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Die
Erfindung betrifft eine hydrodynamische Maschine, beispielsweise
eine hydrodynamische Kupplung, einen hydrodynamischen Wandler oder eine
hydrodynamische Bremse (Retarder). Insbesondere betrifft die Erfindung
eine hydrodynamische Kupplung, die mit dem Motoröl eines Kraftfahrzeugs als
Arbeitsmedium betrieben wird.
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Hydrodynamische
Maschinen und deren Einsatz in Kraftfahrzeugen, insbesondere im
Kraftfahrzeugantriebsstrang, sind bekannt. Dabei wird die hydrodynamische
Maschine mit einem Arbeitsmedium betrieben, welches über einen
Arbeitsmediumeinlass in den Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine
geleitet wird. Der Arbeitsraum wird in der Regel durch zwei sich
in Axialrichtung der hydrodynamischen Maschine gegenüberstehenden
Schaufelrädern
ausgebildet, wobei bei einem hydrodynamischen Wandler zusätzlich wenigstens
ein Leitrad oder mehrere Leiträder
vorgesehen sein können.
Der Arbeitsraum ist beispielsweise torusförmig. Durch die Arbeitsmediumströmung im
Arbeitsraum wird Drehmoment beziehungsweise Antriebsleistung vom
ersten Schaufelrad der hydrodynamischen Maschine (Primärrad oder
Pumpenrad genannt), das mit der Eingangsseite der hydrodynamischen
Maschine verbunden ist, auf das zweite Schaufelrad der hydrodynamischen
Maschine (Sekundärrad
oder bei der hydrodynamischen Kupplung und beim hydrodynamischen
Wandler auch Turbinenrad und bei der hydrodynamischen Bremse Stator
genannt) übertragen, welches
ortsfest angeordnet ist (hydrodynamische Bremse) oder mit der Abtriebsseite
der hydrodynamischen Maschine verbunden ist.
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Die
hydrodynamische Maschine, wie sie die vorliegende Erfindung betrifft,
ist insbesondere eine füllungsgesteuerte
hydrodynamische Maschine, das heißt die Menge von Arbeitsmedium,
welche sich im Arbeitsraum befindet, ist gezielt einstellbar, wobei
neben dem entleerten oder weitgehend entleerten Zustand und dem
vollgefüllten
Zustand des Arbeitsraums auch Teilfüllungszustände einstellbar sind.
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An
hydrodynamische Maschinen, insbesondere an hydrodynamische Kupplungen
oder hydrodynamische Bremsen im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs,
wird zum einen die Anforderung gestellt, dass die hydrodynamische
Maschine schnell und zuverlässig
zugeschaltet werden können
soll, wenn dies erwünscht
ist, beispielsweise durch den Fahrer oder eine Steuereinrichtung
angefordert wird. Gleichzeitig soll der Durchsatz von Arbeitsmedium
möglichst
gering sein. Letzteres trifft insbesondere auf hydrodynamische Maschinen
zu, welche mit Betriebsöl des
Kraftfahrzeugs, beispielsweise dem Getriebeöl oder dem Motoröl als Arbeitsmediums
betrieben werden, da neben der hydrodynamischen Maschine in der
Regel weitere Aggregate von diesem Öl durchströmt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine hydrodynamische Maschine
anzugeben, welche besser als bisher die beiden genannten Anforderungen
gleichzeitig erfüllt.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird durch eine hydrodynamische Maschine mit den Merkmalen von Anspruch
1 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche beschreiben
vorteilhafte und besonders zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ermöglicht zum
einen eine besonders rasche Zuschaltbarkeit der hydrodynamischen
Maschine auch in Zuständen, in
welchen das Arbeitsmedium im Arbeitsmediumeinlass einen vergleichsweise
geringen Druck aufweist, was grundsätzlich zu einer vergleichsweise
langsamen Befüllung
des Arbeitsraumes führt.
So stellt das erfindungsgemäß im Arbeitsmediumeinlass
vorgesehene Einlassventil beispielsweise bei einem niedrigen Druck
im Arbeitsmediumeinlass einen großen Strömungsquerschnitt für die Strömung des
Arbeitsmediums durch das Einlassventil zur Verfügung. Zum anderen kann ein
unnötig
hoher Arbeitsmediumdurchsatz auch in jenen Betriebszuständen zuverlässig verhindert
werden, in welchen ein hoher Druck des Arbeitsmediums im Arbeitsmediumeinlass
vorherrscht, was grundsätzlich
zu einem großen
Arbeitsmediumstrom in die hydrodynamische Kupplung führt. So
kann beispielsweise bei Druckzuständen oberhalb eines vorgegebenen
Druckwertes des Arbeitsmediums im Arbeitsmediumeinlass der Strömungsquerschnitt
für das
Arbeitsmedium im Einlassventil gegenüber dem zuvor beschriebenen
Strömungsquerschnitt
dadurch verringert werden, dass der Ventilkörper des Einlassventils automatisch
aus einer ersten Schaltstellung in eine zweite Schaltstellung geschaltet
wird.
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Der
genannte Druck im Arbeitsmediumeinlass, in Abhängigkeit von welchem der Ventilkörper des
Einlassventils schaltet, kann ein Druck an einer vorgegebenen Stelle
im Einlassventil oder an einer vorgegebenen Stelle im Arbeitsmediumeinlass
am Einlassventil, das heißt
vor oder hinter, insbesondere unmittelbar vor oder unmittelbar hinter
dem Einlassventil sein. Auch eine Druckdifferenz zwischen zwei verschiedenen
Positionen im Einlassventil beziehungsweise die Druckdifferenz,
welche sich über
das Einlassventil bei einer Strömung
von Arbeitsmedium durch das Einlassventil einstellt, kann die maßgebliche
Größe für das Schalten
des Ventilkörpers
sein.
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Im
einzelnen weist die hydrodynamische Maschine, welche insbesondere
als hydrodynamische Kupplung ausgebildet ist, einen Arbeitsmediumeinlass
zum Zuführen
von Arbeitsmedium in den Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine
auf, wobei in dem Arbeitsmediumeinlass ein Einlassventil mit einem
Ventilkörper
angeordnet ist. Das Einlassventil bestimmt den Strömungsquerschnitt,
welcher für
das Arbeitsmedium zum Einströmen
in den Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine zur Verfügung steht.
Somit kann mit dem Einlassventil die Strömung von Arbeitsmedium in dem
Arbeitsmediumeinlass beziehungsweise in den Arbeitsraum durch Betätigen beziehungsweise
Schalten des Ventilkörpers
wahlweise gesteuert oder geregelt werden.
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Das
Einlassventil weist eine erste Schaltstellung des Ventilkörpers auf,
in welcher das Einlassventil einen ersten Strömungsquerschnitt für das Arbeitsmedium
freigibt. Ferner weist das Einlassventil eine zweite Schaltstellung
des Ventilkörpers
auf, in welcher das Einlassventil einen zweiten Strömungsquerschnitt
für das Arbeitsmedium
freigibt. Beide Querschnitte sind insbesondere größer als
Null. Beispielsweise entspricht der erste Strömungsquerschnitt dem Strömungsquerschnitt
einer Lochblende mit einer kreisrunden Öffnung mit einem Durchmesser
von 3,5 mm, und der zweite Strömungsquerschnitt
entspricht dem Strömungsquerschnitt
einer Lochblende mit einer kreisrunden Öffnung mit einem Durchmesser
von 2,5 mm. Dabei können
die genannten Strömungsquerschnitte
in etwa oder genau eingehalten werden. Selbstverständlich kommen
auch andere Strömungsquerschnitte
in Betracht.
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Da
der zweite Strömungsquerschnitt
kleiner als der erste Strömungsquerschnitt
ist, wird durch Betätigen
des Ventilkörpers
der Strömungsquerschnitt
für Arbeitsmedium
durch das Einlassventil vermindert, wenn der Ventilkörper aus
der ersten Schaltstellung in die zweite Schaltstellung geschaltet wird,
und vergrößert, wenn
der Ventilkörper
aus der zweiten Schaltstellung in die erste Schaltstellung geschaltet
wird.
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Die
jeweilige Schaltstellung – erste
Schaltstellung oder zweite Schaltstellung – des Ventilkörpers stellt
sich erfindungsgemäß automatisch
in Abhängigkeit
des Druckes des Arbeitsmediums im Arbeitsmediumeinlass, das heißt im oder
am Einlassventil beziehungsweise in Abhängigkeit der Druckdifferenz
des Arbeitsmediums über
dem Einlassventil ein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind Maßnahmen
getroffen, dass das Einlassventil im wesentlichen nur die genannten
beiden Schaltstellungen des Ventilkörpers aufweist und nicht oder
nicht langfristig in einer Zwischenstellung verbleibt. Gemäß einer
besonderen Ausführung
ist stets, das heißt
in jeder Schaltstellung des Ventilkörpers, eine arbeitsmediumleitende
Verbindung durch das Einlassventil und insbesondere bis in den Arbeitsraum
der hydrodynamischen Maschine vorhanden. Beispielsweise ist das
Einlassventil derart ausgeführt,
dass in allen Zuständen
des Einlassventils eine arbeitsmediumleitende Verbindung durch das Einlassventil
und insbesondere bis in den Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine
vorhanden ist.
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Das
Einlassventil kann derart gestaltet sein, dass der Ventilkörper unterhalb
eines vorgegebenen Druckwertes des Arbeitsmediums im oder am Einlassventil
und/oder unterhalb einer vorgegebenen Druckdifferenz des Arbeitsmediums über dem
Einlassventil in der ersten Schaltstellung verbleibt, wohingegen
es bei oder oberhalb dieses vorgegebenen Druckwertes oder der Druckdifferenz
automatisch in die zweite Schaltstellung schaltet. Selbstverständlich kann
eine Hysterese im Ventil vorgesehen sein, das heißt das Schalten
von der zweiten Schaltstellung in die erste Schaltstellung findet
bei einem anderen Druckwert oder Druckdifferenz, insbesondere bei
einem niedrigeren Druckwert, statt, als das Schalten von der ersten
Schaltstellung in die zweite Schaltstellung.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich,
das Einlassventil derart zu gestalten, dass der Ventilkörper unterhalb
eines vorgegebenen Druckwertes des Arbeitsmediums im oder am Einlassventil
und/oder unterhalb einer vorgegebenen Druckdifferenz des Arbeitsmediums über dem
Einlassventil in der zweiten Schaltstellung verbleibt, wohingegen
es bei oder oberhalb dieses vorgegebenen Druckwertes oder der Druckdifferenz
automatisch in die erste Schaltstellung schaltet. Auch hier kann
wieder eine Hysterese vorgesehen sein oder vermieden werden.
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Die
Schaltung des Ventilkörpers
erfolgt insbesondere automatisch in Abhängigkeit des Druckes des Arbeitsmediums
vor dem Einlassventil, insbesondere unmittelbar vor dem Einlassventil,
oder im Einströmbereich
des Einlassventils.
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Der
vorgegebene Druckwert, bei welchem die Schaltung stattfindet, kann
beispielsweise ein Druckwert im Bereich von 0,5 bis 3 bar sein.
Selbstverständlich
sind andere Druckwerte möglich.
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Gemäß einer
Ausführung
der Erfindung ist die hydrodynamische Maschine mit dem erfindungsgemäß gestalteten
Einlassventil in einem Antriebsstrang, insbesondere einem Kraftfahrzeugantriebsstrang
beispielsweise eines LKWs, vorgesehen. Der Antriebsstrang weist
einen Motor auf, der mit Motoröl geschmiert wird.
Entsprechend ist eine Ölpumpe zum
Umwälzen
des Motoröls
in einem Ölkreislauf vorgesehen.
Die Ölpumpe
fördert
das Öl
in Abhängigkeit
der Motordrehzahl. Beispielsweise wird die Ölpumpe vom Motor angetrieben.
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Wenn
nun der Motor mit einer niedrigen Drehzahl umläuft, so stellt sich aufgrund
der dann auch niedrigen Drehzahl der Ölpumpe ein niedriger Öldruck im Ölkreislauf
ein. Alternativ oder zusätzlich führt auch
ein hoher Öldurchsatz
durch am Ölkreislauf
angeschlossene Aggregate zu einem niedrigen Öldruck im Ölkreislauf. Wenn nun die hydrodynamische
Maschine, welche mit dem Öl
als Arbeitsmedium betrieben wird, zugeschaltet werden soll, so kann das
Einlassventil automatisch in Abhängigkeit
des Öldruckes
einen vergleichsweise großen
Strömungsquerschnitt
für Öl in den
Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine zur Verfügung stellen,
dadurch, dass der Ventilkörper
in seine erste Schaltstellung geschaltet wird oder in dieser Schaltstellung
verbleibt. Somit wird sichergestellt, dass bei einem niedrigen Öldruck nicht
zu wenig Öl
in den Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine einströmt. Wenn nun,
weil die Motordrehzahl ansteigt oder der Ölverbrauch von am Ölkreislauf
angeschlossenen Verbrauchen/Aggregaten absinkt, der Öldruck im Ölkreislauf
ansteigt, kann das Einlassventil den Ventilkörper automatisch in die zweite
Schaltstellung schalten und so den Strömungsquerschnitt für Öl in den
Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine vermindern. Somit wird
zuverlässig
verhindert, dass unerwünscht
viel Öl
in den Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine strömt. Die
erfindungsgemäße Lösung optimiert
somit den Öldurchsatz
durch die hydrodynamische Maschine.
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Die
hydrodynamische Maschine kann beispielsweise vom Motor angetrieben
werden. Wenn die hydrodynamische Maschine als hydrodynamische Kupplung
oder als hydrodynamischer Wandler ausgebildet ist, kann mittels
der hydrodynamischen Maschine eine Arbeitsmaschine, beispielsweise
ein Kompressor, angetrieben werden. Die hydrodynamische Maschine
ist dann mit ihrer Antriebsseite (dem Pumpenrad) mit einer Antriebsmaschine,
beispielsweise dem genannten Motor beziehungsweise Antriebsmotor
des Kraftfahrzeugs, verbunden, und die Abtriebsseite der hydrodynamischen
Maschine (das Turbinenrad) ist mit der Arbeitsmaschine verbunden.
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Der
Kompressor kann beispielsweise ein Luftkompressor für das Druckluftsystem
eines Kraftfahrzeugs sein. Auch ein Kompressor einer Klimaanlage
oder eines Kühlaggregats
des Kraftfahrzeugs beziehungsweise eines Anhängers oder eines Anhängerfahrzeugs
kommt in Betracht. Auch der Einsatz anderer Arbeitsmaschinen ist
möglich.
Grundsätzlich
ist die Verwendung der Erfindung auch außerhalb von Kraftfahrzeugen
möglich,
beispielsweise in Fahrzeugen ohne eigenem Antrieb oder in anderen mobilen
oder stationären
Einrichtungen.
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Durch
das Vorsehen eines Einlassventils bei einer hydrodynamischen Maschine
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist somit eine arbeitsmediumdruckgesteuerte beziehungsweise
volumenstromgesteuerte Widerstandserhöhung im Arbeitsmediumeinlass
möglich.
Diese Widerstandserhöhung
findet automatisch in Abhängigkeit
des Druckes des Arbeitsmediums im Arbeitsmediumeinlass beziehungsweise
des Volumenstroms von Arbeitsmedium durch den Arbeitsmediumeinlass
statt.
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Das
Schalten vom zweiten Schaltzustand des Ventilkörpers in den ersten Schaltzustand
des Ventilkörpers
kann beispielsweise innerhalb von weniger als 1 Sekunde oder weniger
als 0,1 Sekunden erfolgen. Der Gesamtströmungsquerschnitt, welcher im
ersten Schaltzustand des Ventilkörpers
im Arbeitsmediumeinlass für
das Arbeitsmedium zur Verfügung
steht, kann beispielsweise in etwa oder genau 40 mm2 betragen.
Gegebenenfalls können
mehrere Einlassventile, welche insbesondere jeweils entsprechend
der vorliegenden Beschreibung ausgeführt sind, parallel geschaltet
sein.
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Auch
eine Reihenschaltung mehrerer erfindungsgemäß ausgeführter Ventile kommt in Betracht.
Sowohl bei einer Parallelschaltung als auch bei einer Reihenschaltung
können
drei oder mehr Schaltstufungen vorgesehen werden, das heißt bei zwei
oder mehr verschiedenen Druckzuständen ändert sich der Strömungsquerschnitt
in dem Arbeitsmediumeinlass beziehungsweise in den Arbeitsraum der
hydrodynamischen Maschine.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und den Figuren
exemplarisch beschrieben werden.
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Es
zeigen:
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1 ein
Diagramm, welches den Öldurchsatz
durch den Arbeitsmediumeinlass einer erfindungsgemäß ausgeführten hydrodynamischen
Maschine in Abhängigkeit
der Motordrehzahl des mit dem Öl
geschmierten Motors zeigt;
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2 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäß ausgeführten hydrodynamischen Maschine.
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In
der 1 erkennt man eine mögliche Schaltcharakteristik
eines im Arbeitsmediumeinlass einer erfindungsgemäßen hydrodynamischen
Maschine vorgesehenen Einlassventils. Der Begriff Arbeitsmediumeinlass
ist dabei umfassend zu verstehen, so kann der Arbeitsmediumeinlass
entweder ein Kanal unmittelbar in der hydrodynamischen Maschine,
beispielsweise in deren Antriebs- und/oder
Abtriebswelle oder deren Gehäuse
sein. Der Arbeitsmediumeinlass kann jedoch alternativ oder zusätzlich durch
einen Kanal oder eine Rohrleitung außerhalb der hydrodynamischen
Maschine ausgebildet werden.
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Auf
der X-Achse des Diagramms in der 1 ist die
Motordrehzahl in Umdrehungen pro Minute dargestellt. Dabei handelt
es sich um den Antriebsmotor, in der Regel Verbrennungsmotor, eines Kraftfahrzeugs.
Der Motor und/oder ein am Motor angeschlossenes Getriebe wird mit Öl, das von
einer Ölpumpe
umgewälzt
wird, geschmiert beziehungsweise allgemein versorgt (das Getriebe
kann beispielsweise auch mit dem Öl geschaltet werden). Die Drehzahl
und damit die Förderleistung
der Ölpumpe ist
von der Motordrehzahl abhängig.
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Wie
man aus der Kurve I erkennen kann, nimmt der Öldruck im Arbeitsmediumeinlass
der hydrodynamischen Maschine (Zulaufdruck) mit zunehmender Motordrehzahl
stetig zu, beispielsweise von 1 oder 1,2 bar bei Leerlaufdrehzahl
oder etwas darunter, zum Beispiel 600 bis 800 Umdrehungen, auf 4 bis
6 bar, insbesondere 5 bar, bei einer Betriebsdrehzahl, beispielsweise
zwischen 2.000 und 3.000 Umdrehungen pro Minute, insbesondere bei
2.400 Umdrehungen pro Minute.
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Die
Kurve II stellt den Öldurchsatz
in Litern pro Minute durch das Einlassventil dar, wenn das Einlassventil
einen Strömungsquerschnitt
entsprechend einer Drossel von 3,5 mm Durchmesser aufweist (in der
ersten Schaltstellung des Ventilkörpers). Die Kurve III stellt
entsprechend den Öldurchsatz
bei einem Strömungsquerschnitt
entsprechend einer Drossel von 2,5 mm Durchmesser dar (zweite Schaltstellung des
Ventilkörpers).
Die Kurve IV zeigt den sich tatsächlich
durch das Einlassventil einstellenden Öldurchsatz in Litern pro Minute
in Abhängigkeit
der Motordrehzahl. Wie man sieht, schaltet das Einlassventil den
Ventilkörper
bei einem vorgegebenen Zulaufdruck, beispielsweise zwischen 2 und
4 bar, insbesondere bei 3 bar, aus der ersten Schaltstellung in die
zweite Schaltstellung, so dass der Öldurchsatz durch das Einlassventil
gegenüber
der zweiten Schaltstellung des Ventilkörpers entsprechend vermindert
wird. Auch andere Schaltdrücke
könnten
eingestellt werden.
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In
der 2 erkennt man eine hydrodynamische Maschine, hier
eine hydrodynamische Kupplung 10, in einem Ölkreislauf 11 mit
einem Motoröl. Mit
dem Öl
im Ölkreislauf 11 wird
der Motor 12 gegebenenfalls mit dem daran angeschlossenen
Getriebe 13 sowie gegebenenfalls weitere Aggregate (nicht dargestellt)
versorgt beziehungsweise geschmiert. Im Ölkreislauf 11 ist
ein Ölsumpf 14 vorgesehen,
in welchen die verschiedenen „Ölverbraucher" (Aggregate) gemäß einer
Ausführungsform
fördern.
Das Öl wird
im Ölkreislauf 11 mittels
einer Ölpumpe 15 umgewälzt. Hierzu
fördert
die Ölpumpe 15 aus
dem Ölsumpf 14.
Die Ölpumpe 15 wird
von dem Antriebsmotor 12, gegebenenfalls über das
zwischengeschaltete Getriebe 13, mechanisch angetrieben.
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Die
hydrodynamische Maschine wird über
einen Arbeitsmediumeinlass 1 mit Öl des Ölkreislaufs 11 als
Arbeitsmedium versorgt. Das Öl
wird dabei in den Arbeitsraum 2 der hydrodynamischen Maschine, beispielsweise
in das Kreislaufzentrum desselben, eingebracht. Aus dem Arbeitsraum 2 der
hydrodynamischen Maschine wird das Öl beispielsweise über eine
Leitung, die im Bereich des Spaltes zwischen den beiden Schaufelrädern mündet, wieder
abgeleitet. Im Arbeitsmediumauslass, beispielsweise der genannten
Leitung, ist ein Regelventil 5 vorgesehen, mittels welchem
der Füllungsgrad
des Arbeitsraumes 2 wahlweise einstellbar ist.
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Im
Arbeitsmediumeinlass 1 ist ein Einlassventil 3 angeordnet.
Das Einlassventil 3 weist einen Ventilkörper 4 auf, der erfindungsgemäß zwischen
einer ersten Schaltstellung und einer zweiten Schaltstellung in
Abhängigkeit
des Öldrucks
im Arbeitsmediumeinlass 1, beispielsweise an einer Stelle
unmittelbar vor dem Einlassventil 3 beziehungsweise im Einlassventil 3,
geschaltet werden kann.
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Mittels
der hydrodynamischen Kupplung 10, die vom Motor 12 angetrieben
wird und auf einer Abtriebsseite des Getriebes 13 angeordnet
ist, wird ein Kompressor 16 durch die Antriebsleistung
des Motors 12 angetrieben. Der Kompressor 16 kann
beispielsweise ein Luftpresser für
ein Druckluftsystem des Kraftfahrzeugs sein.
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Grundsätzlich kann
die Wirkung des Einlassventils mit zwei Schaltstellungen des Ventilkörpers, in welchen
jeweils ein Strömungsquerschnitt
durch das Einlassventil vorhanden ist, wobei die beiden Strömungsquerschnitte
voneinander abweichen, erfindungsgemäß auch durch ein Einlassventil
mit zwei Schaltstellungen, von denen die zweite Schaltstellung die
geschlossene Stellung des Einlassventils ist, in welcher kein Strömungsquerschnitt
durch das Einlassventil vorhanden ist, und die erste Schaltstellung eine
Schaltstellung mit einem Strömungsquerschnitt durch
das Einlassventil darstellt, erreicht werden, wenn dem Einlassventil
ein Bypass zugeordnet ist, welcher insbesondere stets geöffnet ist.
Wenn somit das Einlassventil druckabhängig in die zweite Schaltstellung
schaltet und hierdurch den Strömungsquerschnitt
durch das Einlassventil absperrt, so kann immer noch Arbeitsmedium
durch den Bypass in den Arbeitsmediumeinlass beziehungsweise den
Arbeitsraum der hydrodynamischen Maschine strömen. In der ersten Schaltstellung
des Einlassventils, kann Arbeitsmedium einerseits durch das Einlassventil
und andererseits zugleich durch den Bypass strömen, so dass der Gesamtströmungsquerschnitt
in dem Arbeitsmediumeinlass beziehungsweise in den Arbeitsraum der
hydrodynamischen Maschine in der ersten Schaltstellung des Ventilkörpers größer ist
als in der zweiten Schaltstellung des Ventilkörpers.
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Selbstverständlich kann
auch dann zusätzlich
ein Bypass zu dem Einlassventil in dem Arbeitsmediumeinlass in die
hydrodynamische Maschine vorgesehen sein, wenn das Einlassventil
zwei Schaltstellungen seines Ventilkörpers aufweist, in denen jeweils
ein Strömungsquerschnitt
für das
Arbeitsmedium durch das Einlassventil vorhanden ist. Der zusätzliche
Bypass oder mehrer hiervon dienen somit dazu, den Gesamtströmungsquerschnitt
in dem Arbeitsmediumeinlass in jeder Schaltstellung des Ventilkörpers zu
vergrößern.
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Bei
der Ausführung
mit einem Bypass kann der Bypass beispielsweise einen Strömungsquerschnitt
aufweisen, der jenem einer Lochblende mit einer kreisrunden Öffnung mit
einem Durchmesser von 2,5 mm entspricht, und das Einlassventil kann
in der ersten Schaltstellung des Ventilkörpers einen Strömungsquerschnitt
aufweisen, welcher der Differenz des Strömungsquerschnitts einer Lochblende
mit einer kreisrunden Öffnung
von 3,5 mm Durchmesser und einer Lochblende mit einer kreisrunden Öffnung mit
einem Durchmesser von 2,5 mm entspricht.