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DE102006032113C5 - Optischer Triangulationssensor und Verfahren zum Testen eines optischen Triangulationssensors - Google Patents

Optischer Triangulationssensor und Verfahren zum Testen eines optischen Triangulationssensors Download PDF

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DE102006032113C5
DE102006032113C5 DE200610032113 DE102006032113A DE102006032113C5 DE 102006032113 C5 DE102006032113 C5 DE 102006032113C5 DE 200610032113 DE200610032113 DE 200610032113 DE 102006032113 A DE102006032113 A DE 102006032113A DE 102006032113 C5 DE102006032113 C5 DE 102006032113C5
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test
light
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sensor
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Active
Application number
DE200610032113
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English (en)
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DE102006032113B3 (de
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Ralph-Rainer Jurgeit
Karl Nutz
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Pepperl and Fuchs SE
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Pepperl and Fuchs SE
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Abstract

Optischer Triangulationssensor zum Nachweis von Objekten nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung, insbesondere zum Einsatz im Sicherheitsbereich,
mit einer Strahlungsquelle (10) zum Aussenden von Licht (12),
mit einer Sendeoptik (14) zum Leiten des Lichts (12) auf ein nachzuweisendes Objekt (20) und einen Hintergrund (30),
mit einem Nahempfänger (60) zum Nachweis von von dem Objekt (20) reflektiertem Licht (22),
mit einem Fernempfänger (50) zum Nachweis von von dem Hintergrund (30) reflektiertem Licht (32) und
mit einer Detektoroptik (40) zum Leiten des von dem Objekt (20) reflektierten Lichts (22) auf den Nahempfänger (60) und zum Leiten des von dem Hintergrund (30) reflektierten Lichts (32) auf den Fernempfänger (50),
dadurch gekennzeichnet,
dass zum Testen des Nahempfängers (60) eine Testquelle (80) zum Aussenden von Testlicht (82) vorhanden ist,
dass die Testquelle (80) so angeordnet ist, dass das Testlicht (82) sowohl auf den Nahempfänger (60) als auch auf...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen optischen Triangulationssensor zum Nachweis von Objekten nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Außerdem bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Testen eines optischen Triangulationssensors nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
  • Ein solcher optischer Triangulationssensor ist bekannt und weist folgende Komponenten auf:
    Eine Strahlungsquelle zum Aussenden von Licht, eine Sendeoptik zum Leiten des Lichts auf ein nachzuweisendes Objekt und einen Hintergrund, einen Nahempfänger zum Nachweis von von dem Objekt reflektiertem Licht, einen Fernempfänger zum Nachweis von von dem Hintergrund reflektierten Licht und eine Detektoroptik zum Leiten des von dem Objekt reflektierten Lichts auf den Nahempfänger und zum Leiten des von dem Hintergrund reflektierten Lichts auf den Fernempfänger.
  • Bei einem gattungsgemäßen Verfahren wird Licht einer Strahlungsquelle auf ein nachzuweisendes Objekt und einen Hintergrund geleitet, von dem Objekt reflektiertes Licht wird auf einen Nahempfänger und von dem Hintergrund reflektiertes Licht wird auf einen Fernempfänger geleitet und die von dem Nahempfänger und von dem Fernempfänger nachgewiesenen Intensitäten werden nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung ausgewertet.
  • Bei den nachzuweisenden Objekten kann es sich insbesondere um Personen, Tiere oder Gegenstände handeln.
  • Die genannten optischen Triangulationssensoren können beispielsweise zur Sicherheitsüberwachung von automatischen Türen, beispielsweise Drehflügeltüren, eingesetzt werden, um Verletzungen von Personen zu vermeiden.
  • Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass für automatische Türen nunmehr dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen wie für Maschinen.
  • Die Verwendung von Triangulationssensoren, bei denen Licht einer Hauptlichtquelle mit Hilfe einer ersten Optik oder Sendeoptik als Lichtfleck auf ein nachzuweisendes Objekt oder einen Hintergrund abgebildet wird, ist grundsätzlich bekannt. Mit Hilfe einer zweiten Optik wird dabei der genannte Lichtfleck auf einem doppelten Lichtempfänger abgebildet. Dieser doppelte Lichtempfänger besteht aus einem Fernempfänger zum Nachweis des vom Hintergrund reflektierten Lichts und aus einem Nahempfänger zum Nachweis von Licht, das von dem nachzuweisenden Objekt reflektiert wurde.
  • Bei einer häufig gewählten Geometrie der Anordnung ist dabei der Fernempfänger näher an der Hauptlichtquelle positioniert als der Nahempfänger.
  • Eine aus den Signalen von Nah- und Fernempfänger gebildete Differenz wird verstärkt und in folgender Weise bewertet: Wenn die genannte Signaldifferenz und Fernempfänger größer ist als eine zu setzende Detektionsschwelle, gilt ein nachzuweisendes Objekt als detektiert, andernfalls als nicht detektiert. Hierbei wird auch das Vorzeichen der Signaldifferenz berücksichtigt.
  • Wenn die genannte Detektionsschwelle positiv ist, befindet sich der Sensor in der Betriebsart ”Hintergrundausblendung” ansonsten in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung”. Wenn der Detektor kein Licht empfängt, ist die Signaldifferenz 0 und somit größer als eine negative Detektionsschwelle. In der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” geht der Sensor demnach in den Zustand ”Detektion” über, wenn er kein Licht empfängt.
  • Bei Ausfall der Hauptlichtquelle oder bei Blockierung des Lichtstrahls, beispielsweise durch Verschmutzung, fällt ein solcher Sensor demgemäß in die sichere Richtung aus.
  • Hiervon unterscheidet sich die Betriebsart ”Hintergrundausblendung”, bei der der Sensor in den Zustand ”keine Detektion” geht, wenn er kein Licht empfängt, da dann die Detektionsschwelle oberhalb der Signaldifferenz liegt, die 0 ist. Demgemäß werden in der Betriebsart ”Hintergrundausblendung” ein Ausfall der Hauptlichtquelle und eine Blockierung des Lichtwegs nicht erkannt.
  • Bei der Hintergrundausblendung wird demgemäß ein Hintergrund zwar erkannt aber nicht bewertet. Als Schaltsignal wird ein Reflexionssignal von einem Objekt innerhalb eines eingestellten Tastbereichs benötigt. Hieraus ergibt sich die vorteilhafte Anwendung von Lichttastern in der Betriebsart ”Hintergrundausblendung” zur Gewährleistung eines Auffahrschutzes in Dreh- oder Fahrrichtung bei mitfahrender Montage. Ein Hintergrundsignal ist dabei nicht notwendig und das Schaltsignal ist von einer vom Hintergrund zurückgestreuten oder reflektierten Strahlung unabhängig.
  • Dem stehen die genannten Nachteile gegenüber, dass ein Ausfall des Senders zunächst nicht erkannt wird und die Testmöglichkeiten entsprechend eingeschränkt sind.
  • In der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” korrespondiert ein Sender regelmäßig über einen Hintergrund, beispielsweise einen Fußboden, mit dem Empfänger. Der Hintergrund wird dabei als Reflektor verwendet, wobei, wenn der Lichtstrahl von ei nem Objekt unterbrochen wird, ein Schaltsignal ausgelöst wird.
  • Bei dieser Betriebsart sind Tastweiten ab etwa 100 mm möglich, so dass diese Sensoren auch für Sicherheitsschleusen eingesetzt werden können. Grundsätzlich können dabei auch spiegelnde Objekte, beispielsweise Fahrzeuge, erfasst werden.
  • Im Vergleich zur Betriebsart ”Hintergrundausblendung” können Sensoren in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” im Allgemeinen nicht mitfahrend montiert wird, da ein Signal des Hintergrunds immer notwendig ist. Außerdem kann es abhängig vom Reflexions- oder Rückstreuungsgrad des Hintergrunds, beispielsweise bei schwarzem, nassem Belag oder bei ansonsten spiegelndem Hintergrund zu Fehlschaltungen kommen.
  • Weiterhin fällt der bekannte Sensor in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” bei Ausfall des Nahempfängers in die gefährliche Richtung aus, das heißt er geht in den Zustand ”keine Detektion” über und ist deshalb als Sicherheitssensor nicht ohne weiteres geeignet.
  • Aus der DE 101 31 685 A1 ist ein nach dem Triangulationsprinzip arbeitender optoelektronischer Sensor mit einem Sender zum Aussenden von Sendelicht, einem Empfänger zur Ausgabe von wenigstens zwei Empfangssignalen und einer Auswerteeinrichtung für die Empfangssignale bekannt. Zur Feststellung, ob sich ein Objekt in einem Erfassungsbereich des Sensors befindet, wird eine Differenz der Empfangssignale mit einem Schwellenwert verglichen, wobei zur Erzeugung einer Schalthysterese mehrere verschiedene Schwellenwerte vorgesehen sind. Hierdurch kann ein unerwünschtes mehrmaliges Umschalten zwischen einem positiven und einen negativen Gegenstandsfeststellungssignal vermieden werden.
  • Eine Selbsttesteinrichtung für einen scannenden Lichttaster mit mindestens einem Testlichtsender ist aus der DE 39 08 273 C1 bekannt.
  • DE 198 10 231 C2 betrifft eine Reflexionslichtschranke, bei der vor dem Reflektor ein Linearpolfilter angeordnet ist und bei der das reflektierte Licht mit zwei Detektoren, vor denen jeweils ein weiterer Linearpolfilter positioniert ist, nachgewiesen wird. Die Linearpolfilter vor den Detektoren weisen dabei einen Winkelversatz von 45 bis 135° auf, wobei die Polarisationsrichtung des Reflektorpolarisators mit einem der Detektionspolarisatoren im Wesentlichen übereinstimmt. Hiermit können Objekte, die das Sendelicht depolarisieren, erkannt werden. Außerdem ist ein Testsender vorgesehen, mit dem die Funktionsfähigkeit des Senders und der Empfänger überprüft werden kann.
  • Gegenstand des Dokuments DE 42 19260 C2 ist ein optischer Sensor, bei dem ein Überwachungsbereich mit einem beweglichen Lichtstrahl abgescannt wird und bei dem Objekte über eine Triangulationsmessung nachgewiesen werden. Zum Testen der Funktionstüchtigkeit des Sensors ist außerhalb des Überwachungsbereichs ein Testobjekt angeordnet.
  • DE 196 34 269 A1 bezieht sich auf ein Lichtgitter, bei dem die Entfernung einer Referenzfläche durch Messung einer Phasendifferenz oder einer Pulslaufzeit von Sendelicht bestimmt wird. Zum Testen der Funktionsfähigkeit wird zyklisch ein Testobjekt bestrahlt und das an diesem reflektierte Licht wird detektiert.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen optischen Triangulationssensor der oben genannten Art zu schaffen, der besonders sicher und zuverlässig betrieben und somit auch als Sicherheitssensor eingesetzt werden kann. Außerdem soll ein Verfahren zum Testen eines optischen Triangulationssensors nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung angegeben werden, welches den Einsatz dieser Sensoren auch für sicherheitsrelevante Anwendungen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch den optischen Triangulationssensor mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Sensors und bevorzugte Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der optische Triangulationssensor ist erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass zum Testen des Nahempfängers eine Testquelle zum Aussenden von Testlicht vorhanden ist, dass die Testquelle so angeordnet ist, dass das Testlicht sowohl auf den Nahempfänger als auch auf den Fernempfänger trifft, dass eine Geometrie der Anordnung der Testquelle und eine Intensität des Testlichts so gewählt ist, dass durch auf den Nahempfänger und den Fernempfänger auftreffendes Testlicht bei abgeschalteter Strahlungsquelle ein typisches nachzuweisendes Objekt simulierbar ist und dass zum Auswerten der vom Nahempfänger und vom Fernempfänger im Messbetrieb oder im Testbetrieb nachgewiesenen Intensitäten und zum Steuern und Auswerten von Tests eine Auswerte- und eine Steuereinheit vorhanden ist, die mit der Strahlungsquelle, der Testquelle, dem Nahempfänger und dem Fernempfänger verbunden ist.
  • Das Verfahren der oben genannten Art ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass zum Testen des Nahempfängers Testlicht auf den Nahempfänger und Fernempfänger geleitet wird und dass eine Intensität des Testlichts so eingestellt wird, dass durch das auf den Nahempfänger und den Fernempfänger auftreffende Testlicht bei abgeschalteter Strahlungsquelle ein typisches nachzuweisendes Objekt simuliert wird.
  • Als erster Kerngedanke der Erfindung kann angesehen werden, eine Testquelle vorzusehen, mit welcher Nah- und Fernempfänger beleuchtet werden können. Die Testquelle ist dabei relativ zu Nah- und Fernempfänger so positioniert und die Intensität des Testlichts ist so gewählt, dass im Testbetrieb bei abgeschalteter Strahlungsquelle durch das auf Nah- und Fernempfänger auftreffende Testlicht ein typisches nachzuweisendes Objekt simuliert werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Kerngedanken der vorliegenden Erfindung ist außerdem eine Auswerte- und Steuereinheit vorhanden, mit welcher die von Nah- und Fernempfänger im Mess- oder Testbetrieb nachgewiesenen Intensitäten ausgewertet und beispielsweise auch Test- und Messabläufe gesteuert werden können. Hierzu ist die Auswerte- und Steuereinheit mit der Strahlungsquelle, der Testquelle, dem Nahempfänger und dem Fernempfänger verbunden.
  • Als erster wesentlicher Vorteil der Erfindung ist anzusehen, dass mit Hilfe der erfindungsgemäß vorgesehenen Testquelle eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Nahempfängers in einfacher Weise möglich ist. Bei einem solchen Test, der beispielsweise extern ausgelöst werden kann, wird die Hauptlichtquelle abgeschaltet und die Testquelle wird eingeschaltet. Nach Auslösung dieses Tests wird erwartet, dass der Sensor spätestens bis zum Ablauf einer spezifizierten Reaktionszeit in den Zustand ”Detektion” übergeht, da erfindungsgemäß durch das auf den Nah- und Fernempfänger auftreffende Licht ein typisches nachzuweisendes Objekt simuliert wird. Bei Ausfall des Nahempfängers gibt nur der Fernempfänger ein Detektionssignal ab, wodurch der Sensor im Test entgegen der Erwartung im Zustand ”keine Detektion” verbleibt.
  • Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht somit darin, dass ausgehend von einem Zustand ”keine Detektion” die Strahlungsquelle abgeschaltet und die Testquelle eingeschaltet und sodann überwacht wird, ob der Sensor nach einer Reaktionszeit in den Zustand ”Detektion” übergeht. Auf diese Weise kann die Funktionalität des Nahempfängers zuverlässig getestet werden.
  • Um die Simulation eines typischen nachzuweisenden Objekts zu verbessern, wird die Intensität der Testquelle bevorzugt so eingestellt, dass die Differenz der von Nah- und Fernempfänger empfangenen Lichtleistung derjenigen Intensität entspricht, die der Nahempfänger von der Strahlungsquelle über die Reflexion eines solchen typischen Objekts mit vorgegebenem Reflexionsgrad in einer ebenfalls vorgegebenen Entfernung empfangen würde.
  • Im Allgemeinen soll dabei der Nahempfänger mehr Licht empfangen als der Fernempfänger. Um dies zu bewerkstelligen, können beispielsweise vor dem Nahempfänger und/oder vor dem Fernempfänger Strahlungsabschwächer, insbesondere verstellbare Blenden, angeordnet sein, zum Variieren des auf den Nahempfänger beziehungsweise den Fernempfänger auftreffenden Lichts oder Testlichts.
  • In einer alternativen Variante kann die genannte Lichtdifferenz aber auch über die Chipflächen der Nah- und Fernempfänger, bei denen es sich beispielsweise um Fotodioden handeln kann, also durch unterschiedliche offene Flächen von Nah- und Fernempfänger, gesteuert werden. Hierbei sind die aktiven Flächen des Fernempfängers und des Nahempfängers zum Einstellen einer Strahlungsdifferenz gezielt unterschiedlich gewählt.
  • Als Lichtquelle kommen grundsätzlich die unterschiedlichsten Lichtquellen im Infrarot- und sichtbaren Bereich in Betracht. Bevorzugt werden Leuchtdioden oder Halbleiterlaser eingesetzt.
  • Die Begriffe ”Reflexionslicht” und ”Reflektieren” sollen in diesem Zusammenhang allgemein verstanden werden. Insbesondere soll hierunter auch eine diffuse Reflexion, also eine Streuung oder Rückstreuung, verstanden werden.
  • Die Sendeoptik und die Detektoroptik kann mit bekannten Komponenten, beispielsweise kostengünstigen Kunststofflinsen, realisiert werden.
  • Die Testquelle wird bevorzugt im selben Gehäuse wie die übrigen Sensorkomponenten angeordnet.
  • Gegebenenfalls können auch mehrere Testquellen und/oder mehrere Strahlungsquellen, die auch als Hauptlichtquellen bezeichnet werden, vorgesehen sein.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird außerdem die Reaktionszeit des Sensors im Test gemessen und bei der Testauswertung berücksichtigt. Eine Verminderung der Sensorempfindlichkeit auf der Empfangsseite über eine gewisse Grenze hinaus, die dazu führt, dass der Sensor während des Tests weiterhin im Zustand ”keine Detektion” verbleibt oder eine verlängerte Reaktionszeit nach sich zieht, kann auf diese Weise ebenfalls mit hoher Zuverlässigkeit erkannt werden.
  • Darüber hinaus kann zunächst in einem sehr einfachen Test überprüft werden, ob sich der Sensor in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” befindet. Hierzu werden die Strahlungsquelle und die Testquelle abgeschaltet und es wird geprüft, ob der Sensor nach einer Reaktionszeit den Zustand ”Detektion” einnimmt.
  • Da der Sensor im Rahmen des Tests mit eingeschalteter Testquelle auch dann in den Zustand ”Detektion” übergehen würde, wenn er sich infolge eines Fehlers nicht in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” befindet, muss, um den Sicherheitsanforderungen zu genügen, auch dieser Fall abgesichert werden. In einer weiteren Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird hierzu nach einem Übergang des Sensors bei eingeschalteter Testquelle in den Zustand ”Detektion” die Testquelle abgeschaltet und es wird überwacht, ob der Sensor im Zustand ”Detektion” verbleibt. Nah- und Fernempfänger empfangen dann kein Licht mehr, so dass erwartet wird, dass der Sensor im Zustand ”Detektion” verbleibt. Wenn sich hieran etwas ändern würde, der Sensor also wieder in den Zustand ”keine Detektion” zurückkehren würde, würde er sich nicht in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” befinden. Ein solcher Fehler kann beispielsweise bei Degradationen des zur Signalauswertung verwendeten Differenzverstärkers auftreten, wenn zum Beispiel eine Offset spannung stark ansteigt.
  • Im konkreten Einsatz des erfindungsgemäßen Sensors, beispielsweise bei einer Drehflügeltür, kann die Prüfung des Nahempfängers mit Hilfe der Testquelle und/oder die Prüfung, ob der Sensor bei abgeschalteter Strahlungsquelle und abgeschalteter Testquelle den Zustand ”Detektion” einnimmt, automatisch vor einem Einschalten der Strahlungsquelle oder der Testquelle erfolgen. Der Sensor prüft dann selbst, ob er sich im Fall, dass kein Licht ausgesendet wird, im Zustand ”Detektion” befindet. Dies kann sowohl im Normal- oder Messbetrieb als auch während des Tests erfolgen. Die Beobachtungsphase des Tests könnte so wegfallen, wodurch sich die Testzeit insgesamt in vorteilhafter Weise verkürzen würde.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung dieser Idee kann außerdem diese Prüfung direkt vor dem Aussenden eines Lichtpulses durch die Strahlungsquelle oder die Testquelle erfolgen. Die jeweiligen Testresultate müssen dann intern geprüft werden, wobei die hierzu verwendete Prüfeinrichtung ebenfalls in ihrer Integrität überprüfbar sein muss.
  • Weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen optischen Triangulationssensors und des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nachstehend mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Hierin zeigt:
  • 1, eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen optischen Triangulationssensors;
  • 1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen optischen Triangulationssensors 100, anhand dessen auch das erfindungsgemäße Verfahren erläutert wird. Der Sensor 100 weist als wesentliche Komponenten eine Strahlungsquelle 10, eine Sendeoptik 14, eine Detektoroptik 40, einen aus Nahempfänger 60 und Fernempfänger 50 bestehenden Detektor, eine Testquelle 80 sowie eine Steuer- und Auswerteeinheit 70 auf.
  • Bei der Strahlungsquelle 10 und der Testquelle 80 handelt es sich bevorzugt um Leuchtdioden. Als Nahempfänger 60 und Fernempfänger 50 können Fotodioden eingesetzt werden.
  • Die Steuer- und Auswerteeinheit 70 ist mit der Strahlungsquelle 10, dem Nahempfänger 60, dem Fernempfänger 50 und der Testquelle 80 verbunden. Gegebenenfalls kann diese Verbindung auch drahtlos über eine Funkstrecke ausgebildet sein.
  • Die Menge das auf den Nahempfänger 60 und den Fernempfänger 50 auftreffenden Lichts kann über verstellbare Blenden 54, 64 variiert werden, die vor dem Nahempfänger 60 beziehungsweise dem Fernempfänger 50 angeordnet sind.
  • Der erfindungsgemäße Sensor 100 arbeitet wie folgt: Die Strahlungsquelle 10 sendet Licht 12, bevorzugt Infrarotlicht, aus, welches über die Sendeoptik 14 auf ein nachzuweisendes Objekt 20 und/oder einen schematisch angedeuteten Hintergrund 30, beispielsweise einen Fußboden, geleitet wird. Von dem Objekt 20 zurückgestreutes oder zurückreflektiertes Licht 22 gelangt auf die Detektoroptik 40, die schematisch durch eine Linse angedeutet ist, und wird von dieser auf dem Nahempfänger 60 abgebildet. Der Nahempfänger 60 gibt sodann ein zur auftretenden Lichtmenge im Wesentlichen proportionales Intensitätssignal 62 aus, welches der Steuer- und Auswerteeinheit 70 zugeführt wird. Weiterhin wird vom Hintergrund 30 zurückgestreutes oder reflektiertes Licht 32 über die Detektoroptik 40 auf den Fernempfänger 50 geleitet und von diesem nachgewiesen. Das entsprechende Intensitätssignal 52, das wiederum im Wesentlichen proportional zur auf den Fernempfänger 50 auftreffenden Lichtmenge ist, wird ebenso der Steuer- und Auswerteeinheit 70 zugeleitet.
  • In der Steuer- und Auswerteeinheit 70 wird aus den Signalen 52, 62 des Fernempfängers 50 beziehungsweise des Nahempfängers 60 eine Differenz gebildet und verstärkt. Nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung wird diese Differenz anschließend mit einer negativen Detektionsschwelle verglichen. Liegt die Differenz der Signale 52, 62 dann über dieser Schwelle, geht der Sensor 100 in den Zustand ”Detektion” über, verbleibt ansonsten aber im Zustand ”keine Detektion”.
  • Ein erster Test des Sensors 100, der beispielsweise über die Steuer- und Auswerteeinheit 70 initiiert werden kann, besteht darin, sowohl die Strahlungsquelle 10 als auch die Testquelle 80 abzuschalten und zu überwachen, ob der Sensor 100, wie für die Betriebsart ”Hintergrundauswertung” erwartet, in den Zustand ”Detektion” übergeht.
  • Ausgehend von einem Sensorzustand ”keine Detektion” wird die Funktionstüchtigkeit des Nahempfängers 60 dann entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren getestet, indem die Testquelle eingeschaltet und überwacht wird, ob der Sensor 100 nach einer hinreichend kurzen Reaktionszeit in den Zustand ”Detektion” übergeht. Die Testquelle 80 ist erfindungsgemäß dabei relativ zu dem Nahempfänger 60 und dem Fernempfänger 50 so angeordnet und die Intensität der Testquelle ist so gewählt, dass bei abgeschalteter Strahlungsquelle 10 durch die auf den Nahempfänger 60 und den Fernempfänger auftreffende Intensität ein typisches nachzuweisendes Objekt simuliert wird. Gegebenenfalls können hierzu die variablen Blenden 54, 64, die vor dem Fernempfänger 50 beziehungsweise dem Nahempfänger 60 angeordnet sind, geeignet verstellt werden.
  • Im Anschluss an diesen Test kann auch oder nochmals getestet werden, ob sich der Sensor in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” befindet. Hierzu wird bei weiterhin abgeschalteter Strahlungsquelle 10 auch die Testquelle 80 abgeschaltet und es wird geprüft und überwacht, ob der Sensor 100 im Zustand ”Detektion” verbleibt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann sich der Sensor 100 nicht in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” befinden.
  • Sämtliche dieser Tests können prinzipiell extern, beispielsweise von einer Bedienperson, über die Steuer- und Auswerteeinheit 70 ausgelöst werden. Besonders bevorzugt werden diese Tests oder Testabläufe jedoch automatisch von der Steuer- und Auswerteeinheit 70 gesteuert durchgeführt. Besonders bevorzugt kann beispielsweise jedes Mal unmittelbar bevor die Strahlungsquelle 10 oder die Testquelle 80 einen Lichtpuls aussendet getestet werden, ob sich der Sensor 100 im Zustand ”Detektion” und somit in der Betriebsart ”Hintergrundauswertung” befindet.
  • Durch die vorliegende Erfindung wird ein optischer Triangulationssensor bereitgestellt, der mit Hilfe einer geeigneten Testeinrichtung gegen einen gefährlichen Ausfall abgesichert wird. Darüber hinaus wird ein Verfahren bereitgestellt zum Testen eines solchen optischen Triangulationssensors, so dass dieser im Grundsatz auch für Sicherheitsanwendungen verwendet werden kann.
  • Bei der Erfindung kann außerdem eine Verringerung der Sensorempfindlichkeit mit der möglichen Folge einer Reaktionszeitverlängerung erkannt werden.
  • Darüber hinaus kann erkannt werden, ob die Betriebsart ”Hintergrundauswertung” tatsächlich gegeben ist, oder ob aufgrund eines Fehlers sich der Sensor in der Betriebsart ”Hintergrundausblendung” befindet. Auch ein Ausfall der Hauptlichtquelle oder Strahlungsquelle und eine Blockierung des Lichtwegs kann abgesichert werden.
  • Insgesamt weist der erfindungsgemäße Triangulationssensor eine hohe Integrität der funktionalen Sicherheit auf.

Claims (8)

  1. Optischer Triangulationssensor zum Nachweis von Objekten nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung, insbesondere zum Einsatz im Sicherheitsbereich, mit einer Strahlungsquelle (10) zum Aussenden von Licht (12), mit einer Sendeoptik (14) zum Leiten des Lichts (12) auf ein nachzuweisendes Objekt (20) und einen Hintergrund (30), mit einem Nahempfänger (60) zum Nachweis von von dem Objekt (20) reflektiertem Licht (22), mit einem Fernempfänger (50) zum Nachweis von von dem Hintergrund (30) reflektiertem Licht (32) und mit einer Detektoroptik (40) zum Leiten des von dem Objekt (20) reflektierten Lichts (22) auf den Nahempfänger (60) und zum Leiten des von dem Hintergrund (30) reflektierten Lichts (32) auf den Fernempfänger (50), dadurch gekennzeichnet, dass zum Testen des Nahempfängers (60) eine Testquelle (80) zum Aussenden von Testlicht (82) vorhanden ist, dass die Testquelle (80) so angeordnet ist, dass das Testlicht (82) sowohl auf den Nahempfänger (60) als auch auf den Fernempfänger (50) trifft, dass eine Geometrie der Anordnung der Testquelle (80) und eine Intensität des Testlichts (82) so gewählt ist, dass durch auf den Nahempfänger (60) und den Fernempfänger (50) auftreffendes Testlicht (82) bei abgeschalteter Strahlungsquelle (10) ein typisches nachzuweisendes Objekt simulierbar ist und dass zum Auswerten der vom Nahempfänger (60) und vom Fernempfänger (50) im Messbetrieb oder im Testbetrieb nachgewiesenen Intensitäten und zum Steuern und Auswerten von Tests eine Auswerte- und eine Steuereinheit (70) vor handen ist, die mit der Strahlungsquelle (10), der Testquelle (80), dem Nahempfänger (60) und dem Fernempfänger (50) verbunden ist, wobei ausgehend von einem Zustand „keine Detektion” die Strahlungsquelle (10) abgeschaltet und die Testquelle (80) eingeschaltet und sodann überwacht wird, ob der Sensor nach einer Reaktionszeit in den Zustand „Detektion” übergeht, und wobei die Reaktionszeit gemessen und bei der Testauswertung berücksichtigt wird.
  2. Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Nahempfänger (60) und/oder vor dem Fernempfänger (50) Strahlungsabschwächer, insbesondere verstellbare Blenden (54, 64), angeordnet sind zum Variieren des auf den Nahempfänger (60) beziehungsweise den Fernempfänger (50) auftreffenden Lichts (22, 32) oder Testlichts (82).
  3. Sensor nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die aktiven Flächen des Fernempfängers (50) und des Nahempfängers (60) zum Einstellen einer Strahlungsdifferenz gezielt unterschiedlich gewählt sind.
  4. Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquelle (10) und die Testquelle (80) Halbleiterlaser oder Leuchtdioden sind.
  5. Verfahren zum Testen eines optischen Triangulationssensors (100), insbesondere eines Sensors nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem Licht (12) einer Strahlungsquelle (10) auf ein nachzuweisendes Objekt (20) und einen Hintergrund (30) geleitet wird, bei dem von dem Objekt (20) reflektiertes Licht (22) auf einen Nahempfänger (60) und von dem Hintergrund (30) reflektiertes Licht (32) auf einen Fernempfänger (50) geleitet wird und bei dem von dem Nahempfänger (60) und dem Fernempfänger (50) nachgewiesene Intensitäten nach dem Prinzip der Hintergrundauswertung ausgewertet werden, dadurch gekennzeichnet, dass zum Testen des Nahempfängers (60) Testlicht (82) auf den Nahempfänger (60) und Fernempfänger (50) geleitet wird, dass eine Intensität des Testlichts (82) so eingestellt wird, dass durch das auf den Nahempfänger (60) und den Fernempfänger (50) auftreffende Testlicht (82) bei abgeschalteter Strahlungsquelle (10) ein typisches nachzuweisendes Objekt (20) simuliert wird, dass ausgehend von einem Zustand „keine Detektion” die Strahlungsquelle (10) abgeschaltet und die Testquelle (80) eingeschaltet und sodann überwacht wird, ob der Sensor nach einer Reaktionszeit in den Zustand „Detektion” übergeht und dass die Reaktionszeit gemessen und bei der Testauswertung berücksichtigt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem Übergang des Sensors (100) bei eingeschalteter Testquelle (80) in den Zustand ”Detektion” die Testquelle (80) abgeschaltet und überwacht wird, ob der Sensor (100) im Zustand ”Detektion” verbleibt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquelle (10) und die Testquelle (80) abgeschaltet werden und geprüft wird, ob der Sensor (100) den Zustand ”Detektion” einnimmt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Prüfung, ob der Sensor (100) bei abgeschalteter Strahlungsquelle (10) und abgeschalteter Testquelle (80) den Zustand ”Detektion” einnimmt, automatisch vor einem Einschalten der Strahlungsquelle (10) oder der Testquelle (80) erfolgt.
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