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DE102006044138A1 - Energiespeichersystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Steuern eines Energiespeichersystems - Google Patents

Energiespeichersystem für ein Kraftfahrzeug und Verfahren zum Steuern eines Energiespeichersystems Download PDF

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DE102006044138A1
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internal combustion
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Marcus Bücken
Carsten Dr. Götte
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Continental Automotive GmbH
Original Assignee
Siemens Corp
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Abstract

Die erfindungsgemäße Energiespeichereinrichtung für ein Kraftfahrzeug weist auf: - eine erste bleifreie Energiespeichereinrichtung, welche eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg, bevorzugt von zumindest 40 Wh/kg, besonders bevorzugt von zumindest 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes des Kraftfahrzeuges aufweist; - eine zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung, welche eine vorbestimmte Leistung insbesondere von zumindest 1000 W einem Startermotor zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine vorbestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt und derart ausgestaltet ist, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält; und - eine Steuervorrichtung, welche in einem Aus-Zustand des Verbrennungsmotors die erste Energiespeichereinrichtung oder eine weitere Energieversorgungseinrichtung derart steuert, dass diese die zweite Energiespeichereinrichtung lädt, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung zumindest einen vorbestimmten Ladezustand aufweist, und in einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors den Ladezustand der ersten Energiespeichereinrichtung und/oder den Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung überwacht und abhängig davon ein Laden der ersten Energiespeichereinrichtung und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung steuert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Energiespeichersystem für ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren zum Steuern eines solchen Energiespeichersystems.
  • Die Energieversorgung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird bisher zumindest mit einer Bleibatterie als Teil des Energiespeichersystems realisiert. Solche Energiespeichersysteme mit zumindest einer Bleibatterie sind aus den Druckschriften EP 0 876 554 31 und EP 1 360 090 31 bekannt. Energiespeichersysteme mit einer Bleibatterie verursachen eine Vielzahl von Problemen und Nachteilen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, ihrer Umweltverträglichkeit, ihrem Gewicht oder auch ihrer Größe. Im Folgenden sollen diese Probleme und Nachteile der bekannten Energiespeichersysteme mit zumindest einer Bleibatterie dargestellt werden.
  • Um dem Kundenwunsch nach möglichst hoher Zuverlässigkeit nachzukommen, bemühen sich die Automobilhersteller um eine Erhöhung der Ausfallsicherheit aller Fahrzeugkomponenten. Gemäß einer Statistik des Autoclub Europas aus dem Jahr 2005 ist ein Defekt an der Autobatterie mit 24,75 % die häufigste Ursache von PKW-Pannen in Deutschland. Die hohe Ausfallrate einer Blei-Säure-Batterie ist durch ihre physikalischen Eigenschaften begründet. Die Blei-Säure-Batterie, wie jedes Energiespeichersystem im Kraftfahrzeug, ist hohen elektrischen und thermischen Belastungen ausgesetzt, welche sich insbesondere bei der Blei-Säure-Batterie negativ auf ihre Kapazität und somit auf ihre Lebensdauer auswirken. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Autobatterie beträgt zum Anmeldetag der vorliegenden Patentanmeldung drei bis vier Jahre, während für das Kraftfahrzeug herkömmlicherweise eine zehnjährige Nutzung im Mittel veranschlagt wird. Besonders bei niedrigen Umgebungstemperaturen und/oder nach einer langen Standzeit des Kraftfahrzeuges können ältere oder teil-entladene Batterien nicht mehr die zum Motorstart notwendige Energie liefern.
  • Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit einer Blei-Batterie sei angeführt, dass das gesteigerte Umweltbewusstsein der Bevölkerung zu dem Kundenwunsch nach Verwendung von umweltfreundlicheren Materialien führt. Die Verwendung von umweltbelastenden Stoffen wie Blei wird außerdem durch den Gesetzgeber immer stärker restriktiert. So verbietet die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union unter anderem die Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten ab dem 1. Juli 2006. Obwohl Geräte für den Einsatz im Automobil hiervon bislang ausgenommen sind, wird auch in diesem Bereich langfristig ein Verzicht auf bleihaltige Komponenten angestrebt. Dabei rückt in den Vordergrund, dass die Autobatterie der mit Abstand bleihaltigste Teil eines Kraftfahrzeuges ist.
  • Außerdem besitzt eine Bleibatterie infolge ihrer Größe und ihres Gewichtes Nachteile hinsichtlich des Kraftstoffverbrauches. Außerdem ist die Bleibatterie unvorteilhaft, da sie eine geringe Energiedichte bezüglich ihres Gewichtes und ihres Volumens oder aufweist.
  • Eine der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht daher darin, die Zuverlässigkeit eines Energiespeichersystems für ein Kraftfahrzeug zu erhöhen. Dabei soll eine erhöhte Zuverlässigkeit des Energiespeichersystems längere Standzeiten des Kraftfahrzeuges und/oder eine erhöhte Lebensdauer des Energiespeichersystems und/oder eine ausreichende Energieversorgung einer Vielzahl von Verbrauchern des Kraftfahrzeuges im Aus-Zustand des Verbrennungsmotors für eine längere Zeitdauer und/oder eine erhöhte Verkehrssicherheit beispielsweise durch einen energiesichereren und insbesondere längeren Einsatz der Warnblinkanlage des Kraftfahrzeuges beinhalten.
  • Eine weitere Aufgabe ist es, ein zuverlässigeres und umweltfreundlicheres Energiespeichersystem für ein Kraftfahrzeug zu schaffen.
  • Des Weiteren ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein gewichtreduziertes und insbesondere kleineres, zuverlässigeres Energiespeichersystem für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird zumindest eine der gestellten Aufgaben durch ein Energiespeichersystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und/oder durch ein Verfahren zum Steuern eines Energiespeichersystems mit den Merkmalen des Patentanspruches 8 gelöst.
  • Demnach wird ein Energiespeichersystem für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, das aufweist:
    • a) eine erste bleifreien Energiespeichereinrichtung, welche eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg, bevorzugt von zumindest 40 Wh/kg, besonders bevorzugt von zumindest 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes des Kraftfahrzeuges aufweist;
    • b) eine zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung, welche eine vorbestimmte Leistung insbesondere von zumindest 1000 W einem Startermotor zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine vorbestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt und derart ausgestaltet ist, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält; und
    • c) eine Steuervorrichtung, welche in einem Aus-Zustand des Verbrennungsmotors die erste Energiespeichereinrichtung oder eine weitere Energieversorgungseinrichtung derart steuert, dass diese die zweite Energiespeichereinrichtung lädt, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung zumindest einen vorbestimmten Ladezustand aufweist, und in einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors den Ladezustand der ersten Energiespeichereinrichtung und/oder den Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung überwacht und abhängig davon ein Laden der ersten Energiespeichereinrichtung und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung steuert.
  • Des Weiteren wird ein Verfahren zum Steuern eines Energiespeichersystems für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, das die folgenden Schritte aufweist:
    • a) Bereitstellen einer ersten bleifreien Energiespeichereinrichtung, welche eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg, bevorzugt 40 Wh/kg, besonders bevorzugt 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes des Kraftfahrzeuges aufweist;
    • b) Bereitstellen einer zweiten bleifreien Energiespeichereinrichtung, welche eine vorbestimmte Leistung von zumindest 1000 W einem Startermotor zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine vorbestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt und derart ausgestaltet ist, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält; und
    • c) Steuern der ersten Energiespeichereinrichtung oder einer weiteren Energieversorgungseinrichtung in einem Aus-Zustand des Verbrennungsmotors derart, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung zumindest einen vorbestimmten Ladezustand aufweist, und Überwachen des Ladezustands der ersten Energiespeichereinrichtung und/oder des Ladezustandes der zweiten Energiespeichereinrichtung in einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors und abhängig von dem Überwachen Steuern eines Ladens der ersten Energiespeichereinrichtung und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung.
  • Vorteilhafterweise ist die bleifreie erste Energiespeichereinrichtung hinsichtlich ihrer Energiedichte derart ausgestaltet, dass sie dazu geeignet ist, das Bordnetz des Kraftfahrzeuges für einen zumindest so langen oder einen längeren Zeitraum wie eine herkömmlich verwendete Bleibatterie mit Energie zu versorgen. Des Weiteren kann vorteilhafterweise die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung zur Bereitstellung hoher Leistungen, insbesondere für den Motorstart verwendet werden. Die Energieverteilung zwischen der ersten Energiespeichereinrichtung und der zweiten Energiespeichereinrichtung wird durch die Steuervorrichtung gesteuert. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass das erfindungsgemäße Energiespeichersystem mit der ersten bleifreien Energiespeichereinrichtung und der zweiten bleifreien Energiespeichereinrichtung vollständig auf Blei verzichtet und somit deutlich umweltverträglicher als Energiespeichersysteme mit zumindest einer Bleibatterie ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist der vorbestimmte Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung zum Starten des Verbrennungsmotors geeignet. Außerdem ist die zweite Energiespeichereinrichtung derart ausgestaltet, dass sie eine große Hochstromfestigkeit von beispielsweise 750A besitzt und in einem großen Temperaturbereich von –20°C bis +60°C arbeiten kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die zweite Energiespeichereinrichtung als eine Doppelschichtkondensatoreinheit mit einer Kapazität von 300 F ausgebildet, welche insbesondere als eine Serienschaltung von sechs Doppelschichtkondensatoren mit einer Kapazität von jeweils 1800 F ausgebildet ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die erste Energiespeichereinrichtung als eine Parallelschaltung von drei NiMH-Batterieeinheiten ausgebildet, wobei eine NiMH-Batterieeinheit eine Serienschaltung von elf NiMH-Batterien ist, die jeweils eine Spannung von 1,2 V und eine Kapazität von 15 Ah haben, wobei die NiMH-Batterie insbesondere ein Gewicht von 250 g und eine Abmessung von 88,8 mm·32,5 mm hat.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die erste Energiespeichereinrichtung als eine Serienschaltung von drei Lithium-Ionen-Batterien ausgebildet ist, die jeweils eine Spannung von 4,2 V bereitstellen und eine Kapazität von 45 AH haben, wobei eine Lithium-Ionen-Batterie insbesondere ein Gewicht von 1007 g und eine Abmessung von 222 mm·54,3 mm aufweist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die weitere Energieversorgungseinrichtung als ein Thermogenerator, insbesondere als ein Peltier-Element, oder als eine Brennstoffzelle, insbesondere als eine Direkt-Methanol-Brennstoffzelle, ausgebildet.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die zweite Energieversorgungseinrichtung eine Leistungsdichte von zumindest 2000 W/kg auf.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein schematisches Blockschaltbild eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Energiespeichersystems;
  • 2 ein schematisches Blockschaltbild eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Energiespeichersystems; und
  • 3 ein schematisches Ablaufdiagramm eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In allen Figuren sind gleiche beziehungsweise funktionsgleiche Elemente und Einrichtungen – sofern nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden.
  • Die 1 und 2 zeigen jeweils ein schematisches Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Energiespeichersystems 1 für ein Kraftfahrzeug. Das erfindungsgemäße Energiespeichersystem 1 weist eine erste bleifreie Energiespeichereinrichtung 2, eine zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 und eine Steuervorrichtung 6 auf.
  • Die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 ist derart ausgestaltet, dass sie eine vorbestimmte Leistung von zumindest 1000 W einem Startermotor 5 zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine bestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt. Des Weiteren ist die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 derart ausgestaltet, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält. Das bedeutet, dass die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 im Gegensatz zu einer Bleibatterie im Wesentlichen keiner Hysterese einer Alterung unterliegt und somit ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer beibehalten kann.
  • Die erste bleifreie Energiespeichereinrichtung 2 weist eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg bevorzugt von zumindest 40 Wh/kg, besonders bevorzugt von zumindest 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes 3 des Kraftfahrzeuges auf. Die erste Energiespeichereinrichtung 2 ist beispielsweise als eine Parallelschaltung von drei NiMH-Batterieeinheiten ausgebildet, wobei eine NiMH-Batterieeinheit eine Serienschaltung von elf NiMH-Batterien ist. Eine NiMH-Batterie stellt insbesondere eine Spannung von 1,2 V bereit und hat eine Kapazität von 15 Ah. Die NiMH-Batterie hat außerdem insbesondere ein Gewicht von 250 g und eine Abmessung als Rundzelle von 88,8 mm·32,5 mm.
  • Ein weiteres Beispiel für die Energiespeichereinrichtung 2 ist eine Serienschaltung von drei Lithium-Ionen-Batterien, die jeweils eine Spannung von 4,2 V bereitstellen und eine Kapazität von 45 Ah haben, wobei eine Lithium-Ionen-Batterie als Rundzelle insbesondere ein Gewicht von 1007 g und eine Abmessung von 222 mm·54,3 mm aufweist.
  • Der vorbestimmte Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung 4 ist insbesondere zum Starten des Verbrennungsmotors geeignet. Dabei weist die zweite Energieversorgungseinrichtung 4 vorzugsweise eine Leistungsdichte von zumindest 1000 W/kg auf.
  • Beispielsweise ist die zweite Energiespeichereinrichtung 4 als eine Doppelschichtkondensatoreinheit mit einer Kapazität von 300 F ausgebildet, welche insbesondere als eine Serienschaltung von sechs Doppelschichtkondensatoren mit einer Kapazität von jeweils 1800 F ausgebildet ist.
  • Gemäß der Ausführungsbeispiele der 1 und 2 steuert die Steuervorrichtung 6 die erste Energiespeichereinrichtung 2 mittels des Steuersignals S1 derart, dass die erste Energiespeichereinrichtung 2 die zweite Energiespeichereinrichtung 4 lädt, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung 4 zumindest den vorbestimmten Ladezustand aufweist. Außerdem überwacht die Steuervorrichtung 6 in einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors den Ladezustand der ersten Energiespeichereinrichtung 2 mittels eines Ladezustandsignals LZ1 und/oder den Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung 4 mittels eines Ladezustandsignals LZ2 und steuert abhängig von dem ersten Ladezustandsignal LZ1 und/oder dem zweiten Ladezustandsignal LZ2 das Laden der ersten Energiespeichereinrichtung 2 und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung 4.
  • Des Weiteren kann die Steuervorrichtung 6 auch einen Generator 8 oder Lichtmaschine derart steuern, dass der Generator 8 die erste bleifreie Energiespeichereinrichtung 2 und/oder das Bordnetz 3 mittels der Leitung L8 und/oder die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 mittels der Leitung L9 steuert. Den Ladezustand des Generators 8 kann die Steuervorrichtung 6 mittels des dritten Ladezustandsignals LZ3 überwachen. Zum Starten des Verbrennungsmotors stellt die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 dem Startermotor 5 die dafür notwendige Energie mittels der Leitung L3 bereit.
  • In Abhängigkeit des zweiten Ladezustandsignals LZ2 kann die Steuervorrichtung 6 auch die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 mittels des zweiten Steuersignals S2 derart steuern, dass die zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 die erste bleifreie Energiespeichereinrichtung 2 mittels der Leitung L2 lädt. Außerdem kann die Steuervorrichtung 6 in Abhängigkeit der Ladezustandsignale LZ1 und LZ2 die erste bleifreie Energiespeichereinrichtung 2 auch derart steuern, dass diese den Startermotor 5 mittels der Leitung L4 mit Energie versorgt. Des Weiteren ist die zweite Energieversorgungseinrichtung 4 durch die Steuervorrichtung 6 auch derart steuerbar, dass sie das Bordnetz 3 des Kraftfahrzeuges mittels der Leitung L5 mit Energie versorgt. Ferner ist die erste Energiespeichereinrichtung 2 durch die Steuervorrichtung 6 derart steuerbar, dass sie im Aus-Zustand das Bordnetz 3 mittels der Leitung L6 mit Energie versorgt.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel des Energiespeichersystems 1 gemäß 2 unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 dahingehend, dass die zweite Energiespeichereinrichtung 4 auch im Ein-Zustand des Verbrennungsmotors aus der ersten Energiespeichereinrichtung 2 und nicht dem Generator 8 geladen wird. Diese Energieversorgung kann mittels der Leitung L11 durchgeführt werden.
  • Sollte die in der ersten Energiespeichereinrichtung 2 gespeicherte Energie einen vorbestimmten Ladezustand überschreiten, so kann diese mittels der Leitung L10 auch im eingeschalteten Zustand an das Bordnetz 3 abgeleitet werden.
  • 3 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Steuern eines Energiespeichersystems 1 für ein Kraftfahrzeug. Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand des Blockschaltbildes in 3 erläutert. Das erfindungsgemäße Verfahren weist folgende Verfahrensschritte a bis c auf:
  • Verfahrensschritt a:
  • Es wird eine erste bleifreie Energiespeichereinrichtung 2 bereitgestellt, welche eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg, bevorzugt von zumindest 40 Wh/kg, besonders bevorzugt von zumindest 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes 3 eines Kraftfahrzeuges aufweist.
  • Verfahrensschritt b:
  • Es wird eine zweite bleifreie Energiespeichereinrichtung 4 bereitgestellt, welche eine vorbestimmte Leistung insbesondere von zumindest 1000 W/kg einem Startermotor 5 zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine vorbestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt und derart ausgestaltet ist, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält.
  • Verfahrensschritt c:
  • Die erste Energiespeichereinrichtung 2 oder eine weitere Energieversorgungseinrichtung wird in einem Aus-Zustand des Verbrennungsmotors derart gesteuert, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung 4 zumindest einen vorbestimmten Ladezustand aufweist. In einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors wird der Ladezustand der ersten Energiespeichereinrichtung 2 und/oder der Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung 4 überwacht und abhängig von dem Überwachen wird ein Laden der ersten Energiespeichereinrichtung 2 und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung 4 gesteuert.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung vorstehend anhand der bevorzugten Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar. Beispielsweise sind die in 1 und 2 dargestellten Leitungen nur beispielhaft.

Claims (8)

  1. Energiespeichersystem (1) für ein Kraftfahrzeug mit: a) einer ersten bleifreien Energiespeichereinrichtung (2), welche eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg, bevorzugt von zumindest 40 Wh/kg, besonders bevorzugt von zumindest 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes (3) des Kraftfahrzeuges aufweist; b) einer zweiten bleifreien Energiespeichereinrichtung (4), welche eine vorbestimmte Leistung insbesondere von zumindest 1000 W einem Startermotor 5 zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine vorbestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt und derart ausgestaltet ist, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält; und c) eine Steuervorrichtung (6), welche in einem Aus-Zustand des Verbrennungsmotors die erste Energiespeichereinrichtung (2) oder eine weitere Energieversorgungseinrichtung (7) derart steuert, dass diese die zweite Energiespeichereinrichtung (4) lädt, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung (4) zumindest einen vorbestimmten Ladezustand aufweist, und in einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors den Ladezustand der ersten Energiespeichereinrichtung (2) und/oder den Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung (4) überwacht und abhängig davon ein Laden der ersten Energiespeichereinrichtung (2) und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung (4) steuert.
  2. Energiespeichersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vorbestimmte Ladezustand der zweiten Energiespeichereinrichtung (4) zum Starten des Verbrennungsmotors geeignet ist.
  3. Energiespeichersystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energiespeichereinrichtung (4) als eine Doppelschichtkondensatoreinheit mit einer Kapazität von 300 F ausgebildet ist, welche insbesondere als eine Serienschaltung von sechs Doppelschichtkondensatoren mit einer Kapazität von jeweils 1800 F ausgebildet ist.
  4. Energiespeichersystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Energiespeichereinrichtung (2) als eine Parallelschaltung von drei NiMH-Batterieeinheiten ausgebildet ist, wobei eine NiMH-Batterieeinheit eine Serienschaltung von elf NiMH-Batterien ist, die jeweils eine Spannung von 1,2 V bereitstellen und eine Kapazität von 15 Ah haben, wobei die NiMH-Batterie insbesondere ein Gewicht von 250 g und eine Abmessung als Rundzelle von 88,5 mm × 32,5 mm hat.
  5. Energiespeichersystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Energiespeichereinrichtung (2) als Serienschaltung von drei Lithium-Ionen-Batterien ausgebildet ist, die jeweils eine Spannung von 4,2 V bereitstellen und eine Kapazität von 45 Ah haben, wobei eine Lithium-Ionen-Batterie insbesondere ein Gewicht von 1007 g und eine Abmessung als Rundzelle von 222 mm × 54,3 mm aufweist.
  6. Energiespeichersystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Energieversorgungseinrichtung (7) als ein Thermogenerator, insbesondere als ein Peltier-Element, oder als eine Brennstoffzelle, insbesondere als eine Direkt-Methanol-Brennstoffzelle, ausgebildet ist.
  7. Energiespeichersystem nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Energieversorgungseinrichtung (4) eine Leistungsdichte von zumindest 2000 W/kg aufweist.
  8. Verfahren zum Steuern eines Energiespeichersystems (1) für ein Kraftfahrzeug mit den Schritten: a) Bereitstellen einer ersten bleifreien Energiespeichereinrichtung (2), welche eine Energiedichte von zumindest 30 Wh/kg, bevorzugt 40 Wh/kg, besonders bevorzugt 100 Wh/kg, für eine Energieversorgung eines Bordnetzes (3) des Kraftfahrzeuges aufweist; b) Bereitstellen einer zweiten bleifreien Energiespeichereinrichtung (4), welche eine vorbestimmte Leistung insbesondere von zumindest 1000 W einem Startermotor (5) zum Starten eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges für eine vorbestimmte Anzahl von Startzyklen bereitstellt und derart ausgestaltet ist, dass sie ihre Funktionsfähigkeit über ihre Lebensdauer im Wesentlichen beibehält; und c) Steuern der ersten Energiespeichereinrichtung (2) oder einer weiteren Energieversorgungseinrichtung (7) in einem Aus-Zustand des Verbrennungsmotors derart, so dass die zweite Energiespeichereinrichtung (4) zumindest einen vorbestimmten Ladezustand aufweist, und Überwachen des Ladezustands der ersten Energiespeichereinrichtung (2) und/oder des Ladezustandes der zweiten Energiespeichereinrichtung (4) in einem Ein-Zustand des Verbrennungsmotors und abhängig von dem Überwachen Steuern eines Ladens der ersten Energiespeichereinrichtung (2) und/oder der zweiten Energiespeichereinrichtung (4).
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