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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Nachweis eventuell von einer Erntegutaufnahmeeinrichtung in Form eines Schneidwerks aufgenommener Fremdkörper, mit einem ersten Vibrationssensor, der an der Unterseite eines als Prallelement vorgesehenen, nach oben hin ausgewölbten Steinwalls befestigt ist, welcher stromab der Schneideinrichtung der Erntegutaufnahmeeinrichtung oberhalb ihres Bodens befestigt und eingerichtet ist, Vibrationen zu erfassen, die in dem Steinwall durch anprallende Fremdkörper erzeugt werden, und der mit einer zur Bereitstellung eines Alarmsignals eingerichteten Auswertungsschaltung verbunden ist, sowie eine Erntegutaufnahmeeinrichtung in Form eines Schneidwerks und eine selbstfahrende Erntemaschine.
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Stand der Technik
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In der
US 3 805 798 A wird eine Einrichtung zur Erkennung von Steinen vorgeschlagen, die von einem Schneidwerk eines Mähdreschers aufgenommen werden. Die Einrichtung umfasst eine piezoelektrische Keramikscheibe, die innerhalb eines U-förmigen Profils unterhalb des Schneidwerksbodens angebracht ist und zur Erfassung von Vibrationen dient, die von Steinen verursacht werden, die gegen Elemente des Schneidwerks prallen. Die Signale der Keramikscheibe werden durch einen Bandpassverstärker verstärkt und einem Schwellenwertschalter zugeführt. Bei Überschreiten einer bestimmten Schwelle wird selbsttätig eine Tür am Boden des Schrägförderers geöffnet, der Antrieb des Schrägförderers und Schneidwerks unterbrochen und ein Warnhinweis an den Bediener gegeben. Bei der in dieser Druckschrift beschriebenen Einrichtung ist als nachteilig anzusehen, dass die Definition der Ansprechschwelle relativ kritisch ist. Wird sie zu niedrig gelegt, können Vibrationen des Mähdreschers schon zum Ansprechen führen; wird sie zu hoch gelegt, werden nicht unbedingt alle Steine nachgewiesen. Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass auch dann ein Steinalarm ausgelöst werden kann, wenn das Schneidwerk über einen Stein fährt, da auch bei einem derartigen, an sich unproblematischen Aufprall zum Ansprechen des Schwellenwertschalters führende Signale entstehen.
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Die
DE 198 50 062 C beschreibt eine ähnliche Einrichtung, jedoch befindet sich der Vibrationssensor an der Innenseite einer nach oben gewölbten Steinbrücke, die am Trogboden des Schneidwerks befestigt ist. Zwischen der Steinbrücke und dem Trogboden sind Schwingungsisolatoren angeordnet. Durch die Schwingungsisolatoren und einen Filter im Auswertungsschaltkreis sollen Störgeräusche ausgefiltert werden. Die Funktion der Schwingungsisolatoren wird nach einer gewissen Betriebszeit durch Materialerhärtung oder sich zwischen der Steinbrücke und dem Trogboden ansammelndes Material, das die Schwingungsisolatoren überbrückt, jedoch nicht mehr hinreichend sein, so dass spätestens dann eine Unterscheidung zwischen Steinen, die gegen die Steinbrücke prallen und Schlaggeräuschen, die entstehen, wenn das Schneidwerk an seiner Unterseite gegen auf dem Boden liegende Steine prallt, nicht mehr möglich sein wird.
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In der
DE 31 00 045 C wird ein Mähdrescher mit unterhalb der unteren Schrägfördererwalze unterhalb eines U-förmigen Blechs angeordneten Vibrationssensoren zur Erkennung eventuell aufgenommener Fremdkörper beschrieben. Es werden Ausführungsformen beschrieben, bei denen zwei Bleche mit Vibrationssensoren seitlich nebeneinander bzw. hintereinander angeordnet sind. Die Signale der beiden Vibrationssensoren werden einem Differenzverstärker zugeführt. Letzterer erleichtert eine Unterscheidung zwischen dem von einem aufprallenden Stein verursachten Signal, das nur von einem Vibrationssensor erfasst wird, und dem durch Maschinenvibrationen etc. bedingten Untergrund, der von beiden Vibrationssensoren nachgewiesen wird. Hier erfolgt ein Nachweis von Steinen relativ spät, so dass sich Beschädigungen des Schneidwerks (Querförderschnecke und deren Mitnehmerfinger) und des Schrägförderers nicht immer vermeiden lassen.
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Die
DE 600 03 604 T2 beschreibt einen Schrägförderer eines Mähdreschers, an dessen Boden eine erste Klangplatte angeordnet ist. Ein akustischer Sensor erfasst Schwingungen innerhalb der ersten Klangplatte. Eine zweite Klangplatte ist oberhalb des Erntegutstroms angeordnet und wird mittels eines zweiten akustischen Sensors überwacht. Sobald einer der Sensoren ein Signal ausgibt, das auf den Aufprall eines Steins hinweist, veranlasst ein Steuergerät, dass eine Steinfangklappe geöffnet wird, damit der Stein nicht in das Innere des Mähdreschers gelangt. Auch hier erfolgt der Nachweis eines Steins relativ weit hinten im Mähdrescher.
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Bei den am Schneidwerk angeordneten Vibrationssensoren zur Erkennung eventuell aufgenommener Fremdkörper (
US 3 805 798 A ,
DE 198 50 062 C ) ist weiterhin als nachteilig anzusehen, dass dem Bediener keine Information gegeben wird, an welcher Stelle des Schneidwerks ein Stein nachgewiesen wurde. Die Zuverlässigkeit eines solchen Systems wird außerdem dadurch beeinträchtigt, dass Steinschläge von unten (z. B., wenn das Schneidwerk auf dem Boden schleift) zu falschem Alarm führen.
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Aufgabe der Erfindung
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, eine gegenüber dem erwähnten Stand der Technik verbesserte Einrichtung zur Erkennung von eventuell von einer Erntegutaufnahmeeinrichtung aufgenommenen Fremdkörpern bereitzustellen.
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Lösung
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre der Patentansprüche 1 und 3 bis 5 gelöst, wobei in dem weiteren Patentanspruch Merkmale aufgeführt sind, die die Lösung in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Eine Einrichtung zum Nachweis von eventuell von der Erntegutaufnahmeeinrichtung in Form eines Schneidwerks aufgenommenen Fremdkörpern ist mit einem ersten Vibrationssensor ausgestattet, der Vibrationen in einem Prallelement erfasst, das in Vorwärtsrichtung hinter der Schneideinrichtung der Erntegutaufnahmeeinrichtung angeordnet ist, und das derart angeordnet ist, dass eventuell mit dem Erntegutstrom aufgenommene Fremdkörper gegen das Prallelement stoßen. Ein zweiter Vibrationssensor erfasst Vibrationen im Boden der Erntegutaufnahmeeinrichtung, an dessen Oberseite das geerntete Gut entlang gefördert wird. Einer elektronischen Auswertungsschaltung werden die elektrischen Signale beider Vibrationssensoren zugeführt. Aufgrund der durch unterschiedlich lange Wege zwischen dem Ort des Aufpralls des Fremdkörpers und den Vibrationssensoren bedingten, jeweils unterschiedlichen Amplituden weist der Amplitudenunterschied und auch der Laufzeitunterschied auf den Ort der Entstehung der Vibration hin. Während des Betriebs ermittelt die Auswertungsschaltung Unterschiede in den Amplituden (insbesondere in den Durchschnittswerten der über ein Zeitintervall aufgenommenen Signalwertquadrate), um Signale, die durch gegen das Prallelement oder die Oberseite der Erntegutaufnahmeeinrichtung prallende Fremdkörper, insbesondere Steine, verursacht werden, von Signalen zu unterscheiden, die dann entstehen, wenn die Erntegutaufnahmeeinrichtung mit ihrer Unterseite gegen einen auf dem Boden des Felds liegenden (oder im Boden liegenden, ggf. über den Boden hinausragenden) Fremdkörper fährt. Alternativ oder zusätzlich werden durch die Auswertungsschaltung die zeitlichen Unterschiede der Signalverläufe ermittelt, um den Ort der Entstehung der Vibration zu erkennen.
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Es wird nur in dem Fall, dass eine nachgewiesene Vibration durch einen Aufprall des Fremdkörpers am Prallelement oder an der Oberseite der Erntegutaufnahmeeinrichtung erzeugt wird, ein Alarmsignal erzeugt, das vorzugsweise zum selbsttätigen Anhalten der Erntegutaufnahmeeinrichtung dient, indem eine Kupplung im Antriebsstrang der Erntegutaufnahmeeinrichtung oder des auch die Erntegutaufnahmeeinrichtung antreibenden Einzugskanals bzw. Schrägförderers der selbst fahrenden Erntemaschine ausgerückt und vorzugsweise eine Bremse für die Erntegutaufnahmeeinrichtung aktiviert wird. Alternativ oder zusätzlich wird der Vortrieb der selbst fahrenden Erntemaschine selbsttätig unterbrochen. Das Alarmsignal kann auch einem Bediener optisch und/oder akustisch zur Information angezeigt werden.
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Ein Vorteil der vorgeschlagenen elektronischen Erkennung der Entstehungsorte der Vibrationen liegt darin, dass Untergrundgeräusche sicher unterdrückt werden.
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Der erste Schwingungssensor wird an der Unterseite eines als Prallelement vorgesehenen Steinwalls angebracht, während der zweite Schwingungssensor unterhalb des Steinwalls am Trogboden der Erntegutaufnahmeeinrichtung angebracht wird.
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Alternativ oder zusätzlich zur Lehre des Anspruchs 1 wird vorgeschlagen, dass mehrere erste Vibrationssensoren über die Breite der Erntegutaufnahmeeinrichtung verteilt sind, und dass die Auswertungsschaltung betreibbar ist, anhand der Unterschiede in den Amplituden und/oder zeitlichen Verläufe der von den ersten Vibrationssensoren bereitgestellten Signale einen Signalwert zu erzeugen, der eine Information über zumindest den ungefähren Ort der Entstehung der Schwingung enthält. Dadurch kann dem Bediener ein Hinweis gegeben werden, an welcher Stelle über die Breite der Erntegutaufnahmeeinrichtung der Fremdkörper aufgeprallt ist, so dass der Bediener ihn leichter manuell entfernen kann.
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Mittels der erfinderischen Lösung wird erreicht, dass derartige Fremdkörper nicht nur erkannt, sondern darüber hinaus auch lokalisiert werden können.
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Dies geschieht, nachdem der jeweilige Fremdkörper vom Schneidwerk erfasst wurde und bevor dieser über die Förderschnecke ins Innere des Mähdreschers gelangt. Zu diesem Zweck ist der Mähdrescher im Bereich des Trogbodens mit diversen Sensoren ausgestattet, die die Position des Fremdkörpers ermitteln und dieselbe dem Fahrer in der Maschinenführerkabine anzeigen. Insofern ist es dem Maschinenführer möglich, den Fremdkörper unverzüglich zu entfernen; es entfällt die üblicherweise zeitraubende Ermittlung der Position desselben.
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Zwei der unterhalb des Steinwalls angeordneten Vibrationssensoren sind dabei – in größtmöglichem Abstand zueinander – im Bereich der schmalen Seiten des Steinwalls installiert, da der Zweck der Installation dieser Sensoren darin besteht, die Position des Fremdkörpers zu ermitteln. Funktionstechnisch geschieht dies dadurch, dass ein computergestütztes Programm in der elektronischen Anlage des Mähdreschers installiert ist, welches den Laufzeitunterschied und den Lautstärkenunterschied der Geräusche zwischen den beiden Vibrationssensoren erkennt und aus diesem Wert die Entfernung des Fremdkörpers jeweils vom linken oder rechten Rand des Steinwalls ermittelt.
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Die Erfindung eignet sich für alle Arten selbst fahrender Erntemaschinen und Erntegutaufnahmeeinrichtungen, die durch aufgenommene Fremdkörper beschädigt werden können. Beispiele sind Mähdrescher und zugehörige Schneidwerke.
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Ausführungsbeispiele
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In den Zeichnungen sind zwei nachfolgend näher beschriebene Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine schematische Seitenansicht einer selbst fahrenden Erntemaschine in Form eines Mähdreschers mit einer an der als Schneidwerk ausgeführten Erntegutaufnahmeeinrichtung angebrachten Einrichtung zum Nachweis eventuell aufgenommener Fremdkörper;
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2 einen Schnitt durch den vorderen Bereich der Erntegutaufnahmeeinrichtung;
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3 ein Schaltschema der Einrichtung zum Nachweis eventuell aufgenommener Fremdkörper; und
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4 eine zweite Ausführungsform einer Einrichtung zum Nachweis eventuell von einer Erntegutaufnahmeeinrichtung aufgenommener Fremdkörper.
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Die 1 zeigt eine selbst fahrende Erntemaschine 10 in der Art eines Mähdreschers, die einen tragenden Aufbau 12 mit im Eingriff mit dem Erdboden befindlichen Rädern 14 aufweist. Der Betrieb der Erntemaschine 10 wird von einer Bedienerkabine 15 aus gesteuert. Eine Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 in Form eines Schneidwerks wird verwendet, um Erntegut aufzunehmen und es einem Schrägförderer 18 zuzuführen. Das geerntete Gut wird vom Schrägförderer 18 einer Leittrommel 20 zugeführt. Die Leittrommel 20 führt das Gut nach oben durch einen Einlassübergangsabschnitt 22 einer axialen Gutbearbeitungseinrichtung 24 zu.
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Die drehbare Gutbearbeitungseinrichtung 24 drischt und trennt das Erntegut. Korn und Spreu fallen durch Roste an der Unterseite der Gutbearbeitungseinrichtung 24 in ein Reinigungssystem 26. Das Reinigungssystem 26 entfernt die Spreu und führt das gereinigte Korn einem Elevator 28 für sauberes Korn zu. Der Elevator 28 legt das Korn in einem Korntank 30 ab. Das Korn im Korntank 30 kann durch einen Entladeschneckenförderer 32 auf einen Kornwagen, Anhänger oder Lastwagen entladen werden. Gedroschenes und den Trennabschnitt verlassendes Stroh wird durch einen Auslass aus der Erntegutbearbeitungseinheit 24 ausgestoßen und einer Fördertrommel 34 zugeführt. Die Fördertrommel 34 stößt das Stroh wiederum an der Rückseite der Erntemaschine 10 aus.
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Der Schrägförderer 18 ist mittels eines Hydraulikzylinders 38, der am vorderen Bereich des Schrägförderers 18 und in der Nähe der vorderen Räder 14 am tragenden Aufbau 12 jeweils um sich horizontal und quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Achsen schwenkbar angelenkt ist, um die Achse der oberen Schrägfördererwalze 36 schwenkbar, um die Höhe der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 gegenüber dem Erdboden verstellen zu können.
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Die Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 ist in an sich bekannter Weise mit einem an ihrer Vorderseite angeordneten Schneideinrichtung 40 in Form eines Mähwerksbalkens, einer darüber angeordneten, entlang der Vorwärtsrichtung und in der Höhe bewegbaren, rotativ angetriebenen Haspel 42 und einer Querförderschnecke 44 ausgestattet.
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Die 2 zeigt einen Schnitt durch den vorderen Bereich der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16. Die Schneideinrichtung 40 ist an einem unteren Rahmenzusammenbau 46 befestigt, der ein unteres Rahmenblech 48 und einen darüber angeordneten Boden 50 umfasst, die sich übereinander und etwa horizontal über die Breite der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 erstrecken und durch ein vorderes, vertikales Blech 52 und ein weiteres, vertikales Blech 54 untereinander verbunden sind. Am vorderen Blech 52 ist die Schneideinrichtung 40 angeschraubt. Unmittelbar hinter der vorderen Kante des Bodens 50 ist ein Steindamm 56 mit einem Profil in Form eines ungedrehten U angeordnet. In Vorwärtsrichtung dahinter schließt sich ein Steinwall 58 an, der nach oben hin ausgewölbt ist. Unterhalb des Steinwalls 58 ist eine flache Platte 60 angeordnet. Die Platte 60 und der Steinwall 58 sind durch Schrauben 62, die sich durch Löcher im Steinwall 58 und in der Platte 60 sowie im Trogblech 50 erstrecken, am Trogboden 50 lösbar fixiert.
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Der Boden 50 bildet eine Fläche, an deren Oberseite das Erntegut nach hinten zur Querförderschnecke 44 gleitet. Das untere Rahmenblech 48 stellt einen unteren Boden der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 dar, an dessen Unterseite noch Gleitkufen angebracht werden können. Durch den Hydraulikzylinder 38 und eine diesem zugeordnete, geeignete Steuerung wird die Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 in einer vorgegebenen Höhe oder mit einem vorgegebenen Auflagedruck über den Boden eines abzuerntenden Feldes geführt. Falls auf dem Feld ein Fremdkörper, z. B. ein Stein liegt und über die Schneideinrichtung 40 und über den Steindamm 56 zum Steinwall 58 gelangt, werden im Steinwall 58 mechanische Schwingungen (Vibrationen) angeregt, die durch eine Einrichtung zum Nachweis eventuell von der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 aufgenommener Fremdkörper erfasst werden. Der Steinwall 58 dient demnach als Prallelement, gegen das eventuell aufgenommene Fremdkörper prallen können. Bei anderen Ausführungsformen könnte der Steinwall 58 durch ein vertikales oder etwa vertikales Blech ersetzt werden, mit dem dann der erste Vibrationssensor 64 in Vibrationen übertragender Weise verbunden wäre.
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Unterhalb des nach oben ausgewölbten Abschnitts des Steinwalls 58 ist (in seitlicher Richtung betrachtet etwa in der Mitte der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16) ein erster Vibrationssensor 64 befestigt, der als für eine Vibrationsmessung ausgelegter Piezosensor ausgeführt ist. Ein zweiter, gleichartiger Vibrationssensor 66 ist (in seitlicher Richtung betrachtet etwa in der Mitte der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 und somit unterhalb des ersten Vibrationssensors 64) an der Oberseite der Platte 60 befestigt. Die Platte 60 kann auch entfallen. Dann wird der Vibrationssensor 66 direkt am Boden 50 befestigt. Der zweite Vibrationssensor 66 könnte auch an einer beliebigen anderen Stelle des Rahmenzusammenbaus 46 befestigt sein; es kommt lediglich darauf an, dass er vibrationsübertragend mit dem Boden 50 oder dem unteren Rahmenblech 48 verbunden ist.
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Es könnten zur Signalverbesserung noch elastische Elemente (nicht eingezeichnet), wie Dichtungsringe und/oder Schaumstoffband zwischen dem Steinwall 58 und der Platte 60 (bzw. dem Boden 50) vorgesehen werden, die durch eine Vibrationsisolation größere Zeit- und/oder Amplitudenunterschiede zwischen den Signalen der Vibrationssensoren 64, 66 ermöglichen. Versuche haben aber gezeigt, dass derartige elastische Elemente nicht unbedingt nötig sind.
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Die 3 zeigt ein Schaltschema der Einrichtung zum Nachweis eventuell aufgenommener Fremdkörper. Der erste Vibrationssensor 64 ist über eine Leitung mit einem ersten Analog/Digitalwandler 68 verbunden. Der zweite Vibrationssensor 66 ist über eine Leitung mit einem zweiten Analog/Digitalwandler 70 verbunden. Die Analog/Digitalwandler 68, 70 sind jeweils mit einer digital arbeitenden, einen Mikroprozessor enthaltenden Auswertungsschaltung 72 verbunden, die wiederum mit einer Bedieneranzeigeeinrichtung 74 und einer Anordnung 76 zum Anhalten des Schrägförderers 18 verbunden ist. Bei einer anderen Ausführungsform könnte die Auswertungsschaltung auch analog arbeitend und/oder mit diskreten Bauteilen ausgeführt sein.
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Während des Betriebs der Erntemaschine 10 erhält die Auswertungsschaltung 72 fortlaufend Signale von den Analog/Digitalwandlern 68, 70, die die digitalisierten Signale von den Vibrationssensoren 64, 66 wiedergeben. Die Auswertungsschaltung 72 wertet fortlaufend über Zeitintervalle vorbestimmter Länge von z. B. 50 ms die Durchschnittswerte der Lautstärken (d. h. Quadrate der Signalspannungswerte) von beiden Vibrationssensoren 64 und 66 aus.
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Ist der Durchschnittswert der Lautstärke des ersten Vibrationssensors
64 um einen vorbestimmten, ggf. vom Bediener eingebbaren Schwellenwert größer als der Durchschnittswert der Lautstärke des zweiten Vibrationssensors
66 für das betreffende Zeitintervall, so kann davon ausgegangen werden, dass ein Fremdkörper (insbesondere ein Stein) gegen den Steinwall
58 geprallt ist. Der zweite Vibrationssensor
66 liefert dann zwar auch ein Signal, jedoch geringerer Amplitude als der erste Vibrationssensor. In diesem Fall wird die Bedieneranzeigeeinrichtung
74 und die Anordnung
76 zum Anhalten des Schrägförderers
18 aktiviert, die eine in den Antriebsstrang des Schrägförderers
18 und der Erntegutaufnahmeeinrichtung
16 eingefügte Kupplung und eine Bremse für den Schrägförderer
18 und die Erntegutaufnahmeeinrichtung
16 umfasst (s.
EP 1 064 834 A und dazu zitierter Stand der Technik, deren Offenbarung durch Verweis mit in die vorliegenden Unterlagen aufgenommen werden). Außerdem kann dann die Erntemaschine
10 selbsttätig angehalten werden. Auf diese Weise verhindert man, dass der Fremdkörper Beschädigungen der Erntegutaufnahmeeinrichtung
16 oder der Erntemaschine
10 verursacht. Der Bediener kann dann den Stein oder Fremdkörper entfernen und die Auswertungsschaltung mittels einer nicht eingezeichneten Bestätigungstaste oder dgl. wieder in den Ruhezustand zurücksetzen und den Erntebetrieb fortführen.
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Stößt die Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 mit der Unterseite des unteren Rahmenblechs 48 gegen ein Hindernis, z. B. einen auf oder in dem Feld liegenden Stein, so werden ebenfalls Vibrationen in der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 verursacht, die von den Vibrationssensoren 64, 66 erfasst werden. Die Amplituden des vom zweiten Vibrationssensor 66 bereitgestellten Signals werden jedoch wegen der größeren Nähe zur Quelle der Vibration an der Unterseite des Rahmenblechs 48 größer als die des ersten Vibrationssensors 64 sein, so dass die oben erwähnte Bedingung nicht erfüllt ist und die Auswertungsschaltung 72 kein Alarmsignal an die Bedieneranzeigeeinrichtung 74 und die Anordnung 76 zum Anhalten des Schrägförderers 18 abgibt.
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Die Auswertungsschaltung 72 könnte auch die zeitliche Reihenfolge auswerten, mit der auf einen Aufprall eines Fremdkörpers hinweisende Signale von den Vibrationssensoren 64, 66 einlaufen. Stößt ein Fremdkörper gegen den Steinwall 58, wird der erste Vibrationssensor 64 früher einen Signalanstieg signalisieren als der zweite Vibrationssensor 66, was zusätzlich oder alternativ zur oben erläuterten Auswertung der Lautstärken als Unterscheidungsmerkmal zur Bildung des Alarmsignals herangezogen werden kann. Analog wird der zweite Vibrationssensor 66 zeitlich vor dem ersten Vibrationssensor 64 ein Signal bereitstellen, wenn das untere Rahmenblech 48 gegen ein Hindernis oder einen Fremdkörper stößt.
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In der 4 ist ein Schaltschema einer zweiten Ausführungsform einer Einrichtung zum Nachweis eventuell von einer Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 aufgenommener Fremdkörper dargestellt. Mit der ersten Ausführungsform übereinstimmende Elemente werden mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Der wesentliche Unterschied zur ersten Ausführungsform liegt darin, dass der Steinwall 58 über die Breite der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 in drei Segmente 58, 58', 58'' unterteilt ist. Benachbarte Segmente 58, 58', 58'' sind jeweils durch kurze Zwischenräume voneinander getrennt. Jedem Segment 58, 58', 58'' ist je ein erster Vibrationssensor 64, 64', 64'' zugeordnet, deren Signale über zugeordnete Analog/Digitalwandler 68, 68', 68'' der Auswertungsschaltung 72 zugeführt werden. Letztere erhält auch über einen zweiten Analog/Digitalwandler 70 ein Signal von einem zweiten Vibrationssensor 66, der (wie bei der ersten Ausführungsform) vibrationsübertragend mit dem Rahmenzusammenbau 46 verbunden und vorzugsweise in der Mitte der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 angeordnet ist.
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Die Auswertungsschaltung 72 überwacht fortlaufend für alle ersten Vibrationssensoren 64, 64', 64'', ob die Durchschnittswerte der Signalwertquadrate (Lautstärken) über vorbestimmte Zeitintervalle um vorbestimmte Beträge größer als die Signalwertquadrate des zweiten Vibrationssensors 66 sind, wie anhand der ersten Ausführungsform oben beschrieben, und stellt ggf. ein Alarmsignal für die Bedieneranzeigeeinrichtung 74 und die Anordnung 76 zum Anhalten des Schrägförderers 18 und/oder des Mähdreschers 10 bereit. Es könnte hier auch jedem der ersten Vibrationssensoren 64, 64', 64'' ein zweiter Vibrationssensor 66 zugeordnet sein, der insbesondere zumindest näherungsweise unterhalb des zugehörigen ersten Vibrationssensors 64, 64', 64'' angeordnet ist. Bei einer anderen Ausführungsform entfällt der zweite Vibrationssensor 66 und die Auswertung beruht allein auf dem Vergleich der Amplituden der ersten Vibrationssensoren 64, 64', 64'' mit einem vorbestimmten Schwellenwert.
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Anhand der zur Auslösung des Alarms führenden Signale der ersten Vibrationssensoren 64, 64', 64'' ist die Auswertungsschaltung 72 in der Lage, zumindest näherungsweise den Ort festzustellen, an welcher Stelle über die Breite der Erntegutaufnahmeeinrichtung 16 ein Fremdkörper gegen den Steinwall 58 geprallt ist. Dazu werden die Lautstärken (Durchschnittswerte der Signalwerte über ein vorbestimmtes Zeitintervall) und/oder die zeitlichen Verläufe der Signale der einzelnen Vibrationssensoren 64, 64', 64'' bestimmt, analog der oben beschriebenen Arbeitsweise der ersten Ausführungsform. Die Bedieneranzeigeeinrichtung 74 kann dem Bediener somit zumindest etwa die Stelle anzeigen, an der der Fremdkörper gesucht werden sollte.