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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und mehrere, dieses
Verfahren implementierende Vorrichtungen zur Identitätsverifikation,
welche in den unterschiedlichsten Bereichen zur Anwendung kommen
können.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren, welches mittels
eines zentralen Servers und mittels mobiler Kommunikationseinrichtungen,
z.B. Mobilfunkgeräten
ausgeführt
werden kann.
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In
vielen Situationen kann es für
Menschen bzw. Benutzer hilfreich sein, Informationen über andere
Benutzer zu erlangen oder eigene Informationen für andere Benutzer bereitzustellen.
Einen besonderen Fall stellt der Bereich der Partnersuche mittels
Internet oder Mobiltelefonen dar. Nur beispielhaft seien hier die
Dienstleistungen des so genannten „Online Dating" oder „Mobile
Proximity Dating" genannt.
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Diese
Dienstleistungen bieten zwar eine Vielzahl an Auswahlparametern
für die
suchenden Benutzer an, leiden aber unter dem Nachteil, dass der
Selektionsprozess quasi technokratisch erfolgt, da die jeweiligen
Persönlichkeitsprofile
automatisch abgeglichen werden. Zwar lassen sich so potentielle Partner
finden, wenn die entsprechenden Profile zumindest zu einem vorgegebenen
Anteil übereinstimmen,
jedoch fehlt ein wesentliches Kriterium, welches für eine ernsthafte,
lebenslange Partnerschaft unablässig
ist, die „Chemie" zwischen den Menschen.
Diese lässt
sich online nicht ver- und übermitteln.
Die geringe Erfolgsquote bei der Vermittlung von ernsthaften Kontakten
durch derartige Dienste findet ihre Ursache gerade in einem Fehlen
der zwischenmenschlichen Chemie bei dieser unnatürlichen Partnersuche.
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Ähnlich verhält es sich
bei dem Verfahren des so genannten „Proximity Dating", bei welchem beispielsweise über Bluetooth-fähige Endgeräte auf diesen
abgespeicherte Persönlichkeitsprofile
zwischen den Engeräten
miteinander verglichen werden und bei einer bestimmten Übereinstimmung
die Benutzer von potentiellen Partnern in ihrer Nähe benachrichtigt
werden.
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Auch
dieses Verfahren leidet unter dem Nachteil, dass die anfängliche
Intuition und der Instinkt von dem virtuellen Selektionsprozess
erstmal ausgeschlossen sind.
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Es
ist bekannt, dass bei einem Aufeinandertreffen sich einander fremder
Menschen das Bewusstsein innerhalb der ersten 4 Sekunden den ersten
Eindruck ausbildet. Nach ca. 20 Sekunden sind Sympathie oder Antipathie
bei den Menschen ausgeprägt.
Diese natürliche
Vorselektion kann durch die vorhergehend geschilderten virtuellen
Partnersuchverfahren nicht verwirklicht werden.
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Ausgehend
davon ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein einfaches
Verfahren und Vorrichtungen zur Identitätsverifikation zur Verfügung zu
stellen, welche für
den Anwendungsfall der Partnersuche zwar die bekannten technischen
Hilfsmittel verwenden, jedoch der erstmalige Kontakt ausschließlich persönlich und
real erfolgt.
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Gelöst wird
diese Aufgabe insbesondere mit einem Verfahren zur Identitätsverifikation
nach Anspruch 1.
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Darüber hinaus
löst die
Erfindung diese Aufgabe durch ein im Anspruch 18 definiertes Verfahren zur
Identitätsverifikation,
das mittels einer mobilen Kommunikationsvorrichtung, z. B. einem
Mobilfunkgerät,
durchgeführt
werden kann.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Verfahren bereitgestellt, bei dem ein Server, der mit einem
weltweiten Kommunikationsnetz verbunden ist, erste Signale von mobilen
Kommunikationseinrichtungen von Benutzern empfängt, welche zumindest ein von den
Benutzern definiertes Identifikationsmerkmal repräsentieren,
und zu einem späteren
Zeitpunkt als der Empfang der ersten Signale zweite Signale von Kommunikationseinrichtungen
der Benutzer empfängt,
welche jeweils die ersten Signale hinsichtlich des zumindest einen
Identifikationsmerkmals verifizieren, und dann die Benutzer selektiert,
deren Identifikationsmerkmale innerhalb eines definierten Bereichs
für die
Identifikationsmerkmale liegen.
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Das
weltweite Kommunikationsnetz ist vorzugsweise das Internet, mit
welchem der Server in Verbindung steht. Die mobilen Kommunikationseinrichtungen
sind vorzugsweise Mobilfunkgeräte.
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Begegnen
sich zwei Menschen, bei denen die „Chemie" stimmt und der Wunsch nach einer Kontaktaufnahme
besteht, tritt oftmals das Problem in Erscheinung, dass die Angst
vor Zurückweisung einer
spontanen persönlichen
Kontaktaufnahme durch beide Seiten entgegensteht.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
nutzt nun für
einen solchen Fall die modernen Kommunikationsmittel, um diese anfänglich „verpasste
Chance" eines Kontakts
dennoch zu ermöglichen
und basiert, im Gegensatz zu den hinlänglich bekannten Verfahren,
auf einer Begegnung in der realen Welt.
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Hierzu
sendet ein erster Benutzer, beispielsweise ein Mann, von seinem
Mobiltelefon, kurz nachdem er einem zweiten Benutzer, beispielsweise
einer Frau, begegnet ist und sich nicht traute, diese trotz der
offensichtlichen gegenseitigen Anziehung anzusprechen, ein Identifikationsmerkmal
an einen Server.
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Dieses
Identifikationsmerkmal kann beispielsweise eine bestimmte Zeit sein,
und zwar vorzugsweise der bestimmte Zeitpunkt, zu welchem die Begegnung
mit dem zweiten Benutzer ungefähr
stattgefunden hat.
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Alternativ
kann dieses Identifikationsmerkmal auch den Ort darstellen, und
zwar den ungefähren
Ort der erfolgten Begegnung.
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Diese
Identifikationsmerkmale können
auch kombiniert werden und zusätzlich
mit einem Schlüssel
versehen werden, welcher z. B. durch den Mann der Frau bei der kurzen
gemeinsamen Begegnung persönlich
verbal mitgeteilt wurde. Ein derartiger Schlüssel kann der späteren internetbasierten
Suche des Verfahrens, wie weiter unten erläutert werden wird, quasi als
gemeinsames Codewort dienen, und daher auch als alleiniges Identifikationsmerkmal
dienen.
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Gemäß der Erfindung
sollen diese, die Identifikationsmerkmale beinhaltenden Signale
vorzugsweise als Textnachrichten (SMS) übermittelt werden.
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Eine Übermittlung
des ersten Signals durch den Mann könnte dann beispielsweise in
Abhängigkeit
der ersten Begegnung in der Form „14:00 Uhr – Prenzlauer
Berg – Hasenfuß" lauten.
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Ein
auf dem Server abgespeichertes System dient nun dazu, diese so übermittelten
Identifikationsmerkmale entsprechend zu verarbeiten. Ist der erste Benutzer
noch nicht mit einem persönlichen
Profil in diesem System registriert, kann er gemäß der Erfindung von seinem
Mobiltelefon eine Anmeldung in diesem System bereits nach der erfolgten
Begegnung durchführen
und nachdem er den Zugang von dem Server erhalten hat, dann in einem
weiteren Verfahrensschritt die für
die erfolgte Begegnung entsprechenden Identifikationsmerkmale übermitteln.
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Gemäß der Erfindung
muss der erste Benutzer nun in einem zweiten Schritt, welcher zeitlich nach
der Übermittlung
der Identifikationsmerkmale angesiedelt ist, diese Identifikationsmerkmale
bestätigen.
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Hierzu übermittelt
er zweite Signale an den Server, welche die Identifikationsmerkmale
nochmals verifizieren. Diese zweiten Signale können von dem Mobiltelefon oder
von einem mobilen oder stationären
Rechner an den Server übermittelt
werden.
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Der
Server und das auf diesem befindliche System ist nun so ausgelegt,
dass die Identifikationsmerkmale Zeitpunkt, Ort und/oder Schlüssel geordnet
werden.
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Hierzu
ist es allerdings Voraussetzung, dass der zweite Benutzer, im vorliegenden
Fall die Frau, ebenfalls in dem System angemeldet ist oder sich kurz
nach der persönlichen
Begegnung mit dem Mann registriert und zumindest eines der Identifikationsmerkmale,
welche hier in Rede stehen, von ihrem Mobiltelefon übermittelt
sowie zu einem späteren Zeitpunkt
diese Identifikationsmerkmale, ebenso wie dies der erste Benutzer
durchführen
musste, verifiziert hat.
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Mit
anderen Worten, im vorliegenden Fall, muss die Frau zumindest den
Zeitpunkt „14:00
Uhr" oder den Ort
der Begegnung „Prenzlauer
Berg" oder darüber hinaus
den von dem Mann während
der kurzen Begegnung ihr mitgeteilten Schlüssel „Hasenfuß" in einem ersten Schritt von ihrem Mobiltelefon eingegeben
haben und zu einem späteren
Zeitpunkt von ihrem Mobiltelefon oder einer weiteren Kommunikationseinrichtung
verifiziert haben.
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In
einer alternativen Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
können
die Identifikationsmerkmale durch das Mobiltelefon auch immanent
mitgeteilt werden. So würde
es bereits genügen, dass
die Benutzer nur den Schlüssel
mitteilen, während
der Server anhand der Absendung einer solchen Nachricht dann den
Zeitpunkt dieser Nachricht und, im Falle eines beispielsweise GPS-gestützten Mobiltelefons,
ggfs. auch den Ort, an welchem diese Nachricht abgesendet wurde,
erkennen kann.
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Gesetzt
den Fall, von mehreren Seiten, jedoch von zumindest zwei Benutzern,
liegt zumindest ein solches Identifikationsmerkmal vor, welches
auch von den Benutzern verifiziert wurde, selektiert im Anschluss
daran dann der Server in einem weiteren Verfahrensschritt diejenigen
Benutzer, deren Identifikationsmerkmale innerhalb eines definierten
Selektionsbereichs für
diese Identifikationsmerkmale liegen.
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Hierbei
bestehen gemäß der Erfindung
mehrere Möglichkeiten.
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Handelt
es sich bei dem Identifikationsmerkmal um einen Zeitpunkt, zu welchem
die ersten Signale von den Benutzern ausgesandt wurden, selektiert
der Server diejenigen Benutzer, deren Zeitpunkte gemeinsam innerhalb
eines definierten Zeitfensters liegen.
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Das
Zeitfenster kann dabei serverseitig festgelegt werden, beispielsweise
ein Zeitfenster überspannen,
welches sich von einem Zeitpunkt, der 60 Sekunden vor dem Zeitpunkt
liegt, welcher durch einen ersten Benutzer durch das erste Signal mitgeteilt und
verifiziert wurde, zu einem Zeitpunkt erstreckt, der 60 Sekunden
nach dem Zeitpunkt liegt, welcher durch den ersten Benutzer durch
das erste Signal mitgeteilt und verifiziert wurde.
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Im
vorliegenden Beispiel würde
dieses Zeitfenster folglich 13:59 Uhr bis 14:01 Uhr betragen.
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Der
Server berücksichtigt
demzufolge nur den Empfang der ersten Signale, welche innerhalb dieses
definierten Zeitfensters liegen. Würde ein zweiter Benutzer seine
mit den ersten Signalen gesendete erste Nachricht außerhalb
dieses Zeitfensters an den Server übermitteln, würde diese
bei dem Selektionsprozess durch den Server keine Berücksichtigung
mehr finden.
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Da
es theoretisch möglich
ist, dass mehrere Benutzer innerhalb dieses Zeitfensters entsprechende
Mitteilungen an den Server übermittelt
und verifiziert haben, ist in einem weiteren Schritt das Verfahren
gemäß der Erfindung
so ausgebildet, dass die Zeitpunkte, welche von den ersten Signalen
von den Mobiltelefonen mehrerer Benutzer repräsentiert werden, in Abhängigkeit
der Abstände
der einzelnen Zeitpunkte zueinander innerhalb des definierten Zeitfensters
geordnet werden. D.h., ein Benutzer, der beispielsweise 20 Sekunden
vor 14:00 Uhr seine Nachricht abgeschickt hat, wird vor dem Benutzer gruppiert,
der seine Nachricht 30 Sekunden nach 14:00 Uhr übermittelt hat.
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Als
weiteres, zusätzliches
oder alleiniges Identifikationsmerkmal kann der jeweilige Ort dienen, an
welchem die erste persönliche
Begegnung stattgefunden hat. Die durch den Server vorgenommene Gruppierung
kann dann so erfolgen, dass nur die Benutzer selektiert werden,
deren Orte gemeinsam innerhalb eines definierten Gebiets liegen.
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Das
definierte Gebiet wiederum ergibt sich durch die Nachricht des ersten
Benutzers. Hat dieser „Prenzlauer
Berg" angegeben,
werden auch nur Nachrichten von weiteren Benutzern von dem Server bei
der Selektion berücksichtigt,
welche ebenfalls „Prenzlauer
Berg" als Ort bzw.
Gebiet angegeben haben.
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Dieser
Ort lässt
sich darüber
hinaus im nachfolgenden Verifizierungsschritt über die zweiten Signale durch
die Benutzer noch weiter einschränken, beispielsweise
in der Form „Prenzlauer
Berg, Café P1,
2. Stock, linke Fensterseite".
Folglich wird der Server bei der durchzuführenden Selektion auch nur noch
diese Nachrichten berücksichtigen,
welche diesen territorial eingegrenzten Parameter, ggfs. mit gewissen
tolerierbaren Abweichungen, entsprechen und die Benutzer in die
selektierte Liste aufnehmen.
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Wird
darüber
hinaus als ein weiteres Identifikationsmerkmal ein persönlich bei
der ersten Begegnung zwischen den Benutzern mitgeteilter Schlüssel verwendet,
fließt
dieser in den von dem Server durchgeführten Selektionsprozess mit
ein, wobei gewisse phonetische Abweichungen Berücksichtigung finden sollen,
um Missverständnissen
oder Fehlverständnissen
vorzubeugen. Im vorliegenden Fall würde der Server folglich auch
Schlüssel
wie z.B. „Hasengruß" oder „Hakenfuß" beachten.
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Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung kann darüber
hinaus so ausgebildet sein, dass die Benutzer persönliche Profile
an den Server übermitteln,
entweder bereits bei einer Erstregistrierung im System oder während den
anschließenden Verifizierungsnachrichten.
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Hierzu
empfängt
der Server dritte Signale von den Kommunikationseinrichtungen der
Benutzer, welche persönlich
durch die Benutzer definierte Profile repräsentieren.
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Diese
persönlichen
Profile können
weitere Selektionskriterien beinhalten, wie beispielsweise das gewünschte Höchstalter
eines Partners oder dergleichen. Diese zusätzlichen Kriterien fließen in den Selektionsprozess
des Servers mit ein. So selektiert dieser dann nur diejenigen Benutzer,
welche trotz übereinstimmender
Identifikationsmerkmale auch positiv in den persönlichen Selektionsparametern übereinstimmen.
Beispielsweise hat die Frau als Höchstalter für einen möglichen Partner 40 Jahre eingegeben.
Obwohl auch sie auf Grund der ersten Begegnung die Identifikationsmerkmale „14:00
Uhr – Prenzlauer
Berg – Hasenfuß" an den Server übermittelt
und anschließend
verifiziert hatte, wird sie von dem Server nicht in die Auswahlliste
mit aufgenommen, da das persönliche
Profil des ersten Benutzers, des Manns, ein Alter von 45 Jahre angibt.
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Dieser
Abgleich von zusätzlichen
Selektionsparametern kann von dem Server wechselseitig zwischen
den zumindest beiden oder mehreren Benutzern durchgeführt werden,
unabhängig
davon, von welchem Benutzer die ersten Signale zuerst vom Server
empfangen wurden.
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Ist
der Auswahlprozess durch den Server unter Berücksichtigung der vorhergehenden
Parameter durchgeführt
und abgeschlossen worden, übermittelt der
Server diese Auswahlliste der für
die Begegnung in Frage kommenden weiteren Benutzer bzw. die Daten
des zumindest einen Benutzers mit in den vorgegebenen Toleranzbereichen übereinstimmenden Identifikationsmerkmalen
und Selektionskriterien in Form von vierten Signalen an zumindest
eine der Kommunikationseinrichtungen des ersten Benutzers.
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Dieser
kann dann über
beispielsweise eine im Internet vorliegende Plattform des Systems
diese Daten der möglichen „Treffer" einsehen und, falls sich
die gesuchten Person der ersten Begegnung unter diesen serverseitig
selektieren Treffern befindet, diesen Benutzer auswählen bzw.
im System positiv bestätigen.
Hierzu empfängt
der Server dann fünfte Signale,
welche diese Auswahl repräsentieren.
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In
einem weiteren Verfahrensschritt ist das Verfahren gemäß der Erfindung
so ausgebildet, dass auf Grund dieser Auswahl durch den ersten Benutzer der
Server sechste Signale an eine Kommunikationseinrichtung des ausgewählten Benutzers
sendet, welche eine Identifikationsanfrage repräsentieren derart, dass beim
ausgewählten
Benutzer durch den ersten Benutzer nachgefragt wird, ob es sich
bei diesem Benutzer um die Person handelt, mit welchem der erste
Benutzer die persönlichen
Begegnung erfahren konnte. Im vorliegenden Beispiel könnte dies beispielsweise über eine
Textnachricht folgender Art erfolgen: „Bist Du die blonde Frau,
welche gestern gegen 14:00 im Café P1 im 2. Stock auf der linken Fensterseite
saß?".
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Diese
Identifikationsanfrage kann von dem ersten Benutzer auch als eine
Bildnachricht (MMS) versendet werden. Das entsprechende Bild kann
beispielsweise durch den ersten Benutzer bereits in seinem persönlichen
Profil auf dem Server abgespeichert sein, auf welches der Server
dann zugreift. Die Übersendung
von Bildnachrichten erleichtert für den zweiten Benutzer die
Entscheidung, ob auch der erste Benutzer der Person der erstmaligen
Begegnung entspricht.
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Die
von dem Server an eine Kommunikationseinrichtung des ausgewählten Benutzers
so übersandte
Identifikationsanfrage kann von diesem nunmehr bestätigt oder
abgelehnt werden. Hierzu empfängt
der Server entsprechende siebte Signale.
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Handelt
es sich um ein Bestätigungssignal durch
den ausgewählten
Benutzer, kann der Server in einem weiteren Schritt die persönlichen
Kontaktdaten des ersten Benutzers und des ausgewählten Benutzers für diese
einseitig oder wechselseitig frei schalten, so dass diese dann unmittelbar
miteinander Kontakt aufnehmen können.
Einem weiteren persönlichen
Kennenlernen steht nichts mehr im Wege.
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Es
wird deutlich, dass durch das erfindungsgemäße Verfahren eine Möglichkeit
geschaffen wird, verpasste Gelegenheiten bei der Partnersuche „wiederzubeleben", indem ausgehend
von einem ursprünglich
realen Kontakt zwischen zwei Menschen diese virtuell vermittelt
werden können.
Im Gegensatz zu den bekannten Anbietern der Internet-basierten Partnersuchportale
schafft die reale Welt den Kontext für die Begegnungen, das Verfahren
und die Vorrichtungen gemäß der Erfindung
bieten nur die virtuellen Hilfsmittel, eine bereits einmal positiv
von beiden Seiten empfundene Begegnung fortzuführen.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin,
dass die Benutzer sich in keiner Weise „offenbaren" müssen, wie
dies bei den bekannten Partnersuchportalen der Fall ist. Auch ohne Eingabe
eines persönlichen
Profils können
sich zwei Benutzer über
das System des erfindungsgemäßen Verfahrens
wieder finden. Die Benutzerakzeptanz und die Erfolgsaussichten werden
dadurch wesentlich erhöht.
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Alle
Signale des Verfahrens werden als mobiler Mehrwertdienst vorzugsweise
als Textnachrichten (SMS) und ggfs. auch als Bildnachrichten (MMS) übermittelt,
was die Bedienerfreundlichkeit des Systems vereinfacht. Der SMS-Nachrichten-gestützte mobile
Mehrwertdienst ist dann mit zumindest einer Online-Plattform im
Internet gekoppelt.
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Weitere
Vorteile der Erfindung sind den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen
zu entnehmen. Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 einen
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
in einer ersten Ausführungsform
verwendeten Server sowie bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete mobile
Kommunikationseinrichtungen und die zwischen diesen ausgetauschten Signale;
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2 eine
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
in einer zweiten Ausführungsform
verwendeten Server sowie bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete mobile
und stationäre
Kommunikationseinrichtungen und die zwischen diesen ausgetauschten
Signale; und
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3 ein
Ablaufdiagramm einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In 1 ist
schematisch das erfindungsgemäße Verfahren
in einer ersten Ausführungsform wiedergegeben,
bei welchem nur mobile Kommunikationseinrichtungen zum Einsatz kommen.
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Zur
Verwirklichung des Verfahrens gemäß der Erfindung in einer ersten
Ausführungsform
ist ein Server 1 vorgesehen, welcher mit dem Internet 2 verbunden
ist.
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Ein
Benutzer B1 besitzt ein Mobiltelefon M1 sowie ein Benutzer B2 ein
Mobiltelefon M2.
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Treffen
sich nun der Benutzer B1 und der Benutzer B2 zufällig an einem Ort X zu einem
Zeitpunkt t und empfinden füreinander
Sympathie, jedoch ergibt sich nicht die Möglichkeit, sich näher kennen
zu lernen, so kann der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 ein
erstes Signal IS1 zur Übermittlung
eines Identifikationsmerkmals an den Server 1 übersenden.
Das Identifikationsmerkmal kann beispielsweise den Zeitpunkt t und
den Ort X wiedergeben.
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Ebenso
muss nun der Benutzer B2 von seinem Mobiltelefon M2 ein erstes Signal
IS2 zur Übermittlung
eines Identifikationsmerkmals an den Server 1 übermitteln,
wobei das Identifikationsmerkmal ebenfalls einen Zeitpunkt t und
einen Ort X beinhalten kann.
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Zu
einem späteren
Zeitpunkt übermittelt
der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 ein zweites Signal VS1
zur Verifizierung des vorhergehend übermittelten ersten Signals
IS1 hinsichtlich des Identifikationsmerkmals X(t), d.h. er verifiziert
damit, dass es sich bei dem Signal 151 genau um den Ort
X und bei dem Zeitpunkt t genau um den Zeitpunkt des Aufeinandertreffens
mit den Benutzer B2 handelt, den der Benutzer B1 mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
nun suchen will.
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Ebenso
verhält
sich der Benutzer B2, welcher von seinem Mobiltelefon M2 ein zweites
Signal VS2 zur Verifizierung seines vorhergehend an den Server 1 übermittelten
ersten Signals IS2 zur Übermittlung
des Identifikationsmerkmals X(t) an den Server 1 sendet.
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Neben
diesen Benutzern B1 und B2 können sich
mehrere Benutzer Bn ebenfalls zu annähernd dem gleichen Zeitpunkt
an dem Ort X befundenen haben, welche ebenfalls entsprechende Signale
ISn und VSn an den Server 1 übermitteln.
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Der
Server 1 selektiert nun die einzelnen Signale und damit
die Benutzer in Abhängigkeit
vorgesehener Algorithmen, welche sich aus definierten Selektionsparametern
ergeben, wie dies weiter unten unter Bezugnahme auf die 3 näher beschrieben ist.
Hierbei wird von dem Server 1 eine Liste der in Frage kommenden
Benutzer erstellt. Im vorliegenden Beispiel besteht diese Liste
aus dem zweiten Benutzer B2 und einem weiteren Benutzer B3, auf
welchen das Identifikationsmerkmal X(t) ebenfalls zutrifft.
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Die
so aus den einzelnen Benutzern ausgewählten Benutzer B2 und B3 werden
von dem Server 1 anschließend durch ein Signal LS auf
das Mobiltelefon M1 des Benutzers B1 übermittelt.
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Der
Benutzer B1 kann die Profile der Benutzer B2 und B3 einsehen und
erkennt z.B., dass es sich bei Benutzer B2 um diejenige Person handelt, mit
welcher der Benutzer B1 zum Zeitpunkt t an dem Ort X aufeinander
traf.
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Im
Anschluss übermittelt
der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 ein Auswahlsignal AS
an den Server 1, mit welchem mitgeteilt wird, dass es sich
bei dem Benutzer B2 aus der übermittelten
Liste um die entsprechende, von Benutzer B1 gesuchte Person handelt.
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Der
Server 1 übermittelt
nun auf Grund des vom Benutzer B1 empfangenen Auswahlsignals AS ein
weiteres Signal IAS zur Identifikationsanfrage auf das Mobiltelefon
M2 des Benutzers B2. Diese Identifikationsanfrage IAS, welche gegebenenfalls
mit einem Bild des Benutzers B1 kombiniert sein kann, kann von dem
Benutzer B2 eingesehen werden, was diesen in die Lage versetzt,
zu beurteilen, ob es sich auch bei dem Benutzer B1 um die Person
des gemeinsamen kurzen Aufeinandertreffens zum Zeitpunkt t an dem
Ort X handelt.
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Von
beiden Benutzern B1 und B2 sind auf dem Server 1 entsprechende
Profile, ggfs. mit Bilddateien, abgespeichert, auf die der Server 1 zur Übermittlung
der Signale LS zur Darstellung der selektierten Liste einerseits
und zur Übermittlung
der Signale IAS zur Identifikationsanfrage andererseits zugreifen kann.
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Hat
nun der Benutzer B2 nach Empfang des Signals IAS erkannt, dass der
Benutzer B1 die entsprechende Person ist, kann dieser von seinem
Mobiltelefon M2 wiederum ein Bestätigungssignal BS2 an den Server 1 übermitteln,
womit abschließend eine
positive Bestätigung
der Anfrage durch den Benutzer B1 erfolgt. Ist dies der Fall, so
kann der Server 1 beiden Benutzern B1 und B2 durch anschließende Übermittlung entsprechender
Signale die gegebenenfalls in den Profilen niedergelegten Kontaktdaten, wie
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, übermitteln, so dass der weiteren
direkten persönlichen
Kontaktaufnahme zwischen den Benutzern B1 und B2 nichts mehr im
Wege steht.
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In 2 ist
schematisch das Verfahren in einer weiteren Ausführungsform gezeigt.
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Die
Abläufe
sind prinzipiell die gleichen, jedoch mit dem Unterschied, dass
zusätzliche
stationäre
Kommunikationseinrichtungen, welche mit dem Internet 2 verbunden
sind, wie beispielsweise ein Rechner, zum Einsatz kommen.
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Nachdem
der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 das erste Signal IS1
zur Übermittlung des
Identifikationsmerkmals X(t) ebenso wie der Benutzer B2 von seinem
Mobiltelefon M2 das Signal IS2 an den Server 1 übermittelt
hat, erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt die jeweilige Übermittlung
der Verifizierungssignale VS1 und VS2 von getrennten Kommunikationseinrichtungen,
nämlich
von einem Rechner R1 des Benutzers B1 und einem Rechner R2 des Benutzer
B2.
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Diese
Rechner R1 und R2 stehen über
eine entsprechende Internet-Plattform, welche das System zur Durchführung es
Verfahrens gemäß der Erfindung
implementiert hat, in Verbindung.
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Der
Server 1 sendet die weiteren Signale LS und IAS in entsprechender
Weise über
diese Internet-Plattform zu den Rechnern R1 und R2 bzw. empfängt von
diesen die Signale AS und BS2.
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In 3 ist
ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens exemplarisch
dargestellt.
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In
mehreren ersten Schritten 1 empfängt der Server 1 erste
Signale IS1 bis ISn von mehreren Benutzern B1 bis Bn, welche sich
zu einem bestimmten Zeitpunkt t an einem bestimmten Ort X befanden.
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Hierbei
wird jeweils ein Identifikationsmerkmal X(t)1, X(t)2 und X(t)n übermittelt,
welches sich in seiner einfachsten Form auf den Zeitpunkt t und
den Ort X eines möglichen
Aufeinandertreffens bezieht.
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In
mehreren weiteren Schritten 2 empfängt der Server nun von den
einzelnen Benutzern B1 bis Bn Verifikationssignale VS1 bis VSn,
welche den jeweiligen Ort X und den jeweiligen Zeitpunkt t der vorhergehend
empfangenen Signale IS1 bis ISn bestätigen oder eingrenzen.
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In
Schritt 3 des Verfahrens selektiert der Server die empfangenen
Signale IS1, VS1 bis ISn, VSn anhand definierter Selektionsparameter.
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Einen
solchen Parameter bildet gemäß der Erfindung
die Zeit, innerhalb welcher bestimmte Signale überhaupt akzeptiert werden.
Zwangsläufig müssen bei
einem anfänglichen
Aufeinandertreffen von zwei Benutzern diese unmittelbar reagieren
und entsprechenden erste Signale ISn an den Server übermitteln,
wollen diese im Anschluss sich wieder finden.
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Serverseitig
wird beispielsweise ein Zeitfenster vorgesehen, welches sich von
t – 60s
bis t + 60s erstreckt. Folglich werden nur Signale von den Benutzern
B1 bis Bn berücksichtigt,
welche innerhalb dieses Zeitfensters von dem Server empfangen wurden.
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Hierbei
erfolgt die Gewichtung der Benutzer bei der Selektion innerhalb
des Zeitfensters in Abhängigkeit
der Abstände,
mit welchen die einzelnen Signale IS1 bis ISn der einzelnen Benutzer
B1 bis Bn empfangen wurden, wobei sich grundsätzlich der Zeitpunkt t durch
das zuerst empfangene Signal IS1 des Benutzers B1, der die suchende
Person darstellt, definiert.
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Analog
kann mit dem Ort X verfahren werden. Ist als Ort X bspw. „Prenzlauer
Berg, Café P1" angegeben, werden
vom Server nur Signale ISn und VSn berücksichtigt, welche genau diesen
lokalen Parameter angegeben haben, wobei weitere Spezifizierungen
wie bspw. „2.
Stock" unschädlich sind.
Unter Umständen
werden auch Verallgemeinerungen berücksichtigt, wie beispielsweise „Prenzlauer
Berg, Jazz-Café".
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Beide
Selektionsparameter können
in den Auswahlprozess einzeln oder kombiniert einfließen.
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Der
Server ermittelt nun im Schritt 3, dass auf Grund der Parameter
nur die Benutzer B2 und B3 in Frage kommen könnten.
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Die
nunmehr im Rahmen dieser Selektionsparameter so ausgewählten Benutzer
B2 und B3 werden im Folgenden dann in Schritt 4 an den
Benutzer B1, entweder auf sein Mobiltelefon oder auf eine andere
Kommunikationseinrichtung, als „Trefferliste" übermittelt. Hierzu können bereits
auf dem Server abgespeicherte persönliche Profile der Benutzer
B2 und B3 herangezogen werden. Der Benutzer B1 kann aus dieser Liste
dann den entsprechenden Benutzer, beispielsweise Benutzer B2, auswählen, welcher
seiner Meinung der Person des erstmaligen Aufeinandertreffens an
dem Ort X zu dem Zeitpunkt t entspricht.
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Der
Server empfängt
nunmehr in Schritt 5 ein Signal AS von dem Benutzer B1,
durch welches er dem Server mitteilt, dass aus der Liste B2, B3
Benutzer B2 die gesuchte Person darstellt.
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In
Abhängigkeit
dieses Signals AS übermittelt
der Server in Schritt 6 dann eine Identifikationsanfrage
IAS an den Benutzer B2, wobei auf entsprechende persönliche Profile
des Benutzers B1, welche auf dem Server abgespeichert sind, zurückgegriffen werden
kann. Diese Identifikationsanfrage IAS kann entweder auf das Mobiltelefon
M2 des Benutzers B2 oder auf eine weitere Kommunikationseinrichtung, beispielsweise
einen Rechner R2, über
die Internet-Plattform übermittelt
werden.
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Erkennt
im Folgenden der Benutzer B2, dass es sich auch bei dem Benutzer
B1 um die entsprechende Person des erstmaligen Aufeinandertreffens handelt,
sendet der Benutzer B2 ein entsprechendes Bestätigungssignal BS2 aus, welches
in Schritt 7 von dem Server empfangen wird.
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Liegt
folglich eine entsprechende positive Übereinstimmung („Matching") zwischen dem Benutzer
B1 und dem Benutzer B2 vor, kann in einem abschließenden Schritt 7 der
Server 1 entsprechende Kontaktdaten in Signalform sowohl
an den Benutzer B1 als auch an den Benutzer B2 übermitteln, so dass diese direkt
miteinander Kontakt aufnehmen können.
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Es
wird deutlich, dass eine erfolgreiche Vermittlung zwischen sich
suchenden Benutzern nur stattfinden kann, wenn sich diese Benutzer
im System einerseits registriert haben und darüber hinaus die Übersendung
der ersten Identifikationsmerkmale jeweils in nachfolgenden Schritten
andererseits verifiziert haben.
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Gerade
die Übersendung
entsprechender Verifikationssignale stellt sicher, das die Privatsphäre der Benutzer
durch das erfindungsgemäße Vermittlungsverfahren
gewahrt bleibt, da nur Benutzer vermittelt werden können, welche
auch auf Grund Ihres Interesse ein entsprechendes erstmaliges Aufeinandertreffen
mit einer fremden Person verifiziert haben.