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DE102006038666A1 - Herstellungsverfahren für ein Werkstück aus einem Faserverbundwerkstoff - Google Patents

Herstellungsverfahren für ein Werkstück aus einem Faserverbundwerkstoff Download PDF

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DE102006038666A1
DE102006038666A1 DE200610038666 DE102006038666A DE102006038666A1 DE 102006038666 A1 DE102006038666 A1 DE 102006038666A1 DE 200610038666 DE200610038666 DE 200610038666 DE 102006038666 A DE102006038666 A DE 102006038666A DE 102006038666 A1 DE102006038666 A1 DE 102006038666A1
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DE
Germany
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workpiece
preform
manufacturing
auxiliary material
carrier
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DE200610038666
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English (en)
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Inventor
Peter Sander
Hans Marquardt
Hauke Lengsfeld
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Airbus Operations GmbH
Original Assignee
Airbus Operations GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Herstellungsverfahren für ein Werkstück (15) aus einem Faserverbundwerkstoff, mit den folgenden Schritten: Mindestens ein Trägermittel (3) wird bereitgestellt. Ein Hauptmaterial (6) aus einem vorgetränkten Faserhalbzeug und/oder einem Hilfsmaterial (7) werden auf dem mindestens einen Trägermittel (3) zum Bilden mindestens zweier Vorformbereiche (1, 10) derart aufgebracht, dass mindestens einer der mindestens zwei Vorformbereiche (1, 10) das Hauptmaterial und mindestens einer der Vorformbereiche (1, 10) das Hilfsmaterial aufweist. Die Vorformbereiche (1, 10) werden miteinander zu einem Werkstückrohling (14) dergestalt verpresst, dass das mindestens eine Trägermittel (3) an einer Oberfläche des Werkstückrohlings (14) vorgesehen ist. Das mindestens eine Trägermittel (3) und das Hilfsmaterial (7) werden aus dem Werkstückrohling (14) zum Bilden des Werkstücks (15) entfernt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Herstellungsverfahren für ein Werkstück aus einem Faserverbundwerkstoff und eine entsprechende Vorrichtung, die insbesondere das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ausführen kann.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung nachfolgend anhand einer Problematik im Zusammenhang mit der Herstellung von tragenden Strukturen eines Flugzeugs beschrieben wird, ist die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt, sondern betrifft allgemein die Herstellung von Werkstücken aus Faserverbundwerkstoffen, insbesondere länglichen Werkstücken.
  • Bei der Herstellung eines Flugzeuges haben sich Faserverbundwerkstoffe aufgrund ihrer hohen Zugfestigkeit bei geringem Eigengewicht bewährt. Neben flächigen Elementen wie in der Außenhülle werden auch längliche Elemente, wie z.B. die sogenannten Stringer, aus Faserverbundwerkstoffen geformt. Mittels eines Durchlaufverfahrens können Stringer mit einem konstanten Profilquerschnitt hergestellt werden.
  • In einem Flugzeug werden Stringer mit unterschiedlichen Querschnitten benötigt. Dies erfordert die Bereitstellung von verschiedenen Werkzeugen, um die Vielfalt unterschiedlich geformter Stringer zu ermöglichen. Ferner werden Stringer benötigt, deren Profil sich entlang der Länge der Stringer ändert. Bisher werden in Handarbeit Stringer mit konstantem Profilquerschnitt durch Auflegen zusätzlicher Schichten aus Verbundwerkstoff in Handarbeit angepasst. Die Qualität derart hergestellter Stringer ist von nur durchschnittlicher Qualität und das Verfahren ist aufwändig.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ein Herstellungsverfahren sowie eine Vorrichtung zu schaffen, mit welchen Werkstücke aus einem Faserverbundwerkstoff herstellbar sind, die vielfältige Profilquerschnitte aufweisen können und vorzugsweise mit einem einzigen Werkzeug herstellbar sind. Vorzugsweise erfolgt die Herstellung in einem kontinuierlichen Produktionsverfahren.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 1 sieht hierfür folgende Schritte vor:
    • (a) Bereitstellen mindestens eines Trägermittels;
    • (b) Aufbringen eines Hilfsmaterials und/oder eines Hauptmaterials aus einem vorgetränkten Faserhalbzeug auf das mindestens eine Trägermittel zum Bilden mindestens zweier Vorformbereiche derart, dass mindestens einer der Vorformbereiche das Hauptmaterial und mindestens einer der Vorformbereiche das Hilfsmaterial aufweist;
    • (c) Verpressen der mindestens zwei Vorformbereiche miteinander zu einem Werkstückrohling derart, dass das mindestens eine Trägermittel an einer Oberfläche des Werkstückrohlings vorgesehen ist; und
    • (d) Entfernen des mindestens einen Trägermittels und des Hilfsmaterials aus dem Werkstückrohling zum Bilden des Werkstücks.
  • Das Werkstück wird durch das Herstellungsverfahren aus dem Hauptmaterial gebildet.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahrens passt den Querschnitt des Werkstücks durch das Hilfsmaterial an den Querschnitt eines Werkzeuges an. Der Werkstückrohling weist vorzugsweise über seine gesamte Länge einen konstanten Querschnitt auf, der durch das Werkzeug vorgegeben ist.
  • Das Hilfsmaterial wird vorzugsweise derart ausgewählt, dass es ähnliche mechanische Eigenschaften wie das vorgetränkte Faserhalbzeug aufweist, zumindest im Rahmen der vorherrschenden Bedingungen beim Zusammenpressen der Vorformen, d.h. bei dem entsprechenden Druck und der entsprechenden Temperatur.
  • Die mindestens zwei Vorformbereiche können einstückig auf einer Vorform angeordnet sein. Die Vorform kann dann zum Verpressen in Längsrichtung gefaltet oder geschlitzt werden. Jeder Vorformbereich kann ebenso auf einer individuellen Vorform angeordnet sein, d.h. jeder Vorformbereich entspricht genau einer Vorform.
  • Gemäß einer Weiterbildung werden in einem dritten Bereich des Trägermittels mehrere Lagen aus dem vorgetränkten Faserverbundwerkstoff und/oder dem Hilfsmaterial aufgebracht derart, dass keine Lage aus dem Hauptmaterial durch eine Lage aus dem Hilfsmaterial bedeckt wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Hilfsmaterial entlang der Oberfläche des hergestellten Werkstückrohlings angeordnet wird und danach das Hilfsmaterial vollständig entfernt werden kann. Ferner lassen sich auf diese Weise beliebig dicke oder starke Bereiche in dem Werkstück aus dem Hauptmaterial herstellen.
  • Eine Ausgestaltung sieht vor, dass das Hauptmaterial und/oder das Hilfsmaterial mit einer jeweiligen Dicke aufgebracht wird, so dass die Dicke der Vorformbereiche homogen ist.
  • Das vorgetränkte Faserhalbzeug kann ein Gewebe, ein Gewirke und/oder ein Gelege aufweisen. Das Faserhalbzeug weist hierzu vorzugsweise Fasern auf, die senkrecht zueinander orientiert sind. Nach einer Weiterbildung wird das Gelege aus einer geraden Anzahl von Schichten gebildet, in deren ungeradzahligen Schichten erste Fasern in eine erste Richtung und in deren geradzahligen Schichten zweite Fasern in einer zweiten Richtung ausgerichtet werden und die erste Richtung zwischen 30° und 60° zu der zweiten Richtung geneigt ist. Die erste Richtung aller ungeradzahligen Schichten ist gleich und die zweite Richtung in den unmittelbar aufeinanderfolgenden ungeradzahligen Schichten ist spiegelsymmetrisch bezüglich der ersten Richtung.
  • Das Trägermittel kann eine Folie sein.
  • Das vorgetränkte Faserhalbzeug weist vorzugsweise Kohlenstofffasern auf.
  • Das Hilfsmaterial kann ein Halbwerkzeug mit Glasfasern aufweisen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung wird vor dem Verpressen eine der ersten der Vorformen parallel zu einer zweiten der Vorformen angeordnet und dann diese beiden Vorformen miteinander verpresst.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass der erste Vorformbereich und der zweite Vorformbereich entsprechend einer gekrümmten Kurve verpresst werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung wird der erste Vorformbereich mit einer ersten Länge und der zweite Vorformbereich mit einer zweiten Länge hergestellt, wobei die erste Länge einer Länge des ersten Vorformbereichs nach dem Verpressen entspricht und die zweite Länge einer Länge des zweiten Vorformbereichs nach dem Verpressen entspricht. Bei der gekrümmten Kurve unterscheiden sich somit die erste Länge und die zweite Länge. Hierdurch wird eine spannungsfreie Herstellung des Werkstücks erreicht. Insbesondere wird eine Stauchung von Fasern der Faserhalbzeuge vermieden.
  • Ferner wird die oben genannte Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Herstellen eines Werkstückes aus einem Faserverbundwerkstoff nach Anspruch 13 gelöst, mit:
    • – einer Zuführeinrichtung zum Bereitstellen mindestens eines Trägermittels,
    • – einer Auflegeeinrichtung zum Aufbringen eines Hauptmaterials aus einem vorgetränkten Faserhalbzeug auf mindestens einem ersten Bereich des mindestens einen Trägermittels und zum Aufbringen eines Hilfsmaterials auf mindestens einem zweiten Bereich der Trägermittel zum Ausbilden mindestens zweier Vorformbereiche;
    • – einer Formpresse zum Verpressen der zwei Vorformbereiche zu einem Werkstückrohling; und
    • – einer Trenneinrichtung zum Entfernen des Hilfsmaterials aus dem Werkstückrohling.
  • Die Formpresse kann eine Abfolge von paarweise gegenüberliegenden Formsegmenten aufweisen, die für einen kraftbeaufschlagten Zustand der Formpresse entlang einer vorgegebenen Kurve anordbar sind. Die flexible Anordnung der Formsegmente ermöglicht eine beliebige Krümmung und Formgestaltung eines Werkstücks entlang seiner Längsrichtung.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass mindestens zwei Vortriebseinrichtung vorgesehen sind, die zwei Vorformen parallel der Formpresse zuführen, wobei eine erste Geschwindigkeit der ersten Vortriebseinrichtung und eine zweite Geschwindigkeit der zweiten Vortriebseinrichtung in Abhängigkeit einer Krümmung der vorgegebenen Kurve einstellbar sind.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend in Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen und unter Verwendung der beigefügten Figuren näher erläutert.
  • In den Figuren zeigen:
  • 1a bis 1d zwei Vorformen zur Verwendung in einer Ausführungsform zur Herstellung eines Werkstückes;
  • 2a bis 2c einen Werkstückrohling, der aus den Vorformen aus den 1a bis 1d gemäß der ersten Ausführungsform hergestellt wird;
  • 3a bis 3c ein Werkstück, das gemäß der ersten Ausführungsform hergestellt wird;
  • 4a bis 4c einen Werkstückrohling, der gemäß einer zweiten Ausführungsform hergestellt wird;
  • 5a bis 5c einen Werkstückrohling, der gemäß einer dritten Ausführungsform hergestellt wird;
  • 6 eine Vorform zur Illustration einer vierten Ausführungsform;
  • 7a bis 7c einen Werkstückrohling, der gemäß der vierten Ausführungsform hergestellt wird;
  • 8a bis 8d Querschnitte weiterer Werkstückrohlinge, die gemäß anderen Ausführungsformen hergestellt werden;
  • 9 eine Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung eines Werkstücks;
  • 10 eine Detailansicht einer Formpresse aus 9;
  • 11a bis 11c zur Illustration eines mehrlagigen Faserverbundwerkstoffes zur Verwendung in einer der Ausführungsformen; und
  • 12 eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung eines Werkstückes aus FaserFaserverbundwerkstoffen.
  • In den Figuren bezeichnen nachfolgend gleiche Bezugzeichen gleiche oder ähnliche Elemente.
  • Nachfolgend wird eine erste Ausführungsform für ein Herstellungsverfahren eines Werkstücks aus einem Faserverbundwerkstoff anhand der 1a bis 1d, 2a bis 2c und 3a bis 3c erläutert.
  • Eine erste Vorform 1 ist in den 1a und 1b in einer Seitenansicht und einer Draufsicht dargestellt. Auf eine Oberfläche 2 einer Folie 3, die als Trägermittel dient, sind das Material zur Herstellung des gewünschten Werkstücks – nachfolgend Hauptmaterial 6 genannt – in einem ersten Bereich 4 und ein Hilfsmaterial in einem zweiten Bereich 5 aufgebracht. Vorzugsweise wird die gesamte Oberfläche 2 der Folie 3 durch den ersten Bereich 4 und den zweiten Bereich 5 bedeckt.
  • Das Hauptmaterial 6 ist vorzugsweise ein vorgetränktes Faserhalbzeug (Prepreg), z.B. mit Fasern aus Kohlenstoff. Das vorgetränkte Faserhalbzeug kann mittels einer Auflegeeinrichtung, einem sogenannten Tapeleger, maschinell und automatisiert in dem ersten Bereich 4 auf die Oberfläche 2 aufgebracht werden.
  • Das Hilfsmaterial 7 kann in gleicher Weise durch eine Auflegeeinrichtung in dem zweiten Bereich 5 aufgebracht werden. Als Hilfsmaterial eignet sich besonders ein Faserhalbzeug mit Glasfasern. In dem nicht gehärteten Zustand weisen somit das Hauptmaterial 6 und das Hilfsmaterial 7 ähnliche duktile Eigenschaften auf, welche sich für einen nachfolgenden Pressvorgang vorteilhafterweise im Wesentlichen nicht unterscheiden. Ferner kann das Hilfsmaterial 7 schnell härtend sein.
  • Die Dicke 8 des Hilfsmaterials 7 und Hauptmaterials sind über die gesamte Abmessung der Vorform 1 konstant und gleich groß. Somit ergibt sich eine planare Oberfläche 9 der Vorform 1.
  • In den 1a bis 1d ist eine zweite Vorform 10 dargestellt, die ebenfalls aus der Folie 3, dem Hauptmaterial 6 und dem Hilfsmaterial 7 vorgefertigt ist. Wie in der Draufsicht in der 1d zu erkennen ist, ist der dritte Bereich 11, in dem das Hilfsmaterial 7 aufgebracht wird, nicht einstückig, sondern kann verteilt über die Oberfläche 2 der Folie 3 angeordnet sein. Das Hauptmaterial 6 ist in den verbleibenden Bereichen 12, 13 der Oberfläche 2 aufgebracht.
  • Aus jeweils zwei der zuvor beschriebenen Vorformen 1, 10 wird ein Werkstückrohling 14 gebildet, der in den 2a, 2b und 2c in einer Seitenansicht bzw. zwei Querschnitten entlang der Ebenen A und B dargestellt ist.
  • In dieser beispielhaften Ausführungsform werden die zwei zweiten Vorformen 10 entlang ihrem Längsrand nach unten, d.h. in Richtung zu der Folie 3 abgewinkelt. Die beiden dergestalt profilierten zweiten Vorformen 10 werden rückseitig mit ihren Oberflächen 9 einander zuweisend angeordnet. Auf den linken bzw. rechten abgewinkelten Längsrändern der zweiten Vorformen 10 werden die ersten Vorformen 1 mit deren Oberflächen 9 den abgewinkelten Längsrändern zuweisend angeordnet. Auf diese Weise ergibt sich, der in den 2b und 2c dargestellte Querschnitt des Werkstückrohlings 14 mit einer Doppel-T Form. Der Werkstückrohling 14 ist entlang seiner außenliegenden Oberfläche durch die Folie 3 bedeckt.
  • Die Vorformen 1, 10 werden nun miteinander verpresst, so dass die Vorformen 1, 10 miteinander durch das Hauptmaterial 6 miteinander verkleben. Das Hilfsmaterial 7 sollte derart ausgewählt sein, dass es sich beim Pressen nicht mit dem Material 6 klebend oder in sonstiger Weise verbindet. Ferner ist es vorteilhaft, wenn das Hilfsmaterial 7 die gleichen duktilen Eigenschaften wie das Material 6 aufweist, damit sich der Querschnitt des Werkstückrohlings 14 beim Verpressen nicht verformt.
  • In einer Abwandlung der ersten Ausführungsform kann zwischen dem Hilfsmaterial 7 und dem Hauptmaterial 6 eine Trennschicht z.B. eine Folie eingelegt werden. Diese verhindert vorteilhafterweise ein Verbinden der beiden Materialien 6, 7.
  • In einem nachfolgenden Schritt werden die Folie 3 und das Hilfsmaterial 7 entfernt. Dadurch ergibt sich das Werkstück 15, wie es in Zusammenhang mit den 3a bis 3c in einer Seitenansicht und Querschnitten entlang der Ebenen A und B gezeigt ist. Wie durch den Vergleich der beiden Querschnitte ersichtlich, kann durch die beschriebene erste Ausführungsform ein Werkstück 15 hergestellt werden, das einen variierenden Querschnitt aufweist. Hierdurch können vorteilhafterweise Anpassungen der Abmessungen eines Längsträgers, Stringers oder ähnlicher Komponenten an die konstruktiven Vorgaben erreicht werden, ohne dass eine händische Nachbearbeitung des Werkstücks 15 erforderlich wäre. Darüber hinaus wird nur ein Werkzeug zum Verpressen der Vorformen 1, 10 zu dem Werkstückrohling 14 benötigt, da der Werkstückrohling über seine gesamte Länge einen konstanten Querschnitt aufweist.
  • Das Werkstück 15 wird dann in üblicher Weise ausgehärtet. Dies kann unter Druck- und/oder Wärmeeinwirkung erfolgen.
  • In einer anderen Ausführungsform wird der Werkzeugrohling 14 ausgehärtet. Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, wenn das Hilfsmaterial 7 schnell aushärtet und somit nur unwesentlich eine Herstellungsdauer des Werkstücks 15 verlängert. Das ausgehärtete Hilfsmaterial 7 wird anschließend von dem ebenfalls ausgehärteten Hauptmaterial 6 abgelöst.
  • Die zuvor beschriebene erste Ausführungsform kann in vielfältiger Weise abgewandelt werden. Insbesondere sind alle erdenklichen geometrischen Formen und Querschnitte des Werkstücks 15 möglich. Nachfolgend sind mehrere unterschiedliche Werkstückrohlinge in Seitenansichten und entsprechenden Quer schnitten gezeigt. Das entsprechend hergestellte Werkstück sowie die dafür notwendigen Vorformen lassen sich aus den entsprechenden Figuren durch einfache geometrische Überlegungen ableiten.
  • In den 4a bis 4c ist ein Werkstückrohling 16c gezeigt, der in dem Querschnitt A in dem oberen Bereich eine dickere querliegende Struktur aufweist, als in dem unteren Bereich desselben Querschnitts. Die Folie 3 ist aus Gründen der einfacheren Darstellung nicht gezeigt. Sie umgibt jedoch gleich den 2a bis 2c den gesamten Umfang des Werkstückrohlings 16.
  • In den 5a bis 5c ist ein Werkstückrohling 17 gezeigt, der in seinem Querschnitt ein einfaches T-Profil aufweist. Die Herstellung dieses Werkstückrohlings 17 kann entweder durch Bildung aus drei Vorformen erfolgen oder es wird zunächst ein Doppel-T-förmiger Werkstückrohling gleich den 2a bis 2c oder 4a bis 4c hergestellt und dann entlang einer Längsachse zerteilt.
  • In Zusammenhang mit den 6, 7a bis 7c wird eine zweite Ausführungsform des Verfahrens zur Herstellung eines Werkstücks erläutert. In 6 ist eine Vorform 19 gezeigt, die auf einer Folie 3 aufgebracht ist. In einem ersten Bereich 20 ist das Hilfsmaterial 7 unmittelbar auf der Folie 3 mit einer Dicke 21 aufgebracht. Das Hilfsmaterial 7 wird ferner durch eine weitere Schicht aus dem Hauptmaterial 6 mit einer Dicke 22 bedeckt. Hierdurch wird ein schichtweiser Aufbau der Vorform 19 aus dem Hilfsmaterial 7 und dem Hauptmaterial 6 gebildet. Wesentlich ist hierbei, dass kein Hauptmaterial 6 zwischen dem Hilfsmaterial 7 und der Folie 3 angeordnet ist. Sonst ließe sich das Hilfsmaterial 7 zumindest teilweise nicht mehr entfernen.
  • In einem zweiten Bereich 24 ist in der dargestellten Ausführungsform beispielsweise nur das Hauptmaterial 6 auf der Fo lie 3 aufgebracht. Die Dicke der einzelnen Schichten 21, 22 bzw. 23 sind derart gewählt, dass die Dicke der Vorform 19 über ihre gesamte Länge konstant ist.
  • Aus der Vorform 19 wird der Werkstückrohling 25 mit einer zweiten Vorform hergestellt. Die zweite Vorform besteht in diesem Fall beispielhaft aus dem Hauptmaterial 6. Die beiden ersten Vorformen 19 werden längs eines Randes abgewinkelt, wie in 7b ersichtlich. Durch die Verwendung von Vorformen 19, in denen in Bereichen 20 die Dicke 22 des Materials 6 durch ein darunterliegendes Hilfsmaterial 7 reduziert wird, ermöglicht die Herstellung von Werkstückrohlingen 25 und entsprechend von Werkstücken mit beliebigen Stärken des Materials 6. Entsprechend weist das Werkstück frei wählbare Wandstärken auf.
  • In den 8a bis 8d sind vielfältige Querschnitte gezeigt, die mittels der zuvor beschriebenen Ausführungsformen und Vorformen realisierbar sind. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Querschnitt des Werkstückrohlings in allen Querschnitten gleich sein kann.
  • Eine Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung eines Werkstücks ist in 9 schematisch dargestellt. Die Vorrichtung 30 weist eine Zuführeinrichtung 31 für eine Folie 3 oder ein sonstiges Trägermittel auf. Ferner werden zwei weitere Zuführeinrichtungen 32, 33 für das Hauptmaterial 6 bzw. des Hilfsmaterials 7 bereitgestellt. Das Trägermittel 3 wird entlang einer Auflegeeinrichtung 34 geführt, die das Hauptmaterial 6 und das Hilfsmaterial 7 auf die Oberfläche des Trägermittels 3 aufbringt. Das Aufbringen der beiden Materialien 6, 7 und somit die Herstellung einer Vorform 35, 36 kann in einem kontinuierlichen Verfahren erfolgen.
  • Die beiden Vorformen 35, 36 werden zueinander parallel geführt und in eine Presseinrichtung 37 eingebracht. Nachdem die gesamte Vorform 35, 36 in der Presseinrichtung 37 ange ordnet ist, werden die beiden Vorformen 35, 36 durch die Presseinrichtung miteinander verpresst. Hierdurch wird die Form des Werkstückrohlings durch die Presseinrichtung eingeprägt.
  • Eine Trenneinrichtung 38 ist der Presseinrichtung 37 nachgeschaltet. Die Trenneinrichtung 38 entfernt das Hilfsmaterial aus dem Werkstückrohling. Dazu wird die Folie 3 von dem Werkstückrohling entfernt. Vorzugsweise löst sich hierbei auch das Hilfsmaterial 7 aus dem Werkstückrohling.
  • In 10 ist im Querschnitt eine Presseinrichtung 37 beispielhaft dargestellt. Diese weist jeweils paarweise gegenüberliegende Backen 39 bzw. 40 auf. Entsprechend der Breite bzw. Länge der Backe 39, 40 wird ein Hohlraum gebildet, der einem Doppel-T-Profil entspricht.
  • Durch diese dargestellte Presseinrichtung 37 können die Werkstückrohlinge von 2a bis 2c hergestellt werden.
  • In Zusammenhang mit den 11a bis 11d ist der Aufbau des Materials 6 auf der Folie 3 für eine besonders bevorzugte Ausführungsform gezeigt. Das Material wird in aufeinander abfolgenden Schichten 6a, 6b aufgebracht. Eine Schicht 6a weist eine untere Lage-Faser 41 auf, die längs einer Hauptrichtung angeordnet sind. Darauf werden zweite Fasern 42 angeordnet, die zu den ersten Fasern 41 einen Winkel 43 einnehmen. Der Winkel liegt typischerweise im Bereich zwischen 30° und 60°.
  • Die Fasern in der zweiten Schicht 6b weisen wiederum erste Fasern 41 auf, die längs der Hauptrichtung angeordnet sind. Die darauf angeordneten zweiten Fasern 44 weisen einen Winkel 45 zu der Hauptrichtung der ersten Fasern 41 auf. Der zweite Winkel 45 ist vorzugsweise dergestalt, dass die dritten Fasern 44 spiegelsymmetrisch zu den zweiten Fasern 42 bezüglich der ersten Fasern 41 angeordnet sind. Der Winkel 45 hat in diesem Fall das zu dem Winkel 43 entgegengesetzte Vorzeichen.
  • Die Abfolge der Schichten 6a, 6b des Hauptmaterials 6 stellt sicher, dass beim Verpressen der einzelnen Vorformen keine parallel zueinander liegenden Fasern aufeinander zu liegen kommen. In solch einem Fall könnten diese Fasern ineinander rutschen und die Dicke des Werkstückrohlings würde sich an dieser Stelle unerwünschter Weise verringern.
  • In 12 ist eine weitere Ausführungsform einer Vorrichtung zur Herstellung eines Werkstückes gezeigt. Schematisch sind zwei Herstellungseinrichtungen 50, 51 für Vorformen 52, 53 dargestellt. Die Herstellungseinrichtungen 50, 51 führen die Vorformen 52, 53 in eine Presseinrichtung 54. Die Presseinrichtung 54 setzt sich aus einer Mehrzahl von einzelnen Pressformen 55 zusammen, die jeweils paarweise einander gegenüberstehend angeordnet sind. Die räumliche Anordnung der paarweisen Pressformen 55 folgt einem vorgegebenen gekrümmten Lauf, wie in 12 dargestellt. Hierzu können vorzugsweise die Positionen der einzelnen Pressformen bzw. derer Paare eingestellt werden. Durch die Pressvorrichtung 54 lassen sich beliebig gekrümmte Werkstückrohlinge herstellen.
  • Es zeigt sich, dass bei gekrümmten Werkstückrohlingen eine Stauchung der Fasermaterialien der innenliegenden Vorform 52 auftreten können. Die innenliegende Vorform 52 bezeichnet die Vorform, die einen kleineren Krümmungsradius aufweist als die ihr gegenüberliegende Vorform 53. Die Stauchung der Fasern führt zu einer Schwächung der mechanischen Eigenschaften des fertiggestellten Werkstücks.
  • Dem wird dadurch vorgebeugt, dass die beiden Vorformen 52, 53 mit unterschiedlicher Länge hergestellt werden. Die Längen der beiden Vorformen 52, 53 sind an die Längen angepasst, die sich in dem fertig gestellten Werkstück entlang der beiden gegenüberliegenden Oberflächen ergeben. Die innenliegende Vorform 52 weist somit eine geringere Länge als die außenliegende Vorform 53 auf.
  • Die Herstellungseinrichtung 50, 51 führen dazu die zwei Vorformen 52, 53 vorzugsweise mit unterschiedlicher Vortriebsgeschwindigkeit in die Presseinrichtung 54 ein. Derart, dass die Anfänge und die Enden der beiden Vorformen 52, 53 gleichzeitig in die Presseinrichtung 54 ankommen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt.
  • Insbesondere ist nur eine konstante Dicke der Vorformen über die Länge notwendig, jedoch kann die Dicke über die Breite der Vorformen variieren. Auch sind anders gestaltete Werkstücke, als T-förmige oder Doppel-T-förmige Werkstücke herstellbar.
  • In den beschriebenen Ausführungsformen werden die Vorformen als von einander getrennte Elemente hergestellt. In einer nicht beschriebenen Ausführungsform kann jedoch auch ein einziges Trägermittel bereitgestellt werden. Das Trägermittel ist in Vorformbereiche unterteilt. Die Vorformbereiche entsprechen in ihren Abmessungen im Wesentlichen den zuvor beschriebenen getrennten Vorformen. Das Hauptmaterial und das Hilfsmaterial werden entsprechend den getrennten Vorformen auf den jeweiligen Vorformbereichen aufgebracht. Vor einem Verpressen der Vorformbereiche zum Werkstückrohling wird das Trägermittel dann entlang der Grenzen der Vorformbereiche gefaltet oder zerteilt.
  • 1
    Vorform
    2
    Oberfläche
    3
    Trägermittel
    4
    Bereich
    5
    Bereich
    6
    Hauptmaterial
    6a
    Lage
    6b
    Lage
    7
    Hilfsmaterial
    9
    Oberfläche einer Vorform
    10
    Vorform
    11
    Bereich
    12
    Bereich
    13
    Bereich
    14
    Werkstückrohling
    15
    Werkstück
    16
    Werkstückrohling
    17
    Werkstückrohling
    19
    Vorform
    20
    Bereich
    21
    Dicke
    22
    Dicke
    23
    Dicke
    24
    Bereich
    25
    Werkstückrohling
    30
    Herstellungsvorrichtung
    31
    Zuführeinrichtung
    32
    Zuführeinrichtung
    33
    Zuführeinrichtung
    35
    Vorformbereich
    36
    Vorformbereich
    37
    Presseinrichtung
    38
    Trenneinrichtung
    39
    Pressbacken
    40
    Pressbacken
    41
    Faser
    42
    Faser
    43
    Winkel
    44
    Faser
    45
    Winkel
    50
    Vortriebseinrichtung
    51
    Vortriebseinrichtung
    52
    Vorformbereich
    53
    Vorformbereich
    54
    Presseinrichtung
    55
    Pressformen

Claims (15)

  1. Herstellungsverfahren für ein Werkstück (15) aus einem Faserverbundwerkstoff, mit folgenden Schritten: (a) Bereitstellen mindestens eines Trägermittels (3); (b) Aufbringen eines Hauptmaterials (6) aus einem vorgetränkten Faserhalbzeug und/oder eines Hilfsmaterials (7) auf das mindestens eine Trägermittel (3) zum Bilden mindestens zweier Vorformbereiche (1, 10) derart, dass mindestens einer der Vorformbereiche (1, 10) das Hauptmaterial und mindestens einer der Vorformbereiche (1, 10) das Hilfsmaterial aufweist; (c) Verpressen der mindestens zwei Vorformbereiche (1, 10) miteinander zu einem Werkstückrohling (14) derart, dass das mindestens eine Trägermittel (3) an einer Oberfläche des Werkstückrohlings (14) vorgesehen ist; und (d) Entfernen des mindestens einen Trägermittels (3) und des Hilfsmaterials (7) aus dem Werkstückrohling (14) zum Bilden des Werkstücks (15).
  2. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bereich (20) des Trägermittels (3) mehrere Lagen aus dem Hauptmaterial (6) und/oder dem Hilfsmaterial (7) aufgebracht werden derart, dass keine Lage aus dem Hauptmaterial (6) durch Hilfsmaterial (7) bedeckt wird.
  3. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptmaterial (6) und/oder das Hilfsmaterial (7) jeweils mit einer derartigen Dicke (21, 22, 23) aufgebracht werden, dass die Dicke (21, 22, 23) der Vorform (1, 10) homogen ausgebildet wird.
  4. Herstellungsverfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptmaterial (6) als ein Gewebe, ein Gewirke und/oder ein Gelege ausbildet wird.
  5. Herstellungsverfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelege aus einer geraden Anzahl von Lagen ausgebildet wird, in deren ungeradzahligen Lagen erste Fasern (41) in eine erste Richtung und in deren geradzahligen Lagen zweite Fasern (42, 44) in einer zweiten Richtung ausgerichtet werden, und die erste Richtung zwischen 30° und 60° zu der zweiten Richtung geneigt ausgerichtet wird.
  6. Herstellungsverfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Richtung der Fasern (41) aller ungeradzahliger Lagen gleich ist und die zweite Richtung der Fasern (42, 44) in den unmittelbar aufeinanderfolgenden ungeradzahligen Lagen spiegelsymmetrisch zueinander bezüglich der ersten Richtung angeordnet werden.
  7. Herstellungsverfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermittel (3) als Folie ausgebildet wird.
  8. Herstellungsverfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptmaterial (6) als Kohlenstofffaser aufweisendes Material ausgebildet wird.
  9. Herstellungsverfahren nach mindesten einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hilfsmaterial (7) als ein Halbzeug, welches Glasfasern aufweist, ausgebildet wird.
  10. Herstellungsverfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Verpressen eine erster der Vorformbereiche (1, 10) parallel zu einem zweiten der Vorformbereiche (1, 10) angeordnet und anschließend diese beiden Vorformbereiche (1, 10) miteinander verpresst werden.
  11. Herstellungsverfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Vorformbereich (1, 10) und der zweite Vorformbereich (1, 10) entsprechend einer gekrümmten Kurve verpresst werden.
  12. Herstellungsverfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Vorformbereich (1, 10) mit einer ersten Länge und der zweite Vorformbereich (1, 10) mit einer zweiten Länge hergestellt wird, wobei die erste Länge einer Länge des ersten Vorformbereichs (1, 10) nach dem Verpressen und die zweite Länge einer Länge des zweiten Vorformbereichs (1, 10) nach dem Verpressen entspricht.
  13. Vorrichtung zum Herstellen eines Werkstücks (15) aus einem Faserverbundwerkstoff, mit: einer Zuführeinrichtung (31) zum Bereitstellen mindestens eines Trägermittels (3); einer Auflegeeinrichtung (34) zum Aufbringen eines Hauptmaterials (6) aus einem vorgetränkten Faserhalbzeug auf mindestens einen ersten Bereich des Trägermittels (3) und zum Aufbringen eines Hilfsmaterials (7) auf min destens einen zweiten Bereich des mindestens einen Trägermittels (3) zum Ausbilden mindestens zweier Vorformbereiche (1, 10, 52, 53); einer Formpresse (37, 54) zum Verpressen der zwei Vorformbereiche (1, 10, 52, 53) zu einem Werkstückrohling (14); und einer Trenneinrichtung (38) zum Entfernen des Hilfsmaterials (7) aus dem Werkstückrohling (14).
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Formpresse (54) eine Abfolge von paarweise gegenüberliegenden Formsegmenten (55) aufweist, die für einen kraftbeaufschlagten Zustand der Formpresse (54) entlang einer vorgegebenen Kurve anordbar sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Vortriebseinrichtungen (50, 51) vorgesehen sind, die zwei Vorformbereiche (1, 10, 52, 53) parallel der Formpresse (54) zuführen, wobei eine erste Vortriebs-Geschwindigkeit der ersten Vortriebseinrichtung (50) und eine zweite Vortriebs-Geschwindigkeit der zweiten Vortriebseinrichtung (51) in Abhängigkeit einer Krümmung der vorgegebenen Kurve einstellbar sind.
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