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DE102006038067A1 - Medizinische Vorrichtung - Google Patents

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DE102006038067A1
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medical device
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Jasmina Orman
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Siemens Healthcare GmbH
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung (1, 2) mit einer Kompressionsplatte (3) zur Kompression eines Objekts (O) und/oder einem Objekttisch (4) zur Ablage eines Objekts (O). Indem wenigstens eine eine elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) abstrahlende Strahlenquelle (5, 6, 16) vorgesehen ist, wobei mittels der von der wenigstens einen Strahlenquelle (5, 6, 16) abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) die Kompressionsplatte (3) und/oder der Objekttisch (4) erwärmbar ist, wird eine medizinische Vorrichtung bereitgestellt, mit welcher eine Untersuchung und/oder eine Behandlung eines Objekts, insbesondere eines Patienten, verbessert werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Medizinische Vorrichtung mit einer Kompressionsplatte zur Kompression eines Objekts und/oder einem Objekttisch zur Ablage eines Objekts.
  • Im medizinischen Bereich existiert eine Vielzahl von unterschiedlichsten Vorrichtungen, welche eine Kompressionsplatte und/oder einen Objekttisch aufweisen. Denn bei nahezu jeder medizinischen Untersuchung wird ein zu untersuchendes Objekt auf einem Objekttisch gelagert, um die Untersuchung durchzuführen. Die dazu verwendeten Objekttische können unterschiedlich ausgebildet sein, bspw. können sie zur Ablage eines gesamten Patienten dienen, wie sie etwa bei Magnetresonanztomographen oder Computertomographen zum Einsatz kommen, oder auch nur zur Ablage eines bestimmten Körperteils des Patienten dienen, etwa bei orthopädischen Röntgenuntersuchungen oder auch bei Mammographie-Untersuchungen.
  • Medizinische Vorrichtungen mit Kompressionsplatten werden unter anderem zur Durchführung einer Mammographie oder zur Durchführung einer Biopsie eingesetzt. Insbesondere der Verlauf einer Biopsie kann dabei mittels unterschiedlichster analytischer Methoden überwacht werden.
  • Eine für eine Mammographie erforderliche Kompression einer in der Regel weiblichen Brust wird heute häufig mit starren, unflexiblen Kompressionsplatten durchgeführt. Die dazu verwendeten Kompressionsplatten bestehen bspw. aus Polymethylmethacrylat (PMMA).
  • Die Kompression der Brust dient bei der Mammographie zum einen zur Verringerung der Dicke des zu durchleuchtenden Brustgewebes, wodurch Streustrahlen reduziert werden. Zum anderen wird durch die Kompression der Brust die Brust bei der Untersuchung vom Thorax des Patienten beabstandet, wodurch eine oberflächennahe Untersuchung der Brust ermöglicht wird.
  • Die Kompression der Brust wird erreicht, indem die Kompressionseinrichtung samt starrer Kompressionsplatte relativ zu einem Objekttisch, auf welchem das zu untersuchende bzw. das zu komprimierende Objekt gelagert ist, verschoben wird. Die Kompression der Brust bzw. des Objekts mittels einer starren Kompressionsplatte führt bspw. bei einer Mammographie in der Regel nicht zu einer flexiblen Berücksichtung einer von Patientin zu Patientin verschiedenen Anatomie der weiblichen Brust. Daher führt die Kompression der Brust mit einer starren Kompressionsplatte in der Regel zur Entstehung von Schmerzen in der Brust der Patientin bzw. zu einer Beschädigung des zu komprimierenden Objekts im Falle von nicht lebenden Objekten.
  • Jedoch wird auf dem Gebiet der Mammographie versucht, durch eine hohe Anzahl von unterschiedlich geformten starren Kompressionsplatten, welche an unterschiedliche Größen und Formen von weiblichen Brüsten angepasst sind, jeweils eine am besten angepasste Kompressionsplatte für eine bestimmte Patientin auswählen und bereitstellen zu können. Dadurch kann die Kompression für die Patientin angenehmer gestaltet werden.
  • Zur Erhöhung der Auslastung der Mammographievorrichtung erfolgt jedoch häufig kein Wechsel der Kompressionsplatten, um dadurch Zeit zwischen den Mammographie-Untersuchungen einzusparen und damit den Patientendurchsatz erhöhen zu können.
  • Zur Untersuchung der Brust der Patientin mittels einer Mammographievorrichtung wird die Brust zunächst auf einem Objekttisch angeordnet und anschließend mittels der Kompressionsplatte komprimiert.
  • In der Regel weisen sowohl Kompressionsplatte als auch Objekttisch eine Oberflächentemperatur auf, welche mit einer Umgebungstemperatur, in der Regel einer Raumtemperatur von bspw. 20 Grad Celsius, übereinstimmt. Da die Brust im Wesentlichen die Körpertemperatur der Patientin aufweist, d.h. ca. 37 Grad Celsius, wird der Kontakt der Brust mit dem Objekttisch sowie mit der Kompressionsplatte durch die Patientin als unangenehm kalt empfunden.
  • Die während der Kompression von der Patientin empfundenen Schmerzen in der Brust sowie das für die Patientin auftretende Kältegefühl bei Kontakt des Objekttisches bzw. der Kompressionsplatte mit der Brust führt dazu, dass die Mammographie durch die Patientin in der Regel als unangenehm empfunden wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine medizinische Vorrichtung bereitzustellen, mit welcher eine Untersuchung und/oder eine Behandlung eines Objekts, insbesondere eines Patienten, verbessert werden kann.
  • Die Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen medizinischen Vorrichtung der eingangs genannten Art durch wenigstens eine eine elektromagnetische Strahlung abstrahlende Strahlenquelle gelöst, wobei mittels der von der wenigstens einen Strahlenquelle abgestrahlten Strahlung die Kompressionsplatte und/oder der Objekttisch erwärmbar ist. Durch den Einsatz von elektromagnetischer Strahlung zur Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches kann eine Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches erreicht werden, unabhängig von deren Ausbildung oder Form, da der Eintrag der Energie zur Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches kontaktlos erfolgt.
  • Zur Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches kann grundsätzlich ein beliebiges Wellenlängenspektrum der elektromagnetischen Strahlung verwendet werden. Insbesondere können auch Röntgenstrahlen zur Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches vorgesehen werden.
  • Es ist weiter kein Montageaufwand an der Kompressionsplatte und/oder am Objekttisch erforderlich um eine Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches mit der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung zu realisieren. Auch müssen bspw. keine Wärmeplatten vorgesehen werden, welche bspw. eine Untersuchung eines zu untersuchenden Objekts behindern, indem bspw. Magnetfelder oder Röntgenstrahlen gestreut werden.
  • Bei einer als Mammographievorrichtung ausgebildeten medizinischen Vorrichtung werden vorzugsweise wenigstens zwei Strahlenquellen vorgesehen, wobei die eine Strahlenquelle die Kompressionsplatte und die jeweils andere Strahlenquelle den Objekttisch mit elektromagnetischer Strahlung bestrahlt, so dass im Wesentlichen die von der elektromagnetischen Strahlung bestrahlte Fläche der Kompressionsplatte und des Objekttisches erwärmt wird.
  • Durch die Bestrahlung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches kann die Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches auf die Temperatur eines zu untersuchenden Objekts oder eine auf andere vorgebbare Temperatur angepasst werden.
  • Weist die medizinische Vorrichtung sowohl eine Kompressionsplatte als auch einen Objekttisch auf, so ist die wenigstens eine Strahlenquelle zur Erwärmung der Kompressionsplatte und des Objekttisches vorzugsweise im Wesentlichen zwischen Objekttisch und Kompressionsplatte angeordnet. Durch eine derartige Anordnung kann die Oberseite des Objekttisches sowie die Unterseite der Kompressionsplatte, also jene Teilbereiche der Kompressionsplatte und des Objekttisches, welche mit dem zu untersuchenden Objekt physisch in Kontakt treten, einfach durch die von der wenigstens einen Strahlenquelle ausgehenden elektromagnetische Strahlung erwärmt werden.
  • Die Untersuchung eines Patienten mittels der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung wird dadurch angenehmer gestaltet und damit eine Untersuchung bzw. Behandlung eines Patienten verbessert.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die elektromagnetische Strahlung ein Wellenlängenspektrum auf, wobei ein erster Teilbereich des Wellenlängenspektrums in einem infraroten Spektralbereich liegt und ein zweiter Teil des Wellenlängenspektrums in einem für das menschliche Auge sichtbaren Spektralbereich liegt. Indem wenigstens diese beiden Spektralbereiche vorgesehen werden, kann zum einen eine effiziente Erwärmung eines Flächenbereichs der Kompressionsplatte und/oder eines Flächenbereichs des Objekttisches mit dem infraroten Spektralbereich der elektromagnetischen Strahlung erfolgen, zum anderen können in demselben Flächenbereich für den Patienten oder den Arzt sichtbare Informationen mittels des sichtbaren Spektralbereichs dargestellt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist mittels des sichtbaren Spektralbereichs der elektromagnetischen Strahlung eine Information auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch projizierbar. Bspw. können während der Positionierung des zu untersuchenden Objekts auf dem Objekttisch die räumlichen Abmessungen der von einem Röntgendetektor aufgewiesenen Detektorfläche auf den Objekttisch projiziert werden, welcher unterhalb des Objekttisches angeordnet ist.
  • Es ist ebenfalls möglich, bspw. die Größe eines das zu untersuchende Objekt komprimierenden Kompressionsbereichs einer Kompressionsplatte auf den Objekttisch zu projizieren, um die Brust in geeigneter Weise zu positionieren. Der Kompressionsbereich ist dabei der während der Kompression mit der Brust in Kontakt tretende und für den Kontakt mit der Brust vorgesehene Bereich der Kompressionsplatte.
  • Durch Darstellung von derartiger Information in Form einer auf die Kompressionsplatte und/oder des Objekttisch geworfenen Projektion kann der Arzt auf einfache Art und Weise die Position des zu untersuchenden Objekts auf die Position des Röntgendetektors und ggf. auf die Position einer Kompressionsplatte anpassen.
  • In einer Fortbildung der Erfindung kann die Projektion bspw. relevante Untersuchungsparameter für den Betrieb der medizinischen Vorrichtung oder auch Patientendaten wiedergeben, welche auf den Objekttisch und/oder die Kompressionsplatte projiziert werden. Grundsätzlich sind beliebig optisch darstellbare Informationen auf den Objekttisch und/oder die Kompressionsplatte projizierbar.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens ein Sensor zur Erfassung einer Temperatur der Kompressionsplatte und/oder wenigstens ein Sensor zur Erfassung einer Temperatur des Objekttisches vorgesehen. Mittels des wenigstens einen Sensors kann die Erwärmung bzw. Erhöhung der Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttischs verfolgt werden. Es können ggf. wenigstens ein weiterer Sensor zur Erfassung Intensität der eingestrahlten elektromagnetischen Strahlung vorgesehen werden. Die Sensoren zur Erfassung der Temperatur können bspw. als Infrarotsensor ausgebildet sein. Ebenfalls können Pyroelektrika, Thermoelemente, Schwingquarze, Halbleiter-Temperatursensoren, und andere Temperatursensoren zur Erfassung der Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches eingesetzt werden. In der Regel sind derartige Sensoren der Erfassung zu nutzen, welche den Betrieb der medizinischen Vorrichtung und die Untersuchung eines zu untersuchenden Objekts im Wesentlichen nicht stören.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung ist eine Steuerung und/oder eine Regelung einer Temperaturerhöhung des Objekttisches und/oder einer Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte vorgesehen. Die Steuerung der Temperaturerhöhung erlaubt es, eine vorgebbare bspw. in einer Steuereinrichtung hinterlegte Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches einzustellen. Im Falle einer Steuerung der Temperaturerhöhung dient die von dem wenigstens einen Sensor erfasste Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches als Kontrolle bzw. Überwachung der Temperaturerhöhung. Wird eine Regeleinrichtung vorgesehen, so wird die von dem wenigstens einen Sensor erfasste Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches der Regeleinrichtung zugeführt, welche daraufhin bspw. die in Form von elektromagnetischer Strahlung abgegebene Leistung der Strahlenquelle regelt, um eine vorgegebene Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches zu erreichen oder zu halten. Die Steuerung bzw. Regelung der Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches kann manuell oder automatisiert erfolgen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Kompressionsplatte und/oder der Objekttisch eine Einrichtung zur Verlangsamung eines nach der Bestrahlung auftretenden Abklingens der Temperatur der Kompressionsplatte und/oder eines nach der Bestrahlung auftretenden Abklingens der Temperatur des Objekttisches auf. Wird die Bestrahlung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches mit elektromagnetischer Strahlung beendet, so findet in der Regel eine Abkühlung der erwärmten Kompressionsplatte und/oder des erwärmten Objekttisches statt.
  • Häufig ist es jedoch erwünscht, dass die gegenüber einer Umgebungstemperatur erhöhte Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt, so dass bspw. eine erneute Erwärmung eine geringere Aufwärmzeit von Kompressionsplatte und/oder Objekttisch erfordert. Um dies zu ermöglichen, können bspw. Wärmespeicher vorgesehen werden. Diese können sowohl durch entsprechende Wärme speichernde Strukturen – etwa Wabenstrukturen – oder durch Verwendung entsprechender Materialien -in der Regel Materialien mit höher Wärmekapazität – realisiert werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Abstrahlrichtung, in welcher die elektromagnetische Strahlung auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch abstrahlbar ist, einstellbar. Durch die Änderung der Abstrahlrichtung der elektromagnetischen Strahlung auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch kann eine einzige Strahlen quelle zur Erwärmung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches vorgesehen werden. Bspw. kann eine Strahlenquelle derart gesteuert mittels eines Motors bewegt werden, dass die die elektromagnetischen Strahlen alternierend auf die Kompressionsplatte und den Objekttisch treffen. Zudem kann durch die Änderung der Abstrahlrichtung auch der erwärmbare Flächenbereich der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches variiert werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Abstrahlrichtung der elektromagnetischen Strahlung senkrecht zu einer Oberflächennormalen des Objekttisches und/oder senkrecht zu einer Oberflächennormalen der Kompressionsplatte einstellbar. Dies ist bspw. dann vorteilhaft, wenn der Objekttisch als Abdeckung des Röntgendetektors ausgebildet ist. Eine Erwärmung eines derartigen Objekttisches über einen längeren Zeitraum würde auch zu einer unerwünschten Erhöhung der Temperatur des Röntgendetektors führen, für welche in der Regel ohnehin eine Kühlung vorgesehen ist.
  • Um eine weitere Erwärmung des Objekttisches und damit des Röntgendetektors zu vermeiden, wird die Richtung der elektromagnetischen Richtung derart eingestellt, dass die Oberflächennormale des Objekttisches senkrecht zur Abstrahlrichtung bzw. Ausbreitungsrichtung der elektromagnetische Strahlung steht. Die elektromagnetische Strahlung breitet sich dann parallel zur Oberfläche des Objekttisches aus, wodurch im Wesentlichen keine weitere Wärme durch die elektromagnetische Strahlung auf dem Objekttisch deponiert wird.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Kompressionsplatte und/oder der Objekttisch wenigstens in einem Teilbereich eine Beschichtung auf, mittels welcher die auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch treffende elektromagnetische Strahlung in eine Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches überführbar ist. Vorzugsweise wird die Beschichtung derart gewählt, dass elektromagnetische Strahlung effizient in eine Temperaturerhöhung umwandelbar ist. Um eine effiziente Umwandlung von elektromagnetischer Energie in Wärme zu erreichen, kann die Beschichtung als Schichtsystem verschiedener Schichten ausgebildet sein, welche unterschiedliche thermische und/oder optische Eigenschaften aufweisen.
  • Um eine effiziente Umwandlung von elektromagnetischer Strahlung in eine Temperaturerhöhung vornehmen zu können, kann ein Material mit einem hohem Absorptionskoeffizienten und einer geringen spezifischen Wärmekapazität für den genutzten Wellenlängenspektralbereich der von der Strahlenquelle ausgehenden elektromagnetische Strahlung vorgesehen werden, im Folgenden Absorptionsschicht genannt. Ein hoher Absorptionskoeffizient der Beschichtung führt zur einer erhöhten Aufnahme von durch die elektromagnetische Strahlung eingebrachter Energie, wobei eine geringe spezifische Wärmekapazität dazu führt, dass vergleichsweise wenig Energie benötigt wird, um ein Erhöhung der Temperatur dieser Absorptionsschicht zu erreichen.
  • Um jedoch ein schnelles zeitliches Abklingen der Temperatur nach Beendigung der Bestrahlung der Beschichtung mit elektromagnetischer Strahlung zu verhindern, was direkte Folge der geringen spezifischen Wärmekapazität der Absorptionsschicht wäre, kann eine zweite Schicht, mit in der Regel deutlich höherer spezifischer Wärmekapazität vorgesehen werden, welche direkt unterhalb der Absorptionsschicht angeordnet ist – im Folgenden Speicherschicht genannt.
  • Während der Bestrahlung der Beschichtung mit elektromagnetischer Strahlung kommt es zu einer schnellen Erwärmung der Absorptionsschicht und durch Wärmeleitung zwischen Absorptionsschicht und Speicherschicht zum Austausch von Wärme. Die Speicherschicht wird aufgrund der höheren spezifischen Wärmekapazität deutlich langsamer erwärmt als die Absorptionsschicht. Jedoch kann die erwärmte Speicherschicht aufgrund ihrer deutlich höheren spezifischen Wärmekapazität als Wärmespeicher wirken. Wird die Bestrahlung der Beschichtung mit elektromagnetischer Strahlung beendet, so kühlt die Absorptionsschicht aufgrund der geringen spezifischen Wärmekapazität deutlich schneller ab als die Speicherschicht. Daher kehrt sich der Wärmefluss zwischen Absorptionsschicht und Speicherschicht um, und die Absorptionsschicht wird durch die Speicherschicht gewärmt, wodurch eine Verlangsamung des Abklingens der Temperatur der Absorptionsschicht erreicht wird.
  • Besonders effizient kann die Überführung von elektromagnetischer Strahlung in Wärme erfolgen, wenn die optischen Eigenschaften der Beschichtung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches und das Wellenlängenspektrum der von der wenigstens einen Strahlenquelle abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung aneinander angepasst sind. Dazu kann entweder die Beschichtung entsprechend angepasst werden, wie es bspw. aus dem Bereich der Solarzellen bekannt ist, um deren Wirkungsgrad zu verbessern – so genanntes Bandgag-Engineering. Alternativ kann die von der Strahlenquelle ausgehende elektromagnetische Strahlung in ihrem Wellenlängenspektrum durchstimmbar sein, um für verschiedene Beschichtungen mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften genutzt werden zu können.
  • Die Dicken der von der Beschichtung umfassten Schichten – etwa Absorptionsschicht und Speicherschicht – können an eine vorgesehene, mittlere Bestrahlungsdauer der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches mit elektromagnetischer Strahlung und/oder an das erwünschte Abklingverhalten der Temperatur der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches angepasst werden.
  • Ist die medizinische Vorrichtung als Röntgenvorrichtung ausgebildet ist es insbesondere vorteilhaft, dass die von der Kompressionsplatte und/oder dem Objekttisch aufgewiesene Beschichtung im Wesentlichen transparent für Röntgenstrahlen ist. Dadurch wird die mit Röntgenstrahlen durchgeführte Untersuchung höchstens nur vernachlässigbar von der auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch aufgebrachten Beschichtung beeinflusst und ein Untersuchungserfolg wird nicht gefährdet.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Kompressionsplatte und/oder der Objekttisch wenigstens teilweise aus einem Material ausgebildet, mittels welchem die auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch treffende elektromagnetische Strahlung in eine Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches überführbar ist. Dies stellt eine alternative Möglichkeit zu einer oben erwähnten Beschichtung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches dar.
  • Derartige die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch ausbildende Materialien können auch in Kombination mit der oben genannten Beschichtung verwendet werden. Die für die Beschichtung ausgeführten Erläuterungen gelten in analoger Weise für ein die Kompressionsplatte und/oder für ein den Objekttisch wenigstens teilweise ausbildendes Materialien bzw. eine Mehrzahl von Materialien, mittels welchen die auf die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch treffende elektromagnetische Strahlung effizient in eine Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches überführbar ist.
  • Das die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch wenigstens teilweise ausbildende Material umfasst dabei vorzugsweise einen definierten Oberflächenbereich der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches, so dass die von der Strahlenquelle abgestrahlte elektromagnetische Strahlung in geometrisch einfacher Weise auf das Material einstrahlbar ist.
  • Der Vorteil eines die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch wenigstens teilweise ausbildenden Materials gegenüber einer Beschichtung liegt darin, dass das die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch wenigstens teilweise ausbildende Material in der Regel weniger anfällig für Verschleiß ist, als eine Beschichtung der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches. Vorteil der Beschichtung auf der Kompressionsplatte und/oder des Objekttisches hingegen ist es, dass diese gegebenenfalls relativ einfach erneuert werden kann. Bei der Verwen dung von einem die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch ausbildenden Material ist in der Regel bei Beschädigung oder Verschleiß von diesen die gesamte Kompressionsplatte und/oder der gesamte Objekttisch zu ersetzen.
  • Vorzugsweise ist auch das die Kompressionsplatte und/oder den Objekttisch wenigstens teilweise ausbildende Material im Wesentlichen transparent für Röntgenstrahlen, so dass dieses bei Röntgenuntersuchungen nicht zu einer negativen Beeinflussung des Untersuchungsergebnisses für ein zu untersuchendes Objekt führt.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine eine elektromagnetische Strahlung abgebende Strahlenquelle vorgesehen, wobei mittels der von der Strahlenquelle abgestrahlten Strahlung ein Objekt erwärmbar ist. Insbesondere bei einer für eine Untersuchung mit der medizinischen Vorrichtung durchzuführenden Kompression, führt eine Erwärmung des Objekts, bspw. einer weiblichen Brust, zu einer Entspannung des Gewebes. Dadurch wird der Kompressionsplatte und dem Objekttisch bei der Kompression der Brust ein geringerer Widerstand durch das Brustgewebe entgegengesetzt und die Untersuchung wird als angenehmer empfunden. Zudem kann ein entspanntes zu untersuchendes Objekt, bspw. im Hinblick auf eine Mammographie entspanntes Brustgewebe, leichter positioniert werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die von der Strahlenquelle zur Erwärmung eines Objekts ausgehende elektromagnetische Strahlung eine Intensität und/oder ein Wellenlängenspektrum auf, das auf die optischen Eigenschaften des zu untersuchenden Objekts angepasst ist. Dadurch kann das zu erwärmende Objekt in geeigneter Weise erwärmt werden. Weder darf die Intensität der elektromagnetischen, auf das Objekt treffenden Strahlung über die Maßen hoch gewählt werden, was zu Verbrennungen des Objekts führen kann, noch darf die Intensität der elektromagnetischen Strahlung zu gering gewählt werden, da sonst keine Erwärmung des Objekts auftritt.
  • Ebenfalls bedarf es in der Regel einer Anpassung des Wellenlängenspektrums der elektromagnetischen Strahlung an das zu erwärmende Objekt. Für bspw. einen menschlichen Patienten darf weder eine zu kurze Wellenlänge, bspw. im ultravioletten Spektralbereich oder gar im Röntgenspektralbereich, gewählt werden, noch eine zu lange Wellenlänge bspw. im Mikrowellenbereich.
  • Vorzugsweise wird zur Bestrahlung des Objekts der infrarote Spektralbereich elektromagnetischer Wellen genutzt und einer Intensität, welche eine sanfte Erwärmung des Objekts ermöglicht. Bspw. kann hierzu eine handelsübliche Rotlichtlampe verwendet werden.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus einem schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel, welches anhand der Zeichnung erläutert wird. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Mammographievorrichtung mit einer ersten Strahlenquelle zur Erwärmung einer Kompressionsplatte und einer zweiten Strahlenquelle zur Erwärmung eines Objekttisches,
  • 2 eine Seitenansicht einer C-Bogen-Röntgenvorrichtung mit einer Strahlenquelle zur Erwärmung eines Objekttisches und eines Objekts.
  • 1 zeigt eine Mammographievorrichtung 1 mit einem Röntgenstrahler 13 und einem Röntgendetektor 14. Zwischen Röntgenstrahler 13 und Röntgendetektor 14 erstreckt sich ein Röntgenstrahlbereich X, welcher bei Abstrahlung von Röntgenstrahlen durch den Röntgenstrahler 13 mit Röntgenstrahlen durchsetzt wird. Weiter weist die Mammographievorrichtung 1 eine Kompressionseinrichtung 3' auf, welche eine Kompressionsplatte 3 umfasst. Die Kompressionseinrichtung 3' ist samt Kompressionsplatte 3 relativ zu einer nicht mit einem Bezugszeichen versehenen Stativeinheit der Mammographievorrichtung 1 verschiebbar angeordnet, um eine auf einem Objekttisch 4 abgelegte Brust O für eine Mammographie-Untersuchung komprimieren zu können.
  • Der Röntgendetektor 14 der Mammographievorrichtung 1 ist in den Objekttisch 4 integriert bzw. der Objekttisch 4 und der Röntgendetektor 14 bilden eine bauliche Einheit der Mammographievorrichtung 1. Im Ausführungsbeispiel weist ein Ende der Kompressionsplatte 3, insbesondere das dem Patienten abgewandte Ende, eine erste Strahlenquelle 5 auf. Mittels der Strahlenquelle 5 ist eine elektromagnetische Strahlung E1 gerichtet abstrahlbar, welche einen Wellenlängenbereich aufweist, der von einem infraroten bis in den für das menschliche Auge sichtbaren Spektralbereich reicht. In 1 ist die Abstrahlrichtung so gewählt, dass im Wesentlichen der Objekttisch 4 mit der elektromagnetischen Strahlung E1 bestrahlt wird. Bspw. ist die erste Strahlenquelle 5 als Rotlichtlampe ausgebildet.
  • Ein Ende des Objekttisches 4, vorzugsweise nicht das dem Patienten zugewandte Ende des Objekttisches 4, also bspw. das dem Patienten erbgewandete Ende des Objekttisches 4, weist eine zweite Strahlenquelle 6 auf, von welcher ebenfalls elektromagnetische Strahlung E2 gerichtet abstrahlbar ist. Die zweite Strahlenquelle 6 strahlt die elektromagnetische Strahlung E2 im Wesentlichen in Richtung der Kompressionsplatte 3 ab, welche im Wesentlichen dem Objekttisch 4 gegenüber liegt.
  • Die Strahlabmessung der von der Strahlenquelle 5 bzw. 6 abstrahlbaren elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 ist einstellbar. Vorzugsweise bestrahlt die an der Kompressionsplatte 3 angeordnete Strahlenquelle 5 einen Flächenbereich des Objekttisches 4 mit einem sichtbaren Spektralanteil, der die räumlichen Abmessungen der Detektorfläche des unterhalb des Objekttisches 4 angeordneten Röntgendetektors 14 darstellt. So kann der Arzt einfach erkennen, auf welche verschiedenen Weisen die Brust O auf dem Objekttisch 4 positioniert werden kann und dabei die Detektorfläche des Röntgendetektors 14 nicht verlassen wird.
  • Die von der ersten und der zweiten Strahlenquelle abgestrahlte elektromagnetische Strahlung E1 bzw. E2 erwärmen einen patientenseitigen Bereich des Objekttisches bzw. der Kompressionsplatte 3. Die Abstrahlrichtungen der von der ersten und der zweiten Strahlenquellen 5 bzw. 6 abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 sind manuell oder mittels einer von einer Steuereinrichtung 9 gesteuerten, nicht dargestellten Antriebseinrichtung einstellbar.
  • Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn die Kompressionsplatte 3 und der Objekttisch 4 relativ zueinander verschoben werden. Die Abstrahlrichtung der elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 kann so stets auf die relative geometrische Anordnung von Kompressionsplatte 3 und Objekttisch 4 angepasst werden. Weiter kann zur Einstellung der Strahlabmaße der elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 eine nicht dargestellte Strahlbegrenzungseinrichtung zur räumlichen Begrenzung der elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 vorgesehen werden, welche vorteilhafterweise ebenfalls mittels einer von der Steuereinrichtung 9 gesteuerten Antriebseinrichtung einstellbar ist. Dazu ist es vorteilhaft die Position und/oder Lage der Kompressionsplatte 3 und/oder des Objekttisches relativ einander oder absolut zu erfassen, wodurch eine Automatisierung der Einstellung der Strahlbegrenzungseinrichtung ermöglicht wird.
  • Die Kompressionsplatte 3 und der Objekttisch 4 weisen jeweils eine Beschichtung 11 bzw. 12 auf, welche die von der ersten und der zweiten Strahlenquelle 5 bzw. 6 abgestrahlte elektromagnetischen Strahlung in hohem Maße absorbiert und die absorbierte Strahlung in Wärme überführt. Der Absorptionskoeffizient und die Dicke der Beschichtung 11 bzw. 12 ist auf das Wellenlängenspektrum der von der ersten Strahlenquelle 5 und der von der zweiten Strahlenquelle 6 abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 angepasst sowie auf die Intensität der von den Strahlenquellen 5 bzw. 6 abgestrahlten Strahlung E1 bzw. E2. Die Beschichtung 11 bzw. 12 ist zudem transparent für Röntgenstrahlen.
  • Die Kompressionsplatte 3 und der Objekttisch 4 weisen jeweils eine Wärmespeichereinrichtung 10 auf, welche die in der Beschichtung 11 bzw. 12 erzeugte Wärme speichern. Dadurch wird ein schnelles Abkühlen der Beschichtung 11 bzw. 12 nach Beendigung der Bestrahlung der Beschichtung 11 bzw. 12 mit der von der ersten und der zweiten Strahlenquelle 5 bzw. 6 ausgehenden elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 verhindert.
  • Weiter weisen die Kompressionsplatte 3 und der Objekttisch 4 in dem jeweils erwärmbaren Flächenbereich der Kompressionsplatte 3 und des Objekttisches 4 eine Mehrzahl von Sensoren 7 bzw. 8 auf, welche die Temperatur der Beschichtung 11 bzw. 12 erfassen. Dies ist zweckmäßig, da der beschichtete bzw. erwärmbare Flächenbereich derjenige Bereich ist, welcher wenigstens teilweise mit dem zu untersuchenden Objekt O, also bei einer Mammographie bspw. einer weiblichen Brust, in Kontakt tritt.
  • Dabei sind überhöhte Temperaturen, bspw. über 40 Grad Celsius, nicht erwünscht. Die Sensoren 7 bzw. 8 erlauben die Überwachung der Temperatur der Beschichtung 11 bzw. 12, so dass frühzeitig erkannt wird, wenn die Beschichtung 11 bzw. 12 überhitzt ist. In einem solchen Fall kann bspw. ein optischer oder akustischer Warnhinweis zur Kenntnisnahme durch das medizinische Personal erzeugt werden.
  • Die Sensoren 7 bzw. 8 können auch als Bestandteil eines Regelungskreises verwendet werden, um eine bestimmte Temperatur der Beschichtung 11 bzw. 12 einzustellen. Dazu weist die Mammographievorrichtung 1 eine Steuer- und Regeleinrichtung 9 auf.
  • In der Steuer- und Regeleinrichtung ist bspw. ein Temperaturwert für die Beschichtung 11 der Kompressionsplatte 3 und der Beschichtung 12 des Objekttisches 4 hinterlegt, welcher vor Ablage und Kompression der weiblichen Brust O erreicht werden soll, um eine Untersuchung für den Patienten angenehmer zu gestalten. Der Temperaturwert kann bspw. zu 37 Grad Celsius gewählt werden und der Steuer- und Regeleinrichtung 9 über eine nicht dargestellte Ein-/Ausgabeeinrichtung zugeführt werden.
  • Nach Auslösen des Aufwärmvorgangs werden die erste und die zweite Strahlenquelle 5 bzw. 6 aktiviert, welche daraufhin elektromagnetische Strahlen E1 bzw. E2 im Wesentlichen auf den jeweiligen beschichteten Flächenbereich der Kompressionsplatte 3 und des Objekttisches 4 abstrahlen. Die Sensoren 6 bzw. 7 erfassen die durch die Absorption der Röntgenstrahlen entstehende Erhöhung der Temperatur der Beschichtung 11 bzw. 12. Vorzugsweise wird die Temperatur der Beschichtung 11 bzw. 12 in regelmäßigen Zeitabständen erfasst und der Steuer- und Regeleinrichtung 9 kontaktlos zugeführt.
  • In der Steuer- und Regeleinrichtung 9 wird die vorgegebene und in der Steuer- und Regeleinrichtung 9 hinterlegte Temperatur mit der jeweils durch die Sensoren 7 bzw. 8 erfasste Temperatur verglichen. Je nach Höhe der erfassten Temperatur der Beschichtung 11 der Kompressionsplatte 3 bzw. der Beschichtung 12 des Objekttisches 4 wird die in Form von elektromagnetischer Strahlung abgestrahlte Leistung der ersten Strahlenquelle 5 und/oder der zweiten Strahlenquelle 6 durch die Steuer- und Regeleinrichtung 9 derart geändert, dass die vorgegebene Temperatur der Beschichtung 11 der Kompressionsplatte 3 und der Beschichtung 12 des Objekttisches 4 erreicht wird.
  • Zur Veränderung der auf die Beschichtung 11 der Kompressionsplatte 3 und/oder zur Veränderung der auf die Beschichtung 12 des Objekttisches 4 eingestrahlten elektromagnetischen Strahlungsleistung E1 bzw. E2 kann bspw. die der Strahlenquelle 5 bzw. 6 zur Erzeugung der elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 zugeführte elektrische Leistung verringert bzw. erhöht werden. Bspw. kann auch die Abstrahlrichtung der elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 derart verändert werden, so dass die Beschichtung 11 bzw. 12 nicht mehr in vollem Umfang bestrahlt werden, wodurch eine weitere Erwärmung der Beschichtung 11 bzw. 12 verhindert werden kann.
  • Es kann auch eine Beschichtung 11 bzw. 12 vorgesehen werden, deren optische Eigenschaften durch Anlegen eines äußeren elektrischen Feldes und/oder äußeren Magnetfeldes an die Beschichtung 11 bzw. 12 derart verändert werden können, dass bei Applizierung von bestimmten Feldparametern auf die Beschichtung 11 bzw. 12 keine, eine verringerte oder eine erhöhte Absorption der eingestrahlten elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 durch die Beschichtung 11 bzw. 12 stattfindet. Die Steuerung eines äußeren Feldes, welches auf die Beschichtung 11 bzw. 12 wirkt und wenigstens eine ihrer optischen Eigenschaften beeinflusst, kann ebenfalls mittels der Steuer- und Regeleinrichtung 9 vorgenommen werden.
  • Es können der ersten und/oder zweiten Strahlenquelle 5 bzw. 6 auch Filter zur Filterung eines bestimmten Wellenlängenbereichs der von der Strahlenquelle 5 bzw. 6 abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung vorgeschaltet werden, um die auf die Beschichtung 11 bzw. 12 treffende Energie in Form von von der jeweiligen Strahlenquelle 5 bzw. 6 abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung E1 bzw. E2 zu verringern. Insbesondere kann bspw. beim Einsatz von Filtern zur Verhinderung einer weiteren Erwärmung der Beschichtung 11 bzw. 12 im Wesentlichen der infrarote Wellenlängenbereich des Wellenlängenspektrums gefiltert werden.
  • Weiter kann vor der Durchführung der Mammographie die weibliche Brust mit der ersten und/oder zweiten Strahlenquelle 5 bzw. 6 bestrahlt werden, um das Brustgewebe zu entspannen. Dadurch passt sich die Brust O bei der Kompression mit der Kompressionsplatte 3 zwischen dieser und dem Objekttisch 4 besser an, was die Untersuchung für die Patientin angenehmer gestaltet. Dazu wird im Ausführungsbeispiel die Abstrahlrichtung der von der Strahlenquelle 5 abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung E1 so geändert wird, so dass die Strahlung E1 nun auf die Brust O trifft.
  • Dies kann bspw. erfolgen, indem die Brust O auf den bereits erwärmten Flächenbereich des Objekttisches 4 abgelegt wird und dabei gemäß der durch die mittels des sichtbaren Wellenlängenspektrums dargestellte Projektion der Detektorfläche positioniert wird. Da nun die Beschichtung 12 des Objekttisches 4 aufgrund der darauf gelagerten Brust O nicht mehr bestrahlbar ist, wird die Strahlenquelle 5, welche zur Erwärmung des Objekttisches vorgesehen ist, zur Erwärmung der Brust O genutzt. Da die Wärmespeichereinrichtung 10 des Objekttisches 4 nun die Wärme an die Beschichtung 12 abgibt, kühlt die Beschichtung 12 nur langsam ab.
  • Die Erwärmung des Objekttisches 4 oder des Objekts O ist insbesondere stets dann zweckmäßig, wenn die Gefahr besteht, dass das Objekt O, insbesondere ein Patient oder ein Körperteil eines Patienten, auskühlt. Daher kann die erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhaft bei einer Operation bzw. einem medizinischen Eingriff an einem wenigstens abschnittsweise unbekleideten Patienten Anwendung finden.
  • 2 zeigt eine Röntgenvorrichtung, welche als verfahrbare C-Bogen-Röntgenvorrichtung 2 ausgebildet ist. Eine derartige verfahrbare C-Bogen-Röntgenvorrichtung 2 kann bspw. zur Durchführung einer Röntgenuntersuchung während einer medizinischen Intervention verwendet werden. Die C-Bogen-Röntgenvorrichtung 2 weist einen Röntgenstrahler 13 und einen Röntgendetektor 14 auf, welche an einem C-Bogen 15 gelagert sind. Zwischen Röntgenstrahler 13 und Röntgendetektor 14 erstreckt sich der Röntgenstrahlbereich X. Der Röntgenstrahlbereich X ist jener Raumbereich, welcher während einer Abstrahlung mit von vom Röntgenstrahler 13 in Richtung des Röntgendetektors 14 ausgehenden Röntgenstrahlen durchdrungen wird.
  • Am C-Bogen 15 ist zudem eine Strahlenquelle 16 angeordnet, von der elektromagnetische Strahlung E3 in verschiedene Richtungen gerichtet abstrahlbar ist. Die Strahlenquelle 16 ist längs des C-Bogens 15 verschiebbar und relativ zum C-Bogen 15 drehbar gelagert, so dass die Abstrahlrichtung der elektromagnetische Strahlung einstellbar ist.
  • Die C-Bogen-Röntgenvorrichtung 2 ist im Ausführungsbeispiel neben einem Objekttisch 4 derart positioniert, dass ein auf dem Objekttisch 4 angeordneter Patient zwischen dem an dem C-Bogen 15 angeordneten Röntgenstrahler 13 und dem Röntgendetektor 14 gelagert ist. Die Abstrahlrichtung, in welche die Strahlenquelle 16 die elektromagnetische Strahlung E3 emittiert, ist manuell einstellbar, und wird auf einen zu erwärmenden Körperbereich des nicht dargestellten Patienten bzw. auf den Objekttisch 4 ausgerichtet.
  • Der von der elektromagnetischen Strahlung E3 bestrahlte Körperbereich kann ggf. auch künstliche, bspw. durch den Arzt oder durch äußere Einwirkung geschaffene Körperöffnungen umfassen. Die elektromagnetische Strahlung E3 kann insbesondere zur Erwärmung des bestrahlten Körperbereichs im Hinblick auf die Beschleunigung von Blutgerinnung des Patienten verwendet werden. Auch kann die elektromagnetische Strahlung E3 zur Aushärtung von Materialien, bspw. von einem während des medizinischen Eingriffs in das Untersuchungsobjekt implantierten, im nicht ausgehärteten Zustand mechanisch verformbarer Implantats, verwendet werden. In diesem Fall wäre das zu erwärmende Objekt also ein künstlich in den Körper des Patienten eingebrachtes Implantat.
  • Die von der Strahlenquelle 16 erzeugte elektromagnetische Strahlung E3 kann auch zur Erwärmung des Objekttisches 4 eingesetzt werden. Bevor der zu operierende bzw. zu untersuchende Patient auf dem Objekttisch 4 positioniert wird, erfolgt eine wenigstens abschnittsweise Erwärmung der Ablagefläche des Objekttisches 4, wodurch eine Auskühlung des Patienten verringert bzw. die Untersuchung für den Patienten angenehmer gestaltet wird.
  • Zur Kontrolle der Temperatur des Objekttisches 4 sind Sensoren 8 vorgesehen, welche die Temperatur des Objekttisches 4 zu be stimmten Zeitpunkten erfassen. Den erfassten Temperaturen werden Daten zugeordnet, welche an eine in 2 nicht dargestellte Steuer- und Regeleinrichtung übertragen werden können. Mittels der erfassten Temperaturen kann eine Kontrolle der Erwärmung des Objekttisches 4 oder aber auch eine Regelung der Erwärmung des Objekttisches 4 erfolgen.
  • Die Bestrahlung des Objekttisches 4 bzw. des Objekts mittels der von der Strahlenquelle 16 ausgehenden elektromagnetischen Strahlung E3 kann über einen längeren Zeitraum auf kontinuierliche Art und Weise erfolgen. Alternativ kann die Bestrahlung des Objekttisches 4 oder des Objekts bspw. pulsartig erfolgen oder manuell an und ausgeschaltet werden.
  • Zur Erwärmung des Objekttisches 4 ist in 2 keine Beschichtung des Objekttisches 4 oder ein den Objekttisch 4 ausbildendes, besonders gut absorbierendes Material vorgesehen. Vielmehr kann mittels der am C-Bogen 15 der C-Bogen-Röntgenvorrichtung 2 angeordneten Strahlenquelle 16 elektromagnetische Strahlung E3 erzeugt werden, welche ein standardmäßig für die Ausbildung eines Objekttisches 4 verwendetes Material gut erwärmt.
  • Dadurch kann die Strahlenquelle 16 zur Erwärmung des Objekttisches 4 oder eines Objekts für eine Vielzahl von medizinischen Vorrichtungen und Objekttischen vorgesehen werden. Dabei handelt es sich um eine kostengünstige Lösung da keine besonderen Materialien und Beschichtungen erforderlich sind, eine Strahlenquelle 16 einfach für bestehende Röntgenvorrichtungen nachgerüstet werden kann und ein Ersatz der Strahlenquelle 16 bspw. bei Defekt – einfach bereitgestellt werden kann.

Claims (16)

  1. Medizinische Vorrichtung (1, 2) mit einer Kompressionsplatte (3) zur Kompression eines Objekts (O) und/oder einem Objekttisch (4) zur Ablage eines Objekts (O), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine eine elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) abstrahlende Strahlenquelle (5, 6, 16) vorgesehen ist, wobei mittels der von der wenigstens einen Strahlenquelle (5, 6, 16) abgestrahlten elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) die Kompressionsplatte (3) und/oder der Objekttisch (4) erwärmbar ist.
  2. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) ein Wellenlängenspektrum aufweist, wobei ein erster Teilbereich des Wellenlängenspektrums in einem infraroten Spektralbereich liegt und ein zweiter Teil des Wellenlängenspektrums in einem für das menschliche Auge sichtbaren Spektralbereich liegt.
  3. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des sichtbaren Spektralbereichs der elektromagnetischen Strahlung eine Information auf die Kompressionsplatte (3) und/oder den Objekttisch (4) projizierbar ist.
  4. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sensor (7, 8) zur Erfassung einer Temperatur der Kompressionsplatte (3) und/oder wenigstens ein Sensor (7, 8) zur Erfassung einer Temperatur des Objekttisches (4) vorgesehen ist.
  5. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerung und/oder eine Regelung einer Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte (3) und/oder einer Temperaturerhöhung des Objekttisches (4) vorgesehen ist.
  6. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kompressionsplatte (3) und/oder der Objekttisch (4) eine Einrichtung (10) zur Verlangsamung eines nach einer Bestrahlung mit von der wenigstens einen Strahlenquelle (5, 6, 16) ausgehenden elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) auftretenden Abklingens der Temperatur der Kompressionsplatte (3) und/oder eines nach der Bestrahlung mit von der wenigstens einen Strahlenquelle (5, 6, 16) ausgehenden elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) auftretenden Abklingens der Temperatur des Objekttisches (4) aufweist.
  7. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abstrahlrichtung, in welche die elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) abstrahlbar ist, einstellbar ist.
  8. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstrahlrichtung der elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) senkrecht zu einer Oberflächennormalen der Kompressionsplatte (3) und/oder senkrecht zu einer Oberflächennormalen des Objekttisches (4) einstellbar ist.
  9. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kompressionsplatte (3) und/oder der Objekttisch (4) wenigstens in einem Teilbereich eine Beschichtung (11, 12) aufweist, mittels welcher die auf die Kompressionsplatte (3) und/oder den Objekttisch (4) treffende elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) in eine Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte (3) und/oder des Objekttisches (4) überführbar ist.
  10. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Eigenschaften der Beschichtung (11, 12) der Kompressionsplatte (3) und/oder des Objekttisches (4) und das Wellenlängenspekt rum der von der wenigstens einen Strahlenquelle (5, 6, 16) abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) aneinander angepasst sind.
  11. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Kompressionsplatte (3) und/oder dem Objekttisch (4) aufgewiesene Beschichtung (11, 12) im Wesentlichen transparent für Röntgenstrahlen ist.
  12. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kompressionsplatte (3) und/oder der Objekttisch (4) wenigstens teilweise aus einem Material ausgebildet ist, mittels welchem die auf die Kompressionsplatte (3) und/oder den Objekttisch (4) treffende elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) in eine Temperaturerhöhung der Kompressionsplatte (3) und/oder des Objekttisches (4) überführbar ist.
  13. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Eigenschaften des die Kompressionsplatte (3) und/oder den Objekttisch (4) wenigstens teilweise ausbildenden Materials und das Spektrum der von der wenigstens einen Strahlenquelle (5, 6, 16) abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) aneinander angepasst sind.
  14. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das die Kompressionsplatte (3) und/oder den Objekttisch (4) wenigstens teilweise ausbildende Material im Wesentlichen transparent für Röntgenstrahlen ist.
  15. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der von der Strahlenquelle (5, 6, 16) abgestrahlten elektromagnetischen Strahlung (E1, E2, E3) ein Objekt (O) erwärmbar ist.
  16. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Strahlenquelle (5, 6, 16) zur Erwärmung eines zu untersuchenden Objekts (O) ausgehende elektromagnetische Strahlung (E1, E2, E3) eine Intensität und/oder ein Wellenlängenspektrum aufweist, das auf die optischen Eigenschaften des zu untersuchenden Objekts (O) angepasst ist.
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