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DE102006031615A1 - Verfahren zum Anbringen eines Funktionselementes, insbesondere eines Verbindungselementes an einem Flachmaterial sowie Verbindungselement - Google Patents

Verfahren zum Anbringen eines Funktionselementes, insbesondere eines Verbindungselementes an einem Flachmaterial sowie Verbindungselement Download PDF

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DE102006031615A1
DE102006031615A1 DE102006031615A DE102006031615A DE102006031615A1 DE 102006031615 A1 DE102006031615 A1 DE 102006031615A1 DE 102006031615 A DE102006031615 A DE 102006031615A DE 102006031615 A DE102006031615 A DE 102006031615A DE 102006031615 A1 DE102006031615 A1 DE 102006031615A1
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DE102006031615A
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English (en)
Inventor
Heiko Schmidt
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Individual
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Priority to ES06818111.4T priority patent/ES2652553T3/es
Priority to US12/085,781 priority patent/US8156631B2/en
Priority to CA2631380A priority patent/CA2631380C/en
Priority to PCT/DE2006/002092 priority patent/WO2007065398A1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B37/00Nuts or like thread-engaging members
    • F16B37/04Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates
    • F16B37/06Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates by means of welding or riveting
    • F16B37/062Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates by means of welding or riveting by means of riveting

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Anbringen eines Funktionselementes an einem plastisch verformbaren Flachmaterial oder Werkstück, wobei das Funktionselement an einer Stirnseite eine über diese Seite wegstehenden und von einem hohlen oder rohrförmigen Abschnitt gebildeten Nietbund aufweist, wobei in einem Fügebereich im Flachmaterial durch plastische Verformung ein domartiger Abschnitt gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 oder 3 sowie auf ein Verbindungselement gemäß Oberbegriff Patentanspruch 11.
  • Verfahren zum Anbringen bzw. Fixieren von Funktionselementen und dabei insbesondere auch von Verbindungselementen, wie Muttern, Bolzen oder dgl. Verbindungselementen an einem Flachmaterial oder einem aus diesem Material hergestellten Werkstück sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. So ist insbesondere auch ein Verfahren bekannt, bei dem das Verbinden bzw. Fixieren des jeweiligen Funktionselementes durch Vernieten im Bereich eines aus dem Flachmaterial durch bleibendes oder plastisches Verformen, d.h. durch Ziehen oder Pressen hergestellten domartigen Abschnitts erfolgt ( EP 539 793 B1 ). Bei diesem bekannten Verfahren wird nach dem Fügen und während des Vernieten des am Funktionselement vorgesehenen Nietbundes der domartige Abschnitt derart zurückverformt, dass der Durchmesser der Fügeöffnung im Flachmaterial reduziert und dadurch deren Rand zur Erzeugung einer radialen Druckringspannung gegen den Nietbund gepresst wird, und zwar zur Erzielung einer zusätzlichen Verankerung. Dieses Verfahren erfordert ein relativ aufwendiges Werkzeug. Weiterhin hat sich gezeigt, dass mit diesem Verfahren entgegen den Erwartungen eine wesentliche Verbesserung der Verankerung bzw. der Ausreißfestigkeit des Funktionselementes im Werkstück bzw. im Flachmaterial nicht erreicht wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es ein Verfahren aufzuzeigen, welches mit vereinfachten Mitteln durchführbar ist und dennoch eine Verankerung von Funktionselementen in einem Flachmaterial mit hoher Ausreißfestigkeit ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 oder 3 ausgebildet. Ein Verbindungselement zur Verwendung bei dem Verfahren ist Gegenstand des Patentanspruches 11.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter Darstellung die Verbindung zwischen einem aus einem metallischen Flachmaterial, beispielsweise aus Stahlblech hergestellten Werkstück und einem als Nietmutter ausgebildeten Verbindungselement, teilweise geschnitten;
  • 2 das Werkstück im Bereich einer Vorlochung oder Fügeöffnung für das Verbindungselement;
  • 3 in Einzeldarstellung das Werkstück im Bereich einer Vorlochung oder Fügeöffnung in seiner Formgebung nach dem Fügen;
  • 4 das Verbindungselement der 1 in Einzeldarstellung und im Schnitt;
  • 5 das Verbindungselement der 4 in einer Draufsicht auf seine den Nietbund aufweisende Stirnseite;
  • 6 und 7 Darstellungen ähnlich 5 bei weiteren Ausführungsformen;
  • 8 in einer Darstellung ähnlich 4 eine weitere mögliche Ausführung eines Verbindungselementes in Form einer Nietmutter;
  • 9 in vergrößerter Teildarstellung die Verbindung zwischen einem Verbindungselement und einem aus Stahlblech hergestellten Werkstück gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • In den Figuren 14 ist 1 ein aus einem metallischen Flachmaterial, beispielsweise aus Stahlblech gefertigtes Werkstück, in welchem ein als Nietmutter 2 ausgebildetes Verbindungselement durch Fügen und Vernieten gehalten ist. Das Werkstück ist mit einer Fügeöffnung 3 versehen, die sich an der Basis 4.1 einen domartigen Abschnittes 4 befindet, der aus dem Flachmaterial des Werkstückes 1 durch bleibende bzw. plastische Verformung mit einem die Basis 4.1 umgebenden Rand 4.2 hergestellt ist, der bei der dargestellten Ausführungsform kegelstumpfförmig so ausgebildet ist, dass sich der entsprechende Kegelwinkel zu der Ebene E2 hin öffnet. Mit dem Rand 4.2 geht der domartige Abschnitt 4 bezogen auf die Achse FA der Fügeöffnung 3 in das Werkstück 1 außerhalb des Abschnittes 4 über, und zwar derart, dass bei der dargestellten Ausführungsform die Ebene E1 der Basis 4.1 von der Ebene E2 des restlichen Werkstückes 1 beabstandet ist.
  • Die Nietmutter 2, die ebenfalls aus einem metallischen, durch Nieten verformbaren Werkstoff, beispielsweise aus Stahl gefertigt ist, besteht im Wesentlichen aus einem Nietmutterkörper 5, der bei der dargestellten Ausführungsform an seiner Außenfläche kreiszylinderförmig zu einer Nietmutterachse NA ausgebildet ist und eine achsgleich mit der Achse NA angeordnete, beidendig offene Bohrung 6 mit Muttergewinde aufweist. Eine der beiden Stirnseiten des ringförmigen Körpers 5 bildet eine Stirnseite 5.1, an der die Nietmutter 2 nach dem Vernieten bzw. Verbinden mit dem Werkstück 1 gegen die der Ebene E2 abgewandte Seite 4.1 anliegt. Über diese Stirnseite 5.1 steht bei noch nicht verarbeiteter Nietmutter 2 ein Nietbund 8 vor, der hohlzylinderartig und die Achse NA konzentrisch umschließend ausgebildet ist, und zwar mit einem Innendurchmesser etwas größer als der Innendurchmesser der Gewindebohrung 6 und mit einem Außendurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Nietmutterkörpers 5. Die axiale Länge des Nietbundes 8 ist etwas kleiner als die axiale Länge des Nietmutterkörpers 8 bzw. der Abstand zwischen der die Stirnseite 5.1 bildenden Stirnseite und der gegenüberliegenden Stirnseite 5.2 des Nietmutterkörpers 5. Bei der dargestellten Ausführungsform, beträgt die axiale Länge des Nietbundes 8 etwa 60–70 % der axialen Länge des Nietmutterkörpers 5.
  • Zwischen dem Nietbund 8 und dem äußeren Rand 7 des Nietmutterkörpers 5 ist in diesen an der Stirnseite 5.1 ist in diese eine Ringnut 9 eingebracht, die die Achse NA kreisringförmig umschließt. Die Ringnut 9 ist von dem äußeren Rand 7 beabstandet, sodass zwischen der Ringnut 9 und dem äußeren Rand 7 eine die Achse NA konzentrisch umschließende Ringfläche 10 gebildet ist, an der die Stirnseite 5.1 nutenförmige Vertiefungen 11 aufweist, so dass an der Ringfläche 10 zur Drehmomentübertragung eine Profilierung bestehend aus den Vertiefungen 11 und dazwischen gebildeten Vorsprüngen ausgebildet ist. Die Vertiefungen 11 reichen in die Ringnut 9 hinein und erstrecken sich bei der dargestellten Ausführungsform jeweils bis an den Umfang 7 der Nietmutterkörper 5 und besitzen eine Tiefe, die gleich der Tiefe der Ringnut 9 ist. Die Tiefe der Ringnut 9 und der Vertiefungen 11 können aber auch unterschiedlich sein. Insbesondere ist es möglich die Vertiefungen 11 so auszuführen, dass sie sich bei einer größeren Tiefe als die Tiefe der Ringnut 9 in diese hineinerstrecken, womit sich am Boden der Ringnut 9 noch eine zusätzliche Profilierung ergibt.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform schließt die Nut 9 mit ihrer bezogen auf die Achse NA innen liegenden Fläche 9.1 unmittelbar an den Nietbund 8 an, d.h. die Außenfläche des Nietbundes 8 geht in die Fläche 9.1 der Ringnut 9 über. Weiterhin ist die Ausbildung so getroffen, dass der Boden der Ringnut 9 in einer senkrecht zur Achse NA orientierten Ebene E3 liegt; die die Bohrung 6 außerhalb des Gewindes schneidet, so dass der ringförmige Materialabschnitt zwischen der Fläche 9.1 der Ringnut 9 und der Bohrung 6 Teil des beim Vernieten verformten Nietbundes 8 ist und die Nietmutter 2 an der Stirnseite 5.1 eine stufenförmig Anlagefläche bildet, mit der sie nach dem Vernieten gegen die Basis 4.1 anliegt und die sich aus der radial außen liegenden Fläche 9.2 der Ringnut 9 und der anschließenden Ringfläche 10 zusammensetzt.
  • Die Nietmutter 2 ist durch Einsetzen (Fügen) des Nietbundes 8 in die Fügeöffnung 3 und durch anschließendes plastisches Verformen bzw. durch Vernieten derart am Werkstück 1 gehalten, dass der die Fügeöffnung 3 umgebende Bereich der Basis 4.1 zwischen der in den Figuren unteren Stirnseite 5.1 (einschließlich der Ringnut 9) bzw. der an dieser Stirnseite insbesondere auch durch die Ringnut 9 gebildeten stufenförmigen Anlagefläche und dem verformten Nietbund 8.1 aufgenommen ist. Hierbei wird das Flachmaterial des Werkstückes 1 in seinem die Fügeöffnung 3 unmittelbar umgebenden Bereich der von der Ringnut 9 und der Ringfläche 10 gebildeten stufenförmigen Anlagenfläche entsprechend derart bleibend bzw. plastisch verformt, dass sich – teilweise auch durch Fließen des Materials – ein die Fügeöffnung 3 umgebender und in der Ringnut 9 aufgenommener kegelstumpfförmiger Rand 3.1 ausbildet, dessen Kegelwinkel sich zu der Ebene E2 hin öffnet, und zwar unter Vergrößerung des Querschnittes der Fügeöffnung 3. Weiterhin erfolgt beim Vernieten durch plastische Verformung des Materials des Werkstückes 1 eine Einschnürung des Randes 3.1, und zwar etwa dort, wo dieser kegelförmige Rand 3.1 in die übrige Basis 4.1 übergeht. Diese in den Figuren mit 12 bezeichnete, die Fügeöffnung 3 ringförmig umgebende Einschnürung wird im Wesentlichen durch das Verformen des Materials des Werkstückes 1 zwischen der Ringfläche 10 und dem verformten Nietbund 8 erzeugt, kann aber dort, wo die Vertiefungen 11 in die Ringnut 9 münden, unterbrochen oder nur reduziert ausgebildet sein. Der freie Rand des verformten Nietbundes 8.1 besitzt bei der dargestellten Ausführungsform einen Abstand von der Achse NA, der gleich oder in etwa gleich dem halben Durchmesser des Nietmutterkörpers 5 ist.
  • Die 3 zeigt das Werkstück 1 in seiner nach dem Vernieten der Nietmutter 2 erzeugten Formgebung, d.h. mit dem die Fügeöffnung 3 umgebenden kegelförmigen Rand 3.1 und mit der Einschnürung 12 an der der Ebene E2 abgewandten Oberseite am Übergang des Randes 3.1 in die restliche Basis 4.1
  • Durch den sich beim Vernieten ausbildenden, in der Ringnut 9 aufgenommenen kegelförmigen Rand 3.1, der auch dicht von dem Material der Nietmutter 2 umschlossen ist, sowie durch die Einschnürung 12 ergibt sich eine hohe Ausreißfestigkeit für die im Werkstück 1 verankerte Nietmutter 2 auch gegenüber solchen Kräften, die in der Achse NA wirken und bei der für die 1 gewählten Darstellung nach oben gerichtet sind, d.h. von der Ebene E2 weg. Durch die sich beim Vernieten in das Material des Werkstückes 1 eindrückenden und von den Vertiefungen 11 gebildeten Vorsprünge ist die verdrehungssichere Verankerung der Nietmutter 2 mit einer hohen Drehmomentfestigkeit erreicht.
  • Beim Vernieten im Bereich des Randes 3.1 eventuell verdrängtes Material wird in der Ringnut 9 aufgenommen ohne dass es zu einer radial zur Achse NA wirkenden Druckringspannung zwischen dem Rand der Fügeöffnung und der Nietmutter 2 bzw. dem Nietbund 8 kommt.
  • Das Fügen und Vernieten der Nietmutter 2 erfolgt in einem geeigneten Werkzeug, wobei die Möglichkeit besteht, das Werkstück 1 vor dem Fügen der Nietmutter 2 mit dem domartigen Abschnitt 4 zu versehen, oder aber diesen Abschnitt erst in dem Werkzeug zu formen, in welchem auch das Vernieten der Nietmutter 2 erfolgt. In jedem Fall wird das Werkstück 1 zunächst mit der Fügeöffnung 3 versehen, und zwar vorzugsweise vor dem Formen des domartigen Abschnittes 4. Weiterhin wird die Fügeöffnung mit einem solchen Durchmesser hergestellt, dass beim Fügen der Nietbund 8 in diese Öffnung eingesetzt werden kann.
  • Vorstehend wurde davon ausgegangen, dass die Vertiefungen 11 bis an dem Umfang des Nietkörpers 5 reichen. In der 6 ist eine Ausführung dargestellt, bei der die Vertiefungen 11 mit Abstand von der Umfangsfläche 8 des Nietmutterkörpers 5 endet.
  • Die 7 zeigt eine Ausführungsform, bei der zur Erzielung der verdrehungssicheren Verbindung die Ringnut 9 von einem Vorsprung 9.1 umschlossen ist, der an seinem radial außenliegenden Rand eine von der Kreisform abweichenden Verlauf aufweist, nämlich einen in etwa polygonartigen Verlauf mit zur Umfangsfläche 7 hin konvex gekrümmten Eckbereichen und mit dazwischen liegenden zur Umfangsfläche 7 hin konkav gekrümmten Seiten.
  • Die 8 zeigt in einer Darstellung wie 4 eine Nietmutter 2a, die sich von der Nietmutter 2 lediglich dadurch unterscheidet, dass der Nietmutterkörper 5a an seinem den Nietbund 8 und der Ringnut 9 abgewandten oberen Stirnseite einstückig mit einem über diese Stirnseite wegstehenden und achsgleich mit der Achse NA angeordneten Vorsprung 13 hergestellt ist, in welchen sich die Gewindebohrung 6a fortsetzt.
  • Die 9 zeigt in sehr vergrößerter Teildarstellung die Verbindung zwischen dem domartigen Abschnitt 4 des aus Blech gefertigten Werkstückes 1 mit einer Nietmutter 2b, die sich von der Nietmutter 2 dadurch unterscheidet, dass die der Ringnut 9 entsprechende Ringnut 9b nicht unmittelbar dem Nietbund 8 benachbart vorgesehen ist, sondern den Nietbund 8 mit Abstand umschließt, d.h. der radial innen liegende Rand der Ringnut 9b ist von dem Nietbund 8 beabstandet. Nach dem Einsetzen der Nietmutter 2b mit dem noch nicht verformten Nietbund 8 in die Fügeöffnung 3, deren Durchmesser auch bei dieser Ausführungsform wieder höchstens gleich, vorzugsweise aber etwas größer ist als der Außendurchmesser des nicht verformten Nietbundes 8, wird der Nietbund 8 in den Nietbund 8.1 derart verformt, dass das Material des Werkstückes 1 in dem die Fügeöffnung 3 umgebenden Bereich zwischen der unteren, die Ringnut 9b aufweisenden Ring- oder Anlagefläche des Nutkörpers 5b und dem plastisch verformten Nietbund 8.1 eingespannt ist, wobei das Material des Werkstückes hierbei u.a. plastisch bzw. durch Fließen in die Ringnut 9b verformt wird und sich dadurch einerseits an der der Ebene E2 zugewandten Unterseite der Basis 4.1 eine die Fügeöffnung 3 umschließende Einführung 14 ergibt und andererseits ein ringförmiger, in die Ringnut 9b eingreifender wulstartiger Vorsprung 15 an der der Ebene E2 abgewandten Oberseite der Basis 4.1. Durch die Einschnürung 14 sowie durch den in die Ringnut 9b eingreifenden Vorsprung 15 ergibt sich auch bei dieser Ausführungsform eine hohe Ausreißkraft für die im Werkstück 1 verankerte Nietmutter 2b speziell gegenüber solchen Kräften, die in der Achse NA wirken und bei der für die 9 gewählten Darstellung nach oben gerichtet sind, d.h. von der Ebene E2 weg. Um eine verdrehungssichere Verankerung der Nietmutter 2b mit hoher Drehmomentfestigkeit zu erreichen, ist auch bei diese Ausführungsform die den Nietbund 8 aufweisende Stirnseite des Nietmutterkörpers 5b wiederum strukturiert.
  • Allen vorbeschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, dass die Fügeöffnung 3 mit einem Durchmesser erzeugt wird, der wenigstens gleich, vorzugsweise aber größer ist als der Außendurchmesser des Nietbundes 8.
  • Die Erfindung wurde voranstehend am Beispiel von Nietmuttern beschrieben. Es versteht sich, dass die Erfindung auch bei anderen Verbindungselementen Verwendung finden kann, beispielsweise bei Nietbolzen, die dann an einer eine Stirnseite bildenden Seite eines Bolzenkopfes den Nietbund 8, die Ringnut 9 sowie die mit den Vertiefungen 11 oder einer anderen Profilierung versehene Ringfläche 10 aufweisen und bei denen der Bolzenschaft über diese Stirnseite weg steht, und zwar konzentrisch von dem Nietbund 8 umschlossen.
  • 1
    Werkstück
    2, 2a, 2b
    Nietmutter
    3
    Fügeöffnung
    4
    domartiger Abschnitt
    4.1
    Basis
    4.2
    Rand
    5, 5a, 5b
    Nietmutterkörper
    6
    Gewindebohrung
    5.1, 5.2
    Stirnseite
    7
    Umfangsfläche des Nietmutterkörpers
    8
    Nietbund
    9, 9b
    Ringnut
    9.1
    Vorsprung
    9.1, 9.2
    Seitenfläche der Ringnut
    10
    Ringfläche
    11
    Vertiefung
    12
    Einschnürung
    13
    Vorsprung
    14
    Einschnürung
    15
    Vorsprung oder Wulst
    FA
    Achse der Fügeöffnung 3
    NA
    Achse der Nietmutter 2

Claims (28)

  1. Verfahren zum Anbringen eines Funktionselementes (2, 2a, 2b) an einem plastisch verformbaren Flachmaterial (1) oder Werkstück, wobei das Funktionselement (2, 2a, 2b) an einer Stirnseite (5.1) einen über diese Seite weg stehenden und von einem hohlen oder rohrförmigen Abschnitt gebildeten Nietbund (8) aufweist, wobei in einem Fügebereich im Flachmaterial (1) durch plastische Verformung ein domartiger Abschnitt (4) gebildet ist, der mit seiner Basis (4.1) über eine Ebene (E2) des diesen Abschnitt umgebenen Flachmaterials (1) vorsteht und an der Basis (4.1) eine Fügeöffnung (3) aufweist, und wobei das Anbringen des Funktionselementes (2, 2a, 2b) an dem Flachmaterial (1) oder Werkstück in einem Füge- und Nietvorgang durch Einführen des Nietbundes (8) in die Fügeöffnung (3) und durch plastisches Verformen des Nietbundes (8) derart erfolgt, dass die Basis (4.1) in einem die Fügeöffnung (3) umgebenden Bereich zwischen dem verformten Nietbund (8.1) und der Stirnseite (5.1) des Funktionselementes (2, 2a, 2b) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung eines Funktionselementes (2, 2a, 2b) mit wenigstens einer an der Stirnseite (5.1) vorgesehenen Vertiefung (9, 9b) das Flachmaterial (1) während des Füge- und Nietvorgangs bleibend oder plastisch in diese Vertiefung (9, 9b) verformt wird, und dass der Füge- und Nietvorgang ohne Ausbildung einer Druckringspannung zwischen einem Rand (3.1) der Fügeöffnung (3) und dem Funktionselement (2, 2a, 2b) erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Füge- und Nietvorgang derart erfolgt, dass das Flachmaterials (1) an einem die Fügeöffnung (3) umschließenden Rand (3.1) oder Randbereich an der wenigstens einen ringförmigen Vertiefung (9, 9b) zwischen dem Nietbund (8.1) und der Stirnseite (5.1) des Funktionselementes (2, 2a, 2b) eingeschnürt wird.
  3. Verfahren zum Anbringen eines Funktionselementes (2, 2a, 2b) an einem plastisch verformbaren Flachmaterial (1) oder Werkstück, wobei das Funktionselement (2, 2a, 2b) an einer Stirnseite (5.1) einen über diese Seite weg stehenden und von einem hohlen oder rohrförmigen Abschnitt gebildeten Nietbund (8) aufweist, wobei in einem Fügebereich im Flachmaterial (1) durch plastische Verformung ein domartiger Abschnitt (4) gebildet ist, der mit seiner Basis (4.1) über eine Ebene (E2) des diesen Abschnitt umgebenen Flachmaterials (1) vorsteht und an der Basis (4.1) eine Fügeöffnung (3) aufweist, und wobei das Anbringen des Funktionselementes (2, 2a, 2b) an dem Flachmaterial (1) in einem Füge- und Nietvorgang durch Einführen des Nietbundes (8) in die Fügeöffnung (3) und durch plastisches Verformen des Nietbundes (8) derart erfolgt, dass die Basis (4.1) in einem die Fügeöffnung (3) umgebenden Bereich zwischen dem verformten Nietbund (8.1) und der Stirnseite (5.1) des Funktionselementes (2, 2a, 2b) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung eines Funktionselementes (2, 2a, 2b) mit wenigstens einer an der Stirnseite (5.1) vorgesehenen Vertiefung (9, 9b) der Füge- und Nietvorgang derart erfolgt, dass das Flachmaterial (1) an einem die Fügeöffnung (3) umschließenden Rand (3.1) oder Randbereich an der wenigstens einen ringförmigen Vertiefung (9, 9b) zwischen dem Nietbund (8.1) und der Stirnseite (5.1) des Funktionselementes (2, 2a, 2b) eingeschnürt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial (1) während des Füge- und Nietvorgangs bleibend oder plastisch in diese Vertiefung (9, 9b) verformt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Füge- und Nietvorgang ohne Ausbildung einer Druckringspannung zwischen dem Rand (3.1) und dem Funktionselement (2, 2a, 2b) erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Nietvorgang das Flachmaterial zwischen dem Nietbund (8.1) und einer diesen gegenüberliegenden Anlagefläche des Funktionselementes zur Bildung wenigstens einer Einschnürung (12) bleibend verformt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füge- und Nietvorgang so ausgeführt wird, dass das Material des Flachmaterials (1) während des Nietvorgangs durch plastische Verformung und/oder durch Fließen in die ringförmige Vertiefung (9, 9b) des Funktionselementes (2, 2a, 2b) bleibend verformt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füge- und Nietvorgang derart erfolgt, dass ein die Fügeöffnung (3) umgebender und in der Vertiefung (9, 9b) aufgenommener Rand (3.1) zumindest nach dem Nietvorgang eine kegelringartige Form aufweist, und zwar mit einem sich zur Ebene (E2) des Flachmaterials (1) hin öffnenden Kegelwinkel.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial (1) in die wenigstens eine Vertiefung (9b) zur Bildung wenigstens eines in dieser Vertiefung (9b) aufgenommenen wulstförmigen Vorsprungs (15) verformt wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flachmaterial (1) beim Nietvorgang an einer der wenigstens einen Vertiefung (9b) gegenüberliegenden Seite zur Bildung einer Einschnürung (14) verformt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der ringförmigen Vertiefung (9, 9b) an der Stirnseite (5.1) kleiner ist als die Gesamtbreite der Stirnseite (5.1).
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet; dass während des Nietvorgangs wenigstens eine am Funktionselement (2, 2a, 2b), vorzugsweise an der Stirnseite (5.1) und/oder am Nietbund (8) vorgesehene Profilierung (11) in das Flachmaterial (1) eingepresst wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Profilierung von Vertiefungen (11) und/oder Vorsprüngen gebildet ist.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionselement ein Verbindungselement, beispielsweise eine Nietmutter (2, 2a, 2b) oder ein Nietbolzen ist.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Funktionselementes (2, 2a) mit wenigstens einer an den Nietbund (8) anschließenden Vertiefung (9, 9b).
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Funktionselementes (2b) mit einer vom Nietbund (8) beabstandeten Vertiefung (9b).
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Funktionselementes mit einer ringförmigen Vertiefung (9, 9b).
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Funktionselementes (2, 2a, 2b) mit einer Vertiefung (9, 9b), die zumindest an einem Randbereich einen von der Kreisform abweichenden Verlauf, beispielsweise einen polygonalen Verlauf aufweist.
  19. Verbindungselement, insbesondere Nietmutter (2, 2a, 2b) zum Verbinden mit einem plastisch verformbaren Flachmaterial (1) oder Werkstück in einem Füge- oder Nietvorgang, mit einem eine Stirnseite (5.1) bildenden Körper (5, 5a, 5b), mit einem über die Stirnseite (5.1) wegstehenden und von einem hohlen oder röhrchenförmigen Abschnitt gebildeten Nietbund (8) sowie mit wenigstens einer den Nietbund (8) an der Stirnseite (5.1) umschließenden nutenförmigen Vertiefung (9, 9b) sowie mit Mitteln für eine drehsichere Verankerung des Verbindungselementes (2, 2a, 2b) im Flachmaterial (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel von wenigstens einer Profilierung an einer die ringförmige Vertiefung (9, 9b) umschließenden Fläche der Stirnseite (5.1) und/oder am Nietbund gebildet sind.
  20. Verbindungselement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel dadurch gebildet sind, dass die wenigstens eine Ringnut (9, 9b) einen von der Kreisform abweichenden Verlauf aufweist.
  21. Verbindungselement, insbesondere Nietmutter (2, 2a, 2b) zum Verbinden mit einem plastisch verformbaren Flachmaterial (1) oder Werkstück in einem Füge- oder Nietvorgang, mit einem eine Stirnseite (5.1) bildenden Körper (5, 5a, 5b), mit einem über die Stirnseite (5.1) wegstehenden und von einem hohlen oder röhrchenförmigen Abschnitt gebildeten Nietbund (8) sowie mit wenigstens einer den Nietbund (8) an der Stirnseite (5.1) umschließenden nutenförmigen Vertiefung (9, 9b) sowie mit Mitteln für eine drehsichere Verankerung des Verbindungselementes (2, 2a, 2b) im Flachmaterial (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel dadurch gebildet sind, dass die wenigstens eine Ringnut (9, 9b) einen von der Kreisform abweichenden Verlauf aufweist.
  22. Verbindungselement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel von wenigstens einer Profilierung an einer die ringförmige Vertiefung (9, 9b) umschließenden Fläche der Stirnseite (5.1) und/oder am Nietbund gebildet sind.
  23. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilierung von Vorsprüngen gebildet ist.
  24. Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilierung von Vertiefungen (11) gebildet ist.
  25. Verbindungselement nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (11) in die wenigstens eine Ringnut (9, 9b) hineinreichen.
  26. Verbindungselement nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (11) und die wenigstens eine Ringnut (9, 9b) gleiche Tiefe aufweisen.
  27. Verbindungselement nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (11) und die wenigstens eine Ringnut (9, 9b) unterschiedliche Tiefe aufweisen.
  28. Verbindungselement nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe der Vertiefungen (11) größer ist als die Tiefe der wenigstens einen Ringnut (9, 9b).
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