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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Datenauslesegerät zum Auslesen
von Daten eines digitalen Tachographen eines Kraftfahrzeugs. Digitale
Tachographen oder auch Fahrtenschreiber sind seit langem bekannt
und entsprechend den gesetzlichen Normen im kommerziellen Güterkraftverkehr
und im Übertand-Busverkehr
im Einsatz.
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Mit
der Einführung
eines solchen digitalen Kontrollgerätes können die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert
werden. Beispielsweise schreibt ein Beschluss des Europäischen Parlaments
eine Ruhezeit von insgesamt elf Stunden pro Tag vor, wovon neun Stunden
am Stück
genommen werden müssen.
Zudem muss jeder LKW-Fahrer
innerhalb von zwei Wochen mindestens 45 Stunden am Stück pausieren. Die
wöchentliche
Lenkzeit wird auf maximal 56 Stunden beschränkt. Hinzu kommt eine bereits
in Kraft getretene Regelung, wonach die durchschnittliche Wochenarbeitszeit
der Fahrer in einem Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden nicht überschreiten
darf. Die Kommission und das Parlament einigten sich ebenfalls über die
Grundlage des digitalen Tachographen. Spätestens 20 Tage nach Veröffentlichung
des Gesetzestextes müssen
alle neuen LKW und Busse mit dem digitalen Kontrollsystem ausgerüstet werden.
Die Hersteller haben seit dem 01. Mai 2006 die Pflicht, ihre Neufahrzeuge
mit den digitalen Kontrollgeräten
auszurüsten.
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Die
an digitale Kontrollgeräte
gestellten Anforderungen sind im technischen Anhang IB zur Verordnung
(EWG Nr. 3821/85) niedergelegt. Ein solches Gerät zeichnet über einen Weg- und Geschwindigkeitsgeber
(Motionsensor) alle Fahraktivitäten
auf und speichert diese in einem Massenspeicher. Diese gespeicherten
Daten können
dann über
ein Display angezeigt oder einen integrierten Drucker ausgedruckt
werden. Eine Downloadschnittstelle ermöglicht das Herunterladen entweder
aller oder einer begrenzten Menge der gespeicherten Daten vom Kontrollgerät.
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Weiterhin
werden fahrerbezogene Daten zusätzlich
auf eine so genannte Fahrerkarte geschrieben. Jeder Fahrer besitzt
eine solche Fahrerkarte, die üblicherweise
als Smartcard ausgeführt
ist. Bei Fahrtantritt wird die Fahrerkarte in die Tachographen über einen
dafür vorgesehenen
Kartenschacht eingeführt
und verbleibt dort während
des Fahreinsatzes. Die Gültigkeit
der Karten beträgt
fünf Jahre
und jeder Fahrer darf nur über
eine gültige
Fahrerkarte verfügen.
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Das
digitale Kontrollgerät
zeichnet auf seinem Massenspeicher über einen Zeitraum von 365 Tagen
folgende Daten auf: Fahrerdaten, Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten
für den
Fahrer und Beifahrer, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrzeugkennzeichen,
besondere Ereignisse (z.B. Verfälschungen, Überdrehzahl),
Fehler, Probleme mit der Fahrerkarte/dem Kontrollgerät, gefahrene
Geschwindigkeit, zurückgelegte
Wegstrecke (km-Stand), Werkstattdaten/Kalibrierung, Kontrollaktivitäten und
unternehmerbezogene Daten. Gefahrene Geschwindigkeiten werden jedoch
nur über
die letzten 24 Stunden sekundengenau aufgezeichnet.
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Auf
der Fahrerkarte werden die folgenden Daten gespeichert:
Kartenkennung
(z. Bsp.: Kartennummer, Gültigkeitsdatum,
Ausstellungsstart, Karteninhaberkennung, Führerscheininformationen, Daten
zu gefahrenen Fahrzeugen (z. Bsp. Datum und Uhrzeit des ersten und
letzten Fahrzeugeinsatzes; Kilometerstand zu diesen Zeiten, amtliches
Kennzeichen) Fahrtätigkeitsdaten
(z. B. Datum, zurückgelegte
Gesamtwegstrecke, Status der Fahrzeugführung, Tätigkeit Lenken, Bereitschaft,
Arbeit, Unterbrechung/Ruhe), Ort und Beginn und/oder Ende des Arbeitstages,
Ereignisdaten (Unterbrechung der Stromversorgung, Versuch einer
Sicherheitsverletzung, Datenfehler), Störungsdaten, Kontrollaktivitätsdaten,
Kartenvorgangsdaten und Daten zu spezifischen Bedingungen.
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Auch
das Auslesen der Karten ist gesetzlich geregelt. So schreibt der
Gesetzgeber vor, dass die Daten der Fahrerkarten alle 28 Tagen und
der Massenspeicher des digitalen Tachographen alle 92 Tage ausgelesen
werden müssen.
Das Auslesen der Daten des Massenspeichers ist nur mit Hilfe einer
weiteren Unternehmenskarte möglich.
Eine solche Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die
Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem
Kontrollgerät
gespeichert sind. Mit einer Unternehmenskarte werden die auf dem
digitalen Gerät
gespeicherten Daten zur Benutzung des Fahrzeugs durch andere Unternehmen zum
Auslesen gesperrt (Unternehmenssperre). Die Unternehmenskarte speichert
Identifikationsdaten (Kartennummer, Ausstellungsland, Gültigkeitsdauer, Unternehmensnamen
und Anschrift) sowie Daten zu den Auslesevorgängen (ausgeführte Aktivitäten, Kontrollgerät/Herunterladen
der Karte), Zeitraum des Herunterladens, Fahrzeugregistrierung und
Registrierungsbehörde.
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Die
Unternehmenskarte kann in einem weiteren dafür vorgesehenen Schacht in den
digitalen Tachographen eingeschoben werden, so dass beim Auslesen
der Daten des Massenspeichers sowohl die Fahrerkarte als auch die
Unternehmenskarte im Gerät
stecken. Sind beide Karten vorhanden, können die gewünschten
Informationen über
eine Downloadschnittstelle ausgelesen werden. Hierbei haben sich im
Wesentlichen zwei Auslesemöglichkeiten
durchgesetzt, nämlich
das Auslesen auf einen so genannten Downloadstick oder Ausleseschlüssel, der
in die Frontseite des Tachographen eingesteckt werden kann und eine
Speicherkapazität
von 64 MB aufweist. Alternativ dazu kann ein Kabel an den digitalen Tachographen
angeschlossen, um die Daten auf einen externen Speicher, beispielsweise
ein Notebook zu übertragen.
Schließlich
haben die Unternehmer auf ihrem Betriebsgelände Kartenlesegeräte vorrätig, über die
die Daten vor Ort ausgelesen werden können.
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Sowohl
für die
Daten der Fahrerkarte als auch für
die Daten des Massenspeichers besteht eine Kopierpflicht für den Unternehmer.
Die Mitarbeiter des Fahrperso nals müssen hierzu ihre Fahrerkarte
dem Unternehmen zur Verfügung
stellen. Die Daten müssen
2 Jahre aufbewahrt werden und sind anschließend zu löschen. Der Unternehmer hat
Sorge zu tragen, dass eine lückenlose
Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten gegen
Verlust gesichert sind. Die Fortsetzung der Weiterfahrt kann untersagt
werden, wenn entsprechende Vorraussetzungen erfüllt sind (keine oder nicht
vorschriftsmäßig geführte Tätigkeitsnachweise, keine
ausreichende Unterbrechung der Lenkzeiten, Überschreitungen der Tageslenkzeiten,
nicht Einhalten der mindest Ruhezeiten). Auch können Bußgelder verhängt werden,
die für
Unternehmen bis 15.000,- Euro und für Fahrer bis 5.000,- Euro betragen
können.
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Auf
Grund der gesetzlichen Regelungen muss das Auslesen, wie oben bereits
ausgeführt,
regelmäßig erfolgen.
Dies hat den Nachteil, dass das Fahrzeug zu diesem Zweck im optimalen
Fall auf das Gelände
des Unternehmens gefahren werden muss. Nur dort können die
Daten mit Hilfe der stationären Kartenlesegeräte ausgelesen
werden. Für
eine Vielzahl von Fuhrunternehmen ist jedoch das Einhalten der fest
vorgeschriebenen Datensicherungszyklen von 28 bzw. 92 Tagen kaum
möglich,
da die Fahrzeuge in großer
Entfernung zum Unternehmensstandort unterwegs sind. Die einzige
Lösung
dieses Problems besteht bisher darin, das der oder die Fahrer einen Downloadstick
und eine Unternehmenskarte mit sich führen, und selbst entsprechende
Downloads durchführen.
Ein Nachteil bei der Benutzung von Downloadsticks besteht darin,
das die Datenübertragung nur
mit einer sehr geringen Geschwindigkeit erfolgt. Die Downloadgeschwindigkeit
beträgt
nur 9600 Baud. Hinzu kommt, dass ein solcher Downloadstick auf Grund
der daran befindlichen Prozessortechnik relativ groß ist. Schließlich besteht
ein wesentliches Problem darin, das der Verlust eines solchen Schlüssels unterwegs
zu erheblichen Problemen führt,
da derartige Schlüssel
im freien Handel kaum erhältlich sind.
Es handelt sich um spezial Lösungen,
die auch mit entsprechenden Kosten verbunden sind.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Datenauslesegerät zu schaffen,
das ein Auslesen der Daten eines digitalen Tachographen, insbesondere
der auf einer Fahrerkarte zwischengespeicherten vereinfacht. Das
Auslesen der Daten soll schnell erfolgen können. Wesentlich ist auch,
dass der Downloadvorgang keine zu hohen Anforderungen an den Bediener
stellt.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Datenauslesegerät
zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen eines Kraftfahrzeugs
gelöst,
das gekennzeichnet ist durch
- – ein Modul
zur Annahme von Daten,
- – einen
Prozessor, zur Durchführung
des Datenauslesevorgangs,
- – mindestens
ein Modul zur Speicherung der Daten.
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Das
erfindungsgemäße Datenauslesegerät ist vorzugsweise
fest in das Kraftfahrzeug eingebaut. Zu diesem Zweck weist es vorteilhafterweise
DIN-Abmessungen auf, so dass es in ein dafür vorgesehenen DIN-Schacht
eingesetzt werden kann. Erfindungsgemäß kann auch eine für Autoradios
bekannte Diebstahlsicherung vorgesehen sein, die einen Ausbau des
Datenauslesegerätes
nur mit entsprechendem Zubehör,
das lediglich dem Unternehmer bzw. Eigentümer zur Verfügung steht,
ermöglicht.
Somit handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Datenauslesegerät nicht
um ein verlierbares mobiles Auslesegerät, wie es beispielsweise bei
einem Downloadstick der Fall ist, vielmehr ist das erfindungsgemäße Datenauslesegerät fest mit
dem Fahrzeug verbunden und somit vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl
optimal gesichert.
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Das
Datenauslesegerät
weist in einer ersten Ausführungsvariante
als Modul zur Annahme von Daten auf seiner Vorderseite einen Kartenschacht zur
Aufnahme beispielsweise einer Fahrerkarte und Modul zur Speicherung
der Daten einen zweiten Kartenschacht zur Aufnahme eines weiteren
Datenträgers,
beispielsweise einer Flash-Memory-Card, auf. Weiterhin ist eine
serielle Schnittstelle für
eine Datenverbindung mit dem Tachographen vorgesehen. Schließlich ist
zur einfacheren Bedienung und Überwachung
des Datentransfers ein Display vorgesehen, das den Bediener durch
ein Menü führt oder über das
ihm gewünschte
Daten angezeigt werden. Schließlich
ist ein entsprechender Prozessor (CPU) vorgesehen, der das Auslesen
der Daten steuert bzw. ermöglicht.
Optional kann ein Drucker zum unmittelbaren Ausdrucken der Daten
vorhanden sein.
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Die
Formulierung, dass mit Hilfe des erfindungsgemäßen Datenauslesegerätes Daten
eines digitalen Tachographen ausgelesen werden können, bezieht sich ausdrücklich auch
auf Daten des digitalen Tachographen, die auf einer Fahrerkarte
zwischengespeichert sind. Auch die auf der Fahrerkarte gespeicherten
Daten entstammen zumindest größtenteils
dem digitalen Tachographen. Selbstver ständlich ist das Datenauslesegerät auch in
Lage, weitere, darüber
hinausgehende Daten, die beispielsweise vor dem Einsatz der Fahrerkarte
auf dieser gespeichert waren (z.B. Angaben zur Person des Fahrers), mit
auszulesen. Mit anderen Worten eignet sich das erfindungsgemäße Datenauslesegerät zum Auslesen
der Daten des digitalen Tachographen und/oder der Daten der Fahrerkarte.
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Das
Datenauslesegerät
ist vorzugsweise derart konzipiert und programmiert, dass nach dem Einstecken
der Fahrerkarte in den Kartenschacht automatisch das Auslesen der
fahrerspezifischen Daten beginnt. Die Daten werden auf den ebenfalls
eingelegten Datenträger
gespeichert, wobei sich aus Sicherheitsgründen eine Verschlüsselung
der Daten anbietet.
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Ist
eine Unternehmenskarte vorhanden, ist weiterhin das Auslesen der
Unternehmensdaten möglich.
Zu diesem Zweck werden das Datenauslesegerät und der digitale Tachograf
derart miteinander verbunden, dass ein Datenaustausch möglich ist. Dies
kann in einer einfachen Version über
ein Kabel erfolgen, für
das ein entsprechender Anschluss an dem Datenauslesegerät vorgesehen
ist und das weiterhin an den ohnehin am digitalen Tachographen vorgesehenen
Anschluss, (üblicherweise
für Downloadstick)
angeschlossen wird. Die Voraussetzung für die Übertragung der weiteren Daten über dieses Kabel
oder eine andere geeignete Verbindung (Infrarot, Bluetooth und ähnliches)
ist, dass sich die Fahrerkarte und die Unternehmenskarte im digitalen Tachographen
befinden. Diese Restriktion ist nicht technisch bedingt, sondern
durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Grundsätzlich ist auch denkbar, dass
eine Datenübertragung
auch dann erfolgen kann, wenn sich die Unternehmenskarte im digitalen Tachographen
und die Fahrerkarte im Datenauslesegerät befinden.
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Vorteilhafterweise
ist innerhalb des Datenauslesegeräts ein Massenspeicher vorgesehen.
Auf diesen werden die Daten, die auf den herausnehmbaren Datenträger (Flash-Memory-Card)
gespeichert werden, nochmals abgelegt. Dieser Massenspeicher dient
damit als Backup-System, kann aber auch zur Kontrolle der auf den
Datenträger
ausgelesenen Daten genutzt werden.
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Die
auf den Datenträger
gespeicherten Daten werden nach dem Auslesen an das Unternehmen übermittelt.
Dies kann in einer einfachsten Variante dadurch erfolgen, dass der
gesamte Datenträger
an das Unternehmen versendet wird, möglich ist aber auch eine Übertragung
beispielsweise über
ein Mobilfunknetz oder das Internet. Zu diesem Zweck können die
Daten von dem Datenträger
auf ein anderes Medium, beispielsweise einen PDA oder einen PC übertragen
werden. Diese Geräte
sind in der Lage, die ausgelesenen Daten zu übermitteln. Alternativ können für den Fall,
dass im Kraftfahrzeug ein so genannter Telematikbordcomputer vorhanden
ist, die Daten auch an diesen übertragen
werden. Der Telematikbordcomputer übersendet diese dann an den Unternehmer.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante, die z.Zt. vom
Gesetzgeber aber noch nicht gewünscht
ist, ist auch denkbar, komplett auf die Unternehmenskarte zu verzichten.
Das Auslesen der von der Unternehmenskarte abhängigen Daten kann dann nur
erfolgen, wenn beispielsweise ein bestimmter Code in das Datenauslesegerät oder den
digitalen Tachographen eingegeben wird. In einer besonders vorteilhaften
Variante kann dies auch per Funk bzw. per Datenfernübertragung
(Internet) erfolgen. Es bietet sich dann eine geeignete Verschlüsselung
und insbesondere auch eine elektronische Signatur an, die sicherstellt,
dass nur der Unternehmer einen Datenauslesevorgang starten kann.
Durch dieses System wird erreicht, dass sämtliche Daten unabhängig vom
Standort des Fahrzeugs jederzeit vom Unternehmer ausgelesen werden
können.
Das Datenauslesegerät
weist zu diesem Zweck ein entsprechendes Modul auf, über das
sichergestellt werden kann, dass der Zugriff mit elektronischer
Signatur vom zuvor registrierten Unternehmer erfolgt. Ist dies der
Fall, wird ein entsprechendes Signal an den digitalen Tachographen übertragen,
der dann wiederum die Daten freigibt und an das Datenauslesegerät überträgt. Alternativ
ist auch denkbar, dass der Tachograf selbst mit einem solchen Modul
ausgestattet ist und anstelle der Unternehmenskarte einen derartigen
Code bzw. eine elektronische Signatur akzeptiert.
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert, wobei
diese nicht einschränkend
zu verstehen sein sollen, sondern lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
verdeutlichen. Es zeigen:
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1:
einen digitalen Tachographen und ein erfindungsgemäßes Datenauslesegerät,
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2:
ein Ablaufschema für
das Auslesen von Daten mit einer Fahrerkarte,
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3:
ein Ablaufschema für
das Auslesen weiterer Daten mit einer Fahrerkarte und einer Unternehmenskarte.
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1 zeigt
einen digitalen Tachographen 20 und ein erfindungsgemäßes Datenauslesegerät 22. Beide
Geräte
sind für
einen Festeinbau in ein Kraftfahrzeug geeignet und vorgesehen.
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Der
digitale Tachograf 20 weist zwei Kartenschächte für nicht
gezeigte Tachographenkarten auf, einen Fahrerkartenschacht 24 und
einen Unternehmenskartenschacht 26. Die Kartenschächte 24, 26 dienen
auch der Aufnahme von Werkstatt- oder Kontrollkarten, die im Falle
der Prüfung,
Kalibrierung und dem Herunterladen von Daten durch die Werkstatt oder
zur Datenkontrolle durch Kontrollorgane (z.B. BAG) eingesetzt werden.
Weiterhin ist der digitale Tachograph 20 mit einer Downloadschnittstelle
in Form eines Kabelanschlusses 28 ausgerüstet. Dieser
Kabelanschluss 28 dient dem Anschluss von Geräten, die
zum Auslesen von Daten notwendig sind. Vorzugsweise werden dort
sogenannte Downloadsticks angeschlossenen, die einen Prozessor,
eine entsprechende Software und einen Datenspeicher aufweisen, um
einen Downloadvorgang zu starten und durchzuführen. Der digitale Tachograf 20 weist üblicherweise
weiterhin ein Display 30 und einen Drucker 32 zum
Ausdrucken der abgerufenen Daten auf. Daten können also entweder über die
Downloadschnittstelle bzw. den Kabelanschluss 28 ausgelesen werden,
oder sie können über den
Drucker 32 auf Papier ausgegeben werden.
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Das
Datenauslesegerät 22 weist
ebenfalls einen Fahrerkartenschacht 24, ein Display 30 und eine
Downloadschnittstelle bzw. ein Kabelanschluss 28 auf. Weiterhin
ist ein Datenträgerschacht 34 vorgesehen,
in den ein Datenträger
(nicht gezeigt), beispielsweise eine Flash-Memory-Card eingeführt werden
kann.
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1 zeigt
weiterhin ein Kabel 36 mit an die Kabelanschlüsse 28 angepassten
Steckern 38, das zur Verbindung des digitalen Tachographen 20 mit dem
Datenauslesegerät 22 geeignet
ist und einen Datenaustausch bzw. einen Datenauslesevorgang aus
dem digitalen Tachographen 20 ermöglicht. Alternativ ist auch
eine kabellose Datenverbindung mittels Bluetooth oder Infrarot möglich.
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In
den Geräten
sind entsprechende Kartenleser vorgesehen, die die durch die Schächte 24, 26 eingeführten Karten
auslesen.
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Die 2 und 3 verdeutlichen
die beiden üblichen
Auslesevorgänge.
In einem ersten Fall führt
ein Bediener eine Fahrerkarte in den Fahrerkartenschacht 24 des
Datenauslesegerätes 22 ein.
Weiterhin ist ein nicht gezeigter Datenträger in den Datenträgerschacht 34 eingesetzt.
Durch das Einschieben der Fahrerkarte wird vorzugsweise automatisch ein
Download der auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten gestartet.
Die Daten werden ausgelesen und auf dem Datenträger. gespeichert. Zusätzlich kann, je
nach Ausführung
des Datenauslesegerätes 22,
ein zusätzliches Übertragen
und Speichern der Daten auf einen internen Massenspeicher, der innerhalb des
Datenauslesegerätes 22 angeordnet
ist, erfolgen.
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Anschließend kann
der Datenträger
aus dem Datenauslesegerät 22 entnommen
und beispielsweise per Post an den Unternehmer gesandt werden. Alternativ
können
die ausgelesenen Daten aber auch per Datenfernübertragung übertragen werden. Zu diesem
Zweck werden entweder die Daten vom Datenträger auf ein dafür geeignetes
Gerät übertragen werden
oder das Datenauslesegerät 22 weist
zu diesem Zweck ein dafür
vorgesehenes Modul, beispielsweise ein Datenmodem auf. Im letzteren
Fall stellt das Datenauslesegerät 22 selbständig eine
Verbindung zum Unternehmer her und übersendet die ausgelesenen
Daten. Schließlich
kann auch vorgesehen sein, dass das Datenauslesegerät 22 mit
einem Telematikbordcomputer verbunden ist, der das Versenden der
Daten übernimmt.
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Sollen
nun ebenfalls die Daten, die auf einem Massenspeicher des digitalen
Tachographen 20 gespeichert sind, ausgelesen werden, ist
aufgrund gesetzlicher Vorgaben das Einführen der Unternehmenskarte
in den Unternehmenskartenschacht 26 des digitalen Tachographen 20 notwendig.
Weiterhin wird zu diesem Zweck die Fahrerkarte nicht in den Fahrerkartenschacht 24 des
Datenauslesegerätes, sondern
in den digitalen Tachographen 20 eingeführt. Zusätzlich wird eine Datenverbindung
zwischen den beiden Geräten 20, 22 mit
Hilfe des gezeigten Kabels 36 und den dafür vorgesehenen
Kabelanschlüssen 28 hergestellt.
Die Daten können
nun auf den Datenträger übertragen
werden, bedarfsweise können
sie auch auf den im Datenauslesegerät 22 angeordneten Massenspeicher
gespeichert werden. Das anschließende Übertragen der Daten an den
Unternehmer erfolgt auf die bereits beschriebene Art und Weise.
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Das
erfindungsgemäße Datenauslesegerät ermöglicht ein
sehr schnelles Auslesen der Daten der Fahrerkarte. Ein langwieriges
Auslesen auf dem Speditionshof entfällt. Durch den Festeinbau im Kraftfahrzeug
ist das Datenauslesegerät
gegen Beschädigung
und Diebstahl weitgehend geschützt.
Es ist nicht mehr notwendig, dass das Fahrzeug in regelmäßigen Zyklen
auf das Betriebsgelände
des Unternehmers kommen muss, um dort die Daten mit Hilfe der üblichen
stationären
Auslesegeräte
auszulesen.