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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Abgeben von
Produkten, umfassend einen Behälter
zur Aufnahme der Produkte, wobei der Behälter aus mehreren Seitenwandungen
oder dergleichen und einer Bodenwandung oder dergleichen gebildet
ist und im Bereich der Bodenwandung eine durch mindestens eine um
eine Schwenkachse schwenkbare Klappe oder dergleichen verschließbare Öffnung zum
Abgeben der Produkte aufweist.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Mehrkopfwaage mit mehreren Wägeelementen,
wobei jedem Wägeelement
mindestens ein Behälter
zur Aufnahme und Abgabe von Produkten zugeordnet ist.
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Derartige
Vorrichtungen bzw. Behälter
kommen in unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz. Rein beispielhaft
seinen Bevorratungs-, Förder und/oder
Transporteinrichtungen genannt. Insbesondere weisen auch so genannte
Mehrkopfwaagen, bei denen mehrere Wägeelemente in linearer, ringförmiger oder
anderer Weise angeordnet sind, solche Behälter auf. Solche gattungsgemäßen Vorrichtungen bzw.
Behälter
finden vorzugsweise dann Anwendung, wenn die Produktübergabe
zwischen solchen Behältern
untereinander oder solchen Behältern
und weiteren den Behältern
zugeordneten Transport-, Förder-,
oder Bevorratungselementen nach dem Prinzip der Produktweitergabe
durch Bodenklappen oder dergleichen erfolgt.
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Beim
Beladen von Behältern
kommt es häufig
vor, dass die Produkte an den Behälterwandungen, also den Seitenwandungen
und insbesondere der Bodenwandung kleben. Bei klebrigen und/oder feuchten
Produkten, wie z.B. Fisch oder Fleisch, entstehen besonders hohe
Adhäsionskräfte. Am
Beispiel der Mehrkopfwaage bedeutet dies, dass Produkte beispielsweise
aus einer Zuführeinrichtung,
einem Vorratsbehälter
oder dergleichen mittels Zangen, Greifern, Saugdüsen etc. entnommen und den Behältern zugeführt werden.
Die Zuführung
erfolgt vorzugsweise dadurch, dass die Produkte über die Behälter transportiert und dann
fallen gelassen werden, so dass diese dann auf der Bodenwandung
oder auf Seitenwandungen auftreffen und liegen bleiben. Durch Anhaftung
der Produkte an dem Behälter
ist ein üblicherweise
zeitlich getakteter Abwurf an nachgeordnete Wägeelemente bzw. -behälter, Transportelemente
etc. teilweise nicht möglich.
Anders ausgedrückt
verhindert die Adhäsion
zwischen den Produkten und den Kontaktflächen des Behälters den
zeitgesteuerten Betrieb einer Anlage, die solche Behälter einsetzt.
Wird die Bodenwandung nämlich
durch Schwenken der oder jeder Klappe zur Ausgabe des Produktes
oder der Produkte geöffnet,
fallen diese nicht ohne unerwünschte
Zeitverzögerung
oder sogar gar nicht aus dem Behälter.
Dieser Effekt tritt verstärkt
auf, wenn die Produkte dicht an der Schwenkachse der Klappen liegen,
wodurch der Impuls beim Öffnen
der Klappen besonders klein ist.
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Zur
Verbesserung der Auswurf- bzw. Abgabesicherheit der Produkte aus
dem Behälter
wurden verschiedene Maßnahmen
entwickelt. So wurden mindestens die Kontaktflächen der Behälter mit
speziellen Beschichtungen, vorzugsweise Antihaftmaterialien, wie
z.B. Polytetrafluorethylen (kurz PTFE), versehen. Andere Varianten
zur Verbesserung der Gleitfähigkeit
der Produkte auf den Kontaktflächen sehen
vor, die Kontaktflächen
z.B. durch eine Riffelstruktur oder dergleichen zu verkleinern.
Auch eine Kombination aus Beschichtung und Minimierung der Kontaktfläche ist
bekannt. Sämtliche
bisher bekannten Ausführungen
solcher Behälter
weisen jedoch weiterhin den Nachteil auf, dass Produkte insbesondere
dann, wenn sie dicht am Dreh- bzw. Schwenkpunkt der oder jeder Klappe
liegen und somit beim Öffnen
der oder jeder Klappe nur einen kleinen Impuls erfahren, bei geöffneten
Klappen zeitverzögert oder
gar nicht aus dem Behälter
fallen.
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Eine
solche die genannten Nachteile aufweisende Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1 ist z.B. aus der
DE 31 15 895 A1 bekannt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zu
schaffen, die geeignet ist, insbesondere klebrige Produkte einerseits
sicher aufzunehmen und zu bevorraten und andererseits zuverlässig und
zeitgenau abzugeben. Des Weiteren ist es Aufgabe der Erfindung,
eine Mehrkopfwaage mit einer zuverlässigen und zeitgenauen Weitergabe
der Produkte zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch
gelöst,
dass dem Behälter
ein Hilfselement zugeordnet ist, das derart ausgebildet und angeordnet
ist, dass die in den Behälter
fallenden Produkte im geschlossenen Zustand der Bodenwandung im
Bereich der der Schwenkachse gegenüberliegenden freien Kante der oder
jeder Klappe liegen bleiben. Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung
wird zum einen sichergestellt, dass die innerhalb des Behälters liegenden Produkte
durch den großen
Abstand zur Schwenkachse einen maximalen Impuls beim Öffnen der Klappe(n)
erhalten. Zum anderen wird das Anhaften der Produkte an Seitenwandungen
und an der oder jeder Klappe der Bodenwandung nahe der Schwenkachse(n)
verhindert. Somit ist eine sichere und zeitgenaue Abgabe der Produkte
beim Öffnen
der Klappe(n) sichergestellt.
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Vorteilhafterweise
ist die Bodenwandung durch zwei Klappen gebildet, die um Schwenkachsen schwenkbar
im Bereich der Seitenwandung angeordnet sind und in geschlossenem
Zustand mit ihren den Schwenkachsen abgewandten freien Kanten im
Wesentlichen aneinander liegen. Durch die Teilung der Bodenwandung
in zwei Klappen ist eine besonders sichere und zeitoptimierte Abgabe
der Produkte gewährleistet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
verlaufen die Klappen in geschlossenem Zustand trichterförmig nach
unten und bilden damit einen Scheitelpunkt des Klappenpaares. Diese
Anordnung bzw. Ausbildung unterstützt das Fallen der Produkte
in einen für
die zuverlässige
und zeitgenaue Abgabe optimierten Bereich.
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Eine
zweckmäßige Weiterbildung
sieht vor, dass das Hilfselement eine Federwirkung aufweist. Damit
verfügt
das Hilfselement über
eine Art Trampolineffekt, derart, dass auf das Hilfselement fallende Produkte
abgewiesen werden und in den Scheitelpunkt des Klappenpaares fallen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass das Hilfselement aus einem elastischen
Material gebildet ist. Dadurch wird der Trampolineffekt auf besonders
einfache Weise hergestellt und sogar noch verstärkt.
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Vorteilhafterweise
ist das Hilfselement aus mindestens zwei Leitelementen gebildet,
die an einander gegenüberliegenden
Seitenwandungen innerhalb des Behälters angeordnet sind. Diese
Leitelemente eigenen sich besonders gut dazu, die ursprünglichen
Kontaktflächen
des Behälters,
also die Seitenwandungen und die Bodenwandung, auf die die Produkte
fallen können,
möglichst
vollständig
abzudecken bzw. zu ersetzen, wodurch sichergestellt ist, dass alle
in den Behälter
fallenden Produkte in die ideale Abgabeposition bringbar sind.
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Zweckmäßigerweise
sind die Leitelemente elastische Bänder. Dadurch ist das Auskleiden
der Seitenwandungen sowie der Bodenwandung auf besonders einfache
und effektive Weise möglich.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass jedes Band
zwischen seinen beiden Befestigungspunkten an einem Knickkpunkt
befestigt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die Bänder definiert
der Schwenkbewegung der Klappen folgen.
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Vorteilhafterweise
ist die Lage der Schwenkachsen einerseits und der Knickpunkte andererseits derart
gewählt,
dass die Klappen bzw. die an den Klappen angelenkten Bandabschnitte
der Bänder über die
vertikale Erstreckung hinaus überstreckbar sind.
Durch diese Überstreckung
wird ein zusätzlicher
Ausgabeimpuls auf die Produkte ausgeübt, da diese dann quasi über Kopf
an den Klappen bzw. den die Klappen überdeckenden Bandabschnitten
hängen
und dadurch für
den Fall, dass der Öffnungsimpuls
der Klappen nicht ausreichend sein sollte, mittels der Schwerkraft
die Adhäsion überwinden.
Die Elastizität
der Bänder
wirkt dabei verstärkend
auf das Lösen
der Produkte von den Bandabschnitten.
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Des
Weiteren wird die Aufgabe durch eine Mehrkopfwaage der eingangs
genannten Art dadurch gelöst,
dass der oder jeder Behälter
nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20 ausgebildet ist.
Bezüglich
der sich daraus ergebenden Vorteile wird auf die obigen Ausführungen
verwiesen.
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Weitere
vorteilhafte oder zweckmäßige Merkmale
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
der Beschreibung. Besonders vorteilhafte Ausführungsformen sowie das Verfahrensprinzip
werden anhand der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
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1 den
Behälter
mit geschlossenen Klappen, bevor ein Produkt zugeführt ist,
wobei der Behälter
zur besseren Ansicht ohne Vorderwand dargestellt ist,
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2 den
Behälter
gemäß 1 mit
einem auf das Hilfselement fallenden Produkt,
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3 den
Behälter
gemäß der 1 und 2 mit
einem Produkt, das in einem Bereich der Klappen, dem so genannten
Scheitelpunkt liegt, in dem die Klappen die Öffnung freigeben, und
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4 den
Behälter
gemäß der 1 bis 3 mit
geöffneten
Klappen zum Abgeben des Produktes.
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Die
in den Figuren gezeigte Vorrichtung dient zur Übergabe von Produkten zwischen
Behältern
mit Bodenklappe, insbesondere als Bestandteil eine Mehrkopfwaage.
Selbstverständlich
kann die gezeigte Vorrichtung als Einzelelement ausgebildet oder Bestandteil
anderer Förder-,
Transport- und/oder Bevorratungssysteme etc. sein.
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Die
in den 1 bis 4 dargestellte Vorrichtung 10 ist
in unterschiedlichen Stadien gezeigt, ausgehend von der 1 in
einem Befüllstadium
bis zur 4 in einem Entleerungsstadium.
Die Vorrichtung 10 dient zum Aufnehmen und Abgeben von
Produkten 18 unterschiedlichster Art, beispielsweise Fleisch
oder Fisch, aber auch von nicht feuchten Produkten 18,
und umfasst hierzu einen Behälter 11. Dieser
Behälter 11 ist
mindestens teilweise zur Bildung eines Aufnahmeraumes 12 umschlossen.
In der gezeigten Ausführungsform
weist der Behälter 11 Seitenwandungen 13, 14, 15, 16 sowie
eine Bodenwand (Bodenwandung) 17. Dabei ist die Erfindung nicht
auf die Ausführung
mit Seitenwänden 13 bis 16 beschränkt. Anstelle
der Seitenwände 13 bis 16 können auch
eine Rahmenkonstruktion mit Befestigungspunkten oder andere entsprechende
Konstruktionen vorgesehen sein.
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Die
Seitenwände 15 und 16 sind
als Vorderwand und Rückwand
ausgebildet, wobei die Vorderwand der besseren Übersicht halber nicht dargestellt ist.
Die Seitenwände 13, 14 können, wie
weiter oben erwähnt,
auch aus Rahmenteilen, Schienen oder anderweitig bestehen und Befestigungspunkte
bereitstellen.
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Die
Bodenwand 17 umfasst mindestens eine Klappe. Anders ausgedrückt ist
die Bodenwandung 17 aus mindestens einer Klappe gebildet.
Bevorzugt ist die Bodenwandung 17 durch zwei Klappen 19, 20 gebildet,
die jeweils um eine Schwenkachse 33, 34 schwenkbar
sind. Mit den Klappen 19, 20 ist eine bodenseitige Öffnung 23 des
Behälters 11 verschließbar und
entsprechend zur Abgabe der Produkte 18 zu öffnen. Die
Klappen 19, 20 sind an den einander gegenüberliegenden
Seitenwandungen 13, 14 angeordnet und derart ausgebildet
und geformt, dass sie in geschlossenem Zustand (siehe insbesondere 1 bis 3)
mit ihren den Schwenkachsen 33, 34 abgewandten
freien Kanten 24, 25 im Wesentlichen aneinander
liegen. Die freien Kanten 24, 25 können auch
einen Abstand aufweisen, wobei der Abstand kleiner sein muss als
die aufzunehmenden und abzugebenden Produkte 18. Die freien
Kanten 24, 25 können auch einer Baggerschaufel ähnlich ineinander
greifen. In geschlossenen Zustand verlaufen die Klappen 19, 20 des
Weiteren trichterförmig nach
unten und bilden somit an der tiefsten Stelle einen Scheitelpunkt 26.
Besonders bevorzugt ist eine Stellung der Klappen 19, 20 in
geschlossenem Zustand mit einem Trichterwinkel α von etwa 90°. Selbstverständlich kann
der Trichterwinkel auch größer oder
kleiner gewählt
sein. Die Klappen 19, 20 können auch als Hebelelement,
Schwenkhilfe oder anderweitig ausgebildet sein.
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Dem
Behälter 11 ist
ein Hilfsmittel (Hilfselement) 27 zugeordnet, das zur Unterstützung und
Erleichterung einer zuverlässigen
und zeitgenauen Abgabe von Produkten 18 aus dem Behälter dient.
Hierzu ist das Hilfsmittel 27 derart ausgebildet und angeordnet,
dass jedes in den Behälter 11 fallende
Produkt 18 im geschlossenen Zustand der Bodenwandung 17 bzw.
der Klappen 19, 20 im Bereich der der Schwenkachsen 33, 34 gegenüberliegenden
freien Kanten 24, 25 der Klappen 19, 20 liegt,
im gezeigten Beispiels also im Scheitelpunkt 26. Das bedeutet, dass
alle in den Behälter 11 fallenden
Produkte 18 mittels einer Art Zwangsbewegung in den für die Abgabe
der Produkte 18 optimalen Bereich des Behälters 11 fallen.
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Das
Hilfselement 27 weist eine Federwirkung auf, die bevorzugt
durch eine Ausbildung aus elastischem Material erzeugt wird. Andere
konstruktive Möglichkeiten
zur Erzeugung einer Federwirkung, z.B. durch Spannen eines Kettenelementes oder
dergleichen, sind ebenfalls möglich.
Das Hilfselement 27 selbst besteht in der beschriebenen
Ausführungsform
aus zwei Leitelementen 28, 29, wobei auch ein
einzelnes Leitelement oder mehr als zwei Leitelemente als Hilfselement
einsetzbar sind. Die beiden Leitelemente 28, 29 sind
an einander gegenüberliegenden
Seitenwandungen 13, 14 bzw. an Befestigungspunkten
entsprechender Rahmenteile oder dergleichen innerhalb des Behälters 11 angeordnet.
In der gezeigten Ausführungsform
ist die Seitenwand 13 längen
bzw. höher
ausgebildet als die Seitenwand 14. Die Seitenwände 15, 16 sind
ebenso lang bzw. hoch ausgebildet wie die Seitenwand 13. Dadurch
wird ein Zugang über
den Behälter 11 geschaffen,
der eine besonders einfache Befüllung
des Behälters 11 beispielsweise
durch Saugdüsen
oder dergleichen gewährleistet,
wobei der Zugang vorzugsweise einem Produktvorrat, einem Zuführelement
etc. zugewandt ist. Selbstverständlich
ist auch die nach oben offene Seite des Behälters 11 als Zugang
geeignet. Entsprechend der unterschiedlichen Längen bzw. Höhen der Seitenwände 13, 14 sind auch
die den Seitenwänden 13, 14 zugeordneten
Leitelemente 28, 29 unterschiedlich lang. Selbstverständlich können die
Seitenwände 13 bis 16,
entsprechende Rahmenelemente oder dergleichen sowie auch die Leitelemente 28, 29 andere
Maße und
Längen
aufweisen. Insbesondere können
auch die Leitelemente 28, 29 die gleiche Länge aufweisen.
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Die
Leitelemente 28, 29 können als elastische Bänder 30, 31,
als Tücher,
Kettenelemente oder in anderer eine Federwirkung bildender Weise
ausgebildet sein. Optional können
die Leitelemente 28, 29 auch mit einer Antihaftbeschichtung
versehen sein. Die Leitelemente 28, 29 bzw. Bänder 30, 31, vorzugsweise
Modulargurte aus Kunststoff, sind fest aber lösbar an den Seitenwänden 13, 14 angebracht, und
zwar mit einem Ende im Bereich der Seitenwandung 13 bzw. 14 oder
entsprechender Rahmenelemente und mit dem anderen Ende an der Klappe 19 bzw. 20.
Anstelle der Klappen 19, 20 können auch andere Hebel, Schwenkelemente
oder dergleichen vorgesehen sein. Dabei sind die Leitelemente 28, 29 bzw.
die Bänder 30, 31 in
geschlossenen Zustand der Klappen 19, 20 trichterförmig nach
unten gerichtet und treffen in einem Scheitelpunkt 32 aufeinander. Die
den Behälter 11 mindestens
teilweise auskleidenden Bänder 30, 31 erstrecken
sich in geschlossenem Zustand der Klappen 19, 20 vorzugsweise
linear und bilden eine Trichterwinkel β, der vorzugsweise kleiner ist
als der durch die Klappen 19, 20 gebildete Trichterwinkel α. Idealerweise
sind die Scheitelpunkte 26 und 32 identisch. Anders
ausgedrückt
liegen die Scheitelpunkte 26 und 32 unmittelbar übereinander und
befinden sich auf der Symmetrieachse S des Behälters. Alternativ können die
Scheitelpunkte 26, 32 auch versetzt zueinander
und/oder gemeinsam neben der Symmetrieachse S liegen.
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Zusätzlich zu
den Befestigungspunkten der Bänder 30, 31 an
den Seitenwänden 13, 14 und
den Klappen 19, 20 ist jedes Band 30, 31 zwischen
seinen Befestigungspunkten an einem durch Bolzen, Stifte oder andere
Umlenkelemente gebildeten Knickpunkt 21, 22 befestigt.
Im Bereich der Knickpunkte 21, 22 sind die Bänder 30, 31 wahlweise
befestigt oder lose beispielsweise um die Bolzen, Stifte, Umlenkelemente
oder dergleichen herum gelegt. Die Lage der Schwenkachsen 33, 34 und
die Lage der Knickpunkte 21, 22 ist unabhängig von
der Art der Befestigung oder Umlenkung derart gewählt, dass die
Klappen 19, 20 bzw. an den Klappen 19, 20 angelenkten
Bandabschnitte der Bänder 30, 31 über die vertikale
Erstreckung hinaus überstreckbar
sind (siehe insbesondere 4). Dabei wird deutlich, dass die
Klappen 19, 20 oder entsprechende andere Hebel
oder dergleichen als Betätigungselement
für die Leitelemente 28, 29 bzw.
insbesondere für
die Bandabschnitte der Bänder 30, 31 dienen.
Es ist erkennbar, dass die Schwenkachsen 33, 34 in
einer gemeinsamen horizontalen Ebene E2 und
die Knickpunkte 21, 22 der beiden Bänder 30, 31 vorzugsweise
in einer gemeinsamen horizontalen Ebene E2 liegen.
Es ist jedoch ebenso möglich,
dass die Knickpunkte 21, 22 in vertikaler Richtung,
also in Fallrichtung der Produkte 18, übereinander bzw. untereinander
liegen. Entsprechendes gilt für
die Schwenkachsen 33, 34 der Klappen 19, 20.
Auch können
die Ebenen E1 und E2 aufeinander,
also eine gemeinsame Ebene bildend, liegen.
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Vorzugsweise
erstrecken sich die Bänder 30, 31 über die
gesamte Breite des Behälters 11 bzw.
der Seitenwände 13, 14,
so dass diese zumindest im Bereich, in dem die einfallenden Produkte 18 auftreffen können, abgedeckt
bzw. ausgekleidet sind. Anders ausgedrückt können die Leitelemente 28, 29 bzw.
die Bänder 30, 31 selbst
Seitenwände
des Behälters 11 bilden.
Rein beispielhaft sei ein Behälter 11 genannt, der
seitlich aus den Leitelementen 28, 29 sowie den Seitenwänden 15, 16 und
bodenseitig ebenfalls durch die Leitelemente 28, 29 gebildet
ist. Auch eine schmalere Ausführungsform
der Bänder 30, 31 oder mehrere
nebeneinander angeordnete Bandstreifen sind einsetzbar. Die Bänder 30, 31 können wahlweise auch
geschlossen oder mit Durchbrüchen
versehen sein.
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Mehrere
der Behälter 11 können linear
oder kreisförmig
oder in anderer Weise und Anordnung Bestandteil einer übergeordneten
Vorrichtung sein, beispielsweise einer nicht explizit dargestellten
Mehrkopfwaage. Hierzu weisen sie flanschartige Bügel 35 auf, mittels
der eine lösbare
Befestigung realisierbar ist. Solche Mehrkopfwagen umfassen üblicherweise mehrere
Wägeelemente,
wobei jedem Wägeelement mindestens
ein Behälter 11 zugeordnet
ist. Vorzugsweise ist jedem Wägeelement,
das selbst in zuvor beschriebener Weise als Behälter 11 ausgebildet sein
kann, oberhalb und unterhalb jeweils ein Behälter 11 zugeordnet.
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Im
folgenden wird das Verfahrensprinzip anhand der 1 bis 4 näher erläutert: Mindestens ein
Produkt 18 wird aus einer nicht gezeigten Bevorratung,
Zuführung
oder dergleichen entnommen und über
den Behälter 11 geführt. Oberhalb
des Behälters 11 wird
das Produkt 18 von dem Zuführelement frei gegeben, so
dass das Produkt 18 in den Behälter 11 fällt. Das
Produkt 18 trifft auf eines der Leitelemente 28, 29.
Das herein fallende Produkt 18 wird von dem nachgebenden
Band 30 vergleichbar einem Trampolineffekt abgewiesen und
fällt in
den Scheitelpunkt 26 des Klappenpaares 19, 20 und
damit auch in den Scheitelpunkt 32 der Leitelemente 28, 29 (siehe
die beispielhafte Flugkurve F in 2). Es ist
auch möglich,
dass das Produkt 18 zwischen den Leitelementen 28, 29 hin
und her, quasi ping-pong-artig, abgewiesen wird. Letztlich verhindert
die elastische Ausbildung ein Anhaften des Produktes 18 an
den Leitelementen 28, 29, so dass das Produkt 18 schließlich im
gemeinsamen Scheitelpunkt 26, 32 liegen bleibt. Der
steile Trichterwinkel β unterstützt diesen
Effekt.
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Beim Öffnen der
Klappen 19, 20 wirkt, bedingt durch den maximalen
Abstand des Produktes 18 zu den Schwenkachsen 33, 34 ein
großer
Impuls auf das Produkt, so dass dieser allein ausreichend ist, das
Produkt 18 sicher und zeitgenau aus dem Behälter 11 abzugeben.
Bedingt durch die Befestigungspunkte der Leitelemente 28, 29 einerseits
und die Lage der Schwenkachsen 33, 34 bzw. der
Knickpunkte 21, 22 andererseits schwenken die Bandabschnitte,
die sich vom Knickpunkt 21, 22 zu den freien Kanten 24, 25 der
Klappen 19, 20 erstrecken, über die Vertikale hinaus. Zusätzlich zu
der dann auf die überkopf
an den Bandabschnitten anhaftenden Produkte 18 wirkende
Schwerkraft unterstützt
die Elastizität
der Leitelemente 28, 29 das Lösen der Produkte 18 von
den Leitelementen 28, 29. Diese fallen dann zuverlässig und
ohne Zeitverzögerung
aus dem Behälter 11.