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Die
Erfindung betrifft eine Lebensmittelmühle mit einer Baueinheit, die
einen Mahlgutbehälter, ein
Mahlwerk in einem Mahlwerksraum und einen Antriebsmotor dafür umfasst
und die in einem Gerätegehäuse elastisch
gelagert ist. Ein Charakteristikum der Baueinheit ist die mechanisch
steife Verbindung zwischen ihren Bestandteilen, also zwischen dem
Mahlgutbehälter,
dem Mahlwerksraum und dem Motor samt Getriebe. Im Folgenden ist
vereinfachend nur vom Motor die Rede, worin das Getriebe mit eingeschlossen
sein soll. Eine derartige Lebensmittelmühle kann eine Getreidemühle oder
eine Kaffeemühle
sein, insbesondere eine solche, die in einem Kaffeevollautomaten
eingebaut ist. Das Gerätegehäuse kann
dann zum Beispiel das des Kaffeevollautomaten sein, und der Mahlgutbehälter nimmt
Kaffeebohnen auf.
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Kaffeevollautomaten
sind wegen ihrer Bedienungsfreundlichkeit beliebte und weit verbreitete Ausstattungsgegenstände in Wohnungen
und Büros. Ihre
Akzeptanz leidet jedoch unter der Geräuschentwicklung, die ihre Benutzung
hervorrufen kann. Vor allem in Bereichen, in denen konzentriert
gearbeitet oder häufig
mit Kundschaft telefoniert wird, ist das Bedienungsgeräusch von
lauten Kaffeevollautomaten sehr störend.
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Die
akustisch hervorstechendste Geräuschquelle
beim Betrieb ist das Mahlwerk bei einer ersten Zerkleinerungsstufe,
nämlich
beim Brechen der Körner
oder Bohnen. Akustisch an zweiter Stelle liegt der Antriebsmotor
des Mahlwerks. An dritter Stelle folgt das Mahlwerk bei der zweiten
Zerkleinerungsstufe, nämlich
beim Mahlen und Zerreiben der Körner
bzw. Bohnen. Diese Geräuschquellen
produzieren Emissionen von zwei grundsätzlich zu unterscheidenden Arten:
Luft- und Körperschallemissionen.
Luftschallemissionen beruhen auf in Schwingungen versetzte Umgebungsluft,
die als solche unmittelbar an das menschliche Ohr gelangt. Zu ihrer
Vermeidung kann der Luftschallweg zwischen der Emissionsquelle und dem
menschlichen Ohr z. B. durch ein Gehäuse unterbrochen werden. Eine
Luftschalldämmung
kann man durch Absorption erreichen. Körperschallemissionen dagegen
beruhen auf Erschütterungen
und Vibrationen von Geräteteilen,
die ihrerseits die Umgebungsluft in Vibrationen versetzen und dadurch
so genannten sekundären
Luftschall her vorrufen. Erst dieser und nicht die Körperschallwellen
sind für
das menschliche Ohr wahrnehmbar. Zu seiner Vermeidung können entweder
die Erschütterungen
vermieden oder vibrationsempfindliche Bauteile entkoppelt werden
oder der sekundäre
Luftschall gedämmt
werden.
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Die
DE 22 140 22 beschreibt
eine Baueinheit für
eine Kaffeemühle,
die aus einem Einfülltrichter,
einem Mahlwerk und einem Elektromotor besteht. Diese Baueinheit
ist gegenüber
einem Gerätegehäuse mittels
Spannschrauben und vorgespannter Gummipuffer schwingungsisoliert
eingespannt. Damit wird eine wirksame Körperschalldämmung erzeugt. Sie macht sich
das Prinzip des Masse-Feder-Systems zunutze, indem eine schwingende
Masse, hier die Baueinheit, durch Federn, nämlich die Gummipuffer, gegenüber ihrer
Umgebung, dem Gerätegehäuse, entkoppelt
wird. Die korrekt dimensionierte Feder verhindert, dass die Vibrationen
der schwingenden Masse an die Umgebung weitergegeben werden. Die Dimensionierung
der Feder betrifft ihre dynamische Steifigkeit, die auf die Größe der schwingenden
Masse und die Frequenz ihrer Schwingung abgestimmt wird. Die vorgeschlagene
Lagerung mittels vorgespannter Gummipuffer als Feder und Spannschrauben
ist jedoch aufwändig
und ihre Montage fehleranfällig.
Denn die Feder unterliegt neben der Belastung aus der Masse der
Baueinheit zusätzlich
einer Belastung aus der Vorspannung der Spannschrauben. Ihre Wirksamkeit
kann durch eine falsch gewählte
Vorspannung bei der Montage der Spannschraube erheblich beeinträchtigt werden.
Zudem besteht die Gefahr, dass bei einer anderweitig fehlerhaften
Montage der Spannschraube eine Schallbrücke entsteht, die die elastische
Lagerung deaktiviert. Derartige Schallbrücken sind nur schwer zu identifizieren.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Konstruktion für eine Körperschalldämmung einer derartigen
Baueinheit anzugeben, die einfach in Herstellung und Montage ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Lebensmittelmühle der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, dass
die elastische Lagerung unverspannt gehalten ist. Die Erfindung
wendet sich also ab von einer zusätzlichen Belastung des elastischen
Materials infolge einer Befestigungskraft. Sie verfolgt vielmehr
das Prinzip, das elastische Material zwischen der zu dämmenden
Masse, nämlich
der Baueinheit, und der zu schützenden
Umgebung, also dem Gehäuse, durch
eine vorspannungsfreie Halterung zu befestigen.
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Eine
derartige Halterung ohne eine Vorspannkraft auf dem elastischen
Material kann zum Beispiel in einem Rahmen bestehen, der die elastische
Lagerung in der erforderlichen Position zwischen der Baueinheit
und dem Gehäuse
mechanisch festhält.
Der Rahmen muss das Lagermaterial nur in den beiden Freiheitsgraden
rechtwinklig zur Belastungsrichtung halten. Er muss einerseits so
hoch aufragen, dass er seine Haltefunktoin auch bei Querkräften sicher
erfüllt,
und andererseits so niedrig sein, dass er den Federweg des elastischen
Materials nicht beschränkt.
Ein Kontakt zwischen Gehäuse
und Baueinheit darf also nicht entstehen.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann das elastische
Material aus einem verklebbaren, flächenhaften bzw. plattenförmigen Material
bestehen. „Plattenförmig" bedeutet hierbei, dass
das Material eine große
Erstreckung in jedenfalls eine der beiden Richtungen senkrecht zur
Belastungsrichtung aufweist. Das elastische Material bietet folglich
geeignete Klebeflächen
als Voraussetzung für
seine Befestigung durch Verklebung. Die Verklebung stellt dabei
nicht nur eine einfache Befestigungsmöglichkeit dar, die den Montageaufwand
des Gerätes
verringert. Sie ist darüber
hinaus auch wesentlich weniger fehleranfällig, weil sie, im Gegensatz
zu einer Verschraubung, die Bildung einer unerwünschten Schallbrücke und
damit die Deaktivierung der elastischen Lagerung nahezu ausschließt.
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An
sich kann jedes elastische Material verwendet werden. Die Elastizität kann grundsätzlich auf
Form- und/oder Materialelastizität
beruhen. Daher kommen insbesondere aufgeschäumte elastische Materialien,
zum Beispiel Gummi, Gemische aus Kork und Gummi oder so genannter
geschäumter
Gummi in Betracht. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist das elastische Material ein geschäumter Kunststoff.
Er kann seine elastische Eigenschaft aus seiner Schaumstruktur beziehen
und zusätzlich über eine
entsprechende Materialelastizität
verfügen.
Vorzugsweise kann ein Polyurethan verwendet werden, das zum Beispiel
unter der Marke Sylomer® im Handel erhältlich ist.
Geschäumtes
Polyurethan zeichnet sich durch eine einfache Verarbeitbarkeit aus,
weil es je nach Dicke leicht gestanzt oder sogar von Hand geschnitten
werden kann. Zudem kann es in engen Toleranzen in unterschiedlichen
Dichten exakt hergestellt werden. Daher kann die Federsteifigkeit
dieses elastischen Materials auf den jeweiligen Belastungsfall zielgenau ausgelegt,
also wirkungsvoll dimensioniert werden. Einen weiteren Vorteil dieses
Materials stellt seine – insbesondere
im Gegensatz zu Gummi – weitgehend lineare
Fe derkennlinie dar, die ein Versteifen der Feder in ihrem Arbeitsbereich
auch unter höheren
Belastungen ausschließt.
Damit kann eine gleichmäßig hohe
Wirksamkeit der elastischen Lagerung sichergestellt werden, die
unabhängig
davon ist, ob der Mahlgutbehälter
voll gefüllt
oder nahezu leer ist.
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Die
Baueinheit kann im Betrieb grundsätzlich in Richtung aller drei
Freiheitsgrade schwingen. Die elastische Lagerung muss diese Bewegungen
zumindest mitmachen. Jedes elastische Element, das als Feder eine
Hauptwirkungsrichtung hat, kann also auch Querkräften lotrecht zu ihrer Hauptwirkungsrichtung
unterliegen. Sie können
das elastische Material bzw. die Feder auf Dauer schwächen. Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Baueinheit daher räumlich
gelagert. Das bedeutet, dass sie elastische Lager aufweist, deren Hauptwirkungsrichtung
in die Richtung der drei Freiheitsgrade der Baueinheit gerichtet
ist. Damit ist sichergestellt, dass die jeweilige Lagerbelastung
nahezu querkraftfrei erfolgt. Jedes Einzellager kann damit einfacher
aufgebaut sein und eine höhere
Lebensdauer erreichen. Ein einfacherer Aufbau des Lagers führt wiederum
zu einer Montageerleichterung.
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Eine
Lagerung der Baueinheit in Richtung aller drei Freiheitsgrade erfordert
die Anordnung von entsprechenden Lagerflächen, auf denen das elastische
Material befestigt werden kann. Die Baueinheit muss demzufolge mehrere,
zumeist ebene Flächen aufweisen.
Wird die Baueinheit in mehreren unterschiedlichen Gerätetypen
eingesetzt, zum Beispiel in unterschiedlichen Kaffeevollautomaten,
so können weitere
Lagerflächen
für unterschiedliche
Einbausituationen erforderlich werden. Dazu kann die Baueinheit
einen Rahmen oder Käfig
aufweisen, der diese Lagerflächen
zur Verfügung
stellt. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist die Baueinheit in einem weitgehend geschlossenen Gehäuse angeordnet.
Die Flächen
der Wandungen des Gehäuses
können
dabei vollständig
als Lagerflächen dienen.
Damit ist die Anordnung von Lagerflächen am Gehäuse der Baueinheit nahezu unbeschränkt, insbesondere
hinsichtlich ihrer flächenhaften
Erstreckung. Weil sich der dynamische Bettungsmodul des flächigen elastischen
Materials (er entspricht der dynamischen Steifigkeit einer Feder)
neben der Raumdichte auch aus der Größe der Lagerfläche des
Materials ergibt, bietet dieser Aufbau damit eine weitere Variationsmöglichkeit
in der Dimensionierung der Feder des Masse-Feder-Systems. Steht
zum Beispiel nur eine geringe Bauhöhe zur Verfügung, so kann die erforderliche
dynamische Steifigkeit nicht nur durch die Raumdichte des Materials,
sondern auch durch die Veränderung
der Größe der Lagerfläche erzielt werden.
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Ein
weiterer erheblicher Vorteil eines weitgehend geschlossenen Gehäuses für die Baueinheit besteht
darin, dass das Gehäuse
zusätzlich
einen Schutz gegen die Abstrahlung von Luftschall bietet. Eine derartige
Baueinheit ist damit also nicht nur körperschall-, sondern auch luftschallgedämmt. Notwendige Öffnungen
stellen einerseits die Abgabeöffnung
für das
Mehl und eine Bedienungsöffnung
zum Befüllen
des Mahlgutbehälters
dar. Sofern kein verschließbarer
Auffangraum für
das Mehl innerhalb des Gehäuses
ausgebildet ist, muss die Abgabeöffnung offen
bleiben. Die Bedienungsöffnung
des Mahlgutbehälters
dagegen kann durch einen Deckel verschlossen werden. Nach einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse im Bereich
des Mahlgutbehälters
mit einem luftdicht schließenden
Deckel verschließbar.
Einerseits ist dadurch dem Austritt von Luftschall entgegengewirkt.
Andererseits kann damit das Aroma insbesondere von Kaffeebohnen
länger
aufrechterhalten werden.
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Ein
verbesserter Luftschallschutz kann nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung dadurch erzielt werden, dass die Baueinheit
in einem doppelschaligen Gehäuse
aus einem Innengehäuse
und einem Außengehäuse angeordnet
ist. Das Gehäuse
der Baueinheit kann dabei das Innengehäuse bilden. Der doppelschalige
Aufbau aus Innen- und
Außengehäuse bietet
darüber
hinaus Vorteile für
die Konstruktion des Masse-Feder-Systems. Mit einem Luftspalt zwischen
Innen- und Außengehäuse stellt
das Innengehäuse
die zu federnde Masse dar, die gegenüber dem Außengehäuse elastisch gelagert wird.
Bei im Wesentlichen identischer Kontur von Innen- und Außengehäuse entsteht
zwischen beiden Gehäusen
ein Luftspalt konstanter Größe. Das
darin anzuordnende elastische Material als Feder kann demzufolge
eine ebenfalls konstante Materialdicke aufweisen. Es kann daher
kostengünstig aus
einem flächigen
Material konstanter Dicke zum Beispiel ausgestanzt werden. Erforderlichenfalls kann
der dynamische Bettungsmodul des Federelements durch Variation seiner
Abmessungen angepasst werden. Die Anordnung des elastischen Materials
ist also auf der gesamten Außenfläche des
Innengehäuses
(bzw. der gesamten Innenfläche
des Außengehäuses) möglich und
insoweit grundsätzlich keinen
Beschränkungen
unterworfen. Dies erleichtert sowohl die Konstruktion als auch die
Montage der elastischen Lagerung.
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Eine
besonders hohe Schalldämmung
bewirkt nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
eine Verstimmung der jeweiligen Eigenfrequenzen der beiden Gehäuse gegeneinander. Zu
diesem Zweck können
die Wandungen des Innengehäuses
und des Außengehäuses unterschiedlich dick
ausgebildet sein. Alternativ dazu können unterschiedlich weiche
Materialien für
Außen-
und Innengehäuse
verwendet werden. Wegen der höheren räumlich konzentrierten
Belastungen, die das Innengehäuse
erfährt,
sollte es aus dem härteren
Material gefertigt sein. Die beiden Gehäuse erhalten dadurch zuverlässig unterschiedliche
Eigenfrequenzen, sodass bei Erreichen der Eigenfrequenz des Innengehäuses und
der damit verbundenen verstärkten Schallabstrahlung über seine
Wandungen die Eigenfrequenz des Außengehäuses zuverlässig nicht erreicht wird.
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Auch
im doppelschaligen Gehäuse
muss der Mahlgutbehälter
befüllt
werden können.
Dazu kann ein ebenso doppelschaliger Deckel eine Bedienöffnung jeweils
des Außen-
und des Innengehäuses verschließen. Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch
nur das Außengehäuse mit
einem luftdicht schließenden
Deckel verschließbar.
Denn ein doppelschaliger Deckel bedeutet nicht nur einen höheren Herstellungsaufwand, sondern
für volle
Wirksamkeit müsste
er exakt sowohl das Außen-
wie das Innengehäuse
dicht abschließen.
Dies ist mit vertretbarem Aufwand konstruktiv kaum sicherzustellen.
Ist das Innengehäuse aus
einem stabileren Material gefertigt als das weichere Außengehäuse, dient
der Deckel zugleich als konstruktive Aussteifung des Außengehäuses im
Bereich der Bedienungsöffnung.
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Prinzipiell
steht also der gesamte Luftspalt für die Anordnung des elastischen
Materials zur Verfügung.
Wegen der großen
verfügbaren
Lagerfläche kann
ein möglichst
weiches und damit hochwirksames elastisches Material zum Einsatz
kommen. Dieses unterliegt im Alterungsprozess jedoch einer stärkeren Kriechneigung,
das heißt,
es weicht im Laufe der Zeit der Belastung aus. Damit kann die Wirksamkeit
der elastischen Lagerung mit der Zeit zumindest nachlassen. Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Innengehäuse
gegenüber
dem Außengehäuse daher
nur bereichsweise gelagert. Eine bereichsweise oder teilflächige Lagerung
erzeugt höhere
Einzelbelastungen je Lager und erfordert damit ein härteres elastisches
Material, das einer weit geringeren alterungsbedingten Kriechneigung
unterliegt. Damit kann die Wirksamkeit der elastischen Lagerung
langfristig aufrechterhalten werden.
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Konstruktionsbedingt
ergeben sich am Gehäuse
konstruktiv weichere und härtere
Bereiche. Weichere Bereiche bilden zum Beispiel ebenflächige Wandabschnitte,
die nicht durch Querwände
oder Stege abgestützt
oder versteift sind. Aufgrund ihrer konstruktiven Weichheit dämmen sie
selbst gut gegen Körperschall.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
daher das Innengehäuse
an steifen Abschnitten des Gehäuses
mittels elastischen Materials gegenüber dem Außengehäuse entkoppelt. Steife Abschnitte
sowohl des Innengehäuses
als auch des Außengehäuses stellen
insbesondere die Gehäuseecken
dar. Dort können
die statischen Gewichts- und die dynamischen Schwingungskräfte zuverlässig übertragen
werden.
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Je
weniger Montageschritte, zum Beispiel zur Herstellung der elastischen
Lagerung, erforderlich sind, umso kostengünstiger ist die Produktion des
Gerätes.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
daher das elastische Material nur mit einem der beiden Gehäuse verklebt, also
entweder am Außengehäuse oder
am Innengehäuse.
Die Verklebung dient dann nur der Lagesicherung. Auf eine zweite
Verklebung mit dem jeweils anderen Gehäuse kann wegen der räumlichen
Lagerung des Innengehäuses
im Außengehäuse verzichtet
werden. Die Lagerelemente unterliegen nahezu keinen Querkräften, sondern
werden überwiegend
in ihrer Hauptwirkungsrichtung und nur auf Druck belastet. Dies
fördert
ihre Lebensdauer.
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Die
Wirksamkeit der Luftschalldämmung
des geschlossenen Gehäuses
lässt sich
nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung noch weiter dadurch
verbessern, dass auf der Innenseite des Gehäuses ein schallabsorbierendes
Material aufgebracht ist. Dabei handelt es sich in der Regel um
eine poröse
Beschichtung, zum Beispiel um Schaum. Es kann grundsätzlich auf
der Innenseite des Innengehäuses
oder des Außengehäuses aufgebracht
sein. Ist es im Außengehäuse angeordnet,
darf es den Luftspalt zwischen Innen- und Außengehäuse nicht ausfüllen. Es
muss vielmehr für
alle während
des Betriebs auftretenden Belastungsfälle eine Bewegungsmöglichkeit
des Innengehäuses
gegenüber
dem Außengehäuse aufrechterhalten,
ohne es zu berühren, um
die Wirksamkeit der elastischen Lagerung nicht zu beeinträchtigen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Motor innerhalb des Mahlgutbehälters
angeordnet. Der Mahlgutbehälter
erfüllt also
eine Doppelfunktion, nämlich
einerseits die Aufnahme des Mahlgutes und andererseits die eines luftschalldäm menden
Gehäuses
für den
Motor. Zwar muss zur Aufnahme des Motors der Mahlgutbehälter größer dimensioniert
werden, insgesamt ergibt sich aber bei dieser Anordnung eine beträchtliche
Platzeinsparung, so dass die Mühle
eine kompaktere Bauform erhält.
Außerdem
kann das separate Dämmgehäuse für den Motor
wegfallen, so dass sich die Herstellung der Mühle verbilligt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Motor am Mahlgutbehälter befestigt.
Zwar ist dadurch der Mahlgutbehälter
stabiler auszubilden, um die zusätzliche
Last des Motors aufnehmen zu können.
Allerdings kann auf diese Weise auf eine separate Befestigung des
Motors außerhalb
der Baueinheit verzichtet werden. Sie kann dadurch kompakter ausgebildet,
einfacher montiert und gegebenenfalls leichter ausgetauscht werden.
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Eine
Anordnung und Befestigung des Motors innerhalb des Mahlgutbehälters birgt
die Gefahr, dass Vibrationen aus dem Motorbetrieb auf den Mahlgutbehälter und
das darin enthaltene Mahlgut übertragen
werden. Dies kann zu einer zusätzlichen Geräuschquelle
durch Klappern der Körner
oder Bohnen im Behälter
führen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
daher der Motor in bzw. gegenüber
dem Mahlgutbehälter
elastisch gelagert. Erschütterungen
des Mahlgutbehälters
und seines Inhalts werden dadurch weitgehend vermieden.
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Eine
zusätzliche
Steigerung der Schalldämmwirkung
kann nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung dadurch erzielt
werden, dass wenigstens eines der Gehäuse aus einem Material mit
hoher innerer Dämpfung
besteht. Dabei handelt es sich um ein unelastisches, quasi gelartiges
Material, das einer auf sie einwirkenden Kraft kaum eine Rückstellkraft
entgegenstellt. Ein derartiges Material ist durch eine hohe Kerbschlagzähigkeit
gekennzeichnet. Dafür
kommen zum Beispiel ein weiches Polyurethan, thermoplastisches Polyethylen
(TPE) oder ein hartes Silikon in Betracht. Diese Stoffe sollten
im Sinne einer einfachen Verarbeitbarkeit für Spritzgießverfahren geeignet sein. Die
hohe innere Dämpfung
bewirkt eine Dämpfung
vor allem der hohen Frequenzen, die in der Wahrnehmung des Menschen
als besonders unangenehm gelten.
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Das
Prinzip der Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung beispielshalber
noch näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1:
eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Baueinheit ohne Deckel,
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2:
eine Draufsicht auf die Baueinheit,
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3:
einen Längsschnitt
durch die Baueinheit gemäß der Schnittlinie
II-II in 2,
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4:
einen Querschnitt durch die Baueinheit gemäß der Schnittlinie III-III
in 2,
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5:
eine Detailansicht aus 3.
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Die
erfindungsgemäße Lebensmittelmühle umfasst
einen Behälter 1,
ein Mahlwerk 2 und einen Antrieb 3. Sie ist in 1 ohne
Deckel für
eine Beladeöffnung 10 dargestellt.
Der Behälter 1 besteht
aus Kunststoff und ist doppelschalig ausgebildet. Er umfasst einen
Außenbehälter 11 als
Außenschale
und einen Innenbehälter 12 als
Innenschale. Der Innenbehälters 12 dient
zugleich als Mahlgutbehälter,
in dessen Innenraum 14 unter anderem etwa ein Kilogramm
Kaffeebohnen aufgenommen werden kann. Der Innenbehälter 12,
das Mahlwerk 2 und der Antrieb 3 stellen eine
Baueinheit und der Außenbehälter 12 ein
Gehäuse
im Sinne des Anspruchs 1 dar. An einer seiner Langseiten weist der
Innenbehälter 12 eine
Montageaussparung 17 und an seiner Unterseite eine in dieser
Darstellung nicht erkennbare kreisrunde Abgabeöffnung 15 auf, die
mit einer ebenso kreisrunden Abgabeöffnung 16 an der Unterseite
des Außenbehälters 11 fluchtet.
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Das
Mahlwerk 2 besteht aus einem flachen, im Wesentlichen zylindrischen
Mahlwerksgehäuse 21 aus
Kunststoff. Es enthält
in einem Mahlwerksraum 20 eine feststehende und stabile
Zentrierscheibe 22 aus Metall, eine Kunststoff-Gleitlagerscheibe 23 für einen
Mahlkegel 24 und einen Mahlring 25 mit einer zentralen
Aufgabeöffnung 26.
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Der
Antrieb 3 schließt
in einem Gehäuse
aus einem Aufnahmeunterteil 31 und einem Aufnahmeoberteil 32 einen
Elektromotor 33 luftdicht ein. Er ist über nicht dargestellte Gummielemente
innerhalb des Unterteils 31 und Oberteils 32 mit
geringem Federweg elastisch gelagert und wirkt über ein Getriebe aus einer
Schnecke 34 und einem Schneckenrad 35 auf eine
Welle 36. Sowohl der Motor 33 als auch das Getriebe 34, 35 ist
in dem Aufnahmeunter- und -oberteil 31, 32 gelagert.
Die Lagerung sichert den korrekten Achsabstand und Zahneingriffswinkel
und damit neben den reduzierten Zahneingriffsgeräuschen einen hohen Wirkungsgrad
und eine lange Lebensdauer von Motor 33 und Getriebe 34, 35.
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Damit
die Lagerung das einwandfreie Eingreifen der Schnecke 34 in
das Schneckenrad 35 gewährleisten
kann, bestehen das Aufnahmeunter- und -oberteil 31, 32 aus
einem verwindungssteifen Kunststoff. Sie sind in der Montageaussparung 17 am
Innenbehälter 12 eingeclipst.
An seinem gegenüberliegenden
Ende stützen
sich das Aufnahmeunter- und -oberteil 31, 32 zugfest über Stützen auf
dem Innenbehälter 12 ab,
von denen eine Stütze 37 nur
in 3 zu erkennen ist.
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Am
Aufnahmeunterteil 31 ist außerdem eine Rändelmutter 39 zur
im Übrigen
nicht näher
erläuterten
Verstellung des Mahlwerks 2 angeordnet.
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Die
Welle 36 besitzt an ihrem dem antriebsseitigen Schneckenrad 35 gegenüberliegenden
abtriebseitigen Ende einen Vierkant 38. Sie erstreckt sich
durch die Aufgabeöffnung 26 der
Mahlscheibe 25 hindurch und greift mittels des Vierkants 38 in
den Mahlkegel 24 ein. Jener ist über die Gleitlagerscheibe 23 auf
der metallenen Zentrierscheibe 22 und dem Mahlwerksgehäuse 21 drehbar
gelagert. Die Gleitlagerscheibe 23 besteht aus einem hochdichten
Polyethylen (HDPE) oder einem Polyoxymethylen/Polyacetat (POM),
damit sie sich unter Reibung auf dem Metall nicht verflüssigt (verschweißt). Die
Gleitlagerung im Mahlwerk 2 macht eine Kugellagerung entbehrlich,
die anfälliger
gegen Verschmutzung durch kleine Partikel ist.
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Das
Mahlwerk 2 und der Antrieb 3 sind vollständig innerhalb
des Behälters 1 und
dort im Innenraum 14 des Innenbehälters 12 angeordnet.
Eine direkte Verbindung des Mahlwerks 2 oder des Antriebs 3 zum
Außengehäuse 11 besteht
nicht. Eine körperschalltechnische
Anregung durch Erschütterungen oder
Luftschall sowohl des Mahlwerks 2 als auch des Antriebs 3 bekommt
also nur der Innenbehälter 12, Luftschall
nur ein Deckel 13 (siehe 3).
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2 bietet
eine Draufsicht auf die Baueinheit, um die relative Lage des Antriebs 3 und
des Mahlwerks 2 innerhalb des Behälters 1 zu verdeutlichen,
und stellt außerdem
den Verlauf der Schnittansichten gemäß den 3 und 4 dar.
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Zwischen
Innenbehälter 12 und
Außenbehälter 11 besteht
ein Luftspalt 18. Er wird durch Streifen 41 aus
elastischem Material aufrechterhalten, die auf der Innenseite des
Außenbehälters 11 in
dessen abgerundeten Eckbereichen aufgeklebt sind.
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3 verdeutlicht
in einem Längsschnitt
die relative Lage der in 1 dargestellten Einzelteile zueinander.
Der Außenbehälter 11 nimmt
den Innenbehälter 12 bzw.
den Mahlgutbehälter
vollständig
auf, um einen im Wesentlichen doppelschaligen Behälter 1 auszubilden.
Der Deckel 13 verschließt den Behälter 1 luftdicht.
Im Innenraum 14 des Innenbehälters 12 befinden
sich der Antrieb 3 und das Mahlwerk 2. Das teilgeschnittene
Aufnahmeoberteil 32 und -unterteil 31 geben den
Blick frei auf den Motor 33 aus der Richtung der ihm angeschlossenen
Schnecke 34. Sie steht über
das Schneckenrad 35 in Eingriff mit der Welle 36,
die durch die Aufgabeöffnung 26 des feststehenden
Mahlrings 25 hindurch den Mahlkegel 24 antreibt.
An ihrem abtriebsseitigen Ende ist die Welle 36 im Mahlwerksgehäuse 21 drehbar
gelagert.
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Anders
als es 1 vermuten lässt,
ist das Mahlwerksgehäuse 21 unterhalb
des Innenbehälters 12 angeordnet
und verschließt
dessen Abgabeöffnung 15.
Es bildet gleichsam dessen untere Fortsetzung und ragt mit einem
eingezogenen Lagerbereich 27 noch durch die Abgabeöffnung 16 des
Außenbehälters 11 hindurch.
Im unteren Bereich des Behälters 1 wird
also seine Doppelschaligkeit durch den Außenbehälter 11 einerseits
und das Mahlwerksgehäuse 21 andererseits
gebildet. Am Lagerabschnitt 27 und der daran angeordneten
Austrittsöffnung 28 für das Mahlgut
ist der Behälter 1 nicht
doppelschalig ausgeführt.
Hier schließt
ein nicht dargestellter Schacht der Brühkammer an, der für Schalldämmung sorgt.
Die Schalldämmung
im gegenüberliegenden Bereich
des Deckels 13 wird in der Anmeldung 2005E01366 eingehender
beschrieben.
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Im
Betrieb ist der Innenraum 14 mehr oder weniger mit Kaffeebohnen
gefüllt.
Sie umgeben also den Antrieb nahezu vollständig (vgl. auch 4). Über einen
Trichterabschnitt 19 am Innenbehälter 12 oberhalb ihrer
Abgabeöffnung 15 gelangen
die Kaffeebohnen zur Aufgabeöffnung 26 im
Mahlring 25. Der Schwerkraft folgend rutschen sie zwischen
den Mahlring 25 und den Mahlkegel 24, wo sie zunächst gebrochen
und anschließend
zermahlen werden. Als Mahlgut gelangen sie in einen Aufnahmeraum 29 unterhalb
des Mahlrings 25. Von dort fällt das Mahlgut durch die Zentrierscheibe 22 und
die Austrittsöffnung 28 hindurch
in einen nicht dargestellten Schacht zur Brühkammer. Die Speichen der Zentrierscheibe 22 (vgl. 1)
sind im Querschnitt dachförmig
ausgebildet, damit sich kein Kaffeemehl auf ihnen ablagern kann.
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5 zeigt
eine Detaildarstellung aus der 3, und zwar
dort, wo der Deckel 13 auf den Behälter 1 trifft. Die
Detaildarstellung der 5 zeigt jeweils den oberen Rand
des Außenbehälters 11 und des
Innenbehälters 12.
Der Außenbehälter 11 bildet dort
einen Kragen 111 aus, der von dem Außenbehälter 11 nach innen
absteht. Er reicht über
den Spalt 18 hinweg bis über den oberen Rand des Innenbehälters 12 hinüber, ohne
mit diesem in Kontakt zu treten. In etwa in der Fortsetzung der
Wandung des Außenbehälters 11 schließt an den
Kragen 111 ein Ansatz 112 an, der aus einer Verjüngung 113 und
einer Rippe 114 besteht.
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Der
Kragen 111 überdeckt
also den Spalt 18 zwischen dem Außenbehälter 11 und dem Innenbehälter 12.
Dadurch wird ein Eindringen von Partikeln, die eine Schallbrücke zwischen
dem Außenbehälter 11 und
dem Innenbehälter 12 bilden
und damit die elastische Entkoppelung deaktivieren könnten, weitgehend
verhindert. Obwohl der Kragen 111 um den gesamten Innenumfang
des Außenbehälters 12 umläuft, kann
der Innenbehälter 12 im
Außenbehälter 11 montiert
werden. Der Außenbehälter 11 ist
aus später genannten
Gründen
weich genug, so dass der Rand des Innenbehälters 12 bei der Montage
hinter den Kragen 111 verschnappt werden kann.
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Der
Deckel 13 umfasst einen um seinen gesamten Umfang umlaufenden
Randbalken 131, an dem ein Dichtungsstreifen 132 befestigt
ist. Außerhalb
seiner Befestigung im Randbalken 131 bildet der Dichtungsstreifen 132 in
einer Richtung senkrecht zur Ebene des Deckels 13 eine
Kehle 133 mit einer anschließenden Verdickung 134 aus.
Die Kehle 133 und die Verdickung 134 bilden auf
der jeweiligen Außenseite
ein Relief, das invers zur Innenseite des Ansatzes 112 gestaltet
ist. Diese Formgebung des Dichtungsstreifens 132 zusammen
mit einer darauf abgestimmten Weichheit seines Materials ermöglicht es, dass
der Dichtungsstreifen 132 mit dem Ansatz 112 eine
luftdichte mechanische Verbindung zwischen Deckel 13 und
Außenbehälter 11 eingehen
kann.
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Der
Antrieb 3 bildet mit seinen Motor- und Getriebegeräuschen eine
erste Emissionsquelle für Luft-
und Körperschall.
Er ist am Innenbehälter 12 starr
befestigt. Durch den Einsatz der Schnecke 34 reduziert
sich die Luftschallabstrahlung des Antriebs 3, weil ein
Schneckengetriebe im Gegensatz zu den sonst üblicherweise verwendeten Planetengetrieben trotz
des schnell laufenden Motors 33 keine nennenswerten Zahneingriffsgeräusche abstrahlt.
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Vibrationen
des Motors 33 werden über
dessen steife Lagerung im Aufnahmeunter- und -oberteil 31, 32 unmittelbar
an den Innenbehälter 12 übertragen.
Er erfährt
auch Erschütterungen
durch das Mahlwerk 2. Die Körperschalldämmung des Motors 33 wird
daher weiter unten zusammen mit der des Mahlwerks 2 beschrieben.
Die Luftschallabstrahlung des schnell laufenden Elektromotors 33,
insbesondere sein Kollektorgeräusch,
ist durch seine luftdichte Kapselung im Aufnahmeunter- und -oberteil 31, 32 gedämmt. Eine
zweite luftdichte Kapselung stellt der Behälter 1 mit dem Deckel 13 dar.
Der Motor 33 ist also doppelt luftschallgedämmt. Eine
Schallausbreitung der durch den Motor 33 abgegebenen Schwingungen
in seine Umgebung ist somit wirkungsvoll verhindert.
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Eine
zweite Emissionsquelle bildet das Mahlwerk 2. Im Betrieb
werden die Bohnen zwischen dem Mahlkegel 24 und dem Mahlring 25 zunächst gebrochen
und anschließend
fein gemahlen. Diese beiden Vorgänge
zählen
zu den Hauptemissionsquellen eines Kaffeevollautomaten. Auf ihrer
Dämmung
liegt also das Hauptaugenmerk der Konstruktion. Allerdings sind
die Brech- und Mahlgeräusche
nur so weit zu dämmen,
dass ein Benutzer den Mahlvorgang außerhalb der Maschine akustisch
noch wahrnehmen kann. Damit wird seine Erwartung an eine Geräuschentwicklung
beim Betrieb des Kaffeevollautomaten erfüllt. Die Geräuschdämmung richtet
sich daher vor allem auf die als unangenehm empfundenen hochfrequenten
Geräusche,
unter anderem des Motors 33 (s.o.).
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Beim
Brechen und anschließenden
Mahlen entstehen einerseits Erschütterungen zwischen dem Mahlkegel 24 und
der Mahlscheibe 25 (Körperschall) und
andererseits Brech- und Mahlgeräusche
(Luftschall). Zur Dämmung
des Luftschalls sind Mahlwerk 2 und Antrieb 3 innerhalb
des Behälters 1 nahezu vollständig luftdicht
gekapselt, der Motor 33 und das Getriebe 34, 35 sogar
doppelt durch sein Gehäuse 31, 32.
Mangels Luftaustausches mit der Umgebung kann also kein Luftschall
des Mahlwerks 2 und des Antriebs 3 in die Umgebung
abgestrahlt werden. Insbesondere die hochfrequenten Kollektorgeräusche des
Motors 33 sind so wirksam gegen Luftschallabstrahlung gedämmt.
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Der
Mahlkegel 24 und der Mahlring 25 sind im Mahlwerksgehäuse 21 und
damit mittelbar am Innenbehälter 12 gelagert.
Mit dem Mahlwerk 2 und dem Antrieb 3 sind also
alle Emissionsquellen, die durch Erschütterung Körperschall erzeugen, an dem Innenbehälter 12 gelagert.
Der Innenbehälter 12 stellt
zusammen mit dem Mahlwerksgehäuse 21 eine Innenschale
und der Außenbehälter 11 eine
Außenschale
des doppelschaligen Behälters 1 dar.
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Die
Innenschale 12, 21 ist gegenüber der Außenschale 11 schwingungstechnisch,
nämlich
elastisch entkoppelt, um eine Übertragung
von Vibrationen von der Innenschale 12, 21 auf
die Außenschale 11 zu
vermeiden. Der Übertragungsweg
der Erschütterungen
ist daher zwischen der Innenschale 12, 21 und
der Außenschale 11 unterbrochen.
Diese Unterbrechung bewirkt, dass die Erschütterungen aus der Innenschale
nicht auf die Außenschale 11 weiter
getragen und als Luftschall abgestrahlt oder von dort auf andere
Bauteile des Kaffeevollautomaten übertragen werden. Damit werden
auch andere Bauteile nicht zu Vibrationen angeregt und strahlen
keinen Luftschall ab.
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Die
elastische Entkoppelung der Innenschale 12, 21 von
der Außenschale 11 erfolgt über Zwischenschaltung
eines elastischen Materials, nämlich des
geschäumten
Polyurethans Sylomer®. Es ist in Form der Lagerstreifen 41 an
den Innenflächen
der Behälterecken
der Außenschale 11 angeordnet.
Das elastische Material wirkt als Feder, die eine Masse, nämlich die
Innenschale 12, 21, gegenüber einem „Untergrund", hier der Außenschale 11,
abfedert. Die Vibrationen der Innenschale 12, 21 werden
gleichsam von dem elastischen Material 41 „geschluckt", so dass sie nicht
auf die Außenschale 11 übertragen werden.
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Die
Streifen 41 sind aus einem Plattenmaterial ausgestanzt,
das einseitig klebend ausgerüstet ist.
Die Streifen 41 sind auf der Innenseite des Außenbehälters 11 aufgeklebt,
so dass sie zum Innenbehälter 12 nur
in Berührkontakt
stehen, ohne fest mit ihm verbunden zu sein. Eine feste Verbindung
ist nicht nötig,
weil der Innenbehälter 12 von
vier Richtungen her gehalten ist (siehe 2), dadurch
also in den beiden horizontalen Freiheitsgraden festgelegt ist.
Durch die fehlende dauerhafte Verbindung zwischen dem Streifen 41 und
dem Innenbehälter 12 lässt sich
dieser zum Beispiel zu Reparaturzwecken leicht entnehmen.
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Zur
Lagerung der Innenschale 12, 21 im dritten, dem
vertikalen Freiheitsgrad sind elastische Lagerplatten 42 aus
demselben Material wie die Streifen 41 im Bereich der Abgabeöffnung 16 an
der Innenseite der Außenschale 11 aufgeklebt
(siehe 3 und 4). Sie umgeben allseitig den
eingezogenen Lagerabschnitt 27 des Mahlswerksgehäuses 21.
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Die
elastischen Streifen 41 und Platten 42 können aufgrund
ihrer selbstklebenden Ausrüstung einfach
montiert werden. Die dafür
erforderlichen glatten Flächen
bieten die Außenschale 11 und
die Innenschale 12, 21. Aufgrund des konstanten
Abstandes der Behälter 11, 12 voneinander
können
die Streifen 41 und die Platten 42 jeweils in
derselben Dicke ausgeführt
und daher kostengünstig
aus einem Plattenmaterial ausgestanzt oder zugeschnitten werden.
-
Sie
sind in den Eckbereichen an steifen Abschnitten der Innenschale 12, 21 und
der Außenschale 11 angebracht,
um eine möglichst
große
Wirksamkeit zu erzielen. Denn durch die geringe Nachgiebigkeit des „Untergrundes", der Außenschale 11 in ihren
Eckbereichen und an ihrer Abgabeöffnung 16 können die
elastischen Lager 41, 42 ihre federnde, Körperschall
dämmende
Wirkung entfalten. Die flächigen
Abschnitte des Außenbehälters 11 zwischen den
Eckbereichen dagegen sind konstruktiv „weicher" und können einer Belastung leichter
nachgeben. Sie besitzen also eine größere innere Dämpfung,
die den Außenbehälter 11 Schall „schlucken" lässt. Bei
einer Beaufschlagung durch Luftschall lässt sich der Außenbehälter 11 nicht
zu Schwingungen anregen, strahlt also selbst keinen Luftschall ab.
Dadurch leistet der Außenbehälter 11 auch
einen Beitrag zu einer guten Luftschalldämmung.
-
Diesen
Effekt unterstützt
der Einsatz von Santoprene® als Werkstoff für den Außenbehälter 11. Dieses
TPE weist eine hohe innere Dämpfung
auf und ist relativ weich. Die gegenüber dem Material für den Innenbehälter 12 höhere Weichheit
ist beim Außenbehälter 11 unproblematisch,
weil er im Gegensatz zum Innenbehälter 12 keine nennenswerten Punktlasten
aufnehmen muss, sondern nur Flächenlasten
aus den Streifen 41 und Platten 42 an konstruktiv
steiferen Behälterabschnitten.
-
Der
Deckel 13 schließt
ausschließlich
an den Außenbehälter 11 an
(siehe 5). Durch seine Verbindung mit dem oberen Rand
des Außenbehälters 11 über seinen
stabilen Randbalken 131 versteift er den relativ weichen
Außenbehälter 11 im
Bereich seiner Beladeöffnung 10.
Er steht in keinem direkten Berührkontakt
mit dem Innenbehälter 12.
Dadurch können
keine Erschütterungen
und Vibrationen auf ihn übertragen
werden. Eine körperschalltechnische Dämmung in
der Ebene des Deckels 13 ist daher verzichtbar, ein doppelschaliger
Aufbau des Deckels 13 also nicht erforderlich. Der Deckel 13 dient
im Wesentlichen der Luftschalldämmung.
Daher schließt
er einerseits luftdicht an den Au ßenbehälter 11 an und besteht
andererseits ebenfalls aus einem Material mit einer hohen inneren
Dämpfung,
das also „Schall schluckt".
-
- 1
- Behälter
- 10
- Beladeöffnung
- 11
- Außenbehälter
- 12
- Innenbehälter
- 13
- Deckel
- 14
- Innenraum
- 15
- Abgabeöffnung des
Innenbehälters 12
- 16
- Abgabeöffnung des
Außenbehälters 11
- 17
- Montageaussparung
- 18
- Spalt
- 19
- Trichterabschnitt
- 2
- Mahlwerk
- 21
- Mahlwerksgehäuse
- 22
- Zentrierscheibe
- 23
- Gleitlagerscheibe
- 24
- Mahlkegel
- 25
- Mahlring
- 26
- Aufgabeöffnung
- 27
- Lagerabschnitt
- 28
- Austrittsöffnung
- 29
- Aufnahmeraum
- 3
- Antrieb
- 31
- Aufnahmeunterteil
- 32
- Aufnahmeoberteil
- 33
- Elektromotor
- 34
- Schnecke
- 35
- Schneckenrad
- 36
- Antriebswelle
- 37
- Stütze
- 38
- Vierkant
- 39
- Rändelmutter
- 41
- Lagerstreifen
- 42
- Lagerplatten
- 111
- Kragen
- 112
- Ansatz
- 113
- Verjüngung
- 114
- Rippe
- 131
- Randbalken
- 132
- Dichtungsstreifen
- 133
- Kehle
- 134
- Verdickung