DE102006039297A1 - Scheibenbremse für ein Nutzfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Eine
Scheibenbremse für
ein Nutzfahrzeug, mit einem eine Bremsscheibe (3) übergreifenden
Bremssattel (1) und mit Bremsbelägen
(4), die die Bremsscheibe (3) in Funktionsstellung kontaktieren,
wobei mindestens ein Bremsbelag (4), mit einer Trägerplatte
(6) und einem daran festgelegten Reibbelag (8), mittels einer Zuspanneinrichtung
(2) über
zumindest eine im Bremssattel (1) gelagerte Stellspindel (10) und
ein damit in Wirkverbindung stehendes und fest mit der Trägerplatte
(6) verbundenes Druckstück
(5) an die Bremsscheibe (3) andrückbar
ist, wobei zur Abdichtung des Austrittsbereichs der Stellspindel
(10) aus dem Bremssattel (1) ein daran direkt oder indirekt befestigter
Faltenbalg (9) vorgesehen ist, ist so ausgebildet, dass zwischen
der Trägerplatte
(6) und dem Faltenbalg (9) ein Schirmelement (12) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Scheibenbremse für ein Nutzfahrzeug entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Eine solche Scheibenbremse, bei der jedoch die Druckstücke fest mit der Trägerplatte verbunden sind, vorzugsweise durch eine einstückige Ausbildung mit der Trägerplatte, ist aus der
DE 103 02 334 A1 bekannt. - Dabei dient der jeweilige Faltenbalg der Abdichtung des Austrittsbereichs der Stellspindel, so dass diese vor Verschmutzung und Witterungseinfluss geschützt ist.
- Durch die beim Bremsen entstehende Reibungshitze, die sich über den Bremsbelag auf den zugeordneten Faltenbalg überträgt, zum Teil als Strahlungswärme und im Fall einer direkten Verbindung zwischen dem Faltenbalg und dem in der Trägerplatte integrierten Druckstück als Kontaktwärme, wird der aus einem dünnwandigen Material bestehende Faltenbalg in Mitleidenschaft gezogen, wodurch dessen Standzeit herabgesetzt wird.
- Eine diesbezüglich besondere Belastung des Faltenbalges tritt dann auf, wenn, wie dies bei den Konstruktionen nach dem Stand der Technik möglich ist, der Faltenbalg beim Bremsen infolge eines Überdrucks in der Bremse direkt an der Trägerplatte anliegt.
- Durch die genannte Beanspruchung des Faltenbalges die letztendlich zu dessen Funktionsausfall führen kann, besteht die Gefahr, dass die zu schützenden Bauteile, wie die Stellspindel einschließlich Gewindelagerungen im Bremssattel beschädigt werden, so dass es unter Umständen zu einer Störung dieser Funktionsteile kommen kann.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Scheibenbremse der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass ihre Betriebssicherheit verbessert und die Standzeit erhöht wird.
- Diese Aufgabe wird durch eine Scheibenbremse mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Die konstruktive Ausbildung einer Scheibenbremse in diesem Sinn führt dazu, dass die Belastung des Faltenbalges, insbesondere hinsichtlich seiner Wärmebeaufschlagung minimiert wird.
- Daraus ergeben sich eine ganze Reihe von Vorteilen, die insgesamt zu einer Verbesserung der Betriebssicherheit der Bremse führen.
- Durch das Schirmelement, das vorzugsweise aus Blech hergestellt ist, wird eine unmittelbare Beaufschlagung des Faltenbalges mit Strahlungswärme, die beim Bremsen vom Bremsbelag ausgeht, wirksam verhindert.
- Daraus ergibt sich, dass der Faltenbalg wesentlich belastungsfreier seine Funktion wahrnehmen kann, so dass seine Standzeit signifikant erhöht wird.
- Daneben verhindert das Schirmelement, dass bei einem Überdruck in der Bremse während des Bremsens der Faltenbalg unmittelbar an den Rücken des Bremsbela ges, d.h. an die Trägerplatte angedrückt wird. Vielmehr stützt sich der Faltenbalg in diesem Fall an der dem Bremsbelag abgewandten Seite des Schirmelementes ab. Dabei übernimmt das Schirmelement auch eine Stützfunktion für den Faltenbalg bei dessen Zusammenfalten und bildet gleichzeitig hierfür eine Führung.
- Aufgrund der verminderten Belastung des Faltenbalges und der sich daraus ergebenden höheren Standzeit sind auch die zu schützenden Funktionsteile, wie beispielsweise die genannte Stellspindel, dauerhafter geschützt, wodurch sich eine Verbesserung der Betriebssicherheit auch dieser Funktionsteile ergibt.
- Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Schirmelement im Sinne eines trichterförmigen Kragens ausgebildet, der an einem mit der Stellspindel verbundenen und diese stirnseitig abdeckenden, eine Halterung für den Faltenbalg bildenden Topf angeschlossen sein kann, vorzugsweise stoff- oder formschlüssig. Zur stoffschlüssigen Verbindung ist ein Anschweißen an der Mantelseite des Topfes denkbar, wohingegen der Formschluss durch Rastelemente erfolgen kann, die einerseits am Schirmelement und anderseits am Topf angeordnet sind und miteinander korrespondieren.
- Eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung ist derart gestaltet, dass das Schirmelement und der Topf einstückig aus einem Blechteil gebildet sind, was eine besonders einfache Herstellung und Montage erlaubt. Bei dieser Ausführungsform kann die Baueinheit Schirmelement/Topf durch Umformen eines Blechzuschnitts hergestellt werden.
- Grundsätzlich sind auch andere Formen und Materialien des Schirmelementes denkbar, ebenso wie dessen Befestigung, die alternativ zur Anbindung am Topf auch am Druckstück erfolgen kann.
- Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 einen Teilausschnitt einer Scheibenbremse in einer geschnittenen Draufsicht -
2 eine Einzelheit der Scheibenbremse in einem Längsschnitt -
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, ebenfalls als Einzelheit in einem Längsschnitt dargestellt. - In der
1 ist eine Hälfte einer Scheibenbremse dargestellt, die einen als Schiebesattel ausgebildeten Bremssattel1 aufweist, der eine Bremsscheibe3 in ihrem oberen Umfangsbereich umfasst. Dabei kann die Scheibenbremse pneumatisch oder elektromotorisch betätigbar sein. - Zu beiden Seiten der Bremsscheibe
3 sind Bremsbeläge4 angeordnet, von denen hier einer dargestellt ist, der im Funktionsfall gegen die Bremsscheibe3 pressbar ist. - Der Bremsbelag
4 besteht aus einer Trägerplatte6 , einem auf deren der Bremsscheibe3 zugewandten Seite befestigten Reibbelag8 sowie zwei fest mit der Trägerplatte6 verbundenen Druckstücken5 , von denen eines in der1 erkennbar ist. - Über eine im Bremssattel
1 angeordnete, über einen Drehhebel betätigbare Zuspanneinrichtung2 wird eine Stellspindel10 gegen das Druckstück5 und damit gegen den Bremsbelag4 gedrückt. - Zur Einstellung eines Luftspiels zwischen dem Reibbelag
8 und der Bremsscheibe3 , unter Berücksichtigung des Verschleißes des Reibbelages8 , ist die als Gewindespindel ausgebildete Stellspindel10 drehbar am Bremssattel1 gelagert und über eine nicht dargestellte Nachstelleinrichtung bewegbar. - Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Bremssattel
1 auf seiner der Bremsscheibe3 zugewandten Seite weitgehend durch eine Verschlussplatte7 verschlossen, die im Austrittsbereich der Stellspindel10 durchbrochen ist. - Zur Abdichtung des Austrittsbereichs der Stellspindel
10 aus dem Bremssattel1 ist ein mit der Verschlussplatte7 verbundener Faltenbalg9 vorgesehen, der an einem Topf11 angeschlossen ist, der die Stirnseite der Stellspindel10 überdeckt und praktisch eine Anlagefläche am Druckstück5 bildet. - Dabei ist der Faltenbalg
9 verdrehsicher mit der Verschlussplatte7 verbunden, während die Stellspindel10 frei drehbar im Faltenbalg9 gelagert ist, der jedoch axial gesichert einliegt. - Im Falle der einstückigen Ausbildung des Bremssattels
1 , also bei Verzicht auf die Verschlussplatte7 , ist der Faltenbalg9 direkt am Bremssattel1 befestigt. - Erfindungsgemäß ist zwischen der Trägerplatte
6 und dem Faltenbalg9 ein Schirmelement12 angeordnet, das im Beispiel als trichterförmiger Kragen ausgebildet ist, dessen Innenseite dem Bremsbelag4 zugewandt ist. Dabei überdeckt das Schirmelement12 das Druckstück9 und ist konzentrisch zur Stellspindel10 angeordnet. - In den
2 und3 ist jeweils eine Ausführungsvariante des Schirmelementes12 als Einzelheit erkennbar. - Im Beispiel nach der
2 ist das als trichterförmiger Kragen ausgebildete Schirmelement12 als separates Teil ausgebildet und form- oder stoffschlüssig mit dem Topf11 verbunden. - Hierzu weist der Topf
11 umlaufend eine oder partiell mehrere Sicken13 auf, in denen das Schirmelement12 mit seiner kleinsten Innenkante einliegt und dort verrastet oder verschweißt ist. - Im Gegensatz dazu sind in dem Ausführungsbeispiel nach
3 der Topf11 und das Schirmelement12 , das im übrigen in seiner Form dem der2 entspricht, einstückig ausgebildet. Durch geeignete Techniken ist der Faltenbalg am Topf11 bzw. am Schirmelement12 befestigt. - Selbstverständlich sind auch andere Formgebungen des Schirmelementes
12 denkbar, beispielsweise als Ringfläche oder dergleichen.
Claims (12)
- Scheibenbremse für ein Nutzfahrzeug, mit einem eine Bremsscheibe (
3 ) übergreifenden Bremssattel (1 ) und mit Bremsbelägen (4 ), die die Bremsscheibe (3 ) in Funktionsstellung kontaktieren, wobei mindestens ein Bremsbelag (4 ), mit einer Trägerplatte (6 ) und einem daran festgelegten Reibbelag (8 ), mittels einer Zuspanneinrichtung (2 ) über zumindest eine im Bremssattel (1 ) gelagerte Stellspindel (10 ) und ein damit in Wirkverbindung stehendes und fest mit der Trägerplatte (6 ) verbundenes Druckstück (5 ) an die Bremsscheibe (3 ) andrückbar ist, wobei zur Abdichtung des Austrittsbereichs der Stellspindel (10 ) aus dem Bremssattel (1 ) ein daran direkt oder indirekt befestigter Faltenbalg (9 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Trägerplatte (6 ) und dem Faltenbalg (9 ) ein Schirmelement (12 ) angeordnet ist. - Scheibenbremse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) als Blechformteil ausgebildet ist. - Scheibenbremse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) an der Stellspindel (10 ) oder daran befestigten Teilen, vorzugsweise an einem, die dem Druckstück (5 ) zugewandte Stirnseite überdeckenden Topf (11 ) angeschlossen ist. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) am Druckstück (5 ) befestigt ist. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) mit dem Topf (11 ) oder dem Druckstück (5 ) form- oder stoffschlüssig verbunden ist. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur stoffschlüssigen Verbindung das Schirmelement (
12 ) und der Topf (11 ) bzw. das Druckstück (5 ) miteinander korrespondierende Rastmittel aufweisen. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffschluss durch Schweißen hergestellt ist.
- Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) als trichterförmiger Kragen ausgebildet ist. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite des als trichterförmiger Kragen ausgebildeten Schirmelementes (
12 ) der Trägerplatte (6 ) zugewandt ist. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) das Druckstück (5 ) überdeckt. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schirmelement (
12 ) und der Topf (11 ) ein- oder zweistückig ausgebildet sind. - Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einstückige Baueinheit Schirmelement (
12 )/Topf (11 ) als Blechformteil ausgebildet ist.
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Effective date: 20141021 |