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DE102006031839B4 - Elektrisches Kontaktelement - Google Patents

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DE102006031839B4 DE200610031839 DE102006031839A DE102006031839B4 DE 102006031839 B4 DE102006031839 B4 DE 102006031839B4 DE 200610031839 DE200610031839 DE 200610031839 DE 102006031839 A DE102006031839 A DE 102006031839A DE 102006031839 B4 DE102006031839 B4 DE 102006031839B4
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Abstract

Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kontaktelementes (20)
bei dem ein Aluminium-Flachteil (4a) mit einem aus Übergangsmetall gebildeten Flachteil (4b) stoffschlüssig verbunden wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine lange Seitenkante des Aluminium-Flachteils (4a) in einem kontinuierlichen Prozess mit einer langen Seitenkante des aus Übergangsmetall gebildeten Flachteils (4b) stoffschlüssig verbunden wird und dass das Kontaktelement (20) in einem anschließenden Prozess aus den verbundenen Flachteilen herausgetrennt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektrisches Kontaktelement und ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kontaktelementes.
  • In neuester Zeit werden für Batterieleitungen in Kraftfahrzeugen vermehrt Aluminiumkabel verwendet. Insbesondere hat sich die Verwendung von Aluminiumflachbandleitern als vorteilhaft herausgestellt. Die B+ Leitung wird bevorzugt im Hauptstrang als Aluminiumflachbandleiter geführt. Dieser Aluminiumflachbandleiter wird vorzugsweise am Unterboden oder in der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs geführt, und Abgänge zu Verbrauchern zweigen von dieser Aluminiumflachbandleitung ab.
  • Die Kontaktierung von Abgriffen an Aluminiumleitungen ist jedoch problematisch, da sich auf der Oberfläche von Aluminiumleitungen eine Aluminiumoxidschicht bildet. Diese Aluminiumoxidschicht verhindert eine gute elektrische Kontaktierung mit Anschlussleitungen.
  • Darüber hinaus ist es in Feuchträumen von Kraftfahrzeugen von Nachteil, wenn eine Kontaktfläche zwischen einem Aluminiumflachbandleiter und einer aus einem anderen Metall gebildeten Anschlussleitung Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Die Feuchtigkeit führt zu verstärkter Korrosion, insbesondere auch aufgrund unterschiedlicher Elektronegativitäten der miteinander verbundenen Metalle.
  • Die DE 68051505 U beschreibt Stromkreisleisten und Unterteile für NH-Sicherungspatronen zum direkten Anschluss von Aluminiumleitern. Sicherungsleisten für Nh-Patronen mit Auschlussschienen und/oder Anschlussfahnen werden beschrieben, bei denen den Übergang von Kupfer auf Aluminium in die Schiene oder Anschlussfahne verlegt wurde, so das das freie Ende aus Aluminium besteht und daher für den direkten Anschluss von Aluminiumkabeladern geeignet ist.
  • Die DE 695 04 216 T2 beschreibt einen Bi-Metall Verbinder, bei dem eine aus Aluminium gebildete Anschlussfahne mit einer aus Kupfer gebildeten Anschlussfahne kontaktiert wird. Zum Anschluss von Schrauben ist in der Aluminium Anschlussfahne eine Durchgangsbohrung vorgesehen.
  • Die EP 1 688 966 A1 betrifft allgemein einen elektrischen Flachbandleiter für Kraftfahrzeuge aus Aluminium und mit profiliertem Querschnitt. Einen elektrischen Flachbandleiter für Kraftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, der sich in einfacher Weise verarbeiten lässt wird dadurch gelöst, dass der elektrische Flachbandleiter aus von zumindest einem Coil abgewickelten, weichgeglühten Aluminiumband gebildet ist.
  • Kostengünstig und einfach kann gemäß EP 1 703 591 A1 eine intermetallische Verbindung zwischen Leitern in Kraftfahrzeugen gegenüber Vibrationen geschützt werden, wenn ein metallischer Teil eines ersten Leiters auf einen metallischen Teil eines zweiten Leiters gelegt wird, ein metallischer Bügel um den ersten Leiter gelegt wird, derart, dass der erste Leiter an dem zweiten Leiter gehalten wird, und wenn in einem einzigen Arbeitsschritt der Bügel und der erste Leiter stoffschlüssig mit dem zweiten Leiter mittels Schweissen verbunden werden.
  • Problematisch bei den bekannten Verfahren ist jedoch die Massenherstellung.
  • Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kontaktierung einer Batterieleitung mit hoher elektrischer Güte zur Verfügung zu stellen, welche sich kostengünstig in der Massenproduktion herstellen lässt.
  • Diese Aufgabe wird gemäß eines Gegenstandes durch ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kontaktelements gelöst, bei dem ein Aluminium-Flachteil mit einem aus Übergangsmetall gebildeten Flachteil stoffschlüssig verbunden wird, das dadurch gekennzeichnet ist, dass eine lange Seitenkante des Aluminium-Flachteils in einem kontinuierlichen Prozess mit einer langen Seitenkante des aus Übergangsmetall gebildeten Flachteils stoffschlüssig verbunden wird und dass das Kontaktelement in einem anschließenden Prozess aus den verbundenen Flachteilen herausgetrennt wird.
  • Das entstehende Kontaktelement weist zwei Anschlussfahnen aus unterschiedlichen Metallen auf. Eine erste Anschlussfahne ist aus Aluminium gebildet und eine zweite Anschlussfahne aus einem Übergangsmetall, vorzugsweise Kupfer oder einer Legierung davon. Die Anschlussfahne aus Aluminium kann besonders einfach mit einem Aluminiumleiter, bevorzugt mit einer Aluminiumflachbandleitung als B+ Leitung kontaktiert werden. Da das Kontaktelement aus Flachteilen gebildet ist, eignet sich dieses besonders gut für die Kontaktierung mit einer Flachbandleitung, die beispielsweise als Batteriehauptleitung genutzt wird. Die zweite, aus Übergangsmetall gebildete Anschlussfahne hat sehr gute elektrische und mechanische Eigenschaften und ermöglicht eine leichte Kontaktierung mit einer Anschlussleitung aus Kupfer.
  • Besonders bevorzugt ist die Verwendung von Bändern, die von einem Coil abgewickelt werden. In diesem Falle lassen sich in einem Zwischenschritt stoffschlüssig miteinander verbundene Bänder aus Aluminium und Übergangsmetall von einer Länge bis zu mehreren hundert Metern, bevorzugt 200 m, herstellen. Die von einem Coil abgewickelten Flachteile werden kontinuierlich stoffschlüssig miteinander verbunden, und können danach erneut aufgecoilt werden, oder dem weiteren Verarbeitungsprozess zugeführt werden.
  • Zur Herstellung eines flachen Kontaktelementes mit zwei Anschlussfahnen wird vorgeschlagen, dass die Flachteile entlang ihrer langen, schmalen Seite stoffschlüssig miteinander verbunden werden. So ist es möglich, dass die von einem Coil abgewickelten Bänder über geeignete Führungen mit ihren schmalen Seitenkanten gegeneinander gedrückt werden und kontinuierlich miteinander stoffschlüssig verbunden werden. Für die kontinuierliche stoffschlüssige Verbindung eignen sich bevorzugt Reibschweißen, Multi-Orbital-Schweißen, Rührreibschweißen oder Elektronenstrahlschweißen. Andere Schweißverfahren eignen sich jedoch ebenfalls für die Kontaktierung der Flachteile miteinander.
  • Während des kontinuierlichen Herstellungsprozesses kann, nachdem die Flachteile kontinuierlich miteinander stoffschlüssig verbunden wurden, das Kontaktelement aus den miteinander verbundenen Bändern herausgetrennt werden. Hierzu eignen sich besonders bevorzugt Stanzen, Sägen, Erodieren, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden. Mit Hilfe dieser spanenden oder spanlosen Trennverfahren lassen sich Kontaktelemente geeigneter Größe aus den Bändern heraustrennen. Bei der Herstellung der Bänder aus von Coils abgewickelten Bändern können so in einem kontinuierlichen Prozess mehrere hundert bis mehre tausend einzelne Kontaktelemente in einem kontinuierlichen Prozess nacheinander hergestellt werden. Die Bänder werden von Coils abgewickelt, stoffschlüssig miteinander verbunden, und die Kontaktelemente werden herausgetrennt. Kontaktelemente mit Kantenlängen zwischen 1 und 5 cm sind besonders bevorzugt.
  • Ein kontinuierlicher Herstellungsprozess, insbesondere bei dem die Flachteile erheblich größer sind, als die daraus zu formenden Kontaktelemente, wird dadurch zur Verfügung gestellt, dass aus den miteinander stoffschlüssig verbundenen Flachteilen das Kontaktelement quaderförmig herausgetrennt wird. So kann beispielsweise in einem kontinuierlichen Prozess die stoffschlüssige Verbindung zwischen den Flachteilen hergestellt werden und im unmittelbaren Anschluss an die stoffschlüssige Verbindung zwischen den Flachteilen das Kontaktelement gebildet werden.
  • Bevorzugt ist dabei, dass das Aluminium-Flachteil und/oder das aus Übergangsmetall gebildete Flachteil als Bandware bereitgestellt wird. So können die als Bandware zur Verfügung gestellten Vormaterialien in einfacher Weise für die Herstellung des erfindungsgemäßen Kontaktelementes verwendet werden. Bevorzugt ist die Verwendung von Bändern aus Aluminium und/oder Übergangsmetall, die eine Breite von 1–10 cm und einer Stärke von 1–50 mm haben.
  • Gute mechanische Eigenschaften weisen Bänder auf, die gewalzt oder gezogen sind. Daher ist bevorzugt, dass das Aluminium-Flachteil und/oder das aus Übergangsmetall gebildete Flachteil aus gewalztem oder gezogenem Halbzeug bereitgestellt wird.
  • Um Korrosionen der Nahtstelle zwischen Aluminium und Übergangsmetall zu verhindern, wird vorgeschlagen, diese Nahtstelle zu isolieren.
  • Während oder nach dem Heraustrennen der Kontaktelemente ist es notwendig, die Nahtstelle zwischen Aluminium- und Übergangsmetall gegen Korrosion zu schützen. Daher wird vorgeschlagen, dass die Nahtstelle des Kontaktelementes zwischen dem Aluminium und dem Übergangsmetall mittels Kunststoff umspritzt wird. Diese Kunststoffumspritzung kann unmittelbar nach dem Heraustrennen des Kontaktelementes aus den Bändern erfolgen. Da die gesamte Verarbeitung in einem kontinuierlichen Prozess erfolgt, wird vermieden, dass die Nahtstelle über einen längeren Zeitraum Umwelteinflüssen ausgesetzt ist.
  • Dass durch das zuvor beschriebene Verfahren hergestellte Kontaktelement eignet sich in besonders guter Weise für die Kontaktierung mit einem Aluminiumflachbandleiter. Daher wird vorgeschlagen, dass die aus Aluminium gebildete Seite des Kontaktelements stoffschlüssig mit einem Flachbandleiter verbunden wird. Möglich ist beispielsweise die Kontaktierung entlang der schmalen Seite der Anschlussfahne aus Aluminium. So ist es beispielsweise möglich, dass das Kontaktelement mit einer gleichen Stärke hergestellt wird, wie der Flachbandleiter. Dann kann in besonders einfacher Weise eine Kontaktierung zwischen Kontaktelement und Flachbandleiter erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, dass das Kontaktelement mit der breiten Seite der Aluminium-Anschlussfahne mit dem Flachbandleiter stoffschlüssig verbunden wird.
  • Gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels ist es jedoch auch möglich, die Aluminium-Anschlussfahne des Kontaktelementes mit einem Aluminium-Rundleiter stoffschlüssig zu verbinden. Beispielsweise bei der Verwendung von Aluminium-Rundleitern kann somit eine einfache und kostengünstige Verbindungstechnik für die Verbindung eines Aluminiumleiters mit einem Kupferleiter zur Verfügung gestellt werden. Die Verbindung zwischen Aluminium-Anschlussfahne und Aluminiumleitung wird bevorzugt mittels eines Schrumpfschlauches vor Umwelteinflüssen geschützt. Da die Aluminium-Aluminium-Verbindung nur wenig vor Korrosion geschützt werden muss, reicht ein Schrumpfschlauch und eine Umspitzung ist nicht notwendig.
  • Ein weiterer Gegenstand ist ein elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 13.
  • Dieses Kontaktelement hat den Vorteil, dass es eine einfache Kontaktierung zwischen Aluminium und Übergangsmetallen ermöglicht, in dem es zwischen einem Aluminiumleiter und einem Leiter, beispielsweise aus Kupfer, angeordnet wird.
  • Durch eine Isolation an der Nahtstelle zwischen der ersten Anschlussfahne und der zweiten Anschlussfahne ist die Verbindung zwischen Aluminium und Übergangsmetall gut vor Korrosionen geschützt. Das Kontaktelement lässt sich besonders einfach herstellen und ermöglicht eine kostengünstige, einfach handhabbare Kontaktierung.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den nachgeordneten Ansprüchen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer Ausführungsbeispiele zeigenden Zeichnung näher erläutert.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Anordnung zur Ausführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2a eine Draufsicht eines elektrischen Kontaktelementes;
  • 2b eine perspektivische Ansicht eines elektrischen Kontaktelements;
  • 3a eine Draufsicht eines isolierten elektrischen Kontaktelements;
  • 3b eine perspektivische Ansicht eines isolierten elektrischen Kontaktelements;
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Flachbandleiters kontaktiert mit elektrischen Kontaktelementen;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines elektrischen Kontaktelementes kontaktiert mit einem Rundleiter;
  • 6 eine Draufsicht eines mit einem Rundleiter kontaktierten elektrischen Kontaktelements.
  • 1 zeigt eine Anordnung zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens. In der 1 sind zwei Coils 2a, 2b dargestellt, über die Flachteile 4a, 4b, bevorzugt Bänder und Bleche, abgewickelt werden. Ferner dargestellt ist eine Zuführeinrichtung 6, eine Schweißeinrichtung 8, eine Stanzeinrichtung 10 sowie eine Isolationseinrichtung 12. Die beschriebene Anordnung arbeitet wie folgt:
    Von dem Coil 2a wird das Flachteil 4a, beispielsweise eine Aluminium-Flachbandleitung, abgewickelt. Gleichzeitig wird von dem Coil 2b das Flachteil 4b, beispielsweise eine Kupfer-Flachbandleitung, abgewickelt. Die abgewickelten Flachteile 4a, 4b werden durch die Zuführeinrichtung 6 an ihren langen Seiten 15 miteinander in Kontakt gebracht. Durch die Zuführeinrichtung 6 liegen die Flachteile 4a, 4b eng aneinander an. Die aneinander anliegenden Flachteile 4a, 4b werden in der Schweißeinrichtung 8 entlang einer an der langen Seite 15 verlaufenden Nahtstelle 17 verschweißt. Dies kann beispielsweise mittels Ultraschallschweißen, Reibschweißen, Elektronenstrahlschweißen, oder gleichwertiger Schweißverfahren erfolgen.
  • Nachdem die Schweißeinrichtung 8 die Flachteile 4a, 4b verschweißt hat, wird ein Strang 4c von miteinander verbundenen Flachteilen an die Stanzeinrichtung 10 geführt. In der Stanzeinrichtung 10 werden aus dem Strang 4c Halbzeuge 14 hergestellt, wie sie in 2a, 2b dargestellt sind.
  • 2a zeigt ein solches Halbzeug 14 mit einer Anschlussfahne 16a aus Aluminium und einer Anschlussfahne 16b aus Kupfer. Gezeigt ist die Nahtstelle 17 zwischen der Anschlussfahne 16a und der Anschlussfahne 16b. Die Stanzeinrichtung 10 stanzt aus dem Strang 4c kontinuierlich die Halbzeuge 14. Es ist auch möglich, dass die Halbzeuge 14 gesägt oder geschnitten werden. Andere Trennverfahren sind ebenfalls möglich. Gleichzeitig mit dem Stanzen der Halbzeuge 14 kann ein Loch 18 in die Anschlussfahne 16b gestanzt werden.
  • Eine perspektivische Ansicht des Halbzeugs 14 ist in der 2b dargestellt. Die Länge c ist bevorzugt zwischen 2 und 10 cm. Die Breite b ist bevorzugt zwischen 1 und 5 cm und die Stärke a ist bevorzugt zwischen 1 und 50 mm. Das Halbzeug 14 ist entlang der Nahtstelle 17 zwischen der Anschlussfahne 16a aus Aluminium und der Anschlussfahne 16b aus Kupfer empfindlich gegenüber Umwelteinflüssen.
  • Diese Nahtstelle 17 ist besonders betroffen von Korrosionen, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen metallischen Eigenschaften der Anschlussfahnen 16a, 16b.
  • Aus den zuvor genannten Gründen wird in der Isolationseinrichtung 12 eine Isolation um die Nahtstelle angeordnet. Diese Isolation wird beispielsweise mittels Schmelzen auf das Halbzeug 14 aufgebracht.
  • Nachdem in der Isolationseinrichtung 12 die Isolation aufgebracht wurde, ist ein Kontaktelement 20 hergestellt. In 3a ist ein solches Kontaktelement 20 in der Draufsicht dargestellt. Zu erkennen ist, dass die Isolation 22 entlang der Nahtstelle 17 angeordnet ist.
  • 3b zeigt das Kontaktelement 20 in einer perspektivischen Ansicht. Zu erkennen ist, dass die Isolation 22 um die Nahtstelle 17 herum läuft und diese somit gut vor Umwelteinflüssen schützt.
  • Das Kontaktelement 20 gemäß der vorteilhaften Ausführungsbeispiele eignet sich insbesondere für eine gute Kontaktierung zwischen einer elektrischen Flachbandleitung 24 und Rundleitungen aus Kupfer.
  • Wie in 4 dargestellt ist, können die Kontaktelemente 20 sehr leicht an den schmalen Seiten eines elektrischen Flachbandleiters 24 kontaktiert werden. Wie dargestellt ist, kann ein elektrisches Kontaktelement 20 an einer Seitenfläche des elektrischen Flachbandleiters 24 angeordnet werden. Hierzu wird das Kontaktelement 20 mit der aus Aluminium gebildeten Anschlussfahne 16a mittels Reibschweißen oder anderer Aluminiumschweißverfahren mit dem elektrischen Flachbandleiter 24 stoffschlüssig verbunden. Die Verbindung zwischen dem elektrischen Flachbandleiter 24 und der Anschlussfahne 16a ist aus dem gleichen Metall und somit gut vor Umwelteinflüssen geschützt. Eine gesonderte Isolation dieser Nahtstelle ist nicht notwendig.
  • Die Anschlussfahne 16b ermöglicht eine gute Kontaktierung mit einem weiteren elektrischen Leiter, der bevorzugt aus Kupfer gebildet ist. Dieser weitere elektrische Leiter kann ohne weiteres in dem Loch 18 verschraubt werden. Aufgrund der guten elektrischen Eigenschaften von Kupfer ist es nicht notwendig, den Kontakt zwischen der Anschlussfahne 16b und dem weiteren Anschlussleiter vor Umwelteinflüssen zu schützen. Auch kann eine Verschraubung oder Vercrimpung ohne weiteres erfolgen, da an der Anschlussfahne 16b keine den Stromfluss behindernde Oxidschichten gebildet werden. Anders wäre dies, falls der Anschlussleiter an die Anschlussfahne 16a aus Aluminium kontaktiert werden müsste, da sich auf der Aluminiumoberfläche ein Aluminiumoxid bildet, welches den Stromfluss beeinträchtigt.
  • Es ist ebenfalls möglich, dass die Anschlussfahne 16a des Kontaktelements 20 an der Stirnseite des elektrischen Flachbandleiters 24 kontaktiert wird, wie dies ebenfalls in 4 dargestellt ist.
  • 5 zeigt eine Kontaktierung eines Aluminium-Rundleiters 26 mit einem Kontaktelement 20. Zu erkennen ist, dass der Aluminium-Rundleiter 26 auf der aus Aluminium gebildeten Anschlussfahne 16a kontaktiert ist. Diese Kontaktierung wird beispielsweise mittels Reibschweißen, Rührreibschweißen, Rotationsreibschweißen, oder anderer für Aluminium geeigneter Schweißverfahren hergestellt. Über die Anschlussfahne 16b kann der aus Aluminium gebildete Rundleiter 26 problemlos mit einem aus Kupfer gebildeten weiteren Rundleiter kontaktiert werden. Diese Kontaktierung kann beispielsweise über eine Verschraubung in der Bohrung 18 erfolgen.
  • Die Nahtstelle zwischen Rundleiter 26 und Anschlussfahne 16a ist eine Nahtstelle zwischen zwei Aluminiumleitern. Es ist ausreichend, einen Schrumpfschlauch 28 um diese Nahtstelle zu legen, um diese vor Umwelteinflüssen zu schützen. Da die Kontaktierung zwischen gleichen Metallen erfolgt, ist eine besondere Isolation nicht notwendig, da Korrosionen aufgrund unterschiedlicher Elektronegativitäten nicht auftreten.
  • Nicht dargestellt, jedoch ebenfalls auf einer Erfindung beruhend und bereits selbstständig erfinderisch ist eine Ausführungsform, bei der das Kontaktelement 20 aus einem aus Aluminium gebildeten Band oder Blech, beispielweise einem Flachbandleiter hergestellt wird. Der Flachbandleiter wird halbseitig, entlang seiner langen Seite 15 mit Kupfer beschichtet. Somit entsteht ein Kontaktelement 20 mit einer Anschlussfahne 16a aus Aluminium und einer Anschlussfahne 16b, deren Oberfläche aus Kupfer ist, die jedoch im Inneren aus Aluminium gebildet ist. Das so entstandene Kontaktelement wird bevorzugt über eine Isolation 22 entlang der Schnittstelle zwischen Kupfer und Aluminium isoliert.
  • Ebenfalls möglich ist eine Herstellung eines Kontaktelements, bei dem die Flachteile nicht von Bändern abgecoilt werden, sondern aus Schüttgut von Flachteilen aus Kupfer und Aluminium, die in einem Vorprozess hergestellt wurden. Die Flachteile werden dann bevorzugt mittels eines Schweißverfahrens miteinander verschweißt. Dies kann beispielsweise mittels Multi-Orbital-Schweißen in einer Palettenfertigung erfolgen. Diese Lösung ist ebenfalls bereits eigenständig erfinderisch.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht eine Kontaktierung von Leitungen unterschiedlicher Materialien innerhalb eines Fahrzeugs, ohne dass Probleme mit Korrosionen auftreten. Insbesondere für Anschraubflächen im Fahrzeugnassraum eignen sich Anschlussfahnen aus Kupfer. Um diese mit einer Batteriehauptleitung aus Aluminium zu kontaktieren, eignen sich insbesondere die erfindungsgemäßen Kontaktelemente.

Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kontaktelementes (20) bei dem ein Aluminium-Flachteil (4a) mit einem aus Übergangsmetall gebildeten Flachteil (4b) stoffschlüssig verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine lange Seitenkante des Aluminium-Flachteils (4a) in einem kontinuierlichen Prozess mit einer langen Seitenkante des aus Übergangsmetall gebildeten Flachteils (4b) stoffschlüssig verbunden wird und dass das Kontaktelement (20) in einem anschließenden Prozess aus den verbundenen Flachteilen herausgetrennt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass aus den miteinander stoffschlüssig verbundenen Flachteilen (4) das Kontaktelement (20) quaderförmig herausgetrennt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aluminium-Flachteil (4a) und/oder das aus Übergangsmetall gebildete Flachteil (4b) als Bandware bereitgestellt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aluminium-Flachteil (4a) und/oder das aus Übergangsmetall gebildete Flachteil (4b) von einem Coil (2) abgewickelt wird und dass die abgewickelten Flachteile (4) stoffschlüssig miteinander verbunden werden.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aluminium-Flachteil (4a) und/oder das aus Übergangsmetall gebildete Flachteil (4b) aus gewalztem oder gezogenem Halbzeug bereitgestellt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nahtstelle (17) zwischen dem Aluminium und dem Übergangsmetall isoliert wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stoffschlüssige Verbindung mittels eines der Prozesse: A) Reibschweißen, B) Multi-Orbital-Schweißen, C) Rührreibschweißen, D) Elektronenstrahlschweißen, hergestellt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aus Übergangsmetall gebildete Flachteil (4b) aus Kupfer oder einer Legierung davon gebildet ist.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das quaderförmige Kontaktelement (20) mittels eines der Prozesse: A) Stanzen, B) Sägen, C) Erodieren, D) Laserschneiden, E) Wasserstrahlschneiden aus den stoffschlüssig miteinander verbundenen Flachteilen herausgetrennt wird.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtstelle (17) des Kontaktelements (20) zwischen dem Aluminium und dem Übergangsmetall mittels Kunststoff (22) umspritzt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Aluminium gebildete Seite (16a) des Kontaktelements (20) stoffschlüssig mit einem Flachbandleiter (24) verbunden wird.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein aus Aluminium gebildeter Rundleiter (26) mit der aus Aluminium gebildete Seite (16a) des Kontaktelements (20) stoffschlüssig verbunden wird.
  13. Elektrisches Kontaktelement (20) mit einer aus einem Aluminium-Flachteil (4a) gebildeten ersten Anschlussfahne (16a) und einer aus einem aus Übergangsmetall gebildeten Flachteil (4b) gebildeten zweiten Anschlussfahne (16b), wobei die Anschlussfahnen (16) stoffschlüssig miteinander verbunden sind, derart, dass eine lange Seitenkante des Aluminium-Flachteils (4a) in einem kontinuierlichen Prozess mit einer langen Seitenkante des aus Übergangsmetall gebildeten Flachteils (4b) stoffschlüssig verbunden ist und dass das Kontaktelement in einem anschließenden Prozess aus den verbundenen Flachteilen herausgetrennt ist.
  14. Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nahtstelle (17) zwischen der ersten Anschlussfahne (16a) und der zweiten Anschlussfahne (16b) isoliert ist.
  15. Elektrisches Kontaktelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anschlussfahne (16a) mit einem aus Aluminium gebildeten Flachbandleiter (24) und/oder einem aus Aluminium gebildeten Rundleiter (26) stoffschlüssig verbunden ist.
  16. Elektrisches Kontaktelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Anschlussfahne (16b) aus Kupfer oder einer Legierung davon gebildet ist,
  17. Elektrisches Kontaktelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nahtstelle (17) mit einem Kunststoff (22) umspritzt ist.
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