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Die
Erfindung betrifft eine Anlage zum Behandeln, insbesondere zum kataphoretischen
Tauchlackieren, von Gegenständen,
insbesondere von Fahrzeugkarosserien, mit
- a)
wenigstens einem Behandlungsbehälter,
in dem die Gegenstände
mit einer Behandlungsflüssigkeit
beaufschlagbar sind;
- b) wenigstens einer Transporteinrichtung, welche die Gegenstände durch
die Anlage führt,
diese dabei in den Behandlungsbehälter ein- und ausbringt und
ihrerseits umfasst:
– ein
entlang des Bewegungsweges der Gegenstände verfahrbares Fahrwerk;
– mindestens
einen an dem Fahrwerk angelenkten Schwenkarm;
– mindestens
eine an dem Schwenkarm angebrachte Halterung für mindestens einen Gegenstand;
– mindestens
eine Kraftübertragungseinrichtung
zur Übertragung
einer Antriebskraft vom einem Antrieb auf den Schwenkarm zum Schwenken
des Schwenkarms.
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In
Lackieranlagen für
Fahrzeugkarosserien, jedoch auch für andere Gegenstände, gibt
es eine Vielzahl von Behandlungsbehältern, in denen die Gegenstände mit
einer Be handlungsflüssigkeit
beaufschlagt werden. Unter "Beaufschlagung" wird hier sowohl
das Schwallen und das Bespritzen als auch das Eintauchen der Gegenstände mit
der beziehungsweise in die Behandlungsflüssigkeit verstanden. "Schwallen" ist ein Vorgang,
bei dem verhältnismäßig große Mengen
Behandlungsflüssigkeit
auf die Gegenstände
pro Zeiteinheit aufgebracht werden. Ein solches Schwallen wird beispielsweise
zur Grobreinigung von Fahrzeugkarosserien in der sogenannten Vorbehandlungszone
eingesetzt. Unter Bespritzen wird die Erzeugung eines sehr feinen Sprühnebels
verstanden, der in alle Winkel, Ritzen und sonstigen unzugänglichen
Stellen der behandelnden Gegenstände
eindringt. Derartige Spritzvorgänge
finden beispielsweise sowohl zur Reinigung als auch zur Phosphatierung,
Passivierung oder Aktivierung von Oberflächen sowie zum Abspülen einer
Behandlungsflüssigkeit
statt. Beim Eintauchen werden die Gegenstände, wie der Name besagt, unter
den Flüssigkeitsspiegel eines
Bades der Behandlungsflüssigkeit
gebracht. Eintauchvorgänge
finden sich beispielsweise ebenfalls beim Reinigen und den sonstigen
in der Vorbehandlungszone stattfindenden Prozessen, aber auch im
Lackiervorgang selbst.
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Von
besonderer Bedeutung bei derartigen Anlagen ist die Art und Weise,
wie die Gegenstände
durch die Anlage hindurchgeführt
und in die einzelnen Behandlungsbehälter ein- beziehungsweise aus
diesen ausgebracht werden. Die dabei eingesetzte Kinematik der Gegenstände sollte
zum ersten sicherstellen, dass die Gegenstände in optimaler Weise von
der Behandlungsflüssigkeit
erreicht, aber auch wieder vollständig von der Behandlungsflüssigkeit
befreit werden können.
Zum zweiten sollte die Kinematik der Gegenstände so sein, dass die Länge der
einzelnen Behandlungsbehälter
und damit auch die Länge
der Gesamtanlage möglichst kurz
bleibt.
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Aus
der
DE 102 10 941
A1 ist eine Anlage der eingangs genannten Art bekannt.
Die Bewegungsfreiheitsgrade, welche der in der bekannten Anlage
eingesetzte Transportwagen für
die Gegenstände
zur Verfügung
stellt, erfüllt
die oben genannten Anforderungen. Die Kraft, die zum Verschwenken
von zwei parallelen Schwenkarmen erforderlich ist, wird hier mit
zwei Getriebemotoren jeweils über
eine Gewindespindel auf eine entsprechende Gewindemuffe übertragen,
welche über
ein Gestänge
und eine Welle mit den beiden Schwenkarmen verbunden ist. Der Verlauf
des Antriebsmomentes für
die Schwenkarme ist hier von deren Schwenkwinkel gegenüber der
Vertikalen beziehungsweise der Horizontalen abhängig und ist nicht linear.
Die Getriebemotoren müssen
daher für
die maximal erforderliche Antriebskraft dimensioniert sein und sind
ansonsten deutlich überdimensioniert.
Um die Antriebskraft möglichst
gering zu halten, sind hier luftgefüllte Balgen oder Federn als
Energiespeicher vorgesehen, welche beim Absenken des jeweiligen
Gegenstandes komprimiert werden und die freiwerdende Energie zwischenspeichern.
Bei der Aufwärtsbewegung
des Gegenstandes ist die zwischengespeicherte Energie wieder abrufbar.
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Eine
weitere aus der
DE
101 03 837 B4 bekannte Anlage verwendet Gegengewichte,
die an den dem jeweiligen Gegenstand gegenüberliegenden Enden der Schwenkarme
befestigt sind, um die erforderliche Antriebskraft möglichst
gering zu halten. Zum Halten der Gegengewichte ist ein Gestänge erforderlich.
Auch hier ist der Verlauf des Antriebsmomentes für die Schwenkarme von dem Schwenkwinkel
gegenüber
der Vertikalen beziehungsweise der Horizontalen abhängig und
nicht linear.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anlage der eingangs genannten
Art so zu gestalten, dass ein möglichst
konstanter Verlauf der erforderlichen Antriebskraft über den
gesamten Schwenkvorgang realisierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Kraftübertragungseinrichtung
aufweist:
- c) wenigstens einen mit dem Antrieb
translatorisch bewegbaren Körper,
der wenigstens eine gegenüber seiner
Bewegungsrichtung geneigte Fläche
aufweist, die von außen
betrachtet konkav gekrümmt
ist;
- d) wenigstens eine Rolle, deren Drehachse parallel zur Schwenkachse
des Schwenkarms beabstandet von dieser angeordnet und mit dem Schwenkarm
mittelbar oder unmittelbar fest verbunden ist und die beim translatorischen
Bewegen des Körpers
auf dessen geneigter Fläche
abrollt und dabei den Schwenkarm um seine Schwenkachse schwenkt.
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Erfindungsgemäß ist also
eine Art Kulissenführung
vorgesehen, die die Form einer speziell gekrümmten, geneigten Oberfläche eines
Körpers
aufweist, auf der die Rolle mit minimalen Reibungsverlusten abläuft, über die
die Antriebskraft zum Schwenkarm übertragen wird. Durch das spezielle
Krümmungsprofil
der geneigten Fläche
wird in erheblichem Maße
kompensiert, dass das Drehmoment, welches von dem Gewicht der Gesamtlast
auf den Schwenkarm ausgeübt
wird, eine Funktion des Schwenkwinkels, insbesondere eine Sinusfunktion,
ist. Die erforderlich Antriebskraft ist so über den gesamten Schwenkverlauf
immer nahezu konstant. Dies hat den Vorteil, dass das Antriebsmittel
optimal dimensioniert sein kann. Über den Neigungsgrad der geneigten
Fläche
kann die Übersetzung
zwischen der Hubkraft und der Antriebskraft vorgegeben werden.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
kann das Krümmungsprofil
der geneigten Fläche
abhängig von
der Last, der Antriebskraft und der Anfangsposition der Rolle auf
der geneigten Fläche
bezüglich
der Schwenkachse vorgegeben sein. Dies hat den großen Vorteil,
dass eine optimale Kompensation der Schwenkwinkelabhängigkeit
des Lastdrehmoments erreicht wird.
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Um
bei einer Umkehr der Richtung der Hubkraft, beispielsweise wenn
der Gegenstand von Außen
vertikal angehoben wird, die Rolle entlang der geneigten Fläche zu führen, kann
auf der Seite der Rolle, die der geneigten Fläche gegenüberliegt, parallel zur geneigten
Fläche
eine Führungsfläche zur
Führung
der Rolle angeordnet sein, deren Profil im Wesentlichen dem der
geneigten Fläche
entspricht.
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Ferner
kann die Rolle über
einen Schwenkhebel mit dem Schwenkarm verbunden sein. Auf diese
Weise können
der Keil und die Rolle beabstandet vom Schwenkarm untergebracht
sein. Beispielsweise können der
Keil und die Rolle geschützt
vor einer Behandlungsflüssigkeit
seitlich des Behandlungsbehälters
angeordnet sein. Die Behandlungsflüssigkeit innerhalb des Behandlungsbehälters, auch
der Lack, kann so aggressiv sein, dass die Rolle und die Antriebseinrichtung
dieser Behandlungsflüssigkeit
nicht ausgesetzt sein sollten. Der Schwenkarm dagegen kann so unempfindlich
ausgeführt
werden, dass er durch die Behandlungsflüssigkeit keinen Schaden nimmt.
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Um
die Gegenstände
einfach durch die Anlage zu führen,
kann die Transporteinrichtung ein rollender oder gleitender Transportwagen
sein. Bei einem rollenden Transportwagen sind die Reibungsverluste
geringer, wohingegen ein gleitender Transportwagen weniger anfällig insbesondere
gegenüber
aggressiven Behandlungsflüssigkeiten
ist.
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Besonders
vorteilhaft kann die Halterung an dem Schwenkarm angelenkt sein.
Auf diese Weise kann der Gegenstand zusätzlich relativ zum Schwenkarm
geschwenkt werden. Er kann so auch beim Schwenken des Schwenkarms
in einer bestimmten Ausrichtung im Raum gehalten werden.
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Bei
Verwendung einer angelenkten Halterung empfiehlt es sich, unabhängig voneinander
betätigbare Antriebe
für die
Schwenkung des Schwenkarmes und der Halterung vorzusehen, so dass
die Lage des Gegenstands im Raum innerhalb der durch die Transporteinrichtung
vorgegebenen Grenzen flexibel wählbar
ist.
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Bei
schweren Gegenständen
kann der Schwenkarm mit einer Gewichts-Ausgleichseinrichtung zusammenwirken,
mit welcher die Kraft, die zum Verschwenken des Schwenkarms erforderlich
ist, reduziert werden kann.
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Besonders
bevorzugt wird in dieser Hinsicht, dass die Gewichts-Ausgleichseinrichtung
einen Energiespeicher umfasst, welcher in der Lage ist, die bei
dem Absenken des Gegenstandes frei werdende Energie insbesondere
durch elastische Verformung eines Mediums zwischenzuspeichern und
aus dem die zwischengespeicherte Energie zur Unterstützung der
Aufwärtsbewegung
des Gegenstandes wieder abrufbar ist.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann der Schwenkarm ein Ausgleichsgewicht tragen, wodurch die Antriebskraft,
welche zum Verschwenken des Schwenkarms erforderlich ist, weiter
verringert wird.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
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1 schematisch
in isometrischer Darstellung eine Anlage zum Tauchlackieren von
Fahrzeugkarosserien mit einer Transporteinrichtung, deren Schwenkarme
angehoben sind;
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2 schematisch
die Anlage aus 1 mit abgesenkten Schwenkarmen;
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3 schematisch
die Anlage aus 2 in der Seitenansicht;
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4 schematisch
die Anlage aus 1 in der Seitenansicht;
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5 schematisch
die Transporteinrichtung aus 1 in der
Draufsicht;
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6 schematisch
die Transporteinrichtung aus 1 in der
Rückansicht;
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7 schematisch
die Transporteinrichtung aus 1 in der
Seitenansicht;
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8 schematisch
im Detail die Transporteinrichtung aus 1 in isometrischer
Darstellung;
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9 schematisch
im Detail die Transporteinrichtung aus 2 in isometrischer
Darstellung;
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10 schematisch
ein kinematisches Modell einer Kraftübertragungseinrichtung einer
zu der in 1 bis 9 ähnlichen
Anlage.
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In
den 1 bis 9 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenen Anlage
zum kataphoretischen Tauchlackieren von nicht gezeigten Fahrzeugkarosserien
dargestellt.
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Die
Anlage 10 umfasst einen Behandlungsbehälter 12, in den 1 bis 4 unten,
der bis zu einem bestimmten Pegel mit einer nicht gezeigten Behandlungsflüssigkeit
gefüllt
ist.
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Oberhalb
des Behandlungsbehälters 12 befindet
sich ein Transportwagen 14, welcher die Fahrzeugkarosserien
durch die Anlage 10 führt.
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Der
Transportwagen 14 weist ein weiter unter näher beschriebenes
Fahrwerk 16 auf, mit dem er in bekannter Weise in Richtung
eines Pfeils 18 entlang des Bewegungsweges der Fahrzeugkarosserien,
in den 1 und 2 von links oben nach rechts
unten beziehungsweise in den 3 und 4 von
links nach rechts, verfahrbar ist.
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Der
Transportwagen 14 besitzt zwei in Bewegungsrichtung 18 sich
erstreckende Längstraversen 20, an
deren Unterseiten jeweils zwei nicht gezeigte Doppelräder um eine
horizontale Achse drehbar gelagert sind. Die Doppelräder befinden
sich unter entsprechenden Aussparungen 22 in Bewegungsrichtung 18 vorne
beziehungsweise hinten an den Längstraversen 20.
Zusätzlich
sind die Doppelräder
mit Hilfe eines nicht gezeigten Drehschemels um eine vertikale Achse
drehbar, so dass die Ausrichtung der Doppelräder gegenüber der jeweiligen Längstraverse 20 verändert werden
kann.
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Die
Doppelräder
rollen auf entsprechenden nicht gezeigten Laufflächen ab. Die Laufflächen sind
auf zwei bekannten, parallelen I-Profilträgern angebracht, welche in
Bewegungsrichtung 18 verlaufend montiert sind. Die I-Profilträger werden
von einem nicht dargestellten Stahlbau getragen. Die Doppelräder sind
in bekannter Weise so geführt,
dass sie dem Verlauf der Laufflächen
folgen.
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Die
Doppelräder
des Transportwagens 14 sind selbst nicht angetrieben. Der
Vorwärtstrieb
des Transportwagens 14 erfolgt vielmehr über gesonderte
bekannte, ebenfalls nicht gezeigte Pressrollenantriebe.
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Die
beiden Längstraversen 20 sind
miteinander durch eine Welle 24 verbunden, die senkrecht
zur Bewegungsrichtung 18 verläuft und oben an den beiden
Längstraversen 20 gelagert
ist. Auf der Welle 24 sind zwei parallele Schwenkarme 26 drehschlüssig angebracht,
an deren von der Welle 24 entfernten Enden in dortigen
Bohrungen 28 jeweils eine nicht gezeigte Lasche in bekannter
Weise über
einen nicht gezeigten Getriebemotor antreibbar verschwenkbar gelagert
ist.
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Die
von den Schwenkarmen 26 entfernten Enden der Laschen sind
in bekannter, nicht gezeigter Weise durch eine senkrecht zur Bewegungsrichtung 18 verlaufende
Quertraverse miteinander verbunden, die ihrerseits starr mit dem
mittleren Bereich einer ebenfalls nicht dargestellten Tragplattform
für die
Fahrzeugkarosserie in Verbindung steht.
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Der
in Bewegungsrichtung 18 rechte Endbereich der Welle 24 ist
mit einer Kraftübertragungseinrichtung 30 verbunden,
mit der zum Schwenken der Schwenkarme 26 in einer nachfolgend
im einzelnen geschilderten Weise eine Antriebskraft, deren Richtung
in den 2, 3 und 9 durch
einen Pfeil FA angedeutet ist, von einem
nicht gezeigten Schwenkarmantrieb auf die Schwenkarme 26 übertragbar
ist. Die Länge
des Pfeils FA steht nicht im Zusammenhang
mit dem Betrag der Antriebskraft.
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Die
Kraftübertragungseinrichtung 30 ist
folgendermaßen
aufgebaut: Sie umfasst einen mit dem Schwenkarmantrieb translatorisch
in Bewegungsrichtung 18 bewegbaren Keil 32. Der
Keil 32 befindet sich auf der der in Bewegungsrichtung 18 linken
Längstraverse 20 abgewandten
Außenseite
der rechten Längstraverse 20.
Der Keil 32 hat etwa das Profil eines rechtwinkligen Dreiecks,
welches sich senkrecht zur Welle 24 ausdehnt. Eine die
untere Seite des Keils 32 definierende Kathete verläuft dabei
in Bewegungsrichtung 18. Auf der unteren Seite wird der
Keil 32 auf einer Keilführung
geführt,
welche durch zwei Führungskörper 34 angedeutet
ist, die seitlich an der Außenseite
der rechten Längstraverse 20 befestigt
sind und eine gerade Führung des
Keils 32 zulassen.
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Die
Hypotenuse des Dreiecks definiert die Oberseite des Keils 32.
Dort hat der Keil 32 eine gegen die Bewegungsrichtung 18 geneigte
Fläche 36.
Die geneigte Fläche 36 ist
von oben betrachtet konkav gekrümmt.
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Der
Keil 32 ist im Weiteren mit einer nicht gezeigten geschlossenen
Antriebskette verbunden, welche sich entlang der rechten Längstraverse 20 zwischen
den Aussparungen 22 erstreckt und im Bereich der Aussparungen 22 jeweils über ein
nicht dargestelltes Kettenrad umgelenkt ist. Eines der Kettenräder wird über ein entsprechendes
Getriebe durch einen Elektromotor angetrieben.
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Oben
auf der geneigten Fläche 36 liegt
eine Rolle 38 auf, die am Ende eines Schwenkhebels 40 drehbar
befestigt ist. Die Drehachse 42 der Rolle 38 verläuft parallel
zur Achse der Welle 24. Der Schwenkhebel 40 ist
seinerseits fest mit dem Endbereich der Welle 24 verbunden,
welche so seine Schwenkachse bildet, und erstreckt sich parallel
zu den Schwenkarmen 26.
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Die
Rolle 38 wird durch die Last, deren Richtung durch Pfeile
FN angedeutet ist, gegen die geneigte Fläche 36 gepresst,
welche sich im Wesentlichen aus der Gewichtskraft der Fahrzeugkarosserie,
der diese tragenden Komponenten und der Schwenkarme 26 zusammensetzt
und an den Schwenkarmen 26 angreifend über die Welle 24 und
den Schwenkhebel 40 übertragen
wird. Die Länge
der Pfeile FN steht nicht im Zusammenhang
mit dem Betrag der Last. Wenn das hohe Ende des Keils 32 sich
unter der Rolle 38 befindet, wie dies in 1 und 4 bis 8 gezeigt
ist, hält
die Rolle 38 die Schwenkarme 26 und mit diesen
die Fahrzeugkarosserie in der oberen Position. Wird nun der Keil 32 translatorisch
horizontal in Bewegungsrichtung 18, in den 1 bis 9 nach
rechts beziehungsweise nach rechts unten, unter der Rolle 38 weggezogen,
so rollt diese der Last FN nachfolgenden
auf der geneigten Fläche 36 des
Keils 32 nach schräg
unten ab. Dabei schwenken der Schwenkhebel 40 und über die
Welle 24 die Schwenkarme 26 nach unten in die
abgesenkte Position; diese abgesenkte Position ist in den 2, 3 und 9 gezeigt.
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Um
die Schwenkarme 26 wieder nach oben zu schwenken, also
die Fahrzeugkarosserie anzuheben, wird der Keil 32 mit
der vom Schwenkarmantrieb erzeugten, über die Antriebs kette übermittelten
Antriebskraft FA (2, 3 und 9)
in die entgegengesetzte Richtung, also entgegen der Bewegungsrichtung 18 translatorisch
unter der Rolle 38 verschoben. Die Rolle 38 wird
so an der geneigten Fläche 36 hangaufwärts abrollend
relativ zum Keil 32 schräg nach oben gedrückt und
der Schwenkhebel 40 und die Schwenkarme 26 werden
mit ihr um die Achse der Welle 24 nach oben geschwenkt.
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Das
Krümmungsprofil
der geneigten Fläche 36 ist
abhängig
von der Last FN, der Antriebskraft FA und der Anfangsposition der Rolle 38 auf
der geneigten Fläche 36 bezüglich der
Schwenkachse des Schwenkhebels 40, also der Achse der Welle 24,
vorgegeben, derart, dass das Verhältnis der erforderlichen Antriebskraft FA zur Nutzlast FN insbesondere
beim Hochschwenken der Schwenkarme 26 während des gesamten Schwenkvorgangs
konstant ist. Der Schwenkvorgang ist dann mit einem während des
gesamten Schwenkvorgangs konstanten Motordrehmoment des Schwenkarmantriebs
realisierbar. Bei konstanter translatorischer Antriebsgeschwindigkeit
des Keils 32 ist dann auch die vertikale Hubgeschwindigkeit
für die
Fahrzeugkarosserie konstant.
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Die Übersetzung
der Antriebskraft FA zur Nutzlast FN und die maximale Hubhöhe sind durch die Neigung der
geneigten Fläche 36 und
deren Ausdehnung in Bewegungsrichtung 18 des Keils 32 und
damit seines maximalen Verschiebungsbereiches und die Längen des
Schwenkhebels 40 und der Schwenkarme 36 vorgegeben
und können
durch Variation dieser Parameter verändert werden.
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Das
hierfür
erforderliche Krümmungsprofil
kann mit Hilfe eines geeigneten Algorithmus berechnet werden. Hierzu
geeignete Gleichungen werden nachfolgend anhand eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer Anlage näher
erläutert.
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In 10 ist
ein nicht maßstabsgetreues
kinematisches Modell einer zu der Kraftübertragungseinrichtung 30 des
ersten, in 1 bis 9 beschriebenen
Ausführungsbeispiels ähnlichen
Kraftübertragungseinrichtung 130 des
zweiten Ausführungsbeispiels
dargestellt. Diejenigen Element, die zu denen des ersten Ausführungsbeispiels ähnlich sind,
sind mit denselben Bezugszeichen zuzüglich 100 versehen.
Der Schwenkhebel 140 ist hier in einer anderen Orientierung
zur Welle 124 angeordnet, als dies bei dem ersten Ausführungsbeispiel
der Fall ist.
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Der
Keil 132' ist
in 10 rechts gestrichelt in einer Anfangsposition
gezeigt, in der der Schwenkarm 126' abgesenkt ist. In der Anfangsposition
befindet sich die Rolle 138' am
Fuß der
geneigten Fläche 136'. Links ist
derselbe Keil 132 in einer Position mit etwas angehobenem
Schwenkarm 126 gezeigt; die Rolle 138 befindet sich
hier in einem näheren
Bereich auf der geneigten Fläche 136 des
Keils 132.
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Beim
zweiten Ausführungsbeispiel
eignen sich zur Berechnung des speziellen Krümmungsprofils der geneigten
Fläche
136 folgende
Gleichungen, um eine über
den gesamten Hubbeziehungsweise Schwenkvorgang konstante Antriebskraft
F
A zu ermöglichen:
YK = l0·(sinΦ·sinα + cosΦ·cosα + cosα)
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Dabei
sind XK und YK die
Koordinaten der zu berechnenden Punkte auf der Krümmungsprofillinie
des Keils 132 in einem kartesischen Koordinatensystem.
Der Nullpunkt des Koordinatensystems liegt in der Schwenkachse 124 des
Schwenkhebels 140, welche mit der des Schwenkarms 126 identisch
ist. FN ist die Nutzlast, FA die
Antriebskraft, l0 der Abstand der Schwenkachse 124 zur
Drehachse 142 der Rolle 138, α der Winkel zwischen der Längsachse
des Schwenkhebels 140' beziehungsweise
des Schwenkarms 126' in
der Anfangsposition der Rolle 138' am Fuß der geneigten Fläche 136' und der vertikalen
Y-Achse des Koordinatensystems und Φ der Schwenkwinkel des Schwenkhebels 140 beziehungsweise
des Schwenkarms 126 gegenüber der Anfangsposition, wenn
die Rolle 138 sich auf dem Punkt der geneigten Fläche 136 befindet,
dessen Koordinaten XK und YK zu
berechnen sind.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen
umfasst jeder Transportwagen 14 seine eigene Wagensteuerung,
unter deren Regime er sowohl seine Translationsbewegung entlang
der Laufflächen
als auch die Schwenkbewegungen der Schwenkarme 26; 126 und
der Tragplattform ausführt.
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Die
Gesamtbewegung der Tragplattform und der darauf gehaltenen Fahrzeugkarosserie
ergibt sich aus einer Überlagerung
der linearen Translationsbewegung des Transportwagens 14,
einer ersten Schwenkbewegung, welche die Schwenkarme 26; 126 gegenüber den
Längstraversen 20; 120 ausführen und
die mit einem Anheben beziehungsweise Absenken der Fahrzeugkarosserie
verbunden ist, und einer zweiten Schwenkbewegung, welche die auf
der Tragplattform befindliche Fahrzeugkarosserie gegenüber den
Schwenkarmen 26; 126 ausführt. All diese Bewegungsarten
können
vollständig
unabhängig
voneinander durchgeführt werden,
was zu praktisch beliebigen Bewegungskinematiken der Fahrzeugkarosserie
führt.
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Bei
einem dritten, nicht gezeigten zu den ersten beiden Ausführungsbeispielen ähnlichen
Ausführungsbeispiel
ist auf der Seite der Rolle, die der geneigten Fläche gegenüberliegt,
parallel zur geneigten Fläche eine
Führungsfläche zur
Führung
der Rolle angeordnet, deren Profil im Wesentlichen dem der geneigten
Fläche
entspricht. Die Führungsfläche führt die
Rolle, falls die Schwenkarme und damit die Rolle entlastet werden und
ansonsten den Kontakt zu dem Keil verlieren würde. Dies kommt beispiels weise
dann vor, wenn die Fahrzeugkarosserie von außen angehoben wird.
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Bei
einem vierten nicht gezeigten Ausführungsbeispiel wirken ergänzend zu
den vorigen Ausführungsbeispielen
die Schwenkarme mit einer Gewichts-Ausgleichseinrichtung zusammen,
mit welcher die Antriebskraft, die zum Verschwenken der Schwenkarme
erforderlich ist, reduziert werden kann. Beispielsweise kann die
Gewichts-Ausgleichseinrichtung einen Energiespeicher, vorzugsweise
einen luftgefüllten
Balg und/oder eine Feder, umfassen, welcher in der Lage ist, die
bei dem Absenken der Fahrzeugkarosserie frei werdende Energie insbesondere
durch elastische Verformung eines Mediums zwischenzuspeichern und
aus dem die zwischengespeicherte Energie zur Unterstützung der
Aufwärtsbewegung
der Fahrzeugkarosserie wieder abrufbar ist. Zusätzlich oder alternativ zu dem
verformbaren Medium können
die Schwenkarme ein Ausgleichsgewicht tragen, welche die Gewichtskraft
der Fahrzeugkarosserie ausgleicht.
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Bei
allen oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
einer Anlage zum kataphoretischen Tauchlackieren von Fahrzeugkarosserien
sind unter anderem folgende Modifikationen möglich:
Die Erfindung ist
nicht beschränkt
auf Anlagen 10 zum kataphoretischen Tauchlackieren von
Fahrzeugkarosserien. Vielmehr kann sie auch bei andersartigen Anlagen
zum Behandeln von Gegenständen
verwendet werden, bei denen die zu behandelnden Gegenstände mit
einer vergleichbaren Kinematik durch die Anlage geführt werden.
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Statt
nur eines Behandlungsbehälters 12 kann
eine Vielzahl von Behandlungsbehältern 12 in
Bewegungsrichtung 18; 118 des Transportwagens 14 hintereinander
angeordnet sein, in denen vorzugsweise unterschiedliche Behandlungen
an der Fahrzeugkarosserie durchgeführt werden können.
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Anstelle
des rollenden Transportwagens 14 kann auch eine andersartig
bewegbare Transporteinrichtung, beispielsweise ein gleitender Transportwagen,
vorgesehen sein.
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Es
kann außerdem
eine Vielzahl von Transportwagen 14 vorgesehen sein, welche
kontinuierlich oder getaktet hintereinander eine Vielzahl von Fahrzeugkarosserien
in Bewegungsrichtung 18; 118 transportieren.
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Die
die Kraftübertragungseinrichtung 30; 130 tragende
Längstraverse 20; 120 kann
als Kastenprofil ausgebildet sein, welches oben im Verschiebebereich
des Keils 32; 132 einen Schlitz aufweist, durch
den der Keil 32; 132 herausragt und der eine translatorische
Verschiebung des Keils 32; 132 ermöglicht.
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Es
können
auch an beiden Enden der Welle 24; 124 Kraftübertragungseinrichtungen 30; 130 vorgesehen
sein.
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Statt
der paarweise angeordneten Schwenkarme 26; 126 kann
auch nur ein Schwenkarm 26; 126 eingesetzt werden.
Es können
auch mehr als zwei Schwenkarme 26; 126 verwendet
werden.
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Die
Rolle 38; 138 kann statt über den Schwenkhebel 40; 140 und
die Welle 24; 124 mit den Schwenkarmen 26; 126 verbunden
zu sein auch unmittelbar an dem Schwenkarm 26; 126 angebracht
sein.
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Es
kann statt des beispielhaft beschriebenen Krümmungsprofils der geneigten
Flächen 36; 136,
auch ein andersartiges, von außen
betrachtet konkaves Krümmungsprofil
vorgesehen sein.
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Die
geneigten Flächen
können
sich auf einer anderen Seite des Keils, beispielsweise einer Unterseite, befinden
und die Rolle kann von dieser Seite, im Beispiel von unten, auf
der geneigten Fläche
abrollen und über
eine geeignete Umlenkeinrichtung mit dem Schwenkarm verbunden sein.
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Die
Halterungen für
die Trageplattform können
statt angelenkt und schwenkbar auch fest mit den Schwenkarmen 26; 126 verbunden
sein, in diesem Fall entfällt
der entsprechende Bewegungsfreiheitsgrad.
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Die
Schwenkarme 26; 126 und die Halterungen können statt
unabhängig
voneinander auch mit einem gemeinsamen Antrieb beispielsweise über ein
kuppelbares Getriebe gemeinsam oder getrennt voneinander antreibbar
sein.