DE102006032203A1 - Zuführvorrichtung zum Zuführen von Druckplatten zu einem Plattenzylinder eines Druckwerks einer Druckmaschine und ein Verfahren zum Zuführen von Druckplatten - Google Patents
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Abstract
Eine Zuführvorrichtung zum Zuführen von Druckplatten zu einem Plattenzylinder eines Druckwerks einer Druckmaschine, mit mindestens einem Druckplattenmagazin für mindestens eine auf den Plattenzylinder aufzubringende Druckplatte, welches an einem zugeordneten Plattenzylinder in einer Abgabeposition positionierbar ist, in welcher die im Druckplattenmagazin aufgenommene mindestens eine Druckplaat entnehmbar und dem Plattenzylinder zuführbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass im Druckplattenmagazin mindestens zwei auf den Plattenzylinder aufzubringende Druckplatten in mindestens zwei übereinander angeordneten Lagen bzw. Ebenen anordenbar sind und mindestens zwei aufzubringende Druckplatten in Richtung parallel zur Achse des Plattenzylinders gesehen nebeneinander anordenbar sind, dass das Druckplattenmagazin aus dem Druckwerk entnehmbar, insbesondere von einen Bediener tragbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Zuführvorrichtung zum Zuführen von Druckplatten zu einem Plattenzylinder eines Druckwerks einer Druckmaschine und ein Verfahren zum Zuführen von Druckplatten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 13.
- Bei Druckwerken mir Plattenzylindern mit zwei Druckplatten am Umfang wurden die Druckplatten nach einem früher praktizierten Verfahren von einer druckwerksfernen Position mittels eines Fördersystems und eines Beschickungsroboters nacheinander in zwei Chargen einer dem Plattenzylinder zugeordneten Schwenkleiste zugeführt, was zeitaufwendig war.
- Aus der
DE 41 30 359 A1 ist eine Zuführvorrichtung bekannt, wobei in einem druckwerksnah angeordnetem Magazin zwei Druckplatten-Kassetten parallel übereinander liegend angeordnet sind, wobei die eine Druckplatten-Kassette zur Aufnahme alter, bereits verwendeter Druckplatten und die andere Druckplatten-Kassette zur Aufnahme neuer, noch zu verwendender Druckplatten dient. - In der
WO 2004/085159 A1 ist in5 ein beweglich angeordnetes Druckplatten-Magazin gezeigt, welches zwei übereinander angeordnete Schächte für Druckplatten aufweist, wobei wiederum der eine Schacht für abzugebende und der andere Schacht für aufzunehmende Druckplatten vorgesehen ist. - Aus der
ist eine Transportvorrichtung bekannt, mit der die Druckplatten auf einen Plattenzylinder montiert, von einem Plattenzylinder demontiert bzw. zwischen einem Plattenzylinder und einer Abgabeposition transportiert werden können.WO 95/19263 A1 - Aus der
EP 01 00 779 A1 ist eine in einer Box untergebrachte Speichervorrichtung zur Aufnahme einer Mehrzahl von Druckplatten bekannt, wobei die Druckplatten jeweils mit einer Befestigungsstange, die in den Druckzylinder einsetzbar ist, verbunden sind und innerhalb der Box an diesen Befestigungsstangen hängend hintereinander angeordnet sind, wobei die die einzelnen Druckplatten tragenden Befestigungsstangen nacheinander über ein Kettenrad zu einer Ausgabeposition förderbar sind und von hier mittels eines rotierenden Greifermechanismus in den Druckzylinder einsetzbar sind. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zuführvorrichtung zum Zuführen von Druckplatten zu einem Plattenzylinder und ein Verfahren zum Zuführen von Druckplatten zu schaffen.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 oder 13 gelöst.
- Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass das als Transportbehälter für die Druckplatten ausgebildete Magazin einerseits ein automatisches Befüllen zulässt und andererseits so ausgebildet ist, dass es ohne zusätzliche Hilfsmittel an einem Druckwerk anbringbar ist und sich direkt aus dieser Stellung die Druckplatten zum automatischen Plattenwechsel entnehmen lassen. Die Druckplatten können dem Magazin chargenweise entnommen werden und am Plattenzylinder befestigt werden.
- Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es, dass die komplette Zylinderbelegung, im Falle eines 4/2-Druckwerks also acht Druckplatten bzw. im Falle eines 6/2 Druckwerks also 12 Druckplatten, in dem Magazin in eine druckwerksnahe Position angeliefert und beispielsweise an dem dem Druckwerk zugeordneten Farbwerksschutz angeordnet werden können.
- In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung sind in Richtung parallel zur Achse des Plattenzylinders gesehen zwei insbesondere halbbreit ausgebildete Druckplattenmagazine nebeneinander anordenbar, wobei in Falle eines 4/2-Druckwerks jedes Druckplattenmagazin insgesamt maximal vier Druckplatten aufnehmen kann, nämlich jeweils zwei nebeneinander angeordnete Druckplatten in zwei Ebenen. Durch die Anordnung zweier solcher Druckplattenmagazine an einer Druckstelle sind somit alle, d. h. maximal acht für einen Wechsel notwendigen Druckplatten vorpositioniert. In den beiden Magazinen werden somit insgesamt acht Druckplatten vorgehalten, nämlich je vier Druckplatten nebeneinander in zwei Lagen. Die beiden Lagen sind den beiden Nutzen einer Doppelumfangmaschine zugeordnet.
- Der Plattenwechsler bzw. die Transportvorrichtung selbst ist in ihrem Arbeitsraum auf die unmittelbare Nähe des Plattenzylinders und des benachbarten Farbwerkschutzes beschränkt. Somit sind zeitgleich zum Plattenwechsel Tätigkeiten wie Farbwannenwechsel, Farbwechsel oder Rakeltausch (bei Anilox-Maschinen) möglich. Auf aufwendige, teure und die Bedienung einschränkende Zuführ- und Beschickungssysteme kann nunmehr verzichtet werden.
- Die Erfindung ermöglicht somit eine Verkürzung von Rüst- und Stillstandzeiten und ermöglicht es, dass zeitgleich zum Druckplattenwechsel weitere Arbeiten durchgeführt werden können.
- In weiterhin bevorzugter Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Druckplatten an ihrem nachlaufenden Ende jeweils ein beispielsweise als Stanzung ausgebildetes Registerelement aufweisen, welches mit einem magazinseitigen Registerelement, beispielsweise einer Führungsschiene, zusammenwirkt. Auf diese Weise lässt sich eine sehr hohe Genauigkeit beim Auflegen der Druckplatten erreichen.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht der Zuführvorrichtung in stark schematisierter Darstellung; -
2 eine Ansicht der Druckplattenmagazine der Zuführvorrichtung nach1 senkrecht zur Darstellung nach1 . - Eine im Übrigen nicht näher dargestellte Druckmaschine, beispielsweise eine Rollenrotationsdruckmaschine, insbesondere eine Doppelumfangmaschine, weist ein oder mehrere nicht näher dargestellte Druckwerke mit (jeweils mindestens) einem im Falle des Ausführungsbeispiels vier Druckplatten
04 langen Plattenzylinder01 mit Doppelumfang, d. h. mit zwei Druckplatten04 am Umfang auf. Am Umfang des Plattenzylinders01 sind in bekannter Weise winkelmäßig um 180° beabstandet zwei axial verlaufende Kanäle02 ;03 ausgebildet, in die die Druckplatten04 in an sich bekannter und daher nicht näher erläuterter Weise über ihre abgewinkelten vorlaufenden bzw. nachlaufenden Kanten06 ;07 einhängbar bzw. fixierbar sind. Der Plattenzylinder01 ist somit insgesamt mit acht Druckplatten04 belegbar, nämlich zwei in Umfangsrichtung hintereinander angeordnete Reihen von jeweils vier Druckplatten04 in axialer Richtung nebeneinander. - Zur Aufnahme der acht auf einen Plattenzylinder
01 aufzubringenden Druckplatten04 sind zwei im wesentlichen identisch ausgebildete Druckplattenmagazine08 vorgesehen, die jeweils halbbreit ausgebildet sind, d. h. in axialer Richtung gesehen jeweils zwei Druckplatten04 nebeneinander aufnehmen, wobei die Druckplattenmagazine08 zwei Ebenen aufweisen zur Aufnahme von zwei übereinander angeordneten Lagen von Druckplatten04 . Jedes Druckplattenmagazin08 kann somit maximal vier Druckplatten04 aufnehmen, je zwei nebeneinander und je zwei übereinander. Jedes Druckplattenmagazin08 weist zur Aufnahme der jeweiligen Druckplatte04 entsprechende Schächte09 auf. - Beim Einsortieren der Druckplatten
04 in die entsprechenden Schächte09 der Druckplattenmagazine08 muss auf die Zuordnung der Druckplatten04 zum jeweiligen Nutzen (erster oder zweiter Umfang) geachtet werden, was unter Zuhilfenahme eines auf den Druckplatten04 aufgebrachten Barcodes auf der Basis eines automatisierten Prozesses erfolgt. - Die mit Druckplatten
04 befüllten Druckplattenmagazine08 sind, wie in1 gezeigt, in einer plattenzylindernahen Abgabeposition positionierbar, beispielsweise an einem nicht näher dargestellten Farbwerkschutz befestigbar, und hierbei nebeneinander liegend und in axialer Richtung des Plattenzylinders01 ausgerichtet. Aus dieser Position können die einzelnen Druckplatten04 nun mittels einer als Plattenwechsler11 fungierenden, druckwerksfest angeordneten Transportvorrichtung11 insbesondere lagenweise aus den beiden Druckplattenmagazinen08 entnommen werden, dem Plattenzylinder01 zugeführt und dort in die entsprechenden Kanäle02 ;03 eingehängt werden. - Der Plattenwechsler
11 entnimmt hierbei zunächst die obere Lage an Druckplatten04 den beiden Druckplattenmagazinen08 , also die oberen vier Druckplatten04 , bringt diese mit ihren vorlaufenden abgewinkelten Kanten06 über den Kanal02 des Plattenzylinders01 und hängt die Druckplatten04 dort ein. Anschließend rotiert der Plattenzylinder 01 um 180°, der Plattenwechsler11 entnimmt dem Druckplattenmagazin08 die untere Lage an Druckplatten04 , bringt diese mit ihren vorlaufenden abgewinkelten Kanten06 über den Kanal03 des Plattenzylinders01 und hängt die Druckplatten04 dort ein. - Der Plattenwechsler
11 selbst kann von an sich bekannter Konstruktion sein und beispielsweise entsprechend dem in der eingangs genannten offenbarten PlattenwechslerWO 95/19263 A1 11 ausgebildet sein. - Um die erforderliche Genauigkeit beim Auflegen der Druckplatten
04 auf den Plattenzylinder01 zu erreichen, weisen die Druckplatten04 an ihrem nachlaufenden Kopfende, also beispielsweise am unteren Rand der nachlaufenden Abkantung, ein nicht näher dargestelltes Registerelement12 auf, welches insbesondere in Form einer mittigen Registerstanzung ausgebildet sein kann. Dementsprechend sind in den Schächten09 der Druckplattenmagazine08 entsprechend geformte Stahlschienen12 bzw. Registerschienen12 befestigt, die mit den Registerstanzungen zusammenwirken. Die jeweilige Registerschiene12 ist in ihrer Höhe so dem jeweiligen Schacht09 des Druckplattenmagazins08 angepasst, dass die jeweilige Druckplatte04 nicht hiervon herunter gleiten kann. In Längsrichtung, d. h. in Richtung senkrecht zur Achse des Plattenzylinders01 , ragt die Registerschiene12 so weit in das jeweilige Druckplattenmagazin08 hinein, dass die Registerkerbung an der Druckplatte04 die Registerschiene12 erst verlässt, wenn die Druckplatte04 mit ihrem vorlaufenden Ende am Plattenzylinder01 eingehängt ist und diesen bereits mit einem Winkel von 10° umschlingt. Damit ist die Lage der Druckplatte04 im Raum eindeutig definiert und ein Versatz durch das weitere Aufwickeln der Druckplatte04 auf den Plattenzylinder01 und schlussendlich das Einspannen am nacheilenden Kopfende findet nicht bzw. allenfalls in tolerierbaren Grenzen statt. -
- 01
- Plattenzylinder
- 02
- Kanal
(
01 ) - 03
- Kanal
(
01 ) - 04
- Druckplatte
- 05
- 06
- Kante,
vorlaufende (
04 ) - 07
- Kante,
nachlaufende (
04 ), Abkantung - 08
- Druckplattenmagazin
- 09
- Schacht
(
08 ) - 10
- 11
- Plattenwechsler, Transportvorrichtung
- 12
- Registerelement, Registerschiene, Stahlschiene
Claims (14)
- Zuführvorrichtung zum Zuführen von Druckplatten (
04 ) zu einem Plattenzylinder (01 ) eines Druckwerks einer Druckmaschine, mit mindestens einem Druckplattenmagazin (08 ) für mindestens eine auf den Plattenzylinder (01 ) aufzubringende Druckplatte (04 ), welches an einem zugeordneten Plattenzylinder (01 ) in einer Abgabeposition positionierbar ist, in welcher die im Druckplattenmagazin (08 ) aufgenommene mindestens eine Druckplatte (04 ) entnehmbar und dem Plattenzylinder (01 ) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Druckplattenmagazin (08 ) mindestens zwei auf den Plattenzylinder (01 ) aufzubringende Druckplatten (04 ) in mindestens zwei übereinander angeordneten Lagen bzw. Ebenen anordenbar sind und mindestens zwei aufzubringende Druckplatten (04 ) in Richtung parallel zur Achse des Plattenzylinders (01 ) gesehen nebeneinander anordenbar sind, dass das Druckplattenmagazin (08 ) aus dem Druckwerk entnehmbar, insbesondere von einem Bediener tragbar ist. - Zuführvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckplattenmagazin (
08 ) mindestens zwei übereinander angeordnete Schächte (09 ) für die übereinander anordenbaren Druckplatten (04 ) aufweist. - Zuführvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Richtung parallel zur Achse des Plattenzylinders (
01 ) gesehen mindestens zwei Druckplattenmagazine (08 ) nebeneinander anordenbar sind. - Zuführvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass genau zwei Druckplattenmagazine (
08 ) vorgesehen sind und dass jedes Druckplattenmagazin (08 ) jeweils genau zwei übereinander anordenbare Druckplatten (04 ) und zwei nebeneinander anordenbare Druckplatten (04 ) umfasst. - Zuführvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführvorrichtung in einem 4/2-Druckwerk angeordnet ist.
- Zuführvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführvorrichtung in einem 6/2-Druckwerk angeordnet ist.
- Zuführvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckplattenmagazin (
08 ) in Richtung der Achse des Plattenzylinders (01 ) gesehen halbbreit ausgebildet ist. - Zuführvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der dem Plattenzylinder (
01 ) zugeordneten Seite des mindestens einen Druckplattenmagazins (08 ) und dem Plattenzylinder (01 ) eine die Druckplatten (04 ) dem Plattenzylinder (01 ) zuführende Transportvorrichtung (11 ) vorgesehen ist. - Zuführvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (
11 ) druckwerksfest angeordnet ist. - Zuführvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatten (
04 ) an ihrem nachlaufenden Ende jeweils ein Registerelement (12 ) aufweisen, das mit einem magazinseitigen Registerelement (12 ) zusammenwirkt. - Zuführvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das druckplattenseitige Registerelement eine Ausnehmung, insbesondere eine Stanzung ist, die mit einer am Druckplattenmagazin (
08 ) ausgebildeten Registerschiene (12 ) zusammenwirkt. - Zuführvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass während des Zuführens von Druckplatten (
04 ) das Druckplattenmagazin (08 ) druckwerksfest angeordnet ist. - Verfahren zum Zuführen von Druckplatten (
04 ) mittels einer Zuführvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei in Abgabeposition befindlichem Druckplattenmagazin (08 ) bzw. Druckplattenmagazinen (08 ) zunächst eine erste Lage von Druckplatten (04 ) aus dem bzw. den Druckplattenmagazin(en) (08 ) entnommen wird, zum Plattenzylinder (01 ) transportiert wird und hieran fixiert wird, und dass anschließend die bzw. eine weitere Lage von Druckplatten (04 ) entnommen, transportiert und fixiert wird. - Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lage von Druckplatten (
04 ) die oben liegende Lage ist.
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