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DE102006044737A1 - Datenauslesegerät zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen - Google Patents

Datenauslesegerät zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen Download PDF

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DE102006044737A1
DE102006044737A1 DE200610044737 DE102006044737A DE102006044737A1 DE 102006044737 A1 DE102006044737 A1 DE 102006044737A1 DE 200610044737 DE200610044737 DE 200610044737 DE 102006044737 A DE102006044737 A DE 102006044737A DE 102006044737 A1 DE102006044737 A1 DE 102006044737A1
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card
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digital tachograph
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Stefanie Wienert
Andreas Denker
Ludwig Mauren
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Individual
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/08Registering or indicating performance data other than driving, working, idle, or waiting time, with or without registering driving, working, idle or waiting time
    • G07C5/0841Registering performance data
    • G07C5/085Registering performance data using electronic data carriers
    • G07C5/0858Registering performance data using electronic data carriers wherein the data carrier is removable

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)
  • Time Recorders, Dirve Recorders, Access Control (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Datenauslesegerät (22) zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen (20) eines Kraftfahrzeugs. Dieses weist auf: - ein Modul zur Annahme von Daten, - einen Prozessor, zur Durchführung des Datenauslesevorgangs, - mindestens ein Modul zur Speicherung der Daten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Datenauslesegerät zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen eines Kraftfahrzeugs. Digitale Tachographen oder auch Fahrtenschreiber sind seit langem bekannt und entsprechend den gesetzlichen Normen im kommerziellen Güterkraftverkehr und im Übertand-Busverkehr im Einsatz.
  • Mit der Einführung eines solchen digitalen Kontrollgerätes können die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert werden. Beispielsweise schreibt ein Beschluss des Europäischen Parlaments eine Ruhezeit von insgesamt elf Stunden pro Tag vor, wovon neun Stunden am Stück genommen werden müssen. Zudem muss jeder LKW-Fahrer innerhalb von zwei Wochen mindestens 45 Stunden am Stück pausieren. Die wöchentliche Lenkzeit wird auf maximal 56 Stunden beschränkt. Hinzu kommt eine bereits in Kraft getretene Regelung, wonach die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Fahrer in einem Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die Kommission und das Parlament einigten sich ebenfalls über die Grundlage des digitalen Tachographen. Spätestens 20 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzestextes müssen alle neuen LKW und Busse mit dem digitalen Kontrollsystem ausgerüstet werden. Die Hersteller haben seit dem 01. Mai 2006 die Pflicht, ihre Neufahrzeuge mit den digitalen Kontrollgeräten auszurüsten.
  • Die an digitale Kontrollgeräte gestellten Anforderungen sind im technischen Anhang IB zur Verordnung (EWG Nr. 3821/85) niedergelegt. Ein solches Gerät zeichnet über einen Weg- und Geschwindigkeitsgeber (Motionsensor) alle Fahraktivitäten auf und speichert diese in einem Massenspeicher. Diese gespeicherten Daten können dann über ein Display angezeigt oder einen integrierten Drucker ausgedruckt werden. Eine Downloadschnittstelle ermöglicht das Herunterladen entweder aller oder einer begrenzten Menge der gespeicherten Daten vom Kontrollgerät.
  • Weiterhin werden fahrerbezogene Daten zusätzlich auf eine so genannte Fahrerkarte geschrieben. Jeder Fahrer besitzt eine solche Fahrerkarte, die üblicherweise als Smartcard ausgeführt ist. Bei Fahrtantritt wird die Fahrerkarte in die Tachographen über einen dafür vorgesehenen Kartenschacht eingeführt und verbleibt dort während des Fahreinsatzes. Die Gültigkeit der Karten beträgt fünf Jahre und jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.
  • Das digitale Kontrollgerät zeichnet auf seinem Massenspeicher über einen Zeitraum von 365 Tagen folgende Daten auf: Fahrerdaten, Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten für den Fahrer und Beifahrer, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrzeugkennzeichen, besondere Ereignisse (z.B. Verfälschungen, Überdrehzahl), Fehler, Probleme mit der Fahrerkarte/dem Kontrollgerät, gefahrene Geschwindigkeit, zurückgelegte Wegstrecke (km-Stand), Werkstattdaten/Kalibrierung, Kontrollaktivitäten und unternehmerbezogene Daten. Gefahrene Geschwindigkeiten werden jedoch nur über die letzten 24 Stunden sekundengenau aufgezeichnet.
  • Auf der Fahrerkarte werden die folgenden Daten gespeichert:
    Kartenkennung (z. Bsp.: Kartennummer, Gültigkeitsdatum, Ausstellungsstart, Karteninhaberkennung, Führerscheininformationen, Daten zu gefahrenen Fahrzeugen (z. Bsp. Datum und Uhrzeit des ersten und letzten Fahrzeugeinsatzes; Kilometerstand zu diesen Zeiten, amtliches Kennzeichen) Fahrtätigkeitsdaten (z. B. Datum, zurückgelegte Gesamtwegstrecke, Status der Fahrzeugführung, Tätigkeit Lenken, Bereitschaft, Arbeit, Unterbrechung/Ruhe), Ort und Beginn und/oder Ende des Arbeitstages, Ereignisdaten (Unterbrechung der Stromversorgung, Versuch einer Sicherheitsverletzung, Datenfehler), Störungsdaten, Kontrollaktivitätsdaten, Kartenvorgangsdaten und Daten zu spezifischen Bedingungen.
  • Auch das Auslesen der Karten ist gesetzlich geregelt. So schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Daten der Fahrerkarten alle 28 Tagen und der Massenspeicher des digitalen Tachographen alle 92 Tage ausgelesen werden müssen. Das Auslesen der Daten des Massenspeichers ist nur mit Hilfe einer weiteren Unternehmenskarte möglich. Eine solche Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Mit einer Unternehmenskarte werden die auf dem digitalen Gerät gespeicherten Daten zur Benutzung des Fahrzeugs durch andere Unternehmen zum Auslesen gesperrt (Unternehmenssperre). Die Unternehmenskarte speichert Identifikationsdaten (Kartennummer, Ausstellungsland, Gültigkeitsdauer, Unternehmensnamen und Anschrift) sowie Daten zu den Auslesevorgängen (ausgeführte Aktivitäten, Kontrollgerät/Herunterladen der Karte), Zeitraum des Herunterladens, Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde.
  • Die Unternehmenskarte kann in einem weiteren dafür vorgesehenen Schacht in den digitalen Tachographen eingeschoben werden, so dass beim Auslesen der Daten des Massenspeichers sowohl die Fahrerkarte als auch die Unternehmenskarte im Gerät stecken. Sind beide Karten vorhanden, können die gewünschten Informationen über eine Downloadschnittstelle ausgelesen werden. Hierbei haben sich im Wesentlichen zwei Auslesemöglichkeiten durchgesetzt, nämlich das Auslesen auf einen so genannten Downloadstick oder Ausleseschlüssel, der in die Frontseite des Tachographen eingesteckt werden kann und eine Speicherkapazität von 64 MB aufweist. Alternativ dazu kann ein Kabel an den digitalen Tachographen angeschlossen, um die Daten auf einen externen Speicher, beispielsweise ein Notebook zu übertragen. Schließlich haben die Unternehmer auf ihrem Betriebsgelände Kartenlesegeräte vorrätig, über die die Daten vor Ort ausgelesen werden können.
  • Sowohl für die Daten der Fahrerkarte als auch für die Daten des Massenspeichers besteht eine Kopierpflicht für den Unternehmer. Die Mitarbeiter des Fahrperso nals müssen hierzu ihre Fahrerkarte dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Die Daten müssen 2 Jahre aufbewahrt werden und sind anschließend zu löschen. Der Unternehmer hat Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten gegen Verlust gesichert sind. Die Fortsetzung der Weiterfahrt kann untersagt werden, wenn entsprechende Vorraussetzungen erfüllt sind (keine oder nicht vorschriftsmäßig geführte Tätigkeitsnachweise, keine ausreichende Unterbrechung der Lenkzeiten, Überschreitungen der Tageslenkzeiten, nicht Einhalten der mindest Ruhezeiten). Auch können Bußgelder verhängt werden, die für Unternehmen bis 15.000,- Euro und für Fahrer bis 5.000,- Euro betragen können.
  • Auf Grund der gesetzlichen Regelungen muss das Auslesen, wie oben bereits ausgeführt, regelmäßig erfolgen. Dies hat den Nachteil, dass das Fahrzeug zu diesem Zweck im optimalen Fall auf das Gelände des Unternehmens gefahren werden muss. Nur dort können die Daten mit Hilfe der stationären Kartenlesegeräte ausgelesen werden. Für eine Vielzahl von Fuhrunternehmen ist jedoch das Einhalten der fest vorgeschriebenen Datensicherungszyklen von 28 bzw. 92 Tagen kaum möglich, da die Fahrzeuge in großer Entfernung zum Unternehmensstandort unterwegs sind. Die einzige Lösung dieses Problems besteht bisher darin, das der oder die Fahrer einen Downloadstick und eine Unternehmenskarte mit sich führen, und selbst entsprechende Downloads durchführen. Ein Nachteil bei der Benutzung von Downloadsticks besteht darin, das die Datenübertragung nur mit einer sehr geringen Geschwindigkeit erfolgt. Die Downloadgeschwindigkeit beträgt nur 9600 Baud. Hinzu kommt, dass ein solcher Downloadstick auf Grund der daran befindlichen Prozessortechnik relativ groß ist. Schließlich besteht ein wesentliches Problem darin, das der Verlust eines solchen Schlüssels unterwegs zu erheblichen Problemen führt, da derartige Schlüssel im freien Handel kaum erhältlich sind. Es handelt sich um spezial Lösungen, die auch mit entsprechenden Kosten verbunden sind.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Datenauslesegerät zu schaffen, das ein Auslesen der Daten eines digitalen Tachographen, insbesondere der auf einer Fahrerkarte zwischengespeicherten vereinfacht. Das Auslesen der Daten soll schnell erfolgen können. Wesentlich ist auch, dass der Downloadvorgang keine zu hohen Anforderungen an den Bediener stellt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Datenauslesegerät zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen eines Kraftfahrzeugs gelöst, das gekennzeichnet ist durch
    • – ein Modul zur Annahme von Daten,
    • – einen Prozessor, zur Durchführung des Datenauslesevorgangs,
    • – mindestens ein Modul zur Speicherung der Daten.
  • Das erfindungsgemäße Datenauslesegerät ist vorzugsweise fest in das Kraftfahrzeug eingebaut. Zu diesem Zweck weist es vorteilhafterweise DIN-Abmessungen auf, so dass es in ein dafür vorgesehenen DIN-Schacht eingesetzt werden kann. Erfindungsgemäß kann auch eine für Autoradios bekannte Diebstahlsicherung vorgesehen sein, die einen Ausbau des Datenauslesegerätes nur mit entsprechendem Zubehör, das lediglich dem Unternehmer bzw. Eigentümer zur Verfügung steht, ermöglicht. Somit handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Datenauslesegerät nicht um ein verlierbares mobiles Auslesegerät, wie es beispielsweise bei einem Downloadstick der Fall ist, vielmehr ist das erfindungsgemäße Datenauslesegerät fest mit dem Fahrzeug verbunden und somit vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl optimal gesichert.
  • Das Datenauslesegerät weist in einer ersten Ausführungsvariante als Modul zur Annahme von Daten auf seiner Vorderseite einen Kartenschacht zur Aufnahme beispielsweise einer Fahrerkarte und Modul zur Speicherung der Daten einen zweiten Kartenschacht zur Aufnahme eines weiteren Datenträgers, beispielsweise einer Flash-Memory-Card, auf. Weiterhin ist eine serielle Schnittstelle für eine Datenverbindung mit dem Tachographen vorgesehen. Schließlich ist zur einfacheren Bedienung und Überwachung des Datentransfers ein Display vorgesehen, das den Bediener durch ein Menü führt oder über das ihm gewünschte Daten angezeigt werden. Schließlich ist ein entsprechender Prozessor (CPU) vorgesehen, der das Auslesen der Daten steuert bzw. ermöglicht. Optional kann ein Drucker zum unmittelbaren Ausdrucken der Daten vorhanden sein.
  • Die Formulierung, dass mit Hilfe des erfindungsgemäßen Datenauslesegerätes Daten eines digitalen Tachographen ausgelesen werden können, bezieht sich ausdrücklich auch auf Daten des digitalen Tachographen, die auf einer Fahrerkarte zwischengespeichert sind. Auch die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten entstammen zumindest größtenteils dem digitalen Tachographen. Selbstver ständlich ist das Datenauslesegerät auch in Lage, weitere, darüber hinausgehende Daten, die beispielsweise vor dem Einsatz der Fahrerkarte auf dieser gespeichert waren (z.B. Angaben zur Person des Fahrers), mit auszulesen. Mit anderen Worten eignet sich das erfindungsgemäße Datenauslesegerät zum Auslesen der Daten des digitalen Tachographen und/oder der Daten der Fahrerkarte.
  • Das Datenauslesegerät ist vorzugsweise derart konzipiert und programmiert, dass nach dem Einstecken der Fahrerkarte in den Kartenschacht automatisch das Auslesen der fahrerspezifischen Daten beginnt. Die Daten werden auf den ebenfalls eingelegten Datenträger gespeichert, wobei sich aus Sicherheitsgründen eine Verschlüsselung der Daten anbietet.
  • Ist eine Unternehmenskarte vorhanden, ist weiterhin das Auslesen der Unternehmensdaten möglich. Zu diesem Zweck werden das Datenauslesegerät und der digitale Tachograf derart miteinander verbunden, dass ein Datenaustausch möglich ist. Dies kann in einer einfachen Version über ein Kabel erfolgen, für das ein entsprechender Anschluss an dem Datenauslesegerät vorgesehen ist und das weiterhin an den ohnehin am digitalen Tachographen vorgesehenen Anschluss, (üblicherweise für Downloadstick) angeschlossen wird. Die Voraussetzung für die Übertragung der weiteren Daten über dieses Kabel oder eine andere geeignete Verbindung (Infrarot, Bluetooth und ähnliches) ist, dass sich die Fahrerkarte und die Unternehmenskarte im digitalen Tachographen befinden. Diese Restriktion ist nicht technisch bedingt, sondern durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Grundsätzlich ist auch denkbar, dass eine Datenübertragung auch dann erfolgen kann, wenn sich die Unternehmenskarte im digitalen Tachographen und die Fahrerkarte im Datenauslesegerät befinden.
  • Vorteilhafterweise ist innerhalb des Datenauslesegeräts ein Massenspeicher vorgesehen. Auf diesen werden die Daten, die auf den herausnehmbaren Datenträger (Flash-Memory-Card) gespeichert werden, nochmals abgelegt. Dieser Massenspeicher dient damit als Backup-System, kann aber auch zur Kontrolle der auf den Datenträger ausgelesenen Daten genutzt werden.
  • Die auf den Datenträger gespeicherten Daten werden nach dem Auslesen an das Unternehmen übermittelt. Dies kann in einer einfachsten Variante dadurch erfolgen, dass der gesamte Datenträger an das Unternehmen versendet wird, möglich ist aber auch eine Übertragung beispielsweise über ein Mobilfunknetz oder das Internet. Zu diesem Zweck können die Daten von dem Datenträger auf ein anderes Medium, beispielsweise einen PDA oder einen PC übertragen werden. Diese Geräte sind in der Lage, die ausgelesenen Daten zu übermitteln. Alternativ können für den Fall, dass im Kraftfahrzeug ein so genannter Telematikbordcomputer vorhanden ist, die Daten auch an diesen übertragen werden. Der Telematikbordcomputer übersendet diese dann an den Unternehmer.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante, die z.Zt. vom Gesetzgeber aber noch nicht gewünscht ist, ist auch denkbar, komplett auf die Unternehmenskarte zu verzichten. Das Auslesen der von der Unternehmenskarte abhängigen Daten kann dann nur erfolgen, wenn beispielsweise ein bestimmter Code in das Datenauslesegerät oder den digitalen Tachographen eingegeben wird. In einer besonders vorteilhaften Variante kann dies auch per Funk bzw. per Datenfernübertragung (Internet) erfolgen. Es bietet sich dann eine geeignete Verschlüsselung und insbesondere auch eine elektronische Signatur an, die sicherstellt, dass nur der Unternehmer einen Datenauslesevorgang starten kann. Durch dieses System wird erreicht, dass sämtliche Daten unabhängig vom Standort des Fahrzeugs jederzeit vom Unternehmer ausgelesen werden können. Das Datenauslesegerät weist zu diesem Zweck ein entsprechendes Modul auf, über das sichergestellt werden kann, dass der Zugriff mit elektronischer Signatur vom zuvor registrierten Unternehmer erfolgt. Ist dies der Fall, wird ein entsprechendes Signal an den digitalen Tachographen übertragen, der dann wiederum die Daten freigibt und an das Datenauslesegerät überträgt. Alternativ ist auch denkbar, dass der Tachograf selbst mit einem solchen Modul ausgestattet ist und anstelle der Unternehmenskarte einen derartigen Code bzw. eine elektronische Signatur akzeptiert.
  • Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert, wobei diese nicht einschränkend zu verstehen sein sollen, sondern lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel verdeutlichen. Es zeigen:
  • 1: einen digitalen Tachographen und ein erfindungsgemäßes Datenauslesegerät,
  • 2: ein Ablaufschema für das Auslesen von Daten mit einer Fahrerkarte,
  • 3: ein Ablaufschema für das Auslesen weiterer Daten mit einer Fahrerkarte und einer Unternehmenskarte.
  • 1 zeigt einen digitalen Tachographen 20 und ein erfindungsgemäßes Datenauslesegerät 22. Beide Geräte sind für einen Festeinbau in ein Kraftfahrzeug geeignet und vorgesehen.
  • Der digitale Tachograf 20 weist zwei Kartenschächte für nicht gezeigte Tachographenkarten auf, einen Fahrerkartenschacht 24 und einen Unternehmenskartenschacht 26. Die Kartenschächte 24, 26 dienen auch der Aufnahme von Werkstatt- oder Kontrollkarten, die im Falle der Prüfung, Kalibrierung und dem Herunterladen von Daten durch die Werkstatt oder zur Datenkontrolle durch Kontrollorgane (z.B. BAG) eingesetzt werden. Weiterhin ist der digitale Tachograph 20 mit einer Downloadschnittstelle in Form eines Kabelanschlusses 28 ausgerüstet. Dieser Kabelanschluss 28 dient dem Anschluss von Geräten, die zum Auslesen von Daten notwendig sind. Vorzugsweise werden dort sogenannte Downloadsticks angeschlossenen, die einen Prozessor, eine entsprechende Software und einen Datenspeicher aufweisen, um einen Downloadvorgang zu starten und durchzuführen. Der digitale Tachograf 20 weist üblicherweise weiterhin ein Display 30 und einen Drucker 32 zum Ausdrucken der abgerufenen Daten auf. Daten können also entweder über die Downloadschnittstelle bzw. den Kabelanschluss 28 ausgelesen werden, oder sie können über den Drucker 32 auf Papier ausgegeben werden.
  • Das Datenauslesegerät 22 weist ebenfalls einen Fahrerkartenschacht 24, ein Display 30 und eine Downloadschnittstelle bzw. ein Kabelanschluss 28 auf. Weiterhin ist ein Datenträgerschacht 34 vorgesehen, in den ein Datenträger (nicht gezeigt), beispielsweise eine Flash-Memory-Card eingeführt werden kann.
  • 1 zeigt weiterhin ein Kabel 36 mit an die Kabelanschlüsse 28 angepassten Steckern 38, das zur Verbindung des digitalen Tachographen 20 mit dem Datenauslesegerät 22 geeignet ist und einen Datenaustausch bzw. einen Datenauslesevorgang aus dem digitalen Tachographen 20 ermöglicht. Alternativ ist auch eine kabellose Datenverbindung mittels Bluetooth oder Infrarot möglich.
  • In den Geräten sind entsprechende Kartenleser vorgesehen, die die durch die Schächte 24, 26 eingeführten Karten auslesen.
  • Die 2 und 3 verdeutlichen die beiden üblichen Auslesevorgänge. In einem ersten Fall führt ein Bediener eine Fahrerkarte in den Fahrerkartenschacht 24 des Datenauslesegerätes 22 ein. Weiterhin ist ein nicht gezeigter Datenträger in den Datenträgerschacht 34 eingesetzt. Durch das Einschieben der Fahrerkarte wird vorzugsweise automatisch ein Download der auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten gestartet. Die Daten werden ausgelesen und auf dem Datenträger. gespeichert. Zusätzlich kann, je nach Ausführung des Datenauslesegerätes 22, ein zusätzliches Übertragen und Speichern der Daten auf einen internen Massenspeicher, der innerhalb des Datenauslesegerätes 22 angeordnet ist, erfolgen.
  • Anschließend kann der Datenträger aus dem Datenauslesegerät 22 entnommen und beispielsweise per Post an den Unternehmer gesandt werden. Alternativ können die ausgelesenen Daten aber auch per Datenfernübertragung übertragen werden. Zu diesem Zweck werden entweder die Daten vom Datenträger auf ein dafür geeignetes Gerät übertragen werden oder das Datenauslesegerät 22 weist zu diesem Zweck ein dafür vorgesehenes Modul, beispielsweise ein Datenmodem auf. Im letzteren Fall stellt das Datenauslesegerät 22 selbständig eine Verbindung zum Unternehmer her und übersendet die ausgelesenen Daten. Schließlich kann auch vorgesehen sein, dass das Datenauslesegerät 22 mit einem Telematikbordcomputer verbunden ist, der das Versenden der Daten übernimmt.
  • Sollen nun ebenfalls die Daten, die auf einem Massenspeicher des digitalen Tachographen 20 gespeichert sind, ausgelesen werden, ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben das Einführen der Unternehmenskarte in den Unternehmenskartenschacht 26 des digitalen Tachographen 20 notwendig. Weiterhin wird zu diesem Zweck die Fahrerkarte nicht in den Fahrerkartenschacht 24 des Datenauslesegerätes, sondern in den digitalen Tachographen 20 eingeführt. Zusätzlich wird eine Datenverbindung zwischen den beiden Geräten 20, 22 mit Hilfe des gezeigten Kabels 36 und den dafür vorgesehenen Kabelanschlüssen 28 hergestellt. Die Daten können nun auf den Datenträger übertragen werden, bedarfsweise können sie auch auf den im Datenauslesegerät 22 angeordneten Massenspeicher gespeichert werden. Das anschließende Übertragen der Daten an den Unternehmer erfolgt auf die bereits beschriebene Art und Weise.
  • Das erfindungsgemäße Datenauslesegerät ermöglicht ein sehr schnelles Auslesen der Daten der Fahrerkarte. Ein langwieriges Auslesen auf dem Speditionshof entfällt. Durch den Festeinbau im Kraftfahrzeug ist das Datenauslesegerät gegen Beschädigung und Diebstahl weitgehend geschützt. Es ist nicht mehr notwendig, dass das Fahrzeug in regelmäßigen Zyklen auf das Betriebsgelände des Unternehmers kommen muss, um dort die Daten mit Hilfe der üblichen stationären Auslesegeräte auszulesen.

Claims (7)

  1. Datenauslesegerät (22) zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen (20) eines Kraftfahrzeugs, gekennzeichnet durch – ein Modul zur Annahme von Daten, – einen Prozessor, zur Durchführung des Datenauslesevorgangs, – mindestens ein Modul zur Speicherung der Daten.
  2. Datenauslesegerät (22) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul zur Speicherung der Daten durch einen entnehmbaren Datenträger gebildet ist.
  3. Datenauslesegerät (22) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger als Flash-Memory-Card ausgebildet ist.
  4. Datenauslesegerät (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul zur Annahme der Daten durch einen Kartenleser für eine Smartcard gebildet ist.
  5. Datenauslesegerät (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine Datenschnittstelle zur Verbindung mit dem Tachographen (20) vorgesehen ist.
  6. Datenauslesegerät (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin ein Display (30) vorgesehen ist.
  7. Datenauslesegerät (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin ein interner Massenspeicher vorhanden ist.
DE200610044737 2006-09-20 2006-09-20 Datenauslesegerät zum Auslesen von Daten eines digitalen Tachographen Withdrawn DE102006044737A1 (de)

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Cited By (11)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2009130163A1 (de) * 2008-04-24 2009-10-29 Continental Automotive Gmbh Digitale fahrtenschreibereinheit, digitales tachographensystem und verfahren zum betreiben eines tachographensystems
WO2009146921A1 (de) 2008-06-05 2009-12-10 Efkon Germany Gmbh Verfahren und system zur erstellung von kraftfahrzeug-ferndiagnosen
EP2157551A2 (de) 2008-08-21 2010-02-24 NORDSYS GmbH Tachographen-Auslesevorrichtung
FR2937163A1 (fr) * 2008-10-14 2010-04-16 Flip Technology Procede de recuperation de donnees d'un tachygraphe et dispositif correspondant
WO2010069991A1 (de) * 2008-12-18 2010-06-24 Continental Automotive Gmbh System zum erfassen von betriebsdaten eines fahrzeugs
EP2325809A1 (de) * 2009-10-28 2011-05-25 Flip Technology Verfahren zur Datenwiederherstellung eines Fahrtenschreibers und entsprechende Vorrichtung
WO2011064246A1 (de) * 2009-11-25 2011-06-03 Continental Automotive Gmbh Vorrichtung zur überwachung des zustands eines oder mehrerer reifen eines nutzkraftfahrzeugs
EP2234070A3 (de) * 2009-03-25 2013-03-27 Roland Wehl Verfahren und elektronisches Fahrtenbuchführungssystem zum Führen eines Fahrtenbuches für ein Kraftfahrzeug
GB2498742A (en) * 2012-01-25 2013-07-31 Haul It Nationwide Ltd Personal activity recording terminal and personnel management system
US8689323B2 (en) 2008-09-15 2014-04-01 Continental Automotive Gmbh Method for activating functions of a tachograph
WO2015036276A1 (de) * 2013-09-16 2015-03-19 Continental Automotive Gmbh Digitaler tachograph

Cited By (13)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2009130163A1 (de) * 2008-04-24 2009-10-29 Continental Automotive Gmbh Digitale fahrtenschreibereinheit, digitales tachographensystem und verfahren zum betreiben eines tachographensystems
WO2009146921A1 (de) 2008-06-05 2009-12-10 Efkon Germany Gmbh Verfahren und system zur erstellung von kraftfahrzeug-ferndiagnosen
EP2157551A2 (de) 2008-08-21 2010-02-24 NORDSYS GmbH Tachographen-Auslesevorrichtung
EP2157551A3 (de) * 2008-08-21 2013-02-27 NORDSYS GmbH Tachographen-Auslesevorrichtung
US8689323B2 (en) 2008-09-15 2014-04-01 Continental Automotive Gmbh Method for activating functions of a tachograph
FR2937163A1 (fr) * 2008-10-14 2010-04-16 Flip Technology Procede de recuperation de donnees d'un tachygraphe et dispositif correspondant
WO2010069991A1 (de) * 2008-12-18 2010-06-24 Continental Automotive Gmbh System zum erfassen von betriebsdaten eines fahrzeugs
US8718864B2 (en) 2008-12-18 2014-05-06 Continental Automotive Gmbh System for collecting operating data of a vehicle
EP2234070A3 (de) * 2009-03-25 2013-03-27 Roland Wehl Verfahren und elektronisches Fahrtenbuchführungssystem zum Führen eines Fahrtenbuches für ein Kraftfahrzeug
EP2325809A1 (de) * 2009-10-28 2011-05-25 Flip Technology Verfahren zur Datenwiederherstellung eines Fahrtenschreibers und entsprechende Vorrichtung
WO2011064246A1 (de) * 2009-11-25 2011-06-03 Continental Automotive Gmbh Vorrichtung zur überwachung des zustands eines oder mehrerer reifen eines nutzkraftfahrzeugs
GB2498742A (en) * 2012-01-25 2013-07-31 Haul It Nationwide Ltd Personal activity recording terminal and personnel management system
WO2015036276A1 (de) * 2013-09-16 2015-03-19 Continental Automotive Gmbh Digitaler tachograph

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