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DE102006031406A1 - Heizkörper, insbesondere Röhrenradiator - Google Patents

Heizkörper, insbesondere Röhrenradiator Download PDF

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DE102006031406A1
DE102006031406A1 DE200610031406 DE102006031406A DE102006031406A1 DE 102006031406 A1 DE102006031406 A1 DE 102006031406A1 DE 200610031406 DE200610031406 DE 200610031406 DE 102006031406 A DE102006031406 A DE 102006031406A DE 102006031406 A1 DE102006031406 A1 DE 102006031406A1
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DE
Germany
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heating
radiator
heating elements
layers
elements
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610031406
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Fonfara
Andreas Schlitzer
Danilo Cenci
Veronika Gerbrich
Thilo Wiedeking
Dieter Schöringhumer
Andreas Gutermann
Cestmir Novosad
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Arbonia AG
Kermi GmbH
Original Assignee
Arbonia AG
Kermi GmbH
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Publication date
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Priority to CNA200780021984XA priority patent/CN101466983A/zh
Priority to PCT/DE2007/001141 priority patent/WO2008003291A1/de
Priority to EP07785574A priority patent/EP2035757A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Heizkörper, insbesondere Röhrenradiator, mit wenigstens zwei Lagen von Heizelementen (9) zur Aufnahme und Führung des Heizmediums, wobei in jeder Lage von Heizelementen (9) wenigstens zwei Heizelemente (9) nebeneinander angeordnet sind, mit einem Vorlaufanschluss für das Zuführen des Heizmediums und einen Rücklaufanschluss für das Abführen des Heizmediums. Erfindungsgemäß sind Zuführmittel (25, 27, 29) vorgesehen, die das Heizmedium vom Vorlaufanschluss bei zwei Lagen von Heizelementen (9) einer der beiden Lagen von Heizelementen (9) (Vorlauflage) zuführen oder bei wenigstens drei Lagen von Heizelementen (9), einer oder beiden der äußersten Lagen (9) (Vorlauflagen) von Heizelementen zuführen, wobei der Heizkörper (1) so ausgebildet und die Heizelemente (9) der wenigstens zwei Lagen von Heizelementen (9) an ihren Endbereichen so verbunden sind, dass das Heizmedium nach dem Durchströmen der Heizelemente (9) der einen oder der beiden Vorlauflagen zumindest teilweise die Heizelemente (9) der übrigen Lagen von Heizelementen (9) in der entgegengesetzten Strömungsrichtung durchströmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Heizkörper, insbesondere einen Röhrenradiator mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Röhrenradiatoren bestehen üblicherweise aus mehreren Lagen von als Heizröhren ausgebildeten Heizelementen, die an ihren Endbereichen über eine Sammelkammer mechanisch und strömungstechnisch verbunden sind. Dabei bilden bei derartigen Röhrenradiatoren die hintereinander in den einzelnen Lagen üblicherweise fluchtend angeordneten Heizröhren mit den zugehörigen Teilsammelkammern Heizkörperelemente, die über nabenartig ausgebildete Verbindungsbereiche mit jeweils einem benachbarten Heizkörperelement verbunden sind. Auf diese Weise lassen sich Röhrenradiatoren unterschiedlicher Breite auf einfache Weise herstellen. Der Vorlaufanschluss und der Rücklaufanschluss sind üblicherweise an den Außenseiten der jeweils äußeren Heizkörperelemente vorgesehen. Dabei können der Vorlaufanschluss und der Rücklaufanschluss auf der selben Seite des Heizkörpers oben und unten vorgesehen sein oder an den gegenüber liegenden Seiten jeweils oben bzw. unten.
  • Die nabenartigen Verbindungsbereiche der einzelnen Heizkörperelemente weisen dabei üblicherweise einen Durchbruch auf, so dass die einzelnen Heizkörperelemente bzw. die das Heizmedium führenden Teilsammelkammern und die Heizröhren strömungstechnisch verbunden sind.
  • Der Begriff „strömungstechnisch verbinden" wird dabei im Folgenden als Abgrenzung zu einer rein mechanischen Verbindung verstanden, wobei hierdurch lediglich ausgedrückt werden soll, dass das Heizmedium durch eine strömungstechnische Verbindung mit dem angrenzenden Heizmedium in Verbindung steht, nicht aber notwendigerweise ein Durchfluss durch die betreffende strömungstechnische Verbindung erfolgen muss.
  • Bei üblichen Röhrenradiatoren erfolgt das Durchströmen der mehreren Lagen von Heizröhren üblicherweise jeweils in der selben Richtung, beispielsweise bei vertikal angeordneten Heizröhren entweder in einer Strömungsrichtung von unten nach oben oder oben nach unten, je nach Anordnung von Vorlauf- und Rücklaufanschluss.
  • In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass ein Heizkörper eine größere Behaglichkeit erzeugt und die Wärmeverluste an die Außenwand, an welcher der Heizkörper montiert ist, geringer sind, wenn bei einer gegebenen Heizleistung die in den Raum gerichtete Vorderseite des Heizkörpers eine höhere Temperatur aufweist als die der Außenwand zugewandte Rückseite.
  • Dieses Prinzip ist beispielsweise aus der EP 0 890 800 B1 bekannt, welche einen ein- oder mehrreihigen Heizkörper mit zumindest zwei verschieden ausgelegten Abschnitten betrifft, wobei der in den Raum hinein gerichtete Heizabschnitt in Form einer Heizplatte ausgebildet ist. Der Vorlaufanschluss ist an der in den Raum gerichteten Heizplatte entweder oben oder unten auf der einen Seite angeordnet. Das zugeführte Heizmedium durchströmt zunächst die vordere Heizplatte und erst anschließend den dahinter vorgesehenen oder die mehreren dahinter vorgesehenen weiteren Heizabschnitte. Die vordere Heizplatte und der eine oder die mehreren dahinter vorgesehenen Heizabschnitte sind nur durch eine Verbindungsleitung auf der dem Vorlaufanschluss gegenüber liegenden Seite des Heizkörpers verbunden.
  • Auf diese Weise wird erreicht, dass zunächst die in den Raum gerichtete Heizplatte vom Heizmedium durchströmt wird, so dass diese Heizplatte eine höhere Temperatur und einen höheren Strahlungsanteil aufweist als der weitere oder die weiteren Heizabschnitte.
  • Der Erfindung liegt ausgehend von diesem Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, einen Heizkörper mit wenigstens zwei Lagen von Heizelementen, insbesondere einen Röhrenradiator, zu schaffen, welcher an seiner Vorderseite oder aber an seiner Vorder- und Rückseite eine höhere Strahlungsleistung abgibt als an seinen inneren Lagen von Heizelementen und welcher dieses Ziel durch eine einfache und kostengünstige Konstruktion erreicht.
  • Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass das in der EP 0 890 800 B1 beschriebene Prinzip des Erzeugens einer höheren Strahlungsleistung bei Heizkörpern, die zumindest an ihrer Vorderseite eine Heizplatte und einen dahinter angeordneten weiteren Heizabschnitt aufweisen, auch auf Röhrenradiatoren oder ähnlich ausgebildete Heizkörper übertragbar ist, die wenigstens zwei Lagen von Heizelementen aufweisen, wobei jede Lage von Heizelementen ebenfalls wenigstens zwei nebeneinander geordnete Heizelemente umfasst. Erfindungsgemäß weist der Heizkörper Zuführmittel auf, die das Heizmedium vom Vorlaufanschluss, bei zwei Lagen von Heizelementen, einer der beiden Lagen von Heizelementen (Vorlauflage) zuführen oder, bei wenigstens drei Lagen von Heizelementen, einer oder beiden der äußeren Lagen (Vorlauflagen). Der Heizkörper ist dabei so ausgebildet und die Heizelemente der wenigstens zwei Lagen von Heizelementen sind an ihren Endbereichen strömungstechnisch derart verbunden, dass das Heizmedium erst nach dem Durchströmen der Heizelemente der einen oder der beiden Vorlauflagen die Heizelemente der übrigen Lagen von Heizelementen (Rücklauflagen) durchströmt und zum Rücklaufanschluss geführt wird.
  • Während das Vorsehen einer einzigen Vorlauflage die vorbeschriebenen Vorteile beim Anordnen des Heizkörpers an einer Außenwandung ermöglicht, kann das Vorsehen zweier Vorlauflagen zur Erzeugung einer verbesserten Behaglichkeit führen, wenn ein Heizkörper so im Raum oder zwischen zwei Räumen vorgesehen wird, dass eine Abgabe von Strahlungsleistung an beiden Seiten (Vorderseite und Rückseite) gewünscht ist.
  • Erfindungsgemäß können die Heizelemente der wenigstens zwei Lagen von Heizelementen an ihren Endbereichen so verbunden sein, dass zumindest ein Teil des Heizmediums, welches die Heizelemente der einen oder beiden Vorlauflagen durchströmt, anschließend die Heizelemente der einen oder mehreren in der entgegengesetzten Strömungsrichtung durchströmt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Zuführmittel so ausgebildet, dass das vom Vorlaufanschluss kommende Heizmedium (Vorlauf) jedem Heizelement der betreffenden Vorlauflage zugeführt wird. Hierdurch ergibt sich der Vorteil einer gleichmäßigen, hohen Temperatur aller Heizelemente der betreffenden Vorlauflage.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung können die Heizelemente der Rücklauflagen jeweils an einem ihrer Endbereiche über eine erste Sammelkammer strömungstechnisch miteinander verbunden sein, wobei der Rücklaufanschluss mit der ersten Sammelkammer verbunden ist, und die Heizelemente der Vorlauflagen an den selben Endbereichen über eine zweite Sammelkammer, wobei der Vorlaufanschluss mit dieser Sammelkammer verbunden ist. Müssen zwei Vorlauflagen über die zweite Sammelkammer gespeist werden, so kann diese entsprechend zweigeteilt ausgebildet sein. Vorzugweise sind die zwei Teile jedoch strömungstechnisch verbunden, so dass ein einziger Vorlaufanschluss zur Speisung genügt.
  • Bei dieser Ausführungsform können die Heizelemente an den ihren anderen Endbereichen über eine weitere gemeinsame Sammelkammer oder mehrere Teilsammelkammern verbunden sein, die strömungstechnisch voneinander getrennt oder verbunden sind, wobei jeweils zumindest ein Heizelement der verschiedenen Lagen mit einer Teilsammelkammer verbunden ist. Damit ist gewährleistet, dass das Heizmedium die Heizelemente der einen oder der beiden Vorlauflagen von ihren Endbereichen her durchströmt, an denen das Heizmedium eingespeist wird, und anschließend die Heizelemente der Rücklauflagen in der entgegengesetzten Richtung.
  • Hierdurch ergibt sich ein einfacher konstruktiver Aufbau des Heizkörpers. Es wäre jedoch grundsätzlich auch möglich, das Heizmedium nach dem Durchströmen der Heizelemente der Vorlauflagen nacheinander durch Heizelemente unterschiedlicher, benachbarter Lagen zu führen und die Heizelemente an jeweils den betreffenden Endbereichen mittels entsprechender Teilsammekammern zu verbinden.
  • Auf diese Weise kann ein üblicher Röhrenradiator so abgewandelt werden, dass dieser, beispielsweise an der Unterseite, einen zwei- bzw. dreigeteilten Sammelkanal aufweist, in dem die eine oder zwei Vorlaufkammern und die Rücklaufkammer vorgesehen ist, wobei sich die Heizröhren jeder Lage vom Sammelkanal nach oben erstrecken (wobei die Heizelemente der Vorlauflagen mit der oder den Vorlaufkammern und die Heizelemente der Rücklauflagen mit der Rücklaufkammer verbunden sind) und an der Oberseite über eine gemeinsame Sammelkammer verbunden sind. Dabei können anstelle einer gemeinsamen Sammelkammer auch mehrere Teilsammelkammern vorgesehen sein. Beispielsweise kann für jede Reihe von Heizelementen, die in den zwei oder mehreren Lagen fluchtend hintereinander angeordnet sind, eine gemeinsame Teilsammelkammer vorgesehen sein. Die einzelnen Teilsammelkammern können auch strömungstechnisch verbunden sein.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die Heizelemente jeweils an beiden Endbereichen über eine gemeinsame Sammelkammer oder mehrere Teilsammelkammern verbunden sein, wobei die Teilsammelkammern an zumindest einem der Endbereiche strömungstechnisch verbunden sind und wobei der Rücklaufanschluss mit einer der gemeinsamen Sammelkammern oder mit den strömungstechnisch verbundenen Teilsammelkammern verbunden ist.
  • Dabei kann der Vorlaufanschluss mit Zuführmitteln verbunden sein, welche das Heizmedium der gemeinsamen Sammelkammer oder den Teilsammelkammern derart zuführen, dass das Heizmedium vom Vorlaufanschluss jeweils in die Eintrittsöffnung der Heizelemente der einen oder der beiden Vorlauflagen strömt.
  • Der Rücklaufanschluss kann mit der selben Sammelkammer oder mit den selben Teilsammelkammern verbunden sein, mit welcher oder mit welchen auch der Vorlaufanschluss verbunden ist. Er kann jedoch auch mit der jeweils anderen Sammelkammer oder mit den jeweils anderen Teilsammelkammern verbunden sein, wobei die Teilsammelkammern in diesem Fall strömungstechnisch verbunden sein müssen.
  • Die Zuführmittel, die das Heizmedium vom Vorlaufanschluss zu den Heizelementen der Vorlauflage(n) führen, können durch eine separate Leitung gebildet sein, welche mit dem Vorlaufanschluss verbunden ist und welche ein oder mehrere Austrittsöffnungen für das Zuführen des Heizmediums in ein oder mehrere Heizelemente der einen oder beiden Vorlauflagen aufweist. Die Leitung kann beispielsweise durch ein separates Rohr mit entsprechenden Austrittsöffnungen gebildet sein.
  • Nach einer Ausführungsform können die Austrittsöffnungen düsenartig ausgebildet und so gerichtet sein, dass der jeweils austretende Strahl des Heizmediums ausschließlich in das zugeordnete Heizelement der betreffenden Vorlauflage eintritt. Beispielsweise kann ein in Bezug auf die betreffende Sammelkammer zentrisches Rohr mit Austrittsöffnungen vorgesehen sein, so dass auch bei mehreren Lagen von Heizelementen durch das Ausrichten der Austrittsöffnungen gewährleistet ist, dass der Strahl des Heizmediums unter den Austrittsöffnungen eines zu einer Nicht-Vorlauflage gehörenden Heizelements hinweg bis hin zur Eintrittsöffnung des zugeordneten Heizelements der betreffenden Vorlauflage geführt wird.
  • Kann dies infolge einer höheren Anzahl von Lagen von Heizelementen oder einer entsprechenden ungünstigen Position der Austrittsöffnungen nicht mehr gewährleistet werden, so können, vorzugsweise in der betreffenden Sammelkammer oder Teilsammelkammer, ein oder mehreren Strömungsleitelemente vorgesehen werden, die das aus den Austrittsöffnungen austretende Heizmedium bis hin zur Eintrittsöffnung des zugeordneten Heizelements führen.
  • Zusätzlich oder anstelle der Strömungsleitelemente können an den Austrittsöffnungen Austrittsleitungen vorgesehen sein, an deren Ende das Heizmedium austritt, wobei sich die Austrittsleitungen zumindest bis in einen Bereich der jeweiligen Sammelkammer so weit an das betreffende Heizelement heran erstrecken, dass, gegebenenfalls mittels weiterer Strömungsleitelemente, der austretende Strahl des Heizmediums in das betreffende Heizelement geführt wird.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung können die Austrittsöffnungen oder die Austrittsleitungen so gerichtet sein und/oder die Strömungsleitelemente so ausgebildet sein, dass der Strahl des Heizmediums jeweils so gegen die außenseitige Innenwandung des betreffenden Heizelements geführt ist, dass sich entlang der Innenwandung des Heizelements eine heißere Strömungsschicht bildet als im übrigen, das Heizmedium führenden Querschnitt des betreffenden Heizelements. Hierbei muss insbesondere der Anströmwinkel der Innenwandung in geeigneter Weise gewählt werden. Dieser Effekt ist aus der Lüftungstechnik unter dem Begriff Coandereffekt bekannt. Damit wird ein „Abrollen" des Mediums an einer Wandung bezeichnet, gegen die das Heizmedium geführt ist. Als Anströmwinkel zwischen dem Strahl des Heizmediums und der Innenwandung des betreffenden Heizelements hat sich ein Winkelbereich von 15° bis 30° als vorteilhaft erwiesen.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die für das Zuführen des Heizmediums mit einer Trennwandung verbunden sein oder durch diese hindurch führen, wobei die Trennwandung so ausgebildet und angeordnet ist, dass sie die Eintrittsöffnung für das Heizmedium in das betreffende Heizelement der Vorlauflage von den Austrittsöffnungen eines oder mehrerer weiterer Heizelemente (insbesondere der selben Reihe von hintereinander angeordneten Heizelementen) der Rücklauflagen trennt, wobei diese Trennwandung vorzugsweise in der betreffenden Sammelkammer bzw. Teilsammelkammer vorgesehen ist.
  • Hierdurch ist es möglich, bei beispielsweise vertikal angeordneten Heizelementen den Vorlauf der oberen gemeinsamen Sammelkammer bzw. der außenseitigen oberen Teilsammelkammer zuzuführen, wobei das Heizmedium ausschließlich den Heizelementen der einen oder der beiden Vorlauflagen zugeführt wird. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass durch Konvektion zumindest ein Teil des zugeführten Heizmediums in Heizelemente der innenseitigen Vorlauflagen gelangt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können jeweils ein oder mehrere, benachbarte Heizelemente jeder Lage in einer zur Erstreckungsebene der Lagen senkrechten Richtung mit einer entsprechenden Anzahl von Heizelementen jeweils aller anderen Lagen zu jeweils einem Heizkörperelement zusammengefasst werden. Die Sammelkammern werden dabei vorzugsweise ebenfalls in ein oder mehrere Teilsammelkammern aufgeteilt, wobei die Heizelemente der einzelnen Lagen eines Heizkörperelements jeweils an ihren Endbereichen mit jeweils einer Teilsammelkammer verbunden sind. Wie bereits vorstehend beschrieben, kann jedoch auch an einem Endbereich der Heizelemente eine gemeinsame Sammelkammer vorgesehen sein, die dann auch zur Führung von Vor- und Rücklauf des Heizmediums unterteilt sein kann.
  • Wie bei bekannten Röhrenradiatoren können die Heizkörperelemente an beiden Seiten im Bereich zumindest einer Teilsammelkammer jeweils mindestens einen, vorzugsweise als Nabe ausgebildeten Verbindungsbereich aufweisen, wobei jeweils zwei der Heizkörperelemente an den einander zugewandten Verbindungsbereichen der Teilsammelkammern mechanisch miteinander oder mit einem Verbindungselement verbunden sind.
  • Als gemeinsames Verbindungselement kann beispielsweise ein Rohr dienen, in welchem der Zulauf und/oder (bei entsprechender Längsteilung des Rohres) der Rücklauf des Heizmediums geführt ist.
  • Die einander zugewandten Verbindungsbereiche der Teilsammelkammern zweier verbundener Heizkörperelemente können in einer Richtung senkrecht zur Erstreckung der Heizelemente fluchtende Durchbrüche aufweisen, wie dies auch bei herkömmlichen Röhrenradiatoren der Fall ist. Hierdurch kann eine strömungstechnische Verbindung zur Erzeugung eines Rücklaufkanals erzeugt werden.
  • In den fluchtenden Durchbrüchen können jedoch auch die Zuführmittel, beispielsweise ein separates Zuführrohr vorgesehen sein. Das Zuführrohr kann entweder den selben Durchmesser aufweisen wie die Durchbrüche in den Verbindungsbereichen und diese im Wesentlichen abdichten oder das Zuführrohr kann einen geringeren Querschnitt als die Durchbrüche aufweisen, so dass in der selben Sammelkammer bzw. in den selben Teilsammelkammern ein Kanal für das Führen des Rücklaufs entsteht. In diesem Fall können die Durchbrüche in den Verbindungsbereichen an den gegenüber liegenden Endbereichen der Heizelemente auch entfallen oder verschlossen sein.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine teilweise aufgebrochene, perspektivische Ansicht eines zwei-säuligen Röhrenradiators (1d) mit schematisch eingesetztem Vorlaufrohr sowie eine Hälfte eines Heizkörperelements zur Herstellung des zwei-säuligen Röhrenradiators in perspektivischer Ansicht (1c), Draufsicht (1a) und Seitenansicht (1b);
  • 2 eine Hälfte eines Heizkörperelements zur Herstellung eines drei-säuligen Röhrenradiators mit schematisch eingesetztem Vorlaufrohr in Draufsicht (2a), Seitenansicht (2b) und perspektivischer Ansicht (2c);
  • 3 eine Hälfte eines Heizkörperelements zur Herstellung eines vier-säuligen Röhrenradiators mit schematisch eingesetztem Zuführrohr mit einem Strömungsleitelement in Draufsicht (3a), Seitenansicht (3b) und perspektivischer Ansicht (3c) und
  • 4 eine Draufsicht (4a) und eine Seitenansicht (4b) einer Hälfte eines Heizkörperelements zur Herstellung eines drei-säuligen Röhrenradiators mit schematisch eingesetztem Vorlaufrohr mit einer Austrittsleitung und einer Trennwandung zur Abgrenzung der Vorlauflage.
  • 1d zeigt einen zwei-säuligen Röhrenradiator 1, welcher aus mehreren Heizkörperelementen 3 zusammengesetzt ist. Die Heizkörperelemente 3 können beispielsweise aus zwei, vorzugsweise identischen, Halbschalen 5 hergestellt sein, wie dies in den 1a bis 1c dargestellt ist. Jede Halbschale 5 zur Herstellung eines Heizkörperelements 3 für den zwei-säuligen Röhrenradiator 1 umfasst mittlere Bereiche 7, die nach einem Verbinden zweier Halbschalen 5 zu einem Heizkörperelement 3 zwei röhrenartige Heizelemente 9 ergeben.
  • Der obere Bereich 11 und der untere Bereich 13 der Halbschale 5 verbinden jeweils die mittleren Bereiche 7 und erzeugen bei zu einem Heizkörperelement 3 verbundenen Halbschalen eine obere Teilsammelkammer 15 und eine untere Teilsammelkammer 17. Jede Halbschale 5 weist an ihrer Außenseite einen nabenartig ausgebildeten oberen Verbindungsbereich 19 und unteren Verbindungsbereich 21 auf. Die Verbindungsbereiche 19 und 21 dienen zum Verbinden der Heizkörperelemente 3 untereinander. Das Verbinden kann stoffschlüssig, beispielsweise durch Verschweißen, oder kraftschlüssig, beispielsweise durch Zusammenspannen der Heizkörperelemente 3 erfolgen, wobei hierzu Spannmittel durch innerhalb der Verbindungsbereiche 19 bzw. 21 vorgesehene Durchbrüche 23 geschoben werden können, die an den jeweils äußern Verbindungsbereichen 19 bzw. 21 der äußersten Heizkörperelemente 3 angreifen und die dazwischen befindlichen Heizkörperelemente 3 jeweils mit den einander gegenüber liegenden Verbindungsbereichen 19, 21 aneinander anpressen. Die Durchbrüche 23 der äußersten Heizkörperelemente 3 können hierzu verschlossen sein (beispielsweise mittels entsprechenden Schraubverschlüssen). Des Weiteren kann an jeweils einem der äußersten Verbindungsbereiche 19, 21 jeweils ein Vorlaufanschluss und ein Rücklaufanschluss vorgesehen sein.
  • Bei der in 1d dargestellten Ausführungsform eines zwei-säuligen Röhrenradiators ist der Vorlauf am (nicht dargestellten) äußersten linken Heizkörperelement 3 am unteren Verbindungsbereich 21 vorgesehen und der Rücklaufanschluss am äußersten rechten Heizkörperelement 3 am oberen Verbindungsbereich 19. Der Vorlaufanschluss VL und der Rücklaufanschluss RL ist bei der Darstellung in 1d lediglich schematisch durch die betreffenden Pfeile angedeutet.
  • Selbstverständlich können bei der kraftschlüssigen Montage der Heizkörperelemente 3 zum Röhrenradiator 1 zwischen den einander gegenüber liegenden Verbindungsbereichen 19, 21 Dichtmittel, beispielsweise ringförmige Kunststoffdichtungen vorgesehen sein.
  • Um an einer der Außenseiten, d.h. der Frontseite oder Rückseite des Röhrenradiators 1 eine höhere Temperatur zu erzeugen als an der jeweils anderen Seite ist gemäß den Darstellungen in 1 mit dem Vorlaufanschluss eine rohrförmige Zuführleitung 25 verbunden, welche durch die Durchbrüche 23 in den jeweils unteren Verbindungsbereichen 21 der Heizkörperelemente 3 bzw. der Halbschalen 5 geführt ist. Hierbei kann es sich im einfachsten Fall um ein Metallrohr oder Kunststoffrohr handeln.
  • Die rohrförmige Zuführleitung 25 weist bei der in 1 dargestellten Ausführungsform in jeder unteren Teilsammelkammer 17 eine Austrittsöffnung 27 auf, die so gerichtet ist, dass das aus ihr austretende Heizmedium des Vorlaufs in eines der beiden röhrenartigen Heizelemente 9 gelangt. Hierdurch strömt das Heizmedium entsprechend den in 1d dargestellten Pfeilen im linken aufgebrochenen Heizkörperelement 3 zunächst in die untere Teilsammelkammer 17, von dieser in das vordere, röhrenartige Heizelement 9, anschließend in die obere Teilsammelkammer 15 und von dieser nach unten in das hintere, röhrenartige Heizelement 9 erneut bis in die untere Teilsammelkammer 17, so dass ein Kreislauf innerhalb jedes der Heizkörperelemente 3 geschlossen ist.
  • Da der Vorlauf in die untere Teilsammelkammer 17 erfolgt, ergibt sich das Aufsteigen des Heizmediums im vorderen, röhrenartigen Heizelement 9 und das Absinken des Heizmediums im hinteren, röhrenartigen Heizelement 9 infolge Konvektion durch die unterschiedliche Dichte des im vorderen Heizelement 9 noch heißeren Heizmediums und im hinteren Heizelement 9 kühleren Heizmediums.
  • Auf diese Weise ergibt sich somit bei den vorderen, röhrenartigen Heizelementen 9 eine höhere Temperatur als bei den hinteren, röhrenartigen Heizelementen 9. Ein derartiger Röhrenradiator eignet sich somit, um mit seiner Rückseite an einer Außenwand angeordnet zu werden, wobei sich durch die niedrigere Temperatur der Rückseite des Röhrenradiators (der hinteren Heizelemente 9 und der hinteren Bereiche der Teilsammelkammern 15 und 17) ein geringerer Wärmeverlust durch die Außenwand. Gleichzeitig ergibt sich durch die höhere Temperatur der Vorderseite des Röhrenradiators 1 (der vorderen Heizelemente 9 und der vorderen Bereiche der Teilsammelkammern 15, 17) eine höhere Wärmestrahlungsleistung in Richtung des zu beheizenden Raumes. Hierdurch ergibt sich ein subjektiv gesteigertes Behaglichkeitsgefühl.
  • Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform sind die Austrittsöffnungen 27 der rohrförmigen Zuführleitungen 25 in Form kurzer Stutzen ausgebildet, die eine Verbesserung der Richtwirkung des aus den Austrittsöffnungen 27 austretenden Heizmediums bewirken. Diese kurzen Stutzen können beispielsweise unmittelbar durch ein Nach-Außen-Biegen des Rohrmaterials bei der Herstellung der Austrittsöffnungen 27 erzeugt werden oder durch das Aufsetzen entsprechend kurzer Leitungsstücke, die dann mit der rohrförmigen Zuführleitung 25 verbunden werden.
  • Die kurzen Stutzen können bei Bedarf, z.B. wenn der Abstand zwischen den Austrittsöffnungen 27 und den Eintrittsöffnungen der zugeordneten Heizelemente 9 der betreffenden Vorlauflage entsprechend groß ist (insbesondere bei mehrlagigen Heizkörpern), auch länger ausgebildet werden. Derartige Austrittsleitungen können beispielsweise aus einem biegbaren Material, z.B. Kunststoff bestehen, so dass die fertig vormontierte Zuführleitung 25 einschließlich der zu Austrittsleitungen verlängerten Stutzen in die Durchbrüche 23 der Heizkörperelemente 3 auch dann eingeschoben werden kann, wenn die radiale Ausdehnung der Austrittsleitungen größer ist als der Querschnitt der Durchbrüche 23. In diesem Fall müssen die Austrittsleitungen flexibel biegbar sein, so dass sie sich nach dem Einschieben der Zu führleitung 25 in die Durchbrüche 23 bzw. dem Einbringen der Austrittsleitungen in die betreffenden Teilsammelkammern 17 wieder in die gewünschte radiale Richtung ausrichten.
  • Der Anströmwinkel α des aus den Austrittsöffnungen 27 austretenden Heizmediums (in 1a gestrichelt dargestellt) kann so gewählt werden, dass das Heizmedium durch Ausnützen des aus der Lüftungstechnik bekannten Coandereffekts praktisch entlang der Innenwandung der Vorderseite der röhrenartigen Heizelemente 9 bzw. der Innenwandungen der Vorderseiten der oberen Teilsammelkammer 15 bzw. der unteren Teilsammelkammer 17 geführt wird und gleichermaßen entlang der betreffenden Oberfläche „abrollt". Hierdurch ergibt sich innerhalb der betreffenden Leitungsquerschnitte ein Temperaturgradien hin zu den betreffenden Vorderseiten der Heizkörperelemente 3. Auf diese Weise lässt sich die Temperatur und damit die Strahlungsleistung, die von der Vorderseite des Röhrenradiators 1 abgegeben wird, nochmals erhöhen.
  • Bei der in 1d dargestellten Ausführungsform eines zwei-säuligen Röhrenradiators ist der Rücklauf durch die Durchbrüche 23 der oberen Verbindungsbereiche 19 und die oberen Teilsammelkammern 15 geführt. Wie bereits erwähnt, befindet sich der (nicht dargestellte) Rücklaufanschluss am oberen Verbindungsbereich 19 des äußersten rechten Heizkörperelements 3.
  • Bei dieser Ausführungsform wird daher jeweils ein Teil des aus den vorderen röhrenartigen Heizelementen aufsteigenden Heizmediums aus der jeweils oberen Teilsammelkammer 15 in Richtung auf den Rücklaufanschluss geführt, während der übrige Teil des in den vorderen Heizelementen aufsteigenden Heizmediums durch die jeweils hinteren Heizelemente 9 wieder abwärts in Richtung auf die untere Teilsammelkammer 17 geführt wird.
  • Es ist jedoch selbstverständlich ebenfalls möglich, den Vorlaufanschluss mit den unteren Teilsammelkammern 17 zu verbinden und diesen insbesondere am äußersten rechten Heizkörperelement 3 am äußersten unteren Verbindungsbereich 21 vorzusehen. In diesem Fall kann der Querschnitt der Zuführleitung 25 geringer gewählt werden als der Querschnitt der Durchbrüche 23 in den unteren Verbindungsbereichen 21, so dass der Rücklauf des Heizmediums außerhalb der Zuführleitung 25 in Richtung auf den Vorlaufanschluss durch die unte ren Teilsammelkammern 17 geführt werden kann. In diesem Fall müssen die oberen Teilsammelkammern 15 nicht in Verbindung stehen, so dass auf entsprechende Durchbrüche 23 verzichtet werden kann, sofern diese nicht für das Durchführen entsprechender Spannmittel für die Montage des Röhrenradiators 1 erforderlich sind.
  • 2 zeigt Halbschalen 5 zur Herstellung von Heizkörperelementen zur Realisierung eines drei-säuligen Röhrenradiators, wobei identische Bezugszeichen wie bei der Ausführungsform in 1 zur Bezeichnung identischer oder vergleichbarer Teile/Bestandteile verwendet werden. Anders als die Halbschalen bei der Ausführungsform gemäß 1 weisen die Halbschalen 5 in 2 drei mittlere Bereiche 7 zur Realisierung von jeweils drei röhrenartigen Heizelementen 9 auf. Da wiederum in der Mittelebene der Heizkörperelemente 3 bzw. der Halbschalen 5 liegende nabenartige Verbindungsbereiche 19 bzw. 21 vorgesehen sind, ergibt sich ein größerer Abstand zwischen den Austrittsöffnungen 27 der rohrförmigen Zuführleitungen 25 zu den betreffenden vorderen Heizelementen 9, welche die Vorlauflage bilden. Abhängig von der Ausbildung der Austrittsöffnungen 27 kann jedoch sogar bei einem drei-säuligen Röhrenradiator, welcher aus drei Lagen von hintereinander angeordneten Heizelementen 9 besteht, auf Stützen oder andere Mittel zur Führung des aus den Austrittsöffnungen 27 austretenden Strahls des Heizmediums verzichtet werden. Wie aus 2c ersichtlich, sind bei dieser Ausführungsform lediglich einfache Bohrungen in der Wandung der rohrförmigen Zuführleitung vorgesehen.
  • Die Funktionsweise der in 2 dargestellten Ausführungsform ist weitgehend mit der vorstehend im Zusammenhang mit der in 1 dargestellten Ausführungsform erläuterten Funktionsweise identisch. Im Unterschied zur Ausführungsform nach 1 wird bei der drei-lagigen Variante des Röhrenradiators das in der Vorlauflage von Heizelementen 9 nach oben geführte Heizmedium nicht nur in den Heizelementen einer Rücklauflage sondern aufgeteilt auf jeweils zwei Heizelemente aus der oberen Teilsammelkammer 15 in die untere Teilsammelkammer 17 geführt. Abhängig von der Anordnung des Rücklaufs wird jeweils wiederum ein Teil des in der Vorlauflage in den entsprechenden Heizelementen 9 aufsteigenden Heizmediums durch die Durchbrüche 23 in den oberen Verbindungsbereichen 19 in Richtung auf den Vorlaufanschluss geführt.
  • Die Ausführungsform gemäß 3 zeigt Halbschalen 5 zur Realisierung von vier-säuligen Röhrenradiatoren. Auch bei dieser Ausführungsform sind vergleichbare Bestandteile oder Teile wiederum mit identischen Bezugsziffern versehen.
  • Wie aus 3a und 3c ersichtlich, ist wiederum eine rohrförmige Zuführleitung vorgesehen, welche sich durch die Durchbrüche 23 in den unteren Verbindungsbereichen durch die unteren Teilsammelkammern 17 der betreffenden Heizkörperelemente erstreckt. Auch bei dieser Ausführungsform sind als Austrittsöffnungen 27 in der Zuführleitung 25 einfache Bohrungen vorgesehen. Da bei der vier-säuligen Ausführungsform der Abstand zwischen den Austrittsöffnungen 27 und den vorderen röhrenartigen Heizelementen 9 jedoch noch größer ist als bei der drei-säuligen Ausführungsform gemäß 2, sind bei der in 3 dargestellten Ausführungsform Strömungsleitelemente 29 vorgesehen, die so angeordnet und ausgebildet sind, dass das aus den Austrittsöffnungen 27 austretende Heizmedium in Richtung auf die Eintrittsöffnung des zugeordneten Heizelements der Vorlauflage von Heizelementen 9 geführt wird. Beispielsweise kann, wie in 3 dargestellt, ein Strömungselement aus einem rinnenartigen Teil in Form eines halben Rohrs bestehen, welches so angeordnet ist, dass der Strahl des Heizmediums entlang der Innenwandung des Strömungsleitelements 29 in Richtung auf die Eintrittsöffnung des betreffenden vorderen Heizelements 9 geführt wird. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass sich das Strömungsleitelement 29 unmittelbar bis an die Austrittsöffnung 27 bzw. die Zuführleitung 25 heran erstreckt. Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform kann das rinnenförmige Strömungsleitelement 29 beispielsweise durch Punktschweißen mit der Innenwandung einer der Halbschalen 5 verbunden werden, aus denen jeweils ein Heizkörperelement hergestellt wird.
  • Die Funktionsweise der Ausführungsform eines vier-säuligen Röhrenradiators mit einer Vorlauflage und drei Rücklauflagen von Heizelementen 9 entspricht der vorstehend in Verbindung mit den Ausführungsformen gemäß 1 und 2 erläuterten Funktionsweise.
  • Bei den Ausführungsformen gemäß 2 und 3 ist es jedoch ebenso, wie bei der nachstehend in Verbindung mit 4 erläuterten Ausführungsform möglich, die beiden äußeren Heizelemente 9 jedes Heizkörperelements 3 als Vorlauflage einzusetzen und beiden Vorlauflagen über entsprechend angeordnete Austrittsöffnungen 27 in der Zuführleitung 25 mit dem Vorlauf des Heizmediums zu speisen. Ein derartiger Heizkörper kann beispielsweise in einer Raummitte eingesetzt werden, falls es gewünscht ist, von beiden Frontseiten bzw. der Frontseite und der Rückseite des Heizkörpers eine hohe Wärmestrahlungsleistung abzugeben.
  • Bei diesen Ausführungsformen wird das in den äußeren Heizelementen der beiden Vorlauflagen geführte Heizelement von der einen bzw. den mehreren inneren Heizelementen der Rücklauflagen jeweils in der entgegengesetzten Richtung geführt.
  • 4 zeigt wiederum eine Halbschale 5 zur Realisierung von Heizkörperelementen für einen drei-säuligen bzw. drei-lagigen Heizkörper, wobei auch bei dieser Ausführungsform zur Bezeichnung vergleichbarer Teile oder Bestandteile identische Bezugszeichen verwendet werden. Anders als bei den in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen wird bei dieser Ausführungsform der Vorlauf jedoch an einer Seite des Heizkörpers oben zugeführt, beispielsweise wiederum durch die Verwendung einer Zuführleitung 27, die durch die Durchbrüche 23 in den jeweils oberen, nabenartigen Verbindungsbereichen 19 geführt ist. Da in diesem Fall der Kreislauf für das Heizmedium nicht durch die Schwerkraft bzw. die unterschiedliche Dichte des Heizmediums bei unterschiedlichen Temperaturen unterstützt wird, ist bei dieser Ausführungsform in den Heizkörperelementen 3 eine Trennwandung 31 vorgesehen, welche die Zuführöffnung der Heizelemente 9 der Vorlauflage von den Austrittsöffnungen der Heizelemente 9 der Rücklauflagen trennt. Zudem ist das Heizmedium mittels Austrittsleitungen 33 jeweils von der Austrittsöffnung 27 in der rohrförmigen Zuführleitung 25 bis an die Trennwandung 31 heran- bzw. durch diese hindurch geführt. Auf diese Weise wird verhindert, dass das heiße Heizmedium des Vorlaufs in der oberen Teilsammelkammer 15 aufsteigt und gegebenenfalls durch andere Heizelemente 9 als die der Vorlauflage bis in die untere Teilsammelkammer 17 gelangt. Durch das Einspeisen des Heizmediums durch die Trennwandung 31 hindurch, welche die Eintrittsöffnung der Heizelemente der Vorlauflage von den Austrittsöffnungen der Heizelemente 9 der beiden Rücklauflagen trennt, ist sicher gestellt, dass die Heizelemente 9 der Vorlauflage mit heißerem Heizmedium versorgt werden als die Heizelemente 9 der Rücklauflagen.
  • Obwohl in der Zeichnung nur Ausführungsformen von Röhrenradiatoren dargestellt sind, die aus mehreren, identischen Heizkörperelementen bestehen, kann der gewünschte Effekt, dass die eine oder die beiden Vorlauflagen unmittelbar mit dem Heizmedium des Vorlaufs gespeist werden auch durch die Verwendung von jeweils sich über die gesamte Heizkörperbreite erstreckende gemeinsame Sammelkammern erreicht werden. Beispielsweise kann eine sich über die gesamte Heizkörperbreite erstreckende untere Sammelkammer vorgesehen sein, von welcher sich zwei oder mehrere Lagen von röhrenförmigen Heizelementen nach oben erstrecken, wobei diese an ihren oberen Endbereichen ebenfalls mit einer gemeinsamen, sich über die gesamte Heizkörperbreite erstreckenden oberen Sammelkammer verbunden sein können. Anstelle einer gemeinsamen, oberen Sammelkammer können auch jeweils ein oder mehrere Teilsammelkammern vorgesehen sein. Innerhalb der gemeinsamen Sammelkammer, an welcher der Vorlaufanschluss angeordnet ist, müssen Mittel vorgesehen sein, die sicher stellen, dass das Heizmedium des Vorlaufs lediglich der einen äußeren oder den beiden äußeren Vorlauflagen von Heizelementen 9 zugeführt wird. Hierzu können in der gemeinsamen Teilsammelkammer entsprechende Trennwandungen vorgesehen sein.
  • Diese gemeinsame Teilsammelkammer kann auch gleichzeitig für das Führen des Rücklaufs ausgebildet sein, wobei durch entsprechende Trennwandungen das Vorlaufmedium vom Rücklaufmedium getrennt wird. Die Heizelemente der Rücklauflagen müssen in diesem Fall selbstverständlich so in die gemeinsame untere Teilsammelkammer münden, dass das Rücklaufmedium in Richtung auf den Rücklaufanschluss geführt wird.
  • Es ist selbstverständlich ebenfalls möglich, eine derartige gemeinsame Sammelkammer für Vorlauf und Rücklauf an der Oberseite der Heizelemente 9 vorzusehen.
  • Bei jeder der vorgenannten Ausführungsformen kann der Rücklauf auch über eine gemeinsame Sammelkammer am jeweils anderen Endbereich der Heizelemente 9 erfolgen.
  • Durch das vorzugsweise Zuführen von Heizmedium des Vorlaufs unmittelbar in jedes Heizelement einer Vorlauflage ergibt sich über die gesamte Heizkörperbreite eine sehr homogene Temperaturverteilung und eine entsprechend hohe Temperatur.

Claims (21)

  1. Heizkörper, insbesondere Röhrenradiator, (a) mit wenigstens zwei Lagen von Heizelementen (9) zur Aufnahme und Führung des Heizmediums, (b) wobei in jeder Lage von Heizelementen (9) wenigstens zwei Heizelementen (9) nebeneinander angeordnet sind, (c) mit einem Vorlaufanschluss für das Zuführen des Heizmediums und einen Rücklaufanschluss für das Abführen des Heizmediums, dadurch gekennzeichnet, (d) dass Zuführmittel (25, 27, 29) vorgesehen sind, die das Heizmedium vom Vorlaufanschluss (i) bei zwei Lagen von Heizelementen (9) einer der beiden Lagen von Heizelementen (9) (Vorlauflage) zuführen oder (ii) bei wenigstens drei Lagen von Heizelementen (9), einer oder beiden der äußersten Lagen (9) (Vorlauflagen) von Heizelementen zuführen, (e) wobei der Heizkörper (1) so ausgebildet und die Heizelemente (9) der wenigstens zwei Lagen von Heizelementen (9) an ihren Endbereichen so verbunden sind, dass das Heizmedium nach dem Durchströmen der Heizelemente (9) der einen oder der beiden Vorlauflagen zumindest zum Teil die Heizelemente (9) der übrigen Lagen von Heizelementen (9) durchströmt.
  2. Heizkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizmedium die Heizelemente (9) der Rücklauflagen in der entgegengesetzten Strömungsrichtung durchströmt.
  3. Heizkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführmittel (25, 27, 29) so ausgebildet sind, dass das Heizmedium vom Vorlaufanschluss jedem Heizelement (9) der einen oder beiden Vorlauflagen von Heizelementen (9) zugeführt wird.
  4. Heizkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizelemente (9) der Rücklauflagen jeweils an einem ihrer Endbereiche über eine erste Sammelkammer (15, 17) strömungstechnisch miteinander verbunden sind, wobei der Rücklaufanschluss mit der ersten Sammelkammer verbunden ist, und dass die Heizelemente (9) der Vorlauflagen an den selben Endbereichen über eine zweite Sammelkammer strömungstechnisch verbunden sind, wobei der Vorlaufanschluss mit dieser Sammelkammer verbunden ist.
  5. Heizkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizelemente (9) an ihren anderen Endbereichen über eine weitere gemeinsame Sammelkammer oder mehrere Teilsammelkammern verbunden sind, die strömungstechnisch voneinander getrennt oder miteinander verbunden sind, wobei jeweils zumindest ein Heizelement (9) der verschiedenen Lagen mit einer Teilsammelkammer verbunden ist.
  6. Heizkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizelemente (9) jeweils an beiden Endbereichen über eine gemeinsame Sammelkammer oder mehrere Teilsammelkammern verbunden sind, wobei die Teilsammelkammern an zumindest einem der Endbereiche strömungstechnisch verbunden sind und wobei der Rücklaufanschluss mit einer der gemeinsamen Sammelkammern oder mit den strömungstechnisch verbundenen Teilsammelkammern (15, 17) verbunden ist.
  7. Heizkörper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorlaufanschluss mit Zuführmitteln (25, 27, 29) verbunden ist, welche das Heizmedium der gemeinsamen Sammelkammer oder den Teilsammelkammern (17) derart zuführen, dass das Heizmedium vom Vorlaufanschluss jeweils in die Eintrittsöffnung der Heizelemente (9) der einen oder der beiden Vorlauflagen strömt.
  8. Heizkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rücklaufanschluss mit der selben Sammelkammer oder mit den selben Teilsammelkammern (17) verbunden ist, mit welcher oder mit welchen auch der Vorlaufanschluss verbunden ist oder dass der Rücklaufanschluss mit der jeweils anderen Sammelkammer oder mit den jeweils anderen Teilsammelkammern (15) verbunden ist, wobei die Teilsammelkammern (15) strömungstechnisch verbunden sind.
  9. Heizkörper nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführmittel durch eine rohrförmige Leitung (25) für das Heizmedium gebildet sind, welche mit dem Vorlaufanschluss verbunden ist und welche ein oder mehrere Austrittsöffnungen (27) für das Zuführen des Heizmediums in die Heizelemente (9) der einen oder beiden Vorlauflagen aufweist.
  10. Heizkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (27) so gerichtet sind, dass der jeweils austretende Strahl des Heizmediums in das zugeordnete Heizelement (9) der betreffenden Vorlauflage eintritt.
  11. Heizkörper nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass Strömungsleitelemente (29) vorgesehen sind, die den aus den Austrittsöffnungen (27) austretenden Strahl des Heizmediums in Richtung auf die Eintrittsöffnung des zugeordneten Heizelements (9) leitet.
  12. Heizkörper nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (27) mit Austrittsleitungen verbunden sind, an deren Ende das Heizmedium austritt, wobei sich die Austrittsleitungen (33) zumindest bis in einen Bereich der jeweiligen Sammelkammer (15) so weit an das betreffende Heizelement (9) heran oder soweit an das betreffende Strömungsleitelement (29) heran erstrecken, dass der austretende Strahl des Heizmediums in das betreffende Heizelement (9) strömt.
  13. Heizkörper nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (27) oder die Austrittsleitungen (33) so gerichtet sind und/oder die Strömungsleitelemente (29) so ausgebildet sind, dass der Strahl des Heizmediums jeweils so gegen die außenseitige Innenwandung des betreffenden Heizelements (9) geführt ist, dass sich entlang der Innenwandung des Heizelements (9) eine heißere Strömungsschicht bildet als im übrigen, das Heizmedium führenden Querschnitt des Heizelements, wobei insbesondere der Anströmwinkel der Innenwanndung in geeigneter Weise gewählt ist.
  14. Heizkörper nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsleitungen mit einer Trennwandung (31) verbunden oder durch diese hindurchgeführt sind, die die Eintrittsöffnung für das Heizmedium in das betreffende Heizelement (9) von den Austrittsöffnungen eines oder mehrerer weiterer Heizelemente trennt, wobei die Trennwandung vorzugsweise in der betreffenden Sammelkammer (15) vorgesehen ist.
  15. Heizkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein oder mehrere benachbarte Heizelemente (9) jeder Lage in einer zur Ersteckungsebene der Lagen senkrechten Richtung mit einer entsprechenden Anzahl von Heizelementen (9) jeweils aller anderen Lagen zu jeweils einem Heizkörperelement (3) zusammengefasst sind.
  16. Heizkörper nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizelemente der einzelnen Lagen eines Heizkörperelements (3) jeweils an ihren Endbereichen über jeweils eine Teilsammelkammer (15, 17) verbunden sind.
  17. Heizkörper nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizkörperelemente (3) an beiden Seiten im Bereich zumindest einer Teilsammelkammer (15, 17) jeweils mindestens einen, vorzugsweise als Nabe ausgebildeten Verbindungsbereich (19, 21) aufweisen und dass jeweils zwei der Heizkörperelemente (3) an den einander zugewandten Verbindungsbereichen (19, 21) der Teilsammelkammern (15, 17) mechanisch miteinander oder mit einem Verbindungselement verbunden sind.
  18. Heizkörper nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugewandten Verbindungsbereiche (19, 21) der Teilsammelkammern (15, 17) zweier verbundener Heizkörperelemente (3) in einer Richtung senkrecht zur Erstreckungsrichtung der Heizelemente (9) fluchtende Durchbrüche (23) aufweisen.
  19. Heizkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die fluchtenden Durchbrüche (23) die Heizkörperelemente (3) strömungstechnisch miteinander verbinden und dass vorzugsweise an einem der fluchtenden Verbindungsbereiche (19, 21) der außenseitigen Heizkörperelemente (3) der Rücklaufanschluss vorgesehen ist.
  20. Heizkörper nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass in den fluchtenden Durchbrüchen (23) die Zuführmittel (25, 27, 29) vorgesehen sind.
  21. Heizkörper nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführmittel ein Zuführrohr (25) umfassen, welches mit dem Vorlaufanschluss verbunden ist, und welches die Zuführöffnungen (27) aufweist.
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