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Die
Erfindung betrifft einer Halterung, wie insbesondere für Sanitärgegenstände verwendet werden
soll. Bei Sanitärgegenständen besteht
das allgemeine Problem, dass diese in einer bestimmten Ausrichtung
angebracht werden sollen. Als Beispiel für ein derartiges Sanitärelement
ist eine Handbrause anzunehmen, die beispielsweise am Ende ihres Griffs
in einer Halterung eingesteckt wird. Sie soll dann in unterschiedliche
Richtungen verstellt werden können.
Eine solche Gelenkhalterung muss die unterschiedlichsten Forderungen
erfüllen.
Zum einen soll sie leicht verstellbar sein, zum anderen soll sie aber
auch so ausgebildet sein, dass sie sich nicht von selbst verstellt.
Außerdem
soll sie Platz sparend sein und möglichst wenig stören. Weiterhin
sollen bestimmte Positionen nicht eingenommen werden können, da
es wenig Sinn macht, eine Handbrause beispielsweise gegen die Decke
zu richten.
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Bei
einer bekannten Haltevorrichtung für einen Brausekopf (
DE 296 06 918 ) ist an einem Wandstangenschieber
ein Kugelkopf angebracht, an dem die eigentliche Konushalterung
verschwenkbar gehaltert ist. Mit Hilfe einer Überwurfmutter wird diese Konushalterung
mehr oder weniger fest gegen den Kugelkopf gepresst, um dadurch
die Leichtgängigkeit
beziehungsweise die Arretierung einstellen zu können.
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Ebenfalls
bekannt ist eine einstellbare Duschen-Wandaufhängung (
DE 195 09 138 ), bei der am Ende eines
Gelenkarms ein Kugelkopf mit einer abgeflachten Stelle vorhanden
ist, gegen den ein federbelasteter Kolben drückt. Dadurch wird eine Festlegung
in einer bestimmten Position bevorzugt, aus der der Gelenkarm aber
auch heraus bewegt werden kann, und zwar in alle Richtungen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Gelenkhalterung zu schaffen,
die insbesondere an die Anforderungen einer Sanitärhalterung
angepasst ist und dafür
verwendet werden kann.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe schlägt
die Erfindung eine Gelenkhalterung mit den im Anspruch eins genannten
Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von
Unteransprüchen.
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Die
Halterung enthält
also eine Lagerung, der gegenüber
das Sanitärelement,
sofern es mit der Halterung verbunden ist, in seiner Lage verändert werden
kann. In der Lagerung ist der Gelenkkopf gelagert, der eine rotationssymmetrische
Oberfläche aufweist.
Die Rotationsachse der rotationssymmetrischen Oberfläche des
Gelenkkopfs bildet dann die Achse, um die der Gelenkarm verschwenkt
werden kann.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Gelenkkopf
die Form einer Scheibe aufweist. Die rotationssymmetrische Oberfläche ist
also dann von zwei mindestens angenähert parallelen ebenen oder
mindestens angenähert
ebenen Flächen
begrenzt. Dies führt
dazu, dass der Platzbedarf für
die Lagerung selbst dann, wenn die rotationssymmetrische Oberfläche einen
relativ großen
Durchmesser aufweist, klein bleibt.
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Erfindungsgemäß kann ebenfalls
zusätzlich oder
alternativ vorgesehen sein, dass auch die Lagerschale die Form einer
Scheibe aufweist.
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Eine
im Rahmen der Erfindung liegende Möglichkeit, wie die rotationssymmetrische
Oberfläche
ausgebildet sein kann, besteht darin, dass diese Rotationsoberfläche eine
Zylinderfläche
ist. Dies bedeutet, dass der Gelenkarm um eine gegenüber der Lagerung
ortsfeste Achse verschwenkt werden kann. Dies kann in einfachen
Fällen
für eine
Sanitärhalterung
durchaus ausreichen.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann aber auch vorgesehen sein, dass
die Rotationsoberfläche des
Gelenkkopfs und/oder der Lagerschale eine Kugel beziehungsweise
Kugelscheibe ist.
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Bei
einer Ausbildung der Lagerschale und/oder des Gelenkkopfs als Scheibe
braucht die Dicke der Scheibe bei beiden Teilen nicht gleich zu sein.
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Bei
der Ausbildung der Rotationsoberfläche als Zylinderfläche ist
bereits dafür
gesorgt, dass nur eine bestimmte Bewegung in einer bestimmten Ebene
auftreten kann. Es wurde ja eingangs erwähnt, dass es in bestimmten
Fällen
sinnvoll ist, die Bewegung in gewisser Weise einzuschränken. Hierzu kann
erfindungsgemäß auch vorgesehen
sein, dass die Lagerung eine Schwenkwinkelbegrenzung aufweist, die
vorzugsweise im Inneren des Gelenkkopfs angreift. Da der Gelenkkopf
in der Regel in der Nähe des
Gelenkarms von außen
sichtbar ist, würde
eine Schwenkwinkelbegrenzung, die an der Außenseite angreift, zu bei der
Benutzung sichtbar werdenden Spuren führen. Beim Angreifen der Schwenkwinkelbegrenzung
an der Innenseite des Gelenkkopfs, das heißt unterhalb der Rotationsoberfläche, treten
keine von außen
sichtbaren Abnutzungsspuren auf. Daher eignet sich diese Art der
Ausbildung besonders bei Sanitärhalterungen,
wo auf eine optisch ansprechende Ausbildung besonders geachtet wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Lagerung
für den
Gelenkkopf eine Achse bildet, die senkrecht zu der Rotationsachse
der Oberfläche
der Lagerschale verläuft.
Dies bedeutet, dass der Gelenkarm einen zweiten Freiheitsgrad der
Verschwenkung erhält.
Zusätzlich
zu der Verschwenkung um die Rotationsachse kann jetzt auch noch
eine Verdrehung um eine senkrecht hierzu verlaufende Achse ermöglicht werden.
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Insbesondere
kann hier vorgesehen sein, dass diese Achse von einer Welle gebildet
ist, die durch den Gelenkkopf hindurch geht und insbesondere die
Rotationsachse des Gelenkkopfs schneidet.
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Bei
der Welle kann es sich beispielsweise um einen Stab handeln, der
in der Lagerung an mindestens einem seiner Enden festgelegt ist.
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Es
kann erfindungsgemäß aber auch
vorgesehen sein, dass die Achse von einem oder zwei Wellenstümpfen gebildet
wird, die also als getrennte axial ausgerichtete Elemente ausgebildet
sind.
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Ein
Beispiel für
eine Welle, wie es die Erfindung vorschlägt, kann eine Schraube sein,
die durch den Gelenkkopf hindurch gesteckt und mit der Lagerung
verschraubt ist.
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Es
kann erfindungsgemäß ebenfalls
vorgesehen sein, dass die Schraube in eine Mutter eingeschraubt
ist, mit dem deren Hilfe die Welle verspannt werden kann.
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Insbesondere
schlägt
die Erfindung vor, in Weiterbildung die Welle so auszugestalten,
dass sie durch eine Durchbrechung des Gelenkkopfs hindurch geht.
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Die
Durchbrechung kann in Weiterbildung der Erfindung so ausgestaltet
sein, dass sie an der engsten Stelle dem Durchmesser der Welle entspricht.
Als Welle wird vorzugsweise ein Gegenstand mit einem kreisrunden
Querschnitt verwendet.
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In
nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
die Durchbrechung als Schlitz mit einer konstanten Breite ausgebildet
ist, wobei diese Breite entsprechend dem vorher gesagten dem Durchmesser
der Welle entspricht. Auf diese Weise kann dafür gesorgt werden, dass eine
Bewegung des Gelenkarms um zwei zueinander senkrecht stehende Achsen
möglich
ist, dass aber eine dritte Verdrehung in Form eines Kugelgelenks
nicht möglich
ist.
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In
Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass der Schlitz quer zu seiner
Breite von der Rotationsachse ausgehend divergiert, und insbesondere
Keilform aufweist. Dies macht es möglich, dass der Gelenkarm um
die Rotationsachse um den durch den Keilwinkel bestimmten Winkel
verschwenkt werden kann. Dies bildet also ein Beispiel für die erwähnte Schwenkwinkelbegrenzung,
die im Inneren des Gelenkkopfs angreift.
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Es
ist ebenfalls möglich,
dass die Durchbrechung des Gelenkkopfs von der Rotationsachse ausgehend
räumlich
divergiert, so dass eine Kegelform vorhanden sein kann. Dies macht
die Bewegung um zwei Achsen in begrenztem Ausmaß möglich.
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In
nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
die Lagerung ein Vorspannmittel für die Lagerschale aufweist.
Damit soll erreicht werden, dass die Gelenkhalterung so eingestellt
werden kann, dass, wenn keine äußeren Kräfte auf
sie einwirken, das Sanitärelement
in seiner Position bleibt. Andererseits soll es aber auch leichtgängig verschwenkt
werden können.
Dieses Vorspannmittel kann ein zusätzliches außerhalb des Gelenkkopfs wirkendes
Element sein. Besonders sinnvoll ist es aber, wenn die durch den
Gelenkkopf hindurch gehende Welle, die eine Achse definiert, gleichzeitig auch
als Vorspannmittel ausgebildet ist.
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Es
ist ebenfalls möglich,
dass als Vorspannmittel eine Federbeaufschlagung vorgesehen ist,
die beispielsweise durch einen Druckknopf gelöst werden kann. In diesem Fall
kann auch eine feststehende Verklemmung durchgeführt werden.
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Der
Gelenkarm ist vorzugsweise so angeordnet, dass er aus der rotationssymmetrischen Oberfläche des
Gelenkkopfs herausragt, also nicht seitlich angesetzt ist.
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In
nochmaliger Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die Lagerung
eine Abdeckung aufweist, die den Gelenkkopf und die Lagerschale
allseits abdeckt, so dass nur eine den Gelenkarm hindurch treten
lassende Öffnung
verbleibt, die natürlich so
groß bemessen
sein muss, dass der Gelenkarm sich auch in der vorgesehenen Weise
bewegen kann.
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Die
Gelenkhalterung, die von der Erfindung vorgesehen wird, kann beispielsweise
an einem Schieber einer Wandstange angeordnet sein, oder auch als
ortsfeste an einer Wand oder einem sonstigen Element befestigte
Lagerung ausgebildet sein.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge
der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung,
deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung
gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch eine Lagerung mit angedeutetem Gelenkarm;
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2 einen
Querschnitt durch die Gelenklagerung nach 1 und
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3 eine
Seitenansicht eines an einer Wandstange angeordneten Schiebers mit
einer Gelenkhalterung.
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In 1 ist
abgebrochen die Seitenansicht einer Wandstange 1 dargestellt,
die als Profil ausgebildet ist und entweder direkt oder mit Abstand
vor einer Wand befestigt werden kann. Die Wandstange 1 entlang
kann ein Schieber 2 verschoben werden, der sich mit Rollen 3 oder
Gleitsteinen an dem Profil abstützt
und in jeder beliebigen Positionen stehen bleibt. Einzelheiten des
Schiebers 2 werden nicht dargestellt, da sie an sich bekannt
sind. In dem Schieber ist eine Lagerung 4 für einen
nur angedeuteten Gelenkarm 5 untergebracht. Die Lagerung 4 enthält in dem
Schieber 2 eine Lagerschale 6, die einstückig ausgebildet
ist und in ihrem mittleren Bereich eine Durchbrechung 7 aufweist,
deren Oberfläche 17 eine
Rotationsoberfläche
ist, die einen kreisrunden Querschnitt aufweist. Der Kreis erstreckt
sich über
etwa 3/4 eines Kreisbogens.
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In
dieser Lagerschale 6 ist ein Gelenkkopf 8 eingesetzt,
dessen Oberfläche 9 mit
Ausnahme des Gelenkarms 5 eine rotationssymmetrische Oberfläche ist,
die im wesentlichen flächig
an der Lagerschalenoberfläche 17 anliegt.
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Die
Lagerschalenoberfläche 17 der
Lagerschale 6 und die Rotationsoberfläche 9 des Gelenkkopfs 8 haben
natürlich
eine gemeinsame Rota tionsachse, die gleichzeitig die Drehachse bildet,
um die der Gelenkkopf 8 und damit der Gelenkarm 5 verdreht
werden können.
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Durch
die Anordnung der Durchbrechung 7 in der Lagerschale 6 bildet
diese zwei Arme 6a, 6b. Aufgrund der Elastizität des Materials,
aus dem die Lagerschale 6 hergestellt ist, können diese
Arme 6a, 6b in ihrem gegenseitigen Abstand etwas
federn. Durch die beiden Arme 6a, 6b ist eine
Stufenbohrung 10 geführt,
deren Achsen miteinander fluchten. Diese Achse durchsetzt die Durchbrechung 7 und
kreuzt die Rotationsachse der beiden Rotationsoberflächen. Der
Gelenkkopf 8 weist ebenfalls eine Durchbrechung 11 auf,
deren Längsachse
gegenüber
der Ansatzstelle des Gelenkarms 5 in der Schnittebene der 1 um
etwa 90° versetzt
ist. Die Durchbrechung 11 hat eine engste Stelle 12,
die in der Mitte zwischen den beiden äußeren Enden der Durchbrechung 11 liegt.
An dieser Stelle 12 entspricht die Breite und die Dicke
der Durchbrechung 11 dem Durchmesser einer Schraube 12,
die durch die Bohrung 10 und die Durchbrechung 11 hindurch
gesteckt ist. Auf der einen Seite enthält die Schraube 12 einen
Schraubenkopf 13, auf der anderen Seite ist die Schraube 12 in eine
Mutter 14 eingeschraubt, zu deren Verdrehung eine Antriebsvertiefung 15 vorgesehen
ist, die von der Schraube 12 weg zeigt. Beidseits der engsten Stelle 12 der
Durchbrechung 11 in dem Gelenkkopf 8 divergiert
die Durchbrechung 11 in einer Form, die einem Keil entspricht.
Die Seitenwände 16 der
Durchbrechung 11 verlaufen also geradlinig. Wie man der 1 ohne
weiteres entnehmen kann, kann der Gelenkkopf 8 und mit
ihm der Gelenkarm 5 im Uhrzeigersinn soweit verschwenkt
werden, bis die Seitenwand 16 der Durchbrechung an dem
Schaft der Schraube 12 zur Anlage gelangt. Da die Durchbrechung 11 auf
beiden Seiten der engsten Stelle 12 symmetrisch ausgebildet
ist, liegen dann die Seitenwände 16 oberhalb
und unterhalb des mittleren Teils an dem Schaft der Schraube 12 an.
Dieses Anliegen bildet eine Begrenzung des Drehwinkels, um den der Gelenkarm 5 verschwenkt
werden kann.
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Durch
mehr oder weniger weites Anziehen der Mutter 14 bei festgehaltenem
Schraubenschaft der Schraube 12 kann eine mehr oder weniger
weite Verspannung der beiden Arme 6a, 6b der Lagerschale
erfolgen. Eine stärkere
Verspannung der beiden Arme führte
zu einer vergrößerten Bremswirkung
der Lagerschale 6 an dem Gelenkkopf 8.
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Die 1 zeigt
ebenfalls, dass um die Lagerschale 6 herum ein Gehäuse in Form
einer Abdeckung 18 vorhanden ist, die die gesamte Lagerschale mit
Ausnahme einer Öffnung 19 abdeckt.
Die Öffnung 19 ist
erforderlich, damit der Gelenkarm 5 ausreichend Platz für seine
Verschwenkung aufweist.
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In
Verlängerung
der Antriebsvertiefung 15 der Mutter 14 weist
die Abdeckung 18 eine Öffnung 20 auf,
durch die mit einem Werkzeug in die Schraubenantriebsvertiefung 15 eingegriffen
werden kann.
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Aus
der 1 ist noch nicht ersichtlich, wie die Form der
Oberfläche 17 der
Lagerschale 6 und die Form der Rotationsoberfläche 9 des
Gelenkkopfs 8 ausgebildet ist. Dies zeigt die 2,
die einen Querschnitt durch die Anordnung der 1 unterhalb
der engsten Stelle 12 des Gelenkkopfs 8 zeigt.
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In
den Schnitt der 2 ist zu sehen, dass sowohl
die Lagerfläche 17 der
Lagerschale 6 als auch die an ihr anliegende Rotationsoberfläche 9 des Gelenkkopfs 8 Teil
einer Kugeloberfläche
sind. Der Gelenkkopf 9 kann also nicht nur um die senkrecht zur
Zeichnungsebene der 1 verlaufende Rotationsachse
verschwenkt werden, sondern auch um eine senkrecht zur Papierebene
der 2 verlaufende Achse, die in diesem Fall mit der
Längsachse
der Schraube 12 zusammenfällt. Die Breite des die Durchbrechung 11 bildenden
Schlitzes, in 2 von oben nach unten gemessen,
entspricht in etwa dem Außendurchmesser
der Schraube 12. Auf diese Weise kann der Gelenkkopf 8 um
die Schraube 12 herum verschwenkt werden, also zusätzlich zu
der Verschwenkung um eine senkrecht zur Schraube 12 verlaufende
Achse. Die Welle 12 verhindert aber, dass der Gelenkkopf 8 um
eine in 2 von links nach rechts verlaufende
Achse verdreht werden kann. Dies könnte aber ebenfalls erreicht
werden, wenn die Durchbrechung 11 nicht nur in der Schnittebene
der 1 divergiert, sondern auch in der Schnittebene der 2,
also statt eines Doppelkeils ein Doppelkegel gebildet wäre.
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Die
Schraube 12, die in 1 dargestellt
ist, hat hier eine dreifache Funktion. Sie bildet einerseits die
Achse, um die eine Verschwenkung des Gelenkarms 5 erfolgen
kann. Darüberhinaus
bildet sie zusammen mit den Seitenwänden 16 der Durchbrechung 11 eine
Schwenkwinkelbegrenzung bei der Verschwenkung in der Schnittebene
der 1. Als dritter Aufgabe hat sie die Aufgabe, die
Verspannung der beiden Arme 6a, 6b der Lagerschale 6 zu
bewirken.
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Die
Verspannung der beiden Arme 6a, 6b der Lagerschale 6 könnte auch
auf beiden Seiten des Gelenkkopfs 8 erfolgen. Die Drehwinkelbegrenzung und
die Drehachsenbildung könnte
auch dadurch geschehen, dass von jedem Arm 6a, 6b ein
Zapfen in die Durchbrechung 11 hinein ragen würde, ohne
dass die beiden Zapfen miteinander verbunden wären. Durch die Ausbildung als
Schraube mit Mutter werden aber alle diese drei Aufgaben gleichzeitig
erfüllt.
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Wie
man der 2 ebenfalls entnehmen kann,
ist der Gelenkkopf 8 nicht als volle Kugel ausgebildet,
sondern als Kugelscheibe mit zwei parallelen Außenflächen 21. Auch die
Lagerschale 6 ist als Scheibenelement mit parallelen Seitenflächen ausgebildet,
die in der Darstellung der 2 mit den
Seitenflächen 21 des
Gelenkkopfs 8 zusammenfallen.
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Nun
zu 3. 3 zeigt in geringerer Einzelheit
die Anordnung des Schiebers 2 mit der in ihm enthaltenen
Lagerung an einer Wandstange, wobei aus der der Wandstange 1 abgewandten
Vorderseite 22 der Abdeckung 18 der Gelenkarm 5 herausragt. Am
freien Ende des Gelenkarms 5 ist eine Konushalterung 23 für den Griff
einer Handbrause angeordnet.