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DE102006033102A1 - Behältnisse aus Polypropylen mit Barriereschicht zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln - Google Patents

Behältnisse aus Polypropylen mit Barriereschicht zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln Download PDF

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DE102006033102A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Behältnissen aus Polypropylen zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln, wobei die Behältnisse Wandstärken von mindestens 0,4 mm aufweisen und es sich bei dem Polypropylen bevorzugt um ein transparentes Propylenhomopolymerisat oder Propylencopolymerisat handelt, das einen Haze-Wert von <= 40%, bezogen auf eine Schichtdicke des Polypropylens von 1mm und gemessen an spritzgegossenen Probekörpern, aufweist und einen Zug-E-Modul von >= 700 MPa, bei einem Homopolymer bevorzugt >= 1500 MPa, und eine Charpy-Kerbschlagzähigkeit bei 0° von >= 3 kJ/m<SUP>2</SUP>, bei einer Schichtdicke von 100 µm eine Sauerstoff-Permeabilität von <= 1000 CM<SUP>3</SUP>/m<SUP>2</SUP> . d . bar und ebenfalls bei einer Schichtdicke von 100 µm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von <= 1 G/M<SUP>2</SUP> besitzt. Außerdem betrifft die Erfindung zur Konservierung von Lebensmitteln geeignete Behältnisse aus transparentem Polypropylen, die luft- und wasserdicht verschließbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Behältnissen aus Polypropylen zur Verpackung, Aufbewahrung oder Konservierung von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Würstchen, und spezielle zur Verpackung, Aufbewahrung oder Konservierung von Lebensmitteln geeignete Behältnisse aus transparentem Polypropylen.
  • Zur Verpackung und Konservierung von Lebensmitteln werden Dosen, Gläser oder Kunststoffverpackungen eingesetzt, die alle gewisse Nachteile haben. Dosen ermöglichen eine gute Konservierung mit langen Aufbewahrungszeiten, sind jedoch undurchsichtig, so dass das Produkt von außen nicht sichtbar ist, Gläser haben ein beträchtliches Gewicht und sind leicht zerbrechlich und herkömmliche Kunststoffverpackungen ermöglichen nur eine geringe Aufbewahrungszeit. Ein weiterer Nachteil insbesondere von Dosen ist auch deren geringer Weiterverwendungswert. Es handelt sich bei ihnen im Wesentlichen um Einwegverpackungen, die vom Käufer entsorgt werden müssen.
  • Eine für Verpackungsanwendungen häufig gut geeignete Klasse von Kunststoffen sind Polypropylene. Diese weisen in der Regel vorteilhafte mechanische Eigenschaften wie ausreichende Härte, Steifigkeit sowie Formbeständigkeit auf. Außerdem besitzen sie eine gute Wirtschaftlichkeit. Zu wünschen übrig lassen jedoch häufig die Zähigkeit, insbesondere bei abgesenkten Temperaturen, das Weißbruchverhalten, der Verzug, die Durchlässigkeit für Gase und Flüssigkeiten sowie vor allem die Transparenz.
  • Der vorliegenden Erfindung lag dementsprechend die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und für die Verpackung und Aufbewahrung von Artikeln aus dem Bereich von Lebensmitteln geeignete Behältnisse zu finden, die insbesondere eine längere Haltbarkeit der Lebensmittel ermöglichen, gute mechanische Eigenschaften aufweisen, eine gute Handhabbarkeit der Verpackungen bereitstellen und mit geringem Verzug sowie wirtschaftlich herzustellen sind.
  • Demgemäß wird die Verwendung von Behältnissen aus transparentem Polypropylen zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln vorgeschlagen, wobei die Behältnisse aus Polypropylen bestehen und zusätzlich eine geeignete Barriereschicht enthalten, die die Permeation von Sauerstoff reduziert. Die Behältnisse haben Wandstärken von mindestens 0,4 mm. Es handelt sich bei dem transparenten Polypropylen bevorzugt um ein Propylenhomopolymerisat oder Propylencopolymerisat, das einen Haze-Wert von ≤ 40 %, bezogen auf eine Schichtdicke des Polypropylens von 1 mm und gemessen an spritzgegossenen Probekörpern, aufweist, einen Zug-E-Modul von ≥ 700 MPa, bei einem Homopolymer bevorzugt ≥ 1500 MPa, und eine Charpy-Kerbschlagzähigkeit bei 0°C von ≥ 3 kJ/m2 besitzt. Ferner weisen die Behältnisse bei einer Schichtdicke von 100 μm eine Sauerstoff-Permeabilität von ≤ 1000 cm3/m2·d·bar, bevorzugt ≤ 10 cm3/m2·d·bar und ebenfalls bei einer Schichtdicke von 100 μm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von ≤ 1 g/m2·d·bar auf.
  • Weiterhin werden zur Verpackung, Aufbewahrung und insbesondere Konservierung von Lebensmitteln geeignete Behältnisse aus transparentem Polypropylen bereitgestellt.
  • Erfindungsgemäß wird zur Herstellung der Behältnisse ein transparentes Polypropylen eingesetzt. Unter der Bezeichnung Polypropylen soll hierbei ein Polymerisat verstanden werden, zu dessen Herstellung als Monomer mindestens 50 Gew.-% Propylen eingesetzt wurden. Als Comonomere sind insbesondere α-Olefine, d.h. Kohlenwasserstoffe mit endständigen Doppelbindungen, denkbar. Bevorzugte α-Olefine sind lineare oder verzweigte von Propylen verschiedene C2-C20-1-Alkene, insbesondere lineare C2-C10-1-Alkene oder verzweigte C2-C10-1-Alkene wie 4-Methyl-1-penten, konjugierte und nicht konjugierte Diene wie 1,3-Butadien, 1,4-Hexadien oder 1,7-Octadien oder vinylaromatische Verbindungen, wie Styrol oder substituiertes Styrol. Geeignete Olefine sind auch solche, bei denen die Doppelbindung Teil einer cyclischen Struktur ist, die ein oder mehrere Ringsysteme aufweisen kann. Beispiele hierfür sind Cyclopenten, Norbornen, Tetracyclododecen oder Methylnorbornen oder Diene wie 5-Ethyliden-2-norbornen, Norbornadien oder Ethylnorbornadien. Es können auch Gemische aus zwei oder mehreren Olefinen mit Propylen copolymerisiert werden. Besonders bevorzugte Olefine sind Ethylen und lineare C4-C10-1-Alkene wie 1-Buten, 1-Penten, 1-Hexen, 1-Hepten, 1-Octen, 1-Decen und insbesondere Ethylen und/oder 1-Buten.
  • Das erfindungsgemäß zur Herstellung der Behältnisse eingesetzte transparente Polypropylen weist einen Haze-Wert, bezogen auf eine Schichtdicke des Polypropylens von 1 mm und gemessen an spritzgegossenen Probekörpern entsprechend der Norm ASTM D 1003, von ≤ 40 %, bevorzugt ≤ 25 %, besonders bevorzugt ≤ 15 % und ganz besonders bevorzugt ≤ 12 % auf. Der Haze-Wert ist ein Maß für die Trübung des Materials und ist somit eine Größe, die die Transparenz des Materials charakterisiert. Je niedriger der Haze-Wert ist, umso höher ist die Transparenz.
  • Ferner ist das Material durch eine geringe Löslichkeit in Xylol und eine geringe H2O- und O2-Permeabilität gekennzeichnet. Durch geeignete zusätzliche Barrieren kann die O2-Permeabilität weiter verringert werden. Die Löslichkeit in Xylol beträgt für das erfindungsgemäße Polypropylen bei 70°C ≤ 3 %, bevorzugt ≤ 1 % bezogen auf das Polymer. Die O2-Permeabilität beträgt bei einer Schichtdicke von 100 μm ≤ 1000 cm3/m2·d·bar, bevorzugt ≤ 800 cm3/m2·d·bar, mit zusätzlichen Barriereschichten sogar ≤ 10 cm3/m2·d·bar und die Wasserdampfdurchlässigkeit beträgt [nach Messnorm] ebenfalls bei einer Schichtdicke von 100 μm ≤ 1 g/m2·d·bar, bevorzugt ≤ 50 g/m2·d·bar.
  • Das transparente Polypropylen ist weiterhin dadurch charakterisiert, dass es eine vorteilhafte Kombination von Steifigkeit und Zähigkeit aufweist. Der Zug-E-Modul des transparenten Polypropylens liegt bei ≥ 700 MPa und bevorzugt ≥ 800 MPa, bei einem Homopolymer bevorzugt ≥ 1500 MPa und besonders bevorzugt ≥ 1800 MPa, gemessen nach ISO 527-2:1993. Zur Bestimmung des Zug-E-Moduls wird vorzugsweise ein Probenkörper, vom Typ 1, mit einer Gesamtlänge von 150 mm und einer Parallelstrecke von 80 mm bei einer Massetemperatur von 250 °C und einer Werkzeugoberflächentemperatur von 30 °C spritzgegossen. Zur Nachkristallisation wird der Prüfkörper dann 7 Tage unter Normklimaverhältnissen 23°C/50 % Luftfeuchte gelagert. Die Prüfgeschwindigkeit bei der Bestimmung des E-Modul sollte 1 mm/min betragen. Die Zähigkeit des transparenten Polypropylens, bestimmt als Charpy-Kerbschlagzähigkeit bei 0°C, beträgt ≥ 3 kJ/m2, bevorzugt ≥ 4 kJ/m2 und besonders bevorzugt ≥ 6 kJ/m2. Die Messung der Charpy-Kerbschlagzähigkeit erfolgt nach der Norm ISO 179-2/1eU.
  • Das transparente Polypropylen weist weiterhin ein gutes Weißbruchverhalten auf. Unter Weißbruch versteht man das Auftreten von weißlichen Verfärbungen im belasteten Bereich bei mechanischen Belastungen des Polymerisats. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass die Weißverfärbung dadurch hervorgerufen wird, dass bei der mechanischen Belastung kleine Hohlräume im Polymerisat entstehen. Ein gutes Weißbruchverhalten bedeutet, dass bei mechanischer Beanspruchung keine oder nur sehr kleine Bereiche mit einer weißlichen Verfärbung auftreten.
  • Eine Methode das Weißbruchverhalten zu quantifizieren besteht darin, definierte Probekörper einer definierten Stoßbeanspruchung auszusetzen und dann die Größe der entstehenden weißen Flecken auszumessen. Dementsprechend läßt man bei der sogenannten Kalottenmethode einen Fallbolzen mit Hilfe einer Fallbolzenapparatur nach DIN 53443 Teil 1 auf einen Probekörper fallen. Hierbei wird ein Fallbolzen mit einer Masse von 250 g und einem Stoßkörper von 5 mm Durchmesser verwendet. Der Kalottenradius beträgt 25 mm und die Fallhöhe 50 cm. Als Probekörper werden spritzgegossene Rundscheiben mit einem Durchmesser von 60 mm und einer Dicke von 2 mm verwendet, wobei jeder Probekörper nur jeweils einem Stoßversuch unterworfen wird. Der Weißbruch wird als Durchmesser der sichtbaren Weißbruchmarkierung ist in mm angegeben, wobei es sich um den Mittelwert von jeweils 5 Probenkörpern handelt und die einzelnen Werte auf der dem Stoß abgewandten Seite der Rundscheibe als Mittelwert aus den beiden Werten in Fließrichtung bei Spritzen und senkrecht dazu bestimmt werden.
  • Das transparente Polypropylen weist bei 23°C, bestimmt mit der Kalottenmethode, keinen oder einen nur sehr geringen Weißbruch auf. Für bevorzugte transparente Polypropylene wird mit der Kalottenmethode bei 23°C ein Wert von 0 bis 8 mm, bevorzugt von 0 bis 5 mm und insbesondere von 0 bis 2,5 mm ermittelt. Ganz besonders bevorzugte transparente Polypropylene zeigen mit der Kalottenmethode bei 23°C gar keinen Weißbruch.
  • Geeignete transparente Polypropylene sind Homopolymerisate des Propylens oder bevorzugt Comopolymerisate des Propylens, die mit Katalysatorsystemen auf Basis von Metallocenverbindungen erhalten wurden.
  • Geeignete transparente Polypropylene können auch heterophasige Propylencopolymerisate sein, die auch als mehrphasige Propylencopolymerisate oder als Propylen-Blockcopolymerisate bezeichnet werden. Solche Zusammensetzungen liegen üblicherweise phasensepariert vor, wobei in der Regel ein Polyolefin mit einer geringeren Steifigkeit dispers in der Matrix eines Propylenpolymerisats mit einer höheren Steifigkeit verteilt ist.
  • Als transparente Polypropylene geeignete heterophasige Propylencopolymerisate sind beispielsweise solche, die als weiche Phase ein Copolymerisat aus Ethylen und 1-Buten enthalten.
  • Besonders geeignet sind heterophasige Propylencopolymerisate aus einem die Matrix bildenden Propylenpolymerisat A und einem darin dispers verteilten Propylencopolymerisat B, wobei die heterophasigen Propylencopolymerisate mit Katalysatorsystemen auf Basis von Metallocenverbindungen hergestellt wurden.
  • Das Propylenpolymerisat A kann ein Propylenhomopolymerisat oder Propylencopolymerisat mit bis 15 Gew.-% und vbevorzugt 10 Gew.-% von Propylen verschiedenen Olefinen sein, wobei bevorzugte Propylencopolymerisate von 1,5 bis 7 Gew.-%, insbesondere von 2,5 bis 5 Gew.-% von Propylen verschiedene Olefine enthalten. Als Comonomer kommen hierbei bevorzugt Ethylen oder lineare C4-C10-1-Alkene oder deren Mischungen und insbesondere Ethylen und/oder 1-Buten zum Einsatz.
  • Die Propylencopolymerisate B enthalten gewöhnlich von 5 bis 40 Gew.-% von Propylen verschiedene Olefine. Es ist auch möglich, dass als Komponente B zwei oder mehrere, voneinander verschiedene Propylencopolymerisate enthalten sind, wobei sich diese sowohl in Bezug auf den einpolymerisierten Gehalt als auch durch die Art des oder der von Propylen verschiedenen Olefine unterscheiden können. Bevorzugte Comonomere sind Ethylen oder lineare C4-C10-1-Alkene oder deren Mischungen und insbesondere Ethylen und/oder 1-Buten. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kommen zusätzlich noch mindestens zwei Doppelbindungen enthaltende Monomere wie 1,7-Octadien oder 1,9-Decadien zum Einsatz. Der Gehalt der von Propylen verschiedenen Olefine in den Propylencopolymerisate beträgt in der Regel von 7 bis 25 Gew.-%, bevorzugt von 10 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt von 12 bis 18 Gew.-% und insbesondere von 14 Gew.-% bis 17 Gew.-%, bezogen auf das Propylencopolymerisat B.
  • Das Gewichtsverhältnis von Propylenpolymerisat A zu Propylencopolymerisat B kann variieren. Bevorzugt beträgt es von 90 : 10 bis 60 : 40, besonders bevorzugt von 80 : 20 bis 60 : 40 und ganz besonders bevorzugt von 70 : 30 bis 60 : 40, wobei unter Propylencopolymerisat B alle die Komponente B bildenden Propylencopolymerisate verstanden werden sollen.
  • Ein derartiges bevorzugtes transparentes Polypropylen weist bevorzugt eine enge Molmassenverteilung Mw/Mn auf. Die Molmassenverteilung Mw/Mn im Sinne der Erfindung bezeichnet das Verhältnis zwischen Gewichtsmittel der Molmasse Mw und Zahlenmittel der Molmasse Mn. Bevorzugt liegt die Molmassenverteilung Mw/Mn im Bereich von 1,5 bis 3,5, besonders bevorzugt im Bereich von 1,8 bis 2,5 und insbesondere im Bereich von 2 bis 2,3 auf.
  • Die mittlere Molmasse Mn des bevorzugten transparenten Polypropylens liegt bevorzugt im Bereich von 20 000 g/mol bis 500 000 g/mol, besonders bevorzugt im Bereich von 50 000 g/mol bis 200 000 g/mol und ganz besonders bevorzugt im Bereich von 80 000 g/mol bis 150 000 g/mol.
  • Zur Herstellung der bevorzugten transparenten Polypropylene werden bevorzugt Katalysatorsysteme auf Basis von Metallocenverbindungen von Übergangsmetallen der 3., 4., 5. oder 6. Gruppe des Periodensystems der Elemente eingesetzt.
  • Besonders bevorzugt sind Katalysatorsysteme auf Basis von Metallocenverbindungen der nachstehenden allgemeinen Formel (I),
    Figure 00050001
    worin
    M Zirkonium, Hafnium oder Titan und bevorzugt Zirkonium ist,
    X gleich oder verschieden ist und unabhängig voneinander Wasserstoff oder Halogen ist oder eine Gruppe -R, -OR, -OSO2CF3, -OCOR, -SR, -NR2 oder -PR2 bedeutet, wobei R für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann und bevorzugt C1-C10-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl, n-Heptyl oder n-Octyl oder C3-C20-Cycloalkyl wie Cyclopentyl oder Cyclohexyl ist, wobei die beiden Reste X auch miteinander verbunden sein können und bevorzugt einen C4-C40-Dienylliganden, insbesondere einen 1,3-Dienylliganden, oder eine Gruppierung -OR'O-, in der der Substituent R' eine zweibindige Gruppe ausgewählt aus der Gruppe umfassend C1-C40-Alkyliden, C6-C40-Aryliden, C7-C40-Alkylaryliden und C7-C40-Arylalkyliden bedeutet, bilden,
    wobei X bevorzugt für ein Halogenatom oder eine Gruppe -R oder -OR steht oder die beiden Reste X eine Gruppierung -OR'O- bilden und X besonders bevorzugt Chlor oder Methyl ist,
    L eine zweibindige verbrückende Gruppe ausgewählt aus der Gruppe umfassend C1-C20-Alkyliden-, C3-C20-Cycloalkyliden-, C6-C20-Aryliden-, C7-C20-Alkylaryliden- und C7-C20-Arylalkylidenreste, die gegebenenfalls Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente enthalten können, oder eine Silylidengruppe mit bis zu 5 Siliciumatomen wie -SiMe2- oder -SiPh2- ist,
    wobei L bevorzugt ein Rest ausgewählt aus der Gruppe umfassend -SiMe2-, -SiPh2-, -SiPhMe-, -SiMe(SiMe3)-, -CH2-, -(CH2)2-, -(CH2)3- und -C(CH3)2- ist,
    R1 für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann, wobei R1 bevorzugt in der α-Position unverzweigt ist, wobei R1 bevorzugt eine in der α-Position unverzweigte lineare oder verzweigte C1-C10-Alkylgruppe und insbesondere ein lineare C1-C4-Alkylgruppe wie Methyl, Ethyl, n-Propyl oder n-Butyl ist,
    R2 eine Gruppe der Formel -C(R3)2R4 darstellt, in der
    R3 gleich oder verschieden ist und unabhängig voneinander für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10- Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann, steht oder sich zwei Reste R3 unter Bildung eines gesättigten oder ungesättigten C3-C20-Rings verbinden können,
    wobei R3 bevorzugt eine lineare oder verzweigte C1-C10-Alkylgruppe ist, und
    R4 Wasserstoff ist oder für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann, wobei R4 bevorzugt Wasserstoff ist,
    T und T' zweibindige Gruppen der allgemeinen Formeln (II), (III), (IV), (V) oder (VI) sind,
    Figure 00070001
    worin
    die mit den Symbolen * und ** bezeichneten Atome jeweils mit den Atomen der Verbindung der Formel (I) verbunden sind, die mit dem selben Symbol gekennzeichnet sind, und
    R5 gleich oder verschieden ist und unabhängig voneinander Wasserstoff oder Halogen ist oder für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann,
    wobei R5 bevorzugt Wasserstoff oder eine lineare oder verzweigte C1-C10-Alkylgruppe und insbesondere ein lineare C1-C4-Alkylgruppe wie Methyl, Ethyl, n-Propyl oder n-Butyl ist, und
    R6 gleich oder verschieden ist und unabhängig voneinander Halogen ist oder für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann,
    wobei R6 bevorzugt eine Arylgruppe der allgemeinen Formel (VII) ist,
    Figure 00080001
    worin
    R7 gleich oder verschieden ist und unabhängig voneinander Wasserstoff oder Halogen ist oder für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann, oder sich zwei Reste R7 unter Bildung eines gesättigten oder ungesättigten C3-C20-Rings verbinden können,
    wobei R7 bevorzugt ein Wasserstoffatom ist, und
    R8 Wasserstoff oder Halogen ist oder für lineares oder verzweigtes C1-C20-Alkyl, C3-C20-Cycloalkyl, das gegebenenfalls mit einem oder mehreren C1-C10-Alkylresten substituiert sein kann, C6-C20-Aryl, C7-C20-Alkylaryl oder C7-C20-Arylalkyl steht und gegebenenfalls ein oder mehrere Heteroatome der Gruppen 13-17 des Periodensystems der Elemente oder eine oder mehrere ungesättigte Bindungen enthalten kann
    wobei R8 bevorzugt eine verzweigte Alkylgruppe der Formel -C(R9)3 ist, in der
    R9 gleich oder verschieden ist und unabhängig voneinander eine lineare oder verzweigte C1-C6-Alkylgruppe ist oder sich zwei oder drei Reste R9 unter Bildung eines oder mehrerer Ringsysteme verbinden.
  • Bevorzugt ist wenigstens eine der Gruppen T und T' durch mit einem Rest R6 der allgemeinen Formel (VII) substituiert, besonders bevorzugt sind beide Gruppen durch einen solchen Rest substituiert. Ganz besonders bevorzugt ist wenigstens eine der Gruppen T und T' eine Gruppe der Formel (IV), die mit einem Rest R6 der allgemeinen Formel (VII) substituiert ist, und die andere ist entweder durch die Formel (11) oder (IV) beschrieben und ebenfalls mit einem Rest R6 der allgemeinen Formel (VII) substituiert.
  • Ganz besonders bevorzugt sind Katalysatorsysteme auf Basis von Metallocenverbindungen der nachstehenden allgemeinen Formel (VIII),
    Figure 00090001
  • Besonders geeignete Metallocenverbindungen sowie Verfahren zu deren Herstellung sind beispielsweise in der WO 01/48034 und der Internationalen Anmeldung Nr. PCT/EP02/13552 beschrieben.
  • Es ist auch möglich, Mischungen verschiedener Metallocenverbindungen oder Mischungen verschiedener Katalysatorsysteme einzusetzen. Bevorzugt wird jedoch nur ein Katalysatorsystem mit einer Metallocenverbindungen verwendet, wobei dieses für die Polymerisation des Propylenpolymerisats A und des Propylencopolymerisats B eingesetzt wird.
  • Beispiele für geeignete Metallocenverbindungen sind
    Dimethylsilandiyl(2-ethyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)(2-isopropyl-4-(4'-tert.-butyl-phenyl)-indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-methyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)2-isopropyl 4-(1-naphtyl)-indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-methyl-4-phenyl)-1-indenyl)(2-isopropyl-4-(4'-tert.-butyl-phenyl)-1-indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-methyl-thiapentenyl)(2-isopropyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-isopropyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)(2-methyl-4,5-benzo-indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-methyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)(2-isopropyl-4-(4'-tert.-butyl-phenyl)-indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-methyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)(2-isopropyl-4-phenyl-indenyl)zirkoniumdichlorid,
    Dimethylsilandiyl(2-ethyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)(2-isopropyl-4-phenyl)-indenyl)zirkoniumdichlorid oder
    Dimethylsilandiyl(2-isopropyl-4-(4'-tert.butyl-phenyl)-indenyl)(2-methyl-4-(1-naphtyl)-indenyl)zirkoniumdichlorid
    oder Mischungen derselben.
  • Weiterhin enthalten die bevorzugten Katalysatorsysteme auf Basis von Metallocenverbindungen in der Regel als Cokatalysatoren metalloceniumionenbildende Verbindungen. Geeignet sind starke, neutrale Lewissäuren, ionische Verbindungen mit lewissauren Kationen oder ionische Verbindungen mit Brönsted-Säuren als Kation. Beispiele sind hierfür Tris(pentafluorphenyl)boran, Tetrakis(pentafluorophenyl)borat oder Salze des N,N-Dimethylaniliniums. Ebenfalls geeignet als metalloceniumionenbildende Verbindungen und damit als Cokatalysatoren sind offenkettige oder cyclische Alumoxanverbindungen. Diese werden üblicherweise durch Umsetzung von Trialkylaluminium mit Wasser hergestellt und liegen in der Regel als Gemische unterschiedlich langer, sowohl linearer als auch cyclischer Kettenmoleküle oder unterschiedlich großer Käfigmoleküle vor. Üblicherweise werden die bevorzugten Katalysatorsysteme auf Basis von Metallocenverbindungen geträgert eingesetzt. Geeignete Träger sind beispielsweise poröse organische oder anorganische inerte Feststoffe wie feinteilige Polymerpulver oder anorganische Oxide, beispielsweise Kieselgel. Darüber hinaus können die Metallocen-Katalysatorsysteme metallorganische Verbindungen der Metalle der 1., 2. oder 13. Gruppe des Periodensystems enthalten wie n-Butyllithium oder Aluminiumalkyle.
  • Bei der Herstellung der besonders bevorzugten heterophasigen Zusammensetzungen wird bevorzugt zunächst in einer ersten Stufe das Propylenpolymerisat A polymerisiert, indem, bezogen auf das Gesamtgewicht des Gemisches, 90 Gew.-% bis 100 Gew.-% Propylen, gegebenenfalls in Anwesenheit weiterer Olefine, üblicherweise bei Temperaturen im Bereich von 40 °C bis 120 °C und Drücken im Bereich von 0,5 bar 200 bar polymerisiert wird. Anschließend wird dem durch diese Reaktion erhältlichen Polymer in einer zweiten Stufe ein Gemisch aus 2 bis 95 Gew.-% Propylen und 5 % bis 98 Gew.-% weiterer Olefine, üblicherweise bei Temperaturen im Bereich von 40 °C bis 120 °C und Drücken im Bereich von 0,5 bar bis 200 bar hinzupolymerisiert. Bevorzugt wird die Polymerisation des Propylenpolymerisats A bei einer Temperatur von 60 bis 80 °C, besonders bevorzugt von 65 bis 75 °C, und einem Druck von 5 bis 100 bar, besonders bevorzugt 10 bar bis 50 bar durchgeführt. Die Polymerisation des Propylencopolymerisats B wird bevorzugt bei einer Temperatur von 60 bis 80 °C, besonders bevorzugt 65 bis 75 °C, und einem Druck von 5 bis 100 bar, besonders bevorzugt 10 bar bis 50 bar durchgeführt.
  • Bei der Polymerisation ist es möglich, übliche Zusatzstoffe, beispielsweise Molmassenregler wie Wasserstoff oder Inertgase wie Stickstoff oder Argon einzusetzen.
  • Die Zusammensetzung der Propylencopolymerisate B der bevorzugten Propylene, die unter Verwendung von Katalysatorsystemen auf der Basis von Metallocenverbindungen hergestellt werden, ist bevorzugt gleichmäßig. Sie weisen wenig blockartig eingebaues Comonomer auf. Der Begriff "blockartig" eingebaut wird in dem Sinne verwendet, dass 2 oder mehrere Comonomereinheiten unmittelbar aufeinander folgen.
  • Bei den bevorzugten Propylen-Copolymeren B aus Propylen und Ethylen kann der Aufbau durch 13C-NMR-Spektroskopie ermittelt werden. Die Auswertung ist Stand der Technik und kann vom Fachmann z. B. gemäß H. N. Cheng, Macromolecules 17 (1984), S. 1950-1955 oder L. Abiset al., Makromol. Chemie 187 (1986), S. 1877-1886 durchgeführt werden. Die Struktur kann dann durch die Anteile an "PEx" und an "PEP" beschrieben werden, wobei PEx die Propylen-Ethylen-Einheiten mit ≥ 2 aneinandergereihten Ethyleneinheiten und PEP die Propylen-Ethylen-Einheiten mit einer isolierten Ethylen-Einheit zwischen zwei Propylen-Einheiten bezeichnet. Bevorzugte aus Propylen und Ethylen erhaltenen Propylencopolymerisat-Zusammensetzungen weisen ein Verhältnis PEP/PEx im Bereich von 0,75 bis ≥ 1, bevorzugt im Bereich von 0,85 bis ≥ 1,4 und besonders bevorzugt im Bereich von 0,85 bis 1,2 und insbesondere im Bereich von 0,9 bis 1,1 auf.
  • Bei der bevorzugten Verwendung von Ethylen als Comonomer ist es besonders bevorzugt, einen Ethylengehalt der Propylencopolymerisate B von 10 bis 20 Gew.-%, insbesondere von 12 bis 18 Gew.-% und besonders bevorzugt von ca. 16 Gew.-% einzustellen. Bei den erfindungsgemäßen Propylencopolymerisat-Zusammensetzungen ist die Transparenz nahezu unabhängig vom Anteil des enthaltenen Propylencopolymerisats B.
  • Besonders geeignete heterophasige Propylencopolymerisate, die als transparente Polypropylene geignet sind, sind solche, welche
    • A) von 50 bis 98, bevorzugt von 60 bis 95 Gew.-% eines kristallinen Propylenhomopolymeren oder eines kristallinen statistischen Copolymeren aus Propylen mit Ethylen und/oder C4- C10-1-Alkenen mit einem Gehalt von 0,5 bis 15 Gew.-% an Ethylen und/oder C4-C10-1-Alkenen und
    • B) von 2 bis 50, bevorzugt von 5 bis 40 Gew.-% eines (i) elastomeren Copolymeren von Ethylen mit einem oder mehreren C4-C10-1-Alkenen (Copolymer (a)), das von 60 bis 85 Gew.-% Ethylen, oder (ii) ein Blend aus Copolymerisat (a) mit einem Copolymer aus Propylen mit mehr als 15% bis zu 40% Ethylen (Copolymer (b)), wobei das Gewichtsverhältnis (a)/(b) bevorzugt von 1/4 bis 4/1 beträgt, enthalten.
  • Beispiele für C4-C10-1-Alkene, die als Comonomere in den Fraktionen A and B verwendet werden können, sind 1-Buten, 1-Penten, 1-Hexen and 4-Methyl-1-penten. Besonders bevorzugt ist 1-Buten.
  • Der nach ISO 1133 bestimmte MFR (230°C/2.16 kg) dieser heterophasigen Propylenecopolymerisate beträgt bevorzugt von 0,1 bis 100 g/10 min.
  • Derartige geeignete heterophasige Propylenecopolymerisate werden normalerweise durch sequentielle Copolymerization der Monomeren in Gegenwart stereospezifischer auf Magnesiumdihalogenid geträgerten Ziegler-Natta-Katalysstoren hergestellt. Die Polymerisation wird in zumindest zwei Schritten durchgeführt, in dem einen erfolgt die Synthese des Polymers der Fraktion A, im zweiten die Synthese des Polymers der Fraktion B. Die Synthese letzteren erfolgt in Gegenwart des erhaltenen Polymeren und des in der vorausgehenden Stufe verwendeten Katalysators. Reaktionszeiten und Temperaturen der beiden Stufen sind nicht entscheiden und liegen vorteihaft im Bereich von 0,5 bis 5 Stunden und 50 °C bis 90 °C. Die Einstellung des Molekulargewichts erfolgt durch übliche Molekulargewichtsregler, z.B. Wasserstoff und ZnEt2.
  • Geeignete stereospezifische Katalysatoren enthalten das Reaktionsprodukt aus:
    • i) einer Feststoffkomponente, die eine Titanverbindung und einen Elektronendonatorverbindung (interner Elektronendonator) enthält, geträgert auf Magnesiumchlorid,
    • ii) eine Aluminumalkylverbindung (Cokatalysator) und wahlweise
    • iii) eine Elektronendonatorverbindung (externer Elektronendonator).
  • Bevorzugt sind diese Katalysatoren für die Herstellung von Propylenhomopolymerisaten mit einem Isotaktizitätsindex von mehr als 90% geeignet.
  • Katalysatoren mit den oben angegebenen Eigenschaften sind aus der Patentliteratur gut bekannt. Besonders vorteilhaft sind die in US-A 4,399,054 und EP-A 45977 beschriebenen Katalysatoren.
  • Die Feststoffkatalysatorekomponente (i) enthält als Elektronendonator eine Verbindung, welche im Allgemeinen aus Ethern, Ketonen, Lactonen, Verbindungen, die N-, P- und/oder S-Atom enthalten, und Mono- and Dicarbonsäureestern ausgewählt sind.
  • Besonders geeignet sind Phthalsäureester und Succinsäureester. Andere Elektronendonatoren, die besonders geeignet sind, sind die 1,3-Diether, wie es in den veröffentlichten Europäischen Patentanmeldungen EP-A 361 493 und EP-A 728 769 beschrieben ist.
  • Als Cokatalysatoren (ii) werden bevorzugt Trialkylaluminumverbindungen, wie Al-triethyl, Al-triisobutyl und Al-tri-n-butyl verwendet.
  • Die Elektronendonatorverbindungen (iii), die als externe Electronendonatoren verwendet werden (und der Al-alkylverbindung zugegeben werden), beinhalten aromatische Säureester (wie Alkylbenzoate), heterocyclische Verbindungen (wie 2,2,6,6-Tetramethylpiperidin und 2,6-Diisopropylpiperidin), und insbesondere Siliciumverbindungen, welche zumindest eine Si-OR Bindung enthalten (wobei R ein Wasserstoffrest ist). Die oben erwaähnten 1,3-Diether sind ebenfalls zur Verwendung als externe Donatoren geeignet. Wird als interner Donator einer der 1,3-Diether verwendet, kann der externe Donator weggelassen werden.
  • Besonders geeignete transparente Polypropylene, die unter Verwendung von Katalysatorsystemen auf der Basis von Metallocenverbindungen oder unter Verwendung stereospezifischer Ziegler-Natta-Katalysatoren, welche auf Magnesiumdihalogeniden geträgert sind, hergestellt werden, werden bevorzugt in einem mehrstufigen Polymerisationsverfahren mit zumindest zwei Polymerisationsstufen, die in Serie geschaltet sind, im Allgemeinen in Form einer Reaktorkaskade, hergestellt. Es ist möglich, üblicherweise für die Propylenpolymerisation verwendete herkömmliche Reaktoren einzusetzen. Die Polymerisation kann auf bekannte Weise in Masse, in Suspension, in der Gasphase oder in einem überkritischen Medium durchgeführt werden. Sie kann im Satzreaktor oder bevorzugt kontinuierlich durchgeführt werden. Lösungsverfahren, Suspensionsverfahren, gerührte Gasphasenverfahren oder Gasphasenverfahren im Wirbelschichtreaktor sind möglich. Es ist möglich, als Lösungsmittel oder Suspensionsmedium, inerte Kohlenwasserstoffe, zum Beispiel Isobutan, oder die Monomere selbst einzusetzen. Eine oder mehrere Stufen des erfindungsgemäß eingesetzten Verfahrens können in einem oder mehreren Reaktoren durchgeführt werden. Die Größe des Reaktors ist für das erfindungsgemäß verwendete Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung. Sie hängt ab von der Produktmenge in der Reaktionszone bzw. den einzelnen Reaktionszonen.
  • Es werden Verfahren bevorzugt, in der die Polymerisation der zweiten Stufe, in welcher das (die) Propylencopolymerisat(e) B oder Fraktion B gebildet wird (werden), in der Gasphase erfolgt. Die vorhergehende Polymerisation Propylenpolymerisats A oder der Fraktion A kann entweder in Masse, d.h. in flüssigem Propylen als Suspensionsmedium, oder gleichermaßen aus der Gasphase erfolgen Falls alle Polymerisationen in Gasphase stattfinden, wird das Verfahren bevorzugt in eine Kaskade aus gerührten Gasphaseneaktoren durchgeführt, die in Reihe geschaltet sind. Die Wirbelschicht enthält im Allgemeinen das Polymer, das in dem jeweiligen Reaktor polymerisiert wird. Wenn die Polymerisation des Propylenpolymers A in Masse durchgeführt wird, erfolgt das Verfahren bevorzugt in einer Kaskade, die einen oder mehrere Schleifenreaktoren und einen oder mehrere Gasphasen-Wirbelschichtreaktoren enthält.
  • Die Menge an Monomers, die in die einzelnen Stufen eingespeist wird, und die Prozessbedingungen, wie Druck, Temperatur oder die Zugabe von Molargewichtsreglern, wie Wasserstoff, werden so gewählt, dass die gebildeten Polymere die gewünschten Eigenschaften haben.
  • Gebräuchliche Additive, zum Beispiel Molekulargewichtregler, wie Wasserstoff oder inerte Gase, wie Stickstoff oder Argon, können in der Polymerisation ebenfalls eingesetzt werden.
  • Die transparenten Polypropylene enthalten in der Regel übliche, für Lebensmittel zugelassene und dem Fachmann bekannte Additive wie Stabilisatoren, Gleit- und Entformungsmittel, Füllstoffe, Nukleierungsmittel, Antistatika, Weichmacher, Farbstoffe, Pigmente oder Flammschutzmittel in üblichen Mengen. In der Regel werden diese bei der Granulierung des bei der Polymerisation pulverförmig anfallenden Produkts eingearbeitet.
  • Das Behältnis ist aus mindestens zwei Schichten aufgebaut, mindestens einer Polypropylenschicht und einer Barriereschicht. Geeignete Barrierematerialien sind z.B. Ethylenvinylalkohol-Copolymerisat (EVOH) und Silikate. Während Ethylenvinylalkoholcopolymerisate auch beim Tiefziehen eingesetzt werden können, eignen sich Silikat-Barriereschichten vor allem für Spritzgussteile.
  • Die Behältnisse werden zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln verwendet. Beispielsweise eignen sie sich zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln aller Art, wie Würstchen, Obst- und Gemüsekonserven.
  • Die Behältnisse besitzen Wandstärken von mindestens 0,4 mm und bevorzugt von mindestens 0,8 mm. Dickere Wandstärken, z.B. 1,0 mm, sind denkbar. Die Wandstärke der Behältnisse kann in allen Bereichen der Behältnisse annähernd gleich sein. Sie können jedoch bevorzugt auch Verstärkungen oder Rippen aufweisen. Die Behältnisse haben in der Regel Standardgrößen, wie sie bereits im Lebensmittelsektor üblich sind.
  • Bevorzugte Behältnisse sind zweiteilig ausgeführt und bestehen aus einem dosenförmigen Aufnahmebehälter und einem Deckel. Der Aufnahmebehälter und der Deckel sind bevorzugt luft- und wasserdampfundurchlässig miteinander verbunden. Denkbar sind hier eine Verbindung durch Verschweißen oder aber auch eine Schraubverbindung.
  • Weiterhin sind die Aufnahmebehälter bevorzugt so ausgebildet, dass sie sich im gefüllten Zustand übereinander stapeln lassen.
  • Schraubdeckel werden, um Material und Platz zu sparen, bevorzugt so ausgebildet, dass sie ein Außengewinde aufweisen, das in ein Innengewinde des Dosenrandes greift. Denkbar sind jedoch auch Deckel, die über den Dosenrand greifen. Andere kraftschlüssige, aber auch formschlüssige Verbindungen sind möglich. Kraftschlüssige Verbindungen für Konserven können auch durch Unterdruck verschlossen werden. In diesem Fall sollten die Deckel durch Klammern oder andere Befestigungsmittel gesichert werden. Die Konservierung selbst erfolgt nach für Weißblechdosen bekannten Verfahren.
  • Die Herstellung der Behältnisse erfolgt bevorzugt durch Tiefziehen. Die Behältnisse können jedoch auch durch Spritzgießen, Blasformen und Streckblasformen sowie Formen von extrudierten Platten erhalten werden.

Claims (12)

  1. Verwendung von Behältnissen aus Polypropylen zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln, wobei die Behältnisse Wandstärken von mindestens 0,4 mm aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Polypropylenwand des Behältnisses mit einer Barriereschicht für Sauerstoff versehen ist.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Barriereschicht um Ethylenvinylalkohol-Copolymerisat oder Silikat handelt
  3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem tra-Polypropylen um ein tarnsparentes Propylenhomopolymerisat oder Propylencopolymerisat handelt, das einen Haze-Wert von ≤ 40 %, bezogen auf eine Schichtdicke des Polypropylens von 1 mm und gemessen an spritzgegossenen Probekörpern, aufweist und einen Zug-E-Modul von ≥ 700 MPa und eine Charpy-Kerbschlagzähigkeit bei 0°C von ≥ 3 kJ/m2 besitzt, bei einer Schichtdicke von 100 μm eine Sauerstoff-Permeabilität von ≤ 1000 cm3/m2·d·bar, bevorzugt ≤ 1 cm3/m2·d·bar und ebenfalls bei einer Schichtdicke von 100 μm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von ≤ 1 g/m2 besitzt.
  4. Verwendung von Behältnissen nach einem der Ansprüche 1 bis 3 zur Konservierung von Lebensmitteln.
  5. Verwendung von Behältnissen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnissen zweischichtig ausgeführt sind und aus einem dosenförmigen Aufnahmebehälter und einem Deckel bestehen, wobei der Aufnahmebehälter und der Deckel gas- und wasserundurchlässig miteinander verbunden sind.
  6. Verwendung von Behältnissen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebehälter und der Deckel miteinander verschweißt sind.
  7. Verwendung von Behältnissen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebehälter und der Deckel über einen Schraubverschluss miteinander verbunden sind, wobei der Deckel in den Aufnahmebehälter greift.
  8. Verwendung von Behältnissen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebehälter so ausgebildet sind, dass sie sich im gefüllten Zustand aufeinander stapeln lassen.
  9. Verwendung von Behältnissen nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse durch Tiefziehen, Spritzgießen, Blasformen oder Streckblasformen hergestellt wurden.
  10. Behältnis aus Polypropylen zur Verpackung, Aufbewahrung und Konservierung von Lebensmitteln, wobei das Behältnis Wandstärken von mindestens 0,4 mm aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Polypropylenwand mit einer Barriereschicht aus Ethlenvinylalkohol-Copolymerisat oder Silikat beschichtet ist.
  11. Behältnis aus transparentem Polypropylen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem transparenten Polypropylen um ein Propylenhomopolymerisat oder Propylencopolymerisat handelt, das einen Haze-Wert von ≤ 40 %, bezogen auf eine Schichtdicke des Polypropylens von 1 mm und gemessen an spritzgegossenen Probekörpern, aufweist und einen Zug-E-Modul von ≥ 700 MPa, bei einem Homopolymer bevorzugt 1500 MPa und eine Charpy-Kerbschlagzähigkeit bei 0°C von ≥ 3 kJ/m2, bei einer Schichtdicke von 100 μm eine Sauerstoff-Permeabilität von ≤ 10 cm3/m2·d·bar und ebenfalls bei einer Schichtdicke von 100 μm eine Wasserdampfdurchlässigkeit von ≤ 1 g/m2 besitzt, und dass die Behältnisse einen Aufnahmekörper und einen Deckel aufweisen, welche luft- und flüssigkeitsdicht miteinander verbindbar sind.
  12. Behältnis nach Anspruch 10 oder 11 in Form einer Konservendose.
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