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Die Erfindung betrifft eine Nothandkettenvorrichtung für motorgetriebene Rolltore oder ähnliche Toranlagen mit einem Antriebsmotor und einer Wickelwelle, wobei die Nothandkettenvorrichtung aus einem Nothandkettenantrieb besteht, der eine Haspelradkette und ein Haspelrad aufweist, und über den bei Ausfall des Antriebsmotors das Rolltor mit Hilfe der Haspelradkette und des Haspelrades betätigbar ist, wozu das Haspelrad auf die Wickelwelle einwirkend angeordnet ist.
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Rolltore und ähnliche Öffnungsverschlüsse werden mit Hilfe meist elektrisch angetriebener Motoren angetrieben, d. h. geöffnet oder auch geschlossen. Um das Menschen aber auch den Betrieb gefährdende unbeabsichtigte Abrollen des Rolltores oder des Öffnungsverschlusses zu vermeiden, sind so genannte Fangvorrichtungen bekannt, die bei zu hoher Umdrehung der Wickelwelle ansprechen und diese abbremsen. Das entsprechend abgebremste, aber in einer für den Betrieb in der Regel ungünstigen Position festgesetzte Rolltor bzw. der entsprechende Öffnungsverschluss muss dann entweder vollständig geöffnet oder geschlossen werden, was mit Hilfe einer Nothandkettenvorrichtung erfolgt. Meist an einem Ende der Wickelwelle befindet sich eine solche Nothandkettenvorrichtung, wobei mit Hilfe eines Haspelrades und einer darin verlaufenden und das Haspelrad antreibenden Haspelradkette dann das Rolltor oder der Öffnungsverschluss von Hand in die entsprechend andere Betriebsstellung gebracht werden muss. Da das Haspelrad sich mit der Wickelwelle im Normalbetrieb mit dreht, läuft entsprechend auch die Kette mit um. Dadurch können Gefährdungen entstehen, die insbesondere durch die mitlaufende Haspelradkette entstehen können. Nicht immer lässt sich diese Haspelradkette in einem Gehäuse unterbringen, zumal sie dann unter Umständen beim Handbetrieb schwierig zu erreichen und zu betätigen ist. Aus der
DE 35 23 290 A1 ist eine Einrichtung zum Öffnen oder Schließen der Schlitze zwischen den einzelnen Schienen einer Jalousie bekannt. Zur Verbindung von Antriebswelle und Wickelwelle muss das Haspelrad über die Haspelradkette nach unten gezogen werden. Die Sicherung zur Erhaltung des Handbetriebes wird dann automatisch aktiv. Problem ist, dass bei versehentlichem Herabziehen der Haspelradkette und damit des Haspelrades und der Antriebswelle ungewollt der „Handbetrieb“ aktiviert wird. Bei schweren Hallen- bzw. Rolltoren ist dies sehr gefährlich, vor allem weil das plötzliche Mitlaufen der Haspelradkette von Mitarbeitern meist zu spät festgestellt wird. Es treten Gefährdungen auf, die wegen der hohen Geschwindigkeiten und der hohen Zugkräfte eine große Gefahrenquelle darstellen.
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Um diese Probleme auszuschließen, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine gegen das Mitlaufen der Haspelradkette, vor allem auch gegen ein ungewolltes Mitlaufen gesicherte Nothandkettenvorrichtung zu schaffen.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass das Haspelrad auf einer Antriebswelle angeordnet und mit dieser verbunden ist, die verschwenkbar so gehaltert ist, dass der Kontakt zum Motorkegelrad der Wickelwelle in einer oberen Schwenkendposition hergestellt oder in einer unteren Schwenkendposition unterbrochen ist, und wobei dem Haspelrad ein Sicherungsteil zugeordnet ist, das die Antriebswelle in beiden Schwenkendpositionen sperrend ausgebildet ist.
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Damit ist erstmals eine Möglichkeit geschaffen, die Nothandkettenvorrichtung so auszubilden, dass sie nur zur Betätigung des Haspelrades, d. h. also im Notfalle mit der Wickelwelle verbunden ist. In diesem Fall kann dann mit Hilfe der Haspelradkette das mit der Wickelwelle indirekt verbundene Haspelrad gedreht werden, sodass sich auch die Wickelwelle entsprechend mit dreht. Die Motorkraft kann durch entsprechende Schaltung des Antriebsmotors dabei ausgeschaltet werden. Der Notbetrieb eines derartigen unter Umständen sehr schweren Rolltores oder des Öffnungsverschlusses ist so ohne großen Aufwand möglich, wobei während des Normalbetriebes die Verbindung zwischen Wickelwelle und Haspelrad unterbunden ist und auch nicht versehentlich durch Ziehen an der Haspelradkette hergestellt werden kann. Ein unbeabsichtigtes Einschwenken des Haspelrades bzw. des ihm zugeordneten Haspelkegelrades in das Motorkegelrad wird vermieden und umgekehrt ein genaues Eingreifen dadurch sichergestellt werden, dass dem Haspelrad ein Sicherungsteil zugeordnet ist, das die Antriebswelle in beiden Schwenkendpositionen sperrend ausgebildet ist. Dieses Sicherungsteil ist dabei so angeordnet, dass es die Bewegungen der Antriebswelle zulässt, andererseits aber diese Antriebswelle fixiert, wenn sie in der jeweiligen Schwenkendposition sich befindet. Das Haspelrad kann sich nicht mitdrehen und damit auch nicht die Haspelradkette bewegen, um irgendwelche Gefährdungen hervorzurufen.
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Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass im Abstand zum Haspelrad ein Haspelkegelrad auf der Antriebswelle angeordnet und mit dieser verbunden ist, das mit dem Motorkegelrad der Wickelwelle korrespondierend ausgebildet und in dieses eingreifend positioniert ist. Das Haspelrad, das auf einer Antriebswelle angeordnet ist, ist also nicht direkt mit der Wickelwelle verbunden oder zu verbinden, sondern indirekt über das ebenfalls auf der Antriebswelle angeordnete Haspelkegelrad. Dieses Haspelkegelrad greift während des Notbetriebes gezielt in das Motorkegelrad ein, das das Ende der Wickelwelle darstellt und somit die Bewegung des Haspelkegelrades gezielt auf diese überträgt. Entsprechend sind gemäß der Erfindung das Haspelkegelrad und das Motorkegelrad mit der gleichen Zahnung versehen, wobei die Verzahnung so gewählt und ausgebildet ist, dass das Haspelkegelrad über die Bewegung der Antriebswelle sich aus der Verbindung mit dem Motorkegelrad herausziehen bzw. herausbewegen kann. Umgekehrt wird die Zahnung des Haspelkegelrades beim Zurückschwenken oder Einschwenken der Antriebswelle in die Zähne des Motorkegelrades eingreifen, um so den notwendigen Kontakt für den Notbetrieb der Wickelwelle herzustellen. Durch entsprechende Ausbildung der Zähne, kann das „Ineinanderschieben“ der Kegelräder erleichtert werden.
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Um eine Bewegung der Antriebswelle mit dem endseitig angeordneten Haspelrad zu ermöglichen und damit ein Herausziehen des Haspelkegelrades aus den Zähnen des Motorkegelrades, sieht die Erfindung vor, dass das dem Haspelrad gegenüberliegende Ende der Antriebswelle in einem Pendellager gehaltert ist. Damit braucht also nicht die Antriebswelle selbst biegbar ausgebildet werden und eine entsprechend große Länge aufweisen, sondern es kann mit Kurzlängen gearbeitet werden, weil die üblich ausgebildete Antriebswelle im Pendellager so gehaltert ist, dass sie auf- und abbewegt werden kann.
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Eine derartige Auf- und Abbewegung wird weiter dadurch optimiert und sichergestellt, dass das Pendellager in waagerechter Richtung gesperrt und in senkrechter Richtung freigegeben ausgebildet ist. Somit kann beim Herunterziehen beispielsweise des Haspelrades die Antriebswelle sich nur in senkrechter Richtung wie gewünscht bewegen, um so das Haspelkegelrad sicher aus dem Motorkegelrad herauszubewegen. Aufgrund der Verwendung eines entsprechend ausgebildeten Pendellagers ist es vor allem möglich, mit einer relativ kurz bauenden Antriebswelle zu arbeiten, sodass eine solche Nothandkettenvorrichtung auch in übliche Antriebsgehäuse derartiger Rolltore bzw. Öffnungsverschlüsse eingebaut werden kann.
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Ein einfach aufgebautes aber sicher arbeitendes Sicherungsteil ist das, das aus einem die Antriebswelle stützenden und gegen die Kraft einer senkrecht positionierten Druckfeder verschiebbaren Lagerbock und einem den Lagerbock durchörternden Sicherungsbolzen besteht. Auf diese Weise ist es möglich, mit dem Herausziehen des Sicherungsbolzen aus der Bohrung im Lagerbock den Lagerbock gegen die Kraft der Druckfeder über die Antriebswelle so weit herunterzuziehen, dass der Kontakt zwischen Haspelkegelrad und Motorkegelrad aufgehoben ist. Das erreicht man auf die einfachste Art und Weise dadurch, dass mit der Haspelradkette das Haspelrad selbst und damit die Antriebswelle entsprechend in senkrechter Richtung bewegt wird. Ist diese Position erreicht, wird der Sicherungsbolzen wieder gelöst, sodass er sich über die Antriebswelle schiebt und verhindert, dass diese und damit auch das Haspelrad und das Haspelkegelrad sich wieder in die alte Position zurückbewegen. Über die Druckfeder ist sichergestellt, dass der Lagerbock, damit die Antriebswelle und damit das Haspelkegelrad in die „Handbetrieb-Position“ zurückschwenken.
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Um einen immer sicheren Sitz des Sicherungsbolzens in beiden beschriebenen Schwenkendpositionen der Antriebswelle zu erreichen, sieht die Erfindung vor, dass der Sicherungsbolzen gegen die Kraft einer waagerecht angeordneten Druckfeder verschiebbar im Gehäuse des Sicherungsteils angeordnet ist. Der Sicherungsbolzen als solcher wird somit aus der im Lagerbock ausgebildeten Bohrung herausgezogen und zwar gegen die Kraft der waagerecht angeordneten Druckfeder, sodass mit Erreichen der zweiten Schwenkendposition er gleichzeitig über die Druckfeder wieder in waagerechter Richtung verschoben wird, um so die Sicherung der Antriebswelle zu erreichen. D. h. er schiebt sich über die Antriebswelle und verhindert, dass diese in die obere Schwenkendposition zurückbewegt wird, denn sie ist über den federbelasteten Lagerbock belastet und würde ohne diese Sicherung automatisch wieder in die obere Schwenkendposition sich zurückbewegen. Eine einfache und optimale Sicherung ist so geschaffen.
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Das Verschieben des Sicherungsbolzens gegen die Kraft der waagerecht angeordneten Druckfeder erreicht man sicher dadurch, dass der Sicherungsbolzen endseitig mit einem Sicherungsseil verbunden ist, das etwa die Länge der Haspelradkette aufweist. Dieses Sicherungsseil hängt also unter Umständen sogar zwischen den beiden Strängen der Haspelradkette, um sicher von Hand betätigt zu werden. Mit Ziehen des Sicherungsseiles wird der Sicherungsbolzen aus seiner unteren Sicherungsposition im Lagerbock herausgezogen, während er mit dem Loslassen des Sicherungsseiles nach Verschwenken der Antriebswelle in die obere Sicherungsposition gelangt und so ein unbeabsichtigtes Zurückschwenken der Antriebswelle verhindert.
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Um einen sicheren Eingriff des Haspelkegelrades in das Motorkegelrad sicherzustellen, muss die in senkrechter Richtung wirkende Druckfeder entsprechend stark sein. Um dabei eine sichere Fixierung in beiden Sicherungspositionen oder auch Schwenkendpositionen sicherzustellen, sieht die Erfindung vor, dass der Sicherungsbolzen im Sperrzustand weit über eine Bohrung im Lagerbock vorstehend ausgebildet ist. Er kann so auf zweckmäßige Art und Weise im überstehenden Bereich zusätzlich gesichert werden, sodass damit die jeweilige Position des Lagerbockes genau fixiert und eingehalten werden kann.
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Das Fixieren im Endbereich ist insbesondere dadurch möglich, dass der Sicherungsbolzen am freien Ende geführt ist. Das bedeutet, dass er mit Hineinschieben in die Bohrung im Lagerbock am freien Ende ebenfalls geführt ist, wobei natürlich auch auf der gegenüberliegenden Seite, d. h. im Bereich der waagerecht liegenden Druckfeder eine entsprechende Sicherung vorgesehen ist. Besonders vorteilhaft ist es aber, wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen, eine Führung für den Sicherungsbolzen in der unteren Schwenkendposition möglich ist, was gemäß der Erfindung dadurch erreicht wird, dass das Gehäuse in der unteren Schwenkendposition für den Sicherungsbolzen am freien Ende Führungsleisten aufweist. Mit dem Loslassen des Sicherungsseiles und der Entlastung der waagerechten Druckfeder wird somit der Sicherungsbolzen über die Antriebswelle in den Bereich der Führungsleisten geschoben, sodass er dann sicher fixiert ist. Eine Überlastung oder gar ein Verbiegen des Sicherungsbolzens ist ausgeschlossen.
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Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausbildung ist vorgesehen, dass das Gehäuse des Sicherungsteils zwischen Haspelrad und Haspelkegelrad oder auch am äußersten Ende der Antriebswelle am Haspelrad angeordnet ist. Hierdurch bleibt zwischen dem entsprechenden Gehäuse des Sicherungsteils und dem Pendellager ein ausreichender Abstand, sodass die Bewegung der Antriebswelle nicht behindert werden kann.
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Zur Verringerung des Gewichtes, zum insgesamt einfacheren Aufbau und auch um eventuelle Geräuschbelästigungen zu vermeiden sieht die Erfindung weiter vor, dass Gehäuse des Sicherungsteils, das der Antriebswelle zugeordnet ist, einen Schrägschacht aufweist, in dem der Lagerbock gegen die Kraft der Druckfeder verschieblich angeordnet ist, der mit einer Rastausnehmung und einer Führungsschräge für einen gegen die Kraft der Druckfeder verschieblich angeordneten Sicherungskeil aufweist. Diese Ausbildung hat den großen Vorteil, dass gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausbildung Lagerbock und Sicherungskeil Kunststoffbauteile sein können und schon durch die gewählten Schrägen eine günstige Führung des Lagerbocks beim Verschieben und auch des Sicherungskeils immer gegeben ist. Durch die besondere Ausbildung und Anordnung ist darüber hinaus sichergestellt, dass der Lagerbock sich immer leicht und sicher geführt bewegen lässt, wobei er über den Sicherungskeil in der jeweiligen Endposition immer so fixiert ist, dass Fehlbewegungen des Nothandkettenantriebes nicht zu befürchten sind.
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Der Sicherungskeil muss auf seiner Sicherungsposition herausgezogen werden, um nach Betätigung des Nothandkettenantriebes das Rolltor für den Normalbetrieb wieder freizubekommen. Dies wird dadurch bewirkt, dass der Sicherungskeil über das Sicherungsseil gegen die Kraft der Feder verschoben wird. Ein sicheres Ziehen und Bewegen wird dadurch sichergestellt, dass der Sicherungskeil seitlich einen Ansatz für das Sicherungsseil aufweist, sodass ein sicheres Verschieben des Sicherungskeils immer gegeben ist.
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Die Antriebswelle ist wie weiter vorne erläutert wurde, verschwenkbar angeordnet, wobei eine sichere Führung über den Lagerbock erreicht ist. Diese sichere Führung wird noch dadurch optimiert, dass die endseitig verschwenkbar gelagerte und über die Haspelradkette zu bewegende Antriebswelle zusätzlich in Schrägschlitzen gegenüber dem Pendellager in der Wandung des Gehäuses geführt ist. Diese einfache und sichere Ausbildung ermöglicht es darüber hinaus, von außen her immer sicher zu sehen, in welcher Endposition sich die Antriebswelle befindet, da sie über das Gehäuse geringfügig hinaussteht.
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Ist der Handbetrieb beendet, wird wie schon erwähnt der Sicherungskeil gegen die Kraft der Druckfeder aus seiner Sicherungsposition herausgeschoben, sodass nun der Lagerbock über die Haspelradkette bzw. das Haspelrad mit der Antriebswelle aus dem Eingriff, d. h. also aus dem Motorkegelrad herausgezogen wird. Um dann eine gesicherte Position für den Motorbetrieb zu erhalten, wird der Sicherungskeil dann über die Feder in die Rastausnehmung im Lagerbock hineingeschoben, wobei die Erfindung vorsieht, dass die Rastausnehmung im Lagerbock zugleich als Sicherheitssperre für den Lagerbock dienend ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass mit dem Einschieben des Sicherungskeils in die Rastausnehmung eine wirksame Sicherheitssperre gegeben ist, die nur dadurch wieder aufgehoben werden kann, dass bewusst das Sicherungsseil betätigt und der Sicherungskeil aus der Rastausnehmung herausgezogen wird. Dadurch ist eine wirksame und im Dauerbetrieb per Motor sichernde Sicherheitssperre verwirklicht.
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Die Druckfedern sowohl im Lagerbock wie auch im Bereich des Sicherungskeils sind beidseitig gegen Ausknicken wirksam gesichert, wobei die Druckfeder in einer Bohrung im Lagerbock und die Druckfeder in einer Sackbohrung im Sicherungskeil geführt angeordnet sind. Zusätzlich sind auf der jeweilig anderen Seite Führungsstützen vorhanden, sodass ein Ausknicken der beiden Druckfedern wirksam unterbunden ist.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Nothandkettenvorrichtung geschaffen ist, die auf zweckmäßige, einfache und sichere Art und Weise entriegelt werden kann, um beim Normalbetrieb Gefährdungen durch das Haspelrad und die Haspelradkette sicher zu vermeiden. Dieses Entriegeln ist dadurch auf die beschriebene einfache Art und Weise möglich, dass die das Haspelrad tragende Antriebswelle geschickt und sicher indirekt durch das Haspelkegelrad mit dem Motorkegelrad verbunden oder von ihm abgelöst werden kann. Die beiden Kegelräder greifen im Notbetrieb sicher ineinander, wobei sie während des normalen Motorbetriebes nicht in Kontakt stehen, sodass sich das Haspelkegelrad und damit auch das Haspelrad nicht mitdrehen kann. Ist der Notfall eingetreten, wird der notwendige Kontakt zwischen Haspelkegelrad und Motorkegelrad dadurch erreicht, dass die Antriebswelle in die obere Schwenkendposition gebracht wird, sodass dann beide Kegelräder mit ihren Zähnen sicher ineinander greifen und durch Betätigen des Haspelrades eine Aufziehen oder ein Herablassen des Rolltores oder des sonstigen Öffnungsverschlusses sicher möglich ist. Vorteilhaft ist dabei vor allem, dass kein gesonderter Antrieb für das Aktivieren des Notfallbetriebes notwendig ist, vielmehr muss nur von Hand das Sicherungsseil gezogen werden. Zweckmäßigerweise ist im Gehäuse des Sicherungsteils ein Schrägschacht ausgebildet, in dem der Lagerbock gegen die Kraft der Druckfeder verschieblich angeordnet ist. Der Lagerbock selber weist eine Rastausnehmung und eine Führungsschräge auf, sodass der Sicherungskeil sowohl in der Sicherungsposition für den Handbetrieb wie für den Motorbetrieb gegenüber dem schrägbeweglichen Lagerbock sichernd wirksam werden kann. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass diese Ausbildung die Möglichkeit bietet, sowohl den Sicherungskeil wie auch den Lagerbock und natürlich den Schrägschacht aus Kunststoff herzustellen, sodass bei wenig Verschleiß oder gar keinem Verschleiß ein ruhiger und gleichmäßiger Betrieb von Motorantrieb und Handantrieb möglich wird.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
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1 eine Nothandketteneinrichtung mit Entriegelungsteil in Seitenansicht und im Schnitt sowie in Rückansicht,
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2 eine vergrößerte Darstellung des Sicherungsteils gemäß 1B,
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3 die Nothandketteneinrichtung nach 1 nach Herausziehen des Sicherungsbolzens des Sicherungsteils,
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4 die Nothandketteneinrichtung nach Lösen des Kontaktes zwischen Wickelwelle und Antriebswelle,
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5 das geöffnete Gehäuse mit schräg angeordnetem Lagerbock für die schwenkbar angeordnete Antriebswelle in der Position Handbetrieb,
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6 die Darstellung nach 5 in Motorbetriebsstellung,
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7 eine Draufsicht auf den Sicherungskeil und
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8 eine Seitenansicht der Gesamtanordnung mit Antriebsmotor und Gehäuse für das Sicherungsteil.
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1 zeigt die Nothandketteneinrichtung 1 in der den Handantrieb ermöglichenden Schwenkendposition 28. Der Nothandkettenantrieb 2 besteht aus dem Haspelrad 3 und der Antriebswelle 8, die verschwenkbar angeordnet ist, was weiter hinten noch erläutert wird. In 1A ist dargestellt, wie das Haspelrad 3 am äußersten Ende 24 mit der Antriebswelle 8 verbunden ist. Im Abstand zum Haspelrad 3 ist auf der Antriebswelle 8 ein Haspelkegelrad 9 angeordnet, das mit seinen Zähnen 12 in die Zähne 13 des Motorkegelrades 6 eingreift. Das Motorkegelrad 6 bildet das äußere Ende der Wickelwelle 5, auf der das hier nicht dargestellte Rolltor bzw. der Öffnungsverschluss angeordnet ist. Mit dem Drehen des Haspelrades 3 über die hier nicht dargestellte Haspelradkette, die in die Ketteneingriffe 4, 7 eingreift, wird die Antriebswelle 8 und damit das Haspelkegelrad 9 und damit wiederum das Motorkegelrad 6 bewegt. Damit wird also von Hand bewirkt, dass das Rolltor bzw. der Öffnungsverschluss nach oben oder unten bewegt wird, um beispielsweise die Toranlage zu öffnen.
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Das dem Haspelrad 3 gegenüberliegende Ende 11 der Antriebswelle 8 ist von einem Pendellager 10 eingefasst, um dem Haspelrad 3 eine Beweglichkeit in senkrechter Richtung zu ermöglichen, was ebenfalls weiter hinten noch erläutert ist.
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Im Bereich des Haspelrades 3 ist weiter ein Sicherungsteil 14 angeordnet, das in einem Gehäuse 15 untergebracht ist.
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1B zeigt ein entsprechend geöffnetes Gehäuse 15, wobei erkennbar ist, dass unter der Antriebswelle 8 ein Lagerbock 16 angeordnet ist, der auf einer senkrechten Druckfeder 17 sitzt bzw. von dieser gegen die Antriebswelle 8 gedrückt wird, sodass sie in der in 1A gezeigten Position verbleibt und gesichert ist. Über einen in die Bohrung 19 eingeschobenen Sicherungsbolzen 18 ist sichergestellt, dass der Lagerbock 16 in dieser eingenommenen Position verbleibt. Somit ist auch wieder erreicht und sichergestellt, dass mit Hilfe des Haspelrades 3 und der hier nicht dargestellten Haspelradkette eine Drehung der Antriebswelle 8 und damit der damit indirekt verbundenen Wickelwelle 5 sichergestellt ist.
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Der Sicherungsbolzen 18 wird über eine waagerecht angeordnete Druckfeder 20 in der 1B dargestellten Position gehalten, sodass während dieses Handbetriebes und damit bei der dargestellten Schwenkendposition 28 sichergestellt ist, dass diese Arbeitsposition immer erhalten und gesichert ist.
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2 zeigt das Sicherungsteil 14 in vergrößerter Wiedergabe. Auch hier wird verdeutlicht, dass die mit 8 bezeichnete Antriebswelle in dem Lagerbock 16 ruht, der sich auf die senkrechte Druckfeder 17 abstützt. Gezeigt ist die aus 1B ersichtliche Schwenkendposition 28. D. h. sowohl die senkrechte Druckfeder 17 wie auch die waagerechte Druckfeder 20 sind entlastet, wobei auch bei entsprechender senkrechter Belastung des Haspelrades 3 ein Herabziehen oder ein Verschwenken der Antriebswelle 8 nicht möglich ist. Der Sicherungsbolzen 18 ist mit einem weit überstehenden freien Ende 25 ausgerüstet, sodass er weit über die Bohrung 19 im Lagerbock 16 hervorsteht. Die hier für die Führung des freien Endes 25 vorgesehenen Teile werden weiter hinten noch erläutert. Die senkrechte Druckfeder 17 stützt sich auf der unteren Widerlagerplatte 26 ab, sodass sie auch entsprechend belastet werden kann, d. h. zusammengedrückt werden kann.
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3A und 3B zeigen eine Arbeitsposition, die zwischen der oberen Schwenkendposition 28 und der unteren Schwenkendposition 27 liegt. Hier ist mit Hilfe des Sicherungsseils 22 der Sicherungsbolzen 18 aus der Bohrung 19 im Lagerbock 16 herausgezogen worden. Entsprechend ist die waagerechte Druckfeder 20 zusammengedrückt und belastet. Aufgrund dieses Herausziehens des Sicherungsbolzens 18 aus der Bohrung 19 des Lagerbockes 16 kann nun die Antriebswelle 8 über Belastung des Haspelrades 3 nach unten gezogen werden, sodass der Kontakt zwischen dem Haspelkegelrad 9 und dem Motorkegelrad 6 aufgehoben wird. Entsprechendes ist aus 4A und 4B ersichtlich.
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4A zeigt recht deutlich, dass das Pendellager 10 ein so weites Verschwenken der Antriebswelle 8 zulässt, dass die Zähne 12, 13 nicht mehr ineinander greifen können. Damit ist die Schwenkendposition 27 erreicht, die einen Motorbetrieb ermöglicht, ohne dass sich das Haspelrad 3 bzw. die Haspelradkette mitbewegt. Das Pendellager 10 ist hier nur angedeutet, wobei 4B zusätzlich zeigt, dass eine Sicherung dieser Schwenkendposition 27 dadurch erreicht ist, dass der Sicherungsbolzen 18 nun oberhalb der heruntergezogenen Antriebswelle 8 eine Sicherungsposition einnimmt. Da der Sicherungsbolzen 18 über eine obere und untere Führungsleiste 29, 30 auch im Bereich des freien Endes 25 gesichert ist, kann sich die Antriebswelle 8 nicht wieder in die in 1 gezeigte Position zurückbewegen, ohne dass vorher der Sicherungsbolzen 17 mit Hilfe des Sicherungsseils 22 gezogen worden ist.
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In der 4B ist auch verdeutlicht, dass der Sicherungsbolzen 18 auch in der in 1 gezeigten Schwenkendposition 28 in einer Führung 23 läuft, die im Gehäuse 15 entsprechend ausgebildet ist, um hier eine Überlastung des Sicherungsbolzens 18 sicher auszuschließen.
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Die 5 und 6 zeigen eine abgewandelte Ausbildung des Sicherungsteils 14, das im Gehäuse 15 angeordnet ist. In diesem Gehäuse 15 ist ein Schrägschacht 34 ausgebildet, in dem der Lagerbock 16 verschieblich angeordnet ist und zwar gegen die Kraft der Druckfeder 17. In dem Lagerbock 16 ist eine Rastausnehmung 35 ausgebildet und außerdem ist am unteren Ende eine Führungsschräge 36 für einen Sicherungskeil 37 vorgesehen. Führungsschräge 36 und Rastausnehmung 35 sorgen dafür, dass in der jeweiligen Endstellung der Lagerbock 16 so festgelegt werden kann, dass die darin gelagerte Antriebswelle 8 die dadurch vorgegebene Position unbeabsichtigt nicht verlassen kann. Dieser Sicherungskeil 37 wird im Gehäuse 15 gegen die Kraft der waagerechten Druckfeder 20 mit Hilfe eines Sicherungsseils 22 verschoben, das hier nicht dargestellt ist. Erkennbar ist aber in 7 ein diesem Sicherungskeil 37 zugeordneter Ansatz 38 mit einer Anschlussbohrung 44, wo das nicht dargestellte Sicherungsseil 22 angeschlagen werden kann. Dadurch kann dann, wie die 5 und 6 verdeutlichen, der gesamte Sicherungskeil 37 unter Zusammendrücken der Druckfeder 20 verschoben werden, um ihn nach 6 in die Rastausnehmung 35 hineinschnellen zu lassen, um so den gesamten Lagerbock 16 festzulegen. 6 zeigt dabei die Position, in der die Antriebswelle 8 mit dem hier nicht gezeigten Haspelkegelrad 9 nicht in das Motorkegelrad 6 eingreift, sodass die gesamte Anlage per Motor bedienbar ist. Die Darstellung nach 5 zeigt dagegen den Handbetrieb, d. h. die schwenkbar gelagerte Antriebswelle 8 hat das darauf sitzende Haspelkegelrad 9 so weit bewegt, dass es in das Motorkegelrad 6 eingreift, sodass dann der Handbetrieb über das Haspelrad 3 möglich wird. Der Sicherungskeil 37 bewirkt dann eine Sicherheitssperre 41 bei der in 6 gezeigten Anordnung, wenn der Sicherungskeil 37 über die Kraft der Feder 20 in die Rastausnehmung 35 hineingeschoben ist und wieder nur allein der Antriebsmotor 48 für eine Bewegung des Rolltores 49 sorgen kann.
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Die beiden genannten Druckfedern 17 und 20 sind gegen Ausknicken dadurch gesichert, dass sie in einer Bohrung 42 im Lagerbock 16 bzw. einer Sackbohrung 43 im Sicherungskeil 37 gelagert sind bzw. auf eine Führungsstütze 45 bzw. 46 aufgesetzt sind.
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8 schließlich zeigt eine Nothandketteneinrichtung 1 in Seitenansicht, wobei das Rolltor 49 nur angedeutet ist, während man die Öffnung für die Rolltorachse 50 sehen kann. Der Antriebsmotor ist mit 48 bezeichnet und das Gehäuse 15 des Sicherungsteils 14 ist schematisiert wiedergegeben. Es sitzt auf dem Antriebsmotor 48 endseitig auf, wobei hier die einzelnen Kegelräder bzw. die Wellen nicht gezeigt sind, nur die Antriebswelle 8 ist erkennbar, die in einem Schrägschlitz 39 der Wandung 40 des Gehäuses 15 zusätzlich geführt ist.