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HINTERGRUND
ZU DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft allgemein eine Vorrichtung für Hochenergiebildgebungs- und
sonstige Strahlungsbildgebungssysteme und insbesondere eine Kollimatorvorrichtung
und einen Herstellungsprozess.
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Die
Verwendung von Strahlungsbildgebungssystemen für medizinische und industrielle Zwecke,
wie beispielsweise für
Röntgencomputertomographie
(CT), ist weit verbreitet. In einem CT-System projiziert eine Röntgenquelle
einen fächerförmigen Strahl,
der kollimiert wird, um in einer X-Y-Ebene eines kartesischen Koordinatensystems
zu liegen, die als die „Bildgebungsebene" bezeichnet wird.
Der Röntgenstrahl
tritt anschließend
durch das abgebildete Objekt, beispielsweise einen medizinischen
Patienten, hindurch und trifft auf ein mehrere Reihen und mehrere
Spalten aufweisendes Detektorarray auf.
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Einige
CT-Systeme verwenden CT-Detektoren mit Kollimatoren, die aus einzelnen
Platten hoher Dichte und hoher Ordnungszahl bzw. Atomnummer, wie
Wolframplatten, und unter 90 Grad Winkeln zu den Platten angeordneten
Drähten
hoher Dichte und hoher Ordnungszahl gefertigt sind. Die Platten
dienen dazu, Röntgenstreustrahlen,
die die CT-Bildqualität
beeinträchtigen
können,
zu beseitigen.
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Wolframplatten
in der Kollimatoranordnung weisen Dimensionen mit einer Weite von
bis zu 200 Mikrometern auf. Diese Weite stellt mehr Material dar,
als lediglich für
die Kollimation der Röntgenstreustrahlen
erforderlich ist. Diese Weitendimension wird jedoch für eine zweite
Funktion des Kollimators, nämlich
die Abschirmung der Szintillatorkanten, Abschirmung des Reflektormaterials
und Abschirmung der Fotodiode, benötigt. Die Kollimatoranordnung
ist ferner für
eine effiziente Kollimation der Streustrahlung mit einem hohen Seitenverhältnis der
Höhe (oder
gesamten Dicke in der y-Richtung) zu der Länge (oder dem gesamten Abstand
in der x-Richtung) eingerichtet. Dieses Seitenverhältnis hat
eine größere Tiefe
(in der y-Richtung) zur Abschirmung der Röntgenstrahldurchdringung als
erforderlich ist zur Folge.
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CT-Detektoren
verwenden ferner Reflektoren, die aus organischen Reflektorverbundwerkstoffen
bestehen, die in Lücken
zwischen den Szintillatoren ausgebildet sind. Die Reflektoren sind
aus organischen Reflektorverbundwerkstoffen gebildet oder aus Schichten
hergestellt, wobei eine Schicht durch Blei oder irgendein anderes
Röntgenstrahlen
stark absorbierendes Material gebildet ist. Diese Reflektoren verrichten
allenfalls eine bescheidene Arbeit bei der Abschwächung von
Röntgenstreustrahlen.
Verbundwerkstoffstrukturen aus den Reflektoren bereiten Probleme
bei der Herstellung und eignen sich für kleine Zellen mit kleinen
Lücken.
Alternativen zu diesen Konstruktionen sind in Röntgenstrahlen stark abschwächenden
Pigmenten in organischen Reflektorverbundwerkstoffen gefunden worden,
wobei diese jedoch ihre eigenen Schwierigkeiten bei der Abschwächung von
Röntgenstreustrahlen
bereiten. Diese Schwierigkeiten rühren von der maximalen Menge
des Abschwächungspigmentes,
die dem organischen Reflektorverbundwerkstoff zugeführt werden
kann, und dem Einfluss auf das gesamte Reflexionsvermögen des
Reflektors her.
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Demgemäß besteht
ein Bedarf nach einer Kollimatoranordnung, die eine Verbesserung
der Herstellbarkeit und der Kosten ergibt und die eine Abgrenzung
der Kollimatorfunktionen in Streustrahlungskollimation und Röntgenstrahlungsabschirmung
ermöglicht,
die wiederum eine individuelle Optimierung jeder Funktion ermöglicht,
wodurch das gesamte Leistungsverhalten des Detektors verbessert wird.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist ein Verfahren zur Herstellung einer Kollimatoranordnung gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
geschaffen. Das Verfahren enthält ein
Anbringen einer ersten Schicht an einer zweiten Schicht und eine
Ausbildung von Kanälen
durch die erste Schicht und zweite Schicht, die miteinander verbunden
sind. Die Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Schicht
definiert eine Gesamtdicke der Kollimatoranordnung. Eine Dicke der
ersten Schicht liegt in einem Bereich von etwa 5% bis etwa 10% der
Gesamtdicke.
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Es
ist auch ein Verfahren zur Herstellung einer Kollimatoranordnung
zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Hochenergiebildgebungssystem gemäß einer
weiteren beispielhaften Ausführungsform
geschaffen. Die Kollimatoranordnung enthält eine äußere Schicht und eine innere
Schicht. Das Verfahren enthält
eine Konfiguration oder Gestaltung von Löchern in der äußeren Schicht
und der inneren Schicht. Im Anschluss an die Konfiguration der Löcher wird
die äußere Schicht
mit der inneren Schicht verbunden. Ein Teil der inneren Schicht
wird über
die Löcher
der äußeren Schicht
entfernt, nachdem die beiden Schichten miteinander verbunden worden sind.
Durch das Entfernen eines Teils der inneren Schicht werden durch
die äußere Schicht
und die innere Schicht hindurch führende Kanäle bzw. Durchgänge gebildet.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Unter
Bezugnahme auf die beispielhaften Zeichnungen, in denen gleiche
Elemente in den beigefügten
Figuren gleich bezeichnet sind, zeigen:
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1 eine
Querschnittsansicht einer beispielhaften Ausführungsform einer Kollimatoranordnung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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2 eine
beispielhafte Ausführungsform eines
Querschnitts durch ein CT-Detektormodul, das eine Kollimatoranordnung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält;
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3 eine
Draufsicht auf eine beispielhafte Ausführungsform einer ersten Schicht
einer Kollimatoranordnung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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4 eine
Querschnittsansicht der ersten Schicht nach 3;
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5 und 6 Draufsichten
auf beispielhafte Ausführungsformen
einer zweiten Schicht einer Kollimatoranordnung gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung;
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7 eine
Querschnittsansicht einer beispielhaften Ausführungsform einer Kollimatoranordnung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung und
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8 eine
Querschnittsansicht einer weiteren beispielhaften Ausführungsform
einer Kollimatoranordnung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Ausführungsformen
der Erfindung ergeben eine mehrteilige Kollimatoranordnung zur Verwendung
in einem Hochenergiebildgebungssystem, beispielsweise einem Mehrschicht-Computertomographie(CT)-Röntgendetektor,
der in medizinischen Anwendungen eingesetzt wird. Industrielle Anwendungen,
die mit Hochenergiesystemen arbeiten, können Röntgenprojektionsdetektoren,
Gammastrahlen-Kameradetektoren und Gepäckscanndetektoren umfassen.
Während
hier beschriebene Ausführungsformen Röntgenstrahlen
als beispielhafte ionisierende Strahlung darstellen, versteht es
sich, dass die beschriebene Erfindung auch auf eine andere hochenergetische
ionisierende Strahlung, wie z.B. Gammastrahlen, energiereiche Elektronen(Beta)strahlen
oder energiereiche geladene Partikel (beispielsweise diejenigen,
die in der Kernphysik und bei Weltraumteleskopen vorzufinden sind),
anwendbar sein kann. An sich können
die Materialien hoher Ordnungszahl und hoher Dichte, wie sie hier
zur Verwendung im Zusammenhang mit Röntgenstrahlen als die beispielhafte ionisierende
Strahlung beschrieben sind, auch für die anderen, vorstehend beschriebenen
energiereichen ionisierenden Strahlungsanwendungen verwendet werden.
Demgemäß ist die
offenbarte Erfindung nicht auf Ausführungsformen zur Röntgendetektion
oder für
medizinische Anwendungen beschränkt.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die Kollimatoranordnung eine „dünne" erste Schicht und
eine „dicke" zweite Schicht enthalten,
die miteinander verbunden sind. Die erste Schicht, die präzise geformte
Löcher
enthält,
kann im Wesentlichen als eine Maske verwendet werden, um Material in
grob geformten Öffnungen
der zweiten Schicht zu entfernen bzw. abzutragen. Durch diesen Abtrag
des Materials werden fein bearbeitete Kanäle ge bildet, die sich durch
die erste und die zweite Schicht, die miteinander verbunden sind,
hindurch erstrecken.
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1 zeigt
eine beispielhafte Ausführungsform
einer Kollimatoranordnung 100 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung. Die Kollimatoranordnung 100 enthält zwei
erste Schichten 10, die auf gegenüberliegenden Stirnseiten einer
zweiten Schicht 20 angeordnet sind. In alternativen Ausführungsformen
kann eine einzelne erste Schicht 10 an der zweiten Schicht 20 angebracht
sein, oder es können
mehr als zwei erste Schichten 10 oder zweite Schichten 20 aneinander
befestigt sein.
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In
dem hier verwendeten Sinne bezeichnet der Ausdruck „gesamte
Dicke" die Dicke „T" einer kompletten
Kollimatoranordnung unabhängig
davon, welche Anzahl der ersten Schichten 10 oder der zweiten
Schichten 20 diese aufweist. 1, die zwei der
ersten Schichten 10 und eine einzelne der zweiten Schicht 20 zeigt,
ist lediglich zu Anschauungszwecken dargestellt.
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In
einer beispielhaften Ausführungsform kann
die erste Schicht 10 eine Dicke „h" (in der y-Richtung) in einem Bereich
von ungefähr
5% bis ungefähr
10% der gesamten Dicke der Kollimatoranordnung 100 aufweisen.
In modifizierten Ausführungsformen
kann die erste Schicht 10 eine Dicke „h" von vorzugsweise etwa 5% oder nicht
mehr als 10% der Gesamtdicke aufweisen. In beispielhaften Ausführungsformen,
in denen mehr als eine einzelne erste Schicht 10 vorhanden
sein können,
können
die Schichten die gleiche Dicke oder eine unterschiedliche Dicke
aufweisen, wie dies in der beispielhaften Ausführungsform nach 8 dargestellt
ist. Im Großen
und Ganzen und in einem relativen Sinne kann die erste Schicht 10 als „dünn" in der y-Richtung
oder der Richtung des Röntgenstrahls
betrachtet werden. Umgekehrt kann die zweite Schicht 20 als „dick" in der y-Rich tung
oder in der Richtung des Röntgenstrahls
in Bezug auf die gesamte Dicke der Kollimatoranordnung 100 angesehen
werden.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
liegt die Gesamtdicke „T" der Kollimatoranordnung 100 in einem
Bereich von etwa 1 cm bis etwa 6 cm. Die Länge „L" der Kollimatoranordnung 100 in
einer x-Richtung, im Wesentlichen senkrecht zu der Dicke, kann ungefähr 0,5-2
Meter betragen. In modifizierten Ausführungsformen kann die Kollimatoranordnung 100 in Abschnitten
hergestellt sein, wobei die Abschnitte zusammengefügt werden,
um die gesamte Länge
zu erreichen.
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Im
Vergleich zu anderen Kollimatoranordnungen mit höheren Seitenverhältnissen
(y-Richtung/x-Richtung-Verhältnis),
wie sie vorstehend erläutert
sind, ergibt die Kollimatoranordnung 100 gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Tiefe in Durchdringungsrichtung, die in gleicher
Weise zur effektiven Abschirmung des Szintillators, des Reflektors oder
der Fotodioden eines CT-Systems
geeignet ist, weil der gesamte Abschirmungsumfang bei den momentanen
CT-Detektorkollimatoren weit größer ist als
erforderlich.
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2 veranschaulicht
eine beispielhafte Ausführungsform
eines CT-Detektormoduls, der eine Kollimatoranordnung 100 enthält. Bezugnehmend auf 2 sind
nicht gestreute Röntgenstrahlen 202 veranschaulicht,
wie sie durch die Kollimatoranordnung 100 hindurchtreten.
Die Röntgenstrahlen 202 werden
in der x-Röntgenstrahlrichtung
zu einem Szintillatorarray 204 übertragen, der Reflektoren 206 zwischen
Elementen des Szintillatorarrays 204 aufweist. Ein Optokoppler 208,
der eine Fotodiode 210 enthält, empfängt anschließend Lichtphotonen 212 des
Szintillators. Aufgrund des Szintillatorarrays 204, des
Optokopplers 208 und der Photodiode 210 wird ionisierende
Strahlung in Lichtenergie und anschließend in elektrische Signale
gewandelt, die die aufprallende ionisierende Strahlung kennzeichnen.
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Eine
beispielhafte Ausführungsform
der ersten Schicht 10 einer Kollimatoranordnung 100 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist in den 3 und 4 veranschaulicht.
Hier ist die erste Schicht 10 in einer gitterartigen Konfiguration
veranschaulicht, wobei jedoch verständlich ist, dass die gitterförmige Konfiguration
lediglich Veranschaulichungszwecken dient und dass eine beliebige
Konfiguration, die für
die hier beschriebenen Zwecke geeignet ist, für die erste Schicht 10 verwendet
werden kann. Das Gitter 10 enthält Gitterstäbe oder Begrenzungen 14,
die in einem geradlinigen, rechtwinkligen Muster, im Wesentlichen
senkrecht zu den äußeren Kanten 16 des
Gitters 10 angeordnet sind. In modifizierten Ausführungsformen
können
die Stäbe
oder Begrenzungen 14 gemäß einer beliebigen von vielen gemusterten
Konfigurationen, einschließlich,
jedoch nicht ausschließlich,
eines im Wesentlichen diagonal konfigurierten Musters in Bezug auf
die äußeren Kanten 16 des
Gitters 10, gestaltet sein.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
kann eine Dimension „t" der Begrenzungen 14 in
einem Bereich von etwa 10 Mikrometer (μm) bis etwa 500 Mikrometer (μm) liegen.
In anderen beispielhaften Ausführungsformen
kann „t" in einem Bereich
von etwa 25 μm
bis etwa 200 μm
liegen. In weiteren beispielhaften Ausführungsformen kann „t" zwischen ungefähr 50 μm und ungefähr 200 μm betragen.
In noch weiteren beispielhaften Ausführungsformen kann „t" in einem Bereich
von etwa 50 μm
bis etwa 100 μm
liegen. Bezugnehmend auf 3 und 4 weisen
die Begrenzungen 14 ungefähr die gleiche Dimension „t" über die erste Schicht 10 hinweg
auf. Jedoch kann „t" in alternativen
Ausführungsformen
quer durch die erste Schicht 10 variieren. In beispielhaften Ausführungsformen
kann die Genauigkeit der Dimension „t" in einem Bereich von ungefähr ±2 μm bis ungefähr ±50 μm liegen.
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Die
in 3 veranschaulichten Begrenzungen 14 des
Gitters 10 erzeugen Öffnungen 12 zwischen
den Begrenzungen 14. Bezugnehmend auf 3 sind
die Öffnungen 12 des
Gitters 10 im Wesentlichen quadratisch gestaltet und weisen
ungefähr die
gleiche Größe auf,
wobei es jedoch verständlich ist,
dass die quadratische Konfiguration lediglich Veranschaulichungszwecken
dient und dass eine beliebige Konfiguration, die für die hier
beschriebenen Zwecke geeignet ist, für die Öffnungen 12 der ersten Schicht 10 verwendet
werden kann. Beispielsweise können
die Öffnungen 12 gemäß anderen
Formen gestaltet sein, zu denen geradlinige, hexagonale, oktagonale,
runde, elliptische Formen und dergleichen einschließlich, jedoch
nicht ausschließlich
gehören. Die Öffnungen 12 können ferner
allesamt die gleiche Größe oder über die
erste Schicht 10 hinweg unterschiedliche Größen aufweisen.
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Die Öffnungen 12 gemäß der beispielhaften Ausführungsform
der ersten Schicht 10, wie sie in 3 veranschaulicht
ist, können
als „fertig" bzw. „beendet" oder als „präzise" betrachtet werden,
da die Kanten der Begrenzungen 14 im Wesentlichen eben
und glatt sind. Eine weitere Erläuterung,
einschließlich
einer Beschreibung der Ausbildung dieser „fertigen" Öffnungen 12 in
der ersten Schicht 10, ist nachstehend in größeren Einzelheiten
angegeben.
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Die Öffnungen 12 des
Gitters 10 in 3 sind in Spalten und Reihen
in Bezug auf die Außenkanten 16 des
Gitters 10 angeordnet, wobei es jedoch verständlich ist,
dass die aus Spalten und Reihen gebildete Konfiguration lediglich
Anschauungszwecken dient und dass eine beliebige Konfiguration, die
für die
hier beschriebenen Zwecke geeignet ist, für die Anordnung der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 verwendet werden kann. Beispielsweise können die Öffnungen 12 in
alternativen Ausführungsformen
durch eine beliebige von einer Anzahl von gemusterten Konfigurationen,
einschließlich,
jedoch nicht ausschließlich
eines im Wesentlichen diagonalen Musters, gebildet sein.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform kann ein Verhältnis der
Dimension „h" der Öffnungen 12 zu
einer Dimension „w" der Öffnungen 12 in
einem Bereich von ungefähr
1:1 bis ungefähr 1:4
liegen. In weiteren beispielhaften Ausführungsformen kann das Verhältnis „h/w" in dem Bereich von ungefähr 1:2-1:4 liegen. In noch
weiteren beispielhaften Ausführungsformen
kann das Verhältnis „h/w" ungefähr 1:2-1:3
betragen. Beispielsweise veranschaulicht die Querschnittsansicht
der beispielhaften Ausführungsform
nach 4 die Dimension „h" der Öffnungen 12 in einem
Verhältnis
zu der Dimension „w" der Öffnungen 12 von
ungefähr
1:2.
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Wie
in der beispielhaften Ausführungsform nach 3 am
besten veranschaulicht, enthalten Ecken der Öffnungen 12 einen
Winkel, der durch im Wesentlichen orthogonale Begrenzungen 14 gebildet ist,
wobei die Ecken im Wesentlichen rechte Winkel aufweisen. In alternativen
Ausführungsformen
können
die Ecken einen Radius enthalten. Die beispielhafte Ausführungsform
der ersten Schicht 10 nach 4 veranschaulicht
am besten die Begrenzungen 14, wie sie Ränder unter
im Wesentlichen rechten Winkeln zueinander, d.h. Ränder in
der y-Richtung zu den Rändern
in der x-Richtung, enthalten. In anderen alternativen Ausführungsformen
können
die Begrenzungen 14 abgeschrägte Ränder enthalten.
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In
einer noch weiteren beispielhaften Ausführungsform beträgt der Flächeninhalt
der Öffnungen 12 (z.B.
w2) zwischen un gefähr 10 Mikrometer2 (μm2) bis 500 Mikrometer2 (μm2). In anderen beispielhaften Ausführungsformen
liegt der Flächeninhalt
der Öffnungen
in einem Bereich von etwa 50 μm2 bis etwa 200 μm2.
In noch weiteren beispielhaften Ausführungsformen kann der Flächeninhalt
in einem Bereich von etwa 50 μm2 bis etwa 100 μm2 liegen.
In einer noch weiteren beispielhaften Ausführungsform kann die Genauigkeit
des Lageabstands zwischen den Öffnungen 12 von
Mitte zu Mitte in einem Bereich von ungefähr ±2 μm bis ungefähr ±50 μm liegen.
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5 und 6 zeigen
Ansichten von beispielhaften Ausführungsformen einer zweiten Schicht 20 einer
Kollimatoranordnung 100 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung in unterschiedlich vergrößerten Darstellungen. Die zweite
Schicht 20 enthält Öffnungen 13,
die durch darin geformte Streifen bzw. Begrenzungen 15 gebildet
sind. 5 veranschaulicht die Öffnungen 13 im Wesentlichen
in einem quadratisch förmigen
Muster, während 6 im
Wesentlichen rechteckig gestaltete Öffnungen 13 veranschaulicht.
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Die Öffnungen 13 gemäß der beispielhaften Ausführungsform
der zweiten Schicht 20, wie sie in den 5 und 6 veranschaulicht
ist, können
als „grob" oder „unpräzise" betrachtet werden,
da die Ränder
der Begrenzungen 15 im Wesentlichen ungerade oder uneben
und nicht glatt sind, wenn sie beispielsweise mit den vorstehend
beschriebenen Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 verglichen werden. Eine weitere Erläuterung,
einschließlich
einer Beschreibung der Ausbildung dieser „groben" Öffnungen 13 und
der Begrenzungen 15 in der zweiten Schicht 20 ist
in größeren Einzelheiten
nachstehend gegeben.
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Wie
vorstehend für
die erste Schicht 10 beschrieben, können die Öffnungen 13 der zweiten Schicht 20 in
anderen Ausge staltungen, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, mit
einer geradlinigen, hexagonalen, oktagonalen, runden, elliptischen Form
und dergleichen, ausgebildet sein. Die gemusterte Konfiguration
der Öffnungen 13 und
Begrenzungen 15 der zweiten Schicht 20 kann geradlinige, rechtwinklige
oder diagonale Arten umfassen, wie sie auch vorstehend für die erste
Schicht 10 beschrieben sind. Dies bedeutet, dass die Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 im Wesentlichen entsprechend den Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 bzw. mit gleichen Ausmaßen wie
diese ausgebildet sein können,
an denen die zweite Schicht 20 angebracht werden bzw. sein
kann.
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Die Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20, die entsprechend der Größe und gemusterten
Konfiguration der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 ausgebildet sind, können ferner als „unpräzise" oder „ungenau" betrachtet werden,
weil die Dimension „t2" der Begrenzungen 15 der
zweiten Schicht 20 größer sein kann
als die Dimension „t" der Begrenzungen 14 der ersten
Schicht 10. Alternativ können die „ungenauen" Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 eine kleinere Dimension „w2" als
die Dimension „w" der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 aufweisen. Wenn zum Beispiel in beispielhaften
Ausführungsformen
die zweite Schicht 20, wie sie in 5 veranschaulicht
ist, bei der Ausbildung mit gleichen Ausmaßen wie das in 3 veranschaulichte
Gitter 10 als „ungenau" betrachtet wird
und das Gitter 10 anschließend über die zweite Schicht 20 gelegt
wird, können
die Begrenzungen 15 der zweiten Schicht 20 durch
die Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 hindurch sichtbar sein.
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7 veranschaulicht
einen Querschnitt einer beispielhaften Ausführungsform aus zwei ersten Schichten 10 in
einer Ausführungsform
der Erfindung, wobei die zwei ersten Schichten 10 auf gegenüberliegenden
Seiten der zweiten Schicht 20 ange ordnet sind. Hier sind
die Öffnungen 13 der
gebildeten zweiten Schicht 20 veranschaulicht, wie sie
sich durch die Dicke der zweiten Schicht 20 hindurch erstrecken
und wie sie mit den Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 im Wesentlichen fluchtend ausgerichtet sind.
Diese verlängerten Öffnungen 13 der
zweiten Schicht sind zwischen Spalten oder Säulen 24 des Materials
der zweiten Schicht 20 angeordnet.
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Die
durch die zweite Schicht 20 hindurch verlaufenden Öffnungen 13 können im
Wesentlichen offen sein, wie dies in der beispielhaften Ausführungsform
nach 7 veranschaulicht ist. In alternativen Ausführungsformen
können
die Öffnungen 13 ein
in den Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 angeordnetes Objekt enthalten, wie dies
am besten in einer beispielhaften Ausführungsform einer Kollimatoranordnung 100 einer
weiteren Ausführungsform
der Kollimatoranordnung 100 gemäß einer Ausführungsform der
Erfindung in 8 veranschaulicht ist. Das Objekt
kann beispielsweise einen Steg oder ein Produkt aus der Ausbildung
der zweiten Schicht enthalten. In anderen beispielhaften Ausführungsformen
kann sich das Objekt daraus ergeben, dass mehr als eine einzelne
zweite Schicht 20 aneinander befestigt werden, um die Kollimatoranordnung 100 zu
bilden. Ein Objekt, das irgendwo in der Erstreckung der Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 enthalten ist, kann ein weiterer Grund
dafür sein,
warum die Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 oder die zweite Schicht 20 selbst
als „grob" oder „ungenau" betrachtet werden.
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Wenn
die erste Schicht 10 und die zweite Schicht 20 aneinandergefügt bzw,
die Öffnungen 12 und 13 fluchtend
zueinander ausgerichtet sind, wie dies beispielsweise in 7 veranschaulicht
ist, begrenzen die Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 im Wesentlichen die Grenze oder den Rand
der Kanäle 22,
die in der Kollimatoranordnung 100 ausgebildet werden.
Wenn bezug nehmend auf 7 die zueinander ausgerichteten Öffnungen 12 und 13 der
aneinander gefügten
ersten Schicht 10 und zweiten Schicht 20 von der
ersten Schicht 10 aus in der y-Richtung betrachtet werden,
kann ein Material der zweiten Schicht 20, das durch die
Begrenzungen 14 der ersten Schicht 10 nicht „abgeschattet" ist, oder in anderen
Worten ein Material der zweiten Schicht 20 vorhanden sein,
das in den Öffnungen 13 beobachtet werden
kann. Wie vorstehend beschrieben, kann dieses beobachtete Material
von der „ungenauen" zweiten Schicht 20 von
den Säulen 24 der
zweiten Schicht 20 oder von einem Objekt in den Öffnungen 13 herrühren.
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Um
die Kanäle 22 der
Kollimatoranordnung 100 auszubilden, kann das in den Öffnungen 13 der zweiten
Schicht 20 beobachtete Material der zweiten Schicht 20 in
der erforderlichen Weise entfernt bzw. abgetragen werden. In Ausführungsformen
kann die genauere erste Schicht 10 im Wesentlichen als
eine Maske verwendet werden, um Material der weniger genauen zweiten
Schicht 20 zur Ausbildung der Kanäle 22 der Kollimatoranordnung 100 zu
entfernen. Nach der Entfernung des Materials können die Kanäle 22,
die sich zwischen den Öffnungen 12 in
der ersten Schicht 10 und durch die Öffnungen 13 der zweiten
Schicht 20 hindurch erstrecken, als „fertig" oder „genau" geformt betrachtet werden. Eine beispielhafte
Ausführungsform
von Kanälen 22,
die nach einer anschließenden
Entfernung von Material der zweiten Schicht 20 ausgebildet
worden sind, ist am besten in 1 veranschaulicht.
Die Ausbildung der Kanäle 22 durch
Materialentfernung bzw. -abtrag ist in größeren Einzelheiten nachstehend
beschrieben.
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Die
Länge der
Kanäle 22 der
Kollimatoranordnung 100 kann als die gesamte Dicke „T" (in der y-Richtung)
der Kollimatoranordnung definiert werden, wie sie in 1 veranschaulicht ist.
In beispielhaften Ausführungsformen
kann ein Verhältnis
zwischen der Länge „T" der Kanäle 22 und
der Weite oder im wesentlichen der Dimension „w" der Öffnung 12, der Kanäle 22 ungefähr 5:1 bis
40:1 betragen. In anderen beispielhaften Ausführungsformen kann das Verhältnis „T/w" ungefähr 5:1-10:1
betragen. In noch weiteren beispielhaften Ausführungsformen kann das Verhältnis „T/w" ungefähr 7:1 betragen.
Ein Verhältnis
unterhalb von 5:1 ergibt im Allgemeinen keine ausreichende Tiefe
zur Röntgenstrahlkollimation, kann
jedoch in alternativen Ausführungsformen
und Konfigurationen der Kollimatoranordnung 100, die für die hier
beschriebenen Zwecke geeignet ist und wenn die Anwendungen es erfordern,
verwendet werden.
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Eine
beispielhafte Ausführungsform
eines Verfahrens zur Herstellung einer Kollimatoranordnung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ebenfalls geschaffen, wobei die Kollimatoranordnung für Anschauungszwecke
eine erste Schicht und eine zweite Schicht enthält, wie sie vorstehend beschrieben
sind. In beispielhaften Ausführungsformen
kann die erste Schicht im Wesentlichen als eine Maske verwendet
werden, um Material der zweiten Schicht 20 zu entfernen,
um die Kanäle 22 der
Kollimatoranordnung 100 auszubilden.
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Indem
nun auf 7 Bezug genommen wird, können die
erste Schicht 10 und die zweite Schicht 20 durch
Mittel, einschließlich,
jedoch nicht ausschließlich,
einer Laminierung, Diffusionsverbindung, eines Aufklebens, Heißklebens,
Schmelzlötens, Weichlötens oder
beliebiger sonstiger geeigneter Mittel, die für die hier beschriebenen Zwecke
geeignet sind, unlösbar
aneinander befestigt werden. Wie vorstehend beschrieben, kann die
Dicke „h" der ersten Schicht 10 in
einem Bereich von etwa 5 bis etwa 10% der gesamten Dicke „T" der Kollimatoranordnung 100 liegen,
nachdem die erste Schicht an der zweiten Schicht 20 angebracht
worden ist. In alternativen Ausführungsformen
können
mehr als eine einzelne erste Schicht 10 und/oder eine oder
mehrere der zweiten Schichten 20 aneinander gefügt werden,
um die Kollimatoranordnung 100 zu bilden. Beispielsweise
kann die Kollimatoranordnung 100 eine Konfiguration aufweisen,
die eine erste Schicht 10, die an der zweiten Schicht 20 angebracht
ist, dann eine weitere erste Schicht 10, dann eine weitere
zweite Schicht 20 und dann eine letzte erste Schicht 10 enthält.
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Wenn
die erste Schicht 10 und die zweite Schicht 20 aneinander
befestigt sind, werden Kanäle 22 durch
die erste und die zweite Schicht 10 bzw. 20 ausgebildet.
Die Kanäle 22 können ausgebildet
werden, indem Material der ersten Schicht 10 und/oder der
zweiten Schicht 20 entfernt bzw. abgetragen wird. Das Entfernen
bzw. Abtragen kann chemisches Ätzen,
Plasmaätzen,
chemisches Fräsen
oder ähnliche Verfahren,
die für
den hier beschriebenen Zweck geeignet sind, enthalten, ist jedoch
nicht darauf beschränkt.
Durch Entfernung des Materials werden die Kanäle 22 gebildet, die
als „fertig" oder „genau" betrachtet werden
können.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform eines Verfahrens
zur Bildung einer Kollimatoranordnung gemäß der Erfindung können die Öffnungen 12 in
der ersten Schicht 10 geformt werden, bevor die erste Schicht 10 an
der zweiten Schicht 20 angebracht wird. Die Bildung der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 kann Laserschneiden, Ätzen oder chemisches Fräsen oder
ein sonstiges für den
hier beschriebenen Zweck geeignetes Verfahren enthalten, ist jedoch
nicht darauf beschränkt.
Beispielsweise kann zur Bildung der Öffnungen 12 in der ersten
Schicht 10 ein beliebiger von vielen genauen Fertigungsprozessen
verwendet werden, die die Dimensionen der Öffnungen 12 und der
Begrenzungen 14 erreichen sowie die Lageanforderungen der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 erfüllen.
In alternativen Ausführungsformen
können
die Fertigungsprozesse Verfahren enthalten, die für die Materialien
der ersten Schicht 10 geeignet sind, solange die Dimensionen,
Positionierung oder Genauigkeit der Öffnungen 12 erzielt
werden können.
Die beispielhaften Ausführungsformen
nach 3 und 4 veranschaulichen am besten
die erste Schicht 10 in einer gitterartigen Konfiguration,
nachdem diese durch einen genauen Formgebungsprozess, wie z.B. durch Laserschneiden
oder Ätzen,
bearbeitet worden ist.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform können die Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 gebildet werden, bevor die erste Schicht 10 an
der zweiten Schicht 20 angebracht wird. Die Bildung der Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 10 kann Gießen, Ätzen, Spritzgießen oder
ein sonstiges für
den hier beschriebenen Zweck geeignetes Verfahren enthalten, ist
jedoch nicht darauf beschränkt. Es
kann beispielsweise ein beliebiger von vielen Prozessen verwendet
werden, die die Öffnungen 13 der zweiten
Schicht 20 entsprechend der Gestalt und gemusterten Konfiguration
der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 erzeugen. In alternativen Ausführungsformen
können
die Formgebungsverfahren Prozesse enthalten, die für die Materialien
der zweiten Schicht 20 geeignet oder dazu geeignet sind, „grobe" Öffnungen 13 in der
zweiten Schicht 20 entsprechend der Gestalt und gemusterten
Konfiguration der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 zu bilden. Die beispielhaften Ausführungsformen
nach 5 und 6 veranschaulichen am besten
die zweite Schicht 20 mit beispielsweise grob geformten Öffnungen 13.
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Bezugnehmend
auf 7 und 8 sind die Öffnungen 12, die in
der ersten Schicht 10 ausgebildet sind, und die Öffnungen 13,
die in der zweiten Schicht 20 ausgebildet sind, jeweils
im Wesentlichen fluchtend zueinander ausgerichtet. Wie vorste hend beschrieben,
können
die Öffnungen 12 und
Begrenzungen 14 der ersten Schicht 10 aufgrund
der für
die beiden Schichten verwendeten Formgebungsverfahren mit höherer Genauigkeit
gebildet werden als die Öffnungen 13 und
die Begrenzungen 15 der zweiten Schicht 20. Ein
Material der Säulen 24 der
zweiten Schicht 20 oder Objekte in den Öffnungen 13 der zweiten
Schicht 20 können
ebenfalls in den Öffnungen 13 der
zweiten Schicht vorhanden sein.
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Bezugnehmend
auf 1 können,
wenn die erste Schicht 10 und die zweite Schicht 20 zueinander
ausgerichtet und aneinander befestigt sind, die Kanäle 22 durch
die erste und die zweite Schicht 10 bzw. 20 gebildet
werden. Die Kanäle 22 können gebildet
werden, indem Material aus der ersten Schicht 10 und/oder
der zweiten Schicht 20 entfernt wird. Wie vorstehend beschrieben,
kann das Entfernen ein beliebiges von vielen Verfahren oder einen
beliebigen von vielen Prozessen enthalten. Die Öffnungen 12 und die
Begrenzungen 14 der ersten Schicht 10 können im
Wesentlichen als eine Maske zum Entfernen bzw. Abtragen des Materials
in den Öffnungen 13 der zweiten
Schicht 20 verwendet werden.
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Nach
dem Entfernen von Material der zweiten Schicht 20 kann
sich die Gestalt oder das Profil der Säulen 24 der zweiten
Schicht 20 von derjenigen bzw. demjenigen der Säulen 24 der
zweiten Schicht vor dem Materialabtrag unterscheiden. Beispielsweise
haben die Materialsäulen 24 der
zweiten Schicht 20 in den 7 und 8 eine
im Wesentlichen geradlinige Gestalt. Im Vergleich hierzu weisen
die Säulen 24 der
zweiten Schicht 20 nach dem Abtrag des Materials der zweiten
Schicht 20, wie am besten in 1 veranschaulicht,
die Form einer „Sanduhr" auf. In alternativen
Ausführungsformen
kann das Profil der Säulen 24 nach
dem Materialabtrag von der zweiten Schicht 20 eine beliebige
von vielen sonstigen Formen und Profilen, einschließlich einer
beispielsweise im Wesentlichen geradlinigen Gestalt, enthalten.
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Die
Materialien der ersten Schicht 10 können Materialien hoher Ordnungszahl
und hoher Dichte oder sonstige für
die hier beschriebenen Zwecke geeignete Materialien enthalten, sind
jedoch nicht darauf beschränkt.
Beispielsweise kann die erste Schicht 10 Wolfram, Molybdän, Tantal
oder Blei oder sonstige eine hohe Ordnungszahl und hohe Dichte aufweisende
Materialien enthalten. In beispielhaften Ausführungsformen kann die erste
Schicht 10 aus einem beliebigen von einer Anzahl von Materialien,
die es ermöglichen,
die präzisen Öffnungen 12 und
Begrenzungen 14 der ersten Schicht 10 entsprechend den
vorstehend beschriebenen Formgebungsprozessen in der ersten Schicht 10 zu
bilden, beispielsweise aus rostfreiem Stahl oder Kupfer oder einem sonstigen
einfach formbaren Material, gebildet sein. In anderen modifizierten
Ausführungsformen
kann die erste Schicht 10 Materialien enthalten, die dem nachfolgenden
Prozess der Entfernung von Material, nachdem die beiden Schichten
aneinander befestigt sind, um die Kanäle 22 zu bilden, widerstehen
würden.
In diesen sekundären
Materialentfernungsprozessen kann die erste Schicht 10 im
Wesentlichen als eine Maske zum Entfernen des Materials der zweiten
Schicht 20 verwendet werden. Demgemäß ist es erforderlich, dass
die erste Schicht 10 die Konfiguration und Dimensionen
ihrer Öffnungen 12 und Begrenzungen 14 aufrechterhält, während das
Material der zweiten Schicht 20 entfernt wird.
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In
beispielhaften Ausführungsformen
sind die Materialien der ersten Schicht 10 und der zweiten Schicht 20 unterschiedliche
Materialien. Die zweite Schicht 20 kann beliebige von vielen
Materialien hoher Ordnungszahl und hoher Dichte oder Mate rialien, die
für den
hier beschriebenen Zweck geeignet sind, enthalten. Beispielsweise
kann die zweite Schicht 20 Wolfram, Tantal, Blei oder Molybdän enthalten.
In alternativen Ausführungsformen
können
Materialien verwendet werden, die die Formung der Öffnungen 13 der
zweiten Schicht 20 entsprechend der Gestalt und der gemusterten
Konfiguration der Öffnungen 12 der
ersten Schicht 10 unterstützen. In alternativen Ausführungsformen
kann die zweite Schicht 20 Materialien enthalten, die ein
Entfernen des Materials der zweiten Schicht 20 während des
Materialentfernungsprozesses ermöglichen,
um die Kanäle 22 zu bilden,
nachdem die beiden Schichten aneinander befestigt worden sind.
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Die
Bildung der Kollimatoranordnung 100 aus mehreren Schichten,
insbesondere die Bildung der „dickeren" zweiten Schicht
durch weniger genaue (und weniger kostspielige) verfahren im Vergleich
zu der ersten Schicht erzielt ein erforderliches Seitenverhältnis (T/L)
für die
Kollimatoranordnung 100 auf eine kostengünstige Weise.
Eine beispielhafte Ausführungsform
des vorstehend beschriebenen Verfahrens verringert im Wesentlichen
die Formgebungs- und/oder Materialentfernungsschritte, um einen
Gesamtkostenvorteil zu erzielen.
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Wenn
beispielsweise die dünne
erste Schicht 10 genau vorgeformt und an der grob geformten
dickeren zweiten Schicht 20 angebracht ist, kann die erste
Schicht 10 im Wesentlichen als eine Maske verwendet werden,
um Material der zweiten Schicht 20 zu entfernen, um genau
endgefertigte Kanäle 22 zu
bilden. In diesen beispielhaften Verfahren gibt es einen zusätzlichen
gesamten Kostenvorteil bei der Herstellung der Kollimatoranordnung 100, weil
das Entfernen von Material in vorgeformten Öffnungen 12 der zweiten
Schicht 20 unter den genauen Öffnungen 12 der ersten
Schicht im Vergleich zu einer Ausbildung von durch eine oder mehrere
feste Schichten führenden
Kanälen 22 mit
niedrigeren Kosten bewerkstelligt werden können.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform kann die erste Schicht 10,
nachdem die genau vorgeformte erste Schicht 10 mit einem
Kostenvorteil, wie vorstehend beschrieben, gesichert werden kann,
von der zweiten Schicht 20 gelöst werden, nachdem die endgefertigten
Kanäle 22 gebildet worden
sind. Hier kann die zweite dickere Schicht 20 selbst die
endgefertige Kollimatoranordnung 100 bilden. Die erste
Schicht 10 und die zweite Schicht 20 können in
dieser Ausführungsform
durch ein Verfahren, das ein vorübergehendes
Aufkleben, eine vorübergehende
Verbindung oder dergleichen enthält, sowie
ein beliebiges für
die hier beschriebenen Zwecke geeignetes Verfahren lösbar aneinander
befestigt werden.
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Weil
die Formgebungsprozesse für
die erste Schicht 10 und/oder die zweite Schicht 20 vor
der Anbringung der zweiten Schicht 20 an der ersten Schicht 10 durchgeführt werden
können,
kann, als ein weiterer Vorteil, die Herstellbarkeit der Kollimatoranordnung 100 modular
gemacht werden, um einen weiteren Kostenvorteil zu erzielen. Beispielsweise
kann die erste Schicht 10 anstelle einer einstückigen ersten
Schicht 10 eine Anzahl von einzelnen Teilen, wie beispielsweise
Kacheln, enthalten.
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Während die
Erfindung mit Bezug auf beispielhafte Ausführungsformen beschrieben worden ist,
versteht es sich für
einen Fachmann ohne weiteres, dass verschiedene Veränderungen
vorgenommen und Elemente durch ihre äquivalenten Mittel ersetzt
werden können,
ohne von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Außerdem können viele Modifikationen
vorgenommen werden, um eine bestimmte Situation oder ein bestimmtes
Material an die Lehre der Erfindung anzupassen, ohne von deren wesentlichem
Rahmen abzuweichen. Deshalb besteht die Absicht, dass die Erfindung
nicht auf die spezielle Ausführungsform
beschränkt
sein soll, die als die beste oder einzige Form, die zur Ausführung dieser
Erfindung vorgesehen ist, beschrieben ist, sondern dass die Erfindung
sämtliche
Ausführungsformen
mit umfassen soll, die in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen.
Außerdem
wird durch die Verwendung der Ausdrücke erste(r, s), zweite(r,
s) keine Reihenfolge oder Wichtigkeit bezeichnet, vielmehr werden
die Ausdrücke
erste(r, s), zweite(r, s) etc. dazu verwendet, ein Element von einem
anderen zu unterscheiden. Außerdem
stellt die Verwendung der Ausdrücke
ein, eine, etc. keine Mengenbegrenzung dar, vielmehr bezeichnen
diese Ausdrücke
die Gegenwart wenigstens eines des in Bezug genommenen Elementes.
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Ein
Verfahren zur Herstellung einer Kollimatoranordnung 100 enthält ein Anbringen
einer ersten Schicht 10 an einer zweite Schicht 20 und
eine Ausbildung von Kanälen 22 durch
die angebrachte erste Schicht 10 und zweite Schicht 20.
Bevor die erste Schicht 10 und die zweite Schicht 20 aneinander
gefügt
werden, werden in der ersten 10 und der zweiten Schicht 20 Öffnungen 12, 13 eingerichtet.
Die Öffnungen 12, 13 der
ersten Schicht 10 und der zweiten Schicht 20 werden
fluchtend zueinander ausgerichtet, bevor die Kanäle 22 gebildet werden.
Die Ausbildung der Kanäle 22 umfasst
ein Räumen
von Material der ersten Schicht 10, der zweiten Schicht 20 oder beider
Schichten. Die Verbindung zwischen der ersten Schicht 10 und
der zweiten Schicht 20 definiert eine Gesamtdicke der Kollimatoranordnung 100. Eine
Dicke der ersten Schicht 10 liegt in einem Bereich von
etwa 5% bis etwa 10% der Gesamtdicke.
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- 10
- erste
Schicht/Gitter
- 12
- Öffnungen
der ersten Schicht
- 13
- Öffnungen
der zweiten Schicht
- 14
- Begrenzungen
der ersten Schicht
- 15
- Begrenzungen
der zweiten Schicht
- 16
- Außenkanten
- 20
- zweite
Schicht
- 22
- Kanäle
- 24
- Spalten,
Säulen
- 26
- Objekt
- 100
- Kollimatoranordnung
- 200
- CT-Detektormodul
- 202
- Röntgenstrahlen
- 204
- Szintillatorarray
- 206
- Reflektoren
- 208
- Optokoppler
- 210
- Fotodiode
- 212
- Lichtphotonen
des Szintillators