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DE102006038921A1 - Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102006038921A1 DE200610038921 DE102006038921A DE102006038921A1 DE 102006038921 A1 DE102006038921 A1 DE 102006038921A1 DE 200610038921 DE200610038921 DE 200610038921 DE 102006038921 A DE102006038921 A DE 102006038921A DE 102006038921 A1 DE102006038921 A1 DE 102006038921A1
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
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    • B62D21/00Understructures, i.e. chassis frame on which a vehicle body may be mounted
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Hilfsrahmen (10) für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen ersten und einen zweiten, jeweils in Fahrzeuglängsrichtung (FL) ausgerichteten Längsträger (12, 14), einen zwischen den beiden Längsträgern (12, 14) angeordneten, in Fahrzeugquerrichtung (FQ) ausgerichteten Querträger (16) sowie einen ersten und einen zweiten Gussknoten (18, 20), wobei der erste Gussknoten (18) zwischen dem ersten Längsträger (12) und dem Querträger (16) und der zweite Gussknoten (20) zwischen dem zweiten Längsträger (14) und dem Querträger (16) angeordnet sind und die beiden Längsträger (12, 14) und der Querträger (16) mit den entsprechenden Gussknoten (18, 20) fest verbunden sind. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an beiden Gussknoten (18, 20) jeweils ein schalenförmig ausgebildetes Aufsatzelement (22) angeordnet ist, das mit dem zugeordneten Gussknoten (18, 20) jeweils fest verbunden ist, wobei das Aufsatzelement (22) aus einem Werkstoff ausgebildet ist, dessen Duktilität größer als die Duktilität des Gussknoten-Werkstoffes ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug gemäß der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art.
  • Derartige auch als Fahrschemel bezeichnete Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt und bieten neben einer Abkopplung von Störeinflüssen auf den Aufbau bzw. die Karosserie des Kraftfahrzeuges auch den Vorteil, dass diverse Fahrzeugkomponenten leicht zugänglich daran lagerbar sind. In Abhängigkeit vom Einbauort am Kraftfahrzeug, d.h. im Bereich der Vorder- bzw. Hinterachse, werden die Hilfsrahmen präzisierend auch als Vorderachshilfsrahmen bzw. Hinterachshilfsrahmen bezeichnet.
  • Es ist weiterhin bekannt aus Gewichtsgründen, die die Rahmenstruktur des Hilfsrahmens bildenden Längs- und Querträger aus Leichtmetall, respektive Aluminium bzw. Aluminiumlegierungen herzustellen und diese über so genannte, aus einem Leichtmetall-Gusswerkstoff gefertigte Knotenelemente bzw. Gussknoten fest miteinander zu verbinden. Ein derartiger, gattungsgemäßer Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug ist beispielsweise in der DE 198 22 731 A1 beschrieben.
  • Insbesondere bei der beschriebenen Ausführung des Hilfsrahmens für ein Kraftfahrzeug mit Längs- und Querträger aus Leichtmetall mit entsprechenden Gussknoten aus einem Leichtmetall-Werkstoff, wie z.B. Aluminiumguss oder Legierungen davon, erweist sich der Hilfsrahmen nachteilig im Hinblick auf die zu erfüllenden Crash-Anforderungen. Wird der Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug, und hier speziell der Vorderachshilfsrahmen, bei einem Unfall zum Umsetzen von Crash-Energie herangezogen, so neigen die Gussknoten zum vorzeitigen Versagen. Wie Versuche und Simulationen gezeigt haben, weisen im Falle eines Unfalls die in der Regel als Strangpressprofilen aus einem Leichtmetall ausgebildeten Längs- und Querträger eine ausreichende Festigkeit zur Aufnahme der Crash-Energie auf, während der auf die Gussknoten wirkende Kraftimpuls zunächst ein "seitlich Wegdrehen" und ein anschließendes schlagartiges Versagen der Gussknoten bewirkt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug gemäß der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art unter Vermeidung der genannten Nachteile derart weiter zu bilden, dass die Gefahr eines vorzeitigen Versagens der Gussknoten des Hilfsrahmens im Falle eines Unfalls erheblich reduziert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 in Verbindung mit seinen Oberbegriffsmerkmalen gelöst.
  • Die Unteransprüche bilden vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Werkstoffeigenschaften des Gussknoten-Werkstoffes einen erheblichen Einfluss auf den Versagenszeitpunkt der Gussknoten im Falle eines Unfalls haben.
  • Nach der Erfindung umfasst der Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug einen ersten und einen zweiten, jeweils in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichteten Längsträger und einen zwischen den beiden Längsträgern angeordneten, in Fahrzeugquerrichtung ausgerichteten Querträger. Zwischen dem ersten Längsträger und dem Querträger ist ein erster Gussknoten und zwischen dem zweiten Längsträger und dem Querträger ein zweiter Gussknoten angeordnet. Die beiden Längsträger und der Querträger sind jeweils mit den entsprechend zugeordneten Gussknoten fest verbunden. Erfindungsgemäß ist an beiden Gussknoten jeweils ein schalenförmig ausgebildetes Aufsatzelement angeordnet, welches mit dem zugeordneten Gussknoten jeweils fest verbunden ist. Das Aufsatzelement ist dabei aus einem Werkstoff ausgebildet, dessen Duktilität größer als die Duktilität des Gussknoten-Werkstoffes ist. Auf eine einfache Art und Weise ist nunmehr ein Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, der höheren Crash-Anforderungen gerecht wird, da nunmehr aufgrund des schalenförmig ausgebildeten Aufsatzelements das Konstruktionselement Gussknoten eine größere Duktilität aufweist und dadurch im Falle eines Unfalls eine weichere Umwandlung von Crash-Energie ermöglicht ist. Selbst wenn der Gusswerkstoff der Gussknoten ab einem gewissen Zeitpunkt schlagartig versagt und so zusagen "zerbröselt", wird der entsprechende Bereich durch das schalenförmige Aufsatzelement gestützt und das schalenförmige Aufsatzelement kann weiterhin kinetische Energie in Umformarbeit umwandeln.
  • Verzugsweise besteht dabei das schalenförmig ausgebildete Aufsatzelement aus Edelstahl. Denkbar ist selbstverständlich auch die Ausbildung des schalenförmigen Aufsatzelements aus anderen Werkstoffen mit entsprechenden Werkstoff-Kennwerten.
  • In vorteilhafter Weise umfasst bzw. umschließt das schalenförmige Aufsatzelement den zugeordneten Gussknoten lediglich bereichsweise. Die lediglich bereichsweise Umfassung des Gussknoten durch das schalenförmige Aufsatzelement hat den Effekt, dass hierdurch eine einfache konstruktive Gestaltung des Aufsatzelements gewährleistet ist.
  • Da, wie Versuche und Simulationen gezeigt haben, im Crash-Fall der in den Gussknoten eingeleitete Kraftimpuls zunächst ein "seitliches Wegdrehen" des Gussknoten bewirkt, ist das schalenförmige Aufsatzelement vorzugsweise in Fahrzeugquerrichtung betrachtet jeweils außen an dem jeweiligen Gussknoten angeordnet. Durch diese "äußere Anordnung" wird die Neigung des Gussknotens zum "seitlichen Wegdrehen" erheblich eingeschränkt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das schalenförmige Aufsatzelement mit den zugeordneten Gussknoten verschraubt. Die Befestigung des schalenförmigen Aufsatzelements mittels einer Verschraubung an die Gussknoten hat den Effekt, dass eine einfache Befesti gung des schalenförmigen Aufsatzelements an die zugeordneten Gussknoten gewährleistet ist.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist das schalenförmige Aufsatzelement mit dem zugeordneten Gussknoten formschlüssig verklemmt.
  • Die Befestigung des schalenförmigen Aufsatzelements mit den zugeordneten Gussknoten mittels einer Schraub- und Klemmverbindung stellt vorliegend keine abschließende Aufzählung dar, da die erfindungsgemäße Befestigung des schalenförmigen Aufsatzelements mit den zugeordneten Gussknoten auch über andere Ausgestaltungen auf einfache Art und Weise zu realisieren ist.
  • Vorzugsweise ist das schalenförmige Aufsatzelement als ein Blechpressteil ausgebildet. Die Ausbildung als ein Blechpressteil erweist sich als vorteilhaft, da hierdurch eine schnelle und kostengünstige Herstellung des schalenförmigen Aufsatzelements gewährleistet ist.
  • Der Einfachheit halber sind die beiden Längsträger und der Querträger als Strangpressprofile ausgebildet. Die Ausbildung als Strangpressprofile ermöglicht eine einfache und wiederum kostengünstige Herstellung der Tragelemente Längs- und Querträger.
  • Um den Anforderungen an ein geringes Gewicht des Hilfsrahmens gerecht zu werden, bestehen die beiden Längsträger und der Querträger aus einem Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder Aluminiumlegierung, während die Gussknoten aus einem Leichtmetall-Gusswerkstoff, insbesondere Aluminiumguss, bestehen.
  • Vorzugsweise sind die beiden Längsträger und der Querträger mit den entsprechenden Gussknoten jeweils über eine Schweißverbindung fest verbunden. Dies hat den Effekt, dass eine einfache und kostengünstige Montage des Hilfsrahmens sichergestellt ist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
  • Die Erfindung wird im folgenden an Hand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Beschreibung, in den Ansprüchen und in der Zeichnung werden die in der unten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordnete Bezugszeichen verwendet.
  • In der Zeichnung bedeuten:
  • 1 Eine Draufsicht auf einen Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug ohne schalenförmige Aufsatzelemente an den Gussknoten;
  • 2 eine Detailansicht eines Gussknotens des Hilfsrahmens aus 1 mit einem zugeordneten, noch nicht montierten schalenförmigen Aufsatzelement in einer Ansicht schräg von unten, und
  • 3 eine Schnittdarstellung des schalenförmigen Aufsatzelements im montierten Zustand auf einen Gussknoten des Hilfsrahmens aus 1.
  • Der in 1 in einer Draufsicht gezeigte und insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnete Hilfsrahmen für ein Kraftfahrzeug weist eine U-förmige Grundstruktur auf. Der Hilfsrahmen 10 umfasst im Wesentlichen einen ersten Längsträger 12 und einen zweiten Längsträger 14 sowie einen Querträger 16. Während die längeren Schenkel der U-förmigen Grundstruktur des Hilfsrahmens 10, nämlich die Längsträger 12, 14 in Fahrzeuglängsrichtung FL ausgerichtet sind, ist der Querträger 16 senkrecht dazu, d.h. in Fahrzeugquerrichtung FQ ausgerichtet. Vorliegend bestehen die beiden Längsträger 12, 14 und der Querträger 16 aus einer Aluminiumlegierung und sind als Strangpressprofile ausgebildet.
  • Zwischen dem ersten Längsträger 12 und dem Querträger 16 ist ein erster Gussknoten 18 und zwischen dem zweiten Längsträger 14 und dem Querträger 16 ist ein zweiter Gussknoten 20 angeordnet. Die beiden Gussknoten 18, 20 bestehen vorliegend aus einem Aluminium-Gusswerkstoff.
  • Um eine einfache Montage des Hilfsrahmens 10 zu gewährleisten, sind im ersten und zweiten Gussknoten 18, 20 Öffnungen vorgesehen, in die die entsprechenden Enden der Längsträger 12, 14 bzw. des Querträgers 16 einsteckbar sind. Nach erfolgter "Steckverbindung" der Bauteile, nämlich erster Längsträger 12 und Querträger 16 in ersten Gussknoten 18, sowie zweiter Längsträger 14 und Querträger 16 in zweiten Gussknoten 20, werden die Bauteile miteinander verschweißt, sodass eine feste Verbindung zwischen den Längsträgern 12, 14 den entsprechenden Gussknoten 18, 20 und dem Querträger hergestellt ist.
  • Der vorliegend dargestellte Hilfsrahmen 10 ist für einen Einbau im Bereich der Vorderachse des Kraftfahrzeugs vorgesehen und weist in bekannter Art und Weise entsprechende Lageraufnahmen zur Lagerung am Kraftfahrzeug sowie entsprechende Aufnahmeeinrichtungen zur Lagerung diverser Komponenten des Kraftfahrzeugs auf. Da die Lageraufnahmen als auch die Aufnahmeeinrichtungen für die vorliegende Erfindung nicht Wesentlich sind, wird auf eine weiterführende Beschreibung aus Gründen der Knappheit verzichtet.
  • Versuche und Simulationen haben gezeigt, dass im Falle eines Unfalls der in den Hilfsrahmen 10 eingeleitete Kraftimpuls zunächst ein "seitliches Wegdrehen", d.h. eine in Fahrzeugquerrichtung FQ betrachtete, jeweils nach außen gerichtet Bewegung der beiden Gussknoten 18 und 20 auftritt und anschließend ein schlagartiges Versagen der beiden Gussknoten 18, 20 zu beobachten ist. Aufgrund der vorherrschenden geringen Duktilität des Aluminium-Gusswerkstoffes der Gussknoten 18, 20 wird dieser unter Einfluss des Kraftimpulses regelrecht "zerbröselt".
  • Die Gefahr des schlagartigen Versagens der Gussknoten 18, 20 wird durch die vorliegende Erfindung deutlich reduziert.
  • 2 zeigt den zweiten Gussknoten 20 mit einem zugeordnetem schalenförmigen Aufsatzelement 22. Ein entsprechend ausgebildetes Aufsatzelement ist auch dem, hier nicht dargestellten, ersten Gussknoten 18 zugeordnet.
  • Das schalenförmige Aufsatzelement 22 ist mit dem Gussknoten 20 fest verbunden. Der Werkstoff des Aufsatzelements 22 weist dabei eine Duktilität auf, die größer als die Duktilität des Aluminium-Gusswerkstoffes der Gussknoten ist. Vorliegend ist Aufsatzelement 22 als ein Blechpressteil aus Edelstahl ausgebildet.
  • Wie weiter 2 zu entnehmen ist, weist das schalenförmige Aufsatzelement 22 entsprechende Bohrungen auf, über die das Aufsatzelement 22 über eine Schraubverbindung mit dem Gussknoten 20 sowie dem zweiten Längsträgern 14 und dem Querträger 16 fest verbindbar ist.
  • 3 zeigt in einer Schnittdarstellung des schalenförmigen Aufsatzelementes 22 die Anordnung des schalenförmigen Aufsatzelement 22 im Bezug zum Gussknoten 18 im montierten Zustand. Aus 3 ist insbesondere ersichtlich, dass das schalenförmige Aufsatzelement 22 den entsprechenden Gussknoten 18 lediglich bereichsweise umfasst bzw. umschließt. Zudem ist aus 3 die in Bezug auf die Fahrzeugquerrichtung FQ äußere Anordnung des schalenförmigen Aufsatzelements 22 deutlich ersichtlich.
  • Die Wirkung des erfindungsgemäßen schalenförmigen Aufsatzelement ist folgende: Aufgrund des nunmehr an den beiden Gussknoten 18, 20 fest angeordneten, aus Edel stahl ausgebildeten, schalenförmigen Aufsatzelements 22 weist das "Konstruktionselement Gussknoten" bzw. der Bereich um den Gussknoten eine Wesentliche höhere Duktilität bzw. Zähigkeit auf. Dadurch ist im Falle eines Unfalls sichergestellt, dass neben den Gussknoten 18, 20 auch das schalenförmige Aufsatzelement 22 die entstehende Crash-Energie aufnimmt, d.h. die auf die Gussknoten 18, 20 wirkenden Kräfte werden minimiert. Selbst wenn ab einem gewissen Zeitpunkt die auf die Gussknoten 18, 20 wirkenden Kräfte zu groß werden sollten und zu einem Versagen der Gussknoten 18, 20 führen, so wird der entsprechende Bereich durch das schalenförmige Aufsatzelement 22 weiterhin gestützt und das schalenförmige Aufsatzelement 22 kann weiterhin kinetische Energie in Umformarbeit umwandeln. Da zudem das schalenförmige Aufsatzelement 22 in Fahrzeugquerrichtung FQ betrachtet jeweils außen an dem jeweiligen Gussknoten 18, 20 angeordnet sind, wird auch ein seitliches Wegdrehen der Gussknoten 18, 20 im Falle eines Unfalls erschwert.
  • 10
    Hilfsrahmen
    12
    erster Längsträger
    14
    zweiter Längsträger
    16
    Querträger
    18
    erster Gussknoten
    20
    zweiter Gussknoten
    22
    schalenförmiges Aufsatzelement
    FL
    Fahrzeuglängsrichtung
    FQ
    Fahrzeugquerrichtung

Claims (11)

  1. Hilfsrahmen (10) für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen ersten und einen zweiten, jeweils in Fahrzeuglängsrichtung (FL) ausgerichteten Längsträger (12, 14), einen zwischen den beiden Längsträgern (12, 14) angeordneten, in Fahrzeugquerrichtung (FQ) ausgerichteten Querträger (16), sowie einen ersten und einen zweiten Gussknoten (18, 20), wobei der erste Gussknoten (18) zwischen dem ersten Längsträger (12) und dem Querträger (16) und der zweite Gussknoten (20) zwischen dem zweiten Längsträger (14) und dem Querträger (16) angeordnet ist und die beiden Längsträger (12, 14) und der Querträger (16) mit den entsprechenden Gussknoten (18, 20) fest verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Gussknoten (18, 20) jeweils ein schalenförmig ausgebildetes Aufsatzelement (22) angeordnet ist, das mit dem zugeordneten Gussknoten (18, 20) jeweils fest verbunden ist, wobei das Aufsatzelement (22) aus einem Werkstoff ausgebildet ist, dessen Duktilität größer als die Duktilität des Gussknoten-Werkstoffes ist.
  2. Hilfsrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenförmige Aufsatzelement (22) aus Edelstahl ausgebildet ist.
  3. Hilfsrahmen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenförmige Aufsatzelement (22) den zugeordneten Gussknoten (18, 20) nur bereichsweise umfasst.
  4. Hilfsrahmen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenförmige Aufsatzelement (22) in Fahrzeugquerrichtung (FQ) betrachtet jeweils außen am Gussknoten (18, 20) angeordnet ist.
  5. Hilfsrahmen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenförmige Aufsatzelement (22) mit dem zugeordneten Gussknoten (18, 20) verschraubt ist.
  6. Hilfsrahmen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenförmige Aufsatzelement (22) mit dem zugeordneten Gussknoten (18, 20) formschlüssig verklemmt ist.
  7. Hilfsrahmen nach einem der vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das schalenförmige Aufsatzelement (22) als ein Blechpressteil ausgebildet ist.
  8. Hilfsrahmen nach einem der vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längsträger (12, 14) und der Querträger (16) als Strangpressprofile ausgebildet sind.
  9. Hilfsrahmen nach einem der vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längsträger (12, 14) und der Querträger (16) aus einem Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder Aluminiumlegierung, bestehen.
  10. Hilfsrahmen nach einem der vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Gussknoten (18, 20) aus einem Leichtmetall-Gusswerkstoff, insbesondere Aluminiumguss, bestehen.
  11. Hilfsrahmen nach einem der vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längsträger (12, 14) und der Querträger (16) mit den entsprechenden Gussknoten (18, 20) mittels einer Schweißverbindung fest verbunden sind.
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