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Die
Erfindung betrifft einen Biosensorrohling und ein Verfahren zum
Herstellen einer Biosensoranordnung. Die Erfindung betrifft insbesondere
einen Biosensorrohling für
die Herstellung einer Biosensoranordnung für die amperometrische und/oder
potentiometrische pharmakologische Wirkort- und/oder Wirkstofftestung
sowie ein Verfahren zum Herstellen einer Biosensoranordnung für die amperometrische und/oder
potentiometrische pharmakologische Wirkort- und/oder Wirkstofftestung.
Speziell betrifft die Erfindung auch einen zur In-Vitro-Translation
(IVT) fähigen
oder IVT-fähigen
Biosensorrohling.
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Bevor
Genussmittel, Medikamente und andere Präparate zur Anwendung bei Mensch,
Tier und Pflanze kommen können,
müssen
im Hinblick auf die Zulassung auf dem Markt bestimmte Kriterien
hinsichtlich des Nachweises ihrer Wirksamkeit und/oder ihrer Unbedenklichkeit,
also hinsichtlich ihrer Nebenwirkungen, erfüllt werden. Entsprechend sind
im Stand der Technik unterschiedliche Verfahren und Messeinrichtungen
bekannt, mit denen entsprechende Eigenschaften bestimmter Wirkstoffe
quantitativ und qualitativ analysiert und beschrieben werden können.
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Andererseits
ist es oft wünschenswerte,
vorgegebene und bekannte Wirkstoffe an einem bestimmten Wirkort
zu applizieren, z.B. an einem bestimmten Protein, an einer Zelle,
einem Gewebe oder dergleichen, um die Funktionsweise dieses Wirkortes zu
beeinflussen und/oder zu untersuchen.
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Übliche Experimente
am Gesamtorganismus sind aufgrund der Komplexität der Organismen und ferner
aufgrund ethischer und moralischer Umstände oft bedenklich, und die
damit erzielten Ergebnisse haben eine nur beschränkte Aussagekraft.
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Folglich
wurden Verfahren und Einrichtungen entwickelt, mit deren Hilfe eine
isolierte Betrachtung der Wirkungsweise zu testender Wirkstoffe
auf isolierte Wirkzentren oder eine Untersuchung der Wirkzentren
selbst – insbesondere
im Rahmen eines Deorphaningprozesses bei unbekannter Funktion des
Wirkzentrums – möglich ist.
Dabei werden bestimmte Gewebe, isolierte Zellen und/oder andere
biologische Einheiten, zum Beispiel Proteine oder dergleichen, in
isolierter Art und Weise einer Betrachtung zugänglich gemacht. Es sind zum
Beispiel Techniken bekannt, die unter Verwendung von Farbstoffen
arbeiten und sich ändernde
Bindungsspezifitäten ausnutzen
und darstellen. Falls diese Vorgehensweise überhaupt möglich ist, ist sie aber dahingehend nachteilig,
dass ihr oft nur ein geringes Auflösungsvermögen und eine geringe Empfindlichkeit
dabei aber eine hohe Fehleranfälligkeit
zukommen.
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Andererseits
sind aber auch elektrophysiologische Methoden bekannt, zum Beispiel
die so genannten Patchclamp-Technik oder Voltageclamp-Technik, bei
welcher zum Beispiel Zellen isoliert einer elektrophysiologischen
Untersuchung zugänglich
sind. Bei diesem Vorgehen werden native Zellen unterschiedlichen
Bedingungen ausgesetzt und es werden bestimmte elektrische Aktivitäten, die durch
die Zellen über
die darin enthaltenen Organellen und/oder Proteine oder dergleichen
vermittelt werden, gemessen. Trotz der dabei erzielbaren hohen Genauigkeit
sind diese bekannten elektrophysiologischen Methoden dahingehend
nachteilig, dass sie oft eine nur geringe Reproduzierbarkeit der
Ergebnisse liefern, aufgrund ihres hohen messtechnischen Aufwandes
und ihrer Störanfälligkeit
für einen schnellen,
automatisierbaren und/oder breiten Einsatz ungeeignet sind und aufgrund
der in der Regel nativen Umgebung der zu untersuchenden Objekte gewisse
Probleme bei der Diskriminierung unerwünschter Signalanteile aufweisen.
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Zur Überwindung
der oben beschriebenen Probleme wurden vielfältige Anordnungen für Biosensoren
ersonnen. Diese zeichnen sich unter anderem insbesondere dadurch
aus, dass die vorgesehene Elektrodenanordnung eine kapazitiv gekoppelte Elektrode
aufweist oder bildet, um elektrische Aktionen oder eine elektrische
Aktivität
biologischer Einheiten, welche in Primärträgern vorgesehen sind, die kapazität gekoppelt
Bestandteil der Biosensoranordnung sind, zu messen und auszuwerten.
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Dabei
ist problematisch, dass die biologischen Einheiten als solche, z.B.
Membranproteine oder dergleichen, dem Benutzer einer derartigen
Biosensoranordnung substantiell vorliegen müssen. Dies kann einen erheblichen
präparativen
Aufwand bedeuten, um entweder die entsprechenden Membranproteine
selbst herzustellen oder zu isolieren und/oder um die dann vorhandenen
Membranproteine oder andere biologische Einheiten in die Primärträger einzubinden,
seien dies Vesikel, Membranfragmente oder andere Primärträger.
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Bevor
also die Biosensoranordnung z.B. im Rahmen eines pharmakologischen
Essays verwendet werden kann, sind vom Benutzer erhebliche Vorarbeiten
zu leisten, um die zu verwendende Biosensoranordnung in einen Zustand
zu bringen, der eine Anwendung ermöglicht.
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Der
Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, einen Biosensorrohling
oder eine Biosensorvorform und ein Herstellungsverfahren für eine Biosensoranordnung
anzugeben, durch welche auf besonders einfache und doch zuverlässige Art und
Weise und unter Vermeidung aufwändiger
präparativer
Vorarbeiten eine Biosensoranordnung mit definierten Eigenschaften
erzeugbar ist.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird bei einem Biosensorrohling
erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird bei einem Herstellungsverfahren
für eine
Biosensoranord nung erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruchs 29 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Biosensorrohlings und des
erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Herstellen einer Biosensoranordnung sind Gegenstand der abhängigen Unteransprüche.
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Eine
Kernidee der vorliegenden Erfindung besteht in ihrer allgemeinsten
Form darin, einen Rohling oder eine Vorform für einen Biosensor bereitzustellen
und dann in einem entsprechenden Herstellungsverfahren für eine Biosensoranordnung
einzusetzen, welcher in der Lage ist, einen Prozess der In-Vitro-Translation
durchzuführen,
um über
den Prozess der In-Vitro-Translation
die Vorform oder den Rohling für
den Biosensor in einen Biosensor oder in eine Biosensoranordnung
mit einer entsprechend gewünschten
biologischen Einheit fertig zu stellen.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Biosensorrohling,
insbesondere für
die Herstellung eines Biosensors oder einer Biosensoranordnung für die amperometrische und/oder
potentiometrische pharmakologische Wirkort- und/oder Wirkstofftestung,
vorgeschlagen.
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Der
erfindungsgemäße Biosensorrohling weist
zumindest eine elektrisch leitfähige
Elektrode auf. Eine Mehrzahl Primärträger ist in elektrisch kapazitiver
Kopplung zur Elektrode vorgesehen ist. Die Primärträger sind erfindungsgemäß zur In-Vitro-Translation
ausgebildet, um in regelbarer Art und Weise über einen Prozess der In-Vitro-Translation
zu einer elektrischen Aktion aktivierbare biologische Einheiten
auszubilden oder ausbilden zu können.
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Für die Durchführbarkeit
oder für
die Durchführung
des Prozesses der In-Vitro-Translation am oder im Primärträger kann
ein oder können
mehrere ribosomale Einheiten vorgesehen sein.
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Die
ribosomale Einheit kann ein Ribosom sein oder ein Ribosom R' aufweisen.
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Der
Primärträger kann
eine aus einem endoplasmatischen Retikulum abgeleitete Einheit sein.
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Der
Primärträger kann
ein aus einem endoplasmatischen Retikulum abgeleitetes Vesikel oder Liposom
ist.
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Der
Primärträger kann
ein aus einem endoplasmatischen Retikulum abgeleitetes Membranfragment
oder ein Membranfragment eines aus einem endoplasmatischen Retikulum
abgeleiteten Vesikels oder Liposoms sein.
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Als
Primärträger kann
zusätzlich
oder alternativ eine eukariontische Zelle, eine prokariontische Zelle,
ein Oozyt, eine bakterielle Einheit, eine virale Einheit und/oder
deren Bestandteile, Organellen, Fragmente, Membranfragmente oder
Verbände
in nativer Form, in abgewandelter Form, in gereinigter Form, in
mikrobiologisch geänderter
Form oder in molekularbiologisch geänderter Form vorgesehen sein.
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Als
Primärträger kann
zusätzlich
oder alternativ ein Vesikel, ein Liposom, eine mizelläre Struktur und/oder
deren Bestandteile, Fragmente, Membranfragmente oder Verbände in nativer
Form, in abgewandelter Form, in gereinigter Form, in mikrobiologisch
geänderter
Form oder in molekularbiologisch geänderter Form vorgesehen sein.
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Der
Primärträger kann
eine Membran mit einer Außenseite
und mit einer Innenseite aufweisen.
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Die
ribosomale Einheit kann an der und/oder in der Membran des Primärträgers ausgebildet
sein, insbesondere an der oder mit Zugriff auf die Außenseite.
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Bei
einer Ausführungsform
können
die Außenseite
die zytoplasmatische Seite und die Innenseite die luminale Seite
sein.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
wird die Inside-Out-Konfiguration
realisiert. Dort bildet wird die Innenseite von der zytoplasmatischen
Seite und die Außenseite
von der luminalen Seite gebildet.
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Durch
den Prozess der In-Vitro-Translation kann als biologische Einheit 12 jeweils
eine zu einem zumindest teilweise elektrogenem Ladungsträgertransport
und/oder zu einer zumindest teilweise elektrogenen Ladungsträgerbewegung
aktivierbare biologische, chemische und/oder biochemische Einheit, eine
Transporteinheit und/oder ein oder mehrere von deren Bestandteilen,
Fragmenten und/oder Verbänden
ausbildbar sein.
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Durch
den Prozess der In-Vitro-Translation als biologische Einheit kann
jeweils eine – insbesondere
artifizielle – Polypeptidekette,
ein Membranprotein, eine Ionenpumpe, ein Ionenkanal, ein Transporter
oder ein Rezeptor ausbildbar sein.
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Durch
den Prozess der In-Vitro-Translation kann die biologische Einheit
jeweils in nativer Form, in abgewandelter Form, in gereinigter Form,
in mikrobiologisch geänderter
Form und/oder molekularbiologisch geänderter Form ausbildbar sein.
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Der
Primärträger kann
in – insbesondere
unmittelbarer – räumlicher
Nachbarschaft der Elektrode vorgesehen sein.
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Die
Elektrode kann gegenüber
den Primärträgern elektrisch
isoliert ausgebildet ist.
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Die
Elektrode kann festkörperartig
ausgebildet sein.
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Die
Elektrode kann festkörperunterstützt ausgebildet
sein.
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Es
kann ein festkörperartiger
Träger
mit einer Oberfläche
vorgesehen sein.
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Die
Elektrode kann als zusammenhängende Materialschicht
auf der Oberfläche
des Trägers
ausgebildet sein.
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Die
Elektrode kann mindestens ein metallisches Material aufweisen oder
daraus gebildet sein, insbesondere aus einem Edelmetall, vorzugsweise aus
Gold, Silber oder Platin.
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Der
Träger
kann ein elektrisch isolierendes und/oder chemisch inertes Material
aufweisen oder daraus gebildet sein, insbesondere ein Glas, ein Kunststoff
oder ein Polymer.
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Die
Elektrode kann als auf der Oberfläche des Trägers abgeschiedene, insbesondere
aufgedampfte oder gesputterte Materialschicht, ausgebildet sein,
vorzugsweise mit einer Schichtstärke
von 10 bis 200 nm.
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Es
kann mindestens ein Isolationsbereich ausgebildet sein, durch welchen
die Elektrode elektrisch isoliert oder isolierbar ist, insbesondere
in Bereichen davon, welche zum mechanischen Kontakt mit den Primärträgern und/oder
im Betrieb zum mechanischen Kontakt mit einem Messmedium und/oder
mit einem Synthesemedium vorgesehen sind.
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Der
Isolationsbereich kann zumindest teilweise schichtartig, insbesondere
mehrschichtig ausgebildet ist.
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Der
Isolationsbereich kann zumindest teilweise als Monoschicht, als
Monolage oder als Abfolge von Monoschichten oder Monolagen ausgebildet sein,
insbesondere jeweils als spontan selbstorganisierende Schicht oder
als Self-Assembling-Schicht.
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Als
Unterschicht oder als unterster und der Elektrode zugewandter Bereich
des Isolationsbereichs kann eine Schicht ei ner organischen Thioverbindung
vorgesehen sein, vorzugsweise eines langkettigen Alkanthiols, insbesondere
aus Oktadekanthiol.
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Als
Oberschicht oder als oberster und von der Elektrode abgewandter
oder Oberflächenbereich des
Isolationsbereichs kann eine Schicht einer amphiphilen organischen
Verbindung vorgesehen sein, insbesondere eines Lipids.
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Der
Isolationsbereich insbesondere die Unterschicht davon, kann mit
oder von einer Schicht aus Teflon, einem Kunststoff oder einem Polymer
gebildet sein, insbesondere mit einer Schichtdicke von weniger als
5 μm.
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Der
Biosensorrohling kann auch auf einem Polymersensor beruhen:
Der
Biosensorrohling kann dazu mit mindestens einem Elektrodensubstrat
für die
Elektrode mit einer Oberfläche
ausgebildet sein, wobei das Elektrodensubstrat der Elektrode mit
oder aus einem Kunststoffmaterial oder einem Polymermaterial ausgebildet
ist und wobei das Kunststoffmaterial oder das Polymermaterial elektrisch
leitfähig
ausgebildet ist.
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Der
Isolationabereich kann mit oder aus mindestens einem Biomaterialbereich
ausgebildet sein, welcher in und/oder auf der Oberfläche des
Elektrodensubstrats der Elektrode vorgesehen ist.
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Das
Kunststoffmaterial oder das Polymermaterial können mit oder aus einem oder
mehreren organischen Materialien ausgebildet sein.
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Die
elektrische Leitfähigkeit
des Kunststoffmaterials oder des Polymermaterials kann durch das Vorsehen
mindestens eines ersten Zuschlagsstoffes im Kunststoffmaterial oder
Polymermaterial ausgebildet sein.
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Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff kann ein metallisches Material
vorgesehen sein.
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Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff kann eine Form von Kohlenstoff
vorgesehen sein.
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Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff kann ein Material aus oder
mit Nanopartikeln und/oder mit Nanotubes vorgesehen sein.
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Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff können ein Material oder eine
Kombination von Materialien aus der Gruppe vorgesehen sein, die
besteht aus Kohlenstoff in Form von Ruß, Kohlenstoff in Form von
Graphit, Kohlenstoff in Form von Nanopartikeln, Kohlenstoff in Form
von Buckminsterfullerenen oder deren – insbesondere gecageten – Derivaten, Kohlenstoff
in Form von Nanotubes und Derivaten dieser Materialien.
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Der
Biomaterialbereich kann elektrisch isolierend ausgebildet sein.
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Durch
den Biomaterialbereich kann das Elektrodensubstrat der Elektrode
elektrisch isoliert ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich kann schichtartig ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich kann mit einer oder aus einer Abfolge von Monoschichten
gebildet sein.
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Die
Monoschichten könnenals
spontan selbstorganisierende Schichten ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten des Biomaterialbereichs
können
als chemisch und/oder physikalisch modifizierter oder umgewandelter
Bereich der Oberfläche
des Elektrodensubstrats der Elektrode ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten des Biomaterialbereichs
können über einen
zweiten Zuschlagsstoff im Material des Elektrodensubstrats der Elektrode
ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten des Biomaterialbereichs
können über eine
inhärente
Oberflächenstruktur
im Material des Elektrodensubstrats der Elektrode ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten des Biomaterialbereichs
können über ein
zusätzlich
auf die Oberfläche
des Elektrodensubstrats der Elektrode aufgebrachtes Oberflächenmaterial
ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich kann als Schicht oder mit einer obersten und
vom Elektrodensubstrat der Elektrode abgewandten Schicht mit oder
aus einer amphiphilen organischen Verbindung oder einem Lipid ausgebildet
sein.
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Der
Biosensorrohling kann – insbesondere über entsprechend
ausgebildete Primärträger – zur In-Vitro-Transskription
ausgebildet sein, um in regelbarer Art und Weise die für die In-Vitro-Translation notwendige
genetische Information, insbesondere in Form von RNA-Einheiten ausbilden
zu können
oder auszubilden.
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Der
Bereich, welcher durch den die Elektrode isolierenden und/oder abdeckenden
Bereich des Isolationsbereichs definiert wird, kann eine Membranstruktur
aufweisen oder bilden und zumindest teilweise eine spezifische elektrische
Leitfähigkeit
von etwa Gm ≈ 1-100 nS/cm2,
eine spezifische Kapazität von
etwa Cm ≈ 10-1000
nF/cm2 und/oder eine Fläche von etwa A ≈ 0,1-50 mm2 aufweisen.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Herstellen eines Biosensors geschaffen, insbesondere für eine Biosensoranordnung
für die
amperometrische und/oder potentiometrische pharmakologische Wirkort- und/oder Wirkstofftestung.
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Das
Verfahren weist die Schritte Bereitstellen eines erfindungsgemäßen Biosensorrohlings,
Bereitstellen eines Synthesemediums, Einbringen des Biosensorrohlings
in das Synthesemedium und Durchführen
des Prozesses der In-Vitro-Translation und dadurch Ausbilden zu
einer elektrischen Aktion aktivierbarer biologischer Einheiten auf.
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Es
kann ein wässriges
Synthesemedium verwendet werden.
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Vorzugsweise
kann ein Synthesemedium verwendet werden, welches die für die zu
erzeugende biologische Einheit charakteristische genetische Information
enthält,
insbesondere in Form entsprechender RNA-Einheiten und/oder DNA-Einheiten.
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Zur
Initiierung und/oder zur Unterhaltung des Prozesses der In-Vitro-Translation
kann die für
die zu erzeugende biologische Einheit charakteristische genetische
Information, insbesondere in Form entsprechender RNA-Einheiten und/oder
DNA-Einheiten, und/oder
eine oder mehrere andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen
im Synthesemedium vorliegen oder in das Synthesemedium eingebracht werden.
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Zur
Initiierung und/oder zur Unterhaltung des Prozesses der In-Vitro-Translation
können
die für
die zu erzeugende biologische Einheit charakteristische Synthesebausteine
oder Synthesestoffe, insbesondere in Form entsprechender Aminosäureeinheiten, Aminosäuren und/oder
deren Vorformen oder Derivate, vorzugsweise basierend auf den zwanzig
biologisch essentiellen Aminosäuren,
und/oder eine oder mehrere andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen – z.B. Transfer-RNA- Einheiten oder tRNA-Einheiten – im Synthesemedium
vorliegen oder in das Synthesemedium eingebracht werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann zur Initiierung und/oder zur Unterhaltung eines Prozesses der
In-Vitro-Transskription die für
die zu erzeugende biologische Einheit charakteristische genetische
Information, insbesondere in Form DNA-Einheiten, und/oder eine oder
mehrere andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen in das
Synthesemedium eingebracht werden.
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Ferner
können
zur Initiierung und/oder zur Unterhaltung eines Prozesses der In-Vitro-Transskription
für die
zu erzeugende biologische Einheit 12 charakteristische
Synthesebausteine oder Synthesestoffe, insbesondere in Form entsprechender
Nukleinsäureeinheiten,
Nukleinsäuren,
Nukleasiden, Nukleotiden und/oder deren Vorformen oder Derivaten, und/oder
eine oder mehrere andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen
in das Synthesemedium eingebracht werden.
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In
den zuletzt genannten beiden Fällen
müssen
alle für
die DNA-Transskription notwendigen Transskriptioneelemente vorhanden
sein.
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Biologische
Einheit
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Als
im Wesentlichen biologische Einheiten kommen vorangehend und nachfolgend
sämtliche Einheiten
in Frage, die zu einer zumindest teilweise elektrisch ausgebildeten
Aktion veranlassbar sind. Insbesondere sind derartige biologische
Einheiten denkbar, die zumindest zu einem teilweise elektrogenen
und/oder elektrophoretischen Ladungsträgertransport und/oder zu einer
zumindest teilweise elektrogenen oder elektrophoretischen Ladungsträgerbewegung
aktivierbar sind und welche biologische, chemische und biochemische
Einheiten darstellen. Dabei handelt es sich insbesondere um Transporteinheiten,
die auf ihre Aktivierung hin Ladungsträger bewegen. Denkbar sind auch
Bestandteile, Fragmente und/oder Verbände derartiger Einheiten, insbesondere
Transporteinheiten.
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Elektrische Aktion/elektrische
Aktivität
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In
Bezug auf die biologischen Einheiten bestehen Erkenntnisse und/oder
Vermutungen dahingehend, dass bestimmte Prozesse mit zumindest einem
elektrogenen Teilschritt oder Teilprozess verbunden sind. Diese
elektrogenen Teilschritte oder Teilprozesse können mit einem tatsächlichen
Stofftransport verbunden sein, wie zum Beispiel bei einem Kanal,
einer Ionenpumpe, oder bestimmten Transportern. Es sind aber auch
biologische Einheiten, insbesondere Membranproteine, bekannt, deren
elektrische Aktivität
nicht mit einem Nettostofftransport zusammenhängt, sondern lediglich mit
einer, gegebenenfalls reversiblen, Ladungsverschiebung im Rahmen
einer Konformationsänderung
oder Bindung oder dergleichen. Auch solche elektrischen Aktivitäten sind
grundsätzlich
als kurzzeitige Verschiebungsströme
und/oder Potenzialänderungen
erfindungsgemäß messbar.
Sämtliche
der genannten elektrischen oder elektrogenen Phänomene werden vorangehend und
nachfolgend als elektrische Aktion oder elektrische Aktivität aufgefasst.
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Diese
und weitere Aspekte werden auch anhand der nachstehenden Bemerkungen
erläutert:
Sensoren
für Messungen
mit oder an Biosensoren, insbesondere an festkörperunterstützten Membranen, wie z.B. dem
SURFE2R-System,
werden durch Beschichtung eines Sensorrohlings in Form einer kapazitiv
gekoppelten Elektrode mit proteinhaltigen Membranfragmenten hergestellt.
- a) Dabei wird vorausgesetzt, dass der Anwender oder
Experimentator das zu untersuchende Protein in funktioneller Form
vorliegen hat oder erzeugen bzw. präparieren kann und die dazu
notwendigen Laborgeräte
besitzt.
- b) Von den zugegebenen Proteinmengen wird bei der Sensorfertigstellung
nur ein verschwindend kleiner Anteil so an den Sensor adsorbiert,
dass er für
die Messungen genutzt wird. Die überwiegende
Menge des erzeugten Proteins geht verloren.
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Üblicherweise
erfolgt also die Lieferung von Proteinproben durch einen Zulieferer.
Das Protein wird dann in großer
Menge zur Sensorpräparation zugegeben
und es muss entsprechend viel Protein erzeugt werden. Bisher wurde
zum Teil versucht, die Proteinlösung
mehrfach zu verwenden. Nachteilig ist, dass der Anwender oder Experimentator
von der externen oder internen, also eigenen Erzeugung des Proteins
abhängig
ist. Es gehen große
Mengen Protein während
der Sensorvorbereitung verloren.
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Aus
z.B. Insektenzellen oder auch aus Escherichia coli können alle
notwendigen Komponenten für
die Synthese von Proteinen isoliert werden. Durch Zugabe von Synthesebausteinen
und DNA bzw. RNA als Bauplan können
Proteine zellfrei also in-vitro hergestellt werden, eine derartige
Mischung wird als Synthesemedium bezeichnet. Für die Synthese von Membranproteinen
in-vitro werden erfindungsgemäß z.B. Vesikel
eines endoplasmatischen Retikulums oder ER auf der Oberfläche eines Sensorrohlings
vorgesehen, in die dann bei der In-Vitro-Synthese (IVT) im Synthesemedium
das Protein eingebaut wird, so dass im Synthesemedium aus dem Sensorrohling
ein fertiger Sensor ensteht.
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Eine
Kernidee der Erfindung ist, z.B. die ER-Vesikel vor der IVT an die
Sensorrohlinge oder SURFE2R-Sensoren anzulagern
und überschüssige ER-Vesikel
zu entfernen. Für
die bei der IVT erzeugten Proteinmoleküle stehen dann nur noch funktionell gekoppelte
Vesikel zur Verfügung.
Damit wird erreicht dass der Experimentator nur noch den genetischen
Bauplan (DNA, RNA) seines Proteins haben muss, alle weiteren notwendigen
Schritte werden auf dem Sensorrohling oder SURFE2R-Sensor durchgeführt. Die
In-Vitro-Translation führt
in diesem System dazu, dass alle in die ER-Vesikel eingebauten Proteine
funktionell an den Sensorrohling oder SURFE2R-Sensor
gekoppelt sind.
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In
vorteilhafter Weise erfolgt erfindungsgemäß eine sehr hohe oder 100%-ige
Orientierung des Proteins als biologischer Einheit.
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Es
erfolgt erfindungsgemäß also ein
Wechsel von der Anlagerung des Proteins oder der proteinbeladenen
Primärträger in Form
von Vesikeln oder Membranfrgamenten auf die Synthese des Proteins.
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Es
erfolgt erfindungsgemäß ebenso
ein Wechsel von der Adsorption zur Festphasensynthese auf dem Sensorrohling
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand einer schematischen Zeichnung
auf der Grundlage bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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1 zeigt
in einer schematischen und teilweise geschnittenen Seitenansicht
den Vorgang des Ausbildens oder Bereitstellens des erfindungsgemäßen Biosensorrohlings
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2 zeigt
in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht ein erste
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Biosensorrohlings.
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3A-I
zeigen in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht
verschiedene Zwischenstufen, die bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Herstellen einer Biosensoranordnung erreicht werden.
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4 zeigt
in einer schematischen und teilweise geschnittenen Seitenansicht
eine andere Ausfüh rungsform
des erfindungsgemäßen Biosensorrohlings.
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5 zeigt
in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht eine
Biosensoranordnung auf der Grundlage der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Biosensorrohlings
aus 4.
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6, 7 zeigen
in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht zwei
Anwendungen erfindungsgemäß hergestellter
Biosensoranordnungen.
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Zunächst wird
im Folgenden ganz allgemein auf die Figuren Bezug genommen:
Nachfolgend
werden für
funktional und/oder strukturell ähnliche,
identische oder vergleichbare Elemente dieselben Bezugszeichen verwendet,
ohne dass in jedem Fall ihres Auftretens eine detaillierte Beschreibung
wiederholt wird.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Biosensorrohling 1', insbesondere
für die
Herstellung eines Biosensors 1 oder einer Biosensoranordnung 1 für die amperometrische und/oder
potentiometrische pharmakologische Wirkort- und/oder Wirkstofftestung,
vorgeschlagen.
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Der
erfindungsgemäße Biosensorrohling 1 weist
zumindest eine elektrisch leitfähige
Elektrode 26 auf. Eine Mehrzahl Primärträger 10 ist in elektrisch kapazitiver
Kopplung zur Elektrode 26 vorgesehen ist. Die Primärträger 10 sind
erfindungsgemäß zur In-Vitro-Translation
ausgebildet, um in regelbarer Art und Weise über einen Prozess der In-Vitro-Translation
zu einer elektrischen Aktion aktivierbare biologische Einheiten 12 auszubilden
oder ausbilden zu können.
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Für die Durchführbarkeit
oder für
die Durchführung
des Prozesses der In-Vitro-Translation am oder im Primärträger 10 kann
ein oder können
mehrere ribosomale Einheiten R vorgesehen sein.
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Die
ribosomale Einheit R kann ein Ribosom R' sein oder ein Ribosom R' aufweisen.
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Der
Primärträger 10 eine
aus einem endoplasmatischen Retikulum abgeleitete Einheit sein.
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Der
Primärträger 10 kann
ein aus einem endoplasmatischen Retikulum abgeleitetes Vesikel VER
oder Liposom ist.
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Der
Primärträger 10 kann
ein aus einem endoplasmatischen Retikulum abgeleitetes Membranfragment
MER oder ein Membranfragment MER eines aus einem endoplasmatischen
Retikulum abgeleiteten Vesikels VER oder Liposoms sein.
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Als
Primärträger 10 kann
zusätzlich
oder alternativ eine eukariontische Zelle, eine prokariontische
Zelle, ein Oozyt, eine bakterielle Einheit, eine virale Einheit
und/oder deren Bestandteile, Organellen, Fragmente, Membranfragmente
oder Verbände
in nativer Form, in abgewandelter Form, in gereinigter Form, in
mikrobiologisch geänderter
Form oder in molekularbiologisch geänderter Form vorgesehen sein.
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Als
Primärträger 10 kann
zusätzlich
oder alternativ ein Vesikel, ein Liposom, eine mizelläre Struktur
und/oder deren Bestandteile, Fragmente, Membranfragmente oder Verbände in nativer
Form, in abgewandelter Form, in gereinigter Form, in mikrobiologisch
geänderter
Form oder in molekularbiologisch geänderter Form vorgesehen sein.
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Der
Primärträger 10 kann
eine Membran 11 mit einer Außenseite 11a und mit
einer Innenseite 11b aufweisen.
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Die
ribosomale Einheit R kann an der und/oder in der Membran 11 des
Primärträgers 10 ausgebildet
sein, insbesondere an der oder mit Zugriff auf die Außenseite 11a.
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Durch
den Prozess der In-Vitro-Translation kann als biologische Einheit 12 jeweils
eine zu einem zumindest teilweise elektrogenem Ladungsträgertransport
und/oder zu einer zumindest teilweise elektrogenen Ladungsträgerbewegung
aktivierbare biologische, chemische und/oder biochemische Einheit 12,
eine Transporteinheit und/oder ein oder mehrere von deren Bestandteilen,
Fragmenten und/oder Verbänden
ausbildbar sein.
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Durch
den Prozess der In-Vitro-Translation als biologische Einheit 12 kann
jeweils eine – insbesondere
artifizielle – Polypeptidekette,
ein Membranprotein, eine Ionenpumpe, ein Ionenkanal, ein Transporter
oder ein Rezeptor ausbildbar sein.
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Durch
den Prozess der In-Vitro-Translation kann die biologische Einheit 12 jeweils
in nativer Form, in abgewandelter Form, in gereinigter Form, in mikrobiologisch
geänderter
Form und/oder molekularbiologisch geänderter Form ausbildbar sein.
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Der
Primärträger 10 kann
in – insbesondere unmittelbarer – räumlicher
Nachbarschaft der Elektrode 26 vorgesehen sein.
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Die
Elektrode 26 kann gegenüber
den Primärträgern 10 elektrisch
isoliert ausgebildet ist.
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Die
Elektrode 26 kann festkörperartig
ausgebildet sein.
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Die
Elektrode 26 kann festkörperunterstützt ausgebildet
sein.
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Es
kann ein festkörperartiger
Träger 22 mit einer
Oberfläche 22a vorgesehen
sein.
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Die
Elektrode 26 kann als zusammenhängende Materialschicht auf
der Oberfläche 22a des Trägers 22 ausgebildet
sein.
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Die
Elektrode 26 kann mindestens ein metallisches Material
aufweisen oder daraus gebildet sein, insbesondere aus einem Edelmetall,
vorzugsweise aus Gold, Silber oder Platin.
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Der
Träger 22 kann
ein elektrisch isolierendes und/oder chemisch inertes Material aufweisen oder
daraus gebildet sein, insbesondere ein Glas, ein Kunststoff oder
ein Polymer.
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Die
Elektrode 26 als auf der Oberfläche 22a des Trägers 22 abgeschiedene,
insbesondere aufgedampfte oder gesputterte Materialschicht, ausgebildet
sein, vorzugsweise mit einer Schichtstärke von 10 bis 200 nm.
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Es
kann mindestens ein Isolationsbereich 24 ausgebildet sein,
durch welchen die Elektrode 26 elektrisch isoliert oder
isolierbar ist, insbesondere in Bereichen davon, welche zum mechanischen
Kontakt mit den Primärträgern 10 und/oder
im Betrieb zum mechanischen Kontakt mit einem Messmedium 30 und/oder
mit einem Synthesemedium SYN vorgesehen sind.
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Der
Isolationsbereich 24 kann zumindest teilweise schichtartig,
insbesondere mehrschichtig ausgebildet ist.
-
Der
Isolationsbereich 24 kann zumindest teilweise als Monoschicht,
als Monolage oder als Abfolge von Monoschichten oder Monolagen ausgebildet sein,
insbesondere jeweils als spontan selbstorganisierende Schicht oder
als Self-Assembling-Schicht.
-
Als
Unterschicht 24b oder als unterster und der Elektrode 26 zugewandter
Bereich 24b des Isolationsbereichs 24 kann eine
Schicht einer organischen Thioverbindung vorgesehen sein, vorzugsweise
eines langkettigen Alkanthiols, insbesondere aus Oktadekanthiol.
-
Als
Oberschicht 24a oder als oberster und von der Elektrode 26 abgewandter
oder Oberflächenbereich 24a des
Isolationsbereichs 24 kann eine Schicht einer amphiphilen
organischen Verbindung vorgesehen sein, insbesondere eines Lipids.
-
Der
Isolationsbereich 24, insbesondere die Unterschicht 24b davon,
kann mit oder von einer Schicht aus Teflon, einem Kunststoff oder
einem Polymer gebildet sein, insbesondere mit einer Schichtdicke
von weniger als 5 μm.
-
Der
Biosensorrohling 1' kann
mit mindestens einem Elektrodensubstrat für die Elektrode 26 mit
einer Oberfläche 26a ausgebildet
sein, wobei das Elektrodensubstrat der Elektrode 26 mit
oder aus einem Kunststoffmaterial oder einem Polymermaterial ausgebildet
ist und wobei das Kunststoffmaterial oder das Polymermaterial elektrisch
leitfähig
ausgebildet ist.
-
Der
Isolationabereich 24 kann mit oder aus mindestens einem
Biomaterialbereich ausgebildet sein, welcher in und/oder auf der
Oberfläche 26a des Elektrodensubstrats
der Elektrode 26 vorgesehen ist.
-
Das
Kunststoffmaterial oder das Polymermaterial können mit oder aus einem oder
mehreren organischen Materialien ausgebildet sein.
-
Die
elektrische Leitfähigkeit
des Kunststoffmaterials oder des Polymermaterials kann durch das Vorsehen
mindestens eines ersten Zuschlagsstoffes im Kunststoffmaterial oder
Polymermaterial ausgebildet sein.
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Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff kann ein metallisches Material
vorgesehen sein.
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Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff kann eine Form von Kohlenstoff
vorgesehen sein.
-
Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff kann ein Material aus oder
mit Nanopartikeln und/oder mit Nanotubes vorgesehen sein.
-
Als
mindestens ein erster Zuschlagsstoff können ein Material oder eine
Kombination von Materialien aus der Gruppe vorgesehen sein, die
besteht aus Kohlenstoff in Form von Ruß, Kohlenstoff in Form von
Graphit, Kohlenstoff in Form von Nanopartikeln, Kohlenstoff in Form
von Buckminsterfullerenen oder deren – insbesondere gecageten – Derivaten, Kohlenstoff
in Form von Nanotubes und Derivaten dieser Materialien.
-
Der
Biomaterialbereich kann elektrisch isolierend ausgebildet sein.
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Durch
den Biomaterialbereich kann das Elektrodensubstrat der Elektrode 26 elektrisch
isoliert ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich kann schichtartig ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich kann mit einer oder aus einer Abfolge von Monoschichten 24a, 24b gebildet
sein.
-
Die
Monoschichten 24a, 24b könnenals spontan selbstorganisierende
Schichten ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten 24b, 24a des
Biomaterialbereichs können
als chemisch und/oder physikalisch modifizierter oder umgewandelter
Bereich der Oberfläche 26a des
Elektrodensubstrats der Elektrode 26 ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten 24b, 24a des
Biomaterialbereichs können über einen
zweiten Zuschlagsstoff im Material des Elektrodensubstrats der Elektrode 26 ausgebildet
sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten 24b, 24a des
Biomaterialbereichs können über eine
inhärente
Oberflächenstruktur
im Material des Elektrodensubstrats der Elektrode 26 ausgebildet
sein.
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Der
Biomaterialbereich oder eine oder mehrere Schichten 24b, 24a des
Biomaterialbereichs können über ein
zusätzlich
auf die Oberfläche 26a des
Elektrodensubstrats der Elektrode 26 aufgebrachtes Oberflächenmaterial
ausgebildet sein.
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Der
Biomaterialbereich kann als Schicht oder mit einer obersten und
vom Elektrodensubstrat der Elektrode 26 abgewandten Schicht 24, 24b mit oder
aus einer amphiphilen organischen Verbindung oder einem Lipid ausgebildet
sein.
-
Der
Biosensorrohling 1' kann – insbesondere über entsprechend
ausgebildete Primärträger 10 – zur In-Vitro-Transskription ausgebildet
sein, um in regelbarer Art und Weise die für die In-Vitro-Translation notwendige
genetische Information, insbesondere in Form von RNA-Einheiten ausbilden
zu können
oder auszubilden.
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Der
Bereich, welcher durch den die Elektrode 26 isolierenden
und/oder abdeckenden Bereich des Isolationsbereichs 24 definiert
wird, kann eine Membranstruktur SSM aufweisen oder bilden und zumindest
teilweise eine spezifische elektrische Leitfähigkeit von etwa Gm ≈ 1-100 nS/cm2, eine spezifische Kapazität von etwa
Cm ≈ 10-1000
nF/cm2 und/oder eine Fläche von etwa A ≈ 0,1-50 mm2 aufweisen.
-
Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Herstellen eines Biosensors 1 geschaffen, insbesondere
für eine
Biosensoranordnung für
die amperometrische und/oder potentiometrische pharmakologische
Wirkort- und/oder
Wirkstofftestung.
-
Das
Verfahren weist die Schritte Bereitstellen eines erfindungsgemäßen Biosensorrohlings 1', Bereitstellen
eines Synthesemediums SYN, Einbringen des Biosensorrohlings 1 in
das Synthesemedium SYN und Durchführen des Prozesses der In-Vitro-Translation
und dadurch Ausbilden zu einer elektrischen Aktion aktivierbarer
biologischer Einheiten 12 auf.
-
Es
kann ein wässriges
Synthesemedium SYN verwendet werden.
-
Vorzugsweise
kann ein Synthesemedium SYN verwendet werden, welches die für die zu
erzeugende biologische Einheit 12 charakteristische genetische
Information enthält,
insbesondere in Form entsprechender RNA-Einheiten RNA und/oder DNA-Einheiten.
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Zur
Initiierung und/oder zur Unterhaltung des Prozesses der In-Vitro-Translation
kann die für
die zu erzeugende biologische Einheit 12 charakteristische genetische
Information, insbesondere in Form entsprechender RNA-Einheiten RNA
und/oder DNA-Einheiten, und/oder eine oder mehrere andere Startsubstanzen
und/oder Synthesesubstanzen im Synthesemedium S vorliegen oder in
das Synthesemedium SYN eingebracht werden.
-
Zur
Initiierung und/oder zur Unterhaltung des Prozesses der In-Vitro-Translation
können
für die
zu erzeugende biologische Einheit 12 charakteristische Synthesebausteine
oder Synthesestoffe, insbesondere in Form entsprechender Aminosäureeinheiten, Aminosäuren und/oder
deren Vorformen oder Derivate, vorzugsweise basierend auf den zwanzig
biologisch essentiellen Aminosäuren,
und/oder eine oder mehrere andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen – z.B. Transfer-RNA-Einheiten
oder tRNA-Einheiten – im
Synthesemedium SYN vorliegen oder in das Synthesemedium S eingebracht
werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann zur Initiierung und/oder zur Unterhaltung eines Prozesses der
In-Vitro-Transskription die für
die zu erzeugende biologische Einheit 12 charakteristische
genetische Information, insbesondere in Form DNA-Einheiten, und/oder eine oder mehrere
andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen in das Synthesemedium
SYN eingebracht werden.
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Ferner
können
zur Initiierung und/oder zur Unterhaltung eines Prozesses der In-Vitro-Transskription
für die
zu erzeugende biologische Einheit 12 charakteristische
Synthesebausteine oder Synthesestoffe, insbesondere in Form entsprechender
Nukleinsäureeinheiten,
Nukleinsäuren,
Nukleasiden, Nukleotiden und/oder deren Vorformen oder Derivaten, und/oder
eine oder mehrere andere Startsubstanzen und/oder Synthesesubstanzen
in das Synthesemedium SYN eingebracht werden.
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Im
Folgenden wird nun im Detail auf die Figuren Bezug genommen:
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1 zeigt
in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht einen
Prozess des Bereitstellens oder Erzeugens einer Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Biosensorrohlings 1'.
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Dabei
wird zunächst
eine Sensorelektrodeneinrichtung 20 bereitgestellt. Diese
besteht aus einem Träger 22,
in dessen Oberflächenbereich 22a eine
Elektrode 26 eingebettet ist. Auf der Oberfläche 26a der
Elektrode 26 ist dann ein Isolationsbereich 24 ausgebildet,
dieser kann – wie
in 5 und 6 gezeigt ist – aus einer
oberen Schicht oder Oberschicht 24a, z.B. einer Lipidmonolage,
und einer unteren Schicht oder Unterschicht 24b, z.B. einer
Thiol-/Mercaptanmonoschicht, bestehen. Die Oberschicht 24a oder
der Oberflächenbereich 24a des Isolationsbereichs 24 bildet
somit auch die Oberfläche
oder den Oberflächenbereich 20a der
Sensorelektrodeneinrichtung.
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Durch
den Pfeil angedeutet ist das Heranbringen, Anlagern oder Adsorbieren
eines Vesikels VER, welches auf einem endoplasmatischen Retikulum
beruht. Dieses Vesikel VER fungiert als Primärträger 10 und weist eine
Membran 11 in Form einer Lipiddoppelschicht mit einer Außenseite 10a, 11a und
einer Innenseite 10b, 11b auf. Durch die Membran 11 eingeschlossen
ist das so genannte Innenmembran 13 des Vesikels VER als
Primärträger 10. Erfindungsgemäß ist Bestandteil
des Primärträgers 10 ein
Ribosom R' als Ribosomeinheit
R. Die ribosomale Einheit R ist essentieller Bestandteil des Systems
zur Durchführung
des Prozesses der In-Vitro-Translation, und sie dient unter der
Voraussetzung, dass sämtliche
Syntheseingredienten im außerhalb
des Vesikels VER dann vorhandenen Mediums vorliegen, der Proteinsynthese.
Ziel des in 1 gezeigten Vorgangs ist eine
kapazitive Kopplung zwischen dem Vesikel oder einer Mehrzahl Vesikel
VER und insbesondere von deren Außenseite 10a, 11a mit der
Oberfläche 20a der
Elektrodeneinrichtung 20 oder des Elektrodenbereichs 21 auszubilden,
z.B. durch direkte Nachbarschaft und mechanischen Kontakt.
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2 zeigt
in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht das Ergebnis
dieses Anlagerungs- oder Bereitstellungsprozesses aus 1. Des
Vesikel VER als Primärträger 10 ist
mit seiner Außenfläche 10a, 11a mechanisch
durch Adsorption oder ähnliche
Prozesse an die Oberfläche 20a der Elektrodeneinrichtung 20 angeordnet,
wodurch über die
elektrisch isolierende Membran 11 des Vesikels VER und
den Isolationsbereich 24 der Elektrodeneinrichtung 20 vermittelt
eine kapazitive Kopplung zwischen dem Vesikel VER und dessen Innerem 13 und der
Elektrode 26 der Elektrodeneinrichtung 20 erfolgt.
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Die 3A bis 3I zeigen
in schematischer und geschnittener Seitenansicht eine Abfolge von
Prozesszwischenstufen, die bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Herstellen einer Biosensoranordnung erreicht werden. Zunächst wird
gemäß 3A die
in 2 gezeigte Biosensorvorform oder der Biosensorrohling 1' bereitgestellt
und in ein Synthesemedium SYN eingebracht. Es handelt sich dabei
um ein wässriges Synthesemedium
SYN. Dieses enthält
neben entsprechenden Elektrolytbestandteilen Aminosäureeinheiten
A, z.B. in Form von freien Aminosäuren oder gebundenen Aminosäurebausteinen,
die genetische Information zur Herstellung einer Aminosäuresequenz über Peptidbindung
aufeinander folgende Aminosäurebausteine
zur Ausbildung einer biologischen Einheit z.B. eines Membranproteins
oder dergleichen, wobei die genetische Information insbesondere
als so genannte Ribonukleinsäure
RNA oder RNS vorliegt, und so genannte Transfer-RNA-Einheiten oder tRNA-Einheiten,
welche in der Lage sind, einzelne Aminosäureneinheiten A zu binden,
um diese dann nach eigener Bindung an entsprechende Ankopplungsstellen
in einer Ribosomeinheit R des Vesikels VER die einzelnen Aminosäureeinheiten
entsprechend der Abfolge in der RNA-Einheit der Protein- oder Aminosäuresequenzsynthese
zuzuführen.
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3A zeigt
den Biosensorrohling 1' in
dem entsprechend bereitgestellten Synthesemedium SYN. In dem Zwischenzustand
gemäß 3B ist
gezeigt, dass die Ribosomeinheit R die RNA-Einheit mit ihrer Startsequenz zuvorderst
in einem Einlesebereich gebunden hat. Entsprechend ist die in der
Ribosomeinheit R vorgesehene Bindungsstelle für eine tRNA-Einheit aktiviert,
die ausschließlich
diejenige Aminosäureeinheit
A gebunden hat, die gemäß der genetischen
Codierung der entsprechenden Nukleotidsequenz entspricht. Das bedeutet,
dass am Ribosom an der entsprechenden Bindungsstelle ausschließlich diejenige
tRNA-Einheit mit der entsprechenden Aminosäure binden kann, die zu der
gerade gelesenen genetischen Information gemäß der Codierung zwischen Aminosäuren und
Nukleotiden passt.
-
Im
Zusammenstand der 3C ist die Bindung der entsprechenden
tRNA-Einheit mit der passenden Aminosäureeinheit A gezeigt.
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In 3D ist
dargestellt, dass nun die entsprechende Aminosäureeinheit, welche zu der gerade
gelesenen genetischen Information passt, von der tRNA-Einheit abgespalten
wurde, um einen Teil der zu erzeugenden Aminosäure- oder Polypeptidsequenz
zu bilden. Es handelt sich dabei um den ersten Bestandteil, also
um die erste Aminosäure
der auszubildenden Aminosäuresequenz.
Gleichzeitig ist dargestellt, dass die RNA-Einheit von links nach rechts durch
die Ribosomeinheit R weiter ausgelesen wird, dass entsprechend die
Bindungsstelle in der Ribosomeinheit für die Bindung einer entsprechend
passenden tRNA-Einheit scharf gemacht wird und diese dann auch über die
stochastische Bewegung im Synthesemedium SYN an die Bindungsstelle
in der Ribosomeinheit R gelangt.
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Im
Zwischenzustand der 3E ist gezeigt, dass die entsprechend
gebundene nächste tRNA-Einheit
ihre Aminosäureeinheit
A abgegeben und an die bestehende Polypeptidsequenz angeheftet hat.
-
Es
werden somit die Vorgänge
der 3B bis 3E auf
der Grundlage der sequentiellen Abfolge der genetischen Information
der RNA-Einheit wiederholt, wobei, wie das in 3F gezeigt
wird, die RNA-Einheit von links nach rechts durch die Ribosomeinheit
R läuft
und somit von rechts nach links im Hinblick auf die enthaltene genetische
Information ausgelesen wird, wobei entsprechend der genetischen
Codierung die Polypeptidsequenz von unten nach oben wächst, so
dass eine eindeutige Korrespondenz besteht zwischen der genetischen
Information auf der RNA-Einheit, gelesen von rechts nach links,
und der Abfolge in der entstehenden Polypeptidkette P von oben nach
unten.
-
In 3G ist
dargestellt, dass entweder über die
Ribosomeinheit R oder über
zusätzliche
Mechanismen im Synthesemedium SYN und/oder am oder im Vesikel VER
die fertig gestellte Polypeptidsequenz P an oder in die Membran 11 des
Vesikels VER als Primärträger 10 angelagert
bzw. eingebaut wird.
-
Die 3H zeigt
einen Zustand, bei welchem die fertig gestellte Polypeptidsequenz
P als Transmembranprotein, also als biologische Einheit 12,
in die Membran 11 des Vesikels VER als Primärträger 10 eingebaut
ist. Durch mehrfache Wiederholung der mit den 3A bis 3G gezeigten
Prozesse kann dann eine Mehrzahl biologischer Einheiten 12 in
Form gefalteter und inserierter Polypeptidsequenzen P in die Membran 11 des
Vesikels VER als Primärträger 10 eingebaut
werden. Dies ist in 3I dargestellt.
-
4 zeigt
in schematischer und geschnittener Seitenansicht eine andere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Biosensorvorform
oder des Biosensorrohlings 1'.
Im Gegensatz zu der in 2 dargestellten Form handelt
es sich bei dem hier gezeigten Primärträger 10 nicht um ein
Vesikel VER, sondern um ein Membranfragment MER, welches aus einem
endoplasmatischen Retikulum abgeleitet ist und somit neben der Membran 11 mit
Oberseite 11a und Unterseite 11b, letztere ist
zur Adsorption an der Elektrodeneinrichtung 20 der Oberschicht
oder Oberseite 24a des Isolationsbereichs 24 zugewandt,
eine Ribosomeinheit R enthält.
-
Die
Anordnung mit Membranfragmenten MER kann entweder erfolgen durch
Einbringen der Elektrodeneinrichtung 20 in eine Lösung entsprechender
Fragmente, die z.B. aus einer Lösung
von Vesikeln durch Beschallen hergestellt werden können, oder
durch Anlagern von Vesikeln, d.h. aus Rohlingen 1' der Form gemäß 2 und
entsprechendes Aufbrechen der einmal adsorbierten Vesikel VER auf der
Oberfläche 24a des
Isolationsbereichs 24 der Elektrodeneinrichtung 20.
-
Nach
entsprechenden Syntheseschritten in analoger Abfolge zu den 3A bis 3I entsteht dann
eine Anordnung gemäß 5,
bei welcher die fertige Biosensoranordnung 1 in die Membran 11 des Primärträgers 10 inserierte
biologische Einheiten 12 in Form von Membranproteinen enthält.
-
Die 6 und 7 zeigen
Anwendungen der erfindungsgemäß hergestellten
Biosensoranordnungen 1.
-
6 zeigt
in einer schematischen und teilweise geschnittenen Seitenansicht
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur amperometrischen und/oder potentiometrischen pharmakologischen
Wirkstofftestung.
-
Ein
Messbereich 50 in Form eines im Wesentlichen geschlossenen
Gefäßes bildet
zusammen mit einer Austausch-/Mischeinrichtung 60, zum
Beispiel in Form eines Perfusorsystems oder einer Pumpenanlage,
einen geschlossenen Flüssigkeitskreislauf.
Die Kommunikation der als Messmedium 30 dienenden Flüssigkeit
erfolgt über
entsprechende Zufuhr- und Abführeinrichtungen 51 bzw. 52.
Das Messmedium 30 kann dabei eine wässrigere Elektrolytlösung sein,
die bestimmte Ionenanteile, eine gegebene Temperatur, einen bestimmten
pH-Wert usw. aufweist. Des Weiteren sind im Messmedium 30 gegebenenfalls
bestimmte Substratstoffe S und/oder bestimmte Wirkstoffe W enthalten,
oder sie werden in späteren
Verfahrensschritten durch die Austausch-/Mischeinrichtung 60 hinzugefügt.
-
Im
Messbereich 50 ist eine erfindungsgemäße Sensoranordnung 1 vorgesehen.
Die Sensoranordnung 1 besteht aus Primärträgern 10, welche am Oberflächenbereich 24a der
als Sekundärträger dienenden
Sensorelektrodeneinrichtung 20 angelagert sind.
-
In
dem in 6 in schematischer und nicht maßstabsgetreuer
Form gezeigten Ausführungsbeispiel
ist nur ein einziger Primärträger 10 gezeigt.
Dieser besteht aus einem Lipidvesikel oder Liposom in Form einer
im Wesentlichen hohlkugelförmig
und geschlossen ausgebildeten Lipiddoppelschicht oder Lipidmembran 11.
In diese Lipiddoppelschicht 11 des als Primärträger 10 dienenden
Vesikels ist als im Wesentlichen biologische Einheit 12 ein
Membranprotein membrandurchgreifend eingelagert.
-
Durch
Umsetzung eines im Messmedium 30 vorhandenen Substrats
S zu einem umgesetzten Substrat S' werden im Membranprotein 12 bestimmte Prozesse
initiiert, die in dem in 6 gezeigten Fall zu einem Stofftransport
einer Spezies Q von der extravesikulären Seite oder Außenseite 10a des
Vesikels 10 zur intravesikulären Seite oder Innenseite 10b des
Vesikels 10 führt.
Ist die Spezies Q mit einer elektrischen Ladung behaftet, so führt der
Transport dieser Spezies Q von der Seite 10a zur Seite 10b zu einem
Nettoladungstransport, welcher mit einem elektrischen Strom von
der Außenseite 10a des
Vesikels 10 zur Innenseite 10b des Vesikels 10 korrespondiert.
-
Zum
einen sind in jedem Vesikel 10 in der Regel eine Vielzahl
im Wesentlichen identischer Membranproteinmoleküle 12 in im Wesentlichen
gleicher Orientierung in der Membran 11 des Vesikels 10 eingebaut.
Werden diese im Wesentlichen simultan aktiviert – z.B. durch einen durch Mischen
initiierten Konzentrationssprung in der Konzentration des Substrats
S von einem nicht aktivierenden Messmedium N, 30 ohne Substrat
S zu einem aktivierenden Messmedium A, 30 mit Substrat
S – so
führt das
zu einem messbaren elektrischen Strom.
-
Dieser
Ladungsträgertransport
ist deshalb messbar, weil eine Vielzahl von Primärträgern 10 oder Vesikeln
an der Oberfläche 24a der
Sensorelektrodeneinrichtung 20 angelagert sind, so dass
sich bei Aktivierung einer Vielzahl von Proteinmolekülen 12 in
einer Vielzahl von Vesikeln vor der Oberfläche 24a der Sensorelektrodeneinrichtung 20 eine
Raumladung bestimmter Polarität
ausbildet. Diese Raumladung wirkt dann auf die Elektrode 26,
die in dem in 6 gezeigten Fall auf einem Träger 22 aus
Glas in Form einer Goldschicht aufgedampft ist und durch eine als
Isolationsbereich 24 dienende Doppelschicht aus einer unteren
Schicht 24b und einer als Oberfläche dienenden Oberschicht 24a abgedeckt
und gegenüber
dem Messmedium 30 elektrisch isoliert wird.
-
Die
Oberfläche
oder obere Schicht 24a des Isolationsbereichs 24 ist
zum Beispiel ein zur Lipiddoppelschicht 11 des Vesikels 10 kompatible
Lipidmonoschicht, die mittels eines Self-Assembling-Vorgangs oder selbstorganisierenden
Vorgangs auf einer die untere Schicht 24b bildenden Alkanthiolmonoschicht
ausgebildet ist, so dass die Abfolge der Schichten 24b und 24a,
nämlich
die Abfolge aus einer Alkanthiolmonoschicht und einer Lipidmonoschicht
auf einem festkörperartig
ausgebildeten Goldsubstrat als Elektrode 26 eine Membranstruktur SSM
bildet, die auch als festkörperunterstützte Membran
bezeichnet wird (SSM: Solid Supported Membrane).
-
Über eine
Anschlussleitung 48i ist die Sensoranordnung 1 und
insbesondere die Sensorelektrodeneinrichtung 20 mit einer
Datenerfassungs-/Steuereinrichtung 40 verbunden. Diese
weist einen Messeinrichtung 44 auf, in welchem in zeitlicher
Abhängigkeit
ein elektrischer Strom I(t) oder eine elektrische Spannung U(t)
gemessen werden kann. Des Weiteren ist eine Verstärkereinrichtung 42 vorgesehen,
in welcher die Messsignale gefiltert und/oder verstärkt werden. Über eine
Steuerleitung 48s wird die Wirkstofftestung durch Steuerung
der Austausch-/Mischeinrichtung 60 geregelt. Über eine weitere
Leitung 48o wird der elektrische Stromkreis mittels einer
Gegenelektrode 46, zum Beispiel in Form einer Pt/Pt-Elektrode
oder mittels einer Ag/AgCl-Elektrode geshlossen. Isolationen 28, 27 und 47 verhindern
Kurzschlüsse
der SSM bzw. der Gegenelektrode 46 gegenüber dem
Messmedium 30.
-
7 zeigt
in schematischer und teilweise geschnittener Seitenansicht eine
Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Sensor-anordnung 1,
bei welcher als Primärträger 10 anstelle
eines Vesikels oder Liposoms ein Membranfragment 10 vorgesehen ist,
in welches in orientierter Art und Weise ein als biologische Einheit 12 dienendes
Membranprotein eingelagert ist. Auch in Bezug auf die Ausführungsform der 7 ist
festzuhalten, dass die Darstellung nicht maßstabsgetreu ist, und zum anderen
in der Regel eine große
Mehrzahl von Membranfrag menten gleichzeitig auf der SSM oder der
Oberfläche 24a der als
Sekundärträger dienenden
Sensorelektrodeneinrichtung 20 angelagert oder adsorbiert
sind.
-
Auch
hier ist wieder gezeigt, dass durch Umsetzung des im Messmedium 30 vorgesehenen
Substrats S zu einem umgesetzten Substrat S' ein Stofftransport der Spezies Q von
einer Seite 10a des Membranfragments 10 zur gegenüberliegenden
Seite 10b erfolgt, welcher über den entsprechenden Nettoladungstransport
und den damit verbundenen Verschiebungsstrom in zeitlich abhängiger Form
nachgewiesen werden kann.
-
- 1
- Biosensoranordnung,
erfindungsgemäß hergestellt
- 1
- erfindungsgemäßer Biosensorrohling,
erfindungsgemäße Biosensorvorform
- 10
- Primärträger, Vesikel,
Membranfragment
- 10a
- Oberfläche, Außenseite,
extravesikuläre Seite
- 10b
- Innenseite,
intravesikuläre
Seite
- 11
- Membran
- 11a
- Außenseite
- 11b
- Innenseite
- 12
- biologische
Einheit, Membranprotein
- 13
- Innenmedium
- 20
- Sensorelektrodeneinrichtung
- 21
- Elektrodenbereich
- 22
- Träger
- 22a
- Oberflächenbereich
- 24
- Isolationsbereich
- 24a
- Oberschicht,
Oberflächenbereich,
Lipidmonoschicht
- 24b
- Unterschicht,
Thiol-/Mercaptanmonoschicht
- 26
- Elektrode
- 27
- Isolation
- 28
- Isolation
- 29
- Anschluss
- 30
- Messmedium
- 40
- Datenerfassungs-/Steuereinrichtung
- 42
- Verstärkereinrichtung
- 44
- Messeinrichtung
- 46
- Gegenelektrode
- 48i,o
- Anschlussleitungen
- 48s
- Steuerleitung
- 50
- Messbereich,
Gefäß, Küvette
- 51
- Zuführeinrichtung
- 52
- Abführeinrichtung
- 60
- Austausch-/Mischeinrichtung
- 100
- Messvorrichtung
- I(t)
- Stromsignal
- MER
- Membranfragment,
aus endoplasmatischem Retikulum abgeleitet
- Q
- Ladungsträger
- R
- Ribosomeinheit
- R'
- Ribosom
- S
- Substrat
- S'
- umgesetztes
Substrat
- SSM
- Membranstruktur,
festkörperunterstützte Membran
- SYN
- Synthesemedium
- U(t)
- Spannungssignal
- VER
- Vesikel,
aus endoplasmatischem Retikulum abgeleitet
- W
- Wirkstoff