugeordnet sind, aber insbesondere jeweils beide Bahnen erreichen können, können bei Problemen oder Ausfall der einen Behälterbahn alle Picker die Behälter der anderen Behälterbahn füllen und damit gegebenenfalls deren Kapazität erhöhen.
  • Bei Ausfall dieses steuernden letzten Pickers übernimmt der letzte funktionierende Picker, in der Regel also der vorhergehende Picker, diese Aufgabe automatisch, da aufgrund einer z. B. regelmäßigen Abfrage aller Picker-Steuerungen untereinander der Ausfall des letzten Pickers von den anderen Pickern, auch dem vorhergehenden funktionierenden Picker, sofort bemerkt wird.
  • Die Entfernbarkeit der Heizeinheit für die Behälterfolie vor dem Tiefziehen, insbesondere deren oberer und unterer Heizplatte in Querrichtung, ermöglicht bei Verlangsamung oder Stillstand der Folienbahn das schnelle Beenden der Aufheizung der Folie, um deren Reißen, besonders beim Wiederanlauf, zu verhindern.
  • Weiterhin werden Fehlfunktionen der Maschine vermieden und die Umrüstung beim Werkzeugwechsel beschleunigt, indem die Werkzeuge eine maschinenlesbare Codierung aufweisen, die beim Einsetzen der Werkzeuge in die Maschine automatisch von entsprechenden Sensoren der Maschine gelesen werden und daraufhin in der oder den Steuerungen der Maschine die entsprechenden, zu diesen Werkzeugen bzw. Werkzeugsätzen gehörigen Programme geladen und gestartet werden.
  • c) Ausführungsbeispiele
  • Ausführungsformen gemäß der Erfindung sind im Folgenden beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1: die Gesamtanlage in perspektivischer Seitenansicht,
  • 2: eine ausschnittweise Querschnittsdarstellung an der Siegeleinheit, und
  • 3: eine Prinzipdarstellung der einzelnen Arbeitsschritte in der Seitenansicht.
  • 3 zeigt die von links nach rechts durchgehende, quasi-endlose Behälter-Folienbahn 2, die von einer Vorratsrolle 5 abgewickelt wird und deren Rest-Folienbahn 2', also nach dem Austanzen der einzelnen befüllten und geschlossenen Behälter 1, wieder auf einer Restrolle 5' aufgewickelt wird.
  • Am Arbeitstrum dazwischen wird die Behälter-Folienbahn 2 gerade, insbesondere horizontal, geführt und an diesem Arbeitstrum arbeiten die einzelnen Stationen der erfindungsgemäßen Anlage, nämlich Tiefziehstation 13, Füllstation 14, Siegelstation 15 und Auslösestation 16 in Durchlaufrichtung 10 der Folien-Bahn 2 hintereinander.
  • All diese Arbeitsstationen sind hängend an insbesondere horizontal ebenfalls in Durchlaufrichtung 10 verlaufenden Führungen 19 aufgehängt, die sich oberhalb des Arbeitstrumes der Behälter-Folienbahn 2 befinden und wobei zumindest die Tiefzieheinheit 13' der Tiefziehstation 13 als auch die Siegeleinheit 15' der Siegelstation 15 in Durchlaufrichtung 10 beweglich, nämlich hin- und herbeweglich in und gegen die Durchlaufrichtung 10, aufgehängt sind mittels Rollen 18, während die Füllstation 14 als auch die Auslösestation 16 fest an dem Maschinengestell 20 und insbesondere den Führungen 19 angeordnet sein können.
  • Die Maschine ist dabei modulartig aufgebaut, indem jede Station ihr eigenes Gestell 20 aufweist mittels vier im Viereck positionierten, vertikalen Tragsäulen 20a, zwischen denen die Behälterbahn 2 durch läuft, und die jeweils einen am oberen Ende der Tragsäulen umlaufenden Oberrahmen 20b tragen, indem insbesondere die Führungen 19 befestigt sind. Die einzelnen Gestelle 20 sind gegeneinander fixiert.
  • Da lediglich die Tragsäulen 20a auf den Untergrund aufsitzen, erleichtert dies die Reinigung der gesamten Anlage, was besonders beim Abpacken von Lebensmitteln von großer Bedeutung ist.
  • Wie 3 zeigt, besteht dabei die Tiefzieheinheit 13' aus einem an den Führungen 19 in Durchlaufrichtung verfahrbaren Wagen 13a, während das eigentliche Tiefziehwerkzeug aus einem Oberwerkzeug 13b, insbesondere einem vertikal festen Spannrahmen, und einem demgegenüber negativ geformten, vertikal beweglichen Unterwerkzeug 13c besteht, die vertikal gegeneinander gefahren werden können. Dabei ist das Unterwerkzeug 13c und der Spannrahmen kühlbar, so dass die mittels einer oberen und unteren Heizplatte 24a, b (Heizeinheit 24) vorgeheizte Behälter-Folienbahn 2 zwischen den Werkzeugen zu den napfförmigen Behältern verformt werden und schnell abgekühlt und erstarrt werden können. Die Heizeinheit 24 ist vorzugsweise – wie die Tiefzieheinheit 13' – als Wagen in Richtung der Folienbahn 2 verfahrbar und fährt mit dieser abschnittsweise zyklisch mit, wie der Wagen 13a.
  • Dazu wird insbesondere das Unterwerkzeug 13c bis an die Unterseite der unverformten Folienbahn 2 angehoben, und presst diese abdichtend gegen das Oberwerkzeug 13b in der Regel einen Spannrahmen. Dann wird die erwärmte, weiche Behälter-Folienbahn 2 z. B. mittels Druckluft und/oder Unterdruck in das Unterwerkzeug 13c hineingezogen.
  • Während dieses Tiefziehens in das von unten bereits an die Behälterbahn 2 angenäherte Unterwerkzeug 13c relativ zum Wagen 13a fest, und es verfährt der Wagen 13a in Durchlaufrichtung 10 synchron zusammen mit der Behälter-Folienbahn 2 und ohne Relativgeschwindigkeit zur Folie in dieser Durchlaufrichtung 10.
  • Nach Beendigung des Tiefziehvorganges wird während der Längsbewegung das Unterwerkzeug 13c relativ zur Behälter-Folienbahn 2 abgesenkt, bis sie beide in Durchlaufrichtung nicht mehr mit den daran ausgeprägten Behältern 1 formschlüssig verbunden sind, und werden dann entgegen der Durchlaufrichtung 10 zurück bewegt und wieder in Richtung Behälter-Folienbahn 2 angenähert, so dass ein erneuter Tiefziehzyklus vollzogen werden kann.
  • In der anschließenden Füllstation 14 arbeitet im Beispiel der 3 ein an den Führungen 19 aufgehängter so genannter Picker 8, also ein aus mindestens zwei Armteilen 8a, b, die in einer horizontalen Ebene verschwenkbar sind, bestehender Auslegerarm, an dessen freien Ende der Pickerkopf 8c, der meistens mit Druckluft arbeitet und in der Lage ist, ein Produkt P1, P2 ... welches in seinen Greifbereich angeliefert wurde, anzusaugen und zu halten, und exakt positioniert in einer der napfartigen Vertiefungen der unter der Füllstation 14 durchlaufenden Behälter-Folienbahn 2 mit darin ausgeprägten Behältern 1 abzulegen.
  • Von derartigen Pickern 8 können mehrere hintereinander in Durchlaufrichtung 10 vorhanden sein je nach Anzahl der individuell einzusetzenden Produkte P1, P2 ...
  • In Durchlaufrichtung nach der Füllstation 14 befindet sich die Siegelstation 15.
  • Dabei wird eine Siegelfolie 3, zugeführt von einer Vorratsrolle 5'' parallel laufend mit der Behälter-Folienbahn 2 und in einer Breite mindestens entsprechend der Breite der Behälter 1, auf die Oberseite der Behälter-Folienbahn 2 aufgebracht mittels einer knapp oberhalb der Behälter-Folienbahn 2 quer angeordneten Umlenkrolle 21 für die von oben zugeführte Siegelfolie 3, wobei die Umlenkrolle 21 auch als Anpressrolle ausgebildet sein kann.
  • Stromabwärts der Zusammenführung von Siegelfolie 3 und Folienbahn 2 wird die Siegelfolie 3 auf den nicht tiefgezogenen, also unverformten Bereichen zwischen den Vertiefungen der Behälter 1 auf der Oberfläche der Behälter-Folienbahn 2 aufgeschweißt, was beispielsweise mittel Ultraschallschweißen geschehen kann.
  • Auch hierfür werden – diesmal die Behälter-Folienbahn 2 und die Siegelfolie 3 gemeinsam übereinander liegend – zwischen einem Oberwerkzeug 15a und einem Unterwerkzeug 15c, die sich von oben bzw. von unten annähern und dabei synchron in Durchlaufrichtung 10 mit den Folienbahnen 2, 3 mitbewegen, gegeneinander versiegelt.
  • Auch hier sind Oberwerkzeug 15b und Unterwerkzeug 15c an einem Wagen 15a der Siegeleinheit 15' aufgehängt und wenigstens eines davon relativ zu diesem Wagen 15a vertikal bewegbar analog zur Tiefzieheinheit 13', und vollziehen auch die gleiche Zyklusbewegung oberhalb und unterhalb der Behälter-Folienbahn 2.
  • Dabei ist am Unterwerkzeug 15c zusätzlich eine umlaufende Stanzkante 17 ausgebildet, die z. B. von unten in das Paket aus Siegelfolie 3 und Behälter-Folienbahn 2 eindringt, die sie aber nicht unbedingt vollständig durchstanzt, sondern nur vorstanzt.
  • Dieser Stanzvorgang kann auch mittels eines separaten Stanzwerkzeuges oder einer Stanzrolle nach dem Siegeln in einer Siegelstation 15 separat durchgeführt werden.
  • In Durchlaufrichtung 10 folgt als nächstes die Auslösestation 16, die das Herauslösen der gefüllten und versiegelten Behälter 1 aus der Behälter-Folienbahn 2 entsprechend der vorgestanzten Kontur erledigt.
  • Dies geschieht durch Herausführen der Behälter-Folienbahn 2 mit Siegelfolie 3 aus der Ebene des Arbeitstrumes nach oben durch Umlenken um eine Auslöserolle 16', deren Krümmungsradius so gewählt ist, dass die zwischen den Vorstan zungen vorhandene unverformte Restfolie 2' diese Biegung um die Auslöserolle 16' herum mit vollzieht, die tiefgezogenen und dadurch gegen Biegung stabilisierten Behälter 1 dagegen diese Biegung weniger gut vollziehen können und dadurch die Vorstanzung abreißt und sich die Behälter 1 selbsttätig aus der Restfolie lösen, die zu diesem Zweck ab der Auslöserolle 16' natürlich auf einem Behälterförderer 7 oder einer anderen Transportvorrichtung aufliegen und abtransportiert werden müssen.
  • Aus dieser Zusammenschau wird klar, dass die an der im Regelfall sich gleichmäßig in Durchlaufrichtung 10 bewegenden Behälter-Folienbahn 2 arbeitenden Stationen von einer gemeinsamen Steuerung 9 aus gesteuert werden müssen, wobei vorzugsweise die Geschwindigkeit der am langsamsten arbeitenden Station, häufig der Füllstation 14, die Durchlaufgeschwindigkeit vorgibt und vor allem den Arbeitstakt der reversierenden Tiefziehstation 13 und Siegelstation 15.
  • Die erfindungsgemäße Schwenkvorrichtung zur Schrägstellung der Behälterbahn ist in 3 nicht zu erkennen, jedoch in der realistischeren Seitenansicht der 1a und 1b, die die Anlage allerdings von der gegenüberliegenden Seite zeigen, so dass in den 1a und 1b die Durchlaufrichtung der Behälterbahn von rechts nach links ist.
  • Dabei unterscheiden sich die 1a und 1b dadurch, dass bei 1a die im Vordergrund laufende Behälterfolienbahn 2 horizontal liegt, also nicht schräggestellt ist, und damit parallel neben dem dahinter laufenden Produktförderer 6 läuft, auf welchem – vorzugsweise im Gegenlauf – die nicht dargestellten Produkte herangeführt und mittels des dargestellten Pickers 8 in die Behälter der Behälterbahn 2 umgesetzt werden.
  • In 1b ist die Behälterbahn 2 dagegen schräggestellt, mit einer Neigung abwärts nach unten in Richtung zur Seite des Produktförderers 6 hin, was am besten anhand der dadurch ebenfalls schräg gestellten Vorratsrollen 5 sowie 5'' und der vertikal stehenden, Rechteckförmigen Wägen der Tiefzieheinheit und der Siegel-/Stanzeinheit.
  • Wie die Verschwenkung realisiert wird, zeigt am besten die Schnittdarstellung – betrachtet in Durchlaufrichtung 10 – der Siegelstation 15, wie sie in den 2a und 2b im nicht verschwenkten und verschwenkten Zustand dargestellt ist:
    Dabei ist ersichtlich, dass sowohl die Behälterbahn 2 mit den sie seitlich haltenden Folien-Transportvorrichtungen als auch die gesamte Siegeleinheit 15', also einschließlich Oberwerkzeug 15b (Sonotrode) als auch Unterwerkzeug 15c (Amboss) sowie der Wagen 15a, in dem beide angeordnet sind, auf einer Schwenkvorrichtung 40 sitzen, bestehend aus einem nach unten gerichteten Kreisbogen 36, der auf zwei in Querrichtung beabstandeten Tragrollen 37 aufsitzt und mit Hilfe eines Antriebsritzels 35 entlang der Tragrollen 37 verschwenkt wird.
  • Das Antriebsritzel 35 sitzt auf einer Antriebswelle 34, die in Längsrichtung über die vorhandenen Schwenkvorrichtungen 40 durchgeht und alle mechanisch gemeinsam antreibt und synchronisiert, wie am besten in 1a und 1b zu erkennen.
  • Die 2 zeigen ferner, dass der Produktförderer 6 neben der Behälterbahn immer horizontal verbleibt, und nicht mit der Schwenkvorrichtung 40 wirkverbunden ist. 2b zeigt im verschwenkten Zustand auch einen der beabsichtigten Zwecke der Schrägstellung der Behälterfolienbahn 2:
    Durch die Schrägstellung können Produkte P1, P2 stehend im Behälter 1 aneinander gereiht werden, indem sie durch die Schrägstellung auf einer der Seitenflächen des Behälters gestapelt werden.
  • Die Schrägstellung der Behälter muss zu diesem Zweck an die Steuerung der Picker 8 automatisch übermittelt werden, damit diese die geänderte Ablageposition kennen. Die Aufnahmeposition von dem horizontal daneben laufenden Produktförderer 6 dagegen bleibt unverändert.
  • Die Schwenkvorrichtung 40 ist ferner in der perspektivischen Darstellung der 1c auf die Siegelstation gut zu erkennen:
    Dort wird ersichtlich, dass die Tragrollen 37 jeweils fest mit dem Gestell 20 verbunden sind, welches unter anderem die Tragsäulen 20a der einzelnen Module umfasst.
  • Die Kreisbögen 36, die auf den Tragrollen 37 verschwenkbar sind, tragen einen Rahmen 20', der in diesem Fall zwei Schwenkvorrichtungen 40 in Längsrichtung miteinander verbindet und in diesem Bereich sowohl die Folientransportvorrichtung 26 trägt als auch die in Durchlaufrichtung 10 verlaufenden Schienen, entlang welchen der Wagen 15a in Form des aufrecht stehenden Rechteckes verfahrbar ist, in welchem die Stanz- und Siegeleinheit 15' angeordnet ist.
  • 1
    Behälter
    2a, b
    Behälter-Folienbahn
    2'a, b
    Rest-Folienbahn
    3
    Siegel-Folie
    5, 5', 5''
    Vorratsrolle, Restrollen
    6
    Produktförderer
    7
    Behälterförderer
    8
    Picker
    9
    Steuerung
    10
    Durchlaufrichtung (Folie)
    10a, b
    Längsposition
    11
    Gegenlauf
    12
    Querrichtung
    13
    Tiefziehstation
    13'
    Tiefzeiheinheit
    13a
    Wagen
    13b
    Oberwerkzeug
    13c
    Unterwerkzeug
    14
    Füllstation
    15
    Siegelstation
    15'
    Siegeleinheit
    15a
    Wagen
    15b
    Oberwerkzeug
    15c
    Unterwerkzeug
    16
    Auslösestation
    17
    Stanzkante
    20b
    Oberrahmen
    21
    Umlenkrolle
    23
    Referenzmarken
    24
    Heizeinheit
    24a, b
    Heizplatte
    25
    Schutzfolie
    26
    Folien-Transportvorrichtung
    30
    Tragdorn
    31
    Kern
    32
    Spannleiste
    33
    Codierung
    34
    Antriebswelle
    35
    Antriebsritzel
    36
    Kreisbogen
    37
    Tragrolle
    38
    Mittelpunkt
    39
    Tragbogenelement
    40
    Schwenkvorrichtung
    P1, P2
    Produkte
    20
    Gestell
    20a
    Tragsäule

Claims (34)

  1. Verfahren zum Tiefziehen, insbesondere Thermoformen, von napfförmigen Kunststoffbehältern (1) aus einer zugeführten endlosen Behälterfolie (2), Befüllen der Behälter (1) und Verschließen der gefüllten Behälter (1) sowie Stanzen der Behälter (1) aus der Behälter-Folienbahn (2), wobei das Ausstanzen nach dem Befüllen der Behälter (1) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens beim Befüllen der Behälter (1) die gesamte Folienbahn quer zur Durchlaufrichtung geneigt zur Horizontalen eingestellt und gehalten wird, insbesondere auch beim Tiefziehen, Verschließen und/oder Stanzen der Behälter aus der Behälterbahn.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Tiefziehen, das Verschließen durch Aufsiegeln einer Siegelfolie (3), das Befüllen und/oder das Herauslösen der Behälter (1) aus der Behälterfolienebahn an unterschiedlichen Längspositionen (10a, b) der Anlage erfolgt.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Herausziehen der Behälter nach dem Befüllen erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschließen der Behälter (1) durch Aufsiegeln der Siegelfolie (3) sowie das Herauslösen der Behälter (1) aus der Behälterbahn (2) bei laufender Behälterbahn (2) geschieht.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwingungsrichtung der Ultraschallschwingungen übereinstimmend mit der Stanzrichtung gewählt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anpressdruck beim Siegeln und Stanzen mittels einer Pneumatikeinheit (26) aufgebracht wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle des gewünschten Durchstanzens auf der von der Stanzkante (17), insbesondere dem Unterwerkzeug (13c), abgewandten Seite zusätzlich zur Siegelfolie (3) und Behälterbahn (2) eine nicht mit diesen verbundene Blindfolie (19) synchron mit der Siegelfolie (3) auf dieser zugeführt wird, um den Kontakt der Stanzkante (17) mit der Kontaktfläche der Sonotrode zu vermeiden.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befüllen durch Einsetzen von festen Produkten (P1, P2) oder Einfüllen von pastösen oder flüssigen Füllungen in die Behälter (1) erfolgt, die im Gegenlauf zur Durchlaufrichtung (10) der Behälter-Folie (2) oder quer hierzu herantransportiert werden.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Füllen mit festen Produkten (P1, P2) das Umsetzen der Produkte (P1, P2) vom anliefernden Produkt-Förderer (6) in die Behälter (1) mittels Robotern, insbesondere Pickern (8), geschieht und die Geschwindigkeit der Behälter-Folie (2) von der Steuerung (9) der Roboter bzw. Picker gesteuert wird, insbesondere in Abhängigkeit von der Anlieferungsdichte von Produkten (P1, P2,) auf dem zuliefernden Produkt-Förderer (6).
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit der Behälter-Folie (2) in der Tiefziehstation (13) die gleiche ist wie in der Füllstation (14).
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit der Behälter-Folie (2) in der Füllstation (14) die gleiche ist wie in der Siegelstation (15) und/oder Auslösestation (16).
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefzieheinheit (13') und/oder die Siegeleinheit (15') und/oder die Stanzeinheit während des Vorganges mit der Behälter-Folie (2) mitbewegt werden.
  13. Verfahren nach einem der Verfahrensansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sonotrode der Siegeleinheit (15') und/oder der Stanzeinheit während des Siegelns/Stanzens relativ zur laufenden Behälter-Folie (2) bewegt werden, insbesondere still steht.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Picker (8) einzeln jeweils eine Steuerung aufweisen, wobei der in Durchlaufrichtung der Behälterbahn (2) jeweils letzte zugeordnete Picker (8) die momentane Geschwindigkeit dieser Behälterbahn (2a, b) steuert und bei Ausfall dieses letzten Pickers der vorhergehende, der gleichen Behälterbahn (2a, b) zugeordnete, letzte funktionierende Picker (8), diese Aufgabe automatisch übernimmt.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratsrollen (5a, b) auf einen frei auskragenden Tragdorn (30) mit einseitigem Anschlag (29) aufgeschoben werden und der hohle Rollen-Kern (31) pneumatisch auf den Dorn (30) aufgespannt wird durch radial aus dem Dorn (30) ausfahrbaren, insbesondere aufblasbaren, Spannleisten (32).
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Thermoformen das Werkzeug (13b, c), insbesondere das die Negativ-Form enthaltende Unterwerkzeug (13c), gekühlt wird zum schnelleren Verfestigen des geformten Kunststoffbehälters (1), insbesondere mittels Durchströmung von Wasser.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere bei der Tiefziehstation (13) infolge eines in Querrichtung (12) zur Folie beweglichen Oberwerkzeuges (13b) die Querposition mittels eines Servomotors digital programmierbar und positionierbar ist.
  18. Vorrichtung zum Tiefziehen, insbesondere Thermoformen, Füllen, Verschließen und Heraustrennen von napfförmigen Kunststoffbehältern (1) aus einer Behälter-Folienbahn (2), dadurch gekennzeichnet, dass – Tiefziehstation (13), Füllstation (14), Siegelstation (15) und/oder Auslösestation (16) hintereinander entlang ein und derselben, die Stationen durchlaufenden, Behälter-Folienbahn (2) angeordnet sind und – wenigstens die Füllstation (14), insbesondere auch Tiefziehstation (13), Siegelstation (15) und Auslösestation (16), eine Schwenkvorrichtung (40) umfassen, um diese Station einschließlich der Folienbahnführungen quer zur Durchlaufrichtung (10) der Folienbahn (2) schrägzustellen.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllstation (14) ortsfest am Gestell (20) angeordnet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Tiefzieheinheit (13') und/oder Siegeleinheit (15') und/oder Stanzeinheit in Bewegungsrichtung der Behälter-Folienbahn (2) beweglich, insbesondere in Durchlaufrichtung (10) beweglich, am Gestell (20) angeordnet sind.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung (9) der Füllstation (14), insbesondere in Abhängigkeit der Anlieferungsdichte der Produkte (P), die Durchlaufgeschwindigkeit der Behälter-Folie (2) auch durch die Tiefziehstation (13) und/oder die Siegelstation (15) und/oder die Auslösestation (16) steuert.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung (9) der Füllstation (14) aus den einzelnen Pickern (8) zugeordneten Steuerungen (9) besteht, die miteinander verbunden sind und kommunizieren, und wobei der der jeweiligen Behälterfolienbahn (2a, b) zugeordnete, in deren Durchlaufrichtung (10) letzte Picker mit seiner Steuerung die Geschwindigkeit dieser Behälterbahn (2) steuert und bei Ausfall dieses letzten Pickers der vorangehende, der gleichen Behälterbahn (2) zugeordnete, letzte funktionierende, Picker dessen Aufgabe automatisch übernimmt.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Siegelstation (15) und Stanzstation in einer Station zusammengefasst sind.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkvorrichtung (40) in Querrichtung beabstandete Tragrollen (37) am Maschinengestell umfasst, auf der ein konvexes Tragbogenelement (39) mit nach unten gerichtetem Kreisbogen (36) aufliegt, welches die gesamte jeweilige Station trägt.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kreisbogen (36) des Tragbogenelementes (39) so dimensioniert ist, dass sein Mittelpunkt (38) die Mitte der Oberseite der Behälterbahn (2) ist.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Schwenkvorrichtungen (40) der einzelnen Stationen miteinander synchronisiert, insbesondere über eine in Längsrichtung über alle Stationen durchgehende Welle mechanisch synchronisiert sind.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Schwenkvorrichtungen (40) über einen stabilen, die einzelnen Schwenkvorrichtungen verbindenden, Rahmen zu einer eigenstabilen Einheit zusammengefasst sind.
  28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Siegelstation (15) und/oder Tiefziehstation (13) entlang von Schienen (19) in Durchlaufrichtung (10) der Behälter-Folienbahn (2) am Maschinengestell (20) verfahrbar sind.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Stationen (13, 14, 15) ein eigenes Maschinengestell (20) umfasst, bestehend z. B. aus vier Tragsäulen (20a) und einem davon getragenen, insbesondere viereckig umlaufenden, Oberrahmen (20b) insbesondere am oberen Ende der Tragsäulen (20a), an dem insbesondere die Schienen (19) befestigt sind.
  30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine aus den einzelnen Stationen (13, 14, 15) modulartig zusammengesetzt ist.
  31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Transportvorrichtungen (26) für die Behälterfolienbahn (2) beidseits neben der Folienbahn (2) umlaufende, deren Außenkante jeweils automatisch greifende und klemmende Hohlbolzenbuchsenketten (28) mit Folien-Greifern (27) verwendet werden, deren Greifer (27) für den Einlauf der Bahn (2) automatisch entgegen der Kraft der die Greifer (27) schließenden Federn (34) geöffnet werden.
  32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratsrollen ebenfalls mit der Schwenkvorrichtung (32) wirkverbunden sind.
  33. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Produktförderer außerhalb der Schwenkvorrichtung liegt und nicht mit dieser mitschwenkt.
  34. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Schwenken der Schwenkvorrichtung (40) der Schwenkwinkel automatisch an die Steuerung (9) weitergegeben wird, die die Füllstation (14) steuert, und in deren Steuerung (9) die sich daraus ergebende Veränderung der Ablageposition für die einzelnen Produkte in den Behältern (1) automatisch berechnet wird und beim Ablegen der Produkte (P1, P2) berücksichtigt wird.
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