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DE102006037250A1 - Verfahren und Vorrichtungen zur Identitätsverifikation - Google Patents

Verfahren und Vorrichtungen zur Identitätsverifikation Download PDF

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DE102006037250A1
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server
user
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isn
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DE102006037250A
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English (en)
Inventor
Thomas Mueller
Jan Schulz
Lars Grau
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Original Assignee
Individual
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Priority to US11/831,959 priority patent/US20080039121A1/en
Priority to PCT/EP2007/007072 priority patent/WO2008017488A2/en
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Ceased legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M7/00Arrangements for interconnection between switching centres
    • H04M7/0024Services and arrangements where telephone services are combined with data services
    • H04M7/0036Services and arrangements where telephone services are combined with data services where the data service is an information service
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M2203/00Aspects of automatic or semi-automatic exchanges
    • H04M2203/65Aspects of automatic or semi-automatic exchanges related to applications where calls are combined with other types of communication
    • H04M2203/655Combination of telephone service and social networking

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Information Transfer Between Computers (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identitätsverifikation sowie Vorrichtungen zur Durchführung dieses Verfahrens. Ein mit einem weltweiten Kommunikationsnetz verbundener Server empfängt erste Signale von mobilen Kommunikationseinrichtungen von Benutzern, welche zumindest ein von den Benutzern definiertes Identifikationsmerkmal repräsentieren, und zu einem späteren Zeitpunkt als der Empfang der ersten Signale zweite Signale von Kommunikationseinrichtungen der Benutzer, welche jeweils die ersten Signale hinsichtlich des zumindest einen Identifikationsmerkmals verifizieren. Anschließend führt der Server eine Selektion der Benutzer anhand definierter Parameter auf Basis dieser Signale durch.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und mehrere, dieses Verfahren implementierende Vorrichtungen zur Identitätsverifikation, welche in den unterschiedlichsten Bereichen zur Anwendung kommen können. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren, welches mittels eines zentralen Servers und mittels mobiler Kommunikationseinrichtungen, z.B. Mobilfunkgeräten ausgeführt werden kann.
  • In vielen Situationen kann es für Menschen bzw. Benutzer hilfreich sein, Informationen über andere Benutzer zu erlangen oder eigene Informationen für andere Benutzer bereitzustellen. Einen besonderen Fall stellt der Bereich der Partnersuche mittels Internet oder Mobiltelefonen dar. Nur beispielhaft seien hier die Dienstleistungen des so genannten „Online Dating" oder „Mobile Proximity Dating" genannt.
  • Diese Dienstleistungen bieten zwar eine Vielzahl an Auswahlparametern für die suchenden Benutzer an, leiden aber unter dem Nachteil, dass der Selektionsprozess quasi technokratisch erfolgt, da die jeweiligen Persönlichkeitsprofile automatisch abgeglichen werden. Zwar lassen sich so potentielle Partner finden, wenn die entsprechenden Profile zumindest zu einem vorgegebenen Anteil übereinstimmen, jedoch fehlt ein wesentliches Kriterium, welches für eine ernsthafte, lebenslange Partnerschaft unablässig ist, die „Chemie" zwischen den Menschen. Diese lässt sich online nicht ver- und übermitteln. Die geringe Erfolgsquote bei der Vermittlung von ernsthaften Kontakten durch derartige Dienste findet ihre Ursache gerade in einem Fehlen der zwischenmenschlichen Chemie bei dieser unnatürlichen Partnersuche.
  • Ähnlich verhält es sich bei dem Verfahren des so genannten „Proximity Dating", bei welchem beispielsweise über Bluetooth-fähige Endgeräte auf diesen abgespeicherte Persönlichkeitsprofile zwischen den Engeräten miteinander verglichen werden und bei einer bestimmten Übereinstimmung die Benutzer von potentiellen Partnern in ihrer Nähe benachrichtigt werden.
  • Auch dieses Verfahren leidet unter dem Nachteil, dass die anfängliche Intuition und der Instinkt von dem virtuellen Selektionsprozess erstmal ausgeschlossen sind.
  • Es ist bekannt, dass bei einem Aufeinandertreffen sich einander fremder Menschen das Bewusstsein innerhalb der ersten 4 Sekunden den ersten Eindruck ausbildet. Nach ca. 20 Sekunden sind Sympathie oder Antipathie bei den Menschen ausgeprägt. Diese natürliche Vorselektion kann durch die vorhergehend geschilderten virtuellen Partnersuchverfahren nicht verwirklicht werden.
  • Ausgehend davon ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein einfaches Verfahren und Vorrichtungen zur Identitätsverifikation zur Verfügung zu stellen, welche für den Anwendungsfall der Partnersuche zwar die bekannten technischen Hilfsmittel verwenden, jedoch der erstmalige Kontakt ausschließlich persönlich und real erfolgt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe insbesondere mit einem Verfahren zur Identitätsverifikation nach Anspruch 1.
  • Darüber hinaus löst die Erfindung diese Aufgabe durch ein im Anspruch 18 definiertes Verfahren zur Identitätsverifikation, das mittels einer mobilen Kommunikationsvorrichtung, z. B. einem Mobilfunkgerät, durchgeführt werden kann.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Verfahren bereitgestellt, bei dem ein Server, der mit einem weltweiten Kommunikationsnetz verbunden ist, erste Signale von mobilen Kommunikationseinrichtungen von Benutzern empfängt, welche zumindest ein von den Benutzern definiertes Identifikationsmerkmal repräsentieren, und zu einem späteren Zeitpunkt als der Empfang der ersten Signale zweite Signale von Kommunikationseinrichtungen der Benutzer empfängt, welche jeweils die ersten Signale hinsichtlich des zumindest einen Identifikationsmerkmals verifizieren, und dann die Benutzer selektiert, deren Identifikationsmerkmale innerhalb eines definierten Bereichs für die Identifikationsmerkmale liegen.
  • Das weltweite Kommunikationsnetz ist vorzugsweise das Internet, mit welchem der Server in Verbindung steht. Die mobilen Kommunikationseinrichtungen sind vorzugsweise Mobilfunkgeräte.
  • Begegnen sich zwei Menschen, bei denen die „Chemie" stimmt und der Wunsch nach einer Kontaktaufnahme besteht, tritt oftmals das Problem in Erscheinung, dass die Angst vor Zurückweisung einer spontanen persönlichen Kontaktaufnahme durch beide Seiten entgegensteht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren nutzt nun für einen solchen Fall die modernen Kommunikationsmittel, um diese anfänglich „verpasste Chance" eines Kontakts dennoch zu ermöglichen und basiert, im Gegensatz zu den hinlänglich bekannten Verfahren, auf einer Begegnung in der realen Welt.
  • Hierzu sendet ein erster Benutzer, beispielsweise ein Mann, von seinem Mobiltelefon, kurz nachdem er einem zweiten Benutzer, beispielsweise einer Frau, begegnet ist und sich nicht traute, diese trotz der offensichtlichen gegenseitigen Anziehung anzusprechen, ein Identifikationsmerkmal an einen Server.
  • Dieses Identifikationsmerkmal kann beispielsweise eine bestimmte Zeit sein, und zwar vorzugsweise der bestimmte Zeitpunkt, zu welchem die Begegnung mit dem zweiten Benutzer ungefähr stattgefunden hat.
  • Alternativ kann dieses Identifikationsmerkmal auch den Ort darstellen, und zwar den ungefähren Ort der erfolgten Begegnung.
  • Diese Identifikationsmerkmale können auch kombiniert werden und zusätzlich mit einem Schlüssel versehen werden, welcher z. B. durch den Mann der Frau bei der kurzen gemeinsamen Begegnung persönlich verbal mitgeteilt wurde. Ein derartiger Schlüssel kann der späteren internetbasierten Suche des Verfahrens, wie weiter unten erläutert werden wird, quasi als gemeinsames Codewort dienen, und daher auch als alleiniges Identifikationsmerkmal dienen.
  • Gemäß der Erfindung sollen diese, die Identifikationsmerkmale beinhaltenden Signale vorzugsweise als Textnachrichten (SMS) übermittelt werden.
  • Eine Übermittlung des ersten Signals durch den Mann könnte dann beispielsweise in Abhängigkeit der ersten Begegnung in der Form „14:00 Uhr – Prenzlauer Berg – Hasenfuß" lauten.
  • Ein auf dem Server abgespeichertes System dient nun dazu, diese so übermittelten Identifikationsmerkmale entsprechend zu verarbeiten. Ist der erste Benutzer noch nicht mit einem persönlichen Profil in diesem System registriert, kann er gemäß der Erfindung von seinem Mobiltelefon eine Anmeldung in diesem System bereits nach der erfolgten Begegnung durchführen und nachdem er den Zugang von dem Server erhalten hat, dann in einem weiteren Verfahrensschritt die für die erfolgte Begegnung entsprechenden Identifikationsmerkmale übermitteln.
  • Gemäß der Erfindung muss der erste Benutzer nun in einem zweiten Schritt, welcher zeitlich nach der Übermittlung der Identifikationsmerkmale angesiedelt ist, diese Identifikationsmerkmale bestätigen.
  • Hierzu übermittelt er zweite Signale an den Server, welche die Identifikationsmerkmale nochmals verifizieren. Diese zweiten Signale können von dem Mobiltelefon oder von einem mobilen oder stationären Rechner an den Server übermittelt werden.
  • Der Server und das auf diesem befindliche System ist nun so ausgelegt, dass die Identifikationsmerkmale Zeitpunkt, Ort und/oder Schlüssel geordnet werden.
  • Hierzu ist es allerdings Voraussetzung, dass der zweite Benutzer, im vorliegenden Fall die Frau, ebenfalls in dem System angemeldet ist oder sich kurz nach der persönlichen Begegnung mit dem Mann registriert und zumindest eines der Identifikationsmerkmale, welche hier in Rede stehen, von ihrem Mobiltelefon übermittelt sowie zu einem späteren Zeitpunkt diese Identifikationsmerkmale, ebenso wie dies der erste Benutzer durchführen musste, verifiziert hat.
  • Mit anderen Worten, im vorliegenden Fall, muss die Frau zumindest den Zeitpunkt „14:00 Uhr" oder den Ort der Begegnung „Prenzlauer Berg" oder darüber hinaus den von dem Mann während der kurzen Begegnung ihr mitgeteilten Schlüssel „Hasenfuß" in einem ersten Schritt von ihrem Mobiltelefon eingegeben haben und zu einem späteren Zeitpunkt von ihrem Mobiltelefon oder einer weiteren Kommunikationseinrichtung verifiziert haben.
  • In einer alternativen Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung können die Identifikationsmerkmale durch das Mobiltelefon auch immanent mitgeteilt werden. So würde es bereits genügen, dass die Benutzer nur den Schlüssel mitteilen, während der Server anhand der Absendung einer solchen Nachricht dann den Zeitpunkt dieser Nachricht und, im Falle eines beispielsweise GPS-gestützten Mobiltelefons, ggfs. auch den Ort, an welchem diese Nachricht abgesendet wurde, erkennen kann.
  • Gesetzt den Fall, von mehreren Seiten, jedoch von zumindest zwei Benutzern, liegt zumindest ein solches Identifikationsmerkmal vor, welches auch von den Benutzern verifiziert wurde, selektiert im Anschluss daran dann der Server in einem weiteren Verfahrensschritt diejenigen Benutzer, deren Identifikationsmerkmale innerhalb eines definierten Selektionsbereichs für diese Identifikationsmerkmale liegen.
  • Hierbei bestehen gemäß der Erfindung mehrere Möglichkeiten.
  • Handelt es sich bei dem Identifikationsmerkmal um einen Zeitpunkt, zu welchem die ersten Signale von den Benutzern ausgesandt wurden, selektiert der Server diejenigen Benutzer, deren Zeitpunkte gemeinsam innerhalb eines definierten Zeitfensters liegen.
  • Das Zeitfenster kann dabei serverseitig festgelegt werden, beispielsweise ein Zeitfenster überspannen, welches sich von einem Zeitpunkt, der 60 Sekunden vor dem Zeitpunkt liegt, welcher durch einen ersten Benutzer durch das erste Signal mitgeteilt und verifiziert wurde, zu einem Zeitpunkt erstreckt, der 60 Sekunden nach dem Zeitpunkt liegt, welcher durch den ersten Benutzer durch das erste Signal mitgeteilt und verifiziert wurde.
  • Im vorliegenden Beispiel würde dieses Zeitfenster folglich 13:59 Uhr bis 14:01 Uhr betragen.
  • Der Server berücksichtigt demzufolge nur den Empfang der ersten Signale, welche innerhalb dieses definierten Zeitfensters liegen. Würde ein zweiter Benutzer seine mit den ersten Signalen gesendete erste Nachricht außerhalb dieses Zeitfensters an den Server übermitteln, würde diese bei dem Selektionsprozess durch den Server keine Berücksichtigung mehr finden.
  • Da es theoretisch möglich ist, dass mehrere Benutzer innerhalb dieses Zeitfensters entsprechende Mitteilungen an den Server übermittelt und verifiziert haben, ist in einem weiteren Schritt das Verfahren gemäß der Erfindung so ausgebildet, dass die Zeitpunkte, welche von den ersten Signalen von den Mobiltelefonen mehrerer Benutzer repräsentiert werden, in Abhängigkeit der Abstände der einzelnen Zeitpunkte zueinander innerhalb des definierten Zeitfensters geordnet werden. D.h., ein Benutzer, der beispielsweise 20 Sekunden vor 14:00 Uhr seine Nachricht abgeschickt hat, wird vor dem Benutzer gruppiert, der seine Nachricht 30 Sekunden nach 14:00 Uhr übermittelt hat.
  • Als weiteres, zusätzliches oder alleiniges Identifikationsmerkmal kann der jeweilige Ort dienen, an welchem die erste persönliche Begegnung stattgefunden hat. Die durch den Server vorgenommene Gruppierung kann dann so erfolgen, dass nur die Benutzer selektiert werden, deren Orte gemeinsam innerhalb eines definierten Gebiets liegen.
  • Das definierte Gebiet wiederum ergibt sich durch die Nachricht des ersten Benutzers. Hat dieser „Prenzlauer Berg" angegeben, werden auch nur Nachrichten von weiteren Benutzern von dem Server bei der Selektion berücksichtigt, welche ebenfalls „Prenzlauer Berg" als Ort bzw. Gebiet angegeben haben.
  • Dieser Ort lässt sich darüber hinaus im nachfolgenden Verifizierungsschritt über die zweiten Signale durch die Benutzer noch weiter einschränken, beispielsweise in der Form „Prenzlauer Berg, Café P1, 2. Stock, linke Fensterseite". Folglich wird der Server bei der durchzuführenden Selektion auch nur noch diese Nachrichten berücksichtigen, welche diesen territorial eingegrenzten Parameter, ggfs. mit gewissen tolerierbaren Abweichungen, entsprechen und die Benutzer in die selektierte Liste aufnehmen.
  • Wird darüber hinaus als ein weiteres Identifikationsmerkmal ein persönlich bei der ersten Begegnung zwischen den Benutzern mitgeteilter Schlüssel verwendet, fließt dieser in den von dem Server durchgeführten Selektionsprozess mit ein, wobei gewisse phonetische Abweichungen Berücksichtigung finden sollen, um Missverständnissen oder Fehlverständnissen vorzubeugen. Im vorliegenden Fall würde der Server folglich auch Schlüssel wie z.B. „Hasengruß" oder „Hakenfuß" beachten.
  • Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung kann darüber hinaus so ausgebildet sein, dass die Benutzer persönliche Profile an den Server übermitteln, entweder bereits bei einer Erstregistrierung im System oder während den anschließenden Verifizierungsnachrichten.
  • Hierzu empfängt der Server dritte Signale von den Kommunikationseinrichtungen der Benutzer, welche persönlich durch die Benutzer definierte Profile repräsentieren.
  • Diese persönlichen Profile können weitere Selektionskriterien beinhalten, wie beispielsweise das gewünschte Höchstalter eines Partners oder dergleichen. Diese zusätzlichen Kriterien fließen in den Selektionsprozess des Servers mit ein. So selektiert dieser dann nur diejenigen Benutzer, welche trotz übereinstimmender Identifikationsmerkmale auch positiv in den persönlichen Selektionsparametern übereinstimmen. Beispielsweise hat die Frau als Höchstalter für einen möglichen Partner 40 Jahre eingegeben. Obwohl auch sie auf Grund der ersten Begegnung die Identifikationsmerkmale „14:00 Uhr – Prenzlauer Berg – Hasenfuß" an den Server übermittelt und anschließend verifiziert hatte, wird sie von dem Server nicht in die Auswahlliste mit aufgenommen, da das persönliche Profil des ersten Benutzers, des Manns, ein Alter von 45 Jahre angibt.
  • Dieser Abgleich von zusätzlichen Selektionsparametern kann von dem Server wechselseitig zwischen den zumindest beiden oder mehreren Benutzern durchgeführt werden, unabhängig davon, von welchem Benutzer die ersten Signale zuerst vom Server empfangen wurden.
  • Ist der Auswahlprozess durch den Server unter Berücksichtigung der vorhergehenden Parameter durchgeführt und abgeschlossen worden, übermittelt der Server diese Auswahlliste der für die Begegnung in Frage kommenden weiteren Benutzer bzw. die Daten des zumindest einen Benutzers mit in den vorgegebenen Toleranzbereichen übereinstimmenden Identifikationsmerkmalen und Selektionskriterien in Form von vierten Signalen an zumindest eine der Kommunikationseinrichtungen des ersten Benutzers.
  • Dieser kann dann über beispielsweise eine im Internet vorliegende Plattform des Systems diese Daten der möglichen „Treffer" einsehen und, falls sich die gesuchten Person der ersten Begegnung unter diesen serverseitig selektieren Treffern befindet, diesen Benutzer auswählen bzw. im System positiv bestätigen. Hierzu empfängt der Server dann fünfte Signale, welche diese Auswahl repräsentieren.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt ist das Verfahren gemäß der Erfindung so ausgebildet, dass auf Grund dieser Auswahl durch den ersten Benutzer der Server sechste Signale an eine Kommunikationseinrichtung des ausgewählten Benutzers sendet, welche eine Identifikationsanfrage repräsentieren derart, dass beim ausgewählten Benutzer durch den ersten Benutzer nachgefragt wird, ob es sich bei diesem Benutzer um die Person handelt, mit welchem der erste Benutzer die persönlichen Begegnung erfahren konnte. Im vorliegenden Beispiel könnte dies beispielsweise über eine Textnachricht folgender Art erfolgen: „Bist Du die blonde Frau, welche gestern gegen 14:00 im Café P1 im 2. Stock auf der linken Fensterseite saß?".
  • Diese Identifikationsanfrage kann von dem ersten Benutzer auch als eine Bildnachricht (MMS) versendet werden. Das entsprechende Bild kann beispielsweise durch den ersten Benutzer bereits in seinem persönlichen Profil auf dem Server abgespeichert sein, auf welches der Server dann zugreift. Die Übersendung von Bildnachrichten erleichtert für den zweiten Benutzer die Entscheidung, ob auch der erste Benutzer der Person der erstmaligen Begegnung entspricht.
  • Die von dem Server an eine Kommunikationseinrichtung des ausgewählten Benutzers so übersandte Identifikationsanfrage kann von diesem nunmehr bestätigt oder abgelehnt werden. Hierzu empfängt der Server entsprechende siebte Signale.
  • Handelt es sich um ein Bestätigungssignal durch den ausgewählten Benutzer, kann der Server in einem weiteren Schritt die persönlichen Kontaktdaten des ersten Benutzers und des ausgewählten Benutzers für diese einseitig oder wechselseitig frei schalten, so dass diese dann unmittelbar miteinander Kontakt aufnehmen können. Einem weiteren persönlichen Kennenlernen steht nichts mehr im Wege.
  • Es wird deutlich, dass durch das erfindungsgemäße Verfahren eine Möglichkeit geschaffen wird, verpasste Gelegenheiten bei der Partnersuche „wiederzubeleben", indem ausgehend von einem ursprünglich realen Kontakt zwischen zwei Menschen diese virtuell vermittelt werden können. Im Gegensatz zu den bekannten Anbietern der Internet-basierten Partnersuchportale schafft die reale Welt den Kontext für die Begegnungen, das Verfahren und die Vorrichtungen gemäß der Erfindung bieten nur die virtuellen Hilfsmittel, eine bereits einmal positiv von beiden Seiten empfundene Begegnung fortzuführen.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, dass die Benutzer sich in keiner Weise „offenbaren" müssen, wie dies bei den bekannten Partnersuchportalen der Fall ist. Auch ohne Eingabe eines persönlichen Profils können sich zwei Benutzer über das System des erfindungsgemäßen Verfahrens wieder finden. Die Benutzerakzeptanz und die Erfolgsaussichten werden dadurch wesentlich erhöht.
  • Alle Signale des Verfahrens werden als mobiler Mehrwertdienst vorzugsweise als Textnachrichten (SMS) und ggfs. auch als Bildnachrichten (MMS) übermittelt, was die Bedienerfreundlichkeit des Systems vereinfacht. Der SMS-Nachrichten-gestützte mobile Mehrwertdienst ist dann mit zumindest einer Online-Plattform im Internet gekoppelt.
  • Weitere Vorteile der Erfindung sind den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen zu entnehmen. Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren in einer ersten Ausführungsform verwendeten Server sowie bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete mobile Kommunikationseinrichtungen und die zwischen diesen ausgetauschten Signale;
  • 2 eine bei dem erfindungsgemäßen Verfahren in einer zweiten Ausführungsform verwendeten Server sowie bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete mobile und stationäre Kommunikationseinrichtungen und die zwischen diesen ausgetauschten Signale; und
  • 3 ein Ablaufdiagramm einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In 1 ist schematisch das erfindungsgemäße Verfahren in einer ersten Ausführungsform wiedergegeben, bei welchem nur mobile Kommunikationseinrichtungen zum Einsatz kommen.
  • Zur Verwirklichung des Verfahrens gemäß der Erfindung in einer ersten Ausführungsform ist ein Server 1 vorgesehen, welcher mit dem Internet 2 verbunden ist.
  • Ein Benutzer B1 besitzt ein Mobiltelefon M1 sowie ein Benutzer B2 ein Mobiltelefon M2.
  • Treffen sich nun der Benutzer B1 und der Benutzer B2 zufällig an einem Ort X zu einem Zeitpunkt t und empfinden füreinander Sympathie, jedoch ergibt sich nicht die Möglichkeit, sich näher kennen zu lernen, so kann der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 ein erstes Signal IS1 zur Übermittlung eines Identifikationsmerkmals an den Server 1 übersenden. Das Identifikationsmerkmal kann beispielsweise den Zeitpunkt t und den Ort X wiedergeben.
  • Ebenso muss nun der Benutzer B2 von seinem Mobiltelefon M2 ein erstes Signal IS2 zur Übermittlung eines Identifikationsmerkmals an den Server 1 übermitteln, wobei das Identifikationsmerkmal ebenfalls einen Zeitpunkt t und einen Ort X beinhalten kann.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 ein zweites Signal VS1 zur Verifizierung des vorhergehend übermittelten ersten Signals IS1 hinsichtlich des Identifikationsmerkmals X(t), d.h. er verifiziert damit, dass es sich bei dem Signal 151 genau um den Ort X und bei dem Zeitpunkt t genau um den Zeitpunkt des Aufeinandertreffens mit den Benutzer B2 handelt, den der Benutzer B1 mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens nun suchen will.
  • Ebenso verhält sich der Benutzer B2, welcher von seinem Mobiltelefon M2 ein zweites Signal VS2 zur Verifizierung seines vorhergehend an den Server 1 übermittelten ersten Signals IS2 zur Übermittlung des Identifikationsmerkmals X(t) an den Server 1 sendet.
  • Neben diesen Benutzern B1 und B2 können sich mehrere Benutzer Bn ebenfalls zu annähernd dem gleichen Zeitpunkt an dem Ort X befundenen haben, welche ebenfalls entsprechende Signale ISn und VSn an den Server 1 übermitteln.
  • Der Server 1 selektiert nun die einzelnen Signale und damit die Benutzer in Abhängigkeit vorgesehener Algorithmen, welche sich aus definierten Selektionsparametern ergeben, wie dies weiter unten unter Bezugnahme auf die 3 näher beschrieben ist. Hierbei wird von dem Server 1 eine Liste der in Frage kommenden Benutzer erstellt. Im vorliegenden Beispiel besteht diese Liste aus dem zweiten Benutzer B2 und einem weiteren Benutzer B3, auf welchen das Identifikationsmerkmal X(t) ebenfalls zutrifft.
  • Die so aus den einzelnen Benutzern ausgewählten Benutzer B2 und B3 werden von dem Server 1 anschließend durch ein Signal LS auf das Mobiltelefon M1 des Benutzers B1 übermittelt.
  • Der Benutzer B1 kann die Profile der Benutzer B2 und B3 einsehen und erkennt z.B., dass es sich bei Benutzer B2 um diejenige Person handelt, mit welcher der Benutzer B1 zum Zeitpunkt t an dem Ort X aufeinander traf.
  • Im Anschluss übermittelt der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 ein Auswahlsignal AS an den Server 1, mit welchem mitgeteilt wird, dass es sich bei dem Benutzer B2 aus der übermittelten Liste um die entsprechende, von Benutzer B1 gesuchte Person handelt.
  • Der Server 1 übermittelt nun auf Grund des vom Benutzer B1 empfangenen Auswahlsignals AS ein weiteres Signal IAS zur Identifikationsanfrage auf das Mobiltelefon M2 des Benutzers B2. Diese Identifikationsanfrage IAS, welche gegebenenfalls mit einem Bild des Benutzers B1 kombiniert sein kann, kann von dem Benutzer B2 eingesehen werden, was diesen in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob es sich auch bei dem Benutzer B1 um die Person des gemeinsamen kurzen Aufeinandertreffens zum Zeitpunkt t an dem Ort X handelt.
  • Von beiden Benutzern B1 und B2 sind auf dem Server 1 entsprechende Profile, ggfs. mit Bilddateien, abgespeichert, auf die der Server 1 zur Übermittlung der Signale LS zur Darstellung der selektierten Liste einerseits und zur Übermittlung der Signale IAS zur Identifikationsanfrage andererseits zugreifen kann.
  • Hat nun der Benutzer B2 nach Empfang des Signals IAS erkannt, dass der Benutzer B1 die entsprechende Person ist, kann dieser von seinem Mobiltelefon M2 wiederum ein Bestätigungssignal BS2 an den Server 1 übermitteln, womit abschließend eine positive Bestätigung der Anfrage durch den Benutzer B1 erfolgt. Ist dies der Fall, so kann der Server 1 beiden Benutzern B1 und B2 durch anschließende Übermittlung entsprechender Signale die gegebenenfalls in den Profilen niedergelegten Kontaktdaten, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, übermitteln, so dass der weiteren direkten persönlichen Kontaktaufnahme zwischen den Benutzern B1 und B2 nichts mehr im Wege steht.
  • In 2 ist schematisch das Verfahren in einer weiteren Ausführungsform gezeigt.
  • Die Abläufe sind prinzipiell die gleichen, jedoch mit dem Unterschied, dass zusätzliche stationäre Kommunikationseinrichtungen, welche mit dem Internet 2 verbunden sind, wie beispielsweise ein Rechner, zum Einsatz kommen.
  • Nachdem der Benutzer B1 von seinem Mobiltelefon M1 das erste Signal IS1 zur Übermittlung des Identifikationsmerkmals X(t) ebenso wie der Benutzer B2 von seinem Mobiltelefon M2 das Signal IS2 an den Server 1 übermittelt hat, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die jeweilige Übermittlung der Verifizierungssignale VS1 und VS2 von getrennten Kommunikationseinrichtungen, nämlich von einem Rechner R1 des Benutzers B1 und einem Rechner R2 des Benutzer B2.
  • Diese Rechner R1 und R2 stehen über eine entsprechende Internet-Plattform, welche das System zur Durchführung es Verfahrens gemäß der Erfindung implementiert hat, in Verbindung.
  • Der Server 1 sendet die weiteren Signale LS und IAS in entsprechender Weise über diese Internet-Plattform zu den Rechnern R1 und R2 bzw. empfängt von diesen die Signale AS und BS2.
  • In 3 ist ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens exemplarisch dargestellt.
  • In mehreren ersten Schritten 1 empfängt der Server 1 erste Signale IS1 bis ISn von mehreren Benutzern B1 bis Bn, welche sich zu einem bestimmten Zeitpunkt t an einem bestimmten Ort X befanden.
  • Hierbei wird jeweils ein Identifikationsmerkmal X(t)1, X(t)2 und X(t)n übermittelt, welches sich in seiner einfachsten Form auf den Zeitpunkt t und den Ort X eines möglichen Aufeinandertreffens bezieht.
  • In mehreren weiteren Schritten 2 empfängt der Server nun von den einzelnen Benutzern B1 bis Bn Verifikationssignale VS1 bis VSn, welche den jeweiligen Ort X und den jeweiligen Zeitpunkt t der vorhergehend empfangenen Signale IS1 bis ISn bestätigen oder eingrenzen.
  • In Schritt 3 des Verfahrens selektiert der Server die empfangenen Signale IS1, VS1 bis ISn, VSn anhand definierter Selektionsparameter.
  • Einen solchen Parameter bildet gemäß der Erfindung die Zeit, innerhalb welcher bestimmte Signale überhaupt akzeptiert werden. Zwangsläufig müssen bei einem anfänglichen Aufeinandertreffen von zwei Benutzern diese unmittelbar reagieren und entsprechenden erste Signale ISn an den Server übermitteln, wollen diese im Anschluss sich wieder finden.
  • Serverseitig wird beispielsweise ein Zeitfenster vorgesehen, welches sich von t – 60s bis t + 60s erstreckt. Folglich werden nur Signale von den Benutzern B1 bis Bn berücksichtigt, welche innerhalb dieses Zeitfensters von dem Server empfangen wurden.
  • Hierbei erfolgt die Gewichtung der Benutzer bei der Selektion innerhalb des Zeitfensters in Abhängigkeit der Abstände, mit welchen die einzelnen Signale IS1 bis ISn der einzelnen Benutzer B1 bis Bn empfangen wurden, wobei sich grundsätzlich der Zeitpunkt t durch das zuerst empfangene Signal IS1 des Benutzers B1, der die suchende Person darstellt, definiert.
  • Analog kann mit dem Ort X verfahren werden. Ist als Ort X bspw. „Prenzlauer Berg, Café P1" angegeben, werden vom Server nur Signale ISn und VSn berücksichtigt, welche genau diesen lokalen Parameter angegeben haben, wobei weitere Spezifizierungen wie bspw. „2. Stock" unschädlich sind. Unter Umständen werden auch Verallgemeinerungen berücksichtigt, wie beispielsweise „Prenzlauer Berg, Jazz-Café".
  • Beide Selektionsparameter können in den Auswahlprozess einzeln oder kombiniert einfließen.
  • Der Server ermittelt nun im Schritt 3, dass auf Grund der Parameter nur die Benutzer B2 und B3 in Frage kommen könnten.
  • Die nunmehr im Rahmen dieser Selektionsparameter so ausgewählten Benutzer B2 und B3 werden im Folgenden dann in Schritt 4 an den Benutzer B1, entweder auf sein Mobiltelefon oder auf eine andere Kommunikationseinrichtung, als „Trefferliste" übermittelt. Hierzu können bereits auf dem Server abgespeicherte persönliche Profile der Benutzer B2 und B3 herangezogen werden. Der Benutzer B1 kann aus dieser Liste dann den entsprechenden Benutzer, beispielsweise Benutzer B2, auswählen, welcher seiner Meinung der Person des erstmaligen Aufeinandertreffens an dem Ort X zu dem Zeitpunkt t entspricht.
  • Der Server empfängt nunmehr in Schritt 5 ein Signal AS von dem Benutzer B1, durch welches er dem Server mitteilt, dass aus der Liste B2, B3 Benutzer B2 die gesuchte Person darstellt.
  • In Abhängigkeit dieses Signals AS übermittelt der Server in Schritt 6 dann eine Identifikationsanfrage IAS an den Benutzer B2, wobei auf entsprechende persönliche Profile des Benutzers B1, welche auf dem Server abgespeichert sind, zurückgegriffen werden kann. Diese Identifikationsanfrage IAS kann entweder auf das Mobiltelefon M2 des Benutzers B2 oder auf eine weitere Kommunikationseinrichtung, beispielsweise einen Rechner R2, über die Internet-Plattform übermittelt werden.
  • Erkennt im Folgenden der Benutzer B2, dass es sich auch bei dem Benutzer B1 um die entsprechende Person des erstmaligen Aufeinandertreffens handelt, sendet der Benutzer B2 ein entsprechendes Bestätigungssignal BS2 aus, welches in Schritt 7 von dem Server empfangen wird.
  • Liegt folglich eine entsprechende positive Übereinstimmung („Matching") zwischen dem Benutzer B1 und dem Benutzer B2 vor, kann in einem abschließenden Schritt 7 der Server 1 entsprechende Kontaktdaten in Signalform sowohl an den Benutzer B1 als auch an den Benutzer B2 übermitteln, so dass diese direkt miteinander Kontakt aufnehmen können.
  • Es wird deutlich, dass eine erfolgreiche Vermittlung zwischen sich suchenden Benutzern nur stattfinden kann, wenn sich diese Benutzer im System einerseits registriert haben und darüber hinaus die Übersendung der ersten Identifikationsmerkmale jeweils in nachfolgenden Schritten andererseits verifiziert haben.
  • Gerade die Übersendung entsprechender Verifikationssignale stellt sicher, das die Privatsphäre der Benutzer durch das erfindungsgemäße Vermittlungsverfahren gewahrt bleibt, da nur Benutzer vermittelt werden können, welche auch auf Grund Ihres Interesse ein entsprechendes erstmaliges Aufeinandertreffen mit einer fremden Person verifiziert haben.

Claims (27)

  1. Verfahren zur Identitätsverifikation, bei dem ein Server (1), der mit einem weltweiten Kommunikationsnetz (2) verbunden ist, – erste Signale (ISn) von mobilen Kommunikationseinrichtungen von Benutzern (Bn) empfängt, welche zumindest ein von den Benutzern (Bn) definiertes Identifikationsmerkmal repräsentieren, – zu einem späteren Zeitpunkt als der Empfang der ersten Signale (ISn) zweite Signale (VSn) von Kommunikationseinrichtungen der Benutzer (Bn) empfängt, welche jeweils die ersten Signale (ISn) hinsichtlich des zumindest einen Identifikationsmerkmals verifizieren, und – die Benutzer (Bn) selektiert, deren Identifikationsmerkmale innerhalb eines definierten Bereichs für die Identifikationsmerkmale liegen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das darüber hinaus so ausgebildet ist, dass – die ersten Signale (ISn) von den mobilen Kommunikationseinrichtungen jeweils einen Zeitpunkt, zu welchem die ersten Signale (ISn) ausgesandt werden, repräsentieren, und – der Server (1) die Benutzer (Bn) selektiert, deren Zeitpunkte gemeinsam innerhalb eines definierten Zeitfensters liegen.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – die selektierten Benutzer (Bn) gruppiert derart, dass die Zeitpunkte, welche von den ersten Signalen (ISn) von den mobilen Kommunikationseinrichtungen der Benutzer (Bn) repräsentiert werden, in Abhängigkeit der Abstände der Zeitpunkte zueinander innerhalb des definierten Zeitfensters geordnet werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass – die ersten Signale (ISn) von den mobilen Kommunikationseinrichtungen jeweils einen Ort repräsentieren, an welchem sich die Benutzer (Bn) bei Aussendung der ersten Signale (ISn) befinden, und – der Server (1) die Benutzer (Bn) selektiert, deren Orte gemeinsam innerhalb eines definierten Gebiets liegen.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass – die ersten Signale (ISn) von den mobilen Kommunikationseinrichtungen jeweils einen von den Benutzern (Bn) definierten Schlüssel repräsentieren, und – der Server (1) die Benutzer (Bn) selektiert, deren Schlüssel identisch sind oder gemeinsam innerhalb eines Toleranzbereichs für die Schlüssel liegen.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – dritte Signale von den Kommunikationseinrichtungen der Benutzer (Bn) empfängt, welche persönlich durch die Benutzer (Bn) definierte Profile repräsentieren.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – nur die Benutzer (Bn) selektiert, deren Profile in Abhängigkeit eines definierten Übereinstimmungsbereichs den Profilen der übrigen Benutzer (Bn) entsprechen.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – vierte Signale (LS) an die Kommunikationseinrichtungen der Benutzer (Bn) sendet, welche diejenigen Benutzer (Bn) repräsentieren, welche selektiert und gruppiert wurden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – fünfte Signale (AS) von den Kommunikationseinrichtungen der Benutzer (Bn) empfängt, welche eine Auswahl von zumindest einem Benutzer (Bn) aus den Benutzern (Bn) repräsentieren, welche selektiert und gruppiert wurden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – sechste Signale (IAS), welche eine Identifikationsanfrage der Benutzer (Bn) repräsentieren, an die Kommunikationseinrichtungen derjenigen Benutzer (Bn) sendet, welche von den Benutzern (Bn) ausgewählt wurden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass der Server (1) – siebte Signale (BS) von den Kommunikationseinrichtungen der ausgewählten Benutzer (Bn) empfängt, welche eine Bestätigung oder Ablehnung der Identifikationsanfrage repräsentieren.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass das weltweite Kommunikationsnetz (2) das Internet ist.
  13. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 12, bei dem die Kommunikationseinrichtungen die mobilen Kommunikationseinrichtungen der Benutzer oder weitere, mobile oder stationäre Kommunikationseinrichtungen der Benutzer sind.
  14. Verfahren nach den Anspruch 13, bei dem die mobilen Kommunikationseinrichtungen Mobiltelefone (M1, M2) sind.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Signale (ISn, VSn, LS, AS, IAS, BS) als Textnachricht (SMS) ausgebildet sind.
  16. Computerlesbares Medium, auf dem Befehle gespeichert sind, die so ausgebildet sind, dass sie zumindest einen Prozessor dazu veranlassen können, die Schritte eines der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15 auszuführen.
  17. Server aufweisend zumindest einen Prozessor und zumindest einen Speicher, auf dem Befehle gespeichert sind, die so ausgebildet sind, dass sie den Prozessor dazu bringen können, die Schritte eines der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15 auszuführen.
  18. Verfahren zur Identitätsverifikation, bei dem eine mobile Kommunikationseinrichtung eines Benutzers (Bn), die mit einem weltweiten Kommunikationsnetz (2) verbunden ist, – ein erstes Signal (ISn) an einen Server (1) sendet, welches zumindest ein von den Benutzern (Bn) definiertes Identifikationsmerkmal repräsentiert, und – zu einem späteren Zeitpunkt als die Aussendung des ersten Signals (ISn) ein zweites Signal (VSn) aussendet, welches das erste Signal (ISn) hinsichtlich des zumindest einen Identifikationsmerkmals verifiziert.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, bei dem das erste Signal (ISn) einen Zeitpunkt, zu welchem das erste Signal ausgesandt wird, einen Ort, an welchem sich der Benutzer (Bn) bei Aussendung des ersten Signals befindet, und/oder einen von dem Benutzer (Bn) definierten Schlüssel repräsentieren.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass die mobile Kommunikationseinrichtung – ein drittes Signal an den Server (1) sendet, welches eine Systemanmeldung repräsentiert, und – zu einem späteren Zeitpunkt als die Aussendung des dritten Signals ein viertes Signal von dem Server (1) empfängt, welches eine Bestätigung auf die Systemanmeldung repräsentiert.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass die mobile Kommunikationseinrichtung – ein fünftes Signal (LS) empfängt, welches Benutzer (Bn) repräsentiert, welche von dem Server (1) in Abhängigkeit eines definierten Zeitfensters, innerhalb von welchem der Zeitpunkt liegt, der durch das erste Signal (ISn) repräsentiert wird, und/oder in Abhängigkeit eines definierten Gebiets, innerhalb von welchem der Ort liegt, der durch das erste Signal (ISn) repräsentiert wird, und/oder in Abhängigkeit eines definierten Schlüssels, welcher mit einem anderen Schlüssel eine Benutzers (Bn) identisch ist oder gemeinsam innerhalb eines Toleranzbereichs für die Schlüssel der Benutzer (Bn) liegt, selektiert und gruppiert wurden.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass die mobile Kommunikationseinrichtung – ein sechstes Signal (AS) an den Server (1) sendet, welches eine Auswahl von Benutzern (Bn) aus den selektierten und gruppierten Benutzern (Bn) repräsentiert.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass die mobile Kommunikationseinrichtung – ein siebtes Signal (BS) von dem Server (1) empfängt, welches eine Bestätigung der Auswahl durch den ausgewählten Benutzer (Bn) repräsentiert.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 23, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass das weltweite Kommunikationsnetz (2) das Internet ist.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 24, das darüber hinaus so ausgeführt ist, dass die mobile Kommunikationseinrichtung ein Mobiltelefon (M1, M2) ist.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 25, bei dem die Signale (ISn, VSn, LS, AS, IAS, BS) als Textnachricht (SMS) ausgebildet sind.
  27. Mobile Kommunikationseinrichtung aufweisend zumindest einen Prozessor und zumindest einen Speicher, auf dem Befehle gespeichert sind, die so ausgebildet sind, dass sie den Prozessor dazu bringen können, die Schritte eines der Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 26 auszuführen.
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