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DE102006036033A1 - Leuchteinheit für Fahrzeuge - Google Patents

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DE102006036033A1
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Martin Mügge
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Hella GmbH and Co KGaA
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Hella KGaA Huek and Co
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchteinheit für Fahrzeuge mit mindestens einer Lichtquelle, mit mindestens einem flächigen Lichtleiter, der an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche aufweist, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, der an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, der an einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite mindestens einen das Licht zur Vorderseite streuenden Bereich aufweist, wobei die Rückseite (8) des flächigen Lichtleiters (2) mindestens einen streuenden Bereich mit hoher Streuwirkung aufweist zur Bildung eines ersten Flächenbereiches (9) der Leuchteinheit (1, 1'), wobei sich an die Vorderseite (3) des flächigen Lichtleiters (2) in Lichtabstrahlrichtung (4) der Leuchteinheit (1, 1') im ersten Flächenbereich (9) ein Lichtscheibenprofil (5) mit einer sich in Lichtabstrahlrichtung (4) von dem flächigen Lichtleiter (2) erhabenen Profilierung anschließt, und dass sich an den ersten Flächenbereich (9) ein zweiter Flächenbereich (11) mit einer geringen oder keinen Streuwirkung anschließt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchteinheit für Fahrzeuge mit mindestens einer Lichtquelle, mit mindestens einem flächigen Lichtleiter, der an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche aufweist, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, der an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, der an einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite mindestens einen das Licht zur Vorderseite streuenden Bereich aufweist.
  • Aus der DE 10 2004 040 160 A1 ist eine Leuchteinheit für Fahrzeuge bekannt, die eine Lichtquelle, einen der Lichtquelle zugeordneten Reflektor sowie eine Lichtscheibe umfasst. Randseitig der Lichtscheibe ist ein Kleinreflektorenring ausgebildet, der in Umfangsrichtung eine Mehrzahl von Öffnungen aufweist, in die jeweils Linsenelemente eingreifen. Durch die rückseitig der Lichtscheibe angeordneten Linsenelemente wird eine Profilierung geschaffen, die der Leuchteinheit ein Erscheinungsbild mit Tiefenwirkung verleiht. Es wird das Erscheinungsbild einer Mehrzahl von kreisförmig angeordneten Lichtquellen erzielt. Hierzu ist zusätzlich zu den Linsenelementen ein rückwärtiger Reflektor und eine Lichtquelle erforderlich, so dass die Erzeugung eines Tiefeneindrucks mit einem relativ großen Bauvolumen verbunden ist.
  • Aus der DE 102 19 738 A1 ist eine Leuchteinheit für Fahrzeuge bekannt, die einen flächigen Lichtleiter umfasst, an dessen Schmalseite Licht eingekoppelt und in dem flächigen Lichtleiter durch Totalreflexion weitergeführt wird. Der als Lichteinkoppelfläche ausgebildeten Schmalseite des flächigen Lichtleiters ist mindestens eine Lichtquelle zugeordnet. An einer Rückseite des flächigen Lichtleiters ist eine Mehrzahl von streuenden Bereichen vorgesehen, so dass das in den flächigen Lichtleiter eingekoppelte Licht in Richtung einer Vorderseite des flächigen Lichtleiters gestreut und an der Vorderseite ausgekoppelt wird.
  • Der bekannte flächige Lichtleiter strahlt das Licht homogen ab und kann beispielsweise als Seitenmarkierungsleuchte eingesetzt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Leuchteinheit für Fahrzeuge mit einem flächigen Lichtleiter derart weiterzubilden, dass auf einfache Weise und Platz sparend zum einen eine flächige Ausleuchtung einer Vorderseite des Lichtleiters und zum anderen ein Erscheinungsbild des Lichtleiters mit Tiefenwirkung erzielt wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite des flächigen Lichtleiters mindestens einen streuenden Bereich mit hoher Streuwirkung aufweist zur Bildung eines ersten Flächenbereiches der Leuchteinheit, wobei sich im ersten Flächenbereich an die Vorderseite des flächigen Lichtleiters in Lichtabstrahlrichtung der Leuchteinheit ein Lichtscheibenprofil mit einer sich in Lichtabstrahlrichtung von dem flächigen Lichtleiter erhabenen Profilierung anschließt, und dass sich an den ersten Flächenbereich ein zweiter Flächenbereich mit einer geringen oder keinen Streuwirkung anschließt.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch Kombination eines flächigen Lichtleiters mit mindestens einem Lichtscheibenprofil zum einen das Erscheinungsbild einer leuchtenden Fläche quasi als „Lichtvorhang" und zum anderen ein Erscheinungsbild mit Tiefeneindruck erzeugt wird. Erfindungsgemäß ist mindestens ein Lichtscheibenprofil einem streuenden Bereich des flächigen Lichtleiters zugeordnet, so dass ein erster Flächenbereich geschaffen wird, in dem die Leuchteinheit das Erscheinungsbild mit Tiefenwirkung aufweist. Zum anderen ist ein sich an den ersten Flächenbereich anschließender zweiter Flächenbereich des flächigen Lichtleiters vorgesehen, in dem durch den flächigen Lichtleiter nur eine geringe oder keine Streuwirkung erzielt wird. Wird in dem zweiten Flächenbereich (Zwischenbereich) des Lichtleiters keine Streuwirkung erzielt, werden nur die Lichtscheibenprofile ausgeleuchtet. Weist der zweite Flächenbereich (Zwischenbereich) eine geringe Streuwirkung auf, wird eine flächige Grundausleuchtung geschaffen, wobei der erste Flächenbereich einen relativ hohen Ausleuchtungsgrad mit Tiefeneindruck erfährt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Lichtscheibenprofil domförmig ausgebildet mit einer Länge, die um ein vielfaches größer ist als die Dicke des flächigen Lichtleiters. Die Länge des Lichtscheibenprofils kann beispielsweise zehnmal so groß sein wie die Dicke des flächigen Lichtleiters. Auf diese Weise wird ein Erscheinungsbild mit einem verbesserten Tiefeneindruck im so gebildeten ersten Flächenbereich erzeugt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann eine Vorderfläche des Lichtscheibenprofils konvex- oder konkav- oder stufenförmig ausgebildet sein. Hierdurch kann ein unterschiedliches Ausleuchtungsdesign bereitgestellt werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung können eine Vorderfläche und/oder eine Seitenfläche des Lichtscheibenprofils vollständig oder teilweise mit Optikelementen versehen sein, so dass eine lichttechnische Optimierung gewährleistet ist.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung deckt der flächige Lichtleiter eine vordere Öffnung eines in Lichtabstrahlrichtung hinter dem flächigen Lichtleiter angeordneten Reflektor vollständig ab, so dass der flächige Lichtleiter bzw. die Lichtscheibenprofile zur Durchleuchtung des durch die dem Reflektor zugeordneten Lichtquelle emittierten Lichtes dient. Der Reflektor und die demselben zugeordnete Lichtquelle dienen zur Erzeugung einer ersten Lichtfunktion. Der flächige Lichtleiter und die demselben zugeordnete Lichtquelle dienen zur Erzeugung einer zweiten Lichtfunktion. Die Lichtquellen der unterschiedlichen Lichtfunktionen sind im Wesentlichen rechtwinklig zueinander ausgerichtet. Vorteilhaft kann hierdurch eine Platz sparende Anordnung von unterschiedlichen Lichtfunktionen erzeugt werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann eine zusätzliche Lichtfunktion durch eine Lichtquelle und demselben zugeordnete Optikmittel gebildet sein, die jeweils einem einzigen Lichtscheibenprofil nachgelagert sind. Hierbei kann das Lichtscheibenprofil eine lichttechnische Verstärkung der zusätzlichen Lichtfunktion bewirken. Diese Verstärkung kann insbesondere dadurch begünstigt werden, dass zusätzlich die dem flächigen Lichtleiter zugeordnete Lichtquelle eingeschaltet ist, so dass mittels des rückseitig des Lichtscheibenprofil angeordneten streuenden Bereichs eine erhöhte Leuchtstärke erzeugt wird. Beispielsweise kann hierdurch zusätzlich zu der durch den flächigen Lichtleiter bewirkten Schlusslichtfunktion eine Bremslichtfunktion erzeugt werden.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1a einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit mit einem flächigen Lichtleiter und einer Mehrzahl von Lichtscheibenprofilen nach einer Ausführungsform,
  • 1b einen Längsschnitt durch die Leuchteinheit nach der ersten Ausführungsform mit eingezeichneten Lichtstrahlen,
  • 2 einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit mit einem flächigen Lichtleiter und einer Mehrzahl von Lichtscheibenprofilen nach einer zweiten Ausführungsform,
  • 3 einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit mit einem flächigen Lichtleiter und einer Mehrzahl von Lichtscheibenprofilen nach einer dritten Ausführungsform,
  • 4a einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit mit einem Lichtscheibenprofil, dessen Vorderseite konkavförmig ist,
  • 4b einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit mit einem Lichtscheibenprofil, dessen Vorderseite stufenförmig ist,
  • 4c einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit mit einem Lichtscheibenprofil, dessen Vorderfläche bzw. Seitenfläche mit prismenförmigen Optikelementen versehen ist,
  • 5 einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit, bei der der flächige Lichtleiter eine vordere Öffnung eines Reflektors abdeckt und im Wesentlichen die gesamte Fläche des Lichtleiters von durch eine dem Reflektor zugeordneten Lichtquelle emittierten Licht erfasst wird und
  • 6 einen Längsschnitt durch eine Leuchteinheit nach einer weiteren Ausführungsform, wobei ein zusätzlicher Reflektor zur Erzeugung einer zusätzlichen Lichtfunktion lediglich einem einzigen Lichtscheibenprofil nachgelagert ist.
  • Eine erfindungsgemäße Leuchteinheit für Fahrzeuge kann an einem vorderen Ende oder an einem rückwärtigen Ende eines Kraftfahrzeugs zur Beleuchtung eingesetzt werden. Die Leuchteinheit kann beispielsweise als Signalleuchte dienen zur Erzeugung einer Positionslicht-, Seitenmarkierungslicht-, Schlusslicht-, Bremslichtfunktion.
  • Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung gemäß den 1a und 1b besteht eine Leuchteinheit 1 im Wesentlichen aus einem flächigen Lichtleiter 2, einer Mehrzahl von sich an einer Vorderseite 3 des flächigen Lichtleiters 2 in Lichtabstrahlrichtung 4 der Leuchteinheit 1 angeordneten Lichtscheibenprofilen 5 sowie einer Lichtquelle 6, die an einer Schmalseite 7 des flächigen Lichtleiters 2 angeordnet ist.
  • Die Schmalseite 7 dient als Lichteinkoppelfläche des flächigen Lichtleiters 2, wobei der Schmalseite 7 eine Mehrzahl von in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordneten Lichtquellen 6 zugeordnet sein kann. Die Lichtquellen sind vorzugsweise als Leuchtdioden (LED) ausgebildet.
  • Das in die Schmalseite 7 eingekoppelte Licht wird an der Vorderseite 3 und an einer Rückseite 8 des flächigen Lichtleiters 2 totalreflektiert, bevor es in vorgesehenen Bereichen in Richtung der Vorderseite 3 gelenkt wird zur Erzeugung beispielsweise einer Schlusslicht- oder Seitenmarkierungsfunktion. Zu diesem Zwecke weist der flächige Lichtleiter 2 einen ersten Flächenbereich 9 auf, in dem an der Rückseite 8 des flächigen Lichtleiters 2 streuende Bereiche mit hoher Streuwirkung vorgesehen sind, so dass ein relativ großer Anteil 10 des eingekoppelten Lichts in Richtung der Vorderseite 3 und des entsprechenden Lichtscheibenprofils 5 umgelenkt bzw. ausgekoppelt wird.
  • Ein zweiter Flächenbereich 11 schließt sich an dem ersten Flächenbereich 9 an und weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel keine Streuwirkung auf. In diesem zweiten Flächenbereich 11 (Zwischenbereich) weist der flächige Lichtleiter 2 an der Rückseite 8 keine streuenden Optikelemente auf, so dass quasi das gesamte Licht über die Lichtscheibenprofile 5, die verteilt entlang des flächigen Lichtleiters 2 angeordnet sind, ausgekoppelt wird. In dem zweiten Flächenbereich 11 erstreckt sich nur der flächige Lichtleiter 2, der beispielsweise eben oder bogenförmig ausgebildet sein kann.
  • Nach einer nicht dargestellten alternativen Ausführungsform kann der zweite Flächenbereich 11 auch an der Rückseite 8 des flächigen Lichtleiters 2 Streuelemente aufweisen, so dass im Vergleich zu dem ersten Flächenabschnitt 9 eine geringe Streuwirkung erzeugt wird und damit auch eine Lichtauskopplung im zweiten Flächenbereich 11 erfolgen kann.
  • Der flächige Lichtleiter 2 dient dabei als Lichtvorhang, der eine vollflächige Lichtauskopplung in Lichtabstrahlrichtung 4 ermöglicht, wobei vermittels der Lichtscheibenprofile 5 ein Erscheinungsbild mit einem verbesserten Tiefeneindruck erzeugt wird. Die Ausführungsform mit einer kleinen Streuwirkung im zweiten Flächenbereich 11 ist vorzugsweise dann zu wählen, wenn die Lichtscheibenprofile 5 in einem relativ großen Abstand zueinander angeordnet sind.
  • Die streuenden Elemente an der Rückseite 8 können als Ätz-, Erodier- oder Laserstrukturen ausgebildet oder durch Bedruckung aufgebracht sein.
  • Der zweite Flächenbereich 11 der Leuchteinheit 1 erzeugt keinen Tiefeneindruck, da hier lediglich ein flächiger Zwischenbereich des flächigen Lichtleiters 2 angeordnet ist.
  • Die Lichtscheibenprofile 5 sind einstückig mit dem flächigen Lichtleiter 2 verbunden. Der Lichtleiter 2 und die Lichtscheibenprofile 5 können aus einem klarsichtigen oder durchscheinenden Kunststoffmaterial gebildet sein, wobei das Material vorzugsweise mit einer vorgegebenen Farbe eingefärbt sein kann.
  • Nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung gemäß 2 ist eine Leuchteinheit 1' vorgesehen, die im Unterschied zu der Ausführungsform gemäß 1a und 1b Lichtscheibenprofile 13 aufweist, die nach einem Skin-Molding-Verfahren hergestellt worden sind. Die im Spritzgießverfahren hergestellten Lichtscheibenprofile 13 weisen eine hintere Materialkomponente 13' auf, die farbig oder durchscheinend ausgebildet ist. Ferner weist das Licht scheibenprofil 13 eine vordere Materialkomponente 13'' auf, die aus einem klarsichtigen Kunststoffmaterial gebildet ist.
  • Vorteilhaft können die Profile zumindest mit einer Materialkomponente 13, 13', 13'' einstückig miteinander verbunden sein. Vorteilhaft können hier die gesamten Lichtscheibenprofile 5 einstückig in einem einzigen Werkzeug hergestellt werden, so dass der Montageaufwand reduziert ist, siehe Ausführungsform gemäß 3. Dort ist eine hintere Materialkomponente 13' des Lichtscheibenprofils 13 auf der Vorderseite 3 des flächigen Lichtleiters 2 weitergeführt und verbindet zwei benachbarte Lichtscheibenprofile 13.
  • Gleiche Bauteile bzw. Bauteilfunktionen der ersten und zweiten Ausführungsform sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Lichtquelle 6 kann entsprechend der vorgesehenen Signalfunktion rotes oder gelbes oder weißes Licht aussenden.
  • In den Ausführungsbeispielen gemäß den 1a bis 3 ist das Lichtscheibenprofil 5, 13 domförmig mit einer glatten Außenfläche 14 und einer glatten Innenfläche 15 ausgebildet. Eine Vorderfläche 16 des Lichtscheibenprofils 5, 13 ist bogenförmig bzw. kuppelförmig ausgebildet. Die Lichtscheibenprofile 5, 13 weisen eine Länge L auf, die um ein Vielfaches größer ist als die Dicke d des flächigen Lichtleiters 2. Vorzugsweise ist Länge L des Lichtscheibenprofils 5, 13 um das fünf- bis zwanzigfache größer als die Dicke d des flächigen Lichtleiters 2.
  • Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung gemäß der 4a kann ein Lichtscheibenprofil 17 auch eine im Querschnitt konkavförmige Vorderfläche 18 aufweisen. Nach einer weiteren Ausführungsform gemäß 4b kann eine Vorderfläche 19 eines Lichtscheibenprofils 20 auch stufenförmig ausgebildet sein. Nach einer weiteren Ausführungsform gemäß 4c kann das Lichtscheibenprofil 5 auch vollständig oder bereichsweise an Außenflächen 14 und/oder Innenflächen 15 desselben mit prismenförmigen Optikelementen 21 versehen sein.
  • Alternativ bzw. zusätzlich kann eine Innenseite (Innenfläche) 15 einer Seitenfläche 22 des Lichtscheibenprofils 20 verspiegelt ausgebildet sein.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung gemäß 5 ist der gemäß den 1a und 1b beschriebenen Leuchteinheit 1 ein Reflektor 23 sowie eine demselben zugeordnete Lichtquelle 24 in Lichtabstrahlrichtung 4 hinter der Leuchteinheit 1 angeordnet. Ein vorderer Rand 25 des Reflektors 23 begrenzt eine Öffnungsfläche des Reflektors 23, entlang derer sich im Wesentlichen der gesamte flächige Lichtleiter 2 sowie die Lichtscheibenprofile 5 erstrecken. Der Reflektor 23 und die Lichtquelle 24, die beispielsweise als Glühlampe ausgebildet sein kann, bilden eine zusätzliche Lichtfunktion, die beispielsweise als Heckleuchte (Bremslicht, Blinklicht, Nebelschlusslicht, Rückfahrlicht) ausgebildet sein kann. Da die Kombination aus flächigem Lichtleiter 2 und Lichtscheibenprofilen 5 durchleuchtbar sind, entstehen keine unerwünschten Abschattungen bzw. unbeleuchtete Flächen für die zusätzliche Signalfunktion.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung gemäß 6 kann eine zusätzliche Signalfunktion durch einen Reflektor 26 und eine demselben zugeordneten Lichtquelle 27 erzeugt werden, wobei die Kontur eines vorderen Randes 28 des Reflektors 26 zu der Kontur eines hinteren Randes 29 des Lichtscheibenprofils 5' korrespondiert. Durch diese zu dem Lichtscheibenprofil 5' bündige Anordnung des Reflektors 26 wird eine zusätzliche Verstärkung der Leuchtfunktion im Bereich des ersten Flächenabschnitts 9 bewirkt. Beispielsweise kann der Reflektor 26 und die Lichtquelle 27 zur Erzeugung eines Bremslichtes dienen, während der flächige Lichtleiter 2 zusammen mit den Lichtscheibenprofile 5 zur Erzeugung einer Schlusslichtfunktion dienen.
  • Alternativ kann hinter dem flächigen Lichtleiter 2 auch ein anderes optisches System, beispielsweise mit Lichtleitreflektoren oder einem Fresnelsystem, angeordnet sein.
  • Der flächige Lichtleiter 2 kann eben oder gekrümmt ausgebildet sein.
  • Wesentlich ist, dass an vorgesehenen Stellen Lichtscheibenprofile 5, 13, 17, 20 vorgesehen sind, die zu einer verstärkten Tiefenwirkung der durch den flächigen Lichtleiter 2 bewirkten Signalfunktion und/oder einer weiteren hinter dem Lichtleiter 2 angeordneten Signalfunktion führt.
  • Die Lichtscheibenprofile 5, 13, 17, 20, 21 sind vorzugsweise hohlförmig ausgebildet, wobei der Abstand einer Außenfläche 14 und einer Innenfläche 15 in einem Bereich einer Dicke d des flächigen Lichtleiters 2 liegt.

Claims (10)

  1. Leuchteinheit für Fahrzeuge mit mindestens einer Lichtquelle, mit mindestens einem flächigen Lichtleiter, – der an einer Schmalseite eine Lichteinkoppelfläche aufweist, wobei der Lichteinkoppelfläche mindestens eine Lichtquelle zugeordnet ist, – der an einer Vorderseite eine Lichtauskoppelfläche aufweist, – der an einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite mindestens einen das Licht zur Vorderseite streuenden Bereich aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (8) des flächigen Lichtleiters (2) mindestens einen streuenden Bereich mit hoher Streuwirkung aufweist zur Bildung eines ersten Flächenbereiches (9) der Leuchteinheit (1, 1'), wobei sich im ersten Flächenbereich (9) an die Vorderseite (3) des flächigen Lichtleiters (2) in Lichtabstrahlrichtung (4) der Leuchteinheit (1, 1') ein Lichtscheibenprofil (5, 13, 17, 20, 21) mit einer sich in Lichtabstrahlrichtung (4) von dem flächigen Lichtleiter (2) erhabenen Profilierung anschließt, und dass sich an den ersten Flächenbereich (9) ein zweiter Flächenbereich (11) mit einer geringen oder keinen Streuwirkung anschließt.
  2. Leuchteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtscheibenprofil (5, 13, 17, 20, 21) hohlförmig ausgebildet ist mit einer Außenfläche (14) und einer Innenfläche (15), deren Abstand zueinander im Bereich einer Dicke (d) des flächigen Lichtleiters (2) liegt.
  3. Leuchteinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtscheibenprofil (5, 13, 17, 20, 21) domförmig ausgebildet ist mit einer Länge (L), die um ein Vielfaches größer ist als die Dicke (d) des flächigen Lichtleiters (2).
  4. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtscheibenprofile (5) einstückig miteinander verbunden sind.
  5. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorderfläche (16, 18, 19) des Lichtscheibenprofils (17, 20, 21) konvex- oder konkav- oder stufenförmig ausgebildet ist.
  6. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderfläche (19) und/oder eine Seitenfläche (22) des Lichtabstrahlprofils (20) vollständig oder teilweise mit Optikelementen (21) versehen ist.
  7. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfläche (22) des Lichtscheibenprofils (20) innenseitig oder außenseitig verspiegelt ist.
  8. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer dem Lichtscheibenprofil (5) abgewandten Seite des flächigen Lichtleiters (2) eine Lichtquelle (24) und ein derselben zugeordneter Reflektor (23) zugeordnet ist.
  9. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Rand (25) des Reflektor (23) eine Öffnungsfläche begrenzt, entlang derer sich der flächige Lichtleiter (2) mit den Lichtscheibenprofilen (5) erstreckt.
  10. Leuchteinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorderer Rand (28) des Reflektors (26) eine Kontur aufweist, die der Kontur eines hinteren Randes (29) des dem Reflektor (26) in Lichtabstrahlrichtung (4) vorgelagerten Lichtscheibenprofils (5') entspricht.
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