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DE102006035191B4 - Medizinische Vorrichtung - Google Patents

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DE102006035191B4 DE200610035191 DE102006035191A DE102006035191B4 DE 102006035191 B4 DE102006035191 B4 DE 102006035191B4 DE 200610035191 DE200610035191 DE 200610035191 DE 102006035191 A DE102006035191 A DE 102006035191A DE 102006035191 B4 DE102006035191 B4 DE 102006035191B4
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Abstract

Medizinische Vorrichtung (1) wie Biopsie-Kanüle oder ASD-Verschluss mit zumindest einem aus Stahl oder Eisen oder schweißbarem Metall und einem damit in Gebrauchsstellung verbundenen, aus Nitinol bestehenden Teil, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstelle (4) des Stahlteils (2) und des Nitinolteils (3) rohr- oder hülsenförmig oder als Stutzen oder als Vorsprung aus Vollmaterial ausgebildet ist und dass eine Verbindungshülse (5) vorgesehen ist, die sowohl das Stahlteil (2) als auch das Nitinolteil (3) erfasst und überlappt, dass die Verbindungshülse (5) mit dem Stahlteil (2) formschlüssig, durch Verschrauben oder durch Schweißen oder Vernieten oder einstückig und mit dem Nitinolteil (3) übergreifend, mechanisch und/oder formschlüssig verbunden ist, wobei die überlappende Verbindungshülse (5) und das Nitinolteil (3) in dem gemeinsamen Überlappungsbereich jeweils wenigstens eine quer oder rechtwinklig zu der Hülsenmitte oder Hülsenachse angeordnete, sich fortsetzende Lochung oder Bohrung aufweisen, in welche ein die Hülse (5) und das Nitinolteil (3) wenigstens über einen Teil der Erstreckung der...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung wie Biopsie-Kanüle oder ASD-Verschluss mit zumindest einem aus Stahl oder Eisen und einem damit in Gebrauchsstellung verbundenen, aus Nitinol bestehenden Teil.
  • In der WO 2005/067816 A1 wird eine als Stent ausgebildete medizinische Vorrichtung beschrieben, die aus Nitinol oder aus rostfreiem Stahl bestehen kann. Die Anwendung beider Werkstoffe an ein und derselben medizinischen Vorrichtung geht daraus jedoch nicht hervor.
  • In verschiedenen Bereichen und Anwendungsfällen der Medizin und der Chirurgie ist es zweckmäßig oder erforderlich, ein aus Stahl bestehendes Teil, beispielsweise ein Rohr einer Biopsie-Kanüle. oder -Vorrichtung mit einem Nitinolteil, beispielsweise einem möglichst leicht biegsamen Endstück einer solchen Biopsie-Kanüle oder dergleichen oder einen aus Nitinol bestehenden ASD-Verschluss mit einem Zuführkatheder aus Stahl oder Eisen oder einer entsprechenden Legierung verbinden zu können, obwohl Stahl oder Eisen und Nitinol nicht miteinander verschweißt werden können.
  • Es wurden deshalb verschiedentlich aufwändige Prägeverbindungen durchgeführt oder auf eine entsprechende Ausgestaltung der medizinischen Vorrichtung einerseits aus dem preiswerten Stahl und andererseits der gut biegsamen Nitinol-Spitze verzichtet.
  • Es besteht deshalb die Aufgabe, eine medizinische Vorrichtung, beispielsweise eine Biopsie-Kanüle oder einen ASD-Verschluss der eingangs genannten Art zu schaffen, wobei zwischen einem aus Stahl oder Eisen und einem aus Nitinol bestehenden Teil eine dauerhafte zugfeste Verbindung möglich ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Mitteln und Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Auf diese Weise kann die Schwierigkeit überwunden werden, dass Stahl und Nitinol nicht verschweißt werden können, was normalerweise die einfachste Art einer gegenseitigen dauerhaften zugfesten Verbindung ist. Das Stahlteil kann mit der Hülse entweder einstückig oder durch Schweißen oder auch formschlüssig verbunden werden, während diese Hülse mit dem Nitinol-Teil, womit eine Verschweißung nicht möglich ist, mechanisch und/oder formschlüssig verbunden werden kann.
  • Durch die Festlegung der überlappenden Verbindungshülse im Verbindungsbereich in axialer und in Drehrichtung mit Hilfe des erfindungsgemäß vorgesehenen Stifts oder Niets kann Formschluss zu dem Nitinolteil hergestellt werden, so dass in axialer Richtung in eine Aussparung eingreifende Vorsprünge unterstützt oder gegebenenfalls sogar vermieden werden können. Eine solche Anordnung ist auch besonders zweckmäßig bei der Verbindung eines ASD-Verschlusses mit einem Stahl hülsenteil, an welchem ein Einführkatheder beispielsweise axial angeschraubt werden kann.
  • Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn das Stahlteil und das Nitinolteil selbst miteinander formschlüssig verbunden sind. Dies trifft vor allem für eine Biopsie-Kanüle zu, bei welcher ein Stahlrohr und ein Nitinol-Rohrstück praktisch bündig miteinander verbunden werden sollen.
  • Das Stahlteil und das Nitinolteil können also als einander fortsetzende Rohrstücke, beispielsweise zur Bildung einer Kanüle, ausgebildet sein und sich an ihren stirnseitigen Enden berühren und das eine Teil kann wenigstens eine eine Hinterschneidung bildende Aussparung und das andere Teil einen in diese Aussparung passenden, axial vorstehenden Vorsprung aufweisen. Somit können die beiden rohrförmigen oder hülsenartigen Teile in axialer Richtung zusammenpassen und dadurch sowie durch die überlappende Hülse dauerhaft miteinander verbunden werden.
  • An den sich berührenden Stirnseiten einerseits des rohr- oder hülsenförmigen Stahlteils und andererseits des rohr- oder hülsenförmigen Nitinolteils, insbesondere einer Kanülenspitze aus Nitinol, können am Umfang wenigstens zwei Aussparungen mit Hinterschneidungen und in diese eingreifende Vorsprünge vorgesehen sein, wobei vorzugsweise beide Aussparungen an dem Nitinolteil angeordnet sein können, aber auch die eine Aussparung an dem einen und die andere Aussparung an dem anderen Teil vorgesehen werden könnte. Durch die Hinterschneidung des etwa lappenförmigen Vorsprungs an der Aussparung ist nicht nur in Drehrichtung, sondern auch in axialer Richtung, also bei Zugbelastung, eine formschlüssige Verbindung hergestellt, wobei die überlappende Hülse verhindert, dass die ent sprechenden Vorsprünge aus den Aussparungen ausgelenkt oder ausgebogen werden können.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn wenigstens eine überlappende Verbindungshülse außenseitig an einem der zu verbindenden Teile oder außenseitig an beiden zu verbindenden Teilen angeordnet ist. Somit wird die Verbindungsstelle durch diese überlappende Verbindungshülse auch gegen äußere mechanische Einwirkungen geschützt, so dass die Gefahr, dass ein Vorsprung aus einer Aussparung ausgelenkt wird, so gut wie ausgeschlossen ist.
  • Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn das Stahlteil und das Nitinolteil im Verbindungsbereich und die Verbindungshülse einen kreisförmigen Querschnitt haben. Ein solcher Querschnitt lässt sich besonders gut handhaben und verlangt für die überlappende Hülse keine besondere in Drehrichtung festliegende Orientierung. Diese könnte allenfalls dann zweckmäßig und erforderlich sein, wenn gleichzeitig im Verbindungsbereich eine Drehsicherung für diese überlappende Hülse relativ zu den zu verbindenden Teilen vorgesehen wäre.
  • Die Verbindungshülse kann mit wenigstens einem der zu verbindenden Teile oder mit beiden Teilen in Gebrauchsstellung zumindest bereichsweise Berührkontakt und/oder einen Schiebe- oder Klemmsitz haben. Entsprechend fest kann sie auf der Außenseite oder an der Innenseite der zu verbindenden Teile angeordnet sein und mit dem Stahlteil beispielsweise verschweißt werden.
  • Die Lochung oder Bohrung im Überlappungsbereich und der darin eingreifende Stift oder Niet können zweckmäßigerweise radial zu der Verbindungshülse verlaufen. Entsprechend einfach ist die Anbringung sowohl der Lochung als auch des Stiftes.
  • Auch oder nur der überlappende Teil der Verbindungshülse und das Stahlteil können durch wengistens einen beide Teile durchsetzenden Stift oder Niet in axialer und in Drehrichtung formschlüssig verbunden sein. Zusätzlich oder anstelle einer Verschweißung der Verbindungshülse mit dem Stahlteil kann also auch noch eine mechanische Verbindung mit Hilfe eines quer verlaufenden Stiftes oder dergleichen erfolgen, um höhere Kräfte übertragen zu können.
  • Die überlappende Hülse kann außenseitig und/oder innenseitig an dem Stahlteil und an dem Nitinolteil vorgesehen sein und der oder die Stifte oder Nieten können jeweils das Stahlteil oder das Nitinolteil und alle Verbindungshülsen zumindest über einen Teil der Wandstärke durchsetzen.
  • Eine außenseitig überlappende Hülse hat im Überlappungsbereich einen größeren Querschnitt als das von ihr umgriffene Teil. Gleichzeitig könnte sie das andere Teil innenseitig überlappen, wenn dieses seinerseits einen größeren Querschnitt hätte. In der Regel werden jedoch beide zu verbindenden Teile übereinstimmende Querschnitte haben, so dass die überlappende Hülse entweder außenseitig über beide Teile greift oder innenseitig in beide Teile eingreift. Schließlich könnte aber auch eine Hülse außenseitig und eine zweite Hülse innenseitig im Verbindungsbereich, diesen überlappend, vorgesehen sein, um die gegenseitige Verbindung noch besser zu verstärken.
  • Die mittels einer außenseitig angeordneten Verbindungshülse verbindbaren Bereiche des Stahlteils und des Nitinolteils können gegenüber dazu benachbarten Bereichen radial nach innen verformt oder eingezogen sein und die Verbindungshülse kann das Maß dieser Einziehung ganz oder wenigstens teilweise ausfüllen. Somit kann die Außenseite der Verbindungshülse bei einer bevorzugten Ausführungsform denselben Außenquerschnitt wie das Stahlteil und/oder das Nitinolteil benachbart zu der Verbindungsstelle und ihrer Einziehung haben.
  • Es sei noch erwähnt, dass wenigstens eine der Verbindungshülsen aus Stahl bestehen kann, so dass ihre Verschweißung mit dem Stahlteil besonders einfach ist. Darüber hinaus hat eine solche Stahlhülse eine große Festigkeit, so dass auch die Nietverbindung mit dem Nitinolteil entsprechend stabil ist. Ferner stützt eine solche Hülse die axial in eine Aussparung eingreifenden Vorsprünge in radialer Richtung nach außen und/oder nach innen gegen Verformungen ab, so dass insgesamt eine Verbindung hoher Festigkeit zwischen den beiden Teilen aus Stahl einerseits und aus Nitinol andererseits gebildet werden kann, obwohl diese beiden Teile nicht verschweißt werden können.
  • Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung:
  • 1 Eine teilweise im Längsschnitt gehaltene medizinische Vorrichtung, nämlich eine Kanüle, insbesondere eine Biopsie-Kanüle, deren Spitze aus Nitinol besteht und mit einem Rohr aus Stahl oder Eisen oder schweißbarem Metall mechanisch und formschlüssig an der gemeinsamen Stoßstelle verbunden ist, wobei die Verbindungsstelle außenseitig von einer Verbindungshülse überlappt ist, die mit dem Rohr verschweißt ist,
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung einer abgewandelten Ausführungsform, bei welcher die Ver bindungshülse zusätzlich mit dem Stahl- oder Metallrohr vernietet ist, wobei zusätzlich auch innenseitig eine überlappende oder stützende Hülse für den Verbindungsbereich vorgesehen ist,
  • 3 eine den 1 und 2 entsprechende abgewandelte Ausführungsform, bei welcher die Kanülenspitze und das rohrförmige Teil stumpf aneinander stoßen und die überlappende Hülse auch mit dem Nitinol-Teil durch Nieten verbunden ist, wobei eine außenliegende Hülse zur gegenseitigen Verbindung vorgesehen ist, die dabei mit dem Stahlteil nicht nur verschweißt, sondern zusätzlich vernietet ist,
  • 4 eine weitere Ausführungsform analog 2, wobei die Kanülenspitze und das rohrförmige Metall- oder Stahlteil stumpf zusammengeführt sind und beide Teile mit einer außenliegenden und einer innenliegenden Verbindungshülse vernietet sind,
  • 5 eine der 4 entsprechende Ausführungsform, bei welcher der Verbindungsbereich radial nach innen verformt oder eingezogen ist, so dass die außenliegende Verbindungshülse in ihrem Außendurchmesser oder Außenquerschnitt dem der Nitinolspitze und des Metall- oder Stahlteils etwa entspricht, sowie
  • 6 eine medizinische Vorrichtung als ASD-Verschluss oder Occlusionsinstrument analog DE 103 38 702 B3 , wobei eine Fassung dieses Verschlusses aus Nitinol mit einem hülsenförmigen Stahlteil mit koaxialem Innengewinde durch Nieten verbunden ist.
  • Bei der nachfolgenden Beschreibung verschiedener Ausführungsformen erhalten hinsichtlich ihrer Funktion übereinstimmende Teile auch bei angewandelter Formgebung übereinstimmende Bezugszahlen.
  • Eine im ganzen mit 1 bezeichnete medizinische Vorrichtung kann gemäß 1 bis 5 eine Biopsie-Kanüle und gemäß 6 ein ASD-Verschluss analog Occlusionsinstrument gemäß DE 103 38 702 B3 sein. Bei all diesen Vorrichtungen 1 ist jeweils ein aus Stahl oder Eisen oder einem sonstigen schweißbaren Metall bestehendes Teil 2, im folgenden auch "Stahlteil" genannt, und wenigstens ein aus Nitinol bestehendes Teil 3, im folgenden auch "Nitinolteil 3" genannt vorgesehen, wobei diese Teile 2 und 3 in Gebrauchsstellung, wie in den Ausführungsbeispielen dargestellt, miteinander verbunden sind, obwohl Nitinol nicht schweißbar ist, also mit dem "Stahlteil" oder Teil 2 nicht einfach verschweißt werden kann.
  • Dabei erkennt man in allen Figuren, dass die Verbindungsstelle 4 des Stahlteils 2 und des Nitinolteils 3, rohr- oder hülsenförmig oder als Stutzen oder Vorsprung, auch aus Vollmaterial (6) ausgebildet ist. An der Verbindungsstelle 4 ist jeweils wenigstens eine Verbindungshülse 5 vorgesehen, die sowohl das Stahlteil 2 als auch das Nitinolteil 3 erfasst oder überlappt. Dabei kann die Verbindungshülse 5 mit dem Stahlteil 2 formschlüssig, durch Verschrauben, durch Schweißen (1 bis 5) und/oder durch Vernieten (2 bis 5) oder einstückig (6) und in noch zu beschreibender Weise mit dem Nitinolteil 3 übergreifend, mechanisch und/oder formschlüssig verbunden sein.
  • In den 1 und 2 ist dargestellt, dass das Stahlteil 2 und das Nitinolteil 3 selbst miteinander formschlüssig verbunden sein können, so dass die Verbindungshülse 5 das Nitinolteil 3 und die Verbindungsstelle 4 nur zu übergreifen braucht, um eine stabile Verbindung herzustellen. Das Stahlteil 2 und das Nitinolteil 3 sind dabei als einander fortsetzende Rohrstücke ausgebildet, um beispielsweise eine Kanüle oder Biopsie-Kanüle zu bilden. Diese Rohrstücke berühren sich an ihren stirnseitigen Enden und das eine Teil, im Ausführungsbeispiel das Nitinolteil 3, hat wenigstens eine eine Hinterschneidung bildende Aussparung 6 und das andere Teil, also das Stahlteil 2 weist einen in diese Aussparung 6 passenden, axial vorstehenden Vorsprung 7 auf, der die Aussparung 6 formschlüssig ausfüllt und aufgrund der Hinterschneidungen 8 nicht nur in Drehrichtung, sondern auch in axialer Richtung Formschluss und Zugfestigkeit herstellt.
  • Dabei können gemäß 1 und 2 an den sich berührenden Stirnseiten einerseits des rohr- oder hülsenförmigen Stahlteils 2 und andererseits des rohr- oder hülsenförmigen Nitinolteils 3 am Umfang zwei Aussparungen 6 mit Hinterschneidungen 8 und in diese eingreifende Vorsprünge 7 vorgesehen sein, wobei beide Aussparungen 6 an dem Nitinolteil 3 angeordnet sind, aber auch eine umgekehrte Anordnung gewählt werden könnte.
  • Die schon erwähnte Verbindungshülse 5 überlappt diese gegenseitige Verbindung und ist an einem der zu verbindenden Teile, in den Ausführungsbeispielen gemäß 1 und 2 an dem Stahlteil 2 befestigt und überlappt die Verbindungsstelle 4, so dass der Vorsprung 7 nicht radial ausgelenkt oder nach außen verbogen und dadurch aus der Aussparung 6 herausbewegt werden kann. Ferner ist dadurch der Vorsprung 7 gegen ungewollte Beaufschlagungen von außen her geschützt.
  • Zweckmäßigerweise haben bei allen Ausführungsbeispielen das Stahlteil 2 und das Nitinolteil 3 zumindest im Verbindungsbe reich 4 ebenso wie die Verbindungshülse 5 einen kreisförmigen Querschnitt. Dabei hat die Verbindungshülse 5 mit den zu verbindenden Teilen in Gebrauchsstellung Berührkontakt und ist zweckmäßigerweise in einem Schiebe- oder Klemmsitz angeordnet und zusätzlich in noch zu beschreibender Weise mechanisch befestigt. Entsprechend gut wird die Verbindungsstelle 4 geschützt und verstärkt.
  • Während gemäß 1 die Verbindungshülse 5 mit dem Stahlteil 2 mittels einer Schweißnaht 9 verbunden oder verschweißt ist und gemäß 2 mit sie und das Stahlteil 2 radial durchsetzenden Stiften oder Nieten 10 zusätzlich verbunden ist, und jeweils das Nitinolteil 3 über die Aussparung 6 und den Vorsprung 7 daran befestigt ist, ist in den Ausführungsbeispielen gemäß 3 bis 6 vorgesehen, dass die überlappende Verbindungshülse 5 und das Nitinolteil 3 in dem gemeinsamen Überlappungsbereich jeweils wenigstens eine oder mehrere am Umfang verteilte, quer oder rechtwinklig zu der Hülsenmitte oder Hülsenachse angeordnete, sich fortsetzende Lochungen oder Bohrungen aufweisen, in welche jeweils ein die Hülse 5 und das Nitinolteil 3 durchsetzender Stift oder Niet 10 eingreift, der dann zwischen Nitinolteil 3 und Verbindungshülse 5 Formschluss in Drehrichtung und vor allem in axialer Richtung herstellt, so dass Zugfestigkeit gegeben ist.
  • 3 zeigt dabei eine Anordnung, bei welcher die Verbindungshülse 5 mit dem Stahlteil 2 sowohl verschweißt als auch über derartige Nieten 10 verbunden und zusätzlich mit dem Nitinolteil 3 entsprechend vernietet ist. Gegebenenfalls könnte dabei auf die Stifte oder Nieten 10 im Bereich des Stahlteils 2 aufgrund der Schweißnaht 9 auch verzichtet werden. Umgekehrt könnte im Hinblick auf die Vernietung mit dem Stahlteil 2 gegebenenfalls auf die Schweißnaht 9 verzichtet werden.
  • Dabei erkennt man in allen Ausführungsbeispielen, dass die Lochungen oder Bohrungen im Überlappungsbereich und der darin eingreifende Stift oder Niet 10 radial zu der Verbindungshülse 5 verlaufen, was die einfachste Herstellung ergibt.
  • Während also beim Ausführungsbeispiel nach 1 das Stahlteil 2 und das Nitinolteil 3 selbst formschlüssig mit Hilfe der Aussparung 6 und dem darin eingreifenden Vorsprung 7 verbunden und die Verbindungsstelle 4 durch die Hülse 4 überlappt ist, die mit dem Stahlteil 2 verschweißt und/oder mittels Stiften oder Nieten 10 verbunden sein kann, erfolgt die Verbindung beim Ausführungsbeispiel nach den 3 bis 6 durch die überlappende Hülse 5 und das Nitinolteil 3 mittels Stiften oder Nieten 10, während die Hülse 5 außerdem mit dem Stahlteil 2 in den schon beschriebenen Weisen verbunden sein kann.
  • Gemäß 2 bis 6 kann nämlich auch der überlappende Teil der Verbindungshülse 5 und das Stahlteil 2 durch wenigstens einen beide Teile durchsetzenden Stift oder Niet 10 in axialer Richtung dadurch formschlüssig verbunden sein, dass dieser Stift oder Niet 10 ebenfalls quer oder radial in entsprechende Öffnungen eingesetzt ist.
  • Die überlappende Hülse 5 kann, wie in allen Ausführungsbeispielen dargestellt, außenseitig an dem Stahlteil 2 und an dem Nitinolteil 3 vorgesehen sein, kann aber gemäß den 2, 4 und 5 auch innenseitig beziehungsweise sowohl außenseitig als auch innenseitig vorgesehen sein, so dass in diesen Ausführungsbeispielen gemäß 2, 4 und 5 zwei überlappende Hülsen 5 vorgesehen sind. Die Stifte oder Nieten 10 durchsetzen dabei dann alle Verbindungs- oder Überlappungshülsen 5 und selbstverständlich auch die dazwischen befindlichen Teile 2 oder 3.
  • In 5 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei welchem die mittels einer außenseitig angeordneten Verbindungshülse 5 direkt oder indirekt verbindbaren Bereiche des Stahlteiles 2 und des im Querschnitt mit dem Stahlteil 2 übereinstimmenden Nitinolteils 3 gegenüber dazu benachbarten Bereichen radial nach innen verformt oder eingezogen sind, wobei die Verbindungshülse 5 das Maß dieser Einziehung wenigstens teilweise ausfüllt beziehungsweise die Außenseite dieser Verbindungshülse 5 in diesem Ausführungsbeispiel denselben Außenquerschnitt wie das Stahlteil 2 und das Nitinolteil 3 benachbart zu der Verbindungsstelle 4 und dem eingezogenen Bereich hat. Trotz der außen angeordneten Verbindungshülse 5 hat somit die medizinische Vorrichtung 1 in dem Bereich der gegenseitigen Verbindung des Stahlteils 2 mit dem Nitinolteil 3 keine vergrößerte Außenabmessung, wie dies bei den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 4 der Fall ist. Dabei ist im Ausführungsbeispiel nach 5 außerdem auch noch eine innenliegende Verbindungshülse 5 zur Verstärkung der gegenseitigen Verbindung und Befestigung vorgesehen.
  • Bei all diesen Ausführungsbeispielen ist es vorteilhaft, wenn die Verbindungshülsen 5 aus Stahl bestehen, was eine entsprechend gute Festigkeit und Kraftübertragung ermöglicht.
  • Zum Ausführungsbeispiel gemäß 6 sei noch darauf hingewiesen, dass die Verbindungshülse 5 einstückig mit dem Stahlteil 2 verbunden ist und wiederum mit radial angeordneten Stiften oder Nieten 10 an einem aus Nitinol bestehenden Stutzen als Nitinolteil 3 befestigt ist. An dem Stahlteil 2 erkennt man koaxial ein Innengewinde 11, an welchem ein Zuführkatheder oder dergleichen lösbar angebracht werden kann.
  • Die medizinische Vorrichtung 1, beispielsweise eine Biopsie-Kanüle oder auch ein ASD-Verschluss oder dergleichen, weist zumindest einen aus Stahl, Eisen oder schweißbarem Metall bestehenden Teil 2 und einen damit in Gebrauchsstellung verbundenen, aus Nitinol bestehenden Teil 3 auf, wobei Nitinol nicht schweißbar ist. Die Verbindungsstelle 4 des Stahlteils 2 und des Nitinolteils 3 ist dabei rohr- oder hülsenförmig oder als Stutzen oder Vorsprung, insbesondere Vorsprung aus Vollmaterial oder als hohler Vorsprung ausgebildet und es ist wenigstens eine Verbindungshülse 5 vorgesehen, die die Verbindungsstelle 4 und damit sowohl das Stahlteil 2 als auch das Nitinolteil 3 erfasst und überlappt. Die Verbindungshülse 5 kann mit dem Stahlteil 2 formschlüssig, durch Verschrauben oder durch Schweißen oder Vernieten oder einstückig und mit dem Nitinolteil 3 mechanisch übergreifend und/oder formschlüssig verbunden sein. Dabei können das Stahlteil 2 und das Nitinolteil 3 selbst formschlüssig miteinander verbunden sein. Die gegenseitige Verbindung kann aber auch zusätzlich oder ausschließlich über die Verbindungshülse 5 erfolgen.

Claims (12)

  1. Medizinische Vorrichtung (1) wie Biopsie-Kanüle oder ASD-Verschluss mit zumindest einem aus Stahl oder Eisen oder schweißbarem Metall und einem damit in Gebrauchsstellung verbundenen, aus Nitinol bestehenden Teil, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstelle (4) des Stahlteils (2) und des Nitinolteils (3) rohr- oder hülsenförmig oder als Stutzen oder als Vorsprung aus Vollmaterial ausgebildet ist und dass eine Verbindungshülse (5) vorgesehen ist, die sowohl das Stahlteil (2) als auch das Nitinolteil (3) erfasst und überlappt, dass die Verbindungshülse (5) mit dem Stahlteil (2) formschlüssig, durch Verschrauben oder durch Schweißen oder Vernieten oder einstückig und mit dem Nitinolteil (3) übergreifend, mechanisch und/oder formschlüssig verbunden ist, wobei die überlappende Verbindungshülse (5) und das Nitinolteil (3) in dem gemeinsamen Überlappungsbereich jeweils wenigstens eine quer oder rechtwinklig zu der Hülsenmitte oder Hülsenachse angeordnete, sich fortsetzende Lochung oder Bohrung aufweisen, in welche ein die Hülse (5) und das Nitinolteil (3) wenigstens über einen Teil der Erstreckung der Lochungen oder Bohrungen durchsetzender Stift oder Niet (10) eingreift, der mit der Verbindungshülse (5) Formschluss herstellt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlteil (2) und das Nitinolteil (3) selbst miteinander formschlüssig verbunden sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlteil (2) und das Nitinolteil (3) als einander fortsetzende Rohrstücke, beispielsweise zur Bildung einer Kanüle, ausgebildet sind und sich an ihren stirnseitigen Enden berühren und dass das eine Teil wenigstens eine, eine Hinterschneidung (8) bildende Aussparung (6) und das andere Teil einen in diese Aussparung (6) passenden, axial vorstehenden Vorsprung (7) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an den sich berührenden Stirnseiten einerseits des rohr- oder hülsenförmigen Stahlteils (2) und andererseits des rohr- oder hülsenförmigen Nitinolteils (3), insbesondere einer Kanülenspitze aus Nitinol, am Umfang wenigstens zwei Aussparungen (6) mit Hinterschneidungen (8) und in diese eingreifende Vorsprünge (7) vorgesehen sind, wobei vorzugsweise beide Aussparungen (6) an dem Nitinolteil (3) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine überlappende Verbindungshülse (5) außenseitig an einem der zu verbindenden Teile oder außenseitig an beiden zu verbindenden Teilen angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlteil (2) und das Nitinolteil (3) im Verbindungsbereich (4) und die Verbindungshülse (5) einen kreisförmigen Querschnitt haben.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungshülse (5) mit wenigstens einem der zu verbindenden Teile oder mit beiden Teilen in Gebrauchsstellung zumindest bereichsweise Berührkontakt und/oder einen Schiebe- oder Klemmsitz hat.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochung oder Bohrung im Überlappungsbereich und der darin eingreifende Stift oder Niet (10) radial zu der Verbindungshülse (5) verlaufen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auch der überlappende Teil der Verbindungshülse (5) und das Stahlteil (2) durch wenigstens einen beide Teile durchsetzenden Stift oder Niet (10) in axialer Richtung formschlüssig verbunden sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die überlappende Hülse (5) außenseitig und/oder innenseitig an dem Stahlteil (2) und an dem Nitinolteil (3) vorgesehen ist und der oder die Stifte oder Nieten (10) jeweils das Stahlteil (2) oder das Nitinolteil (3) und alle Verbindungshülsen (5) zumindest über einen Teil der Wandstärke durchsetzt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mittels einer außenseitig angeordneten Verbindungshülse (5) verbindbaren Bereiche des Stahlteils (2) und des Nitinolteils (3) gegenüber dazu benachbarten Bereichen radial nach innen verformt oder eingezogen sind und dass die Verbindungshülse (15) das Maß dieser Einziehung ganz oder wenigstens teilweise ausfüllt und dass die Außenseite der Verbindungshülse (5) vorzugsweise den selben Außenquerschnitt wie das Stahlteil (2) und/oder das Nitinolteil (3) benachbart zu der Verbindungsstelle (4) hat.
  12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Verbindungshülsen (5) aus Stahl besteht.
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